Guten Tag, ich habe ein Gewerbe angemeldet und dachte eigentlich dass ich mich zum Thema Rechnungsstellung ganz gut vorbereitet habe. Aber ein Auftrag erstreckte sich über mehrere Tage und umfasste recht unterschiedliche Tätigkeiten. Ich musste auch noch während der Arbeit Material besorgen weil ein Problem erst während der Arbeit erkennbar wurde. In den Beispielen für Rechnungen sieht das immer ganz einfach aus - da hat dann z.B. ein Maler an einem Tag 8 Stunden lang gemalert. Nehmen wir mal an ich habe 19 Stunden über drei Tage gearbeitet und nicht Buch darüber geführt wann ich was gemacht habe. Ich habe mir nur notiert wie viele Stunden ich an welchen Tagen gearbeitet habe. Reicht es wenn ich das Datum der Abnahme als Leistungsdatum benenne und dann in nur einem Tabellen-Eintrag ohne Datum die Haupt-Tätigkeiten aufzähle und die 19 Stunden * Stundensatz berechne? Oder muss ich für jeden Tag einen Tabellen-Eintrag mit Datum und den jeweiligen Stunden erzeugen und dann notgedrungen immer das gleiche bei den Tätigkeiten schreiben? Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider nur auf irgendwelche Formfehler warten. Vielen Dank für eure Hilfe. Andreas
Naja in den Handwerksrechnungen die ich kenne wird nur die Komplettstundenzahl aufgeführt, aufgeschlüsselt nach "Dienstgrad". ;) Du solltest aber die "Stundenzettel" dringend aufbewahren. Sie gelten als Dokumentierter Nachweis und gehören mit in die Projektmappe. Entweder man legt für jedes Projekt ein eigenen Ordner an, oder aber man benutzt Trennblätter im Ordner. Im Prinzip als geistige Unterstützung für dich falls es zu Problemen kommt. So das du jederzeit sagen kannst, "Das und Das habe ich dann und dann DA gemacht". Ich hab in meiner Jugendzeit mal in einen Elektrohandwerksbetrieb gearbeitet. Da musste ich mal zu einen Kunden und ihm sagen was ich da gemacht hatte, weil der meinen Dienstgrad = "Hilfskraft" für unnötig ansah. Nach den Gespräch war alles klar. Die Tochter vom Chef machte Buchführung und sagte mir die Stundenzettel würden genau so behandelt wie die Rechnungen etc.
Andreas schrieb: > Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus > einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider > nur auf irgendwelche Formfehler warten. Nein Nein, wenn Deine Rechnung die verpflichtenden Angaben enthält (Rechnungsnummer, -datum, das Wort Rechnung, etc.), dann gibt es auch keinen Formfehler, der bemängelt werden könnte. Und wie Du Deine Rechnungspositionen beschreibst und aufschlüsselst, bleibt Dir überlassen. Da kann allenfalls Dein Kunde Wünsche äußern... bspw. die Nennung einer Kostenstelle oder einer bestimmten Auftragsnummer o.ä., so dass die Rechnung kundenseitig besser zugeordnet werden kann. Aber ob Du nun - eine Rechnungsposition mit 19 Stunden ohne weitere Beschreibung machst oder - drei Positionen mit jeweils 6,6,7 Stunden oder - eine Position mit Tabelle und pauschalem Gesamtbetrag ist Dir überlassen. Einen Corona-Hilfstopf, bei dem einzelne Rechnungen bewertet werden, gibt es übrigens nicht. Zumindest nicht bei der Soforthilfe, der Überbrückungshilfe I, II und III, der Novemberhilfe und auch nicht der Neustarthilfe.
Andreas schrieb: > Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus > einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider > nur auf irgendwelche Formfehler warten. Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein. Grund: Eine Steuerprüfung kann fehlende Rechnungen als Steuerbetrug ansehen. Man darf keine Rechnung die geschrieben wurde wegwerfen wenn die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Falsche Rechnung müssen mit Storno-Rechnung (Das selbe aber alles ins Minus) und neuer Rechnungs-Nummer ausgebucht werden. Dann vergiss die Fußteil nicht. Da muss die Bankverbindung, Steuernr. und HGB-Eintrag stehen falls du welches hast. Und die Mwst auch nicht vergessen. (Können ruhig 19% sein, das ist egal oder Coronamäßig 16 %) Wichtig ist nur das du den gültigen Steuersatz angibst. Kleiner Tipp : Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die wissen wie man das richtig macht.
