Hallo zusammen, der Installationsfachbetrieb meines geringsten Misstrauens hat mir vor kurzem das Hauswasserwerk erneuert. Im Wesentlichen hat er dafür nur Pumpen, Schutzgeräte und Sensoren elektrisch und hydraulisch zusammengeschlossen. Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, wie für jedes in der EU in Verkehr gebrachte "Ding", eine CE-Konformitätserklärung abliefern und eine Bedienungsanleitung mitliefern muss, am besten inkl. Schaltplan, für Reparaturen an der Elektrik möchte ich ja nicht erst eine Stunde lang die Verschaltung herausfinden. Er weigert sich und behauptet, dass er weder eine CE-Kennzeichnung noch eine Bedienungsanleitung braucht, eine mündliche Einschulung würde reichen. Nun seh ich das natürlich nicht ein, meine Angehörigen sollen ja wenn ich im Krankenhaus liege zur Not auch irgendwo nachlesen können wie man zwischen Automatik- und Handbetrieb wechselt oder den Motorschutz resetiert. Eure Meinung dazu? Mit Verweis auf welche Richtlinien und Normen (DIN/EN) kann man ihn doch noch überreden? Muss die Betriebsanleitung einen Schaltplan enthalten?
fragender schrieb: > Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, wie für jedes in der EU in > Verkehr gebrachte "Ding", eine CE-Konformitätserklärung abliefern und > eine Bedienungsanleitung mitliefern muss Es handelt sich offenbar nicht um ein Fertiggerat, sondern um eine Einzelanfertigung. Nein, kein CE und somit keine BedAnl nötig..
Ok, danke, das mit CE leuchtet natürlich ein. Aber darf man ein Ding, das über Automatik- und Handbetrieb verfügt echt einfach so verkaufen ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird? Zumindest lt. Rechnung handelt es sich nicht um eine tatsächliche Einzelanfertigung (im Endeffekt funktioniert so ein Hauswasserwerk ja auch immer gleich, gibt halt Pumpe, Druckwächter, Wassermangelwächter etc.), das Ganze wird unter einer gemeinsamen Typenbezeichnung "Hauswasserwerk XYZ-ABC-123 mit Pumpeinheit $Hersteller $Typ" verkauft.
fragender schrieb: > ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird? Ohne CE keine Pflicht zur BedAnl. Du hast zu deinem Haus auch keine mitbekommen.
fragender schrieb: > Ok, danke, das mit CE leuchtet natürlich ein. Aber darf man ein Ding, > das über Automatik- und Handbetrieb verfügt echt einfach so verkaufen > ohne dass nur ansatzweise dokumentiert ist was da gemacht wird? Darf man eine Treppenhauslichtsteuerung denn dann einfach so verbauten? Oder einen Bewegungsmelde rmit Hand-Automatikschalter? Soll Dir der Installateuer eine extra bebilderte Anleitung erstellen und für dieses individuelle Werk nochmals 500 Euro abrechen? Du wärst Doch der erste der schreit und fragt ob es nötig sei. Irgendwo muss man die Kirche auch im Dorf lassen. Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu machen, wenn du welche brauchst?
Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt. Wärst du dann zufrieden?
muss der Klempner dann auch ne Bedienungsanleitung für den neuen Spülkasten erstellen? ... Leute gibt's ...
fragender schrieb: > Eure Meinung dazu? Mit Verweis auf welche Richtlinien und Normen > (DIN/EN) kann man ihn doch noch überreden? Muss die Betriebsanleitung > einen Schaltplan enthalten? Du bist ein sehr unsympatischer kleinlicher Typ. Manchmal wünsche ich mir eine Datenbank in der Menschen wie du eingetragen sind, damit Gewerbetreibende gewarnt sind.
MaWin schrieb: > Es handelt sich offenbar nicht um ein Fertiggerat, sondern um eine > Einzelanfertigung. > > Nein, kein CE und somit keine BedAnl nötig.. Eine Frage noch, ist diese Ausnahme auch irgendwo zu finden? Wikipedia erwähnt die nicht, und auch die meisten Sondermaschinen sind ja Einzelstücke? Lt. Wikipedia sind nur Verpackungsmaterialien etc. von CE ausgenommen? Sven L. schrieb: > Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu > machen, wenn du welche brauchst? Dass es mir nicht um mich geht, hab ich bereits im Ausgangsposting erwähnt: fragender schrieb: > meine Angehörigen sollen > ja wenn ich im Krankenhaus liege zur Not auch irgendwo nachlesen können > wie man zwischen Automatik- und Handbetrieb wechselt oder den > Motorschutz resetiert. Mein Spülkasten oder mein Treppenhaus hat im Gegensatz zum Hauswasserwerk auch nicht diverse Tatsächlich wird aber auch für beide eine Anleitung mitgeliefert, nämlich die des Herstellers, weil der einbauende ja nix daran modifiziert. Das Hauswasserwerk hingegen ist für außenstehende quasi unwartbar, keiner weiß was die unbeschrifteten Knöpfe machen, und die Belegung der unbeschrifteten Sensorkabel die im Schacht verschwinden darf selbst der Elektriker sich rausmessen oder erraten. Praktisch, wenn man sich das Geschäft sichern will. Peter schrieb: > Manchmal wünsche ich mir eine Datenbank in der Menschen wie du > eingetragen sind, damit Gewerbetreibende gewarnt sind. Tja, und ich würde mir eine Datenbank wünschen mit Handwerkern (wahrscheinlich bist du auch einer davon), die lieber einen jährlichen Servicevertrag und/oder 300km Anfahrt für einen einfachen Sensortausch verrechnen, anstatt dem Kunden die günstige, anderweitige Reparatur zu ermöglichen. Ansonsten sehr vielsagend, wie manche Leute hier auf eine sachliche Frage antworten, insbesondere die Gäste. Muss schon ziemlich frustrierend sein, euer Leben.
