Hallo, mein Netzbetreiber (Netze Duisburg) möchte von mir, dass meine Wallbox von einer Elektrofachkraft angeschlossen wird, die zudem noch eine Konzession haben muss! Ich habe ihm erklärt das ich seit 31 Jahren staatlich geprüfter Elektrotechniker bin, und dies müsste wohl ausreichend sein, um einen Stecker der Wallbox, in die dafür vorgesehene CEE Steckdose mit 3x400V, 16 A einzustecken. Diese Steckdose ist ausreichend im Kabelquerschnitt und nach Vorschrift abgesichert. Ich dürfte das Formular nicht unterzeichnen weil ich keine Konzession habe. Die Wallbox (11KW) hat TÜV, CE, Prüfprotokolle alle notwendigen Sicherungselemente usw. Muss ich dem nachkommen, wenn ja, weiß ich nicht wofür ich jahrelang zur Schule gegangen bin. In meinen Augen ist das ein Verbraucher der in einer ordnungsgemäßen Installation betrieben wird. Ob der fließende Strom in mein Auto fließt, oder einen anderen elektrischen Verbraucher bespaßt. Das ist doch vollkommen irrelevant. Für mich ist das Schikane die ich nicht hinnehmen möchte. Ich bezahle doch keine Elektrofirma damit die mir dann sagt, was ich bereits weiß, dass meine Hausinstallation in Ordnung ist. Das kann ich mit Sicherheit ebenso beurteilen als Elektrofachkraft. Auch ohne Konzession. Weiß jemand wie weit die lieben Leute es treiben dürfen, und ob sie darauf bestehen können? Ich unterschreibe schließlich und trage somit auch die Verantwortung. Danke schon mal für eure Antworten. Gruß Michael
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Da mit dem EVU drüber zu diskutieren bringt ja nix ausser dass du dir da Adrenalin-Schübe gibst und nicht weiter kommst. Die verfahren nach diesem Prinzip: https://www.kingofshirts.org/media/image/product/7700/lg/i-have-the-pussy-so-i-make-the-rules-fun-t-shirt-damen.jpg --> dann frag doch deinen örtlichen Elektriker-Meister mit passender Konzession, ob der dir für einen Kasten Bier weiter hilft gegen eine Wochenend-Einladung. Und dann setz dich in den Garten, und schlabber mit dem konzessierten Elektro-Meister die Bierkiste leer und grille ein paar Würstchen.
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Michael P. schrieb: > Stecker der Wallbox, in die dafür vorgesehene CEE Steckdose mit 3x400V, > 16 A einzustecken. Echt? Die kommt mit CEE-Stecker?
Wieso willst du eine 11kW Box überhaupt anmelden? Interessiet das denn den Betreiber? Da müsste auch fast jeder E-Herd angemeldet werden. Wenn das Ding einen Stecker hat steckt man den in die Passende Steckdose und gut ist. Das interessiert doch den EVU nicht. Außerdem kriegt der das Ding doch eh nie zu Gesicht, esseidenn, dein Zähler oder HAK ist in der Garage.
ichael P. schrieb: > Ich habe ihm erklärt das ich seit 31 Jahren staatlich geprüfter > Elektrotechniker bin, und dies müsste wohl ausreichend sein, um einen > Stecker der Wallbox, in die dafür vorgesehene CEE Steckdose mit 3x400V, > 16 A einzustecken. Diese Steckdose ist ausreichend im Kabelquerschnitt > und nach Vorschrift abgesichert. > > Ich dürfte das Formular nicht unterzeichnen weil ich keine Konzession > habe. > > Muss ich dem nachkommen, wenn ja, weiß ich nicht wofür ich jahrelang zur > Schule gegangen bin. Alter, das ist wie bei der Fliegerei, es genügt nicht das du mit Beate Uhse zusammen auf nen Fiesler Storch Fi 156 kurz nach Krieg nen Flugschein gemacht hast, damit du einen Jumbo Jet mit Passagieren fliegen darfst, du musst auch die aktuelle Erfahrung dafür haben und das musst du durch regelmäßige Prüfungen nachweisen. Der Schulabschluss genügt aber immer noch, das du das Prüfprotokoll als solches erkennst und die Fachleute das mit dem richtigen Prüfequipment abarbeiten lässt. So ein CE-Papperl ist keine Garantie, das das Gerät auch komplett i.o. ist, das muss eben nach Installation geprüft werden. https://www.youtube.com/watch?v=sfA-6ZGCL1g
Erziehungsbeschleuniger schrieb: > https://www.youtube.com/watch?v=sfA-6ZGCL1g Was auch immer das Video jetzt mit dem Thema zu tun hat
Ja, die Kommt auf Wunsch mit CEE und wird als Plug and Play Version angeboten.
