Hi, ich versuche z.B. die Wordclock-Links in der Artikelsammlung aufzurufen, bekomme allerdings eine Fehlermeldung vom Server mit 403. Weiss jemand woran das liegt? Danke und viele Grüße Karl
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Ich versuche mal, sachlich zu dem Thema eine Frage zu stellen. In dem verlinkten Thread wird auf folgende Quelle von 2006 verwiesen: http://www.kult-uhr.com/geschichte/index.htm Die Clocktwo-Designanmeldungen sind von 2009. Aber was bedeuten die inhaltlich? Bin ich zu blöd, das zu finden, oder gibt es nur diese Bilder dazu, z. B. hier: https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001 Technisch sehe ich zwischen beiden Designs einen Unterschied, die Kult-Uhr von 2006 hat 5 x 5 Textfelder, Clocktwo hat 10 x 11 Buchstabenfelder (und die Eckpunkte). Frage ist, ob die Designanmeldung so etwas auch erfasst. Gibt es auch einen Erläuterungstext dazu? Kann das vielleicht jemand klären, der sich besser mit Patentrecherchen auskennt? Danke.
Dieter R. schrieb: > Buchstabenfelder (und die Eckpunkte). Frage ist, ob die Designanmeldung > so etwas auch erfasst. Och nö, die Frage ist langweilig. Weil, am Ende entscheidet's im Zweifel ein Richter. > Gibt es auch einen Erläuterungstext dazu? Kann das vielleicht jemand Aber klar, das Designgesetz. Vielleicht hilft Dir §18.
M.M.M schrieb: > M.M.M schrieb: >> Aber klar, das Designgesetz. Vielleicht hilft Dir §18. > > Mist, vertippt: $38 So teuer?
Dieter R. schrieb: > Ich versuche mal, sachlich zu dem Thema eine Frage zu stellen. > > In dem verlinkten Thread wird auf folgende Quelle von 2006 verwiesen: > > http://www.kult-uhr.com/geschichte/index.htm > > Die Clocktwo-Designanmeldungen sind von 2009. Aber was bedeuten die > inhaltlich? Bin ich zu blöd, das zu finden, oder gibt es nur diese > Bilder dazu, z. B. hier: > > https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0001 > > Technisch sehe ich zwischen beiden Designs einen Unterschied, die > Kult-Uhr von 2006 hat 5 x 5 Textfelder, Clocktwo hat 10 x 11 > Buchstabenfelder (und die Eckpunkte). Frage ist, ob die Designanmeldung > so etwas auch erfasst. > > Gibt es auch einen Erläuterungstext dazu? Kann das vielleicht jemand > klären, der sich besser mit Patentrecherchen auskennt? Danke. Da meine Frage wohl missverständlich war: ich wollte NICHT nach generellen Erläuterungen zum Designschutz fragen. Meine Frage war und ist: bestehen die jeweiligen Anmeldungen nur aus den verlinkten Bildchen (in die man alles reininterpretieren kann, was man möchte), oder gibt es dazu auch einen erläuternden Text, WAS der Anmelder geschützt haben möchte? Beipiele dazu wären die Einzelzeichen-Matrix, quadratische Frontplatte, die vier LEDs in den Ecken, alles mögliche... Ich hatte nichts dazu gefunden und war/bin mir nicht sicher, ob ich richtig und erfolgreich gesucht hatte. Soweit ich das erwähnte Designgesetz verstehe, KANN die Anmeldung einen Beschreibungstext enthalten, sie MUSS es aber nicht.
Dieter R. schrieb: > Meine Frage war und > ist: bestehen die jeweiligen Anmeldungen nur aus den verlinkten Bildchen Da drängt sich mir auch eine Frage auf: Was hat das mit der uC-Webseite zu tun?
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