Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Confidential Datenblätter veröffentlichen?


von Confidential (Gast)


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Hi Leute,

habe mal eine Frage:

Ich will jetzt hier mal nicht nennen um welches Produkt oder welchen 
Halbleitersteller es geht -> nenn wir ihn mal "xy".


Bin über Umwege an ein Datenblatt des Herstellers gekommen, welches mit 
einer großen fetten roten Schrift im Datenblatt mit "XY Confidential" 
markiert ist.

Auf der Herstellerwebsite selber gibt es nur eine extrem gekürzte 
Fassung des Datenblatts zum download, mit dem man produktiv eigentlich 
nichts anfangen kann.

Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub 
hochlade?

Es ist nirgends im Datenblatt zu sehen, dass eine Copy für einen 
bestimmten Kunden oder so ist.

von Stefan F. (Gast)


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Confidential schrieb:
> Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub
> hochlade?

Eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung mit Forderung nach 
Schadensersatz. Ich würde es nicht tun. ich würde nicht einmal darauf 
verlinken.

von Tüten-Herbert (Gast)


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Confidential schrieb:
> Es ist nirgends im Datenblatt zu sehen, dass eine Copy für einen
> bestimmten Kunden oder so ist.

Selbst wenn kein (instantan sichtbarer) Verweis auf dich vorhanden ist: 
Der Hersteller wünscht offensichtlich nicht, dass du sein Erzeugnis ohne 
dessen explizite vorherige Einwilligung einfach weiter verbreitest.
Kannst dich ja mal fragen, ob du selbst es besonders toll fändest, wenn 
jemand deine geistigen Ergüsse, z. B. einen Quellcode von dir, oder eine 
App, mit der du Geld verdienst, einfach so ohne deine Zustimmung 
irgendwo hochlädt.
Wie kommt man auf so eine Idee; wo ist das das (Un-) Rechtsverständnis 
geblieben - nur weil man auf den ersten Blick nur schwer erwischt werden 
kann, pfeift man einfach auf jegliche Regeln und macht, was man will?

von Stefan F. (Gast)


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Dass man Datenblätter in der Regel ungestraft kopieren und wieder 
veröffentlichen darf ist schon eine besondere Ausnahme (Fair Use). Aber 
wnn da schon unübersehbar drin steht, dass es vertraulich ist, dann 
machst du das mit voller böser Absicht. Dementsprechend wird man es 
handhaben. Da wird man dann irgendeinen Schaden in Millionenhöhe geltend 
machen, den du nicht widerlegen kannst. Und schon bist du für den Rest 
deines Lebens am Arsch.

Ich wurde mal als Zivi zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil ich ein grünes 
Kreuz verwendete, welches dem Logo vom Deutschen Roten Kreuz 
nachempfunden wurde. Es hatte nicht einmal die gleichen Proportionen! 
Entscheidend für das Urteil war hier, dass auf der Seite das DRK 
thematisierte.

Wenn man für so eine jugendliche Schandtat schon 30 Tagessätze (also ein 
Monatsgehalt) bekommt, dann sicher sehr viel mehr für eine Aktion die 
der betroffenen Firma tatsächlich schaden könnte. Ab 31 Tagessätzen ist 
es eine Straftat, die in deine Personalakte kommt. Danach darfst du z.B. 
nicht mehr für/mit Kindern arbeiten oder für eine Behörde.

Ich würde es nicht tun, es sei, du versprichst dir davon einen 
grandiosen Gewinn, der dieses Risiko wett macht.

von egal (Gast)


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Die Möglichkeit des Fingerprintig besteht sowohl im elektronischen als 
auch im papiernen Dokument. Stichwort: Druckermuster der Seriennummer. 
War vor ein paar Jahren schon Thema in den Tickermeldungen. Darüber 
bekommt man dann mindestens deine Primärquelle heraus, die mindestens 
Ärger bekommt. Der Weg zu dir ist dann nicht mehr allzu weit. Heißes 
Eisen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,
Confidential schrieb:
> Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub
> hochlade?
>
> Es ist nirgends im Datenblatt zu sehen, dass eine Copy für einen
> bestimmten Kunden oder so ist.

Wenn du selber keine NDA unterschrieben, auch anderweitig vertraulichen 
Umgang nicht zugesichert hast UND du das Dokument nicht über deine 
Arbeitgeber bekommen hast (der es selber z.B. auf Grundlage einer NDA 
o.ä. bekommen hat), dann hat der ganze Vertraulichkeitskram für dich 
keine Bedeutung.

