Hallo. In meiner Freizeit und im Urlaub vertreibe ich mir die Zeit meistens mit kleinen Bastelprojekten. Diese gehen thematisch manchmal in die gleiche Richtung wie die bei der Arbeit, sind aber deutlich simpler. Soweit ist diese Situation kein Problem. Eher im Gegenteil, ich kann bei der Arbeit das machen was ich spannend finde und wozu mir die Ressourcen fehlen. Alle was ich Privat mache ist an open source Projekte angelehnt, entstammt grundlegenden Prinzipien die in der jeweiligen Fachliteratur nachgelesen werden können und bedient sich nicht am geistigen Eigentum der Firma. Unsicher bin ich mir dabei was die Veröffentlichung meiner Privat Projekt Dokumentation angeht. Ich würde gerne eine Homepage erstellen auf der Interessiertere Personen nachlesen können. Ich würde natürlich auch Quellenverweise zu bestimmten Konzepten (z.B. existierenden open source Projekten) angeben wodurch keine keine Zweifel aufkommen sollten. Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?
Kugel schrei Bär schrieb: > Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt? Weshalb fragst du nicht in der Firma?
Ich würde da in Richtung Diensterfindung denken. Wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung macht, die maßgeblich auf den Erfahrungen aus dem Betrieb des Arbeitgebers beruht, 'gehört' die Erfindung dem Arbeitgeber. Das ist nur ganz grob gesagt und ich glaube nicht, dass eine Implementierung eine Erfindung ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass das analog gelten könnte.
> Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt? Könnte passieren, muss aber nicht. > Ich würde gerne eine Homepage erstellen > auf der Interessiertere Personen nachlesen können. Wie dringend brauchst du diese Art der Selbstdarstellung? Vllt tut es auch eine Veröffentlichung hier im Forum?
Dussel schrieb: > Ich würde da in Richtung Diensterfindung denken. Wenn ein Arbeitnehmer > eine Erfindung macht, die maßgeblich auf den Erfahrungen aus dem Betrieb > des Arbeitgebers beruht, 'gehört' die Erfindung dem Arbeitgeber. Und wie ist das umgekehrt? Wenn man mit Bastelerfahrung oder als Selbständiger ankommt und etwas einwirf? Und wie ist es beim Firmenwechsel? Ingenieure bringen gerade in der Anfangsphase immer neue Ideen rein und bei Angestellten ist es doch so, dass sie ihr Wissen von dem jeweils vorherigen AG haben. Dann müsste eine Erfindung auch dem alten AG gehören?
900ss D. schrieb: > Weshalb fragst du nicht in der Firma Ich kann mir vorstellen, dass mit dem "better safe than sorry" Argument die Diskussion direkt beendet wird, ohne dass klar wird worum es eigentlich geht. Bürovorsteher schrieb: > Vllt tut es > auch eine Veröffentlichung hier im Forum? Würde das nicht das gleiche Problem darstellen?
Arbeite mit VPNs um anonym zu bleiben. Dann kann dir keiner was.
Im Zweifelfall mußt Du Dir Deinen Arbeitsvertrag genau zu Gemüte führen und studieren bzw. mit einem RA konsultieren. Glauben hilft da nichts. In den meisten Fällen wird dort festgelegt wie Dein AG Deine Arbeit und IP (für sich selber) schützen will. Das grenzt Deine Publizierungsfreiheit bindend ein weil Du den ja damals bei Deiner Einstellung unterschrieben hattest. Darüber ist alles darüber hinaus Spekulation und wunschvolles Denken.
Solange du kein Firmenknow-how preis gibst wohl kein Problem. Eher im Gegenteil, denke dem Chef ist's nur recht wenn du keinen anderen Hobbies nachgehst. ;) Ich denke problematisch wirds erst dann wenn du an einer Neuheit drann bist mit dem Ziel das selbst zu Geld zu machen und die im weitesten Sinne auch für deinen Arbeitgeber interessant sein könnte. In so einem Falle würde ich versuchen in jedem Falle Privat und Arbeit auseinander zu halten d.h. keine Spuren auf Firmengeräten (z.B. Laptop, Firmentelefon, Entwicklung nur mit eigener SW und HW) zu hinterlassen.