Es gibt die Pflicht es deinem Netzbetreiber zu melden, ist aber nicht genehmigungspflichtig. Ab 12KVA sieht die Sache dann wieder anders aus, da muss sie genehmigt werden!
Das ist doch quatsch. Ich Gesetz steht es müssen Wallboxen bis 12 kW nur gemeldet werden. Wallboxen über 12 kW müssen genehmigt werden. Der Netzbetreiber soll also mal die Füße still halten.
Meinen Juice Booster steck ich auch nur in die CEE und der könnte sogar 22 kW :-)
Ja dieser Meinung bin ich auch, und steht auch überall nachzulesen. Die Antwort war, dass man mir ein Dokument zusendet das ausgefüllt mit den technischen Daten und Unterschrieben wieder zurückgesendet werden muss/soll? Natürlich von einer Elektrofachkraft mit Konzession! Das alles macht überhaupt keinen Sinn, weil sie ja nur gemeldet werden muss, also für mich nur Schikane. Technisch nicht haltbar. Eine CEE Steckdose hat nur diesen einen Sinn , eine höhere Last zu bedienen, dafür wurde sie entwickelt. Ich kann in meinen CEE-Anschluß jeden Verbraucher betreiben der für die notwendige Absicherung gedacht ist, ohne eine Firma damit zu beauftragen.
Könnte man so machen, aber es geht hier ums Prinzip! Es muss nur gemeldet werden, und nicht genehmigt! Das kommt meiner Meinung nach einer Genehmigung sehr nahe. Man sollte auf vorhandene Vorschriften auch zurückgreifen, und nicht Neue erfinden, aus Angst essen Seele auf. Wenn ich Bäcker wäre, dann könnte ich seine Zweifel verstehen, aber als Fachkraft werde ich bestimmt nicht meine Familie und mein Haus in Gefahr bringen, und selbst wenn ein Meister dafür unterschreibt, glaubst du der ist danach haftbar? Der stellt sich hin und sagt das zum Zeitpunkt der Abnahme alles ok war, und ist damit raus aus der soo wichtigen Unterschrift.
Also ich fliege jetzt seit ca. 42 Jahren Ultraleichtflugzeuge. Und stellt euch mal vor, letztes Jahr wollte ich mit der Lufthansa in Urlaub fliegen und da haben die mir doch echt so einen Frischling ins Cockpit gesetzt statt mich selber fliegen zu lassen! Dabei mache ich das doch schon viel länger und kann daher ganz sicher besser beurteilen, ob... Musste dann aber leider mit der S-Bahn wieder nach Hause fahren.
.... wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach mal die ...... Trotzdem, danke für nichts.
Michael P. schrieb: > Erzähl das denen. > Die CEE ist nur zum gucken da, NICHT zum benutzen! So, und was ist jetzt dein Plan? Weil, wir können dir da nicht helfen. Wenn dein Energieversorger den Unterschied <= 12kW zu > 12kW nicht wahrhaben will bleibt dir nicht so viel: 1. Du springst wie gewünscht durch den Reifen 2. Du gehst den Beschwerdeweg 2.1. Zuerst intern beim Energieversorger 2.2. Bei der Bundesnetzagentur 2.3. Mit Anwalt (1. und 2. kann man auch kombinieren. 2. dann nur für den Extraspaß) 3. Du versuchst sie Auszutricksen 3.1. Dumm-dreist ein selbst verfasstest Briefchen "Meldung nach Paragraph-Soundso über Soundso ..." an den Energieversorger senden und hoffen das sie nicht merken dass du schon mal darüber mit ihnen diskutiert hast. 3.2. Wie 3.1, nur dass ein Anwalt das Briefchen verfasst. Davon dass du dich selbst als Elektrofachkraft siehst würde ich in allen Fällen nichts erwähnen. Du bist doch sowieso der Meinung, das die Installation (Einstecken) auch von Laien sicher durchgeführt werden kann.
Ich sehe mich nicht als Elektrofachkraft, ich bin eine amtlich verbriefte. Ja klingt hochtrabend, aber so muss man es betrachten. Dein Gesellenbrief ist schon ausreichend dafür. Du hast eine Fachprüfung vor der Handwerkerinnung abgelegt und diese muss ja irgendwie für irgendwas stehen, oder? Den Stecker kann auch eine Laie in eine ordnungsgemäße Installation einstecken, das stimmt, und sollte auch so gesehen werden. Ich kann natürlich alles in Frage stellen, aber macht nicht wirklich sinn. Was ich unternehme weiß ich noch nicht. Vielleicht nehme ich ein bisschen von allem, und besonders von 3.2 ein Stück mehr. ;)
Was ist denn jetzt das Problem? Die CCE Rot (16A,32A?) ist ja schon da und abgenommen? Was soll jetzt der Energieversorger sagen? Du kannst doch jetzt alles da anschließen was innerhalb der Spezifikation ist.
