Liebe Forum-Gemeinde, ich habe eine Frage an diejenigen von Euch, die sich mit Strafverfahren auskennen. Aus mehreren sinnvollen Gründen darf/kann/will ich hiermit nicht zu viele Details erwähnen. Eine Ermittlung läuft gerade, daher muss man vorsichtig mit Informationen umgehen. Mir geht es eher darum, das Ermittlung- und Strafverfahren als solches zu verstehen und nachzuvollziehen. Ich möchte nämlich nicht, dass ich wichtige Schritte verpasse und/oder wichtige Informationen weglasse. Kurz zur Tat: Ich wurde vor einer Woche angegriffen (körperlich misshandelt). Die Polizei wurde sofort angerufen und kam schnell zur Hilfe. Sowohl Täter als auch ich wurden von der Polizei vor Ort vernommen. Ich habe der Polizei sofort gesagt, ich will, dass eine Strafanzeige gegen diese Person (den Täter) erstellt wird. Die Polizei nahm alles auf, sicherten die Waffe und gingen dann weg. Der Täter wurde dennoch nicht abgeführt. Die Polizei meinte ja, ich bekomme schriftlich alles per Post (was ich bekommen soll, habe ich nicht verstanden). Nun ist es so, dass ich überhaupt keine Erfahrung und keine Anhnung habe, wie ein solches Verfahren abläuft. Es gibt einiges zu klären, dennoch lese ich im Internet und im Freundenkreis verschiedene Antworten. Daher frage ich lieber hier im Forum, da einige von Euch mit dem Thema vertrauter sind als ich. Meine offenen Fragen nun sind: 1) Wieso hat sich die Polizei keineswegs bei mir gemeldet? Weder per Post noch per Telefon habe ich irgendwas davon gehört. Wie lange soll ich noch warten? Mich würde interessieren, ob sich ein Strafanwalt um den Fall kümmert oder nicht. 2) Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht? 3) Brauche ich einen Strafanwalt? Oder wird nun der Fall an die Strafanwaltschaft weitergeleitet? 4) Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, machten sich einige Prellungen bemerkbar. Daraufhin wurde ich medizinisch im Krankenhaus untersucht und die Verletzungen wurden am nächsten Tag auch von meinem Arzt dokumentiert. Ich möchte gern diese Dokumente meinen Aktenordner zuzufügen. Wie schaffe ich es? Ich will nämlich nicht, dass diese Informationen nicht mitberüchtsichtigt werden. Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder dass der Fall in Sand verläuft. Daher würde ich mich sehr darüber freuen, wenn ihr mir sagt, wie das Verfahren abläuft, was auf mich zukommt, und wie ich mich am besten vorbereiten soll. Vielen Dank Euch allen. Gruß PS: Ich habe aus Versehen in der falschen Forum-Sektion gepostet. Bitte um Verschiebung in Offtopic
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Dave A. schrieb: > Aus mehreren sinnvollen Gründen … … bist du hier mal völlig falsch. Zumindest, solange die Maschinen noch nicht Recht sprechen.
geh zum Anwalt deines Vertrauens und stell Dem die Fragen. Der kennt sich auch damit aus was wann zu tun ist und kann rechtlich belastbare Auskunft geben.
Die Polizei hat Beratunsstellen und Infomaterial: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/ablauf-des-strafverfahrens/ https://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/adressen/index.html/319 Beim Weissen Ring nachfragen: https://weisser-ring-stiftung.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
Jack V. schrieb: > … bist du hier mal völlig falsch. Und anderswo wird man zunächst wissen wollen wo das ganze passiert ist. Strafrecht ist je nach Land verschieden.
Also richtig Ahnung würde ich nicht sagen, aber gesunden Menschenverstand habe ich. Abgeführt wird der Täter nur bei schweren Straftaten, sprich Untersuchungshaft bei Fluchtgefahr, oder zur Vermeidung weiterer Straftaten wenn er Dir z.B. im Beisein der Beamten anbietet, Dich gleich nochmal zu verdreschen wenn die Polizei wieder weg ist. Kennst den Spruch "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich."? Genau so werden das die Beamten auch gesehen haben. Sprich man nimmt den Sachverhalt auf, stellt die Personalien fest, ggf. bekommt der Täter einen Platzverweis. Alles weitere macht in solchen Strafverfahren die Staatsanwaltschaft. Da wird sich das jemand durchlesen, bewerten ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wenn nicht mußt Du noch einen Strafantrag stellen, sonst wird das Verfahren eingestellt und gut. Das kommt hinterher alles per Post, ggf. werden beide Parteien und Zeugen nochmal für eine Anhörung vorgeladen und am Ende gibts eine Gerichtsverhandlung. Darf ich fragen was eigentlich passiert ist, also wurdest Du bei der Tat körperlich verletzt, mehr als 'ne rote Backe? Einen seelischen Schaden durch eine Backpfeife nachzuweisen wird meistens schwierig. CMA: Keine Rechtsberatung.
Naja, sowas kann dauern. Allerdings kann ich verstehen, wenn du nicht möchtest, dass so was untergeht. Was ich machen würde: bei der Polizeistelle anrufen (oder vorbeigehen) und fragen: wurde der Fall dokumentiert, wurde aufgenommen, dass du eine Anzeige erstellen möchtest? (das ist nämlich ungeliebter Papierkram, wer weiß, ob das nicht 'liegengeblieben' ist, in der Hoffnung, dass es sich von selber erledigt). Alternativ: einfach vorbeigehen und Anzeige erstellen. Dann muss sich nämlich jemand mit dir hinsetzen und das alles aufnehmen, du musst es dann unterschreiben. Allerdings kann es durchaus sein, dass das Verfahren dann später eingestellt wird weil kein öffentliches Interesse etc. Außerdem: Wg. der Prellungen hast Du sicher ganz starke Schmerzen: also wäre Schmerzensgeld eine Option, außerdem Schadenersatz wg. verschmutzter Kleidung und dem Riss im Handydisplay etc. Das ist aber was privatrechtliches, da hat die Polizei nichts mit zu tun (außer, dass eine Anzeige natürlich hilfreich ist). Ergo: Anwalt zur Erstberatung aufsuchen.
Hallo, wünsche erstmal gute Besserung und Erholung von dem Schock. Gegen den Täter ermittelt vielleicht ??? die Staatsanwaltschaft. Aber selbst wenn gehts nur um ihn. Das heißt wenn du irgendwas gegen den Täter "einklagen" möchtest passiert das nicht automatisch. Du musst zum Anwalt deines Vertrauens gehen, dann kommt alles ins Rollen. Es kann auch nur der Anwalt die Akteneinsicht bei der Polizei usw. verlangen. Du alleine kannst da eh nichts machen. Also wende dich bitte an einen Anwalt.