Auf die CE-Konformitätserklärung hätte man eventuell einen Anspruch, aber in der Regel genügt der Aufkleber mit dem der Hersteller auch haftbar ist. Auf Schaltpläne hat man keinerlei Rechtsansprüche. Es muss aber möglich sein, dass auch andere Handwerker Zugriff darauf haben die die Geräte selber nicht eingebaut haben, deshalb geben seriöse Handwerksfirmen alle Unterlagen mit. Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs. 4 ProdSG)
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BTW: Die Frage gehört eher in ein Rechtsforum (dort bekommt man vernünftige Antworten), nicht hier in dieses Bastlerforum (man sieht hier ja häufig was für dumme Kommentare hier kommen). https://www.juraforum.de/forum/f/verbraucherrecht/
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fragender schrieb: > Sven L. schrieb: >> Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu >> machen, wenn du welche brauchst? > > Dass es mir nicht um mich geht, hab ich bereits im Ausgangsposting > erwähnt: Gut formuliere ich es nochmals um für Dich! Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu machen, mit denen auch andere etwas anfangen können, falls dies unbedingt erforderlich sein sollte? So schwierig wird das bissle Hauswasserwerk nun auch nicht sein. Kumpel hat auch eins, da ist ein Schwimmerschalter im Brunnen, der über einen Schütz das HWW abschaltet, wenn der Brunnen ler ist. Ansonsten hat das HWW eine Pumpe und einen Druckschalter, alles schon fertig vom Hersteller. Du schreist nach einer Doku, mit der Du am Ende eh nix anfangen kannst, weil Du keine Ahnung hast. Ein anderer Handwerker wird dank seiner Erfahrung und fachlichen Ausbildung wahrscheinlich auch ohne Doku in der Lage sein so eine Minianlage zu verstehen. Wenn Du nur wüsstest, an wie viele viel kompliziertere Anlagen man kommt, ohne Doku und trotzdem ist dem Fachmann klar was zu tun ist. Es ist wieder typisch deutsch, da wird gejammert, das man für unter 50 Euro + USt keinen Handwerker mehr bekommt, erwartet aber dann sonst etwas. Wie schon gesagt, gegen Endgeld wirst Du auch ein entsprechende Doku bekommen können. Doku erstellen braucht auch Zeit! Vielleicht hast Du auch bei der Auftragsvergabe einfach den Fehler gemacht, nicht explizit anzugeben, das Du eine wie auch immer geartete schriftliche Dokumentation wüschst. Und warum hast Du das nicht gemacht, ganz einfach: weil's dann von Anfang an teuerer geworden wäre. Was Du sicherlich einfordern kannst, das man Dir die Beizettel der einzelnen Komponenten auf der Baustelle lässt. fragender schrieb: > Ansonsten sehr vielsagend, wie manche Leute hier auf eine sachliche > Frage antworten, insbesondere die Gäste. Muss schon ziemlich > frustrierend sein, euer Leben. Geil sagt der Gast zum Gast!
Es spielt doch keine Rolle ob die Bedienung leicht oder schwer ist. Selbst zu einem Autoschlüssel bekommt man eine BA, obwohl sie im Prinzip auf den Tasten des Schlüssels steht (die Symbolig ist doch unmissverständlich). Und eine BA muss man nur einmal erstellen, und nicht für jeden Kunden separat, also muss man dafür auch nichts extra berechnen.
Im Übrigen sind CE-Kennzeichnungspflicht und Bedienungsanleitung rechtlich zwei verschiedene Dinge. Auch ohne CE-Kennzeichnungspflicht kann man einen Rechtsanspruch auf eine BA haben, vor allem wenn man die "allgemeine Verkehrsauffassung" berücksichtigt nach welcher eine Bedienungsanleitung zu technischen Geräten (auch von deutschen Gerichten) als selbstverständlich angesehen wird. Allerdings besteht wohl kein Anspruch auf eine gedruckte BA, die digitale Version reicht wohl.
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René H. schrieb: > Auf die CE-Konformitätserklärung hätte man eventuell einen Anspruch, > aber in der Regel genügt der Aufkleber mit dem der Hersteller auch > haftbar ist. Aufkleber wär schon völlig OK. René H. schrieb: > Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs. > 4 ProdSG) Danke. Sven L. schrieb: > Bist Du nicht selbst in der Lage Dir Notizen über die Funktion zu > machen, mit denen auch andere etwas anfangen können, falls dies > unbedingt erforderlich sein sollte? Natürlich. Aber wie komm ich dazu? Sven L. schrieb: > Ansonsten hat > das HWW eine Pumpe und einen Druckschalter, alles schon fertig vom > Hersteller. Wenn du das Eingangsposting gelesen hättest, würdest du feststellen dass da nix "fertig vom Hersteller" ist. Sven L. schrieb: > mit der Du am Ende eh nix anfangen kannst, > weil Du keine Ahnung hast. Interessante Behauptung. Sven L. schrieb: > Ein anderer Handwerker wird dank seiner > Erfahrung und fachlichen Ausbildung wahrscheinlich auch ohne Doku in der > Lage sein so eine Minianlage zu verstehen. Natürlich, allerdings muss der andere Handwerker erstmal zwei Stunden bezahlte Arbeitszeit investieren um den unbeschrifteten, undokumentierten Kabelverhau rauszumessen (die Sensorkabel verschwinden, wie bereits im vorigen Posting erwähnt, im Schacht). Sven L. schrieb: > Es ist wieder typisch deutsch, da wird gejammert, das man für unter 50 > Euro + USt keinen Handwerker mehr bekommt, erwartet aber dann sonst > etwas. > > Wie schon gesagt, gegen Endgeld wirst Du auch ein entsprechende Doku > bekommen können. Doku erstellen braucht auch Zeit! Das Ding kostet fünfstellig. Sven L. schrieb: > Vielleicht hast Du auch bei der Auftragsvergabe einfach den Fehler > gemacht, nicht explizit anzugeben, das Du eine wie auch immer geartete > schriftliche Dokumentation wüschst. Und warum hast Du das nicht gemacht, > ganz einfach: weil's dann von Anfang an teuerer geworden wäre. Stimmt, wenn ich ein Auto kaufe sag ich ja auch extra dazu, dass ich ein Handbuch haben will. Sven L. schrieb: > Geil sagt der Gast zum Gast! Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du festgestellt dass ich das nicht am Gast-Status festgemacht habe. René H. schrieb: > Allerdings besteht > wohl kein Anspruch auf eine gedruckte BA, die digitale Version reicht > wohl. Wär völlig OK so, allerdings habe ich Zweifel dass überhaupt irgendeine Form der Doku existiert. René H. schrieb: > Die Frage gehört eher in ein Rechtsforum (dort bekommt man vernünftige > Antworten), nicht hier in dieses Bastlerforum (man sieht hier ja häufig > was für dumme Kommentare hier kommen). > https://www.juraforum.de/forum/f/verbraucherrecht/ Danke, den Eindruck bekomme ich auch, ich dachte ja hier hätte der eine oder andere Handwerker Erfahrung mit dem Thema, aber offensichtlich haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme oder vertreten die gleiche Auffassung wie mein Klemptner, nämlich dass der Kunde gefälligst zahlen und dann aber auch schon wieder schweigen soll.
