hallo zusammen , ich habe eine spezielle frage und an alle die es in jeden forum gibt möchte ich bitten eure Kommentare für euch zu behalten wenn die aussagen den ähnlichen Inhalt haben wie " wenn du keine Ahnung hast dann hol dir einen Elektriker " 1 tens finde mal einen Elektriker z.Z. 2 tens frage ich um informationen zu erhalten die mir nicht bekannt sind 3 tens erkläre es mir doch so das ich das versteh .....Danke im Voraus und Danke für alle brauchbaren informationen Frage: es sind 2 Häuser Baujahr 1968 mit je 2 geschoßen und je 4 (Eigentümer) Wohneinheiten. Im Flur befindet sich der Stromzähler mit der Unterverteilung es befindet sich kein FI Schalter im Sicherungskasten. ich möchte die Wohnung Grundrenovierung und mir ist aufgefallen das die Stromkabel für Licht und Steckdosen gerade mal 1,0 Quadrat Flachkabel verlegt wurden.teilweise müssen schon Stromkabel verlegt worden sein mit 1,5 Quadrat. am liebsten würde ich alle Kabel rausreissen und neue verlegen, aber dann müsste ich den Gemeinschaftsflur teilweise aufstemmen um die Kabel in den Sicherungskasten zulegen. weil die Eigentümer dem aber zustimmen müssen ,dies aber nicht tun. drängelt sich mir die frage auf ob ich in meinem Wohnungsflur eine weitere Unterverteilung installieren kann/darf. wenn ja! dann wäre der durchschnitt des Stromkabel immer noch nur 1,0 Quadrat von der einen Unterverteilung zur neuen Unterverteilung und würde das ein problem darstellen und wenn nein! kann ich die Kabel von der verteilerdose an auf 1,5quadrat umändern oder macht das gar keinen Sinn nochmal danke für eure Antworten
Die WEG kann nichts gegen den Eingriff im Flur machen. Bezahlen musst du ihn aber.
Martin schrieb: > Die WEG kann nichts gegen den Eingriff im Flur machen. ... vorausgesetzt er wird fachgerecht ausgeführt. Eine (noch so fachgerechte) Eigeninstallation muss nicht geduldet werden. Es wäre gut, wenn man zumindest einen Elektriker vorschieben könnte.
robert schrieb: > drängelt sich mir die frage auf ob ich in meinem Wohnungsflur eine > weitere Unterverteilung installieren kann/darf. > wenn ja! dann wäre der durchschnitt des Stromkabel immer noch nur 1,0 > Quadrat von der einen Unterverteilung zur neuen Unterverteilung Nein! Ohne wenn und aber. Am Besten vom Zähler ein neues Kabel (mindestens 5x6qmm, besser 5x10qmm.) zur neuen Unterverteilung in der Wohnung. Entweder Unterputz in einem Schlitz oder, falls es brandschutztechnisch passt, vielleicht sogar auf Putz im Kanal. Wenn du deinen Schaden hinterher auch wieder fachgerecht auf eigene Kosten behebst, was soll dann da irgendwer dagegen haben?
Kann man die Zuleitung von dem Zählerschrank für die Unterverteilung nicht mit einem Durchbruch herstellen? Mach mal eine Skizze vom Treppenhaus und deiner Wohnungsräume, und zeichne den Zählerschrank ein...
robert schrieb: > Frage: > es sind 2 Häuser Baujahr 1968 mit je 2 geschoßen und je 4 (Eigentümer) > Wohneinheiten. Im Flur befindet sich der Stromzähler mit der Unterverteilung Je Wohneinheit oder Etage? > es befindet sich kein FI Schalter im Sicherungskasten. Ist noch Platz für einen FI? ich möchte die > Wohnung Grundrenovierung und mir ist aufgefallen das die Stromkabel für > Licht und Steckdosen gerade mal 1,0 Quadrat Flachkabel verlegt > wurden. Vor was hast du Angst? teilweise müssen schon Stromkabel verlegt worden sein mit 1,5 Quadrat. Für z.B. ein E-Herd/Waschmaschine ist 1,5² zu wenig.
ek13 schrieb: > Für z.B. ein E-Herd/Waschmaschine ist 1,5² zu wenig Ähm, nein. robert schrieb: > weil die Eigentümer dem aber zustimmen müssen ,dies aber nicht tun Natürlich müssen sie, auch wenn sie nicht wollen. Lass es ordentlich machen, nach 50 Jahren darf eine Elektrik schon mal auf den neuen Stand gebracht werden, mit Schutzleiter, FI, genügend Stromkreisen, eventuell elektrischem Rollladen oder e-Auto-Steckdose. ABER: ein neu installierter Verteiler darf sowieso nicht mehr auf den Flur. Insofern löst sich dein angebliches Problem vielleicht von selbst, vielleicht legt der Elektriker einen neuen Zugang in deine Wohnung, z.B. vom Keller aus.