Kugel schrei Bär schrieb: > Alle was ich Privat mache ist an open source Projekte angelehnt, > entstammt grundlegenden Prinzipien die in der jeweiligen Fachliteratur > nachgelesen werden können und bedient sich nicht am geistigen Eigentum > der Firma. Damit sollte eigentlich alles klar sein. Wenn dein AG Ansprüche auf das erhebt, was du in deiner Freizeit für dein Gaudium von anderen Veröffentlichungen nachbaust möchte ich zu gerne sehen, wie er das einem Richter erklären will.
Wühlhase schrieb: > wie er das einem > Richter erklären will. Man nennt das "Beweise" und das ist ein weitreichender Rechtsbegriff, der z.B. auch durch Zeugen oder Sachgutachten gestützt werden kann. Gerade solche Eigenveröffentlichungen können es dem Arbeitgeber und seinem Anwalt leicht machen. Man sollte dieses Mittel der Rechtsfindung und -ausübung keinesfalls unterschätzen. Die Gerichte werten das am höchsten.
Kugel schrei Bär schrieb: > Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt? Der hängt logischerweise von den Interessen ab, deren andere Seite wir nicht genau kennen. -> Spekulationsnirvana wahrscheinlicher
Böser Onkel schrieb: > Wühlhase schrieb: >> wie er das einem >> Richter erklären will. > > Man nennt das "Beweise" und das ist ein weitreichender Rechtsbegriff, > der z.B. auch durch Zeugen oder Sachgutachten gestützt werden kann. > Gerade solche Eigenveröffentlichungen können es dem Arbeitgeber und > seinem Anwalt leicht machen. > Man sollte dieses Mittel der Rechtsfindung und -ausübung keinesfalls > unterschätzen. Die Gerichte werten das am höchsten. Dazu muss es aber erstmal ein Gesetz geben.. Kennst du eins das hier Relevanz hat? Meines Wissens nach gibt es den Interessenskonflikt nur we wenn irgendeine Gewinnabsicht mit der Tätigkeit verbunden ist. Also wenn du an etwas entwickelst was du verkaufen willst. Einfach nur was entwickeln und frei zur Verfügung stellen, stellt kein Problem dar. Wenn das ein Problem wäre, wären ein großteil der Repositories auf Github die nicht von Stundenten oder Unternehmen eingestellt werden, davon betroffen (ob reine Software oder physisches Projekt, macht ja keinen Unterschied).
:
Bearbeitet durch User
Böser Onkel schrieb: > Wühlhase schrieb: >> wie er das einem >> Richter erklären will. > > Blah Versuche erstmal zu verstehen, was ich in meinem Beitrag geschrieben habe. Wenn du etwas veröffentlichst, daß auf einer sowieso schon quelloffenen Vorlage aufbaut/anlehnt/..., und deine Projekte für deinen AG rein gar nichts damit zu tun haben (außer vielleicht daß es beides z.B. Elektronik oder Software ist), was will denn ein AG da für Ansprüche stellen? Wenn ich privat irgendetwas mit einer Motorsteuerung veröffentliche, auf der Arbeit aber gerade einen FPGA mit Speicher und Ethernet zusammendengle, was soll mir mein AG denn da für Ansprüche stellen? Außerdem glaube ich nicht daß es hier um absolute Weltneuheiten geht, sondern eher um Dinge, die so sicherlich schon öfters gemacht worden sind. Böser Onkel schrieb: > Man nennt das "Beweise" Blödsinn, bevor du dem Richter "Beweise" auf den Tisch knallst, mußt du erstmal einen Vorwurf formulieren, dich als irgendwie Geschädigter darstellen und/oder aus dem Sachverhalt irgendeinen Anspruch ableiten. Und ich sehe nicht wie das gehen soll, ohne sich vollkommen lächerlich zu machen.
