Wenn ich in einem Gerät intern einen kleinen Lüfter (PC Lüfter) verbaue, fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein bewegliches Teil habe? Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus? Die Frage ist ernst gemeint, da ich einiges dazu gefunden habe, dass ein Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht, mit den entsprechenden Regeln...
Wenn ich in einem Gehäuse ohne Elektrik oder Elektronik einen Lüfter einbaue, ist das dann eine Maschine?
Mani W. schrieb: > Wenn ich in einem Gehäuse ohne Elektrik oder Elektronik > einen Lüfter einbaue, ist das dann eine > Maschine? Jim schrieb: > da ich einiges dazu gefunden habe, dass ein > Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht Wo?
Jim schrieb: > fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein > bewegliches Teil habe Welche Maschine hat kein bewegliches Teil? Mani W. schrieb: > Wenn ich in einem Gehäuse ohne Elektrik oder Elektronik > einen Lüfter einbaue, ist das dann eine > Maschine? Lötdampfabsauger?
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Zwei Beispiele https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/Laserprodukte/pdf/Laserprodukte.pdf?__blob=publicationFile https://www.xing.com/communities/posts/luefter-und-maschinenrichtlinie-1011164026
Jim schrieb: > dass ein > Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht Nachdem wir schon einige 100 größere Lüfter wegen Brandgefahr ausgetauscht haben, scheint diese Frage nicht unberechtigt zu sein. Je nach Einbauort kann dieser sehr schnell verschmutzen und klemmen. Gut, wenn er eine Thermosicherung hatte bevor er ausbrennt.
Hallo, die Maschinenrichtlinie schließt in Artikel 1 Absatz 2 (k) "— für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte" aus. Also Waschmaschine, Trockner, Elektrische Zahnbürste und natürlich den Fön... https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0042&from=DE Aber ja, Du hast Recht, ein Ventilator macht Deine Elektronik zur Maschine und damit ist sie auch nach der Maschinenrichtlinie zu bewerten. Also auch mit der Risikobeurteilung nach Din 12100... Da der Lüfter aber bereits CE geprüft sein sollte, kannst Du dich aber auf die CE Erklärung des Herstellers berufen. Grüße, Philipp
Jim schrieb: > Wie viele PCs sind Dir denn schon abgebrannt? Die häufigsten Brandursachen sind Elektrogeräte Siehe https://de.statista.com/infografik/16380/die-haeufigsten-brandursachen-in-deutschland/
Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren!
hast Du zufällig mal gesehen, was zu einer Schleuse alles so gehört?
Route_66 H. schrieb: > Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein > Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren! Eine Schleuse hat eine Menge potential Leuten weh zu tun; das ganze Bauwerk als Maschine zu definieren und nicht als Ansammlung von unzusammenhängenden Einzelmaschinen zu betrachten halte ich für ziemlich sinnvoll.
Joachim B. schrieb: > Jörg R. schrieb: > Welche Maschine hat kein bewegliches Teil? > > Lineal, aber der Rechenschieber schon Blödsinn (logisch kam von J.B.), ohne Motor nur Apparate.
WireD schrieb: > Aber ja, Du hast Recht, ein Ventilator macht Deine Elektronik zur > Maschine und damit ist sie auch nach der Maschinenrichtlinie zu > bewerten. Also auch mit der Risikobeurteilung nach Din 12100... Da der > Lüfter aber bereits CE geprüft sein sollte, kannst Du dich aber auf die > CE Erklärung des Herstellers berufen. Gut erklärt. Jetzt muss man den Ventilator nur noch 'richtig' einbauen. So das man da keine Finger reinpröpeln kann. Es muss also ein Ventilatorschutzgitter her. Manche sehen Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung nach DIN 12100 als bürokratische Gängelei - anderes sehen das als definierte niedrigste Stufe der zulässiger Intelligenz.
Route_66 H. schrieb: > Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein > Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren! Der Kanal ist das Bauwerk. Die Schleuse ist eine Maschine. Warum sollte sie nur weil sie gross ist und aus vielen Komponenten besteht keine Maschine sein? Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung nach DIN 12100 ist doch nix anderes das als eine definierte niedrigste Stufe zulässiger Intelligenz.
