Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Balkonanlage & saldierende Zähler mit Rücklaufsperre


von Gerald (Gast)


Lesenswert?

Voraussetzung: Es ist ein einphasiger Wechselrichter einer 300 W 
Balkonanlage an die Phase L1 angeschlossen. Als Zähler fungiert ein 
saldierendes 3-Phasen Gerät mit Rücklaufsperre. Die Sonne scheint 
ordentlich und es stehen 300 Watt Leistung zur Verfügung.

Sind die folgenden Aussagen korrekt:

- Der Wechselrichter "sieht" das Netz und speist die 300 Watt ein.
- Die Geräte auf L1 werden bis max. 300 W vom Wechselrichter versorgt.
- Der Zähler rechnet die Leistung aller Phasen zusammen und zieht davon 
die 300 W ab.

von Armin X. (werweiswas)


Lesenswert?

Wenn mit Zähler der vom Netzbetreiber gestellte Wohnungszähler gemeint 
ist gilt folgende Aussage:
Der Zähler "sieht" nur die Leistung die er an die Wohnung abliefert. Je 
nach Belastung auf L1 im Maximalfall bis zu 300W weniger als tatsächlich 
Verbraucht wird.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Gerald schrieb:
> Sind die folgenden Aussagen korrekt:

Ja.

Wobei abziehen nur bis 0, wegen Rücklaufsperre, immerhin von der Summe 
der 3 Phasen auch wenn nur auf 1 Phase eingespeist und aud der de facto 
ein negativer Leistungsbezug stattfindet.

Daher lohnt so eine Balkonanlage nur bei Zählern ohne Rücklaufsperre.

von Jackomo (Gast)


Lesenswert?

Wenn die Balkon-Anlage mal unvergütet Strom in's Netz einspeist,
geht die Welt nicht unter. Wenn doch, hilft vielleicht Schwarz-
fahren zur inneren Kompensation, solange man nicht erwischt wird.
- Ist doch eher eine Psycho-Geschichte.

Im derzeit üblichen Sommer mit >= 30 °C von Ostern bis Oktober
(das andere O bis O mit Sommerrreifen auf den-SUV-Felgen) sollte
man natürlich die Phase wählen, an der Kühlschrank, Ventilator,
(Klimaanlage und Pool-Pumpe) hängen.

Das könnte sich fast lohnen.

von Karl K. (karl2go)


Lesenswert?

Gerald schrieb:
> - Der Zähler rechnet die Leistung aller Phasen zusammen und zieht davon
> die 300 W ab.

Nein. Der Zähler rechnet die Leistung aller Phasen quadrantenrichtig 
zusammen. Von den 300W weiß er nichts.

Quadrantenrichtig heisst hier, das rückwärts in das Netz fließender 
Strom abgezogen wird, auch trotz Rücklaufsperre, solange insgesamt mehr 
Leistung bezogen als rückgespeist wird.

Der Zähler sieht nicht, ob 500W verbraucht werden, von denen 300W aus 
Solar kommen, oder 300W verbraucht werden, von denen 100W aus Solar 
kommen, der Zähler sieht nur es werden 200W verbraucht.

So eine Rückspeisung kann übrigens auch aus einem in Generatorbetrieb 
laufenden Motor kommen, zum Beispiel aus einem Aufzug in Bremsbetrieb.

Und witzigerweise ist Rückspeisung sogar zugelassen, auch bei Zählern 
ohne Rücklaufsperre, solange es sich um geringe Mengen im Verhältnis zur 
Entnahme handelt. Eben um nicht bei Rückspeisung von einem Aufzug gleich 
einen Zweirichtungszähler einbauen zu müssen.

von Gerald (Gast)


Lesenswert?

@ MaWin

@ Karl, Armin

Habe heute Zählerbetreiber/-hersteller angeschrieben. Über die Antwort 
werde ich hier schreiben.

von heinz (Gast)


Lesenswert?

Moin
Ich betreibe schon länger eine Balkon anlage total grau legal 500w auf 
einer Phase.
Worauf ich allerdings nie geachtet habe ist mein Zähler. Ich habe einen 
recht neuen Digitalen Zähler. Arbeitet auch der noch nach dem prinzip
"Leistung aller Phasen quadrantenrichtig zusammen." ?

Ich habe mal versucht ob er rückwers läuft aber das tut er nicht.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


Lesenswert?

Müßte er, die vektorielle Summation über alle Phasen ist vorgeschrieben.
Die Rücklaufsperre kann der Netzbetreiber aktivieren.

von Dieter (Gast)


Lesenswert?

Karl K. schrieb:
> So eine Rückspeisung kann übrigens auch aus einem in Generatorbetrieb
> laufenden Motor kommen, zum Beispiel aus einem Aufzug in Bremsbetrieb.

Aus dem Grunde sollte ein Zaehler wenige Sekunden einen 
Rueckwartsbetrieb zulassen. Wenn die Regelung verschwunden sein sollte, 
ohne dass die Gruenen das moniert haben, dann ist mit grosser 
Wahrscheinlichkeit da etwas unlauteres hinter den verschlossenen Tueren 
abgelaufen, wo die auch dabei waren.

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

heinz schrieb:
> Worauf ich allerdings nie geachtet habe ist mein Zähler. Ich habe einen
> recht neuen Digitalen Zähler. Arbeitet auch der noch nach dem prinzip
> "Leistung aller Phasen quadrantenrichtig zusammen." ?

Würde bei deinem Verteilnetzbetreiber nachfragen (NICHT DEIN 
STROMANBIETER!). Wenn der Zähler nicht saldierend ist, würde ich auf 
einen Austausch bestehen, weil du sonst ja nur den Strom auf der Phase 
selbst nutzen kannst, an der deine PV-Anlage angeschlossen ist.

Betrieb mit Zähler ohne Rücklaufsperre ist "illegal".

von heinz (Gast)


Lesenswert?

Also ich habe bis zum lesen dieses Beitrags gedacht das es normal ist 
das ich den Strom der andern beiden Phasen bezahlen muss. Immerhin muss 
der ja für mich bereit gestellt werden.
Viel mehr habe ich in meinem Solar ausbauplan 2 weitere nicht sehr 
legale kleine 600w Anlagen geplant um die Netz Schieflast zu verhindern 
;)

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

heinz schrieb:
> Viel mehr habe ich in meinem Solar ausbauplan 2 weitere nicht sehr
> legale kleine 600w Anlagen geplant um die Netz Schieflast zu verhindern

Schöne Ausrede :). Eigentlich musst du bei deinen Netzbetreiber die 
Anlage auch anmelden. Das weißt du? Also was du vor hast ist nicht ganz 
legal. Bis 600W ist ok, mehr geht so einfach nicht. Fragen ob du einen 
saldierenden Zähler hast, würde ich aber auf jeden Fall einmal.

