Forum: Ausbildung, Studium & Beruf BKA Wiesbaden sucht Elektrotechnik-Ingenieure


von Micha (Gast)


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Falls jemand Interesse hat und aus dem Raum Wiesbaden kommt einfach mal 
auf deren Internetseite nachschauen.

: Verschoben durch Moderator
von ;) (Gast)


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Gehts noch etwas genauer?

von Blumpf (Gast)


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Micha schrieb:
> Falls jemand Interesse hat und aus dem Raum Wiesbaden kommt
> einfach mal
> auf deren Internetseite nachschauen.

Für einen Link hats nicht mehr gereicht, hmm?

von Robert (Gast)


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von ;) (Gast)


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Vermutlich ein Personaler, dem der A... auf Grundeis geht, weil er
keine Bewerbungen vorweisen kann. Dann blüht ihm vielleicht das
selbe Schicksal, dass er anderen hin und wieder verschreibt. ;)

von Blumpf (Gast)


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Robert schrieb:
> Google + 20 Sekunden Lebenszeit:
> 
https://www.bka.de/DE/KarriereBeruf/Stellenangebote/Tarifbeschaeftigte/Stellenangebot_BKA-2020-1013/BKA-2020-1013.html

Vermutlich soll man "Hilfsmittel zur Befragung Verdächtiger" entwickeln 
oder etwas in der Art. Sonst könnte man ja was dazu schreiben.

von Wertschätzer (Gast)


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Micha schrieb:
> Falls jemand Interesse hat und aus dem Raum Wiesbaden kommt einfach mal
> auf deren Internetseite nachschauen.

Interesse genügt nicht, die wollen eine Ü3 Sicherheitsüberprüfung. Das 
ist die höchste die es gibt und schränkt für den Geheimnisträger die 
reisefreiheit in gewisser Weise ein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz#Staaten_mit_besonderen_Sicherheitsrisiken

Auch das Anforderungsprofil ist nicht ohne, aber wer das drauf hat, geht 
wegen dem 'unerheblich höheren' Gehalt in die Wirtschaft statt in den 
Stall von Vater Staat zu den anderen Amtsschimmeln.

von Corona Paule (Gast)


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Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ... 
gemäß Niveau B1"

B1 ist halt Niveau 8. Klasse. Wenn das der Maßstab ist, bewerbe ich 
mich. :D

von TR.OLL (Gast)


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Corona Paule schrieb:
> B1 ist halt Niveau 8. Klasse. Wenn das der Maßstab ist, bewerbe ich
> mich. :D

Wo, welche Art von Schule?

von Wertschätzer (Gast)


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Corona Paule schrieb:
> Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ...
> gemäß Niveau B1"
>
> B1 ist halt Niveau 8. Klasse.

Muttersprachler 8. Klasse vielleicht, aber kein Teutonen-Radebrech: 
https://youtu.be/AhmCgAV2aSA?t=5

von Joachim B. (jar)


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Corona Paule schrieb:
> Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ...
> gemäß Niveau B1"

mir gefällt

"Energietechnik" mit "fortgeschrittene Audioerfassungssysteme, Digitale 
Audiotechnologie"

Was ja JEDER Ing der El. Energietechnik studiert.......

Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber 
intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben 
werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss.

: Bearbeitet durch User
von John Doe (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber
> intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben
> werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss.

Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern 
ausschreiben. So kenne ich das auch von Bekannten in deren Behörden.

von John Doe (Gast)


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Wertschätzer schrieb:
> Interesse genügt nicht, die wollen eine Ü3 Sicherheitsüberprüfung. Das
> ist die höchste die es gibt und schränkt für den Geheimnisträger die
> reisefreiheit in gewisser Weise ein:
> 
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz#Staaten_mit_besonderen_Sicherheitsrisiken

Die Ausnahmen sind wohl für die meisten zu verschmerzen. Problematischer 
sind da sicherlich die anderen Anforderungen der Sicherheitsüberprüfung.