MaWin schrieb: > ohne Motor nur Apparate. man kann sich auch an beweglichen Teilen OHNE Motor verletzen, Scheren, Türen uvam. das Zitat war ja: Jörg R. schrieb: > Welche Maschine hat kein bewegliches Teil? gehts denn um Verletzungsgefahr? um Elektrik? um bewegliche Teile? Route_66 H. schrieb: > Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein > Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren! und wenn die Schleuse hydraulisch geschlossen wird? ist auch gefährlich ohne Motor.
Ja, dass mit dem Lüfter ist schon so 'ne Sache, siehe auch "Movie 43"
Jim schrieb: > Wenn ich in einem Gerät intern einen kleinen Lüfter (PC Lüfter) verbaue, > fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein > bewegliches Teil habe? Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus? > Die Frage ist ernst gemeint, da ich einiges dazu gefunden habe, dass ein > Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht, > mit den entsprechenden Regeln... Dann kann das "Ding" eine Maschine sein, die zwar unter die Maschinenrichtlinie fallen würde, es sei denn, in der Richtlinie wird explizit gesagt, dass die Richtlinie nicht anzuwenden ist. Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen beinhaltet: > Artikel 1 -- Anwendungsbereich > (2) Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen: > k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie > unter die Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19. Februar 1973 zur > Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend > elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter > Spannungsgrenzen ( 3 ) fallen: > — für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, > — Audio- und Videogeräte, > — informationstechnische Geräte, > — gewöhnliche Büromaschinen, > — Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte, > — Elektromotoren; /"Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"/
Grobe Definition einer Maschine: - Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt ist (Antrieb erfolgt nicht mit menschlicher oder tierischer Kraft) - Gesamtheit wie oben, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden - Einbaufertige Gesamtheit wie oben, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist - Gesamtheit von Maschinen oder von unvollständigen Maschinen die als Gesamtheit funktionieren - Hebezeuge, die durch menschliche Kraft betrieben werde Mfg
Joachim B. schrieb: > das Zitat war ja: > > Jörg R. schrieb: >> Welche Maschine hat kein bewegliches Teil? > > gehts denn um Verletzungsgefahr Da geht es zunächst mal um Maschine.
WireD schrieb: > die Maschinenrichtlinie schließt [...] Haushaltsgeräte aus. > Also Waschmaschine [...] Also die Waschmaschine trägt ihren Titel zu Unrecht, er wurde ihr aberkannt, gut zu wissen. Die Spülmaschine dann wohl vermutlich auch...
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Bernd K. schrieb: > WireD schrieb: >> die Maschinenrichtlinie schließt [...] Haushaltsgeräte aus. >> Also Waschmaschine [...] > > Also die Waschmaschine trägt ihren Titel zu Unrecht, er wurde ihr > aberkannt, gut zu wissen. Die Spülmaschine dann wohl vermutlich auch... Nein, dass ist falsch interpretiert. Wenn die Waschmaschine keine Maschine wäre, müsste man sie nicht explizit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausschließen.
MaWin schrieb: > Da geht es zunächst mal um Maschine. Achim H. schrieb: > Wenn die Waschmaschine keine Maschine wäre, müsste man sie nicht > explizit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausschließen. achso.....
> Achim H. schrieb: >> Wenn die Waschmaschine keine Maschine wäre, müsste man sie nicht >> explizit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausschließen. > > achso..... Essensrückständeverscheuchungsapparat, hydraulisch!
Jim schrieb: > Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus? Weil keines der bewegten Teile erreichbar ist (Testfinger) und selbst wenn dem so wäre, gäbe es nicht mal einen kleinen Kratzer. https://www.stahl-prueftechnik.com/pruefsonden.0.html Warum sind Steckdosenleisten aus brennbarem Kunststoff, der regelmäßig Wohnungsbrände auslöst? Warum kann ich 30 davon hintereinander schalten und warum halten die nicht den Strom aus, den ein Sicherungsautomat noch max fliessen lässt, vor Auslösung? Warum sind eigentlich Herdplatten erlaubt, obwohl die leicht erreichbare Oberfläche schwerste Verbrennungen verursachen kann? Warum darf eine Maschine das nicht auch? Die Hälfe dessen was sich eingebürgert hat müsste man eigentlich verbieten wenn man genau drüber nachdenkt.