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Dave A. schrieb: > Liebe Forum-Gemeinde, > > ich habe eine Frage an diejenigen von Euch, die sich mit Strafverfahren > auskennen. ...und was hat dieses Thema mit "Mikrocontroller und Digitale Elektronik" zu tun? Da wäre ein Forum für Rechtfragen doch deutlich besser geeignet.
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Das ist einfach zu beantworten: Du bist im Strafverfahren als Betroffener ein Zeuge, mehr nicht. Die Staatsanwaltschaft entscheidet alles weitere und wird dich auch nicht über den weiteren Fortschritt unterrichten nur ggf. vernehmen - wie gesagt du bist Zeuge und darfst nicht weiter beeinflusst werden. Hat die Staatsanwaltschaft irgendwann entschieden wie es weitergeht oder ob das Verfahren eingestellt wird, bekommst du einen Bescheid. Einen Einfluß auf die Staatsanwaltschaft hast du oder dein Anwalt aber nicht. Hinterher kannst du gegen den Bescheid aber Widerspruch einlegen. Ich hatte selber schon mehrmals das Vergnügen als Betroffener (Diebstahl, Untreue, Nötigung im Verkehr etc.).
Dave A. schrieb: > Ich habe der Polizei sofort gesagt, ich will, dass eine > Strafanzeige gegen diese Person (den Täter) erstellt wird. Das ist sehr schlecht. Auf die Strafanzeige hast Du keinen Einfluss. Darüber entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft. Du wärst in solch einem Verfahren nur der Zeuge und kein Geschädigter. Da aus dem Bericht der Polizei hervorgeht, dass maximal eine einfache Körperverlezung vorliegt, wird festgestellt, dass es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt, sondern nur um ein Antragsdelikt. Du hast aber eine Strafanzeige erstattet und keinen Strafantrag gestellt. Stattdessen hättest Du einen Strafantrag stellen müssen. Bei diesem wärst Du nämlich der Geschädigte und Nebenkläger. Und auch nur dann müsste sich die Staatsanwaltschaft mit Deinem Antrag befassen. > 1) Wieso hat sich die Polizei keineswegs bei mir gemeldet? Weder per > Post noch per Telefon habe ich irgendwas davon gehört. Wie lange soll > ich noch warten? Solche Rückmeldungen dauern mehrere Monate oder erfolgen auch nie. Früher galt eine Straftat als aufgeklärt, wenn ein Tatverdächtiger verurteilt wurde. Das wurde abgeschwächt, so dass es dann ausreichte, dass gegen einen Tatverdächtigen Anklage erhoben wurde. Und mittlerweile ist eine Straftat aufgeklärt, wenn eine beliebige Person als tatverdächtig angesehen wird. Dadurch ist die Aufklärungsquote immer weiter gestiegen und der Erfolgsdruck der Polizei gesunken. Somit hat die Polizei überhaupt kein Interesse mehr daran, dass es zügig zur Anklage kommt. > Mich würde interessieren, ob sich ein Strafanwalt um den Fall kümmert oder nicht. Nein, das wäre die Aufgabe eines Staatsanwalts. > 2) Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen > bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht? Frühestens im Gerichtsverfahren, sofern überhaupt eines stattfindet. Bei einer reinen Strafanzeige wärst Du überhaupt nicht beteiligt und hättest natürlich keinen Auskunftsanspruch. Bei einem Strafantrag sähe das anders aus. > 3) Brauche ich einen Strafanwalt? Oder wird nun der Fall an die > Strafanwaltschaft weitergeleitet? Es gibt keine Strafanwaltschaft, sondern die Staatsanwaltschaft. Diese ist die der Polizei übergeordnete Ermittlungsbehörde, die darüber entscheidet, ob eine Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft gehört hierbei der Exekutive und nicht der Judikative an und ist politisch weisungsgebunden. Du solltest Dich selbst aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen, vorzugsweise einem Fachanwalt für Strafrecht. Über diesen sollte auch das Einreichen eines Strafantrags erfolgen. > 4) Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, machten sich einige > Prellungen bemerkbar. Daraufhin wurde ich medizinisch im Krankenhaus > untersucht und die Verletzungen wurden am nächsten Tag auch von meinem > Arzt dokumentiert. Ich möchte gern diese Dokumente meinen Aktenordner > zuzufügen. Wie schaffe ich es? Ich will nämlich nicht, dass diese > Informationen nicht mitberüchtsichtigt werden. Damit hättest Du doch eine sehr gute Begründung, um jetzt einen Strafantrag zu stellen. Auf Grund Deiner Ahnungslosigkeit solltest Du das unbedingt über einen Anwalt machen. Sofern die Sache wirklich so klar ist wie von Dir dargestellt, muss der Täter (bzw. verurteilte Tatverdächtige) dann auch Deine Rechtsberatungskosten tragen. Mit der Verurteilung des Täters erhält man hierfür auch einen Vollstreckungstitel. Sofern der Täter nicht sofort zahlt, beantragt Dein Anwalt, die Kosten mittels Gerichtsvollziehers einzutreiben. Bei Forderungen aus strafrechtlichen Verurteilungen gibt es auch kein einzuhaltendes Existenzminimum, sondern man könnte demjenigen sogar die Kleidung vom Leib pfänden. Sollte Dir im Rahmen des Gerichtsverfahrens ein Schmerezensgeld o.ä. zugesprochen werden, wird dies genauso vollstreckt. > Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder > dass der Fall in Sand verläuft. Daher würde ich mich sehr darüber > freuen, wenn ihr mir sagt, wie das Verfahren abläuft, was auf mich > zukommt, und wie ich mich am besten vorbereiten soll. Dann stelle zügig den Strafantrag! Und lasse Dich vorher von einem Rechtsanwalt beraten, insbesondere auch zu den Kosten. Lasse Dir genau erklären, welche Kosten durch die Gebührenordnung abgedeckt sind und welche nicht.
Du kriegst von der Polizei sofort vor Ort die Tagebuchnummer bzw. eine Kopie der Anzeigenaufnahme. Damit kannst du den zuständigen Sachbearbeiter bei denen herausfinden und dem die noch relevanten Unterlagen zumailen bzw. alles mit ihm absprechen. Optional kannnst du natürlich einen Anwalt beauftragen. Aber ob du die Kosten wiederkriegst? Eventuell Prozeßkostenhilfe beantragen. Bei dem Strafantrag kannst du angeben, ob du vom Ausgang des Verfahrens benachrichtigt werden möchtest. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, daß das dann scheinbar gerne ignoriert wird.