Dann kann dir bei einer Veröffentlichung "nur" dasselbe passieren wie 
bei jedem X-beliebigen anderen Datenblatt auch. Du begehst einen 
Urheberrechtsverstoss der sowohl Zivil- als auch strafrechtlich 
sanktioniert werden kann. Also Schadensersatz (soweit ein SChaden 
nachweisbar ist) und das was der Richter als Strafe oben drauf für 
richtig erachtet.

Nur mit dem kleinen aber feinen Unterschied das die Inhaber des 
Urheberrechts bei einem öffentlichen Datenblatt in der Regel gar kein 
Interesse daran haben die weiterverbreitung zu unterbinden. Diese Folgen 
daher in einem solchen Fall zwar auch möglich sind, aber in >99,9% sich 
der Rechteinhaber daran nicht im geringsten stört und daher keine 
Maßnahmen eintreten. Zudem dürfte es sehr schwer sein einen "Schaden" 
bei einem öffentlich verfügbaren Datenblatt zu begründen.

Bei einem "vertraulichen" Datenblatt das nur mit NDA herausgegeben wird 
hat der Rechteinhaber aber normalerweise ein sehr deutliches Interesse 
das dieses Datenblatt nicht öffentlich verfügbar ist.
Je nach Firma können dann sehr sehr schnell entsprechende Strafanträge 
gestellt sein und nachdem die Polizei dann ermittelt und deine Identität 
festgestellt hat folgen schnell auch die zivilrechtlichen Ansprüche.
Und die können möglicherweise deutlich sein.

Wenn du das Dokument im Rahmen deines Arbeitsverhältnissses Bekommen 
hast verstösst du ZUSÄTZLICH dann noch gegen deine Pflichten als 
Arbeitnehmer im Umgang mit Firmeninterna. (Fristlose Kündigung möglich!) 
Sofern dein AG das Dokument im Rahmen eines NDA erhalten hat und nun mit 
Vertragsstrafen belegt wird, dann wirst du diesem gegenüber ZUSÄTZLICH 
Schadensersatzpflichtig.

Hast du selbst ein NDA unterzeichnet ist es für evtl. 
Schadensersatzforderungen möglicherweise gar nicht nötig das ein Schaden 
auch nachgewiesen wird. Wenn im NDA Vertragsstrafen vorgesehen sind, 
dann werden diese auch fällig.

Gruß
Carsten

von egal (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Da wird man dann irgendeinen Schaden in Millionenhöhe geltend machen,
> den du nicht widerlegen kannst. Und schon bist du für den Rest deines
> Lebens am Arsch.
Und was ist mit Privatinsolvenz? Günstig vollzogen kann die auch schon 
nach einem bis zwei Jahren durch sein.
Stefan ⛄ F. schrieb:
> Danach darfst du z.B. nicht mehr für/mit Kindern arbeiten oder für eine
> Behörde.
Erstens: Will wirklich jeder für Behörden arbeiten?
Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte 
Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?

von Bauform B. (bauformb)


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Confidential schrieb:
> Auf der Herstellerwebsite selber gibt es nur eine extrem gekürzte
> Fassung des Datenblatts zum download, mit dem man produktiv eigentlich
> nichts anfangen kann.
>
> Was könnte mir passieren...

Die Frage stellt sich doch garnicht. Von einer Firma, die nichts 
verkaufen will, kauft man nichts. Also braucht auch niemand ein 
Datenblatt. Na gut, Sippenhaft ist auch nicht so toll, also ächten wir 
vielleicht nicht gleich die ganze Firma. Nennen solltest du sie und das 
Bauteil auf jeden Fall. Als Warnung, dass man das Teil nicht 
versehentlich einplant oder kauft.

von Stefan F. (Gast)


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egal schrieb:
> Und was ist mit Privatinsolvenz? Günstig vollzogen kann die auch schon
> nach einem bis zwei Jahren durch sein.

Das halte ich für Träumerei. Man sich nicht hoch verschulden und dann 
nach zwei Jahren wieder eine reine Weste haben. Soweit ich weiß dauert 
so ein Verfahren 6 Jahre und danach leidest du weiter unter zahlreichen 
Beschränkungen. Oder glaubst du, die Schufa vergisst das?

egal schrieb:
> Erstens: Will wirklich jeder für Behörden arbeiten?

