Hallo, ich habe ein Brilliant Abie LED Deckenaufbau-Paneel 120x30cm RGB erworben. Leider war ich etwas irritiert als ich die Leuchte anschließen wollte und keinen Schutzleiter vorfand, gerade da es sich um ein Metallgehäuse handelt. Also kurz recherchiert und auf das Symbol für die Schutzisolierung, also Schutzklasse II gestoßen. Leider scheint mir die Schutzisolierung nicht ausreichend ausgeführt zu sein, da das Anschlusskabel welches in den LED-Treiber geht nur einfach isoliert ist. Wie ihr im Bild sehen könnt liegt nur die Basis-Isolierung des Kabels zwischen dem LED-Treiber und der Lüsterklemme mit kurzer doppelter Isolierung vor. Gerade da ich die Leuchte im "Anfassbereich" meiner Tochter montieren möchte, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen wollen. Was ist eure Meinung dazu? An wen kann man sich wenden, wer ist für so etwas zuständig? Gibt es ein Amt welches die Einhaltung prüft? Vielen Dank Holla die Waldfee
Das hast du gut erkannt! Im Prinzip wäre zwar auch eine verstärkte Isolierung der Adern denkbar, aber das wäre teurer als ein zusätzlicher Isolierschlauch. Produkte dieser Marke/Firma sind schon öfter im europäischen Warnsystem RAPEX aufgetaucht, meist wegen ähnlicher Mängel.
Die zuständige Behörde ist in Deutschland Ländersache, meist wohl die Gewerbeaufsicht.
Beitrag #6241654 wurde von einem Moderator gelöscht.
Markus H. schrieb: > Was ist eure Meinung dazu? So richtig klar ist mir die Kabelführung nicht weil ich den Aufdruck nicht lesen kann. Es gibt ja 2 Kabel, eines ist ordentlich mantelisoliert, das andere zu 5cm nicht und 5cm doch. Bloss was ist das weisse Ding am Ende ? Deine 'Lüsterklemme' ? Wenn auf dieser Leitung 230V~ liegen, sollte die Isolieruntülle es ganz umschliessen. Kürze das Kabel oder nimm eine längere Isoliertülle. > An wen kann man sich wenden, wer ist für so > etwas zuständig? Gibt es ein Amt welches die Einhaltung prüft BundesNetzAgentur meldet es dann an europaweites RAPEX. Markus H. schrieb: > Deckenaufbau-Paneel 120x30cm Markus H. schrieb: > im "Anfassbereich" meiner Tochter Seit wann greift die 2,50m hoch ? Nicht bestimmungsbemässe Verwendung ?
Markus H. schrieb: > Isolierung vor. Gerade da ich die Leuchte im "Anfassbereich" meiner > Tochter montieren möchte, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen > wollen. Da Du diesen Zustand ja leicht ändern kannst, indem Du die beiden "nackten" Drähte so verkürzst, das der Isolierschlauch bis zum Vorschaltgerät reicht, sehe ich nicht, was da Dein Problem ist. Ausserdem musst Du natürlich auch dafür sorgen, das die Anschlussdrähte, die aus der Wand kommen, auch eine doppelte Isolierung bekommen.
Tacker doch einfach den PE an das metallische Gehäuse?!... Ist immer besser. Was du hast, hast du! Scheint ja eine Decken/Wandleuchte zu sein. Sag bitte nicht, dass du noch zweipolige Kabel hast ... :) LG Daniel
Markus H. schrieb: > Was ist eure Meinung dazu? Wenn du dir da Sorgen machst, dann mach einfach noch eine zusätzliche Isolation um die einfachen Kabel rum. > An wen kann man sich wenden, wer ist für so etwas zuständig? Zuallererst der Hersteller. Denn der garantiert, dass das Ding die Schutzklsse 2 einhält. Evtl. ist bei der Montage auch einfach was vergessen worden... > Gibt es ein Amt welches die Einhaltung prüft? Leider wird dir das "Amt" deine Lampe nicht vollends auf Schutzklasse 2 umbauen. Viel eher wird "es" die Lampe für betriebsuntauglich erklären und dann bist auf einmal du Schuld, wenn du sie trotzdem einsetzt. Und eine Lampe für deine Tochter hast du immer noch nicht.
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Links neben der Anschlussklemme sitzt eine Erdungsschraube.(im Bild weitgehend vom Montagebügel verdeckt).
Man müsste die Ader-Enden mal sehen. Es gibt auch doppelt-isolierte Adern, die sehen von aussen erstmal "normal" aus, bestehen aber aus 2 unterschiedlichen Lagen, meist in verschiedenen Farben. Ist recht häufig anzutreffen, aber man sieht es halt erst, wenn man die Ader anschneidet. Das würde dann den Anforderungen genügen.