M. K. schrieb: > Jim schrieb: >> Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus? > > Weil keines der bewegten Teile erreichbar ist (Testfinger) und selbst > wenn dem so wäre, gäbe es nicht mal einen kleinen Kratzer. >... Wie bereits von WireD genau erklärt ist der Großteil der Hausgeräte aus der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen. Das soll aber nicht heißen, dass die keine Maschinen sind. Die Richtlinien sind ja keine Definition für etwas, sie sollen nur für etwas mehr Sicherheit der mit einbezogenen Produkte dienen. Für Haushaltsgeräte gibt es halt hierfür ne Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise, ect. Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Jim schrieb: > Wenn ich in einem Gerät intern einen kleinen Lüfter (PC Lüfter) verbaue, > fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein > bewegliches Teil habe? Ich bezweifle, das der Lüfter unter die Richtlinie fällt: Zitat in Artikel 1 Absatz 2 (k): "Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen: elektrische und elektronische Erzeugnisse […] zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen: […] - Elektromotoren WireD schrieb: > https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0042&from=DE Dein kleiner Lüfter wird sich vermutlich in dieser bestimmten Spannungsgrenze befinden. Somit fällt dein kompletter Aufbau nicht unter die Maschinenrichtlinie.
M. K. schrieb: > Warum sind eigentlich Herdplatten erlaubt, obwohl die leicht erreichbare > Oberfläche schwerste Verbrennungen verursachen kann? > Warum darf eine Maschine das nicht auch? Weil sonst nicht mehr die meisten Unfälle im Haushalt passieren würden. Aber sei beruhigt, um dieses Problem wird sich bestimmt schon bald gekümmert werden. Es kann ja schließlich auf Dauer nicht mehr so weiter gehen daß vollkommen ungeschulte Privatpersonen ohne jegliche Aufsicht und Regulierung mit hochgefährlichen Apparaturen in nicht auf ihre Eignung geprüften Räumlichkeiten zuhause herumhantieren und dabei auch noch Ernährungsprodukte ohne Einhaltung irgendwelcher staatlicher Qualitätsstandards zubereiten die am Ende auch noch von anderen Personen oder gar von Kindern(!!1elf) konsumiert werden könnten! Das Mindeste was hier zu tun wäre wäre eine monatliche Kontrolle der privaten Räumlichkeiten und dortigen Werkzeuge und Maschinen[sic!] durch das zuständige Haushaltsaufsichtsamt und wenn das nichts fruchtet dann sollte der Betrieb von privaten Kocheinrichtungen generell untersagt werden und die Abgabe von Kochwerkzeug und Nahrungsrohstoffen (Lebensmittel) nur noch gegen Vorlage des Gewerbescheins an lizensierte Großküchen und Gastronomiebetriebe gestattet sein. /s
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Hallo Zusammen, nun die CE sollte ja nur dafür sorgen, dass innerhalb der EU sichere Produkte verkauft werden. Und zwar in der ganzen EU, ohne die jeweiligen landesspezifischen Sicherheitsvorschriften beachten zu müssen - die Einzelnen EU Staaten haben die CE Richtlinien dann diese Richtlinien in Gesetze umgesetzt. Und damit der freie Warenverkehr nicht behindert wird (sprich alle neuen Produkte von einer "Beannten Stelle" kontrolliert werden müssen), hartdie EU festgelegt, dass die CE in der Verantwortung der Hersteller liegt (Ja, es gibt Ausnahmen). nkn schrieb: Warum sind eigentlich Herdplatten erlaubt, obwohl die leicht erreichbare Oberfläche schwerste Verbrennungen verursachen kann? Warum darf eine Maschine das nicht auch? In den CE Richtlinien steht nicht drin "mach dein Produkt idiotensicher" - da steht (Achtung, etwas freie Interpretation): "mach dein Produkt so sicher, wie es der Aufwand zulässt" Das bedeutet: Lass die Kirche im Dorf! Natürlich kannst Du einen Herd (der unter die Niederspannungsrichtlinie fällt) mit einem Personensensor und einer Notkühlung ausstatten, um den Herd idiotensicher zu machen, aber dann kauft ihn dir keiner mehr ab, weil keiner die 100.000€ zahlen möchte. Der Aufwand (und hierzu zählen auch die Kosten) dürfen in die Risikobeurteilung einfließen. Und sind konstruktive und technische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft, dann darf es auch "nur" der Gefahrenhinweis in der Anleitung und ggf. der Aufkleber sein. Es muß nur dokumentiert sein. --Zurück zur CE-- Das Problem meines Erachtens ist, dass der, vorzugsweise deutsche Ingenieur (der ich auch bin, ich sitze im gleichen Boot), immer an das Maximum der Sicherheit gehen möchte und dann eine Blechschere mit Lichtgitter, Doppelhandschaltung und Zweimann- Betrieb ausgestattet wird, obwohl eine Blende, die den Blechdurchlass soweit reduziert, dass eben keine Finger in den Scherbereich kommen können, völlig ausgereicht hätte. Die Frage ist für mich immer: Wieviel "Aua" und wie oft? Und dann schaue ich mir an, wie ich konstruktiv einfach verhindern kann, dass "Aua" passiert. CE bedeutet nicht "Entwickle Produkte, von denen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht", sondern "Entwickle Produkte, bei denen du die Gefahren soweit minimierst, wie es dir in einem vertretbaren Rahmen möglich ist." Beispiel Schleifbock: Ich gehe davon aus, dass alle hier Anwesenden (lesenden) sich dessen bewusst sind, dass es einen Gefahrenbereich gibt: Genau da, wo die Schleifscheibe mit dem Metall in Berührung kommt. Diese Gefahr kann ich jedoch nicht ausschließen. Wenn ich sie ausschleißen wollte, müsste ich die gesamte Schleifscheibe einhausen, nur dann könnte ich halt nicht mehr schleifen. Trotzdem werden Schleifböcke in der EU verkauft. Trotz der Gefahr. Das ist CE! "Mache dein Produkt so sicher, wie es dir in einem vertretbaren Rahmen möglich ist." Ja, da ist eine Gefahrenstelle! Aber die ist systemisch bedingt! Es geht nicht anders! Und wenn Die Markaufsichtsbehörde kommt, dann wollen die zuerst deine Unterlagen zur CE sehen. Und wenn du die hast, und auch noch eine Risikobeurteilung, in denen du dir Gedanken zu möglichen Risiken im bestimmungsgemäßen und auch im nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht hast, dann ist das in Ordnung. Gruß, Philipp Nachtrag: Es gilt aber der Grundsatz: Zuerst konstruktive Sicherheitsmaßnahmen (Bech, Einhausung), dann technische Sicherheitsmaßnahmen (Lichtgitter) und !erst! dann der Hinweis in der Anleitung bzw der Aufkleber. Eine bockgefährliche Maschine mit 200 Aufklebern vollpflastern geht auch nicht.
Um noch einen zu ergänzen: Wenn man plant ein CE Gerät in den Umlauf zu bringen, muss zunächst beschrieben werden was der "Bestimmungsgemäße Gebrauch" ist. Damit schliesst man schon mal aus das man eben nicht dafür verhaftet werden kann wenn jemand eine Herdplatte zum Bett anwärmen verwenden will. Alle Risiko, Sicherheits, Festigkeits oder sonstwie Untersuchungen sind dann auch nur im Zusammenhang mit dem "Bestimmungsgemäßen Gebrauch" zu bewerten. BTW. Bei der Schleuse wird es kein CE Zeichen geben weil die Regel gilt ~: "Wenn etwas durch andere Regelwerke abgesichert ist dann ist eine CE Konformitätserklärung nicht von nöten." Bei der Schleuse dürfte das BSH oder HBA die Regeln vorgeben. Außerdem wird man damit wohl auch nicht in den Innereuropäischen Handel gehen.
