Forum: Haus & Smart Home CE- und Bedienungsanleitungspflicht Hauswasserwerk


von fragender (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen,
der Installationsfachbetrieb meines geringsten Misstrauens hat mir vor 
kurzem das Hauswasserwerk erneuert. Im Wesentlichen hat er dafür nur 
Pumpen, Schutzgeräte und Sensoren elektrisch und hydraulisch 
zusammengeschlossen.

Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, wie für jedes in der EU in 
Verkehr gebrachte "Ding", eine CE-Konformitätserklärung abliefern und 
eine Bedienungsanleitung mitliefern muss, am besten inkl. Schaltplan, 
für Reparaturen an der Elektrik möchte ich ja nicht erst eine Stunde 
lang die Verschaltung herausfinden.
Er weigert sich und behauptet, dass er weder eine CE-Kennzeichnung noch 
eine Bedienungsanleitung braucht, eine mündliche Einschulung würde 
reichen. Nun seh ich das natürlich nicht ein, meine Angehörigen sollen 
ja wenn ich im Krankenhaus liege zur Not auch irgendwo nachlesen können 
wie man zwischen Automatik- und Handbetrieb wechselt oder den 
Motorschutz resetiert.

Eure Meinung dazu? Mit Verweis auf welche Richtlinien und Normen 
(DIN/EN) kann man ihn doch noch überreden? Muss die Betriebsanleitung 
einen Schaltplan enthalten?

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, wie für jedes in der EU in
> Verkehr gebrachte "Ding", eine CE-Konformitätserklärung abliefern und
> eine Bedienungsanleitung mitliefern muss

Es handelt sich offenbar nicht um ein Fertiggerat, sondern um eine 
Einzelanfertigung.

Nein, kein CE und somit keine BedAnl nötig..

von fragender (Gast)


Lesenswert?

Ok, danke, das mit CE leuchtet natürlich ein. Aber darf man ein Ding, 
das über Automatik- und Handbetrieb verfügt echt einfach so verkaufen 
ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird?

Zumindest lt. Rechnung handelt es sich nicht um eine tatsächliche 
Einzelanfertigung (im Endeffekt funktioniert so ein Hauswasserwerk ja 
auch immer gleich, gibt halt Pumpe, Druckwächter, Wassermangelwächter 
etc.), das Ganze wird unter einer gemeinsamen Typenbezeichnung 
"Hauswasserwerk XYZ-ABC-123 mit Pumpeinheit $Hersteller $Typ" verkauft.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird?

Ohne CE keine Pflicht zur BedAnl. Du hast zu deinem Haus auch keine 
mitbekommen.

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Ok, danke, das mit CE leuchtet natürlich ein. Aber darf man ein Ding,
> das über Automatik- und Handbetrieb verfügt echt einfach so verkaufen
> ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird?

Darf man eine Treppenhauslichtsteuerung denn dann einfach so verbauten?

Oder einen Bewegungsmelde rmit Hand-Automatikschalter?

Soll Dir der Installateuer eine extra bebilderte Anleitung erstellen und 
für dieses individuelle Werk nochmals 500 Euro abrechen?

Du wärst Doch der erste der schreit und fragt ob es nötig sei.

Irgendwo muss man die Kirche auch im Dorf lassen.

Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu 
machen, wenn du welche brauchst?

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je 
nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.
Wärst du dann zufrieden?

von ThomasW (Gast)


Lesenswert?

muss der Klempner dann auch ne Bedienungsanleitung für den neuen 
Spülkasten erstellen? ... Leute gibt's ...

von Peter (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:

> Eure Meinung dazu? Mit Verweis auf welche Richtlinien und Normen
> (DIN/EN) kann man ihn doch noch überreden? Muss die Betriebsanleitung
> einen Schaltplan enthalten?
Du bist ein sehr unsympatischer kleinlicher Typ.
Manchmal wünsche ich mir eine Datenbank in der Menschen wie du 
eingetragen sind, damit Gewerbetreibende gewarnt sind.

von fragender (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Es handelt sich offenbar nicht um ein Fertiggerat, sondern um eine
> Einzelanfertigung.
>
> Nein, kein CE und somit keine BedAnl nötig..

Eine Frage noch, ist diese Ausnahme auch irgendwo zu finden? Wikipedia 
erwähnt die nicht, und auch die meisten Sondermaschinen sind ja 
Einzelstücke? Lt. Wikipedia sind nur Verpackungsmaterialien etc. von CE 
ausgenommen?

Sven L. schrieb:
> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu
> machen, wenn du welche brauchst?

Dass es mir nicht um mich geht, hab ich bereits im Ausgangsposting 
erwähnt:

fragender schrieb:
> meine Angehörigen sollen
> ja wenn ich im Krankenhaus liege zur Not auch irgendwo nachlesen können
> wie man zwischen Automatik- und Handbetrieb wechselt oder den
> Motorschutz resetiert.

Mein Spülkasten oder mein Treppenhaus hat im Gegensatz zum 
Hauswasserwerk auch nicht diverse
Tatsächlich wird aber auch für beide eine Anleitung mitgeliefert, 
nämlich die des Herstellers, weil der einbauende ja nix daran 
modifiziert. Das Hauswasserwerk hingegen ist für außenstehende quasi 
unwartbar, keiner weiß was die unbeschrifteten Knöpfe machen, und die 
Belegung der unbeschrifteten Sensorkabel die im Schacht verschwinden 
darf selbst der Elektriker sich rausmessen oder erraten. Praktisch, wenn 
man sich das Geschäft sichern will.

Peter schrieb:
> Manchmal wünsche ich mir eine Datenbank in der Menschen wie du
> eingetragen sind, damit Gewerbetreibende gewarnt sind.

Tja, und ich würde mir eine Datenbank wünschen mit Handwerkern 
(wahrscheinlich bist du auch einer davon), die lieber einen jährlichen 
Servicevertrag und/oder 300km Anfahrt für einen einfachen Sensortausch 
verrechnen, anstatt dem Kunden die günstige, anderweitige Reparatur zu 
ermöglichen.
Ansonsten sehr vielsagend, wie manche Leute hier auf eine sachliche 
Frage antworten, insbesondere die Gäste. Muss schon ziemlich 
frustrierend sein, euer Leben.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Auf die CE-Konformitätserklärung hätte man eventuell einen Anspruch, 
aber in der Regel genügt der Aufkleber mit dem der Hersteller auch 
haftbar ist.


