Um Zuge von 5G und entsprechenden "besorgten Bürgern" poppt immer wieder ein Patent von 2002 auf: https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/pdfschrift/DE000010253433A1.pdf?dpi=150&lang=de Abgesehen davon, dass ich da keine "Erfindung" sehe, sondern nur irgendwelche Behauptungen was man machen könnte, Anwendungs"beispiele" die aus SciFi Filmen abgeschrieben sind und zur pseudowissenschaftlichen Untermauerung irgendwelches Rumgeschwafel über Körperdipol und Resonenzfrequenz des Kopfes - da frage ich mich doch: 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen? 2. Was sage ich jemanden, der mit diesem Patent rumwedelt: "Die Regierung will uns alle gedankenkontrollieren. Deswegen müssen wir 5G verhindern." Also technisch fundiert jetzt? Immerhin scheint das wirklich eine als "patentwürdig" empfundene "Erfindung" zu sein.
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Unter Deinem Link poppt bloß eine Fehlermeldung auf ...
"Ihre Session ist abgelaufen" > 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen? Nein, nicht jeden: https://dejure.org/gesetze/PatG/1.html
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Karl K. schrieb: > 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen? Ja. Solange es nicht zu trivial ist. Und wenn es kein Perpetuum Mobile ist, zumindest war das vor 230 Jahren in Paris zu offensichtlich.
Das sollte gehen, kommt als PDF: https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE10253433A1 Das mit dem PM ist mir schon bekannt. Ich seh hier nur keine erfinderische Tätigkeit, das sind nur Hirngespinste basierend auf Vermutungen.
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Kann deinen Link auch nicht oeffnen. Ist das Patent denn ueberhaupt angenommen worden? Einreichen kann man ja viel.
Naja, über den Sinn kann man streiten. Ich sehe eher das Problem, dass die Hauptansprüche trivial sind und keine erfinderische Tätigkeit erkennen lassen. Zudem gibt es dazu eine Menge prior art, die imho das Patent - selbst falls erteilt - völlig wertlos machen: https://en.wikipedia.org/wiki/Microwave_auditory_effect
Karl K. schrieb: > 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen? Klar, damit verdient das Patentamt sein Geld. Da es auch vor jeglicher Kontrolle gefeit ist, könnte wer Böses denkt auch auf die Idee kommen, das einiges der Gelder nicht so verwendet werden, wie man sich das so im allgemeinen vorstellen würde....
Teo D. schrieb: > Klar, damit verdient das Patentamt sein Geld. Da es auch vor jeglicher > Kontrolle gefeit ist Das wundert mich nur insoweit, dass Patente die Cheffe mit mir als Miterfinder eingereicht hat lässig abgewiesen wurden mit Hinweis aus "Gibts schon" - und einer sehr weit abgelegenen Begründung, wo der Eindruck entstand, die haben nicht wirklich verstanden was wir da anders machen. Hab ich aber auch nicht weiter verfolgt. Thorsten M. schrieb: > Kann deinen Link auch nicht oeffnen. Ja sorry, der Direktlink aufs PDF ist zeitlich begrenzt, man muss über die Seite gehen: https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE10253433A1
Karl K. schrieb: > Das wundert mich nur insoweit, dass Patente die Cheffe mit mir als > Miterfinder eingereicht hat lässig abgewiesen wurden mit Hinweis aus > "Gibts schon" - und einer sehr weit abgelegenen Begründung, wo der > Eindruck entstand, die haben nicht wirklich verstanden was wir da anders > machen. So ähnlich ist mir auch ergangen und die ganze Geschichte hat mich soviel Zeit gekostet, dass ich keine Lust mehr hatte...
Hab mal die Recherche angeworfen, auf jeden Fall ist das Patent nicht gültig, siehe Anhang. Ob es mal durchgegangen ist, sehe ich jetzt so nicht. Hat aber vielleicht einen Grund, dass es nicht weiterverfolgt wurde.
Thorsten M. schrieb: > Hab mal die Recherche angeworfen, auf jeden Fall ist das Patent nicht > gültig Danke, dahin bin ich nicht gekommen... Habs gefunden: Seit 2005 "Die Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen" Naja, damit kann man die Aluhut-Fraktion zumindest schonmal abbügeln.
Anmelden kann man quasi alles. Die Frage ist, ob es erteilt wird. Anmeldungen werden offengelegt. damit bekommt das (deutsche) Patent eine Nummer, die auf 'A1' endet. Wenn Änderungen an der Anmeldung vorgenommen werden, wird die Nummer am Ende hochgezählt. Änderungen können notwendig sein, wenn abzusehen ist, dass ein Patent nicht erteilt wird (zB weil es begründete Einsprüche gab, oder versucht wird Sachen zu patentieren, die nicht patentierbar sind) Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wurde bekommt es einen B-Suffix. Also, nur wenn jemand mit einer Patent-Anmeldung wedelt, würde ich ihm nen Vogel zeigen und sagen, er solle wiederkommen, wenn es erteilt ist. (es sei denn er kommt mit einer Anmeldung, die neuheitsschädlich für meine Eigene ist, oder gefährlich für mein Produkt werden kann, aber darum ging es hier ja nicht)
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Vlad T. schrieb: > Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wurde bekommt es einen B-Suffix. DAS ist doch mal die entscheidende Info: Das Patent DE10253433A1 wurde also, da noch auf A-Status, zwar offengelegt, aber nie erteilt. Und dann 2005 als zurückgenommen erklärt, weil Gebühr nicht bezahlt.
