Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich mache gerade meine SE und komme nicht weiter. Ich konnte auch nichts konkretes im Netz finden, was mir weiterhilft! Wenn ich nach meinem Studium z.B. über eine Steuerapp eine Steuererklärung machen will, wird mir am Ende ein möglicher (Verlustvortrag) Betrag angezeigt. Allerdings ist es so, wenn ich z.B. mein Werkstudenttätigkeiten angebe wird mir fast das ganze Gehalt wieder abgezogen vom Betrag oben. Bsp. Möglicher Verlustvortrag von 2000€. Nach Eingabe von Tätigkeit als Student mit einem Gehalt von 3000€ im gesamten Jahr. Neu errechneter Verlustvortrag von 50€ (???) Da das erstmal keinen Sinn macht, denke ich, ich habe das falsch ausgefüllt oder so. Daher die Frage, muss man Werkstudenten Tätigkeiten als Student in der SE angeben, müsste dem Finanzamt doch sowieso bekannt sein, wegen der Steuer-ID, oder? Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir diese hilfreiche Tipps schon während dem Ausfüllen geben, was alles abzusetzen ist. Danke!
StudentBachelor schrieb: > Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir diese hilfreiche Tipps schon > während dem Ausfüllen geben, was alles abzusetzen ist. Dann frag dein Steuerprogramm. Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh nicht erlaubt.
Qwertz schrieb: > Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh > nicht erlaubt. Hmm. Das gibts sogar als Beruf.
Wer keine Verluste hat, sondern in der Summe Einnahmen erzielt hat, kann keine Verluste (zur Gegcnrechnung grgen dortige Einnahmen) ins nächste Jahr übernehmen. Dafür ist dein Steuersatz dessen was du von den 3000 abführen musst quasi 0, falls dir schon was abgezogen wurde bekommst du es zurück. Bei 3000 (vorausgesetzt ohne Abzüge erhaltrn), hin oder her, hätte ich keine Steuererklärung gemacht.
Erststudium oder vorher Ausbildung gemacht? https://www.sueddeutsche.de/bildung/steuer-studium-ausbildung-bundesverfassungsgericht-1.4751383
A. K. schrieb: > Qwertz schrieb: > Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh > nicht erlaubt. > > Hmm. Das gibts sogar als Beruf. ...wenn man dazu nicht befugt ist, wie beispielsweise ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Siehe § 5 StBerG Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
Man sollte Gesetze schonmal selber lesen, bevor man sie falsch zitiert. > Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen > dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere > nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Es geht um geschäftsmäßig ! Es ist selbstverständlich nicht verboten mit anderen über die Steuererklärung zu reden und Tips auszutauschen.
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Da D. schrieb: > Es geht um geschäftsmäßig ! Es ist selbstverständlich nicht verboten mit > anderen über die Steuererklärung zu reden und Tips auszutauschen. Du irrst dich und du plenkst. Wobei: ganz allgemein darf man sich natürlich darüber austauschen, aber nicht konkrete, individuelle Tipps geben. Ich empfehle dir folgenden Artikel aufmerksam zu lesen: https://www.buhl.de/steuernsparen/unerlaubte-hilfe-in-steuersachen/ Ausnahme neben den o.g. Berufen oder Vereinen stellen nur sehr nahe Verwandte dar wie Eltern oder Geschwister.
Qwertz schrieb: > Ausnahme neben den o.g. Berufen oder Vereinen stellen nur sehr nahe > Verwandte dar wie Eltern oder Geschwister. Die Risikoabwägung des Staates geht davon aus, dass dieser Personenkreis weiß was es tut. Ziemlich dämlich gedacht, würde ich sagen. Das wird wohl eher eine ziemlich armseelige Interessenauslegung der Steuerberatungskammern sein, wie man das von Anwälten mit deren Interessenvertretern kennt. Mit dem Internetzeitalter gehen diesen Abzockern immer mehr Einnahmen flöten. Vor allem solche Einnahmen die durch Falschberatung entstanden wären. Die kriegen nämlich auch das selbe Geld wenn die große S... bauen. Für alles gibts entweder keinen Rechtschutz oder man kann sich nicht jeden leisten.