also dir gehört eine Eigentumswohnung innerhalb dieser 2 x 4 Wohnungseinheiten? Es würde sich folgende Verkabelung anbieten: Im Flur selbst kommt lediglich der Stromzähler des Energieversorgers und eine Vor-Sicherung für deine Wohnung. Der Zählerkasten im Flur wird ansonsten "ausgeweidet". Mit "großem Querschnitt" geht es 3-phasig in die Wohnung hinein. Zweckmäßigerweise sollte noch ein Datenkabel vom Zählerkasten in die Wohnung hinein gelegt werden. In der Wohnung selbst erfolgt eine Unterverteilung. In einem Sicherungskasten können dann FI-Schutzschalter, einzelne Sicherungen z.B. für Herd etc, und gegebenenfalls bei Bedarf noch weitere kleinere Unterzähler, oder z.B. ein Phasenkoppler montiert werden. Innerhalb der Wohnung kannst du dich dann mit verschiedenem Querschnitt, Abzweigdosen, Anzahl Steckdosen etc. austoben.
robert schrieb: > am liebsten würde ich alle Kabel rausreissen und neue verlegen, aber > dann müsste ich den Gemeinschaftsflur teilweise aufstemmen um die Kabel > in den Sicherungskasten zulegen. weil die Eigentümer dem aber zustimmen > müssen ,dies aber nicht tun. drängelt sich mir die frage auf ob ich in > meinem Wohnungsflur eine weitere Unterverteilung installieren kann/darf. Du darfst einen Elektriker damit beauftragen. Ich sehe nicht, dass irgendeine Vorschrift allgemein dagegen spricht, in einer Wohnung eine Unterverteilung einzurichten (für Zählerschränke gelten dagegen Anforderungen, die in einer Wohnung schwieriger zu erreichen sind). > wenn ja! > dann wäre der durchschnitt des Stromkabel immer noch nur 1,0 Quadrat von > der einen Unterverteilung zur neuen Unterverteilung und würde das ein > problem darstellen Ja, das wäre ein Problem, genau wie deine nächste Idee: > und wenn nein! > kann ich die Kabel von der verteilerdose an auf 1,5quadrat umändern oder > macht das gar keinen Sinn Du darfst die Anlage danach vermutlich nicht wieder einschalten, weil die Änderung der Kabel eine Änderung an der Anlage darstellen dürfte, womit die 1,0mm^2-Kabel jeden (theoretischen) Bestandsschutz verlieren (war 1968 wirklich 1,0mm^2 zulässig? Dann bin ich ja froh, dass ich hier im BJ1976 als kleinstes 1,5mm^2 habe - zumindest, was ich gefunden habe...). Technisch gesehen ist es auch nur mäßig sinnvoll, denn dann hast du einen Hotspot an den dünnen Kabeln, der zudem noch nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist (weil am Ende ja 1,5mm^2 liegt). Wahrscheinlich dürftest du 1,0mm^2 nach heutigen Standards (wenn wir mal ignorieren, dass es in der Installation gar nicht zulässig ist) maximal mit 10A absichern, eher 6A. Das macht keinen Spaß. Tatsächlich gibt es mEn drei sinnvolle Optionen: 1) Zustimmung der Miteigentümer einfordern - diese dürfen sie nicht verweigern, wenn sie nicht betroffen sind, daher auf deine Kosten von Fachpersonal machen (abnehmen) lassen. Ggf. vor der Diskussion ein paar Stunden mit Heizlüftern heizen (Tapete muss trocknen oder was weiß ich) oder elektrisch grillen, um die Wand vor den Kabeln etwas anzubräunen, dann von einem Elektriker bestätigen lassen, dass die Installation eine heute übliche Belastung nicht aushält - damit kannst du den Miteigentümern deutlich machen und sie können es sich selbst ansehen, dass du keinen Mist erzählst und eine Brandgefahr nicht nur theoretisch besteht. 2) Einziehen und damit leben, dass du keine großen elektrischen Lasten betreiben kannst und ggf. die (hoffentlich zu den Kabeln passende) Sicherung häufiger mal fällt. 3) Wohnung wieder verkaufen. In einer Eigentümergemeinschaft, in der sinnvolle Modernisierungen nicht durchgehen, werden nicht viele lange glücklich sein. MfG, Arno
hallo zusammen, boah! damit hatte ich nicht gerechnet vielen Dank an Martin Tilo R. schUk0 Hubert M. ek13 MaWin arno Wegstaben für die vielen Infos und Anregungen, die ich jetzt erstmal für mich sortieren muss. bin mir sicher das das ein teurer Spass werden wird. werde nochmal versuchen einen Elektriker zu bekommen( was nicht einfach ist, kann ich euch sagen) und nochmal mit dem Verwalter sprechen. ich schaffe es nicht vor Montag in die Wohnung sodass ich Fotos erst später zufügen kann.