Körperverletzung ist immer ein Offizialdelikt, d.h. hier wird immer der Staatsanwalt eingeschaltet - besonders wenn Waffen genutzt wurden. Das Verfahren lässt sich auch vom Geschädigten nicht stoppen. Der Geschädigte kann aber als "Nebenkläger" zusätzlich eigene Forderungen geltend machen (Schmerzensgeld ...). Wenn er das will, sollte er einen Fachanwalt (für Strafrecht) einschalten und sich beraten lassen. Was schief gehen kann: Falls die Polizei die Körperverletzung nicht gemeldet hat. Bei der Polizei den Stand der Ermittlungen nachfragen und sich das Aktenzeichen nennen lassen. Wenn da nichts vorliegt, versuchen sich zu erinnern, welche Polizisten damals den Fall aufgenommen haben (notfalls aus Datum und Urzeit über die Einsatzpläne der Polizei ermittelbar) und dann Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Die Polizisten müssen Körperverletzungen (und Einsatz von Waffen) weiterleiten. Das nicht zu tun, ist ein Dienstvergehen und führt zu Konsequenzen. Der Staatsanwalt kann das Verfahren wegen "Geringfügigkeit" einstellen. Darüber wird der Geschädigte schriftlich infomiert. Dann kann er dagegen Beschwerde einlegen. Dann muss der Staatsanwalt den Fall (und seine Sicht der Dinge) erneut prüfen.
Seppl schrieb: > Alternativ: einfach vorbeigehen und Anzeige erstellen. Falsch. Keine Strafanzeige, sondern einen Strafantrag. > Außerdem: Wg. der Prellungen hast Du sicher ganz starke Schmerzen: also > wäre Schmerzensgeld eine Option, außerdem Schadenersatz wg. > verschmutzter Kleidung und dem Riss im Handydisplay etc. Das ist aber > was privatrechtliches, da hat die Polizei nichts mit zu tun (außer, dass > eine Anzeige natürlich hilfreich ist). Das ist auch nur teilweise richtig. Schmerzensgeld ist Strafrecht, Schadenersatz ist Zivilrecht. Das sind auch separate Gerichtsverfahren, bei denen die Richter auch unterschiedliche Rechtsmaßstäbe ansetzen müssen und daher ggf. zu unterschiedlichen Urteilen kommen können. > Ergo: Anwalt zur Erstberatung aufsuchen. Exakt!
Günter N. schrieb: > Körperverletzung ist immer ein Offizialdelikt, d.h. hier wird immer der > Staatsanwalt eingeschaltet - besonders wenn Waffen genutzt wurden. Nein, Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Gefährliche Körperverletzung ist Offizialdelikt. Wenn eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand genutzt wird, handelt es sich unabhängig von der Schwere der Verletzung aber um eine Gefährlichs Körperverletzung und ist somit ein Offizialdelikt. Nicht jeder Gegenstand ist aber damit eine Waffe. Interessant sind dabei auch die Unterschiede zwischen den Gesetzen in verschiedenen Ländern: In Deutschland kann man durchaus in eine (einfache) Körperverletzung einwilligen, z.B. bei SM-Spielen. In Großbrittanien ist aber auch das schon ein Offizialdelikt; der "S" ist hierbei der Täter, und der "M" macht sich ggf. sogar wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar. In Deutschland ist auch jeglicher medizinischer Eingriff eine Körperverletzung, die nur bei Zustimmung des Patienten zulässig ist. Hierbei spielt das "Patientenwohl" keine Rolle, sondern nur der "(mutmaßliche) Patientenwille". Da chirurgische Instrumente durchaus Waffen oder gefährliche Werkzeuge sind, ist deren rechtskonformer Einsatz außerhalb des Strafrechts geregelt. Im Strafrecht befindet sich nur der schwammige Verweis auf die guten Sitten (StGB §228): "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Vielen Dank für die Infos!!! Ich werde zügig einen Strafantrag stellen und dabei medizinische Untersuchungen herbeiführen. Ich habe eine Rechtsversicherung, die aber die Kosten eines Strafverfahrens nicht abdeckt. Eure Kommentare habe mir aber richtig weitergeholfen. Nun weiß ich, dass ich einen Strafantrag (eventuell über einen Rechtsanwalt) beantragen soll. Danke!!!!
Letztendlich ist es simpel: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. D.h. wenn Du Recht bekommen möchtest, musst Du zum Anwalt. Dabei muss Dir eins klar sein: Auch wenn Du in allen Punkten Recht bekommst, der Täter verurteilt wird etc., gibt es mit Sicherheit Kosten, auf denen Du sitzen bleiben wirst. Wenn Dir das in einem ersten Schritt einige hundert Euro wert ist, damit das (Straf-)Verfahren wenigsten richtig anläuft, geh zum Anwalt. Der kann auch abschätzen ob es sich lohnen wird, weiteres Geld zu investieren. Aber einen finanziellen Gewinn wirst Du am Ende nicht raus holen und die Sache wird Dich noch lange beschäftigen. Die juristischen Mühlen mahlen eigentlich ganz gut in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern, aber sehr langsam. Kurz um, für 200,- bis 250,- Euro bist Du eine Stunde beim Anwalt, und weißt hinterher mehr.
Ben B. schrieb: > Darf ich fragen was eigentlich passiert ist, also wurdest Du bei der Tat > körperlich verletzt, mehr als 'ne rote Backe? Einen seelischen Schaden > durch eine Backpfeife nachzuweisen wird meistens schwierig. Danke Ben. Dein Beitrag finde ich sehr hilfreich. Dennoch möchte ich mich noch nicht über den Tat äußern, es sein denn, ein Rechtsanwalt sagt, es sei gar kein Problem.