fragender schrieb: > aber offensichtlich > haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme Kommen wir jetzt zum wahren Grund für diesen Thread? fragender schrieb: > Das Ding kostet fünfstellig. Was bitte soll bei einem Hauswasserwerk 5-stellig kosten? Rechnest du die Kosten für die Installation der Leitungen und der Zisterne mit ein? Oder ist das ein 20 Parteien Mietshaus? Du hast allerdings in einer Sache recht, Handwerker drücken sich wo sie nur können vor jeglicher Dokumentation. Egal ob Elektriker oder Installateur oder Estrichleger. Auch Architekturbüros die komplette Häuser mehr oder weniger schlüsselfertig erstellen. Das musst du schon bei der Auftragsvergabe mit fixieren und danach einfordern. Und dann wird auch das Angebot entsprechend teurer.
Vielleicht gibt es bei den Herstellern der einzelnen Geräte je eine BA und/oder CE? Für mein MeanWell-Netzteil musste ich mir auch erst alles beim Hersteller zusammensuchen, da der Verkäufer nur die BA/Kurzanleitung mitgeliefert hat.
Udo S. schrieb: > fragender schrieb: >> aber offensichtlich >> haben die meisten hier entweder ernsthafte psychische Probleme > > Kommen wir jetzt zum wahren Grund für diesen Thread? Leider hat es außer mumpel keiner geschafft, auch nur ansatzweise sachlich zu antworten. Damit sollte geklärt sein, wie hoch die Dichte an Leuten mit ernsthaften Problemen hier ist, und damit ist das Thema für mich auch erledigt. Udo S. schrieb: > fragender schrieb: >> Das Ding kostet fünfstellig. > > Was bitte soll bei einem Hauswasserwerk 5-stellig kosten? Lustig, erst wird einem Geiz vorgeworfen, wenn man dann sagt dass man eh schon einen Haufen Geld zahlt in der Hoffnung, dafür einen ansatzweise ehrlichen Handwerker zu kriegen, passt es auch wieder nicht. Udo S. schrieb: > Rechnest du die Kosten für die Installation der Leitungen und der > Zisterne mit ein? Natürlich nicht. Allein die Brunnenpumpe (Tiefbrunnen) kostet fast 5000€, und dann will man ja auch dem Elektriker nicht nur 50€ zahlen, damit man auch was ordentliches bekommt dafür. Was rauskommt sieht man eh, da hätte man auch die Polen kommen lassen und für das gesparte Geld dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen können. Udo S. schrieb: > Und dann wird auch das Angebot entsprechend teurer. Ach? Noch teurer? Eh noch nicht teuer genug? René H. schrieb: > Vielleicht gibt es bei den Herstellern der einzelnen Geräte je eine BA > und/oder CE? Das ist eh kein Problem, leider hilft das nichts wenn da 5 Sensorkabel in die Tiefe gehen und keiner weiß welches zu welchem Sensor gehört. Also entweder die errichtende Firma für teures Geld kommen lassen (wohl das Ziel hinter der fehlenden Doku) oder den Elektriker des Vertrauens erstmal ein, zwei Stunden nur fürs aufdröseln des Chaos bezahlen.
Udo S. schrieb: > Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je > nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt. > Wärst du dann zufrieden? Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch.
fragender schrieb: > leider hilft das nichts wenn da 5 Sensorkabel in die Tiefe gehen und > keiner weiß welches zu welchem Sensor gehört. Da sehe ich kein großes Problem. Einen Kollegen mitbringen, dann geht das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Bei Telefon- und Netzwerkkabeln macht man das auch so wenn die Dokumentation fehlt.), man braucht dann nur fähige Elektriker. Aber natürlich geht es mit einer vernünftigen Dokumentation schneller. Leider gibt es für eine Dokumentation m.W. tatsächlich keinen Rechtsanspruch. Man muss lediglich wissen wo der Notausschalter ist (zugänglich auch für die Feuerwehr?).
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Reinhard S. schrieb: > Udo S. schrieb: >> Ich hätte die eine Anleitung und Verdrahtungsplan erstellt und dafür je >> nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt. >> Wärst du dann zufrieden? > > Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich > erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung > als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch. Einfacher wäre es, die Anschlußstecker entsprechend zu beschriften. Oder man nutzt Farbcodierte Kabel (Bei drei Adern pro Sensor wären das bei 5 Sensoren 15 verschiedene Farbcodierungen).
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René H. schrieb: > Einen Kollegen mitbringen, dann geht > das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit > dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Bei Telefon- und > Netzwerkkabeln macht man das auch so wenn die Dokumentation fehlt.), man > braucht dann nur fähige Elektriker. Natürlich, nur seh ich halt nicht ein, bei dem Preis dann auch noch den Elektriker zahlen zu müssen, der das Chaos auflöst. Reinhard S. schrieb: > Klingt ja nach der Rechnung doch eher nach Massenware und da hätt ich > erwartet, das zumindest irgendwo im Internet eine Bedienungsanleitung > als PDF existiert. Schaltplan wäre aber in der Tat illusorisch. Massenware nur bedingt, im Wesentlichen halt ein paar Wasserstandssensoren, Druckwächter, Motorschutz und Pumpen in mehr oder minder "fantasievoller" Art und Weise zusammengeschlossen (welche Überwachungen in welchem Betriebsmodus greifen, darf man aus der "kreativen" Verschaltung selbst rausfinden). Die Firma kauft das Ding nicht fertig zu, verbaut es aber mutmaßlich >100 Mal im Jahr mit unterschiedlichen Pumpen.