Andreas schrieb: > habe 19 Stunden über drei Tage gearbeitet Für manche Arbeiten wird auch eine Anfahrtpauschale berechnet.
Schlaumaier schrieb: > Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie > MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein. Nein, sie muss nur eindeutig sein: https://www.invoiz.de/richtige-rechnungen-die-nummer-mit-den-rechnungsnummern/ Siehe z.B. die Amazon Rechnungsnummer. Die sind mit das kryptischste was ich kenne.
Tobias B. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie >> MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein. > > Nein, sie muss nur eindeutig sein: > > https://www.invoiz.de/richtige-rechnungen-die-nummer-mit-den-rechnungsnummern/ Naja, fortlaufend muss sie schon sein - zumindest innerhalb eines Zahlenkreises (bspw. eines Jahres). Siehe §14 (4): 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer) Da schreibt der Gute bei invoiz Unsinn.
Schlaumaier schrieb: > Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die > wissen wie man das richtig macht. Uff, die gelten aber als maximal unverständlch, was nicht verwundert, wenn man weiss dass die absichtlich verschleiern. Auf KEINER meiner Stromrechnungen der letzen 10 Jahre von einem halben Dutzend nbietern stand drauf, was mich im Endeffekt die Kilowattstunde kostet oder die Grundgebühr. Überall nur phanasievoll klein gerechnete Produktionskosten, dazu dann Netzentgelte, Energiersteuern, Mehrwertsteuern, EEG Umlagen, Kohlepfennige, Atompfennige und was weiss ich ich bis plötzlich eine Endsumme in Phantastillarden bei rauskommt. Weisst du, wie hoch der Anteil an einer Jahresrechnung nach Ablauf von 1/2 Jahr ist ? Nein, keineswegs die Hälfte. Ähnlich wie bei Heizkosten wird mit munteren Tagesanteilen gerechnet, die nirgendwo beschrieben weden und oft genug zu deren Gusten geschummelt sind. Also die Stromrechnung ist nun das genaue Gegenteil von einem Vorbild.
Chris D. schrieb: > Da schreibt der Gute bei invoiz Unsinn. Naja, er zitiert die Quelle vom Bundesfinanzamt. Das als Unsinn zu betiteln ist dann doch etwas anmassend. Siehe https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2020-05-07.html "Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) (10) Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Es ist auch zulässig, im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden. (11) Bei der Erstellung der Rechnungsnummer bleibt es dem Rechnungsaussteller überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird. Dabei sind Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche zulässig, z.B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften oder Bestandsobjekte. 3Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend lückenlos sein. Es muss jedoch gewährleistet sein (z.B. durch Vergabe einer bestimmten Klassifizierung für einen Nummernkreis), dass die jeweilige Rechnung leicht und eindeutig dem jeweiligen Nummernkreis zugeordnet werden kann und die Rechnungsnummer einmalig ist." Das Problem ist wohl das fortlaufend nicht z.B. als 1, 2, 3, angesehen wird sondern eher aufsteigend gemeint ist. Meine Steuerberatin hat mir allerdings zwingend empfohlen die Nummern lueckenlos zu vergeben, da im Falle des Falles die Argumentation gegenueber dem Finanzamt einfacher ist. Edit: Ok, ich glaube ich verwechsle hier was. Die Nummernkreise / Gruppen duerfen Luecken haben, aber die Rechnungsnummern innerhalb nicht? Zum Glueck nummeriere ich einfach nur durch, da hab ich den Aerger nicht. ;-) Noch ein Edit: Die Quelle belegt wieder die erste Behauptung von Moritz Buhl https://www.betriebsausgabe.de/magazin/fortlaufende-rechnungsnummer-kein-muss-aber-hilfreich-4097/
:
Bearbeitet durch User
Beitrag #6488445 wurde von einem Moderator gelöscht.