Ingenieur schrieb: > Und wie ist das umgekehrt? Wenn man mit Bastelerfahrung oder als > Selbständiger ankommt und etwas einwirf? > > Und wie ist es beim Firmenwechsel? Ingenieure bringen gerade in der > Anfangsphase immer neue Ideen rein und bei Angestellten ist es doch so, > dass sie ihr Wissen von dem jeweils vorherigen AG haben. Dann müsste > eine Erfindung auch dem alten AG gehören? Bei dem Thema scheinen selbst Juristen nicht so viel Ahnung zu haben und ich bin nichtmal einer. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer, damit dieser für ihn arbeitet. Dass ein Entwickler Wissen mitbringt, ist selbstverständlich und dafür wird er auch besser bezahlt als zum Beispiel eine Putzkraft. Wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Zeit Erfahrung sammelt oder etwas entwickelt, hat der Arbeitgeber natürlich ein gerechtfertigtes Interesse, das was da rauskommt, zu nutzen, auch zu verkaufen. Dafür bezahlt er ja schließlich. Das gilt aber für Erfindungen und eine Erfindung liegt hier meiner Meinung nach wahrscheinlich nicht vor. Das war nur ein Beispiel, dass man zumindest nicht davon ausgehen kann, dass jeder das, was er 'erzeugt' hat, auch beliebig nutzen darf.
Dussel schrieb: > Das gilt aber für Erfindungen und eine Erfindung liegt hier meiner > Meinung nach wahrscheinlich nicht vor. Sehe ich auch so. Jura ist jedoch nicht immer logisch, sondern mehrdeutig. Mit klugen Anwaelten ist viel moeglich. Warum muss das unter richtigem Namen hochgeladen werden?
Dussel schrieb: > Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer, damit dieser für ihn arbeitet. Ja. > Dass ein Entwickler Wissen mitbringt, ist selbstverständlich und dafür > wird er auch besser bezahlt als zum Beispiel eine Putzkraft. > Wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Zeit Erfahrung sammelt oder > etwas entwickelt, hat der Arbeitgeber natürlich ein gerechtfertigtes > Interesse, das was da rauskommt, zu nutzen, auch zu verkaufen. Dafür > bezahlt er ja schließlich. Nein. Die Sache ist einfach. Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche) machst und zu unterlassen hast. Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist 100% Deine Sache. Lediglich eine Informationspflicht besteht in einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche).
Man muss lediglich aufpassen, falls: - Man mit dem was man privat baut in Konkurrenz zum AG treten würde (z.B. die gleiche Art Produkt als Open Source) - Man eine Erfindung mit direktem Bezug zur beruflichen Tätigkeit macht und diese unter eigenem Namen zum Patent anmeldet Die Anforderung an eine Erfindung sind außerdem recht hoch, da alles schon irgendwie Bekannte als Prior Art ausscheidet und zudem eine gewisse Schöpfungshöhe vorliegen muss.
Berufsrevolutionär schrieb: > Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du > während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche) machst und zu unterlassen > hast. Ja. Berufsrevolutionär schrieb: > Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist > 100% Deine Sache. Nein. Berufsrevolutionär schrieb: > Lediglich eine Informationspflicht besteht in > einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche). Genau darum geht es bei einer Diensterfindung. Das entsprechende Gesetz ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html#BJNR007560957BJNE002901140
Dussel schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du >> während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche) machst und zu unterlassen >> hast. > Ja. > Berufsrevolutionär schrieb: >> Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist >> 100% Deine Sache. > Nein. Doch du Depp, weil > Berufsrevolutionär schrieb: >> Lediglich eine Informationspflicht besteht in >> einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche). > Genau darum geht es bei einer Diensterfindung. Das entsprechende Gesetz > ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen > http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html#BJNR007560957BJNE002901140 Eine Arbeitnmehmererfindung ist eine die während der Ausübung einer Dienstpflicht resp. Tätigkeit gemacht. Und Freizeit ist per Definition keine Dienstzeit oder Tätigkeit. Es gibt da noch den Bereich "freie erfindung", also Erfindungen die der AN während des Arbeitsverhältniss macht, die aber nicht in Verbindung zu seiner Tätigkeit stehen. Über die kann er frei verfügen und wenn offensichtlich ist das diese im Arbeitsbereich des AG nicht anwendbar sind, entfällt auch die Mitteilungspflicht. Ferner fabuliert der TO nicht uber Erfindungen im Sinne des "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen" -> ( also Patentfähig) sondern lediglich über "kleine Basteleien zum Zeitvertrieb", deutlich simpler als das Thema des AG. Der TO tut gut daran, mit offen Karten zu spielen, dem Forum gegenüber und ebenfalls bzgl AG und Kollegen. An mehr ist er durch die Mitteilungspflicht auch nicht gebunden.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.