YT kann nicht erkennen, daß Dein Router noch einen HotSpot-Zugang hat,
d.h. viele andere Deinen Router mit benutzen.
Oder Du bist es selber, der über einen HotSpot surft.
Msd schrieb:> Die Jugend von heute. Wenn YouTube mal nicht geht, kann man vor> lauter> Panik auch kein Google mehr benutzen.
Da wird dann aber auch geschrien, dass das Wlan nicht geht obwohl das
Internet nicht geht.
TR.0LL schrieb:> Msd schrieb:>> Die Jugend von heute. Wenn YouTube mal nicht geht, kann man vor>> lauter>> Panik auch kein Google mehr benutzen.>> Da wird dann aber auch geschrien, dass das Wlan nicht geht obwohl das> Internet nicht geht.
Ja! Weil die garnich mehr wissen, dass Internet auch übers Kabel kommt.
MeierMüllerSchulz schrieb:> Die Alten von gestern. Was für eine grandiose Antwort.> Man kann nur noch den Gockel werfen.
Mit knapp über 30 zähle ich mich nicht zu den Alten, sondern eher zu den
besseren Jüngeren. Meine Altersklasse hat den Siegeszug der grafischen
Bedienoberflächen auf PCs miterlebt. Nicht mehr wirklich Lochraster,
aber alles ab DOS/Win95. Auf dieser Basis hat man gelernt Probleme
selbst zu lösen oder in den weiten des Internets nach Leuten zu suchen,
die das gleiche Problem haben (zu 90% aller Probleme gibt es im Internet
bereits eine Lösung). Damit komme ich in vielen Belangen, sei es Job,
Geld, Recht, Versicherungen auch privat sehr gut zurecht. Leider fehlt
das, wie auch dem Ersteller hier, heute und dann muss man solche
dümmlichen Fragen hier stellen.
YouTube hatte in den letzten Tagen enorme Probleme, es gab sogar
Ausfälle während Life-Streams und es waren Videos von Nutzern nicht
aufrufbar. Da stand teilweise dass der Nutzer gar keine Videos auf
seiner Seite hochgeladen hat.
YT versucht jetzt offenbar das Problem einzugrenzen.
Dieser Text erscheint bei mir seit einigen Monaten immer wieder.
Anscheinend wollen sie eine Nutzereingabe erzwingen, damit es weiter
gehen kann. Ankreuzen und OK drücken ist doch nicht so schwer.
MfG
Hatte mal eine App installiert welche sinnlose Suchanfragen zum
verwirren der Datenkrake automatisch gemacht hat. Danach musste ich ich
mich auch als nicht Roboter veryfizieren. Habe den Zusammenhang gleich
gerafft und das Tool beendet weil ich keine Lust hatte mich ständig als
Mensch beweisen zu müssen wenn ich was suchen will. Lustig war es
trotzdem...
herbert schrieb:> Hatte mal eine App installiert welche sinnlose Suchanfragen zum> verwirren der Datenkrake automatisch gemacht hat.
Würd ich nicht so öffentlich zugeben. Das kann als DoS-Angriff, der nach
§ 303b StGB strafbar ist, gewertet werden.
Auch wenn Google deine Anfragen vermutlich locker wegsteckt, und sich
durch die "Kein Roboter"-Captchas selber schützt:
"Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...
Εrnst B. schrieb:> Würd ich nicht so öffentlich zugeben. Das kann als DoS-Angriff, der nach> § 303b StGB strafbar ist, gewertet werden.> Auch wenn Google deine Anfragen vermutlich locker wegsteckt, und sich> durch die "Kein Roboter"-Captchas selber schützt:> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...
Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(
Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***
suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.
Ein DOS Angriff verfolgt ganz andere Ziele. Ein DOS Angriff soll einem
Rechner /Server zum "abdanken" bewegen oder zustopfen.
Der Unterschied ist gewaltig...
herbert schrieb:> Εrnst B. schrieb:>> Würd ich nicht so öffentlich zugeben. Das kann als DoS-Angriff, der nach>> § 303b StGB strafbar ist, gewertet werden.>> Auch wenn Google deine Anfragen vermutlich locker wegsteckt, und sich>> durch die "Kein Roboter"-Captchas selber schützt:>> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...>> Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(> Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***> suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.
Nein es ist nicht egal. Ich weiß nicht wie die rechtliche Situation
aussieht, wenn deine Katze auf der Tastaur liegt und die ganze Zeit F5
drückt? Wird das auch schon als DDOS Angriff gewertet?
