Ich weiss, es ist Freitag und die Überschrift klingt stark nach Clickbait, aber ich wusste wirklich nicht wie ich es in 100 Zeichen besser formulieren könnte. Ich habe gerade folgenden heise-Artikel gelesen, der mich etwas verunsichert: https://www.heise.de/news/EU-Terrorismusbekaempfung-Bundesregierung-schwoert-auf-Upload-Filter-4963780.html Ausführlicher scheint das Ganze in folgendem (leider recht langen) PDF erklärt sein: https://www.statewatch.org/media/1469/eu-council-position-terreg-trilogues-12618-20.pdf Kurz gesagt geht es wohl darum, dass "hosting service provider" verpflichtet werden sollen, staatlichen Löschanordnungen zukünftig extrem schnell nachzukommen, nämlich binnen einer Stunde. Dazu müssen Sie offenbar einen offiziellen "point of contact" bestimmen, an den solche Löschanordnungen übermittelt werden - und dieser muss nach dem Vorhaben 24/7 erreichbar sein: > it is necessary that the point of contact [...] is reachable 24/7 (verlinktes PDF, Seite 37) Begründet wird das Ganze wie so oft mit "Terrorismus", und man hat es offenbar eilig, das Ganze zu verabschieden ("The Presidency is aware of the tight timeframe but relies on Members States' commitment to finalise this very important file."). Zunächst ging ich beim Lesen des Artikels wie selbstverständlich davon aus, dass das sicherlich nur grosse, kommerzielle Internet-Plattformen wie Facebook etc. betrifft. Gegen Ende des Artikels kommen dann aber zwei Sätze, die behaupten, dass das private Webseitenanbieter etc. genauso betreffen soll: > Die Löschfrist von einer Stunde könnten kleine Anbieter nicht zuverlässig einhalten. > Selbst *private* Website-Betreiber *müssten* rund *um* die *Uhr* erreichbar *sein,* um *auf* > Löschanordnungen *innerhalb* von *einer* Stunde *zu* *reagieren."* Da private Webseiten-Betreiber unmöglich 24/7 erreichbar sein können, bleibt diesen, so wie ich das verstehe, offenbar nur eine einzige Möglichkeit: Als "point of contact" einen externen, 24/7 erreichbaren Anbieter anzugeben, der in der Lage ist, die Löschanordnung binnen der festgelegten 1-Stunden-Frist zu erfüllen: > the hosting service provider is free to nominate an existing point of contact, provided > that this point of contact is able to fulfil the functions provided for in this Regulation. (verlinktes PDF, Seite 37) Was die praktische Umsetzung betrifft, kann ich mir das aktuell nur so vorstellen, dass private Betreiber von Internetdiensten, die unter diese Regelung fallen, zukünftig eine 24/7 erreichbare Institution engagieren und dieser zumindest eine Art Lösch-Schnittstelle/-Möglichkeit zugänglich machen müssen, sobald ihre Webseite ein Forum, eine Kommentarfunktion o.Ä. beinhaltet, durch das Dritte Informationen veröffentlichen können. Ich vermute ja, dass meine Sorgen letztlich unbegründet sind und da meinerseits einfach irgendein Missverständnis vorliegt, weil sich (anders als bspw. bei der Ankündigung des Ende-zu-Ende-Kryptografie-Verbots) niemand darüber aufzuregen scheint. Aber etwas verunsichert bin ich halt dennoch.