MaWin schrieb: > Auf KEINER meiner Stromrechnungen der letzen 10 Jahre von einem halben > Dutzend nbietern stand drauf, was mich im Endeffekt die Kilowattstunde > kostet oder die Grundgebühr. Dann schau in deinen Vertrag. Da steht das drin. Die Rechnung muss das aufschlüsseln. Davon abgesehen habe ich immer gesagt. Der Strom ist fast das preiswerteste in der Stromrechnung. Die Nebenkosten wie Zählergebühren, und Abgaben treiben den Preis in die Höhe. Ach ja. Mein Strompreis steigt auch weil ca. 1.1.2021 die EEG-Umlagekosten steigen. Mein Anbieter rechnet bei mir mit 80 Euro im Jahr. Aktueller Strompreis 28.9 Cent + ca. 100 Euro Zählerkosten im Jahr bei mir. Bonus + so NICHT eingerechnet.
Ich habe es in meiner Ausbildung damals genau SO gelernt wie oben beschrieben. Und ich zitiere meinen Ausbilder. Zitat : "Es ist nicht wichtig was man darf, es ist aber wichtig sich an gängige Regeln zu halten dann hat man bei der überprüfung durch die Behörden weniger Ärger." Und er hat auch folgendes gesagt : "Al Capone soll über 20 Menschen gekillt haben, aber im Knast saß er wegen Steuerbetrug. Merke also: Egal was du tust, leg dich nie mit den Finanzamt an". ;)
Beitrag #6488561 wurde von einem Moderator gelöscht.
Entweder bist du selbst Kaufmann oder du brauchst einen Kaufmann der das für dich übernimmt. Im letzteren Fall kannst dich vertrauensvoll an eine X-beliebige PDA wenden, die übernehmen die Rechnungsstellung für dich - und bekommen dabei einen Steifen.
Schlaumaier schrieb: > Merke also: Egal > was du tust, leg dich nie mit den Finanzamt an". ;) Kann nicht verstehen, woher die panische Angst vorm Finanzamt kommt. Kleine Fische wie wir sind den Aufwand doch gar nicht wert. Ich gebe regelmäßig meine Steuererklärung zu spät ab und fülle das ein oder andere Feld auch falsch aus (unabsichtlich, da ich teilweise nicht mal weiß was diese komischen Begriffe bedeuten). Bisher ist nie was passiert außer einem freundlichen Brief mit ein paar Rückfragen. Über Leute die schon Wochen vorher Panik kriegen, sich sogar extra Urlaub nehmen um die 20 Zettel zusammenzusuchen (warum habt ihr die nicht in einem Ordner?), dutzende Steuerberater im Internet vergleichen und zittern bis der erlösende Steuerbescheid kommt, kann ich nur lachen.
Weich W. schrieb: > dutzende Steuerberater im Internet vergleichen und zittern bis der > erlösende Steuerbescheid kommt, kann ich nur lachen. Weil das Finanzamt auch man schnell einen Kontosperrung durchführt. Mehreren kleinen Handwerks-Unternehmen die ich kenne schon passiert. Das Problem ist. Die Leute sind TOP im Handwerk aber habe 0,nix Ahnung von Buchhaltung. Die legen die Kassenbons von Lidl die Kiste mit Eingangsrechnungen und wundern sich wenn es Stress gibt. Ich kenne 2 Steuerberater die alle so Geschichten drauf haben. Wenn man seine Buchführung im Griff hat ist das alles kein Problem. Aber so Zauberworte wie ELSTER treiben den Leuten auf die Couch einen Psychiaters. Und erst wenn das Konto mal gesperrt wurde, sind sie bereit den Steuerberater zu bezahlen. Und der wird wegen der Lidl-Bons dann richtig teuer weil er erst mal Ordnung ins Chaos bringen muss. Mein Freund macht alles sauber fertig. Liefert das den Steuerberater. Der schaut drüber und gibt die Daten in Elster ein, und alles ist gut. Ach und so nebenbei. Ich habe gestern im TV gehört das die 75% Umsatzeinbusse wegen Corona, die Firmen nicht mehr selbst beantragen dürfen. Das muss ein eingetragener Steuerberater machen. Nur noch "SOLO-Selbstständige" dürfen das allein.
