Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verfügen über Nutzung des eigenen Namens durch Firma?


von Ferdinand (Gast)


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Sperriger Begriff, sorry dafür.

Wenn man mehrere Jahre bei einer Firma arbeitet ist es ja normal, 
mehrere Logins zu haben, in Portalen als Ansprechpartner zu stehen etc.
Verlässt man die Firma sollte das geändert werden.

Welche Möglichkeiten hat man, erfährt man Monate nach dem Ausscheiden 
davon, immer noch als Ansprechpartner eingetragen zu sein?
Entsprechend würde mich auch noch interessieren was passiert, wenn nun 
jemand anderes mit diesem Login arbeitet?
Und eben, welche Rechte / Pflichten man hat.

Die DSGVO ist da ja arg allgemein.

von Arno (Gast)


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Findest du? Ich finde https://dsgvo-gesetz.de/art-16-dsgvo/ eigentlich 
eindeutig.

MfG, Arno

von Bernd K. (prof7bit)


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Kannst Du nicht einfach per 2-zeiliger E-Mail mit beiläufigem 
Schulterzucken antworten daß Du schon lange nicht mehr dort arbeitest 
und sie dich als Ansprechpartner entfernen mögen? Wieso muss man immer 
gleich als erstes nachschauen mit welchen Paragraphen man scharf 
schießen kann, noch dazu bei solch lächerlichen Lappalien?

von Sebastian (Gast)


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Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen 
Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen 
Nachfolger benennt.

von c r (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Wieso muss man immer
> gleich als erstes nachschauen mit welchen Paragraphen man scharf
> schießen kann, noch dazu bei solch lächerlichen Lappalien?

+1

Sebastian schrieb:
> Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen
> Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen
> Nachfolger benennt.

Und wie kommst du auf die Idee, dass das nicht geschehen ist?

von Jan H. (j_hansen)


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Ist Alfred - äh Ferdinand - wieder langweilig?

Beitrag "Name und Nachname in der Versionsverwaltung nach Kündigung"

von Jobgenerator (Gast)


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lol

von Ferdinand (Gast)


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Die DSGVO beschreibt im Art. 16 ja nicht explizit den Umgang mit "Namen" 
im beruflichen Kontext, hilft mir in dem Fall nicht weiter.

Thread aus 2018 vor der neuen DSGVO als Referenz heranzuziehen ist 
natürlich nun ja …

"Sebastian schrieb:
> Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen
> Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen
> Nachfolger benennt.

Und wie kommst du auf die Idee, dass das nicht geschehen ist?"
Und das ist tatsächlich geschehen.
Wie kann denn mein Kunde dann den Ansprechpartner im 
Lieferantenportal/-Software ändern? ;)

von c r (Gast)


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Wenn du beim besagten Arbeitgeber nicht komplett verschissen hast, wieso 
musst du dann mit der Rechtskeule für sowas alltägliches kommen?

Ist dein Name so toll, dass Firmen ihn sich unbedingt an die Wand 
schreiben möchten?

Schreib ne freundliche Mail oder ruf höflich an, wie ein normaler 
Mensch.

von wendelsberg (Gast)


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Das Recht auf Vergessenwerden, das in der Überschrift des Art. 17 
ausdrücklich so genannt wird, ist eines der zentralen Rechte der DSGVO.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

wendelsberg

von Lona (Gast)


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c r schrieb:

> Ist dein Name so toll, dass Firmen ihn sich unbedingt an die Wand
> schreiben möchten?

Er könnte adelig sein!

Z.B.: Ferdinand von Gestern

;-)

von Bernd K. (prof7bit)


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Ferdinand schrieb:
> Wie kann denn mein Kunde dann den Ansprechpartner im
> Lieferantenportal/-Software ändern? ;)

Es ist doch deren Problem. Da wird ständig nach einem Herrn Ferdinand 
gefragt oder Mails an den Herrn Ferdinand laufen ins Leere und Vorgänge 
verzögern sich, Deadlines werden nicht gehalten, Kunden sind angepisst, 
Millionenaufträge geplatzt, etc.

