Hallo, ich habe eine Anfrage von einer Firma bekommen, denen ein kleines Device zu verkaufen, welches ich vor einiger Zeit entwickelt habe. Im Grunde genommen besteht alles aus einem ESP8266, einem zusätzlichen Transitsor und ein Spannungsregler (LM2596S), eingebaut in einem für industrie Zwecke hergestellten Bopla Gehäuse (IP66, schwer entflammbar). Mit Strom versorgt wird alles über ein gekauftes 12V Stecker-Netzteil mit CE. Meine Frage ist nun, was muss ich für eine gewerbliche Nutzung noch beachten? Braucht meine Schaltung auch eine CE-Zertifizierung? Brauche ich eventell weitere Zertifikate? Mfg Steffan
Steffan P. schrieb: > Braucht meine Schaltung auch eine CE-Zertifizierung? Sowas gibt es nicht. Es gibt Messungen für verschiedene Dinge, und es gibt eine Konformitätserklärung. Bei einem Endprodukt wird als Ausdruck der Konformität ein CE-Logo angebracht. Die Konformitätserklärung erstellt der "Inverkehrbringer". Ob du das in dem Falle bist oder ob das der kommerzielle Endnutzer ist, weil er dein Zeug in ein Gerät einbaut, das weißt du besser als wir.
:
Bearbeitet durch Moderator
Steffan P. schrieb: > Im Grunde genommen besteht alles aus einem ESP8266 Es gibt da Richtlinien, nach denen Geräte (Art) eingeordnet werden. Soviel mir bekannt, müssen Funkanlagen sowie medizinische Geräte EMV geprüft werdem. Zudem gibt es noch die RED-Richtline (ehemals RTTE). Das weiß ich, das wir medizinsche Geräte mit WLAN herstellen udn den ganzen Spaß schon durch haben. Aber eine EMV Prüfung willst du alleine nicht bezahlen. Falls deins in ein größeres Gerät verbaut wird, erfolgt ja eh eine Prüfung, denn ein Produkt muss im ganzen zugelassen werden, selbst wenn alle Komponenten CE oder Zetifikate besitzen - da das ganze wiederrum evtl. Probleme machen könnte. Das kann in einigen Fällen sehr einfach sein, aber auch echt viel Papierkram und Kosten verursachen.
:
Bearbeitet durch User
Du kannst Deinem Kunden jederzeit einen Bausatz oder Funktionsmuster verkaufen. Nenn es vielleicht Bauanleitung mit Muster. Dann und nur dann brauchst du dich um die Richtlinen nicht zu kümmern. Der Kunde übernimmt dann die Verantwortung fürs Inverkehrbringen.
Steffan P. schrieb: > Meine Frage ist nun, was muss ich für eine gewerbliche Nutzung noch > beachten? Verkauf an Business kann als Hersteller oder Zulieferer (OEM) erfolgen. Wenn du Hersteller sein willst, musst du eine Zertifizierung nach RED Funkrichtlinie durchführen (lassen), weil du mit dem ESP ein Funkmodul verwendest. Das wird ca. 5000 EUR kosten wenn es keine Nachbesserungen erfordert. CE erfordert zudem EM Störungen zu messen, dein Schaltregler ist dafür eine prominente Stelle. Dein Plastikgehäuse schirmt auch nicht. Wenn du das Teil inklusive Netzteil verkaufst, unterliegst du der Niederspannungsrichtlinie. Da das Netzteil schon CE hat, kannst du meinet Meinung nach in Gutem Glauben davon ausgehen, dass es die Niederspannungsanforderungen erfüllt, EMV der Kombination wird ja gemessen. CE sagt ja nicht, dass man Messen muss, nur dass man sich überzeugt haben muss dass es konform ist. Zur Erfüllung der WEEE musst du dich als B2B Hersteller bei Stiftung EAR registrieren, und dem Kunden zusagen, dass du seinen Elektroschrott entsorgst, wenn er ihn dir zurückschickt. Eine Bedienungsanleitung in Landessprache muss vorhanden sdin. Umverpackungen dürften entfallen, also kein Problem mit Verpackungsverordnung, Batterie ist nicht drin also auch keine Batterieverordnung. Trittst du nur als OEM Zulieferer auf entfällt das alles. Du musst dem Kunden nur die Unterlagen der Module und Bsuteile zur Verfügung stellen, damit er RoHS Konformität ohne Analyse sicherstellen kann, Unterlagen zu Netzteil (eingehaltene Normen) und ESP (Funkstandard) und Gehäuse (Flammwidrigkeit) wird er auch haben wollen. Als Gerät im Einsatz on der Industrie muss es andere Normen erfüllen als im Haushalt, also sorge für die richtigen Grenzwerte. Ein Netzteil das für zuhause verkauft wird ist nicht industrietauglich.
