Hallo wir haben in einer Jugendgruppe einige elektrische Geräte (Kocher, Friteusen, Verlängerungskabel, Stromverteiler, Kühlschränke, ...) Diese Geräte werden unter anderem bei Veranstaltungen eingesetzt. Zusätzlich werden die Geräte auch an Leuten, die nicht zur Jugendgruppe gehören, für ein paar Tage ausgeliehen. Die Geräte sind funktionsfähig und werden regelmäßig instand gehalten. Alles gute alte Qualität ;-) Bei einer Überprüfung nach BG wurde nun beanstandet, dass viele Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen, da sie vor der Einführung der CE-Richtlinie 1985 angeschafft wurden. Diese Geräte wären jetzt alle zu verschrotten und müssten durch neue Geräte ersetzt werden. Gilt das auch für Geräte die vor 1985 in Verkehr gebracht wurden oder gilt hier ein Bestandsschutz, wenn die Geräte die Prüfung nach BG Forderung aktuell bestehen? Kann man im Einzelfall bei teuren Geräten (z.B. Ausrüstungsgegenstände ähnlich wie beim THW verwendet) auch noch nachträglich vom Hersteller eine Erklärung anfordern, dass die Geräte früher den damals gültigen Anforderungen genügt haben? Muss dass dann vom Prüfer akzeptiert werden? Es geht hier um Inventar von einigen 10t€. Das würde ein ganz schönes Loch in unsere Kasse schlagen...
Der Prüfer hat halt keine Ahnung und macht sich die Hose voll! Wenn die Meßwerte nach bgva3 in Ordnung sind und die Gerätschaften mechanisch in Ordnung sind, dann kann man auf diese Papperl ruhig verzichten!
Im allgemeinen ist das CE Zeichen bei älteren Geräten nicht nötig. Allerdings haben die BGs ggf. zusätzliche Vorschriften (nur für ihren bereich), die nicht unbedingt alle sinnvoll sind. Davon sollten in der Regel aber nur spezifische Geräte betroffen sein, etwa da wo sich die Vorschriften für die neuen Geräte geändert haben. Im Zweifelsfall sollte man ggf. noch mal an einer anderen Stelle Nachfrage und sich die Regeln schriftlich geben lassen. Da sind auch schon mal Prüfer übereifrig.
Hallo! Die Anforderung zur CE-Kennzeichnung gilt für das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt. Es gibt keinerlei Notwendigkeiten für eine nachträgliche Kennzeichnung. Viel wichtiger sind die regelmäßigen Prüfungen nach VDE 0701/0702 (welche Du als BG-Prüfung bezeichnest).
Mit CE versichert der Hersteller nur, sich an die Gängigen Vorschriften zu halten. Ob das für eine solche Prüfung notwendig ist, weiß ich nicht. Aber aus meiner Sicht ist CE keine Voraussetzung für den sicheren Betrieb, sondern die darunterliegenden Vorschriften (VDE und dergleichen). Wenn DIE erfüllt sind, sehe ich nicht, warum dieser CE-Kram nötig sein soll.
Beitrag #5977417 wurde von einem Moderator gelöscht.
Als juristischer Laie ist meine laienhafte Beurteilung: Der Prüfer spinnt. Ich vermute, dass ist so ein Typ, der nach einem Halbtages-Kurs DGUV 3 Prüfungen macht und die typische Elektrikerkrankheit hat, nämlich dort Vorschriften zu erfinden wo er sie nicht kennt. Was lernt ein Elektriker-Auszubildender am ersten Tag seiner Ausbildung? Den klassischen Elektriker-Spruch "Das ist so nicht mehr zulässig.". Frag nach, und zwar 1. Bei der DGUV oder deiner BG und 2. Einem qualifizierten Rechtskundigen 3. Beratungsdienst der lokalen Innung (wenn es die gibt und sie einen haben) Und/oder nimm den kurzen weg: Bestell einen anderen Prüfer.
Martin S. schrieb: > Bei einer Überprüfung nach BG wurde nun beanstandet, dass viele > Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen Hoppla, ist der alte Prüfer in Ruhestand gegangen? Und der Neue, frisch von der Schule, mischt den Laden auf und probierts gleich vorneweg mit einfachen Lösungen? > dass viele Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen, Kauf ein paar CE-Aufkleber und mach sie da dran. Das geht, wenn du sicher bist und nachweisen kannst, dass die Geräte die heute gültigen elektrischen und mechanischen Sicherheitsvorschriften einhalten.
Martin S. schrieb: > Diese Geräte wären > jetzt alle zu verschrotten und müssten durch neue Geräte ersetzt werden. Das ist Quatsch. Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf Schuko umrüsten.
Lothar M. schrieb: > Kauf ein paar CE-Aufkleber und mach sie da dran. Das geht, wenn du > sicher bist und nachweisen kannst, dass die Geräte die heute gültigen > elektrischen und mechanischen Sicherheitsvorschriften einhalten. Dann würde ein Prüfer die Geräte zu Recht aus dem Verkehr ziehen müssen. Die Berechtigung zur Anbringung eines CE-Zeichens hat nur der Hersteller oder der Importeur oder ein in der EU ansässiger Beauftragter des Herstellers. Sonst NIEMAND!