der flur ist Gemeinschaftseigentum und ein Kabel vom Zähler in die Wohnung zulegen zerstört das Gesamtbild des Flures. Es sind 2 Häuser in jedem Haus sind 4 WE; 2 im Erdgeschoss und 2 im Obergeschoss ja Platz ist im Sicherungskasten noch, denke das man dort einen FI Schalter einbauen könnte ja für den Herdanschluss gibt es einen 1,5 Quadrat Kabel,der rest ist 1,0 Quadrat aber da muss schon jemand noch neue Steckdosen gelegt haben und da ist 1,5 Quadrat ja, MaWin das hört sich gut an, so würde ich es gerne haben wollen wegstaben auch das hört sich gut an ,Ähm! wo kommt der Datenkabel her, weil in der jetzigen Unterverteilung gibt es keinen und es liegt einzig und alleine eine Telefondose im Esszimmer Arno, ob es damals Vorschrift war weiss ich nicht ich weiss nur das 1,0quadrat als Stromkabel vorliegen und ein 1,5 Quadrat für den herd Oh! wie die abgesichert sind kann ich jetzt auch nicht sagen ich werde ein Foto machen mh! nun das wird in den anderen Wohnungen nicht anders aussehen als in meiner, sonst hätte ja schon jemand den Sicherungskasten in der Wohnung. well, danke nochmal für eure mühe mir zu helfen vielleicht noch eine kleine frage angenommen ich kann das so machen wie von euch empfohlen klar dann müssen neue Kabel gelegt werden usw. aber müssen dann auch in der Decke neue Stromkabel für das licht eingezogen werden oder können die wenigstens dran bleiben sonst muss ich die decke auch noch erneuern was nicht mein plan war, ich mein da hingen und werden normale Lampen dranhängen
Ganz schön Frech mein kleiner! Als Eigentümer in einer WEG Anlage darfst Du Nichts und rein Gar Nichts am Gemeinsamen Eigentum herum fummeln oder fummeln lassen! Halte mal ganz schnell deine Fuesse still und frag mal den Verwalter!
:
Wiederhergestellt durch Moderator
Es gibt zwar den Bestandsschutz, der bezieht sich aber bestimmt nicht auf schon bei der Errichtung nicht zulässige Anlagen. Ein paar Sachen solltest Du aber im Auge behalten: 1. An Dingen, die Dir nicht zu 100% gehören kannst Du nicht einfach so herumfummeln (lassen). 2. Ein "offizieller" Elektriker hat folgendes Problem: Er darf zwar vieles, muss aber dann auch für ALLES die Gewähr übernehmen. Also muss er u. U. DEINE gesamte Installation garantieren... 3. Letzteres wird er aber nur dann machen, wenn er weiß für was er den Kopf hinhält. Also das volle Programm aus Erfassung und Überprüfung.
:
Bearbeitet durch User
An den TO schrieb: > Ganz schön Frech mein kleiner! bist du hier "der Große", oder wass soll diese merkwürdige Anrede "mein kleiner"? Seid ihr verwandt miteinander? Ich persönlich habe nicht den Eindruck, dass der TO irgendwie "frech" ist oder sein möchte. Er ist halt einfach "Rat suchend", bzw. möchte sich verschiedene Meinungen einholen. Sicherlich sollte da der Verwalter (so es einen gibt) ein kompetenter Ansprechpartner sein. Innerhalb des Sondereigentums (d.h. der eigenen Wohnung) kann der TO die anstehenden Verkabelungen selber machen, oder beauftragen. Dazu braucht es keinen Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Leitungen im Flur bis in die Wohnung hinein sind laut BGH Urteil anscheinend Gemeinschafts-Eigentum. Zitat aus https://www.koelner-hug.de/der-verein/presse/presse0/einzelansicht/news/grenzen-des-sondereigentums/ "Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient " Dies bedeutet insbesondere, das "die Gemeinschaft" die Kosten der Baumassnahme im Flur (aufstemmen, Leitung bis in die Wohnung verlegen, wieder Ursprungszustand herrichten) zu tragen hätte. Ok, hier ist von Leitungsstrang die Rede, nicht von den einzelnen Kreisen. Das müsste dann ggf. noch mal recherchiert werden. Sofern der Flur "aufgemacht" werden muss (z.B. wegen notwendiger neuer Leitungen z.B. zum Elektroherd in die Wohnung hinein), dann muss das m.E. halt gemacht werden. Da kann sich die Eigentümergemeinschaft meines Erachtens auch kaum gegen wehren. Wäre halt ein Abstimmungsthema der nächsten regulären oder ausserordentlichen EV "Dem lieben Frieden wegen" ist es jedoch gegebenenfalls zweckmäßig, dass die Flur-Baumassnahme a) vom Wohnungseigentümer selbst übernommen wird, b) oder z.B. festgestellt wird, das weitere Eigentümer solche Renovierungen planen, undd dann ein gemenischaftliches Vorgehen abgestimmt wird (z.B. komplette Flur Renovierung) UM einen FI in den Zählerkasten reinzufummeln, würde ich einfach einen örtlichen Elektriker beauftragen, der schaut dann mal vorher in den Zählerkasten und die Verkabelung dort drin und kann dir sicherlich bessere Hinweise geben, als "wir hier" ohne Kenntiniss der Örtlichkeit oder zumindest einem Foto des Zählerkastens. --- aber nochmal zur Ursprungs-Frage (an den TO) WARUM möchtest du denn die Leitung erneuern? Sofern die Verkabelungsart (Also Schutzleiter, Querschnitt etc) ordentlich ist, besteht m.E. keine zwingende Notwendigkeit, alles raus zu reissen. Ich unetrstelle mal, das der Elektriker 1968 wusste was er tat, und damalige einschlägige Vorschriften beachtet hat. Die Einschätzung dass auch Herd mit 1.5 qmm (eher als 1 qmm) versorgt wurde könnte sein, oder auch nicht. Ich vermute eher 2.5 qmm. Wie ist denn der E-Herd abgesichert?
