Darf man eigentlich einen Raspi (oder Arduino oder sonst was) einfach so in die Hausinstallation (kein Mietobjekt) integrieren? Damit also irgendwas 230V-mäßig steuern und das ganze im Sicherungskasten einbauen? Ich würde nur ungern den Versicherungsschutz oder so verlieren, weil das "grob fahrlässig" oder so ist. Ich weiß, dass es einfach machbar ist und "wo kein Kläger..." aber was sagt irgendeine Vorschrift dazu?
Und ewig grüßt das Murmeltier... Prinzipiell kann man auch mit einem Raspi eine sichernde Hausautomation bauen. Die Sache ist aber ganz einfach: wenn du solche Fragen schon stellen musst, kannst und darfst du das nicht. Im Falle eines Falles wir der Versicherungsgutachter einfach mal behaupten, daß die nicht fachmännische Installation der Grund für was auch immer war. Kannst du bzw. dein Gutachter das widerlegen, prima. Wenn nicht, nicht prima. Der Rest ist deine Entscheidung. Oliver
Selbst eine super-teure Steuerung kann mal ausfallen! Also ist es Deine Aufgabe sich mit dem Wurst-Käse-Fall auseinander zu setzen. Natürlich kann es nicht schaden ausreichen dimensionierte und zulässige Schalt- und Steuerelemente zu verwenden.
Ich Vergaß! Der "nackte" Raspi ist für nichts - außerhalb des Lehrbuchs - zu gebrauchen! Deshalb kommst Du auch nicht darum herrum, rundum die Ein- und Ausgänge mit Schutz und Treibern zu versehen. Letzteres ist aber nichts für einen Laien. Auch sieht man hier den Unterschied zwischen 08/15 Steuerungen und Teilen, die man würglich empfehlen kann.
Ich bin kein Laie und weiß durchaus, wie ich das Zeug installiere. Aber heutzutage sind ja kleine Symbole wichtiger, als Kompetenz. Mülltonnen, CE, FCC und keine Ahnung, was die deutschen Innungsabzocker so vorschreiben, damit nur das, was deren Zwangsmitglieder überteuert verbauen erlaubt ist. Wie beim TÜV: Für die Fahrsicherheit ist es wohl absolut unerheblich, was ich mir auf den Schaltknauf draufschraube. Aber wehe, es hat keine Wellenlinie drauf gedruckt! Schon ist das fahren Selbstmord und gaaanz ganz böse...
Ist das vorlaufender Gehorsam, weil es vielleicht verboten sein könnte? Wenn du dir unsicher bist, hol dir ein Lehrbuch Berufsschule für Elektriker. Man hat studiert, um zu wissen, wie man sich fehlende Informationen besorgt. Und dann ran an die Arbeit.
Dirk schrieb: > Darf man eigentlich einen Raspi (oder Arduino oder sonst was) > einfach so in die Hausinstallation (kein Mietobjekt) integrieren? Damit > also irgendwas 230V-mäßig steuern und das ganze im Sicherungskasten > einbauen? Ich würde nur ungern den Versicherungsschutz oder so > verlieren, weil das "grob fahrlässig" oder so ist. Ich weiß, dass es > einfach machbar ist und "wo kein Kläger..." aber was sagt irgendeine > Vorschrift dazu? Bauteile in der Elektroinstallation müssen den Vorschriften (denk an VDE und DIN, heute EU) genügen, sogar so was primitives wie eine Klemme. Der Hersteller signalisiert das durch ein CE Zeichen auf dem Bauteil, z.B. dem Sicherungsautomaten auf der CE Hutschiene im CE Sicherungkasten. Andere Bauteile dürfen bei ans öffentliche Stromnetz angeschlossenen Hausnetz nicht verwendet werden, derjenige ders anschliesst hat das zu überprüfen, insofern hats derjenige der es neu baut zu beachten. Bauteile in fester Installation müssen höhere Belastungen (Kurzschlussstrom, Spitzenspannung, Isolation) aushalten als welche in einem Gerät am Stecker. Offiziell darfst du also einen Elektriker beauftragen, die nötigen Relais (oder KNX Aktoren) in deine Festinstallation einbauen lassen, und dann diese mithilfe von SELV isolierter rPi (oder anderer Elektronik) steuern. Geräte am (Schuko)stecker darfst du selbst bauen. Fertige Funksteckdosen sowieso einstöpseln. Darfst du Geräte selber bauen, und festeinbauen lassen oder selber reinstöpseln ? Ja, du kannst dein eigener Hersteller sein, du musst kein ausgebildeter Elektriker sein. Für Prototypen brauchst du nichtmal ein CE Zeichen. Sie sind aber trotzdem den geltenden Vorschriften nach zu bauen.
