Hi, ein neuer Herd (Induktionskochfeld+Backofen) soll her. Leider ist die Herdleitung wohl tatsächlich 1-phasig und mit B25 abgesichert. Es werden also Einschränkungen auftreten. Ich habe dabei auch einen Blick in den Wohnungsverteiler geworfen (Elektrik wurde 1999 neu gemacht, das Haus ist wohl Anfang der 70er gebaut worden): Vom Keller kommt ein Kabel mit vier dicken Adern (ich schätze das mal auf 12mm²) Schwarz, Braun, Blau und Gelb/Grün. Schwarz und Braun sind nicht angeschlossen, Gelb/Grün ist PEN (ist mit der Neutralleiterschiene im Verteiler verbunden), und Blau wird als Phase genutzt (geht zu den Sicherungsautomaten und dann mit schwarzen Adern zu den Steckdosen etc.). Es ist also ein 1-phasiges TN-C Netz was in der Wohnung ankommt. Was mich nach der Lektüre des passenden Wikipedia-Artikels https://de.wikipedia.org/wiki/TN-System#TN-C-System wundert ist allerdings, das für Bad und Balkon ein (gemeinsamer) RCD mit eingebaut wurde. Das ist doch lt. VDE eigentlich garnicht zulässig (steht zumindest so in dem Artikel), oder war das anno '99 noch der Fall? Ich bin ja dankbar das wenigstens für's Bad und Balkon ein RCD drin ist, aber die ganze Installation kann eigentlich damals schon nicht mehr zeitgemäß gewesen sein. Insgesamt leider echt ärgerlich, zumal der Herdanschluss ohne größere Änderungen nicht erweiterbar ist, und hätte auch TN-C-S erwartet wenn es schon neu gemacht wurde, musste wohl billig sein (Bundesanstalt für Immobilien).
:
Bearbeitet durch User
Die Zuleitung zum Bad wird wohl neu gemacht worden sein, mit separatem PE und N.
Ich hoffe daß es dann kein TN-C ist, sondern ein TN-C-S wo vor dem FI der PEN aufgespalten wird in den PE und den neuen N Oder es ist totaler Pfusch worauf auch die blaue Farbe für den einzigen Außenleiter hindeuten würde Auf jedem Fall ist ein FI in einem reinem TN-C nicht nur Pfusch sondern kann sogar noch extra Gefahren erzeugen
A-Freak schrieb: > Oder es ist totaler Pfusch worauf auch die blaue Farbe für den einzigen > Außenleiter hindeuten würde Nö, es handelt sich doch offensichtlich um eine Mehrfamilienhaus. Der das installiert hat wird die übliche Zuordnung der Farben zu den Aussenleitern gemacht haben.
Korrekt, es ist ein Miezhaus mit 14 Mietparteien. PEN wird im Verteilerkasten aufgesplittet, es gibt zwei Schienen, eine für Neutralleiter, eine für PE. Dahinter kommt dann der RCD. Aber aus dem Keller kommt nur PEN. Die Elektrik wurde 1999 im Rahmen einer Komplettsanierung neu gemacht in allen Wohnungen vor der Neuvermietung. D.h. das mit dem RCD nur für Bad und Balkon ist "by design". Aus heutiger Sicht hätte man das wohl anders gemacht. genauso sind auch die Stromkreise für Licht und Steckdosen kombiniert.
Die Vorschrift das auch laienbedienbare Steckdosen mit RCD gesichert sein sollen kam doch erst später, 2007 in D. https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/neu-errichtete-steckdosen-benoetigen-ein-rcd Mit einem gemeinsamen RCD für Bad und Balkon hast du doch nur das Problem das ein abgesoffenes Gerät auf dem Balkon den Strom im Bad abschalten kann. Beim Baden oder Duschen nicht schön, aber nicht gefährlich. Die nur eine Phase in der Küche ist doch eher ein Problem, was sagt die Installationsanleitung von Herd/Kochfeld? Die modernen Teile mit Boostfunktionen brauchen viel Strom (zumindest kurzzeitig) und damit moderne Installationen. Das vorhandene 4 adrige Kabel reicht ja schon für 3 Phasen, aber der Zähler wird auch umgerüstet werden müssen.
Markus M. schrieb: > Was mich nach der Lektüre des passenden Wikipedia-Artikels > https://de.wikipedia.org/wiki/TN-System#TN-C-System wundert ist > allerdings, das für Bad und Balkon ein (gemeinsamer) RCD mit eingebaut > wurde. Das ist doch lt. VDE eigentlich garnicht zulässig (steht > zumindest so in dem Artikel), oder war das anno '99 noch der Fall? Was wäre da deiner Meinung nach nicht zulässig? Das nur Bad und Balkon angeschlossen sind? Oder das sie gemeinsam angeschlossen sind?
Johannes S. schrieb: > Das vorhandene 4 adrige Kabel reicht ja schon für 3 Phasen, aber der > Zähler wird auch umgerüstet werden müssen. Vermutlich die ganze Zählertafel.
Nach allem was du da beschreibst ist nur die blaue Phase Mist (Wenn es denn wirklich so ist) Die Wohnung auf drei Phasen umzubauen wäre schön zu haben, wird aber einen Haufen Aufwand produzieren. Beim RCD wäre es schön ind sinnvoll, wenn er die gesamte Wohnung sichern würde. Die aktuelle Situation hat Bestandsschutz, ein Umbau wäre aber wahrscheinlich mit minimalem Aufwand verbunden.