Ich frag mich aber sowieso wer eigentlich von dem eingespeisten Strom, 
den man bei solchen Anlagen selbst nicht verbraucht profitiert?
Wer muss dann letztendlich weniger Strom auf dem Spotmarkt kaufen? Der 
Netzbetreiber? Der kauft doch eigentlich keinen Strom sondern das macht 
doch der Stromanbieter... Hmmm

von Fritzchen (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Die Netze haben doch auch Verluste. Die paar Watt, die von kleinen 
Anlagen eingespeist werden, fallen kaum ins Gewicht.
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass es sich schon lohnt, aber 
man darf keine großen Verrenkungen machen mit teuren Aufständerungen, 
usw. Kabel möglichst selbst konfektionieren und lieber die 600W-Grenze 
ausreizen. Keinen 300W-Wechselrichter nehmen, die es auch gibt, nur, 
weil die etwas billiger sind.
Der Grund ist, dass man ja nur zu absoluten Spitzenzeiten mal das 
Maximum raus bekommt. Ansonsten dümpelt die Geschichte bei geringer 
Leistung herum, die man gut verbraucht bekommt (Beispiel siehe Anhang).
Ansonsten spült und wäscht man einfach zur Mittagszeit. Da kann man ja 
heute fast immer einen Timer einstellen.
Wer's übertreiben will, schaltet den Gefrierschrank währenddessen kurz 
aus. ;) Kann man auch automatisieren.

Was man so erwarten kann, kann man hier austüfteln:
https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/tools.html

Ich rechne damit, dass ich nach ca. 3-4 Jahren den Anschaffungspreis 
raus habe.

von Gerald (Gast)


Lesenswert?

@ Fritzchen

Welche Balkonanlage hast du? Mit welchem Gerät misst du die geerntete 
Energie?

von Karl K. (karl2go)


Lesenswert?

Dieter schrieb:
> Wenn die Regelung verschwunden sein sollte

Die Regelung ist nicht verschwunden, Du darfst durchaus eigentlich 
eine 600W PV an einem Zähler ohne Rücklaufsperre betreiben. Die 600W 
liefert unter Balkonbedingungen vielleicht 400kWh/a, damit werden die 
10% erlaubte Rückspeisung bei 4000kWh/a Verbrauch gerade erreicht.

Bei guter Ausrichtung mit 600kWh/a und energiesparenden Verbrauch von 
3000kWh/a bist Du allerdings deutlich drüber.

Andererseits, wenn der Netzbetreiber sagt: Keine Einspeisung ohne 
Rücklaufsperre, dann kannst Du bis zum jüngsten Tag mit dem diskutieren, 
das wird nichts bringen.

von Gerald (Gast)


Lesenswert?

Karl K. schrieb:
> Dieter schrieb:
>> Wenn die Regelung verschwunden sein sollte
>
> Die Regelung ist nicht verschwunden, Du darfst durchaus _eigentlich_
> eine 600W PV an einem Zähler ohne Rücklaufsperre betreiben. Die 600W
> liefert unter Balkonbedingungen vielleicht 400kWh/a, damit werden die
> 10% erlaubte Rückspeisung bei 4000kWh/a Verbrauch gerade erreicht.

Es sind nur 4 % erlaubt.

von Karl K. (karl2go)


Lesenswert?

Gerald schrieb:
> Es sind nur 4 % erlaubt.

Ach, doch so wenig? Ist schon eine Weile her, dass ich das mal gelesen 
hab.

4% hat man mit einer einigermaßen effizent aufgestellten Anlage 
allerdings schnell erreicht.

von heinz (Gast)


Lesenswert?

Fritzchen schrieb:
> und lieber die 600W-Grenze
> ausreizen. Keinen 300W-Wechselrichter nehmen,

Und an den 600W Umrichter ~2KW Solarplatten klemmen. Somit hat man auch 
schon bei recht grauem Himmel die volle Leistung ;)

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

heinz schrieb:
> Und an den 600W Umrichter ~2KW Solarplatten klemmen. Somit hat man auch
> schon bei recht grauem Himmel die volle Leistung ;)

Wenn man bei 2kW Modulleistung nicht auf EEG geht ist man ganz schön 
bescheuert.

von heinz (Gast)


Lesenswert?

Mit EEG meinst du einspeisen gegen vergütung?
Das lohnt bei 2kw eher nicht. Ich glaube aktuell gibts noch 9 Cent? Und 
soweit ich weiß muss man noch ein Gewerbe anmelden und steuern drauf 
zahlen...

von Gerald (Gast)


Lesenswert?

heinz schrieb:

> Mit EEG meinst du einspeisen gegen vergütung?
> Das lohnt bei 2kw eher nicht. Ich glaube aktuell gibts noch 9 Cent? Und
> soweit ich weiß muss man noch ein Gewerbe anmelden und steuern drauf
> zahlen...

Deine Beiträge sind irreführend: Du glaubst viel und weißt wenig.

von Stromguerilla (Gast)


Lesenswert?

Ich bin mal auf die Rechnung gespannt, wie sich in absehbaren Zeiten 
eine 2kW-EEG Anlage rechnen soll...
Alleine schon die Errichtung und Abnahme durch einen vorgeschriebenen 
Elektriker frisst einen Haufen Geld.

Jede von mir selbst erzeugte und verbrauchte kWh muss ich nicht 
bezahlen.

Laut dieser Liste:
https://www.photovoltaik4all.de/aktuelle-eeg-verguetungssaetze-fuer-photovoltaikanlagen-2017

gibt es 6,5 Cent (kein Wohngebäudedach) oder 9,44 Cent.

Dafür speise ich ein und darf den Strom dann für 28Cent zurückkaufen...

von Solarist (Gast)


Lesenswert?

Gerald schrieb:
> heinz schrieb:
>
>> Mit EEG meinst du einspeisen gegen vergütung?
>> Das lohnt bei 2kw eher nicht. Ich glaube aktuell gibts noch 9 Cent? Und
>> soweit ich weiß muss man noch ein Gewerbe anmelden und steuern drauf
>> zahlen...
>
> Deine Beiträge sind irreführend: Du glaubst viel und weißt wenig.

So falsch ist das doch nicht, oder?

Im Normalfall will man das Gewerbe haben, weil man die Anlage dann 
abschreiben kann. Und man bekommt die Mehwertssteuer auf die Anlage 
wieder heraus. Man muss dann aber den Eigenverbrauch versteuern 
(Umstatzsteuer) weil man quasi den Strom an sich selber verkauft. Was 
aber nicht viel ausmacht.
Wenn ich unrecht habe, bitte gerne korrigieren. Bin kein Experte.

Wenn man kein Gewerbe meldet, muss man aber immer noch die Einnahmen aus 
der Einspeisung versteuern. Man ist dann Kleinunternehmer. Man kann 
weder die Anlage abschreiben, noch die Mehwertssteuer zurückholen.

Mir wurde für meine (geplante) Anlage empfohlen, das mittels Gewerbe zu 
machen. Ich habe hier 5kWpk in Planung.

von Stromguerilla (Gast)


Lesenswert?

Wo liegen denn die Kosten bei einer solchen Anlage?