Dirk schrieb: > Aber wehe, es hat keine > Wellenlinie drauf gedruckt! Irgendwie muss man es ja regeln. Oder wär es dir tatsächlich lieber, wenn jeder machen würde, was ihm gefällt?
Hochgradig illegal, morgen kommt das BKA mit 20köpfigem SEK und stürmt deine Hütte. Nur Billag bzw GEZ Nicht-bezahlen ist noch schlimmer...
Alleine die Eingangsfrage.. DU musst doch beurteilen, welche Gefahren auftreten können, und wie du denen begegnest. DU musst doch entscheiden, wenn du morgen einen Unfall hast und 4 Wochen im Krankenhaus liegst, das deiner Familie bzw Angehörigen nichts passiert. Du musst doch entscheiden, was bei Fehlfunktionen passiert. Du musst doch dafür sorgen, das dir die Hütte auch bei Abwesenheit nicht abbrennt. Speziell zum Raspberry Du musst doch dafür sorgen, das der auch noch läuft, wenns mal wieder die SD Karte Schrottet. Ich stells mir nicht Lustig vor, wenn der Raspberry das Haus steuert, Stromausfall Raspi verschluckt sich und im Haus geht nichts mehr. Da machen sichs halt die "Innungsabzocker" leicht. An KNX kann mit der Projektdatei auch mal nen anderer Elektriker helfen, wenn du nicht kannst. Es gibt genug geschulte Personen welche diese (Teure) Installation wieder in Gang bringen. Selbst Homeserver und X1 bauen auf der Dezentralen Struktur auf, also kann ich KNX auch ohne Server zwar nicht so komfortabel bedienen, aber ich kann ihn bedienen. Im Schadensfall haben die nen Prüfprotokoll und genug Rücklagen zur Schadensregelung. Das schlägt sich natürlich auf den Preis nieder. Aber wer repariert DEINE Lösung ? Keiner. Im Forum habense gesagt das ist OK ABER die Verantwortung liegt bei Dir.Und wenn du das einbaust und produktiv laufen lässt, solltest du noch mindestens 1 Person haben, die unabhängig von Dir die Anlage am Laufen halten kann, oder so aufbauen, das bei Ausfall deiner Bauteile die Bedienbarkeit noch gegeben ist. Dann bist du aber von den teureren Lösungen gar nicht mehr so weit entfernt.
Dirk schrieb: > Aber heutzutage sind ja kleine Symbole wichtiger, als Kompetenz. Wenn der Kloß in der Hose groß genug ist: "Um eine echte Industrietauglichkeit gemäß EN 61131-2 bzw. IEC 61131-2 zu erreichen, wurde ..." https://revolution.kunbus.de/revolution-pi-serie/
MaWin schrieb: > Bauteile in fester Installation müssen höhere Belastungen > (Kurzschlussstrom, Spitzenspannung, Isolation) aushalten als welche in > einem Gerät am Stecker. Völlig logisch - Stecker sind der perfekte Schutz gegen Kurzschlüsse, Spannungsspitzen und Isolationsprobleme ;-)
Wolfgang schrieb: > Völlig logisch - Stecker sind der perfekte Schutz gegen Kurzschlüsse, > Spannungsspitzen und Isolationsprobleme... Tja, der Gesetzgeber hat sich was dabei gedacht: geht das eingesteckte Gerät wegen Überschreitung kaputt, wechselt man es aus. Geht die Installation kaputt, ist das ungleich mehr Aufwand (Elektriker holen...). Mit etwas Nachdenken würden sogar gesetzliche Regelungen einleuchten.
