Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zur Steuererklärung


von StudentBachelor (Gast)


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Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich mache gerade meine SE und komme 
nicht weiter. Ich konnte auch nichts konkretes im Netz finden, was mir 
weiterhilft!

Wenn ich nach meinem Studium z.B. über eine Steuerapp eine 
Steuererklärung machen will, wird mir am Ende ein möglicher 
(Verlustvortrag) Betrag angezeigt. Allerdings ist es so, wenn ich z.B. 
mein Werkstudenttätigkeiten angebe wird mir fast das ganze Gehalt wieder 
abgezogen vom Betrag oben.

Bsp.
Möglicher Verlustvortrag von 2000€.
Nach Eingabe von Tätigkeit als Student mit einem Gehalt von 3000€ im 
gesamten Jahr.
Neu errechneter Verlustvortrag von 50€ (???)

Da das erstmal keinen Sinn macht, denke ich, ich habe das falsch 
ausgefüllt oder so. Daher die Frage, muss man Werkstudenten Tätigkeiten 
als Student in der SE angeben, müsste dem Finanzamt doch sowieso bekannt 
sein, wegen der Steuer-ID, oder? Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir 
diese hilfreiche Tipps schon während dem Ausfüllen geben, was alles 
abzusetzen ist.

Danke!

von Qwertz (Gast)


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StudentBachelor schrieb:
> Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir diese hilfreiche Tipps schon
> während dem Ausfüllen geben, was alles abzusetzen ist.

Dann frag dein Steuerprogramm.
Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh 
nicht erlaubt.

von (prx) A. K. (prx)


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Qwertz schrieb:
> Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh
> nicht erlaubt.

Hmm. Das gibts sogar als Beruf.

von MaWin (Gast)


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Wer keine Verluste hat, sondern in der Summe Einnahmen erzielt hat, kann 
keine Verluste (zur Gegcnrechnung grgen dortige Einnahmen) ins nächste 
Jahr übernehmen. Dafür ist dein Steuersatz dessen was du von den 3000 
abführen musst quasi 0, falls dir schon was abgezogen wurde bekommst du 
es zurück.
Bei 3000 (vorausgesetzt ohne Abzüge erhaltrn), hin oder her, hätte ich 
keine Steuererklärung gemacht.

von Tom (Gast)


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von Qwertz (Gast)


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A. K. schrieb:
> Qwertz schrieb:
> Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh
> nicht erlaubt.
>
> Hmm. Das gibts sogar als Beruf.

...wenn man dazu nicht befugt ist, wie beispielsweise ein Steuerberater 
oder
Lohnsteuerhilfeverein.

Siehe  § 5 StBerG
Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Verbot der unbefugten Hilfeleistung in 
Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen

von Da D. (dieter)


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Man sollte Gesetze schonmal selber lesen, bevor man sie falsch 
zitiert.

> Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen
>  dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere
> nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen.

Es geht um geschäftsmäßig ! Es ist selbstverständlich nicht verboten 
mit anderen über die Steuererklärung zu reden und Tips auszutauschen.

: Bearbeitet durch User
von Qwertz (Gast)


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Da D. schrieb:
> Es geht um geschäftsmäßig ! Es ist selbstverständlich nicht verboten mit
> anderen über die Steuererklärung zu reden und Tips auszutauschen.

Du irrst dich und du plenkst.
Wobei: ganz allgemein darf man sich natürlich darüber austauschen, aber 
nicht konkrete, individuelle Tipps geben.

Ich empfehle dir folgenden Artikel aufmerksam zu lesen:
https://www.buhl.de/steuernsparen/unerlaubte-hilfe-in-steuersachen/

Ausnahme neben den o.g. Berufen oder Vereinen stellen nur sehr nahe 
Verwandte dar wie Eltern oder Geschwister.

von Böser Onkel (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Ausnahme neben den o.g. Berufen oder Vereinen stellen nur sehr nahe
> Verwandte dar wie Eltern oder Geschwister.

Die Risikoabwägung des Staates geht davon aus, dass dieser Personenkreis
weiß was es tut. Ziemlich dämlich gedacht, würde ich sagen.
Das wird wohl eher eine ziemlich armseelige Interessenauslegung
der Steuerberatungskammern sein, wie man das von Anwälten mit deren
Interessenvertretern kennt.
Mit dem Internetzeitalter gehen diesen Abzockern immer mehr Einnahmen
flöten. Vor allem solche Einnahmen die durch Falschberatung entstanden
wären. Die kriegen nämlich auch das selbe Geld wenn die große S...
bauen. Für alles gibts entweder keinen Rechtschutz oder man kann
sich nicht jeden leisten.

von Michael B. (laberkopp)


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Qwertz schrieb:
> Dann frag dein Steuerprogramm.
> Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh
> nicht erlaubt.

Bullshit.

Es ist EINEM STEUERBERATER nicht erlaubt, kostenlos Ratschläge zu 
erteilen, und damit Konkurrenz für andere Steuerberater zu sein,
ebenso wie einem einem ANWALT nicht erlaubt ist, Rechtsberatung ohne 
Geld zu erteilen, als Konkurrenz zu anderen Rechtsanwälten.