> Ein DOS Angriff verfolgt ganz andere Ziele. Ein DOS Angriff soll einem> Rechner /Server zum "abdanken" bewegen oder zustopfen.> Der Unterschied ist gewaltig...
Den Server mit Anfragen "voll zu spammen" ist ein DDOS angriff, aber
z.B.: eine preperierte XML-Datei (XML-Bombe) hochladen ist ein
DOS-Angriff.
https://www.youtube.com/watch?v=9LYuhs_7Jfw
Alle Angaben ohne Gewähr.
Εrnst B. schrieb:> Das kann als DoS-Angriff, der nach § 303b StGB strafbar ist, gewertet werden.> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...
Eigentlich sollte jeder Server einen Schutzmechanismus besitzen.
Das ist so als ob man sein Fahrrad unangeschlossen auf dem Bahnhof
hinstellt oder als ob man unter Windows ohne Antivirenprogramm unterwegs
ist.
Nur weil manch ein Server-Admin inkompetent ist, ist das noch kein Grund
andere Leute für das eigene Versagen zu bestrafen.
Die USA hatten unter Obama damals ein Gesetz auf dem Weg gebracht dass
sie ein Land von dem sie einen "internet-Angriff" erfahren mit einer
Atombombe platt machen dürfen.
Wenn irgend jemand aus den USA Server aus Russland nutzt um
DDoS-Angriffe auszuführen oder wenn irgend welche Script-Kidis gerade
einen Unsinn machen, das kann man ja nicht nachvollziehen.
Die USA könnten als Gegenmaßnahme auch einfach alle IP-Adressen aus
Russland sperren und die Anfragen einfach nicht weiter leiten. Sie
könnten auch den Datenverkehr über das Glasfaserkabel abschalten ...
dann müssen sie kein Land militärisch angreifen. nur weil da ein
gelangweilter Typ mit DDos-Attacken ein bisschen Geld nebenher verdienen
möchte.
Man sollte überlegen wer der Auftraggeber dieser Angriffe ist, oft sind
es doch Firmen im eigenen Land.
Wenn ein Kraftwerk "gehackt" wurde, dann ist es ganz ratsam nicht die
älteste und primitivste Art der Kommunikation zu nutzen, so dass Leute
zu Hause mit modifizierten Anfragen über die Webseite Zugriff auf den
Admin-Modus bekommen und dann die Pumpen nach Belieben ausschalten
können.
Das war wahrscheinlich ein 12 jähriger der dieses Kraftwerk "gehackt"
hat.
(Ich sehe es nicht als "hacken" wenn man durch scharfes hinsehen auf den
Quellcode der Webseite mitbekommt an welcher Stelle man drehen muss um
sich Zugriff zu verschaffen.)
Mike J. schrieb:> (Ich sehe es nicht als "hacken" wenn man durch scharfes hinsehen auf den> Quellcode der Webseite mitbekommt an welcher Stelle man drehen muss um> sich Zugriff zu verschaffen.)
Ansichtssache. Man kann auch durch scharfes Hinsehen auf viele Haus- und
Kellertüren mitbekommen, an welcher Stelle man drehen muss um sich
Zugriff auf die dort gelagerten Gegenstände zu verschaffen.
Einbruch ist das trotzdem...
Unabhängig davon sind mangelhafte Schutzmechanismen kein Ruhmesblatt für
den Verantwortlichen, klar.
Mike J. schrieb:> Εrnst B. schrieb:>> Das kann als DoS-Angriff, der nach § 303b StGB strafbar ist, gewertet werden.>> "Der Versuch ist Strafbar", "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"...>> Eigentlich sollte jeder Server einen Schutzmechanismus besitzen.> Das ist so als ob man sein Fahrrad unangeschlossen auf dem Bahnhof> hinstellt oder als ob man unter Windows ohne Antivirenprogramm unterwegs> ist.
Wenn der Account-Admin so inkompetent ist, dass er den Azubi von
Facebook, der nicht einmal versteht was ein DoS-Angriff ist, an seinen
Account lässt, dann ist das sicherlich das Versagen des
Account-Besitzers. Bei einem DoS-Angiff aufs Fahrrad würden die Gaffer
durch Umzingelung des Fahrrads die Nutzung verhindern. Bei den gelernten
Facebookern wird sicherlich der Admin von 112 verdächtigt keinen
Schutzmechanismus aktiviert zu haben wenn die Kollegen einen
(D)DoS-Angriff auf die Nummer telefonieren.
