Hallo, wir haben ein landwirtschaftliches Gebäude (Holzscheune). Ich möchte dort eine Steckdose verbauen und müsste dafür ein paar Meter Leitung an den Balken “entlanghangeln” und befestigen. “Darf” man dafür ein NYM oder H07RN verwenden? Ich frage deswegen weil die Scheune komplett aus Holz ist mit einem Stahldach und bei Wärmeausdehung des Stahldaches und bei Wind kann ich mir vorstellen dass das Holz sich leicht bewegt oder auch generell ständig etwas arbeitet. Ich denke ein H07RN (Litzendraht) wäre deswegen die bessere Wahl da dieser ja beweglicher ist und somit den leichten Bewegungen der Scheunenkonstruktion über die Jahre ggf. besser standhält. Oder was meint Ihr, was sagt die Vorschrift?
VDE sagt H07RN-F und alle anderen Litzenleitungen sind nicht zur festen Verlegung zugelassen.Mantelleitungen wie NYM-J sind zur Verlegung auf- unter- im Putz und auf anderen tragenden Konstruktionen zugelassen. Wenn die Scheune so "arbeitet" verlege die NYM-J Leitung im PVC-Leerrohr.
Vielen Dank für deine konstruktive Antwort. Ich habe folgendes im Internet gefunden, siehe: “Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft”, Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung: https://shop.vds.de/en/download/193934d7e4e908463b915827bc01ff83/ Zitat: Bereits bei Planung der elektrischen Anlage ist anzustreben, Kabel und Leitungen im bzw. unter Putz zu verlegen. Wenn bei beweglich geführten Leitungen mechanische Beanspruchungen nicht auszuschließen sind, sind Schlauchleitungen wie NSSHÖU, H07RN oder H07ZZ zu verwenden. Widerspricht sich das nicht mit deiner Aussage?
Manuel schrieb: > Vielen Dank für deine konstruktive Antwort. > > Ich habe folgendes im Internet gefunden, siehe: > “Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft”, Publikation der deutschen > Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung: > https://shop.vds.de/en/download/193934d7e4e908463b915827bc01ff83/ > > Zitat: > Bereits bei Planung der elektrischen Anlage ist anzustreben, Kabel und > Leitungen im bzw. unter Putz zu verlegen. Wenn bei beweglich geführten > Leitungen mechanische Beanspruchungen nicht auszuschließen sind, sind > Schlauchleitungen wie NSSHÖU, H07RN oder H07ZZ zu verwenden. > > Widerspricht sich das nicht mit deiner Aussage? Wenn sich Deine Scheune so bewegt, dass diese Empfehlung zur Anwendung kommen sollte, solltest Du da gar nichts installieren, sondern ein Betretungsverbot aussprechen. :-)
Beitrag #6451015 wurde von einem Moderator gelöscht.
Manuel schrieb: > Vielen Dank für deine konstruktive Antwort. > > > Zitat: > Bereits bei Planung der elektrischen Anlage ist anzustreben, Kabel und > Leitungen im bzw. unter Putz zu verlegen. Wenn bei beweglich geführten > Leitungen mechanische Beanspruchungen nicht auszuschließen sind, sind > Schlauchleitungen wie NSSHÖU, H07RN oder H07ZZ zu verwenden. > > Widerspricht sich das nicht mit deiner Aussage? Siehe Anhang.
Du nimmst Installationsrohr und verrohrst die Scheune. Das NYM kannst du dann ganz entspannt durchs Rohr führen. Das macht man sowieso, weils auch einfach schöner aussieht. https://www.kabelscheune.de/Installationsrohr-starr/
Rein Interesse halber: Wären Nagelschellen anstatt Installationsrohr auch zulässig?
Markus A. schrieb: > Wären Nagelschellen anstatt Installationsrohr auch zulässig? Es gibt glaub ich irgendetwas, dass Leitungen vor mechanischen Beschädigungen geschützt werden sollten - bin mir aber nicht sicher. Aber ich würde sowieso einfach Installtionsrohre nutzen. Es sieht besser aus und sie kosten ja nicht viel.
