Hallo zusammen, heute hat die Polizei bei ein paar Jugendlichen 4 Kilo Chemikalien beschlagnahmt. Welche das waren, entzieht sich meiner Kenntnis. Scheinbar sollten damit aber Böller gebastelt werden: https://www.berliner-zeitung.de/news/polizei-stellt-mehrere-kilo-chemikalien-zur-boellerherstellung-sicher-li.129145 Ich frage mich gerade verschiedene Dinge: 1) Durfte man die Chemikalien einzeln legal bestellen? 2) Wenn die Chemikalien einzeln legal sind, warum werden die dann Beschlagnahmt? Zitat aus dem Artikel: > Werden bestimmte Chemikalien in einer gewissen Menge von Privatleuten > bestellt, ist das meldepflichtig. Die Polizei bekommt dann einen Hinweis > und überprüft gegebenenfalls, was mit den Chemikalien passiert. Das soll > die illegale Herstellung von Sprengstoff oder auch Drogen verhindern. Ich verstehe nicht ganz, warum man die legal bestellen kann, aber sie nicht besitzen darf. Ich kann ja auch beim Landhandel Kalkammonsalpeter kaufen, ohne das jemand fragt. Und auf Amazon/Ebay bekommt man diverse Säuren in 20 Liter Gebinden. Wo ist denn die Grenze zum "Illegalen" überschritten? Geht es hier rein um die Menge? Wobei 4 Kilo jetzt nicht sonderlich viel sind, wenn ich an Kalkammonsalpeter denke. Das sind sicher 50kg Säcke. Weiß jemand dazu näheres? Danke für die Erleuchtung. PS: Ich hab's mal unter "Platinen" eingestellt, weil wir ja auch diverse Chemikalien nutzen. Ist aber vermutlich OT.
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steht doch bereits im Artikel: "Da die Chemikalien aber noch nicht vermischt wurden, sei kein Strafverfahren eingeleitet worden." Da hat sich halt mal wieder der Staat wichtig gemacht.... illegal war hier gar nichts demnächst wird uns wohl noch das Auto weg genommen - man könnte ja theoretisch aus dem Stahl Kanonen gießen....
Es geht eigentlich klar aus dem Artikel hervor, dass die Absicht bestand, Feuerwerk zu basteln. Das war der Grund, warum die Polizei das Zeug beschlagnahmt hat. Nicht die Tatsache der Bestellung oder des Besitzes an sich.
Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Weiß jemand dazu näheres? Danke für die Erleuchtung. Ich weiß nicht. Ich vermute mal munter. Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Wenn die Chemikalien einzeln legal sind, warum werden die dann > Beschlagnahmt? Zur präventiven Gefahrenabwehr vielleicht. Total besoffen sein ist auch nicht strafbar, kann aber trotzdem zu einer Nacht in der Ausnüchterungszelle führen. Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Wo ist denn die Grenze zum "Illegalen" überschritten? Im Zweifelsfall steht das im Gesetz. Da ist aber meines Wissens selten eine feste Grenze angegeben. Es wird wohl darauf hinauslaufen, wie plausibel eine legale Nutzung ist. Ein Galvanisierbetrieb wird wahrscheinlich weniger Probleme bekommen, wenn er literweise Säuren bestellt, als wenn eine Privatperson das tut. Auch wird jemand nicht so leicht in Verdacht geraten, wenn er sich im Baumarkt eine Dose Aceton kauft wie wenn er hundert Liter bestellt.
Dussel schrieb: > Es wird wohl darauf hinauslaufen, wie plausibel eine legale Nutzung ist. klar, mit 17 wird man da schnell nervös - oder es wird zumindest in der Polizeipropaganda erfolgreich dargestellt... Bleibt man ruhig kann man zum Beispiel sagen: Lieber Herr Hauptwachmeister - ich hatte letztens bei Vollmond eine Eingebung und werde jetzt das perpetuum mobile erfinden - dafür brauche ich das Material Was soll dann passieren?
Heinz R. schrieb: > Was soll dann passieren? Eben drum. Die können ja nicht willkürlich irgendwas Beschlagnahmen, nur weil die meinen ich hätte etwas damit vor. Gut, ein Richter wird das schon angeordnet haben. In den Gesetzen steht ja immer: Auch der Versuch ist strafbar. Nur, wie will man das nachweisen? Außer man gibt's natürlich zu. Immerhin gibt es ja die Unschuldsvermutung, wenn die hier überhaupt greift. Dussel schrieb: > Zur präventiven Gefahrenabwehr vielleicht. Total besoffen sein ist auch > nicht strafbar, kann aber trotzdem zu einer Nacht in der > Ausnüchterungszelle führen. > Es wird wohl darauf hinauslaufen, wie plausibel eine legale Nutzung ist. So wird es sein.
Es gibt in jedem Haushalt genügend Stoffe, auch Lebensmittel, die zur Explosion gebracht werden können... Auch grüner Tee gehört dazu...
man könnte derzeit echt meinen unserer Polizei ist langweilig: https://ga.de/news/panorama/ulm-maenner-verstossen-beim-haare-schneiden-gegen-corona-regeln_aid-55420317?output=amp wieso dürfen da eigentlich dann 2 Polizisten in das Zimmer des 17jährgen? - sind doch dann auch 3 Haushalte?
Mani W. schrieb: > Es gibt in jedem Haushalt genügend Stoffe, auch Lebensmittel, > die zur Explosion gebracht werden können... Wer gut englisch kann, kann sich ja mal den Youtube-Kanal von NileRed anschauen. Sehr interessant und er nutzt da auch recht viele Haushaltschemikalien... Explosionen gibt's da aber weniger.
Dieses Chemikalienverbot, wenn ich es denn so nennen darf kotzt mich richtig an. Ich habe hier ein altes Feuerzeug, ein Kathalytisches Platinfeuerzeug dafür brauche ich Methanol. Bekomme ich aber nicht. Ein paar Modelldieselmotoren würde ich auch gerne mal laufen lassen, nur so zum testen. Dafür brauche ich Äther, die lachen mich aus wenn ich danach frage. Als kleiner Junge konnte ich rüber gehen zur "Kreuz Drogerie" und sagen ich brauche Schwefel- und Salpetersäure. Darauf fragte mich die Verkäuferin "konzentriert?", eine Antwort war nicht nötig. Der Gesichtsausdruck ließ sie ein eindeutiges "JA" verstehen. Damals kam auch nicht der Verdacht auf ein Terrorist oder so etwas zu sein, man war "Der Junge Chemiker" und es wurde positiv angesehen.
Heinz R. schrieb: > man könnte derzeit echt meinen unserer Polizei ist langweilig: > > https://ga.de/news/panorama/ulm-maenner-verstossen-beim-haare-schneiden-gegen-corona-regeln_aid-55420317?output=amp > > wieso dürfen da eigentlich dann 2 Polizisten in das Zimmer des > 17jährgen? - sind doch dann auch 3 Haushalte? Da könnte man fast sagen, die Stasi war ein Scheißdreck dagegen! Und das Denunziantentum hat eine Renaissance! Da wundert es nicht mehr, wenn irgendwer bei dunkler Nacht mal eine auf den Kopf bekommt. Wie da momentan Grundrechte eineschränkt werden - krass. Wo anders weiß man faktisch, das richtige Straftaten begangen werden, muss aber est warten bis das Opfer halb tot ist um eingreifen zu dürfen. Mit den Chemikalien ist es ja auch so, das man bei Conrad oder Reichelt bei der Bestellung angeben musste: "Ja ich verwende das Zeug nur bestimmungsgemäß"
Sven L. schrieb: > Und das Denunziantentum hat eine Renaissance! Das beginnt ja schon dann, wenn man in den Straßengraben gerutscht ist, egal aus welchem Grund! Da wird lieber die Polizei gerufen bevor man dem/der Unglücklichen schnell mal raus hilft...
Frank D. schrieb: > Als kleiner Junge konnte ich rüber gehen zur "Kreuz Drogerie" und sagen > ich brauche Schwefel- und Salpetersäure. Darauf fragte mich die > Verkäuferin "konzentriert?", eine Antwort war nicht nötig. Der > Gesichtsausdruck ließ sie ein eindeutiges "JA" verstehen. Damals kam > auch nicht der Verdacht auf ein Terrorist oder so etwas zu sein, man war > "Der Junge Chemiker" und es wurde positiv angesehen. Die wenigen Bombenanschläge, die es damals gab, sprechen für die verantwortungsvolle Verwendung. Heute dagegen... Ich erinnere mich noch an einen Versandkatalog vor ewigen Zeiten, als ich noch nicht volljährig war. Einige Chemikalien hatten ein Sternchen, was bedeutete, daß man eine Kopie des Personalausweise mitschicken mußte, um seine Volljährigkeit zu belegen. Selbst Zyankali war darunter. Das Problem ist halt, so wie man nie wieder Autos in die Nähe von Fußgängerzonen fahren lassen darf, darf man auch nie wieder Chemikalien, Samuraischwerter und was noch so alles mißbraucht wurde freigeben. Man darf auch nie wieder während des Fluges in ein Cockpit. Bei einem Verkehrsflieger jedenfalls. Gerade bezüglich Platinenätzen gab es vor >10 Jahren eine Hausdurchsuchungswelle. Irgendein Chemieversender hat es mit den Deklarationspflichten nach EU-Verarschung nicht so genau genommen. Und ein übereifriger Staatsanwalt hat daraus 800 Hausdurchsuchungen gemacht. Was u.a. dazu führte, daß ein Überfallkommando aus gedungenen Arschlöchern bei einer Hausfrau mit schreiendem Kleinkind auf dem Arm die Tür eintrat, während der Mann, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, im Büro war. Grund waren Platinenätzmittel. Soweit ich mich erinnere, hat die Abwehr dieses Staatsterrorismus vierstellig gekostet, während die Täter nie belangt wurden. Und das bundesweit gesendete Fahndungsfoto vor einigen Jahren in der Tagesschau war glaube ich wegen einem Liter Aceton aus dem Baumarkt.
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Frank D. schrieb: > Ich habe hier ein altes Feuerzeug, ein Kathalytisches > Platinfeuerzeug dafür brauche ich Methanol. Bekomme ich aber nicht. Ich hätte noch ca. nen halben Liter rum stehen ......
Warum sollte man kein Methanol mehr bekommen? Das ist im Bereich Sprengstoffherstellung eher unüblich, geht mit anderen Dingen wesentlich einfacher. Typische Verdächtige wären sowas wie Nitromethan, Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid in höherer Konzentration, Aceton geht auch gut wenn man sich selbst in die Luft sprengen möchte, Kaliumnitrat der -chlorat oder die gute alte Salpetersäure. Und nein, ich habe nichts davon zuhause außer Aceton als Universalreiniger im Elektrotechnik-Hobby.
@CrazyH, du hast ne PM. Wenn es denn funktioniert hat mit der GMX Adresse.
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Wollvieh W. schrieb: > Gerade bezüglich Platinenätzen gab es vor >10 Jahren eine > Hausdurchsuchungswelle. Ja, die Geschichte mit den Hausdurchsuchungen bei Kunden von Chemonline, DECHEMA, Mikon und Lippert Lehrmittel ging damals ziemlich lange durch die Presse bzw durchs Netz. Bemerkenswert ist, dass quasi alle real eingeleiteten Strafverfahren auf sogenannten "Zufallsfunden" beruhten, d.h. auf den beschlagnahmten PCs sichergestellen Raubkopien, Filmen und mp3-Dateien. Die Staatsanwaltschaft informiert wohl in so einem Fall die Rechteinhaber, damit diese ggf als Nebenkläger auftreten können. Bomben wurden keine gefunden, Anklage wegen "Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion" oder was da passend wäre gab es also nicht.
Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Zitat aus dem Artikel: > >> Werden bestimmte Chemikalien in einer gewissen Menge von Privatleuten >> bestellt, ist das meldepflichtig. Die Polizei bekommt dann einen Hinweis >> und überprüft gegebenenfalls, was mit den Chemikalien passiert. Wo steht das denn im Gesetzestext geschrieben? Oder ist das eine Zeitungsente? Wie sieht denn der Nachweis der Meldepflicht bei der Bestellung aus? O. R. schrieb: > Ja, die Geschichte mit den Hausdurchsuchungen bei Kunden von Chemonline, > DECHEMA, Mikon und Lippert Lehrmittel ging damals ziemlich lange durch > die Presse bzw durchs Netz. Bemerkenswert ist, dass quasi alle real > eingeleiteten Strafverfahren auf sogenannten "Zufallsfunden" beruhten, > d.h. auf den beschlagnahmten PCs sichergestellen Raubkopien, Filmen und > mp3-Dateien. Die Staatsanwaltschaft informiert wohl in so einem Fall die > Rechteinhaber, damit diese ggf als Nebenkläger auftreten können. Bomben > wurden keine gefunden, Anklage wegen "Vorbereitung einer > Sprengstoffexplosion" oder was da passend wäre gab es also nicht. Das reicht dann aber schon, wenn Du wegen irgendwas anderen eine Strafanzeige bekommst ... und irgendwas finden sie immer bzw. Du mußt dann mit Geldaufwand den Gegenbeweis führen - ein Prosit auf den neuen Polizeistaat BRD.
Ben B. schrieb: > Warum sollte man kein Methanol mehr bekommen? Das ist im Bereich > Sprengstoffherstellung eher unüblich, geht mit anderen Dingen wesentlich > einfacher. Mag sein, daß Du es noch bekommst - die Frage bleibt aber offen wie kommt die Polizei an Deine Bestelldaten trotz angeblichen Datenschutzes? Wenn man z.B. irgendwelche Chemikalien zum Platinenätzen lagert, ist man also schon ein potentieller Terrorist oder auch Böllerbastler in spe und somit ist dann eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt ,,, ich dachte immer, das ist hier ein Rechtsstaat, mittlerweile bin ich mir da nicht mehr so sicher ):
Früher mal haben sich die Modellflieger mit dem Zeug ihren Sprit selber angerührt. Zusammen mit Rizinusöl soll das nen guten Sprit gegeben haben. Für was man das Zeugs sonst noch verwenden kann ist mir schleierhaft, ausserdem, warum man das nicht einfach gegen normalen Spiritus austauschen kann. Da soll je nachdem eh ein kleiner Anteil Methanol drin sein. Jedenfalls hab ich schon vor vielen Jahren mal zufällig mitgekriegt, dass man Modellmotorensprit mittlerweile nicht mehr so einfach im Laden kaufen kann sondern nur mit Ausweis, Blutgruppe, polizeilichem Führungszeugnis, Bankauskunft und was die sonst noch alles wollten.