> Auch das Anforderungsprofil ist nicht ohne, aber wer das drauf hat, geht
> wegen dem 'unerheblich höheren' Gehalt in die Wirtschaft statt in den
> Stall von Vater Staat zu den anderen Amtsschimmeln.

Also so anspruchsvoll ist das Profil ja nun nicht.
Insgesamt klingt das danach, dass man Audio-Überwachungssysteme - 
vermutlich sehr stromsparende, batteriebetriebene - entwickeln soll. 
Oder anders ausgedrückt: Wanzen.

Was das Gehalt angeht, so ist das auch nicht so schlecht:
In Stufe drei (Erfahrung ist ja gefordert) sind das €62.500/Jahr.
Wer etwas mehr drauf hat und besser verhandelt, kann sicherlich noch 
eine Stufe 4 rausholen, dann sind das schon 67.500.
Vergessen darf man nicht die anderen Annehmlichkeiten des öffentlichen 
Dienstes:
- defacto unkündbar
- kein Erfolgsdruck
- "Firma" kann nicht pleite gehen

Für den ein oder anderen ist das viel Geld wert. Insbesondere in 
Corona-Zeiten...

von Reinhard S. (rezz)


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John Doe schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber
>> intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben
>> werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss.
>
> Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern
> ausschreiben. So kenne ich das auch von Bekannten in deren Behörden.

In einem öffentlichem Betrieb ist mir vor einigen Jahren auch mal ein 
Beispiel ähnlich Joachim B. begegnet.

von Joachim B. (jar)


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John Doe schrieb:
> Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern
> ausschreiben.

nur intern zählt nicht!
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/einstellung-2-stellenausschreibung_idesk_PI13994_HI1785685.html

"Für den Öffentlichen Dienst könnte sich ein Ausschreibungserfordernis 
unmittelbar aus dem Grundgesetz (GG) ergeben. Art. 33 Abs. 2 GG eröffnet 
jedem deutschen Staatsangehörigen nach Eignung, Befähigung und 
fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Die 
Vorschrift betrifft den gesamten Öffentlichen Dienst, damit auch die 
Einstellung und Beförderung von Beschäftigten. Diese Norm ist nicht nur 
ein unverbindlicher Programmsatz, vielmehr ergeben sich aus ihr für den 
einzelnen Bewerber unmittelbar Rechte. Der Anspruch auf Zugang zu jedem 
öffentlichen Amt impliziert zugleich aber auch die Notwendigkeit einer 
Ausschreibung, da erst hierdurch der potenzielle Bewerber die Kenntnis 
von der freien Stelle erhält, wodurch die Bewerbung faktisch erst 
ermöglicht wird. Der Verzicht auf Ausschreibung führt daher im Bereich 
des Öffentlichen Dienstes (Bund, Land, Gemeinden, Körperschaften und 
Anstalten des öffentlichen Rechts) u. U. zur Verletzung seines Anspruchs 
aus Art. 33 Abs. 2 GG. Allerdings dürfte dieser Anspruch nur dann 
bedeutsam werden, wenn nachgewiesen wird, dass die anderweitige 
Besetzung rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft war, weil der Zugang zu 
dem öffentlichen Amt mangels Ausschreibung unmöglich war. Dies dürfte 
allenfalls bei internen Bewerbern praktisch werden."

: Bearbeitet durch User
von Wertschätzer (Gast)


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John Doe schrieb:
> Also so anspruchsvoll ist das Profil ja nun nicht.
> Insgesamt klingt das danach, dass man Audio-Überwachungssysteme -
> vermutlich sehr stromsparende, batteriebetriebene - entwickeln soll.

Nicht nur 'soll' sondern auch schon hat.

"mindestens dreijährige praktische Erfahrung in einem entsprechenden 
Berufsbild"

Anspruchsvoll ist natürlich relativ gesehen für 0815 Absolventen oder 
Quereinsteiger. Wohl nur ein Bruchteil der Bacs undMaster geht in die 
Entwicklung, die meisten suchen eher weniger creative Beschäftigungen.

