Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik USV - Stromunfall durch Designschwäche


von Chris H. (xkris)


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Hallo zusammen,

wir hatten kürzlich in der Firma einen Zwischenfall, der durch eine 
ungünstige Verdrahtung der Ausgangsbuchen einer USV in Verbindung mit 
einer schlechten Lötstelle zustande kam. Ich hab die Verdrahtung mal 
kurz im Bild skizziert. Durch die Unterbrechung der Lötverbindung konnte 
der Strom nicht über N zurück zur Spannungsquelle sondern floss 
stattdessen den Weg über die kurze Nullung an der Buchse und den PE 
Leiter aufs Gehäuse. Ein Kollege der das Gehäuse berührte bekam einen 
Stromschlag und verbrachte darufhin 2 Tage im KH mit ordentlicher 
Vebrennung an der Stromeintrittsstelle. Die Impendanz des Netzteils hat 
hier vielleicht schlimmeres verhindert. Die USV selber wurde gemäß 
Datenblatt nach IEC 62040-1 getestet. Ich kenne diese Norm nicht, bin 
aber selber im Bereich Entwicklung von IVD und Medizingeräten unterwegs 
(EN 61010-1, EN60601) und ein wesentlicher Grundsatz hier lautet, dass 
ein Einzelfehler nicht zu einer Gefährdung führen darf 
(Erstfehlersicherheit). Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dieses 
Grundprinzip überall gilt, also auch für eine USV. Ist das ein Irrtum?

Danke im Voraus
Gruß
Chris

: Bearbeitet durch User
von hinz (Gast)


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Eindeutig Murks!

von Marek N. (Gast)


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Welche USV hat klassische Nullung?

von oszi40 (Gast)


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Chris H. schrieb:
> IEC 62040-1

"Das Risiko dieser Gefährdung kann durch eine Fachkraft verringert 
werden."
https://www.elektro.net/118053/unterbrechungsfreie-stromversorgungs-systeme-usv-teil-1-sicherheitsanforderungen/
An manchen Tagen ist ein simpler Phasenprüfer besser als eine 
Lebensversicherung. Mir hat der schon viele böse Sachen erspart bevor 
ich etwas angefasst habe.

von Andre (Gast)


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Chris H. schrieb:
> Verdrahtung der Ausgangsbuchen einer USV

Wieso ist das so verdrahtet? Eine dreiphasige USV wird doch eigentlich 
fest angeschlossen. Da hätte ich einen soliden Schaltschrank (mit 
durchgehender Erdung) erwartet. Hast du Details dazu?

von Rainer W. (Gast)


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Welche USV war das? Modell und Hersteller bitte.

Ich würd mal sagen, wer auch immer diese USV ans Netz geschaltet hat hat 
jetzt ein großes Problem. Egal ob die sich ab Werk in diesem Zustand 
befand oder irgendwie umverdrahtet wurde.
So eine Verdrahtung war und ist nie zulässig bei genullten Stromkreisen. 
Der PEN darf nicht durchgeschleift werden, sondern ist an einer 
einzigen, gekennzeichneten Stelle auf PE und N aufzutrennen und von da 
aus separat zu führen. Nach aktuellen Vorschriften muss der PEN zudem 
min. 16mm² Cu haben und darf nur festverlegt sein und nicht über 
Steckverbinder geführt werden.
Zumal jede mir bekannte "größere" USV einen zusätzlichen, bis zur PAS 
separat von der Schutzerdung geführten Erdanschluss ans Gehäuse fordert, 
auch wenn der Netzanschluss schon einen PE mitbringt.

von oszi40 (Gast)


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Ob ein Gärtner eine Fachkraft ist? Alte Fotos sagen manchmal mehr als 
Worte?

von Chris H. (xkris)


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Das Datenblatt besagter USV ist im Anhang. Ich habe ein weiteres Bild 
eingefügt dass den Fehler zeigt. Der Draht wurde fürs Foto etwas 
weggebogen. Tatsächlich hatte er losen Kontakt mit dem Lötanschluss der 
C13 Buchse. Nur um Missverständnissen vorzubeugen. Die USV ist nicht 
festverdrahtet.

von Chris H. (xkris)


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> Wieso ist das so verdrahtet? Eine dreiphasige USV wird doch eigentlich
> fest angeschlossen. Da hätte ich einen soliden Schaltschrank (mit
> durchgehender Erdung) erwartet. Hast du Details dazu?

Ist nicht 3-phasig, sorry. Das erste Bild suggeriert das natürlich. Ist 
aber nur eine Phase.

von meckerziege (Gast)


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Mir sind hier noch ein paar Aspekte nicht klar.

- Habt ihr nen FI? Falls ja, dann hätte er in dieser Situation doch 
auslösen müssen. Hat er das getan?
- Falls der Stromkreis der USV komplett unabhängig war 
(~Trenntrafo-Like), dann hätte er keinen relevanten Stromschlag bekommen 
können.

