Hallo,
ich weiß, es ist an und für sich das falsche Forum, mein Anwalt den ich
normalerweise kontaktieren würde ist aktuell im Urlaub.
Ich bin gerade dabei umzuziehen, für die neue Wohnung ist am Mietvertrag
ein Zusatzblatt angehängt.
Das fängt damit an,
(§ 15 des Mietvertrages entfällt)
Und später dann diese Klausel
Kann man denn so einfach bereits vorab die Kaution einbehalten unter dem
Vorwand, dass der Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen und
putzen lässt?
Icy B. schrieb:> Kann man denn so einfach bereits vorab die Kaution einbehalten unter dem> Vorwand, dass der Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen und> putzen lässt?
Nein. Und schon gar nicht so pauschal wie dort formuliert. Scheint mir
so ein kleiner Hansdampf Privatvermieter zu sein, der meint Zampano
spielen zu können.
Da wirst du einiges Gerenne haben deine Kautionskohle wieder zu sehen,
sobald du dort ausziehst.
...sprich doch mal mit Deinem Vermieter, ehe Du ein Forum bemühst...
Ob die Klausel nun gültig ist oder nicht...eine Wohnung sollte
ordentlich übergeben werden...du möchtest in eine ordentliche Wohnung
einziehen, dein Nachfolger auch...
Ich finde die Pauschalen nicht mal sonderlich hoch - beauftrage doch mal
einen Maler damit, Deine gesamte Wohnung weiß zu streichen oder
beauftrage mal eine ordentliche Reinigung....
joerjen schrieb:> Ich finde die Pauschalen nicht mal sonderlich hoch - beauftrage doch mal> einen Maler damit, Deine gesamte Wohnung weiß zu streichen oder> beauftrage mal eine ordentliche Reinigung....
Du hast es nicht verstanden.
Es geht um den Fakt, dass niemand vom Mieter pauschal (!) fordern kann,
dass die Wohnung gestrichen übergeben wird. Wer das Streichen ausführt
ist unerheblich.
Da niemand hier weiß wie lange die Wohnung bezogen wurde und in welchem
Zustand die Wohnung zu Beginn und Ende der Mietdauer war/ist, kann hier
schlecht Hilfe geleistet werden, aber so pauschal ist dieser Part im
Vertrag nichtig.
Regelmäßig vor Gericht gibt es für die Frage "Muss gestrichen werden"
grobe Richtlinien die sich nach der Mietdauer richten.
Danke für die Antworten.
Um die Höhe des Betrages gings mir erstmal nicht, alleine um die
Tatsache das feste Beträge vorne vornehin einbehalten werden sollen. Das
macht fast 3/4 der Kaution aus.
Und klar hatte ich bereits mit dem Vermietet darüber gesprochen, unterm
Strich wurde mir gesagt, entweder unterschreiben und akzeptieren oder
eine andere Wohnung suchen.
Ich suche mir eine andere, habe nicht großartig Lust auf Ärger. Auf den
Stress kann ich verzichten.
joerjen schrieb:> Ob die Klausel nun gültig ist oder nicht...eine Wohnung sollte> ordentlich übergeben werden...du möchtest in eine ordentliche Wohnung> einziehen, dein Nachfolger auch...
Das kann man auch anders sehen. Sie sollte besenrein sein und es sollte
nichts kaputt sein. Jeder weiß wie es ist wenn jemand auszieht, wird eh
die billigste Farbe gekauft und so notdürftig geweißelt wies grad noch
geht, so dass du als Neuankömmling eh erstmal nacharbeitest. Daher habe
ich bisher immer abgemacht, dass ich zum Einzug streiche und
entsprechend mein Nachfolger dann seinen Geschmack austoben kann. Hat
auch den Vorteil, dass man zum Auszug auch sonst nichts großartig
renovieren muss, wenn man unrenoviert einzieht.
