Forum: /dev/null Wohnung Ummelden für 8 Wochen [Endet 26.10]


von Nicole H. (nannushi)


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Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:
Ich ziehe am 30.10.19 aus meiner Wohnung aus und übergangsweise für 8 
Wochen bei einer Freundin ein. Dort werde ich bis zum 31.12.2019 wohnen. 
Danach geht es für mich für ein Jahr ins Ausland.
Meine Frage: Muss ich mich für diese 8 Wochen zwingend ummelden oder 
reicht es wenn ich Ende des Jahres zum zuständigen Amt gehe und mich 
einfach abmelde?

Vielen Dank im Voraus,

Nannushi

: Gesperrt durch Moderator
von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Gegenfrage: Wenn du für 8 Wochen auf Weltreise gehst, meldest du dann 
deinen Erstwohnsitz ab?

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von c-hater (Gast)


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Nicole H. schrieb:

> ich habe folgendes Anliegen:
[...]

Hast du eventuell auch noch Symptome von Tripper entdeckt und möchtest 
du diese ebenfalls in diesem Forum für Mikrocontroller und digitale 
Elektronik zur Diskussion stellen?

von Nicole Hartmann (Gast)


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Nein, das würde ich natürlich nicht machen.
Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember 
etwas sagen könnte?

von Karl B. (gustav)


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Hi,
es gibt Leute, die haben mehrere Wohnsitze. Einen Hauptwohnsitz und 
mehrere Nebenwohnsitze. Z.B. Geschäftsleute, denen die Hotelzimmer zu 
teuer sind und sich dann lieber bei einer Stammpension immer wieder 
einmieten. Diese werden dann als Nebenwohnsitze angemeldet.
Um das Abmelden braucht man sich nicht zu kümmern, den beim Ummelden 
wird automatisch der alte Wohnsitz abgemeldet.
Also, so wie ich das jetzt verstehe, möchtest Du Dir nach Deiner Meinung 
nach unnötigen bürokratischen Aufwand ersparen.
Beim Umzug aus der alten Wohnung meldest Du Dich einfach um auf die neue 
Anschrift.
Ist völlig egal, wie lange Du da wohnen willst.(§ 17 Abs. 1 BMG).
Die Post vom Amt muss Dich erreichen können. Oder willst Du Kosten für 
eine Aufenthaltsermittlung riskieren?
Abmeldung ist als Sonderfall gedacht. In dem Falle trifft das sogar zu.
Abmeldung ins Ausland. (§ 17 Abs. 2 S. 1 BMG)

Quelle:
https://www.germany.info/us-de/service/melderecht/1216380

ciao
gustav

von Nils (Gast)


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Ich war mehrere Jahre nicht gemeldet. Das habe ich erst gemacht, als ich 
einen neuen Perso brauchte.

Konsequenzen hatte das keine. Ich musste nicht mal ein Bußgeld zahlen. 
Die Sachbearbeiterin war einfach nur froh mich von der Liste der 
Ungemeldeten Personen zu streichen.

Im schlimmsten Fall können sie Dir 1000€ aufbrummen, wobei das bei nur 8 
Wochen höchst unwarscheinlich ist. Wenn das doch passiert, dann heul die 
einfach voll und erzähl, das Du die 8 Wochen obdachlos warst. Dann bist 
Du raus aus der Nummer.

Die können Dir nicht das Gegenteil beweisen.

von Rolf M. (rmagnus)


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Nicole Hartmann schrieb:
> Nein, das würde ich natürlich nicht machen.
> Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember
> etwas sagen könnte?

Das sollte ein Hinweis darauf sein, dass es etwas ungewöhnlich ist, sich 
ausgerechnet ein Forum für µC-Programmierung und Elektronik-Entwicklung 
zu suchen, um eine Frage zum Wohnrecht zu stellen. Wie bist du auf diese 
Idee gekommen?

von Karl B. (gustav)


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Rolf M. schrieb:
> Das sollte ein Hinweis darauf sein, dass es etwas ungewöhnlich ist, sich
> ausgerechnet ein Forum für µC-Programmierung und Elektronik-Entwicklung
> zu suchen, um eine Frage zum Wohnrecht zu stellen.

