Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Von AG in andere Gesellschaft transferiert. Geht das einfach so? Steht mit da ein Zeugnis zu?


von Ullo (Gast)


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Gute Morgen zusammen,

Ich arbeite seit rund 2 Jahren in einem IGM Konzern und bin in der 
Holding angestellt. Jetzt wo Deutschland kein Wachstumsmarkt mehr ist 
und die Vision ist auch den US, chinesischen, indischen Markt wachsen zu 
lassen, wofür schon seit Jahren eigene Unternehmen existieren, hat man 
verkündet, dass alle Deutschen Mitarbeiter von der Holding in ein 
eigenes Unternehmen verschoben werden. Das heißt dann immer noch wie der 
Konzern (gleiche Rechtsform etc.), trägt halt nur nicht mehr "Holding" 
im Namen.

Meine Frage ist:

1. Kann der Konzern das überhaupt ohne Einwillig der Arbeitnehmer 
machen? Ich habe ja schließlich einen Vertrag mit der Holding und nicht 
mit der neuen Tochtergesellschaft geschlossen.

2. Steht mir bei soetwas ein Zwischenzeignis zu? Vorgesetzte, Stelle und 
Arbeitsort ändern sich nicht.


Danke für eure Infos.

von Realist (Gast)


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Ullo schrieb:
> Steht mir bei soetwas ein Zwischenzeignis zu? Vorgesetzte, Stelle und
> Arbeitsort ändern sich nicht.

Du kannst dir immer ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Es ist nicht 
Sache der Arbeitnehmer wie ein Unternehmen heißt.

von ecmspy (Gast)


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Zu 1. kann ich nichts sagen, aber ich habe bei solchen Aktionen immer 
ein Zwischenzeugnis beantragt. Wurde regelmäßig vom Personalunwesen 
abelehnt, woraufhin ich immer angeboten habe, das ausserhalb des 
Unternehmens auf dem Rechtsweg klären zu lassen. Und dann ging's auf 
einmal doch. Geh' davon aus, es wird nicht sonderlich gut ausfallen. Das 
lässt sich aber über weitere Angebote an die Perso richten ...

Beitrag #6434177 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6434182 wurde von einem Moderator gelöscht.
von waybeach95 (Gast)


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ecmspy schrieb:
> Zu 1. kann ich nichts sagen, aber ich habe bei solchen Aktionen immer
> ein Zwischenzeugnis beantragt.
- was jetzt nuu ? kannst du dazu nichts sagen dann wäre nach dem ersten 
Absatz Schluss mit schreiben.
Oder nun doch was zu sagen in dem "bei solchen Aktionen" immer 
Zwischenzeugnisse beantragt wurden.

Nicht wirklich aufschlussreich...

Ullo schrieb:
> 1. Kann der Konzern das überhaupt ohne Einwillig der Arbeitnehmer
> machen?
- Ja. Kann er. Siehst du doch. Habe ich selber zweimal erlebt in meiner 
beruflichen Laufbahn. Ob er es darf und welches Gesetz da greift, keine 
Ahnung.

Ullo schrieb:
> 2. Steht mir bei soetwas ein Zwischenzeignis zu?
- Ja. steht dir. Auf Anfrage. Sollte keiner etwas dagegen haben.

MfG

von ecmspy (Gast)


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waybeach95 schrieb:
> ecmspy schrieb:
>> Zu 1. kann ich nichts sagen, aber ich habe bei solchen Aktionen immer
>> ein Zwischenzeugnis beantragt.
> - was jetzt nuu ? kannst du dazu nichts sagen dann wäre nach dem ersten
> Absatz Schluss mit schreiben.

> Ullo schrieb:
>> 1. Kann der Konzern das überhaupt ohne Einwillig der Arbeitnehmer
>> machen?
> ... Ob er es darf und welches Gesetz da greift, keine
> Ahnung.

Danke, dass Du mir gezeigt hat, wie viel schlauer Du bist als ich. Ich 
bin stolz auf Dich!

von waybeach95 (Gast)


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ecmspy schrieb:
> Danke, dass Du mir gezeigt hat, wie viel schlauer Du bist als ich.

- Musst du nicht.

von waybeach95 (Gast)


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ecmspy schrieb:
> Ich bin stolz auf Dich!

- Musst Du nicht.