Sicher nicht aber auch viele andere Arbeitgeber wollen ein sauberes 
Führungszeugnis sehen. Bei meinen drei letzten Arbeitgebern war das so, 
mit gutem Grund (Verarbeitung persönlicher Daten und Transfer von viel 
Geld).

egal schrieb:
> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte
> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?

Ja sicher, ich glaube 10 oder 20 Jahre. Ist es das Wert? Wo ist 
überhaupt der Nutzen dieser Aktion?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

egal schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>> Da wird man dann irgendeinen Schaden in Millionenhöhe geltend machen,
>> den du nicht widerlegen kannst. Und schon bist du für den Rest deines
>> Lebens am Arsch.
> Und was ist mit Privatinsolvenz? Günstig vollzogen kann die auch schon
> nach einem bis zwei Jahren durch sein.

Privatinsolvenz gilt nicht Forderungen die aus verübten Straftaten des 
Schuldners entstehen! Die Bleiben (§302 InsO)

egal schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>> Danach darfst du z.B. nicht mehr für/mit Kindern arbeiten oder für eine
>> Behörde.
> Erstens: Will wirklich jeder für Behörden arbeiten?
> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte
> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?

Ja...
Die gibt es - das dauert aber.
Allerdings ist die Grenze für "Vorbestraft" nicht bei 30 Tagessätzen 
sondern bei 90! Erst ab 91 TS gilt man als Vorbestraft.

Und die Folgen sind auch nicht immer gleich, es kommt schon darauf an...
Stichwort "Einschlägig"!
Für die Arbeit mit Kindern ist es etwas anderes ob jemand wegen eines 
Sexual-, Gewalt- oder z.B. eines Insolvenzdelikts verurteilt wurde.
Je näher der Tatbestand an einer Handlung dran ist die tatsächlich eine 
Gefährdung der Schutzbefohlenen befürchten lässt um so niedriger liegen 
die Schwellen.

Gruß
Carsten

von Confidential (Gast)


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Ja aber was ich nicht verstehe -> was hat der Hersteller davon, wenn er 
ein Datenblatt nur limitiert veröffentlicht?

Da jetzt einige Leute nachgefragt haben -> Es ist ein ST FDA901 device.
Wer lange lange lange im Netz sucht, findet es vlt. auch.

Ich habe es selber nicht von meinem Arbeitgeber -> dieser hat mit Audio 
eigentlich gar nichts am Hut.


Was kann dem Hersteller worst-case passieren? Ein paar Hobbyisten oder 
KMU's bauen damit vlt. etwas auf. Im schlimmsten Fall hat ST dann noch 
mehr Umsatz gemacht.

Warum will ST hier den Inhalt des Datenblattes schützen. Ich verstehe es 
nicht.

von Dieter (Gast)


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Aus China gibt es häufig Datenblätter da steht groß Confidential in rot 
gedruckt darüber. Oft ist das wirklich Blödsinn, wenn das zum Beispiel 
auf einem Transistor oder Mosfet Datenblatt steht, oder simplen DCDC 
Wandler.

Aber den Ärger würde ich vermeiden!

Wenn ein paar relativ wenige, aber sinnvolle Daten fehlen, warum nicht 
ein weiteres Dokument anlegen und eine enge Auswahl mit eigenen Worten 
beschreiben (nicht copy und paste) oder noch besser eigene Messungen.

von Stefan F. (Gast)


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Confidential schrieb:
> Ja aber was ich nicht verstehe -> was hat der Hersteller davon, wenn er
> ein Datenblatt nur limitiert veröffentlicht?

Er könnte zum Beispiel die Absicht haben, den Chips selbst zu 
programmieren und mit dieser Dienstleistung Geld zu verdienen. Oder er 
will die Doku geben Bezahlung abgeben. Oder er will sie nur einem 
exklusiven Kunden geben, der sich nach deiner Veröffentlichung gar nicht 
mehr exklusiv behandelt fühlt.

Bei den hochgezüchteten SOC, die man in Tabelts, Smartphones und auch 
auf den Rapsberry Pi findet, ist es durchaus üblich, interne Details 
(wie die Beschreibung der Register) geheim zu halten.

von Christian B. (cb1969)


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Confidential schrieb:

> Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub
> hochlade?

Warum willst Du das tun?
Was hättest Du davon?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Jetzt wird es aber arg OT.
Aber die Frage des TO ist ja hinlänglich geklärt.
Ein solches Dokument ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers ins Netz 
zu stellen kann sehr sehr unangenehm werden wenn die Identität (z.B. 
durch polizeiliche Ermittlungen) bekannt wird!