Schlaumaier schrieb: > Ach und so nebenbei. Ich habe gestern im TV gehört das die 75% > Umsatzeinbusse wegen Corona, die Firmen nicht mehr selbst beantragen > dürfen. Das muss ein eingetragener Steuerberater machen. Nur noch > "SOLO-Selbstständige" dürfen das allein. Da wirfst Du einiges durcheinander. Aber man kann es niemandem verübeln. Für die Unterstützung der Corona-gebeutelten Unternehmen gibt es in Deutschland ein riesiges Flickenwerk aus verschiedenen "Hilfspaketen", an denen sich mehr Leute weh tun als sie als Unterstützung empfangen zu können. Neben den zahlreichen Individuallösungen, also bspw. den Finanzspritzen für die Autoindustrie oder Lufthansa, der (Teil-)Verstaatlichung von Unternehmen (z.B. der MV Werft), etc. gibt es für die kleinen Unternehmen und die Soloselbstständigen - Die Corona Soforthilfe - Die Überbrückungshilfe I - Die Überbrückungshilfe II - Die Novemberhilfe - Die Dezemberhilfe - Die Überbrückungshilfe III - Die Neustarthilfe 2021 Ein paar dieser Hilfen können nur über einen Steuerberater beantragt werden, andere dürfen auch selbst beantragt werden. Aber das eine davon von Soloselbstständigen selbst und von Unternehmen mit Mitarbeitern nur über einen Steuerberater beantragt werden darf, ist falsch. Steuerberater ja/nein hängt ausschließlich daran, um welches Hilfspaket es geht. Das Soloselbstständige in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden, liegt daran, dass die Maßnahmen überwiegend so gestrickt sind, dass sie die Soloselbstständigen nicht erreichen. Und das wird sehr viel kritisiert (vom Bundesrat, den Verbänden, Wirtschaftsexperten, ausländischen Unternehmen und Regierungen und natürlich auch von den Oppositionsfraktionen im Bundestag.) Olaf Scholz, Hubertus Heil und Peter Altmaier keulen sich aber gegenseitig täglich einen drauf, dass sie nun einen Weg gefunden haben, Soloselbstständige endlich wieder in Arbeitnehmerverhältnisse zu zwingen, indem sie sie am ausgetreckten Arm verhungern lassen. Veranstaltungstechniker, die bspw. die Laserprogrammierung oder den Laserbetrieb auf Veranstaltungen für verschiedene Agenturen durchführen, haben faktisch seit März keinerlei Hilfe, obwohl sie Ihre Arbeit unmittelbar aufgrund der Reisebeschränkungen und der Veranstaltungsverbote nicht mehr ausüben können... dürfen. Die bisherigen Hilfspakete hätten nur dann einen Effekt gehabt, wenn der Lasertechniker einen Autokredit oder Auto-Leasingraten hätte zahlen müssen. (Und noch ein paar andere Dinge, die Soloselbstständige im Dienstleistungsgeschäft überwiegend nicht haben) Erst mit der Novemberhilfe wird erstmals der Ansatz verfolgt, auf der Basis von Vorjahresumsätzen prozentual zu entschädigen. Allerdings auch nur minimal. Es ist ein bisschen so, also ob jemand mit der Dampfwalze Dein Auto plattfährt und Dir dann eine Banane zuwirft. Naja - ich schweife ab. Eigentlich wollte ich nur sagen, dass es nicht so ist, dass Soloselbstständige etwas dürfen, was andere Unternehmer nicht dürfen.
Gossip schrieb: > Steuerberater ja/nein hängt ausschließlich daran, um welches Hilfspaket > es geht. Es ging ganz klar um das 75% des Vorjahresumsatzes Paket. Das mit den Steuerberater ist deshalb gemacht wegen den ganzen Betrug der da gemacht wurde. Aber du hast Recht. Ich blick da nicht durch, gebe ich ehrlich zu. Und da ich kein Gewerbe habe habe ich auch nur mit "halben Ohr" zugehört. Weil ich Blicke nicht einmal bei den normalen Coronamaßnahmen mehr durch. Gut das ich nur 2 x im Monat einkaufen muss.
Blödmüller schrieb: > Mein Strompreis steigt auch weil ca. 1.1.2021 die > EEG-Umlagekosten steigen. Mal wieder Unfug: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201015_EEGUmlage.html Trotz EEG-Umlage steigt der Strompreis aber trotzdem, unter den üblich fadenscheinigen Gründen zwecks Gewinnmaximierung. Blödmüller schrieb: > Ich blick da nicht durch Das lässt sich für Dein Geschwafel verallgemeinern.