:
Bearbeitet durch User
robert schrieb: > Arno, ob es damals Vorschrift war weiss ich nicht ich weiss nur das > 1,0quadrat als Stromkabel vorliegen und ein 1,5 Quadrat für den herd Oh! > wie die abgesichert sind kann ich jetzt auch nicht sagen ich werde ein > Foto machen Wie hast Du das festgestellt? Bist Du sicher, dass es sich vielleicht doch um 1,5mm² uns 2,5 mm² handelt?
robert schrieb: > aber müssen dann auch in der Decke neue Stromkabel für das licht > eingezogen werden Liegt dort schon Schutzleiter oder klassische Nullung ? Ein 1mm2 wäre nicht das Problem, dann wird eben Licht mit 10A abgesichert. Eine klassische Nullung geht aber nicht an FI abgesicherte Schutzleiterinstallation. Privat würde ich dann eben einfach nur N und L, kein PE zu den Lampen führen, und nur SK II Lampen installieren, aber ein Elektriker wird sich darauf nicht einlassen.
robert schrieb: > vielleicht noch eine kleine frage angenommen ich kann das so machen wie > von euch empfohlen klar dann müssen neue Kabel gelegt werden usw. aber > müssen dann auch in der Decke neue Stromkabel für das licht eingezogen > werden oder können die wenigstens dran bleiben sonst muss ich die decke > auch noch erneuern was nicht mein plan war, ich mein da hingen und > werden normale Lampen dranhängen Heutzutage sichert man Lichtkreise sowieso separat ab. "Normale Lampen" sind heute auch LED-Lampen die nur sehr wenig Strom ziehen. Entsprechend hätte ich da jetzt keine Bauchschmerzen, da die 1mm²-Leitungen drinnen zu lassen, sinnig zu Lichtkreisen zusammenzufassen (bei einer gefallen Lichtsicherung ist nicht gleich die ganze Wohnung dunkel) und die dann mit einem zum Querschnitt passenden LS abzusichern. Allerdings würde ich diese durchgehend mit dem Querschnitt verdrahten. Sonst kommt da irgendwann jemand daher, stellt fest dass die Lichtkreise ja mit 1,5mm² verdrahtet sind (vom Sicherungskasten bis zur Decke) und ersetzt den (beispielsweise) 6A LS durch einen 16A. Aber da können die Leute hier die mit E-Installation mehr Erfahrung haben sicherlich auch noch das eine oder andere Kommentar dazu abgeben.
MaWin schrieb: > Privat würde ich dann eben einfach nur N und L, kein PE zu den Lampen > führen, und nur SK II Lampen installieren, aber ein Elektriker wird sich > darauf nicht einlassen. Bei klassicher Nullung müßen die Steckdosen dann eh gemacht werden. Wenn man schon dabei ist, dann macht man die Lichtleitungen auch gleich mit. Alles andere wäre am absolut falschen Ende gespart.
Stand jetzt dürfen in WEGs ohne Einstimmigkeit noch nicht mal Kabel für Ladepunkte für E-Autos im Gemeinschaftseigentum (Tiefgarage) gesetzt werden. Das soll sich mit der Reform des Wohnungseigentürmergesetzes bald ändern, dass das Mehrheitsprinzip gelten soll. Ich würde deine Maßnahme ähnlich einschätzen. Außer wenn sie nach damaligem Standard schon nicht konform mit der Norm gewesen wäre oder an deiner Verkabelung heute "irgendetwas defekt" ist (was dann möglicherweise nachzuweisen ist, wenn du das anführst). Hört sich für mich jedenfalls ähnlich an wie die Sachlage mit dem Elektroanschluss für eine Wallbox (siehe oben). Es geht ja nicht nur darum, dass die Miteigentümer keine Lust haben die Kosten zu übernehmen, sondern oft reiben sie sich allgemein an irgendwelchen Veränderungen und befürchten gleich das Schlimmste (optisch oder Schaden am Gebäude etc). Ich finde es teilweise auch kleinlich, aber so ist die Gesetzeslage dann halt. Ich würde auf jeden Fall zumindest auf den Verwalter zugehen und ihn Fragen wie deine Aktien stehen bevor ich vollendete Tatsachen schaffe. Technisch frage ich mich warum die Installation mit 1,0mm² dir überhaupt stinkt (bei Umstieg der Beleuchtung zunehmend auf Energiesparlampen etc braucht man im allgemeinen in einer Wohnung ja nicht so hohen Strom) Auch ist es doch meine ich so, dass man die 1,0mm² auch in Relation zur Leitungslänge sehen muss. Wenn Spannungsabfall von Verteiler bis Steckdose @ xxA unter ??% bleibt, gibt es noch ein anderes Kriterium, dass für dickere Leitungen spricht? Technisch wäre deine kurze 1,0mm² dann ja vergleichbar mit einer langen 1,5mm² oder 2,5mm² Leitung, wenn der Widerstand der gleiche ist. Bin aber kein Elektriker. 1,0mm² ist schon echt wenig, aber wenn es früher erlaubt/der Norm entsprach, dann ist es halt so. Vielleicht könnte meine Frage jemand von den Elektrikern aufgreifen.