Chris H. schrieb:
> und ein wesentlicher Grundsatz hier lautet, dass
> ein Einzelfehler nicht zu einer Gefährdung führen darf
> (Erstfehlersicherheit).
Auch wenn hier die Infos fehlen: Nicht alle Regeln werden immer 
eingehalten.

Was sagt der Hersteller dazu?

von Manfred (Gast)


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Chris H. schrieb:
> Bild eingefügt dass den Fehler zeigt

In welchem Land soll / darf die USV eingesetzt werden?

Generell ist bei den hiesigen (deutschen) Netzsteckern die Polarität 
nicht definiert. Nullung hinter einem Steckverbinder ist ein grober 
Fehler.

Mit dem englischen Netzstecker oder dem Schuko, wo der PE als Stift 
heraussteht (CH / F ??) wäre es theoretisch machbar, aber auch da mag 
ich mir einen solchen Leichtsinn nicht vorstellen.

Wenn ich das richtig gelesen habe, hat das zu einem Arbeitsunfall 
geführt. Da sollte die Berufsgenossenschaft sehr interessiert sein, das 
Gerät zu begutachten.

von Dieter (Gast)


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Schaue doch bitte, ob irgendwo "Made in ..." steht.
Es gibt ein Melderegister von der EU von gefaehrlichen Geraeten, die 
nicht der Vorschrift entsprechen.

von chris (Gast)


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> Es gibt ein Melderegister von der EU von gefaehrlichen Geraeten, die
> nicht der Vorschrift entsprechen.

Welche Vorschrift wäre das dann? Die USV fällt unter die 
Niederspannungsrichtlinie und es gibt eine harmonisierte C-Norm (die 
oben erwähnte IEC 62040-1) die die Sicherheit von USV-Anlagen regelt. 
Ich kenne diese Normschrift nicht aber wenn der Hersteller angibt, dass 
sein Produkt die Anforderungn dieser Norm erfüllt hat er aus 
regulatoirischer Sicht ja zunächst nichts verkehrt gemacht.

> Habt ihr nen FI? Falls ja, dann hätte er in dieser Situation doch
> auslösen müssen. Hat er das getan?

Der FI löst nicht aus. Es gibt weder ein- noch ausgangsseitig einen 
Differenzstrom

>Wenn ich das richtig gelesen habe, hat das zu einem Arbeitsunfall
>geführt. Da sollte die Berufsgenossenschaft sehr interessiert sein, das
>Gerät zu begutachten.

Ich bin mir sicher, dass das als Arbeitsunfall gemeldet wurde, kenne 
aber die Details nicht. Eine Untersuchung seitens der BG gab es 
jedenfalls nicht

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich denke auch irgendwie, daß solche Designs für den europäischen Markt 
"nicht geeignet" sind, oder aus einer längst vergangenen Zeit. Sowas 
traut man sich ja nicht mal als Heimwerker zu basteln und ich habe sowas 
auch noch nie gesehen. Glaube, wenn man das (mit Zustimmung der 
Geschäftleitung) an die zuständigen Behörden meldet, können sich einige 
Leute (Hersteller und Prüfer) warm anziehen.

von chris (Gast)


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Ben B. schrieb:

> Glaube, wenn man das (mit Zustimmung der
> Geschäftleitung) an die zuständigen Behörden meldet, können sich einige
> Leute (Hersteller und Prüfer) warm anziehen.

Ja, das denke ich auch. Der Fehler wurde auch an den Hersteller gemeldet 
aber alles was die gemacht haben ist einen Techniker vorbei zu schicken 
und alle Geräte, die bei uns im Lager waren, ohmisch durchzumessen. 
Dabei wurde eine weitere fehlerhafte USV gefunden (gleiches Fehlerbild) 
und repariert. Ist natürlich echt fragwürdig. Ich bin davon ausgegangen, 
dass es hier eine Meldung an die Marktaufsicht (oder wer auch immer 
dafür zuständig wäre) efolgt aber bisher ist nichts dergleichen 
geschehen, was mich massiv nervt.

von hinz (Gast)


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Dieter schrieb:

> Es gibt ein Melderegister von der EU von gefaehrlichen Geraeten, die
> nicht der Vorschrift entsprechen.

RAPEX

In Deutschland ist mittlerweile die Bundesnetzagentur zuständig.

Und das der Berufsgenossenschaft so zu melden ist auch sehr sinnvoll.

von N. A. (bigeasy)


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Manfred schrieb:
> Mit dem englischen Netzstecker oder dem Schuko, wo der PE als Stift
> heraussteht (CH / F ??) wäre es theoretisch machbar,

Auch dort nicht. Nach Auftrennung des N ist - je nach angeschlossenen 
Verbraucher - das Potential von L und N annähernd gleich und liegt auf 
PE an.