Der Einfachheit halber hänge ich mich hier dran, sorry, Andreas! Andreas S. schrieb: > Dave A. schrieb: >> Ich habe der Polizei sofort gesagt, ich will, dass eine >> Strafanzeige gegen diese Person (den Täter) erstellt wird. > > Das ist sehr schlecht. Auf die Strafanzeige hast Du keinen Einfluss. > Darüber entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft. Du wärst in solch > einem Verfahren nur der Zeuge und kein Geschädigter. Da aus dem Bericht > der Polizei hervorgeht, dass maximal eine einfache Körperverlezung > vorliegt, wird festgestellt, dass es sich nicht um ein Offizialdelikt > handelt, sondern nur um ein Antragsdelikt. Du hast aber eine > Strafanzeige erstattet und keinen Strafantrag gestellt. > Ich vermute, dass er sich hier ungeschickt ausgedrückt hat. Da hier eine Waffe sichergestellt worden ist, dürfte es sich um eine zumindest versuchte gefährliche Klrperverletzung handeln, sodass der mutmaßlich eh gestellte Stradantrag überflüssig sein könnte. Geschädigter bzw Verletzter ist er auch. > Stattdessen hättest Du einen Strafantrag stellen müssen. Bei diesem > wärst Du nämlich der Geschädigte und Nebenkläger. Und auch nur dann > müsste sich die Staatsanwaltschaft mit Deinem Antrag befassen. Dueser Absatz ist vollständig unrichtig. > >> 1) Wieso hat sich die Polizei keineswegs bei mir gemeldet? Weder per >> Post noch per Telefon habe ich irgendwas davon gehört. Wie lange soll >> ich noch warten? > > [Undinn gelöscht] Du bekommst weitere Nachricht später von der Staatsanwaltschaft; es kann jedoch geschehen, dass die Polizei Dich zuvor zu eiber Zeugenvernehmung lädt. > >> Mich würde interessieren, ob sich ein Strafanwalt um den Fall kümmert oder > nicht. > > Nein, das wäre die Aufgabe eines Staatsanwalts. > Der war wohl auch gemeint. >> 2) Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen >> bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht? > > Frühestens im Gerichtsverfahren, sofern überhaupt eines stattfindet. Bei > einer reinen Strafanzeige wärst Du überhaupt nicht beteiligt und hättest > natürlich keinen Auskunftsanspruch. Bei einem Strafantrag sähe das > anders aus. > Falls Du zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgehen möchtest (zB Dchadensersatz, Schmerzensgeld .. ), kann Dein RA Akteneinsicht beantragen; dues alkerdings erst nach Abschluss ser Ermittlungen (beantragen kann er sie natürlich jetzt schon ...) >> 3) Brauche ich einen Strafanwalt? Oder wird nun der Fall an die >> Strafanwaltschaft weitergeleitet? > > Es gibt keine Strafanwaltschaft, sondern die Staatsanwaltschaft. Stimmt > Diese > ist die der Polizei übergeordnete Ermittlungsbehörde, die darüber > entscheidet, ob eine Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft gehört > hierbei der Exekutive und nicht der Judikative an und ist politisch > weisungsgebunden. > > Du solltest Dich selbst aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen, > vorzugsweise einem Fachanwalt für Strafrecht. Über diesen sollte auch > das Einreichen eines Strafantrags erfolgen. > Es ist nicht ersichtlich, wofür das gut sein sollte. >> 4) Nachdem die Polizei den Tatort verlassen hat, machten sich einige >> Prellungen bemerkbar. Daraufhin wurde ich medizinisch im Krankenhaus >> untersucht und die Verletzungen wurden am nächsten Tag auch von meinem >> Arzt dokumentiert. Ich möchte gern diese Dokumente meinen Aktenordner >> zuzufügen. Wie schaffe ich es? Beamtendreikampf: knicken, lochen, abheften. ;-) >> Ich will nämlich nicht, dass diese >> Informationen nicht mitberüchtsichtigt werden. > Dann solltest Du sie in Kopie der Polizei zur Verfügung stellen. Die Tagebuchnummerxsolltest Du erhalten haben. Bei der Gelenheit kannst Du auch gleich Fragen, ob es bereits ein Js-Aktenzeichen für den Vorgang gibt; darüber freut sichcsoäter ggf Dein RA. > Damit hättest Du doch eine sehr gute Begründung, um jetzt einen > Strafantrag zu stellen. Auf Grund Deiner Ahnungslosigkeit solltest Du > das unbedingt über einen Anwalt machen. Sofern die Sache wirklich so > klar ist wie von Dir dargestellt, muss der Täter (bzw. verurteilte > Tatverdächtige) dann auch Deine Rechtsberatungskosten tragen. Mit der > Verurteilung des Täters erhält man hierfür auch einen > Vollstreckungstitel. Sofern der Täter nicht sofort zahlt, beantragt Dein > Anwalt, die Kosten mittels Gerichtsvollziehers einzutreiben. Bei > Forderungen aus strafrechtlichen Verurteilungen gibt es auch kein > einzuhaltendes Existenzminimum, sondern man könnte demjenigen sogar die > Kleidung vom Leib pfänden. > Selbst der Teil davon, der nicht falsch ist, ist hier völlig irrelevant. > Sollte Dir im Rahmen des Gerichtsverfahrens ein Schmerezensgeld o.ä. > zugesprochen werden, wird dies genauso vollstreckt. > Je nach Bundesland ist das Adhäsionsverfahren keine gute oder gar eine schlechte Idee. >> Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder >> dass der Fall in Sand verläuft. Daher würde ich mich sehr darüber >> freuen, wenn ihr mir sagt, wie das Verfahren abläuft, was auf mich >> zukommt, und wie ich mich am besten vorbereiten soll. > Da gibt es nicht viel zu wissen. Du wirst möglicherweise irgendwann als Zeuge geladen und musst aussagen. Vorbereitung ist insoweit weder möglich noch sinnvoll. Du könntest allenfalls Deine medizinischen Unterlagen schon mal in Kopie separat abheften, aber wenn Du sie jetzt zum Vorgang gibst, landen die eh in der Js-Akte, die der Richter ohnehin bekommt. > Dann stelle zügig den Strafantrag! Und lasse Dich vorher von einem > Rechtsanwalt beraten, insbesondere auch zu den Kosten. Lasse Dir genau > erklären, welche Kosten durch die Gebührenordnung abgedeckt sind und > welche nicht. Quark. Es gibt keine Gebührenordnung für RAe. Als es noch eine gab, waren darin Kosten nicht geregelt, sondern, oh Wunder, in der Kostenordnung und im Gerichtskostengesetz. Wären sie dort geregelt, dann wären sie damit allerdings nicht abgedeckt. Ind auch sonst nicht.
Du solltest der Polizei aufsitzen. Bedeutet taeglich anrufen & vorbeigehen, die warten auf dich. Und wenn nichts geschieht auf die naechste Stufe eskalieren. Also bei Bild, Stern, Bunte, usw ueber die lahme Justiz jammern. Dann, falls das nicht geht, oder zu langsam, nachschauen unter welcher Partei die Stadt und die Justiz laeuft. Dann zu deren Konkurrenten gehen und ueber die lahme Justiz jammern, deren Unfaehigkeit anprangern. Falls das nicht geht, nicht schnell genug geht, in den sozialen Medien ueber die lahme Justiz & die schwachen Medien jammern, und dich als groesstes Opfer positionieren. Allenfalls darfst du dann bei Maischberger, Lanz und dergleichen reinschauen und deine Odyssee ausrollen. Und nachher ein Buch drueber schreiben.
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> Körperverletzung [..] besonders wenn Waffen genutzt wurden.
Das wird dann aber gleich eine "gefährliche Körperverletzung", egal ob
man einen Baseballschläger oder einen Zahnstocher verwendet hat, um den
anderen damit zu verdreschen.