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

Ich hab ne Anlage von 2016 auf einem vermieteten Objekt, 6,2 kWp , 
Volleinspeisung, EEG-Vergütung 12,31 Cent/kwh (20 Jahre garantiert) vom 
Netzbertreiber

Aktueller Stand: nach 12 Jahren (ab Installationsdatum) hat sich der 
Spaß amortisiert. Danach fahre ich nur Gewinn ein. Kapitalrendite bei 
6-7 %.

GEWERBEANMELDUNG IST UNTER 10kwp nicht mehr notwendig, somit KEINE 
Gewerbesteuer und auch KEIN IHK Beitrag. Musste ich nie zahlen.

Man muss sein "Energieversorgungsunternehmen" nur dem Finanzamt melden 
(Selbständig oder bei Ehepaaren als GbR), in den ersten 2 Jahren eine 
Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgegeben, einmal im Jahr eine 
Umsatzsteuerjahreserklärung und natürlich die Gewinne auch in seiner 
Steuererklärung angeben.

Dafür bekommt man die Vorsteuer (also die 19% Umsatzsteuer) vom 
Gesamtpreis der Anlage vom Finanzamt wieder zurück.

Außerdem kannst du die Anlage über 20 Jahre abschreiben.

Wenn du auch selbst verbrauchst, wird es noch besser. Auch mit den 
heutigen Einspeisevergütungssätzen von 9,xx Cent/kwh (Stand März/2020). 
Je höher der Eigenverbrauch, desto besser.

Stromguerilla schrieb:
> Dafür speise ich ein und darf den Strom dann für 28Cent zurückkaufen...
Der erzeugte Strom fließt natürlich automatisch erst in deine 
Verbraucher, bevor er im Netz verkauft wird. Du musst also dann nichts 
zurückkaufen.

Batteriespeicher lohnt sich nicht!!!

Rechnet es euch selbst durch. Mit diesem Wirtschaftlichkeitsberechner 
vom Umweltinstitut München:

http://www.umweltinstitut.org/themen/energie-und-klima/wirtschaftlichkeitsberechnungen.html

den dafür notwendigen, jährlichen Stromertrag mit diesem Tool berechnen:
https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/tools.html#PVP

Wer zu dumm ist ne Steuererklärung zu machen, der sollte aber trotzdem 
die Finger davon lassen. Nach 2 Monaten hat man es aber drauf und weiß 
wie man das macht.

Stromguerilla schrieb:
> Wo liegen denn die Kosten bei einer solchen Anlage?

Bei ca. 900 bis 1500 €/kwp (netto). Hängt von der größe der Anlage ab.
z.b. bei 10 kwp bekommt man Preise von 1000-1400 €/kwp
     bei 20 kwp bekommt man Preise von 900 bis 1200 €/kwp

Installiert auf dem Dach und angeschlossen mit WR, Modulen und 
Unterkonstruktion versteht sich.

: Bearbeitet durch User
von Solarist (Gast)


Lesenswert?

Stromguerilla schrieb:
> Wo liegen denn die Kosten bei einer solchen Anlage?

Also für mich sieht das Angebot ungefähr so aus:
Photovoltaik+WR 7,9k€.
Batterie 7,4k€. 5kWh LiFePO4.

Komplettpreis inklusive Arbeit, aber ohne MWst. Man kann bei der Anlage 
noch 700€ abziehen, weil ich ein robusteres Montagesystem nehme (wir 
haben hohe Schneelasten). Hohe Schneelasten hat nicht jeder.

Kalkulieren kann man mit 30Cent pro kWh, rund 5000kWh/Jahr und einer 
Eigennutzung von 70%.
Macht 1500kWh Einspeisen (rund 140€/Jahr) und eine Einsparung von 
980€/Jahr, bei 28Cent Strompreis. Beim Strompreis steht aber eine 
Erhöhung an, was man hört. Man kann das abschreiben und spart 
möglicherweise Lohnsteuer. Irgenwelche Reparaturen wird es wohl auch 
geben. Umsatzsteuer ist auch zu behzahlen.

Man sieht: Eine Lizenz zum Gelddrucken ist das nicht, aber auch kein 
schlimmes Verlustgeschäft. Die Summen sind überschaubar. In 10+x Jahren 
sollte ich irgenwann eben rauskommen. Wenn die Anlage dann länger lebt, 
kommt quasi Gratisstrom raus.

Und: Eigenverbrauch ist Trumpf. Weil die 9,x Cent sind nicht gerade viel 
gegenüber den 30Cent, die man bezahlt. Die Batterie erhöht den 
Eigenanteil bei der Stromnutzung. Wer tagsüber einen hohen Verbrauch 
hat, oder tagsüber ein E-Auto in der Garage stehen hat, kann die 
Batterie sparen.

von Stromguerilla (Gast)


Lesenswert?

Vielen Dank für die ehrlichen Zahlen!

Ich habe es mal schnell überschlägig durchgerechnet: (netto)

6,2kWp => 7500€ Installationskosten bei knapp 6200kWh erzeugt und 12,3 
Cent ergeben dann 760€ pro Jahr. Also knapp 10 Jahre.

5,0kWp => 6700€ Installationskosten bei knapp 5000kWh erzeugt und 9,5 
Cent ergeben dann 475€ pro Jahr. Also knapp 14 Jahre.

Der Batteriespeicher hat 5kWh, wenn ich die Energie abends komplett 
entnehme also 365*5kWh=1825kWh pro Jahr *30Cent = 550Euro pro Jahr => 13 
Jahre

Hm...naja...so richtig überzeugt bin ich nicht. Vor allem die langen 
Laufzeiten schrecken mich etwas ab.

---
Ich bin gerade in der Planungsphase für ein Inselnetz im Haus.
Speziell nur die Arbeitszimmer und evtl. Licht. (Hier laufen die meisten 
Stand-By Verbraucher wie Switche, Router, Drucker, NAS usw.)
Da summiert sich schon etwas auf über das Jahr gesehen.

Inselnetz deswegen, um die ganze EEG und Anmeldung weglassen zu können.

Leider sind die Stand-by Verluste der Sinus-Wechselrichter relativ hoch:
die 2000W-Geräte ziehen 0,6 bis 1A ohne Last.

Die Frage ist, ob man ein sparsameres Gerät mit nur 1000W nimmt und bei 
Bedarf ("Überlast") einen EVT-500 oder ähnliches dazuschalten kann...

von Solarist (Gast)


Lesenswert?

Stromguerilla schrieb:
> Vielen Dank für die ehrlichen Zahlen!
>
> Ich habe es mal schnell überschlägig durchgerechnet: (netto)
>
> 6,2kWp => 7500€ Installationskosten bei knapp 6200kWh erzeugt und 12,3
> Cent ergeben dann 760€ pro Jahr. Also knapp 10 Jahre.
>
> 5,0kWp => 6700€ Installationskosten bei knapp 5000kWh erzeugt und 9,5
> Cent ergeben dann 475€ pro Jahr. Also knapp 14 Jahre.
>
> Der Batteriespeicher hat 5kWh, wenn ich die Energie abends komplett
> entnehme also 365*5kWh=1825kWh pro Jahr *30Cent = 550Euro pro Jahr => 13
> Jahre
>
> Hm...naja...so richtig überzeugt bin ich nicht. Vor allem die langen
> Laufzeiten schrecken mich etwas ab.