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Es handelt sich um einen VORSCHLAG! Glaube nicht, dass so etwas durchgeht. Und wenn solch ein Gesetz beschlossen wird, rollt eine Klagewelle an. Ansonsten empfehle ich zivilen Ungehorsam ;) merciless
Joachim S. schrieb: > Was die praktische Umsetzung betrifft, kann ich mir das aktuell nur so > vorstellen, dass private Betreiber von Internetdiensten, die unter diese > Regelung fallen, zukünftig eine 24/7 erreichbare Institution engagieren > und dieser zumindest eine Art Lösch-Schnittstelle/-Möglichkeit > zugänglich machen müssen, sobald ihre Webseite ein Forum, eine > Kommentarfunktion o.Ä. beinhaltet, durch das Dritte Informationen > veröffentlichen können. Mach Dir mal keine Sorge - es gibt auch sowas wie vorauseilender Gehorsam und Du siehst ja wie es läuft. Welcher Betreiber hat denn Lust darauf ein saftiges Bußgeld zu zahlen? Allein diese Drohung reicht dann doch schon aus ): Geschichte wiederholt sich gerade nur mit einem anderen Farbton; hätte ich niemals auch nur im Traum gedacht. > > Ich vermute ja, dass meine Sorgen letztlich unbegründet sind und da > meinerseits einfach irgendein Missverständnis vorliegt, weil sich > (anders als bspw. bei der Ankündigung des > Ende-zu-Ende-Kryptografie-Verbots) niemand darüber aufzuregen scheint. > Aber etwas verunsichert bin ich halt dennoch. Ach, mach Dir mal keine Sorgen - in China gibt es z.B. ein Sozialsystem und das führen wir hier gerade ein ... gewöhne Dich einfach daran, machen die doch da auch. Auch in China kann man gut leben - vergiß das ganze Gelaber mit Demokratie und Freiheit - die ist doch sowieso sinnlos geworden. Es gilt 'jetzt' der Grundsatz: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold oder frei nach M. Barth: janz wichtig: Fresse halten angesagt! So ist das nun mal; take it easy und werde zum Mitläufer. Deine Gedanken sind noch frei, aber sonst nichts!
Dirk K. schrieb: > Es handelt sich um einen VORSCHLAG! Glaube nicht, > dass so etwas durchgeht. Und wenn solch ein Gesetz > beschlossen wird, rollt eine Klagewelle an. LOL, die Mehrheit ist doch aber dafür und warum soll es dann kein Gesetz geben? Klagen kannst Du nur, wenn die Klage auch zugelassen wird ... auch das kann man ausschließen.
Joachim S. schrieb: > "hosting service provider" > ... > private Webseiten-Betreiber Ich hoffe, dir ist der Unterschied bekannt. Ich betreibe einen privaten Website bei einem /Hosting Service Provider/. Und wenn ich dort auf meinem Website entsprechende Propaganda verbreite, dann bekomme nicht ich einen 24/7 Anruf, sondern mein Hosting Provider. Und der löscht dann einfach meinen Website. Ergo betrifft dieses Gesetz wen von uns beiden? Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit Elektronik oder Technik zu tun?
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Dirk K. schrieb: > Es handelt sich um einen VORSCHLAG! Glaube nicht, > dass so etwas durchgeht. Vielleicht, aber ich befürchte das Gegenteil. Man scheint das Vorhaben sehr eilig durchdrücken zu wollen: > Die nächste und vermutlich abschließende Gesprächsrunde zwischen > den EU-Gremien soll kommende Woche oder Anfang Dezember stattfinden. und der Vorschlag ist wohl keineswegs neu: > It is high time to adopt the draft Regulation *more than two years* > after the proposal1 was submitted Bei einem bereits zwei Jahre alten Vorschlag, bei dem es nur noch eine einzige abschliessende Gesprächsrunde vor der Abstimmung geben soll, kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass da noch substantielle Änderungen vorgenommen werden - jedenfalls nicht, solange es keinerlei öffentlichen Protest dagegen gibt. Und davon kann ich wie gesagt bislang partout nichts sehen. > Ansonsten empfehle ich zivilen Ungehorsam ;) Den muss man sich natürlich auch erst mal leisten können.
Lothar M. schrieb: > Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit > Elektronik oder Technik zu tun? die Tendenz ist doch klar: Gruppenbildung; die Mehrheit hat immer recht; wobei das bei Elektronik natürlich weniger relavant ist :-)
Joachim S. schrieb: > Den muss man sich natürlich auch erst mal leisten können. auch das ist uninteressant solange Facebook, tinder, tiktok & co weiterläuft ... Deine Sonderwünsche interessiert niemanden!