Steffan P. schrieb: > von einer Firma bekommen, denen ein kleines Device zu verkaufen, Mach es als Bausatz für die Firma. Also Deine Platine und sie sollen sich das Gehäuse (falls es unbearbeitet ist) und das Netzteil selber bestellen.
Scheinen nicht die Erfahrensten zu sein. Verkauf Ihnen das Muster und mach dich rar!
:
Bearbeitet durch User
danke für deine Antwort. Also ich liefere dem Kunden das Endprodukt ohne Netzteil, ich bin also der "Inverkehrbringer". Das Device wird nirgends eingebaut sondern nur an das Netzteil gehängt und ist eine art Fernbedienung übers Wlan. Wie muss ich vorgehen? Woher weiß ich, welche Messungen bzw. welche Kriterien ich erfüllen muss?
Wende Dich am besten an ein akkreditiertes Messlaboratorium. Die Kollegen kennen die Normen und wissen was zu tun ist.
Björn S. schrieb: > Wende Dich am besten an ein akkreditiertes Messlaboratorium. > Die Kollegen kennen die Normen und wissen was zu tun ist. nur für den TO in anderen Worten: Wenn keine 100 davon verkaufst oder keinen 5-stelligen Umsatz erwartest, dann nimm einen der anderen dargebetotenen Wege.
Steffan P. schrieb: > Wie muss ich vorgehen? Woher weiß ich, welche > Messungen bzw. welche Kriterien ich erfüllen muss? Alleine das rechtssicher in Erfahrung zu bringen wird dich mehr kosten, als du damit jemand verdienen kannst.
MaWin schrieb: > RoHS Konformität Was genau bedeutet denn RohS-Konfomität? Ist das auch eine Din- oder ISO-Norm?
MaWin schrieb: > Als Gerät im Einsatz on der Industrie muss es andere Normen erfüllen als > im Haushalt Was unterscheidet denn z.B. Industrieeinsatz von Haushaltseinsatz? Meinst du damit sowas wie Schocksicherheit bis 5G - was ich mal bei einer Geräteeinheit las oder Temperaturbeständigkeit z.B. bis 70 Grad °C oder so?
Anfänger schrieb: > MaWin schrieb: >> RoHS Konformität > > Was genau bedeutet denn RohS-Konfomität? Ist das auch eine Din- oder > ISO-Norm? https://de.wikipedia.org/wiki/RoHS-Richtlinien In D umgesetzt in: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz
hinz schrieb: > In D umgesetzt in: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz Wikipedia: "Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, " ok, also RoHS bedeutet nur, dass es nicht in die Mülltonne gemacht werden soll? Dafür extra ein Gesetz machen - ok, wenn es sein muss. Ein einzelner Paragraph hätte dafür auch gereicht.
Anfänger schrieb: > ok, also RoHS bedeutet nur, dass es nicht in die Mülltonne gemacht > werden soll? Dafür extra ein Gesetz machen - ok, wenn es sein muss. Niemand soll in eine Mülltonne machen. Bezgl. Rohs befragst du besser selber nochmal Google. Oliver
Anfänger schrieb: > also RoHS bedeutet nur, dass es nicht in die Mülltonne gemacht werden > soll Nein, sondern das keine als gefährlich eingestuften Substanzen (Blei, Cadmium, Arsen, Asbest,...) drin sind. Da man das nur durch teure chemische Analysen feststellen kann, möchte man gerne ein Papier auf dem der Hersteller bestätigt dass so was nicht drin ist.
Anfänger schrieb: > Was unterscheidet denn z.B. Industrieeinsatz von Haushaltseinsatz Z.B. andere EMV Grenzen und Netzstörungen.