Auf Schaltpläne hat man keinerlei Rechtsansprüche. Es muss aber möglich 
sein, dass auch andere Handwerker Zugriff darauf haben die die Geräte 
selber nicht eingebaut haben, deshalb geben seriöse Handwerksfirmen alle 
Unterlagen mit.

Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs. 
4 ProdSG)

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

BTW:
Die Frage gehört eher in ein Rechtsforum (dort bekommt man vernünftige 
Antworten), nicht hier in dieses Bastlerforum (man sieht hier ja häufig 
was für dumme Kommentare hier kommen).
https://www.juraforum.de/forum/f/verbraucherrecht/

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu
>> machen, wenn du welche brauchst?
>
> Dass es mir nicht um mich geht, hab ich bereits im Ausgangsposting
> erwähnt:
Gut formuliere ich es nochmals um für Dich!
Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu 
machen, mit denen auch andere etwas anfangen können, falls dies 
unbedingt erforderlich sein sollte?

So schwierig wird das bissle Hauswasserwerk nun auch nicht sein.

Kumpel hat auch eins, da ist ein Schwimmerschalter im Brunnen, der über 
einen Schütz das HWW abschaltet, wenn der Brunnen ler ist. Ansonsten hat 
das HWW eine Pumpe und einen Druckschalter, alles schon fertig vom 
Hersteller.

Du schreist nach einer Doku, mit der Du am Ende eh nix anfangen kannst, 
weil Du keine Ahnung hast. Ein anderer Handwerker wird dank seiner 
Erfahrung und fachlichen Ausbildung wahrscheinlich auch ohne Doku in der 
Lage sein so eine Minianlage zu verstehen.

Wenn Du nur wüsstest, an wie viele viel kompliziertere Anlagen man 
kommt, ohne Doku und trotzdem ist dem Fachmann klar was zu tun ist.

Es ist wieder typisch deutsch, da wird gejammert, das man für unter 50 
Euro + USt keinen Handwerker mehr bekommt, erwartet aber dann sonst 
etwas.

Wie schon gesagt, gegen Endgeld wirst Du auch ein entsprechende Doku 
bekommen können. Doku erstellen braucht auch Zeit!

Vielleicht hast Du auch bei der Auftragsvergabe einfach den Fehler 
gemacht, nicht explizit anzugeben, das Du eine wie auch immer geartete 
schriftliche Dokumentation wüschst. Und warum hast Du das nicht gemacht, 
ganz einfach: weil's dann von Anfang an teuerer geworden wäre.

Was Du sicherlich einfordern kannst, das man Dir die Beizettel der 
einzelnen Komponenten auf der Baustelle lässt.

fragender schrieb:
> Ansonsten sehr vielsagend, wie manche Leute hier auf eine sachliche
> Frage antworten, insbesondere die Gäste. Muss schon ziemlich
> frustrierend sein, euer Leben.

Geil sagt der Gast zum Gast!

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Es spielt doch keine Rolle ob die Bedienung leicht oder schwer ist. 
Selbst zu einem Autoschlüssel bekommt man eine BA, obwohl sie im Prinzip 
auf den Tasten des Schlüssels steht (die Symbolig ist doch 
unmissverständlich). Und eine BA muss man nur einmal erstellen, und 
nicht für jeden Kunden separat, also muss man dafür auch nichts extra 
berechnen.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Im Übrigen sind CE-Kennzeichnungspflicht und Bedienungsanleitung 
rechtlich zwei verschiedene Dinge. Auch ohne CE-Kennzeichnungspflicht 
kann man einen Rechtsanspruch auf eine BA haben, vor allem wenn man die 
"allgemeine Verkehrsauffassung" berücksichtigt nach welcher eine 
Bedienungsanleitung zu technischen Geräten (auch von deutschen 
Gerichten) als selbstverständlich angesehen wird. Allerdings besteht 
wohl kein Anspruch auf eine gedruckte BA, die digitale Version reicht 
wohl.

: Bearbeitet durch User
von fragender (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Auf die CE-Konformitätserklärung hätte man eventuell einen Anspruch,
> aber in der Regel genügt der Aufkleber mit dem der Hersteller auch
> haftbar ist.

Aufkleber wär schon völlig OK.

René H. schrieb:
> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.
> 4 ProdSG)

Danke.

Sven L. schrieb:
> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu
> machen, mit denen auch andere etwas anfangen können, falls dies
> unbedingt erforderlich sein sollte?

Natürlich. Aber wie komm ich dazu?

Sven L. schrieb:
> Ansonsten hat
> das HWW eine Pumpe und einen Druckschalter, alles schon fertig vom
> Hersteller.

Wenn du das Eingangsposting gelesen hättest, würdest du feststellen dass 
da nix "fertig vom Hersteller" ist.

Sven L. schrieb:
> mit der Du am Ende eh nix anfangen kannst,
> weil Du keine Ahnung hast.

Interessante Behauptung.

Sven L. schrieb:
> Ein anderer Handwerker wird dank seiner
> Erfahrung und fachlichen Ausbildung wahrscheinlich auch ohne Doku in der
> Lage sein so eine Minianlage zu verstehen.

Natürlich, allerdings muss der andere Handwerker erstmal zwei Stunden 
bezahlte Arbeitszeit investieren um den unbeschrifteten, 
undokumentierten Kabelverhau rauszumessen (die Sensorkabel verschwinden, 
wie bereits im vorigen Posting erwähnt, im Schacht).

Sven L. schrieb:
> Es ist wieder typisch deutsch, da wird gejammert, das man für unter 50
> Euro + USt keinen Handwerker mehr bekommt, erwartet aber dann sonst
> etwas.
>
> Wie schon gesagt, gegen Endgeld wirst Du auch ein entsprechende Doku
> bekommen können. Doku erstellen braucht auch Zeit!

Das Ding kostet fünfstellig.

Sven L. schrieb:
> Vielleicht hast Du auch bei der Auftragsvergabe einfach den Fehler
> gemacht, nicht explizit anzugeben, das Du eine wie auch immer geartete
> schriftliche Dokumentation wüschst. Und warum hast Du das nicht gemacht,
> ganz einfach: weil's dann von Anfang an teuerer geworden wäre.

Stimmt, wenn ich ein Auto kaufe sag ich ja auch extra dazu, dass ich ein 
Handbuch haben will.

Sven L. schrieb:
> Geil sagt der Gast zum Gast!

Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du festgestellt dass ich das 
nicht am Gast-Status festgemacht habe.

René H. schrieb:
> Allerdings besteht
> wohl kein Anspruch auf eine gedruckte BA, die digitale Version reicht
> wohl.

Wär völlig OK so, allerdings habe ich Zweifel dass überhaupt irgendeine 
Form der Doku existiert.

René H. schrieb:
> Die Frage gehört eher in ein Rechtsforum (dort bekommt man vernünftige
> Antworten), nicht hier in dieses Bastlerforum (man sieht hier ja häufig
> was für dumme Kommentare hier kommen).
> https://www.juraforum.de/forum/f/verbraucherrecht/

Danke, den Eindruck bekomme ich auch, ich dachte ja hier hätte der eine 
oder andere Handwerker Erfahrung mit dem Thema, aber offensichtlich 
haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme oder 
vertreten die gleiche Auffassung wie mein Klemptner, nämlich dass der 
Kunde gefälligst zahlen und dann aber auch schon wieder schweigen soll.

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> aber offensichtlich
> haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme

Kommen wir jetzt zum wahren Grund für diesen Thread?

fragender schrieb:
> Das Ding kostet fünfstellig.

Was bitte soll bei einem Hauswasserwerk 5-stellig kosten?
Rechnest du die Kosten für die Installation der Leitungen und der 
Zisterne mit ein?
Oder ist das ein 20 Parteien Mietshaus?

Du hast allerdings in einer Sache recht, Handwerker drücken sich wo sie 
nur können vor jeglicher Dokumentation.
Egal ob Elektriker oder Installateur oder Estrichleger.
Auch Architekturbüros die komplette Häuser mehr oder weniger 
schlüsselfertig erstellen.
Das musst du schon bei der Auftragsvergabe mit fixieren und danach 
einfordern. Und dann wird auch das Angebot entsprechend teurer.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Vielleicht gibt es bei den Herstellern der einzelnen Geräte je eine BA 
und/oder CE? Für mein MeanWell-Netzteil musste ich mir auch erst alles 
beim Hersteller zusammensuchen, da der Verkäufer nur die 
BA/Kurzanleitung mitgeliefert hat.

von fragender (Gast)


Lesenswert?

Udo S. schrieb:
> fragender schrieb:
>> aber offensichtlich
>> haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme
>
> Kommen wir jetzt zum wahren Grund für diesen Thread?

Leider hat es außer mumpel keiner geschafft, auch nur ansatzweise 
sachlich zu antworten. Damit sollte geklärt sein, wie hoch die Dichte an 
Leuten mit ernsthaften Problemen hier ist, und damit ist das Thema für 
mich auch erledigt.

Udo S. schrieb:
> fragender schrieb:
>> Das Ding kostet fünfstellig.
>
> Was bitte soll bei einem Hauswasserwerk 5-stellig kosten?

Lustig, erst wird einem Geiz vorgeworfen, wenn man dann sagt dass man eh 
schon einen Haufen Geld zahlt in der Hoffnung, dafür einen ansatzweise 
ehrlichen Handwerker zu kriegen, passt es auch wieder nicht.

Udo S. schrieb:
> Rechnest du die Kosten für die Installation der Leitungen und der
> Zisterne mit ein?

Natürlich nicht. Allein die Brunnenpumpe (Tiefbrunnen) kostet fast 
5000€, und dann will man ja auch dem Elektriker nicht nur 50€ zahlen, 
damit man auch was ordentliches bekommt dafür. Was rauskommt sieht man 
eh, da hätte man auch die Polen kommen lassen und für das gesparte Geld 
dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen 
können.

Udo S. schrieb:
> Und dann wird auch das Angebot entsprechend teurer.

Ach? Noch teurer? Eh noch nicht teuer genug?

René H. schrieb:
> Vielleicht gibt es bei den Herstellern der einzelnen Geräte je eine BA
> und/oder CE?

Das ist eh kein Problem, leider hilft das nichts wenn da 5 Sensorkabel 
in die Tiefe gehen und keiner weiß welches zu welchem Sensor gehört. 
Also entweder die errichtende Firma für teures Geld kommen lassen (wohl 
das Ziel hinter der fehlenden Doku) oder den Elektriker des Vertrauens 
erstmal ein, zwei Stunden nur fürs aufdröseln des Chaos bezahlen.

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

Udo S. schrieb:
> Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je
> nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.
> Wärst du dann zufrieden?

Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich 
erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung 
als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> leider hilft das nichts wenn da 5 Sensorkabel in die Tiefe gehen und
> keiner weiß welches zu welchem Sensor gehört.

Da sehe ich kein großes Problem. Einen Kollegen mitbringen, dann geht 
das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit 
dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Bei Telefon- und 
Netzwerkkabeln macht man das auch so wenn die Dokumentation fehlt.), man 
braucht dann nur fähige Elektriker. Aber natürlich geht es mit einer 
vernünftigen Dokumentation schneller. Leider gibt es für eine 
Dokumentation m.W. tatsächlich keinen Rechtsanspruch. Man muss lediglich 
wissen wo der Notausschalter ist (zugänglich auch für die Feuerwehr?).

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
> Udo S. schrieb:
>> Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je
>> nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.
>> Wärst du dann zufrieden?
>
> Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich
> erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung
> als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.

Einfacher wäre es, die Anschlußstecker entsprechend zu beschriften. Oder 
man nutzt Farbcodierte Kabel (Bei drei Adern pro Sensor wären das bei 5 
Sensoren 15 verschiedene Farbcodierungen).

: Bearbeitet durch User
von fragender (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Einen Kollegen mitbringen, dann geht
> das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit
> dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Bei Telefon- und
> Netzwerkkabeln macht man das auch so wenn die Dokumentation fehlt.), man
> braucht dann nur fähige Elektriker.

Natürlich, nur seh ich halt nicht ein, bei dem Preis dann auch noch den 
Elektriker zahlen zu müssen, der das Chaos auflöst.

Reinhard S. schrieb:
> Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich
> erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung
> als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.

Massenware nur bedingt, im Wesentlichen halt ein paar 
Wasserstandssensoren, Druckwächter, Motorschutz und Pumpen in mehr oder 
minder "fantasievoller" Art und Weise zusammengeschlossen (welche 
Überwachungen in welchem Betriebsmodus greifen, darf man  aus der 
"kreativen" Verschaltung selbst rausfinden). Die Firma kauft das Ding 
nicht fertig zu, verbaut es aber mutmaßlich >100 Mal im Jahr mit 
unterschiedlichen Pumpen.

von Karl (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Da sehe ich kein großes Problem. Einen Kollegen mitbringen, dann geht
> das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit
> dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen.

