Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Altgerät ohne CE weiter betreiben


von Martin S. (m-a-r-t-i-n)


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Hallo

wir haben in einer Jugendgruppe einige elektrische Geräte (Kocher, 
Friteusen, Verlängerungskabel, Stromverteiler, Kühlschränke, ...)
Diese Geräte werden unter anderem bei Veranstaltungen eingesetzt. 
Zusätzlich werden die Geräte auch an Leuten, die nicht zur Jugendgruppe 
gehören, für ein paar Tage ausgeliehen. Die Geräte sind funktionsfähig 
und werden regelmäßig instand gehalten. Alles gute alte Qualität ;-)

Bei einer Überprüfung nach BG wurde nun beanstandet, dass viele 
Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen, da sie vor der 
Einführung der CE-Richtlinie 1985 angeschafft wurden. Diese Geräte wären 
jetzt alle zu verschrotten und müssten durch neue Geräte ersetzt werden.

Gilt das auch für Geräte die vor 1985 in Verkehr gebracht wurden oder 
gilt hier ein Bestandsschutz, wenn die Geräte die Prüfung nach BG 
Forderung aktuell bestehen?
Kann man im Einzelfall bei teuren Geräten (z.B. Ausrüstungsgegenstände 
ähnlich wie beim THW verwendet) auch noch nachträglich vom Hersteller 
eine Erklärung anfordern, dass die Geräte früher den damals gültigen 
Anforderungen genügt haben? Muss dass dann vom Prüfer akzeptiert werden?
Es geht hier um Inventar von einigen 10t€. Das würde ein ganz schönes 
Loch in unsere Kasse schlagen...

von S ist so wie es ist (Gast)


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Der Prüfer hat halt keine Ahnung und macht sich die Hose voll!


Wenn die Meßwerte nach bgva3 in Ordnung sind und die Gerätschaften 
mechanisch in Ordnung sind, dann kann man auf diese Papperl ruhig 
verzichten!

von Lurchi (Gast)


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Im allgemeinen ist das CE Zeichen bei älteren Geräten nicht nötig. 
Allerdings haben die BGs ggf. zusätzliche Vorschriften (nur für ihren 
bereich), die nicht unbedingt alle sinnvoll sind. Davon sollten in der 
Regel aber nur spezifische Geräte betroffen sein, etwa da wo sich die 
Vorschriften für die neuen Geräte geändert haben.

Im Zweifelsfall sollte man ggf. noch mal an einer anderen Stelle 
Nachfrage und sich die Regeln schriftlich geben lassen. Da sind auch 
schon mal Prüfer übereifrig.

von Route_66 H. (route_66)


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Hallo!
Die Anforderung zur CE-Kennzeichnung gilt für das erstmalige 
Bereitstellen auf dem Markt. Es gibt keinerlei Notwendigkeiten für eine 
nachträgliche Kennzeichnung.

Viel wichtiger sind die regelmäßigen Prüfungen nach VDE 0701/0702 
(welche Du als BG-Prüfung bezeichnest).

von jemand (Gast)


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Mit CE versichert der Hersteller nur, sich an die Gängigen Vorschriften 
zu halten.

Ob das für eine solche Prüfung notwendig ist, weiß ich nicht.

Aber aus meiner Sicht ist CE keine Voraussetzung für den sicheren 
Betrieb, sondern die darunterliegenden Vorschriften (VDE und 
dergleichen). Wenn DIE erfüllt sind, sehe ich nicht, warum dieser 
CE-Kram nötig sein soll.

Beitrag #5977417 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Marten Morten (Gast)


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Als juristischer Laie ist meine laienhafte Beurteilung: Der Prüfer 
spinnt.

Ich vermute, dass ist so ein Typ, der nach einem Halbtages-Kurs DGUV 3 
Prüfungen macht und die typische Elektrikerkrankheit hat, nämlich dort 
Vorschriften zu erfinden wo er sie nicht kennt. Was lernt ein 
Elektriker-Auszubildender am ersten Tag seiner Ausbildung? Den 
klassischen Elektriker-Spruch "Das ist so nicht mehr zulässig.".