Vergleichbar mit "einfachen" TN-C-S ohne Erdungsschiene wo man 4-adrig 
in die UV zur Wohnung geht und erst dort PE und N aufteilt (weit 
verbreitet). Wird dort der PEN unterbrochen, steht jedes Gerät mit 
Schutzleiter unter Spannung.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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chris schrieb:
> Der FI löst nicht aus. Es gibt weder ein- noch ausgangsseitig einen
> Differenzstrom

Die USV bildet die Quelle, d.h. in der USV muß dann noch ein FI sitzen 
und der löst im Fehlerfall auch aus. Aber natürlich nicht bei dieser 
Murxverdrahtung. Die Verbindung N-PE muß immer vor dem FI liegen!

von oszi40 (Gast)


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Peter D. schrieb:
> Die Verbindung N-PE muß immer vor dem FI liegen!

Falls überhaupt FI vorhanden ist und richtig angeschlossen wurde?

von N. A. (bigeasy)


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chris schrieb:
> Der FI löst nicht aus. Es gibt weder ein- noch ausgangsseitig einen
> Differenzstrom

Ist das so? Deinem Bild entnehme ich, daß die USV ausgangsseitig nicht 
galvanisch getrennt vom Netz ist, da der Fehlerstrom gegen Ground (Erde) 
fließt. Aber eben genau jener würde sich eingangsseitig auf dem 
Summenstrom am FI bemerkbar machen.

von Maxe (Gast)


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chris schrieb:
> Welche Vorschrift wäre das dann? Die USV fällt unter die
> Niederspannungsrichtlinie und es gibt eine harmonisierte C-Norm (die
> oben erwähnte IEC 62040-1) die die Sicherheit von USV-Anlagen regelt.
> Ich kenne diese Normschrift nicht aber wenn der Hersteller angibt, dass
> sein Produkt die Anforderungn dieser Norm erfüllt hat er aus
> regulatoirischer Sicht ja zunächst nichts verkehrt gemacht.
Um CE-konform zu sein muessen alle einschlaegigen Normen erfuellt sein, 
nicht nur eine. Als erstes wuerde ich mir die CE-Erklaerung vom Hendler 
oder Hersteller schicken lassen. Man hat da ein Recht drauf.

Dass man mit N auf dem Gehaeuse noch CE-konform ist, kann ich mir nicht 
vorstellen. Kenne aber die entsprechenden Normen auch nicht.

Andererseits kann ich mir kaum vorstellen, dass die Verschaltung 
tatsaechlich so ist. Dreht man den Stecker um, dann wuerde ja Phase mit 
dem Schutzleiter verbunden -> Kurzschluss. Gerade wenn ihr mehr wie ein 
Geraet habt, wuerde das definitiv auffallen.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Chris H. schrieb:
> Die USV ist nicht
> festverdrahtet.

Das kann man laut sagen, die Jungs haben nicht mal die Drähte um die 
Ösen rumgebogen, ehe sie sie verlötet haben. Das tut man nicht und es 
entspricht auch nicht den Regeln.
So eine Verbindung darf sich nicht nur aufs Lötzinn verlassen, sondern 
muss auch anderweitig mechanisch festelegt werden. Dewegen wickeln alle 
ordentlichen Hersteller, bei denen Netzleitungen verlötet werden, sie 
zusätzlich um die Ösen.

von Maxe (Gast)


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Nachtrag: Sorry, ist ja ausgangsseitig, da kann man den Stecker nicht 
einfach rumdrehen. Wenn man aber dann noch einen Schiko zwischenschaelt, 
hat man ploetzlich Phase auf dem Gehaeuse, ganz ohne gebrochene 
Loetstelle.

von Maxe (Gast)


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Sorry, mein letzter Beitrag war Quatsch.

von chris (Gast)


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Maxe schrieb:
> Sorry, mein letzter Beitrag war Quatsch.

Ich musste da auch erstmal drüber nachdenken  :)

von meckerziege (Gast)


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Gibt es schon neue Infos vom Hersteller, aus eurer Firma, etc?

von Stefan F. (Gast)


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Chris H. schrieb:
> wir hatten kürzlich in der Firma einen Zwischenfall

Jetzt weißt du, warum diese Nullung seit zig Jahren vom VDE abgewiesen 
wird. Das Gerät hätte nie in den Handel kommen dürfen.

Außerdem hätte es bei der jährlichen Kontrolle (nach DGUV Vorschrift 3) 
durchfallen müssen. Die üblichen Prüfgeräte hätten den Fehler sofort 
angezeigt.

von BlaBla (Gast)


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Die Schaltung ist verrückt. In unserem Ferienhaus war in der Verteilung 
der N-Leiter schlecht angeschlossen. Das hat mehrere tausend Euro 
Schaden verursacht. Sämtliche Motor der Jalousien und Netzteile hinüber. 
In dem Drehstromnetz lagen dann 400 Volt an, wo nur 230 Volt anliegen 
durften. Alles von geprüften Elektrikern gebaut. Keiner war es nun 
gewesen. Ich meine, dass hätte hier auch passieren können, wenn an L1 
ein Verbraucher angeschaltet wäre.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Außerdem hätte es bei der jährlichen Kontrolle (nach DGUV Vorschrift 3)
> durchfallen müssen.