Du solltest es so installieren, das der Raspi Dein System "übersteuert" Ich habe alles mit Homematic /FS 20 - sollte mir morgen was passieren, und dann auch noch der Raspi abstürzen - man kann zumindest jede Lampe, jeden Rolladen einzeln von Hand bedienen Fällt dann auch noch ein Aktor aus - dann kommt der Dorfelektriker, nimmmt den Taster raus. sieht sofort die Zu- und Abgangsleitungen, weiss was zu tun ist So Dinge wie Zentralrelais im Sicherungskasten würde ich nie machen - will meine Familie falls mir was passiert nicht in den Ruin stürzen
Dirk schrieb: > Ich bin kein Laie und weiß durchaus, wie ich das Zeug installiere. Aber > heutzutage sind ja kleine Symbole wichtiger, als Kompetenz. Mülltonnen, > CE, FCC und keine Ahnung, was die deutschen Innungsabzocker so > vorschreiben, damit nur das, was deren Zwangsmitglieder überteuert > verbauen erlaubt ist. Das ist Blödsinn. Den ganze Kram brauchst du nur, wenn du das Produkt "in Verkehr" bringst, sprich, an andere weitergibst. Für von dir für dich selber gebaute Geräte ist das alles unötig. Wenn dein Gerät allerdings den Rest der Welt irgendwie stört, elektrisch oder per Funk, gibts Ärger. Ebenso, wenn es abfackelt, oder sich jemand daran einen tödlichen Schlag holt, oder was auch immer. Aber das alles ist ja für jemanden, der weiß, was er tut, kein Problem. Einfach richtig machen, das passt dann schon. Oliver
Hallo, meine Haussteuerung läuft seit 8 Jahren störungsfrei mit einem Raspi und ich sehe das so: Meine Aktoren (Relais) haben alle das VDE Kennzeichen. Die Leiterplatten sind gemäß den geltenden Vorschriften ausgelegt (Überspannungsschutz, Sicherungen, Kriechstrecken usw). Alles ist in Hutschienengehäuse eingebaut. Die verwendeten Klemmen sind auch die teuren - von Phönix mit VDE Kennzeichen. Und die Sache mit dem Versicherungsschutz: Es ist ein Märchen, dass der automatisch sofort weg ist, wenn man eine selbst gebaute Komponente an seine Hausinstallation anschließt. Die Versicherung zahlt nur dann nicht, wenn der Eigenbau nachweislich ursächlich ist für den Schaden. Wenn aber nur zugelassene Komponenten zum Einsatz kamen und alles fachgerecht durch Personen mit entsprechender Elektro-Ausbildung eingebaut wurde, kann der Gutachter nicht automatisch den Eigenbau verantwortlich machen. In jedem Fall sollte man an der 230V Installation nur Änderungen vornehmen, wenn man die entsprechende Qualifikation mitbringt und ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen: Der, der seine Haustechnik ändert, muss die Gefahren und Risiken abschätzen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Noch ein Nachtrag: Schaut euch mal die Komponenten von https://www.controme.com/ an. Mal abgesehen davon, dass das Bauernfänger sind - das ist ein offiziell kaufbares Produkt zum selbst installieren. Die Steuerung basiert auf einem Raspberry und die Aktoren sind abgesetzte Hutschienenmodule. Scheint also vom Grundkonzept her zulassungs-fähig zu sein. PS: Falls jemand diese Webseite studiert: Bitte geht denen nicht auf den Leim. Die Steuerung der Heizung anhand der Rückläufe aus den einzelnen Räumen ist vom Ansatz her vollkommen irre. Heizungen müssen hydraulisch ordentlich abgeglichen sein und dann funktioniert auch eine herkömmliche Regelung perfekt.
Ich sag mal so - und bin mir bewusst, dass ich damit die meisten jetzt vor den Kopf stoße - bei all dem geschwafel hier wird eins klar: Ahnung hat keiner oder will sie nicht teilen! Es geht mir nicht um "was geht", "schon ewig super läuft" oder "du musst es wissen/können/richtig machen". Ich wollte wissen, was vorgeschrieben ist. Ja, damit gehört man zu den Bedenkenträgern. Aber ich wollte nicht wissen, was Eure - in dem Fall unwichtige - Meinung ist. 1. Es gibt Gesetze/Vorschriften. Ob die lächerlich sind, ist hier nicht die Frage gewesen. Wenn es nur um den Schutz der anderen ginge, dann frage ich mich zum Beispiel, warum es eine Gurtpflicht im Auto gibt? Ich gefährde ausschließlich mich selber ohne Gurt. Aber darum geht es den Gesetzen nicht. Oft genug soll der unmündige Bürger vor sich selbst geschützt werden. 2. Ich darf sehr wohl selber was im Sicherungskasten installieren. Dazu braucht es keinen Elektriker. Ich darf sogar bei einem Hausneubau die gesamte Elektrik selber verlegen. Nur den Anschluss an den Versorger muss ein Elektriker machen (und der meckert eventuell rum, weil meine Installation nicht von ihm ist). 3. "CE" ist nicht ausreichend. "VDE" ist wohl auch wichtig? 4. Die "Revolution Pi" haben z. B. wohl irgendeine Daseinsberechtigung. Immerhin weisen die deutlich auf EN 61131-2 hin (keine Ahnung, was da drin steht)
Dirk schrieb: > 3. "CE" ist nicht ausreichend. Doch. CE signalisiert, daß das Teil den gesetzlichen Anforderungen genügt. Aber nur für die vorgesehene Verwendung (siehe Bedienungsanleitung). Eine Funksteckdose (die angenommen zu Recht CE trägt) darf man also nicht aus dem Gehäuse pulen und fest in den Sicherungskasten einbauen, denn dort gelten andere (härtere) Vorschriften und das CE sagte nicht, daß es auch jene Vorschriften erfüllt (wer genau wissen will, welche das Teil erfüllt, sollte deren Nummern in der (deutschsprachigen, sonst eh kein CE)Bedienungsanleitung finden, muss dann aber nachschlagen was hinter den EN-Normen steckt) Aber Hutschienenmodule mit CE (für's Gesamtgerät, nicht bloss das Gehäuse) dürfen schon in den Sicherungskasten.
