Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Berufliches und Privates: Grenzen


von Kugel schrei Bär (Gast)


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Hallo. In meiner Freizeit und im Urlaub vertreibe ich mir die Zeit 
meistens mit kleinen Bastelprojekten. Diese gehen thematisch manchmal in 
die gleiche Richtung wie die bei der Arbeit, sind aber deutlich simpler. 
Soweit ist diese Situation kein Problem. Eher im Gegenteil, ich kann bei 
der Arbeit das machen was ich spannend finde und wozu mir die Ressourcen 
fehlen.
Alle was ich Privat mache ist an open source Projekte angelehnt, 
entstammt grundlegenden Prinzipien die in der jeweiligen Fachliteratur 
nachgelesen werden können und bedient sich nicht am geistigen Eigentum 
der Firma.

Unsicher bin ich mir dabei was die Veröffentlichung meiner Privat 
Projekt Dokumentation angeht. Ich würde gerne eine Homepage erstellen 
auf der Interessiertere Personen nachlesen können. Ich würde natürlich 
auch Quellenverweise zu bestimmten Konzepten (z.B. existierenden open 
source Projekten) angeben wodurch keine keine Zweifel aufkommen sollten.

Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?

von 900ss (900ss)


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Kugel schrei Bär schrieb:
> Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?

Weshalb fragst du nicht in der Firma?

von Dussel (Gast)


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Ich würde da in Richtung Diensterfindung denken. Wenn ein Arbeitnehmer 
eine Erfindung macht, die maßgeblich auf den Erfahrungen aus dem Betrieb 
des Arbeitgebers beruht, 'gehört' die Erfindung dem Arbeitgeber.
Das ist nur ganz grob gesagt und ich glaube nicht, dass eine 
Implementierung eine Erfindung ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass 
das analog gelten könnte.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?
Könnte passieren, muss aber nicht.

> Ich würde gerne eine Homepage erstellen
> auf der Interessiertere Personen nachlesen können.

Wie dringend brauchst du diese Art der Selbstdarstellung? Vllt tut es 
auch eine Veröffentlichung hier im Forum?

von Ingenieur (Gast)


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Dussel schrieb:
> Ich würde da in Richtung Diensterfindung denken. Wenn ein Arbeitnehmer
> eine Erfindung macht, die maßgeblich auf den Erfahrungen aus dem Betrieb
> des Arbeitgebers beruht, 'gehört' die Erfindung dem Arbeitgeber.

Und wie ist das umgekehrt? Wenn man mit Bastelerfahrung oder als 
Selbständiger ankommt und etwas einwirf?

Und wie ist es beim Firmenwechsel? Ingenieure bringen gerade in der 
Anfangsphase immer neue Ideen rein und bei Angestellten ist es doch so, 
dass sie ihr Wissen von dem jeweils vorherigen AG haben. Dann müsste 
eine Erfindung auch dem alten AG gehören?

von Kugel schrei Bär (Gast)


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900ss D. schrieb:
> Weshalb fragst du nicht in der Firma

Ich kann mir vorstellen, dass mit dem "better safe than sorry" Argument 
die Diskussion direkt beendet wird, ohne dass klar wird worum es 
eigentlich geht.

Bürovorsteher schrieb:
> Vllt tut es
> auch eine Veröffentlichung hier im Forum?

Würde das nicht das gleiche Problem darstellen?

von Urlauber (Gast)


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Arbeite mit VPNs um anonym zu bleiben. Dann kann dir keiner was.

von Erfinder (Gast)


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Im Zweifelfall mußt Du Dir Deinen Arbeitsvertrag genau zu Gemüte führen 
und studieren bzw. mit einem RA konsultieren. Glauben hilft da nichts. 
In den meisten Fällen wird dort festgelegt wie Dein AG Deine Arbeit und 
IP (für sich selber) schützen will. Das grenzt Deine 
Publizierungsfreiheit bindend ein weil Du den ja damals bei Deiner 
Einstellung unterschrieben hattest. Darüber ist alles darüber hinaus 
Spekulation und wunschvolles Denken.

von Entwickler (Gast)


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Solange du kein Firmenknow-how preis gibst wohl kein Problem. Eher im 
Gegenteil, denke dem Chef ist's nur recht wenn du keinen anderen Hobbies 
nachgehst. ;)

Ich denke problematisch wirds erst dann wenn du an einer Neuheit drann 
bist mit dem Ziel das selbst zu Geld zu machen und die im weitesten 
Sinne auch für deinen Arbeitgeber interessant sein könnte. In so einem 
Falle würde ich versuchen in jedem Falle Privat und Arbeit auseinander 
zu halten d.h. keine Spuren auf Firmengeräten (z.B. Laptop, 
Firmentelefon, Entwicklung nur mit eigener SW und HW) zu hinterlassen.

von Wühlhase (Gast)


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Kugel schrei Bär schrieb:
> Alle was ich Privat mache ist an open source Projekte angelehnt,
> entstammt grundlegenden Prinzipien die in der jeweiligen Fachliteratur
> nachgelesen werden können und bedient sich nicht am geistigen Eigentum
> der Firma.