Für einen DoS-Angriff auf Google von einem halbwegs üblichen Anschluss
aus (kein DDoS-Angriff) dürfte die Verwirklichung des
Tatbestandsmerkmal: "_erheblich_ stört" selbst im Versuch allerdings nur
schwer zu erreichen sein und straffrei unter Wahndelikt fallen.
> Das war wahrscheinlich ein 12 jähriger der dieses Kraftwerk "gehackt"> hat.> (Ich sehe es nicht als "hacken" wenn man durch scharfes hinsehen auf den> Quellcode der Webseite mitbekommt an welcher Stelle man drehen muss um> sich Zugriff zu verschaffen.)
Die Spekulationen bleiben sicherlich nach 12 jähriger Facebook-Teilnahme
erhalten. Wenn der Account-Admin durch scharfes hinsehen auf den
Textcode der Webseite heise.de: "Wie aus einer Pumpen-Wartung eine
Hacker-Attacke wurde"
https://www.heise.de/security/meldung/Wie-aus-einer-Pumpen-Wartung-eine-Hacker-Attacke-wurde-1388342.html
mitbekommt an welcher Stelle man programmieren muss, um dem Azubi einen
Ausstieg zu ermöglichen, dann wäre das nicht "hacken" sondern
Bildungschance.
Bei TV-Kabel-Internet und dem dabei üblichen DS Lite teilt man die
gleiche IPv4 Adresse mit vielen anderen Anschlüssen. Dadurch können von
der gleichen Adresse viele Anfragen kommen, obwohl man selbst kaum dazu
beiträgt.
Ben B. schrieb:> LOL!! Einfach mal den Router neustarten,> vielleicht löst eine neue IP das Problem.
Bei Kabelanschluss ändert sich ein zugewiesener IPv6-Prefix
üblicherweise nicht, egal wie oft man den Router startet.
Matthias L. schrieb:> Ansichtssache. Man kann auch durch scharfes Hinsehen auf viele Haus- und> Kellertüren mitbekommen, an welcher Stelle man drehen muss um sich> Zugriff auf die dort gelagerten Gegenstände zu verschaffen.
Nö. Die Versicherung zahlt nicht, und die Polizei ermittelt nicht, wenn
derartige Fahrlässigkeit vorliegt. Vielleicht bekommst du selbst eins
drauf wegen Versicherungsbetrug.
Das Gejammer ist unglaubwürdig, wenn eine große Softwarebude aus dem
eigenen Land die Tür aufgemacht hat.
Fritz Fischer schrieb:> Die Versicherung zahlt nicht, und die Polizei ermittelt nicht, wenn> derartige Fahrlässigkeit vorliegt.
Nur bei Einbruch allein gibt's auch gar keinen Schaden zu bezahlen und
keine Straftat zu verfolgen. Damit ist auch der herbeiphantasierte
Versicherungsbetrug Unfug. Das kommt alles erst im Zusammenspiel mit
Sachbeschädigung, Diebstahl oder Hausfriedensbruch ins Spiel.
Bis 2007 war das bei Hacking auch sehr ähnlich - das bloße Eindringen in
ein fremdes Netz war juristisch so ziemlich nix. Erst wenn
Computersabotage, Ausspähen von Betriebsgeheimnissen oder dergleichen
dazukamen, dann wurde es strafrechtlich interessant.
Mit Einführung des "Hackerparagrafen", § 202c StGB im Jahr 2007 lief die
rechtliche Einordnung des virtuellen und des realen Einbruchs
auseinander - und zwar zu Ungunsten (!) des Hackings.
Matthias L. schrieb:> Nur bei Einbruch allein gibt's auch gar keinen Schaden zu bezahlen und> keine Straftat zu verfolgen. Damit ist auch der herbeiphantasierte> Versicherungsbetrug Unfug. Das kommt alles erst im Zusammenspiel mit> Sachbeschädigung, Diebstahl oder Hausfriedensbruch ins Spiel.
Wie koennte denn ein Einbruch ohne Hausfriedensbruch aussehen? Bei einem
praktischen Einbruch trifft immer mindestens eins der von dir genannten
Delikte zu, meistens mehrere. Im Internet ist das anders, deshalb das
spezielle Gesetz.
Maxe schrieb:> Wie koennte denn ein Einbruch ohne Hausfriedensbruch aussehen?
Gar nicht.
