Hallo, ich habe folgendes Anliegen: Ich ziehe am 30.10.19 aus meiner Wohnung aus und übergangsweise für 8 Wochen bei einer Freundin ein. Dort werde ich bis zum 31.12.2019 wohnen. Danach geht es für mich für ein Jahr ins Ausland. Meine Frage: Muss ich mich für diese 8 Wochen zwingend ummelden oder reicht es wenn ich Ende des Jahres zum zuständigen Amt gehe und mich einfach abmelde? Vielen Dank im Voraus, Nannushi
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Gegenfrage: Wenn du für 8 Wochen auf Weltreise gehst, meldest du dann deinen Erstwohnsitz ab? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Nicole H. schrieb: > ich habe folgendes Anliegen: [...] Hast du eventuell auch noch Symptome von Tripper entdeckt und möchtest du diese ebenfalls in diesem Forum für Mikrocontroller und digitale Elektronik zur Diskussion stellen?
Nein, das würde ich natürlich nicht machen. Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember etwas sagen könnte?
Hi, es gibt Leute, die haben mehrere Wohnsitze. Einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze. Z.B. Geschäftsleute, denen die Hotelzimmer zu teuer sind und sich dann lieber bei einer Stammpension immer wieder einmieten. Diese werden dann als Nebenwohnsitze angemeldet. Um das Abmelden braucht man sich nicht zu kümmern, den beim Ummelden wird automatisch der alte Wohnsitz abgemeldet. Also, so wie ich das jetzt verstehe, möchtest Du Dir nach Deiner Meinung nach unnötigen bürokratischen Aufwand ersparen. Beim Umzug aus der alten Wohnung meldest Du Dich einfach um auf die neue Anschrift. Ist völlig egal, wie lange Du da wohnen willst.(§ 17 Abs. 1 BMG). Die Post vom Amt muss Dich erreichen können. Oder willst Du Kosten für eine Aufenthaltsermittlung riskieren? Abmeldung ist als Sonderfall gedacht. In dem Falle trifft das sogar zu. Abmeldung ins Ausland. (§ 17 Abs. 2 S. 1 BMG) Quelle: https://www.germany.info/us-de/service/melderecht/1216380 ciao gustav
Ich war mehrere Jahre nicht gemeldet. Das habe ich erst gemacht, als ich einen neuen Perso brauchte. Konsequenzen hatte das keine. Ich musste nicht mal ein Bußgeld zahlen. Die Sachbearbeiterin war einfach nur froh mich von der Liste der Ungemeldeten Personen zu streichen. Im schlimmsten Fall können sie Dir 1000€ aufbrummen, wobei das bei nur 8 Wochen höchst unwarscheinlich ist. Wenn das doch passiert, dann heul die einfach voll und erzähl, das Du die 8 Wochen obdachlos warst. Dann bist Du raus aus der Nummer. Die können Dir nicht das Gegenteil beweisen.
Nicole Hartmann schrieb: > Nein, das würde ich natürlich nicht machen. > Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember > etwas sagen könnte? Das sollte ein Hinweis darauf sein, dass es etwas ungewöhnlich ist, sich ausgerechnet ein Forum für µC-Programmierung und Elektronik-Entwicklung zu suchen, um eine Frage zum Wohnrecht zu stellen. Wie bist du auf diese Idee gekommen?
Rolf M. schrieb: > Das sollte ein Hinweis darauf sein, dass es etwas ungewöhnlich ist, sich > ausgerechnet ein Forum für µC-Programmierung und Elektronik-Entwicklung > zu suchen, um eine Frage zum Wohnrecht zu stellen. Hi, drück den refresh Button. Ist schon auf dev null ciao gustav
Du musst dich nicht ummelden. Allerdings werden dem Hausbesitzer für dich personebezogene Gebühren berechnet(Müllgebühren) und die werden als Nebenkosten an die Mieter weiter gegeben. Wenn du die Wohnung gekündigt hast zahlen das die anderen mit.
