Forum: PC Hard- und Software Frage zu Nutzungsrecht Softwarelizenz


von Max (Gast)


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Hallo Leute,

ich bin selbständiger Elektronikentwickler seit mehreren Jahren, und bin 
rechtmäßiger Eigentümer einer Softwarelizenz eines Entwicklungstools.
Jetzt steht eine berufliche Veränderung im Raum und ich bin in der 
Zukunft wieder bei einem Unternehmen fix angestellt. Darf ich (und damit 
meine ich wirklich nur mich selbst) mein eigenes Programm für 
Entwicklungstätigkeiten innerhalb des neuen Unternehmens verwenden? Ist 
das rechtmäßig oder nicht?

Ich wäre über Hinweise sehr dankbar!

Viele Grüße

Max

von herbert (Gast)


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Gefühlt würde ich sagen, wenn deine Software eine Einzelplatz -Lizenz 
ist, dann darf sie nicht auf mehreren Rechner installiert sein. Der Name 
der FA. für die man die Software einsetzt sollte keine Rolle spielen. 
Aber rechtliches könntest du auch auf der Hersteller-Seite vermutlich 
lesen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Wenn die Lizenz die gewerbliche Nutzung erlaubt, dann dürfte es dem 
Software-Hersteller egal sein, ob du die Software gewerblich als 
Selbstständiger oder als Angestellter nutzt.

Ob die Software auf mehreren Rechnern (in der Firma und bei dir zu 
Hause) installiert sein darf, das müsstest du den Software-Hersteller 
fragen.

Und ob du in der Firma mit deiner Software arbeiten darfst, das müsstest 
du den neuen Arbeitgeber fragen - der könne auch etwas dagegen haben.

Im Forum wirklich exakte Aussagen zum Einsatz unbekannter Software bei 
ebenfalls unbekanntem Arbeitgeber zu bekommen, ist prinzipbedingt nicht 
möglich... ;-)

von Olaf B. (Firma: OBUP) (obrecht)


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Es stellt sich auch die Frage, was passiert, wenn MA ausfällt & andere 
sein Projekt kurzfristig übernehmen & erfolgreich zu Ende führen sollen.
Können Kollegen diese SW bedienen - falls Zugang zu Computer erlaubt, 
oder kann Projekt in andere, in Fa. eingesetzte SW importiert werden.

Als Angestellter bist Du weisungsgebunden - auch bei zu verwendender SW.

von georg (Gast)


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Olaf B. schrieb:
> was passiert, wenn MA ausfällt & andere
> sein Projekt kurzfristig übernehmen & erfolgreich zu Ende führen sollen

Das werden sie nicht können (oder dürfen), wenn die Lizenz auf ihn 
persönlich lautet und nicht auf die Firma.

Ich habe alle mögliche Software im Auftrag entwickelt mit kommerziellen 
Compilern, und je nach Abmachung liefere ich auch die Source Codes aus, 
aber fortführen kann ein Kunde die Projekte nur, wenn er selbst eine 
Lizenz erwirbt.

Georg

von oszi40 (Gast)


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georg schrieb:
> kann ein Kunde die Projekte nur, wenn er selbst eine
> Lizenz erwirbt.

Er könnte evtl. remote auf der Maschine mit der Lizenz arbeiten?

Es bleibt leider die organisatorische Frage bei solchen 
Einmann-Lösungen, wie es weitergeht, wenn der EINE mal krank oder weg 
ist! Daher kann es sinnvoller sein, eine im Betrieb übliche Lösung zu 
benutzen.

von Max (Gast)


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Hallo Leute,

erstmals danke für eure Antworten! Es geht konkret um eine Eagle Lizenz. 
Ich bin in Besitz einer zeitlich unbefristeten Eagle 7 Professional 
Lizenz für einen Benutzer. Mittlerweile gibt es ja nur mehr die 
Mietvariante. Was man teilweise so liest ist Autodesk bei solchen Fragen 
wie meiner etwas unkooperativ, weil sie ja neue Lizenzen verkaufen 
wollen. Deshalb habe ich mal hier gefragt, um eine etwas 
unvoreingenommene Meinung zu bekommen.
Kurz gesagt - es geht eigentlich darum, vorerst mal meine unbefristete 
Lizenz zu verwenden. Sollte ich das Unternehmen verlassen, dann müssten 
sie sich eben eine eigene aktuelle kaufen - aber aktuell könnte man sich 
das Geld sparen. Die Software ist wie gesagt definitiv nur auf einem 
Gerät installiert und wird nur von mir - dem Besitzer verwendet.

Viele Grüße

Max

von Karl (Gast)


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Soweit mir bekannt, können allg. Softwarelizenzen in dtl. frei gehandelt 
werden. D.h. du kanst sie auch in der Firma nutzen bzw. der Firma zur 
Nutzung überlassen.
Wenn du dir ein Auto kaufst, kann dir der Hersteller ja auch nicht 
untersagen, dieses für Dienstreisen zu verwenden. Sollte es bei Software 
anders sein, hat die Lobby wirklich gut gearbeitet.

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