Schlaumaier schrieb: > Andreas schrieb: >> Normalerweise wäre mir das egal aber ich befürchte dass die Rechnung aus >> einem Corona-Hilfstopf erstattet werden soll und dass die Entscheider >> nur auf irgendwelche Formfehler warten. > > Vergiss aber die Rechnungs-Nr. nicht. Die kann Lebenswichtig sein. Sie > MUSS !! lt. Gesetz fortlaufend und logisch sein. > > Grund: Eine Steuerprüfung kann fehlende Rechnungen als Steuerbetrug > ansehen. Falsch. Wurde hier schon ausreichend beschrieben. Ein Rechnungsnummer muss einmalig sein, nicht zwingend fortlaufend. > Man darf keine Rechnung die geschrieben wurde wegwerfen wenn die > Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Falsche Rechnung müssen mit > Storno-Rechnung (Das selbe aber alles ins Minus) und neuer > Rechnungs-Nummer ausgebucht werden. Eine Storno-Rechnung gibt es nicht. > Dann vergiss die Fußteil nicht. Da muss die Bankverbindung, Steuernr. > und HGB-Eintrag stehen falls du welches hast. Quatsch... Das muss nicht im Fussteil stehen. Die vorgeschriebenen Angaben können überall auf der Rechnung stehen. Einen vorgeschriebenen Platz gibt es nicht. > Und die Mwst auch nicht vergessen. (Können ruhig 19% sein, das ist egal > oder Coronamäßig 16 %) Wichtig ist nur das du den gültigen Steuersatz > angibst. Nein. Muss momentan 16% sein. > Kleiner Tipp : Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die > wissen wie man das richtig macht.
:
Bearbeitet durch User
M. P. schrieb: > Nein. Muss momentan 16% sein. Google : Sind die 16 Prozent Mehrwertsteuer Pflicht? Für die gleiche Ware – etwa nur in einer anderen Farbe oder Größe – wären dann 16 Prozent Mehrwertsteuer zu veranschlagen. Das bedeutet aber nicht, dass die getauschte Ware günstiger sein muss. Denn ein Nachlass durch die gesunkene Mehrwertsteuer ist keine Pflicht (siehe oben).02.07.2020 Sie ist NICHT Pflicht. Die Kohle kann der Unternehmer sich in die eigene Tasche stecken. Was die meisten Restaurants etc. eh machen. Oder hast du ein Döner mit Cent ohne 9 am Ende gekauft. ???
Schlaumaier schrieb: > Ich blick da nicht durch, Blödmüller schrieb: > Denn ein Nachlass durch die gesunkene Mehrwertsteuer > ist keine Pflicht (siehe oben).02.07.2020 Text lesen und Text verstehen sind zwei unterschiedliche Dinge. > Sie ist NICHT Pflicht. Die Kohle kann der Unternehmer sich in die > eigene Tasche stecken. Das tut z.B. mein Internetprovider. Trotzdem ist er in der Pflicht, die MWSt korrekt auszuweisen und tut das auch, in der Höhe, die er abzuführen hat. Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit der Endbetrag gleich bleibt.
Schlaumaier schrieb: > Sie ist NICHT Pflicht. Die Kohle kann der Unternehmer sich in die > eigene Tasche stecken. Aber ausweisen muss er sie korrekt: https://qualitaet-ist-mehrwert.de/thema-des-monats/mehrwertsteuersenkung-regel-pflichten-vor-und-nachteile/ „Achtung: Auf der Rechnung bzw. den Kassenbons MUSS aber zwingend der korrekte Steuersatz ausgewiesen werden.“ Du kannst also den Endpreis belassen, wie er war, aber den Steuersatz musst du korrekt ausweisen, und den entsprechenden Betrag ans Finanzamt abführen (bzw. gegenrechnen).
Jörg W. schrieb: > „Achtung: Auf der Rechnung bzw. den Kassenbons MUSS aber zwingend der > korrekte Steuersatz ausgewiesen werden.“ Das ist korrekt. Muss man einfach die Preise angleichen.