Bitte meine vorherige Antwort ignorieren. Diese kam durch eine unaktualisierte Seite zustande, bei der mir noch nicht alle Antworten sichtbar waren. Teo D. schrieb: > Verkauf Ihnen das Muster und > mach dich rar! A. S. schrieb: > Mach es als Bausatz für die Firma. Also Deine Platine und sie sollen > sich das Gehäuse (falls es unbearbeitet ist) und das Netzteil selber > bestellen. Auf so eine Art "Schlupfloch" hatte ich gehofft. Das "Device" ist eine simple Fernbedienung die übers Wlan eine Anlage steuert. Ist aber nicht in der Anlage eingebaut. Eniges ist mir jedoch noch unklar. Wie kann ich mein Produkt eindeutig als Bausatz bzw. Muster kennzeichnen? Ab wann gilt es als Bausatz? Ist es ein Bausatz, sobald der Kunde nur den Deckel aufmontieren muss? Sollte ich in der Rechnung einfach die Komonenten einzeln aufführen? Sozusagen als hätte der Kunde die einzellnen Komponenten bestellt und ich habe sie vormontiert. Kann ich Ihnen das Device dann trotzdem zusammengelötet und verschraubt abliefern?
Steffan P. schrieb: > Ab wann gilt es als Bausatz? Ist > es ein Bausatz, sobald der Kunde nur den Deckel aufmontieren muss? Ein Bausatz ist es dann, wenn der Kunde Fachkenntnisse braucht, um es fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen. Es gab da ewige Diskussionen ob ein fertig-bestücktes Modul, auf dem nur eine Stiftleiste fehlt noch unter Bausatz fällt oder nicht. Da weiß ich gerade den Stand der Diskussion nicht.
Ich würde auf die paar Kopeken verzichten, als HEUTE irgendein Teil gewerblich zu verkaufen. Jedenfalls wenn es nur so eine Einmal-Story sein soll. alleine schon weil man die Papiere dazu 10 Jahre lang aufbewahren darf.
Steffan P. schrieb: > Strom versorgt wird alles über ein gekauftes 12V Stecker-Netzteil mit > CE. a) Mach' den Netzteilanschluss über Schraubklemmen. b) Lass den Deckel offen und das ESP-Modul muss erst aufgesteckt werden, dann der Deckel druff. Zack->Bausatz.
Dem armen Steffan wird schon ganz schwindlig sein von dem ganzen Vorschriftengedöns. Ich bringe schon seit 30 Jahren selbstentwickelte Geräte unters Volk (hauptsächlich elektromedizinisches Zeugs). Die 2 Kernthemen sind elektrischer Schlag und Brand. Mit einem CE Netzteil ist ersteres ziemlich auszuschließen, für die Abschätzung der Brandgefahr mal zumindest die Betriebspannung kurzschließen und schauen was passiert. Die EMV Geschichte würde ich gelassen sehen, solange neben deinem Gerät Radio und Handy problemlos funktioniert wird niemand auf die Idee kommen da nachzumessen. Mir wurde sogar einmal ein EEG-Rekorder ohne EMV Prüfung zugelassen.Weiters ist die Sache ja so, dass du an eine Firma verkaufst, die dann diese Geräte in Umlauf bringt. Damit bist du rechtlich ohnehin relativ gut abgesichert, da hauptsächlich der Inverkehrbringer dafür haftet. Interessanter wird wohl die Frage sein wie du das finanztechnisch abwickelst. Nur Mut Steffan, mach's einfach. Grüsse
Gebhard R. schrieb: > Mir wurde sogar einmal ein EEG-Rekorder > ohne EMV Prüfung zugelassen Und wie ist es da mit der elektrischen Sicherheit? EEG ist ja jetzt nicht grad 9V Block an Zunge halten und kribbeln lassen, wenn da mal was über die Leitung rein kommt, dann bruzel bruzel bei einem Übergangswiderstand von unter 1-5k? Also bei uns ist das nicht so. Das ist ja eigentlich schon grob fahrlässig, so wie du es beschreibst.
:
Bearbeitet durch User
Steffan P. schrieb: > Ab wann gilt es als Bausatz? Mir hat mal jemand, den ich belieferte, empfohlen, das Gehäuse offen zu liefern, damit er es selber zusammensetzen muss. Wenn es da noch steckbare Komponenten im Innern gibt - um so besser. Letztendlich gilt auch: Wo kein Kläger ist, da gibt es keinen angeklagten.
Adam P. schrieb: > Und wie ist es da mit der elektrischen Sicherheit? Was hat die denn mit EMV zu tun? Er schrieb doch nicht, dass er ohne jegliche Prüfungen durchgegangen wäre.
