Hallo Leute, ich bin selbständiger Elektronikentwickler seit mehreren Jahren, und bin rechtmäßiger Eigentümer einer Softwarelizenz eines Entwicklungstools. Jetzt steht eine berufliche Veränderung im Raum und ich bin in der Zukunft wieder bei einem Unternehmen fix angestellt. Darf ich (und damit meine ich wirklich nur mich selbst) mein eigenes Programm für Entwicklungstätigkeiten innerhalb des neuen Unternehmens verwenden? Ist das rechtmäßig oder nicht? Ich wäre über Hinweise sehr dankbar! Viele Grüße Max
Gefühlt würde ich sagen, wenn deine Software eine Einzelplatz -Lizenz ist, dann darf sie nicht auf mehreren Rechner installiert sein. Der Name der FA. für die man die Software einsetzt sollte keine Rolle spielen. Aber rechtliches könntest du auch auf der Hersteller-Seite vermutlich lesen.
Wenn die Lizenz die gewerbliche Nutzung erlaubt, dann dürfte es dem Software-Hersteller egal sein, ob du die Software gewerblich als Selbstständiger oder als Angestellter nutzt. Ob die Software auf mehreren Rechnern (in der Firma und bei dir zu Hause) installiert sein darf, das müsstest du den Software-Hersteller fragen. Und ob du in der Firma mit deiner Software arbeiten darfst, das müsstest du den neuen Arbeitgeber fragen - der könne auch etwas dagegen haben. Im Forum wirklich exakte Aussagen zum Einsatz unbekannter Software bei ebenfalls unbekanntem Arbeitgeber zu bekommen, ist prinzipbedingt nicht möglich... ;-)
Es stellt sich auch die Frage, was passiert, wenn MA ausfällt & andere sein Projekt kurzfristig übernehmen & erfolgreich zu Ende führen sollen. Können Kollegen diese SW bedienen - falls Zugang zu Computer erlaubt, oder kann Projekt in andere, in Fa. eingesetzte SW importiert werden. Als Angestellter bist Du weisungsgebunden - auch bei zu verwendender SW.
Olaf B. schrieb: > was passiert, wenn MA ausfällt & andere > sein Projekt kurzfristig übernehmen & erfolgreich zu Ende führen sollen Das werden sie nicht können (oder dürfen), wenn die Lizenz auf ihn persönlich lautet und nicht auf die Firma. Ich habe alle mögliche Software im Auftrag entwickelt mit kommerziellen Compilern, und je nach Abmachung liefere ich auch die Source Codes aus, aber fortführen kann ein Kunde die Projekte nur, wenn er selbst eine Lizenz erwirbt. Georg
georg schrieb: > kann ein Kunde die Projekte nur, wenn er selbst eine > Lizenz erwirbt. Er könnte evtl. remote auf der Maschine mit der Lizenz arbeiten? Es bleibt leider die organisatorische Frage bei solchen Einmann-Lösungen, wie es weitergeht, wenn der EINE mal krank oder weg ist! Daher kann es sinnvoller sein, eine im Betrieb übliche Lösung zu benutzen.
Hallo Leute, erstmals danke für eure Antworten! Es geht konkret um eine Eagle Lizenz. Ich bin in Besitz einer zeitlich unbefristeten Eagle 7 Professional Lizenz für einen Benutzer. Mittlerweile gibt es ja nur mehr die Mietvariante. Was man teilweise so liest ist Autodesk bei solchen Fragen wie meiner etwas unkooperativ, weil sie ja neue Lizenzen verkaufen wollen. Deshalb habe ich mal hier gefragt, um eine etwas unvoreingenommene Meinung zu bekommen. Kurz gesagt - es geht eigentlich darum, vorerst mal meine unbefristete Lizenz zu verwenden. Sollte ich das Unternehmen verlassen, dann müssten sie sich eben eine eigene aktuelle kaufen - aber aktuell könnte man sich das Geld sparen. Die Software ist wie gesagt definitiv nur auf einem Gerät installiert und wird nur von mir - dem Besitzer verwendet. Viele Grüße Max
Soweit mir bekannt, können allg. Softwarelizenzen in dtl. frei gehandelt werden. D.h. du kanst sie auch in der Firma nutzen bzw. der Firma zur Nutzung überlassen. Wenn du dir ein Auto kaufst, kann dir der Hersteller ja auch nicht untersagen, dieses für Dienstreisen zu verwenden. Sollte es bei Software anders sein, hat die Lobby wirklich gut gearbeitet.
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