Lothar M. schrieb: > Joachim S. schrieb: >> "hosting service provider" >> ... >> private Webseiten-Betreiber > Ich hoffe, dir ist der Unterschied bekannt. > Ich betreibe einen privaten Website bei einem /Hosting Service > Provider/. Ich habe doch geschrieben, dass ich selbst instinktiv davon ausgegangen bin, dass das nur Firmen wie Facebook & Co. betrifft - mich dann aber eben dieser Abschnitt verunsichert hat: > Selbst private Website-Betreiber müssten rund um die Uhr > erreichbar sein, um auf Löschanordnungen innerhalb von > einer Stunde zu reagieren. Ich hoffe und glaube ja auch immer noch, dass das private Webseiten-Betreiber nicht betrifft. Daher war so ein bisschen meine Hoffnung, dass mir Jemand diese Sorge nehmen kann, indem er bspw. auf einen Abschnitt in dem Proposal verweisen kann, aus dem das klar hervorgeht. Der Umstand, dass da "hosting service provider" steht, beruhigt mich alleine jetzt noch nicht, denn an anderer Stelle werden andere Begriffe wie "providers of information society services" verwendet, und es wird meinem Eindruck nach klar gemacht, dass eher die Webseiten gemeint sind. So wird in dem Proposal bspw. erwähnt, dass das auch für Webseiten gelten soll, die gar nicht öffentlich zugänglich sind, sondern für die man sich registrieren muss - wobei das entscheidende Kriterium offenbar sein soll, ob die Registrierung neuer Benutzer automatisch erfolgt, oder sie erst noch von einem Menschen abgesegnet werden muss, bevor man Zugriff kommt: > Accordingly, where access to information requires registration > or admittance to a group of users, it should be considered to > be disseminated to the public only where users seeking to access > the information areautomatically registered or admitted without > a human decision or selection of whom to grant access. > Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit > Elektronik oder Technik zu tun? Wieso, das hat doch durchaus mit Technik zu tun?
Apropos chinesisches Sozialsystem - das Bewertungssystem hier finde ich auch klasse; da muß der Hass ja fast gegen Limes unendlich gehen :-)
Joachim S. schrieb: > Ich habe doch geschrieben, dass ich selbst instinktiv davon ausgegangen > bin, dass das nur Firmen wie Facebook & Co. betrifft ja, so ein Gesetz hat auch Auslegungsmöglichkeiten und Rechtsanwälte lieben neue Gesetze :-) - mich dann aber > eben dieser Abschnitt verunsichert hat: > >> Selbst private Website-Betreiber müssten rund um die Uhr >> erreichbar sein, um auf Löschanordnungen innerhalb von >> einer Stunde zu reagieren. ist doch prima ): Welche Konsequenz solltest Du daraus ziehen? Mach einen vorläufigen Shutdown Deiner Website und laß erst einmal andere ins offene Messer laufen. > > Ich hoffe und glaube ja auch immer noch, dass das private > Webseiten-Betreiber nicht betrifft. das hängt vom Content ab und von der Denuntiation. Bitte bedenke auch Rechtsanwälte möchten Geld verdienen. > Daher war so ein bisschen meine > Hoffnung, dass mir Jemand diese Sorge nehmen kann, indem er bspw. auf > einen Abschnitt in dem Proposal verweisen kann, aus dem das klar > hervorgeht. Der Umstand, dass da "hosting service provider" steht, > beruhigt mich alleine jetzt noch nicht, denn an anderer Stelle werden > andere Begriffe wie "providers of information society services" > verwendet, und es wird meinem Eindruck nach klar gemacht, dass eher die > Webseiten gemeint sind. Dein Rechtsanwalt freut sich, mach eine Rechtsschutzversicherung, die auch private Websites abdeckt und bedenke die Zwischenzeit, falls Du noch keine hast. > So wird in dem Proposal bspw. erwähnt, dass das auch für Webseiten > gelten soll, die gar nicht öffentlich zugänglich sind, sondern für die > man sich registrieren muss - wobei das entscheidende Kriterium offenbar > sein soll, ob die Registrierung neuer Benutzer automatisch erfolgt, oder > sie erst noch von einem Menschen abgesegnet werden muss, bevor man > Zugriff kommt: na ja, was läuft denn heute noch ohne Registrierung? ... ganz wenig.
Wer noch nicht kapiert hat wo die Entwicklung in der EU hingeht, der tut mir leid. Kann man aber nichts machen, der Staat ist stärker. Ich hätte auch nie gedacht, dass der Staat BRD mal die Grundrechte so außer Kraft setzt. So what? Neue Realität und so. Terrorismus ist natürlich nur Vorwand.
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Robert K. schrieb: >> So wird in dem Proposal bspw. erwähnt, dass das auch für Webseiten >> gelten soll, die gar nicht öffentlich zugänglich sind, sondern für die >> man sich registrieren muss - wobei das entscheidende Kriterium offenbar >> sein soll, ob die Registrierung neuer Benutzer automatisch erfolgt, oder >> sie erst noch von einem Menschen abgesegnet werden muss, bevor man >> Zugriff kommt: > na ja, was läuft denn heute noch ohne Registrierung? ... ganz wenig. Ich verstehe gerade nicht ganz, was Du damit sagen willst. Um die Registrierung ging es mir doch gar nicht - der aus dem Proposal zitierte Abschnitt mit der Registrierung sollte eigentlich nur belegen, dass das Proposal meinem Verständnis nach durchaus auf die Betreiber der Webseiten abzielt, und nicht auf den Provider, bei dem die Webseitenbetreiber ihre Webseite hosten lassen.
