Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kurzarbeit und Urlaubsanspruch


von Kurzarbeiter (Gast)


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Hallo,
ich denke einige hier hatten die letzten Monate auch Kurzarbeit.
Ich wollte mal fragen wie bei euch der Urlaubsanspruch, der in dieser 
Zeit gesammelt wurde, berechnet wird. Habt ihr 2,5 Tage pro Monate 
bekommen oder anteilig? Also wenn jemand in voller Kurzarbeit war und 
garnicht in der Firma gearbeitet hat für einen Monat, dann bekommt er 
für diesen Zeitraum auch keinen Urlaubsanspruch? Letzteres soll bei uns 
angewendet werden, wobei sich auf ein EuGh Urteil bezogen wird, das aber 
nicht explizit auf Kurzarbeit bezogen ist. Uns wurde von unserern Chef 
bei Einführung der Kurzarbeit gesagt, dass dies kein Urlaub sei und man 
sich mit 2 Tagen Vorlauf bereit zu halten habe. Daher bin ich schon der 
Meinung, dass auch in dieser Zeit ein Urlaubsanspruch "erarbeitet" wird.
Wie seht ihr das?

von Lutz S. (lutzs)


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Du hast auch bei Kurzarbeit den üblichen Urlaubsanspruch und bekommst 
diese Zeit voll bezahlt, Kosten trägt der Arbeitgeber. Du kannst also 
deine Auszahlung etwas aufbessern indem du jeden Monat einige Tage 
Urlaub nimmst.

Oder du nimmst ihn am Stück (z.B. um zu renovieren oder zu verreisen) 
und erhälst in dieser Zeit dein volles Gehalt.

So ist die Rechtslage in D.

von Detlef (Gast)


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Auf der anderen Seite muss man sich fragen ob man es da mal nicht so 
genau nehmen will und darauf verzichtet. Immerhin warst du jetzt ein 
Monat zu Hause. Sei froh das du nicht arbeitslos geworden bist...
Bis nächstes Jahr ist es auch nicht mehr lange hin und wenn es da wieder 
ganz normal weiter geht ist doch alles gut gelaufen...

von Petra (Gast)


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Kurzarbeiter schrieb:
> Letzteres soll bei uns
> angewendet werden, wobei sich auf ein EuGh Urteil bezogen wird, das aber
> nicht explizit auf Kurzarbeit bezogen ist. Uns wurde von unserern Chef
> bei Einführung der Kurzarbeit gesagt, dass dies kein Urlaub sei und man
> sich mit 2 Tagen Vorlauf bereit zu halten habe. Daher bin ich schon der
> Meinung, dass auch in dieser Zeit ein Urlaubsanspruch "erarbeitet" wird.
> Wie seht ihr das?

Also ein EuGH-Urteil von 2012 bezieht sich soweit ich das sehe sehr wohl 
auf Kurzarbeit. Ich bin aber ganz Deiner Meinung, dass man bei 
entsprechender Bereitschaft während der Kurzarbeit auch einen 
Urlaubsanspruch erarbeitet, da man über diese Zeit eben nicht frei 
verfügen kann. Keinen Urlaubsanspruch würde ich nur akzeptieren, wenn 
ich vorher genau weiß wie lange ich nicht arbeiten muss und dann in der 
Zeit machen kann was ich will.

Detlef schrieb:
> Auf der anderen Seite muss man sich fragen ob man es da mal nicht so
> genau nehmen will und darauf verzichtet. Immerhin warst du jetzt ein
> Monat zu Hause. Sei froh das du nicht arbeitslos geworden bist...