Hi,
drück den refresh Button.
Ist schon auf dev null

ciao
gustav

von Hans-Georg L. (h-g-l)


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Du musst dich nicht ummelden.
Allerdings werden dem Hausbesitzer für dich personebezogene Gebühren 
berechnet(Müllgebühren) und die werden als Nebenkosten an die Mieter 
weiter gegeben. Wenn du die Wohnung gekündigt hast zahlen das die 
anderen mit.

von Karl B. (gustav)


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Hans-Georg L. schrieb:
> Wenn du die Wohnung gekündigt hast zahlen das die
> anderen mit.

Hi,
Nebenkosten-Abrechnungen werden meistens im jahresmäßigen Turnus für das 
vergangene Jahr nachschüssig erhoben. Ist ein Mieter vor Ablauf eines 
Abrechnungszeitraumes ausgezogen, bekommt er noch eine Abrechnung an die 
neue Anschrift vielleicht im kommenden Jahr. Da wird dann zeitraumgenau 
anteilig berechnet und rückerstattet.
Der Vermieter verlangt beim Auszug auch meistens eine Anschrift, an die 
er diese Betriebskostenabrechnung schicken kann. Oder behält die Kaution 
zu Sicherheit ein. Dass durch diese Praxis andere Mieter des Hauses 
benachteiligt würden, wäre mir neu. Im Gegenteil.
Das hat mit dem "polizeilichen" Ummelden zunächst einmal nichts zu tun.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Popel (Gast)


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Nils schrieb:
> Ich war mehrere Jahre nicht gemeldet. Das habe ich erst gemacht, als ich
> einen neuen Perso brauchte.
>
> Konsequenzen hatte das keine. Ich musste nicht mal ein Bußgeld zahlen.
> Die Sachbearbeiterin war einfach nur froh mich von der Liste der
> Ungemeldeten Personen zu streichen.
>
> Im schlimmsten Fall können sie Dir 1000€ aufbrummen, wobei das bei nur 8
> Wochen höchst unwarscheinlich ist. Wenn das doch passiert, dann heul die
> einfach voll und erzähl, das Du die 8 Wochen obdachlos warst. Dann bist
> Du raus aus der Nummer.

das Meldegesetz ist 2015 verschärft worden, seither ist das etwas Anders 
und vor Allem deutlich teurer (ausserdem wird nun auch deine Freundin, 
bei der du unangemeldet wohnst, bestraft...).
Obdachlosigkeit ist keine Ausrede - dafür gibts die Anmeldung "OFW".

N'guter Tip ist dein Beitrag nicht ;)

von Karl B. (gustav)


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Popel schrieb:
> ausserdem wird nun auch deine Freundin,
> bei der du unangemeldet wohnst, bestraft...)

Hi,
gewinne den Eindruck, dass Deine Freundin keine Schrerereien haben 
möchte.
Früher musste der Vermieter ja die Anmeldebestätigung unterschreiben. 
Damit hatten die Finanzämter gleich einen Kandidaten für 
V+V-Versteuerung des vermieteten Raumes. Ist gelockert worden. Eine 
Unterschrift des Vermieters ist nicht mehr unbedingt nötig. 
Mietrechtlich ist aber noch einiges zu beachten. Das war aber nicht die 
Frage hier.

ciao
gustav

von Harald W. (wilhelms)


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Nicole Hartmann schrieb:

> Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember
> etwas sagen könnte?

Ja.

von Trottel (Gast)


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Nicole H. schrieb:
> Meine Frage:

Warum stellst Du diese Frage nicht einem Hausfrauenforum oder einem der 
Tischler?

von Mike J. (linuxmint_user)


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Nicole Hartmann schrieb:
> Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember
> etwas sagen könnte?