Joachim B. schrieb:
>> Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber
>> intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben
>> werden soll,

>Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern
>ausschreiben.

Nein das ist Realität im öD, die müßen auch nach extern ausschreiben, ob 
wohl sie das nicht wollen. Deshalb wird die Bewerbungsfrist knapp 
gefasst und das Anforderungsprofil quasi massgeschneidert (Wohl ein 
Physik-Absolvent mit Abschlussarbeit Elektrodynamik/Laser). Scherzhaft 
wird da noch die Anforderung "Der Bewerber muß "Rainer heissen" 
angefügt, damit klar wird das die Stelle quasi schon (an Rainer) 
vergeben ist.

von John Doe (Gast)


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Wertschätzer schrieb:
>>Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern
>>ausschreiben.
>
> Nein das ist Realität im öD, die müßen auch nach extern ausschreiben, ob
> wohl sie das nicht wollen. Deshalb wird die Bewerbungsfrist knapp
> gefasst und das Anforderungsprofil quasi massgeschneidert (Wohl ein
> Physik-Absolvent mit Abschlussarbeit Elektrodynamik/Laser). Scherzhaft
> wird da noch die Anforderung "Der Bewerber muß "Rainer heissen"
> angefügt, damit klar wird das die Stelle quasi schon (an Rainer)
> vergeben ist.


Das stimmt doch nicht. Sagt jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht. Und 
das ist die höchste Instanz... Es geht hier nicht um eine Beamtenstelle.

Daher wird das BKA hier in der Tat keinen internen gefunden haben.

von Qqqqq (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Corona Paule schrieb:
> Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ...
> gemäß Niveau B1"
>
> mir gefällt
>
> "Energietechnik" mit "fortgeschrittene Audioerfassungssysteme, Digitale
> Audiotechnologie"
> Was ja JEDER Ing der El. Energietechnik studiert.......
>
> Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber
> intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben
> werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss.

Sauerei sowas

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Auf Deutsch, die suchen einen Abhörspezialist, der sich besonders um die 
langfristige Stromversorgung der Wanzen kümmert.

Ich könnte mir ebenfalls vorstellen dass die bereits einen bestimmten 
Kandidaten im Auge haben. Vielleicht intern, vielleicht jemanden aus der 
Industrie.

von Eulenspiegel (Gast)


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Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen. 
Immerhin haben sie damit bessere Chancen, jemanden zu bekommen. Typisch 
war ja bislang, dass man mit Bachelor nicht in den hD kam sondern 
erstmal mit 10 eingestellt wurde. Wenn zu dem 13er-Gehalt noch gute 
Zulagen kommen, ist das sogar ziemlich gut -- je nach aktueller Stelle. 
Aber als Beamter nehmen sie einen dann doch nicht...

von Q vom MI6 (Gast)


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Ich lese da raus, dass sie Physiker suchen, E-Techniker sind nur dritte 
Wahl.

Was "fortgeschrittene Audioerfassungssysteme" sein sollen weiss auch 
keiner.

von John Doe (Gast)


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Eulenspiegel schrieb:
> Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen.
> Immerhin haben sie damit bessere Chancen, jemanden zu bekommen. Typisch
> war ja bislang, dass man mit Bachelor nicht in den hD kam sondern
> erstmal mit 10 eingestellt wurde. Wenn zu dem 13er-Gehalt noch gute
> Zulagen kommen, ist das sogar ziemlich gut -- je nach aktueller Stelle.
> Aber als Beamter nehmen sie einen dann doch nicht...