Das ist halt bei solchen Dingen so.

Ich sehe es einfach als Beitrag zum Klimaschutz (auch wenn viele Leute 
jetzt die Nase rümpfen werden).
Solange ich nicht viel draufzahle, kann man mal mithelfen.

Mir fällt noch ein: Ich habe Monochristalline Module von IBC, und 
Fronius-Wechselrichter eingeplant. Vom Chinesen gibts das schon noch 
billiger. Hat halt höhere Energierücklaufzeiten. Wenn einem das egal 
ist, kann man noch sparen.
Auch mit Eigenleistung kann man sicher auch noch was machen.

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

Stromguerilla schrieb:
> 6,2kWp => 7500€ Installationskosten bei knapp 6200kWh erzeugt und 12,3
> Cent ergeben dann 760€ pro Jahr. Also knapp 10 Jahre.

Du hast also 1200€/kwp angenommen (6,2kwp : 7500€). Nur so zum 
Verständnis und zur Vergleichbarkeit.

Den Preis habe ich damals wirklich gezahlt: 1299 €/kwp. Aber egal. Das 
war auch ein gutes Angebot.

Du errechnest 10 Jahre Amortisationszeit (was aufgrund der falschen 
Datengrundlage zu optimistisch ist, aber egal). Das macht EEG ja nur 
noch attraktiver.

Also nach 10 Jahren hast du dein Geld zurück und dann bekommst du 
GARANTIERT 10 Jahre nochmal die Einspeisevergütung oben drauf und zahlst 
damit deine Anlage ab und du findest diese Laufzeiten schrecken dich ab?

Anhand der ersten Anlagen, die jetzt aus der Einspeievergütung fliegen 
(installiert 2000/2001), lässt sich sagen, dass die Module wesentlich 
länger halten als angenommen und die Degradation ist hält sich in 
Grenzen. D.h. selbst nach den 20 Jahren hast du noch ne ordentliche 
Anlage finanziert vom Vater Staat auf dem Dach.

Ich weiß nicht was du vorhast aber deine Inselanlage ist aktuell nur bei 
einem Fall sinnvoll:

Die Welt geht unter und du kannst dich autark mit Strom versorgen.

In allen anderen Fällen ist deine Anlage wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Wenn du bei den Installationskosten sparen willst und die 
Einspeisevergütung trotzdem haben willst, dann kauf dir die Module, den 
WR und das Grundgerüst  im Handel selbst und lass nur einen Elektriker 
die Anlage an deinen Zähler anschließen, fordere vom Finanzamt die 
Vorsteuer für alle Leistungen zurück und freu dich. Dann kannst ein 
bisschen was sparen. Aber das auch nur, wenn du dich damit auskennst.

: Bearbeitet durch User
von Solarist (Gast)


Lesenswert?

Timo N. schrieb:
> Wenn du bei den Installationskosten sparen willst und die
> Einspeisevergütung trotzdem haben willst, dann kauf dir die Module, den
> WR und das Grundgerüst  im Handel selbst und lass nur einen Elektriker
> die Anlage an deinen Zähler anschließen, fordere vom Finanzamt die
> Vorsteuer für alle Leistungen zurück und freu dich. Dann kannst ein
> bisschen was sparen. Aber das auch nur, wenn du dich damit auskennst.

Wie schwierig ist das denn?
Jetzt bin ich verunsichert.

Und welchen Preis setzt euer Finanzamt für den Strom fest? Man muss ja 
Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichten. Man liest ja so einiges.

Zwecks Inselanlage:
Autark sein oder eine brauchbare Insel betreiben würde ich auch eher 
unter Hobby vorstellen. Das geht mit PV allein auch mit Batterie nicht 
wirklich. Man müsste schon Kapazität für mehrere Tage vorhalten, und für 
den Winter Kleinwindkraft hinzunehmen.
Bei mir ginge das z.B. gar nicht, wir haben quasi keinen Wind hier.

Aber wenns Freude macht, warum nicht? Kinder oder Heiraten ist auch 
höchst unwirtschaftlich ;-)

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

Solarist schrieb:
> Und welchen Preis setzt euer Finanzamt für den Strom fest? Man muss ja
> Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichten. Man liest ja so einiges.


siehe 4. Bemessungsgrundlage, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.pdf;jsessionid=62669DE7B0C6AC64CFACFEB3F2C9B22A.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3

Die Umsatzsteuer berechnet sich also aus deinem Netto-Bezugspreis deines 
Stromanbieters, falls du von diesem noch Strom beziehst (ist komisch, 
ich weiß).
Da du bei deiner kleinen Anlage unter 10kWp keinen Zähler brauchst, der 
deinen Eigenverbrauch misst (nur Bezug und Lieferungszähler), wird die 
Menge des selbst verbrauchten Stroms geschätzt (frag mich nicht wie, ich 
habe keinen Eigenverbrauch)

Hört sich jetzt erst mal blöd an, aber:

Nach 5(6) Jahren kannst du aber zur Kleinunternehmerregelung optieren 
und dann zahlst du nichts mehr.
Das kannst du schon ab Tag 0 so machen, aber dann bekommst du keine 
Vorsteuer erstattet.
Bei sehr hohem Eigenverbrauchsanteil und sehr hohem 
Strombezugsnettopreis kann es natürlich sein, dass sich so eine 
Vorsteuererstattung bei Regelbesteuerung gar nicht lohnt, weil du 
innerhalb der 5(6) Jahre mehr an Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch 
zahlen musst, als du ursprünglich für die Anschaffungskosten der Anlage 
zurückbekommen hast (z.b. wenn viel in Eigenleistung gemacht wird und 
man günstig an Module und WR kommt).
Hier wäre also z.b. nachzudenken ob man die Kleinunternehmerregelung 
gleich am Anfang wählt und sich dadurch auch viel Bürokratie vom Leibe 
hält.

https://www.pv-magazine.de/2018/09/21/gefaehrliches-halbwissen/

Solarist schrieb:
> Zwecks Inselanlage:
> Autark sein oder eine brauchbare Insel betreiben würde ich auch eher
> unter Hobby vorstellen.

Naja. Stelle mir das sehr kompliziert vor weil du dann Verbraucherkreise 
trennen musst und keine Ahnung wie du das dann verschalten willst. Du 
musst dann ja immer umschalten ?
Sobald du deine Anlage aber irgendwie ans Netz hängst, hast du mit einer 
"Nicht-EEG-Anlage" mehr Prolbeme als mit einer "EEG-geförderten"-Anlage.

von oszi40 (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage 
(Sondermüll) mit eingepreist?

von Gerald (Gast)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:

> Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage
> (Sondermüll) mit eingepreist?

Dein Beitrag hat nichts mit dem Thema zu tun!

"Balkonanlage & saldierende Zähler mit Rücklaufsperre"

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:
> Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage
> (Sondermüll) mit eingepreist?

