Hallo, habe ein Einfamilienhaus mit ehemaliger Einliegerwohnung: 2 Zähler und Verteiler im Flur. Klassische Nullung --> Bestandschutz. Im Keller ist der Drehstrom HAK. Ich überlege nun, a) die 2 Zähler entfernen und dafür einen zentralen am HAK installieren zu lassen. Bliebe da der Bestandschutz bestehen? Die Verteilung würde nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt". b) Falls a durchgeht, könnte der neue Zähler eine Verteilung bekommen, von der z.B. eine Wallbox abgeht? Also Strom in die bisher unversorgte Garage? Ohne den Bestandschutz des restlichen Hauses zu gefährden? Falls ja, versuch ich mal, einen Elektriker ins Haus zu kriegen. Falls nein, warte ich noch ein paar Jahre, bis zur Kernsanierung (wasser/heizung, ein paar Durchbrüche).
Warum machste nicht ein paar Bilder der jetzigen Situation? Zählernummern kannst Du ja unkenntlich machen, falls Du dich sonst unwohl fühlst. Wenn der ehemalige Zählerschrank zum Verteiler wird, müsste es erstmal okay sein, da es in einem EFH kein notweniges Treppenhaus gibt, welches als Fluchtweg gilt und frei von Brandlasten sein muss. In Wohnungen hängen auch Verteiler der jeweiligen Nutzungseinheit und es ist okay.
A. S. schrieb: > a) die 2 Zähler entfernen und dafür einen zentralen am HAK installieren > zu lassen. Bliebe da der Bestandschutz bestehen? Nein. Der neue Zähler würde nach aktueller TAB installiert, also PEN bereits im HAK getrennt. > Die Verteilung würde > nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt". Die bräuchte einen PEN, den gibts aber nicht mehr.
A. S. schrieb: > versuch ich mal, einen Elektriker ins Haus zu kriegen. Das solltest Du auf jeden Fall machen. Der muss die Zähleranmeldung unterschreiben, deshalb ist seine Meinung die Einzige die zählt. Ich vermute mal es wird nicht gehen.
A. S. schrieb: > Klassische Nullung --> Bestandschutz. Der Bestandsschutz ergibt sich aus dem Baurecht und erlaubt Dir die Anlage weiter zu betreiben, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenen Regeln entsprach. Es ist aber ein passiver Bestandsschutz, d.h. jede Änderung muß den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen, selbst eine nachgerüstete Steckdose muß dann über einen FI verfügen. Und ich sehe keinen Weg, wie man nach einem so tiefen Eingriff wie einem neuen Zählerplatz eine Anlage in klassischer Nullung VDE-Gerecht betreiben kann. Such Dir auf jeden Fall einen Elektriker. Es gibt welche, die auch sowas auf ihre Kappe nehmen, dann bist Du zumindest raus wenn etwas passiert und hast seine Versicherung.
Bei "ehemaliger Einliegerwohnung" und Zähler verlegen/reduzieren wollen klingt es für mich fast so, als ob du eh renovieren willst. Vielleicht dann einfach die Elektrik auf den neuesten Stand bringen? Ist zwar einiges an Arbeit, aber irgendwann muß man eh in den sauren Apfel beißen.
Ich schrieb: > Bei "ehemaliger Einliegerwohnung" und Zähler verlegen/reduzieren wollen > klingt es für mich fast so, als ob du eh renovieren willst. Hat er doch geschrieben.
hinz schrieb: > Hat er doch geschrieben. Stimmt. Dann würde ich jetzt gar keinen Aufwand betreiben und wenn es soweit ist, alles auf einmal erledigen.
hinz schrieb: > Nein. Der neue Zähler würde nach aktueller TAB installiert, also PEN > bereits im HAK getrennt. > >> Die Verteilung würde >> nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt". > > Die bräuchte einen PEN, den gibts aber nicht mehr. Danke hinz, für Deine Ausführung. Wenn es da keinen Weg gibt (z.B. PE erneut aus N mit Maßnahme ??? ), dann bleibt es also dabei. Danke.