JJ schrieb: > Nach allem was du da beschreibst ist nur die blaue Phase Mist Nein, das war und ist so völlig in Ordnung.
hinz schrieb: > JJ schrieb: >> Nach allem was du da beschreibst ist nur die blaue Phase Mist > > Nein, das war und ist so völlig in Ordnung. Bitte erläutere, unter welchen Umständen ist das OK?
Wollte eigentlich nur meinen Unmut über diese Installation zum Ausdruck bringen. Das Kabel vom Verteiler zur Heranschlussdose dürfte die schwächste Stelle sein und das kann man auch nicht so leicht beheben (unterputz verlegt, kein Kabelkanal, Küche davor). Der Herd ist noch nicht gekauft, aber es soll ein Induktionsmodell sein, z.B. sowas hier: https://www.bosch-home.com/de/produktliste/dealerexclusive/HND679OS60 "Gesamtanschlusswert Elektro: 11.4 kW" Mit den B25 und einer Phase kommt man gerade auf die Hälfte... Leider ist zum elektrischen Anschluss nichts genauer beschrieben in der Montageanleitung.
JJ schrieb: > Bitte erläutere, unter welchen Umständen ist das OK? suche nach 'VDE 0293-308'. Neu nimmt man andere Farben, aber Bestand muss man jetzt nicht rausreissen.
nur im Produktsteckbrief steht unter Absicherung 3*16A, https://www.bosch-home.com/de/supportdetail/product/HEA578BS1/01#/Tabs=section-manuals/ Erstmal verkaufen, das dumme Gesicht der Kunden interessiert nicht. Das solche Infos gut versteckt werden könnte einen Sinn haben...
Markus M. schrieb: > Korrekt, es ist ein Miezhaus mit 14 Mietparteien. https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=https%3A%2F%2Fencrypted-tbn0.gstatic.com%2Fimages%3Fq%3Dtbn%3AANd9GcSlvhxhyivCztXSm8mOCipN3R6L6JURqrSwuZ1Mx6-8tlibzR2lOPx5bzA&sp=542bcf839babe761c9ce93111f9f0e33&anticache=789910
Markus M. schrieb: > Der Herd ist noch nicht gekauft, aber es soll ein Induktionsmodell sein, > z.B. sowas hier: > > https://www.bosch-home.com/de/produktliste/dealerexclusive/HND679OS60 > > "Gesamtanschlusswert Elektro: 11.4 kW" > > Mit den B25 und einer Phase kommt man gerade auf die Hälfte... Also WENN der Herd auch die Möglichkeit des einphasigen Anschlusses bietet (Umschrauben von Brücken im Anschlusskästchen), dann kann der auch an 1x 25A durchaus funktionieren. OB der einphasige Anschluss bei dem geposteten Modell überhaupt möglich ist, ist allerdings mindestens fraglich. Auch die Installationsanleitung gibt nix her. Ich hab' jedenfalls schon mehrere Ikea-Kochfelder mit 7,2 kW Anschlussleistung an 1x 25A gesehen: Beitrag "Re: Propangas zum Kochen: Post vom Vermieter" und Rufus legt mitt 11kW noch einen drauf: Beitrag "Re: Propangas zum Kochen: Post vom Vermieter".
Johannes S. schrieb: > JJ schrieb: >> Bitte erläutere, unter welchen Umständen ist das OK? > > suche nach 'VDE 0293-308'. Neu nimmt man andere Farben, aber Bestand > muss man jetzt nicht rausreissen. Ich habe es gerade gefunden: Es war wohl eine Ausnahme aus DIN VDE 0198:1999-10 http://www.bayerische-kabelwerke.de/Info_Service/Technische_Daten/Aderfarben/ Damit hat es natürlich Bestandsschutz; Kacke finde ich es trotzdem.
A-Freak schrieb: > Oder es ist totaler Pfusch worauf auch die blaue Farbe für den einzigen > Außenleiter hindeuten würde Blau für den Aussenleiter zu verwenden ist zwar unschön (zumal Alter- nativen vorhanden waren), aber wohl nicht explizit verboten.
Ich versuche mir gerade den Aufschrei des Mietervereins und der Büldzeitung vorzustellen wenn der Bestandsschutz für solche Installationen wegfiele und eine Nachrüstpflicht mit Kostenumlage entstünde...
Harald W. schrieb: > Blau für den Aussenleiter zu verwenden ist zwar unschön (zumal Alter- > nativen vorhanden waren), aber wohl nicht explizit verboten. Das war über Jahrzehnte völlig normal.
Die Verwendung des blauen Leiters für einen Außenleiter findet man doch in fast jeder Installation. Sobald nämlich eine Leitung von einer Verteilerdose zu einem Schalter gezogen wird, wird üblicherweise der geschalteten Außenleiter über blau zurückgeführt.
Danke für den Hinweis mit der Absicherung im Produktsteckbrief (3x16A). Ich hasse solche desinformativen Webseiten. Hauptsache große Schrift und viele Bilder, bloß nicht zu viele konkrete Daten schreiben. Vlt. frage ich mal direkt beim Hersteller nach.
