Hallo, Hier im Haus hatt eine Elektrofachfirma diverse Erweiterungen(weiteren RCD, LS Automaten, Smart Powermeter im Sicheurungskasten eingebaut, Leitungen gezogen und Steckdosen und Licht installiert). Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine voll ausreiche. Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben? Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht?
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Andi schrieb: > Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben? > > Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht? Da merkt man wieder dass wir in Deutschland sind....
Andi schrieb: > Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht? Keine Behörde, dafür gibts das EVU und die Handwerkskammer.
Andi schrieb: > Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für > Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte Dann überrede ihn mit einer gewissen Summe Geld dazu, die gewünschte Prüfung zu machen.
Andi schrieb: > Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben? > > Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht? Da merkt man wieder dass wir in Deutschland sind.... Typisch Deutschland. Alles wird mit Bürokratie erschlagen.
Andi schrieb: > Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben? Hört sich alles nicht nach Mikrocontrollern und digitaler Elektronik an
Andi schrieb: > Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für > Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine > voll ausreiche. Wo ist das Problem? Der Meister muß so und so für die Arbeit gerade stehen, egal wie er prüft. Für passendes Kleingeld wird er Dir aber sicher einen kompletten E-Check® für's Haus anbieten.
Andi schrieb: > Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für > Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine > voll ausreiche. Servus, ich habe zwar weniger mit der 0100 zu tun. Aber was ich mir generell bei Lieferanten / Dienstleistern, die die VDE nur allgemein aufführen um bestimmte Dinge nicht tun zu müssen, angewöhnt habe : Von denen lasse ich mir die genaue Fundstelle in der VDE nennen, und zwar bis auf den Absatz herunter. Da wird die Luft für die Lieferanten / Dienstleister plötzlich ganz dünn :-) Vielleicht einfach mal so als Tip am Rande.
Horst schrieb: > Wo ist das Problem Der Elektriker verlangt volles Geld, macht aber nur die halbe vertragliche Arbeit. Wenn Erstellung nach VOB oder BGB vereinbart war, gehört die Messung und Doku dazu. Er ist ein Betrüger, das ist das Problem.
Thomas Z. schrieb: > Andi schrieb: >> Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben? >> >> Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht? > > Da merkt man wieder dass wir in Deutschland sind.... Ja und? Ist das nun schlecht?
Die vde 100 ist im Netz. Da steht drin was er machen muss. Sichtprüfung reicht nicht!
MaWin schrieb: > Der Elektriker verlangt volles Geld, macht aber nur die halbe > vertragliche Arbeit. oh, Du kennst den abgeschlossenen Vertrag? MaWin schrieb: > Wenn Erstellung nach VOB oder BGB vereinbart war, gehört die Messung und > Doku dazu. Nach VOB ja, zeig mir die Stelle im BGB. Es geht um ein Privathaus. MaWin schrieb: > Er ist ein Betrüger, das ist das Problem. Jetzt bist Du schon Richter, daß Du das öffentlich äu0ern darfst? Und ich befürchte Du bist nicht mal einer der Fake-MaWin.
MaWin schrieb: > Er ist ein Betrüger, das ist das Problem. Das ist in Deutschland doch kein Problem! Deutschland ist ein Paradies für Betrüger. Probleme bekommt nur, wer nicht betrügt. Angefangen bei der Automobil-Industrie bis hin zu.... den Rest spare ich mir.
Andi schrieb: > Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für > Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine > voll ausreiche. > Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben? Ist denn schon die Abnahme dessen durch oder die Nutzung im Gange? Wer bezahlt denn die RE dafür, die Bank oder du selber? Sind eventuell Kinder im Haus oder gar geplant? Ein einfacher Brief reicht dafür doch schon aus!
Andi schrieb: > hatt eine Elektrofachfirma Was stand im Angebot/Vertrag/? Montiere 3 Steckdosen und prüfe sie nach VDE...? Um etwas Ärger zu machen kann man schon mal bei EVU und Handwerkskammer nachfragen oder volle Bezahlung erst nach Abnahmeprotokoll entsprechend ... Von der anderen Seite gesehen, weiß man natürlich nicht, welche Messmittel der Wald-und Wiesenfachmann verfügbar hat. Oft trifft man sich 2x auf dieser Welt ...