Währenddessen sitzt Du zuhause und dampfst ein Pfeifchen gemütlich im 
Schaukelstuhl auf der Veranda hinter dem Haus bei Sonnenuntergang und 
stellst Dir vor wie sie alle dort planlos herumirren mit glasigem Blick 
und verzweifelt nach dem abhanden gekommenen Ansprechpartner suchen!

Solange die deswegen nicht bei Dir zuhause anrufen ist doch alles OK? Wo 
ist das Problem?

von Arno (Gast)


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Ferdinand schrieb:
> Die DSGVO beschreibt im Art. 16 ja nicht explizit den Umgang mit
> "Namen"
> im beruflichen Kontext, hilft mir in dem Fall nicht weiter.

Nein, sie beschreibt explizit dein Recht darauf, falsche 
(personenbezogene) Daten korrigieren zu lassen. "Ansprechpartner: 
Ferdinand" ist falsch. Du kannst also zumindest fordern, dass da 
"Ansprechpartner: nicht Ferdinand" steht.

So lese ich das jedenfalls. Wundere mich allerdings, warum du glaubst, 
dazu einen Rechtsanspruch zu brauchen.

MfG, Arno

von Claus W. (Gast)


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Die Firma will den Eindruck geringer Fluktuation hervorrufen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Arno schrieb:
> Nein, sie beschreibt explizit dein Recht darauf, falsche
> (personenbezogene) Daten korrigieren zu lassen. "Ansprechpartner:
> Ferdinand" ist falsch. Du kannst also zumindest fordern, dass da
> "Ansprechpartner: nicht Ferdinand" steht.

Wieso ein Name ohne weitere Daten ist doch erstmal nur ein Name.

Wenn Du jetzt nicht einen besonders ausgefallenen Namen hast sondern 
Peter Müller heisst, dann kann das ja jeder x-beliebiger sein.

Solange der Name nicht mit anderen Daten wie Adressen etc. verknüft 
wird.

Die Firma kann ja nun schlecht alle Werke löschen, die ein MA während 
seiner Laufbahn dort erstellt hat.

Zumal in der Arbeitszeit erstellte Werke automatisch der Firma gehören.

von Böser Onkel (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Wieso ein Name ohne weitere Daten ist doch erstmal nur ein Name.

Ein Name ist aber auch eine Rechtspersönlichkeit.
Wird der Identität missbraucht, kann das weitreichende
materielle Folgen haben. Man denke nur an Missbrauch von
einer Geldkarte o.ä..
Wenn der Zugang wie üblich Passwortgeschützt ist, sollte
man den zumindest temporär unter Kontrolle haben.
Zumindest so lange, bis der Account z.B. durch einen
Administrator des Arbeitgebers gelöscht wurde.
Ob die DSGVO hier hilfreich ist, mag ich nicht beurteilen
können, aber zumindest wäre es ein Ansatzpunkt.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Böser Onkel schrieb:
> Ein Name ist aber auch eine Rechtspersönlichkeit.
Ein Name sind Zwei Worte und da gibt es Kombinationen, die so häuftig 
sind, das über diese Kombination nicht auf den einzelnen geschlossen 
werden kann.

> Wird der Identität missbraucht, kann das weitreichende
> materielle Folgen haben. Man denke nur an Missbrauch von
> einer Geldkarte o.ä..
Ja dann überleg mal mit welchen Datensätzen eine Geldkarte oder ein 
Ausweis verknüft sind.

Ein Mailaccount in einer Firma mit Endung auf die Domain der Firma, ist 
etwas anderes wie ein privater Login bei der Bank, bei Amazon etc.