Robert K. schrieb: > Wo steht das denn im Gesetzestext geschrieben? In erster Linie Grundstoffüberwachungsgesetz und Chemikalienverbotsverordnung, außerdem gibt es Monitoring-Listen und die „Ermunterung“ an die gewerblichen Verkäufer, bei Anfragen bezüglich Stoffen darauf doch bitte die Behörden zu informieren. Ja, es ist ein beschissener Überwachungsstaat geworden – aber das gehört hier nicht her, weil Politik.
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Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Ich verstehe nicht ganz, warum man die legal bestellen kann, aber sie > nicht besitzen darf. Ich kann ja auch beim Landhandel Kalkammonsalpeter > kaufen, ohne das jemand fragt. Und auf Amazon/Ebay bekommt man diverse > Säuren in 20 Liter Gebinden. Manche Leute können halt nicht logisch denken. Es sei dir überlassen, ob du dich dazu zählst oder nicht. Man kann sich auch größere Mengen Atemluft kostenlos besorgen, im Garten ein paar Bäume fällen, ein paar Kubikmeter Trinkwasser elektrolysieren und in Hundert Supermärkten ein paar Großpackungen Zündhölzer kaufen und die Köpfe abschaben. Damit kannst du dir beliebig viel Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Stickstoff und Schwefel besorgen. So kannst du jede erdenkliche Schweinerei bauen bis auf "Schmutzige Bomben". Dir ist nicht verständlich, warum man zwar legal Trinkwasser aus der Leitung entnehmen darf, und warum es trotzdem verboten ist, es in Knallgas zu zerlegen und dieses ohne Berechtigung in größeren Mengen zu lagern?
Percy N. schrieb: > Da geht es eher um Btm. Ändert nichts daran, dass die Stoffe nicht mehr einfach so erhältlich sind. Und im vorauseilenden Gehorsam der gewerblichen Verkäufer oftmals auch nicht weit unterhalb der dort angegebenen Mengen. Bodo B. schrieb: > Dir ist nicht verständlich, warum man zwar legal Trinkwasser aus der > Leitung entnehmen darf, und warum es trotzdem verboten ist, es in > Knallgas zu zerlegen und dieses ohne Berechtigung in größeren Mengen zu > lagern? Elektrolyse von Wasser ist mittlerweile verboten? Gibt’s dafür eine Quelle? Das wäre ja noch schlimmer, als ich befürchtet habe.
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Uli S. schrieb: > Früher mal haben sich die Modellflieger mit dem Zeug ihren Sprit selber > angerührt. Zusammen mit Rizinusöl soll das nen guten Sprit gegeben > haben. Also jetzt nichts durcheinanderbringen, es gibt bei den Modellmotoren welche die mit Glühkerze funktionieren und sogenannte Modelldiesel. Diese müssen alleine durch die Wärme der Kompression zünden. Dafür benötigt es Äther. Bei den Feuerzeugen gibt es sogenannte Platinfeuerzeuge, die ersten Modelle von Döbereiner arbeiteten mit Wasserstoff und einem Platinschwamm. Daraus haben sich transportable Modelle entwickelt. Diese funktionieren nur mit Methanol, ich habe es selber mit Spiritus und konzentrierten Äthanol probiert, damit zünden die nur wenn sie stark vorgewärmt sind.
Jack V. schrieb: > In erster Linie Grundstoffüberwachungsgesetz und > Chemikalienverbotsverordnung, außerdem gibt es Monitoring-Listen und die > „Ermunterung“ an die gewerblichen Verkäufer, bei Anfragen bezüglich > Stoffen darauf doch bitte die Behörden zu informieren. Danke für die Info, war mir gar nicht so bewußt. Ich brauche Chemikalien in erster Linie zum Platinen ätzen - wenn die allerdings schon bei 4kg eine Hausdurchsuchung starten ... Oh weiha, da muß man ja doppelt überlegen was man wo und wieviel man bestellt, sonst landet man am Ende auf irgendeiner schwarzen Liste ohne es auch nur zu ahnen );
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Robert K. schrieb: > Ich brauche Chemikalien in erster Linie zum Platinen ätzen - wenn die > allerdings schon bei 4kg eine Hausdurchsuchung starten ... Besorg dir jemanden aus der Chemifakultät der örtlichen Hochschule, die dürfen das.
Modellbausprit bestand und besteht sicher noch aus Methanol, Rizinusöl und (achtung böse) Nitromethan https://de.wikipedia.org/wiki/Nitromethan Methanol entsteht bei der alkoholischen Gärung und ist im Anfangsdestillat enthalten. Der Verzehr kann zur Erblindung führen.
Frank D; Dass es Feuerzeuge gibt, die Methanol benötigen war mir nicht bekannt, ich kannte nur die mit Benzin. Vermutlich wird man das Zeug auch zur Herstellung irgendwelcher Drogen nutzen können, weil das ist ja schon länger verboten. Auf Ihbä hab ichs bloss in Italien und Spanien gefunden, wahrscheinlich werden da unsere Behörden auch informiert. Robert K. Ich hatte in der verrückten Idee mir selber Platinen zu ätzen, da auch mal nachgeforscht. Angeblich wird dieses Eisen3chlorid bei Kläranlagen in grossen Mengen verbraucht. Die dürfte es in jedem etwas grösseren Dorf geben, Uni eher nur in der Stadt.
Robert K. schrieb: > Ich brauche Chemikalien in erster Linie zum Platinen ätzen - wenn die > allerdings schon bei 4kg eine Hausdurchsuchung starten ... Das hängt mal immer davon ab, was du benutzt. Vier Kilogramm Eisen-3-Chloridlösung wären da absolut problemlos – kann man bei Amazon oder bei ebay ordern. Wenn du hingegen die Methode mit H₂O₂/HCl probieren, und dir dafür zwei Liter dreißigprozentiges Peroxid kommen lassen willst (weil das genausoviel kostet, wie 100ml), kannst du schonmal Kaffee für das Einsatzteam aufsetzen.
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O. R. schrieb: > Ja, die Geschichte mit den Hausdurchsuchungen bei Kunden von Chemonline, > DECHEMA, Mikon und Lippert Lehrmittel ging damals ziemlich lange durch > die Presse bzw durchs Netz. Die (wirklich blöden) Hausdurchsuchungen bei Platinenätzern waren im Jahre 2006, das ist Schnee von gestern (hat Wollvieh ja auch so angegeben). Und das war auch nicht wegen EisenIII, sondern Aceton, Salzsäure und Wasserstoffperoxid. Das war ein - allerdings ziemlich wilder - juristischer Ausreißer, der dem verantwortlichen Staatsanwalt und dem Richter in der Karriere sicherlich nicht weitergeholfen haben dürfte. Ich hab' vor ca. 2 Jahren Salzsäure und Peroxid im Online-Chemikalienhandel bestellt, Aceton zum Entfetten und Putzen gab's im Baumarkt und bisher hatte ich noch keinen unerwünschten Besuch. Kaffee hätte ich da gehabt. O. R. schrieb: > Bemerkenswert ist, dass quasi alle real > eingeleiteten Strafverfahren auf sogenannten "Zufallsfunden" beruhten, > d.h. auf den beschlagnahmten PCs sichergestellen Raubkopien, Filmen und > mp3-Dateien. Hast du dafür evtl. eine Quelle? IIRC gibt's dafür kein Strafverfahren, Urheberrecht ist Zivilrecht. Wenn da hingegen ein paar Tütchen mit weißem Pulver oder grünen Pflanzenresten gefunden wurden, ja, dann schon...
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Frank D. schrieb: > dafür brauche ich Methanol. Bekomme ich aber nicht. https://www.oel-engel.de/Methanol-Fass-2165-Liter?curr=EUR Dürfte dann bis Ostern reichen.
Mit dem Feuerzeug zu einem Apotheker gehen und den das füllen lassen ist keine Option?
Jack V. schrieb: > Wenn du hingegen die Methode mit H₂O₂/HCl > probieren, und dir dafür zwei Liter dreißigprozentiges Peroxid kommen > lassen willst (weil das genausoviel kostet, wie 100ml), kannst du > schonmal Kaffee für das Einsatzteam aufsetzen. da kommen Erinnerungen auf :-) vor 30 Jahren, als Jugendlicher , habe ich genau da s gemacht - das Wasserstoffperoxid gab es in der Dorfapotheke... Internet gab es damals keines - deshalb waren wir so dumm mehrmals 100ml zu kaufen - die der Apotheker sauber in Glasfläschchen abgefüllt hat Irgendwann haben wir dann gefragt ob es bei größeren Mengen Rabatt gibt - er kam mit einer orangenen 1L Plastikflasche an, mit Firmenetikett usw , - die hat kaum mehr gekostet als die 100ml
Sven L. schrieb: > Mit dem Feuerzeug zu einem Apotheker gehen und den das füllen lassen ist > keine Option? Nö, habe ich schon probiert. Apotheker weigert sich.
Frank D. schrieb: > Nö, habe ich schon probiert. Apotheker weigert sich. ist mir auch schon passiert als ich 1L Ethanol 99,8% p.a. bestellen wollte zur Sensorreinigung. Ich wollte halt kein Iso, kein Zeugs mit 10% unbekannte Reststoffe, ich wollte den hochreinen Stoff der verdünnt auch trinkbar ist. Auf einer Fototour wo ich mir die Hand aufschlitzte ging das auch zur Wundreinigung.
Ethanol rückt der Apotheker nicht ohne Vergällung raus, eben weil der verdünnt auch trinkbar ist. Er möchte sich den Stress mit der abzuführenden Branntweinsteuer nicht antun, mit der Giftigkeit hat das IMHO gar nix zu tun... Isopropanol bekommst du aber problemlos auch in sauber, also kein Zeugs mit 10% unbekannten Reststoffen, beispielsweise von Kontakt Chemie als Kontakt IPA.
mir fällt gerade ein - hier liegt noch ein Stück reines Magnesium - Rest von einer Opferanode - Wie zünde ich das nachher an? Also direkt das ganze Stück, ohne Späne abschaben usw?
Matthias L. schrieb: > Er möchte sich den Stress mit der > abzuführenden Branntweinsteuer nicht antun ist Faulheit, die hätte und habe ich sogar gezahlt, nur eben anderswo! Matthias L. schrieb: > mit der Giftigkeit hat das > IMHO gar nix zu tun... Matthias L. schrieb: > Isopropanol bekommst du aber problemlos auch in sauber ich weiss, aber Iso mag ich nicht trinken und mir nicht in Wunden kippen, klar zur Sensorreinigung geht es auch aber weiterer Nutzen eben nicht.
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Matthias L. schrieb: > Ethanol rückt der Apotheker nicht ohne Vergällung raus, eben weil der > verdünnt auch trinkbar ist. Er möchte sich den Stress mit der > abzuführenden Branntweinsteuer nicht antun, mit der Giftigkeit hat das > IMHO gar nix zu tun... Das kenne ich anders, nur ist der Sprit nicht eben preiswert. Du kannst genau so gut eine Flasche Jonny Walker destillieren. Aber ich nehme zum Reinigen ohnehin nur Isopropanol, auch wenn es seit 1980 leider durch Steuer teurer geworden ist.
Matthias L. schrieb: > Ethanol rückt der Apotheker nicht ohne Vergällung raus, eben weil der > verdünnt auch trinkbar ist. Medizinischer Alkohol (reines Ethanol) darf nicht vergällt sein! Man muss daher Alkoholsteuer zahlen. Für Planzenauszüge wär vergällter Alkohol anbrauchbar, da giftig.
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Heinz R. schrieb: > Wie zünde ich das nachher an? Also direkt das ganze Stück, ohne Späne > abschaben usw? Gar nicht. Kompakt brennt es nicht gut, die Oberfläche muss größer und das Material muss kleiner, damit’s die Wärme nicht gut ableiten kann.
Hab gerade nachgeschaut - seit März 2020 (und vorerst bin Mai 2021) dürfen Apotheken unvergällten Alkohol steuerfrei für die Herstellung von Desinfektionsmitteln und Medikamenten VERWENDEN. Wie das mit dem ABGEBEN aussieht, hab' ich auf die Schnelle nicht gefunden. So, nu is Silvester - macht's gut, kommt gut ins neue Jahr!