Peter D. schrieb: > Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften > anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf > Schuko umrüsten. Vorsicht, Vorsicht! Die Anforderungen an ein SK1-Gerät sind wesentlich schärfer als nur das dreipolige Anschlusskabel. Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen berührbaren leitfähigen Teilen. Oft sind also sehr umfangreiche Umbauten nötig.
Route 6. schrieb: > Peter D. schrieb: >> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften >> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf >> Schuko umrüsten. > > Vorsicht, Vorsicht! > Die Anforderungen an ein SK1-Gerät sind wesentlich schärfer als nur das > dreipolige Anschlusskabel. > Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE > 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen > berührbaren leitfähigen Teilen. > Oft sind also sehr umfangreiche Umbauten nötig. Kauf dir nen grüngelben mit passendem Querschnitt und gut iss et.
Martin S. schrieb: > wir haben in einer Jugendgruppe einige elektrische Geräte (Kocher, > Friteusen, Verlängerungskabel, Stromverteiler, Kühlschränke, ...) > Diese Geräte werden unter anderem bei Veranstaltungen eingesetzt. > Zusätzlich werden die Geräte auch an Leuten, die nicht zur Jugendgruppe > gehören, für ein paar Tage ausgeliehen. Die Geräte sind funktionsfähig > und werden regelmäßig instand gehalten. Da es sich bei Euch ja um eine grössere Summe handelt, sollte es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Nur der kann eine sichere Auskunft geben. Es dürfte allerdings nicht ganz einfach sein, einen Anwalt zu finden, der sich mit solchen Vorschriften gut auskennt.
Es ist unverantwortlich, was hier an falschen Ratschlägen erteilt wird! Peda schrieb: > Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften > anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf > Schuko umrüsten. Nein, das sollte man nicht ! Siehe beispielsweise hier: https://www.elektropraktiker.de/nachricht/schutzleiteranschluss-bei-schutzklasse-ii-betriebsmitteln/
Dieter schrieb: > Schaue ob die VDE Zeichen haben. Warum? Weder CE noch irgendwelche Zeichen von privaten Vereinen sind zum Betrieb eines Gerätes erforderlich. Der Prüfer soll mal schriftlich begründen, aus welcher Vorschrift er die Verschrottung ableitet. Oliver
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VorsichTiger schrieb: > Es ist unverantwortlich, was hier an falschen Ratschlägen erteilt > wird! > > Peda schrieb: >> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften >> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf >> Schuko umrüsten. > > Nein, das sollte man nicht ! > > Siehe beispielsweise hier: > > https://www.elektropraktiker.de/nachricht/schutzleiteranschluss-bei-schutzklasse-ii-betriebsmitteln/ Du hast dich hiermit als Fachmann geoutet.
VorsichTiger schrieb: > Nein, das sollte man nicht ! > > Siehe beispielsweise hier: > > https://www.elektropraktiker.de/nachricht/schutzleiteranschluss-bei-schutzklasse-ii-betriebsmitteln/ Da steht aber was von Schutzleiter abknipsen, nicht jedoch, ein Metallgehäuse mit Schutzleiter verbinden. 2-polige Geräte nur mit einfacher Isolierung sind nicht mehr Stand der Technik. Meine Oma hat mal nen heftigen Schlag am Metallfuß der Nachttischlampe gekriegt, vorher war ihr die Blumenvase umgekippt. Schon aus Eigenschutz würde ich sowas nachrüsten. Es sind schon einige auf der Bühne gestorben, als sie das Mikrofon anfaßten. Ausgeliehene Veranstaltungstechnik wird nicht gerade pfleglich behandelt. Schnell ist mal ein Kabel durchgescheuert und liegt am Gehäuse an. Und wenn ein anderer deswegen verunfallt, ob dann die Haftpflicht greift?
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Peter D. schrieb: > Da steht aber was von Schutzleiter abknipsen, nicht jedoch, ein > Metallgehäuse mit Schutzleiter verbinden. Peter Langstrumpf macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt... Lesen Alles lesen -nicht nur selektiv das, was gefällt.
Route 6. schrieb: > Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE > 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen > berührbaren leitfähigen Teilen. Sollte man deswegen die Benutzer ins offene Messer laufen lassen? Es geht nur um die 2-poligen Altgeräte, die die heutigen Schutzanforderungen nicht mehr erfüllen. Heutige 2-polige Geräte müssen eine verstärkte Isolation aufweisen, z.B. getrennte Kammern für Primär und Sekundär usw.