Timo N. schrieb: > Wenn Spannungsabfall von Verteiler bis > Steckdose @ xxA unter ??% bleibt, gibt es noch ein anderes Kriterium, > dass für dickere Leitungen spricht Daß dünnere bei dauernder Maximalbelastung (Heizlüfter...) zu warm werden, die Isolierung weich, und Kurzschlüsse entstehen.
:
Bearbeitet durch User
Ich weiß nicht wo alle die 1qmm hernehmen... Für feste Verlegung war schon seit den 50ern ein Mindestquerschnitt von 1,5qmm vorgeschrieben. Sollte tatsächlich 1qmm Leitung verlegt worden sein, woher auch immer die kommen soll, dann war auch dies bereits zum Zeitpunkt der Errichtung unzulässig und ist zu beheben. Für einen Herdanschluss ist 1,5qmm aber trotzdem zu wenig und somit schon ein Mangel, der schon bei Errichtung unzulässig war und zu beheben ist. Besonders, falls du noch einen Wechselstromzähler hast...dann wären mindestens 4qmm angesagt. Aber da nach TAB eine Schieflast (also eine einphasige Belastung) über 4,6 kVA unzulässig ist, würde eine Neuverlegung der Herdleitung sofort eine Erneuerung der gesamten E-Anlage ab HAK nach sich ziehen.
hallo zusammen vielen dank nochmal für die weiteren beitrage . ich habe jetzt ein paar Bilder machen können und hoffe das man darauf etwas erkennen kann. also an dem flur darf ich nichts verändern , also auch keinen neuen Kabel verlegen
mit einer Zange habe ich gemessen auf der es eine Skala gibt hier das Foto dazu ich weiss nur nicht ob man das erkennen kann , aber wenn man den 1,5 mm2 daneben hält kann man mit blossem äuge sehen das es kleiner ist
ich werde jetzt alles so lassen und nur ein paar Steckdosen blind setzen und einige anders positionieren, die Nachbarn haben die gleichen Kabel und ich denke....vorher gab es keine Probleme also wird es jetzt auch keine Probleme geben und wie schon mehrfach oben beschrieben wurde warum sollte mich also der 1 mm2 stören vielen dank für eure mühen und eure beitrage ihr habt mir geholfen meine Entscheidung zu treffen
robert schrieb: > https://www.mikrocontroller.net/attachment/444811/FF5E6C0A-C24E-4941-84F2-6C44ED516B71.jpeg Oh je, eine mächtig alte Verkabelung, mit einem Sammelsurium an alten Sicherungen. Man beachte z.B. den Bereich, der mit "Durchlauferhitzer" bezeichnet ist. Merkwürdig: was steht denn da an den Dingen in zweiter Reihe? "Wu..rm"?, Treppenhaus? > also an dem flur darf ich nichts verändern , > also auch keinen neuen Kabel verlegen NAja, der Flur ist halt etwas aufgehübscht mit so einer Flocken-Beschichtung oder Tupfer-Farbe, das möchte ungern "zerstört" werden. Das (deine Fotos) sieht aus wie eine nicht untypische ANordnung/Grundriss. Vielleicht sind in den Wohnungen rechts und links "hinter" dem Zählerkasten die innen liegenden Badezimmer. Kommt dir der anhängende Grundriss vertraut vor? Dann brauchst du gar keine Wände im Flur aufzumachen, alles lässt sich unsichtbar in der Wohnung machen! Alle alten Verkabelungen (zu den einzelnen Räumen und Verbrauchern) landen ja derzeit eh im alten Sicherungskasten. Mit etwas Glück sind sie in Rohren zum Kasten verlegt. Mit weniger Glück gehen die Kabel in der Wohnung (also durchs Bad) "von hinten" in den alten Zählerkasten hinein. Im "schlimmsten" Fall gehen die Kabel kurz unter dem Putz auf der Flurseite entlang. Dennoch könntest du Glück haben, das die KAbel Wohnungs-Seitig direkt an der Wohnungs-Türe auf eine Abzweigdose geführt sind. --> Du brauchst da lediglich "alles" vom alten Sicherungskasten/Zählerkasten (gelb) zu deinem neuen kleinen Sicherungskasten (grün) in der Wohnung umzulegen. Zweckmäßigerweise erneuerst du dann gleich die Sicherungen, erweiterst gegebenenfalls die Kreise, verbaust einen oder mehrere FI etc. Dein Herd scheint z.B. nur auf einer Phase zu laufen, da hat man gerne zweckmäßigerweise 3 Phasen zum Kochen und backen. Wegen "Elektriker beauftragen": Schlitze stemmen und Löcher bohren wirst du vermutlich selber können, dazu bedarf es keinen externen Elektriker. Aber, ja, du könntest eventuell vorhandene Leitungen kaputt hacken beim stemmen, da könnte ein externer Elektriker mit seine Erfahrung gegebenenfalls weniger Stress bedeuten. Diese Verlegearbeiten sollten für einen extern beauftragten Elektriker in 1/2 bis 1 Tag Arbeit erledigt sein.