Dirk schrieb: > bei all dem geschwafel hier wird eins klar: Ahnung > hat keiner oder will sie nicht teilen! Kollege! Deine Anfrage oben ist total unklar: >Darf man... Wer ist "man" und welche Qualifikation hat er? >einen Raspi (oder Arduino oder sonst was) Welche Zulassungen hat das von dir ins Auge gefasste Raspberry Modul? Was ist "sonst was"? Welche Antworten erwartest du bei derart unklarer Anfrage? Nimm dir die Normen und lies nach. Da steht alles drin und zwar ohne Geschwafel. Hier bekommst du nur Meinungen zurückgemeldet. Dazu ist daas Forum auch da: Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Du willst aber augenscheinlich ein Gutachten oder einen Freibrief.
Dirk schrieb: > Darf man eigentlich einen Raspi (oder Arduino oder sonst was) einfach so > in die Hausinstallation (kein Mietobjekt) integrieren? Nein!
Axel L. schrieb: > Es gibt Versicherungen, die grobe Fahrlaessigkeit abdecken. Man sollte nicht meinen, dass das reicht. Wenn der TO unsachgemäß an seiner Anlage rumhantiert und dadurch Menschen verletzt werden oder schlimmeres, dann befinden wir uns im strafrechtlich relevanten Bereich. Da schützt die Versicherung nicht.
Elektriker schrieb: >> > > Nein! Wenn hier soviel über Regeln geschwurbelt wird: Zitiere bitte, was du hier weißt. Wenn ich ein zugelassenes Relais Modul von raspi ansteuern will, was solls?
Fritz Fischer schrieb: > Zitiere bitte, was du > hier weißt. Für Berlin gilt: https://www.stromnetz.berlin/anschliessen/installateure/installateurverzeichnis Nur eingetragene Elektroinstallateure dürfen Anlagen errichten, erweitern, ändern und unterhalten. Für die Eintragung für ein in Berlin ansässiges Elektroinstallationsunternehmen benötigt man anderem einen Qualifikationsnachweis sowie eine gültige Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer und eine Gewerbeanmeldung der ausstellenden Behörde. Da die Anfrage des TO sehr unklar ist, wie meine Vorredner schon schrieben, gehe ich vom worst-case aus: Er ist Laie und will irgendwas ohne VDE Zulassung an seine Anlage dran frickeln - daher Nein! Ansonsten soll er einfach bei seinem Stromnetzbetreiber nachfragen. Das ist die richtige Adresse für sein Anliegen.
Fritz Fischer schrieb: > Zitiere bitte, was du > hier weißt. Maßgeblich ist die NAV - hier §13 Absatz 2. https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf [...] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Ergo: Wenn der TO ein Elektrogewerbe hat und die erforderlichen Qualifikationen erworben hat und im Instalalteurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist, darf er zugelassene Komponenten (CE, VDE) in seine Anlage einbauen.
Und ist er das alles nicht, und er macht das trotzdem, dann gilt
1 | § 13 Elektrische Anlage |
2 | (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen |
3 | Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. |
Kling einfach, ist auch so. Man darf machen was man will, ist dann aber für die Konsequenzen verantwortlich. Dieses Konzept ist anscheinend nicht jedem geläufig. Oliver
Oliver S. schrieb: > Kling einfach, ist auch so. Man darf machen was man will, ist dann aber > für die Konsequenzen verantwortlich. Dieses Konzept ist anscheinend > nicht jedem geläufig. Da liegst du falsch. (1) regelt die Verantwortlichkeit. In (2) wird festgelegt, wer die Arbeiten durchführen darf. Laien dürfen an 230V Anlagen keine Arbeiten durchführen. Bitte erkundige dich bei deinem EVU, falls du mir nicht glaubst.