Müssen NYM Leitungen vollständig im Installationsrohr verlegt sein oder dürfen bei Verlegungen um (komplexere) Kurven herum auch einige cm frei liegen?
Markus A. schrieb: > Wären Nagelschellen anstatt Installationsrohr auch zulässig? Nein. Eime Scheune ist kein Nebenraum. Ein Kabel in einer Scheune muss geschützt verlegt werden. Geschützt nicht nur vor roher Gewalt weil landwirtschaftliche Maschinen was durch die Gegend wuchten, sondern auch vor Mäusen, die die Isolierung durchknabbern. Wir verlegen daher in geerdetem Temperguss-Wasserrohr, mit Bögen und verschlossenen Enden. Zudem sollte ein AFDD Fehlerlichtbogenschalter in der Stromzuführung installiert werden.
MaWin schrieb: > Geschützt nicht nur vor roher Gewalt weil landwirtschaftliche Maschinen > was durch die Gegend wuchten, sondern auch vor Mäusen, die die > Isolierung durchknabbern. Der Bauer wird immer von elektrischen Leitungen magisch angezogen und hängt allerlei Zeugs mit Bindfaden von der Strohpresse an die Leitung. Deshalb Leerrohr wenn möglich ohne Abstand zur Wand verlegen. Grüße von petawatt
MaWin schrieb: > sondern auch vor Mäusen, die die > Isolierung durchknabbern. Hast du da konkrete Erfahrung damit? Ich habe einige Bauern im erweiterten Bekanntenkreis, da ist mir sowas noch nicht über den Weg gelaufen. Und in den Scheunen die ich selbst schon betreten habe habe ich das auch noch nie gesehen. Was ich schon gesehen habe waren angenagte Zuleitungskabel von Geräten, aber auch das nur selten.
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MaWin schrieb: > Wir verlegen daher in geerdetem Temperguss-Wasserrohr, mit Bögen und > verschlossenen Enden. Man kanns auch übertreiben. Die Mäuse hier auf unserer Scheue haben die Stromkabel hier zumindest in den letzten 25 Jahren nicht angenagt.
Peter P. schrieb: > VDE sagt H07RN-F und alle anderen Litzenleitungen sind nicht zur festen > Verlegung zugelassen.Mantelleitungen wie NYM-J sind zur Verlegung auf- > unter- im Putz und auf anderen tragenden Konstruktionen zugelassen. > Wenn die Scheune so "arbeitet" verlege die NYM-J Leitung im > PVC-Leerrohr. Wo genau steht das? In der Industrie wird für fast alles flexible Leitung wie Ölflex 110 oder Unitronic LIYCY verwendet. Lediglich Schaltschrankeinspeisungen werden hier mit NYM oder NYY ausgeführt. Oli
Oliver W. schrieb: > Wo genau steht das? Nirgends. Nur sind die meisten MÄNTEL von flexiblen Leitungen nicht chemisch widerstandsfähig genug um in Kalk- oder Zement- Putz eingebettet zu werden, ausser H07RN-F, H07Z-K, RV/U-1000 R2V .