Joachim S. schrieb: > Ich verstehe gerade nicht ganz, was Du damit sagen willst. Um die > Registrierung ging es mir doch gar nicht - der aus dem Proposal zitierte > Abschnitt mit der Registrierung sollte eigentlich nur belegen, dass das > Proposal meinem Verständnis nach durchaus auf die Betreiber der > Webseiten abzielt, und nicht auf den Provider, bei dem die > Webseitenbetreiber ihre Webseite hosten lassen. der Einwand ist richtig! Ich bin jetzt vom Normal-User Verhalten ausgegangen und da sieht es eben so aus, daß Du Dich fast immer (für jedes noch so bescheidene Forum) registrieren mußt. Bei privaten Websites braucht man in der Regel keine Registrierung ... das heißt dann im Umkehrschluß nicht, daß deswegen das neue Gesetz keine Anwendung bei privaten Websites finden wird. Das ist somit eine reine rechtliche Auslegung ... alles ist möglich. Eine gute Rechtsschutzversicherung wird somit einfach notwendig, wenn man eine private Website betreiben will.
Robert K. schrieb: > Eine gute Rechtsschutzversicherung wird somit einfach notwendig, wenn > man eine private Website betreiben will. Wobei, wenn ich das richtig verstehe, nicht grundsätzlich jede private Webseite betroffen ist - sondern das entscheidende Kriterium wohl ist, ob Dritte auf der Webseite Informationen veröffentlichen können. Als explizite Beispiele werden bspw. das Verfassen von Kommentaren oder Reviews genannt, während "emails or private messaging services" als explizite Beispiele genannt werden, für die das Gesetz nicht gilt. Ich nehme mal an, dass es vereinfacht gesagt so ist: sobald ein Nutzer einer Webseite theoretisch einen Text wie "Al Kaida ist toll" in irgendeiner Form auf der Webseite veröffentlichen könnte, fällt die Webseite unter das Gesetz.
Joachim S. schrieb: > Wobei, wenn ich das richtig verstehe, nicht grundsätzlich jede private > Webseite betroffen ist - sondern das entscheidende Kriterium wohl ist, > ob Dritte auf der Webseite Informationen veröffentlichen können. Als > explizite Beispiele werden bspw. das Verfassen von Kommentaren oder > Reviews genannt, während "emails or private messaging services" als > explizite Beispiele genannt werden, für die das Gesetz nicht gilt. > > Ich nehme mal an, dass es vereinfacht gesagt so ist: sobald ein Nutzer > einer Webseite theoretisch einen Text wie "Al Kaida ist toll" in > irgendeiner Form auf der Webseite veröffentlichen könnte, fällt die > Webseite unter das Gesetz. Stimmt und somit auch das Ende von Gästebüchern, usw.- mehr oder weniger. Wer hat da schon bei einer privaten Website alles im Zweistundentakt im Überblick? Tja, so kann man zumindest auch mißliebige private Websites elegant killen; es geht voran :-)
Lothar M. schrieb: > Ergo betrifft dieses Gesetz wen von uns beiden? > > Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit > Elektronik oder Technik zu tun? Spätestens, wenn einem vorgeworfen wird, Steganographie in Schaltplänen oder Fotos vom NE555 zu verwenden, dann sieht es anders aus. Die Verschärfungen von immer mehr Gesetzen basiert doch nur noch auf immer mehr absurdere und perfidere Lügen. Jogibär
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Lothar M. schrieb: > Joachim S. schrieb: >> "hosting service provider" >> ... >> private Webseiten-Betreiber > Ich hoffe, dir ist der Unterschied bekannt. > Ich betreibe einen privaten Website bei einem /Hosting Service > Provider/. > Und wenn ich dort auf meinem Website entsprechende Propaganda verbreite, > dann bekomme nicht ich einen 24/7 Anruf, sondern mein Hosting Provider. > Und der löscht dann einfach meinen Website. > > Ergo betrifft dieses Gesetz wen von uns beiden? > > Davon abgesehen: was hat dieses "Problem" im weitesten Sinne mit > Elektronik oder Technik zu tun? Wenn du es noch immer nicht begriffen hast. ...... Ich habe es euch schon länger angekündigt. Wer sich nicht damit befasst wird am Ende genauso abgeschaltet ohne zu wissen weshalb wie ihr es heute selbst tut. Eure Methoden werden euch selbst treffen, wenn ihr nicht wach werdet. Namaste
