Forum: /dev/null Mietkaution von voranging einbehalten [Endet 9.12.]


von Icy B. (icy_b)


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Hallo,

ich weiß, es ist an und für sich das falsche Forum, mein Anwalt den ich 
normalerweise kontaktieren würde ist aktuell im Urlaub.
Ich bin gerade dabei umzuziehen, für die neue Wohnung ist am Mietvertrag 
ein Zusatzblatt angehängt.

Das fängt damit an,
(§ 15 des Mietvertrages entfällt)

Und später dann diese Klausel
1
Die Wohnung ist bei Auszug, unabhängig von der Mietdauer, in dem übernommenen Zustand wie im Absatz 1 und 2 beschrieben, also die Wände und Decken waschfest neu gestrichen in der Farbqualität wie beim Einzug, Farbton nicht eingefärbt, dafür werden z.Zt 490 von der Mietsicherheit abgezogen, der Fußboden shampooniert gereinigt einschließlich Terrassen- Balkonbelag, und die Türen, Fenster, Türen, Becken, Wanne usw. gereinigt, dafür werden z.Zt. 230 von der Mietsicherheit abgezogen, alles in Handwerkgerechter Ausführung wieder herzustellen und zu übergeben.


Kann man denn so einfach bereits vorab die Kaution einbehalten unter dem 
Vorwand, dass der Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen und 
putzen lässt?

: Gesperrt durch Moderator
von Mieter (Gast)


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Icy B. schrieb:
> Kann man denn so einfach bereits vorab die Kaution einbehalten unter dem
> Vorwand, dass der Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen und
> putzen lässt?

Nein. Und schon gar nicht so pauschal wie dort formuliert. Scheint mir 
so ein kleiner Hansdampf Privatvermieter zu sein, der meint Zampano 
spielen zu können.
Da wirst du einiges Gerenne haben deine Kautionskohle wieder zu sehen, 
sobald du dort ausziehst.

von Undertaker (Gast)


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Dieser Part deines Mietvertrages ist ungültig!

von joerjen (Gast)


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...sprich doch mal mit Deinem Vermieter, ehe Du ein Forum bemühst...

Ob die Klausel nun gültig ist oder nicht...eine Wohnung sollte 
ordentlich übergeben werden...du möchtest in eine ordentliche Wohnung 
einziehen, dein Nachfolger auch...
Ich finde die Pauschalen nicht mal sonderlich hoch - beauftrage doch mal 
einen Maler damit, Deine gesamte Wohnung weiß zu streichen oder 
beauftrage mal eine ordentliche Reinigung....

von Msd (Gast)


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joerjen schrieb:
> Ich finde die Pauschalen nicht mal sonderlich hoch - beauftrage doch mal
> einen Maler damit, Deine gesamte Wohnung weiß zu streichen oder
> beauftrage mal eine ordentliche Reinigung....

Du hast es nicht verstanden.

Es geht um den Fakt, dass niemand vom Mieter pauschal (!) fordern kann, 
dass die Wohnung gestrichen übergeben wird. Wer das Streichen ausführt 
ist unerheblich.

Da niemand hier weiß wie lange die Wohnung bezogen wurde und in welchem 
Zustand die Wohnung zu Beginn und Ende der Mietdauer war/ist, kann hier 
schlecht Hilfe geleistet werden, aber so pauschal ist dieser Part im 
Vertrag nichtig.

Regelmäßig vor Gericht gibt es für die Frage "Muss gestrichen werden" 
grobe Richtlinien die sich nach der Mietdauer richten.

von Icy B. (icy_b)


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Danke für die Antworten.

Um die Höhe des Betrages gings mir erstmal nicht, alleine um die 
Tatsache das feste Beträge vorne vornehin einbehalten werden sollen. Das 
macht fast 3/4 der Kaution aus.

Und klar hatte ich bereits mit dem Vermietet darüber gesprochen, unterm 
Strich wurde mir gesagt, entweder unterschreiben und akzeptieren oder 
eine andere Wohnung suchen.

Ich suche mir eine andere, habe nicht großartig Lust auf Ärger. Auf den 
Stress kann ich verzichten.

von Mieter (Gast)


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joerjen schrieb:
> Ob die Klausel nun gültig ist oder nicht...eine Wohnung sollte
> ordentlich übergeben werden...du möchtest in eine ordentliche Wohnung
> einziehen, dein Nachfolger auch...