Siehst du, bin ich doch nicht so schlau. Hatte ich doch die falsche 
Zeile markiert weiter oben. Also, Stolz weglassen.

MfG

Beitrag #6434434 wurde von einem Moderator gelöscht.
von waybeach95 (Gast)


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Döner + Ayran schrieb im Beitrag #6434434:
> Mit der Zwiebelfahne gehts jetzt zurück an den
> Arbeitsplatz.

- kein Bier oder Absacker hinterher ?

von Manfred (Gast)


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Ullo schrieb:
> Kann der Konzern das überhaupt ohne Einwillig der Arbeitnehmer
> machen?

Ja, das habe ich mehrfach erlebt.

Es wird eine neue Firma (GmbH) gegründet und nach § 613 a BGB den 
Betriebsübergang erklärt. Diese Firma übernimmt alle 
arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten und schreibt Dir das.

Sinngemäß "Sie können dem Betriebübergang widersprechen, in dem Fall 
besteht aber keine Möglichkeit, sie im ehemaligen Betrieb weiterhin zu 
beschäftigen".

Beitrag #6435154 wurde von einem Moderator gelöscht.
von 3987^12 + 4365^12 = 4472^12 (Gast)


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In einem IGM-Konzern wacht der Betriebsrat und die Gewerkschaft darüber 
ob den Arbeitnehmern was unrechtes angetan wird. Ich vermute die haben 
sich mit der Holding-Geschichte befasst...
Was willst du jetzt mit einem Arbeitszeugnis? Bewerben in Coronazeiten 
oder an die Wand hängen?
Wenn die Holding der erste Schritt zur Abspaltung ist, würde ich 
mittelfristig in sicherere Unternehmensteile (Kerngeschäft) rübermachen.

von ;) (Gast)


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Hat man hier bei einer Brauerei, wo es schon seit Jahren Zoff gab,
Teile und einige Jobs ausgegliedert. Nun sind die neu gegründeten 
Gesellschaften Pleite und die Jobs stehen auf der Kippe.
Jetzt stellt sich die Frage der Betriebszugehörigkeit wegen der 
Abfindungen.
Wenn die GF getrickst haben wird nur mit einem Jahr gerechnet.
Ich glaube aber nicht, dass die Gewerkschaft und die Gerichte
da so einfach mit spielen. Allerdings würden die Bosse das nicht
versuchen, wenn die sich da nicht Vorteile von versprechen.

Wichtig ist bei so einem Konstrukt, dass die erarbeitete 
Betriebszugehörigkeit angerechnet und übernommen wird.
Das sollte ausdrücklich schriftlich fest gehalten
werden, ansonsten sehe ich Übles auf den TO zukommen.
Am Besten klärt man das mit einem Fachanwalt Prozessfest.

Was das Zeugnis angeht, steht einem wenigsten ein mal pro Jahr
oder aus gegebenen Anlass ein Arbeitszeugnis zu, aber das muss
man eben versuchen.

von Absurdistan (Gast)


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Ist ja in Konzernen eigentlich Standard, dass die konzernsoldaten mal 
verschoben werden. Blöd ist halt wenn man in einer Gesellschaft landet, 
die nur für den Verkauf aufgehübscht wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
> Was das Zeugnis angeht, steht einem wenigsten ein mal pro Jahr ... ein 
Arbeitszeugnis zu,

Woher nimmst Du das?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Sorgen haben die Leute ... ich haette erst mal ueber eine Aufstockung 
des Gehaltes nachgedacht. Ein Arbeitsplatzwechsel sollte 30-50% mehr 
bringen

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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Pandur S. schrieb:
> Sorgen haben die Leute ... ich haette erst mal ueber eine
> Aufstockung des Gehaltes nachgedacht. Ein Arbeitsplatzwechsel sollte
> 30-50% mehr bringen

Dir ist klar, dass diese deine Forderung exponentielles Wachstum des 
persönlichen Gehaltsniveaus bei mehreren Arbeitplatzwechseln impliziert?