Aus eigener Erfahrung, Neukölln vor 20 Jahren: Wenn man als
Kampfsportler einen Türken niederstreckt weil der einem nach längerem
Herumgeschubse ein Veilchen verpasst hat (1 zu 0,5 Punktsieg würde ich
sagen), sollte man mindestens einen Zeugen dabei haben - sonst frisst
man die Strafe weil die genau in diesem Moment vorbeifahrende
Polizeistreife angeblich nur den allerletzten Teil gesehen hat. Niemand
interessierte sich damals für das Veilchen, obwohl das ärztlich
attestiert war. Für ein gebrochenes Schlüsselbein und eine defekte
Schulter interessierte man sich deutlich mehr.
Meine Vermutung daher, ohne die Verletzungen des TE ärztlich beurteilen
zu können, aber "leichte Prellungen" gehen genau so in den Akten unter.
Ich denke da kommt nicht viel bei raus. Im Falle einer Verurteilung
vielleicht ein paar Sozialstunden, kleine Geldstrafe... es sei denn, der
Täter ist bereits einschlägig vorbestraft. Ob bei solchen Leuten
Schmerzensgeld zu holen ist weiß ich nicht. Aber wenn er nichts hat,
kann man ihm auch nichts wegpfänden, da kann man drei vollstreckbare
Titel haben.
Nochmal CMA: Bin kein Anwalt, daher keine Rechtsberatung.
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Ben B. schrieb: > > Meine Vermutung daher, ohne die Verletzungen des TE ärztlich beurteilen > zu können, aber "leichte Prellungen" gehen genau so in den Akten unter. > Die sichergestellte Waffe aber eher nicht. Natürlich nur dann, wenn das Ganze keine Trollerei ist.
Wenn da eine Waffe sichergestellt wurde, habe ich das überlesen. Meine Meinung wäre dann aber, daß das als GKV definitiv eine Gereichtsverhandlung nach sich zieht. Man unterstellt Tätern, die eine Waffe mit sich führen, eine Art Vorsatz zu Straftaten - wozu braucht man sonst die Waffe... Sowas nimmt man ja nicht mit, wenn man es nicht auch einsetzen möchte. Da ist's schnell vorbei mit "spontaner allgemeiner Meinungsaustausch" oder wie man das nennen möchte. CMA: Bin kein Anwalt, keine Rechtsberatung.
Percy N. schrieb: > Natürlich nur dann, wenn das Ganze keine Trollerei ist. Nein... glaubst du, dass ich meine Zeit nicht besser verbringen könnte, als Troll-Beiträge zu schreiben? Vielen vielen Dank an alle, die mir ihre Empfehlungen mitgeteilt haben. Es ist so, die Verletzungen waren Prellungen. Also blaue Flecke und keine Schnittwunde oder ähnliches. Die traten allerdings nicht sofort auf. Sondern einige Minute, nachdem die Polizei den Tatort verlassen hatte. Ich will aber die der Staatsanwaltschaft mitteilen, bevor die das Ganze einstellen. Ich werde versuchen, bereits morgen Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen.
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Ben B. schrieb: > Wenn da eine Waffe sichergestellt wurde, habe ich das überlesen. Meine > Meinung wäre dann aber, daß das als GKV definitiv eine > Gereichtsverhandlung nach sich zieht. Man unterstellt Tätern, die eine > Waffe mit sich führen, eine Art Vorsatz zu Straftaten - wozu braucht man > sonst die Waffe... Wir wissen ja überhaupt nichts über die Waffe; im Zweifel war das ein 17-19-Doppelmaulschlüssel, also noch nicht einmal der 32er Popperklopper. Denkkbar wäre ein Strafbefehl, je nachdem, wie ausgelastet StA und Gericht sind und wie sich der Beschuldigte verhält. Ich fänd's bei Gewaltdelikten eher unangebracht, aber die Geschmäcker sind verschieden. > Sowas nimmt man ja nicht mit, wenn man es nicht auch > einsetzen möchte. Da ist's schnell vorbei mit "spontaner allgemeiner > Meinungsaustausch" oder wie man das nennen möchte. > Bei einer echten Waffe oder einem verbotenen Gegenstsnd iSd WaffG dürftest Du da wohl richtig liegen.
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Über die Waffe werde ich mehr dazu sagen, sobald ich mit einem Rechtsanwalt gesprochen habe. Ich will nichts falsch machen und will nicht, dass ich durch die Verbreitung von zu vielen Informationen gegen ein irgendwelches Gesetz verstoße. Es sind so viele Gesetze & Co. ... Gottseidank wollte ich nie Rechtsanwalt werden...
Wo wohnst du denn? In Deutschland verstösst niemand gegen ein Gesetz, wenn du wahre Tatsachen erzählst. Gruss Frank
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Frank Norbert Stein S. schrieb: > Wo wohnst du denn? > In Deutschland verstösst niemand gegen ein Gesetz, wenn du wahre > Tatsachen erzählst. > Ich darf also morden, solange Dave die Wahrheit erzählt? Nein, das hast Du sicherlich nicht gemeint. Falls Du aber meintest, niemand verstoße durch wahrheitsgemäße Berichte gegen Strafnormen, dann schau Dir mal § 203 StGB an. Und dann gibt es noch Staatsgeheimnisse, Dienstgeheimnisse ...
Frank Norbert Stein S. schrieb: > Wo wohnst du denn? > In Deutschland verstösst niemand gegen ein Gesetz, wenn du wahre > Tatsachen erzählst. > > Gruss > Frank Ich meinte hier im Forum. Und ich wollte einfach wissen, wie man in einer solchen Situation reagieren soll/muss, da meine höchste Strafe im Leben (bis jetzt) eine Verwarnung wegen zu hoher Geschwindigkeit (11 Km/h zu schnell) war und überhaupt keine Ahnung von Strafverfahren habe. Eure Beiträge haben mich wirklich sehr weiter geholfen. Klar ist mir, dass ich nicht einfach zu Hause auf dem Sofa auf den Abschluss der Staatsanwaltschaft warten muss, sondern aktiv werden soll. Ich versuche morgen mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Eine Frage: Meine Rechtsversicherung deckt keine Kosten wegen Beratung im Fall eines Strafverfahrens ab. Habe angerufen und die haben mir gesagt: No-Go. In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen? Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines Rechtsanwaltes übernehmen?
Percy N. schrieb: > niemand verstoße durch wahrheitsgemäße Berichte > gegen Strafnormen, dann schau Dir mal § 203 StGB an. Und dann gibt es > noch Staatsgeheimnisse, Dienstgeheimnisse ... Erbsenzähler, bei der hier geschilderten Thematik hat Frank doch absolut recht.