Ich habe gestern mein Gewerbe in der Schweiz registriert und natürlich wird meine neue Webseite nicht in der EU gehostet. Auch die Domänes sind registriert und meine dt.Staatsbürgerschaft werde ich baldmöglichst ablegen. Solange es geht werde ich meine Kunden in Österreich weiter betreuen. Das wissen sie auch. Es sind mehrheitlich selbst Geschäftsleute aus dem Mittelstand. Meine neue Webseite wird folgende Standards erfüllen, das habe ich meinem Provider bereits mitgeteilt: "Ich will Seiten mit https:, ohne google, ohne adlink etc., ohne tracking und ohne cookies für meine Kunden bereitstellen." Namaste
Winfried J. schrieb: > Ich habe gestern mein Gewerbe in der Schweiz registriert und > natürlich wird meine neue Webseite nicht in der EU gehostet. Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe... du kannst dich ja mal mit der Crypto AG befassen. Winfried J. schrieb: > Auch die Domänes sind registriert und meine dt.Staatsbürgerschaft > werde ich baldmöglichst ablegen. Zugunsten der österreichischen? Da bleibst du in der EU. Zugunsten der schweizerischen? Da bleibst du beinahe in der EU. Oder glaubst du ernsthaft, dass die Schweiz die ganzen Daten(nicht)schutzregeln ignorieren kann, wenn es drauf ankommt?
Winfried J. schrieb: > Ich habe gestern mein Gewerbe in der Schweiz registriert und natürlich > wird meine neue Webseite nicht in der EU gehostet. Zu "nicht in der EU gehostet" steht in dem Proposal auch was drin. Wenn ich das richtig verstehe, soll die Regelung auch für ausserhalb der EU gehostete Webseiten gelten, sofern man aus einem EU-Land heraus auf die Webseite zugreifen kann. Habe bislang aber nichts dazu gefunden, wie sie das konkret umsetzen wollen. > Terrorist content is often disseminated to the public through > services provided by service providers established in third countries. > In order to protect users in the Union and to ensure that all service > providers operating in the Digital Single Market are subject to the > same requirements, this Regulation should apply to all providers of > relevant services offered in the Union, irrespective of their country > of main establishment.
Selbst kleine bis mittelgroße gewerbliche Inhaltsanbieter würden da wohl eher eine Absprache mit dem Hoster treffen ala "Telefon geht zu Dir, wenn was ist ziehst Du erstmal unser Kabel/fährst die VM runter/machst am Router dicht". Eine 24/7 Rufbereitschaft will sich wohl kaum ein Mittelständler wie zB eine Agentur leisten - ausser wenn der Betrieb von gewerblicher SaaS o.ä. zum Kerngeschäft gehört.
S. R. schrieb: > Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe... > du kannst dich ja mal mit der Crypto AG befassen. alles bekannt und gerade ein böses ding hier. aber mehr stört mich die Abhängigkeit der Schweiz von Big Pharma > Zugunsten der österreichischen? Da bleibst du in der EU. > Zugunsten der schweizerischen? Da bleibst du beinahe in der EU. Was denkst du? > Oder glaubst du ernsthaft, dass die Schweiz die ganzen > Daten(nicht)schutzregeln ignorieren kann, wenn es drauf ankommt? Natürlich nicht, aber hier gibt es noch staatliche Souveränität bis hinunter zur Kantonsebene und eine sehr lange direktdemokratische Tradition, welche gerade die Schweizer vor den Folgen der bisher größten Datenbewertungsmanipulation der Welt weitestgehend schützt. Die Schweiz hat die anteilig höchste Zahl an Testpositiven. relativ zur Alterspyramide und Bevölkerungszahl aber nicht mehr Verstorbene an C19 als zuvor an Grippe, Was den Bundesrat trotz viel Hysterie auch hier die Wirtschaft nicht weiter zu strangulieren sondern die Bürger aufgerufen hat Solidarität mit sich selbst zu üben in dem man die Wirtschaft bis in die Kleinsten Betriebe unterstützen möge. hier läuft alles auf Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksicht unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit hinaus. Anders als in Deutschland oder Österreich. Namaste
Winfried J. schrieb: > Die Schweiz hat die anteilig höchste Zahl an Testpositiven. relativ zur > Alterspyramide und Bevölkerungszahl aber nicht mehr Verstorbene an C19 > als zuvor an Grippe, Fake-Aussagen würden jetzt Deine Kritiker sagen ... Vorsicht Winfried, sonst droht Dir am Ende das hier: https://www.bitchute.com/video/Ju3wAZKJbFYG/ :-)