: Bearbeitet durch User
von Irgend W. (Firma: egal) (irgendwer)


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Manfred schrieb:
> Ja, das habe ich mehrfach erlebt.
>
> Es wird eine neue Firma (GmbH) gegründet und nach § 613 a BGB den
> Betriebsübergang erklärt. Diese Firma übernimmt alle
> arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten und schreibt Dir das.
>
> Sinngemäß "Sie können dem Betriebübergang widersprechen, in dem Fall
> besteht aber keine Möglichkeit, sie im ehemaligen Betrieb weiterhin zu
> beschäftigen".
Genauso ist es bei uns auch schon zig mal passiert. Ich habe schon 
aufgehört zu zählen wie oft. Ernsthaft verändert hat sich dadurch nicht, 
meist eher dadurch dass es auch immer wieder mal neue Oberchefs bei 
solchen Gelegenheiten gegeben hat die meinten man müsse mal alles 
anderes machen.
Wie diese Mode so Anfang 2000 aufgekommen ist wurde so ziemlich jeder 
Rechtsweg beschritten den es gibt und am Ende hieß es immer wieder das 
der Arbeitgeber das darf und wenn es dem Mitarbeiter nicht passt darf ja 
jederzeit gehen.

Fragend Er schrieb im Beitrag #6435154:
> Manfred schrieb:
>> Ja, das habe ich mehrfach erlebt.
>
> Wurde dann die neue GmbH dicht gemacht?
Nicht in dem Sinne das dadurch Personal auf die Straße geschoben wurde. 
Eher in der Form es gibt einen Straus neue GmbH und die Leute werden 
dorthin verschoben und die vorhergehende GmbH wird dadurch überflüssig.
Personalreduzierung, eher sogar im Gegenteil in diesem Moment wurde 
penibel aufgepasst.
Dafür wurde der Personalabbau in den Zeiten zwischen den 
Umstrukturierungen vorangetrieben. Wenn der Betrieb das will gibt es 
genug andere/bessere Möglichkeiten die Leute zum Gehen zu bewegen als 
das Spiel mit den GmbH. Das ist eher was für die Buchhalter Typen die 
eine Organisationsform nicht nur auf dem Papier haben wollen sondern das 
ganze auch Buchhalterich sauber getrennt haben wollen.

von Purzel H. (hacky)


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>Senf  D schrieb :
>> Pandur S. schrieb:
>> Sorgen haben die Leute ... ich haette erst mal ueber eine
>> Aufstockung des Gehaltes nachgedacht. Ein Arbeitsplatzwechsel sollte
>> 30-50% mehr bringen
>
>Dir ist klar, dass diese deine Forderung exponentielles
>Wachstum des persönlichen Gehaltsniveaus bei mehreren
>Arbeitplatzwechseln impliziert?

Das wollen wir doch hoffen. Sonst kommt man ja nie in eine sinnvolle 
Region. Mein Wissen steigt ja auch exponentiell. Meine Effizient nimmt 
auch mit geometrischer Geschwindigkeit zu. Solange dein Big Boss jedes 
Jahr 50% mehr hat, musst du doch auch 50% mehr haben. Denn ohne dich ( & 
deine Compadres ) macht er gar nichts.

von ;) (Gast)


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Pandur S. schrieb:
> Ein Arbeitsplatzwechsel sollte 30-50% mehr
> bringen

Problem wird werden, dass der Arbeitgeber mit seinem weitreichenden
Weisungsrecht einfach den Transfer anordnet. Da hat man dann einfach
keinen Chance, mehr zu verlangen. Wer denkt, man könnnte seinen Arbeit-
geber mit Arbeitsverweigerung erpressen, wird schnell merken, wie der
Hase richtig läuft.;)

von Senf D. (senfdazugeber)


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Purzel H. schrieb:
> Das wollen wir doch hoffen. Sonst kommt man ja nie in eine sinnvolle
> Region.

Dir ist wohl der Verlauf einer Exponentialfunktion nicht ganz klar. Das 
funktioniert in der Praxis vielleicht mit den zweistelligen prozentualen 
Steigerungen noch, wenn man auf sehr niedrigem Niveau ist, später aber 
definitiv nicht mehr.

von Purzel H. (hacky)


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Wie soll ein CEO sonst in die Millionen kommen, wenn nicht exponentiell 
? Mit jweils 50 Euro mehr ?

von Purzel H. (hacky)


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Bei einem CEO, gehts sogar mit dem absolutwert. Ob der Laden 20% mehr 
Gewinn, oder 20% Verlust gemacht hat ist egal, der CEO kriegt 20% mehr. 
Und ein halbes Jahr bevor der Laden in die Wand faehrt gibt es noch 
einen Abfindungsbonus, bevor er geht.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Manfred schrieb:
> Ullo schrieb:
>> Kann der Konzern das überhaupt ohne Einwillig der Arbeitnehmer
>> machen?
>
> Ja, das habe ich mehrfach erlebt.
>
> Es wird eine neue Firma (GmbH) gegründet und nach § 613 a BGB den
> Betriebsübergang erklärt. Diese Firma übernimmt alle
> arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten und schreibt Dir das.