Berlinstrom: "Verteilungsnetzbetreiber führen wir das Verzeichnis für eingetragene Elektroinstallateure, die *Anlagen im Anschluss an unser Verteilungsnetz* errichten, erweitern, ändern und unterhalten dürfen." Das würde ich als vage Beschreibung für etwas, was man nicht präzise beschreiben will, ansehen. Da steht ausdrücklich nicht "alles was wir mit Strom versorgen". Daß nur zugelassene Installateure vor dem Zähler schrauben dürfen, ist zu verstehen. Daß man das nicht ganz so präzise beschreibt, allerdings auch.
Elektromeister aus Bayern schrieb: > Bitte erkundige dich bei deinem EVU, falls du mir nicht glaubst. Ich glaube nicht, das irgend ein EVU mir meine Bürgerrechte absprechen kann oder wird. Und das Thema "TAB" hat mein Vorredner auch schon erklärt: Bis zum Zählerkasten darf nur der zugelassene Elektriker, danach bin ich selber verantwortlich. Steht wörtlich in den TAB. Und wie ich meine Verantwortung wahrnehme, liegt alleine in meiner Verantwortung. Mit allen Konsequenzen. Oliver
Carl D. schrieb: > Berlinstrom: > "Verteilungsnetzbetreiber führen wir das Verzeichnis für eingetragene > Elektroinstallateure, die Anlagen im Anschluss an unser Verteilungsnetz > errichten, erweitern, ändern und unterhalten dürfen." Richtig. Es fehlt Instandhalten, und es gilt nur für Anlagen(teile) die bereits an das 230V Netz des Versorgers angeschlossen sind. Selber errichten und dann anschliessen lassen: erlaubt. Instandhaltung (siehe Wikipedia): erlaubt (Vorteil: bei lediglich Instarbeiten muss man nichts an modernere Vorschriften anpassen, wie man es bei Neubau und Erweiterungen müsste).
@Oliver >Und wie ich meine Verantwortung wahrnehme, liegt alleine in meiner >Verantwortung. Mit allen Konsequenzen. Stimmt! Vergiss aber nicht die Bude gut abzuschließen. In dem Moment, indem jemand in Deine Bude eindringt (Gäste, Besucher oder die Tochter Deiner Schwiegermutter), bist Du für alles verantwortlich. Und glaub mir: Idioten sind seeeeehr erfinderisch. Selbst, wenn einem Einbrecher etwas passiert, bist Du nach all den Prozessen nicht besser dran, als wenn Du es hättest machen lassen.
Sebastian S. schrieb: > Stimmt! > Vergiss aber nicht die Bude gut abzuschließen. > In dem Moment, indem jemand in Deine Bude eindringt (Gäste, Besucher > oder die Tochter Deiner Schwiegermutter), bist Du für alles > verantwortlich. Und glaub mir: Idioten sind seeeeehr erfinderisch. > Selbst, wenn einem Einbrecher etwas passiert, bist Du nach all den > Prozessen nicht besser dran, als wenn Du es hättest machen lassen. Für alle die die diese Leier zu millionsten Mal durchkauen und die Lehrmeister abgeben: Bitte mal ein konkretes Beispiel nennen für die Leistungsverweigerung einer Versicherung oder endlosen Prozessen. Wenn für jede Oberlehrermeinung hier wenigstens ein Fallbeispiel beigebracht werden kann erachte ich die Warnungen für relevant. Alles andere ist Angstmacherei.
temp schrieb: > Bitte mal ein konkretes Beispiel nennen für die > Leistungsverweigerung einer Versicherung oder endlosen Prozessen. nicht relevant. Der TO wollte ausdrücklich die Rechtslage erläutert haben. Das wurde erledigt, entspr. Quellenangaben wurden mitgeliefert. Er hat nun seine Antwort.
temp schrieb: > Bitte mal ein konkretes Beispiel Aus den Recht- und Verwaltungslehrgängen gibt es dazu ein übliches Beispiel. Da hatte ein Bastler in seinem Hobbykeller und natürlicherweise, weil er weg mußte, diesen Raum zwar abgesperrt, aber nicht alles vom Netz genommen. Während alle auf der Beerdigung waren stiegen Einbrecher ein. Diese kamen durch das Hobbywerkstattfenster und plumsten dabei schön in spannungsführenden Teile und Werkzeug. Einer war Tod der andere schwerverletzt. Der Mann hatte nur Pech, dass nicht beide Tod waren. Er muss für die lebenslangen Schäden des anderen Einbrechers aufkommen. Der tote Einbrecher war mit damals ca. 10000 DM (Todespauschale) ein echtes Schnäppchen.
