Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Leuchte Schutzklasse II fraglich


von Markus H. (holladiewaldfee)


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Hallo,

ich habe ein Brilliant Abie LED Deckenaufbau-Paneel 120x30cm RGB 
erworben. Leider war ich etwas irritiert als ich die Leuchte anschließen 
wollte und keinen Schutzleiter vorfand, gerade da es sich um ein 
Metallgehäuse handelt. Also kurz recherchiert und auf das Symbol für die 
Schutzisolierung, also Schutzklasse II gestoßen. Leider scheint mir die 
Schutzisolierung nicht ausreichend ausgeführt zu sein, da das 
Anschlusskabel welches in den LED-Treiber geht nur einfach isoliert ist. 
Wie ihr im Bild sehen könnt liegt nur die Basis-Isolierung des Kabels 
zwischen dem LED-Treiber und der Lüsterklemme mit kurzer doppelter 
Isolierung vor. Gerade da ich die Leuchte im "Anfassbereich" meiner 
Tochter montieren möchte, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen 
wollen.
Was ist eure Meinung dazu? An wen kann man sich wenden, wer ist für so 
etwas zuständig? Gibt es ein Amt welches die Einhaltung prüft?

Vielen Dank
Holla die Waldfee

von hinz (Gast)


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Das hast du gut erkannt! Im Prinzip wäre zwar auch eine verstärkte 
Isolierung der Adern denkbar, aber das wäre teurer als ein zusätzlicher 
Isolierschlauch.

Produkte dieser Marke/Firma sind schon öfter im europäischen Warnsystem 
RAPEX aufgetaucht, meist wegen ähnlicher Mängel.

von hinz (Gast)


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Die zuständige Behörde ist in Deutschland Ländersache, meist wohl die 
Gewerbeaufsicht.

Beitrag #6241654 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Michael B. (laberkopp)


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Markus H. schrieb:
> Was ist eure Meinung dazu?

So richtig klar ist mir die Kabelführung nicht weil ich den Aufdruck 
nicht lesen kann.
Es gibt ja 2 Kabel, eines ist ordentlich mantelisoliert, das andere zu 
5cm nicht und 5cm doch.
Bloss was ist das weisse Ding am Ende ? Deine 'Lüsterklemme' ?
Wenn auf dieser Leitung 230V~ liegen, sollte die Isolieruntülle es ganz 
umschliessen. Kürze das Kabel oder nimm eine längere Isoliertülle.

> An wen kann man sich wenden, wer ist für so
> etwas zuständig? Gibt es ein Amt welches die Einhaltung prüft

BundesNetzAgentur meldet es dann an europaweites RAPEX.

Markus H. schrieb:
> Deckenaufbau-Paneel 120x30cm
Markus H. schrieb:
> im "Anfassbereich" meiner Tochter

Seit wann greift die 2,50m hoch ? Nicht bestimmungsbemässe Verwendung ?

von Harald W. (wilhelms)


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Markus H. schrieb:

> Isolierung vor. Gerade da ich die Leuchte im "Anfassbereich" meiner
> Tochter montieren möchte, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen
> wollen.

Da Du diesen Zustand ja leicht ändern kannst, indem Du die
beiden "nackten" Drähte so verkürzst, das der Isolierschlauch
bis zum Vorschaltgerät reicht, sehe ich nicht, was da Dein
Problem ist. Ausserdem musst Du natürlich auch dafür sorgen,
das die Anschlussdrähte, die aus der Wand kommen, auch eine
doppelte Isolierung bekommen.

von Daniel S. (stokmar)


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Tacker doch einfach den PE an das metallische Gehäuse?!... Ist immer 
besser.
Was du hast, hast du! Scheint ja eine Decken/Wandleuchte zu sein. Sag 
bitte nicht, dass du noch zweipolige Kabel hast ... :)

LG
Daniel

von René H. (mumpel)


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Wie wäre es mit dem Austausch der Kabel?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Markus H. schrieb:
> Was ist eure Meinung dazu?
Wenn du dir da Sorgen machst, dann mach einfach noch eine zusätzliche 
Isolation um die einfachen Kabel rum.

