Forum: HF, Funk und Felder Ver­triebs­ver­bo­t für WLAN Basis-Station UBIQUITI ROCKET M5


von Gestern gelesen (Gast)


Lesenswert?

Aus dem pdf der Bundesnetzagentur:

".. werden die Grenzwerte der Störemissionen sowie für die
Nebenaussendungen in den für das Gerät angegebenen
Frequenzbereichen nicht eingehalten.
Aus den oben genannten Gründen ist davon auszugehen,
dass von dem Gerät ein Risiko ausgeht.
Somit wurde das Gerät unter Verstoß gegen die
gesetzlichen Anforderungen in Verkehr gebracht."

https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/EuropaeischeVerbote/PI_200200157073.pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

von Frank (Gast)


Lesenswert?

Ja und?

von Georg A. (georga)


Lesenswert?

Interessant, dass selbst den Grossen der Branche sowas passiert. Oder 
die Franzosen haben ein Montagsgerät beim Test erwischt... Was mich 
wirklich wundert, ist folgender Absatz:

"Darüber hinaus wird gegen die Pflicht zur Anbringung der in Form und 
Größe im FuAG vorgegebenen CE-Kennzeichnung und / oder gegen die 
Anforderungen bezüglich den weitergehenden Kennzeichnungen (z. B. 
Typenbezeichnung) und Informationen zum Gerät verstoßen"

Man sollte doch meinen, dass Ubiquiti solche Formalien beherrschen 
sollte. Oder war das Ding gar nie für die Einfuhr in die EU gedacht?

von Chris K. (kathe)


Lesenswert?

Beschreibung der Gefahr/des Mangels:
1.die Konformitätserklärung ist fehlerhaft
2.EMV-Störaussendung

1 ist die Folge von 2. Her mit den Meßprotokollen

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Was mich an dem PDF etwas verblüffte, ist die Sprache: "... muss ich 
davon ausgehen, dass ..." In solchen trockenen Amtstexten erwarte ich 
sonst eher sowas wie "... muss davon ausgegangen werden, dass ..."

von Manfred (Gast)


Lesenswert?

Georg A. schrieb:
> Interessant, dass selbst den Grossen der Branche sowas passiert.

Das passiert auch anderen, aber da wurde eine korrekte Bewertung durch 
ein zertifiziertes Messlabor nachgewiesen und die BNetzA hat sich 
tolerant gezeigt - Roß und Reiter darf ich natürlich nicht nennen.

> Oder die Franzosen haben ein Montagsgerät beim Test erwischt...

Im pdf steht "Parallel wurden im Rahmen der Marktüberwachung
eigene Recherchen eingeleitet, ob  diese Maßnahme gerechtfertigt ist.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Maßnahme gerechtfertigt ist."

Hoffen wir mal, dass 'eigene Recherchen' eine eigene Nachmessung meint.

von Marek N. (Gast)


Lesenswert?

Auch wenn alle auf den Gilb schimpfen, sollten wir doch froh sein, dass 
wir eine kompetente Bundesnetzagentur haben.

von wer (Gast)


Lesenswert?

A. K. schrieb:
> Was mich an dem PDF etwas verblüffte, ist die Sprache: "... muss ich
> davon ausgehen, dass ..." In solchen trockenen Amtstexten erwarte ich
> sonst eher sowas wie "... muss davon ausgegangen werden, dass ..."

Da hat wohl jemand aus einem Bericht eines Ingenieurs kopiert ohne 
ordentlich gegenzulesen :P

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.