René H. schrieb: > Da sehe ich kein großes Problem. Einen Kollegen mitbringen, dann geht > das mit Messgeräten relativ schnell (Unten Kabel verbinden und oben mit > dem Messgerät eine Durchgangsprüfung machen. Klar, bei einem wasserdicht gekapselten Sensor kann man unten im Brunnen ( wahrscheinlich Tiefe > 8 m, Durchmesser < 200 mm) mal die Kabel zusammentüdeln. Weißt du ansatzweise worum es geht?
Da hast Du auch wieder recht. Dafür gibt es aber Kabelbeschrifter (gibt es auch aus Kunststoff).
fragender schrieb: > Damit sollte geklärt sein, wie hoch die Dichte an > Leuten mit ernsthaften Problemen hier ist Der mit dem größten Problem bist du. Von Anfang an polemisch, falsche oder fehlende Infos, keinerlei Verständnis vom Unterschied zwischen einer individuell geplanten und erstellen Anlage und einem fertig gekauften Gerät, Beleidigungen, verdrehte Wahrheiten, ... Die Liste ist ziemlich lang! Viel Spass mit deinem nächsten Handwerker, das arme Schwein tut mir jetzt schon leid auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit Handwerkern habe.
René H. schrieb: > Dafür gibt es aber Kabelbeschrifter (gibt > es auch aus Kunststoff). Das muss aber der Errichter machen. Udo S. schrieb: > polemisch Wo? Udo S. schrieb: > falsche oder fehlende Infos Welche? Udo S. schrieb: > keinerlei > Verständnis vom Unterschied zwischen einer individuell geplanten und > erstellen Anlage und einem fertig gekauften Gerät Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht. Udo S. schrieb: > Beleidigungen Wo? Udo S. schrieb: > verdrehte Wahrheiten Wo? Udo S. schrieb: > Viel Spass mit deinem nächsten Handwerker, das arme Schwein tut mir > jetzt schon leid auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit > Handwerkern habe. Ja, der arme, soll doch tatsächlich bei >10k€ zumindest eine A4-Seite an Doku mitliefern und einen einfache Reparatur durch den Elektriker ums Eck ermöglichen. Leider geht deine Orgie an Beleidigungen wieder nicht auf meine Frage ein. Offenbar scheinst auch du gewisse Probleme zu haben.
fragender schrieb: > Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede > Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede > kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht. Bei solchen Anlagen hat der Kunde in der Regel die Unterlagen nach kurzer Zeit sowieso verschmissen oder weggeworfen. Davon wird generell ausgegangen. Wenn bei Dir die Elektrik brennt, keine falsche Installation vorlag (es selbst gemacht hatte) dann weiss auch keiner der Bewohner mehr, welchen Handwerker er hatte und wo die Rechnungen sind. Der Handwerker muss aber seiner Versicherung für Schadensfälle garantieren, dass er nur zulässiges Material verbaut. Dazu gehört eine Rechnung mit den Angaben der Typen der verbauten Geräte. Anhand dieser sollten auch die Datenblätter im Internet zu finden sein. Es gibt Hersteller, die geben deshalb nur noch ein Blatt in der Verpackung mit. Er könnte auch eine Rechnung machen nur mit der Angabe eine Pumpe, 5 Sensoren, wie verbaut, nur die Preise daneben geschrieben und Beipackzettel übergeben darauf notieren. Die Prinzipskizze der Verschaltung sollte bereits auf dem Angebot stehen. Aber erwarte Dir nicht zu viel davon. Daraus geht nur hervor, welche Geräte an ein anderes Gerät angeschlossen wurden. D.h. Steuerung geht an Pumpe, Sensoren bei Pumpe zum Steuergerät und das kann auch nur eine Linie für alle sein.
fragender schrieb: > und auch die meisten Sondermaschinen sind ja > Einzelstücke? Tja, Sondermaschinen haben auch ihren Preis, haben hier 4 Stück stehen (gab insgesamt mal 10 Stück dieses „Typs“ für uns) (Kaufpreis je ca. 1,6 Millionen), die Maschinen liefen jetzt ca. 20 Jahre und wir haben zwar einiges an Unterlagen bekommen, aber glaub mir, keine Dokumentation war wirklich vollständig, mein Vorgesetzter meint 2/3 der Dokumentation ist beim Hersteller verschollen. Kürzlich war ein Service Techniker zur Störungsbehebung bei uns, das Maschinenbauunternehmen stellte sogar die Vorbereitungszeit am Vortag in Rechnung (3000€) gut, wegen der Rechnung wird immer noch gestritten, hat aber noch weitere Gründe, die Störung tritt nun zwar deutlich seltener auf, in den ersten 15 Jahren kam es an diesem Teil der Maschine nie zu einer Störung und die anderen Maschinen haben das Problem auch nicht.
Die entscheidende Frage ist doch: Wurde die Rechnung schon bezahlt? Falls nicht würde ich bis auf weiteres, also vorliegen einer anständigen Doku, auch kein Geld überweisen. Das kannst Du nämlich ohne gravierende Nachteile, wenns Hart auf Hart kommt, immer noch dem Gerichtsvollzieher in die Hand drücken, so er denn vor der Tür steht. Aber bis der kommt das dauert... Bis dahin kann der Handwerker sich in Ruhe überlegen ob er seine Zeit lieber mit Erstellen der Unterlagen oder mit der Organisation von komplexen Rechtsstreitigkeiten verbringt. Außerdem sollte man dezent darauf hinweisen, daß beabsichtigt ist die Anlage von einem Gutachter überprüfen zu lassen. Es ist davon auszugehen daß sich Mängel finden werden... Wurden ungünstige Materialkombinationen verbaut, etwa Kupfer- und verzinktes Rohr oder Druckkessel? Für alle Verschraubungen und Rohrverbindungen trinkwassertaugliches Material verwendet? Ist der Kessel zwangsdurchströmt und gibt es keine anderen toten Rohrenden mit stehendem Wasser? Überdruckventil vorhanden? Verbaute Filter rückspühlfähig? Et cetera, et cetera.., Sachverständige kennen sich aus...! Und nein, ich bin kein Nörgler, habe aber einschlägige Erfahrungen mit der desaströsen Unfähigkeit von Heizungsbauern. Schier unglaublich was sich so als "Meisterbetrieb" auf dem Markt herumtreibt. Insbesondere wenns Fachübergreifend in Richtung Elektronik oder Regelungstechnik geht. Da muß man sich einfach zur Wehr setzen. Wenn der "Meister" selbst keine Ahnung hat, dann muß er halt entsprechende Leute einstellen. Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt. Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Und das gilt es auch durchzusetzen!