Klar, bei einem wasserdicht gekapselten Sensor kann man unten im Brunnen 
( wahrscheinlich Tiefe > 8 m, Durchmesser < 200 mm) mal die Kabel 
zusammentüdeln.

Weißt du ansatzweise worum es geht?

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Da hast Du auch wieder recht. Dafür gibt es aber Kabelbeschrifter (gibt 
es auch aus Kunststoff).

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Damit sollte geklärt sein, wie hoch die Dichte an
> Leuten mit ernsthaften Problemen hier ist

Der mit dem größten Problem bist du.
Von Anfang an polemisch, falsche oder fehlende Infos, keinerlei 
Verständnis vom Unterschied zwischen einer individuell geplanten und 
erstellen Anlage und einem fertig gekauften Gerät, Beleidigungen, 
verdrehte Wahrheiten, ...

Die Liste ist ziemlich lang!

Viel Spass mit deinem nächsten Handwerker, das arme Schwein tut mir 
jetzt schon leid auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit 
Handwerkern habe.

von fragender (Gast)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Dafür gibt es aber Kabelbeschrifter (gibt
> es auch aus Kunststoff).

Das muss aber der Errichter machen.

Udo S. schrieb:
> polemisch

Wo?

Udo S. schrieb:
> falsche oder fehlende Infos

Welche?

Udo S. schrieb:
> keinerlei
> Verständnis vom Unterschied zwischen einer individuell geplanten und
> erstellen Anlage und einem fertig gekauften Gerät

Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir 
bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede 
Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede 
kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.

Udo S. schrieb:
> Beleidigungen

Wo?

Udo S. schrieb:
> verdrehte Wahrheiten

Wo?

Udo S. schrieb:
> Viel Spass mit deinem nächsten Handwerker, das arme Schwein tut mir
> jetzt schon leid auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit
> Handwerkern habe.

Ja, der arme, soll doch tatsächlich bei >10k€ zumindest eine A4-Seite an 
Doku mitliefern und einen einfache Reparatur durch den Elektriker ums 
Eck ermöglichen.
Leider geht deine Orgie an Beleidigungen wieder nicht auf meine Frage 
ein. Offenbar scheinst auch du gewisse Probleme zu haben.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede
> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede
> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.

Bei solchen Anlagen hat der Kunde in der Regel die Unterlagen nach 
kurzer Zeit sowieso verschmissen oder weggeworfen. Davon wird generell 
ausgegangen. Wenn bei Dir die Elektrik brennt, keine falsche 
Installation vorlag (es selbst gemacht hatte) dann weiss auch keiner der 
Bewohner mehr, welchen Handwerker er hatte und wo die Rechnungen sind.

Der Handwerker muss aber seiner Versicherung für Schadensfälle 
garantieren, dass er nur zulässiges Material verbaut. Dazu gehört eine 
Rechnung mit den Angaben der Typen der verbauten Geräte. Anhand dieser 
sollten auch die Datenblätter im Internet zu finden sein. Es gibt 
Hersteller, die geben deshalb nur noch ein Blatt in der Verpackung mit.

Er könnte auch eine Rechnung machen nur mit der Angabe eine Pumpe, 5 
Sensoren, wie verbaut, nur die Preise daneben geschrieben und 
Beipackzettel übergeben darauf notieren. Die Prinzipskizze der 
Verschaltung sollte bereits auf dem Angebot stehen. Aber erwarte Dir 
nicht zu viel davon. Daraus geht nur hervor, welche Geräte an ein 
anderes Gerät angeschlossen wurden. D.h. Steuerung geht an Pumpe, 
Sensoren bei Pumpe zum Steuergerät und das kann auch nur eine Linie für 
alle sein.

von René F. (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> und auch die meisten Sondermaschinen sind ja
> Einzelstücke?

Tja, Sondermaschinen haben auch ihren Preis, haben hier 4 Stück stehen 
(gab insgesamt mal 10 Stück dieses „Typs“ für uns) (Kaufpreis je ca. 1,6 
Millionen), die Maschinen liefen jetzt ca. 20 Jahre und wir haben zwar 
einiges an Unterlagen bekommen, aber glaub mir, keine Dokumentation war 
wirklich vollständig, mein Vorgesetzter meint 2/3 der Dokumentation ist 
beim Hersteller verschollen. Kürzlich war ein Service Techniker zur 
Störungsbehebung bei uns, das Maschinenbauunternehmen stellte sogar die 
Vorbereitungszeit am Vortag in Rechnung (3000€) gut, wegen der Rechnung 
wird immer noch gestritten, hat aber noch weitere Gründe, die Störung 
tritt nun zwar deutlich seltener auf, in den ersten 15 Jahren kam es an 
diesem Teil der Maschine nie zu einer Störung und die anderen Maschinen 
haben das Problem auch nicht.

von heizer (Gast)


Lesenswert?

Die entscheidende Frage ist doch: Wurde die Rechnung schon bezahlt? 
Falls nicht würde ich bis auf weiteres, also vorliegen einer anständigen 
Doku, auch kein Geld überweisen.
Das kannst Du nämlich ohne gravierende Nachteile, wenns Hart auf Hart 
kommt, immer noch dem Gerichtsvollzieher in die Hand drücken, so er denn 
vor der Tür steht. Aber bis der kommt das dauert...

Bis dahin kann der Handwerker sich in Ruhe überlegen ob er seine Zeit 
lieber mit Erstellen der Unterlagen oder mit der Organisation von 
komplexen Rechtsstreitigkeiten verbringt.

Außerdem sollte man dezent darauf hinweisen, daß beabsichtigt ist die 
Anlage von einem Gutachter überprüfen zu lassen. Es ist davon auszugehen 
daß sich Mängel finden werden...
Wurden ungünstige Materialkombinationen verbaut, etwa Kupfer- und 
verzinktes Rohr oder Druckkessel? Für alle Verschraubungen und 
Rohrverbindungen trinkwassertaugliches Material verwendet? Ist der 
Kessel zwangsdurchströmt und gibt es keine anderen toten Rohrenden mit 
stehendem Wasser? Überdruckventil vorhanden? Verbaute Filter 
rückspühlfähig? Et cetera, et cetera.., Sachverständige kennen sich 
aus...!