Hi, Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Ich frage mich gerade verschiedene Dinge: > > 1) Durfte man die Chemikalien einzeln legal bestellen? DAs kann man nicht sagen ohne die genauen Chemikalien, dazu meist inkl. deren Konzentration, zu kennen. Sehr wahrscheinlich ist aber das da zumindest welche drunter sind die ein Mindestalter "18" für die Abgabe vorraussetzen. Das man bestimmte Chemikalien irgendwo ohne größeren Aufwand einfach bestellen kann sagt im übrigen absolut nichts darüber aus ob dieses Angebot so zulässig ist oder nicht. Viele kleine (und manche große wo Chemikalien nur einen winzigen Bruchteil des Sortiments ausmachen) Händler kennen die REchtlichen Vorgaben immer noch nicht... > 2) Wenn die Chemikalien einzeln legal sind, warum werden die dann > Beschlagnahmt? Imn Artikel steht erst einmal "Sichergestellt". Jede Beschlagnahme ist zwar eine Sicherstellung, aber nicht jede Sicherstellung ist auch eine Beschlagnahme. Grundsätzlich kommt eine Beschlagnahme legaler Gegenstände (und Stoffe) durchaus zur vorbeugenden GEfahrenabwehr in Betracht wenn hinreichend wahrscheinlich ist das diese zu illegalen Zwecken henutzt werden sollen und daraus eine GEfahr für andere entstehen kann. In dem Fall der Herstellung von Sprengstoffen könnte sogar von Gefahr im Verzug ausgegangen werden was den Richtervorbehalt erst einmal aussetzt. (Muss bei Widerspruch dann aber innerhalb von 3 Tagen durch Richter überprüft werden) Das kann z.B. bei einem Brecheisen, Baseballschläger oder Funkscanner genau so geschehen. Alles völlig legal. Aber wenn das unter "verdächtigen" Umständen aufgefunden wird können daraus weitere Maßnahmen folgen. Die Beschlagnahme eines beliebigen Brecheisens aus dem Werkzeugwagen einer KFZ Werkstatt würde keiner richterlichen Überprüfung standhalten. (Ausser es gibt hinweise das GENAU DIESES Brecheisen ein wichtiges Beweisstück sein könnte) WEnn du aber nachts um halb zwei kpl. in Schwarz gekleidet mit Brecheisen, Skimaske und Taschenlampe im großen sonst leeren Rucksack beim Umherschleichen im WOhn-/Gewerbegebiet aufgegriffen wirst, dann dürfte eine Beschalgnahme der Brechstange vorerst von so gut wie jedem Richter als berechtigt angesehen werden. Allerdings halt ich es für wahrscheinlich das hier gar keine Beschlagnahme sondern eine freiwillige Herausgabe zur "Sicherstellung" geführt hat. Und spätestens die "überraschten Eltern" werden für die "freiwillige" Herausgabe gesorgt haben. Besonders wenn es heisst: Gib uns das Zeug mit und das Thema ist damit endgültig erledigt! Robert K. schrieb: > Käpt’n Balu ✈. schrieb: >> Zitat aus dem Artikel: >> >>> Werden bestimmte Chemikalien in einer gewissen Menge von Privatleuten >>> bestellt, ist das meldepflichtig. Die Polizei bekommt dann einen Hinweis >>> und überprüft gegebenenfalls, was mit den Chemikalien passiert. > Wo steht das denn im Gesetzestext geschrieben? > Oder ist das eine Zeitungsente? > Wie sieht denn der Nachweis der Meldepflicht bei der Bestellung aus? Das ist typische Presseungenauigkeit! Aber die Meldepflicht gibt es. Sowohl für Drogenausgangsstoffe als auch für Sprengstoffgrundstoffe! Das mit der Mengenbeschränkung gibt es aber nur in dem weiter oben schon genannten Grundstoffüberwachungsgesetz (GüG). Dies zielt aber auf Ausgangs- und Hilfsstoffe für die Drogenherstellung. Es gibt aber eine generelle Meldepflicht von Verdächtigen Transaktionen. (Verdächtig ist alles was einem Sackundigen Verkäufer verdächtig vorkommen sollte. Das kann eine unübliche Menge sein, eine bestimmte Kombination von gekauften Stoffen oder aber das ein Großhändler anhand von an ihm weitergegebenen Endverbleibserklärungen feststellt das ein und derselbe Kunde "Kleinmengen" bestimmter Stoffe fast gleichzeitig bei verschiedenen durch den Großhändler belieferten Endverkäufern (z.B. Apotheken) eingekauft hat) Diese Meldepflicht ergibt sich aus "Artikel 9" der EU Verordnung (EU) Nr. 98/2013 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:039:0001:0011:DE:PDF > Artikel *9* > Meldung von verdächtigen Transaktionen, Abhandenkommen und > Diebstahl(1) > Verdächtige Transaktionen mit in den Anhängen aufgeführten Stoffen oder > mit Gemischen oder Stoffen, die diese Stoffe enthalten, sind nach > Maßgabe dieses Artikels zu melden > [...] bzw. etwas präziser ab dem 01.02.2021 aus der EU Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148&from=de > Artikel *9* > Meldung von verdächtigen Transaktionen, Abhandenkommen und > Diebstahl(1) > Für die Zwecke der Verhinderung und Aufdeckung einer > unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen melden > Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze verdächtige Transaktionen. > Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze berücksichtigen vorher > sämtliche Umstände und insbesondere, ob auf den potenziellen > Kunden eine oder mehrere der nachfolgend beschriebenen > Verhaltensweisen zutreffen: > a) Der Kunde scheint sich hinsichtlich der beabsichtigten > Verwendung des regulierten Ausgangsstoffs für Explosivstoffe nicht > im Klaren zu sein. > > b) Der Kunde scheint nicht mit der beabsichtigten Verwendung des > regulierten Ausgangsstoffs für Explosivstoffe vertraut zu sein > oder kann sie nicht plausibel begründen. > > c) Der Kunde möchte regulierte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe > in einer für eine legitime Verwendung ungewöhnlichen Menge, > Kombination oder Konzentration erwerben. > > d) Der Kunde ist nicht bereit, seine Identität, seinen Wohnsitz > oder gegebenenfalls seine Eigenschaft als gewerblicher Verwender > oder Wirtschaftsteilnehmer nachzuweisen. > > e) Der Kunde besteht auf ungewöhnlichen Zahlungsmethoden — > einschließlich hoher Barzahlung Diese EU Verordnungen gelten Unmittelbar in den Mitgliedsstaaten und brauchen dafür NICHT erst in nationales Recht umgesetzt zu werden. Die oben genannten Regelungen aus den Verordnungen finde ich ja grundsätzlich gut. Allerdings liegt der große Knackpunkt der Verordnungen wo anders. Denn mit diesen Verordnungen wird erstmals ein Besitzverbot von völlig üblichen Grundstoffen mit einer vielzahl von legalen Verwendungen, teilweise selbst in normalen Haushalten, (z.B. Schimmelentferung mit H2O2)ein absolutes BESITZVERBOT für Privatleute ausgesprochen. Da wo es vorher für einen Volljährigen Käufer bei Nachweis einer legalen Verwendung gegen vorlage seiner Personalien möglich war solche Stoffe zu erwerben ist jetzt sogar der Besitz verboten. Und wo in der 2013er Verordnung mit Ausnahme von H2O2 >12% und vielleicht noch für diejenigen die speziellere Anwendungen der Metallbearbeitung machen noch Salptersäure >3% als gängige Stoffe für legale Private Anwendungen nur wirkliche Spezialchemikalien mit hohem Missbrauchspotential in hoher Konzentration reguliert wurden sind in der 2019er Verordnung noch die Schwefelsäure in einer lächerlich niedrigen Konzentration von 15% dazugekommen und die Konzentration von Nitromethan ist von 30% auf 16% gesenkt worden so das selbst bis vor kurzem ganz übliche Modellbaukraftstoffe (25% Nitromethan) jetzt sogar einem BESITZVERBOT unterliegen. Zwar gibt es in der Verordnung die Möglichkeit das die Einzelstaaten ein Genehmigungssystem einführen können mit denen dann ein Teil der Stoffe von Privatleuten in höherer Konzentration erworben werden kann (H2O2 bis 35%, Nitromethan bis 100%) aber dieses System ist in Deutschland nicht realisiert! Daher gibt es ab dem 01.02.2021 in Deutschland keinen legalen Weg mehr sich selbst sowas einfaches wie BATTERIESÄURE zur Wartung seiner Bleiakkus zu kaufen. (Gibt ja nicht nur die heute meist "wartungsfreien" (Wartungsunmöglichen) Starterbatterien, TEilweise sind wartbare Bleisammler auch im privaten Umfeld ja noch in USV, bei Staplern und anderen Werkstattanwendungen im Einsatz) Die gefüllten Bleiakkus selbst sind ja zumindest durch Artikel 2 Abs 2 a ausgenommen... Und das wo es nun wirklich kein Problem ist sich einen Teil der Dinge selbst herzustellen. Für Salpetersäure braucht es nur eine Aquarienpumpe, ein paar Schläuche, ein Gefäß mit Wasser, eine Hochspannungsquelle (Mikrowelle, alter Röhrenmonitor, Zündtrafo einer Heizung usw.) und etwas Zeit. 15% Schwefelsäure kann man einfach durch Kochen aufkonzentrieren... usw. Gruß Carsten
Dank an Carsten für die detaillierte, nachvollziehbare(!) Darstellung des Status quo. Ich muss gerade etwas vomieren, und das liegt nicht nur am EtOH-Konsum. Ist „denen“ nicht klar, dass sie so genau das provozieren, was sie zu unterdrücken gedenken? Was sind das für Flachpfeifen?
Mani W. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Und das Denunziantentum hat eine Renaissance! > > Das beginnt ja schon dann, wenn man in den Straßengraben gerutscht > ist, egal aus welchem Grund! > > Da wird lieber die Polizei gerufen bevor man dem/der Unglücklichen > schnell mal raus hilft... Keine Ahnung, warum das so viel Negativbeurteilungen ergibt, aber es ist einfach so, meistens... Bin ich froh, dass ich in der Steiermark zu Hause bin, da hilft man noch...
Frank D. schrieb: > @CrazyH, du hast ne PM. Wenn es denn funktioniert hat mit der GMX > Adresse. Ja Frank, du auch
Mani W. schrieb: > Keine Ahnung, warum das so viel Negativbeurteilungen ergibt, > aber es ist einfach so, meistens... Vielleicht fühlt sich da jemand ertappt...
Jack V. schrieb: > Heinz R. schrieb: >> Wie zünde ich das nachher an? Also direkt das ganze Stück, ohne Späne >> abschaben usw? > > Gar nicht. Kompakt brennt es nicht gut, die Oberfläche muss größer und > das Material muss kleiner, damit’s die Wärme nicht gut ableiten kann. Doch! Folgendes Erlebnis: Armeezeit - Flugzeugtechniker. Irgendwann war eine Demonstration der Platzfeuerwehr angesetzt. Auf einem eingeebneten Schrottplatz wurden mehr oder weniger große Holzfeuer entzündet. Der Versuch, die Kleineren mit Handfeuerlöschern zu töten, endete in Lachsalven, da aus den Dingern nix mehr rauskam. Das größte Feuer sollte dann mit Wasser gelöscht werden. Der erste Strahl brachte eine glänzende Silvesterföntäne als Erfolg. Die Ursache lag knapp unter der dünnen Lehmschicht: eine Felge, gegossen aus Elektron (Mg/Al). Die war durch das Feuer darüber sehr heiss und das Wasser tat ein Übriges! Die brannte komplett und war erst durch Sand zu löschen! Also mach das Ding richtig heiss und versuche mit Wasser zu löschen. Stell aber Sand bereit!!!
Heinz R. schrieb: > mir fällt gerade ein - hier liegt noch ein Stück reines Magnesium > - Rest > von einer Opferanode - > > Wie zünde ich das nachher an? Also direkt das ganze Stück, ohne Späne > abschaben usw? Mit einer Wunderkerze.
Carsten S. (dg3ycs) 31.12.2020 21:43; Danke der info. Das heisst doch mit anderen Worten, dass es zukünftig vollkommen unmöglich ist, im Modellbaubereich selber zu eloxieren. Dazu wird rund 15%ige Schwefelsäure benötigt, geht zwar auch mit einer Mischung aus Schwefel- und Oxalsäure, darüber sind aber nirgendwo Unterlagen aufzutreiben. Dasselbe mitm Beizen vorher, Laugenstein steht doch auch seit Jahren aufm Index, obwohls eigentlich nicht mehr wie Kloreiniger ist. Salpetersäure braucht man ebenfalls, wenn man schlecht eloxierbares Material hat, damit lässt sich der Kupfer bzw Zinkanteil entfernen.
Jack V. schrieb: > Dank an Carsten für die detaillierte, nachvollziehbare(!) Darstellung > des Status quo. Großes Dankeschön auch von mir, das ist wahrlich eine ausführliche Antwort! Du hast so ziemlich alle Fragen von mir geklärt :) Hier der Link zur Verordnung, interessant sind die Anhänge I und II: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE Hier habe ich noch etwas zum Verkauf gefunden, speziell was Händler beachten müssen: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/chemikaliensicherheit/produktgruppen/ausgangsstoffe_fuer_%20explosivstoffe_2020_08_19_ba.pdf
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Matthias L. schrieb: > Hab gerade nachgeschaut - seit März 2020 (und vorerst bin Mai 2021) > dürfen Apotheken unvergällten Alkohol steuerfrei für die Herstellung von > Desinfektionsmitteln und Medikamenten VERWENDEN. Wie das mit dem ABGEBEN > aussieht, hab' ich auf die Schnelle nicht gefunden. Da kommt jetzt diese lustige Biozid-Verordnung ins Spiel. Bis März 2020 durfte der Apotheker seinen unvergällten Alkohol nicht nutzen um damit die Werkbank abzuwischen. Dazu musste er ein offiziell zugelassenes Desinfektionsmittel verwenden, gerne eins das zum größten Teil aus ebendiesem Ethanol besteht. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0528
Deutschland ist ziemlich unattraktiv was Chemikalien angeht. Zum Beispiel hätte ich gerne Salpetersäure zur Überprüfung auf Echtheit von Gold. Ich habe hier ein paar Teile rumliegen wo ich nicht weiss ob das aus Messing oder aus Gold ist. Chemikalien braucht man auch für 3D-Drucker wenn ich ganz andere Materialien drucken will. Wir brauchen eigentlich eine neue Regulierung. Was spricht dagegen wenn Privat-Chemielabor fürs Zuhause mit Videokameras überwacht wird auf den die Polizei immer Zugriff darauf haben kann?
Kybernetiker X. schrieb: > Was spricht dagegen wenn > Privat-Chemielabor fürs Zuhause mit Videokameras überwacht wird auf den > die Polizei immer Zugriff darauf haben kann? Ist das ein Witz? Nach Anmeldung/Registrierung bei einer Behörde sollte es doch ausreichend sein, dass man gelegentlich die korrekte Lagerung überprüft. Dazu noch einen Sachkundenachweis und fertig. Bei Sportschützen und Jägern (also Waffen) ist das ja nicht anders. Warum also bei Chemikalien? Ist das Gefährdungspotenzial bei Chemikalien höher als bei Waffen?