heizer schrieb: > Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel > verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen > halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt. Wenn der TO für das Ding 10.000T€ bezahlt hat würd ich auch ne Doku machen, immerhin gabs dann für ein Hauswasserwerk 15 Jahre Urlaub dazu :D > Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Ne neue Bedienungsanleitung schreiben würd ich da aber auch nicht und Schaltplan sowieso nicht, hat der Installateur ja wahrscheinlich selber nicht bekommen. Kabelbeschriftung wäre natürlich, bei Vertauschungsgefahr, super. Aber das geht sicher aus der online verfügbaren Anleitung hervor :D
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Dieter D. schrieb: > Bei solchen Anlagen hat der Kunde in der Regel die Unterlagen nach > kurzer Zeit sowieso verschmissen oder weggeworfen. René F. schrieb: > Tja, Sondermaschinen haben auch ihren Preis, Naja, für die Frage ob CE-pflichtig oder nicht spielt ja weder der Preis eine Rolle noch was ich mit der Produktdoku mache. Und wie weiter oben schon festgestellt wurde, liegt der Preis durchaus über dem Durchschnitt, da könnte man ein, zwei A4-Seiten Doku schon durchaus erwarten. heizer schrieb: > Die entscheidende Frage ist doch: Wurde die Rechnung schon bezahlt? Leider ja. Zumindest elektrotechnisch scheint alles so weit ohne sicherheitsrelevante Mängel zu sein, die Ausführung ist halt extrem unsauber, ob aus Schlamperei oder um Wartung und Reparatur zu erschweren, darf man selbst interpretieren. heizer schrieb: > Und nein, ich bin kein Nörgler, habe aber einschlägige Erfahrungen mit > der desaströsen Unfähigkeit von Heizungsbauern. Schier unglaublich was > sich so als "Meisterbetrieb" auf dem Markt herumtreibt. Insbesondere > wenns Fachübergreifend in Richtung Elektronik oder Regelungstechnik > geht. Da muß man sich einfach zur Wehr setzen. Wenn der "Meister" selbst > keine Ahnung hat, dann muß er halt entsprechende Leute einstellen. > > Und hier kann es doch wohl bei einer 10000Teuro Anlage nicht zu viel > verlangt sein, daß der Erbauer sich noch mal ein paar Stunden oder einen > halben Tag hinsetzt und eine halbwegs brauchbare Dokumentation erstellt. > Das gehört einfach zu einer anständigen Arbeit dazu. Und das gilt es > auch durchzusetzen! Danke, du sprichst mir aus der Seele! Vor allem, man lässt eine Fachfirma antanzen die jedes Jahr hunderte Brunnensanierungen durchführt statt einfach einen Polentrupp oder den kauzigen alten Installateur vom Nachbardorf zu holen, zahlt entsprechend mehr und dann passt der Service hinten und vorne nicht. Da hilft nur mehr rausholen was rechtlich möglich ist und dann Geschäftsbeziehung beenden und ab zur Konkurrenz.
Reinhard S. schrieb: > hat der Installateur ja wahrscheinlich selber > nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online > verfügbaren Anleitung hervor :D Es handelt sich um kein fertiges Produkt.
fragender schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber >> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online >> verfügbaren Anleitung hervor :D > > Es handelt sich um kein fertiges Produkt. fragender schrieb: > Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir > bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede > Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede > kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht. Du widersprichst dir selbst. Wenn es kein fertiges Produkt ist, dann ist es wohl doch eine kundenspezifische Erstellung.
fragender schrieb: > ... insbesondere die Gäste. sagt einer der hier selbst nur als Gast auftritt. Zu der Frage: CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben) zusammengesetzt wurde. Schaltplan wäre gegen ein entsprechendes Endgeld sicher machbar, andererseits ist ein Hauswasserwerk keine Raketenwissenschaft und ein guter Elektriker repariert das auch ohne Schaltplan. Wenn er Dir die Bedienung mündlich erklärt ist auch dies völlig ausreichend, denn auch die Bedienung eines Hauswasserwerkes dürfte fast niemanden überfordern. Du kannst Dir ja Notizen machen und daraus eine Bedienungsanleitung selbst fertigen, wenn Du das für notwendig erachtest.
fragender schrieb: > für das gesparte Geld > dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen > können. Mit einem Schaltplan vom Polen - ich lache mich kaputt.
Udo S. schrieb: > auch wenn ich normalerweise nicht viel Mitleid mit Handwerkern habe. Das stimmt allerdings! Beitrag "Re: Erneuerung Gastherme"
Zeno schrieb: > fragender schrieb: > Zu der Frage: > CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein > fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus > Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben) > zusammengesetzt wurde. Mich interessiert das Thema auch. Wo steht das, dass nur Handelsware CE benoetigt? (So interpretier ich deine Aussage)
Hier ein interessanter Link, beantwortet die Frage des TE aber auch nicht. "Pumpen, die kraftbetrieben sind bzw. dafür vorgesehen, entsprechen der Maschinendefinition in Artikel 2 a, erster Bindestrich der MRL."[1] "Wird eine als vollständige Maschine gelieferte Pumpe mit CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in eine Rohrleitung installiert und nicht Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen, muss der „Einbauer“ im Rahmen der MRL nichts weiter veranlassen."[1] "Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“ (Anlage) ist eine Maschine im Sinne der MRL."[2] Ich versteh den Text so, dass in der Anlage mindestens zwei "Maschinen" verbaut sein müssen, damit die ganze Anlage zur Maschine wird. Ansonsten könnte das CE einer Maschine, z.B. einer Pumpe, reichen. Und für eine vollständige Maschine braucht es CE. [1] http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/2019_Pumpen_un-vollstaendige_Maschinen.pdf [2] http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/veroeffentlichungen/Armaturen_in_Fluidtechnischen_Anlagen_Maschinenrichtlinie_2006-42-EG.pdf
fragender schrieb: > Hallo zusammen, > der Installationsfachbetrieb meines geringsten Misstrauens hat mir vor > kurzem das Hauswasserwerk erneuert. Im Wesentlichen hat er dafür nur > Pumpen, Schutzgeräte und Sensoren elektrisch und hydraulisch > zusammengeschlossen. > > Nun bin ich der Meinung, dass er dafür, Warum? Verstehe ich nicht. Hat doch nur eine bestehende Anlage mit neuen Komponenten ausgestattet. Also 1:1 der gleiche Käse...
