Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kurzarbeit und Tarif


von tilo (Gast)


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Hi
was passiert eigentlich wenn man tariflich angestellt ist (IGM ERA12b), 
und das Unternehmen geht in Kurzarbeit. Sagen wir gearbeitet wird 32h 
Die Woche und 8h Kurzarbeit bei einem 40h Vertrag.
Die Mitarbeiter in Era12b kriegen ja dann gar kein Kurzarbeitergeld 
oder? Weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze von 6900 sind?

Sollten in dem Monat noch Feiertage sein, ist das Gehalt noch niedriger? 
Was bedeuten wurde

Danke

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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tilo schrieb:
> Die Mitarbeiter in Era12b kriegen ja dann gar kein Kurzarbeitergeld
> oder? Weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze von 6900 sind?
Darüber solltest du nochmal nachdenken.
Und wenn du das dann lang genug getan hast, kommst du drauf, dass dein 
Kurzarbeitergeld, wenn du ein Gehalt von über 6900€ bekommst(***) 
einfach so berechnet wird, als ob du 6900€ bekommen hättest. Wenn du 
also z.B. 8765€ Gehalt bekommst, dann wird auf dein Konto auch nur 4623€ 
überwiesen, so wie bei dem, der z.B. 6902€ verdient.

> Sollten in dem Monat noch Feiertage sein, ist das Gehalt noch niedriger?
Ist das so? Wo und seit wann?

> Was bedeuten wurde
Korrekt. Das wurde es!


(***) verdienen tust du ein Gehalt in dieser Höhe sowieso nicht, wenn 
du solche Fragen stellst. Im Ernst!

: Bearbeitet durch Moderator
von tilo (Gast)


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Hi
Ich bin selber noch Era10a. Ich versuche nur nachzuvollziehen wie da so 
die Gesetze sind.
Bei einem Brutto von 8675 in era12b, wurde der jenige ja nach 8h->20% 
Kurzarbeit ja immer noch bei 8675*0.8 = 6940 und damit nachwievor über 
der 6900 Grenze liegen oder? Das wurde bedeuten Mitarbeiter bekommt kein 
KUG. Richtig?

von Beispiel (Gast)


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20% Kurzarbeit = 1 Tag.

4 Tage normal + 1 Tag mit 80-87% bis zur BBG.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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tilo schrieb:
> Sollten in dem Monat noch Feiertage sein, ist das Gehalt noch niedriger?

zitat irgendwo auf www.haufe.de
"Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die 
Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch 
auf Kug besteht nicht. "

von Oliver S. (oliverso)


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tilo schrieb:
> Bei einem Brutto von 8675 in era12b, wurde der jenige ja nach 8h->20%
> Kurzarbeit ja immer noch bei 8675*0.8 = 6940 und damit nachwievor über
> der 6900 Grenze liegen oder? Das wurde bedeuten Mitarbeiter bekommt kein
> KUG. Richtig?

Richtig.

Oliver

von Kurzarbeiter_deluxe (Gast)


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Ist richtig, ich bin EG12B und drüber. Ist natürlich doof, aber hey, 
gibt schlimmeres. Mit dem Gehalt hab ich immer noch mehr als 90% der 
anderen "normalen" AG und die freie Zeit kann man schön im Garten 
verbringen.

Wenn also die Kollegen weinen, ist das hohes Niveau.
Wie geht es jetzt wohl Leuten in der gastro usw?

von Alter Hase (Gast)


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Kurzarbeiter_deluxe schrieb:
> Ist richtig, ich bin EG12B und drüber. Ist natürlich doof, aber hey,
> gibt schlimmeres. Mit dem Gehalt hab ich immer noch mehr als 90% der
> anderen "normalen" AG und die freie Zeit kann man schön im Garten
> verbringen.
>
> Wenn also die Kollegen weinen, ist das hohes Niveau.
> Wie geht es jetzt wohl Leuten in der gastro usw?

Danke - endlich mal jemand der nicht nur jammert. Freizeit ist auch was 
wert. Geht mir als AT genauso. Da gibts Null Zuschuss.

KUG ist so gesehen Luxus, subventionierter Urlaub. Das empfidet man nur 
so lange man unter dem Strich keine Verluste akkumuliert. Das ist für 
mich ein nachvollziehbares Problem der niedigeren Einkommensgruppen.

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