Michael B. schrieb: > Markus H. schrieb: >> Was ist eure Meinung dazu? > > So richtig klar ist mir die Kabelführung nicht weil ich den Aufdruck > nicht lesen kann. > Es gibt ja 2 Kabel, eines ist ordentlich mantelisoliert, das andere zu > 5cm nicht und 5cm doch. > Bloss was ist das weisse Ding am Ende ? Deine 'Lüsterklemme' ? > Wenn auf dieser Leitung 230V~ liegen, sollte die Isolieruntülle es ganz > umschliessen. Kürze das Kabel oder nimm eine längere Isoliertülle. Primärseite ist das mit der Tülle. Ich habe ein besseres Foto hinzugefügt. Michael B. schrieb: > Seit wann greift die 2,50m hoch ? Nicht bestimmungsbemässe Verwendung ? Ja unter der Dachschräge und mit kleiner Tritthilfe für meine Tochter 3,5 Jahre in Reichweite. Nur schrieb: > Links neben der Anschlussklemme sitzt eine Erdungsschraube.(im Bild > weitgehend vom Montagebügel verdeckt). Also eine vorgesehene Erdungsschraube gibt es nicht, man kann aber sicher eine missbrauchen. hinz schrieb: > im Prinzip wäre zwar auch eine verstärkte > Isolierung der Adern denkbar, aber das wäre teurer als ein zusätzlicher > Isolierschlauch. OK, das ist schon einmal eine neue Erkenntnis. Das Kabel ist wie folgt beschriftet (siehe Foto): VDE-REG 8053 AWM FEP/FEP 18AWG Natürlich musste ich es mit der Info auch gleich anschnippeln und es hat wirklich 2 Lagen Blau und Grün innen. Scheint also alles OK zu sein. Vielen Dank die vielen Antworten und ich habe dank euch wieder etwas dazu gelernt. Mir ging es vorerst darum ob das so korrekt ist wie das Teil geliefert wurde, wenn ich das schon in Deutschland (Importeur Brilliant AG) für 90€ kaufe. Jeder Normalanwender würde das eben so verbauen wie es kommt, daher meine Frage. Trotzdem schadet der Schutzleiter am Metallgehäuse nicht und ich werde ihn noch anschließen.
Löblich, dass hier nachgefragt wird. Was ich aber nicht gut finde, ist dass da wieder geschrieben wird: Schließ die Erdung an. Nein, das "Ding" ist mit Schutzklasse2 beschriftet, und wird dann auch so angeschlossen. Merke: Bei Schutzklasse2 herrscht Schutzleiteranschlussverbot. Wenn du die Lampe mit Erdung anschließt, ist es ein Gerät der Schutzklasse1 und du bist dann haftbar, sollte was passieren. Bei 10% der Kundschaft, wo ich den Lampendeckel entferne ist bei Schutzklasse 1 Lampen, der Schutzleiter nicht angeschlossen, oder/ und der Schutzleiter wird als N mißbraucht...
Hubert M. schrieb: > Löblich, dass hier nachgefragt wird. Was ich aber nicht gut finde, ist > dass da wieder geschrieben wird: Schließ die Erdung an. Nein, das "Ding" > ist mit Schutzklasse2 beschriftet, und wird dann auch so angeschlossen. > Merke: Bei Schutzklasse2 herrscht Schutzleiteranschlussverbot. Ihn nicht anzuschließen ist doch aber nur ein Verschieben der Haftung? Rein physikalisch kann der Anschluss der Schutzleiters doch keine negative Auswirkung haben? Sollte aus unwahrscheinlichen Gründen die Isolierung versagen wäre es einfach ein zusätzlicher Schutz? Für mich ist das zweischichtige Kabel eher die Notlösung bei der Herstellung. Sollte ich z.B. bei der Montage eine Schicht beschädigen, kann es doch gut auch beide erwischen. Der Mantel kann auch einfach altern. Inwieweit ich das mit den heutigen Materialien erleben sollte weiß ich nicht. Aber ich hatte schon genug alte Lampen, bei denen war ich froh diese nicht im Betrieb angefasst zu haben, weil die Isolierung mehr oder weniger nicht mehr da war.
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Hubert M. schrieb: > Löblich, dass hier nachgefragt wird. Was ich aber nicht gut finde, > ist > dass da wieder geschrieben wird: Schließ die Erdung an. Nein, das "Ding" > ist mit Schutzklasse2 beschriftet, und wird dann auch so angeschlossen. > Merke: Bei Schutzklasse2 herrscht Schutzleiteranschlussverbot. Wenn du > die Lampe mit Erdung anschließt, ist es ein Gerät der Schutzklasse1 und > du bist dann haftbar, sollte was passieren. Das ist die für Strippenzieher stark vereinfachte Version. Sonst wirds auch zu schwierig. > Bei 10% der Kundschaft, wo ich den Lampendeckel entferne ist bei > Schutzklasse 1 Lampen, der Schutzleiter nicht angeschlossen, oder/ und > der Schutzleiter wird als N mißbraucht... Das hat damit nicht das geringste zu tun. @TE: Natürlich kannst du den PE anschließen.
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Wenn ein Schutzleiter vorhanden ist würde ich ihn auch benutzen! Sicher ist sicher! Und wenn der Ausgang des Anschlusses galvanisch getrennt ist dann hat man doppelte Sicherheit! Und das ist bestimmt nicht verboten.
Das Sicherheitsrisiko können "Abspringende Drähte" sein. Löst sich der Draht aus der Klemme oder bricht der Draht an der Kerbe, die durch unsachgemässes Abisolieren, entstanden ist, dann kann der Draht abspringen und das Gehäuse berühren. Liegt der Draht an der Phase, dann liegt das Gehäuse an Netzspannung. Die beiden Einzelleiter können durch Verbinden mittels Kabelbinder knapp vor den Klemmen, gegen "Abspringen" gesichert werden. Aber mit jedem Eingriff übernimmt man die Verantwortung. Wenn man diese nicht übernehmen will, ist es besser die Leuchte zurück zu schicken.
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