Genau mein Reden. Was haben die jetzt für ein Problem damit? Ich sehe es genau so. Wahrscheinlich habe ich da jemand bei seiner Frühstückspause gestört.
Michael P. schrieb: > Das alles macht überhaupt keinen Sinn, weil sie ja nur gemeldet werden > muss, Bloss: wie kommt die Wall-Box da so plötzlich hin ? Die war ja vorher nicht da. Sie muss also eine Erweiterung der bisherigen ans Netz angeschlossenen Anlage sein. Und solche Neubauten an netzverbundenen Anlagen darf halt nach TAR deines Stromversorgers nur ein Elektriker machen, der eingetragen und damit zugelassen ist. So ist halt die Vorschrift. https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M Michael P. schrieb: > Ich habe ihm erklärt das ich seit 31 Jahren staatlich geprüfter > Elektrotechniker bin, und dies müsste wohl ausreichend sein Reicht fast, du musst deine Fachkenntnis nur nachweisen durch die TREI Prüfung, dann muss dein Stromversorger dich zulassen. Also Prüfung machen und basteln. Aber ohne diesen Nachweis: Finger stillhalten. GERADE von dir als angebliche Elektrofachkraft kann und muss man erwarten, dass du die gesetzlichen Regelungen kennt. Um so lauter du sie bezweifelst, um so deutlicher machst du, dass du für die Arbeiten ungeeignet bist.
Da du ja anscheinend sehr gut informiert bist, was mich sehr freut, kannst du mir sicherlich auch erklären warum im gleichen Bundesland der eine Netzbetreiber nur eine Meldung haben möchte, und der andere einen Nachweis? Da ich keine Ahnung habe, gehe ich davon aus das die TAR meines Stromversorgers nur hier regional gilt und nicht in der Nachbarstadt, richtig? Weil da verlangen sie es nämlich nicht.(20Km weiter) Und ja, ich gestehe, ich kenne nicht alle Vorschriften. Aber weiß schon wie eine Zuleitung zu einer 16A CEE Steckdose ausgeführt sein muss. Und die Wallbox kommt zu mir wie jeder handelsüblicher Verbraucher den man kaufen kann. Z.B. eine mobile Absaugung (für CEE-Anschluß)schließe ich auch einfach ohne vorherige Prüfung an, weil das Gerät ja bereits dafür vom Hersteller zertifiziert wurde, durch CE Konformität, TÜV-Prüfungen, Prüfprotokoll nach DGUV A3, alles durch den Hersteller erfüllt, und zum Anschluß vorgesehen. Die müsste ja dann auch eine Erweiterung der bisherigen ans Netz angeschlossenen Anlage sein, so wie jeder Verbraucher, oder ab wann spricht man von einer Erweiterung? Nein, die Vorschrift kenne ich auch nicht. Wie sieht es denn mit der Notfall-Ladevorrichtung für die Schukosteckdose aus? Die sollte man nicht als Dauerlösung verwenden, aber man darf sie benutzen, ohne Zulassung und Prüfung. Es wird empfohlen das Netz daraufhin prüfen zu lassen, und wir reden hier von 3,6KW an einer Schukosteckdose über Stunden! Das ist dann keine Erweiterung? Die Wallbox wird einphasig mit 3,7 KW an der CEE betrieben, diese stellt dann eine Erweiterung da, alles andere nicht? Nein, auch die Vorschrift habe ich leider nicht auf dem Schirm. Wäre aber sehr nett von dir wenn du es beantworten könntest.
Michael P. schrieb: > Ich sehe mich nicht als Elektrofachkraft, ich bin eine amtlich > verbriefte. Nicht diese Diskussion. Es ist ermüdend. https://www.sifa-sibe.de/fachbeitraege/archiv-si/mythen-und-fakten-zur-elektrofachkraft/ https://www.elektropraktiker.de/nachricht/wer-eine-elektrofachkraft-ist/
Michael P. schrieb: > Natürlich von einer Elektrofachkraft mit Konzession! Als Konzession wird in diesem Zusammenhang das korrekte Parteibuch angesehen. Wahlweise reicht es auch aus, die Kosten der jährlichen Weihnachtsfeier großzügig zu übernehmen.