Dave A. schrieb: > Und ich wollte einfach wissen, wie man in einer solchen Situation > reagieren soll/muss, Das hängt ganz wesentlich davon ab, was Du erreichen möchtest. > Eure Beiträge haben mich wirklich sehr weiter geholfen. Klar ist mir, > dass ich nicht einfach zu Hause auf dem Sofa auf den Abschluss der > Staatsanwaltschaft warten muss, sondern aktiv werden soll. Kannst Du machen, musst Du aber nicht. > Ich versuche > morgen mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. > In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen? Das weiß der RA am genauesten. Das solltest Du ihn vielleicht als erstes fragen. Und dann entscheiden, ob Dir das, was immer Du willst, soviel wert ist. > Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines > Rechtsanwaltes übernehmen? Auch das erklärt Dir bei Bedarf der RA. Ich sehe bisher allerdings keinen Grund, einen beizuziehen, es sei denn, Du hättest in Deiner Erzähliung die Rollen der Beteiligten ein klein wenig durcheinander gebracht. Frag ansonsten mal die Regressabreilung Deiner Krankenkasse oder -versicherung.
Percy N. schrieb: >> Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines >> Rechtsanwaltes übernehmen? > Auch das erklärt Dir bei Bedarf der RA. Ich sehe bisher allerdings > keinen Grund, einen beizuziehen, es sei denn, Du hättest in Deiner > Erzähliung die Rollen der Beteiligten ein klein wenig durcheinander > gebracht. Verstehe ich nicht. Eine Person hat mich mit einem ... direkt auf den Kopf geschlagen. Dabei hat sie ordentlich geschrieben: "Ich bringe dich um". Der prompte Einsatz von Dritten hat mich gerettet. Nun... ich bin das Opfer. Der Täter läuft auf freiem Fuß. Ich habe nun Angst, denn diese Person kann wieder angreifen. Was habe ich nun denn durcheinander gebracht? > ansonsten mal die Regressabreilung Deiner Krankenkasse oder > -versicherung. Danke für den Tipp!!!! Ich rufe morgen direkt an. Heute ist Feiertag hier.
Dave A. schrieb: > In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen? Habe ich weiter oben schon geschrieben: Für 200,- bis 250,- Euro bist Du eine Stunde beim Anwalt, als Erstberatung. Danach hast Du einen Überblick. Dave A. schrieb: > Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines > Rechtsanwaltes übernehmen? Vereinfacht gesagt: Nein. Höchstens, wenn Du nach dem Strafprozess zivilrechtlich gegen ihn vorgehst, und es zu einem Zivilprozess kommt. Und dann auch nur nach Tabelle aus dem Streitwert. Und für ein paar blaue Flecken und etwas Verdienstausfall kommt kaum ein Streitwert zusammen. Davon kann ein Rechtsanwalt nicht leben. Also wird er bei so kleinen Streitwerten eine Honorarvereinbarung mit Dir machen. Die Stunde etwa 200,- bis 250,- Euro. Dein Problem: Du bist juristisch unerfahren, und bezahlst jetzt einfach etwas Lehrgeld. Da kommst Du meiner Meinung nach nicht drumherum.
Unbekannt U. schrieb: > Dave A. schrieb: >> In welcher Großerordnung sind die Rechtsanwaltkosten in solchen Fällen? > > Habe ich weiter oben schon geschrieben: > > Für 200,- bis 250,- Euro bist Du eine Stunde beim Anwalt, als > Erstberatung. Danach hast Du einen Überblick. > Maximal 190,00 Euro + 19 % MwSt https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-die-gebuehren-nach-dem-rvg-c-erstberatungsgebuehr-und-beratung-eines-verbrauchers_idesk_PI17574_HI11363834.html Was unterhalb dieser Grenze tatsächlich verlangt wird, hängt sehr von örtlichen Gepflogenheiten ab. > > Dave A. schrieb: >> Sollte der Täter den Prozess verlieren, muss er dann die Kosten meines >> Rechtsanwaltes übernehmen? > > Vereinfacht gesagt: Nein. > Ausführlicher: Falls Du als Nebenkläger auftrittst, können dem Verurteilten gem § 472 StPO Deine notwendigen Auslagen auferlegt werden. > Höchstens, wenn Du nach dem Strafprozess zivilrechtlich gegen ihn > vorgehst, und es zu einem Zivilprozess kommt. Und dann auch nur nach > Tabelle aus dem Streitwert. > Ok > Und für ein paar blaue Flecken und etwas Verdienstausfall kommt kaum ein > Streitwert zusammen. Da das Schmerzensgeld auch Sanktionscharakter haben soll, kann es bei Gewalttaten auch schonmal etwas höher ausfallen. Eine Schlägerei ist kein Verkehrsunfall. > Davon kann ein Rechtsanwalt nicht leben. Also muss er auch noch andere Mandanten betreuen. Das schaffen die meisten ... > Also wird > er bei so kleinen Streitwerten eine Honorarvereinbarung mit Dir machen. Allein kann er das höchstens vorschlagen. Dann suche man sich einen RA, der zu den gesetzlichen Gebühren zu arbeiten gewillt ist. > Die Stunde etwa 200,- bis 250,- Euro. > > Dein Problem: Du bist juristisch unerfahren, und bezahlst jetzt einfach > etwas Lehrgeld. Man könnte auch die örtlich zuständige RA-Kammer nachceinem geeigneten RA fragen. Die Adresse ind Telefonnummer der Kamner kennt das Amtsgericht. Dessen Telefonnumner kennen die netten Beamten auf der Polizeiwache. > Da kommst Du meiner Meinung nach nicht drumherum. Ich würde erstmal die Füße stillhalten. Sofern die hier berichtete Geschichte stimmt ind vollständig ist, besteht kein Anlass, derzeit rechtlichen Beistand zu suchen.
Dave A. schrieb: > Eine Frage: Meine Rechtsversicherung deckt keine Kosten wegen Beratung > im Fall eines Strafverfahrens ab. Habe angerufen und die haben mir > gesagt: No-Go. Die haben vermutlich gedacht, du bist beschuldigter. Als Opfer brauchst du in einem Strafverfahren keinen Anwalt, er bringt dir auch nichts, der Staatsanwalt ermittelt gegen den Täter, sonst passiert da nichts. Wenn du irgendwas vom Täter willst, z. B. Schmerzensgeld, dann musst du einen zusätzlichen Zivilprozess führen. Den Anwalt dafür sollte deine rechtschutzversicherung zahlen.
Claus M. schrieb: > Wenn du irgendwas vom Täter willst, z. B. Schmerzensgeld, dann musst du > einen zusätzlichen Zivilprozess führen. Nicht zwingend, siehe Adhäsionsverfahren. Ob das empfehlenswert ist, ist eine andere Frage. > Den Anwalt dafür sollte deine > rechtschutzversicherung zahlen. Das ist auch nur dann interessant, wenn man verliert oder der unterlegene Gegner kahl ist.
Percy N. schrieb: > Das ist auch nur dann interessant, wenn man verliert oder der > unterlegene Gegner kahl ist. Das stimmt. Darum geben die Rechtsschutzversicherungen am liebsten eine Deckungszusage wenn klar ist, dass sie am Ende eh nicht zahlen müssen.