1. E13 hat mit gD oder hD überhaupt nichts zu tun. Die Entgeltgruppen 
sind Tarifsache und daher ausschließlich von der Tätigkeit abhängig.
Ein Bezug zwischen Beamtenlaufbahnen und Entgeltgruppen wird nirgendwo 
hergestellt, weder im Tarifvertrag, der Entgeldordnung noch sonstwo.
2. Richtig ist, dass der Bachelor im Allgemeinen Voraussetzung für den 
gD, der Master für den hD ist. Und dort gibt es Überschneidungen, das 
Endamt für den gD ist A13, das Einstiegsamt für den hD ist auch A13. Wer 
sich nicht die Mühe macht, auch nur einmal in den Tarifvertrag zu 
schauen - und das sind erstaunlich viele -, der setzt A13 und E13 
gleich.
3. Für die Einstellungen kann ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst 
unter anderem Hochschulabschlüsse als persönliche Voraussetzung 
definieren. Das ist aber völlig unabhängig von der Eingruppierung. Diese 
richtet sich ausschließlich nach der Tätigkeit. Heißt:
Stellenausschreibung kann - muss aber nicht - Bewerber anhand der 
Bildungsabschlüsse aussieben, eingruppiert wird rein nach Tätigkeit 
unabhängig von der Bildung.
Im Extremfall kann also arbeits- und tarifrechtlich korrekt ein 
Hauptschulabbrecher auf eine E15-Stelle eingestellt werden, wenn er die 
Anforderungen erfüllt und der Beste unter den Bewerbern ist.
4. Es gibt noch eine Sonderform, den sonstigen Beschäftigten. Führt aber 
hier zu weit.

Zu beobachten ist, dass immer mehr Behörden im IT-Bereich den "Filter" 
Hochschulabschluss in der Stellenausschreibung weglassen, um Bewerber zu 
bekommen. Meiner Meinung nach der einzig vernünftige Weg, um an gute 
Leute zu kommen.

Ein Nachbar auf der Strasse hier ist übrigens auch als sonstiger 
Beschäftigter auf einer E14-Stelle und hat "nur" Abitur.

von Boris F. (skyperhh)


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Eulenspiegel schrieb:
> Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen.

Nicht bemerkenswert sondern "normal" möglich, laut der Entgeltordnung 
liegt der Bereich der Eingruppierung für Ingenieure im Bereich EG 10 - 
13.... Ein Master ist nicht gefordert, es reicht Bachelor, Diplom (mit 
oder ohne FH) und bei entsprechden Nachweis / Qualifikation auch ein 
Techniker.

von John Doe (Gast)


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Boris F. schrieb:
> Eulenspiegel schrieb:
>> Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen.
>
> Nicht bemerkenswert sondern "normal" möglich, laut der Entgeltordnung
> liegt der Bereich der Eingruppierung für Ingenieure im Bereich EG 10 -
> 13.... Ein Master ist nicht gefordert, es reicht Bachelor, Diplom (mit
> oder ohne FH) und bei entsprechden Nachweis / Qualifikation auch ein
> Techniker.


Stimmt so nicht. Bitte nochmal nachlesen.

von Meister GasWasserScheisse (Gast)


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John Doe schrieb:
> Zu beobachten ist, dass immer mehr Behörden im IT-Bereich den "Filter"
> Hochschulabschluss in der Stellenausschreibung weglassen, um Bewerber zu
> bekommen. Meiner Meinung nach der einzig vernünftige Weg, um an gute
> Leute zu kommen.

Ja, solang man diese Leute dann auch nicht wie jemanden ohne 
Hochschulabschluss bezahlt

von John Doe (Gast)


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Meister GasWasserScheisse schrieb:
> John Doe schrieb:
>> Zu beobachten ist, dass immer mehr Behörden im IT-Bereich den "Filter"
>> Hochschulabschluss in der Stellenausschreibung weglassen, um Bewerber zu
>> bekommen. Meiner Meinung nach der einzig vernünftige Weg, um an gute
>> Leute zu kommen.
>
> Ja, solang man diese Leute dann auch nicht wie jemanden ohne
> Hochschulabschluss bezahlt

Wie geschrieben: Die Bezahlung (=Eingruppierung) richtet sich nach der 
Tätigkeit. Und damit ist das nicht Sache der Behörde sondern des 
Tarifvertrags. Und somit, falls die Behörde die Tätigkeit falsch 
bewertet, gerichtlich einklagbar.

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