Gibt es eine Norm/Richtlinie, die Gehäuse verpflichtend vorschreibt? Ich denke dabei an Demo-Boards, LED Spielereien wie z.B. den Platinen-Weihnachtsbaum, Touch-Buttons, ... Allgemein Platinen, die man nur sehr umständlich oder gar nicht in einem Gehäuse unterbringen könnte. Die Schaltungen laufen alle mit 12V oder 5V, versorgt von einem Schutzklasse II Steckernetzteil. Also grundsätzlich ungefährlich beim Berühren, im schlimmsten Fall bringt man die Schaltung etwas durcheinander. Weiß jemand ob man eine Platine ohne Gehäuse - zuhause betreiben darf? - als Bausatz verkaufen darf? Danke!
Darf man. Du siehst ja auch genug Beispiele. Deine Spannung ist SELV, erst ab 25V~ oder 60V= ist ein Berührschutz gefordert. Ohne Gehäuse und Netzteil ist es auch kein Gerät, ohne Funk brauchst du keine CE Prüfungen einzuhalten (EMV wird dem Gehäuseerinbau auferlegt, 'in ein ausreichend abschirmendes Gehäuse einzubauen'), musst nur RoHS erfüllen. Aber du musst Entsorgung per Stiftung EAR gewährleisten, wohl als 166 EUR/Jahr Kleinmenge. Ebenso muss deine Verpackung bei LUCID gemeldet, im Voraus bezahlt und dann monatlich (kostenlos) gemeldet werden. Wenn sich das Produkt sn Gewerbetreibende wendet 'Eval board' entfallt die Entsorgung. Ist es Kinderspielzeug, muss eventuell die Spielzeugrichtlinie beachtet werden. Verkauf ins (europäische) Ausland quasi unmöglich, du müsstest eine landessprachliche Bedienungsanleitung beilegen und im dortigen WEEE System registriert sein.
Prinzipiell sollte nichts dagegen sprechen. Letztlich ist es halt so, dass das Teil unter normalen Einsatzbedingungen auch funktionieren muss. Es darf nicht abrauchen, wenn Metallteile an offene Kontakte kommen oder aehnliches.
MaWin schrieb: > ohne Funk brauchst du keine CE Prüfungen einzuhalten (EMV wird dem > Gehäuseerinbau auferlegt, 'in ein ausreichend abschirmendes Gehäuse > einzubauen') Das halte ich für ein Gerücht. Du musst zumindest nachweisen das (und dem Kunden mitteilen wie) man die Platine sauber bekommt. Sprich ein Test in einem vor dir als passend erachteten Gehäuse in einem repräsentativen Aufbau. 73
hans schrieb: > dem Kunden mitteilen wie Habe ich. Wer so viel Schiss hat wie du, ist als Unternehmer charakterlich ungeeignet.
Das mit dem EAR ist ja nichts neues, aber LUCID kannte ich noch nicht. Gibt es auf irgendwo konkrete Spezifikationen wie hoch dafür die Abgaben sind? Auf der Webseite hört sich das alles völlig schwammig an. Angenommen ich verkaufe PCBs mit ein paar Bauteilen drauf in kleinen Plastiktütchen die ich in Umschlägen per Post verschicke. Ist das da überhaupt relevant?
Markus M. schrieb: > Gibt es auf irgendwo konkrete Spezifikationen wie hoch dafür die > Abgaben sind? Wie immer bei den durch Lobbykonzerne konkurrenzverhindernd geschriebenen Gestezen: Die Kleinen werden übermässig zur Kasse gebeten, so sher daß sich oftmals der Markteintritt nicht mehr lohnt. Die kleinste Menge geht gleich bis 50kg Verpackungsgewicht und kostet so 35-44 EUR, je nach Anbieter. Wer da im Jahr nur 10 Produkte verkauft, kann seinen Laden gleich wieder zu machen. Korruption rulez.
Mal ohne Anspruch der Rechtsberatung: LUCID ist nicht elektronikspezifisch, sondern betrifft alle gewerblichen Versender. Man zahlt nicht an diese Verwaltungsstelle selbst, die bekommt nur die Mengenmeldungen. Das Entsorgungskontingent für die Verpackung kauft man bei einem registrierten Verpackungsentsorger online, etwa 50 Euro sollten den Jahresbedarf eines kleineren Händlers an Pappe und Klebeband abdecken.
Oh, Michael B. war schneller, und er hat ganz recht.
Markus M. schrieb: > Angenommen ich verkaufe PCBs mit ein paar Bauteilen drauf in kleinen > Plastiktütchen die ich in Umschlägen per Post verschicke. Ist das da > überhaupt relevant? Tu es doch einfach. Was denkst du kann schlimmstenfalls passieren?