Dazu kommt auch, dass durchaus eine gewisse Vorbildung des Bedieners vorausgesetzt werden kann. Dass ein Herd heiß werden kann, ist z.B. etwas, was wohl 99,9% der Nutzer wissen. Wenn ein Kühlschrank auf der Oberseite heiß werden würde, wäre das dagegen vollkommen unerwartet, obwohl erst einmal ähnlich gefährlich. Und ein Herd muss heiß werden, um seine Aufgabe zu erfüllen (quasi eine "technisch nicht vermeidbare Gefährdung"), ein Kühlschrank nicht. Welches Niveau der Vorbildung man voraussetzen kann, hängt davon ab, für wen das Gerät gedacht ist. Eine Schleifmaschine, die nur an gewerbliche Kunden verkauft werden soll, deren volljährige Mitarbeiter in der Benutzung selbstverständlich vorher unterwiesen werden, wie die zuständige BG es vorschreibt, wird weniger kritisch gesehen als eine Schleifmaschine, die der Baumarkt um die Ecke jedem 12jährigen Kind verkauft. MfG, Arno
Arno schrieb: > wird weniger kritisch gesehen als eine > Schleifmaschine, die der Baumarkt um die Ecke jedem 12jährigen Kind > verkauft. Deshalb gelten auch für diese Kinderschleifmaschinen höhere Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen als für die gewerblichen?
WireD schrieb: > damit der freie Warenverkehr nicht behindert wird Er war noch nie, nichtmal im Mittelalter zur Fürstentümerzeit, so behindert wie heute: Dank WEEE. Kein Verkauf, kein Versand in EU Länder ohne Mitglied im DORTIGEN WEEE Rücknahmesystem zu sein, das in jedem Land anders und zudem immer mit hohen Gebühren bei Kleinmengen belegt ist, die höher als der mögliche Gewinn ausfallen. Bedienungsanleitung in Landessprache Pflicht. Das ist ein faktisches Verkaufsverbot für alle Firmen ausser Grosskotzernen. Kein Wunder, die bildeten ja auch die Lobby im EU Parlament und die bestochenen EU Politiker folgen denen nur zu gerne.
Hallo MaWin, meine Aussage, dass der freie Warenverker nicht behindert wird, bezog sich darauf, dass die EU den Herstellern die Aufgabe der CE Erklärung auferlegt hat und sie nicht einer "Benannten Stelle" übertragen hat. Zum Thema WEEE: Ja. So ist es. Das Gegenbeispiel ist, zu jedem Produkt, dass Du auf den Markt bringen möchtest, eine Rücksendemarke beizulegen. Juchuuuuu, das ist dann wirklich kostensparend! Die Anleitung in Landessprache halte ich auch nicht für ein Makel, sondern für selbstverständlich: Ich finde, der Anwender hat das Recht, eine Bedienungsanleitung in Landessprache zu erhalten. Sonst kann er das Produkt nicht verwenden? Würdest Du Dir ein zweites mal eine elektrische Zahnbürste von Philips kaufen, wenn die verdammte Anleitung nur auf Niederländisch verfügbar ist? Der Lobbyismus ist gegeben, das stelle ich nicht in Abrede. An sonsten würde Weisse Ware nicht von der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen sein. Dennoch hat der Lobbyismus nicht zu 100% funktioniert, weil Weisse Ware bei der Niederspannungsrichtlinie, RoHS etc. nicht ausgeschlossen ist. Aber, wenn Du magst, kannst Du Dich beim Normengremium um einen Platz bewerben und an Normen mitarbeiten. Das sind zwar keine Richtlinien, aber, wenn es eine Norm geschafft hat, als EU Norm zu fungieren, dann sollte sie auch bei der Erstellung der CE angewendet werden. Da es keine EU Norm zum Thema "Anleitung" und "Müll" gibt, könnte man da ansetzen und diese Norm entsprechend lenken, z.B. Anleitung nur noch in Deutsch und dass dem Endverbraucher auferlegt wird, das Produkt am Lebenszeitende an den Hersteller zurückgesendet wird. Denn was EU Norm ist, ist fast so gut wie die Richtlinie. Dauer bis zur Norm: ca. 7 Jahre. Aufwandsentschädigung für Dich: 0€, Du musst sogar ca. 1.000 € zahlen für den Verwaltungsaufwand. Aber damit könntest Du das, was Dich an der Richtlinie stört, entsprechend anpassen. Grüße, Philipp
