Aus dem pdf der Bundesnetzagentur: ".. werden die Grenzwerte der Störemissionen sowie für die Nebenaussendungen in den für das Gerät angegebenen Frequenzbereichen nicht eingehalten. Aus den oben genannten Gründen ist davon auszugehen, dass von dem Gerät ein Risiko ausgeht. Somit wurde das Gerät unter Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen in Verkehr gebracht." https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/EuropaeischeVerbote/PI_200200157073.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Interessant, dass selbst den Grossen der Branche sowas passiert. Oder die Franzosen haben ein Montagsgerät beim Test erwischt... Was mich wirklich wundert, ist folgender Absatz: "Darüber hinaus wird gegen die Pflicht zur Anbringung der in Form und Größe im FuAG vorgegebenen CE-Kennzeichnung und / oder gegen die Anforderungen bezüglich den weitergehenden Kennzeichnungen (z. B. Typenbezeichnung) und Informationen zum Gerät verstoßen" Man sollte doch meinen, dass Ubiquiti solche Formalien beherrschen sollte. Oder war das Ding gar nie für die Einfuhr in die EU gedacht?
Beschreibung der Gefahr/des Mangels: 1.die Konformitätserklärung ist fehlerhaft 2.EMV-Störaussendung 1 ist die Folge von 2. Her mit den Meßprotokollen
Was mich an dem PDF etwas verblüffte, ist die Sprache: "... muss ich davon ausgehen, dass ..." In solchen trockenen Amtstexten erwarte ich sonst eher sowas wie "... muss davon ausgegangen werden, dass ..."
Georg A. schrieb: > Interessant, dass selbst den Grossen der Branche sowas passiert. Das passiert auch anderen, aber da wurde eine korrekte Bewertung durch ein zertifiziertes Messlabor nachgewiesen und die BNetzA hat sich tolerant gezeigt - Roß und Reiter darf ich natürlich nicht nennen. > Oder die Franzosen haben ein Montagsgerät beim Test erwischt... Im pdf steht "Parallel wurden im Rahmen der Marktüberwachung eigene Recherchen eingeleitet, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Maßnahme gerechtfertigt ist." Hoffen wir mal, dass 'eigene Recherchen' eine eigene Nachmessung meint.
Auch wenn alle auf den Gilb schimpfen, sollten wir doch froh sein, dass wir eine kompetente Bundesnetzagentur haben.
A. K. schrieb: > Was mich an dem PDF etwas verblüffte, ist die Sprache: "... muss ich > davon ausgehen, dass ..." In solchen trockenen Amtstexten erwarte ich > sonst eher sowas wie "... muss davon ausgegangen werden, dass ..." Da hat wohl jemand aus einem Bericht eines Ingenieurs kopiert ohne ordentlich gegenzulesen :P
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