Beitrag #6132521 wurde von einem Moderator gelöscht.
Horst schrieb: > Wo ist das Problem? > Der Meister muß so und so für die Arbeit gerade stehen, egal wie er > prüft. Das Problem ist: Es ist keine komplett von der Firma errichtete Anlage. Wenn nun ein Schaden eintritt kann sich der Betrieb einfach mit: "Daran haben wir nichts geändert!" herausreden. Da es, aus mehrfacher eigener Erfahrung, jedoch kein großes Problem ist, einen Elektriker rein für diesen Check zu bekommen kannst du dem Handwerksbetrieb möglicherweise die Pistole auf die Brust setzen indem du ihm androhst, den Check von einer Drittfirma machen zu lassen und die Kosten dafür von seiner Rechnung abziehst. Wie das allerdings rechtlich aussieht weiß ich nicht. Im eigenen Interesse sollte ein Elektriker jedoch seine Arbeit am Ende mittels Messgerät prüfen. Es kann ja auch ein Produktionsfehler in einem verbauten Anlagenteil vorliegen oder es ist beim Kabelverlegen und schließenden Verputzen etwas schief gegangen. Das sieht man dann nicht mehr, kanns aber im besten Fall messtechnisch ermitteln.
Die Prüfung einer bestehenden, abenteuerlichen Sauerkraut-Instllation? Wir kennen den Tatort nicht.
Die Überprüfung auch nach Erweiterungen ist einfach mal Pflicht! Wenn er das nicht in seine Kalkulation einbezieht ist das das Problem des Handwerkers... Machen muss er es dann halt umsonst... Er riskiert mit seinem Verhalten seine Eintragung als zertifizierter Betrieb beim Energieversorger... Wenn die weg ist, kann er genausogut auch einen Rammschladen aufmachen, an Elektroanlagen hat er dann offiziell nichts mehr verloren. Angst muss er natürlich erst haben, wenn so was zur Anzeige kommt. - Gewerbeamt - Handwerkskammer - Energieversorger (Netzbetreiber)
schUk0 schrieb: > Die Überprüfung auch nach Erweiterungen ist einfach mal Pflicht! Ja. Aber das hat der Mann ja mittels Sichtprüfung gemacht und dies sicherlich auch bestätigt. Damit ist seine Pflicht erfüllt. Wenn bei einem Privatkunden nichts anderes ausgemacht wurde, reicht das. Er ist damit kein Betrüger. Oder hat er damit geworben, auch bei Privatkunden eine volle VDE-100 Prüfung durchzuführen? Du kannst ja auch nach einem KFZ-Werkstattbesuch, die Firma wegen Betrug anklagen, da sie das Auto weder gewaschen noch von innen gesaugt und geschrubbt haben.
Im Grunde genommen ist das Ganze doch recht einfach: Ein sogenannter Fachmann installiert/repariert/ändert etwas und stellt anschließend eine Rechnung. Damit "unterschreibt" er auch automatisch, die Korrektheit seiner Arbeit. Ist eine Überprüfung (und die dazu nötige Zeit) nicht explizit vereinbart, SO IST DIE SACHE DAMIT ERLEDIGT. Geht was in die Hose, so hast Du eine Quittung, die Aufzeigt, wer, wann und wo herumgefummelt hat. Natürlich ist es Dein (als Auftraggeber) gutes Recht zu vereinbaren, dass explizit eine Prüfung nach DIN 08/15 zu erfolgen hat. Das läuft aber nach dem Motto: Wer die Musik bezahlt, bestimmt sie auch. Bei einer Überprüfung gibt es aber noch ein paar richtig große Pferdefüße. Die betreffen nämlich dann gleich die gesamte Anlage und das kann dauern und etliche Euronen (bzw. Stunden) verschlucken...
Ok... Ich hab mich scheinbar unklar ausgedrückt. Zumindest die Erweiterung MUSS nach DIN VDE 0100-600 geprüft werden. Dazu gehört ein PRÜFPROTOKOLL in dem MESSWERTE eingetragen werden.
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