So etwas würde ich nur anbieten, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber 
extrem gut ist und sich dieser erwiesenermaßen sozial verhält. Wenn der 
Arbeitgeber vom allgemein üblichen Kaliber ist und Corona 
voraussichtlich überleben wird, würde ich Stundung anbieten und 
aufpassen, dass die Ansprüche nicht verfallen. Wirtschaftlich 
erfolgreiche Arbeitgeber sind eher keine Wohltäter und ich kenne mehrere 
freundliche Arbeitnehmer, die bereits kurze Zeit nach solchen 
"Geschenken" eiskalt vom AG vor die Tür gesetzt wurden.

von Reinhard S. (rezz)


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Detlef schrieb:
> Auf der anderen Seite muss man sich fragen ob man es da mal nicht so
> genau nehmen will und darauf verzichtet.

Um Himmels Willen, warum?

> Immerhin warst du jetzt ein
> Monat zu Hause.

Ja, auf Abruf. Nix mit fortfahren, entspannen, ausklinken.

> Sei froh das du nicht arbeitslos geworden bist...

Arbeit ist genug da.

von Kurzarbeiter (Gast)


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Lutz S. schrieb:
> Du hast auch bei Kurzarbeit den üblichen Urlaubsanspruch und
> bekommst
> diese Zeit voll bezahlt, Kosten trägt der Arbeitgeber. Du kannst also
> deine Auszahlung etwas aufbessern indem du jeden Monat einige Tage
> Urlaub nimmst.
>
> Oder du nimmst ihn am Stück (z.B. um zu renovieren oder zu verreisen)
> und erhälst in dieser Zeit dein volles Gehalt.
>
> So ist die Rechtslage in D.

Hast du dazu vielleicht nen Link oder so wo ich das mal nachlesen 
könnte?
Was ich bis jetzt gefunden habe sagt meistens, dass die Rechtslage nicht 
eindeutig geklärt ist, aber es ein EuGh Urteil gibt in dem geurteilt 
wurde, dass der Urlaubsanspruch anteilig wie bei Teilzeitkräften 
berechnet wird.

Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe 
und daher für mich schon interessant ist wieviel Urlaubstage ich noch 
habe, da ich bis jetzt nur 3 richtige Tage genommen habe. Durch meine 
Kündigung falle ich jetzt auch aus der Kurzarbeit, die für den Rest der 
Firma weiterläuft. Ich sitze also jeden Tag im Büro, während fast 
niemand da ist. Daher bin ich auch der erste aus der Firma wo sich die 
Frage stellt wie es mit dem Urlaub aussieht.

von Lutz S. (lutzs)


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Die Frage stellt sich doch andersrum. Zunächst einmal hast du für das 
Jahr einen Urlaubsanspruch (zumindest auf den gesetzlichen 
Mindesturlaub).

Wenn der sich durch Kurzarbeit verringern sollte müsste das per Gesetz 
geregelt sein. Kann der Chef oder die Personalabteilung die Stelle 
nennen?

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/urlaub-bei-kurzarbeit-teil-i/

https://www.dgb.de/themen/++co++2a19cbc8-c297-11ea-a08a-52540088cada

Die Arbeitsagentur erwähnt auch nichts von einer Kürzung: 
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


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Kurzarbeiter schrieb:
> Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe
> und daher für mich schon interessant ist wieviel Urlaubstage ich noch
> habe, da ich bis jetzt nur 3 richtige Tage genommen habe.

Ich würd einfach von meinem "normalen" Anspruch ausgehen.

>  Durch meine
> Kündigung falle ich jetzt auch aus der Kurzarbeit,

Warum das denn? Will der Chef dir da noch eine reindrücken?

> Ich sitze also jeden Tag im Büro, während fast
> niemand da ist.

Genieß die Ruhe. :)

von Oliver S. (oliverso)


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Kurzarbeiter schrieb:
> Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe
> und daher für mich schon interessant ist wieviel Urlaubstage ich noch
> habe,

Du hast den gesamten Jahresurlaub minus schon genommene Tage.

Oliver

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Dein Urlaubs-Anspruch verändert sich nicht durch Kurzarbeit.