Frag nach, und zwar

1. Bei der DGUV oder deiner BG und
2. Einem qualifizierten Rechtskundigen
3. Beratungsdienst der lokalen Innung (wenn es die gibt und sie einen 
haben)

Und/oder nimm den kurzen weg:

Bestell einen anderen Prüfer.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Martin S. schrieb:
> Bei einer Überprüfung nach BG wurde nun beanstandet, dass viele
> Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen
Hoppla, ist der alte Prüfer in Ruhestand gegangen? Und der Neue, frisch 
von der Schule, mischt den Laden auf und probierts gleich vorneweg mit 
einfachen Lösungen?

> dass viele Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen,
Kauf ein paar CE-Aufkleber und mach sie da dran. Das geht, wenn du 
sicher bist und nachweisen kannst, dass die Geräte die heute gültigen 
elektrischen und mechanischen Sicherheitsvorschriften einhalten.

von Peter D. (peda)


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Martin S. schrieb:
> Diese Geräte wären
> jetzt alle zu verschrotten und müssten durch neue Geräte ersetzt werden.

Das ist Quatsch.
Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften 
anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf 
Schuko umrüsten.

von Route_66 H. (route_66)


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Lothar M. schrieb:
> Kauf ein paar CE-Aufkleber und mach sie da dran. Das geht, wenn du
> sicher bist und nachweisen kannst, dass die Geräte die heute gültigen
> elektrischen und mechanischen Sicherheitsvorschriften einhalten.

Dann würde ein Prüfer die Geräte zu Recht aus dem Verkehr ziehen 
müssen.
Die Berechtigung zur Anbringung eines CE-Zeichens hat nur der 
Hersteller  oder der Importeur oder ein in der EU ansässiger 
Beauftragter des Herstellers.
Sonst NIEMAND!

von Route_66 H. (route_66)


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Peter D. schrieb:
> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften
> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf
> Schuko umrüsten.

Vorsicht, Vorsicht!
Die Anforderungen an ein SK1-Gerät sind wesentlich schärfer als nur das 
dreipolige Anschlusskabel.
Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE 
0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen 
berührbaren leitfähigen Teilen.
Oft sind also sehr umfangreiche Umbauten nötig.

von grüngelber (Gast)


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Route 6. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften
>> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf
>> Schuko umrüsten.
>
> Vorsicht, Vorsicht!
> Die Anforderungen an ein SK1-Gerät sind wesentlich schärfer als nur das
> dreipolige Anschlusskabel.
> Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE
> 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen
> berührbaren leitfähigen Teilen.
> Oft sind also sehr umfangreiche Umbauten nötig.

Kauf dir nen grüngelben mit passendem Querschnitt und gut iss et.

von Harald W. (wilhelms)


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Martin S. schrieb:

> wir haben in einer Jugendgruppe einige elektrische Geräte (Kocher,
> Friteusen, Verlängerungskabel, Stromverteiler, Kühlschränke, ...)
> Diese Geräte werden unter anderem bei Veranstaltungen eingesetzt.
> Zusätzlich werden die Geräte auch an Leuten, die nicht zur Jugendgruppe
> gehören, für ein paar Tage ausgeliehen. Die Geräte sind funktionsfähig
> und werden regelmäßig instand gehalten.

Da es sich bei Euch ja um eine grössere Summe handelt, sollte es sich
lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Nur der kann eine sichere Auskunft
geben. Es dürfte allerdings nicht ganz einfach sein, einen Anwalt zu
finden, der sich mit solchen Vorschriften gut auskennt.

von Dieter (Gast)


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Schaue ob die VDE Zeichen haben.

von VorsichTiger (Gast)


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Es ist unverantwortlich, was hier an falschen Ratschlägen erteilt wird!

Peda schrieb:
> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften
> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf
> Schuko umrüsten.

Nein, das sollte man nicht !

Siehe beispielsweise hier:

https://www.elektropraktiker.de/nachricht/schutzleiteranschluss-bei-schutzklasse-ii-betriebsmitteln/

von Oliver S. (oliverso)


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Dieter schrieb:
> Schaue ob die VDE Zeichen haben.


Warum?

