Kann man eigentlich einen Amateurfunkbausatz ohne Lizenz kaufen und den dann einem Lizensierten schenken in der Schweiz? Gilt ein Bausatz denn schon als Sendeanlage?
asdf schrieb: > Kann man eigentlich einen Amateurfunkbausatz ohne Lizenz kaufen und den > dann einem Lizensierten schenken in der Schweiz? Ja. > Gilt ein Bausatz denn schon als Sendeanlage? Nein. Du benötigst idR keine Amateurfunklizenz um Amateurfunkgeräte zu kaufen. Darfst sie halt nur nicht verwenden wenn du keine Lizenz hast.
Zum Zweiten sicher? Also zählt ein Bausatz nicht als Fernmeldeanlage? Art. 6 VFAV Abgabe von Fernmeldeanlagen 2 Die im Handel erhältlichen, neuen oder gebrauchten Sendeanlagen für die Teilnahme am Amateurfunk dürfen nur abgegeben werden an: a) Inhaberinnen und Inhaber einer Amateurfunkkonzession im Sinne von Artikel 30 der Verordnung vom 9. März 2007 über Frequenzmanagement und Funkkonzessi-onen gegen Quittung und Vorweisung dieser Konzession; b) Händler gegen Quittung 3 Die Quittung muss Anzahl, Marke und Typ der abgegebenen Fernmeldeanlagen sowie Adresse und Unterschrift der Person enthalten, welcher die Fernmeldeanlagen abgege-ben wurden; gegebenenfalls ist auch die Nummer der vorgewiesenen Konzession in die Quittung einzutragen. Die Quittung muss nicht unterzeichnet werden, wenn die Anlagen per Post zugestellt werden. 4 Wer eine der in Absatz 2 erwähnten Fernmeldeanlagen abgibt, muss die Quittung zwei Jahre aufbewahren.
Sven D. schrieb: > Du benötigst idR keine Amateurfunklizenz um Amateurfunkgeräte zu kaufen. > Darfst sie halt nur nicht verwenden wenn du keine Lizenz hast. In Deutschland ja, in der Schweiz? Aber für solche Fälle wäre ein Gutschein in Höhe der Kosten für betreffenden Bausatz + Versand eine gute Idee.
Ähnliche Bestimmungen gab es vor Jahren auch in DE, als die Post noch die Oberhoheit hatte. Aber schon damals wurde das nicht immer so genau genommen. Händler leben halt vom Verkaufen. Ich vermute, in der Schweiz ist das nicht viel anders.
Du machst ja nicht falsch, solange Du es nicht in Betrieb nimmst. Du störst niemanden. Und dafür sind die Vorschriften ja gemacht, damit Ordnung herrscht. Der Konflikt entsteht höhstens deshalb, weil Dein Handeln nicht dem entspricht, was in Paragraphen steht. Da finde ich den Verkauf von 5W Laser über Ebay verwerflicher. Das kaufen auch 14 jährige, neugierige Jungx.
Fux schrieb: > Handeln nicht dem entspricht, was in Paragraphen steht. In welchen Paragraphen? Du darfst Funktechnik besitzen, aber nur mit Berechtigung in Betrieb nehmen.
P.S.: Habe gerade gelesen, dass es da Unterschiede zwischen der Schweiz und DL gibt. In DL ist jedem der BESITZ gestattet, aber zur Inbetriebnahme braucht man eine Berechtigung (z.B. AFu-Lizenz) In der Schweiz braucht man schon für den Besitz eine Berechtigung (eben z.B. eine Lizenz).
Ich habe dem Eröffnungspost entnommen das er das Gerät in D kaufenund in die Schweiz verschenken will. Deswegen habe ich geschrieben wie es in D ist. Nunja die Frage scheint ja geklärt zu sein.
Nein Ich wohne in der Schweiz und würde das kit kaufen und ihm schenken wollen aber ist diese Aussage dann richtig? Gilt ein Bausatz denn schon als Sendeanlage? Nein.