Danke, da sind viele Stichworte zum recherchieren dabei! Also das "Problem" an dem Projekt ist, es geht um ein Kunst/Deko-Objekt ähnlich dem erwähnten LED Weihnachtsbaum. Als Gehäuse käme deswegen nur eine Scheibe aus Acrylglas in Frage, ansonsten sieht man davon nichts mehr. Also ich lese jetzt folgende Baustellen raus: - RoHS -> ist kein Problem, muss nur passend bestellt werden - EAR & LUCID -> anmelden & erledigt - EMV, CE -> kein Gehäuse, also kein "Gerät"... Die I/Os sind im einstelligen kHz Bereich unterwegs, das spannendste ist eine 1kHz PWM mit 300mA Last. Ich schätze die billigen China LED Streifen strahlen mehr ab, werde mich aber trotzdem in die Grenzwerte & Messmöglichkeiten einlesen. - Spielzeug & Ausland -> nicht relevant für dieses Projekt - "nicht abrauchen" -> Tja das wird schwierig. Sicherung & ESD Schutz ist vorhanden, die Wohnung wird es also nicht in Brand stecken. Aber unzerstörbar ist es nicht, wenn man wild Brücken legt wird irgendwas kaputt gehen. Ich werde mir die AGBs & Handbücher von ähnlichen Deko-Bausätzen durchlesen. Vielleicht finden sich dort noch Hinweise gegen was man sich absichern muss.
Da du vermutlich umfangreiche kommerzielle Absichten hast, bietet dir der Anwalt deines Vertrauens mehr Rechtssicherheit als die Erfahrungen der Foristen. Vielleicht bietet die IHK auch einen gewissen Service an.
MaWin schrieb: > hans schrieb: >> dem Kunden mitteilen wie > > Habe ich. > > Wer so viel Schiss hat wie du, ist als Unternehmer charakterlich > ungeeignet. Schön, dass hier nun anscheinend absichtlich zu Gesetzesverstößen geraten wird... Dabei dürfte das hier alles gar nicht so schlimm sein. Andre schrieb: > - EMV, CE > -> kein Gehäuse, also kein "Gerät"... Die I/Os sind im einstelligen kHz > Bereich unterwegs, das spannendste ist eine 1kHz PWM mit 300mA Last. Ich > schätze die billigen China LED Streifen strahlen mehr ab, werde mich > aber trotzdem in die Grenzwerte & Messmöglichkeiten einlesen. Vorsicht! "Gerät" definiert sich nicht über ein Gehäuse! Eigentlich ist's egal was du in Verkehr bringst. Es muss halt passen. Übrigens bist du bei 1kHz (Quartz oders so eh nicht vergessen?) auf den Leitungen eigentlich bei der EMV Richtlinie "draußen". Zumindest bei den Emissionen... Dann gäbe es auch noch eine Methode über die CISPR14-1 und CISPR14-2 sich zu "drücken". Da gibt's Ausnahmen für "Experimentierkits" (ist in der Norm spannend definiert). Wenn du in die Kategorie fällst, würdest du nix testen müssen. Falls du bei den technischen Anforderungen (also EMV, Safety) Unterstützung brauchst => PM. Solche Strategiedokumente mache ich für Kunden öfter. 73
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Hans W. schrieb: > Schön, dass hier nun anscheinend absichtlich zu vorsätzlichen > Gesetzesverstößen geraten wird... Ich sage mal so, die aktuellen Vorgaben sind für Kleinunternehmer die ein paar Stück im Jahr verkaufen wollen schlicht nicht einzuhalten. Aber ich kenne auch wenige die dafür belangt wurden. Das größte Problem sind Abmahnungen der Mitbewerber. Aber wenn man klein genug ist, taucht man auf deren Radar nicht auf.
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Beitrag #6315110 wurde von einem Moderator gelöscht.
Cyblord -. schrieb: > Das größte Problem sind Abmahnungen der Mitbewerber. Aber wenn man klein > genug ist, taucht man auf deren Radar nicht auf. Genau das ist das Problem. Sagen wir mal ich bin Einzelunternehmer um irgendwas offiziell gewerblich verkaufen zu dürfen, mache es auf eBay. Schwupps sieht's irgendein (Möchtegern-)Mitbewerber oder sonstiger das Angebot, macht einen Testkauf, keine WEEE Nummer, kein Eintrag im Verpackungsregister -> Abmahnung. Die Frage ist wo genau die Grenze zwischen "Liebhaberei" und "gewerbsmäßigem Verkauf mit Gewinnabsicht" gezogen wird. Bei 10, 20, 50, 100 PCBs?