Das kann man auch anders sehen. Sie sollte besenrein sein und es sollte 
nichts kaputt sein. Jeder weiß wie es ist wenn jemand auszieht, wird eh 
die billigste Farbe gekauft und so notdürftig geweißelt wies grad noch 
geht, so dass du als Neuankömmling eh erstmal nacharbeitest. Daher habe 
ich bisher immer abgemacht, dass ich zum Einzug streiche und 
entsprechend mein Nachfolger dann seinen Geschmack austoben kann. Hat 
auch den Vorteil, dass man zum Auszug auch sonst nichts großartig 
renovieren muss, wenn man unrenoviert einzieht.
Diese ganzen pauschalen "alle x Jahre dies und das und zum Auszug muss 
man vom Fußboden essen können" wurden in den letzten Jahren zurecht 
einkassiert, da ein Haufen Schmu betrieben wurde.
Außerdem zu der obigen Klausel, so wie das formuliert ist: Es werden 
pauschal Beträge einbehalten und du sollst es trotzdem machen? wtf?

von Mieter (Gast)


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Icy B. schrieb:
> Ich suche mir eine andere, habe nicht großartig Lust auf Ärger. Auf den
> Stress kann ich verzichten.

Vernünftig, hängt natürlich auch von der Marktlage ab und der restlichen 
Miete. Mit ein bisschen Chuzpe hättest du die 700€ Kaution geistig 
abgeschrieben und dafür keinen Handstrich zum Auszug gemacht. Wenn der 
Vermieter dann noch blöd kommt, direkt die Rechtsschutzversicherung 
anrufen und die gesamte Kaution zurückfordern (und trotzdem nichts 
machen, da Klausel fürn Arsch) lassen.
Wenn bei den Schönheitsreparaturen und Auszugsklauseln nur eine 
Kleinigkeit nicht passt, ist die Klausel Geschichte und der Vermieter 
bleibt komplett drauf sitzen.

von joerjen (Gast)


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...ich verstehe das so, dass das die Pauschalen sind, falls du es NICHT 
machst...

Ich konnte bisher auch immer vernünftige Absprachen treffen - da die 
Klauseln so nicht zulässig sind, würde ich sie getrost "hinnehmen" :-) 
und einfach im hinterkopf haben, dass sie sowieso nicht gezogen werden 
darf...das ist wie mit bestimmten Klauseln in anderen Verträgen...

von Thomas (kosmos)


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Man sollte nie seinem Geld hinterher rennen. Deswegen letzte Mietzahlung 
stoppen und dann kann man sich darüber streiten ob die Klauseln gültig 
sind. Ich meine aber auch das dieses pauschale Renovieren einkassiert 
wurde.

von Guest (Gast)


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Das ist wie im realen Leben:
Man sollte die Wohnung immer schöner verlassen, als sie beim Einzug war.

Der Vermieter nimmt ja auch die Miete nur aus reiner Gutmenschlichkeit 
entgegen und nicht etwa weil da auch eine Abnutzung der Mietsache 
abgegolten wird.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas O. schrieb:
> Man sollte nie seinem Geld hinterher rennen. Deswegen letzte Mietzahlung
> stoppen

Da wäre ich vorsichtig, insbesondere wenn im Vertrag Zusammenarbeit mit 
Schufa o.ä. vereinbart wurde.

von A. S. (Gast)


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Icy B. schrieb:
> Und klar hatte ich bereits mit dem Vermietet darüber gesprochen, unterm
> Strich wurde mir gesagt, entweder unterschreiben und akzeptieren oder
> eine andere Wohnung suchen.

Du kannst es heute unterschreiben und es am letzten Tag anders 
überlegen. Wenn Du absehbar beim Auszug (z.B. Studium fertig) Geld 
verdienst, dann wirst Du froh sein, wenn Du mit derart kleinem Budget 
aller sorgen ledig bist.

Wenn sonst nichts schlimmes drin steht (Vermieter hat jederzeit das 
Recht ...) und auch nichts schlimmes über ihn berichtet wird, dann würde 
ich das riskieren. So eine Option bekommst Du nicht alle Tage.

von Percy N. (vox_bovi)


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Icy B. schrieb:
>
> Ich suche mir eine andere, habe nicht großartig Lust auf Ärger. Auf den
> Stress kann ich verzichten.

Wenn Du meinst ...
Eigentlich sollte es ein Spaziergang sein, die Klausel kassieren zu 
lassen. Das Verhältnis zum Vermieter, der ohnehin weder besonders nett 
noch besonders rechtstreu zu sein scheint, dürfte allerdings hinterher 
nicht das Beste sein. Leider sind Vermieter, die in ihrer 
höchstpersönlichen Rechtsordnung leben, mitunter recht lernresistent.

Letztlich reine Nervensache; alles Deine Entscheidung.

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