:
Bearbeitet durch User
robert schrieb: > mit einer Zange habe ich gemessen auf der es eine Skala gibt hier das > Foto dazu ich weiss nur nicht ob man das erkennen kann , aber wenn man > den 1,5 mm2 daneben hält kann man mit blossem äuge sehen das es kleiner > ist Ich bin mir nicht sicher, ob die Zange als "Messgerät" überhaupt taugt. Nimm dir lieber mal einen Mess-Schieber und miss den Durchmesser - den Unterschied zwischen 1,1mm (1mm^2), 1,4mm (1,5mm^2) und 1,8mm (2,5mm^2) sollte man damit ganz gut erkennen können. schUk0 schrieb: > Für feste Verlegung war schon seit den 50ern ein Mindestquerschnitt von > 1,5qmm vorgeschrieben. Danke, das wusste ich nicht. Deine Schlussfolgerung stimmt dann natürlich - dann war das damals schon illegal und darf heute auch nicht weiter genutzt werden. schUk0 schrieb: > Für einen Herdanschluss ist 1,5qmm aber trotzdem zu wenig und somit > schon ein Mangel, der schon bei Errichtung unzulässig war und zu beheben > ist. Nein, 1,5mm^2 war bis in die 1990er oder Anfang der 2000er zulässig für 16A-Absicherung und das reicht für einen E-Herd. Nicht, wenn man alle vier Platten und den Ofen gleichzeitig betreiben will, aber daran hindert einen ja (irgendwann, bevor die Leitungen schmelzen) die Sicherung. Zwei Platten sind kein Problem, eine Platte und der Ofen auch nicht. schUk0 schrieb: > Besonders, falls du noch einen Wechselstromzähler hast...dann wären > mindestens 4qmm angesagt. ...die dürfte man dann je nach Verlegeart mit 25A-32A absichern, das bringt einen etwas, aber nicht sooo viel weiter. Sinnvoll wäre 6x2,5mm^2, mit 3x16A abgesichert und getrennten Neutralleitern - wäre auch zukunftsfähig zur Umstellung auf Drehstrom. Oder 6mm^2, auch wenn man damit voll in die Schieflast-Falle läuft. Bei mir habe ich als Drehstrom-Vorbereitung für den Herd 5x2,5mm^2 gelegt und gemeinsam an eine 16A-Sicherung angeschlossen. Ist noch nie gefallen, was mehr über meine Kochgewohnheiten aussagt... denn leider konnte mein Elektriker sich nicht mit dem Netzbetreiber über einen Zählertausch einigen, nachdem das am Anfang kein Problem sein sollte. Die Schieflast-Problematik ist hier im Haus so gelöst, dass die Wohnungen über die Phasen verteilt sind. War wohl in den 1970ern so üblich. MfG, Arno
Gut gemeinter Rat aus 15 Jahren Immobilienerfahrung in Deutschland: Stelle dich am besten nicht darauf ein, deinen Lebensabend in der Wohnung zu verbringen. Du klingt nach Selbstnutzer – nutze die Wohnung im Istzustand so lange wie nötig, und sieh dann zu, dass du einen Dummen findest, dem du die Bruchbude überteuert wieder andrehen kannst. Mit derartigen Eigentümergemeinschaften wirst du nie glücklich werden, und es wird immer Ärger geben – du machst zu viel Lärm, trägst deinen Müll nicht pünktlich raus usw. – besonders "spannend", wenn du z. B. mal das Bad oder was anderes Größeres renovieren willst (Lärm, oder mal das Wasser für 30 Minuten abdrehen müssen, und die Leute rasten aus). Sieht man ja schon am Zustand des Hausflurs, dass die Eigentümer kein Interesse an irgendwelchen Modernisierungen, und sei es nur zur Werterhaltung, haben – daher passe dich an und nutze den Bestand so lange weiter ab, bis du die Bude wieder loswerden kannst. Hatte die Nummer einmal mit einer selbstgenutzten Wohnung in einem Haus mit ausschließlich älteren Almans (Schnitt 55-60, die meisten verrentet oder kurz vorm Tod; dummerweise verrät einem das der Makler nicht) durch und einmal in einem Mietobjekt in einem komplett vermieteten Haus – hier fürchteten die anderen Vermieter Mietausfälle durch Lärm und Dreck sowie Druck zur Sanierung der eigenen Wohnung auf Grund des Neids des Mieters. Moral: Nie mehr wieder eine Immobilie in Almanland – das ist den Stress nicht wert. Alles eine Frage der Lebensqualität.