Und nein, ich bin kein Nörgler, habe aber einschlägige Erfahrungen mit 
der desaströsen Unfähigkeit von Heizungsbauern. Schier unglaublich was 
sich so als "Meisterbetrieb" auf dem Markt herumtreibt. Insbesondere 
wenns Fachübergreifend in Richtung Elektronik oder Regelungstechnik 
geht. Da muß man sich einfach zur Wehr setzen. Wenn der "Meister" selbst 
keine Ahnung hat, dann muß er halt entsprechende Leute einstellen.

Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel 
verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen 
halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt. 
Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Und das gilt es 
auch durchzusetzen!

von Reinhard S. (rezz)


Lesenswert?

heizer schrieb:
> Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel
> verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen
> halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt.

Wenn der TO für das Ding 10.000T€ bezahlt hat würd ich auch ne Doku 
machen, immerhin gabs dann für ein Hauswasserwerk 15 Jahre Urlaub dazu 
:D

> Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu.

Ne neue Bedienungsanleitung schreiben würd ich da aber auch nicht und 
Schaltplan sowieso nicht, hat der Installateur ja wahrscheinlich selber 
nicht bekommen. Kabelbeschriftung wäre natürlich, bei 
Vertauschungsgefahr, super. Aber das geht sicher aus der online 
verfügbaren Anleitung hervor :D

: Bearbeitet durch User
von fragender (Gast)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Bei solchen Anlagen hat der Kunde in der Regel die Unterlagen nach
> kurzer Zeit sowieso verschmissen oder weggeworfen.

René F. schrieb:
> Tja, Sondermaschinen haben auch ihren Preis,

Naja, für die Frage ob CE-pflichtig oder nicht spielt ja weder der Preis 
eine Rolle noch was ich mit der Produktdoku mache. Und wie weiter oben 
schon festgestellt wurde, liegt der Preis durchaus über dem 
Durchschnitt, da könnte man ein, zwei A4-Seiten Doku schon durchaus 
erwarten.

heizer schrieb:
> Die entscheidende Frage ist doch: Wurde die Rechnung schon bezahlt?

Leider ja. Zumindest elektrotechnisch scheint alles so weit ohne 
sicherheitsrelevante Mängel zu sein, die Ausführung ist halt extrem 
unsauber, ob aus Schlamperei oder um Wartung und Reparatur zu 
erschweren, darf man selbst interpretieren.

heizer schrieb:
> Und nein, ich bin kein Nörgler, habe aber einschlägige Erfahrungen mit
> der desaströsen Unfähigkeit von Heizungsbauern. Schier unglaublich was
> sich so als "Meisterbetrieb" auf dem Markt herumtreibt. Insbesondere
> wenns Fachübergreifend in Richtung Elektronik oder Regelungstechnik
> geht. Da muß man sich einfach zur Wehr setzen. Wenn der "Meister" selbst
> keine Ahnung hat, dann muß er halt entsprechende Leute einstellen.
>
> Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel
> verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen
> halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt.
> Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Und das gilt es
> auch durchzusetzen!

Danke, du sprichst mir aus der Seele! Vor allem, man lässt eine 
Fachfirma antanzen die jedes Jahr hunderte Brunnensanierungen durchführt 
statt einfach einen Polentrupp oder den kauzigen alten Installateur vom 
Nachbardorf zu holen, zahlt entsprechend mehr und dann passt der Service 
hinten und vorne nicht. Da hilft nur mehr rausholen was rechtlich 
möglich ist und dann Geschäftsbeziehung beenden und ab zur Konkurrenz.

von fragender (Gast)


Lesenswert?

Reinhard S. schrieb:
> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber
> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online
> verfügbaren Anleitung hervor :D

Es handelt sich um kein fertiges Produkt.

von Polster (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber
>> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online
>> verfügbaren Anleitung hervor :D
>
> Es handelt sich um kein fertiges Produkt.

fragender schrieb:
> Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir
> bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede
> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede
> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.

Du widersprichst dir selbst. Wenn es kein fertiges Produkt ist, dann ist 
es wohl doch eine kundenspezifische Erstellung.

von Zeno (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> ... insbesondere die Gäste.

sagt einer der hier selbst nur als Gast auftritt.

Zu der Frage:
CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein 
fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus 
Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben) 
zusammengesetzt wurde.
Schaltplan wäre gegen ein entsprechendes Endgeld sicher machbar, 
andererseits ist ein Hauswasserwerk keine Raketenwissenschaft und ein 
guter Elektriker repariert das auch ohne Schaltplan.
Wenn er Dir die Bedienung mündlich erklärt ist auch dies völlig 
ausreichend, denn auch die Bedienung eines Hauswasserwerkes dürfte fast 
niemanden überfordern. Du kannst Dir ja Notizen machen und daraus eine 
Bedienungsanleitung selbst fertigen, wenn Du das für notwendig 
erachtest.

von Zeno (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> für das gesparte Geld
> dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen
> können.

Mit einem Schaltplan vom Polen - ich lache mich kaputt.

von Kunde droht mit Auftrag (Gast)


Lesenswert?

Udo S. schrieb:
> auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit Handwerkern habe.

Das stimmt allerdings!

Beitrag "Re: Erneuerung Gastherme"

von Laie (Gast)


Lesenswert?

Zeno schrieb:
> fragender schrieb:
> Zu der Frage:
> CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein
> fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus
> Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben)
> zusammengesetzt wurde.
Mich interessiert das Thema auch. Wo steht das, dass nur Handelsware CE 
benoetigt? (So interpretier ich deine Aussage)

von Laie (Gast)


Lesenswert?

Hier ein interessanter Link, beantwortet die Frage des TE aber auch 
nicht.

"Pumpen, die kraftbetrieben sind bzw. dafür vorgesehen, entsprechen der 
Maschinendefinition in Artikel 2 a, erster Bindestrich der MRL."[1]

"Wird eine als vollständige Maschine gelieferte Pumpe mit 
CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in eine Rohrleitung 
installiert und nicht Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen, muss 
der „Einbauer“ im Rahmen der MRL nichts weiter veranlassen."[1]

"Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“ (Anlage) ist eine Maschine im 
Sinne der MRL."[2]

Ich versteh den Text so, dass in der Anlage mindestens zwei "Maschinen" 
verbaut sein müssen, damit die ganze Anlage zur Maschine wird. Ansonsten 
könnte das CE einer Maschine, z.B. einer Pumpe, reichen.