Ein ugs.Einbruch IST Hausfriedenbruch (wird nur auf Antrag polizeilich
verfolgt)
Ein Diebstahl ob aus einer ungesicherten Wohnung oder aus einer
ungesicherten Handtasche IST ein Diebstahl (wird bei geringfügigen
Werten oder Familienangehörigen nur auf Antrag polizeilich verfolgt)
Diebstahl aus einer gesicherten Wohnung (oder bspw. gewerblich in
ungesicherte) IST ein schwerer Diebstahl
Der bei Fakebook neben dem als Hacker geteiltem Wartungstechniker
verbreitete Fake:"die Polizei ermittelt nicht, wenn derartige
Fahrlässigkeit vorliegt" beruht wahrscheinlich darauf, dass in dem Netz
Versicherungen mit Polizei vereinfacht werden (in vielen
Versicherungsverträgen ist eine entsprechende Obliegenheit vereinbart).
Das ist ein ganz normales IP-V4 Problem.
Youtube erkennt Massenzugriffe. Und um die Mega-Schlauen die glauben mit
einen Neustart des Modems ist es erledigt zu blocken, machen die einfach
ein "Bereichs-Blocking" einfach ausgedrückt.
Von IP 122.12.*.* - 122.15.*.* ist alles geblockt und muss durch den
Robbi-Test.
Hatte ich auch schon mal. War nach ca. 48 Stunden wieder weg.
Keine Panik.
Gruß
Pucki
Matthias L. schrieb:> Mit Einführung des "Hackerparagrafen", § 202c StGB im Jahr 2007 lief die> rechtliche Einordnung des virtuellen und des realen Einbruchs> auseinander - und zwar zu Ungunsten (!) des Hackings.
Außer wenn der Einbruch durch den Staat durchgeführt wird. Da kehrt sich
das ganze dann um - siehe Bundestrojaner.
herbert schrieb:> Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(> Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***> suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.
NEIN, ist es nicht. Und es ist strafbar. Und zwar im ZIVIL-Recht. Es ist
nämlich ein Verstoß gegen die AGB.
Und das kann teurer werden, als ein Strafverfahren.
Es gab da mal Provider die Usern wegen zu viel Nutzung der Leitung
gekündigt haben. Ist ungefähr das gleiche.
Wird auch oft als "Verstoß gegen Netzetikette" bezeichnet.
Davon abgesehen verursachst du einen Schaden. Nämlich die Kosten des
Datentraffic. Ist zwar lächerlich, aber es sind schon Leute berechtigt
abgemahnt worden, die in der Firma ihr Privat-Handy aufgeladen haben.
Und was viel schlimmer ist. Google kann dir die Nutzung ihrer Dienste
untersagen. Und dann bist du vermutlich faktisch ohne Internet ;). Ach
ja, die meisten Suchmaschinen benutzen Google ;)
Gruß
Pucki
Langjähriger Facebooker schrieb:> herbert schrieb:>> Ich packe schon mal meine Sachen für den Knast...:-(>> Ich denke Google lebt von Anfragen? Ob ich jetzt 8 Stunden am Tag Sch***>> suche oder ein Tool das für mich macht sollte doch egal sein.>> NEIN, ist es nicht. Und es ist strafbar. Und zwar im ZIVIL-Recht. Es ist> nämlich ein Verstoß gegen die AGB.
Innerhalb des Facebook-Netzes gilt sicherlich das NDSG ("Verstoß gegen
Netzetikette") aber Google ist außerhalb. Auch die Regelung aus Facebook
mit Großbuchstaben das neuartige Recht zu etablieren ist in Deutschland
nicht anerkannt.
Nur weil Facebooker die dortigen AGB bedingungslos als strafrechtliche
Instanz anerkannt haben werden AGB bei einem Anruf/Anfrage an Google
(weder telefonisch noch übers internet) noch lange nicht wirksam.
> Es gab da mal Provider die Usern wegen zu viel Nutzung der Leitung> gekündigt haben. Ist ungefähr das gleiche.
Bei Facebook ist halt alles ungefähr das gleiche, da durch die
Softie-Filterblase nichts genaueres durchkommt.
> Wird auch oft als "Verstoß gegen Netzetikette" bezeichnet.
Dann hat der Facebook-Admin Pucki schon oft abgemahnt
> Davon abgesehen verursachst du einen Schaden. Nämlich die Kosten des> Datentraffic. Ist zwar lächerlich, aber es sind schon Leute berechtigt> abgemahnt worden, die in der Firma ihr Privat-Handy aufgeladen haben.
