Noch nicht ganz Freitag, aber ich wollte Euch was fragen: Was bedeutet dieser Spruch? "Four King of sounds holds down each three seconds with the hand to change on king of sound loudspeaker" Steht auf der Packung eine China-LED-Fahrradlampe. Ich bin verwirrt. Ist es der Vorschlag zu einer Art Pfadfinder-Spiel? Ist es Werbung für ein Feature der Lampe? Lautsprecher? Hä? Ist es die Aufforderung, bei entgegenkommenden Fahrradfahrern manuell abzublenden? Bitte Eure Ideen :-) Tom.
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Tom H. schrieb: > Was bedeutet dieser Spruch? > > "Four King of sounds holds down each three seconds with the hand to > change on king of sound loudspeaker" Das ist ein Rätsel. Wenn Du es entschlüsselt hast findest Du das nächste Rätsel und dann am Schluss irgendwann die goldene Schatztruhe mit den Ersatzakkus.
China-Übersetzer... Four kinds of sounds... Ich vermute, das Teil hat eine eingebaute "Hupe" mit vier verschiedenen Melodien, die Melodie wechselt man durch langen Druck auf den Taster.
Es handelt sich um ein altes chinesisches Sprichwort und bringt dir Glück auf all deinen Wegen.
Bernd K. schrieb: > Tom H. schrieb: >> Was bedeutet dieser Spruch? >> >> "Four King of sounds holds down each three seconds with the hand to >> change on king of sound loudspeaker" > > Das ist ein Rätsel. Wenn Du es entschlüsselt hast findest Du das nächste > Rätsel und dann am Schluss irgendwann die goldene Schatztruhe mit den > Ersatzakkus. Also einen Tesla? Uiiii!
Übrigens, der Dreher von "Kings" auf "kinds" ist keine schlechte Idee. Eine laaanger Druck auf den Taster ändert aber nichts. Das Ding schaltet stur seine 4 Betriebsmodi durch: Aus - Schwach - Stark - Blinkend Vorerst kommt mir die Antwort von Joe F. am meisten entgegen.
Wenn Du Dich darauf verlässt dann aber nur bis zum nächsten rechtsabbiegenden LKW.
Seit 2017 das Gesetz für Fahrradscheinwerfer (StVZO §67) europäisch "harmonisiert" wurde, sprich total verwässert, wird man von diesem Chinamist ständig geblendet. Die deutschen Hersteller sind gezwungen ebenfalls billigsten Mist anzubieten und werden das trotzdem nicht überleben. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html "Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig." "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."
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Christoph db1uq K. schrieb: > Seit 2017 das Gesetz für Fahrradscheinwerfer (StVZO §67) europäisch > "harmonisiert" wurde, sprich total verwässert, wird man von diesem > Chinamist ständig geblendet > [...] > "Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere > Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind > unzulässig." > "Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig." Ich versteh jetzt irgendwie den Zusammenhang nicht, bzw. Du widersprichst Dir selbst: Erst schreibst Du daß das Gesetz verwässert wurde um Blendung zu erlauben und im nächsten Atemzug zitierst Du aus dem Gesetz in dem wörtlich geschrieben steht daß Blendung verboten ist!
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Christoph db1uq K. schrieb: > Seit 2017 das Gesetz für Fahrradscheinwerfer (StVZO §67) europäisch > "harmonisiert" wurde, sprich total verwässert, wird man von diesem > Chinamist ständig geblendet. Das liegt an der günstigen Verfügbarkeit potenter LED-Scheinwerfer und passender Akkus. Ich hab auch seit 2 Jahren so eine 30W-China-Blendgranate. Man fühlt sich damit einfach sicherer im Straßenverkehr. Leider muss man oft laden...
Vor 2017 war genau vorgeschrieben, wie diese Blendung zu messen ist, z.B. musste der Lichtkegel spätestens nach 10m den Boden erreichen. Ausserdem gab es eine Messvorschrift wie stark die Lampe soundsoviel Grad über dem Maximum noch sein darf. Diese präzisen Messvorschriften sind völlig verschwunden. Die Wischiwaschi-Formulierung "nicht blenden" ist nicht überprüfbar. Und chinesische Lampen mit dem Streubereich einer Gießkanne lassen sich garnicht so einstellen, dass sie nicht blenden. Manche Radfahrer haben den Lichtkegel unmittelbar vor sich auf die Fahrbahn gerichtet, trotzdem kommt noch zuviel beim Gegenverkehr an. Diese europäische Vereinheitlichung hat den Straßenverkehr unsicherer gemacht. Bald gibt es keine Scheinwerfer mehr zu kaufen, die noch anständig konstruiert sind, dann haben wir nur noch den Chinakram.