Damit sollte eigentlich alles klar sein. Wenn dein AG Ansprüche auf das 
erhebt, was du in deiner Freizeit für dein Gaudium von anderen 
Veröffentlichungen nachbaust möchte ich zu gerne sehen, wie er das einem 
Richter erklären will.

von Böser Onkel (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> wie er das einem
> Richter erklären will.

Man nennt das "Beweise" und das ist ein weitreichender Rechtsbegriff,
der z.B. auch durch Zeugen oder Sachgutachten gestützt werden kann.
Gerade solche Eigenveröffentlichungen können es dem Arbeitgeber und
seinem Anwalt leicht machen.
Man sollte dieses Mittel der Rechtsfindung und -ausübung keinesfalls 
unterschätzen. Die Gerichte werten das am höchsten.

von rbx (Gast)


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Kugel schrei Bär schrieb:
> Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?

Der hängt logischerweise von den Interessen ab, deren andere Seite wir 
nicht genau kennen.

-> Spekulationsnirvana wahrscheinlicher

von Alex G. (dragongamer)


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Böser Onkel schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> wie er das einem
>> Richter erklären will.
>
> Man nennt das "Beweise" und das ist ein weitreichender Rechtsbegriff,
> der z.B. auch durch Zeugen oder Sachgutachten gestützt werden kann.
> Gerade solche Eigenveröffentlichungen können es dem Arbeitgeber und
> seinem Anwalt leicht machen.
> Man sollte dieses Mittel der Rechtsfindung und -ausübung keinesfalls
> unterschätzen. Die Gerichte werten das am höchsten.
Dazu muss es aber erstmal ein Gesetz geben.. Kennst du eins das hier 
Relevanz hat?
Meines Wissens nach gibt es den Interessenskonflikt nur we wenn 
irgendeine Gewinnabsicht mit der Tätigkeit verbunden ist. Also wenn du 
an etwas entwickelst was du verkaufen willst.
Einfach nur was entwickeln und frei zur Verfügung stellen, stellt kein 
Problem dar. Wenn das ein Problem wäre, wären ein großteil der 
Repositories auf Github die nicht von Stundenten oder Unternehmen 
eingestellt werden, davon betroffen (ob reine Software oder physisches 
Projekt, macht ja keinen Unterschied).

: Bearbeitet durch User
von Wühlhase (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> wie er das einem
>> Richter erklären will.
>
> Blah

Versuche erstmal zu verstehen, was ich in meinem Beitrag geschrieben 
habe. Wenn du etwas veröffentlichst, daß auf einer sowieso schon 
quelloffenen Vorlage aufbaut/anlehnt/..., und deine Projekte für deinen 
AG rein gar nichts damit zu tun haben (außer vielleicht daß es beides 
z.B. Elektronik oder Software ist), was will denn ein AG da für 
Ansprüche stellen?

Wenn ich privat irgendetwas mit einer Motorsteuerung veröffentliche, auf 
der Arbeit aber gerade einen FPGA mit Speicher und Ethernet 
zusammendengle, was soll mir mein AG denn da für Ansprüche stellen?

Außerdem glaube ich nicht daß es hier um absolute Weltneuheiten geht, 
sondern eher um Dinge, die so sicherlich schon öfters gemacht worden 
sind.


Böser Onkel schrieb:
> Man nennt das "Beweise"

Blödsinn, bevor du dem Richter "Beweise" auf den Tisch knallst, mußt du 
erstmal einen Vorwurf formulieren, dich als irgendwie Geschädigter 
darstellen und/oder aus dem Sachverhalt irgendeinen Anspruch ableiten. 
Und ich sehe nicht wie das gehen soll, ohne sich vollkommen lächerlich 
zu machen.

von Dussel (Gast)