Erst dachte ich, Rechtschreibung und Grammatik sind hier schlimm geschrieben worden. Schließlich seid Ihr beim Schreiben nicht für jedes Wort extra bezahlt worden. Demgegenüber wird der Journalist für jedes Wort bezahlt werden müssen. Dann war ich jedoch erschrocken worden. Das Miezhaus ist doch richtig geschrieben worden: https://www.stupidedia.org/stupi/Miezhaus
Bestandschutz gibt es nicht. Richtig ist: "Die Installation muss zum Zeitpunkt er Errichtung den geltenden Vorschriften entsprochen haben. Anno 1999 war es noch Gang und gebe, die Unterverteiler 4 polig mit einem TN-C Netz zu versorgen. Das betrifft aber nur die Zuleitung zu dem Verteiler. Auch die Hauptzuleitung zum Zählerschrank wurde 4 polig ausgeführt. RCD waren für das Bad und für Außensteckdosen Vorschrift, sonst nicht. Da die meisten Außensteckdosen sich auf dem Balkon befindet, der wiederum am Wohnzimmer angebracht wurde, wird das Wohnzimmer über ein RCD geführt. Solange nichts an der Anlage geändert wird, kann und darf es so bleiben wie es ist. Aber wehe, man rüstet nur eine Steckdose nach, so muss dann diese eine Steckdose über ein RCD geführt werden. Die Stromanbieter dulden die alte Zähleranlage, solange nichts geändert wird. Wird aber ein Wechselstromzähler gegen einen Drehstromzähler ausgetauscht, und auch die Verdrahtung erweitert wird, wollen die in der Regel (Und das liegt einzig im Bereich, wo man wohnt, und bei welchem Anbieter man ist) einen SLS-Schalter vorm Zähler haben. Die meisten sehen über das TN-C-S Netz großzügig hinweg. Und warum wird heute das TN-S Netz gefordert? Das haben wir den Netzwerkkabeln zu verdanken und deren "Vagabundierende Ströme"...
Das ist bestimmt alles richtig. Und dass es keinen formellen "Bestandsschutz" gibt, das wird hier immer wieder betont. Wird wohl auch stimmen. Aber was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen "Bestandsschutz" und "Solange nichts an der Anlage geändert wird, kann und darf es so bleiben wie es ist"?? Ist das nicht dasselbe? Und, wenn nein, warum nicht?
Matthias L. schrieb: > Aber was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen "Bestandsschutz" > und "Solange nichts an der Anlage geändert wird, kann und darf es so > bleiben > wie es ist"?? Ist das nicht dasselbe? Und, wenn nein, warum nicht? Naja Bestandsschutz wäre, wenn man die Anlage erweitert, genau auf dem Stand auf dem sie gerade ist. Also zusätzliche Steckdosen nicht über RCD führt und klassisch nullt, also einfach munter dazu baut, ohne Rücksicht auf geltente Normen. Und das zweite wäre halt, die Anlage zu lassen, wie sie ist und diese nur zu warten oder Instand zu halten, diese aber nicht zu verändern oder gar zu erweitern. Ab und zu ist es aber schon sinnvoller wenn die Vernunpft siegt und nicht der Geiz. Habe erst letztens wieder 'ne Anlage gesehen, da hängt (hing) Küche, die halbe Wohnung und der halbe Keller an einer Sicherung. Im Keller zwei Kühlschränke, Waschmaschine und Trockner und alles mehr oder weniger gleichzeitig betrieben. Dazu noch uralte stoffumsponnene Leitungen.
Sven L. schrieb: > Habe erst letztens wieder 'ne Anlage gesehen, da hängt (hing) Küche, die > halbe Wohnung und der halbe Keller an einer Sicherung. Na und? Wenn da mit Gas gekocht wird, ist die Waschmaschine der einzige Großverbraucher. Rest ist Pillepalle.
Sven L. schrieb: > Naja Bestandsschutz wäre, wenn man die Anlage erweitert, genau auf dem > Stand auf dem sie gerade ist. Also zusätzliche Steckdosen nicht über RCD > führt und klassisch nullt, also einfach munter dazu baut, ohne Rücksicht > auf geltente Normen. Steht das auch irgendwo? Weil - "Bestand" ist ja das, was schon da ist. Und der wird beim "Bestandsschutz" eben geschützt, muss also nicht verändert werden, auch wenn sich zwischenzeitlich die Normen ändern. So weit, so logisch. Wenn die Anlage erweitert wird, ist das neu hinzugebaute eben KEIN "Bestand" und muss demzufolge den neuen Normen genügen. Also, nee, neue Steckdosen nach alter Norm zu bauen, fällt IMHO sicher nicht unter "Bestandsschutz"! Ah, jetzt dämmert's: Bestandsschutz wäre, wenn der Altbestand auch bei Erweiterung bleiben dürfte, wie er ist und nur die neue Erweiterung nach neuer Norm gebaut werden müsste - stattdessen gilt bei Erweiterung aber die gesamte(!) Anlage quasi als neu und muss ggf. komplett saniert werden. Und da der Altbestand hier eben keinen Schutz genießt, ist das auch kein Bestandsschutz. Kommt das hin?
Matthias L. schrieb: > Ah, jetzt dämmert's: Bestandsschutz wäre, wenn der Altbestand auch bei > Erweiterung bleiben dürfte, wie er ist und nur die neue Erweiterung nach > neuer Norm gebaut werden müsste Bestandsschutz, den es ja nicht gibt wäre, wenn ich zu meinen 3 Steckdosen, drei weitere in gleicher Art und Weise dazu baue. > - stattdessen gilt bei Erweiterung aber > die gesamte(!) Anlage quasi als neu und muss ggf. komplett saniert > werden. Und da der Altbestand hier eben keinen Schutz genießt, ist das > auch kein Bestandsschutz. Nein, bei Erweiterung muss der neu dazugebaute Teil der aktuellen Normung entsprechen. So einfach ist das eben alles auch immer nicht. Ich kann ja wegen einer PV-Anlage keinen ansonsten intakten Zählerschrank rausreisen, hier schaut man dann das der Hauptschalter gegen einen SLS ausgetauscht wird, wenn es vertretbar ist. Anders wäre es bei einer neuen PV-Anlage und einer alten Zählertafel, hier würde man nicht mehr um eine Erneuerung kommen. michael_ schrieb: > Na und? > Wenn da mit Gas gekocht wird, ist die Waschmaschine der einzige > Großverbraucher. > Rest ist Pillepalle. Ja klar... alles Pillepalle... Nur das die Elektroinstallation halt nicht mit den Anforderungen der Zeit mitgewachsen ist. Zur Zeit der Errichtung gab es keine Trockner, keine Toaster, keinen Thermomix und keine Mikrowellen oder Spülmachinen. Der Herd hatte tatsächich eine eigene einphasige Absicherung.