Erlebt habe ich, dass mindestens vier Jahre die handvoll Serverracks im 
Serverrauch nicht geerdet waren, bis es durch Zufall auffiel im Rahmen 
anderer Arbeiten.

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Das Gerät hätte nie in den Handel kommen dürfen.

Da wird eine Lücke ausgenutzt, die durch die EU-Gleichmacherei 
entstanden ist. Wenn ein Land in der EU mit geringsten Anforderungen das 
akzeptiert, dann bekommt das Ding eine CE-Konformitätsbescheinigung und 
ab geht es in ein anderes EU-Land, das früher strengere Bestimmungen 
hatte. Jene, die damals sagten, das seien nur unssinnige Behauptungen, 
sollte man deren Hand ganz fest auf solche Geräte im Schadensfall 
drücken, oder nicht?

: Bearbeitet durch User
von Rainer W. (Gast)


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Chris H. schrieb:
> Das Datenblatt besagter USV ist im Anhang. Ich habe ein weiteres Bild
> eingefügt dass den Fehler zeigt. Der Draht wurde fürs Foto etwas
> weggebogen. Tatsächlich hatte er losen Kontakt mit dem Lötanschluss der
> C13 Buchse. Nur um Missverständnissen vorzubeugen. Die USV ist nicht
> festverdrahtet.

Was zum F...?
Die USV hat keinen eingebauten Trenntrafo würde ich mal annehmen, oder 
ist das diese "medical grade" Version?
Mit Trenntrafo wäre sowas noch mehr oder weniger akzeptabel zumindest 
für Trenntrafos in medizinischen Räumen, die dürfen nämlich 
unsinnigerweise mehrere Ausgänge haben, was Trenntrafos andernorts zur 
Schutzarterhöhung nicht dürfen.
Da sind dann die PE-Kontakte der Ausgänge miteinander zu verbinden 
(damit sich keine Potentzialdifferenz zwischen den Gehäusen der Geräte 
ergeben kann), nicht zu erden, m.m.n auch nicht mit der Sekundärwicklung 
zu verbinden wie da geschehen. Auf keinen Fall aber so wie im Bild, also 
mit durchgeschleiftem "PE"N, sondern separat und an einer Stelle 
verbunden.
So ergibt sich natürlich mit einem Einzelfehler schon eine 
Potenzialdifferenz zwischen den Gerätegehäusen, von denen mit etwas Pech 
eines über z.b. eine Datenleitung auch noch geerdet ist und somit eine 
Berührung für den Unfall reicht. Der RCD ist damit auch noch elegant 
ausser Gefecht gesetzt.
So wie auf dem Bild widerspricht das jedenfalls der 601010 in jedem 
Fall.
Amis...
Hier ist auf jeden Fall der Importeur dieser Schrottkiste dran.

von Mani W. (e-doc)


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Chris H. schrieb:
> Ein Kollege der das Gehäuse berührte bekam einen
> Stromschlag und verbrachte darufhin 2 Tage im KH mit ordentlicher
> Vebrennung an der Stromeintrittsstelle. Die Impendanz des Netzteils hat
> hier vielleicht schlimmeres verhindert.

Halte ich für ein Gerücht bei 230 Volt AC...

Wo hat denn der Kollege sonst noch hingegriffen, dass ein nennenswerter
Stromfluss zu Verbrennungen führte?

Und wie lange "hing" der daran?

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Nachdem selbst Apotheken gefälschte FFP2-Masken verkaufen, habe ich 
nicht mehr viel Hoffnung für dieses Land. Jedenfalls was die Beachtung 
von irgendwelchen Gesetzen durch Unternehmen angeht.

Daß der Hersteller mauert, ist klar. Aber daß er das Gerät überhaut so 
herstellt, hat VW-Niveau.

Interessante Frage, wie hoch der Eingangswiderstand eines 
Schaltnetzteils mit leerem Primärelko ist. Ziemlich niedrig denke ich. 
Vielleicht gibt es noch spannende Effekte aus der Netzsiebung. Die 
Verbrennung spricht doch eher dafür, daß er richtig fett Strom 
abbekommen hat und das Herz nur nicht geflimmert hat.

Es gibt übrigens ein virales Video, wie ein Pakistani (?) seinen 
festklebenden Kollegen bei Stromschlag rettet, indem er ihn mit einem 
Seidenschal erwürgt. Na gut, es ist wohl Bauwolle und reißt ihm damit 
nur ganz kurz am Kehlkopf.