Steffan P. schrieb: > Wie kann ich mein Produkt eindeutig als Bausatz bzw. Muster > kennzeichnen? Ab wann gilt es als Bausatz? Bausätze werden behandelt wie das daraus nach Anleitung zusammengebaute Teil. Keine Ahnung warum in den Köpfen der Ahnungslosen immer rumgeistert, man könne auf die Art Gesetze umgehen. Mit Pech führt ein Bausatz nur noch dazu, dass die Spielzeugrichtlinie extra befolgt werden muss. Allerdings ergeben sich aus den meisten Bausätzen keine Geräte, weil ihnen Gehäuse und Stromversorgung fehlen. Daher wird weder EMV noch Niederspannung berücksichtigt. Da du aber ein Funkmodul benutzt, ist RED verpflichtend, und sind Messungen verpflichtend. Inwieweit dir da eine Vorzertifizierung des Modulherstellers helfen kann, ist unklar. Eigentlich möchte man einen Test am zusammengebauten Bausatz. Und zwar an 5 Stück dsvon. Da du (scheinbar) nur ein Einzelstück liefern willst, greift die Musterregelung: Einzelstücke im Kundenauftrag benötigen kein CE. Auch hier schlagt aber das Funkmodul rein. Das muss trotzdem den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ich denke, offiziell kommst du um den RED Test nicht drumrum. Wäre ja auch noch schöner, wenn jeder einen Kilowatt-Störsender mal einfach so als B2B Muster unters Volk bringen kann, und der Kunde sich damit rausredet, das Dinge eäre wohl zulässig.
Jörg W. schrieb: > Was hat die denn mit EMV zu tun? Ja gut, dann ist es ein Missverständnis, da die 60601 bei uns direkt mit gemacht wird (bei der EMV Prüfung) und es für mich dazugehört. (auch wenn es eine extra Prüfung ist)
:
Bearbeitet durch User
Adam P. schrieb: > Ja gut, dann ist es ein Missverständnis, da die 60601 bei uns direkt mit > gemacht wird (bei der EMV Prüfung) und es für mich dazugehört. (auch > wenn es eine extra Prüfung ist) Ja die 60601 wurde natürlich erfüllt.
MaWin schrieb: > Allerdings ergeben sich aus den meisten Bausätzen keine Geräte, weil > ihnen Gehäuse und Stromversorgung fehlen. Also Gehäuse, Netzteil und Elektronik auf der Rechnung separat ausweisen reicht, dass es kein "Fertiggerät-äquivalenter Bausatz" ist?
Reicht es nicht, die Dienstleistung "Montage" in der Rechnung als solche zu deklarieren und sich über die Herkunft der Idee auszuschweigen?
Es scheint mir noch unklar zu sein, ob der Kunde das Gerät nun selbst in einer seiner Fertigungs-Anlagen verwendet, ob er das seinerseits weiterverkauft. In dem ersten Fall, denke ich, wäre der TO der Inverkehrbringer im zweiten, der Kunde. Das mit dem "Bausatz" ist hier zuletzt, ich glaube vor etwa 14 Tagen, mal wieder diskutiert worden. Wenn ich mich nicht irre, war der Tenor etwa der: Der Punkt mit der Fachkenntnis wird mittlerweile von den zuständigen "Behörden" (oder beauftragten Firmen oder ähnlich) sehr streng ausgelegt. Vermutlich hat es da einfach zu viele Fälle gegeben, die der Absicht der Regelung widersprechen, wenn sie auch dem Wortlaut nach erfüllt war. D.h. wenn es sich um ein elektronisches Gerät handelt, reicht es nicht , dass man nur noch die fertig bestückte Platine in das Gehäuse einbauen muss oder das man nur noch ein paar Steckverbinder einlötet. Das scheint mir auch folgerichtig, denn im Vergleich, ist das Lesen des Schalt- und Bestückungsplanes, ein etwaiger Abgleich etc. die "Fachkenntnis" bei elektronischen Geräten, die wesentlich für die Funktion ist. Nicht das pure einlöten (das man das auch erstmal können muss ist hier unwesentlich). Ich will nicht die gegenwärtigen Regelungen verteidigen. Ich weiß auch nicht wie hart da die Konsequenzen sind. Aber es ist vielleicht ratsam nicht mehr so hart an der Grenze zu handeln.