Hans-Georg L. schrieb: > Wenn du die Wohnung gekündigt hast zahlen das die > anderen mit. Hi, Nebenkosten-Abrechnungen werden meistens im jahresmäßigen Turnus für das vergangene Jahr nachschüssig erhoben. Ist ein Mieter vor Ablauf eines Abrechnungszeitraumes ausgezogen, bekommt er noch eine Abrechnung an die neue Anschrift vielleicht im kommenden Jahr. Da wird dann zeitraumgenau anteilig berechnet und rückerstattet. Der Vermieter verlangt beim Auszug auch meistens eine Anschrift, an die er diese Betriebskostenabrechnung schicken kann. Oder behält die Kaution zu Sicherheit ein. Dass durch diese Praxis andere Mieter des Hauses benachteiligt würden, wäre mir neu. Im Gegenteil. Das hat mit dem "polizeilichen" Ummelden zunächst einmal nichts zu tun. ciao gustav
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Nils schrieb: > Ich war mehrere Jahre nicht gemeldet. Das habe ich erst gemacht, als ich > einen neuen Perso brauchte. > > Konsequenzen hatte das keine. Ich musste nicht mal ein Bußgeld zahlen. > Die Sachbearbeiterin war einfach nur froh mich von der Liste der > Ungemeldeten Personen zu streichen. > > Im schlimmsten Fall können sie Dir 1000€ aufbrummen, wobei das bei nur 8 > Wochen höchst unwarscheinlich ist. Wenn das doch passiert, dann heul die > einfach voll und erzähl, das Du die 8 Wochen obdachlos warst. Dann bist > Du raus aus der Nummer. das Meldegesetz ist 2015 verschärft worden, seither ist das etwas Anders und vor Allem deutlich teurer (ausserdem wird nun auch deine Freundin, bei der du unangemeldet wohnst, bestraft...). Obdachlosigkeit ist keine Ausrede - dafür gibts die Anmeldung "OFW". N'guter Tip ist dein Beitrag nicht ;)
Popel schrieb: > ausserdem wird nun auch deine Freundin, > bei der du unangemeldet wohnst, bestraft...) Hi, gewinne den Eindruck, dass Deine Freundin keine Schrerereien haben möchte. Früher musste der Vermieter ja die Anmeldebestätigung unterschreiben. Damit hatten die Finanzämter gleich einen Kandidaten für V+V-Versteuerung des vermieteten Raumes. Ist gelockert worden. Eine Unterschrift des Vermieters ist nicht mehr unbedingt nötig. Mietrechtlich ist aber noch einiges zu beachten. Das war aber nicht die Frage hier. ciao gustav
Nicole Hartmann schrieb: > Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember > etwas sagen könnte? Ja.
Nicole H. schrieb: > Meine Frage: Warum stellst Du diese Frage nicht einem Hausfrauenforum oder einem der Tischler?
Nicole Hartmann schrieb: > Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember > etwas sagen könnte? Ich bin auch umgezogen und habe mich erst später umgemeldet. Eigentlich muss man sich ummelden wenn man den Hauptwohnsitz für mehr als zwei Wochen verlagert. (siehe Definition für: Hauptwohnsitz) Es ist für die Behörde nicht einfach festzustellen ob das jetzt dein Hauptwohnsitz ist. Wenn du keinen anderen Wohnsitz hast, dann fragen die sich natürlich schon wo du in der Zwischenzeit gelebt hast. In meinem Fall konnten sie nicht feststellen ob ich an dem gemeldeten Hauptwohnsitz lebe oder irgend wo anders ... ist mir aber auch nicht in den Sinn gekommen dass das für die Behörden ein Problem darstellen würde. Letztendlich hatte ich dann der Frau gesagt dass ich dort erst seit einer Woche meinen Hauptwohnsitz habe, vorher bin ich dort nicht über Nacht geblieben und war auch den Großteil des Tages an meinem alten Hauptwohnsitz. ( ... jedenfalls sind das einfach meine Erinnerungen.) Man muss keine 5k€ bezahlen und alles ist in Ordnung. Ich hatte in irgend einem Gesetz meines Bundeslandes gelesen dass es strafbar ist Teebeutel auf den Kompost zu werfen. Wäre interessant zu wissen wie lange das schon in dem Gesetzbuch steht und ob man dann eingeknastet wird oder nur eine Ordnungsstrafe zahlt. Von Kaffeesatz stand da allerdings nichts. Mal schauen ob ich das wieder finde.
Hi, für Arbeitnehmer ist die korrekte Personalienangabe ganz wichtig. Zum Beispiel: Sobald Du Dich aus dem Zuständigkeitsbereich eine Finanzamtes herausbewegst, bekommst Du beim für Deinen aktuellen Wohnort zuständigen Finanzamt sogar eine neue Steuernummer. Das geschieht mit der Ummeldung bei der Stadtverwaltung n i c h t automatisch. Spätestens, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden soll, merkt man das dann. Denn die Finanzbehörde kann den Antrag ohne gültige Steuernummer nicht bearbeiten. Folge: Du bekommst Deine Steuererstattung später als sonst. ciao gustav
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Ich habe mir vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und lebe seit dem dort. Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in einer anderen Stadt. Interessiert niemanden.
Harald schrieb: > Ich habe mir vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und lebe seit > dem dort. Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in einer anderen > Stadt. Interessiert niemanden. Wichtig ist nur, das Du eine sog. "ladungsfähige" Adresse hast, unter der Dich irgendwelche amtliche Post erreicht. Sonst kann es wirklich Probleme geben. Wenn dem TE also weiterhin Post an seine alte Adresse erreicht, sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch wenn sein Verhalten offiziell nicht korrekt ist.
Harald W. schrieb: > > Wichtig ist nur, das Du eine sog. "ladungsfähige" Adresse hast, unter > der Dich irgendwelche amtliche Post erreicht. Sonst kann es wirklich > Probleme geben. Wenn dem TE also weiterhin Post an seine alte Adresse > erreicht, sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch wenn sein > Verhalten offiziell nicht korrekt ist. Vorsicht! Normale Post kann man sich locker per Nachsendeauftrag hinterher schicken lassen, das ist nicht allzu teuer. Aber gerade die gelben (vormals blauen) Briefe, für die die ladungsfähigen Anschriften gedacht sind, sind damit wimre inkompatibel. Zudem können natürliche Personen nur dort geladen werden, wo sie auch aufhältlich sind. Und nur dort können auch gewöhnliche Zustellungen erfolgen. Öffentliche Zustellung sollten wir hier nicht thematisieren.