Diese ganzen pauschalen "alle x Jahre dies und das und zum Auszug muss
man vom Fußboden essen können" wurden in den letzten Jahren zurecht
einkassiert, da ein Haufen Schmu betrieben wurde.
Außerdem zu der obigen Klausel, so wie das formuliert ist: Es werden
pauschal Beträge einbehalten und du sollst es trotzdem machen? wtf?
Icy B. schrieb:> Ich suche mir eine andere, habe nicht großartig Lust auf Ärger. Auf den> Stress kann ich verzichten.
Vernünftig, hängt natürlich auch von der Marktlage ab und der restlichen
Miete. Mit ein bisschen Chuzpe hättest du die 700€ Kaution geistig
abgeschrieben und dafür keinen Handstrich zum Auszug gemacht. Wenn der
Vermieter dann noch blöd kommt, direkt die Rechtsschutzversicherung
anrufen und die gesamte Kaution zurückfordern (und trotzdem nichts
machen, da Klausel fürn Arsch) lassen.
Wenn bei den Schönheitsreparaturen und Auszugsklauseln nur eine
Kleinigkeit nicht passt, ist die Klausel Geschichte und der Vermieter
bleibt komplett drauf sitzen.
...ich verstehe das so, dass das die Pauschalen sind, falls du es NICHT
machst...
Ich konnte bisher auch immer vernünftige Absprachen treffen - da die
Klauseln so nicht zulässig sind, würde ich sie getrost "hinnehmen" :-)
und einfach im hinterkopf haben, dass sie sowieso nicht gezogen werden
darf...das ist wie mit bestimmten Klauseln in anderen Verträgen...
Man sollte nie seinem Geld hinterher rennen. Deswegen letzte Mietzahlung
stoppen und dann kann man sich darüber streiten ob die Klauseln gültig
sind. Ich meine aber auch das dieses pauschale Renovieren einkassiert
wurde.
Das ist wie im realen Leben:
Man sollte die Wohnung immer schöner verlassen, als sie beim Einzug war.
Der Vermieter nimmt ja auch die Miete nur aus reiner Gutmenschlichkeit
entgegen und nicht etwa weil da auch eine Abnutzung der Mietsache
abgegolten wird.
Thomas O. schrieb:> Man sollte nie seinem Geld hinterher rennen. Deswegen letzte Mietzahlung> stoppen
Da wäre ich vorsichtig, insbesondere wenn im Vertrag Zusammenarbeit mit
Schufa o.ä. vereinbart wurde.
Icy B. schrieb:> Und klar hatte ich bereits mit dem Vermietet darüber gesprochen, unterm> Strich wurde mir gesagt, entweder unterschreiben und akzeptieren oder> eine andere Wohnung suchen.
Du kannst es heute unterschreiben und es am letzten Tag anders
überlegen. Wenn Du absehbar beim Auszug (z.B. Studium fertig) Geld
verdienst, dann wirst Du froh sein, wenn Du mit derart kleinem Budget
aller sorgen ledig bist.
Wenn sonst nichts schlimmes drin steht (Vermieter hat jederzeit das
Recht ...) und auch nichts schlimmes über ihn berichtet wird, dann würde
ich das riskieren. So eine Option bekommst Du nicht alle Tage.
Icy B. schrieb:>> Ich suche mir eine andere, habe nicht großartig Lust auf Ärger. Auf den> Stress kann ich verzichten.
Wenn Du meinst ...
Eigentlich sollte es ein Spaziergang sein, die Klausel kassieren zu
lassen. Das Verhältnis zum Vermieter, der ohnehin weder besonders nett
noch besonders rechtstreu zu sein scheint, dürfte allerdings hinterher
nicht das Beste sein. Leider sind Vermieter, die in ihrer
höchstpersönlichen Rechtsordnung leben, mitunter recht lernresistent.
Letztlich reine Nervensache; alles Deine Entscheidung.