> An wen kann man sich wenden, wer ist für so etwas zuständig?
Zuallererst der Hersteller. Denn der garantiert, dass das Ding die 
Schutzklsse 2 einhält. Evtl. ist bei der Montage auch einfach was 
vergessen worden...

> Gibt es ein Amt welches die Einhaltung prüft?
Leider wird dir das "Amt" deine Lampe nicht vollends auf Schutzklasse 2 
umbauen. Viel eher wird "es" die Lampe für betriebsuntauglich erklären 
und dann bist auf einmal du Schuld, wenn du sie trotzdem einsetzt. Und 
eine Lampe für deine Tochter hast du immer noch nicht.

: Bearbeitet durch Moderator
von Nur (Gast)


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Links neben der Anschlussklemme sitzt eine Erdungsschraube.(im Bild 
weitgehend vom Montagebügel verdeckt).

von Herman Kokoschka (Gast)


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Man müsste die Ader-Enden mal sehen.
Es gibt auch doppelt-isolierte Adern, die sehen von aussen erstmal 
"normal" aus, bestehen aber aus 2 unterschiedlichen Lagen, meist in 
verschiedenen Farben.
Ist recht häufig anzutreffen, aber man sieht es halt erst, wenn man die 
Ader anschneidet.

Das würde dann den Anforderungen genügen.

von Markus H. (holladiewaldfee)


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Michael B. schrieb:
> Markus H. schrieb:
>> Was ist eure Meinung dazu?
>
> So richtig klar ist mir die Kabelführung nicht weil ich den Aufdruck
> nicht lesen kann.
> Es gibt ja 2 Kabel, eines ist ordentlich mantelisoliert, das andere zu
> 5cm nicht und 5cm doch.
> Bloss was ist das weisse Ding am Ende ? Deine 'Lüsterklemme' ?
> Wenn auf dieser Leitung 230V~ liegen, sollte die Isolieruntülle es ganz
> umschliessen. Kürze das Kabel oder nimm eine längere Isoliertülle.

Primärseite ist das mit der Tülle. Ich habe ein besseres Foto 
hinzugefügt.

Michael B. schrieb:
> Seit wann greift die 2,50m hoch ? Nicht bestimmungsbemässe Verwendung ?
Ja unter der Dachschräge und mit kleiner Tritthilfe für meine Tochter 
3,5 Jahre in Reichweite.

Nur schrieb:
> Links neben der Anschlussklemme sitzt eine Erdungsschraube.(im Bild
> weitgehend vom Montagebügel verdeckt).
Also eine vorgesehene Erdungsschraube gibt es nicht, man kann aber 
sicher eine missbrauchen.

hinz schrieb:
> im Prinzip wäre zwar auch eine verstärkte
> Isolierung der Adern denkbar, aber das wäre teurer als ein zusätzlicher
> Isolierschlauch.

OK, das ist schon einmal eine neue Erkenntnis. Das Kabel ist wie folgt 
beschriftet (siehe Foto): VDE-REG 8053 AWM FEP/FEP 18AWG
Natürlich musste ich es mit der Info auch gleich anschnippeln und es hat 
wirklich 2 Lagen Blau und Grün innen. Scheint also alles OK zu sein.


Vielen Dank die vielen Antworten und ich habe dank euch wieder etwas 
dazu gelernt. Mir ging es vorerst darum ob das so korrekt ist wie das 
Teil geliefert wurde, wenn ich das schon in Deutschland (Importeur 
Brilliant AG) für 90€ kaufe. Jeder Normalanwender würde das eben so 
verbauen wie es kommt, daher meine Frage. Trotzdem schadet der 
Schutzleiter am Metallgehäuse nicht und ich werde ihn noch anschließen.

von Hubert M. (hm-electric)