Ich bin mir relativ sicher daß Du trollst. Es gibt 3W, 5W, meinetwegen 10 oder sogar 20W, aber von 30W elktrischer LED-Leistung mit Akku habe ich noch nichts gesehen, außer natürlich von den Youtube-Spinnern, die nahezu unfokussierte 100W-LEDs, Wasserkühlung und Akkus für einen Versuch zusammenbasteln. Pictures, or it isn't true. Zum rechtlich/moralischen: Auch hier glaube ich, daß Du trollst. Das schreibt man nicht einfach, daß man mit einem 30W-LED-Scheinwerfer andere blendet. Außer man will provozieren. Zweitens, auch ich hasse die Blender. Dabei kann der Scheinwerfer noch so StVZO-gerecht sein, bring den mal so am Fahrrad an, daß er nicht doch nach oben gebogen werden kann. Auch die harmlosesten können so ganz schön blenden, sowohl Fahrradfahrer als auch Autofahrer. Und so funzeln die Ahnungslosen halt herum, nicht wissend, daß sie sich damit selbst um den Lichtkegel bringen, der die Fahrbahn vor ihnen beleuchtet. Brauchen sie im Stadtverkehr auch nicht. Außer man fährt über dunkle Felder und durch dunkle Wälder, so wie ich. Und vielleicht noch wünschenswerterweise schnell, man hat ja ein potentes ebike und will bald zuhause sein. Das ist ne ziemliche Konzentration und Zitterpartie - bin schon gespannt wann ich mal in eine Rotte Wildschweine reinfahre und die mich dann fertigmachen. Dafür jetzt der stärkere Scheinwerfer. Und diesen werde ich tunlichst ausschalten oder nach unten richten, wenn mir jemand entgegenkommt! Das ist nämlich wirklich die Frechheit, wenn dich so einer in ansonsten stockdunkler Umgebung blendet! Da kann man nur äußerste Konzentration und gute Kenntnis des Weges aufbringen, sonst muß man anhalten, um nicht in die Botanik zu fahren. Für diese Gesellen überlege ich mir, doch auch einen kurz aufzublendenden 100W-Scheinwerfer zu montieren.
Tom H. schrieb: > Für diese Gesellen überlege ich mir, doch auch einen kurz > aufzublendenden 100W-Scheinwerfer zu montieren. Cool! Wettrüsten und offener Krieg mit photonischen Kanonen!
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Mein R&M E-Bike hat einen starken Scheinwerfer der mit einer Taste am Lenker aufgeblendet werden kann. Im Normalbetrieb blende ich niemanden, aufgeblendet kann ich auch im Wald fahren und an der Straße die Schilder lesen. Zudem ist es optimal um andere, vielleicht mich gefährdende" Verkehrsteilnehmer auf mich Radfahrer aufmerksam zu machen. Ich fahre auch gerne Nachts auf Bundesstraßen, mit Aufblendlicht blenden entgegekommende Fahrzeuge sofort ab ; Gruß und ein schönes WE Anselm
Ehrliche Frage: Warum kommt bei chinesischen Übersetzungen oft solcher Mist raus? Google Translate, DeepL (okay, der kann noch kein Chinesisch)und wie sie alle heißen sind gar nicht so schlecht. Solche Kardinalfehler fabrizieren die normal nicht. Außer natürlich der Ausgangstext ist schon Mist. Chinesischer oder deutscher - Mist bleibt Mist.