Andy D. schrieb: > Selbst kleine bis mittelgroße gewerbliche Inhaltsanbieter würden da wohl > eher eine Absprache mit dem Hoster treffen ala "Telefon geht zu Dir, > wenn was ist ziehst Du erstmal unser Kabel/fährst die VM runter/machst > am Router dicht". Eine 24/7 Rufbereitschaft will sich wohl kaum ein > Mittelständler wie zB eine Agentur leisten - ausser wenn der Betrieb von > gewerblicher SaaS o.ä. zum Kerngeschäft gehört. Es gibt ja ein Telekommunikationsgesetz und das sieht u.a. ein Impressum vor ... also aufgrund der Kontaktdaten ist die Bußgeld-Rechnung immer zustellbar :-)
Winfried J. schrieb: >> Zugunsten der österreichischen? Da bleibst du in der EU. >> Zugunsten der schweizerischen? Da bleibst du beinahe in der EU. > Was denkst du? Ich weiß es nicht, weil ich dich nicht stalke. Was ich weiß ist, dass du mit Österreich zu tun hast. Daher war die Frage ernst gemeint, aber deine Antwort klingt nach Schweiz. > Anders als in Deutschland oder Österreich. Naja, da bin ich ja auch nicht mehr. :-)
Das Problem ist ja nich ein Bußgeld gegen das man juristisch vorgehen kann, sondern der Entzug der Kanäle, weshalb man "Telegramm" in Weisrussland lobt, aber in der EU knacken will. Einfach noch mal drüber nachdenken. Namaste
Winfried J. schrieb: > Das Problem ist ja nich ein Bußgeld gegen das man juristisch vorgehen > kann, och, so 25k Bußgeld ist doch eine nette Sache und Du mußt auch in Vorkasse gehen, so ein Gerichtsurteil das dauert seine Zeit ;-)
mein höchstes war bisher für zu schnelles fahren. das werde ich also überschaubar halten können ;) Namaste
Winfried J. schrieb: > weshalb man "Telegramm" in > Weisrussland lobt, aber in der EU knacken will. Wobei man für Telegram offenbar keine Hintertür braucht, sondern ganz normal vorne rein käme: "Fast alle Telegram-Chats laufen deshalb über die normalen, für Telegram mitlesbaren Kanäle." https://heise.de/-4965774
Robert K. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Das Problem ist ja nich ein Bußgeld gegen das man juristisch vorgehen >> kann, > och, so 25k Bußgeld ist doch eine nette Sache und Du mußt auch in > Vorkasse gehen, so ein Gerichtsurteil das dauert seine Zeit ;-) Einspruch gegen den Bescheid ein. Dafür hat der Betroffene zwei Wochen ab dem Datum der Zustellung des Bußgeldbescheid Zeit. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die im Bußgeldbescheid angeordnete Strafe erst vollzogen werden kann, wenn über den Einspruch geurteilt wurde. Quelle: https://www.expertehilft.de/bussgeld/bussgeldbescheid/einspruch-gegen-einen-bussgeldbescheid-einlegen-das-muessen-sie-wissen/ Namaste
(prx) A. K. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> weshalb man "Telegramm" in >> Weisrussland lobt, aber in der EU knacken will. > > Wobei man für Telegram offenbar keine Hintertür braucht, sondern ganz > normal vorne rein käme: "Fast alle Telegram-Chats laufen deshalb über > die normalen, für Telegram mitlesbaren Kanäle." > https://heise.de/-4965774 Aber nur öffentliche Chats, private Kommunikation nada, niente, Ничего. ;) Und die Pakete sind immer ende zu ende verschlüsselt. ;))) https://telesco.pe/Haintz/1952 :(( Namaste
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S. R. schrieb: > Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe... Auch die Schweiz setzt Staatstrojaner ein. Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Threema wollen die Schweizer Behörden mindestens an die Metadaten ran, also wer wann mit wem. Bislang erfolglos, aber das Ende des Streits ist möglicherweise noch offen: https://www.netzwoche.ch/news/2020-06-03/im-streit-zwischen-threema-und-dem-bund-steht-es-10-fuer-den-datenschutz
S. R. schrieb: > Oder glaubst du ernsthaft, dass die Schweiz die ganzen > Daten(nicht)schutzregeln ignorieren kann, wenn es drauf ankommt? Ich wünsche den Schweizer ehrlich viel Erfolg dabei. Aber wenn der Rest der Welt wirklich hochoffiziell in verschlüsselte Kommunikation rein will, USA inklusive, wirds laufen wie beim einstmals ehernen Schweizer Bankgeheimnis. These: Wenn ein Land es sich leisten kann, bei einer möglichen Entwicklung weitgehender Durchschnüffelung abseits zu stehen, und als Fels in der Brandung erscheint, dann weil de fakto sowieso schon jeder reinguckt, der es tun will. Und folglich kein Druck entsteht.