Ist halt eines die vielen Fakes die bei Facebook nicht als Verstoß"
bezeichnet werden.
Wenn Facebooker Fakes prüfen könnten, dann könnten sie einen Link dazu
angeben
> Und was viel schlimmer ist. Google kann dir die Nutzung ihrer Dienste> untersagen. Und dann bist du vermutlich faktisch ohne Internet ;).
Der Glaube an die Macht von Google an ihr Hausschild ein Hausverbot
ausschreiben zu können ist sicherlich bei langjährigen
Facebook-Teilnehmer verbreitet. Immerhin reicht es für das artgerechte
Smilie aus der digitalen Haltungsform ;-)
> ja, die meisten Suchmaschinen benutzen Google ;)
Außerhalb von Facebook ist das auch anders organisiert, aber davon
können die Teilnehmer nichts wissen
Alexander K. schrieb:> NEIN, ist es nicht. Und es ist strafbar. Und zwar im ZIVIL-Recht. Es ist> nämlich ein Verstoß gegen die AGB.
Äääh, das ist jetzt sehr bunt... Ein Verstoß gegen die AGB ist etwas
VERTRAGSwidriges. Das passt ins Zivilrecht, richtig. Und sowas kann
vielleicht sogar rechtswidrig sein, aber nicht strafbar. "Strafbar"
gehört ins Strafrecht. Andere Baustelle.
Alexander K. schrieb:> Und das kann teurer werden, als ein Strafverfahren.
Das ist allerdings richtig.
Matthias L. schrieb:> Alexander K. schrieb:>> Und das kann teurer werden, als ein Strafverfahren.>> Das ist allerdings richtig.
Nein das ist auch falsch. Wenn man außerhalb der Filterblase ist, dann
können Facebook Erfindungen nicht teurer werden als ein Strafverfahren.
Wildes Spekulationen das könne teurer werden schrecken viele Neubürger
davor ab vernünftige Rechtsinformationen zu benutzen (in D gilt: 0 !=
"mehrere"/"teurer" auch wenn die Digitalen es anders schreiben)
Was hat du da eigentlich mit Facebook? Weder Alexander (Pucki) noch ich
haben etwas von Facebook geschrieben mit dem Thread-Thema hat Facebook
auch eher wenig zu tun...
Facebook Alternative schrieb:> Wildes Spekulationen das könne teurer werden schrecken viele Neubürger> davor ab vernünftige Rechtsinformationen zu benutzen (in D gilt: 0 !=> "mehrere"/"teurer" auch wenn die Digitalen es anders schreiben)
Was nicht Worte ergibt Reihenfolge andere Sinn?
Matthias L. schrieb:> Was hat du da eigentlich mit Facebook?
Wenn Kinder etwas überfordert an der Kasse NEIN schreien, dann wird das
auch oft als "Verstoß gegen Etikette" bezeichnet. Bei Facebook ist das
gewöhnliche Schreien sozial integriert. In der Ausarbeitung von
Alexander können ältere Menschen auf Anhieb 5 Fakes finden. --> A.
könnte aus dem Netz stammen (Enten-Test)
> Weder Alexander (Pucki) noch ich> haben etwas von Facebook geschrieben mit dem Thread-Thema hat Facebook> auch eher wenig zu tun...
Die Ausarbeitung von Alexander, dass er praktisch ohne Internet wäre
wenn ihm Google die Nutzung untersagt, hat sicherlich auch nichts mit
dem Thread-Thema zu tun....
kurz: ich halte es nicht für sinnvoll die Fakes (ob sie nun direkt aus
Facebook oder einer anderen Cloud stammen sei dahin gestellt) unnötig
unkommentiert zu lassen.
Ich gehöre derselben Altersgruppe (31) an und soweit ich weiß hat man
uns auch versucht Höflichkeit und Respekt beizubringen.
Hier stellt jemand eine Frage, wenn sie dir nicht gefällt, dann
ignoriere sie doch. Das Internet ist wahrlich groß genug :) Der Verweis
auf "google doch einfach" ist schon sehr witzig. Sehr viele Dinge, die
uns im Internet weiterhelfen, haben mal als "dümmliche Frage" in
irgendeinem Forum begonnen.
Also vielen Dank für die Frage. Ich habe nämlich die gleiche, habe sie
gegoogelt und .... bin hier gelandet!