So jetzt bemitleiden wir den TO noch alle eine Runde, bevor sich der Thread in Luft auflöst! Ja hätte ja wenigstens mal paar Bilder von seinem Raketentechnikhauswasserwerk machen können, damit mal jeder sieht, wie kompliziert sowas ist? So müssen wir alle einer schlechten Beschreibung Glauben schenken. Da steht "on" drauf, soll ich da mal draufdrücken? https://www.youtube.com/watch?v=cjMfZt-JL3o
Polster schrieb: > fragender schrieb: >> Reinhard S. schrieb: >>> hat der Installateur ja wahrscheinlich selber >>> nicht bekommen. [..] Aber das geht sicher aus der online >>> verfügbaren Anleitung hervor :D >> >> Es handelt sich um kein fertiges Produkt. > > fragender schrieb: >> Dass es sich dabei um keine individuelle Planung handelt, wurde von mir >> bereits erläutert. Und meine Frage, ob man sich deswegen um jede >> Dokumentation drücken kann, wurde ebensowenig beantwortet warum jede >> kundenspezifische Fertigungsmaschine CE braucht, das Ding aber nicht. > > Du widersprichst dir selbst. Wenn es kein fertiges Produkt ist, dann ist > es wohl doch eine kundenspezifische Erstellung. Es handelt sich um kein fertig von ihm zugekauftes Produkt, sondern um eine von ihm selbst gefertigte Kleinserie für die es dementsprechend keine Dokumentation in den Weiten des Internets gibt. Das hab ich mehrfach deutlich geschrieben. Was sind hier eigentlich für Psychopathen unterwegs, die statt auch nur mit einem Satz auf die Frage einzugehen irgendwelche komischen Unterstellungen tätigen? Zeno schrieb: > fragender schrieb: >> ... insbesondere die Gäste. > > sagt einer der hier selbst nur als Gast auftritt. Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer? Zeno schrieb: > CE ist nicht erforderlich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein > fertiges Komplettgerät handelt, sondern um eine Anlage die aus > Standardteilen (die ihrerseits sehr wahrscheinlich CE haben) > zusammengesetzt wurde. Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits bestätigt. Zeno schrieb: > fragender schrieb: >> für das gesparte Geld >> dann noch schnell einen ordentlichen Elektriker drüberschauen lassen >> können. > > Mit einem Schaltplan vom Polen - ich lache mich kaputt. Worüber du auch immer lachst. Petrus schrieb: > Warum? Verstehe ich nicht. Hat doch nur eine bestehende Anlage mit neuen > Komponenten ausgestattet. Also 1:1 der gleiche Käse... Nein hat er nicht. Hab ich nirgends geschrieben. Sven L. schrieb: > So jetzt bemitleiden wir den TO noch alle eine Runde, bevor sich der > Thread in Luft auflöst! Ich habe nicht um Mitleid gefragt, sondern um eine kompetente Rechtsmeinung. Leider schafft es die Mehrheit der Poster offensichtlich nicht, eine Sachfrage zu beantworten. Aber du hast Recht, für mich ist der Thread erledigt, offensichtlich gibt es nur Trolle hier. Sven L. schrieb: > Ja hätte ja wenigstens mal paar Bilder von seinem > Raketentechnikhauswasserwerk machen können, damit mal jeder sieht, wie > kompliziert sowas ist? > > So müssen wir alle einer schlechten Beschreibung Glauben schenken. Völlig irrelevant für die Rechtsgrundlage. Laie schrieb: > Hier ein interessanter Link, beantwortet die Frage des TE aber auch > nicht. > > "Pumpen, die kraftbetrieben sind bzw. dafür vorgesehen, entsprechen der > Maschinendefinition in Artikel 2 a, erster Bindestrich der MRL."[1] > > "Wird eine als vollständige Maschine gelieferte Pumpe mit > CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung in eine Rohrleitung > installiert und nicht Bestandteil einer Gesamtheit von Maschinen, muss > der „Einbauer“ im Rahmen der MRL nichts weiter veranlassen."[1] > > "Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“ (Anlage) ist eine Maschine im > Sinne der MRL."[2] > > Ich versteh den Text so, dass in der Anlage mindestens zwei "Maschinen" > verbaut sein müssen, damit die ganze Anlage zur Maschine wird. Ansonsten > könnte das CE einer Maschine, z.B. einer Pumpe, reichen. > > Und für eine vollständige Maschine braucht es CE. Vielen Dank, doch das beantwortet die Frage ziemlich gut! Für mich ist dieses Forum erledigt, vielen Dank an @Laie, @heizer und @mumpel für ihre sachlichen Antworten. Alle anderen sollten sich vielleicht mal psychologische Hilfe suchen.
Du bist doch nur ein kleiner Knallkopp und widersprichst Dir andauernd selber. Wenn du was möchtest dann hast du zuerst zu liefern! Zustand vor den Arbeiten und danach!!! Dann Vergleichen! Dann fragen, gegebenenfalls...
Willkommen im Forum :-( Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen Leben. Aber wie du siehst gibt es (fast) immer auch vernünftige Hilfe - man muss die halt "nur" erkennen und sieben können. Bei deiner Frage noch recht einfach möglich - was aber einen Unwissenden bei komplexeren Fragen (Halt E-Technik und Programmierung) hier zugemutet wird ist eine (leider "normale" Frechheit...
Niemand hindert den To seine Fragen hier nochmals einzustellen. Merke: pro Frage ein Thread! Dann löst sich sein geschwurbel von selber auf.