Tatsächlich ist es "im allgemeinen" für den Arbeitgeber zweckmäßig, das 
Urlaub in etwa jahres-anteilig genommen wird, damit nicht plötzlich z.B. 
zum Jahresende 25 Urlaubstage am Stück genommen werden (müssen), obwohl 
dort vielleicht grade viel Arbeit zu erledigen wäre.

Auch für die Geldbörse des Arbeitnehmers ist es zweckmäßig, seinen 
Urlaub "aufzubrauchen": 1 Tag Urlaub bedeutet 100% Brutto-Gehalt (naja, 
irgendwie auch 100% Netto)  für diesen Tag, während 1 Tag Kurzarbeit nur 
60% des ausgefallenen Netto-Entgelts bedeutet.

Zur Fragestellung des Ursprungs-Posters: Reiche halt einfach deine (bis 
zum Ende des Arbeitsvertrages noch vorhandenen) anteiligen Urlaubstage 
ein.

Wenn der Chef während der verbleibenden Zeit anordnet, das du im 
Betrieb zu sein hast, dann ist das halt keine Kurzarbeit, sondern halt 
reguläre Arbeitszeit. Für die Zeit hast du halt Anspruch auf reguläre 
Gehaltszahlung.

Falls du während der Kurzarbeits-Tage freiwillig im Betrieb abhängst, 
weil es dort so schön ist [*1], dann ist es deine Sache. Das müsste dann 
dein Chef aber als Aufenthaltsort (und die Nutzung von Ressourcen) 
genehmigen.

[*1] z.B. könntest du ja in einer Autowerkstatt arbeiten, und während 
der Kurzarbeits-Tage tagsüber dein eigenes Auto in der Werkstatt 
reparieren oder aufhübschen.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Wegstaben V. schrieb:
> Zur Fragestellung des Ursprungs-Posters: Reiche halt einfach deine (bis
> zum Ende des Arbeitsvertrages noch vorhandenen) anteiligen Urlaubstage
> ein.

Oder nimm den zum nächsten Arbeitgeber mit.

Oliver

von A. S. (Gast)


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Kurzarbeiter schrieb:
> Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe

Wann wolltest Du diese Scheibe auftischen?

Kurzarbeiter schrieb:
> wobei sich auf ein EuGh Urteil bezogen wird,

Welches? Urteile beziehen sich meist auf einen konkreten Fall mit 
konkreten Umständen.

Wenn Dein AG keinen belastbaren Grund nennt, gilt für Dich das gleiche 
wie ohne KA: ganzer gesetzlicher Jahresanspruch. Was mit dem tariflichen 
darüber hinaus ist, ...

Reinhard S. schrieb:
> Warum das denn? Will der Chef dir da noch eine reindrücken?
Kurzarbeit ist da, um Leute zu behalten. Wenn der Standort z.b. 
geschlossen wird, gibt's auch keins.

Üblicherweise gibt es nur eine Regelung, Urlaub nicht mit KA zu 
verlängern: z.B. bei 3Tagen KA mit 4 Tagen Urlaub 2 Wochen frei.

von Percy N. (vox_bovi)


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Reinhard S. schrieb:
> Warum das denn? Will der Chef dir da noch eine reindrücken?

§ 98 I Nr 2 SGB III

von Oliver S. (oliverso)


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A. S. schrieb:
> Üblicherweise gibt es nur eine Regelung, Urlaub nicht mit KA zu
> verlängern: z.B. bei 3Tagen KA mit 4 Tagen Urlaub 2 Wochen frei.

Das ist aber eher eine firmenspezifische Regelung, keine 
allgemeingültige.

Prinzipiell kann der Arbeitgeber bestimmen, wann und unter welchen 
Bedingungen Kurzarbeit genommen werden muß (evtl. in Absprache mit dem 
Betriebsrat).

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Heinz R. (heijz)


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Petra schrieb:
> Also ein EuGH-Urteil von 2012 bezieht sich soweit ich das sehe sehr wohl
> auf Kurzarbeit

Nur mal aus Interesse - welches Urteil ist das?

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