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Löblich, dass hier nachgefragt wird. Was ich aber nicht gut finde, ist 
dass da wieder geschrieben wird: Schließ die Erdung an. Nein, das "Ding" 
ist mit Schutzklasse2 beschriftet, und wird dann auch so angeschlossen. 
Merke: Bei Schutzklasse2 herrscht Schutzleiteranschlussverbot. Wenn du 
die Lampe mit Erdung anschließt, ist es ein Gerät der Schutzklasse1 und 
du bist dann haftbar, sollte was passieren.
Bei 10% der Kundschaft, wo ich den Lampendeckel entferne ist bei 
Schutzklasse 1 Lampen, der Schutzleiter nicht angeschlossen, oder/ und 
der Schutzleiter wird als N mißbraucht...

von Markus H. (holladiewaldfee)


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Hubert M. schrieb:
> Löblich, dass hier nachgefragt wird. Was ich aber nicht gut finde, ist
> dass da wieder geschrieben wird: Schließ die Erdung an. Nein, das "Ding"
> ist mit Schutzklasse2 beschriftet, und wird dann auch so angeschlossen.
> Merke: Bei Schutzklasse2 herrscht Schutzleiteranschlussverbot.

Ihn nicht anzuschließen ist doch aber nur ein Verschieben der Haftung? 
Rein physikalisch kann der Anschluss der Schutzleiters doch keine 
negative Auswirkung haben? Sollte aus unwahrscheinlichen Gründen die 
Isolierung versagen wäre es einfach ein zusätzlicher Schutz? Für mich 
ist das zweischichtige Kabel eher die Notlösung bei der Herstellung. 
Sollte ich z.B. bei der Montage eine Schicht beschädigen, kann es doch 
gut auch beide erwischen. Der Mantel kann auch einfach altern. Inwieweit 
ich das mit den heutigen Materialien erleben sollte weiß ich nicht. Aber 
ich hatte schon genug alte Lampen, bei denen war ich froh diese nicht im 
Betrieb angefasst zu haben, weil die Isolierung mehr oder weniger nicht 
mehr da war.

Beitrag #6242346 wurde von einem Moderator gelöscht.
von hinz (Gast)


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Hubert M. schrieb:
> Löblich, dass hier nachgefragt wird. Was ich aber nicht gut finde,
> ist
> dass da wieder geschrieben wird: Schließ die Erdung an. Nein, das "Ding"
> ist mit Schutzklasse2 beschriftet, und wird dann auch so angeschlossen.
> Merke: Bei Schutzklasse2 herrscht Schutzleiteranschlussverbot. Wenn du
> die Lampe mit Erdung anschließt, ist es ein Gerät der Schutzklasse1 und
> du bist dann haftbar, sollte was passieren.

Das ist die für Strippenzieher stark vereinfachte Version. Sonst wirds 
auch zu schwierig.


> Bei 10% der Kundschaft, wo ich den Lampendeckel entferne ist bei
> Schutzklasse 1 Lampen, der Schutzleiter nicht angeschlossen, oder/ und
> der Schutzleiter wird als N mißbraucht...

Das hat damit nicht das geringste zu tun.


@TE: Natürlich kannst du den PE anschließen.

Beitrag #6242411 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6242421 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Schutzleiter (Gast)


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Wenn ein Schutzleiter vorhanden ist würde ich ihn auch benutzen!

Sicher ist sicher!

Und wenn der Ausgang des Anschlusses galvanisch getrennt ist dann hat 
man doppelte Sicherheit!

Und das ist bestimmt nicht verboten.

von Gerald K. (geku)


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Das Sicherheitsrisiko können "Abspringende Drähte" sein. Löst sich der 
Draht aus der Klemme oder bricht der Draht an der Kerbe, die durch 
unsachgemässes Abisolieren, entstanden ist, dann kann der Draht 
abspringen und das Gehäuse berühren. Liegt der Draht an der Phase, dann 
liegt das Gehäuse an Netzspannung.

Die beiden Einzelleiter können durch Verbinden mittels Kabelbinder knapp 
vor den Klemmen, gegen "Abspringen" gesichert werden.

Aber mit jedem Eingriff übernimmt man die Verantwortung. Wenn man diese 
nicht übernehmen will, ist es besser die Leuchte zurück zu schicken.

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