Medizinschaltungen für OP-Räume habe ich schon gesehen. Weder den 4- 
noch den 6,3kW-Trenntrafo dazu konnte ich aber heimnehmen, weil 60 bzw. 
65 kg schwer.:)
Dazu gehört aber eine Erdschluß- bzw. Isolationsüberwachung, die 
akustischen Alarm auslöst, damit der Arzt noch schnell zunähen kann, 
bevor die Lichter ausgehen.

Ein solches Modul habe ich, es wiegt deutlich weniger als die 60kg :), 
und überlege mir, mal einen Trenntrafo damit auszustatten. Da man ja 
wenn man mit beiden Armen an den Prüfling greift, keinerlei Schutz mehr 
durch einen FI hat.

: Bearbeitet durch User
von chris (Gast)


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> Halte ich für ein Gerücht bei 230 Volt AC...
>
> Wo hat denn der Kollege sonst noch hingegriffen, dass ein nennenswerter
> Stromfluss zu Verbrennungen führte?
>
> Und wie lange "hing" der daran?

Ich wollte es auch nicht glauben, hab es aber selber gesehen. Beim 
Unfall hatte der Kollege mit der anderen Hand den Stahlrahmen eines 
anderen Gerätes (Schutzklasse 1) berührt welches bereits über mit 
Steckdose verbunden war. Insofern war das wohl der worst case. 
Grundsätzllich hätte es aber auch so gereicht einen Menschen zu 
gefährden. Ich haben das mit verschieden Geräten und Netztielen 
nachgebildet und gegen Erde flossen dabei immer Ströme im 3-stelligen mA 
Bereich, im Einschaltmoment sogar Ströme >1A. Wie bereits oben 
geschrieben ist die Eingangsimpedandz der Nezteile shon hilfreich. Ob 
das aber immer ausreicht möchte ich bezweifeln.

von N. A. (bigeasy)


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chris schrieb:
> Ich haben das mit verschieden Geräten und Netztielen
> nachgebildet und gegen Erde flossen dabei immer Ströme im 3-stelligen mA
> Bereich, im Einschaltmoment sogar Ströme >1A.

Bleibt immer noch die Frage, warum der FI dabei nicht auslöst?

N. A. schrieb:
> chris schrieb:
>> Der FI löst nicht aus. Es gibt weder ein- noch ausgangsseitig einen
>> Differenzstrom
>
> Ist das so? Deinem Bild entnehme ich, daß die USV ausgangsseitig nicht
> galvanisch getrennt vom Netz ist, da der Fehlerstrom gegen Ground (Erde)
> fließt. Aber eben genau jener würde sich eingangsseitig auf dem
> Summenstrom am FI bemerkbar machen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Laut Grafik fliesst Strom von L3 über die Person gen Erde.

Wo war der FI-Schalter da?

edit:
selbst schon gesehen...

: Bearbeitet durch User
von N. A. (bigeasy)


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● Des I. schrieb:
> Laut Grafik fliesst Strom von L3 über die Person gen Erde.
>
> Wo war der FI-Schalter da?

Primärseitig in der UV.

Das Fehlerbild mit der abgerissenen Nullung am Ausgang ist soweit 
verstanden. Doch wie erfolgt die Kopplung des Ausgangs mit Erde?

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Dieter D. schrieb:
> Da wird eine Lücke ausgenutzt, die durch die EU-Gleichmacherei
> entstanden ist. Wenn ein Land in der EU mit geringsten Anforderungen das
> akzeptiert, dann bekommt das Ding eine CE-Konformitätsbescheinigung

Das Ding bekommt die CE-Konformitätsbescheinigung vom Hersteller oder 
vom Importeur, dazu muß überhaupt kein "Land" irgend etwas akzeptieren.

In dem Fall sollte es aber doch mit Hilfe der Bundesnetzagentur und der 
Berufsgenossenschaft problemlos möglich sein, zumindest die eigene 
Geschäftsführung davon zu überzeugen, die Dinger zu verschrotten. Die 
Berufsgenossenschaften machen keine ungenauen Angaben darüber, wer im 
Falle eins Falles zur Verantwortung gezogen wird, die nennen ganz 
konkret die  Namen. Neben dem Geschäftsführer trifft es dann auch den 
zuständigen Sicherheitsbeauftragten, und beide ganz persönlich. Das 
reicht meistens aus, um solche Probleme in einer Firma gründlich und 
vollumfänglich zu beseitigen.

Oliver

von Edi M. (edi-mv)


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Wollvieh W. schrieb:
> Daß der Hersteller mauert, ist klar. Aber daß er das Gerät überhaut so
> herstellt, hat VW-Niveau.

Woher kennen Sie das "VW- Niveau" ?

Das kann man nämlich wirklich so nennen- elektrotechnisch ist die 
Stammbude -teilweise- eine Katastrophe.