Route 6. schrieb: > Peter D. schrieb: >> Man sollte aber alte Geräte den heutigen Sicherheitsvorschriften >> anpassen, z.B. Geräte mit berührbaren Metallteilen von 2-polig auf >> Schuko umrüsten. > > Vorsicht, Vorsicht! > Die Anforderungen an ein SK1-Gerät sind wesentlich schärfer als nur das > dreipolige Anschlusskabel. > Eventuell fällt es dann zu Recht durch die Prüfungen, denn das VDE > 0701/0702-Prüfgerät erlaubt nur einen maximalen PE-Widerstand zu allen > berührbaren leitfähigen Teilen. > Oft sind also sehr umfangreiche Umbauten nötig. Zumal ein Gerät der Schutzklasse 2 auch heute noch durchaus ein Metallgehäuse haben darf, Schutzklasse 2 bedeutet nur das es zum Schutz besonders isoliert ist und nicht dass das Gehäuse keine berührbaren Metallteile haben darf. „Gefährlich“ wäre nur Schutzklasse 0. Hatten mal hier nen Prüfer der ein SK2 Gerät mit C17/C18 Stecker Kombination durchfallen lassen hat weil der Schutzleiterstift in der Buchse „fehlte“. Solche Prüfer sind häufig auch nur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ und keine vollumfänglichen Elektrofachkräfte. Um diese Qualifikation zu erreichen reicht ein 2 wöchiger Kurs, sowas machen auch Küchenmonteure um die Geräte und Lampen anschließen zu dürfen.
VorsichTiger (Gast) schrieb:
>Lesen Alles lesen -nicht nur selektiv das, was gefällt.
Genau - das gilt vor allem für Dich. Denn im verlinkten Beitrag geht es
nur um Schutzklasse II.
Peter Redet dagegen über GEräte, die eher der Schutzklasse 0 entsprechen
würden, die er sozusagen auf Schutzklasse I anheben will.
Peter D. schrieb: > Heutige 2-polige Geräte müssen eine verstärkte Isolation aufweisen, z.B. > getrennte Kammern für Primär und Sekundär usw. Und da schließt man natürlich auch keinen Schutzleiter an, das ist doch klar. Es werden aber gern noch alte Röhrenverstärker verwendet und die würde ich nachrüsten.
Es gibt genug gründe Geräte von vor 1985 aus sicherheitsgründen nicht mehr zu verwenden CE ist wohl der bescheuertste, da klingt für mich so als würde da jemand Prüfungen mache der keine Elektrofachkraft ist oder das mit der Unterwiesenen Person nicht richtig verstanden hat. Häufig schon erlebt im Betrieb "bestehen" Geräte bei denen man die Adern sehen kann die prüfung aber mein Laptop mit Barcode von woanders ist nen problem weil ist ja keine Gelbe Plakette drauf.
Martin S. schrieb: > Bei einer Überprüfung nach BG wurde nun beanstandet, dass viele > Geräte/Kabel nicht über ein CE-Zeichen verfügen, da sie vor der > Einführung der CE-Richtlinie 1985 angeschafft wurden. SOFORT den Dienstleister wechseln, der so einen hanebüchenen Unsinn behauptet.
Unter den Prüfern gibt es mit Sicherheit auch gute Leute, aber auch etliche Trolle. So ein Experte wollte mir im Büro mal den Tischventilator stillegen. Gerät: Schutzisoliert (Zeichen Quadrat im Quadrat), Eurostecker, Kunstsoffgehäuse. Auf einem Stutzen an ebendiesem Plastikgehäuse ist der komplett plastikbeschichtete Schutzkorb für den Rotor mit einer Plastikmutter aufgeschraubt. Der Typ wollte den Ventilator aus dem Verkehr ziehen, weil der Schutzkorb keine Verbindung zu PE hat. "Ei das is doch ein Metallteil!!!!" Zum Glück versteht unser Chef genug von Elektrik, um den Blödsinn zu erkennen. An dieser Stelle wurde dem Prüfer dann direkt der Auftrag aufgrund von brüllender Inkompetenz seinerseits entzogen. Jahre zuvor soll laut Kollegen mal einer einen großen Trenntrafo auf dem Kieker gehabt haben, weil der an seiner sekundärseitigen Steckdose keinen Schutzleiter hatte. Hat man wohl wieder den billigsten Anbieter genommen.
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Martin S. schrieb: > Diese Geräte wären jetzt alle zu verschrotten und müssten durch > neue Geräte ersetzt werden. Spinnt der? Nach der Logik müssten auch alle Häuser abgerissen werden, die den aktuellen Standards nicht entsprechen. Wobei das mit dem CE Logo ja noch schlimmer ist, denn es bedeutet in der Realität ungefähr nichts. CE kann jeder überall drauf pappen, das ist noch lange kein Garant für Qualität oder Sicherheit.
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Beitrag #5977857 wurde von einem Moderator gelöscht.
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich habe diese Information jetzt an die entsprechende Stelle weitergegeben und dort muss nun entschieden werden, wie weiter vorgegangen wird.
Lass das die entscheiden, die den Austausch bezahlen müssen. Dann ist das Thema ganz schnell vom Tisch.
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