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Das halte ich für Träumerei. Man sich nicht hoch verschulden und dann
> nach zwei Jahren wieder eine reine Weste haben. Soweit ich weiß dauert
> so ein Verfahren 6 Jahre und danach leidest du weiter unter zahlreichen
> Beschränkungen. Oder glaubst du, die Schufa vergisst das?

Es gibt schon so einige legale Tricks die man machen kann.
Aber nur wenn einem noch ein paar Finanzmittel irgendwie zur Verfügung 
stehen (oder gestellt werden) und man zusätzlich entweder seinen 
Lebensmittelpunkt komplett verlegen kann oder so günstig (grenznah zur 
"richtigen" Grenze) wohnt das eine geringe Verlegung ausreicht die in 
der Praxis nicht mehr ist als ein Umzug von wenigen km.

In anderen EU Ländern gelten andere Regeln mit teilweise erheblich 
kürzeren Fristen. Da in der EU die Niederlassungsfreiheit gilt kann man 
in ein Land mit für den Schuldner besseren Bedingungen umziehen und 
sobald glaubhaft ist das der neue Lebensmittelpunkt dirt ist (6 
Monate... falls nicht das dortige Insolvenzrecht längere Fristen 
vorsieht) das dort gültige Privatinsolvenzverfahren durchlaufen. Unter 
zwei Jahren kann wohl schon klappen... Die Restschuldbefreiung in einem 
EU Land gilt auch EU weit.
Aber egal wo ausgesprochen: Nicht für Forderungen die eine Folge von 
durch den Schuldner begangene Straftaten sind.

In DL sind es im übrigen seit geraumer Zeit 3 Jahre wenn man einen 
gewissen Anteil der Schulden zurückzahlen kann (glaube 25 oder 30%) und 
5 Jahre wenn man mindestens die Verfahrenskosten (Irgendwas deutlich 
unter 500 Euro) bezahlen kann. 6Jahre sind es nur noch für jemand der in 
den 5 Jahren nicht mal diese paar Euro aufbringen kann.
Schufa-Verjährugnsfrist ist wohl 3 JAhre, bei PI 6 Jahre ab 
Schuldenfreiheit. Bin aber nicht ganz sicher...

Stefan ⛄ F. schrieb:
> egal schrieb:
>> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte
>> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?
>
> Ja sicher, ich glaube 10 oder 20 Jahre. Ist es das Wert? Wo ist
> überhaupt der Nutzen dieser Aktion?

Es sind ZWISCHEN 3(Minderjährige) bzw. 5Jahre und 20 Jahren.
Bei einem Urheberrechtsverstoss durch Erwachsene vermutlich 5 Jahre im 
Zentralregister...
Im Führungszeugniss, selbst dem erweiterten für Behörden, wird aber 
lange nicht alles was im Zentralregister steht auch aufgeführt.
Dort würde das nur stehen wenn die Strafe bei mind. 91 Tagessätzen liegt 
oder wenn bereits eine andere Verurteilung vorher im Zentralregister 
eingetragen war. (Dann spielen die 90 Tage keine Rolle mehr - Dann 
taucht jeder Schuldspruch im Strafverfahren bis zur Verjährung im 
Führungszeugnis auf)

Gruß
Carsten

von Andreas H. (ahz)


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Confidential schrieb:
> Was kann dem Hersteller worst-case passieren? Ein paar Hobbyisten oder
> KMU's bauen damit vlt. etwas auf. Im schlimmsten Fall hat ST dann noch
> mehr Umsatz gemacht.

Daten im "offiziellen" Datenblatt muss der Hersteller i.d.R. 
garantieren. Das heisst normalerweise entweder Guaranteed by design oder 
testen.
Testen ist teuer.

/regards

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ich wurde mal als Zivi zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil ich ein grünes
> Kreuz verwendete, welches dem Logo vom Deutschen Roten Kreuz
> nachempfunden wurde. Es hatte nicht einmal die gleichen Proportionen!
> Entscheidend für das Urteil war hier, dass auf der Seite das DRK
> thematisierte.

Verblüffend! Weißt Du noch, aus welcher Norm Du bestraft wurdest? § 125 
OWiG würde zum Tatvorwurf passen, aber das ist eine Straftat. Ging es 
vielleicht um üble Nachrede oder ähnliches?

von Percy N. (vox_bovi)


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egal schrieb:
> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte
> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?