Hallo Mach es dir einfach und bestelle den Bausatz einfach - wenn er geliefert => Alles klar, wenn nicht leider Pech gehabt. Noch einfacher ist es im allgemeinen wenn man vor Ort im Geschäft kauft, die werden aber in der Schweiz wohl ähnlich selten sein wie in Deutschland. Wer viel fragt bekommt viele Antworten und weckt -hier wohl eher nicht der Fall - oft genug schlafende Hunde. Nur auf den ersten Blick total OT: Wartest du nachts bei eindeutig leerer Straße als Fußgänger an der roten Ampel? Ham
Bayern hatte in der 1980er Jahren ein Gesetz erlassen, nach dem schon der Besitz elektronischer Bauelemente, aus denen sich ein Sender beliebiger Leistung bauen ließe, verboten war. Somit war auch schon der Besitz eines beliebigen Transistors strafbar. Wurde dieses Gesetz mittlerweile wieder aufgehoben? Wird es einfach nicht mehr angewendet? Oder besteht das Gesetz noch, wurde aber als nicht vereinbar mit Bundesgesetzen oder dem Grundgesetz festgestellt?
Andreas S. schrieb: > Bayern hatte in der 1980er Jahren ein Gesetz erlassen, nach dem schon > der Besitz elektronischer Bauelemente, aus denen sich ein Sender > beliebiger Leistung bauen ließe, verboten war. Das kann ich nur schwer glauben. Ist das belegbar? Dann wäre der Besitz von Stahlnägeln ja noch schlimmer, dann daraus könnte man ja eine Waffe bauen...
Andreas S. schrieb: > Bayern hatte in der 1980er Jahren ein Gesetz erlassen, nach dem > schon > der Besitz elektronischer Bauelemente, aus denen sich ein Sender > beliebiger Leistung bauen ließe, verboten war. Da muss Conrad ja eine schlimme Zeit durchgemacht haben!
Stefan M. schrieb: > Das kann ich nur schwer glauben. > Ist das belegbar? Den Bayern würde ich das durchaus zutrauen! Gerade die jüngsten Ereignisse mit Polizisten deren Frauen im Besitz von Drogen wahren beweist doch im Bierstaate läuft was falsch!
Fragt jemanden der er lernen musste für seine Lizenz. https://www.youtube.com/watch?v=wuK_Fl88sPU Der weiss es vermutlich besser, als wir alle zusammen.
Trenchcoat. Hut. Kragen hoch. Hut tief in Stirn. Dunkle Gasse (schwierig heutzutage) suchen. Nach links, nach rechts gucken... . "pssst!... psst!" "Hab da was" (Trenchcoat aufklappen, Bausatz verstohlen überreichen, Tatort zügig verlassen) Bei Sirenengeheul NICHT auffällig rennen. Der "grünen Minna" Richtung zeigen, laut rufen:"Haltet den Di..Schwarzfunker!!"
Thomas W. schrieb: > Da muss Conrad ja eine schlimme Zeit durchgemacht haben! Nö, das hat ihm ermöglicht, RIM zu übernehmen ;-)
Hi, asdf schrieb: > Nein Ich wohne in der Schweiz und würde das kit kaufen und ihm schenken > wollen aber ist diese Aussage dann richtig? > > Gilt ein Bausatz denn schon als Sendeanlage? > > Nein. Der Obige Auszug mit der beschränkung der Abgabe von Funkanlagen stammt ja aus der (schweizer) "Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen (VFAV)" die von der BAKOM Erlassen wurde und als Rechtsgrundlage für das Erlassen der Verordnung neben dem (schweizer) Fernmeldegesetz die "Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)" die vom schweizer Bundesrat beschlossen wurde nennt. Ich kenne das schweizer Recht jetzt nicht wirklich, aber wenn von einer Bundesbehörde eine Verordnung auf Grundlage einer von der obersten Regierung erlassenen Verordnung herausgegeben wird, dann gibt es zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit das man auch die übergeordnete Verordnung betrachten muss, bzw. in Fragen die nicht in der Behördenverordnung präzisiert sind es dazu aber in der übergeordneten Verordnung dazu eine klare Begriffsbestimmung gibt, das diese Begriffsbestimmung ebenfalls für die nachgeordnete Verordnung gilt bzw. im Zweifel zumindest von einem Richter zur Klärung herangezogen wird. Und in der vom Bundesrat erlassenen "Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)" findet sich unter Artikel 2 "Begriffsbestimmung" tatsächlich eine Aussage zu Bausätzen: Zitat aus Art. 2, Absatz 5 (FAV) >Bausätze für Fernmeldeanlagen sind den Fernmeldeanlagen gleichzusetzen. Daher würde ich jetzt mal davon ausgehen das nach schweizer Recht ein Bausatz für eine Funkanlage genau so behandelt wird wie eine