WireD schrieb: > Die Anleitung in Landessprache halte ich auch nicht für ein Makel, > sondern für selbstverständlich: Ich finde, der Anwender hat das Recht, > eine Bedienungsanleitung in Landessprache zu erhalten. Sonst kann er das > Produkt nicht verwenden? Meiner Meinung nach soll der Kunde das Recht haben auch ein Gerät zu kaufen das keine oder keine landessprachliche Bedienungsanleitung hat und umgekehrt soll der Hersteller das Recht haben den Kunden die so etwas wollen das auch anzubieten. Gerade das mit der Bedienungsanleitung ist ein Paradebeispiel für vollkommen über das Ziel hinausgeschossene Regulierungswut. Wenn ich ein Gerät importieren wollen würde das ich nirgendswoanders bekomme und der Zoll hat nichts auszusetzen außer dem fucking Manual das es nur online gibt oder nur in Englisch und mir deswegen die Einfuhr verweigert dann wäre ich zurecht gewaltig angepisst! Das ist ja wohl schließlich meine eigen Entscheidung ob ich das so haben will oder nicht oder ob ich englisch kann oder chinesisch oder niederländisch oder ob ich intelligent genug bin den Netzstecker und sein Gegenstück an der Wand selbst zu erkennen wenn ich ihn sehe ohne vorher was lesen zu müssen, was geht den Zoll das an?! Das ist in Vorschriften gegossene Anmaßung und Gängelung hoch 3! Nieder damit!
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Bernd K. schrieb: > Aber sei beruhigt, Ach, ich bin nicht beunruhigt. Wir laufen ja eh auf amerikanische Verhältnisse hinaus. Demnächst steht wahrscheinlich auf Mineralwasserflaschen nicht nur 'vegan' und 'glutenfrei' (endlich kein Hackfleisch und keine Brötchen mehr im Wasser ;-)), sondern auch ein Hinweis das man beim trinken auch ertrinken kann, wenn man nicht zwischendurch atmet. Jaja, das ist, das Land von Göthe und Schiller in der neuen Wissensgesellschaft. I'm not saying 'Let's kill all the idiots.' I'm just saying 'Let's remove all the warnings labels, and let nature do the rest.' :-))
Hallo Zusammen, Nein, wir laufen eben nicht auf amerikanische Verhälnisse hinaus, denn in Amerika ist das Recht anders aufgebaut: (freie Interpretation): Du kannst als Hersteller alles auf den Markt bringen, aber sei dir dessen bewusst, dass wenn etwas passiert, die Gerichtsbarkeit finanziell danach den Arsch so richtig aufreißen kann. Der Zoll zieht Produkte aus dem Markt, weil er annimmt, dass das Produkt für einen privaten Anwender besttimmt ist. Und da gelten nun mal die Regeln. Wenn Du Dich als Firma zu erkennen gibst, mitteilst, dass Du Dich um die CE kümmerst, bekommst Du das Gerät auch mit fehlerhafter Anleitung ausgehändigt. Aber! Du bist dann auch dafür verantwortlich. Und die Regulierungswut sehe ich nicht so: 1. Es geht hier um das Thema CE. Nicht um Werbemüll wie Glutenfrei, Vegan, Lokal und nicht den Ökoterrorismus finanzierend. 2. Es steht in keiner CE Richtlinie drin: Mach dein Produkt idiotensicher. Du darfst ein natürliches Gefahrenbewusstsein deiner Anwender voraussetzen. 3. Ein sicheres Produkt ist per se nichts schlechtes. Wie aber die Sicherheit erreicht wird, und das rechne ich der EU hoch an, entscheidet immer noch der Hersteller und nicht der Staat bzw. die EU. Du (als Hersteller) entscheidest ob eine Blende aus Blech oder das Lichtgitter mit Zweihandbetrieb und super teuren Spezialequipment ausreichend ist. Gruß, Philipp
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