Weder CE noch irgendwelche Zeichen von privaten Vereinen sind zum 
Betrieb eines Gerätes erforderlich.

Der Prüfer soll mal schriftlich begründen, aus welcher Vorschrift er die 
Verschrottung ableitet.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Na dann (Gast)


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VorsichTiger schrieb:
> Es ist unverantwortlich, was hier an falschen Ratschlägen erteilt
> wird!
>
> Peda schrieb:
>> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften
>> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf
>> Schuko umrüsten.
>
> Nein, das sollte man nicht !
>
> Siehe beispielsweise hier:
>
> 
https://www.elektropraktiker.de/nachricht/schutzleiteranschluss-bei-schutzklasse-ii-betriebsmitteln/

Du hast dich hiermit als Fachmann geoutet.

von Peter D. (peda)


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VorsichTiger schrieb:
> Nein, das sollte man nicht !
>
> Siehe beispielsweise hier:
>
> 
https://www.elektropraktiker.de/nachricht/schutzleiteranschluss-bei-schutzklasse-ii-betriebsmitteln/

Da steht aber was von Schutzleiter abknipsen, nicht jedoch, ein 
Metallgehäuse mit Schutzleiter verbinden.

2-polige Geräte nur mit einfacher Isolierung sind nicht mehr Stand der 
Technik. Meine Oma hat mal nen heftigen Schlag am Metallfuß der 
Nachttischlampe gekriegt, vorher war ihr die Blumenvase umgekippt.

Schon aus Eigenschutz würde ich sowas nachrüsten. Es sind schon einige 
auf der Bühne gestorben, als sie das Mikrofon anfaßten.
Ausgeliehene Veranstaltungstechnik wird nicht gerade pfleglich 
behandelt. Schnell ist mal ein Kabel durchgescheuert und liegt am 
Gehäuse an.
Und wenn ein anderer deswegen verunfallt, ob dann die Haftpflicht 
greift?

: Bearbeitet durch User
von Na dann (Gast)


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Gegen Dummheit kann man sich nicht versichern!

von VorsichTiger (Gast)


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Peter D. schrieb:

> Da steht aber was von Schutzleiter abknipsen, nicht jedoch, ein
> Metallgehäuse mit Schutzleiter verbinden.

Peter Langstrumpf macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt...

Lesen  Alles lesen -nicht nur selektiv das, was gefällt.

von Peter D. (peda)


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Route 6. schrieb:
> Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE
> 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen
> berührbaren leitfähigen Teilen.

Sollte man deswegen die Benutzer ins offene Messer laufen lassen?
Es geht nur um die 2-poligen Altgeräte, die die heutigen 
Schutzanforderungen nicht mehr erfüllen.
Heutige 2-polige Geräte müssen eine verstärkte Isolation aufweisen, z.B. 
getrennte Kammern für Primär und Sekundär usw.

von René F. (Gast)


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Route 6. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften
>> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf
>> Schuko umrüsten.
>
> Vorsicht, Vorsicht!
> Die Anforderungen an ein SK1-Gerät sind wesentlich schärfer als nur das
> dreipolige Anschlusskabel.
> Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE
> 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen
> berührbaren leitfähigen Teilen.
> Oft sind also sehr umfangreiche Umbauten nötig.

Zumal ein Gerät der Schutzklasse 2 auch heute noch durchaus ein 
Metallgehäuse haben darf, Schutzklasse 2 bedeutet nur das es zum Schutz 
besonders isoliert ist und nicht dass das Gehäuse keine berührbaren 
Metallteile haben darf. „Gefährlich“ wäre nur Schutzklasse 0.

Hatten mal hier nen Prüfer der ein SK2 Gerät mit C17/C18 Stecker 
Kombination durchfallen lassen hat weil der Schutzleiterstift in der 
Buchse „fehlte“. Solche Prüfer sind häufig auch nur „Elektrofachkraft 
für festgelegte Tätigkeiten“ und keine vollumfänglichen 
Elektrofachkräfte. Um diese Qualifikation zu erreichen reicht ein 2 
wöchiger Kurs, sowas machen auch Küchenmonteure um die Geräte und Lampen 
anschließen zu dürfen.

von Jens G. (jensig)


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VorsichTiger (Gast) schrieb:

>Lesen  Alles lesen -nicht nur selektiv das, was gefällt.