Carsten S. (dg3ycs) & Jack V. (jackv) ich bedanke mich ebenfalls für die umfangreiche Info ... d.h. wenn ich z.B. 2kg EisenIIIChlorid bestelle, komme ich noch mal glimpflich davon und bei Salzsäure, Flußsäure, etc. endet es sehr böse ... muß mir die Liste noch mal genau durchlesen. Uli S. schrieb: > Dazu wird rund 15%ige Schwefelsäure benötigt, geht > zwar auch mit einer Mischung aus Schwefel- und Oxalsäure, darüber sind > aber nirgendwo > Unterlagen aufzutreiben. Dasselbe mitm Beizen vorher, Laugenstein steht > doch auch seit Jahren aufm Index, obwohls eigentlich nicht mehr wie > Kloreiniger ist. > Salpetersäure braucht man ebenfalls, wenn man schlecht eloxierbares > Material hat, damit lässt sich der Kupfer bzw Zinkanteil entfernen. an Eloxieren hatte ich auch schon mal gedacht - geht dann künftig wohl nur noch mit unreinen Säuren, eigene Herstellung, etc. oder doch lieber ganz drauf verzichten ... deprimierend irgendwie.
Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Nach Anmeldung/Registrierung bei einer Behörde sollte es doch > ausreichend sein, dass man gelegentlich die korrekte Lagerung überprüft. > Dazu noch einen Sachkundenachweis und fertig. Dann gibst Du zu, daß Du Chemikalien, etc. lagerst und dann wird auch Steuer, usw., usw. fällig. Ob das nur beim Sachkundenachweis bleibt, ist mehr oder weniger variabel gestaltbar, man kann beliebig nachschärfen. Der Sachkundenachweis kostet mit Sicherheit auch nochmal Gebühren. > > Bei Sportschützen und Jägern (also Waffen) ist das ja nicht anders. dort ist stetig verschärft worden. > Warum also bei Chemikalien? Ist das Gefährdungspotenzial bei Chemikalien > höher als bei Waffen? das legt der Gesetzgeber fest. Jetzt kann man natürlich sagen: das ist EU Gesetz ... nur die Ausführung ist EU-weit völlig unterschiedlich. In Italien z.B. gilt desöfteren die Devise Papier ist geduldig - und hier ist es eher das genaue Gegenteil, davon muß man leider ausgehen.
Kybernetiker X. Kommt auf die Konzentration an, konzentrierte Salpetersäure greift Messing nicht an, die verdünnte jedoch schon. Hab ich selber schon benutzt um Messingteile zu entnickeln. Der Profi machte mir lauter Löcher rein.
Robert K. schrieb: > Dann gibst Du zu, daß Du Chemikalien, etc. lagerst und dann wird auch > Steuer, usw., usw. fällig. Wieso sollte ich dann Steuern zahlen müssen? Robert K. schrieb: > dort ist stetig verschärft worden. Das Waffengesetz wurde zwar immer wieder verschärft, aber nicht in dem Maße wie es hier die Chemikalien betrifft. Ich darf immer noch ein Messer mitführen, wenn ich es beruflich oder zur Brauchtumspflege benötige (oder so ähnlich). Robert K. schrieb: > Der Sachkundenachweis kostet > mit Sicherheit auch nochmal Gebühren. Das schon, aber auch für Pflanzenschutzmittel muss ich den Sachkundenachweis alle 3 (?) Jahre erneuern lassen. Selbst mein Vater als Landwirtschaftsmeister mit 30 Jahren BE darf nichts mehr ohne kaufen. Aber da sehe ich aber auch kein Problem. Wenn ich mit gefährlichen Stoffen umgehen möchte, muss ich auch das nötige Wissen dazu haben und die einschlägigen Vorschriften kennen. Ein generelles Verbot finde ich daher nicht richtig.
Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Wieso sollte ich dann Steuern zahlen müssen? Rein privat wirst Du sicher nicht Chemikalien in Reinform lagern dürfen. Mit Gewerbeschein sieht es dann anders aus, aber dann hast Du das Steuer-Theater am Hals ): > Das Waffengesetz wurde zwar immer wieder verschärft, aber nicht in dem > Maße wie es hier die Chemikalien betrifft. Ich darf immer noch ein > Messer mitführen, wenn ich es beruflich oder zur Brauchtumspflege > benötige (oder so ähnlich). Vorsicht, hier spielt u.a. die Klingenlänge eine entscheidende Rolle; Brauchtumspflege, Tradition, usw. wird Dich nicht schützen. > Das schon, aber auch für Pflanzenschutzmittel muss ich den > Sachkundenachweis alle 3 (?) Jahre erneuern lassen. Den Sachkundenachweis brauchst Du mittlerweile für alles und nichts - nennt sich dann nur jedes Mal wieder anders, damit die IHK auch schön verdient. Ändern sich die Vorschriften alle 3 Jahre entscheidend? Wohl kaum. Wie oft kann man den Sachkundenachweis wiederholen, wenn man den Fragebogen falsch ausfüllt? Reine Geldfrage, auch der Dümmste kommt irgendwann nach 10 Versuchen durch und dann kannst Du auch 3 Jahre Mist bauen - kontrolliert niemand. Vielleicht führen sie den Führerschein demnächst auch für 3 Jahre ein ... wäre doch mal was :-) Das Ganze ist überflüssige Bürokratie bzw. eine neue Geldquelle für die IHK. > Selbst mein Vater > als Landwirtschaftsmeister mit 30 Jahren BE darf nichts mehr ohne > kaufen. Aber da sehe ich aber auch kein Problem. Wenn ich mit > gefährlichen Stoffen umgehen möchte, muss ich auch das nötige Wissen > dazu haben und die einschlägigen Vorschriften kennen. gut, das wäre jetzt noch einmal ein anderes Thema ... ich finde solche 'Nachweise' (siehe oben) bisweilen sehr fragwürdig; BE + Überprüfung ist da eigentlich wichtiger. > Ein generelles Verbot finde ich daher nicht richtig. hast Du ja nicht, nur Privatleute betrifft das - ob Du überhaupt berechtigt bist zum Sachkundenachweis steht nochmal auf einen anderen Blatt; kein Chemiker oder beruflich nicht tangiert, Pech gehabt.
Beitrag #6533075 wurde von einem Moderator gelöscht.
War das früher schön (da war Chemie mein Hobby) ..... da hatte und bekam man alles: Schwefel-, Salzsäure im 5l Kanister (98 bzw 31%ig), Salpetersäure (ich meine die hatte 65%), Ameisensäure, metallisches Natrium und Kalium, Benzol, Ammoniumdichromat :-D, ..... und natürlich die üblichen Verdächtigen Chlorate/Nitrate und Schwefel sowie feinst pulverisierte Kohle konnte man im Kilopack in der Drogerie kaufen. In A gabs damals beim Bahnhof ein Chemiegeschäft, ok eher ne Lagerhalle mit Verkauf träum ..... achja da bekam man sogar roten Phosphor.
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@Frank: Ich bekomm deine PMs, du meine anscheinend nicht. Schick mir mal deine Mailadresse.
https://www.heise.de/tp/features/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html
1 | In einem Fall akzeptierte ein Richter in der Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses sogar die Behauptung, Kupfersulfat, wie es in Chemiekästen für Kinder vorkommt, und Natriumhydroxid, wie es in 0,5 kg-Packungen in Supermärkten als Beseitigungsmittel für Verstopfungen im Sanitärbereich angeboten wird, seien explosionsgefährlich und erlaubnispflichtig nach § 27 Sprengstoffgesetz und der bloße Erwerb deshalb bereits strafbar. Der Richter ordnete wegen des Kaufs dieser Stoffe eine Durchsuchung von Wohnung, Geschäftsräumen und Fahrzeugen des Käufers an. |
Das Problem ist die fehlende Sachkenntnis, gepaart mit blindwütigem Aktionismus, und als Sahnehäubchen die fehlende Starfbarkeit für Richter und Ausführende. Da wird sich nichts ändern - Hausdurchsuchungen (hatte auch schone eine) bleiben selbst bei Bagatellen und fehlenden Gründen an der Tagesordnung.
Das ist die selbe Durchsuchungsreihe, die oben schon angeführt wurde - aus 2005/2006. Das ist 15 Jahre her... Dass es in Einzelfällen immer wieder mal sehr kreative Ideen für die Begründung einer Hausdurchsuchung gibt (die hier ist auch "schön": https://blog.burhoff.de/tag/tagessatzhoehe/) lässt sich aus gelegentlichen Veröffentlichungen in Jura-Blogs ablesen. Von so einer Reihenmaßnahme wie der aus 2005/2006 ist seitdem aber nichts mehr hochgekommen - oder kennt wer etwas neues?
Hallo, was mich persönlich interessieren würde: gemäß https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE ist ja der Besitz von Schwefelsäure >15% strafbar. In einer Autobatterie sind aber bis zu 40% drin. Ich habe jetzt schon Google bemüht und keinen offiziellen Gesetzestext gefunden, sondern nur solche Veröffentlichungen von Händlern ( https://fulbat.com/new-regulation-for-the-sale-of-acid-for-batteries/ ) die implizieren, dass die Säure wohl legal ist, so lange sie in der Batterie bleibt. Wenn ich jetzt eine Zelle aufschraube um die Säuredichte zu messen und dabei ein Tropfen mitkommt, mache ich mich dann direkt strafbar ?! MfG
Matthias L. schrieb: > Von so einer Reihenmaßnahme wie der aus 2005/2006 ist seitdem aber > nichts mehr hochgekommen - oder kennt wer etwas neues? Das dürfte daran liegen, daß seither außer Terroristen niemand mehr in Deutschland privat mit Chemikalien hantiert. Insbesondere Kinder und Jugendliche, deren mangelndes Interesse an Naturwissenschaften sonst stets beklagt wird. So wie niemand mehr mit Metallbaukästen, Fischertechnik, Elektronikkästen experimentiert, macht das auch niemand mehr mit Chemiekästen. Es gibt sicher noch Kartons im Laden, die so beschriftet sind. Aber die gefährlichen Chemikalien wie 5% Essigsäure wird man selbst bestücken müssen, und entsprechend ist das Niveau der Experimente. Eine Suche bringt "mein erstes Chemielabor" zutage: "Gewusst wie! Salzkristalle, Schokolinsen, Essig oder Backpulver – mit der passenden Laborausstattung und den richtigen Experimenten wird Alltägliches zum spannenden Erlebnis! " Offenbar fehlt selbst das gefährliche Experiment "Brausetablette in Plastikflasche mit Korken". Aber Hauptsache das Bullshitbingo mit dem Klingelwort "MINT" getriggert.
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Nach meinem Wissen fallen ziemlich wenige Chemikalien tatsächlich unter Verbote, die den privaten Besitz verbieten. Bei vielen will man einfach nur wissen wer sowas sammelt oder wer eine "Mischung" sammelt, die typisch für die Herstellung verbotener Produkte ist. Schwefelsäure und Salzsäure sollten selbst in hohen Konzentrationen legal zu besitzen sein. Damit lässt sich nicht viel gefährliches anfangen, man kann sie höchstens irgendwo draufschütten - aber da gibts wieder gefährlicheres (wie z.B. Flusssäure). Ammoniumnitrat z.B. ist ein ausgezeichneter Dünger, jeder Bauer bekommt das Zeug tonnenweise. Wasserstoffperoxid ist ein guter Reiniger oder manche brauchen es zum Platinen ätzen. Nitromethan ist ein handelsüblicher Treibstoff(zusatz) für Modellbaumotoren oder Dragster/Rennboote. Aceton wie schon angeführt gibts im Baumarkt, reinigt fast alles und ich möchte es in meiner Elektrotechnik-Bastelecke nicht missen. Übrigens in dem Zusammenhang, wer Aceton zum Reinigen und Piranha zum Ätzen verwendet, das Zeug bitte niemals nach der Verwendung zusammenschütten!! Aus solchen Unachtsamkeiten können die dümmsten Unfälle hervorgehen, denn oft braucht man nicht mal hoch konzentrierte oder reine Ausgangsstoffe, Verunreinigungen (etwa mit Schwermetallen wie Kupfer) machen das Problem oft nur noch empfindlicher. Die echten Probleme fangen an, wenn sowas gekauft wird ohne einen offensichtlichen Nutzungszweck dafür erkennen zu können. Wenn ich beispielsweise nicht mal einen Garten besitze und plötzlich drei Tonnen Ammoniumdünger kaufe. Wozu brauche ich das, wozu brauche ich so eine Menge? Wenn man weiß wie, blasen die ziemlich locker die Dorfkirche aus dem Dorf und das wäre natürlich verboten. Man kann aber auch prima das Gras drum herum wachsen lassen. Oder wenn die Chemikalien zusammen mit einem fertigen verbotenen Produkt gefunden werden, oder ich gerade dabei bin sie entsprechend aufzukonzentrieren und zusammenzumischen, das gibt selbstverständlich auch ein Problem. Bei vielen pyrotechnischen Sätzen bzw. Blitzknallsätzen (in "Fachkreisen" BKS genannt) ist's ja so, daß die nur aus zwei oder drei einfachen pulverförmigen Chemikalien bestehen. Der Besitz der einzelnen Chemikalien ist dann oftmals legal und erst wenn man sie mischt besitzt man den illegalen Sprengstoff (wobei der Begriff Sprengstoff nicht so eng gefasst ist, diese Stoffgemische detonieren nicht, sie brennen nur sehr schnell ab). Die Wirkung sieht man gut an Polenböllern (die dürften alle mit irgendwelchen Blitzknallsätzen gefüllt sein), wenn man sich davon 1..2kg zusammenmischt, evtl. noch verdichtet/verdämmt und das Zeug geht dabei aus Versehen hoch, ist man mit großer Wahrscheinlichkeit tot oder mindestens schwer verletzt. Also nur was für Selbstmörder oder Spekulanten auf den Darwin-Award, wirklich nichts für den Bastelkeller. Schon ein paar Gramm können reichen um einen Finger zu verlieren, sollte man sich vorher überlegen. Man kann sich auch sehr einfach für eine Hausdurchsuchung qualifizieren, ohne überhaupt Chemikalien zu besitzen. Am einfachsten geht das mit einer einfachen Absichtserklärung, z.B. morgen seine Schule in die Luft sprengen zu wollen. Da werden die zuständigen Stellen natürlich hellhörig und man hat innerhalb weniger Stunden nach der Facebook-Nachricht oder was auch immer man dazu verwendet ein SEK im Hausflur stehen. Und nein, die klingeln vorher nicht, sondern die bringen ihren eigenen großen Universalschlüssel mit und besonders viel Spaß verstehen sie auch nicht. Also keine gute Idee, auch kein guter Spaß für einen Tag schulfrei, sondern das wird verdammt teuer und niemand will das. Im Grunde kommts doch immer drauf an, ob jemand Scheiße bauen will oder nicht. Wenn er es wirklich will, wird er einen Weg finden. Entweder er besorgt sich was er dafür braucht sowieso irgendwo, oder er weicht auf andere Dinge aus. Es gibt ja auch die völlig legalen aber trotzdem extrem gefährlichen Stoffe... beispielsweise Acetylen oder Propan und Sauerstoff. Die Wirkung einer guten Mischung aus beidem lässt sich in jüngster Vergangenheit an gesprengten Bankautomaten betrachten. Das ist zwar streng genommen keine Detonation (nur eine Deflagration), aber wozu sollte sich irgendwer, der einfach nur Scheiße bauen will, da die Mühe machen, irgend einen "echten" Sprengstoff herzustellen, wenn es mit sowas auch so viel unproblematischer geht. Es weiß auch so ziemlich jeder "wie man eine Bombe baut". Wenn nicht, gibt man einfach mal "Rohrbombe wikipedia" bei Google ein, dann bekommt man ohne Alters- oder Sachkundeprüfung sogar noch praktische Aufbauhinweise oder wie sich die Wirksamkeit gegen bestimmte (weiche) Ziele steigern lässt. So, will man nun jeden zuhause besuchen oder einknasten, der weiß wie man Schwarzpulver in ein Rohr schüttet oder diesen Artikel auf Wikipedia gelesen hat? Das ist doch Blödsinn, dann haben wir wirklich den Überwachungsstaat schlechthin. Übrigens ist das mit dem eingeschränkten Erwerb oder Besitzverbot nicht nur bei Chemikalien so, die zur Sprengstoffherstellung geeignet sind. Die direkten Vorprodukte, aus denen sich auf einfache Weise (synthetische) Drogen herstellen lassen, bekommt man auch nicht einfach so zu kaufen, beispielsweise Ephedrin oder Phenylaceton. Nennt sich Grundstoffüberwachungsgesetz oder so.