Steffan P. schrieb: > Das "Device" ist eine simple Fernbedienung die übers Wlan eine Anlage > steuert. Ist aber nicht in der Anlage eingebaut. Du wirst an der HW sowieso nichts verdienen, wohl eher draufzahlen. Mein Rat: Verkaufe Ihnen Deine entwickelte Software dafür so teuer wie möglich. Die HW sollen sie sich selber zusammenbauen.
Achim M. schrieb: > Also Gehäuse, Netzteil und Elektronik auf der Rechnung separat ausweisen > reicht, dass es kein "Fertiggerät-äquivalenter Bausatz" ist? Siehe Pollin: da kaufst du auch Bausatz , Gehäuse und Netzteil, ohne dass die auf den Bausatz in dem Moment ein CE draufstempeln. Allerdings tragen einige Bausätze von Pollin CE Zeichen. Warum, ob wegen Spielzeugrichtlinie oder EMV oder RoHS, weiss ich aber nicht. Aber er hat Funk, damit ist alles gleich schwerer. Wenn er wenigstens einen ESP genommen hat von einem Hersteller (ein genau bestimmter Hersteller auch dessen Fabrikation muss ja zertifiziert sein, also nicht irgendein ESP) der das nötige RED Zertifikat mitliefert. Ohne das sieht es ganz alt aus: Ein Funkmodul fällt unter RED 2014/53/EU und bekommt dewegen ein CE Bapperl auch ohne Gehäuse und Netzteil, Funk-Evaluation-Boards sind aber von ihr explizit ausgenommen. Wenn ein Gerät aufgrund eines Funkmoduls unter die RED fällt, muss das gesamte Gerät (nicht nur das Funkmodul) zusätzliche Anforderungen erfüllen: Funkanforderungen (ETSI EN 300 328) Elektrische Sicherheit (EN ??) Funk-EMV (ETSI EN 301 489-17 in Verbindung mit ETSI EN 301 489-1) EMF (EN 62479). Hätte das Gerät kein Funkmodul, gäbe es keine Anforderungen an die elektrische Sicherheit, wenn die internen Spannungen unterhalb von 73 V sind. Er hat sich mit dem Funkmodul ein Problem eingehandelt. Oder andersrum: Er beginnt zu verstehen, warum es sein Produkt nicht schon längst von einem Anderen gibt. Das hätte man schon alles vorher nachlesen können http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Es gibt ja auch steckbare ESP Module. Man könnte einen "Bausatz" ohne Funkmodul liefern. Das bietet sich besonders an, wenn man das Modul unverändert mit seiner Standard AT-Firmware verwendet und den Rest auf einen anderen Mikrocontroller packt.
Gebhard R. schrieb: > Ich bringe schon seit 30 Jahren selbstentwickelte > Geräte unters Volk (hauptsächlich elektromedizinisches Zeugs). Die 2 > Kernthemen sind elektrischer Schlag und Brand. Mit einem CE Netzteil ist > ersteres ziemlich auszuschließen, für die Abschätzung der Brandgefahr > mal zumindest die Betriebspannung kurzschließen und schauen was > passiert. Die EMV Geschichte würde ich gelassen sehen, solange neben > deinem Gerät Radio und Handy problemlos funktioniert wird niemand auf > die Idee kommen da nachzumessen. Das ermutigt mich ein wenig, vielen Dank. Theor schrieb: > Es scheint mir noch unklar zu sein, ob der Kunde das Gerät nun selbst in > einer seiner Fertigungs-Anlagen verwendet, ob er das seinerseits > weiterverkauft. > In dem ersten Fall, denke ich, wäre der TO der Inverkehrbringer im > zweiten, der Kunde. Ich liefere die Geräte an eine Firma welche die Anlagen herstellt. Diese Firma wiederum verbaut die Anlagen inklusive meiner Fernbedienungen beim Kunden. Damit bin ich nicht der Inverkehrbringer, oder? MaWin schrieb: > Er beginnt zu verstehen, warum es sein Produkt nicht schon längst von > einem Anderen gibt. Es gibt das Produkt nicht von einem anderen, weil die Anforderung aus individuellen Sondernwünschen bei einzellnen Kunden entstehen und niemals für die breite Masse bestimmt sind.
Steffan P. schrieb: > Diese Firma wiederum verbaut die Anlagen inklusive meiner > Fernbedienungen beim Kunden. > > Damit bin ich nicht der Inverkehrbringer, oder? Richtig. Allerdings geht es damit auch nicht mehr um Muster, Einzelstücke, in House use, sondern das ist sauberes OEM Geschäft. Die müssen also mit dem System durch alle RED Prüfungen. Besteht dein ESP die ?