Das EVU kennt scheinbar nur Wallboxen die ein Installationskabel brauchen und kennt keine Boxen mit Stecker. Du bist jetzt so nett und meldest einen Grossverberbraucher an damit das EVU besser planen kann. Wenn die das nicht verarbeiten können, dann soll das doch nicht dein Problem sein. Stecker rein und fertig. Was die Politik predigt und die Behörden daraus machen sind ja öfter zwei Paar Schuhe, siehe auch die Diskussionen über Balkonsolaranlagen.
Michael P. schrieb: > Da ich keine Ahnung habe, Stimmt. > gehe ich davon aus das die TAR meines Stromversorgers nur hier regional gilt Die TAR deines Netzbetreibers gilt in dem Bereich in dem er sein Netz hat, das ist wohl einfach und logisch und leichtverständlich. Es gibt eine bundesweite Mustervorlage, die kann er aber anpassen und ändern. Du wirst also seine TAR lesen müssen, sie ist downloadbar im Netz. Michael P. schrieb: > ab wann spricht man von einer Erweiterung? Wenn die FESTINSTALLATION um weitere Bauteile/Leitungen ergänzt wurde. Fest ist das ohne Stecker, das angeschraubt, eingegipst am Bauwerk ist. Also nicht zum Hausrat zählt, wie die Mehrfachsteckdose (selbst wenn die am Tisch festgeschraubt wird und die Zuleitung mit Kabelschellen an die Wand getackert wird) oder die mobile Klimaanlage. Kleine Unklarheiten gibt es beim Herd, der hier ja keinen Stecker hat sondern angeschraubt ist und den offizielln nur eine Elektrofachkraft montieren darf (und dabei die Leistungsfähigkeit der Zeulietung zu prüfen hat) obwohl er zu deinem Hausrat zählt. Ebenso unklar wäre die Split-Klimaanlage, die einen Stecker hat aber an der Wand festgeschraubt wird, die ist laieninstallierbar, bis auf das Kältemittel, mit dem darf nur ein Kältetechniker umgehen. > Nein, die Vorschrift kenne ich auch nicht. Du bist also offensichtlich keine Elektrofachkraft. Michael P. schrieb: > Die Wallbox wird einphasig mit 3,7 KW an der CEE betrieben Waren es eben nicht 11kW? 3.7kW wird man auch bei dir nicht anmelden müssen. Wenn die einen Stecker hat und du den Stecker nur in eine vorhandene Steckdose einstöpselst, ist das keine Aufgabe für die man eine Elektrofachkraft benötigt. Allerdings halten übliche Schukosteckdosen keine 3.7kW dauerhaft aus, sonden sind eher für 2.3kW und 3.6kW nur als Spitzenleitung unter Überwachung. Daher würde ich die Installation als grenzwertig und nicht betriebssicher ansehen, es gab schon zu viele verkokelte Schukosteckdosen. Dass dein Haus schon eine fertig montierte blaue CEE besitzt (der man 3.7kW zutrauen könnte), ist sehr zweifelhaft. Da aber wohl auch keine rote für 11kW taugliche CEE Steckdose liegt, sondern installiert werden muss, muss die Steckdose eine Elektrofachkraft anbringen. Die meldet dann auch gleich die Wallbox an.
MaWin schrieb: > Da aber wohl auch keine rote für 11kW taugliche CEE Steckdose liegt, > sondern installiert werden muss, muss die Steckdose eine > Elektrofachkraft anbringen. Die meldet dann auch gleich die Wallbox an. Er hat doch schon eine installierte rote CEE 16A.
TestOr 3000 schrieb: > MaWin schrieb: >> Da aber wohl auch keine rote für 11kW taugliche CEE Steckdose liegt, >> sondern installiert werden muss, muss die Steckdose eine >> Elektrofachkraft anbringen. Die meldet dann auch gleich die Wallbox an. > > Er hat doch schon eine installierte rote CEE 16A. Die er vermutlich ohne Konzession von dem zuständigen EVU nicht hätte installieren dürfen.