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Christobal M. schrieb: > Das Problem ist die fehlende Sachkenntnis, gepaart mit blindwütigem > Aktionismus, Auf der Seite der Richter wurd vermutlich hauptsächlich Zeitmangel due Zrsaxhe sein: für einen Haftbefehl oder einen Durchsuchungsbeschluss bleiben einem Richter häufig nur wenige Minuten Zeit. Leider hat kaum mal einer das Rückgrat, um mit eben dieser Begründung die Sache unfertig zunächst liegen zu lassen. > und als Sahnehäubchen die fehlende Starfbarkeit für Richter > und Ausführende. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Man erinnere sich des Aufhebens um die Traumatisierung, die ein Mensch erfährt, in desssen Wohnung eingebrochen wird: nicht etwa wegen des allfälligen Diebstahls, sondern wegen des Eindringens in die Privatshäre. Eine Gesetzesverschärfung ist auch tatsächlich erfolgt, nur leider in § 244 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl), der eigentlich ein wesentlich verschiedenes Rechtsgut schützt, statt in § 123 StGB (Hausfriedensbruch). Für Polizei eamte, die willkürlich und rechtswidrig in eine fremde Wohnung eindringen, hat sich dadurch nichts geändert (falls einer der Beamten dort stiehlt, kam schon nach alter Rechtslage § 244 (Diebstahl mit Waffen) in Betracht. Sollte hier die Lobbyarbeit der Polizeigewerkschaften gefruchtet haben? Scheißt ein Bär in den Wald?
Alex F. schrieb: > was mich persönlich interessieren würde: > > gemäß > https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE > ist ja der Besitz von Schwefelsäure >15% strafbar. Was mich interessiert: wie kommst Du darauf, dass dort irgend etwas unter Strafandrohung gestellt wird?
@ Ben B Eigentlich kann man Deinen Ausführungen zustimmen, aber das Beamtentum denkt ganz anders, meist nur politisch motiviert. Mit gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun, das ist eine andere Liga. Wenn Aceton und starke Schwefelsäure verboten werden, tut mir das auch weh. Aber die Verordnung ist beschlossen und Beamte geben niemals nicht zu, einen Fehler begangen zu haben, die machen definitionsgemäß keine Fehler. Besonders krass ist die bayrische Anordnung der Gewerbeaufsicht: Da werden Verkäufer zu Hilfsscheriffs gemacht und sollen von Kaufinteressenten die persönlichen Daten incl. Autonummer an das Kriminalamt melden. Gehts noch - ja es geht! Als Abmilderung bleibt nur noch, sich genügend Aceton vor dem 1. Februar aus dem Baumarkt zu besorgen. Bei ebay gibt es schon keines mehr im Angebot und Batteriesäure wird zu 1999 € /5 Liter ausgepreist, damit es ja keiner kauft... Das wird KEIN gutes 2021!
Matthias L. schrieb: > Dass es in Einzelfällen immer wieder mal sehr kreative Ideen für die > Begründung einer Hausdurchsuchung gibt (die hier ist auch "schön": > https://blog.burhoff.de/tag/tagessatzhoehe/) lässt sich aus > gelegentlichen Veröffentlichungen in Jura-Blogs ablesen. Nett ist aber auch die dort gegebene Einschränkung durch das LG: "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" [lies: Verfahrensstand]. Vollständig abwegig fand man die Begründung dort also offenbar gerade nicht.
Ben B. schrieb: > Übrigens ist das mit dem eingeschränkten Erwerb oder Besitzverbot nicht > nur bei Chemikalien so, die zur Sprengstoffherstellung geeignet sind. > Die direkten Vorprodukte, aus denen sich auf einfache Weise > (synthetische) Drogen herstellen lassen, bekommt man auch nicht einfach > so zu kaufen, beispielsweise Ephedrin oder Phenylaceton. Nennt sich > Grundstoffüberwachungsgesetz oder so. Mehr lesen Beitrag "Re: Besitz von Chemikalien" erspart viel scheiben.
Percy N. schrieb: > Alex F. schrieb: >> was mich persönlich interessieren würde: >> >> gemäß >> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148&from=DE >> ist ja der Besitz von Schwefelsäure >15% strafbar. > > Was mich interessiert: wie kommst Du darauf, dass dort irgend etwas > unter Strafandrohung gestellt wird? Schau dir Anhang 1 an. Schwefelsäure >15% fällt unter "Liste der Stoffe, die Mitgliedern der Allgemeinheit weder als solche noch in Gemischen oder in Stoffen, die diese Stoffe enthalten, bereitgestellt oder von ihnen verbracht BESESSEN oder VERWENDET werden dürfen, es sei denn, ihre Konzentration entspricht den in Spalte 2 angegebenen Grenzwerten" Aceton wird übrigens nicht verboten, da es nur auf einer "Üerwachungsliste" ist. MfG
Weiß eigentlich jemand wieso Aceton auf diese Überwachungsliste soll? Wegen dem Peroxid oder wegen was anderem? Wobei man vor Versuchen mit dem Peroxid wirklich nur warnen kann, deswegen auch die Warnung mit der Ätzlösung oben. Das Zeug ist extrem empfindlich, es sublimiert (das Öffnen eines Verschlusses an dem sich durch Sublimation Kristalle gebildet haben führt zur Detonation des Gefäßes), besonders in Gegenwart von Metallen kann es spontan detonieren und erreicht die Sprengkraft von TNT. Sehr praktisch um sich selbst die Hand wegzusprengen, aber sonst zu nichts zu gebrauchen.
Nachfrage: Ich kann mich entsinnen, dass mit Mehl ganz heftige Verpuffungen entstehen können. Wenn dazu jemand den 'fürsorglichen' Beamten einen Tip gibt, bricht in der EU eine Hungersnot aus. Alles zu unserem Besten... Als Jugendliche fanden wir im Wald eine Blechtonne mit unverdünntem (!) Unkrautex. Polierwatte mit konzentrierter Lösung getränkt war Standart. Getrocknet wurde auf einer Betonfläche in der Sonne. Eines Tages kam der ABV vorbei und fragte, was das soll? ..."uns ist beim Mopedputzen die Polierwatte nass geworden..." "Aber macht keinen Blödsinn...!" Wenn der gewusst hätte! Naja. Die Wirkung war dann im ganzen Ort mehrfach hörbar. Dank polytechnischer Schulbildung war 'keine Angst aber Respekt' bei der Sache Grundsatz. Alle Finger sind noch dran. Wenn noch bekannt wird, dass derartige Sachen elektrisch zündbar sind, wird der Bezug von Strom sicher auch bald unter strengste Beobachtung gestellt werden.
Alex F. schrieb: > Schau dir Anhang 1 an. Wo steht da etwas von Strafe? Und seit wann werden deutsche Strafgesetze von Fremden in der Fremde beschlossen?
Hi, Werner H. schrieb: > Wenn Aceton und starke Schwefelsäure verboten werden, tut mir das auch > weh. Aber die Verordnung ist beschlossen und Beamte geben niemals nicht > zu, einen Fehler begangen zu haben, die machen definitionsgemäß keine > Fehler. SChwefelsäure, selbst verdünnte wenn über 15%, wird ab dem 01.02.2021 EU Weit für Privat verboten. Das ist korrekt! Aber Aceton ist davon nicht betroffen! Da ist nur die Ausfuhr von größeren! Mengen geregelt. Ändert aber natürlich nichts an der Tatsache das es durchaus richtig ist, wenn jemand größere Mengen davon unter verdächtigen Umständen kaufen will, dies auch den Ermittlungsbehörden mitzuteilen. Aber gleich hinter jedem Kauf von "Bastlerüblichen" Mengen etwas verdächtiges zu sehen ist natürlich Bullshit. Verdächtig ist z.B. wenn jemand größere Mengen kaufen will aber auf Nachfrage dafür keinen plausiblen Grund nennen kann. Ben B. schrieb: > Schwefelsäure und Salzsäure sollten selbst in hohen Konzentrationen > legal zu besitzen sein. Damit lässt sich nicht viel gefährliches > anfangen, man kann sie höchstens irgendwo draufschütten - aber da gibts > wieder gefährlicheres (wie z.B. Flusssäure). Salzsäure kannst du in beliebigen Konzentrationen besitzen so viel du willst. Nur gelten ab besonderen Mengen halt Vorgaben hinsichtlich der Lagerung. Als Privatmensch sollte man sich bei GEfahrstoffen daher tunlichst an den Vorgaben und Mengengrenzen der TRGS510 orientieren! Schwefelsäure >15% ist aber ab dem 01.02. für Privat vorbei! > > Ammoniumnitrat z.B. ist ein ausgezeichneter Dünger, jeder Bauer bekommt > das Zeug tonnenweise. Wasserstoffperoxid ist ein guter Reiniger oder > manche brauchen es zum Platinen ätzen. Nitromethan ist ein > handelsüblicher Treibstoff(zusatz) für Modellbaumotoren oder > Dragster/Rennboote. Aceton wie schon angeführt gibts im Baumarkt, > reinigt fast alles und ich möchte es in meiner Elektrotechnik-Bastelecke > nicht missen. Der LAndwirt ist ja kein Privatmensch sondern halt ein Landwirt/gewerblicher Anwender. Mal abgesehen davon das ja nicht grundsätzlich alle Ammoniumnitrathaltigen Mischungen verboten sind sondern nur solche ab einem bestimmten Mengenverhältnis. (Ich müsste jetzt recherchieren, aber ich glaube auch ein Landwirt bekommt kein REINES Ammoniumnitrat mehr. Aber vermutlich doch noch andere Zusammensetzungen als Privatleute) Aktuell darfst du Nitromethanhaltige Mischungen bis zu einem Nitromethangehalt von 30% kaufen und besitzen wenn du mind. 18 bist. Ab dem 01.02. sind es halt nur noch 16%. Wasserstoffperoxid ist bei 12% für privat Schluss. Vor der ersten EU Verordnung konnte man in DL H2O2 formal unbeschränkt kaufen, musste aber ab einer gewissen Konzentration seine Personalien hinterlassen. Diese Grenze wurde in den 20xx beständig gesenkt und lag Zuletzt bei 12%... Aceton kannst du beliebig kaufen... Da sollen nur Verdächtige Transaktionen von größeren Mengen gemeldet werden. Musst nur beim Lagern höchstmengen beachten (TRGS510) Aber das wurde hier in dem Thread alles schon zigmal samt verlinkten Fundstellen in den Gesetzestexten durchgekaut!
Ben B. schrieb: > Weiß eigentlich jemand wieso Aceton auf diese Überwachungsliste soll? > Wegen dem Peroxid oder wegen was anderem? Das hier dürfte reichen: https://www.sueddeutsche.de/politik/kairo-bombenbauer-von-london-offenbar-gefasst-1.840586
@Carsten S. Was mich mal Interessieren würde: Man kann ja anscheinend eine Ausnahmegenehmigung bekommen, um H202 mit bis zu 35% oder Schwefelsäure mit bis zu 40% zu bekommen. Ist das bzw. wird das auch de-facto möglich sein oder ist es fast unmöglich, an eine solche Genehmigung zu kommen? VG
> Wenn noch bekannt wird, dass derartige Sachen elektrisch zündbar > sind, wird der Bezug von Strom sicher auch bald unter strengste > Beobachtung gestellt werden. Ist er doch jetzt schon, kann Dein intelligenter Stromzähler bestimmt schon. Wenn Du damit eine Bombe zünden willst, schaltet er aus oder das BMS deaktiviert den Akku ..... Darf man eigentlich noch Zeitschaltuhren legal erwerben oder bin ich dann auch gleich ein Bombenbastler? Soso, Schwefelsäure über 15% verboten, das macht wieder mal viel Sinn, denn Kriminelle werden sicherlich keinen Weg finden, sich das Zeug passend aufzukonzentrieren wenn sie es zu irgendwas brauchen. Wo kann man das Zeug eigentlich in hoher Konzentration zum "Scheiße bauen" verwenden? Irgendwie ist mir da gar nichts bekannt. Was mache ich dann eigentlich mit meiner Autobatterie? Die Schwefelsäure da drin dürfte weit über 15% haben. Darf ich die Dinger dann nur noch entladen besitzen oder was soll das? > aber ich glaube auch ein Landwirt > bekommt kein REINES Ammoniumnitrat Stimmt, der bekommt es meistens gemischt mit Kalk weil viele Pflanzen beides brauchen. Allerdings ist der AN-Anteil ziemlich hoch, teilweise so hoch, daß das bißchen Kalk bei der Verwendung als "Bauernsprengstoff" nicht großartig stört.