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Ingenieur schrieb:
> Und wie ist das umgekehrt? Wenn man mit Bastelerfahrung oder als
> Selbständiger ankommt und etwas einwirf?
>
> Und wie ist es beim Firmenwechsel? Ingenieure bringen gerade in der
> Anfangsphase immer neue Ideen rein und bei Angestellten ist es doch so,
> dass sie ihr Wissen von dem jeweils vorherigen AG haben. Dann müsste
> eine Erfindung auch dem alten AG gehören?
Bei dem Thema scheinen selbst Juristen nicht so viel Ahnung zu haben und 
ich bin nichtmal einer.
Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer, damit dieser für ihn arbeitet. 
Dass ein Entwickler Wissen mitbringt, ist selbstverständlich und dafür 
wird er auch besser bezahlt als zum Beispiel eine Putzkraft.
Wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Zeit Erfahrung sammelt oder 
etwas entwickelt, hat der Arbeitgeber natürlich ein gerechtfertigtes 
Interesse, das was da rauskommt, zu nutzen, auch zu verkaufen. Dafür 
bezahlt er ja schließlich.
Das gilt aber für Erfindungen und eine Erfindung liegt hier meiner 
Meinung nach wahrscheinlich nicht vor.

Das war nur ein Beispiel, dass man zumindest nicht davon ausgehen kann, 
dass jeder das, was er 'erzeugt' hat, auch beliebig nutzen darf.

von Ohje (Gast)


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Dussel schrieb:
> Das gilt aber für Erfindungen und eine Erfindung liegt hier meiner
> Meinung nach wahrscheinlich nicht vor.

Sehe ich auch so. Jura ist jedoch nicht immer logisch, sondern 
mehrdeutig. Mit klugen Anwaelten ist viel moeglich. Warum muss das unter 
richtigem Namen hochgeladen werden?

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Dussel schrieb:

> Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer, damit dieser für ihn arbeitet.
Ja.
> Dass ein Entwickler Wissen mitbringt, ist selbstverständlich und dafür
> wird er auch besser bezahlt als zum Beispiel eine Putzkraft.
> Wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Zeit Erfahrung sammelt oder
> etwas entwickelt, hat der Arbeitgeber natürlich ein gerechtfertigtes
> Interesse, das was da rauskommt, zu nutzen, auch zu verkaufen. Dafür
> bezahlt er ja schließlich.

Nein.


Die Sache ist einfach. Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du 
während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche)  machst und zu unterlassen 
hast. Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist 
100% Deine Sache. Lediglich eine Informationspflicht besteht in 
einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche).

von Ritter Kunibert (Gast)


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Man muss lediglich aufpassen, falls:
- Man mit dem was man privat baut in Konkurrenz zum AG treten würde 
(z.B. die gleiche Art Produkt als Open Source)
- Man eine Erfindung mit direktem Bezug zur beruflichen Tätigkeit macht 
und diese unter eigenem Namen zum Patent anmeldet

Die Anforderung an eine Erfindung sind außerdem recht hoch, da alles 
schon irgendwie Bekannte als Prior Art ausscheidet und zudem eine 
gewisse Schöpfungshöhe vorliegen muss.

von Dussel (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du
> während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche)  machst und zu unterlassen
> hast.
Ja.
Berufsrevolutionär schrieb:
> Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist
> 100% Deine Sache.
Nein.
Berufsrevolutionär schrieb:
> Lediglich eine Informationspflicht besteht in
> einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche).
Genau darum geht es bei einer Diensterfindung. Das entsprechende Gesetz 
ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen 
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html#BJNR007560957BJNE002901140

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Dussel schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du
>> während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche)  machst und zu unterlassen
>> hast.
> Ja.
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist
>> 100% Deine Sache.
> Nein.
Doch du Depp, weil
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Lediglich eine Informationspflicht besteht in
>> einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche).
> Genau darum geht es bei einer Diensterfindung. Das entsprechende Gesetz
> ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
> http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html#BJNR007560957BJNE002901140

Eine Arbeitnmehmererfindung ist eine die während der Ausübung einer 
Dienstpflicht resp. Tätigkeit gemacht. Und Freizeit ist per Definition 
keine Dienstzeit oder Tätigkeit.

Es gibt da noch den  Bereich "freie erfindung", also Erfindungen die der 
AN während des Arbeitsverhältniss macht, die aber nicht in Verbindung zu 
seiner Tätigkeit stehen. Über die kann er frei verfügen und wenn 
offensichtlich ist das diese im Arbeitsbereich des AG nicht anwendbar 
sind, entfällt auch die Mitteilungspflicht.


Ferner fabuliert der TO nicht uber Erfindungen im Sinne des "Gesetz über 
Arbeitnehmererfindungen" -> ( also Patentfähig) sondern lediglich über 
"kleine Basteleien zum Zeitvertrieb", deutlich simpler als das Thema des 
AG.
Der TO tut gut daran, mit offen Karten zu spielen, dem Forum gegenüber 
und ebenfalls bzgl AG und Kollegen. An mehr ist er durch die 
Mitteilungspflicht auch nicht gebunden.

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