Am Ende ist ein Mailpostfach in einer Firma ein Werkzeug, das man dir 
für die Dauer der Beschäftigung dort anvertraut.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Wenn der Name und ein Bild der Person meinetwegen auf der Homepage der 
Firma gezeigt wird, dann hat man meiner Meinung nach irgendwo Rechte.

Wobei Firmen heutzutage die Mitarbeiter, die für Werbezwecke oder 
ähnlichem fotografiert werden, mittels Vertrag von Rechten gegenüber der 
Firma befreien.

von Thorsten (Gast)


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Sebastian schrieb:
> Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen
> Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen
> Nachfolger benennt.

Falsch das hat der einfache Ingenieur nicht zu tun. Das hat der 
klitschenbesitzer oder Abteilungsleiter zu erledigen.

von Carl (Gast)


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Thorsten schrieb:
> Sebastian schrieb:
> Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen
> Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen
> Nachfolger benennt.
>
> Falsch das hat der einfache Ingenieur nicht zu tun. Das hat der
> klitschenbesitzer oder Abteilungsleiter zu erledigen.

Hab mal in so einer drecksklitsche in Münster gearbeitet, wo mich der 
Kunde sogar nach dem Arbeitsverhältnis gesucht hat und wollte, dass ich 
freiberuflich weitermachen. Hab ich letztendlich nicht gemacht weil das 
auch eine schäbige klitsche war.

von Martin S. (sirnails)


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Bernd K. schrieb:
> Wieso muss man immer
> gleich als erstes nachschauen mit welchen Paragraphen man scharf
> schießen kann, noch dazu bei solch lächerlichen Lappalien?

Das hab ich mich auch gefragt. Mein kleiner kam einen Monat zu früh und 
musste im Krankenhaus bleiben. Meine Elternzeit hätte mit der Geburt 
begonnen. Hab mit meinem Chef geklärt, dass ich die Elternzeit um einen 
Monat verschiebe, eine Woche Urlaub ab Geburt nehme, und die drei Wochen 
dann nutze, um offene Baustellen zu schließen.

Als Dank dafür, dass ich im Interesse meiner Firma gedacht habe (und mit 
meinem Chef abgesprochen!) wurden er und ich ins Personalbüro zitiert. 
Der Personalvolltrottel hat einen mords Aufriss gemacht, mir einen mit 
Textmarker ausgedruckten Gesetzesauszug unter die Nase gewedelt, und 
rumgeblökt, dass ich verboten eigenmächtig gehandelt habe, und im Gesetz 
klar steht, dass die Elternzeit in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu 
erfolgen hat. Und dass ich einen Eintrag in die Personalakte bekomme.

Sorry, aber wer sich dermaßen bescheuert verhält, der versteht es gar 
nicht anders. Wenn der TO schreibt, man möge ihn löschen, kann er davon 
ausgehen, dass es Wochen dauert, bis sich was tut.

Wenn aber die DSGVO samt horrender Bußgelder winkt, passiert halt 
komischerweise alles sehr schnell.

Zumindest für meine Firma gilt das so. Darum finde ich eine saubere 
Vorbereitung um das Wissen der Rechtslage auch in keinster Weise 
verwerflich. Ob man diese Karte dann auch ausspielen muss, zeigt sich ja 
relativ schnell.

von Dennis (Gast)


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@Martin Sieh zu, dass du aus dem laden verschwindest. Ist vielleicht 
auch etwas naiv von dir zu meinen das wird wertgeschätzt im Sinne der 
Firma zu handeln. Wieder was gelernt.

von Martin S. (sirnails)


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Dennis schrieb:
> Ist vielleicht
> auch etwas naiv von dir zu meinen das wird wertgeschätzt im Sinne der
> Firma zu handeln

Wenn ich daran nicht mehr glauben würde, hätte ich morgens keinen Grund 
mehr aufzustehen.

Es gibt solche und solche Firmen. Nur weiß man das leider vorher nicht.

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