Ein Gespräch - auch schriftlich entwickelt sich. Außerdem 100%ig: Einen der gelangweilten und unzufriedenen Forenstasis wird das auffallen und die werden ihre blöden Kommentare ablassen - man "darf" ja bei manchen Zeitgenossen nicht mal in verschiedenen Foren -und ich meine jetzt nicht Unterforen - die gleiche Frage stellen. Es fehlt einfach an Freundlichkeit und den elementarsten Umgangsformen
Man könnte mal BGB 650n lesen und einen Anwalt überlegen lassen, ob der 650 hier anwendbar ist, weil z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften von der Installation betroffen sind. Natürlich verschafft sich der Handwerker einen Wettbewerbsvorteil bei nachfolgenden Wartungsaufträgen, wenn er die Unterlagen einbehält. Das wird der Grund des hiesigen Problems sein. Was wurde denn bei Auftrag vereinbart, bzw. welcher Leistungsumfang steht im Angebot?
Hennes schrieb: > Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls > kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen > antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen > Leben. Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele Psychopathen auf einen Haufen gesehen. Es ist wie es ist schrieb: > Merke: pro Frage ein Thread! Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen. Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen.
fragender schrieb: > Hennes schrieb: >> Hier hilft nur sehr viel Ignoranz und ein dickes Fell gegebenenfalls >> kann man auch mal mit der gleichen Frequenz den schlimmsten Zeitgenossen >> antworten - aber nur wenn man Lust hat - ist halt wie im richtigen >> Leben. > > Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele > Psychopathen auf einen Haufen gesehen. > > Es ist wie es ist schrieb: >> Merke: pro Frage ein Thread! > > Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat > außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen. > Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix > beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen. Nö, Ich sehe 3 Fragezeichen. Damit ist das ein Verstoß gegen die Forenregeln.
fragender schrieb: > > Es ist wie es ist schrieb: >> Merke: pro Frage ein Thread! > > Ich habe eine eigentlich ziemlich simple Frage gestellt. Leider hat > außer @Laie, @heizer und @mumpel keiner geschafft, darauf einzugehen. > Alle anderen nur Selbstdarsteller, die zum eigentlichen Thema nix > beizutragen haben und trotzdem zwanghaft was schreiben müssen. Nö, Ich sehe 3 Fragezeichen. Damit ist das ein Verstoß gegen die Forenregeln.
Hennes schrieb: > Es fehlt einfach an Freundlichkeit und den elementarsten Umgangsformen Hast Du nichts Besseres zu tun, als hier über Sitte und Anstand abzuwinseln? Bei Deinen Posts stellt man z.B. fest, dass jeglicher Themenbezug fehlt. Ist das dann besser?
fragender schrieb: > Leider oder zum Glück hab ich im wirklichen Leben noch nie so viele > Psychopathen auf einen Haufen gesehen. Würdest Du Dich im wirklichen Leben auskennen, dann hättest Du bei Auftragsvergabe über 10000.- die gewünschte Dokumentation als Vertragsbestandteil mit drinnen gehabt und müsstest Dir jetzt keine Gratishilfe in einem Forum erbetteln, deren Teilnehmer Du für einen Haufen Psychopathen hältst. Wer glaubst Du ist hier wohl der Depp?
Schau mal ob du hier was findest https://www.it-recht-kanzlei.de/bedienungsanleitung-deutsche-sprache-produkte.html Ein Konkurrent könnte ggf. eine Abmahnung schicken.
Wenn man Geld genug hat und keine anderen Hobbys, dann spielt man hat Roulette.
fragender schrieb: > Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den > Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer? Doch hast Du! Leidest Du so schwer an Alzheimer, daß Du nach ein paar Posts schon Dein Geschriebenes vergessen hast? fragender schrieb: > Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr > gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits > bestätigt. Wozu sollte die erforderlich sein? Mir ist kein derartiges Gesetz bekannt, was dies fordert. Frag den-/diejenigen die behaupten das es so sei. Diese Leut können ganz bestimmt die entsprechende Quelle nennen, ansonsten ist deren Geschriebenes nur heiße Luft. fragender schrieb: > Worüber du auch immer lachst. Über Deine Naivität.
fragender schrieb: > Vielen Dank, doch das beantwortet die Frage ziemlich gut! Der Interpretationsspielraum ob es sich um eine Maschine handelt, erscheint mir ziemlich gross. Bspw. koennte man ein Haus, das elektrische Fensterlaeden, eine Heizungsanlage mit Pumpen usw. hat rein nach der Formulierung der Definition eindeutig als Maschine einordnen. Aber ich hab noch nie ein aussen aufgebrachtes, gut sichbares, CE-Zeichen auf einem Haus gesehen. Das ist natuerlich ein Extrembeispiel, aber das Hauswasserwerk liegt vermutlich in einem Graubereich zwischen Haus und dem was man landlaeufig als Maschine versteht. Vielleicht gibt es auch noch andere Ansatzpunkte fuer eine CE-Pflicht: Geraete unter Druck, Trinkwasser...
Ich entnehme dem Geschreibsel des TO das die „Firma“ etwas zusammen gebastelt hat. Und dafür muss sie keine Bedienungsanleitung schreiben.
Zeno schrieb: > fragender schrieb: >> Gibt es dazu eine Quelle? Denn dass eine Bedienungsanleitung sehr >> gesetzlich erforderlich ist, wurde von anderer Seite ja bereits >> bestätigt. > Wozu sollte die erforderlich sein? Mir ist kein derartiges Gesetz > bekannt, was dies fordert. Frag den-/diejenigen die behaupten das es so > sei. Diese Leut können ganz bestimmt die entsprechende Quelle nennen, > ansonsten ist deren Geschriebenes nur heiße Luft. René H. schrieb: > Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs. > 4 ProdSG) dum? https://joscha.com/nichtlustig/040816/
Zeno schrieb: > fragender schrieb: >> Ich habe bereits weiter oben geschrieben, dass ich in keiner Weise den >> Gaststatus mit irgendwas in Verbindung gebracht habe. Ist das so schwer? > > Doch hast Du! Leidest Du so schwer an Alzheimer, daß Du nach ein paar > Posts schon Dein Geschriebenes vergessen hast? > Er hat ja auch nur eine(1) Frage gestellt. Ich zählte bereits im Eingangsposting derer drei (3).