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(prx) A. K. schrieb: > S. R. schrieb: >> Sondern in der Schweiz? Als ob es da nennenswerte Unterschiede gäbe... > > Auch die Schweiz setzt Staatstrojaner ein. > > Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Threema wollen die Schweizer > Behörden mindestens an die Metadaten ran, also wer wann mit wem. > Bislang > erfolglos, aber das Ende des Streits ist möglicherweise noch offen: > https://www.netzwoche.ch/news/2020-06-03/im-streit-zwischen-threema-und-dem-bund-steht-es-10-fuer-den-datenschutz Eben..... Heise kurz überflogen nen dicken hund allerdings nicht gefunden die Öffentlichen Chats sind halt öffentlich und das Die Privaten eben trotzdem ened ende Sind ist schon daran zu erkennen, das man nicht mit einem alternativen Gerät dem selben geheimen Privatchat folgen kann das geht immer nur in der Paarung in der der Kanal aufgebaut wurde. Warum wollen sie denn folgendes: "Diese Versuche sind bis jetzt im Wesentlichen gescheitert. Aktuell hat die EU eine neue Initiative gestartet, die den absurden Namen "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" trägt. Im Wesentlichen geht es darum: Ja, man wolle Verschlüsselung – wegen der Sicherheit. Aber der Zugriff auf die verschlüsselten Daten müsse trotzdem möglich sein, damit "befähigte Behörden" ("competent authorities" – wer immer das auch sein mag) damit Terroristen und Kinderschänder jagen können. Dazu sollen sie Hintertüren bekommen. Die sollen aber irgendwie sicher sein (wegen der Sicherheit!). Und genau deshalb ist der Titel so absurd: Weil es so etwas wie sichere Hintertüren nicht gibt. Entweder man baut sichere Verschlüsselung oder man baut eine mit Hintertüren. Die ist dann unsicher und das wird ausgenutzt werden. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern ein sehr breiter Konsens bei allen Sicherheits- und Kryptografie-Experten: Verschlüsselung ist entweder sicher oder sie hat Hintertüren<Punkt>"
Winfried J. schrieb: > Einspruch gegen den Bescheid ein. Dafür hat der Betroffene zwei Wochen > ab dem Datum der Zustellung des Bußgeldbescheid Zeit. Der Einspruch > gegen den Bußgeldbescheid hat aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass > die im Bußgeldbescheid angeordnete Strafe erst vollzogen werden kann, > wenn über den Einspruch geurteilt wurde. > > Quelle: > https://www.expertehilft.de/bussgeld/bussgeldbescheid/einspruch-gegen-einen-bussgeldbescheid-einlegen-das-muessen-sie-wissen/ das ist noch richtig - aber Gesetze kann man auch beliebig ändern und das geht in einer nationalen Notlage ganz schnell ;-) (prx) A. K. schrieb: > Bei der Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Threema wollen die Schweizer > Behörden mindestens an die Metadaten ran, also wer wann mit wem. komisch, daß verschlüsselte Kommunikation wieder ein Thema ist ... Ihr habt doch nichts zu verbergen? :-) SCNR
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Robert K. schrieb: > komisch, daß verschlüsselte Kommunikation wieder ein Thema ist Eigentlich nicht komisch, sondern passend in die Zeit. Solche Ideen können etwas öffentliche Ablenkung gut gebrauchen.