Ganze Gebäudekomplexe der 70er Jahre haben eine Elektrik, die jeder 
Beschreibung spottet. Seit Bau bis vor einigen Jahren nie 
kontrolliert...
Die alten Werkhallen der 30er Jahre (KdF- Auto) haben auch solche 
Katastrophen, aber die entstanden durch die Vermischung von 
Steinzeitimnstallationen mit moderneren Anlagen, sowie 
Nichtvorhandensein ordentlicher Pläne.

Dagegen hatten einige Gebäude 50er Jahre- Installationen, die ebenfalls 
durch Nicht- Kontrolle seit Bau auffielen, aber weitgehend unberührt 
waren, und nach kleineren Maßnahmen, etwa Festdrehen von Rändelmuttern 
an den Zuleitungen (mit 5mm Abstand der Muttern gegeneinander !), mit 
uralten Teilen, aber guten Werten funktionierten.

von Rainer W. (Gast)


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N. A. schrieb:
> Bleibt immer noch die Frage, warum der FI dabei nicht auslöst?

Dann hat die USV wohl wirklich einen Trenntrafo.

Bravo, Hersteller, aus einer Einrichtung, die einen dreifachen 
Fehlerschutz erreichen soll, eine gemacht die bei einem Einzelfehler 
gefährlich ist.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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ja so ist das, wenn die Konkurrenz einen zur Eile treibt.
Dann wird man fahrig

von N. A. (bigeasy)


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Rainer W. schrieb:
> N. A. schrieb:
>> Bleibt immer noch die Frage, warum der FI dabei nicht auslöst?
>
> Dann hat die USV wohl wirklich einen Trenntrafo.

Scheint so - ...und muß eigentlich auch, da die Polarität von Ph und N 
auf der Ausgangsseite schon durch die Nullung festgelegt ist und auch 
unabhängig von der Polung des Netz sein muß.

Damit jedoch in dem Fehlerfall der Stromfluß gegen Erde möglich ist, 
kann ich mir nur vorstellen, daß der "PEN" vom Ausgang mit dem 
Schutzleiter vom Eingang verbunden ist, sonst kommt kein Stromfluß über 
Erde zustande. Dies ist jedoch in der Darstellung des TE nicht 
eingezeichnet.

: Bearbeitet durch User
von Rainer W. (Gast)


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N. A. schrieb:
> Damit jedoch in dem Fehlerfall der Stromfluß gegen Erde möglich ist,
> kann ich mir nur vorstellen, daß der "PEN" vom Ausgang mit dem
> Schutzleiter vom Eingang verbunden ist, sonst kommt kein Stromfluß über
> Erde zustande. Dies ist jedoch in der Darstellung des TE nicht
> eingezeichnet.

Oder indem ein Teil der Lasten über eine Datenleitung, oder im med. 
Bereich den ZPA anderweitig geerdet ist. Dann wäre der PEN auf einer 
Seite des Bruches irgendwie geedert.

von Irgendwer (Gast)


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In welchem Staat ist das passiert? In Deutschland steht doch sofort die 
Berufsgenossenschaft auf dem Teppich. Wenn nicht, kann man da ja auch 
mal anrufen und sich erkundigen, wie die Geschichte nun weiter geht.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Irgendwer schrieb:
> In Deutschland steht doch sofort die Berufsgenossenschaft auf dem Teppich.

Aktuell stehen diese wahrscheinlich zu Hause auf dem Teppich oder im 
Büro auf wegen CoViD-19. D.h. Homeoffice und Dienstreisebeschränkungen. 
Angesteckt während einer Dienstreise und dann vielleicht eine 
Unfallmeldung ausfüllen zu müssen dürfte genug Abschreckungspotential 
bieten. ;) ;o))



Dann kommen wir nun zum Fehlerfall.

Der TO hat hier eingezeichnet, dass aus dem Wandler L1, L2, L3 der Strom 
bei den jeweiligen Geräten durch das Gerät auf den N-Anschluss wieder 
herauskäme, der jedoch auf dem Gehäuse endet. Wären nun an der USV an 
den beiden unteren Ausgängen jeweils ein PC in einem Büro mit zwei 
Arbeitsplätzen angeschlossen, so wäre die Spannung zwischen beiden 
Gehäusen mit Masseverbindung 400V AC im ungünstigsten Falle.

Etwas anders geartet wäre das Fehlerbild, wenn L1 bis L3 an einem 
einphasigen Wandlerausgang parallel angeschlossen wären. Da gäbe es das 
Fehlerbild mit 400V AC nicht, sondern nur 230V AC.

Die anderen Fehlerfälle nehme man an die Gehäuse werden quasi extern 
verbunden mit dem PE, z.B. durch jeweils einen Monitor, der am normalen 
Stromnetz hängt (oder LAN-Kabel). Manche USV besitzen noch eine USB oder 
LAN Verbundung zum Recher. Dadurch kann auch die theoretische Isolation 
zum  PE durchbrochen werden, so dass Berührspannungen auf 
Stromnetzqualität auftreten können.