Danke, das ist doch mal eine Antwort mit der man arbeiten kann. Kurz zu meiner Ausbildung: Ich bin gelernter Radio und Fernsehtechniker, habe in einer Elektrobude einige Jahre Hausinstallationen durchgeführt, und habe mich dann fortgebildet zum staatl. gepr. Elektrotechniker, und somit bestätigt, dass ich eigentlich keine Ahnung habe, oder nur rudimentär ähnlich einem Friseur im Bezug auf Elektrotechnik. Aber nun zu den 11KW. Die Wallbox kann einphasig, zweiphasig oder dreiphasig laden, je nachdem was der Master (das Auto), anfordert. In meinem Fall könnte die Wallbox also 3,7KW pro Phase (ca. 11KW in Summe)liefern, was aber bei mir nicht abgerufen wird, da das Auto nur einphasig mit max. 3,7KW geladen wird, eingesteckt wird in eine rote vorhandene CEE Steckdose für 3x400V 16A. Nicht blaue, die auch reichen würde, aber nicht vorhanden war. Nur mal um den Zauber einer Wallbox zu lüften. Das Ding hat lediglich ein Schütz, das die drei Phasen durchschaltet, und eine kleine Elektronik die dem Master (das Auto) sagt wieviel es haben könnte, und das Auto sich dann entsprechend bedienen kann.zusätzlich einen allstromsensitiven RCD der Vorschrift ist. Somit hat sich doch dann die Angelegenheit geklärt. Unter einer Erweiterung zählt also nicht die in Betriebnahme einer vorhandenen CCE Steckdose. Korrekt? Also kann ich das Teil kaufen und einstöpseln.
Harald W. schrieb: > TestOr 3000 schrieb: > MaWin schrieb: > Da aber wohl auch keine rote für 11kW taugliche CEE Steckdose liegt, > sondern installiert werden muss, muss die Steckdose eine > Elektrofachkraft anbringen. Die meldet dann auch gleich die Wallbox an. > > Er hat doch schon eine installierte rote CEE 16A. > > Die er vermutlich ohne Konzession von dem zuständigen EVU > nicht hätte installieren dürfen. Meine Prämisse war dass die Dose ein zertifiziertes Unternehmen angebracht und abgenommen hat.
Ich vermute, der Sachbearbeiter der lokalen Gas-Anstalt hat noch nie von einer Wallbox mit (legalem) CEE Stecker gehört, geht in den Tilt-Mode und verlangt was er immer schon für Wallboxen verlangt hat. Wenn nichts offensichtliches dagegenspricht (bekannte Klingeldraht Stomversorgung, unterdimensionierter Hausanschluss, ...) würde ich installieren und pflichtgerecht eine Meldung an den Versorger schicken. Danach sind die erstmal am Zug.
Michael Gugelhupf schrieb: > Michael P. schrieb: >> Ich sehe mich nicht als Elektrofachkraft, ich bin eine amtlich >> verbriefte. > > Nicht diese Diskussion. Es ist ermüdend. > https://www.sifa-sibe.de/fachbeitraege/archiv-si/mythen-und-fakten-zur-elektrofachkraft/ > https://www.elektropraktiker.de/nachricht/wer-eine-elektrofachkraft-ist/ Ach herr je, so eine Elektrofachkraft kann offenbar so ziemlich jeder ernennen der ein Unternehmen führt oder Angestellte hat. Das ist alles sehr schwammig geschrieben.
TestOr 3000 schrieb: > Er hat doch schon eine installierte rote CEE 16A. Na dann hoffen wir mal, dass die eine Fachkraft installiert hat, dann darf er seine Wallbox einfach einstöpseln. Vielleicht ist das Vorhandensein der Steckdose aber auch nur Wunschdenken. Mike J. schrieb: > Das ist alles sehr schwammig geschrieben. Das ist ja auch nur Geschwurbel von Zeitungsschreiberlingen. Der eine verwechselt UND und ODER, baut auf Definitionen von 1977. Seit 2002 (dank EU) sind studierte Elektrotechniker, egal ob Bachelor oder Dipl.-Ing., egal ob FH oder Uni, genau so wie staatlich geprüfte Techniker bereits durch ihren Abschluss Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10. Um jedoch die Zulassung vom Netzbetreiber bekommen, an einer an dessen Netz angeschlossenen Anlage Erweiterungen vorzunehmen, braucht er noch die TREI Prüfung falls er nicht schon 3 Jahre im Bereich arbeitet (damit sollten Gesellen nach ihrer Ausbildung automatisch befähigt sein falls die Ausbildung passte), denn alleine beispielsweise ein Studium sagt ja noch nicht, dass er die gesetzlichen Regelungen, aka VDE Vorschriften kennt.
dave4 schrieb: > Wenn nichts offensichtliches dagegenspricht (bekannte Klingeldraht > Stomversorgung, unterdimensionierter Hausanschluss, ...) würde ich > installieren und pflichtgerecht eine Meldung an den Versorger schicken. > Danach sind die erstmal am Zug. ...und wenn sie sich dumm stellen: Am nächsten Morgen den Stecker aus der Dose ziehen und den Verbraucher wieder abmelden. Und am Abend wieder einstecken und wieder anmelden ;) MfG, Arno
Michael P. schrieb: > Wallbox Vielleicht ist das einfach der falsche Begriff. Fuer deinen EVU koennte der Begriff eine Festinstallation beinhalten. Melde das Teil doch als "11kW Mobillader mit 16A-CEE-Stecker" an.