herr wegstaben nein! so ist der Grundriss leider nicht, ich habe mal eine Skizze angefertigt ( nicht massstabsgerecht ) der kürzeste weg wäre das stück durch den flur, aber der ist mir untersagt auch durch den Keller besteht keine chance.
ja mit der schieblehre ist es definitiv genauer zu messen ,aber wie gesagt man sieht es schon mit blossem äuge wenn man ie Kabel neben einander hält. und ich kenne mich mit diesen Bauvorschriften nicht aus und ich habe auch keine Ahnung was damals Standart war oder nicht es sind von Thyssen gebaute Wohnungen für Meister und aufwärts gewesen und ich kann mir nicht sprecht vorstellen das dieser bau oder die Verlegung der Stromkabel "illegal" erfolgte jedenfalls steht die Putze schon gut 50 jähre und es ist nichts durchgebrannt oder ähnliches... immer diese Schwarzmalerei, gut liebe Leute ich bedanke mich für eure Gedanken ,Ideen und Vorschriften und werde diesen thread nicht weiter beantworten meine Entscheidung steht fest werde alles so belassen und einige Steckdosen anders positionieren und gut ist. ich wünsche allen eine angenehme freundliche und gute zeit
robert schrieb: > so ist der Grundriss leider nicht, ich habe mal eine Skizze > angefertigt Da müsstest du anstelle durch den Flur halt durch das Wohnzimmer vom Nachbarn gehen. Da müsstet ihr euch ziemlich "lieb haben", das der das erlaubt, das da die Wand aufgehackt wird. (könnte ja ein Verwandter sein) Da ca. 1 Meter mit passenden Querschnitt durch die Wand quer durchzubohren (vom Wohnungsflur bis zum Kasten) ist auch nicht ganz ohne. Könnte aber vielleicht gehen. Das lässt den Flurverputz heile, und ist ohne Spuren im Flur zu machen (wenn nicht das Mauerwerk bröselig ist) Und diese antiken gelben Fliesen im Flur ohne Bruch rauszunehmen (und da lang zu gehen) ist nahezu unmöglich. Naja, zumindest im Kasten selbst könntest du aufräumen (lassen), und einen FI setzen. Da kann wohl kaum jemand was dagegen haben.
:
Bearbeitet durch User
Wegstaben V. schrieb: > Da ca. 1 Meter mit passenden Querschnitt durch die Wand quer > durchzubohren (vom Wohnungsflur bis zum Kasten) ist auch nicht ganz > ohne. Könnte aber vielleicht gehen. Geht mit Kernbohrer ohne Probleme, so man das Werkzeug hat.
Also ich finde, dass die 1,5 m Kanal in Größe 40 x 40 in dem Flur zu deiner Wohnung akzeptieren müssen...
Arno schrieb: > 1,5mm^2 war bis in die 1990er oder Anfang der 2000er zulässig für > 16A-Absicherung und das reicht für einen E-Herd Wo steht das? Arno schrieb: > daran hindert einen ja (irgendwann, bevor die Leitungen schmelzen) die > Sicherung Außer wenn die auf Grund falscher Dimensionierung vorher schon unzulässig heiß wurde. Arno schrieb: > Zwei Platten sind kein Problem, eine Platte und der Ofen auch nicht. Habe in den Normen bisher nichts gefunden, dass einen solch ein Hinweis von einer ordentlichen Leitungsdimensionierung befreit. Und überhaupt ist so ein Denken grob fahrlässig. Bei sowas ist nicht nur die Strombelastbarkeit, sondern auch der Spannungsfall zu beachten. Ein zu hoher Spannungsfall bedeutet eine Verlustleistung und die bedeutet Wärme, die über die Leitung irgendwie entweichen muss. Es ist schön, dass du so schlaue Wörter wie Schieflastfalle droppen kannst, aber das macht einen noch nicht zu einer Elektrofachkraft.
Naja, bei einphasigem Herdandschluss ist es eben die Erfahrung, die sagt, dass das geht. Niemand hat etwas von erstrebenswert gesagt, aber ich habe auch schon ein paar Jahre mit nicht vollastfähigem Herd gelebt. Es geht. Muss aber nicht. Wenn man eh am Renovieren ist, finde ich es allerdings reichlich deppert, das so zu lassen - es sei denn, jeder Euro schmerzt. Das vergisst man bei sowas recht leicht, dass Essen und Miete erst einmal wichtiger sind, als jede Norm und Komfort. Zumal, wenn es so erst einmal funktioniert.
schUk0 schrieb: > Arno schrieb: >> 1,5mm^2 war bis in die 1990er oder Anfang der 2000er zulässig für >> 16A-Absicherung und das reicht für einen E-Herd > > Wo steht das? Das steht nirgends so. Er verwechselt da was, siehe hier: https://www.elektrikforen.de/threads/neue-din-18015-aus-fuer-1-5mm-zum-herd.2398/ DIN 18015 fordert 3x20A Belastbarkeit für die Leitung, und da reicht 1,5qmm eben sicher nicht mehr.