Bei der Beschreibung von Verbrennungen meint in der Regel jeder, dass da 
eine schöne angekohlte Stelle zu sehen wäre. Für die Brandwunden reicht 
aber eine Erwärmung der Zone auf eine Temperatur, bei der die Eiweiße 
anfangen zu gerinnen. Das beginnt ab 42 Grad Fieber und je hoher darüber 
die Temperatur geht, desto kürzer dauert der Prozess. Das Dumme beim 
Strom ist, dass die Wärme, wie beim Anfassen einer heißen Herdplatte 
nicht nur von Außen einwirkt, sondern über die ohmschen Verluste das 
Gewebe der inneren Schichten gleichzeitig mit erwärmt wird. Somit gehen 
die Verbrennungen relativ tief in und unter die Haut. Wenn das tote 
Gewebe weggefressen wird, erinnert das auch etwas an Lepra-Löcher mit 
Sonnenbrandkranzumrandung.

von Lutz (Gast)


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Maxe schrieb:
> Als erstes wuerde ich mir die CE-Erklaerung vom Hendler
> oder Hersteller schicken lassen. Man hat da ein Recht drauf.

Hat man nicht. Darauf haben nur die zuständigen Aufsichtsbehörden ein 
Anrecht.

Das CE-Zeichen selbst ist auch nur ein reines Handelszeichen, um im 
EU-Markt ohne weitere staatliche Repressalien gehandelt werden zu 
können. Ist das CE-Zeichen drauf, darf kein Mitgliedsstaat national 
höhere Anforderungen stellen. Wurde hauptsächlich eingeführt, um den 
freien Warenverkehr in der EU zu ermöglichen und (und damit auch auch 
Wettbewerbsgründe). Und anbringen tut es bei diesen Produkten der 
erstmalige Inverkehrbringer. Und das muß auch nicht der Hersteller sein, 
sondern z.B. der Importeur, der es in der EU erstmalig in Verkehr 
bringt.
Verantwortlich ist somit derjenige, der das Gerät mit CE-Zeichen in der 
EU erstmalig in Verkehr gebracht hat.

von N. A. (bigeasy)


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Dieter D. schrieb:
> Dann kommen wir nun zum Fehlerfall.
>
> Der TO hat hier eingezeichnet, dass aus dem Wandler L1, L2, L3 der Strom
> bei den jeweiligen Geräten durch das Gerät auf den N-Anschluss wieder
> herauskäme, der jedoch auf dem Gehäuse endet. Wären nun an der USV an
> den beiden unteren Ausgängen jeweils ein PC in einem Büro mit zwei
> Arbeitsplätzen angeschlossen, so wäre die Spannung zwischen beiden
> Gehäusen mit Masseverbindung 400V AC im ungünstigsten Falle.
>
> Etwas anders geartet wäre das Fehlerbild, wenn L1 bis L3 an einem
> einphasigen Wandlerausgang parallel angeschlossen wären. Da gäbe es das
> Fehlerbild mit 400V AC nicht, sondern nur 230V AC.

Es wurde bereits weiter oben festgestellt, daß es sich tatsächlich um 
eine einphasige USV handelt. Auch ein Blick in die verlinkte Anleitung 
hätte genügt.

Chris H. schrieb:
>> Wieso ist das so verdrahtet? Eine dreiphasige USV wird doch eigentlich
>> fest angeschlossen. Da hätte ich einen soliden Schaltschrank (mit
>> durchgehender Erdung) erwartet. Hast du Details dazu?
>
> Ist nicht 3-phasig, sorry. Das erste Bild suggeriert das natürlich. Ist
> aber nur eine Phase.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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N. A. schrieb:
> Es wurde bereits weiter oben festgestellt, daß es sich tatsächlich um
> eine einphasige USV handelt.

Guter Hinweis. Nach einer Woche war das bereits schon nicht mehr so im 
Fokus, weil ich ursprünglich noch mit dem Fall fortfahren wollte (auf 
den Drehstromfall aufbauend), dass zwei einphasige USV vorhanden sind, 
die natürlich nicht synchron arbeiten, die Rechner über LAN-Kabel 
verbunden wären um bis zu 460V AC (Differenzfrequenz) Stromschlag 
fortsetzen zu können.

: Bearbeitet durch User
von Gelber Sack (Gast)


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Lutz schrieb:
> Verantwortlich ist somit derjenige, der das Gerät mit CE-Zeichen in der
> EU erstmalig in Verkehr gebracht hat.

In dem Fall hier hinfällig, sich damit eine Ausrede als Betreiber 
zurechtbasteln zu wollen.

Hier greift schon längst die Fürsorgepflicht des Betreibers ggü. den 
Beschäftigten:
"Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften sind so einzurichten und zu 
unterhalten, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht."