MaWin schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Schau die die Rechnung deines Stromanbieter an. Die >> wissen wie man das richtig macht. > > Uff, die gelten aber als maximal unverständlch, > was nicht verwundert, wenn man weiss dass die absichtlich verschleiern. > Auf KEINER meiner Stromrechnungen der letzen 10 Jahre von einem halben > Dutzend nbietern stand drauf, was mich im Endeffekt die Kilowattstunde > kostet oder die Grundgebühr. Du solltest den Anbieter wechseln, Grundpreis (pro Jahr) und kWh-Preis steht bei mir direkt und eindeutig drauf. Etwas unübersichtlich wirds durch das getrennte Berechnen für verschiedene Zeiträume, was auf der letzten Rechnung aber auch der ab Juli gesenkten Mehrwertsteuer geschuldet ist.
Einfach jedes Jahr wechseln. Ich zahle 26 Cent oder so und kriege noch einen dreistelligen Wechselbonus.
Manfred schrieb: > Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit > der Endbetrag gleich bleibt. Das wird so sicherlich nicht funktionieren ...
Tobias B. schrieb: > Noch ein Edit: Die Quelle belegt wieder die erste Behauptung von Moritz > Buhl > https://www.betriebsausgabe.de/magazin/fortlaufende-rechnungsnummer-kein-muss-aber-hilfreich-4097/ Leider ist der Titel extrem irreführend. Auch der Text selbst bleibt deutlich hinter den Ausführungen von Buhl zurück.
Percy N. schrieb: > Manfred schrieb: >> Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit >> der Endbetrag gleich bleibt. Der kann nicht einmal Prozentrechnung. tz tz tz Alter Preis ohne Mwst X 1.19 = Alter Endpreis Alter Endpreis / 1.16 = neuer Preis ohne Mwst. In deinen Fall ca. 26.467 Legal ist das. Aber aufgrund der mathematischen Tatsache das man wenn man eine Summe von x.x9 um 3 % senkt bekommt man nie wieder eine 9 am Ende raus, sehe ich im Einzelhandel sofort ob + wo man sich die Summe in die Tasche steckt oder weiter gibt. Das solltest du bedenken. Weil deine neue Zahl ist ja nicht rund mit 0 am Ende.
Andreas schrieb: > Guten Tag, > > ich habe ein Gewerbe angemeldet und dachte eigentlich dass ich mich zum > Thema Rechnungsstellung ganz gut vorbereitet habe. Aber ein Auftrag > erstreckte sich über mehrere Tage und umfasste recht unterschiedliche > Tätigkeiten. Ich musste auch noch während der Arbeit Material besorgen > weil ein Problem erst während der Arbeit erkennbar wurde. > > Vielen Dank für eure Hilfe. > > Andreas Wenn Du mir so eine Rechnung schreiben würdest, dann würde ich die nicht akzeptieren! So einfach ist das.
Schlaumaier schrieb:
[...]
Welcher Teil Deines Zitates stammt Deiner Meinung nach von mir?
:
Bearbeitet durch User
Percy N. schrieb: > Welcher Teil Deines Zitates stammt Deiner Meinung nach von mir? Gar keins. Ich habe nur deine Meinung unterstützt.
Schlaumaier schrieb: > Gar keins. Ich habe nur deine Meinung unterstützt. Das hättest Du, wenn Du mich ebenfalls zitiert hättest.
Percy N. schrieb: >> Da steht anstatt 25,80 + 19% jetzt 25,17 + 16% auf der Rechnug, damit >> der Endbetrag gleich bleibt. > > Das wird so sicherlich nicht funktionieren ... Scheiß Tippfehler, aber den wollte man natürlich nicht erkennen. Drehen wir die Zahlen mal um: Anstatt 25,17 + 19% jetzt 25,80 + 16% Tatsächlich ergeben sich 2ct Differenz im Brutto-Endbetrag. 29,95€ alt, neu 'nur' 29,93€. Schlaumaier schrieb: > Der kann nicht einmal Prozentrechnung. tz tz tz Eigentor: > Aber aufgrund der mathematischen Tatsache das man wenn > man eine Summe von x.x9 um 3 % senkt bekommt man nie wieder eine 9 am > Ende raus, sehe ich im Einzelhandel sofort ob + wo man sich die Summe in > die Tasche steckt oder weiter gibt. Da wird nichts um 3% gesenkt, wer Prozentrechnug kann, ermittelt 2,52% Abschlag vom Bruttopreis (1,87% bei 7%/5%). Dass die Endpreise ungleich 9 enden, sagt nichts über Preiserhöhungen trotz MWSt.-Senkung, im Lebensmittelbreich ganz massiv zu beobachten.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.