Ja könnte man machen, aber es ist sehr verwirrend wie die Anbieter der Wallboxen ein einfaches Anschließen suggerieren, und man sieht ja was für Meinungen dazu, berichtigt oder nicht, vorherrschen. Anscheinend ist das EVU auch nicht auf dem aktuellen Stand, was das mal nur eben mit dem Anmelden bei der EVU betrifft. Vielleicht liegen ja auch die Hersteller da falsch mit ihrem Wissen, evtl. wissentlich, um ein schnelles Geschäft leichter zu machen. Schreckt den einen oder anderen mit Sicherheit ab, wenn er die Kosten auch noch wüsste, die er zu der Anschaffung der Wallbox noch berappen muss.
Maxe schrieb: > Melde das Teil doch als "11kW Mobillader mit 16A-CEE-Stecker" an. Kann man eine solche "Wallbox" eigentlich einfach mitnehmen und unterwegs irgendwo bei einem Handwerksbetrieb an CEE anschliessen?
Harald W. schrieb: > Kann man eine solche "Wallbox" eigentlich einfach mitnehmen und > unterwegs irgendwo bei einem Handwerksbetrieb an CEE anschliessen? Na klar. Es gibt sogar Ladeboxen mit Handgriff zum mitnehmen. Die sehen aus wie Wallboxen. Wenn man den Griff und den CEE Stecker abschraubt, kann man sich die tatsächlich dauerhaft an die Wand schrauben.
Die Wallbox die ich kaufe wird als Plug and Play Version angeboten, heißt mit angeschlossenem Kabel und einem 5 -poligen CEE Stecker 16A Was meinst du mit unterwegs? Das ist das gleiche Thema was wir den ganzen Tag schon haben. Wenn du "unterwegs" eine CEE Steckdose findest, so muss diese dafür ausgelegt sein, was sie auch in der Regel ist, wenn sie von einer Elektrofachkraft montiert, geprüft und abgenommen wurde, aber wir reden vom Anschluß an der heimischen, vorhandenen und abgenommene CEE Steckdose.
Michael P. schrieb: > Wenn du "unterwegs" eine CEE Steckdose findest, so muss diese dafür > ausgelegt sein Es gibt sogar transportable Wallboxen mit stufenlos einstellbarem Ladestrom. Sehr praktisch und somit durch Adapter an jede Steckdose anschließbar.
Cool. Ich würde für unterwegs lieber das Ladekabel Typ 2 bevorzugen, weil die Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Ladesäule zu finden mehr Erfolg verspricht, aber warum nicht auch so.
Michael P. schrieb: > Die Wallbox die ich kaufe wird als Plug and Play Version angeboten, > heißt mit angeschlossenem Kabel und einem 5 -poligen CEE Stecker 16A > Was meinst du mit unterwegs? Vielleicht fährst Du mit Deinem Auto ja auch mal in den Urlaub.
Michael P. schrieb: > Wenn du "unterwegs" eine CEE Steckdose findest, so muss diese dafür > ausgelegt sein, was sie auch in der Regel ist, wenn sie von einer > Elektrofachkraft montiert, geprüft und abgenommen wurde, aber wir reden > vom Anschluß an der heimischen, vorhandenen und abgenommene CEE > Steckdose. Ja, aber Haushaltsinstallationen, oft mit 3 x 50A abgesichert, sind trotzdem für nicht mehr als 32A Dauerlast ausgelegt, und so eine Wallbox bzw. Autoladestation ist eine Dauerlast. So lange man nur 1 Ladestation hat kein Problem, aber bei 2 'da war noch eine Drehstromsteckdose frei' kann es schon kritisch werden. https://www.abn-electro.com/fileadmin/Service/Umsetzungshilfe_zur_VDE-AR-N_4101_2015-09_2018-01-18.pdf
MaWin schrieb: > Ja, aber Haushaltsinstallationen, oft mit 3 x 50A abgesichert, sind > trotzdem für nicht mehr als 32A Dauerlast ausgelegt, und so eine Wallbox > bzw. Autoladestation ist eine Dauerlast. > So lange man nur 1 Ladestation hat kein Problem, aber bei 2 'da war noch > eine Drehstromsteckdose frei' kann es schon kritisch werden. Sind fachgerecht ausgefuehrte Installationen nicht so abgesichert, dass eine andauernde Ueberlast durch die LSS verhindert wird?