Sven L. schrieb: > Bestandsschutz, den es ja nicht gibt wäre, wenn ich zu meinen 3 > Steckdosen, drei weitere in gleicher Art und Weise dazu baue. IMHO eben nicht - die drei weiteren sind ja kein Bestand, sondern neu! Sven L. schrieb: > So einfach ist das eben alles auch immer nicht. Das scheint mir auch so...
Matthias L. schrieb: > IMHO eben nicht - die drei weiteren sind ja kein Bestand, sondern neu! Naja Bestandsschutz für die elektrische Anlage als solche, dann passt es wieder. Die 3 Steckdosen wären neu, trotzdem ist es keine Neuanlage, sondern eine Erweiterung einer bestehenden Anlage. Dürfte man die Steckdosen einfach dazubauen, nach der damaligen Norm wäre es Bestandsschutz. In der Praxis sollte es so aussehen: Erweitere ich an einer bestehenden Anlage mit klassischer Nullung 3 Steckdosen, müssen diese über einen FI geschützt sein, da gibt es dann teuere FI-Steckdosen. Die bestehenden Steckdosen müssen es nicht die dürfen so bleiben, wie sie damals instaliert wurden, insofern das normgerecht war. Vielleicht ist auch das mit Bestandsschutz (für bestehende Anlagenteile) vielerorts gemeint. Das da viel anders gehandhabt wird, ist auch klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn eben doch mal was passiert, dann ist der Kunde der sich erst als Experte aufgespielt hat, auf einmal doch wieder Laie der vorgibt keine Ahnung zu haben. Das wird sich auch nicht ändern, solange es Handwerker gibt, die für einen noch so unrentablen Auftrag jede Vernunft daheim lassen. Man kann ja sicherlich mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand entscheiden, aber ab und zu sollte man auch mal nein sagen.
Sven L. schrieb: > Vielleicht > ist auch das mit Bestandsschutz Vielleicht, vielleicht - alles, was du schreibst, klingt schon nachvollziehbar, man kann manches aber auch anders sehen - deshalb fragte ich ja: Matthias L. schrieb: > Steht das auch irgendwo? Sven L. schrieb: > Das da viel anders gehandhabt wird, ist auch klar, wo kein Kläger, da > kein Richter, aber wenn eben doch mal was passiert, dann ist der Kunde > der sich erst als Experte aufgespielt hat, auf einmal doch wieder Laie > der vorgibt keine Ahnung zu haben. Das wird sich auch nicht ändern, > solange es Handwerker gibt, die für einen noch so unrentablen Auftrag > jede Vernunft daheim lassen. Ja, auch das hat zwei Seiten. Wenn in einem kompletten Bauernhof incl. Nebengebäuden die komplette Installation neu gebaut werden soll, nur weil im Schuppen neben dem Haupthaus eine einzige neue Steckdose gesetzt werden sollte und im Altbestand intakte Kupferadern mit einer falschen Isolierungs-Farbe liegen, dann wird das in den meisten Fällen IMHO so eben nicht gemacht. Der Elektriker, der hier auf der 100%-Lösung besteht, wird den Hof wahrscheinlich ohne Auftrag und deutlich schneller verlassen, als er ihn betreten hat. Und die Steckdose, die setzt dann der Sohn vom Kumpel des Schwagers, der mal "was mit Strom" gelernt hat... Sven L. schrieb: > Man kann ja sicherlich mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand > entscheiden, aber ab und zu sollte man auch mal nein sagen. Eben.
:
Bearbeitet durch User
Hier kannst Du auch noc eine ziemich gute Ausarbeitung zum Thema mit vielen Beispielen nachlesen: https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/Whitepaper/wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf
Matthias L. schrieb: > Ja, auch das hat zwei Seiten. Wenn in einem kompletten Bauernhof incl. > Nebengebäuden die komplette Installation neu gebaut werden soll, nur > weil im Schuppen neben dem Haupthaus eine einzige neue Steckdose gesetzt > werden sollte und im Altbestand intakte Kupferadern mit einer falschen > Isolierungs-Farbe liegen, dann wird das in den meisten Fällen IMHO so > eben nicht gemacht. Der Elektriker, der hier auf der 100%-Lösung > besteht, wird den Hof wahrscheinlich ohne Auftrag und deutlich schneller > verlassen, als er ihn betreten hat. Gerade heutige Bauernhöfe hätten gar nicht die nötigen Mittel, um eine solche Neuinstallation durch einen Elektrobetrieb bezahlen zu können. Das könnte sogar oft zur Insolvenz des Betriebes führen. Wenn für die nachgerüstete Steckdose ein RCD montiert würde, halte ich die Investi- tation aber für überschaubar.