Hi, Percy N. schrieb: > Alex F. schrieb: >> Schau dir Anhang 1 an. > > Wo steht da etwas von Strafe? > Und seit wann werden deutsche Strafgesetze von Fremden in der Fremde > beschlossen? Die Strafgesetze selbst nicht. Aber das Chemikalienrecht sieht durchaus vor das aufgrund einer unmittelbar geltenden EU Verordnung ein Straftatbestand begründet werden und sanktioniert werden kann. Beispielsweise: >Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) > § 27 Strafvorschriften > (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird > bestraft, wer [...] > 3. einer *unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der > Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union* zuwiderhandelt, > die inhaltlich einer Regelung entspricht, zu der die in Nummer 1 > genannten Vorschriften ermächtigen, soweit eine Rechtsverordnung nach > Satz 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift > verweist. Die Bundesregierung wird ermächtigt, soweit dies zur > Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der > Europäischen Union erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit > Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als > Straftat nach Satz 1 zu ahnden sind. Ob hierdurch oder durch eine andere Regelung im Umfeld des Chemikalienrechts bereits ein Strafbarkeit bei Verstoss gegen das durch die EU Verordnung erlassene Besitzverbot gegeben ist möchte ich jetzt aber nicht beurteilen. Ich habe dazu eine Meinung, aber das wird mir dann doch zu "Formaljuristisch" als das ich dazu etwas falsches in die Welt setzen möchte. Davon abgesehen ist aber die formale "Strafe" lange nicht die einzige negative Folge die sich aus dem Verstoss gegen ein Besitzverbot ergeben kann. Man denke nur mal daran das es zu einem Unfall mit dem Stoff kommt den man Unerlaubt besitzt und es dabei zu erheblichen Sach- oder gar PErsonenschäden kommt. Und ja, selbst eine einfach nur runtergefallene Säureflasche kann erhebliche Schäden verursachen. Natürlich sind die möglichen Folgen bei einer allein im eigenen Haus wohnenden Person die nie Besuch bekommt völlig andere als bei jemanden der in einer Mietwohnung wohnt wo täglich Kinder (eigene und deren Freunde) herumtollen! Gruß Carsten
Ben B. schrieb: > Darf man eigentlich noch Zeitschaltuhren legal erwerben oder bin ich > dann auch gleich ein Bombenbastler? Vor einigen Jahren (wimre vor Pollin) gab es bei Conrad immer wieder Partiewaren; mitunter wurden die recht blauäugig beworben. So zB die Programmiereinheit für Videorekorder (bis 14 Tage) oder völlig metallfreie Keramikmesser, jeweils immer nur sehr kurz verfügbar. Dagegen war die Parkscheibenquarzuhr von Pollin ("nicht vergessen, beim Parken die Uhr zu deaktivieren!") vergleichsweise harmlos.
Werner H. schrieb: > Eigentlich kann man Deinen Ausführungen zustimmen, aber das Beamtentum > denkt ganz anders, meist nur politisch motiviert. Mit gesundem > Menschenverstand hat das nichts zu tun, das ist eine andere Liga. ... und die Beamten haben leider das Sagen. > Wenn Aceton und starke Schwefelsäure verboten werden, tut mir das auch > weh. Aber die Verordnung ist beschlossen und Beamte geben niemals nicht > zu, einen Fehler begangen zu haben, die machen definitionsgemäß keine > Fehler. Tja, so ist das hier nun mal; es geht stetig weiter bergab. > Besonders krass ist die bayrische Anordnung der Gewerbeaufsicht: > Da werden Verkäufer zu Hilfsscheriffs gemacht und sollen von > Kaufinteressenten die persönlichen Daten incl. Autonummer an das > Kriminalamt melden. Gehts noch - ja es geht! gut, daß ich nicht in Bayern wohne. > Als Abmilderung bleibt nur noch, sich genügend Aceton vor dem 1. Februar > aus dem Baumarkt zu besorgen. Danke für den Tip! Problem: wir haben noch Lockdown und der wird garantiert bis 31.1. verlängert ): > Bei ebay gibt es schon keines mehr im > Angebot und Batteriesäure wird zu 1999 € /5 Liter ausgepreist, damit es > ja keiner kauft... bei online Bestellungen läufst Du dann auch Gefahr, daß Deine Adresse irgendwo bei den Behörden landet (so wie in Bayern, die indirekt zur Denunziation aufrufen). Also reine Glückssache, wenn es gut geht. > Das wird KEIN gutes 2021! Du darfst davon ausgehen, daß Aceton, Batteriesäure, usw. nicht das Ende der Fahnenstange bleiben wird - das ist erst der Anfang, wilder Aktionismus ist sehr populär. Insofern macht es schon Sinn den ein oder anderen Vorrat jetzt noch anzulegen.
Hi, Wie oben schon geschrieben: Einfach mal den Thread lesen, ist alles schon durchgekaut: Ben B. schrieb: > Soso, Schwefelsäure über 15% verboten, das macht wieder mal viel Sinn, > denn Kriminelle werden sicherlich keinen Weg finden, sich das Zeug > passend aufzukonzentrieren wenn sie es zu irgendwas brauchen. Wo kann > man das Zeug eigentlich in hoher Konzentration zum "Scheiße bauen" > verwenden? Irgendwie ist mir da gar nichts bekannt. > > Was mache ich dann eigentlich mit meiner Autobatterie? Die Schwefelsäure > da drin dürfte weit über 15% haben. Darf ich die Dinger dann nur noch > entladen besitzen oder was soll das? Carsten S. schrieb: > Daher gibt es ab dem 01.02.2021 in Deutschland keinen legalen Weg mehr > sich selbst sowas einfaches wie BATTERIESÄURE zur Wartung seiner > Bleiakkus zu kaufen. (Gibt ja nicht nur die heute meist "wartungsfreien" > (Wartungsunmöglichen) Starterbatterien, TEilweise sind wartbare > Bleisammler auch im privaten Umfeld ja noch in USV, bei Staplern und > anderen Werkstattanwendungen im Einsatz) > Die gefüllten Bleiakkus selbst sind ja zumindest durch Artikel 2 Abs 2 a > ausgenommen... [...] > 15% Schwefelsäure kann man einfach durch Kochen aufkonzentrieren... > usw. Das dies alles zum Teil überhaupt keinen echten Sinn hat und nur als purer Aktionismus durch von jeglichen naturwissenschaftlichen Verständnis befreiter Berufspolitiker verstanden werden kann wurde ja auch schon geschrieben. Ben B. schrieb: > passend aufzukonzentrieren wenn sie es zu irgendwas brauchen. Wo kann > man das Zeug eigentlich in hoher Konzentration zum "Scheiße bauen" > verwenden? Irgendwie ist mir da gar nichts bekannt. > Hochkonzentrierte Schwefelsäure bildet zusammen mit hochkonzentrierter Salpetersäure die Nitriersäure. (für Nitroglyzerin, Schiessbaumwolle, TNT usw) Sie kann zudem verwendet werden um Salpetersäure über die Grenze von 68% Prozent (Azetrop mit Wasser) hinaus aufzukonzentrieren um diese überhaupt erst für die Verwendung als Ausgangsstoff für Nitriersäure verwenden zu können. Und nicht zuletzt kann Schwefelsäure auch dazu genutzt werden aus Salpetersäure beliebiger Konzentration reine 100% Salpetersäure über den Umweg Kaliumnitrat herzustellen.(Oder halt direkt aus Kaliumnitrat) Und da zeigt sich schon wieder der "Blödsinn" dieser Regelung. Denn wenn ich z.B. (als Privatmensch) mit der Absicht auf ein wenig "Knall-Bumm" Nitriersäure herstellen wollte, dann könnte ich einfach zwei bis drei Liter der erlaubten Konzentration kaufen, diese dann auf das durch Destillation mögliche Maximum (68%/98%) durch Kochen aufkonzentrieren und dann mit den in jedem Chemiebuch stehenden Mitteln bis zu meiner Nitriersäure weiterarbeiten. (Gut, wenn ICH als reale Person jetzt tasächlich selbst soetwas machen wollte müsste ich den Aufwand nicht treiben sondern würde mir die Salpetersäure einfach ganz legal bestellen. Sachkunde und genehmigter Besitz sei dank. Aber aus dem Alter bin ich raus ;-) ) Würde hingegen der Erwerb und Besitz von Salpetersäure in jeder Konzentration verboten, so könnte man sich diese dennoch durch Stickstoffoxidation (der Umgebungsluft) einfach selbst hergestellt werden. GANZ OHNE DAS ES BEI IRGENDEINER ÜBERWACHUNGSMAßNAHME AUFFALLEN KÖNNTE "Damals", in der Zeit vor der EU Verordnung (EU) Nr. 98/2013, als jeder Privatmann diese Stoffe legal kaufen und besitzen durfte, jedoch der Handel damit beobachtet wurde bzw. die Händler bereits sensibilisiert waren, sind eine Menge Bombembastler (solche die nur zum SPass an irgendwelchen verlassenen Orten Krach machen wollten genau so wie solche mit wirklich bösen Absichten) alleine durch die Beschaffung der Substanzen ins Visier der Behörden geraten. Das fällt nun flach. Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Ob hierdurch oder durch eine andere Regelung im Umfeld des > Chemikalienrechts bereits ein Strafbarkeit bei Verstoss gegen das durch > die EU Verordnung erlassene Besitzverbot gegeben ist möchte ich jetzt > aber nicht beurteilen. Das ist nicht das eigentliche Problem. Die Verordnungsermächtigung dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung trotz des Verweisgebotes nicht standhalten; die Schaffung von Straftatbeständen ist ausschließliche Zuständigkeit des Gesetzgebers, eine Delegation an die Exekutive ist nicht möglich. Vgl auch https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber verplichtet werden kann, unter fremder Botmäßigkeit bestimmte Strafgesetze zu erlassen. Allein hierdurch könnte aber eine Strafbarkeit nicht begründet werden. Soweit der Gesetzgeber insoweit Bedarf für eigene Handlungsmöglichkeiten der Exekutive sieht, steht es ihm frei, ihr das Recht einzuräumen, Ordnungswidrigkeiten zu definieren und gemäß OWiG zu sanktionieren. Ja, auch das BtmG sieht das anders. Hier kapituliert offenbar der Rechtsstaat vor der angeblich unausweichlichen Notwendigkeit des Verfassungsbruches.
Ben B. schrieb: >> aber ich glaube auch ein Landwirt >> bekommt kein REINES Ammoniumnitrat > Stimmt, der bekommt es meistens gemischt mit Kalk weil viele Pflanzen > beides brauchen. Allerdings ist der AN-Anteil ziemlich hoch, teilweise > so hoch, daß das bißchen Kalk bei der Verwendung als "Bauernsprengstoff" > nicht großartig stört. Ja, wir Landwirte brauchen z.B. Kalkammonsalpeter. Er besteht aus einer Mischung von 76 % NH4NO3 (Ammoniumnitrat) und 24 % CaCO3 (Calciumcarbonat). Fällt also meiner Meinung nach zunächst unter Anhang I der EU Verordnung, da laut Fußnote 2 mehr als 47% NH4NO3 enthalten ist. Auch der Stickstoffanteil liegt mit 27% über der 16% Grenze. Ich muss allerdings dazu sagen, dass mir nicht ganz klar ist, wie das mit dem Verhältnis zu verstehen ist. Spielt aber auch keine Rolle, denn im Anhang II wird dieser Stoff ausgenommen. Wichtig ist nicht der Stoffname, sondern die eindeutige CAS-Nummer: 15245-12-2. Denn wie so oft ist Kalkammonsalpeter nur der Handelsname, die korrekte Bezeichnung ist Ammoniumcalciumnitrat. Und wer sich erinnert: Der Anschlag in Schweden (Anders Behring Breivik) sowie die Explosion in Beirut gehen auf das Konto von Ammoniumnitrat. Ich denke aber eher an Kalkammonsalpeter, weil in beiden Fällen von Düngemittel gesprochen wurde... Ben B. schrieb: > Was mache ich dann eigentlich mit meiner Autobatterie? Die Schwefelsäure > da drin dürfte weit über 15% haben. Darf ich die Dinger dann nur noch > entladen besitzen oder was soll das? Bei der Batterie selbst mache ich mir keine Gedanken. Was aber, wenn ich dann Batteriesäure beim Schadstoffmobil abgeben möchte? Man beachte diesem Fall: https://www.natuerlich-jagd.de/news/anzeige-wegen-abgegebener-munition.html Wobei hier klar ist, dass man sowas nicht machen sollte. Aber gilt das in ähnlicher Form dann auch für die unter Anhang I fallenden Chemikalien (Schimmelentferner (das erste gefundene hat z.B. 4,9% H2O2) usw.)?
Carsten S. schrieb: > solche die nur zum > SPass an irgendwelchen verlassenen Orten Krach machen wollten genau so > wie solche mit wirklich bösen Absichten Mein Kumpel hat mir mal diesen Kanal gezeigt: https://www.youtube.com/c/TheOftler/videos Der macht z.B. sowas: https://youtu.be/lQ4kkQfKapg?t=435 https://www.youtube.com/watch?v=C2-iQCoOeSA Absolut krank. Ich weiß nicht wo er die Videos dreht, aber zumindest spricht er deutsch. BTW: SemperVideo bekommt Strikes wegen VPN Tunneln, aber solche Videos sind für Kinder geeignet. Wirklich gut YouTube, +1!