Und für eine vollständige Maschine braucht es CE.

[1]
http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/2019_Pumpen_un-vollstaendige_Maschinen.pdf
[2]
http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/Armaturen_in_Fluidtechnischen_Anlagen_Maschinenrichtlinie_2006-42-EG.pdf

von Petrus (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Hallo zusammen,
> der Installationsfachbetrieb meines geringsten Misstrauens hat mir vor
> kurzem das Hauswasserwerk erneuert. Im Wesentlichen hat er dafür nur
> Pumpen, Schutzgeräte und Sensoren elektrisch und hydraulisch
> zusammengeschlossen.
>
> Nun bin ich der Meinung, dass er dafür,

Warum? Verstehe ich nicht. Hat doch nur eine bestehende Anlage mit neuen 
Komponenten ausgestattet. Also 1:1 der gleiche Käse...

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

So jetzt bemitleiden wir den TO noch alle eine Runde, bevor sich der 
Thread in Luft auflöst!

Ja hätte ja wenigstens mal paar Bilder von seinem 
Raketentechnikhauswasserwerk machen können, damit mal jeder sieht, wie 
kompliziert sowas ist?

So müssen wir alle einer schlechten Beschreibung Glauben schenken.

Da steht "on" drauf, soll ich da mal draufdrücken?

https://www.youtube.com/watch?v=cjMfZt-JL3o

von fragender (Gast)


Lesenswert?

Polster schrieb:
> fragender schrieb:
>> Reinhard S. schrieb:
>>> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber
>>> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online
>>> verfügbaren Anleitung hervor :D
>>
>> Es handelt sich um kein fertiges Produkt.
>
> fragender schrieb:
>> Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir
>> bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede
>> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede
>> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht.
>
> Du widersprichst dir selbst. Wenn es kein fertiges Produkt ist, dann ist
> es wohl doch eine kundenspezifische Erstellung.

Es handelt sich um kein fertig von ihm zugekauftes Produkt, sondern um 
eine von ihm selbst gefertigte Kleinserie für die es dementsprechend 
keine Dokumentation in den Weiten des Internets gibt. Das hab ich 
mehrfach deutlich geschrieben.
Was sind hier eigentlich für Psychopathen unterwegs, die statt auch nur 
mit einem Satz auf die Frage einzugehen irgendwelche komischen 
Unterstellungen tätigen?

Zeno schrieb:
> fragender schrieb:
>> ... insbesondere die Gäste.
>
> sagt einer der hier selbst nur als Gast auftritt.

Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den 
Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer?

Zeno schrieb:
> CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein
> fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus
> Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben)
> zusammengesetzt wurde.

Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr 
gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits 
bestätigt.

Zeno schrieb:
> fragender schrieb:
>> für das gesparte Geld
>> dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen
>> können.
>
> Mit einem Schaltplan vom Polen - ich lache mich kaputt.

Worüber du auch immer lachst.

Petrus schrieb:
> Warum? Verstehe ich nicht. Hat doch nur eine bestehende Anlage mit neuen
> Komponenten ausgestattet. Also 1:1 der gleiche Käse...

Nein hat er nicht. Hab ich nirgends geschrieben.

Sven L. schrieb:
> So jetzt bemitleiden wir den TO noch alle eine Runde, bevor sich der
> Thread in Luft auflöst!

Ich habe nicht um Mitleid gefragt, sondern um eine kompetente 
Rechtsmeinung. Leider schafft es die Mehrheit der Poster offensichtlich 
nicht, eine Sachfrage zu beantworten.
Aber du hast Recht, für mich ist der Thread erledigt, offensichtlich 
gibt es nur Trolle hier.

Sven L. schrieb:
> Ja hätte ja wenigstens mal paar Bilder von seinem
> Raketentechnikhauswasserwerk machen können, damit mal jeder sieht, wie
> kompliziert sowas ist?
>
> So müssen wir alle einer schlechten Beschreibung Glauben schenken.

Völlig irrelevant für die Rechtsgrundlage.

Laie schrieb:
> Hier ein interessanter Link, beantwortet die Frage des TE aber auch
> nicht.
>
> "Pumpen, die kraftbetrieben sind bzw. dafür vorgesehen, entsprechen der
> Maschinendefinition in Artikel 2 a, erster Bindestrich der MRL."[1]
>
> "Wird eine als vollständige Maschine gelieferte Pumpe mit
> CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in eine Rohrleitung
> installiert und nicht Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen, muss
> der „Einbauer“ im Rahmen der MRL nichts weiter veranlassen."[1]
>
> "Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“ (Anlage) ist eine Maschine im
> Sinne der MRL."[2]
>
> Ich versteh den Text so, dass in der Anlage mindestens zwei "Maschinen"
> verbaut sein müssen, damit die ganze Anlage zur Maschine wird. Ansonsten
> könnte das CE einer Maschine, z.B. einer Pumpe, reichen.
>
> Und für eine vollständige Maschine braucht es CE.

Vielen Dank, doch das beantwortet die Frage ziemlich gut!

Für mich ist dieses Forum erledigt, vielen Dank an @Laie, @heizer und 
@mumpel für ihre sachlichen Antworten. Alle anderen sollten sich 
vielleicht mal psychologische Hilfe suchen.

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Du bist doch nur ein kleiner Knallkopp und widersprichst Dir andauernd 
selber.

Wenn du was möchtest dann hast du zuerst zu liefern!

Zustand vor den Arbeiten und danach!!!

Dann Vergleichen!

Dann fragen, gegebenenfalls...

von Hennes (Gast)


Lesenswert?

Willkommen im Forum :-(

Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls 
kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen 
antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen 
Leben.

Aber wie du siehst gibt es (fast) immer auch vernünftige Hilfe - man 
muss die halt "nur" erkennen und sieben können.
Bei deiner Frage noch recht einfach möglich - was aber einen Unwissenden 
bei komplexeren Fragen (Halt E-Technik  und Programmierung) hier 
zugemutet wird ist eine (leider "normale" Frechheit...

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Niemand hindert den To seine Fragen hier nochmals einzustellen.

Merke: pro Frage ein Thread!

Dann löst sich sein geschwurbel von selber auf.

von Hennes (Gast)


Lesenswert?