Sven L. schrieb: > Hier kannst Du auch noc eine ziemich gute Ausarbeitung zum Thema mit > vielen Beispielen nachlesen: > > https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/Whitepaper/wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf Vielen Dank, sehr interessant - und widerspricht deutlich der Behauptung, es gäbe keinen Bestandsschutz für elektrische Anlagen und diese müsse schon bei Erweiterung durch eine einzige Steckdose komplett auf den aktuellen Stand gebracht werden... Ich zitier mal nur die zentrale Stelle: Bestandsschutz für elektrische Anlagen Die in den Grundrechten und im Baurecht enthaltenen Aussagen zum Bestandsschutz sind auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel sinngemäß zu übertragen und hierfür entsprechend zu erläutern. Der Bestandsschutz lässt sich demnach wie folgt beschreiben: Bestandsschutz besteht für elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel dann, wenn: (1) diese zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.T.)entsprochen haben und diesen noch entsprechen und (2) in Folgenormen oder anderen Regelwerken keine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert wird und (3) die Anlagen unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden und (4) keine Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachwerte bedeuten und (5) keine wesentlichen Erweiterungen, Umbauten oder Sanierungen erfolgten. Man beachte unter (5) den Weichmacher - was bedeutet "wesentlich"? Auch dazu äußert sich der Autor: Diese Frage hat schon viele Juristen beschäftigt und zu vielen beispielhaften Urteilen geführt. Grundsätzlich kann man erkennen, dass die Justiz dem Thema Bestandsschutz immer kritischer gegenüber steht. Wenn die Umbaumaßnahmen ein Ausmaß annehmen, dass der Umbau wertmäßig einem Neubau gleichkommt oder aber durch die Umbaumaßnahmen eine statische Neuberechnung des Gebäudes erforderlich wird, entfällt nach derzeitiger Rechtsprechung der Bestandsschutz. ... In der Praxis ist die Klärung der Frage des Bestandschutzes für den Elektrotechniker eine verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe. Hierfür ist es erforderlich, die heute gültigen Normen und Vorschriften, aber hierüber hinaus auch die damals geltenden Regelwerke zu kennen. Die Elektrofachkraft sollte bei ihrer Bewertung immer den Sicherheitsgedanken im Vordergrund halten und den Bauherren entsprechend beratend zur Seite stehen.
Harald W. schrieb: > Gerade heutige Bauernhöfe hätten gar nicht die nötigen Mittel, um eine > solche Neuinstallation durch einen Elektrobetrieb bezahlen zu können. Ja die brauchen jeden Cent für den neuen Riesentrecker...
pet schrieb: > Ja die brauchen jeden Cent für den neuen Riesentrecker... Ich meinte nicht die sog. Agrarfabriken, sondern eher die vielen Kleinbauern.
Matthias L. schrieb: > Vielen Dank, sehr interessant - und widerspricht deutlich der > Behauptung, es gäbe keinen Bestandsschutz für elektrische Anlagen und > diese müsse schon bei Erweiterung durch eine einzige Steckdose komplett > auf den aktuellen Stand gebracht werden... Habe ich so nie gesagt, wenn es zu Missverstädisse gekommen ist, tut es mir leid. Die neue Steckdose muss nach geltender Norm installiert werden, nicht die Ganze Anlage muss angepasst werden. Aber einfach ist es deswegen trotzdem nicht immer. Jetzt hast Du ein Haus mit Keller, dort sollen neue Steckdosen hin, der Zählerplatz mit Verteilung befindet sich auf der Treppe zum 1. OG als Zählertafel. Greife ich jetzt in die Anlage ein ist meiner Meinung nach der Zählerplatz mit fällig, da an diesem wesentlich geändert und erweitet werden muss. Nun ist ein Zählerplatz in einem Treppenhaus / Fluchtweg und auf Treppenstufen nicht (mehr) zulässig, dann kannst Du anfangen, den Kasten in den Keller zu verlegen. Der Kunde sagt dann, die letzten 30 Jahre ging es auch usw... Ich habe mir den Artikel ebenfalls durchgelesen, die Frage ist aber auch immer, ob Du bei der momentanen Auftragslage wirklich Zeit und Lust auf irgendwelche Streitereien hast. Wenn es von Anfang an schon schwierig und zäh ist, wird es i.d.R nicht besser.
Sven L. schrieb: > Jetzt hast Du ein Haus mit Keller, dort sollen neue Steckdosen hin, der > Zählerplatz mit Verteilung befindet sich auf der Treppe zum 1. OG als > Zählertafel. Greife ich jetzt in die Anlage ein ist meiner Meinung nach > der Zählerplatz mit fällig, da an diesem wesentlich geändert und > erweitet werden muss. Nein, "wesentlich geändert" ist das normalerweise nicht.
hinz schrieb: > Nein, "wesentlich geändert" ist das normalerweise nicht. Naja einen FI + LS oder FI/LS nachrüsten und umverdrahten... Da kann man jetzt ja sicher streiten, ab wann ist denn Deiner Meinung nach etwas wesentlich geändert? Wie viele Stromkreise sind zu ändern das die Änderung als wesentlich durchgehet?
Sven L. schrieb: > Wie viele Stromkreise sind zu ändern das die Änderung als wesentlich > durchgehet? Sicher mehr als nur einer.
pet schrieb: > Ja die brauchen jeden Cent für den neuen Riesentrecker... Viele Landwirte besitzen für die paar Wochen Nutzung pro Jahr aber gar keinen eigenen "Riesentrecker" mehr, sondern beauftragen für die Ernte externe Unternehmen, die den entsprechenden Fuhrpark besitzen. Oder sie bilden Genossenschaften.