Alex F. schrieb: > @Carsten S. > > Was mich mal Interessieren würde: Man kann ja anscheinend eine > Ausnahmegenehmigung bekommen, um H202 mit bis zu 35% oder Schwefelsäure > mit bis zu 40% zu bekommen. Ist das bzw. wird das auch de-facto möglich > sein oder ist es fast unmöglich, an eine solche Genehmigung zu kommen? > > VG Es ist mit den Genehmigungen so, das die EU Verordnung ausdrücklich zulässt das die Einzelstaaten ein solches Genehmigungssystem einführen wenn diese es denn wollen. Aber jeder Einzelstaat entscheidet selbst OB er ein solches System einführt oder nicht. Und wenn er es einführt entscheidet er selbst welche Vorgaben er macht. Die Verordnung macht nur Mindestauflagen, verschärft werden darf nach eigenem ermessen. Für Deutschland war ein solches System BIS JETZT nicht vorgesehen. Daher gab es genau NULL Chancen für einen Privatmenschen eine solche Genehmigung zu bekommen. Ob jetzt, nach der Verschärfung, ein solches System auch in Deutschland eingerichtet wird ist mir nicht bekannt. Immerhin sind durch die Verschärfung nun auch wirklich ganz normale Privatanwender ohne gleichwertige Ausweichmöglichkeit betroffen und nicht nur mehr (ernsthafte) Hobbychemiker oder einige wenig mit ausgefallenen Anwendungen. So z.B. diejenigen die noch mit Verbrennermodellen Modellbau bzw. Wettkämpfe betreiben. 16% ist von den üblichen Nitromethanhaltigen Kraftstoffen ja gerae mal die schwächste Mischung (es gibt noch welche mit ganz geringen Zusätzen, aber das sind ganz andere Motoren/Anwendungen). Andere brauchen für optimale Leistungen eher 25% und dann gibt es wohl noch einige (seltenere) Motovarianten mit der Notwendigkeit für einen noch höheren Anteil an Nitromethan. Schwefelsäure ist z.B. auch bei der Hobbymäßigen Galvanik teilweise ein wichtiger Bestandteil der Elektrolyte. usw. usf! Ich verfolge das mit den regeln für die private Chemikaliennutzung aber nicht mehr so intensiv. Das betrifft mich zum Glück nur ganz am Rand ;-) Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Ich verfolge das mit den regeln für die private Chemikaliennutzung aber > nicht mehr so intensiv. Das betrifft mich zum Glück nur ganz am Rand ;-) Dafür bist du aber perfekt informiert ;) EDIT: Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Absolut krank. Ich weiß nicht wo er die Videos dreht, aber zumindest > spricht er deutsch. Man sollte Lesen können, er schreibt es selbst ;) >> Desweiteren sind sämtliche Inhalte in Polen und Tschechien entstanden.
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Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Ja, wir Landwirte brauchen z.B. Kalkammonsalpeter. Er besteht aus einer > Mischung von 76 % NH4NO3 (Ammoniumnitrat) und 24 % CaCO3 > (Calciumcarbonat). > > Fällt also meiner Meinung nach zunächst unter Anhang I der EU > Verordnung, da laut Fußnote 2 mehr als 47% NH4NO3 enthalten ist. Auch > der Stickstoffanteil liegt mit 27% über der 16% Grenze. Ich muss > allerdings dazu sagen, dass mir nicht ganz klar ist, wie das mit dem > Verhältnis zu verstehen ist. Als Landwirt wirst Du Dich schon rausreden können und Du hast ja auch den Sachkundenachweis ... da können sie Dir nun wirklich nichts anhängen. Anders sieht das als Privatperson aus, die Chemikalien lediglich zum Hobby benötigt - da soll ja jetzt der Garaus von Amts wegen gemacht werden! > Ben B. schrieb: >> Was mache ich dann eigentlich mit meiner Autobatterie? Die Schwefelsäure >> da drin dürfte weit über 15% haben. Darf ich die Dinger dann nur noch >> entladen besitzen oder was soll das? > > Bei der Batterie selbst mache ich mir keine Gedanken. Was aber, wenn ich > dann Batteriesäure beim Schadstoffmobil abgeben möchte? das wird dann wahrscheinlich nochmal extra Gebühren kosten. Solange Du die Batteriesäure nicht aus der Batterie holst, werden sie Dir kaum einen Strick daraus drehen können ... soweit geht es dann doch 'noch' nicht! > > Man beachte diesem Fall: > https://www.natuerlich-jagd.de/news/anzeige-wegen-abgegebener-munition.html > > Wobei hier klar ist, dass man sowas nicht machen sollte. Aber gilt das > in ähnlicher Form dann auch für die unter Anhang I fallenden Chemikalien > (Schimmelentferner (das erste gefundene hat z.B. 4,9% H2O2) usw.)? das ist was anderes! Munition kannst Du so ohne weiteres hier nicht kaufen, damit wird aber auch die Abgabe/Entsorgung problematisch. Anders sieht das bei Batterien, usw. aus, die Du in jedem Baumarkt, etc. kaufen kannst - kein Problem bei der Rückgabe ... soweit sind wir 'noch' nicht!
Carsten S. schrieb: > Würde hingegen der Erwerb und Besitz von Salpetersäure in jeder > Konzentration verboten, so könnte man sich diese dennoch durch > Stickstoffoxidation (der Umgebungsluft) einfach selbst hergestellt > werden. > GANZ OHNE DAS ES BEI IRGENDEINER ÜBERWACHUNGSMAßNAHME AUFFALLEN KÖNNTE Du möchtest also die Stickstoffoxidation im Lichtbogen bei 3000°C zur Herstellung relevanter Mengen einfach mal so im Hobbykeller nachbauen?! https://www.internetchemie.info/chemie-lexikon/operationen/b/birkeland-eyde-verfahren.php
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Gut, die Nitriersäure (mit Schwefelsäure) wußte ich, aber mir fällt nichts ein, wo sich Schwefelsäure alleine jetzt zur Herstellung gefährlicher Dinge eignet oder was man groß gefährliches mit Schwefelsäure anstellen kann (außer damit irgendwas zu verätzen - und das können alle Säuren, Basen können es auch).
Robert K. schrieb: > Als Landwirt wirst Du Dich schon rausreden können > und Du hast ja auch den Sachkundenachweis ... > da können sie Dir nun wirklich nichts anhängen. Ans Bein pinkeln können sie dir trotzdem, wenn sie wollen.
Nachtrag: Wenn das Abgeben unverschossener scharfer Munition zu einer Anzeige führt, kann ich das noch irgendwo verstehen. Schließlich wüsste man schon gerne wo sie herkommt und obs noch mehr davon gibt. Denke aber nicht, daß eine Bestrafung draus resultiert. Wenn du als Sportschütze oder Jäger eigene Waffen zuhause im Waffenschrank lagerst, mußt du sowieso jederzeit mit einer unangekündigten Kontrolle rechnen, wo dann geprüft wird, ob die Waffen und Munni ordnungsgemäß gelagert und gesichert sind.
S. R. schrieb: > Ans Bein pinkeln können sie dir trotzdem, wenn sie wollen. das ist richtig und die kleinen Landwirte mußten ja auch schon aufgeben bzw. wurden fertig gemacht. Ich finde die Gesamtentwicklung nicht gut ... aber die Mehrheit will es ja offenbar so bzw. Du kannst ja sowieso nichts dagegen machen ):
Robert K. schrieb: > Ich finde die Gesamtentwicklung nicht gut ... aber die Mehrheit will es > ja offenbar so bzw. Du kannst ja sowieso nichts dagegen machen ): Ich sowieso nicht.
Kann mir mal einer erklären, wie so ein Sachkundenachweis aussieht und wie man dazu kommt? Ich bin gelerner Galvaniseur und in meiner Firma früher hatten wir gesamt ca. 70m3 Schwefelsäure in 3 Becken mit 19% offen rum stehen (Eloxal). Angeliefert wurde die konzentriert mit Tanklastzügen und es gab natürlich auch entsprechende Lagertankanlagen. Hab ich jetzt nen Sachkundenachweis? BTW Kann man noch Natrium-/Ammoniumpersulfat zum ätzen kaufen? Auch zukünftig? ..... Silberacetalyt ist auch ganz nett und da können die verbieten, was sie wollen, das ist sehr einfach herstellbar.
Ben B. schrieb: > Man kann sich auch sehr einfach für eine Hausdurchsuchung qualifizieren, > ohne überhaupt Chemikalien zu besitzen. Am einfachsten geht das mit > einer einfachen Absichtserklärung Ich habe unbegrenzten Zugang zu Dihydrogenmonoxid, und mache auch Gebrauch davon! Muhahahaha!!!
Ben B.; Das Hauptproblem sind nicht Sprengstoffe. Da konnten in den letzten Jahren wo schlicht jeder völlig ohne irgendeine Kontrolle über die Grenze kam, zig Tonnen an Sprengstoff und scharfen Waffen einge"schmuggelt"führt werden. Hauptsächlich gehts um Drogen, weil eben das Beispiel Kupfersulfat, Natriumhydroxid, das ist um Sprengstoffe zu basteln völlig ungeeignet. Na gut, der Metallanteil dran ist in vielen Initialsprengstoffen drin, wobei da Quecksilber auch viel besser sein soll. Ist eigentlich in Zukunft auch der Besitz von Zement verboten. Ich hab mal vor Jahren was gelesen, wie Heroin gekocht wird, dafür soll Zement verwendet werden. Crazy H. (crazy_h) 02.01.2021 15:31; Hast du dann zufällig ein Rezept: Schwefel Oxalsäure Eloxalverfahren. Hatte ich ja vorher schon erwähnt, dass sich da drüber so gut wie nichts finden lässt. Wobei mir 19% Schwfelsäure sehr stark vorkommt, Wird die Brühe denn dann gekühlt, weil ich mal gelesen hab, dass über 15% der Abbau durch die Säure stärker ist, als das, was man draufeloxieren kann. Aktuell wären ja wieder die Temperaturen geeignet, mitm Eloxieren anzufangen. Das andere Problem, wo kriegt man aktuell noch Bleibleche her, die stehen ja mittlerweile schon seit 15 Jahren auch aufm Index.
...ich muß mich korrigierern: Gestern hatte ich bei ebay nach Aceton geschaut, da war gar nichts angeboten. Heute ist eine ganze Menge wieder da! Ein Tippfehler ist auszuschließen, da der Firefox-Tab noch da ist. Das Batteriesäureangebot ist auch wieder viel größer. Was hat ebay da wohl wieder getrieben? Softwareupdate?
@Uli: Nicht nur der Schwefelsäureanteil ist entscheidend, auch der Aluminiumgehalt im Bad. Mit frischer Schwefelsäure wird das nichts. Gekühlt nicht, aber dauerhaft mit Luft durchblasen. Das Bad geht dabei nie über 25°C. Spannung 17-19V. Schichtdicke max. 30um. Und wie sealst du das?
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Alex F. schrieb: > die Mitgliedern der Allgemeinheit was sind denn überhaupt Mitglieder der Allgemeinheit? Gibt es wieder normale und bessere? Muss doch endlich mal wieder meinen alten Gewerbeschein raus suchen - lohnt alleine schon um wenigstens momentan im Baumarkt einkaufen zu dürfen....
Crazy H; Zum sealen hätte ich was, da wurde ich gezwungen, selber was zu suchen, weil mein damaliger Eloxierer der damals auch Chromatiert hatte, diese Rohs Gesetze nicht mitgemacht hatte. Da wurde mir gesagt, wir tauchens einfach nur kurz ein, damits nicht gelb wird. Gaaanz toll, wenn der Kunde verlangt Chrom4 oder was das war, frei. Da hab ich dann nach längerem suchen so eine angeblich Nickelsuppe aufgetrieben. Das war wirklich ein Problem weil mein Kunde schon 2 Jahre vor der offiziellen Einführung das so wollte. Irgendwann mal hab ich gesehen, dass der Eloxierer dann genau dasselbe Zeug wie ich auch hatte. Leider fällts mir im Moment nicht mehr ein, wie das hiess. Bei Chromitierung hab ich surtec650 gefunden. Das hört sich zumindest so ähnlich an, wie das was ich habe, die sagen man kanns entsprechend verdünnt auch zum sealen verwenden. Aber halt ohne Gewehr wegen dem Namen, bei Interesse müsste ich mal nachschauen.
> Ich habe unbegrenzten Zugang zu Dihydrogenmonoxid, > und mache auch Gebrauch davon! Muhahahaha!!! Abhängig vom Druck oder zuviel davon in Reinform bzw. im falschen Organ ist das Zeug auch ganz schön tödlich... Zement im Heroin? Glaube ich nicht. Soweit ich weiß wird das Zeug aus Morphin gewonnen, aus dem Saft vom Schlafmohn. Aber mit Zement? Ist Zement nicht ansich schon ein Stoffgemisch? Auf jeden Fall ist Zement auch tödlich wenn einem genug davon in ausgehärteter Form aus geeigneter Höhe auf den Kopf fällt. Verdammt, demzufolge ist Gravitation auch tödlich. Kommt, lasst sie uns verbieten!