Qwertz schrieb: > Dann frag dein Steuerprogramm. > Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh > nicht erlaubt. Bullshit. Es ist EINEM STEUERBERATER nicht erlaubt, kostenlos Ratschläge zu erteilen, und damit Konkurrenz für andere Steuerberater zu sein, ebenso wie einem einem ANWALT nicht erlaubt ist, Rechtsberatung ohne Geld zu erteilen, als Konkurrenz zu anderen Rechtsanwälten. Das ist das Wettbewerbsrecht. Normale 'Laien' trifft es nicht. Aber schön, wie du allen gezeigt hast, daß du von Recht und Steuern keine Ahnung hast. Du kannst also sowieso niemanden beraten. https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319 hat ausschliesslich Wirkung auf: "Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig" Keiner hier wäre geschäftsmässig.
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Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann. Es gibt sogar ausführliche Erklärungen an der Seite. Wer nicht in der Lage ist selbst nachzuschlagen und den Erklärungen zu folgen hat sowieso keinen Job bei dem sich eine Erklärung lohnt. Fürs Jobcenter braucht man keine Erklärung.
Dietmar F. schrieb: > Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung > so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann Vorausgesetzt man will wirklich gar nichts gegenrechnen, keine Steuerersparnis nutzen, und zahlt gerne den höchsten möglichen Staatsbeitrag. Denn die Nutzung von durch Lobbyverbände geschickt hinformulierte Subventionslücken ist ja nur was für die, zu denen man gerne sein Geld trägt, Apple, McDoof, Ikea, den Gastwirt nebenan und den Zahnarzt darüber. Michel Blöd zahlt gerne.
Michael B. schrieb: > Bullshit. Das ist genau dein Beitrag zu diesem Thema. Du solltest dich mal besser informieren, bevor du hier so eine Scheiße vom Stapel lässt. Geschäftsmäßig heißt in diesem Kontext nicht einmal, dass man Geld dafür bekommt. Dafür gibt es genügend Beispiele, aber Google richtig bedienen kann eben auch nicht jeder.
Dietmar F. schrieb: > Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung > so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann. Es gibt sogar > ausführliche Erklärungen an der Seite Elster erklärt aber nicht, wann man wie etwas verteilen kann und welche Pauschalen man in Anspruch nehmen kann. Elster erklärt auch nicht, wie man Zuwendungen so verteilt, dass man sie nicht versteuern muss und eigene Aufwände für Bewritung voll abzugsfähig hinbekommt. Auch berät Elster nicht, ob man einen Wagen als Geschäftswagen fahren sollte und ob man dann die FB-Methode oder die KM-Pauschale wählt. Elster ist nicht einmal in der Lage einen Geschäftswagen voll zu verbuchen, weil es die MEST aus Versicherungen nicht rausrechnen kann und auch nicht vorgesehen hat, dass Zahlungen über das Jahresende gehen. Auch die UST verbucht Elster nicht automatisch, wenn man nicht selber vorgibt ob eine Steuerschuldnerschaft eines ausländischen Empfängers vorliegt oder nicht. Auch meldet Elster diesbezüglich nichts nach Saarlouis und weist auch nicht darauf hin, dass das nötigt ist. Elster berät auch nicht, bis zu welchem Betrag man in China kaufen sollte, ab wann man die UST anmelden und ziehen sollte und bis wann man es besser bleiben lässt und komplett die Einahmen versteuert. Elster berät auch nicht, ob man einen Zahlung vor dem 10. eines Jahres als regelmässige Zahlung ins alte Jahr nehmen sollte, oder besser ins Neue. Nee, all das kann Elster nicht. Das können sogar viele der faulen und dummen Steuerberater nicht.
StudentBachelor schrieb: > Da das erstmal keinen Sinn macht, denke ich, ich habe das falsch > ausgefüllt oder so. Daher die Frage, muss man Werkstudenten Tätigkeiten > als Student in der SE angeben, müsste dem Finanzamt doch sowieso bekannt > sein, wegen der Steuer-ID, oder? Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir > diese hilfreiche Tipps schon während dem Ausfüllen geben, was alles > abzusetzen ist. Ein Werkstudentenjob ist steuerpflichtig. Daher muss man ihn auch in der Steuererklärung angeben und wirkt sich damit auch auf den Verlustvortrag aus. Nur ein 450€ minijob ist steuerfrei.
@Elektrickser Dein Name ist so bescheuert wie das geschwurbsel, das du von dir gibst. Als ob du jemals unternehmerisch tätig warst. Glaubt dir nicht mal deine oma.
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StudentBachelor schrieb: > ich mache gerade meine SE Nimm statt der SE den KJ, dann kriegst du noch mehr raus! Ich liebe Ak!
Such mal nach Studentensteuererklärung, kostet ca 30€, aber die haben fur deine Situation die richtige Erfahrung
Für alle die es genau wissen wollen : https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/christoph-heuermann-der-steuernomade/25478192.html
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