Percy N. schrieb: > Dann suche man sich einen RA, > der zu den gesetzlichen Gebühren zu arbeiten gewillt ist. Ja, und das ist zumindest hier (Süddeutschland) mit allen möglichen Fachanwälten bei kleinen Streitwerten eine sehr, sehr theoretische Suche... Kann natürlich schon sein, dass es in Großstädten auf absolutes Massengeschäft spezialisierte Kanzleien gibt die eine tragende Mischkalkulation haben und deshalb auch Hühnerschiss übernehmen.
Claus M. schrieb: > Dave A. schrieb: >> Eine Frage: Meine Rechtsversicherung deckt keine Kosten wegen Beratung >> im Fall eines Strafverfahrens ab. Habe angerufen und die haben mir >> gesagt: No-Go. > > Die haben vermutlich gedacht, du bist beschuldigter. Als Opfer brauchst > du in einem Strafverfahren keinen Anwalt, er bringt dir auch nichts, der > Staatsanwalt ermittelt gegen den Täter, sonst passiert da nichts. > > Wenn du irgendwas vom Täter willst, z. B. Schmerzensgeld, dann musst du > einen zusätzlichen Zivilprozess führen. Den Anwalt dafür sollte deine > rechtschutzversicherung zahlen. Ok Jungs, vielen vielen Dank. Nun ist es so, ich möchte weitere Unterlagen (medizinische Untersuchung und all das, was die Polizei vor Ort nicht aufgenommen hat) der Staatsanwaltschaft mitteilen. Ist es besser, dass ein Rechtsanwalt es macht?
Unbekannt U. schrieb: > Kann natürlich schon sein, dass es in Großstädten auf absolutes > Massengeschäft spezialisierte Kanzleien gibt die eine tragende > Mischkalkulation haben und deshalb auch Hühnerschiss übernehmen. Ist jetzt nicht so, dass man von 200 Euro Stundenlohn nicht leben könnte...
Dave A. schrieb: > Werde ich den Bericht, der die Polizei zusammengefasst hat, bekommen > bzw. werde ich irgendwann wissen, was darin steht? M.W. bekommt man keinen Bericht bzw. keine Ermittlungsakte zu sehen. Das könnte allenfalls Dein Anwalt anfordern. Du bekommst lediglich eine Mitteilung wenn das Strafverfahren eingestellt wurde, sonst bekommst Du eine Ladung vom Gericht. Dave A. schrieb: > Nun ist es so, ich möchte weitere Unterlagen (medizinische Untersuchung > und all das, was die Polizei vor Ort nicht aufgenommen hat) der > Staatsanwaltschaft mitteilen. > > Ist es besser, dass ein Rechtsanwalt es macht? Das kannst Du auch selber zu Gericht geben. Zudem wird/kann das Gericht das auch von Dir anfordern. Dave A. schrieb: > Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder > dass der Fall in Sand verläuft Das entscheidest nicht Du. Wenn der StA das öffentliche Interesse verneint und/oder auch sonst nichts gravierendes passiert ist wird/kann er das Strafverfahren einstellen. Es kann auch sein, dass das Strafverfahren gegen Zahlung einer (kleinen) Geldstrafe eingestellt wird. Natürlich kannst Du Privatklage erheben, aber die Gefahr zu verlieren ist hoch und dann trägst Du sämtliche Kosten.
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Dave A. schrieb: > Ok Jungs, > > vielen vielen Dank. > > Nun ist es so, ich möchte weitere Unterlagen (medizinische Untersuchung > und all das, was die Polizei vor Ort nicht aufgenommen hat) der > Staatsanwaltschaft mitteilen. > > Ist es besser, dass ein Rechtsanwalt es macht? Nur dann, wenn Du als Nebenkläger auftreten möchtest. Ob das sinnvoll ist, weiß der RA ... (catch 22). Du könntest diesbezüglich aber auch zB den Weißen Ring fragen.
Beitrag #6299652 wurde vom Autor gelöscht.
Claus M. schrieb: > Unbekannt U. schrieb: >> Kann natürlich schon sein, dass es in Großstädten auf absolutes >> Massengeschäft spezialisierte Kanzleien gibt die eine tragende >> Mischkalkulation haben und deshalb auch Hühnerschiss übernehmen. Alte Regel: die kleinen Mandate ziehen die großen. Die Regel scheint zuzutreffen. > > Ist jetzt nicht so, dass man von 200 Euro Stundenlohn nicht leben > könnte... Du bringst da einiges ganz gewaltig durcheinander.
Andreas S. schrieb: > (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...) Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für Strafrecht*. ?
Percy N. schrieb: >> Ist jetzt nicht so, dass man von 200 Euro Stundenlohn nicht leben >> könnte... > Du bringst da einiges ganz gewaltig durcheinander. Dann kläre mich doch bitte auf.
René H. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...) > > Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für > Strafrecht*. ? Vermutlich war Staatsanwalt gemeint ...
Percy N. schrieb: > René H. schrieb: >> Andreas S. schrieb: >>> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...) >> >> Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für >> Strafrecht*. ? > > Vermutlich war Staatsanwalt gemeint ... Ja genau. Leute... es ist Neuland für mich. Einer von euch hat geschrieben: Das Problem ist, dass ich im Sache Recht Unerfahren bin. Und das stimmt auch!!!
Dave A. schrieb: > Nun ist es so, dass ich überhaupt keine Erfahrung und keine Anhnung > habe, wie ein solches Verfahren abläuft. Es gibt einiges zu klären, > dennoch lese ich im Internet und im Freundenkreis verschiedene > Antworten. Daher frage ich lieber hier im Forum, da einige von Euch mit > dem Thema vertrauter sind als ich. Na, sehr interessant, denkst Du eigentlich, dass die User hier im Forum so Unterweltler sind? Mann, mach Deinen Scheiß alleine und lass das Forum in Ruhe!
Mani W. schrieb: > Na, sehr interessant, denkst Du eigentlich, dass die User hier im > Forum so Unterweltler sind? Zumindest in d.s.e teieb sich mal lange Zeit mindestens ein promovierter Jurist herum.
Dave A. schrieb: > Ich möchte nicht, dass der Fall eingestellt (wie auch immer) wird oder > dass der Fall in Sand verläuft. Sag mal, tickst Du noch richtig? Geh zu einem Anwalt und belästige hier nicht die Leute!
> Mann, mach Deinen Scheiß alleine und lass das Forum in Ruhe! > Sag mal, tickst Du noch richtig? > [..] Hast Du seit neuestem nichts anderes mehr zu tun als jeden User hier schräg von der Seite anzufurzen, oder was? Ich habe schon lange keinen qualifizierten Beitrag mehr von Dir gesehen, nur noch solche dummen Anmachen fallen auf. Mach das doch mal AFK, dann kann's nicht so lange dauern bis Dir mal jemand Deinen Heiligenschein neu kalibriert. Vielleicht wirds dann besser.