Hatte ja beim Hersteller des Induktionsherds wg. 3x16A aus dem Datenblatt vs. den 1x 25A vorhandenen Anschluss gefragt. Die Antwort bestand aus dem gleichen Dokument wie auf der Homepage wo 3x 16A aufgeführt ist. Leider künnen sie nicht sagen ob es geht bzw. welche Einschränkungen zu erwarten sind. Auf die Frage ob es denn geeignete Geräte für 1x 25A Absicherung gibt sind sie garnicht eingegangen. Das ist doch mal Kundenservice... NICHT. Drecksladen, eigentlich sollte ich garnicht mehr nach weiteren Geräten des Herstellers B**** schauen.
Matthias L. schrieb: > Ah, jetzt dämmert's: Bestandsschutz wäre, wenn der Altbestand auch bei > Erweiterung bleiben dürfte, wie er ist und nur die neue Erweiterung nach > neuer Norm gebaut werden müsste - So ist es. > stattdessen gilt bei Erweiterung aber > die gesamte(!) Anlage quasi als neu und muss ggf. komplett saniert > werden. Und da der Altbestand hier eben keinen Schutz genießt, ist das > auch kein Bestandsschutz Blödsinn. Nur an einen neuen Zähler (der N und PE getrennt herausführt) kann man keine bestehende Anlage mit klassischer Nullung PEN mehr anschliessen. Also muss nach Zählerneubau auch die Anlage dahinter neu. Tauscht man aber den Zähler nur wegen Eichfristablauf oder Defekt als Wartungsarbeit, ist das kein Neubau.
MaWin schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Ah, jetzt dämmert's: Bestandsschutz wäre, wenn der Altbestand auch bei >> Erweiterung bleiben dürfte, wie er ist und nur die neue Erweiterung nach >> neuer Norm gebaut werden müsste - > > So ist es. Gut - demnach gibt es dann aber sehr wohl Bestandsschutz für elektrische Anlagen, nicht wahr?
Matthias L. schrieb: > Gut - demnach gibt es dann aber sehr wohl Bestandsschutz für elektrische > Anlagen, nicht wahr? Meine Laienmeinung: Jain. Das, was Du darunter verstehen würdest, das gibt es. Das Wort selbst gibt es aber nicht - zumindest nicht in Bereich der VDE-Normen. Ich glaube, der justitiable Begriff bei elektrischen Anlagen ist "Nichtvorhandensein einer Nachrüstpflicht".
:
Bearbeitet durch User
Matthias L. schrieb: > Gut - demnach gibt es dann aber sehr wohl Bestandsschutz für elektrische > Anlagen, nicht wahr? Aber der greift durch nur bei Instandhaltungsmaßnahmen: also z.B. einen defekten Schalter tauschen. Wenn unter dem Schalter eine neue Steckdose gesetzt wird, ist das eine Erweiterung und die Anlage muß den aktuellen Normen entsprechen. (Angaben ohne Gewähr)
Markus M. schrieb: > Das ist doch mal Kundenservice... NICHT. Heutzutage werden im First-Level-Support sehr vieler Unternehmen möglichst unqualifizierte Mitarbeiter eingesetzt. Die meisten dieser Leute kennen nicht eines der eigenen Produkte, sondern können auch teilweise nur in den Katalog schauen. Vor einigen Monaten rief ich bei Kärcher an, um mich nach einer Dichtung für einen Waschsauger zu erkundigen. Der Mitarbeiter lachte mich zunächst sogar aus, weil er den Begriff Waschsauger noch nie gehört habe. Und auch der von mir genannte Typ sagte ihm nichts. Ich musste ihn erst überreden, in die eigenen Unterlagen zu schauen, und dafür die Typenbezeichnung mehrere Male buchstabieren, bis er sie endlich verstand. Und dann kam als Antwort bloß, ich müsse das Gerät einschicken. Dabei benötigte ich nur eine Dichtung. Auf meine Frage, ob er mir einfach eine Explosionszeichnung zuschicken könne, lachte er mich wieder aus, weil er den Begriff Explosionszeichnung noch nie gehört hatte, und meinte erneut, ich müsse das Gerät einschicken. Letztendlich blieb mir auch nichts anderes übrig, und erst nach mehrmonatiger Wartezeit mit mehrfacher Androhung juristischer Schritte erhielt ich es repariert zurück. Und wie man einen Waschsauger so konstruieren kann, dass er auf Grund eines viel zu engen Abstandes des Rollen schon beim normalen Ziehen am Schlauch umkippen kann, ist mir auch auch Rätsel. Und die obige Dichtung wurde nicht etwa nach jahrelangem Gebrauch beschädigt, sondern schon bei der zweiten Verwendung. Kärcher-Produktqualität: mangelhaft Kärcher-Servicequalität: sehr mangelhaft > Drecksladen, eigentlich sollte ich garnicht mehr nach weiteren Geräten > des Herstellers B**** schauen. Ich erwog noch, eine schriftliche Beschwerde bei dem zuständigen Leiter der Serviceabteilung und dem Personalvorstand einzureichen, aber letztendlich ist das nicht meine Aufgabe. Wenn solche Unternehmen nicht in der Lage sind, ihre Probleme selbst in den Griff zu bekommen, sollen sie eben untergehen. Im konkreten Fall wäre jeder Schrott von Rudis Resterampe noch besser gewesen. Nachtrag: Wie ich gerade gesehen habe, gibt es mittlerweile auf den Webseiten von Kärcher entsprechende Explosionszeichnungen mit den Artikelnummern für Ersatzteile. Ich bin mir sehr sicher, dass dies vor rund einem Jahr noch nicht der Fall war. Und auch die fehlende Dichtung ist dort aufgeführt. Bei der Nachfolgemodell unseres Waschsaugers wurde tatsächlich der Abstand zwischen den vorderen Rollen deutlich verbreitert. Offenbar hat Kärcher das Problem mit umkippenden Geräten auch schon bemerkt.