Da der Inverkehrbringer/Hersteller nicht in die Pötte kommt, die Gefahr 
aber bekannt ist, bringt ein Fingerpointing hier nichts, sondern man 
sollte die USV schnellstmöglich vom Netz nehmen. Als Mitarbeiter sollte 
man eine E-Mail mit dieser Forderung an den Vorgesetzten abgesetzt haben 
;)

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Da hätte ich gerne mal gesehen, wie das im Gerät baulich aussah.
Waren die Anschlussbuchsen alle etwa nur auf 'ner Platine draufgelötet?

von chris (Gast)


Angehängte Dateien:

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N. A. schrieb:
> Bleibt immer noch die Frage, warum der FI dabei nicht auslöst?

Ich habs nochmal im Bild eingezeichnet. Ein FI würde weder ein- noch 
ausgangsseitig etwas bewirken. Es sei denn, er wäre *innerhalb der USV 
ausgangseitig an der richtigen Stelle* verbaut, was aber nicht der Fall 
war.

Die USV ist übrigens nur einphasig, was ich bereits weiteroben 
geschrieben hatte.

von Klaus (Gast)


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von Dieter (Gast)


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Klaus schrieb:
> Soviel zum Thema Testlabor:

Elektrischer Schlag ist da nicht dabei.

von Klaus (Gast)


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Jupp, aber die
"klassischen CE-Sicherheitszertifizierung..."
und die sollte elektrische Sicherheit einschließen.

von Klaus (Gast)


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Frage, könnte der Stromkreis nicht auch durch kapazitive Elemente (y 
Kondensatoren in angeschlossenen Geräten) geschlossen sein.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klaus schrieb:
> Frage, könnte der Stromkreis nicht auch durch kapazitive Elemente (y
> Kondensatoren in angeschlossenen Geräten) geschlossen sein.

Theoretisch ja.
Praktisch nein.

Wenn es sich um eine USV z.B. für 600VA handeln würde, der Wertebereich 
der erhältlichen y-Kondensatoren relativ klein ist, müßten daher sehr 
viele Geräte mit Y-Kondensatoren angeschlossen werden. Ungefähr 100 bis 
200 Geräte mit y-Kondensatoren würden benötigt werden (3-6VA). Das ist 
aber nicht realistisch.

von Lutz (Gast)


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Gelber Sack schrieb:
> Lutz schrieb:
>> Verantwortlich ist somit derjenige, der das Gerät mit CE-Zeichen in der
>> EU erstmalig in Verkehr gebracht hat.
>
> In dem Fall hier hinfällig, sich damit eine Ausrede als Betreiber
> zurechtbasteln zu wollen.
>
> Hier greift schon längst die Fürsorgepflicht des Betreibers ggü. den
> Beschäftigten:
> "Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften sind so einzurichten und zu
> unterhalten, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht."

> Da der Inverkehrbringer/Hersteller nicht in die Pötte kommt, die Gefahr
> aber bekannt ist, bringt ein Fingerpointing hier nichts, sondern man
> sollte die USV schnellstmöglich vom Netz nehmen. Als Mitarbeiter sollte
> man eine E-Mail mit dieser Forderung an den Vorgesetzten abgesetzt haben
> ;)

In diesem Fall hilft es natürlich nicht mehr, da das Problem ja jetzt 
bekannt ist. Und zwar ein systematisches Problem, kein Einzelfall! 
Gefahr im Verzug. Alle baugleichen Geräte sofort stilllegen und andere 
Geräte des selben Herstellers sofort prüfen.
Wobei schon das alleine recht kraß ist: Bei der Leistung Anschlüsse nur 
zu Löten. Das habe ich damals schon in der Lehre (heute wohl eher 
Leere...) gelernt. Mit der vernünftigen Begründung und einem kleinen 
Experiment. Sitzt.
Vorher darf man sich aber "in gutem Glauben" auf das CE-Zeichen 
verlassen. Denn es besagt ja nicht, daß nur eine bestimmte Vorschrift 
eingehalten wurde (z.B. EMV), sondern daß alle für dieses Produkt 
geltenden EU-Vorschriften eingehalten wurden. Und die muß man als Nutzer 
natürlich gar nicht kennen.
Wer innerhalb der EU das CE-Zeichen anbringt, ist verantwortlich. Viele 
wissen gar nicht, welche Verantwortung sie mit so einer Eigenerklärung 
übernehmen. Ich erinnere mich noch vor Jahrzehnten: Chef, wir müssen 
jetzt ein CE-Zeichen auf den Geräten anbringen. Was macht der Ochse: 
Bestellt bei der Druckerei einfach Aufkleber mit dem Schriftzug "CE"...

Ob man, wie oben geschrieben, durch eine DGUV-Prüfung schon bei 
Inbetriebnahme erkannt hätte, weiß ich heute leider auch nicht mehr.

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