Maxe schrieb: > Sind fachgerecht ausgefuehrte Installationen nicht so abgesichert, dass > eine andauernde Ueberlast durch die LSS verhindert wird? Bei mir gibt's geschätzt 40 Stromkreise abgesichert mit jeweils 13/16A LSS beziehungsweise Drehstrom. Wenn ich da bei jedem LSS ordentlich Strom rausziehe, dann wird's die Vorsicherung recht bald zerlegen.
Maxe schrieb: > Sind fachgerecht ausgefuehrte Installationen nicht so abgesichert, dass > eine andauernde Ueberlast durch die LSS verhindert wird? Genau so ist es. Deshalb darf ich an eine normale Schukosteckdose auch einen portablen 22kW Ladeziegel anschliessen (B3200 oder NRG-Kick). Voraussetzung ist, die Ladegeräte lassen sich auf 10A pro Phase runterstellen. Bei einem Adapter von Schuko auf CEE ergibt sich dann sowieso nur noch eine einphasige Ladung von 2,3kW als Dauerbelastung. Die B3200 kann sogar bis auf 1380 Watt stufenlos runtergestellt werden. Ein Adapter mit einem 32A CEE Stecker auf Schukokupplung ist dagegen natürlich verboten, weil bei langsam ansteigendem Strom die Schukokupplung abraucht, noch bevor der 32A LSS auslöst.
Maxe schrieb: > Sind fachgerecht ausgefuehrte Installationen nicht so abgesichert, dass > eine andauernde Ueberlast durch die LSS verhindert wird? Siehe angehängtes Dokument.
Stromberg B. schrieb: > Ein Adapter mit einem 32A CEE Stecker auf Schukokupplung ist dagegen > natürlich verboten, weil bei langsam ansteigendem Strom die > Schukokupplung abraucht, noch bevor der 32A LSS auslöst. Solche Adapter gibt es aber bestimmt trotzdem zu kaufen, stimmt's?
Qwertz schrieb: > Stromberg B. schrieb: >> Ein Adapter mit einem 32A CEE Stecker auf Schukokupplung ist dagegen >> natürlich verboten, weil bei langsam ansteigendem Strom die >> Schukokupplung abraucht, noch bevor der 32A LSS auslöst. > > Solche Adapter gibt es aber bestimmt trotzdem zu kaufen, stimmt's? https://etel-tuning.eu/486-thickbox_default/adapter-drehstrom-auf-gardena.jpg Der von Stromberg B. gezeigte Adapter mit Schukostecker und CEE-Kupplung gehört vermutlich zu einem Isolationsmessgerät, insbesondere dann, wenn die drei Außenleiteranschlüsse miteinander verbunden sein sollten.
MaWin schrieb: > Maxe schrieb: >> Sind fachgerecht ausgefuehrte Installationen nicht so abgesichert, dass >> eine andauernde Ueberlast durch die LSS verhindert wird? > Siehe angehängtes Dokument. OK, habs gefunden, Seite 4. Das scheint mir aber nicht besonders sinnvoll. Warum sollen 10mm² für 63A "haushaltsübliche" Last, d.h. für eine völlig unvorhersehbare/undefinierte Last, d.h. ggf auch Dauerlast, ausreichen, für eine vorhergesehene Dauerlast aber nicht? Jan H. schrieb: > Bei mir gibt's geschätzt 40 Stromkreise abgesichert mit jeweils 13/16A > LSS beziehungsweise Drehstrom. Wenn ich da bei jedem LSS ordentlich > Strom rausziehe, dann wird's die Vorsicherung recht bald zerlegen. Ja, aber auch dann sind alle Stromkreise abgesichert, in dem Fall eben über die Vorsicherung.
Maxe schrieb: > Ja, aber auch dann sind alle Stromkreise abgesichert, in dem Fall eben > über die Vorsicherung. Aber eben nicht über einen LSS, und explizit darum ging es!
Maxe schrieb: > OK, habs gefunden, Seite 4. > Das scheint mir aber nicht besonders sinnvoll. Warum sollen 10mm² für > 63A "haushaltsübliche" Last, d.h. für eine völlig > unvorhersehbare/undefinierte Last, d.h. ggf auch Dauerlast, ausreichen, > für eine vorhergesehene Dauerlast aber nicht? Weil Leitungen (ihre Isolationen) altern, schneller altern wenn sie warm werden, und Dauerlast sie so schnell altern lässt, dass die Lebenzeit bzw. MTBF zum Problem werden würde, wenn man eine nicht für Dauerlast gedachte Anlage doch lange unter der hohen Last in Betrieb hat.