Christoph db1uq K. schrieb: > Vor 2017 war genau vorgeschrieben, wie diese Blendung zu messen ist, > z.B. musste der Lichtkegel spätestens nach 10m den Boden erreichen. > Ausserdem gab es eine Messvorschrift wie stark die Lampe soundsoviel > Grad über dem Maximum noch sein darf. Diese präzisen Messvorschriften > sind völlig verschwunden. Das stimmt zwar - aber in der Realität waren diese Vorschriften ohnehin nicht exakt einzuhalten - so ein Fahrradscheinwerfer iat üblicherweise in der Höhe schwenkbar montiert. Uns so fest lässt sich die eine Klemmschraube gar nicht anknallen, dass eine Verstellung ausgeschlossen ist. Also wurde real unterwegs schon immer frei nach Augenmaß justiert - und das ist jetzt auch rechtlich realistisch gefordert. Bernd K. schrieb: > Cool! Wettrüsten und offener Krieg mit photonischen Kanonen! Phaser auf Betäubung!
>> Cool! Wettrüsten und offener Krieg mit photonischen Kanonen! > Phaser auf Betäubung! Die Stoßstange des geblendeten LKW klärt das schon.
Hihi, jetzt ist es ein richtig schöner Offtopic-Thread, wenngleich es sich nicht mehr um den Spruch und Mutmaßungen über seine Bedeutung dreht... Photonenkrieg: Ich lege Wert drauf, daß ich zunächst nicht den "Gegner" totblenden, sondern nur durch ein kurzes Aufblitzen auf die Blenderei aufmerksam machen möchte. Auf keinen Fall möchte ich im allgemeinen Straßenverkehr "der stärkste" sein und alle anderen blenden. Die für mich ideale Fahrradlampe hätte drei schwach beleuchtete Tasten: Grün für hochdimmen, rot für runterdimmen und blau für Lichthupe mit voller Leistung. Die vorhandene mit der sturen Folge stark-schwach-blinken-aus ist eher blöd und umständlich, aber fürs erste muß es gehen.
Manchmal hilft es auch schon die Windschutzscheibe zu putzen hab ich in langen Versuchsreihen festgestellt. In besonders hartnäckigen Fällen auch mal die Brille.
Korbinian G. schrieb: > Außer natürlich der Ausgangstext ist schon Mist. Chinesischer oder > deutscher - Mist bleibt Mist. Ich denke das ist der Punkt. Bedenke, dass es in China zig Sprachen gibt. Mandarin ist nur eine von vielen. Vermutlich schreibt das einer in regionaler Schrift auf, dann übersetzt das jemand auf Mandarin, der nächste übersetzt auf Russisch oder Indisch, dann auf Englisch und dann auf Deutsch.
Matthias L. schrieb: > Das stimmt zwar - aber in der Realität waren diese Vorschriften ohnehin > nicht exakt einzuhalten - so ein Fahrradscheinwerfer iat üblicherweise > in der Höhe schwenkbar montiert. Uns so fest lässt sich die eine > Klemmschraube gar nicht anknallen, dass eine Verstellung ausgeschlossen > ist. Also wurde real unterwegs schon immer frei nach Augenmaß justiert - > und das ist jetzt auch rechtlich realistisch gefordert. Stimmt zwar, aber so wie ich das verstehe, konnte man den falsch eingestellten / falsch ausleuchtenden Scheinwerfer bisher ahnden, jetzt nicht mehr, da es keine exakten Messvorschriften mehr gibt.
Martin L. schrieb: > Stimmt zwar, aber so wie ich das verstehe, konnte man den falsch > eingestellten / falsch ausleuchtenden Scheinwerfer bisher ahnden, jetzt > nicht mehr, da es keine exakten Messvorschriften mehr gibt. Im Gegenteil. Jetzt könnte jeder Scheinwerfer geahndet werden, der der Rennleitung irgendwie blendend erscheint, denn dass er nicht blenden darf, steht ja durchaus noch drin. In der Praxis auf der Straße ist - hier zumindest - das Fehlen jeglicher funktionierender Beleuchtung an Fahrrädern das größere Thema; ein Knöllchen wegen zu heller Fahrradbeleuchtung halte ich daher für unwahrscheinlich - aber möglich.
Ich hatte schon einige Lichter, seltsamerweise hielt keine die Richtung. Der eine bog sich nach vorne unten, in den boden, der andere wurde am Kabel nach oben gezogen. Beim Einen musste man von hinten auf einen Gummischalter druecken um zwischen Aus - 3W - 10W umzuschalten, sodass die Hoeheneinstellung weg war.
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