Das ist das Wettbewerbsrecht. Normale 'Laien' trifft es nicht.

Aber schön, wie du allen gezeigt hast, daß du von Recht und Steuern 
keine Ahnung hast. Du kannst also sowieso niemanden beraten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319

hat ausschliesslich Wirkung auf:

"Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig"

Keiner hier wäre geschäftsmässig.

: Bearbeitet durch User
von Dietmar F. (Gast)


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Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung 
so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann. Es gibt sogar 
ausführliche Erklärungen an der Seite. Wer nicht in der Lage ist selbst 
nachzuschlagen und den Erklärungen zu folgen hat sowieso keinen Job bei 
dem sich eine Erklärung lohnt. Fürs Jobcenter braucht man keine 
Erklärung.

von MaWin (Gast)


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Dietmar F. schrieb:
> Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung
> so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann

Vorausgesetzt man will wirklich gar nichts gegenrechnen, keine 
Steuerersparnis nutzen, und zahlt gerne den höchsten möglichen 
Staatsbeitrag.

Denn die Nutzung von durch Lobbyverbände geschickt hinformulierte 
Subventionslücken ist ja nur was für die, zu denen man gerne sein Geld 
trägt, Apple, McDoof, Ikea, den Gastwirt nebenan und den Zahnarzt 
darüber.

Michel Blöd zahlt gerne.

von Qwertz (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Bullshit.

Das ist genau dein Beitrag zu diesem Thema. Du solltest dich mal besser 
informieren, bevor du hier so eine Scheiße vom Stapel lässt.
Geschäftsmäßig heißt in diesem Kontext nicht einmal, dass man Geld dafür 
bekommt. Dafür gibt es genügend Beispiele, aber Google richtig bedienen 
kann eben auch nicht jeder.

von Elektrickser (Gast)


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Dietmar F. schrieb:
> Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung
> so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann. Es gibt sogar
> ausführliche Erklärungen an der Seite

Elster erklärt aber nicht, wann man wie etwas verteilen kann und welche 
Pauschalen man in Anspruch nehmen kann. Elster erklärt auch nicht, wie 
man Zuwendungen so verteilt, dass man sie nicht versteuern muss und 
eigene Aufwände für Bewritung voll abzugsfähig hinbekommt. Auch berät 
Elster nicht, ob man einen Wagen als Geschäftswagen fahren sollte und ob 
man dann die FB-Methode oder die KM-Pauschale wählt.

Elster ist nicht einmal in der Lage einen Geschäftswagen voll zu 
verbuchen, weil es die MEST aus Versicherungen nicht rausrechnen kann 
und auch nicht vorgesehen hat, dass Zahlungen über das Jahresende gehen.

Auch die UST verbucht Elster nicht automatisch, wenn man nicht selber 
vorgibt ob eine Steuerschuldnerschaft eines ausländischen Empfängers 
vorliegt oder nicht. Auch meldet Elster diesbezüglich nichts nach 
Saarlouis und weist auch nicht darauf hin, dass das nötigt ist.

Elster berät auch nicht, bis zu welchem Betrag man in China kaufen 
sollte, ab wann man die UST anmelden und ziehen sollte und bis wann man 
es besser bleiben lässt und komplett die Einahmen versteuert.

Elster berät auch nicht, ob man einen Zahlung vor dem 10. eines Jahres 
als regelmässige Zahlung ins alte Jahr nehmen sollte, oder besser ins 
Neue.

Nee, all das kann Elster nicht.

Das können sogar viele der faulen und dummen Steuerberater nicht.

von user34234 (Gast)


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StudentBachelor schrieb:
> Da das erstmal keinen Sinn macht, denke ich, ich habe das falsch
> ausgefüllt oder so. Daher die Frage, muss man Werkstudenten Tätigkeiten
> als Student in der SE angeben, müsste dem Finanzamt doch sowieso bekannt
> sein, wegen der Steuer-ID, oder? Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir
> diese hilfreiche Tipps schon während dem Ausfüllen geben, was alles
> abzusetzen ist.

Ein Werkstudentenjob ist steuerpflichtig. Daher muss man ihn auch in der 
Steuererklärung angeben und wirkt sich damit auch auf den Verlustvortrag 
aus. Nur ein 450€ minijob ist steuerfrei.

von Dietmar (Gast)


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@Elektrickser Dein Name ist so bescheuert wie das geschwurbsel, das du 
von dir gibst. Als ob du jemals unternehmerisch tätig warst. Glaubt dir 
nicht mal deine oma.

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von Berater (Gast)


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StudentBachelor schrieb:
> ich mache gerade meine SE

Nimm statt der SE den KJ, dann kriegst du noch mehr raus!
Ich liebe Ak!

von Kolja L. (kolja82)


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Such mal nach Studentensteuererklärung, kostet ca 30€, aber die haben 
fur deine Situation die richtige Erfahrung

von Christoph Heuermann (Gast)


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