Schau einfach ins BZRG, die Angaben hier im thread stimmen hinten und 
vorne nicht.
Und wenn's Dich ganz doll brennend interessiert, könntest Du auch noch 
die MiStrA anschauen.

von yussuf (Gast)


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Meine Güte, veröffentliche es bei WikiLeaks und gut ist. Assange kriegt 
dann eben noch ein paar Wochen mehr aufgebrummt.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Uiiii, ... da macht einer auf Ben Hur, aeh nein, wie hiess der schon 
wieder ? Ja, genau, william Wallace (Robbin Hood) aus Schottland. Und 
was soll's bringen - nichts.
Wenn eine Firma auf zickig macht, nimmt man einen anderen chip.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Audiobereich, mit dem sein Chef eigentlich nix am Hut hat, wurde 
erwähnt.

Hach ja, "Dolby" hat sogar Chiphersteller wie NS dazu gebracht, in ihren 
Datenbüchern nichts, aber auch gar nichts, über das eigentliche 
Verfahren Dolby C zu veröffentlichen. Obwohl sie die Chips dazu 
produzierten.
War zwar in jedem besseren Cassettendeck drin, aber "schröcklich 
geheim".

Bei Leuten wie dem ehemaligen Thomas Dolby wäre ich vorsichtig. Stets 
und immer hing jeder Gerätehersteller das "registered Trademark"-Zwichen 
hinter den Namen Dolby, es schien da Vertragsstrafen zu geben.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Zeichen..

von m2m (Gast)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Bei Leuten wie dem ehemaligen Thomas Dolby wäre ich vorsichtig.

Hach das waren noch Zeiten: https://vimeo.com/70051022

... und das damals live von einem Dolby™ Kassettendeck.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nichtverzweifelter schrieb:
> Bei Leuten wie dem ehemaligen Thomas Dolby wäre ich vorsichtig. Stets
> und immer hing jeder Gerätehersteller das "registered Trademark"-Zwichen
> hinter den Namen Dolby, es schien da Vertragsstrafen zu geben.

Anders herum. "Dolby" drohte damals zur populären Gattungsbezeichnung 
für beliebige NR-Systeme zu werden, was die Unterscheidungskraft der 
Marke beeinträchtigt hätte. Immerhin galt es zu verhindern, dass etwa 
dbx im Volksmund ebenfalls als 'Dolby" bezeichnet worden wäre.
Um dues zu verhindern, hätte Dolby Labs bei jeder missbräuchlichen 
Verwendung oder Anmaßung klagen müssen - und dies wohl auch getan. Also 
war die rtm-Kennzeichnung nichts weiter als Rechtsgehorsam.
Aberxrombie&Fitch steht in dem Ruf, arglose Menschen in Anspruch zu 
nehmen, die ihr gebrauchtes T-Shirt bei ebay verticken.

https://www.it-recht-kanzlei.de/abercrombie-fitch-abmahnung.html?print=1

von sid (Gast)


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Confidential schrieb:
> Bin über Umwege an ein Datenblatt des Herstellers gekommen, welches mit
> einer großen fetten roten Schrift im Datenblatt mit "XY Confidential"
> markiert ist.
>
> Auf der Herstellerwebsite selber gibt es nur eine extrem gekürzte
> Fassung des Datenblatts zum download, mit dem man produktiv eigentlich
> nichts anfangen kann.

Naja ich hab von panasonics öffentlichem ftp auch schon eine PDF geladen 
in der noch son "confidential" zu lesen war.

Es geht also in erster Linie ersteinmal um Wissenvorsprung pro 
Zeiteinheit.

Ich würde sagen: ist das Datenblatt jünger als 5Jahre.. lass es!
ist es älter als 5, jünger als 10, auf Aufforderung anonym an 
EINZELpersonen
älter als zehn.. wen scherts ab ins Internetz damit.

UNd nein, das ist sicherlich keine rechtssichere Auskunft, das ist ein
"ich glaub so würd ich darüber denken" Ansatz der mit den entsprechenden 
Körnchen Salz und eigenverantwortlicher Überlegung zu geniessen ist ;)

'sid

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Verblüffend! Weißt Du noch, aus welcher Norm Du bestraft wurdest?
> Ging es vielleicht um üble Nachrede oder ähnliches?