Ein Gespräch - auch schriftlich entwickelt sich.
Außerdem 100%ig:
Einen der gelangweilten und unzufriedenen  Forenstasis wird das 
auffallen und die werden ihre blöden Kommentare ablassen - man "darf" ja 
bei manchen Zeitgenossen nicht mal in verschiedenen Foren -und ich meine 
jetzt nicht Unterforen - die gleiche Frage stellen.

Es fehlt einfach an Freundlichkeit und den elementarsten Umgangsformen

von MWS (Gast)


Lesenswert?

Man könnte mal BGB 650n lesen und einen Anwalt überlegen lassen, ob der 
650 hier anwendbar ist, weil z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften von 
der Installation betroffen sind.

Natürlich verschafft sich der Handwerker einen Wettbewerbsvorteil bei 
nachfolgenden Wartungsaufträgen, wenn er die Unterlagen einbehält. Das 
wird der Grund des hiesigen Problems sein.

Was wurde denn bei Auftrag vereinbart, bzw. welcher Leistungsumfang 
steht im Angebot?

von fragender (Gast)


Lesenswert?

Hennes schrieb:
> Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls
> kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen
> antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen
> Leben.

Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele 
Psychopathen auf einen Haufen gesehen.

Es ist wie es ist schrieb:
> Merke: pro Frage ein Thread!

Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat 
außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen. 
Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix 
beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Hennes schrieb:
>> Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls
>> kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen
>> antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen
>> Leben.
>
> Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele
> Psychopathen auf einen Haufen gesehen.
>
> Es ist wie es ist schrieb:
>> Merke: pro Frage ein Thread!
>
> Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat
> außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen.
> Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix
> beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.

Nö,

Ich sehe 3 Fragezeichen. Damit ist das ein Verstoß gegen die 
Forenregeln.

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:

>
> Es ist wie es ist schrieb:
>> Merke: pro Frage ein Thread!
>
> Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat
> außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen.
> Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix
> beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.

Nö,

Ich sehe 3 Fragezeichen. Damit ist das ein Verstoß gegen die 
Forenregeln.

von MWS (Gast)


Lesenswert?

Hennes schrieb:
> Es fehlt einfach an Freundlichkeit und den elementarsten Umgangsformen

Hast Du nichts Besseres zu tun, als hier über Sitte und Anstand 
abzuwinseln?

Bei Deinen Posts stellt man z.B. fest, dass jeglicher Themenbezug fehlt.
Ist das dann besser?

von MWS (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele
> Psychopathen auf einen Haufen gesehen.

Würdest Du Dich im wirklichen Leben auskennen, dann hättest Du bei 
Auftragsvergabe über 10000.- die gewünschte Dokumentation als 
Vertragsbestandteil mit drinnen gehabt und müsstest Dir jetzt keine 
Gratishilfe in einem Forum erbetteln, deren Teilnehmer Du für einen 
Haufen Psychopathen hältst. Wer glaubst Du ist hier wohl der Depp?

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Schau mal ob du hier was findest
https://www.it-recht-kanzlei.de/bedienungsanleitung-deutsche-sprache-produkte.html

Ein Konkurrent könnte ggf. eine Abmahnung schicken.

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Wenn man Geld genug hat und keine anderen Hobbys, dann spielt man hat 
Roulette.

von Zeno (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den
> Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer?

Doch hast Du! Leidest Du so schwer an Alzheimer, daß Du nach ein paar 
Posts schon Dein Geschriebenes vergessen hast?

fragender schrieb:
> Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr
> gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits
> bestätigt.
Wozu sollte die erforderlich sein? Mir ist kein derartiges Gesetz 
bekannt, was dies fordert. Frag den-/diejenigen die behaupten das es so 
sei. Diese Leut können ganz bestimmt die entsprechende Quelle nennen, 
ansonsten ist deren Geschriebenes nur heiße Luft.

fragender schrieb:
> Worüber du auch immer lachst.
Über Deine Naivität.

von Laie (Gast)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Vielen Dank, doch das beantwortet die Frage ziemlich gut!
Der Interpretationsspielraum ob es sich um eine Maschine handelt, 
erscheint mir ziemlich gross. Bspw. koennte man ein Haus, das 
elektrische Fensterlaeden, eine Heizungsanlage mit Pumpen usw. hat rein 
nach der Formulierung der Definition eindeutig als Maschine einordnen. 
Aber ich hab noch nie ein aussen aufgebrachtes, gut sichbares, 
CE-Zeichen auf einem Haus gesehen. Das ist natuerlich ein 
Extrembeispiel, aber das Hauswasserwerk liegt vermutlich in einem 
Graubereich zwischen Haus und dem was man landlaeufig als Maschine 
versteht.

Vielleicht gibt es auch noch andere Ansatzpunkte fuer eine CE-Pflicht: 
Geraete unter Druck, Trinkwasser...

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Ich entnehme dem Geschreibsel des TO das die „Firma“ etwas zusammen 
gebastelt hat. Und dafür muss sie keine Bedienungsanleitung schreiben.

von dum? (Gast)


Lesenswert?

Zeno schrieb:
> fragender schrieb:
>> Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr
>> gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits
>> bestätigt.
> Wozu sollte die erforderlich sein? Mir ist kein derartiges Gesetz
> bekannt, was dies fordert. Frag den-/diejenigen die behaupten das es so
> sei. Diese Leut können ganz bestimmt die entsprechende Quelle nennen,
> ansonsten ist deren Geschriebenes nur heiße Luft.

René H. schrieb:
> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.
> 4 ProdSG)

dum?
https://joscha.com/nichtlustig/040816/

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Zeno schrieb:
> fragender schrieb:
>> Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den
>> Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer?
>
> Doch hast Du! Leidest Du so schwer an Alzheimer, daß Du nach ein paar
> Posts schon Dein Geschriebenes vergessen hast?
>
Er hat ja auch nur eine(1) Frage gestellt. Ich zählte bereits im 
Eingangsposting derer drei (3).

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Aber, damit wir hier nicht weiter raten müssen liefere doch bitte diese 
Informationen...

1.) Fotos von der alten Anlage

2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung

3.) Den Abschluss Bericht

4.) Fotos von der neuen Anlage

5.) die Rechnung

6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde

Noch was?

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

Es ist wie es ist schrieb:
> Aber, damit wir hier nicht weiter raten müssen liefere doch bitte
> diese
> Informationen...
>
> 1.) Fotos von der alten Anlage
>
> 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung
>
> 3.) Den Abschluss Bericht
>
> 4.) Fotos von der neuen Anlage
>
> 5.) die Rechnung
>
> 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde
>
> Noch was?