A. S. schrieb: > Wenn es da keinen Weg gibt (z.B. PE erneut aus N mit Maßnahme ??? ), Keinen, der zulässig ist.
hinz schrieb: > A. S. schrieb: >> a) die 2 Zähler entfernen und dafür einen zentralen am HAK installieren >> zu lassen. Bliebe da der Bestandschutz bestehen? > > Nein. Der neue Zähler würde nach aktueller TAB installiert, also PEN > bereits im HAK getrennt. > >> Die Verteilung würde >> nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt". > > Die bräuchte einen PEN, den gibts aber nicht mehr. Naja Du hast schon recht, normgerecht wäre es nicht, aber das Problem hat man ab und zu, wenn man im Bestand renoviert und nicht alle Stromkreise sofort umbauen kann. Ich hätte da jetzt nicht den Schmerz, wenn der PE zeitweilig als PEN misbraucht wird, es gibt sicher größere Sünden und ja ich weiß, das nach der Trennung in N und PE diese nicht wieder zusammen geführt werden (dürfen). Ich glaube der Netzbetreiber wird einem deswegen keinen Strick drehen.
Warum reiten eigentlich alle auf diesem Unwort "Bestandsschutz" herum? Dieses Wort gibt es in keiner Norm oder Vorschrift. Eine Elektroanlage hat den Normen zu entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gegolten haben. Bei wesentlichen Änderungen hat der GESAMTE betroffene Anlagenteil den aktuellen Vorschriften zu entsprechen. Und der Einbau einer neuen Hauptverteilung IST eine wesentliche Änderung, das heißt, alles, was nach der Hauptverteilung kommt, muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Da gibt es keine Nullung und alle "von Laien benutzbaren Steckdosen" sind mit einem Fehlerstromschutzschalter (FisS), neudeutsch RCD abzusichern. Die Leiterquerschnitte sind den aktuellen Vorschriften entsprechend auszulegen. Auch wenn's weh tut, es müssen in diesem Fall alle Leitungen und Schaltgeräte die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen raus und erneuert werden. Etwas anderes ist die Instandhaltung/Instandsetzung. Hierbei werden defekte Teile ersetzt, ohne den Rest der Anlage anzufassen. Es ist ganz egal, ob es sich bei der Anlage um eine einfache Maschine, eine Elektroinstallation, einen Kran oder eine ganze Produktionsstraße oder etwas ganz anderes handelt.
Frank B. schrieb: > Warum reiten eigentlich alle auf diesem Unwort "Bestandsschutz" herum? > Dieses Wort gibt es in keiner Norm oder Vorschrift. Ja, das kann man gar nicht oft genug wiederholen, wer weiß wann diese Seuche endlich ausgerottet ist. (Wobei ich nur die Situation in D kenne, in AU oder SW mag das anders sein.)
Frank B. schrieb: > Auch wenn's weh tut, es müssen in diesem Fall alle Leitungen und > Schaltgeräte die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen raus und > erneuert werden Natürlich nicht. Wenn der Sicherungskasten nur als Instandhaltungsmassnahme erneuert wird, darf alles so bleiben. Und Instandhaltung ist ein dehnbarer Begriff, da muss nichts kaputt gewesen sein, es reicht wenn es jemand als oll betrachtet.
Wenn etwas Bestehendes bestehen bleiben darf und nicht an zwischenzeitlich neue Normen angepasst werden muss, welches Wort soll man denn sonst dafür verwenden, wenn nicht "Bestandsschutz"? Es mag ja durchaus sein, dass der Begriff in keiner elektrotechnischen Vorschrift auftaucht, geben kann's ihn trotzdem. Beispielsweise im Baurecht wird der Begriff "Bestandsschutz" wohl auch nicht allgemeingültig definiert; dass es ihn trotzdem gibt, ist aber offenbar völlig unstrittig. Siehe z.B. https://www.juraforum.de/lexikon/bestandsschutz-im-baurecht Ausgerechnet eine neue Hauptverteilung ist aber zweifellos eine wesentliche Änderung der Anlage. Unabhängig von der Frage, mit welchem Wort man denn nun den Schutz des Altbestandes bezeichnen mag, dürfte dieser Schutz HIER wohl nicht bestehen. Wenn ohnehin renoviert werden soll, dann ist das DIE Gelegenheit, mal Nägel mit Köpfen zu machen und die Anlage zu erneuern.