Reparaturen+Wartung habe ich bei meiner Rechnung mit drin (im 
Wirschaftlichkeitsrechner vom Umweltinstitut).
Für alle Anlagen regelt das ElektroG die Rücknahme von Altmodulen seit 
2016. Das gilt dann auch für Module, die davor gekauft wurden. 
Entspricht also der Regelung wie für alle anderen Elektrogeräte auch.

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Gerald schrieb:
> hat nichts mit dem Thema zu tun!

"Ich denke niemals an die Zukunft. Sie kommt früh genug?" EHZ363 od. 
BKE-A ?
Da es nicht nur EINEN elektronischen Zählertyp gibt, könnte je nach Typ 
die Antwort auch verschieden ausfallen. Es war auch einiges zu 
konfigurieren bei der Installation dieser Zähler. Die genauen 
Anleitungen dazu kannst Du selbst suchen.

von Elektriker (Gast)


Lesenswert?

Timo N. schrieb:
> Wenn du bei den Installationskosten sparen willst und die
> Einspeisevergütung trotzdem haben willst, dann kauf dir die Module, den
> WR und das Grundgerüst  im Handel selbst und lass nur einen Elektriker
> die Anlage an deinen Zähler anschließen, fordere vom Finanzamt die
> Vorsteuer für alle Leistungen zurück und freu dich. Dann kannst ein
> bisschen was sparen. Aber das auch nur, wenn du dich damit auskennst.

ich bin gelernter Elektroinstallateur und habe danach ein Elektrotechnik 
Studium erfolgreich abgeschlossen.
Kurz: Meine Berufsausbildung (und zum Teil mein Studium) und mein 
Berufserfahrung machen mich zu einer „Elektrofachkraft“. Ich habe schon 
die Elektroinstallation von Einfamilienhäuser und Industrie 
Fertigungsanlagenn durchgeführt. Mit PV-Systemen bin ich seit ca. 10 
Jahren vertraut, auch mit Hochspannung.
Trotz meiner Kenntnissen und Fähigkeiten, nimmt der Netzbetreiber eine 
von mir installierte PV-Anlage auf meinem Eigenheim nicht ab, da ich 
kein „Zulassung“ habe.
Alle notwendigen Dokumente wurden eingereicht 
(Inbetriebsetzungsprotokoll… VDE-AR-N-4105, Datenblatt für PV nach EEG 
2014, Zertifikate (Modul, SMA-Wechselrichter), etc).
An der technischen Durchführung hat der Netzbetreiber nichts 
auszusetzen. Die Anlage ist die zweite PV-Anlage am Haus, die erste 
wurde vom Netzbetreiber abgenommen. Daher ist auch schon eine passende 
Messeinrichtung (Zweirichtungszähler) vorhanden. Beide Klein-PV-Anlagen 
(Sonderkonstruktion Balkonanlage: Süd (2,80kWp), Standard Dachanlage: 
West (1.68kWp)) sind bei der Bundesnetzagentur seit 2017 angemeldet, 
beim Marktstammdatenregister bisher nur eine. Beide Erzeugungsanlagen 
wurden von mir installiert.

Nach meinem Kenntnisstand hat der Netzbetreiber Befugnis bis zum 
Einspeisezähler, die Installation unterliegt nicht seiner Zuständigkeit, 
solange alle Netzeinspeisevorschriften für Niederspannungsanlagen 
eingehalten werden. Eine bilanztechnische Einspeisung ist durch die 
Messeinrichtung gewährleistet. Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist 
nicht erforderlich (<5kW).

Die beiden Anlagen sind seit Frühjahr und Sommer 2017 im Betrieb. Der 
Netzversorger zahlt jährlich die EEG-Vergütung ordnungsgemäß aus (Summe 
beider Anlagen, gleiche Einspeisevergütung).

Nun zu meiner Frage:
Darf der Netzbetreiber eine den Vorschriften entsprechende 
Klein-PV-Anlage ablehnen? Alle notwendigen Netzeinspeisevorschriften 
(VDE-AR-N-4105, 70% Einspeisegrenze, etc.) werden vom zertifizierten 
Wechselrichter 2 x SMA SunnyBoy eingehalten.

Ich finde es ziemlich schräg, dass eine nachweisliche Elektrofachkraft 
keine PV-Anlage am eigenen Haus installieren darf. Ich rede nicht von 
gewerblicher Installation. Diese Einschränkung halte ich für ein 
PV-Ausbau Hindernis. Es ist schon klar, dass nicht jeder Hobbybastler 
aufs Dach steigen und PV-Anlagen installieren soll (Hochspannung). Ach 
ist es naheliegend, dass das Elektrohandwerk so was nicht gerne sieht...

Für mich macht diese (willkürliche Einschränkung) keinen Sinn. Ist in 
etwa so, als wenn ein Automechaniker nicht mehr die Bremsen oder den 
Motor am eigenen Auto wechseln darf.

Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine 
Bürokratie oder gar Schikane?

von Armin X. (werweiswas)


Lesenswert?

Elektriker schrieb:
> Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine
> Bürokratie oder gar Schikane?

Wahrscheinlich beides um der Elektrozunft die eigenen Pfründe zu 
sichern.

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

Lass mich raten: Sie fordern, dass die Anlage von einem 
"konzessionierten Installateur" angeschlossen wird?

Was wurden denn für Gründe genannt? Ich mein dich müsste doch 
interessieren, was dir fehlt um die Anlage anschließen zu dürfen.

Was ich ja extra gesagt habe: Wenn man sowas macht muss man die Anlage 
von eine Elektriker anschließen lassen (gemeint ist konzessionierter 
Elektriker, der so etwas auch normalerweise macht). Ich denke bei dir 
wird es das gleiche Problem sein.

von Solarist (Gast)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:
> Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage
> (Sondermüll) mit eingepreist?

Das ist jetzt nicht wirklich ein Problem.
Monokristalline Module wie solche die ich geplant habe sind kein 
Sondermüll, denn da ist nichts giftiges drin. Im Gegenteil, da sind 
Wertstoffen enthalten.

Module von privaten Anlagen nimmt sowieso der Wertstoffhof, kostet also 
nichts:
https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/solar-entsorgung-100.html
Übrigens gilt die WEEE auch für Solarmodule, also muss sie auch der 
Hersteller kostenlos zurücknehmen.

Der WR kommt in den E-Schrott (kostenlos beim Wertstoffhof).

Wo siehst du jetzt hohe Kosten?
Und wo ist der Sondermüll?

von heinz (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Also meine Solarmodule sind gebrauchte. Die gibts auf Ebay oft schon zu 
guten preisen. Mein Wechselrichter ist ein Mastervolt Soladin 600. Meine 
Solarplatten liegen sehr flach als Dach für meinen Hühnerstall... Gesamt 
gekostet hat das System unter 1000€.

