Hallo zusammen, wir reparieren Notebooks, PCs und Tablets nach Herstellervorgabe. Nun steht die Aussage vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen vom Gesetzgeber her nicht repariert werden" Bisher haben wir die Komponenten mit Wasserschaden immer aufgenommen und den Kunden dann einen KV gestellt. Weiss jemand ob es hierzu ein Gesetz, Norm, Vorschrift etc. gibt? Da diese Geräte alle ja alle SELV führen, sollte es zumindest keine "Anerkannte Regel der Technik" dafür geben. Wie sieht es Da mit der Produkthaftung aus wenn der Hersteller sich über Wasserschäden ausschweigt bzw. sagt ihm ist es egal. Grüße hotfoam
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JA N. schrieb: > Nun > steht die Aussage vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen > vom Gesetzgeber her nicht repariert werden" Wer eine solche Behauptung aufstellt soll die Norm dazu liefern. Ansonsten frag auf "frag-einen-anwalt.de". und schau ob dir da jemand für 25 EUR die Norm raussucht wenn es eine gibt.
JA N. schrieb: > "Geräte mit Wasserschaden dürfen vom Gesetzgeber her nicht repariert > werden" Stimmt doch, der Gesetzgeber repariert die Geräte ja tatsächlich nicht...
JA N. schrieb: > Geräte mit Wasserschaden dürfen > vom Gesetzgeber her nicht repariert werden Ein Gesetz in dieser Form kann es nach meiner Kenntnis nicht geben. Zuerst einmal müsste benannt werden, auf welches Gesetzbuch sich die Aussage bezieht. Da wird es für den Kunden schon mal eng. Und wie soll der Gesetzgeber einen "Wasserschaden" definieren? Haben eine Tauchpumpe, eine Waschmaschine oder ein Geschirrspüler nach einmaligem Gebrauch einen Wasserschaden? Der Gesetzgeber macht allgemein gültige Gesetze, aber keine für spezielle Geräte oder Produkte. Der Kunde wollte wohl Druck ausüben, um sich einen (unberechtigten) Vorteil zu genießen oder er ist auf eine falsche Aussage eines Anderen hereingefallen. Übrigens haben Normen von sich aus keine Gesetzeskraft. Gesetze werden vom Parlament erlassen, nicht aber von einem DIN-Institut. Wenn ein Schaden entsteht, weil bestehende Normen nicht eingehalten wurden, kann der Verursacher haftbar gemacht werden, weil er diese nachlässig oder grob fahrlässig verursacht hat (Verursacherhaftung). Das Einhalten der Normen fällt unter die Sorgfaltspflicht und die ist in dieser allgemeinen Form gesetzlich verankert.
JA N. schrieb: > vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen > vom Gesetzgeber her nicht repariert werden" WENN er das Wasser illegal vor der Wasseruhr dazu entnommen hat, wäre das Leistungserschleichung. Frag den Kunden wo er das Wasser her hat und welche Gesetz er damit meint. https://www.gesetze-im-internet.de/
@ Günni: vielen Dank für deine Aussage, die deckt sich auch mit meiner. @ Alle anderen, dies ist definitiv kein typischer "Freitags" Thread. Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Der Kunde geht uns damit so richtig auf den Senkel, weil wenn wir ein 2500 Euro Notebook mit defektem Mainboard durch Wasserschaden rein bekommen und reparieren müssen weil der Kunde das schon im Service Pack bezahlt hat, der Kunde fordert dann, dass wir das Gerät neu kaufen statt es zu reparieren. Das sehe ich nicht ein. Ein Instandgesetztes Gerät, welches optisch top aussieht kann durchaus wieder in den Servicepool wandern und muss nicht weggeschmissen werden.
Warum siehst du dich denn in der Beweispflicht? Repariere das Gerät nach deinem Gusto und dann kann der oberschlaue Kunde dich auf Grund des von ihm erfundenen Gesetzes verklagen. Fertich
JA N. schrieb: > weil der Kunde das schon im Service Pack > bezahlt hat Da müßte man mal das Kleingedruckte kennen. Üblich sollte ja bestimmungsgemäßer Gebrauch als Voraussetzung für einen Servicefall vorliegen. Ein Wasserschaden ist damit nicht abgedeckt, wenn das Gerät keine Wasserkühlung hat. Ich würde das eher als einen Fall für die Haftpflichtversicherung des Verursachers einstufen und nicht als Servicefall. Und wenn man selber das Wassser reingekippt hat, dann eben für die Hausratversicherung. Oft ist in Geräten ein Feuchtemelder, um unsachgemäße Benutzung nachzuweisen.
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Ein ähnliches Thema: Bei mir haben innerhalb von 3 Jahren zweimal ominöse, Malerkittel bekleidete Drücker geklingelt mit der Behauptung, dass es ein Gesetz gäbe, wonach ich die Hausfassade regelmäßig aller 5 Jahre neu anmalen LASSEN müsste! Das Gesetz sind die mir schuldig geblieben, in der ferneren Umgebung haben die allerding treudoofe Kunden gefunden. Leider. 'Mit jedem Zug kommt ein ...) Ob die das von mir erteilte Hausverbot ernst nehemen oder in einigen Jahren wieder klingeln, weis ich noch nicht.
Peter D. schrieb: > Da müßte man mal das Kleingedruckte kennen. Üblich sollte ja > bestimmungsgemäßer Gebrauch als Voraussetzung für einen Servicefall > vorliegen. Ein Wasserschaden ist damit nicht abgedeckt Das sehe ich auch so. Ein Wartungsvertrag (Service Pack) kann kaum Schäden abdecken, die durch "nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch" entstanden sind. Wenn das so wäre, müsste der Kunde sein altes Gerät nur rechtzeitig in einen Eimer Wasser schmeißen, um ein neues Gerät zu bekommen. Das kann nicht sein. Falls der Vertrag solche "Schäden" nicht ausschließt, muss der Vertragstext dringend überarbeitet werden.
JA N. schrieb: > Nun > steht die Aussage vom Kunden im Raum: "Geräte mit Wasserschaden dürfen > vom Gesetzgeber her nicht repariert werden" Frag doch mal Deinen Versicherungsheini, die sollten sich ja mit Wasserschäden und der Gesetzeslage auskennen. Der wird sich vermutlich vor Lachen auf dem Boden kringeln. Ich würde auch sagen, bei Wartungsverträgen müßte man nichtsachgemäßen Gebrauch explizit einschließen, damit der mit abgedeckt ist.
Das Carepack hat der Kunde ja beim Hersteller des Gerätes gekauft, also ist dieser auch der Ansprechpartner. Ihr macht ja nur im Auftrag des Herstellers die Instandsetzung? Das einzige, was ich verstehen könnte wäre, wenn der Kunde ein Gerät bringt, welche keinen Wasserschaden hat, sondern einen anderen defekt und man dem Kunden ein Gerät, welches einen Wasserschaden hatte, als Austausch liefert.
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