Aber, damit wir hier nicht weiter raten müssen liefere doch bitte diese Informationen... 1.) Fotos von der alten Anlage 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung 3.) Den Abschluss Bericht 4.) Fotos von der neuen Anlage 5.) die Rechnung 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde Noch was?
Es ist wie es ist schrieb: > Aber, damit wir hier nicht weiter raten müssen liefere doch bitte > diese > Informationen... > > 1.) Fotos von der alten Anlage > > 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung > > 3.) Den Abschluss Bericht > > 4.) Fotos von der neuen Anlage > > 5.) die Rechnung > > 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde > > Noch was? Ne tut doch nach Seiner Aussage nichts zur Sache! Don't feed the troll, geh lieber Raclette essen ;)
Sven L. schrieb: > Ne tut doch nach Seiner Aussage nichts zur Sache! Was trägt ein Foto zur einfachen Frage "rechtlich verpflichtend: ja/nein?" bei? Richtig, gar nix. Aber wenn man sonst nix zur Sache beizutragen hat. Sorry, das Forum ist für mich gestorben, diese Dichte an verzweifelten, verbitterten Alkoholikern, die nix besseres zu tun haben als andere zu beschimpfen, gibt es wohl nirgends.
Sagt ausgerechnet einer der hier um kostenlose Hilfe und Rechtsberatung erbettelt und dabei herum pöbelt... Pack dich und verschwinde! Aber hoppla fix.
dum? schrieb: > René H. schrieb: >> Auf die Bedienungsanleitung gibt es m.E. einen Rechtsanspruch ( § 3 Abs. >> 4 ProdSG) Ich sehe in dem genannten Gesetzestext keinen verbindlichen Rechtsanspruch für eine Bedienungsanleitung. Dort steht: (4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind. Eine Gebrauchsanleitung ist nur dann erforderlich, wenn der unsachgemäße Gebrauch ein Sicherheits- und/oder Gesundheitsrisiko darstellt. Bei einer Hauswasseranlage im Allgemeinen wohl eher nicht der Fall. Instandhaltung soll der TO ja nicht selbst machen, sondern dafür eine Fachfirma beauftragen. Wenn ich mir so etwas https://www.bueromarkt-ag.de/kabelschere_sundr_580010170_elektro-kabelschneider,p-580010170,l-google-css,pd-b2c.html?gclid=EAIaIQobChMIvbz98vP47QIVTPBRCh0rPAyJEAQYASABEgII8fD_BwE kaufe, kekomme ich auch keine Bedienungsanleitung dazu, obwohl der Kabelschneider bei unsachgemäßen Gebrauch durchaus erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. fragender schrieb: > diese Dichte an verzweifelten, > verbitterten Alkoholikern, die nix besseres zu tun haben als andere zu > beschimpfen, gibt es wohl nirgends. Du bist ja hier so zienmlich der Einzige mit pauschalen Beschimpfungen.
Vor nicht allzu langer Zeit ging ein Artikel durch die Presse, indem ein Handwerker über die besserwisserischen "Kenner" - ich glaube von Siemens - gewettert hat und ein "Nie wieder mit denen" postuliert hat. Mich deucht, dass der TO mit dessen Kunde verwandt ist. Neuen Motor ins Auto eingebaut: "Ich will eine passende Bedienungsanleitung dazu haben"!
Was spricht dagegen, dass ein Kunde eine Bedienungsanleitung wünscht? Weshalb zieht ihr denn so dermaßen über den TO her? Dass er keinen Schaltplan bekommt ist ein anderes Thema, den kann er (vielleicht) ohnehin nicht (selber) lesen.
fragender schrieb: > Sorry, das Forum ist für mich gestorben, ... Der erste Post klingt an einigen Stellen, wie von einem nörgelnden Kunden eines Handwerkers. Es sind hier im Forum Handwerker, da klingeln dann bereits die Alarmglocken. Man will schließlich keine anderen unnötig in Schwierigkeiten bringen. In solchen Fällen wäre zum Beispiel die Handwerkskammer eine Ansprechstelle um solch Grundlegendes zu erfragen. Die Fragen von Es ist wie es ist schrieb: sind schon zutreffend. Der TO sollte auch in der Lage sein entsprechend anomisiert diese zu beantworten. Zum Beispiel, als Vorlage für ähnliche Posts: > 1.) Fotos von der alten Anlage Die bekam der Handwerker für die Planung des Angebotes als Hilfestellung. (Natürlich kein Zwang die Bilder hier einzustellen) > 2.) den schriftlichen Auftrag und die schriftliche Auftrags Bestätigung Das war so gemacht worden. Das war nur eine Seite oder hatte noch einige Leistungsbeschreibungsseiten dabei. > 3.) Den Abschluss Bericht So etwas gab es nicht. > 4.) Fotos von der neuen Anlage Diese möchte ich nicht hier hineinstellen. > 5.) die Rechnung Die habe ich und da sind alle Komponenten mit TypNr (sogar einige mit Seriennummer) aufgeführt. (Da würde ich auch keinen Scan einer kompletten Rechnung oder REchnungsseite hochladen) > 6.) alles was an Beipackzetteln etc. hinterlassen wurde Kleine Liste, was da ist und kleine Liste von Geräte, wo das fehlt. Oft liegt die Wahrheit in der Mitte. Wenn unter 6. Geräte genannt wären, wo hier mitlesende Handwerker sicher wären, dass Du das haben müßtest, diese im Internet verlinkt werden können, hätten die diese Links hier bereits eingestellt oder geschrieben für welche Geräte Du unbedingt noch einmal nachfragen solltest. Bisher wird hier bloß auf der Oberfläche des Lackes nur herumgekratzt und kann auch nichts brauchbares heraus kommen.
René H. schrieb: > Was spricht dagegen, dass ein Kunde eine Bedienungsanleitung wünscht? > Weshalb zieht ihr denn so dermaßen über den TO her? Dass er keinen > Schaltplan bekommt ist ein anderes Thema, den kann er (vielleicht) > ohnehin nicht (selber) lesen. Ach komm, nimm den nicht auch noch in Schutz hier! Er selber liefert keine gescheiten Informationen, alles stochert im Nebel und kommt hier mit einem Anspruchsdenken daher... Was und ob er es bekommt, das muss er mit seinem Handwerker ausmachen. Für Geld bekommt alles.
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