An einem Tag wie gestern 04.03.2020 im Frühjahr bei nicht so tollem 
Wetter  hätte ich eine maximal 1,886kWh ~0,57€ nutzen können.
Genutzt habe ich zwischen 7.30Uhr bis 17 Uhr 1,267kWh ~0,38€

von Solarist (Gast)


Lesenswert?

Timo N. schrieb:
> Solarist schrieb:
>> Und welchen Preis setzt euer Finanzamt für den Strom fest? Man muss ja
>> Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichten. Man liest ja so einiges.
>
>
> siehe 4. Bemessungsgrundlage, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG:
> 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.pdf;jsessionid=62669DE7B0C6AC64CFACFEB3F2C9B22A.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3

Danke für die Informationen!
Bei 70% Eigenbedarf (3500kWh) wären das bei 30Cent 1050€ pro Jahr.
Macht eine Umsatzsteuer von grob 200€/Jahr.

Die Vorsteuer holen sich vermutlich trotzdem lohnen.

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

Solarist schrieb:
> Die Vorsteuer holen sich vermutlich trotzdem lohnen.

Welche Module und welchen WR wolltest du denn?

Also 2kW Module gibts für ca. 900€ (brutto)

WR vlt so für 600€ (brutto)

Restmaterial nochmal so 400€ (brutto)

Elektriker ... 300€(brutto)?

kommst zusammen vielleicht auf 2000-2500€ (brutto)

da hast dann nur  380-475€ Vorsteuer.

Bei deinen berechneten 200€/Jahr Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch 
wäre es schlecht die Vorsteuer zurückzufordern, weil du innerhalb von 5 
Jahren über die 380 bis 475€ drüber kommst.

ABER: Ich glaube auch bei so einer geringen Leistung von 2kwp nicht, 
dass du ohne Batterie auf 70% Eigenverbrauch kommst.
Ich glaube es lohnt sich trotzdem nicht. Mach Kleinunternehmerregelung 
und gut ist.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


Lesenswert?

Elektriker schrieb:
> Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür

Es muss ein Elektromeister sein Servus darunter setzen. In der 
Vergangenheit wurde da viele Fehler gemacht, als gemeint wurde, dass 
keine Meister mehr notwendig seien. Was beim Europäischen Vergleich 
nicht gesehen wurde, dass es im Ausland die "Zertifizierung" gibt. Je 
nach Level entsprechen diese dem Gesellen (Facharbeiter) oder dem 
Meister. Das spielt vor allem bei den Versicherungen eine Rolle. Es ist 
dort dem Kunden überlassen, ob er einer unterzertifizierten Handwerker 
nimmt. Die Versicherungen zahlen auf jeden Fall nicht, wenn die Arbeiten 
von unterzertifizierten Handwerkern durchgeführt wurden. Kommt das 
Zertifikat von einem günstigen Zertifizierer, dann wird es von den 
Versicherungen nicht anerkannt. Das vorher mit der Versicherung zu 
klären ist Aufgabe des Kunden.

Im Ausland lassen sich die Zertifizierer das gut bezahlen. Die 
Meisterausbildung ist dagegen tatsächlich ein wahres Schnäppchen.

Wenn der Energieversorger die Anlage abnehmen würde, würde dieser die 
Verantwortung übernehmen, die sonst beim Elektromeister liegen würde. 
Das macht dieser natürlich nicht. Die Rückversicherung für den 
Erstabnehmer ist deutlich höher, als wenn bei der Abnahme das von einem 
Meister, der das ok gegeben hat, übernommen wird.

Das Prinzip verstanden oder nicht?

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Solarist schrieb:
> Module von privaten Anlagen nimmt sowieso der Wertstoffhof, kostet also
> nichts:
> https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/solar-entsorgung-100.html
> Übrigens gilt die WEEE auch für Solarmodule, also muss sie auch der
> Hersteller kostenlos zurücknehmen.

Schön, dass Entsorgung manchmal funktioniert. Was die von MDR NICHT 
sagen ist, WIE sie die Module recyceln und ob es in einigen Jahren noch 
so ist. Eine Rolle Dachpappe abliefern hat jetzt schon 15€ gekostet. Die 
Rücknahme der Solarmodule durch die Hersteller wird auch noch 
interessanter, wenn die Pleite sind od. in Fernost. 
https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Wirtschaft/Schock-nach-Pleite-von-Solarworld 
So gesehen, ist Eure Rechnung noch unvollständig.

von Elektriker (Gast)


Lesenswert?

Dieter schrieb:
> Die Versicherungen zahlen auf jeden Fall nicht, wenn die Arbeiten
> von unterzertifizierten Handwerkern durchgeführt wurden.

Danke Dieter für deine Antwort
Die Gebäude Versicherung zahlt nicht, wenn z.B. ein Schadenensfall (z.B. 
Gebäudebrand) nachweislich durch unsachgemäße Installation verursacht 
wurde. Dann kann/wird die "Installateuer(betrieb)-Haftpflicht" haftbar 
gemacht werden.
Bei einer ggf. PV-Anlagen Versicherung (nur PV-Komponenten) stimmt deine 
Aussage.

Dieter schrieb:
> Wenn der Energieversorger die Anlage abnehmen würde, würde dieser die
> Verantwortung übernehmen, die sonst beim Elektromeister liegen würde.
> Das macht dieser natürlich nicht. Die Rückversicherung für den
> Erstabnehmer ist deutlich höher, als wenn bei der Abnahme das von einem
> Meister, der das ok gegeben hat, übernommen wird.

Wen meinst du mit Energieversoerger?
Ich muss meinen Beitrag um folgende Information ergänzen. Das lokale EVU 
ist meine Stromversorger, gleichzeitig Netzbetreiber und 
Messstellenbetreiber. Als weiteres hat das Unternehmen einen 
Elektroinstallationsbetrieb mit PV-Abteilung. Also eine Holding mit 
verschiedene Geschäftsbereichen (GmbH) unter einem Dach. Der 
Abnahmeantrag ging an die Elektroinstallation "Abteilung" mit bitte um 
Weiterleitung an den Netzbetreiber. Für die Abnahme ist natürlich ein 
Gebühr fällig (200-300€). Der Netzbetreiber "Abteilung" ist im Prinzip 
die Installation egal, solange die Einspeisevorschriften eingehalten 
werden. Wenn das Haus abfackelt oder Personen zu schaden kommen, ist der 
Netzbetreiber nicht haftbar, solange die Schadensursache nicht vom 
Hausanschluss ausgeht.
Wie schon geschrieben: An der technischen Durchführung der Installation 
hat die PV-Abteilung nichts auszusetzen.

Habe schon PV-Anlagen gesehen, die von "Fachbetrieben" installiert 
worden sind, welche ich nicht abgenommen hätte...

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:
> Die
> Rücknahme der Solarmodule durch die Hersteller wird auch noch
> interessanter, wenn die Pleite sind od. in Fernost.

Deswegen müssen die Hersteller auch eine "insolvenzsichere Garantie" 
hinterlegen. Ist bei allen Elektrogeräten so.