Ne tut doch nach Seiner Aussage nichts zur Sache!
Don't feed the troll, geh lieber Raclette essen ;)

von fragender (Gast)


Lesenswert?

Sven L. schrieb:
> Ne tut doch nach Seiner Aussage nichts zur Sache!

Was trägt ein Foto zur einfachen Frage "rechtlich verpflichtend: 
ja/nein?" bei? Richtig, gar nix. Aber wenn man sonst nix zur Sache 
beizutragen hat.

Sorry, das Forum ist für mich gestorben, diese Dichte an verzweifelten, 
verbitterten Alkoholikern, die nix besseres zu tun haben als andere zu 
beschimpfen, gibt es wohl nirgends.

von Es ist wie es ist (Gast)


Lesenswert?

Sagt ausgerechnet einer der hier um kostenlose Hilfe und Rechtsberatung 
erbettelt und dabei herum pöbelt...

Pack dich und verschwinde! Aber hoppla fix.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

https://www.stiftung-ear.de/de/startseite

Die wissen am besten Bescheid obs ein Gerät ist.

von Zeno (Gast)


Lesenswert?

dum? schrieb:
> René H. schrieb:
>> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs.
>> 4 ProdSG)

Ich sehe in dem genannten Gesetzestext keinen verbindlichen 
Rechtsanspruch für eine Bedienungsanleitung. Dort steht:

(4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines 
Produkts bestimmte Regeln zu beachten,
um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei 
der Bereitstellung auf dem Markt hierfür
eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den 
Rechtsverordnungen nach § 8 keine
anderen Regelungen vorgesehen sind.

Eine Gebrauchsanleitung ist nur dann erforderlich, wenn der unsachgemäße 
Gebrauch ein Sicherheits- und/oder Gesundheitsrisiko darstellt. Bei 
einer Hauswasseranlage im Allgemeinen wohl eher nicht der Fall.
Instandhaltung soll der TO ja nicht selbst machen, sondern dafür eine 
Fachfirma beauftragen.

Wenn ich mir so etwas 
https://www.bueromarkt-ag.de/kabelschere_sundr_580010170_elektro-kabelschneider,p-580010170,l-google-css,pd-b2c.html?gclid=EAIaIQobChMIvbz98vP47QIVTPBRCh0rPAyJEAQYASABEgII8fD_BwE 
kaufe, kekomme ich auch keine Bedienungsanleitung dazu, obwohl der 
Kabelschneider bei unsachgemäßen Gebrauch durchaus erhebliche 
gesundheitliche Risiken birgt.

fragender schrieb:
> diese Dichte an verzweifelten,
> verbitterten Alkoholikern, die nix besseres zu tun haben als andere zu
> beschimpfen, gibt es wohl nirgends.
Du bist ja hier so zienmlich der Einzige mit pauschalen Beschimpfungen.

von Sebastian S. (amateur)


Lesenswert?

Vor nicht allzu langer Zeit ging ein Artikel durch die Presse, indem ein 
Handwerker über die besserwisserischen "Kenner" - ich glaube von Siemens 
- gewettert hat und ein "Nie wieder mit denen" postuliert hat.

Mich deucht, dass der TO mit dessen Kunde verwandt ist.

Neuen Motor ins Auto eingebaut: "Ich will eine passende 
Bedienungsanleitung dazu haben"!

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Was spricht dagegen, dass ein Kunde eine Bedienungsanleitung wünscht? 
Weshalb zieht ihr denn so dermaßen über den TO her? Dass er keinen 
Schaltplan bekommt ist ein anderes Thema, den kann er (vielleicht) 
ohnehin nicht (selber) lesen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

fragender schrieb:
> Sorry, das Forum ist für mich gestorben, ...

Der erste Post klingt an einigen Stellen, wie von einem nörgelnden 
Kunden eines Handwerkers. Es sind hier im Forum Handwerker, da klingeln 
dann bereits die Alarmglocken. Man will schließlich keine anderen 
unnötig in Schwierigkeiten bringen.
In solchen Fällen wäre zum Beispiel die Handwerkskammer eine 
Ansprechstelle um solch Grundlegendes zu erfragen.

Die Fragen von
Es ist wie es ist schrieb:
sind schon zutreffend. Der TO sollte auch in der Lage sein entsprechend 
anomisiert diese zu beantworten.

Zum Beispiel, als Vorlage für ähnliche Posts:
> 1.) Fotos von der alten Anlage
Die bekam der Handwerker für die Planung des Angebotes als 
Hilfestellung.
(Natürlich kein Zwang die Bilder hier einzustellen)
> 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung
Das war so gemacht worden. Das war nur eine Seite oder hatte noch einige 
Leistungsbeschreibungsseiten dabei.
> 3.) Den Abschluss Bericht
So etwas gab es nicht.
> 4.) Fotos von der neuen Anlage
Diese möchte ich nicht hier hineinstellen.
> 5.) die Rechnung
Die habe ich und da sind alle Komponenten mit TypNr (sogar einige mit 
Seriennummer) aufgeführt.
(Da würde ich auch keinen Scan einer kompletten Rechnung oder 
REchnungsseite hochladen)
> 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde
Kleine Liste, was da ist und kleine Liste von Geräte, wo das fehlt.

Oft liegt die Wahrheit in der Mitte. Wenn unter 6. Geräte genannt wären, 
wo hier mitlesende Handwerker sicher wären, dass Du das haben müßtest, 
diese im Internet verlinkt werden können, hätten die diese Links hier 
bereits eingestellt oder geschrieben für welche Geräte Du unbedingt noch 
einmal nachfragen solltest.

Bisher wird hier bloß auf der Oberfläche des Lackes nur herumgekratzt 
und kann auch nichts brauchbares heraus kommen.

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Was spricht dagegen, dass ein Kunde eine Bedienungsanleitung wünscht?
> Weshalb zieht ihr denn so dermaßen über den TO her? Dass er keinen
> Schaltplan bekommt ist ein anderes Thema, den kann er (vielleicht)
> ohnehin nicht (selber) lesen.

Ach komm, nimm den nicht auch noch in Schutz hier!

Er selber liefert keine gescheiten Informationen, alles stochert im 
Nebel und
kommt hier mit einem Anspruchsdenken daher...

Was und ob er es bekommt, das muss er mit seinem Handwerker ausmachen.
Für Geld bekommt alles.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.