Jan H. schrieb: > Bei mir gibt's geschätzt 40 Stromkreise abgesichert mit jeweils 13/16A > LSS beziehungsweise Drehstrom. Wenn ich da bei jedem LSS ordentlich > Strom rausziehe, dann wird's die Vorsicherung recht bald zerlegen. Das ist eine übliche Installation, man schätzt statistisch die Gleichzeitigkeit ab. Den Weihnachtsbraten machen und gleichzeitig E-Auto laden könnte eng werden, aber wann passiert das schon? Andreas S. schrieb: > Der von Stromberg B. gezeigte Adapter > mit Schukostecker und CEE-Kupplung gehört vermutlich zu Sowas gab es zu meinem Schweißtrafo, gut 40 Jahre alt, damals noch mit einem anderen Drehstromstecker. An 380 Volt zwischen zwei Phasen, an 220 V eben zwischen N und L. Dazu muss man aber den Netz-Drehschalter auf 220 oder 380 drehen. Das Kabel habe ich verbummelt, hier gibt es 400V - 16A CEE samt passender Verlängerungsschnur. ---- Ich verstehe das ganze Affentheater nicht, warum kommt ein E-Auto nicht einfach mit einem Ladegerät und Drehstromstecker, bei üblichen Arbeitszeiten käme man mit 7 kW klaglos hin.
A. S. schrieb: > Michael P. schrieb: >> Stecker der Wallbox, in die dafür vorgesehene CEE Steckdose mit 3x400V, >> 16 A einzustecken. > > Echt? Die kommt mit CEE-Stecker? Dann ist es keine Wallbox im Sinne einer Wallbox. Eher ICCB mit CEE. Aber Gut für Dich: Stecker der "CEE ICCB" in die CEE Buchse und gut ist. Schlecht für dich: Du hast dem EVU schon irgendwas gesagt.
Michael P. schrieb: > Somit hat sich doch dann die Angelegenheit geklärt. Unter einer > Erweiterung zählt also nicht die in Betriebnahme einer vorhandenen CCE > Steckdose. Korrekt? > Also kann ich das Teil kaufen und einstöpseln. So ganz sicher bin ich mir da nicht. Bitte selbst entscheiden: https://www.netze-duisburg.de/netzinformation/strom/netzanschluss.html TAB 2007 Ergänzende Bedingungen NAV: Teil 4 § 19 (2) dürfte da relevant sein?
Manfred schrieb: > Den Weihnachtsbraten machen und gleichzeitig E-Auto > laden könnte eng werden, aber wann passiert das schon? Zu Weihnachten, wenn man am nächsten Tag in den Weihnachtsurlaub fahren will. :-)
ACDC schrieb: > Schlecht für dich: > > Du hast dem EVU schon irgendwas gesagt. Warum sollte das schlecht sein? Habe ich etwas zu verbergen? Es ist wie es ist.
Man, man, man.... http://www.kleiske-it.de/files/NAV-TREI--3-.pdf Wo kommen eigentlich 3x400V her...??
Norbert schrieb: > Wo kommen eigentlich 3x400V her...?? 230V*sqrt(3) = 398,37V ... also ungefähr 400V Hast du selber nichts mit Elektrotechnik zu tun?
Wenn die morgen vorschreiben ein Tibetanischer Mönch muss das Ding Einsegnen gibt es hier genug Leute die Flugtickets kaufen gehen. Bald muss dann vor Inbetriebnahme noch ein Grüner Politiker dranpinkeln, dann wird auch der bestellt, und der TÜV Prüfer zur Abnahme des ganzen inkl. Prüfung der Mönchszertifikate hält dann noch einmal die Hand auf. Geht's noch? Die Wallbox ist eine Steckdose mit rudimentärer Kommunikationsschnittstelle. Lasst ihr eure Fritzboxen auch vom Fachmann anschließen, oder euren Toaster oder den Herd? Wie in der Reklame, Kannst du meine Mama anrufen? MfG Michael
Hallo zusammen, ich bin auch Elektrotechniker und habe mit dem Netzbetreiber Netze Duisburg gesprochen. Mir wurde gesagt ich brauche eine 11 KW Anlage nur melden und nicht mehr. Mfg Manfred
Hier noch ein Hinweis: „Normalerweise hat der Netzbetreiber nichts gegen die Installation einer Wallbox“, sagt Nakazi. „Bei Geräten bis zu elf Kilowatt hat er kein Vetorecht, bei höheren Leistungen allerdings schon. Ab zwölf Kilowatt braucht man die Genehmigung des Netzbetreibers.“
Ja und der Netzbetreiber muss im Falle das er sein Veto einlegt erklären warum er was gegen deine 22kW Wallbox hat, und wie er das Problem wann lösen will. Auch wenn die versuchen Deine Wallbox zu verhindern, haben sie auf Dauer ein Problem, das sie selbst lösen müssen. mfG Michael
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