Lukas T. schrieb: > es sei denn, jeder Euro schmerzt. Dann renoviert man nicht. Lukas T. schrieb: > dass Essen und Miete erst einmal wichtiger sind, als jede Norm Und genau das ist der Fehler. Diese Normen sind dafür da, dass man überhaupt erst drüber nachdenken kann irgendwelche Miete zu zahlen. Eine abgefackelte Bude bietet nämlich noch weniger Komfort. Eigentum verpflichtet... Das rechnet aber irgendwie keiner mehr mit ein Heutzutage muss sich ja jeder Hartz IV Empfänger eine Bruchbude leisten können und sie dann irgendwie zusammenfrickeln. Am Besten dann noch vermieten. Klar geht fast alles eine Weile gut und unter Beobachtung mit den richtigen Kenntnissen kann man fast jeden Pfusch betreiben, aber irgendwann (meistens zu Weihnachten) wird dann halt doch der komplette Herd benutzt. Wenn man hier aber Tipps geben will, wie man es gleich richtig macht, wenn man die Wände eh aufreißen muss, dann sollte man erstmal entsprechendes Fachwissen haben. Und das hast du nicht Lukas! Und spätestens, wenn man Geld für das nimmt, was man da baut, sollte es schon passen.
hinz schrieb: > DIN 18015 fordert 3x20A Belastbarkeit für die Leitung, und da reicht > 1,5qmm eben sicher nicht mehr. Nur is die 18015 eine Planungsnorm und auch nicht verpflichtend. Es sei denn man hätte sie in das Vertragswerk integriert. Eine Pflicht zur erneuerung (meiner Meinung nach) veralteter Anlagen gibt es ja afair leider auch nicht.
Manuel X. schrieb: > hinz schrieb: >> DIN 18015 fordert 3x20A Belastbarkeit für die Leitung, und da reicht >> 1,5qmm eben sicher nicht mehr. > > Nur is die 18015 eine Planungsnorm und auch nicht verpflichtend. Es sei > denn man hätte sie in das Vertragswerk integriert. Völlig richtig, aber es ist kein Fehler sich daran zu orientieren, man übersieht sonst leicht sinnvolles. > Eine Pflicht zur erneuerung (meiner Meinung nach) veralteter Anlagen > gibt es ja afair leider auch nicht. Anderswo auf der Welt schon.
Wegstaben V. schrieb: > Merkwürdig: was steht denn da an den Dingen in zweiter Reihe? > "Wu..rm"?, Waschm. > Treppenhaus? Daws scheint so ein Uralter Umschalter für die Steckdose der gemeinsam genutzten Waschamschine im Keller zu sein?
hinz schrieb: > Wegstaben V. schrieb: >> Da ca. 1 Meter mit passenden Querschnitt durch die Wand quer >> durchzubohren (vom Wohnungsflur bis zum Kasten) ist auch nicht ganz >> ohne. Könnte aber vielleicht gehen. > > Geht mit Kernbohrer ohne Probleme, so man das Werkzeug hat. Selbst ohne, bei entsprechender Dicke der Wand. Vorher halt mal ein dünnes Pilotloch bohren... Hubert M. schrieb: > Also ich finde, dass die 1,5 m Kanal in Größe 40 x 40 in dem Flur zu > deiner Wohnung akzeptieren müssen... Ja, so wunderschön ist der Hausflur ja nun auch nicht, das man jahrhunderte alte Gemälde damit zerstören würde. Ich würde, wenn es meine Wohnung wäre, auch einen ordentlichen Verteiler in der Wohnung haben wollen, mit RCD und allem was so dazu gehört. Erhöht am Ende auch den möglichen Wiederverkaufswert.
hinz schrieb: > schUk0 schrieb: >> Arno schrieb: >>> 1,5mm^2 war bis in die 1990er oder Anfang der 2000er zulässig für >>> 16A-Absicherung und das reicht für einen E-Herd >> >> Wo steht das? > > Das steht nirgends so. Er verwechselt da was, siehe hier: > > https://www.elektrikforen.de/threads/neue-din-18015-aus-fuer-1-5mm-zum-herd.2398/ > > DIN 18015 fordert 3x20A Belastbarkeit für die Leitung, und da reicht > 1,5qmm eben sicher nicht mehr. Unser Gebäude ist von 1962 und hat noch ein 1,5 qmm Kabel. Wir wollen demnächst unsere Kabel kpl. erneuern lassen. Ich habe jetzt mal unter https://www.baunormenlexikon.de/norm/din-18015-1/fc7a1835-4b1f-4165-a6da-d40fee8e0682 geschaut um mich ein wenig zu informieren, da uns der Elektriker gesagt hat, dass eine 3 x 20A Belastbarkeit unbedingt gegeben sein muss. In welchem Abschnitt finde ich denn diese Vorschrift? Und wie schaut das eigentlich versicherungstechnisch aktuell bei uns aus, sind wir da abgesichert oder würde sich eine Versicherung weigern im Schadensfall zu zahlen?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.