Forum: /dev/null Frist/weitere Vorgehensweise - Artikel von gewerblichem Händler nicht geliefert


von Karl (Gast)


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Hallo,
habe bei Ebay was für die Firma bei einem gewerblichen Händler gekauft. 
Nach dem Bezahlen hat der nur eine Info geschickt, der Artikel sei 
unterwegs. Im Tracking sieht man aber, dass der Artikel lediglich bei 
DHL angekündigt wurde, nichts weiter. Das war vor zwei Wochen.
Lange Rede, kurzer Sinn, gestern habe ich den Verkäufer über Ebay 
"Probleme klären - Ich habe den Artikel noch nicht erhalten." 
kontaktiert.
Darauf die Reaktion von Ebay:

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Bitte warten Sie die Antwort des Verkäufers ab
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Hallo Karl,
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Es tut uns leid, dass Sie den gekauften Artikel nicht erhalten haben. Ihre Anfrage ist offen und wir haben den Verkäufer gebeten, zu antworten und das Problem bis 8. Sep 2020 zu klären.
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Falls Sie keine Antwort erhalten oder das Problem nicht geklärt werden kann, können Sie uns ab 8. Sep 2020 einschalten. Wir prüfen dann Ihre Anfrage, sammeln alle zusätzlichen Informationen, die wir ggf. brauchen, und treffen innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung.


Meine Frage:
Kann ich jetzt wirklich die Füße zurücklegen und bis zum 8. Sep 2020 
warten und dann eBay einschalten?
Vor ein, zwei Jahren hatte ich mal was ähnliches bei eBay und da galt 
eine 3-Tages-Frist, bei der ich irgendwas versäumt hatte und da wurde 
der Fall dann einfach geschlossen und das Geld war weg. Bin grade etwas 
verunsichert.

: Gesperrt durch Moderator
von MaWin (Gast)


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Karl schrieb:
> Kann ich jetzt wirklich die Füße zurücklegen und bis zum 8. Sep 2020
> warten und dann eBay einschalten?

Nur wenn der Verkäufer sich nicht meldet.

> Vor ein, zwei Jahren hatte ich mal was ähnliches bei eBay und da galt
> eine 3-Tages-Frist

Da hat sich der Verkäufer wohl gemeldet nud der Ball lag bei dir.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> Meine Frage:
> Kann ich jetzt wirklich die Füße zurücklegen und bis zum 8. Sep 2020
> warten und dann eBay einschalten?

Kannst du lesen? Es steht so dort und so läuft es siehe AGB.
Deine Forderung kannst du noch 3 Jahre gerichtsfest machen, was aber 
mutmaßlich nicht zielführend ist. ----> Lehrgeld.
Also übe dich im Maske tragen. Halt die Klappe und warte die Woche ab.
Namaste

von Karl (Gast)


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MaWin schrieb:
>> Kann ich jetzt wirklich die Füße zurücklegen und bis zum 8. Sep 2020
>> warten und dann eBay einschalten?
>
> Nur wenn der Verkäufer sich nicht meldet.
>
>> Vor ein, zwei Jahren hatte ich mal was ähnliches bei eBay und da galt
>> eine 3-Tages-Frist
>
> Da hat sich der Verkäufer wohl gemeldet nud der Ball lag bei dir.

Ok, Danke, super! Genau das war es...
Diesmal scheint der Verkäufer sich wohl nicht zu melden.
Wenn doch, reagiere ich zeitnah.

Der Beitrag kann damit im Grunde auch gelöscht werden, das überlasse ich 
den Admins.

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