Bei deiner Rolle Dachpappe zahlen die Hersteller halt nichts. Bei 
Elektrogeräten zahlt der Kunde das mit dem Einkaufspreis.

von Solarist (Gast)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:
> Solarist schrieb:
>> Module von privaten Anlagen nimmt sowieso der Wertstoffhof, kostet also
>> nichts:
>> https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/solar-entsorgung-100.html
>> Übrigens gilt die WEEE auch für Solarmodule, also muss sie auch der
>> Hersteller kostenlos zurücknehmen.
>
> Schön, dass Entsorgung manchmal funktioniert. Was die von MDR NICHT
> sagen ist, WIE sie die Module recyceln und ob es in einigen Jahren noch
> so ist. Eine Rolle Dachpappe abliefern hat jetzt schon 15€ gekostet. Die
> Rücknahme der Solarmodule durch die Hersteller wird auch noch
> interessanter, wenn die Pleite sind od. in Fernost.
> 
https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Wirtschaft/Schock-nach-Pleite-von-Solarworld
> So gesehen, ist Eure Rechnung noch unvollständig.

Du gibst die Module beim Wertstoffhof ab, und fertig. Völlig unabhängig 
davon, wer das hergestellt hat, und ob der Hersteller pleite ist.
Kostenlos.
Gilt für Privatleute (und teilweise Gewerbe) in Deutschland, und darüber 
diskutieren wir hier ja.

Wo, bitte mit Quellen, sind jetzt die "Kosten".

von tnzs (Gast)


Lesenswert?

Elektriker schrieb:
> Für die Abnahme ist natürlich ein
> Gebühr fällig (200-300€).

Was bei mir kostenlos....

von Dieter (Gast)


Lesenswert?

Elektriker schrieb:
> PV-Abteilung

Diese nimmt nicht als Erstabnehmer ab, sondern übernehmen nur Abnahmen, 
bzw.Freigaben,  bei ihren "Abnahmen".  Dh pruefen nur deren 
Vollstaendigkeit.

von Michael Gugelhupf (Gast)


Lesenswert?

Elektriker schrieb:
> ich bin gelernter Elektroinstallateur und habe danach ein Elektrotechnik
> Studium erfolgreich abgeschlossen.
> Kurz: Meine Berufsausbildung (und zum Teil mein Studium) und mein
> Berufserfahrung machen mich zu einer „Elektrofachkraft“.

Das ist deine Eigendefinition. Schau'n wir mal. Die Kenntnisse müssen 
auch aktuell sein, einschließlich der Kenntnisse der Vorschriften und 
Normen. Dazu muss das Fachgebiet passen, es gibt keine 
Universalelektrofachkraft.

> Trotz meiner Kenntnissen und Fähigkeiten, nimmt der Netzbetreiber eine
> von mir installierte PV-Anlage auf meinem Eigenheim nicht ab, da ich
> kein „Zulassung“ habe.

Die TAB nicht vergessen. Ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibern 
eingetragen? Die wiederum bestehen gerne auf einem Eintrag in der 
Handwerksrolle der jeweiligen HWK, d.h. Gewerbe. Daneben bestehen sie 
auf einer verantwortlichen Elektrofachkraft, nicht einfach einer 
Elektrofachkraft. Dazu, wie sieht es denn mit der Werkstatt und 
Ausrüstung nach Vorgabe des Netzbetreibern aus? Was hat die Begehung der 
Werkstatt ergeben?

> Nach meinem Kenntnisstand hat der Netzbetreiber Befugnis bis zum
> Einspeisezähler, die Installation unterliegt nicht seiner Zuständigkeit,

Jetzt schließlich der Kreis. Für eine EFK werden die Kenntnisse der der 
Vorschriften und Normen verlangt. Du scheinst sie nicht zu kennen.

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__20.html
nochmal: TAB deines Netzbetreibers.

> Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine
> Bürokratie oder gar Schikane?

Bemühe einen Rechtsanwalt und klage. Ein Richter wird dir die Antwort 
geben.

von Elektriker (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Michael Gugelhupf schrieb:
> Jetzt schließlich der Kreis. Für eine EFK werden die Kenntnisse der der
> Vorschriften und Normen verlangt. Du scheinst sie nicht zu kennen.
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__20.html
> nochmal: TAB deines Netzbetreibers.

Danke für deine Antwort

Für die TAB hat mein Netzbetreiber eigens ein Formblatt. In dem im 
wesentlichen nur der zertifizierte Wechselrichter-Typ eingetragen werden 
muss - hat er ausgefüllt von mir bekommen. Nochmal, der Wechselrichter 
muss alle netzrelevanten Parameter (Vorschriften und Normen) erfüllen.
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018.

Oder glaubst ernsthaft, dass ein Elektromeister, die ca. 30 
Einstellparameter kennt? Nein, er wählt die Ländereinstellung 
VDE-AR-N4105 (siehe Bild).
Der Netzbetreiber möchte daher eine Zulassung (Zertifikat) vom 
Wechselrichter Hersteller. Bei meinem SMA-Sunny Boy nicht einmal das, da 
er diesen schon hundertfach am Netz hat. Und ein 2,5kW-Wechselricht 
inkl. Absicherung am Zählerplatz anzuschließen ist wirklich keine Kunst.

Ich gebe dir recht bei einer großen Erzeugungsanlagen ab ca. 10kW. Dort 
ist ja auch eine Netzverträglichkeitsüberprüfung erforderlich.

Michael Gugelhupf schrieb:
>> Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine
>> Bürokratie oder gar Schikane?
>
> Bemühe einen Rechtsanwalt und klage. Ein Richter wird dir die Antwort
> geben.

Ich weiß, da habe ich keine Chance ;-)

von Dieter (Gast)


Lesenswert?

Elektriker schrieb:
> Ich weiß, da habe ich keine Chance ;-)

Da hast Du noch einmal eine Chance das zu verstehen, was Dir der 
Netzbetreiber vergeblich versucht hat zu erklären.

Vielleicht vestehst Du dann was Du noch machen müßtest.

A biss'l teuer der Weg. Billiger wäre es für Dich einen ElektroMeister 
zu suchen und ordentlich zu bezahlen. Bitte schlag Dir diese Lösung aus 
dem Kopf, damit wir noch ein paar Freitagsposts hier loswerden können.

von Elektriker (Gast)


Lesenswert?

Dieter schrieb:
> A biss'l teuer der Weg. Billiger wäre es für Dich einen ElektroMeister
> zu suchen und ordentlich zu bezahlen. Bitte schlag Dir diese Lösung aus
> dem Kopf, damit wir noch ein paar Freitagsposts hier loswerden können.

Ok, hab mich wohl die Sache Missverständlich rübergebracht:
1. Habe den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb" (Elektromeister) gebeten 
die Anlage abzunehmen - natürlich mit Bezahlung/Rechnung.
2. Irgend Elektromeister geht nicht, der muss vom Netzbetreiber 
zugelassen werden, habe mit zwei Elektrobetriebe gesprochen.
3. Einen zugelassenen Elektrobetrieb will nicht, da ich die Module nicht 
von im gekauft habe usw...
4. Es geht mir nicht darum, dass ich für diese Dienstleistung nichts 
bezahlen will (Abnahme falls nötig mit Änderungen). Es geht darum, dass 
alle Sauer sind, da ich das Material selber besorgt habe und selbst 
installiert habe - was ja auch teilweise verständlich ist.

