Hallo, mal angenommen, ich käme auf die Idee, einen Teil meines Stromverbrauches in die Nacht zu verlegen und dieser Teil sei auch wesentlich. Früher gab es sogenannte Zweikreis-Zähler, die zwei Zählwerke beinhalteten und die dann über einen Rundsteuerempfänger entsprechend umgeschaltet wurden. Im Ergebnis bekam man dann "nachts" den Strom günstiger. Wenn ich nun in einer bestehenden Installation den vorhandenen (Einkreis)-Zähler durch einen Zweikreiszähler ersetzen möchte, wie müsste man das wohl anstellen? Kann man da einfach beim Elektriker seines Vertrauens anrufen und um entsprechende Installation bitten oder ist das an irgendwelche sonstigen Bedingungen geknüpft? Danke für Eure Hinweise. georg
Wenn du noch einen "Nachtstrom-Tarif" findest (wird immer weniger) , gilt der dann für alles was an dem Zähler angeschlossen ist. Das EVU wird den Zählertausch veranlassen.
Also Einkreiszähler oder Zweikreiszähler habe ich noch nie gehört. Eintatrifzähler, Doppeltarifzähler bzw. Mehrtariefzähler jedoch schon. Die Frage ist, ob Du auf dem Markt einen Energielieferanten findest, der noch Strom mit Tarifierung anbietet, abgesehen vom Netzbetreiber vor Ort. Weil kein Dritter Lieferant wird Energieleifern, wenn der Netzbetreiber die Tarifumstellung macht - jedenfalls kenne ich es nicht. Bei gewerblichen Kunden mit Fernparametrierbaren Zählern sieht das anders aus. Was sich jedoch verändert hat, sind die Lastfenster, den meisten Strom wird man wohl in der heutigen Zeit am späten Vormittag / Mittag haben. Tariefschaltgerät / Zähler bauen Netzbetreiber bzw. Messtellenbetreiber ein, da brauchst Du u.U. keinen Elektriker, solange die Anlage nicht verändert wird.
Ich glaube da vermischst Du zwei Sachen. Der Zähler ist elektrisch immer gleich eingebunden und wechselt eben nach Zeit bzw. Rundsteuersignal den Tarif. Dazu gibt es noch einen EVU-Schaltkontakt, über den z.B. Wärmepumpen bei Lastspitzen im Netz freiwillig für 1..2 Stunden abgeschaltet werden können wenn das EVU das möchte, oder sowas wie Nachtspeicherheizungen, die nur nachts eingeschaltet werden. Auf diese Weise bekommen z.B. Kühlhäuser einen günstigeren Stromtarif, wenn sie dem EVU einräumen, auf Anforderung ihre elektrische Leistung anzupassen oder auch mal 1..2 Stunden abzuschalten. Ich habe mich hier auch über das Thema Nachtstrom informiert, allerdings wäre das auch bei perfekter Nutzung ein Verlustgeschäft gewesen. Der Nachtstrom war einen Cent preiswerter, dafür die Zähler-Grundgebühr mehr als doppelt so teuer. So viel Strom kann ich gar nicht verbrauchen, bis sich das rechnet.
Georg W. schrieb: > Hallo, > > mal angenommen, ich käme auf die Idee, einen Teil meines > Stromverbrauches in die Nacht zu verlegen und dieser Teil sei auch > wesentlich. > > Früher gab es sogenannte Zweikreis-Zähler, die zwei Zählwerke > beinhalteten und die dann über einen Rundsteuerempfänger entsprechend > umgeschaltet wurden. > Im Ergebnis bekam man dann "nachts" den Strom günstiger. > > Wenn ich nun in einer bestehenden Installation den vorhandenen > (Einkreis)-Zähler durch einen Zweikreiszähler ersetzen möchte, wie > müsste man das wohl anstellen? > > Kann man da einfach beim Elektriker seines Vertrauens anrufen und um > entsprechende Installation bitten oder ist das an irgendwelche sonstigen > Bedingungen geknüpft? > > Danke für Eure Hinweise. > > georg Die Zähler mit HT/NT gibt es immer noch. Einfach beim Stromanbieter anrufen. Die tauschen den Zähler auch. Bei denen zahlst du schließlich auch die Grundgebühr.
Hoppla, war nicht eingeloggt. Die Zähler mit HT/NT gibt es immer noch. Einfach beim Stromanbieter anrufen. Die tauschen den Zähler auch. Bei denen zahlst du schließlich auch die Grundgebühr.
Zunächst mal Dank für die zahlreichen Infos. (lange Vorgeschichte) ist mir Folgendes aufgefallen: Ich habe einen Tarif gefunden, da bezahlt man ~21 ct/kWh sowie ~4 EUR/Monat, aber nur wenn man einen HT/NT Zähler hat. Ber Tarif selbst unterscheidet gar nicht zwischen HT und NT (es ist immer derselbe Preis) aber man bekommt ihn nur, wenn man so einen Zähler hat. Zum Vergleich: Mit einem "normalen" Zähler kostet es ca 5 ct/kWh mehr und die Grundgebühr ist i.d.R. auch höher. Daher die Idee: Zähler tauschen und den günstigeren Tarif mitnehmen? (Ich habe z.B. viele Kühlanlagen und Pumpen, die man durchaus zeitversetzt steuern könnte, aber keine Wärmepumpenheizung).
Max P. schrieb: > Die Zähler mit HT/NT gibt es immer noch. sind aber ein "auslaufendes Modell" vorteilhafter ist ein fernabgelesener Zähler mit log (je h, je 1/2 h oder 1/4) und dann eine Abrechnung danach. So ist er Stromverkäufer auch nicht vom Steuersignal des Netzbetreibers abhängig. > Einfach beim Stromanbieter anrufen. Der Stromverkäufer ist nicht Messstellenbetreiber. > Die tauschen den Zähler auch. oder geben dem autorisiertem Elektrikker den Zähler mit. Geneaures steht in den TAB des Netzbetreibers.
Sebastian L. schrieb: >> Die Zähler mit HT/NT gibt es immer noch. > sind aber ein "auslaufendes Modell" vorteilhafter ist ein > fernabgelesener Zähler mit log (je h, je 1/2 h oder 1/4) und dann eine > Abrechnung danach. So ist er Stromverkäufer auch nicht vom Steuersignal > des Netzbetreibers abhängig. Würde ich mal so nicht unterschreiben, nicht für den gewerblichen Bereich. Was Du meinst, das sind RLM-Zähler mit registierender Leistungsmessung, da wird dann die Lastgangperiode aufgezeichnet, die üblicherweise 1/4h ist. HT / NT hat nichts mit RLM zu tun, das gibt es auch im SLP-Bereich. Ein Messstellenbetreiber kann, wenn der Zähler es unterstützt, auf dem Zähler eine Tarifierung vornehmen.
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