:
Bearbeitet durch User
Heinrich schrieb: > Matthias L. schrieb: >> Gut - demnach gibt es dann aber sehr wohl Bestandsschutz für elektrische >> Anlagen, nicht wahr? > > Aber der greift durch nur bei Instandhaltungsmaßnahmen: also z.B. einen > defekten Schalter tauschen. Wenn unter dem Schalter eine neue Steckdose > gesetzt wird, ist das eine Erweiterung und die Anlage muß den aktuellen > Normen entsprechen. Nur die Erweiterung muss aktuellen Normen entsprechen, in diesem Fall. > (Angaben ohne Gewähr) Ja.
Wir drehen uns im Kreis... Auslöser meiner Frage war dieses (Teil-)Posting: Hubert M. schrieb: > Bestandschutz gibt es nicht. Richtig ist: "Die Installation muss zum > Zeitpunkt er Errichtung den geltenden Vorschriften entsprochen haben. Dieses "Bestandsschutz gibt es nicht" war hier schon öfter zu lesen. Ich hatte deshalb gefragt: Matthias L. schrieb: > Aber was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen "Bestandsschutz" > und "Solange nichts an der Anlage geändert wird, kann und darf es so > bleiben > wie es ist"?? Ist das nicht dasselbe? Und, wenn nein, warum nicht? IMHO kann sich Bestands(!!)-Schutz nur auf den Bestand, also das bereits vorhandene beziehen. Und das secheint nach diversen weiteren Hin- und Her-Postings auch der Fall zu sein, der bereits vorhandene Bestand muss auch bei Erweiterung NICHT verändert werden, genießt also durchaus Bestandsschutz! Der neu hinzugebaute Teil muss allerdings dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, aber der ist ja kein "Bestand".
Matthias L. schrieb: > Dieses "Bestandsschutz gibt es nicht" war hier schon öfter zu lesen. Ich > hatte deshalb gefragt: > > Matthias L. schrieb: >> Aber was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen "Bestandsschutz" >> und "Solange nichts an der Anlage geändert wird, kann und darf es so >> bleiben >> wie es ist"?? Ist das nicht dasselbe? Und, wenn nein, warum nicht? Du wirst einen Juristen fragen müssen, die haben den Begriff "Bestandsschutz" vereinnahmt.
Markus M. schrieb: > https://www.bosch-home.com/de/produktliste/dealerexclusive/HND679OS60 > > "Gesamtanschlusswert Elektro: 11.4 kW" > > Mit den B25 und einer Phase kommt man gerade auf die Hälfte... Konkret: Dann geht Backen und Kochen halt nur nacheinander. Was aber fast immer probemlos zu arrangieren ist. > > Leider ist zum elektrischen Anschluss nichts genauer beschrieben in der > Montageanleitung. Irrtum. Steht konkret drin wie das Modell an 1-, 2- oder 3- phasige Anschluesse zu verkabeln ist. Sogar mit Bildern für die (nicht vom Laien) durchzuführende Belegung des Klemmbrettes.
hinz schrieb: > Nur die Erweiterung muss aktuellen Normen entsprechen, in diesem Fall. Hi, dann löst die Etagensicherung aus, und der Notdienst kassiert mal wieder. ciao gustav
Karl B. schrieb: > hinz schrieb: >> Nur die Erweiterung muss aktuellen Normen entsprechen, in diesem Fall. > > Hi, > dann löst die Etagensicherung aus, und der Notdienst kassiert mal > wieder. Quatsch.
Andrew T. schrieb: >> Leider ist zum elektrischen Anschluss nichts genauer beschrieben in der >> Montageanleitung. > > Irrtum. > Steht konkret drin wie das Modell an 1-, 2- oder 3- phasige Anschluesse > zu verkabeln ist. > Sogar mit Bildern für die (nicht vom Laien) durchzuführende Belegung des > Klemmbrettes. Kannst Du mir das bitte mal verlinken bzw. welche Seite in welchem Dokument es ist? Das muss ich echt übersehen haben. Allerdings ist es für den Kundenservice dann umso peinlicher. Danke & Gruß Markus
hinz schrieb: >>> Nur die Erweiterung muss aktuellen Normen entsprechen, in diesem Fall. Hi, wenn ohne Prüfung selber erweitert wird, sollte das heißen -> fliegt die Etagensicherung unter Umständen. Eine aktuellen Normen entsprechende Erweiterung schließt das natürlich aus. Die kann dann aber recht umfangreich ausfallen. ciao gustav
Karl B. schrieb: > Eine aktuellen Normen entsprechende Erweiterung schließt das natürlich > aus. > Die kann dann aber recht umfangreich ausfallen. Hi, das war dann bei uns so, dass 1970 jede Wohneinheit eine eigene "Steigeleitung" von 4 x 10 qmm bekam. Alle Leitungen liefen im eigens dafür freigemachten Kellerraum zusammen, in dem auch die ganzen Zähler waren. Also doch TNC, erst in der Wohnung RCD und -S. Habe mal die längste Leitunglänge grob abgeschätzt: das sind fast 40 Meter. Würde kein "Bestandsschutz" existieren, wieder alles rausreißen und mindestens 5 x 25 qmm wären angesagt. ciao gustav
:
Bearbeitet durch User
Karl B. schrieb: > wenn ohne Prüfung selber erweitert wird, sollte das heißen -> fliegt die > Etagensicherung unter Umständen. Ja, und so sieht eine fliegende Sicherung aus: https://bilder4.eazyauction.de/thedrive/artikelbilder/355622.jpg :-)
Harald W. schrieb: > Ja, und so sieht eine fliegende Sicherung aus: > https://bilder4.eazyauction.de/thedrive/artikelbilder/355622.jpg > :-) Das war ja mal wieder dermaßen witzig und hilfreich, aber Hauptsache irgend was geschrieben.