Aber warum soll ich für eine Dienstleistung bezahlen, für die ich selber 
ausgebildet bin? Ich mach das nicht gewerblich sondern in meinem 
Eigenheim.

Elektriker schrieb:
> Für mich macht diese (willkürliche Einschränkung) keinen Sinn. Ist in
> etwa so, als wenn ein Automechaniker nicht mehr die Bremsen oder den
> Motor am eigenen Auto wechseln darf.

von Timo N. (tnn85)


Lesenswert?

Kann deinen Frust verstehen. Als Gegenargument kann man nur bringen, 
dass du dich darüber vorher informieren hättest müssen.
Leider haben aufgrund der Auftragslage die Elektriker frei Hand solche 
Aufträge abzulehnen und ihr Berufszweig ist (teils auch aus 
nachvollziehbaren Gründen) gut geschützt.

Elektriker schrieb:
> 1. Habe den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb" (Elektromeister) gebeten
> die Anlage abzunehmen - natürlich mit Bezahlung/Rechnung.

Hat der es jetzt gemacht oder nicht? Wie ist der aktuell Stand nun?

Falls nicht, bleibt dir ja noch die Option dich zur vollständigen 
konzessionierten Elektrofachkraft auszubilden oder du versuchst weiter 
jemanden zu finden, der das Ding anschließt.

Ich denke mal: Je mehr du einem konzessionierten Elektriker anbietest, 
desto gewillter ist er am Ende deine Anlage anzuschließen. Ab einem 
gewissen Preis macht es sicher einer. Sind ja höchstens ne Stunde 
Aufwand.

von Elektriker (Gast)


Lesenswert?

Timo N. schrieb:
> Elektriker schrieb:
>> 1. Habe den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb" (Elektromeister) gebeten
>> die Anlage abzunehmen - natürlich mit Bezahlung/Rechnung.
>
> Hat der es jetzt gemacht oder nicht? Wie ist der aktuell Stand nun?

Wie in meinem ersten Beitrag bereits geschrieben wurde die Anlage im 
Sommer 2017 installiert. Der Elektoinstallationsbetrieb=Netzbetreiber 
hat mir telefonisch zweimal zugesagt die Anlage abzunehmen und den 
Vorgang abzuschließen. Habe alle erforderlichen Unterlagen (Formulare) 
ja schon eingereicht. Habe schriflich den ganzen Vorgang via Mail (mit 
Empfangsbestätigung) aufgesetzt, mit einer Frist, falls Beanstandungen 
zu beseitigen sind. Nach Ablauf der Frist habe ich die Anlage bei der 
Bundesnetzargentur angemeldet (EEG-Vergütung) und den Netzbetreiber 
informiert. Alles läuft seit Sommer 2017 ganz normal. Habe aber immer 
noch keine Anlagennummer. Daher laufen meine beiden PV-Anlagen auf meine 
erste PV-Anlagen Nummer (EEG-Vergütung, kein Problem da beide Anlagen 
Frühjahr 2019 und Sommer 2019 exakt die gleichen Vergütungssätze 
bekommen). Im Herbst 2017 habe ich via Mail eine Erinnerungsnachricht 
gesendet. Ich kann den ganzen Verlauf scchriftlich belegen - außer den 
Telefonaten.
Für den Eintrag ins Stammdatenregister brauche ich jetzt aber eine 
Anlagennummer. Werde mich wohl nochmal melden müssen ;-)

Timo N. schrieb:
> Leider haben aufgrund der Auftragslage die Elektriker frei Hand solche
> Aufträge abzulehnen und ihr Berufszweig ist (teils auch aus
> nachvollziehbaren Gründen) gut geschützt.

Apropos Auftragslage:
Im September 2019 hat mein Bruder einen vom Netzbetreiber zugelassenen 
Elektofachbetrieb um ein Angebot über eine 9,9kWp PV-Anlage gebeten. Mit 
drei Optionen
1. Material über Fachbetrieb, Installation Eigenleistung, Abnahme 
Fachbetrieb.
2. Material über Fachbetrieb, teilweise Installation in Eigenleistung, 
Abnahme Fachbetrieb.
3. Komplettangebot ohne jegliche Eigenleistung.

Option 1 und 2 wurden nicht akzeptiert, also hat er im Oktober den 
Auftrag für eine "schlüsselfertige" PV-Alage erteilt (Option 3). 
Inbetriebnahme November 2019.

Als im Dezember 2019 noch nicht mit der Installation angefangen wurde, 
hat der Elektobetrieb zugestimmt, dass wir die Dachhacken, Profile und 
die Verkabelung in den Keller installieren können.

Im Januar durften wir dier Erdung und die Module montieren.

Mitte Februar durften wir den Wechselrichter setzen und den 
Zählerschrank vorbereiten.
Nachdem ich gedroht habe Ende Februar die Inbetriebnahme selber 
vorzunehmen (ein paar Watt Einspeisen = EEG-Vergütung ab Februar) hat 
der Elektrobetrieb am 27 Februar selber die Inbetriebnahme vorgenommen.

Letzendlich Option 1: Material über Fachbetrieb, Installation 
Eigenleistung, Abnahme Fachbetrieb.
Mein Bruder hat es gefreut 3000-4000€ eingespart.

Anmerkung:
Der Elektrobetrieb ist derjenige, der meine Anlage nicht abnehmen 
wollte, weil ich die Module nicht bei ihm gekauft habe.

Die Planungsunterlagen und die Wirtschaftlichkeitsrechnung vom Solarteur 
waren völlig falsch.
- Ertragsdaten um ca. 10% zu hoch angesetzt
- EEG-Vergütungsatz vom Aug 2019 (10,48ct/kWh)
- Modulplazierung auf dem Dach schwachsinnig
 (Teilverschattung über Kamin und Rohrentlüftung)
- Eigenverbrauch 30%, bei einer 9,9kWhp Anlage viel zu hoch,
  real ca. 15-20% (bisheriger Jahresverbrauch 4500kWh/a)

Übriegens machen alle Dacharbeiten und Modulmontagen bei diesem 
Fachbetrieb ein Subunternehmen, welches polnische Heizungsmonteure sind, 
so die Info des Elektomeisters und diese sind völlig ausgebucht, daher 
die monatelange Terminverschiebung.

Das gleiche Subunternehmen installiert auch die Module für den 
"EVU-Elektoinstallationsbetrieb".

Soviel zum Thema Fachbetrieb und EFK, ist hoffentlich eine Ausnahme.

Info EEG-Vergütung:
Okt 2019: 10,18ct/kWh
Nov 2019: 10,08ct/kWh
Feb 2020:  9,72ct/kWh
Mrz 2020:  9,58ct/kWh

So, dass soll es gewesen sein. Ist ja ein wenig Offtopic...

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.