komplette funktionsfähige Funkanlage. JEDOCH: Alles was ich gefunden habe, insbesondere der Auszug aus der (VFAV) zur Abgabe nur an Berechtigte, regelt nur die Bereitstellung auf dem Markt und die Abgabe/den Verkauf an Berechtige(Nichtberechtigte) Ich habe aber keine Hinweise auf eine REgelung zu Besitz und Erwerb gefunden. (Das heisst aber nicht das es diese nicht doch in einer anderen Verordnung geben könnte) Zumindest auf diese beiden Verordnungen gestützt ist es somit NICHT verboten eine Funkanlage (ohne gesonderte Berechtigung) zu kaufen und zu besitzen. Es ist nur verboten diese an jemanden weiterzugeben der über keine Genehmigung verfügt. Wenn jetzt jemand (der TE) ohne Afu-Lizenz einen Funkanlagenbausatz bestellt und dieser wird auch geliefert, dann hat NUR der HÄNDLER gegen diese Verordnungen verstossen. Nicht aber der Besteller. Gibt der Besteller jetzt den Bausatz aber seinerseits an einen Lizensierten Funkamateur weiter, so ist dies ja ausdrücklich in der Verordnung gestattet. Also auch kein Problem. (Aber wie geschrieben: Keine Ahnung ob nicht an anderer Stelle -andere Verordnung/Gesetz- nicht doch ein Besitzverbot festgelegt ist.) Wenn ich mich jetzt mal in die Situation eines nichtberechtigten hineinversetze der gerne einem Berechtigten einen Bausatz schenken will, dann würde ich mir da keine all zu großen Gedanken machen. Der Kalte Krieg ist lange vorbei wo man sich schon verdächtigt machte wenn man ohne klar erkennbare (harmlose) Absicht auch nur für Funkanlagen interessierte. Den Bausatz bestellen, wenn der geliefert wurde an den Berechtigten weitergeben. Mir eine Notiz dazu machen (oder Foto von der Geschenkübergabe, oder, oder,) Falls doch mal jemand fragt und mir keinen weiteren Kopf dazu machen. Letztendlich dienen diese Einschränkungen ja nur dazu das die Anlagen nicht in die Hände von Leuten fallen die damit aus unwissenheit oder Vorsatz erhebliche Störungen verursachen. (Polizeifunk, Flugfunk usw.). War das Ding immer für einen Afu bestimmt und landet dann auch bei dem ist das vielleicht nicht korrekt gelaufen, aber das was der Gesetzgeber erreichen wollte wurde ja erreicht. Aber das ist nur meine persöhnliche und vollkommen theoretische (da ja Afu) Meinung. Gruß Carsten
Nichtverzweifelter schrieb: > Trenchcoat. Hut. ..... https://www.youtube.com/watch?v=v1bzTR6I1qo Das waren noch Zeiten... ;)
pegel schrieb: > Das waren noch Zeiten... ;) Aber zu Beginn nicht in Bayern, da die Bayern die Sesamstraße auf den ihren Index setzten. Zitat Wikipedia: "Die deutsche Adaption der Sesame Street sollte bundesweit im ersten Programm laufen, weil aber der Bayerische Rundfunk die soziale Situation in Deutschland in der Sendung nicht korrekt dargestellt sah, wurde die Sendung im ersten Programm nur im Sendegebiet von NDR, RB, SFB, WDR und HR sowie in allen dritten Programmen mit Ausnahme des Bayerischen Rundfunks gesendet."
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Bearbeitet durch User
Holger D. schrieb: > weil aber der Bayerische Rundfunk die soziale Situation > in Deutschland in der Sendung nicht korrekt dargestellt sah, Da bin ich jetzt nicht sicher, ob das gut oder schlecht war. Aber ich denke heute ist die Sesamstrasse extrem PC und z.B. einen Schlemil würde es sicher nicht mehr geben. ***************************** Aber zurück zum Thema: Hat jemand Andreas Spiess über irgend welche sozialen Medien kontaktiert? Ich bin da nicht dabei und email will er nur dienstlich. Der hat gute Videos und würde vielleicht auf µC.net passen.
In der Schweiz sieht man alles nicht so eng. Was unterscheidet einen Bausatz von Komponenten ? Solange es keinen Stunk wegen Ausstrahlung gibt, interessiert es niemanden. Ich kann ja auch einen FPGA Eval Kit kaufen, und einen Draht am falschen Ort dran machen
Also ich habe jetzt mal Andreas Spiess gefragt und "Besitzen darf man vieles was man nicht brauchen darf." also ich probier es ein mal mit dem kit(MCHF) aber sonst naja mit nichtkonformen Geräten (https://www.srf.ch/news/schweiz/verbotene-frequenzen-strafverfahren-wegen-spielzeug-aus-dem-internet)
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