Ich habe mich letztes Jahr im Zusammenhang mit unserem Hausbau in Niedersachsen mit der Frage beschäftigt, was ich selbst machen darf: Arbeiten an der Elektrik sind für Laien grundsätzlich verboten (§13 Niederspannungsanschlussverordnung).
Dieter schrieb: > nicht alles vom Netz genommen. Wenn Jener ordentlich abgeschaltet hätte und die Verletzungen wären durch ausrutschen auf herumliegenden Schraubenziehern auf dem Tisch vor dem Fenster entstanden, wäre dem Mieter/Eigentümer gar nichts passiert, d.h. er hätte für nichts aufkommen müssen. Die Diskussion war, ob dem Mann bereits ein Warnschild außen am Fenster geholfen hätte. Es wurde dabei penibel geprüft, wer der zweite Einbrecher war. Wäre der als erster gestürzt, weil ausgerutscht auf Teilen auf dem Tisch wäre das ein üblicher Unfall gewesen und des Einbrechers alleinige Schuld. In dem Falle stürzte zuerst sein Partner in den Tod. Er stürzte entweder aus Schreck, bzw. weil er versuchte seinen Partner noch festzuhalten.
Dieter schrieb: > plumsten dabei schön in spannungsführenden Teile Übel. Hätte das Urteil anders ausgesehen, wenn das nicht mit der Hausinstallation in Zusammenhang gestanden hätte? Also sowas wie z.B. er hat ein Glas Salzsäure stehengelassen und der Einbrecher hatte Durst?
In dem Falle war es der Bastelkeller mit offenen Geräten und der Strom war nicht abgeschaltet. Also keine "Hausinstallation". Genaugenommen, darf nur ein Fachmann Lampen im Haus anschließen. Wenn Du es selbst machst, hast Du ein großes Problem. Wenn man so etwas macht, dann macht man es wie ein Fachmann, aber dann auch perfekt. Sollte es dadurch zu einem Brand kommmen und das viele Jahre her sein, dann hat in der Regel "the simple man or woman" die Rechnung schon lange weggeworfen. Und weiss natürlich nicht mehr, was durch einen Handwerker oder die Umzugsfirma installiert wurde. Übrigens das ist auch der Grund, warum viele Leute lieber LED-Birnen in vorhandene Lampen eindrehen. Die LED-Komplettdinger fallen nach Ablauf der Garantiezeiten relativ zuverlässig aus, weil meistens ein Elko seinen Low ESR verliert. Und dann dürfte nur ein Handwerker die neue installieren. Wenn man dann die Kosten vergleicht, wäre die stromfressende Glühlampe zu behalten billiger gewesen. Daher finde ich die Leute scheiße blöd, die sich dann sowas wegen einem scheiße Design kaufen. Die sitzen dann zurecht in dem scheiße Loch, getrost dem Motto "Scheiße gehört zu Scheiße". Wenn Du mit dem Raspi einen ganzen Haufen Netzzwischenstecker über Funk bedienst ist das alles natürlich kein Problem. Wenn es der Schaltschrank sein sollte, dann sind dort die 230V Relais und läßt Dir vom Handwerker die 24V Steuerleitungen in einen Kasten daneben legen. Da kannst Du dann mit dem Raspi schalten und walten wie Du möchtest.
Dieter schrieb: >> Bitte mal ein konkretes Beispiel > > Aus den Recht- und Verwaltungslehrgängen gibt es dazu ein übliches > Beispiel. Das ist ein konstruiertes Beispiel, welches staunenden Studenten ein "Ahhhh" und "Ohhhh" entlocken soll und damit diese beim nächsten Kaffeekränzchen bei Onkel Herbert eben dieses zum Besten geben können, weil Onkel Herbert ganz stolz ist, eine Lampe im Kohlenschuppen selbst gewechselt zu haben. Bitte Das Gericht und das Urteil benennen, sonnst ist es nur Stammtischbubb. Apropos: https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/einbrecher-stirbt-durch-stromschlag-an-windkraftanlage-2533530410.html https://www.lvz.de/Region/Delitzsch/Mann-erleidet-toedlichen-Stromschlag-bei-Einbruch-in-Trafostation https://www.t-online.de/region/essen/news/id_87355932/essen-bei-einbruch-kabeldieb-von-stromschlag-toedlich-getroffen.html Haben die Hinterbliebenen der Einbrecher ja richtig Glück gehabt! Bei einem Energieversorger ist doch deutlich mehr zu holen als bei einem Bastel-Wastel!