"Dave" gehe heute (Freitag) als allererstes zu Deinem Hausarzt. Eine Bekannte hatte das früher so gemacht. Die hatte auch keine Zeugen, die Polizisten sind keine, waren ja bei Dir auch schon weg. Du erzählst Deinem Arzt vertrauensvoll, was passiert ist. Der soll Dich untersuchen und Dir ein entsprechendes Attest anfertigen, bei "ihr" stand damals darauf:"Zahlreiche Hämatome (? Erinnerungslücke bei mir) auf Brust, Oberarme, Kinn". So in etwa. Das Vorhandensein der "blauen Flecke" wurde dann wenigstens zeitnah von einer objektiven, unvoreingenommenen, sachkundigen, vertrauenswürdigen Person namens Arzt dokumentiert, unterschrieben, gestempelt. Dieses Dokument bestätigt rechtssicher das Vorhandensein der Verletzungen. Das kann weder Sta. noch Richter ignorieren. Der Arzt weiss beruflich als Fachmann, dass das seine Zeit dauert, bis die Flecke dramatisch aussehen. Die erlittenen Schmerzen glaubt er Dir sowieso. Die hast Du sowieso nochmal, weil er Dich kräftig abtasten wird. Ihn hat auch nur die medizinische Seite ("fachlich anerkannte Diagnose") zu interessieren, die StaAn muss es ihm glauben. Er benennt weder Zeugen noch Tathergang noch Delikt.
Da wäre ja erstmal die Frage wann dieser Übergriff stattgefunden hat und ob die blauen Flecken überhaupt noch sichtbar sind. Wenn nicht, war's das sowieso für dieses Thema, einfach so nachreichen kann man das nicht.
Vor einer Woche, steht gleich im ersten post. Die typischen Farbwechsel rot-blau-oliv-ockergelb-rose...mit der Zeit kennt der Arzt genau, ausserdem wird er als Hausarzt seinen Patienten lange genug kennen und auch dahingehend einschätzen können, ob der lügt. Selbstverständlich kann er das nachreichen, bei meiner Bekannten sagten damals die Polizisten, dass sie es so machen soll. Wer sagt denn, dass er "sofort" einen Termin bekommen hat?(Wochenende, Feiertag=Fronleichnam) . Sein freundlicher Hausarzt hatte einfach nicht früher einen Termin frei und mittwochs grundsätzlich zu. Ich glaube auch nicht, dass sich der Arzt rechtfertigen muss. Terminnot für Kassenpatienten ist Allgemeinwissen.
> ausserdem wird er als Hausarzt seinen Patienten > lange genug kennen und auch dahingehend einschätzen > können, ob der lügt Das hat mein Arzt in der 11. oder 12. Klasse auch gedacht. Zumindest bis er mich nach der Krankschreibung beim Joggen erwischt hat. (Hatte verpennt und dann ganz plötzlich Bauchschmerzen bekommen.)
Irgendwie war das klar, dass sich die Superschlauen zum Schluss melden ...
Da Editieren dank Fox Bovists sehr lesenswertem und hilfreichem Beitrag nicht mehr möglich ist (den ich im Stile dieses Forums hier gleich erstmal positiv bewerten muß, damit niemand heult), hier eben als Nachtrag: Rechtfertigen muß sich der Arzt meiner Meinung nach nicht. Der kann alles aufschreiben was er denkt. Ist das gleiche wie beim TÜV, da steht auch nicht, daß die Schrottmühle mängelfrei ist, sondern nur, daß keine Mängel festgestellt werden konnten. Wenn der Prüfer was übersieht, ist er gegenüber einen möglichen Käufer fein raus wenn es nicht zu offensichtlich ist. CMA: persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.
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Ben B. schrieb: > Da Editieren dank Fox Bovists sehr lesenswertem und hilfreichem Beitrag > nicht mehr möglich ist (den ich im Stile dieses Forums hier gleich > erstmal positiv bewerten muß, damit niemand heult), hier eben als > Nachtrag: > Dumm gelaufen. Du hast halt nahezu gleichzeitig mit mir geantwortet. Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht zu sehr behindert. Schade, dass hier irgend ein Heini den bisher recht gesitteten Thread hinunteruuziehen versucht. Deine eigenen Umgangsformen könntest Du allerdings auch einmal überprüfen.
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Darüber denke ich nach wenn andere Leute in diesem Forum das gleichenfalls tun. Solange sich hier am allgemeinen Umgang nichts ändert, sehe ich das als meine persönliche Entspannung und habe nur wenig Lust auf Diplomatie. Aber was Deinen Beitrag angeht: Sorry, aber ich finde den nicht besser als den, den auf den Du Dich evtl. bezogen hast. Egal welcher das war oder welchen User Du meinst. Ihr regt euch alle immer auf wenn ich trolle oder mich über irgendwas "aufrege" wie es mir oft unterstellt wird. Aber selber?? Sorry für's OT.
Dave A. schrieb: > Percy N. schrieb: >> René H. schrieb: >>> Andreas S. schrieb: >>>> (...) Es gibt keine Strafanwaltschaft (...) >>> >>> Dann sagen wir eben, wie es richtig heissen muss, *Fachanwalt für >>> Strafrecht*. ? >> >> Vermutlich war Staatsanwalt gemeint ... > > Ja genau. Leute... es ist Neuland für mich. > Einer von euch hat geschrieben: Das Problem ist, dass ich im Sache Recht > Unerfahren bin. Und das stimmt auch!!! Aber das es Staatsanwalt (StA) heisst, und nicht Strafanwalt, könnte man eigentlich wissen (aus den Medien z.B.). ?
René H. schrieb: > Aber das es Staatsanwalt (StA) heisst, und nicht Strafanwalt, könnte man > eigentlich wissen (aus den Medien z.B.). Sei nachsichtig. Er hat was auf die Birne bekommen ...
René H. schrieb: > Aber das es Staatsanwalt (StA) heisst, und nicht Strafanwalt, könnte man > eigentlich wissen (aus den Medien z.B.). ? Da muss man tolerant sein, auch als Rechtsanwalt. Dessen MA hat unlängst einen Satansanwalt draus gemacht: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/05/29/kurz-vor-dem-wochenende/
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Guten Tag Jungs, mit dem Rechtsanwalt habe ich heute morgen gesprochen: Er wird die Dokumentation nachreichen. Er darf (mit Vollmacht) die Akten bei der Polizei einsehen. Alles in die Wege geleitet. Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Antworte!!! Ich halte Euch auf dem Laufenden Gruß
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