MaWin schrieb: > Nur sind die meisten MÄNTEL von flexiblen Leitungen nicht chemisch > widerstandsfähig genug um in Kalk- oder Zement- Putz eingebettet zu > werden, ausser H07RN-F, H07Z-K, RV/U-1000 R2V . Es war ja auch nirgendwo die Rede davon eine flexible Leitung einzugipsen/-putzen. Es ging um die Verlegung auf einem Holzbalken: Manuel schrieb: > Ich möchte > dort eine Steckdose verbauen und müsste dafür ein paar Meter Leitung an > den Balken “entlanghangeln” und befestigen. Was gegen die Verlegung einer H07RNF mit Nagelschellen sprechen soll sehe ich nicht. Darf man eine H07RN-F wirklich in die Wand einputzen/-gipsen? Ich kannte es so, dass flexible Leitungen immer nur im Rohr unterputz verlegt werden dürfen. Eine H05VV-F ist doch eigentlich auch PVC-isoliert, genauso wie die NYM-Leitung. Also dürfte es doch ihr Mantel auch aushalten eingeputzt zu werden? Hast du eine Quelle zum Thema flexible Leitungen unterputz Verlegen? Ich habe da schon viel gehört, allerdings bis jetzt wenig eindeutiges zu in der VDE gefunden. Oli
Oliver W. schrieb: > Was gegen die Verlegung einer H07RNF mit Nagelschellen sprechen soll > sehe ich nicht. Tja, besser gucken, z.B. in Elektroinstallationsvorschriften. Das wäre eine UNGESCHÜTZTE Verlegung, die nur an wenigen Orten zulassig ist. In einer Scheune (landwirtschaftlicher Arbeitsraum) nicht. Oliver W. schrieb: > Hast du eine Quelle zum Thema flexible Leitungen unterputz Verlegen? Ich > habe da schon viel gehört, allerdings bis jetzt wenig eindeutiges zu in > der VDE gefunden Was ich gefunden habe, habe ich in https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M zusammengetragen
Wenn ich mir hier so die Beiträge durchlese, dann erkenne ich an vielen Stellen wieder die Installateurschutzvorschriften zur Umsatzsteigerung der Fachbetriebe. In unserer Getreidetrocknung (Bruchsteingebäude mit Holzsilos) ist die NYM-J sowohl in PVC-Rohren als auch mit Nagelschellen auf Holzoberflächen installiert. Vieles ist sicher eine Frage der Interpretation. Jedenfalls wurde bei Besichtigung durch Brandschutzversicherung und Berufsgenossenschaft noch nie etwas bemängelt. Also bitte die Kirche im Dorf lassen. Grüße von petawatt
Manuel schrieb: > Bereits bei Planung der elektrischen Anlage ist anzustreben, Kabel und > Leitungen im bzw. unter Putz zu verlegen. Wenn bei beweglich geführten > Leitungen mechanische Beanspruchungen nicht auszuschließen sind, .. Lass die Kirche im Dorf! Normal vorkommende mechanische Beanspruchung von Elektroleitung in der Landwirtschaft: "mit dem Trecker drüberfahren" Unzulässige mechanische Beanspruchung von Elektroleitung in der Landwirtschaft: "drüberpflügen", "Schweine dran rumkauen lassen" Wenn du eine Leitung under die Decke nagelst, dann hat sie kaum eine mechanische Beanspruchung. Natürlich hat man termische und hygrische Dillation in einem Holzgebäude. Das ist aber nix, was ein Kupferleiter nicht abfangen kann. Nagersichere Leitungen oder Verlegearten haben in der Landwirtschaft durchaus Daseinsberechtigungen.
Sebastian L. schrieb: > Wenn du eine Leitung under die Decke nagelst, dann hat sie kaum eine > mechanische Beanspruchung. dürfen auf dem Heuboden aber nicht als als Haltegriffe mißbraucht werden. Ist ja im Keller und Garagen unter der Decke nicht anders, ob Litze oder Eindraht, alles muss vor Griffel geschützt werden also ist eine Verlegung im Rohr keine doofe Idee. Warum man NYM in einer geschlitzten Wand zuschmieren darf und Litze nicht habe ich nie verstanden. Gira schreibt https://partner.gira.de/service/faq/antwort.html?id=1186 aber es gibt ja auch Stiftkabelschuhe und dazu schreiben sie Nichts. für Schraubverbindungen gibt es Gabelkabelschuhe
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Joachim B. schrieb: > Ist ja im Keller und Garagen unter der Decke nicht anders, ob Litze oder > Eindraht, alles muss vor Griffel geschützt werden also ist eine > Verlegung im Rohr keine doofe Idee. Wo ist der Unterschied, ob man sich nun am Rohr oder am Kabel festhält? Abgesehen davon, das ich sowas noch nie gemacht oder gesehen hab.
Reinhard S. schrieb: > Abgesehen davon, das ich sowas noch nie gemacht oder gesehen hab. was denkst du was ich noch nie alles gesehen habe oder was ich alles noch nie gemacht habe und trotzdem gibt es vieles!
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