Robert K. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Die Schweiz hat die anteilig höchste Zahl an Testpositiven. relativ zur >> Alterspyramide und Bevölkerungszahl aber nicht mehr Verstorbene an C19 >> als zuvor an Grippe, > Fake-Aussagen würden jetzt Deine Kritiker sagen ... Vorsicht Winfried, > sonst droht Dir am Ende das hier: > https://www.bitchute.com/video/Ju3wAZKJbFYG/ > :-) Der Arme Kerl, ich habe es fast live gesehen, nur 5 Minuten nach dem Abbruch des Livestreams. Ja Deutschland ist gefährlich geworden das spürte ich schon am 25.10.2020 in Berlin wo ich eigens hinfuhr. Das bedeutet, dass mann für derartiges die eigene Wohnung meiden muss und auch nicht mehr live Übertragen kann sondern nur mehr Konspirative Kanäle fürs veröffentlichen zur verfügung stehen. Weis eigentlich schon jemand was da Dr. Andreas Noack vorgeworfen wird, das diesen schwerwiegenden Rechtsbruch auch nur zu rechtfertigen versucht. Das vorangegangene Video ja wohl nicht, das währe ja blamabel wene es "Gefahr in Verzug" bedeutete. Namaste
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(prx) A. K. schrieb: > Solche Ideen können etwas öffentliche Ablenkung gut gebrauchen. Winfried J. schrieb: > spürte ich schon am 25.10 in Berlin wo ich eigens hinfuhr. Genau das meinte ich. Statt über das zu diskutieren, wo es wichtig wäre, kommt eine geballte Ladung somit faktisch staatstragender Querdenker und lenkt davon ab.
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(prx) A. K. schrieb: > Genau das meinte ich. Statt über das zu diskutieren, wo es wichtig wäre, > kommt eine geballte Ladung faktisch staatstragender Querdenker und lenkt > davon ab. ;-) Oh dann Hast du wohl die letzten 5 Tage verschlafen? wenn du Fragen dazu hast bitte PN Öffentlich das ich nur durch QD insperiert aber andere Truppe. (c....infotour/nach 6 Wochen beendet) haben sich lange nur mit 2 Themen befasst Aufklärung über das C---Ablenkungsmanöver und Methodenentwicklung für Widerstand auf moralisch wirksamer und rechtlich sicherer Grundlage. Die Folge sehen wir seit dem 18 November überall. Seit dem 16.11.2020 unter Fortführung der erarbeiteten und nun verbreiteten Methoden, breite Aufklärung zu Hintergrund und möglicher Beendigung der staatlichen Maßnahmen sowie Vermeidung von Wiederholung. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Weis eigentlich schon > jemand was da Dr. Andreas Noack vorgeworfen wird Wohl etwas zu frisch, um das zu bewerten. "Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Dort sagte ein Sprecher zunächst, es gehe "wahrscheinlich" um einen Einsatz im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Am Freitag teilte eine Sprecherin mit, die Behörde ermittle nicht gegen den Betreiber des Livestreams. Beim Polizeieinsatz sei es um Ermittlungen "eine andere Person betreffend" gegangen. " https://www.rtl.de/cms/waehrend-livestream-polizei-stuermt-wohnung-von-youtuber-andreas-noack-4654218.html
Beitrag #6484105 wurde von einem Moderator gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Weis eigentlich schon >> jemand was da Dr. Andreas Noack vorgeworfen wird > > Wohl etwas zu frisch, um das zu bewerten. > > "Generalstaatsanwaltschaft Berlin. > > Dort sagte ein Sprecher zunächst, es gehe "wahrscheinlich" um einen > Einsatz im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Am Freitag teilte eine > Sprecherin mit, die Behörde ermittle nicht gegen den Betreiber des > Livestreams. Beim Polizeieinsatz sei es um Ermittlungen "eine andere > Person betreffend" gegangen. " > > https://www.rtl.de/cms/waehrend-livestream-polizei-stuermt-wohnung-von-youtuber-andreas-noack-4654218.html Total unglaubwürdige Stellungnahme, nachdem wie Hier auf youtube massiv gelöscht und abgesperrt wurde was nich öffentlich werden soll. Es geht definitiv um Repression und Einschüchterung der Yuotooberszene nach dem Man den Kessel nicht zu bekommt. Die Rohheit mit der agiert wurde soll einschüchtern der arme Kerl ist da für als Exempel missbraucht worden und hinterher .... warum sollten sie im Mainstream hinterher nicht genauso lügen wie zuvor. Namaste
>> Wohl etwas zu frisch, um das zu bewerten.
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