Häuslebauer schrieb: > Ich habe mich letztes Jahr im Zusammenhang mit unserem Hausbau in > Niedersachsen mit der Frage beschäftigt, was ich selbst machen darf: > > Arbeiten an der Elektrik sind für Laien grundsätzlich verboten (§13 > Niederspannungsanschlussverordnung). Das ist die Theorie, die Praxis sind Elektroabteilungen in Baumärkten. Gibt es seit Jahrzehnten. Ende der Diskussion. Oliver
Häuslebauer schrieb: > Arbeiten an der Elektrik sind für Laien grundsätzlich verboten (§13 > Niederspannungsanschlussverordnung). Genau das steht dort nicht. Heisst im übrigen nicht ohne Grund ANSCHLUSSverordnung.
VDE 0815 schrieb: > Bitte Das Gericht und das Urteil benennen, sonnst ist es nur Stammtischb(l)ubb. In den Unterlagen waren diese zitiert. Aber suchen tue ich das Zeug jetzt nicht mehr, es sei denn zum Entsorgen. > Haben die Hinterbliebenen der Einbrecher ja richtig Glück gehabt! Bei > einem Energieversorger ist doch deutlich mehr zu holen als bei einem > Bastel-Wastel! In dem Falle war der Einbrecher gewarnt, dass dort hohe Spannung ist. Aus dem Grunde war ja auch die Diskussion, wenn am Kellerfenster ein Warnschild angebracht gewesen wäre, wie es dann ausgegangen wäre. Der Unterschied bei Deinen Fällen ist der, dass der Einbrecher hier einsteigt und es zum allgemeinen Grundwissen gehört, dass da gefährliche Spannungen vorhanden sind. Daher trägt er die volle Verantwortung für sein tun und der Betreiber hat nie etwas zu befürchten. Wenn Du diese feinen juristischen Unterschiede nicht kennst, dann benenne Dich mal schleunigst um.
Elektromeister aus Bayern schrieb: > Fritz Fischer schrieb: >> Zitiere bitte, was du >> hier weißt. > > Maßgeblich ist die NAV - hier §13 Absatz 2. > https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf > Nein. Die NAV gilt Netzseitig. Und das Netz hört an der Hausanschlusssicherung auf. Spätestens nach dem Zähler beginnt die Kundenanlage. Siehe auch NAV §5
1 | § 5 Netzanschluss |
2 | Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen |
3 | Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der |
4 | Hausanschlusssicherung, |
Häuslebauer schrieb: > > Arbeiten an der Elektrik sind für Laien grundsätzlich verboten (§13 > Niederspannungsanschlussverordnung). Und wo ist die Strafe dafür festgelegt ?
Axel L. schrieb: > Häuslebauer schrieb: > >> >> Arbeiten an der Elektrik sind für Laien grundsätzlich verboten (§13 >> Niederspannungsanschlussverordnung). > > Und wo ist die Strafe dafür festgelegt ? Da wo auch steht, daß es nur Laien oder Meister gibt.
Axel L. schrieb: > Häuslebauer schrieb: > >> >> Arbeiten an der Elektrik sind für Laien grundsätzlich verboten (§13 >> Niederspannungsanschlussverordnung). > > Und wo ist die Strafe dafür festgelegt ? Die Strafe ist der Ausschluss der Verscherungshaftung wenn die Hütte abfackelt UND irgendwer rausfindet das es am Pfusch lag. Die Chancen dafür das jemand den Laienpfusch noch herausfindet oder allzu ernsthaft dahingehend ermittelt gehen wohl gegen null.
Manuel X. schrieb: > Die Chancen dafür das jemand den Laienpfusch noch herausfindet oder > allzu ernsthaft dahingehend ermittelt gehen wohl gegen null.# Wenn der TO samt seiner Familie und dem Haus komplett verbrennt, trifft das doch nicht so selten zu, aber das ist ihm in dem Falle sicherlich egal. Es gibt aber unter denen die unter der Brücke hausen einen genügend großen zweistelligen Prozentbereich denen das passiert ist und alles verloren haben durch so einen Mist (sofern sie nicht ein Clanmitglied sind).