Ich kann dir an der Stelle nur den Hinweis geben, dass du kaum einen seriösen Prüfer in Europa finden wirst, der dir eine Schaltung auf ESP8266-Basis für funkende Geräte abnehmen wird. Und dann hast du ev. schon 10-20k€ verbraten. Der Chip hat Bugs in Hardware und Radio-Firmware dass es kracht. Du könntest höchstens mit dem ESP32 noch Glück haben. Bin mir auch nicht sicher, ob die Nummer mit dem Bausatz hinhaut. Wenn dein Gerät mit Seitenbändern schon nur GPS stört oder das Babyphon vom Nachbarn, kann's Ärger geben. Ich sage das jetz nicht aus Spass, sondern weil ich das Vergnügen mit dem Schweizer Bakom schon mal hatte (wegen jugendlichen Leichtsinns ging das glimpflich aus).
Steffan P. schrieb: > [...] > > Theor schrieb: >> Es scheint mir noch unklar zu sein, ob der Kunde das Gerät nun selbst in >> einer seiner Fertigungs-Anlagen verwendet, ob er das seinerseits >> weiterverkauft. >> In dem ersten Fall, denke ich, wäre der TO der Inverkehrbringer im >> zweiten, der Kunde. > > Ich liefere die Geräte an eine Firma welche die Anlagen herstellt. Diese > Firma wiederum verbaut die Anlagen inklusive meiner Fernbedienungen beim > Kunden. > > Damit bin ich nicht der Inverkehrbringer, oder? So sehe ich das auch. Wenn ich das noch sagen darf: Ich würde mir an Deiner Stelle genau überlegen ob, wann und wie Du Dich gegenüber Ansprüche Deines Kunden verhalten willst, falls die Kombination aus Deinem Gerät und der Anlage des Kunden nicht CE-konform ist. Sowas kommt immer wieder mal vor. Da könnten z.B. Forderungen wg. Nachbesserungen auf Dich zukommen.
Wir entwickeln zusätzlich zu unseren Standardprodukten auch kundenspezifische Hardware, das sind meistens kleine Platinen mit einfachen Funktionen (z.B. DC-DC Wandler mit Power Sequencing), lassen uns die Entwicklung bezahlen, liefern ein paar Muster und lizensieren dann das Design an unsere Kunden, das Erfüllen der Normen ist Sache des Kunden weil es sich bei diesen Entwicklungen nicht um vollständige Geräte handelt.
Ich bin der Meinung, die ganze Bausatzthematik ist hier nicht relevant. Das Teil hat ohne die Anlage wohl keine sinnvolle Funktion. Wie schon festgestellt, wird der Kunde damit durch das Zusammenstellen zu einer Gesamtanlage zum Hersteller und Inverkehrbringer. Egal ob das Teil als Bausatz oder komplett geliefert wuerde. D.h. nach meinem Verstaendnis kann der TE mit dem Kunden ausmachen was er moechte (Vertragsfreiheit). Das wird dem TE aber letztlich nicht so viel nuetzen, weil - wie auch schon gesagt wurde - der Kunde sich dann um alles kuemmern muss bevor er seine Anlage verkaufen kann, was er wohl auch nicht moechte. Und wenn doch, dann bedeuted das fuer ihn Kosten und Risiken, die er einkalkuliert.
Steffan P. schrieb: > Eniges ist mir jedoch noch unklar. Wie kann ich mein Produkt eindeutig > als Bausatz bzw. Muster kennzeichnen? Ab wann gilt es als Bausatz? Ist > es ein Bausatz, sobald der Kunde nur den Deckel aufmontieren muss? > > Sollte ich in der Rechnung einfach die Komonenten einzeln aufführen? > Sozusagen als hätte der Kunde die einzellnen Komponenten bestellt und > ich habe sie vormontiert. Kann ich Ihnen das Device dann trotzdem > zusammengelötet und verschraubt abliefern? Du brauchst dir darüber keine Gedanken zu machen. Du lieferst an eine Firma. Hauptsache, du hast einen Gewerbeschein. Du lieferst etwas, wenn die zufrieden sind, wars das. Rest ist deren Problem. Es muß nur ordentlich durch die Bücher gehen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.