Genau - das gilt vor allem für Dich. Denn im verlinkten Beitrag geht es 
nur um Schutzklasse II.
Peter Redet dagegen über GEräte, die eher der Schutzklasse 0 entsprechen 
würden, die er sozusagen auf Schutzklasse I anheben will.

von Peter D. (peda)


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Peter D. schrieb:
> Heutige 2-polige Geräte müssen eine verstärkte Isolation aufweisen, z.B.
> getrennte Kammern für Primär und Sekundär usw.

Und da schließt man natürlich auch keinen Schutzleiter an, das ist doch 
klar.
Es werden aber gern noch alte Röhrenverstärker verwendet und die würde 
ich nachrüsten.

von tgbn (Gast)


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Es gibt genug gründe Geräte von vor 1985 aus sicherheitsgründen nicht 
mehr zu verwenden CE ist wohl der bescheuertste, da klingt für mich so 
als würde da jemand Prüfungen mache der keine Elektrofachkraft ist oder 
das mit der Unterwiesenen Person nicht richtig verstanden hat. Häufig 
schon erlebt im Betrieb "bestehen" Geräte bei denen man die Adern sehen 
kann die prüfung aber mein Laptop mit Barcode von woanders ist nen 
problem weil ist ja keine Gelbe Plakette drauf.

von Michael B. (laberkopp)


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Martin S. schrieb:
> Bei einer Überprüfung nach BG wurde nun beanstandet, dass viele
> Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen, da sie vor der
> Einführung der CE-Richtlinie 1985 angeschafft wurden.

SOFORT den Dienstleister wechseln, der so einen hanebüchenen Unsinn 
behauptet.

von Nachdenklicher (Gast)


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Unter den Prüfern gibt es mit Sicherheit auch gute Leute, aber auch 
etliche Trolle.

So ein Experte wollte mir im Büro mal den Tischventilator stillegen.

Gerät: Schutzisoliert (Zeichen Quadrat im Quadrat), Eurostecker, 
Kunstsoffgehäuse. Auf einem Stutzen an ebendiesem Plastikgehäuse ist der 
komplett plastikbeschichtete Schutzkorb für den Rotor mit einer 
Plastikmutter aufgeschraubt.

Der Typ wollte den Ventilator aus dem Verkehr ziehen, weil der 
Schutzkorb keine Verbindung zu PE hat. "Ei das is doch ein 
Metallteil!!!!"

Zum Glück versteht unser Chef genug von Elektrik, um den Blödsinn zu 
erkennen. An dieser Stelle wurde dem Prüfer dann direkt der Auftrag 
aufgrund von brüllender Inkompetenz seinerseits entzogen.

Jahre zuvor soll laut Kollegen mal einer einen großen Trenntrafo auf dem 
Kieker gehabt haben, weil der an seiner sekundärseitigen Steckdose 
keinen Schutzleiter hatte. Hat man wohl wieder den billigsten Anbieter 
genommen.

Beitrag #5977814 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5977815 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stefan F. (Gast)


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Martin S. schrieb:
> Diese Geräte wären jetzt alle zu verschrotten und müssten durch
> neue Geräte ersetzt werden.

Spinnt der?

Nach der Logik müssten auch alle Häuser abgerissen werden, die den 
aktuellen Standards nicht entsprechen.

Wobei das mit dem CE Logo ja noch schlimmer ist, denn es bedeutet in der 
Realität ungefähr nichts. CE kann jeder überall drauf pappen, das ist 
noch lange kein Garant für Qualität oder Sicherheit.

Beitrag #5977853 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5977857 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Martin S. (m-a-r-t-i-n)


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Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Ich habe diese Information jetzt an die entsprechende Stelle 
weitergegeben und dort muss nun entschieden werden, wie weiter 
vorgegangen wird.

von Stefan F. (Gast)


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Lass das die entscheiden, die den Austausch bezahlen müssen. Dann ist 
das Thema ganz schnell vom Tisch.

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