Mir ist das alles Wurst was da für Bestimmungen gibt. Ich hab schon alles 1000fach gaendert. Alles hinter dem Zähler. Im Haus nicht In der Scheune, Keller, Schuppen usw. Ich bin Froh kein Drecks FI zu haben In der Reithalle ist schon immer einer mit 300mA gewesen sonst waer der jeden Tag geflogen bei der Feuchtigkeit. Diese neuen Vorschriften werden von Idioten durch Lobiistenmanipulierten Bürokraten gemacht. Wie zB. seit neuestem die Elektroprüfung aller Geräte in Firmen und Behörden. Dadurch passiert nix weniger. Aber die Konzerne Verdienen mehr und wir bezahlen das.
Bockiger schrieb: > Mir ist das alles Wurst was da für Bestimmungen gibt. > Ich hab schon alles 1000fach gaendert. > Alles hinter dem Zähler. > Im Haus nicht > In der Scheune, Keller, Schuppen usw. > Ich bin Froh kein Drecks FI zu haben > In der Reithalle ist schon immer einer mit 300mA gewesen > sonst waer der jeden Tag geflogen bei der Feuchtigkeit. > Diese neuen Vorschriften werden von Idioten durch Lobiistenmanipulierten > Bürokraten gemacht. Wie zB. seit neuestem die Elektroprüfung aller > Geräte in Firmen und Behörden. Dadurch passiert nix weniger. Aber die > Konzerne Verdienen mehr und wir bezahlen das. Du hast das falsche Pseudonym gewählt, "Paranoider" wäre richtig gewesen.
MaWin schrieb: > Wenn der Sicherungskasten nur als Instandhaltungsmassnahme erneuert > wird, darf alles so bleiben. In dem Fall müsste aber der Sicherungskasten den Normen und Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt galten, als die Anlage errichtet wurde. Und genau das will der TO ja ändern. Bockiger schrieb: > ... Zum Teil stimme ich dir da sogar zu. ABER... Es sind nun mal die Regeln nach denen wir arbeiten müssen, ob es uns passt oder nicht. Und wenn man was macht, was nicht diesen Regeln entspricht und es passiert etwas, dann ist eben der Jenige, der da herum gepfuscht hat auch der, der am Ende den schwarzen Peter hat und vor dem Kadi landet. Wenn der selbstpfuschende Bauer dann in seiner eigenen Scheune langsam bei 900°C vor sich hin köchelt, bis die Feuerwehr gelöscht hat, weil er meint, ein FisS ist überflüssig dann ist es nur schade um die Bausubstanz, wenn aber andere zu Schaden kommen, dann kann man nur hoffen, daß er überlebt um vom Gericht noch mal einen drauf zu bekommen.
"Die Regeln" sind halt mit interpretierbaren Begriffen versetzt, und bei unterschiedlichen Interpretationen kommen nun mal unterschiedliche Ergebnisse raus. Am Beispiel "Sicherungskasten" - ist der Austausch eine Erweiterung oder eine Instandhaltung? Wenn der alte Kasten schlicht mechanisch beschädigt war und LSS für 5 Stromkreise enthalten hat und der neue Kasten wieder LSS für 5 Stromkreise bekommt, dann ist das vermutlich eine Instandhaltungsmaßnahme. Wenn beim Austausch hingegen ein paar Stromkreise aufgeteilt werden und zwei neue hinzukommen und hinterher dort LSS für 12 Stromkreise sind - dann würde ich das als Erweiterung ansehen. Von außen sieht beides nach "Austausch des alten Sicherungskastens" aus. Die vom TO geplante Umbau-Aktion noch als Instandhaltung zu interpretieren, fällt mir persönlich schwer.
Matthias L. schrieb: > Die vom TO geplante Umbau-Aktion noch als Instandhaltung zu > interpretieren, fällt mir persönlich schwer. Der Umbau/Tausch des Zählerplatzes ist eigendlich das klassische Beispiel für ein Erlöschen des Bestandschutzes.
Naja der TO bis heute nicht in der Lage war, aussagekrüftige Bilder zur Verfügung zu stellen, wird es schwer da irgend eine Einschätzung zu treffen. Das man nicht jede Anlage in einem Rutsch erneuern kann, sollte klar sein, aber beim Zählerplatz zu beginnen und sich dann Stück für Stück weiter vor zu arbeien ist sicher nicht die schlechteste Idee.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.