Ich habe Thermometer in den Kühlräumen einer Großküche fotografiert. 
Zwischen den Kochstellen tropfte Toiletten-Abwasser von der Decke in 
Einer. Und ich habe Rechnungen für nicht stattgefundene Wassergymnastik 
fotografiert, wo direkt daneben die Terminabsage lag.

Da die lokalen Medien, das Gesundheitsamt und die Krankenkassen auch 
nach 3 Monaten auf meine bebilderten Briefe keinerlei Reaktion zeigten, 
entschloss ich mich, die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen.

Das hatte dem GF nicht so gut gefallen, er schickte mir drei Men in 
Black nach Hause aber mein Vater hatte sie nicht rein gelassen. Ich 
wurde wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt. Da Nachgeäffte Logo war 
zu viel.

Bei Verlassen des Gerichtssaals klopften mir zwei Leute auf die Schulter 
und sagten: "Du hast trotz Verurteilung das richtige getan". Vergiss das 
nie. Die Sache hatte (laut Info eines nachfolgenden Zivi) für das DRK 
noch ein längeres Nachspiel, geführt von Staatsanwaltschaft und 
Krankenkassen.

von Anja (Gast)


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Confidential schrieb:
> Warum will ST hier den Inhalt des Datenblattes schützen. Ich verstehe es
> nicht.

Folge der Spur des Geldes:

Chip Entwicklung kostet ein Schweinegeld.
Die Zeiten wo ein Chip-Hersteller fröhlich vor sich hin entwickelt hat 
und dann einen fertigen Chip präsentiert sind längst vorbei.

In der Regel wird gewartet bis ein Erst-Kunde mit entsprechenden 
Stückzahlen auftaucht. Dieser bezahlt einen Großteil der 
Entwicklungskosten und erhält als Gegenleistung einen gewissen 
Zeitvorsprung getenüber Mitbewerbern. (Ist ja auch nur fair da er die 
ganzen Bugs im Chip aufdeckt).

Oft ist es auch so daß der Erst-Kunde spezielle Wünsche als 
Alleinstellungsmerkmal einbringt die die Mitbewerber entweder gar nicht 
oder nur gegen Lizenz-Gebühren erhalten sollen. (z.B. Einbringung 
eigener IP die dann im Serien-Chip mit abgespecktem Datenblatt totgelegt 
wird).

Confidential schrieb:
> Was kann dem Hersteller worst-case passieren? Ein paar Hobbyisten oder
> KMU's bauen damit vlt. etwas auf. Im schlimmsten Fall hat ST dann noch
> mehr Umsatz gemacht.

Sorry aber hier geht es nicht um ein paar Euro von ein paar Bastlern 
sondern vermutlich um Millionen; und auch noch um das mögliche 
Folgegeschaft (oder Vertrauensverlust).
Auch wenn Du das nicht verstehen willst.

Gruß Anja

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Nebenbei sei noch angemerkt, dass nicht gerade wenige Datenblätter 
"Confidential" auch noch gezinkt werden mit Pixelfehlern. Du bringst 
dann auch Jene, die Dir das Datenblatt gaben in böse Verlegenheit. 
Kannst daher auch nicht bei ST so ohne weiteres anfragen, ob diese Dir 
das freigeben.

Du kannst aber gezielt hinschreiben, ob Sie Dir bestimmte Daten geben 
können, die nicht auf dem freien Blatt verfügbar sind aber Du dringend 
benötigst, ob es ein ausführlicheres Datenblatt gäbe usw., und später 
welche Datenauszüge Du veröffentlichen darfst.

von Blechbieger (Gast)


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Wobei ST noch recht umgänglich ist, auch mit kleinen Umsätzen haben wir 
bisher alle Datenblätter bekommen. Privat könnte es anders sein.

Richtig schlimm ist Broadcom, wenn da nicht mit Millionenaufträgen 
winkst kannst es vergessen.

Wo ich NDAs noch einsehe sind Bauteile deren Existenz noch geheim ist. 
Aber hab gerade bei ST gecheckt, die Bauteile die wir nutzen sind zwar 
mittlerweile veröffentlicht aber immer noch unter NDA.

von Bertie (Gast)


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Confidential schrieb:

> Da jetzt einige Leute nachgefragt haben -> Es ist ein ST FDA901 device.
> Wer lange lange lange im Netz sucht, findet es vlt. auch.

1. Treffer in meiner Suchmaschine - definiere: "lange lange lange"?

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