Markus M. schrieb: > ie Frage ist wo genau die Grenze zwischen "Liebhaberei" und > "gewerbsmäßigem Verkauf mit Gewinnabsicht" gezogen wird. Einnahmen von 410 EUR und 5 Verkäufen Siehe: https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Markus M. schrieb: > Sagen wir mal ich bin Einzelunternehmer um > irgendwas offiziell gewerblich verkaufen zu dürfen, mache es auf eBay. > Schwupps sieht's irgendein (Möchtegern-)Mitbewerber oder sonstiger das > Angebot, macht einen Testkauf, keine WEEE Nummer, kein Eintrag im > Verpackungsregister -> Abmahnung. Ja und wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein dass jemand das wirklich tut? Und wie hoch schätzt du die Summe ein die du dann wirklich (evt. nach Gerichtsverfahren) zahlen musst? Einfach Risiko gegen Chance rechnen.
Cyblord -. schrieb: > wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein dass jemand das wirklich > tut? 100%. Es gibt Anwälte, die leben von nichts anderem.
Ich kann nur auf meine Posts von letztem Jahr verweisen. Daran hat sich nichts geändert: Beitrag "Re: Wenn ihr so tolle Sachen baut, warum verkauft ihr sie nicht?" Beitrag "Re: Wenn ihr so tolle Sachen baut, warum verkauft ihr sie nicht?" In der Summe: es gibt ein paar Hürden, aber völlig unüberwindbar sind sie nicht.
Cyblord -. schrieb: > Ja und wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein dass jemand das > wirklich tut? Schreib irgendwas mit Schrittmotor ran und der horst Weihnachtsmann hier aus dem Forum lässt Dich sofort abmahnen. Ich glaube der lebt mehr von Abmahnungen als seinen Platinen...
Normalerweise interessiert mich solches annonymes Geschwurbel nicht. Da du dich hier mit deinen Anschuldigungen aber hart an der Grenze zu übler Nachrede bewegst, und relativ eindeutig ist wer gemeint ist, will ich das hier nicht unwidersprochen stehen lassen. Du wirst deine Vorwürfe sicherlich belegen können? Ansonsten solltest du dich mit solchen Äußerungen besser zurückhalten, das Strafmaß bei übler Nachrede ist nicht ohne [1]. Und ich kann dir versichern, dass ich weitere solche Äußerungen nicht hinnehmen werde... Und ergänzend zur Info: Von Abmahnungen kann ein Geschädigter/Abmahnender nicht leben, weil er abgesehen von der Erstattung der tatsächlich angefallenen Anwaltskosten kein Geld bekommt. Lediglich in dem Fall, wo jemand so dämlich ist, gegen eine bereits abgegebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verstoßen wird es finanziell interessant. Den Fall hatte ich leider noch nicht. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann [1] https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Cyblord -. schrieb: > Ich sage mal so, die aktuellen Vorgaben sind für Kleinunternehmer die > ein paar Stück im Jahr verkaufen wollen schlicht nicht einzuhalten. Bastler, die in ihren Garagen irgendwelche Produkte zusammenbauen und in den Verkehr bringen, sind in der EU auch nicht wirklich gerne gesehen. Die Gesetzgebung bevorzugt da doch klar die Großunternehmen. Das Gleiche gilt für Händler. Dem Einpersonenladen wird das Leben mit Regeln schwergemacht, die für Amazon und Alibaba eher unproblematisch sind.
Osterhase schrieb: > Schreib irgendwas mit Schrittmotor ran und der horst Weihnachtsmann hier > aus dem Forum lässt Dich sofort abmahnen. Ich glaube der lebt mehr von > Abmahnungen als seinen Platinen... Danke für die Vorwarnung, hatte den Erwähnten bisher eigentlich für seriös gehalten und hatte sogar geplant was von ihm zu kaufen. Zum Glück habe ich rechtzeitig diesen Thread gefunden.
Gibt es dazu irgendetwas Nachlesbares? Google hat nichts gefunden, oder ich habe die falschen Stichworte verwendet. Thorstens Wortwahl lässt aber darauf schließen, dass er schon die eine oder andere Abmahnung verschickt hat. Könnt ihr (oder auch Thorsten) also ohne Weihnachts{hasen,mann}getue mal sagen, was Sache ist? Nicht jede Abmahnung ist notwendigerweise unberechtigt. Danke.
Hallo Max, ich habe mal den Ordner "Recht" aus dem Schrank gezogen und etwas abgestaubt. In den letzten 10 Jahren(!) gab es da in Summe 4 Streitfälle, davon 2 wegen Urheberrechts-Verletzungen *), einen wegen Markenrecht und zuletzt ein Fall wegen penetranter E-Mail Werbung ohne meine Einwilligung durch ein deutsches Unternehmen. Alles Streifälle zwischen Unternehmen/Unternehmern, die sich juristisch eigentlich etwas besser auskennen sollten als Privatpersonen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann *) Verwendung von von mir erstellten Inhalten (Texte und Bilder) ohne meine Zustimmung auf Webseiten von Wettbewerbern.
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