Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gebrauchtwagen als Betriebsvermögen?


von Julian (Gast)


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Hallo, ich bedanke mich erst für die Antwort.
Es geht mit meinem Golf7 Var. als Betriebsvermögen.

Das Auto habe ich im September 2019 als Gebrauchtwagen vom VW Händler 
für 14,000 Euro gekauft. Erste Zulassung war im Januar 2016. 
Bruttolistenpreis wäre 30,000 Euro mit Optionen. (Oder rechnet es ohne 
Option dann 27,000)

1. Ich bin Freiberufler, keinen Festen Arbeitsplatz, so 
Entfernungspauschale wäre für mich nicht nützlich.

2. Meine zusammenlebende Freundin fährt auch mein Auto zu ihrer Arbeit, 
20km Entfernung zwischen 150 Tage im Jahr.

3. Seit September 2019 bin ich schon 15,000 km gefahren, 75% sind 
Betriebsfahrt zur Kunde, Fahrtenbuch habe ich, also 3,000 km sind als 
Privat (Teil davon Arbeitsweg für meine Freundin)

Hier ist mein Szenario,
Mein Auto kann ich in 3 Jahren x 4,500 Eur abschreiben. Dazu KFZ Steuer 
240 Euro und 4 Monate Vollkaskoversicherung (seit September) 300 Euro.
+ So 5,040 Euro gilt dann Betriebsausgaben. Ja?

Was muss ich dann als Einnahme berechnen? Darf ich doch die 
Entfernungspauschale für meine Freundin absetzen? Wir sind nicht 
verheiratet.
Wie soll ich die Privat Anteil für 3,000 km (seit September 2019)
Gilt 1% Methode dann erst nur 4 Monaten für mich im Jahr 2019, weil ich 
nur seit September 2019 das Auto besitze? Ist das vielleicht nicht ganz 
günstig..?

Ich bedanke mich nochmals!!

Lieben Gruß
Julian

von Joe F. (easylife)


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goto Steuerberater

von Frank S. (_frank_s_)


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Julian schrieb:
> Ich bin Freiberufler

Joe F. schrieb:
> goto Steuerberater

genau so.

von Bürovorsteher (Gast)


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Firmenwagen sind immer ein gefundenes Fressern für das Finanzamt.
Ohne Steuerberater wirst du mit deinen Vorstellungen gegen die Bombe 
laufen.

Beitrag #6077435 wurde von einem Moderator gelöscht.
von oszi40 (Gast)


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Gerade am Anfang sollte man einen Steuerberater mit Erfahrung aufsuchen.
Kostet Geld, spart Ärger und bringt Optimierung. Einen Konz vorher lesen 
kann nicht schaden, um dort die richtigen Fragen zu stellen.

von michael_ (Gast)


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Oder falls Studium war, dass man Existenzgründung nicht genutzt hat.

Die Kneipe war da lustiger.

von Kris (Gast)


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Gilt 1% Methode dann erst nur 4 Monaten für mich im Jahr 2019, weil ich
nur seit September 2019 das Auto besitze? Ist das vielleicht nicht ganz
günstig..?

Du kannst im laufenden Jahr nicht wechseln. Die 1% vom Listenpreis(!!!) 
wirst du zahlen müssen. Deswegen macht ein Gebrauchtwagen auch wenig 
Sinn.

von Brotlos (Gast)


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Julian schrieb:
> Wie soll ich die Privat Anteil für 3,000 km (seit September 2019)
> Gilt 1% Methode dann erst nur 4 Monaten für mich im Jahr 2019, weil ich
> nur seit September 2019 das Auto besitze? Ist das vielleicht nicht ganz
> günstig..?

Ein Fahrtenbuch macht mehr Sinn. Jedoch solltest du dir lieber einen 
Steuerberater nehmen. Wenn du irgendwas falsch machst darfst du 
zahlen...

von Julian (Gast)


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Was kann passieren wenn mein Steuerberater etwas falsch macht? Droht mir 
dann "nur" eine Nachzahlung oder kann ich auch darüber hinaus bestraft 
werden? Oder wird die Arbeit eines Steuerberaters generell großzügig 
durchgewunken?

von Bürovorsteher (Gast)


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> Was kann passieren wenn mein Steuerberater etwas falsch macht?
Dann kannst du gegen den Steuerberater vorgehen. Ist aber eher 
unwahrscheinlich. In den vergangenen 20 Jahren hatte ich solche Probleme 
nicht.

> Oder wird die Arbeit eines Steuerberaters generell großzügig
> durchgewunken?

Das kommt auf die Reputation des Steuerberaters an. Und auf deinen 
Umsatz. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich der Steuerberater bei 
deinem geringen Umsatz zu Unkorrektheiten gegenüber dem Finanzminister 
hinreißen lässt.
Mit generell ist beim  FA aber gar nichts. Man kennt dort alle 
gebräuchlichen Tricksereien.

von MaWin (Gast)


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Julian schrieb:
> Was kann passieren wenn mein Steuerberater etwas falsch macht?
> Droht mir dann "nur" eine Nachzahlung oder kann ich auch darüber hinaus
> bestraft werden? Oder wird die Arbeit eines Steuerberaters generell
> großzügig durchgewunken?

Du wirst bestraft, denn nur du bist verantwortlich und voll haftbar.
Du unterschreibst das auch bei der Steuerberaterbeauftragung.

Der Steuerberater ist nicht für die Strafe, nur für eventuelle 
Vermögensschaden in Regress nehmbar, wenn du denn eune 
Rechtdchutzversicherunv hast und die den eigentlich aussichtlosen 
Klagefall abdeckt.

von Tarzan (Gast)


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Hast Du schon mal bei ELSTER in der Hilfe geschaut?

Dieser Thread ist Gold Wert bei der Berufswahl. Entweder man braucht 
einen Steuerberater oder man wird einer. Warum glaubt Ihr das bzw. wollt 
Ihr das so? Wir leben schließlich in einer Demokratie.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Frank S. schrieb:
> Julian schrieb:
>> Ich bin Freiberufler
>
> Joe F. schrieb:
>> goto Steuerberater
>
> genau so.

Richtig, vorallem bei der verzwickten Sachlage würde ich bei der 
heutigen Steuerverwaltung nicht`s auf die leichte Schulter nehmen

von oszi40 (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Steuerberater mit Erfahrung aufsuchen

Es gab auch Nieten.

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