Ich bin auch umgezogen und habe mich erst später umgemeldet.
Eigentlich muss man sich ummelden wenn man den Hauptwohnsitz für mehr 
als zwei Wochen verlagert.
(siehe Definition für: Hauptwohnsitz)

Es ist für die Behörde nicht einfach festzustellen ob das jetzt dein 
Hauptwohnsitz ist. Wenn du keinen anderen Wohnsitz hast, dann fragen die 
sich natürlich schon wo du in der Zwischenzeit gelebt hast.

In meinem Fall konnten sie nicht feststellen ob ich an dem gemeldeten 
Hauptwohnsitz lebe oder irgend wo anders ... ist mir aber auch nicht in 
den Sinn gekommen dass das für die Behörden ein Problem darstellen 
würde.

Letztendlich hatte ich dann der Frau gesagt dass ich dort erst seit 
einer Woche meinen Hauptwohnsitz habe, vorher bin ich dort nicht über 
Nacht geblieben und war auch den Großteil des Tages an meinem alten 
Hauptwohnsitz.
( ... jedenfalls sind das einfach meine Erinnerungen.)

Man muss keine 5k€ bezahlen und alles ist in Ordnung.



Ich hatte in irgend einem Gesetz meines Bundeslandes gelesen dass es 
strafbar ist Teebeutel auf den Kompost zu werfen. Wäre interessant zu 
wissen wie lange das schon in dem Gesetzbuch steht und ob man dann 
eingeknastet wird oder nur eine Ordnungsstrafe zahlt. Von Kaffeesatz 
stand da allerdings nichts. Mal schauen ob ich das wieder finde.

von Karl B. (gustav)


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Hi,
für Arbeitnehmer ist die korrekte Personalienangabe ganz wichtig. Zum 
Beispiel:
Sobald Du Dich aus dem Zuständigkeitsbereich eine Finanzamtes 
herausbewegst, bekommst Du beim für Deinen aktuellen Wohnort zuständigen 
Finanzamt sogar eine neue Steuernummer. Das geschieht mit der Ummeldung 
bei der Stadtverwaltung n i c h t automatisch. Spätestens, wenn eine 
Einkommensteuererklärung abgegeben werden soll, merkt man das dann.
Denn die Finanzbehörde kann den Antrag ohne gültige Steuernummer nicht 
bearbeiten. Folge: Du bekommst Deine Steuererstattung später als sonst.

ciao
gustav

: Bearbeitet durch User
von Harald (Gast)


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Ich habe mir vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und lebe seit 
dem dort. Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in einer anderen 
Stadt. Interessiert niemanden.

von Harald W. (wilhelms)


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Harald schrieb:

> Ich habe mir vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und lebe seit
> dem dort. Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in einer anderen
> Stadt. Interessiert niemanden.

Wichtig ist nur, das Du eine sog. "ladungsfähige" Adresse hast, unter
der Dich irgendwelche amtliche Post erreicht. Sonst kann es wirklich
Probleme geben. Wenn dem TE also weiterhin Post an seine alte Adresse
erreicht, sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch wenn sein
Verhalten offiziell nicht korrekt ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
>
> Wichtig ist nur, das Du eine sog. "ladungsfähige" Adresse hast, unter
> der Dich irgendwelche amtliche Post erreicht. Sonst kann es wirklich
> Probleme geben. Wenn dem TE also weiterhin Post an seine alte Adresse
> erreicht, sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch wenn sein
> Verhalten offiziell nicht korrekt ist.

Vorsicht!
Normale Post kann man sich locker per Nachsendeauftrag hinterher 
schicken lassen, das ist nicht allzu teuer.

Aber gerade die gelben (vormals blauen) Briefe, für die die 
ladungsfähigen Anschriften gedacht sind, sind damit wimre inkompatibel.

Zudem können natürliche Personen nur dort geladen werden, wo sie auch 
aufhältlich sind. Und nur dort können auch gewöhnliche Zustellungen 
erfolgen. Öffentliche Zustellung sollten wir hier nicht thematisieren.

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