Man sollte die Arbeit nicht verachten die es kosten muß aus einem fiktiven Konzept so eine umfangreiche detaillierte Beschreibung mit Diagrammen und Skizzen und sehr ausführlichen (obwohl nichtssagenden) Erläuterungen zu verfassen, ich kann mir vorstellen daß es Wochen oder Monate gekostet hat das alles zu verfassen. Es ist die gleiche Art von Kreativität und schreiberischem Talent die auch einem Romanautor abverlangt wird wenn er eine ganze Welt von Dingen beschreiben will die es gar nicht gibt oder geben kann und die dennoch glaubwürdig und in sich konsistent erscheinen sollen. Hinter den hohen steinernen Mauern der altehrwürdigen Patentanwaltsakademie werden den Patentanwaltsanwärtern Übungen aufgetragen ebensolche Patentanträge zu formulieren. Manchmal wenn es windstill ist in den kalten Hochebenen der sieben Berge und der Schnee lautlos auf die grauen Zinnen der Akademiemauern hernieder rieselt und man ganz leise ist kann man hören wie sich die Balken biegen! Jedoch ist bis zum heutigen Tage noch keine dieser Übungsarbeiten jemals nach außen gedrungen. Oder etwa doch?
Die Patentanmeldung war nicht ohne Kontext in den Medien -> https://www.heise.de/tp/features/Technischer-Zauber-zur-Abwehr-des-Boesen-3426363.html Medial gibt es bis heute immer mal wieder Futter. Neben der NASA sorgt u.A. auch die DARPA für Nachschlag -> https://www.heise.de/tp/features/Die-Abscheu-vor-der-Grauzone-3997972.html Da solche Institutionen völlig intransperent agieren, ist des reale Stand der Forschung total im Nebel versteckt und wird durch Befürchtungen gnadenlos übertrieben. Eine Entlastung für 5G sind meine Zeilen btw nicht.
Karl K. schrieb: > Habs gefunden: Seit 2005 "Die Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen > Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der > Jahresgebühr erloschen" > > Naja, damit kann man die Aluhut-Fraktion zumindest schonmal abbügeln. Nö. Karl K. schrieb: > > DAS ist doch mal die entscheidende Info: Das Patent DE10253433A1 wurde > also, da noch auf A-Status, zwar offengelegt, aber nie erteilt. Und dann > 2005 als zurückgenommen erklärt, weil Gebühr nicht bezahlt. Dasselbe wie zuvor. Klingt gut, nur bedeutet das immer noch nicht, dass das Patent nicht erteilt worden wäre. Als Argument gegen die Alubehüteten taugt das also nicht; andererseits können die sich auch nicht auf dieses im Wortsinne wundervolle Patent berufen. Fazit: Der gesamte Vorgang ist zunächst bedeutungslos.
Würde mal bitte jemand das Anmeldedatum lesen, das war schon beim Eröffnungspost auffällig. Die ganze Anmeldung war eine Hoax nur eben nicht auf den 1.4. Namaste
googelt mal den erfinde http://cruchot777.info/wp/personen/dr-bengt-nolting/ https://m.facebook.com/notes/matthes-atze-reiser/strafanzeige-gegen-unbekannt/1662628057087359/
Karl K. schrieb: > Vlad T. schrieb: >> Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wurde bekommt es einen B-Suffix. > > DAS ist doch mal die entscheidende Info: Junge, dass weiß jeder, der mit Patenten umgeht. Nur offensichtlich mal wieder nicht die Dicke-Hose-Aluhut-Fraktion in diesem technischen(!) Forum, die sofort los läuft und Skandal ruft. > Das Patent DE10253433A1 Es gab nie ein Patent. Lesen, Leute, https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=102534330 lesen! Es gab eine Patent-Anmeldung. Es gab später nicht einmal einen Antrag auf Prüfung der Anmeldung. Es wurde auf Formalien geprüft (Vorprüfung) und nach Vorschrift offen gelegt. A1 ist der Schriftenartencode für Offenlegung. So, dann hat der Anmelder die nächste folgende Gebühr nicht bezahlt. Warum zahlt man nach der Vorprüfung die 70 Euro Jahresgebühr nicht? Warum stellt man nicht für 350 Euro den eigentliche Prüfungsantrag? (Preise von heute, 2005 mögen die sogar niedriger gewesen sein). Also, warum macht man das nicht? Keine Lust mehr? Kein Interesse mehr? Kein Geld? Oder, ich meine, wenn man mal mitdenkt, es könnte ja sein, dass aus dem Patentamt der Hinweis kam, dass das mit einer Patenterteilung nichts wird und man sich den Prüfungsantrag sparen kann? > also, da noch auf A-Status, zwar offengelegt, Nein, A1 ist der Schriftartencode nicht der Verfahrensstatus. Es sagt dieses Dokument ist ist die Offenlegungsschrift, die erste Veröffentlichung. > 2005 als zurückgenommen erklärt, Nicht das Patent ist als zurückgenommen erklärt worden, sondern die Anmeldung. Es gab nie ein Patent.
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