Und so geht es dann weiter:
https://insolvenz-news.de/qimonda-ag-insolvenzverfahren-und-die-transfergesellschaft/

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Hier steht der Bezug zum Anspruch auf ein Zeugnis:

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/zeugnis/firmeninhaberwechsel-anspruch-auf-zeugnis-gegen-alle-firmen/

"Nach der Rechtsprechung haben Sie auch einen Anspruch auf Erteilung 
eines Zeugnisses, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber oder einen neuen 
Vorgesetzten erhalten. Sie hätten also bei jedem Verkauf Ihres 
Arbeitgebers ein Zwischenzeugnis verlangen können."

Hieraus lassen sich auch noch ein paar Infos oder Tipps ableiten:
https://www.gloistein-partner.de/das-arbeitszeugnis-welche-rechte-haben-sie-als-arbeitnehmer
https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsrecht/rechtslage-beim-arbeitszeugnis-fuer-ingenieure/

von GrundlagenBilanzierung (Gast)


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Irgend W. schrieb:
> Nicht in dem Sinne das dadurch Personal auf die Straße geschoben wurde.
> Eher in der Form es gibt einen Straus neue GmbH und die Leute werden
> dorthin verschoben

Das hat nur selten etwas mit geplanten Stellenstreichungen zu tun. Das 
macht man vor allem, wenn man in einer Firma den Überblick über Kosten 
und Erfolg einzelner Unternehmensteile verloren hat, weil sich 
befreundete Führungskräfte sich fast nach belieben gegenseitig in ihren 
Töpfen bedienen. Eigene GmbH führt zu eigener Buchführung und dann sieht 
man ob z.B. die Logistik auch alleine Gewinne einfährt.

von ;) (Gast)


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GrundlagenBilanzierung schrieb:
> die Logistik auch alleine Gewinne einfährt.

Wenn man da das Finanzamt dauerhaft mitspielt, wenn ein ausgegliederter
Firmenteil nur EINEN Kunden (die Firmenzentrale, die ausgegliedert 
hatte) hat. Sobald kein Wettbewerb stattfindet, gehen bei den Behörden 
die roten Lichter an und schieben dem Ganzen einen Riegel vor. Das 
wissen die
Manager auch und spekulieren sogar darauf, um ihre weisse Weste zu
behalten. Die Jobs sich dann natürlich trotzdem futsch.

von GrundlagenBilanzierung (Gast)


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;) schrieb:
> Wenn man da das Finanzamt dauerhaft mitspielt, wenn ein ausgegliederter
> Firmenteil nur EINEN Kunden (die Firmenzentrale, die ausgegliedert
> hatte) hat.

Steht wo? Kenne ein Beispiel vor Ort, wo seit fast 20 Jahren sowohl 
Logistik in eigene GmbH ausgesourct wurde genau wie die 
Instandhaltung/Elektriker/Schlosser, auch Energieerzeugung und IT laufen 
separat. Also mehrere verschiedene GmbHs. Nur die Produktion und 
Verwaltung der eigentlichen Produkte läuft weiter in der AG. Seit dem 
sind Gewinne und Rendite kontinuierlich nach oben gegangen, weil es 
Vetternwirtschaft unterdrückt. Was sollte dagegen sprechen bzw illegal 
sein? Solange alle Gewinne versteuert werden...

von Percy N. (vox_bovi)


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GrundlagenBilanzierung schrieb:
> Kenne ein Beispiel vor Ort

Davon gibt's noch mehr. Hermes war wimre jahrelang ausschließlich für 
Otto unterwegs. Ich möchte nicht wissen, wie viele Zulieferer in der 
Autoindustrie ursprünglich abgespaltet wurden.
Bei Schlecker ging's auch gut; nur die Verschiebung größerer Geldbeträge 
in die Unternehmen des Nachwuchses kurz vor dem eugenen Konkurs erregte 
moderaten Unwillen.

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