Dieter schrieb: > sofern sie nicht ein Clanmitglied > sind Oh, richtig, einen kleinen rassistischen Seitenhieb hat es jetzt noch gebraucht...
Achso schrieb: > Dieter schrieb: >> sofern sie nicht ein Clanmitglied >> sind > > Oh, richtig, einen kleinen rassistischen Seitenhieb hat es jetzt noch > gebraucht... Kleiner rassistischer Seitenhieb? Das sieht mir eher wie eine Bewerbung bei AfD oder NSDAP aus.
So negativ, wie Ihr das nun auffaßt, war das nicht gemeint. In dem Falle in der allgemeinen ersten Bedeutung mit "in der Ethnologie ein größerer Familienverband" die sich untereinander eher helfen, als individuellen Kleinfamilien. Wenn Ihr das schon für negativ hält, dann hat sich der Gebrauch und die Bedeutung des Begriffes durch die Ereignisse in Berlin aber ganz schön verändert. https://de.wikipedia.org/wiki/Clan_(Begriffskl%C3%A4rung) https://www.duden.de/rechtschreibung/Clan
Manuel X. schrieb: > Die Strafe ist der Ausschluss der Verscherungshaftung wenn die Hütte > abfackelt UND irgendwer rausfindet das es am Pfusch lag. Nein Es gibt sogar Versicherungen die nicht zahlen, wenn die herausfinden das du eine nicht geprüfte Kabeltrommel im Schrank hattest, egal ob sie nur eingelagert wurde oder irgendwann mal doch verwendet.
Oszi60 schrieb: > Es gibt sogar Versicherungen die nicht zahlen, wenn die herausfinden das > du eine nicht geprüfte Kabeltrommel im Schrank hattest, egal ob sie nur > eingelagert wurde oder irgendwann mal doch verwendet. Richtig muß es heißen: Es gibt sogar Versicherungen die nicht zahlen WOLLEN, und dafür die abenteuerlichsten Gründe aufführen. Was dann aber spätestens vor Gericht scheitert. Eine gelagerte Kabeltrommel im Schrank wäre da so ein Fall (wenn die Geschichte denn wahr wäre, was natürlich nicht der Fall ist). Das regelt schon ein Anwalt, da brauchst keine Richter. Oliver
Oszi60 schrieb: > Es gibt sogar Versicherungen die nicht zahlen, wenn die herausfinden das > du eine nicht geprüfte Kabeltrommel im Schrank hattest, egal ob sie nur > eingelagert wurde oder irgendwann mal doch verwendet. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das durch geht. Außer das steht so auf dem Papier. Aber wer unterschreibt sows?
Es gibt ein sehr gut gehütetes Geheimnis der Statistik und das ist wieviele Leistungsfälle in Prozent den Klageweg beschreiten mußten.
Etwas viel Panikmacher unterwegs hier... Also wenn der Poster seine Anlage einsteckbar macht, ist er den Elektriker los. Bedeutet eigener Kasten, mit irgendwas drin, welcher per Kabel am Netz eingesteckt wird. 1) Die Anlage muss beim Ein- & Ausschalten in einen sicheren Zustand gehen. Falls ein Fehlerfall eintritt muss sie auch in einen sicheren Zustand gehen. 2) Bei jeder Komponente, jeder funktionalen Einheit muss man sich ueberlegen : welcher sind die erdenkbaren Fehlerfaelle, und was geschieht dann. Wie kann man verhindern, dass 1. Personen zu Schaden kommen 2. Sachschaden entsteht. Wenn das system also so designt ist, dass es sicher ist, dh Personen- & Sachschaeden verhindert, ist das ein Anfang.
Dirk schrieb: > Damit also irgendwas 230V-mäßig steuern und > das ganze im Sicherungskasten einbauen? Das versicherungsmäßige Problem liegt für den TO als Nichtelektromeister eigentlich nur 230V-seitig. Er bräuchte eigentlich nur Jemanden, der ihm den Schaltschrank mit auf 230V-seitig fertig verdrahteten Schaltmodulen installiert. Auf der 24V oder niedrigeren Steuerspannungsseite (entsprechend günstig angeordnet natürlich) kann er dann seine Verdrahtung mit dem Raspi durchführen.
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