Hi, Etagensicherung sieht eher so aus: (Und "Stulpe" braucht man zum Ziehen.) ciao gustav
Karl B. schrieb: > Etagensicherung sieht eher so aus: > (Und "Stulpe" braucht man zum Ziehen.) Zu Zeiten von TN-C waren NH-Sicherungen nicht haushaltsüblich.
Karl B. schrieb: > Hi, > Etagensicherung sieht eher so aus: > (Und "Stulpe" braucht man zum Ziehen.) Naja, die meisten waren wohl reine NH-Griffe ohne Stulpe. Hubert M. schrieb: > Bestandschutz gibt es nicht. Richtig ist: "Die Installation muss zum > Zeitpunkt er Errichtung den geltenden Vorschriften entsprochen haben. Jain. Ich war vor kurzen auf einer TRGI-Schulung (also Gas: die TRGI entspricht quasi "unserer" VDE). Diese Schulung wurde vom DVGW selbst gehalten. Der Referent ist dort in einer hohen Position, nebenberuflich Gutachter/Sachverständiger TRGI und sitzt auch im TRGI-Gremium. Hat also etwas "Ahnung". Nach seiner Aussage greift der "Bestandsschutz" nur, wenn mehr als 50% der Anlage (egal ob Strom oder Gas) noch im Originalzustand sind. Dazu gäbe es wohl auch Gerichtsurteile. Und Murks bleibt Murks, da zählt der zitierte zweite Satz. Es ist also nicht so, das wegen einen kleinen Mangels alles neu gemacht werden muss.
Fabian schrieb: >> (Und "Stulpe" braucht man zum Ziehen.) > > Naja, die meisten waren wohl reine NH-Griffe ohne Stulpe. Wenn ich weiss, das kein Strom (oder nur sehr wenig) fliesst, brauche ich auch keine Stulpe.
Harald W. schrieb: > Wenn ich weiss, das kein Strom (oder nur sehr wenig) fliesst, > brauche ich auch keine Stulpe. Dir ist auch vermutlich noch nie ein Klammer (also einer der Segeringe) von den Kontakten zwischen die Sammelschienen gefallen. Die sind da nur lose "geklemmt" bzw. halten in einer Mini-Kerbe. Hier zu sehen: https://media.rs-online.com/t_large/F2875783-01.jpg Einmal erlebt bei 160A NH00, einmal bei Sammelschiene für 400kVA Trafo (Ortsnetzstation, 400kVA Sicherung). Achte mal bei Altanlagen darauf, wie viele da schon fehlen, gebrochen sind oder da schon irgendwie schief hängen...
Fabian schrieb: > Harald W. schrieb: >> Wenn ich weiss, das kein Strom (oder nur sehr wenig) fliesst, >> brauche ich auch keine Stulpe. > > Dir ist auch vermutlich noch nie ein Klammer (also einer der Segeringe) > von den Kontakten zwischen die Sammelschienen gefallen. Nein. Ausserdem gibts bei meiner (privaten) Kellerverteilung keine Sammelschienen. Wenn man Sicherungstausch beim Arbeitgeber macht, hat der natürlich auch das nötige Werkzeug zur Verfügung zu stellen.
Harald W. schrieb: > Ausserdem gibts bei meiner (privaten) Kellerverteilung keine > Sammelschienen. Ja, haben nicht viele. Ersteres war mir dennoch im Haushalt (MFH) passiert, denn die hatten fast schon immer ein Sammelschienensystem (also bei Fa. Hager).
Fabian schrieb: > Nach seiner Aussage greift der "Bestandsschutz" nur, wenn mehr als 50% > der Anlage (egal ob Strom oder Gas) noch im Originalzustand sind. Dazu > gäbe es wohl auch Gerichtsurteile. Und Murks bleibt Murks, da zählt der > zitierte zweite Satz. Was ist Originalzustand, der vorherige Zustand oder der zur Zeit der Errichtung z.B.1935? > Es ist also nicht so, das wegen einen kleinen Mangels alles neu gemacht > werden muss. D.h. bei 2 zusätzlichen Steckdosen brauche ich keine neue Verteilung?
Volker S. schrieb: > D.h. bei 2 zusätzlichen Steckdosen brauche ich keine neue Verteilung? Wenn Du dort einen RCD zwischenbaust, nicht.
"Normale" NH-Unterteile, wie man sie in Altanlagen vor dem Zähler oder in Hausanschusskästen findet sind nicht wirklich zum Schalten von Lasten geeignet. NH-Sicherungen sind nicht für die Bedienung durch Laien gedacht und im Vorzählerbereich plombiert.
Matthias L. schrieb: > Dieses "Bestandsschutz gibt es nicht" war hier schon öfter zu lesen Es ist bloss Wortklauberei von Leuten die zu doof sind und sich wichtig machen wollen und gerne Durcheinander stiften. Altes darf bestehen bleiben. Punkt. Ausnahmen sind selten (Kragenstecker, Umwidmung privat in gewerblich).
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.