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Hi, Heinz R. schrieb: > Alex F. schrieb: >> die Mitgliedern der Allgemeinheit > was sind denn überhaupt Mitglieder der Allgemeinheit? > Gibt es wieder normale und bessere? Das ist in der EU Verordnung eindeutig definiert: Zitat VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 > Artikel 3 > Begriffsbestimmungen > Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck >[...] > 8. "Mitglied der Allgemeinheit" jede natürliche oder juristische Person, > die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, > unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit stehen Heinz R. schrieb: > Muss doch endlich mal wieder meinen alten Gewerbeschein raus suchen - > lohnt alleine schon um wenigstens momentan im Baumarkt einkaufen zu > dürfen.... Wenn du im Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit den Bedarf an der Verwendung der regulierten Stoffe glaubhaft machen kannst gilt das Erwerbs- und Besitzverbot entsprechend der EU-Verordnung für dich nicht. Das ist korrekt! ES könnte allerdings, gerade bei Kleingewerbe, sein das du Probleme bekommen könntest den Stoff zu erwerben obwohl das legal ist. Der Grund liegt darin das die Verkäufer eine gewisse Sorgfaltspflicht haben und daher das risiko tragen im Falle der Abgabe an eine unkundige Person ggf. für Schäden mithaftbar zu sein. (Fahrlässigkeit) Das ist der Grund warum sich z.B. viele Apotheker weigern Gefahrstoffe, selbst solche im Hinblick auf Missbrauch zu illegalen ZWecken eher unkritische wie Methanol, an Endkunden abzugeben. Auch wenn die es Problemlos bei Volljährigen Kunden dürften. Die entsprechenden Fachverbände bzw. die entsprechenden ZEitschriften empfehlen regelmäßig keine Gefahrstoffe (ohne Rezept) mehr abzugeben wenn man sich nicht 100% sicher ist. ISt blöd aber nicht zu ändern... Man darf nicht vergessen das die Durchschnittsapotheker sich mittlerweile kaum noch im Gefahrstoffrecht auskennen und die meisten spätestens ein paar Jahre nach dem Studium auch keine wirkliche Ahnung von Chemie mehr haben. Um sich da keinem Risiko auszusetzen ist es besser gar nichts abzugeben. Ein Apotheker der, aus welchen Gründen auch immer, mehr Ahnung von Gefahrstoffrecht hat und vielleicht auch weiter über vertiefte Chemiekenntnisse verfügt, evtl. selber über das Chemiehobby zum Beruf gekommen ist, der wird da natürlich aufgeschlossener sein. Hat man hingegen irgendeinen NAchweis das man über Sachkenntnis im Umgang mit Gefahrstoffen verfügt, dann hat man natürlich bessere Karten. Aber das alleine befreit noch nicht von den Besitzverboten. (Oder anders gesagt: Es bedarf einer glaubhaften gewerblichen Verwendung UND eines NAchweis einer erweiterten Sachkunde um in Zukunft weiterhin relativ sicher beliefert zu werden) Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Ja, wir Landwirte brauchen z.B. Kalkammonsalpeter. Er besteht aus einer > Mischung von 76 % NH4NO3 (Ammoniumnitrat) und 24 % CaCO3 > (Calciumcarbonat). Als Landwirt bist du ja beruflicher Verwender. Damit gilt die EU Verordnung in diesem Punkt sowieso nicht. Aber es gibt noch andere Rechtsquellen, so sind Ammoniumnitrathaltige Mischungen , wenn ich das gerade richtig im Kopf habe, auch im Sprengstoffrecht reglementiert. Aber halt wohl mit ganz anderen Konzentrationsgrenzen. Uli S. schrieb: > Ben B.; Das Hauptproblem sind nicht Sprengstoffe. > [...] > Hauptsächlich gehts um Drogen, weil eben das Beispiel Kupfersulfat, Nein, hier geht es AUSDRÜCKLICH um Sprengstoffgrundstoffe. Die Drogenvorläugerstoffe sind durch das GÜG geregelt und die für (legale) Hobbyanwendungen relevanten Stoffe sind da erst weit oberhalb jeder für den privaten Gebrauch sinnvollen Grenze reglementiert. Um das zu erkennen muss man nur den Titel der Verordnung lesen: > VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES > RATESvom 20. Juni 2019 *über die Vermarktung und Verwendung von* > Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) > Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
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Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Ich verfolge das mit den regeln für die private Chemikaliennutzung aber >> nicht mehr so intensiv. Das betrifft mich zum Glück nur ganz am Rand ;-) > > Dafür bist du aber perfekt informiert ;) Naja, ich habe schon öfter mit dem Chemikalienrecht zu tun. Ich dürfte auch mit reglementierten Gefahrstoffen handeln wenn ich es denn wollte. (Will ich aber nicht) Nur die Verwendung und Bezug durch Privatpersonen verfolge ich nur ganz am Rande. Crazy H. schrieb: > Kann mir mal einer erklären, wie so ein Sachkundenachweis aussieht und > wie man dazu kommt? Ich bin gelerner Galvaniseur und in meiner Firma > früher hatten wir gesamt ca. 70m3 Schwefelsäure in 3 Becken mit 19% > offen rum stehen (Eloxal). Angeliefert wurde die konzentriert mit > Tanklastzügen und es gab natürlich auch entsprechende Lagertankanlagen. > Hab ich jetzt nen Sachkundenachweis? Es kommt darauf an WAS du für einen Sachkundenachweis meinst. ES gibt im Chemikalienrecht mehrere genau definierte Sachkundenachweise. Das sind zum einen Die Nachweise nach §11 Chemikalienverbotsverordnung. (§5 der "alten" ChemVerbotsV vor 2017) Diese sind erforderlich um Gefahrstoffe an Privatpersonen ABGEBEN zu dürfen. Dann gibt es die Sachkunde im Bereich der ANWENDUNG bestimmter Biozide. Z.B. der "Begasungsschein" zur Wühlmausbekämpfung mit Phosphorwasserstoff nach TRGS512. Den brauchst du um bestimmte Tätigkeiten (Wühlmausbekämpfung) auszuüben. Diese NAchweise gibt es nach einer staatlichen Prüfung... Und natürlich gibt es noch solche Dinge wie die Sachkunde im Umgang mit Sprengstoffen usw. Und dann gibt es die "sonstigen" Sachkundenachweise. Die sind relevant wo eine Sachkunde gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist um mit bestimmten Stoffen umgehen bzw. diese erwerben zu dürfen. Die sind aber teilweise enorm hilfreich wenn es darum geht überhaupt beliefert zu werden. Wie in meinem vorherigen Beitrag geschrieben hat der Abgebende bei Gefahrstoffen eine gewisse Sorgfaltspflicht. Wenn der einen Gefahrstoff abgibt und es passiert ein Unfall könnte es sein das er sich plötzlich gegen den Vorwurf verteidigen muss den Käufer nicht hinreichend über die Gefahren im Umgang aufgeklärt zu haben oder fahrlässigerweise (nicht ausreichende Nachfrage...) nicht erkannt zu haben das der Käufer nicht über das nötige Grundlagenwissen für den sicheren Umgang verfügt. Hat der Käufer aber einen schriftlichen Beleg darüber das er über eine gewisse Sachkunde im Umgang mit diesen Stoffen verfügt kann der Abgebende sich eine Kopie davon zu den Akten legen und ist damit zwar nicht zu 100%, aber sicher zu 99,x% vor Straf- und Zivilrechtlicher Verfolgung im Falle eines Unfalls sicher. Und selbst bei Missbräuchlicher Verweundug durch den Käufer ist das ein gutes Verteidigungsargument. Denn wenn der Käufer zuverlässig nachweist das er selbst Sachkundig ist darf der Verkäufer davon ausgehen das er auch ohne großartige Aufklärung den Stoff sicher handhaben kann. (Und wenn es zum Missbrauch kommt ist es immer noch sehr glaubwürdig das der Käufer aufgrund seiner Sachkunde auch den sorgfältigsten Verkäufer wirksam täuschen kann) Eine solche Sachkunde kann z.B. eine Berufsausbildung oder Studium sein. (Laborant, Dipl. Chemiker usw.) Für spezielle Anwendungen auch sonstige Handwerkliche/Industrielle Ausbildungen. So könnte man dein Ausbildungsprüfungszeugnis als Galvaniseur sicherlich als Nachweis der Sachkunde im Umgang mit bestimmten starken Säuren und Laugen, aber auch solcher Dinge wie Zyankali ansehen. Die Abgabe von Zyankali an private Anwender ist ja sogar zulässig (anders als die Abgabe von >15% Schwefelsäure ab 01.02.21) wenn der Käufer einen legalen Verwendungszweck glaubhaft macht und Verkäufer davon ausgehen kann das der Käufer damit sicher umgehen kann. Eine Endverbleibserklärung in der der Käufer als Verwendungszweck das private Galvanisieren in Kleinmaßstab (so detailliert wie möglich) angibt, eine Ordnungsgemäße Entsorgung der Reste zusichert könnte in VErbindung mit dem Abschlusszeugnis als Galvaniseur durchaus eine halbwegs rechtssichere Grundlage für eine Abgabe sein... Aber ohne den Nachweis das man gelernt hat damit umzugehen... (Die hohe Eigen- und Fremdgefährdung bei Fehlern im Umgang (vermischung saurer und auf Zyankali basierender basischer Elektrolyte -> Blausäurefreisetzung) sowie die hochgefährlichen Reststoffe sind da schon ein großes Hindernis) > BTW Kann man noch Natrium-/Ammoniumpersulfat zum ätzen kaufen? Auch > zukünftig? Als Volljähriger Privater: JA- Allerdings nur im direkten Thekenverkauf durch einen nach §11 ChemVerbotsV Sachkundigen! Keine Selbstbedienung und kein Versand. Das ist aber schon lange so. Auch wenn sich nicht alle daran halten! Gruß Carsten
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Hi, Uther P. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Würde hingegen der Erwerb und Besitz von Salpetersäure in jeder >> Konzentration verboten, so könnte man sich diese dennoch durch >> Stickstoffoxidation (der Umgebungsluft) einfach selbst hergestellt >> werden. >> GANZ OHNE DAS ES BEI IRGENDEINER ÜBERWACHUNGSMAßNAHME AUFFALLEN KÖNNTE > > Du möchtest also die Stickstoffoxidation im Lichtbogen bei 3000°C zur > Herstellung relevanter Mengen einfach mal so im Hobbykeller nachbauen?! > > https://www.internetchemie.info/chemie-lexikon/operationen/b/birkeland-eyde-verfahren.php Das MÖCHTE ich nicht nur, das HABE ich vor ein paar Jahren sogar schon mal gemacht... (Nur um das mal auszuprobieren... Wäre es nur um den Stoff selbst gegangen hätte ich einfach entweder eine der Flaschen mit 54% oder 68% bei mir aus dem Regal genommen. DAs wäre billiger gewesen. Andererseits: Damals habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt, die haben die Stromrechnung gezahlt. Chemikalien musste ich aber von meinem Taschengeld bezahlen ;-) ) Als Endprodukt hatte ich mit einer sehr improvisierten Apparatur am gut belüfteten Aufstellort nach gut zwei Wochen und ein paar Schritten zur Aufkonzentration etwa 15-20ml rauchende Salpetersäure... Stromkosten waren geschätzt um 5 D-Mark. Es kommt natürlich jetzt darauf an was man als relevante Menge bezeichnet. Wenn es aber darum geht genug Salpetersäure für ein paar hundert Gramm "Propan-1,2,3-trioltrinitrat" zusammenzubekommen, so könnte man das mit ein paar (unter verwendung vn Elektroschrott) für einstellige Eurobeträge zu realisierende improvisierten Vorrichtungen innerhalb eines Monats, vielleicht auch zwei, sicher zusammenbekommen ohne das man gleich ein halbe Fabrik im Keller baut. Etwas sorgältiger aufgebaut als meine Damlige Anlage, etwas effektivere Hochspannungserzeugung usw. dann sinken die Stromkosten noch einmal beträchtlich Nur, das wäre im Moment noch ziemlich unwirtschaftlich. Einfacher und billiger wäre es immer noch ein paar Liter in noch erlaubter Verdünnung zu kaufen, diese bis zum Azetrop aufzukonzentrieren und dann über den Umweg eines der Salze der Salpetersäure zur rauchenden Säure zu kommen. Das kostet vielleicht ein drittel oder viertel der Stromkosten für die Selbstherstellung. (Andererseits: Jemand der einen Anschlag plant interessiert das doch auch nicht ob er 150Euro an Stromkosten oder 50Euro für die verdünnte Säure ausgibt um an die für seine Absicht benötigte Menge hochkonzentrierter Säure zu kommen.) Und das ist alles kein Geheimnis... Wie das geht ist zumindest in älteren Schulbüchern noch ausführlich beschrieben. Von den zig Fundstellen im Netz ganz zu schweigen. Auf Youtube dann noch mit Ausführlicher Videoanleitung... Daher halte ich diese ganzen kompletten Verbotsansätze auch für Blödsinn. Damit trifft man nur die legalen Anwender (z.B. ernsthaft an eigener Weiterbildung interessierte Hobbychemiker), aber nie die angebliche Zielgruppe der wirklich Schwerkriminellen. Maximal hält man damit das eine oder andere Pyrokiddie von der einen oder anderen Synthese ab. Eine strenge Kontrolle die aber die Möglichkeit gibt das zuverlässige PErsonen, auch bei nur privaten Interesse, unter bestimmten Auflagen an die Stoffe kommen wäre der sehr viel bessere Weg. Jede Bestellung wird gemeldet und dann mit der Liste der Personen die vorher eine Genehmigung erhalten haben abgeglichen. Bestellt jemand ohne Genehmigung bekommt der halt besuch. Wer eine Genehmigung hat muss über Bestand und Verwendung buch führen... Das wäre ein vernüftiger Mittelweg. Wenn gleich er natürlich auch die Schwerkriminellen ebensowenig aufhalten würde. Gruß Carsten
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Nach Kenntnis der derzeitigen Entwicklung ist mir schleierhaft, wie ich meine Jugend unfallfrei überstehen konnte... Zum Geburtstag gabs auch mal ein Buch "Stapf/Rossa; Chemische Schulversuche" Teil 1 und Teil 2. Wo bekomme ich heute noch allgemein Chlorate, und Strontiumnitrat für die Feuerwerkmischung ROT oder Quecksilber(I)chlorid für BLAU her? Auch von Sprengstoffanschlägen war kaum was zu hören. Ausser im damaligen K.-M.-Stadt hat mal einer versucht, den Panzer an der Frankenberger Str. zu sprengen. Ging aber nur eine Laufrolle ab. Konzentrierte Salpetersäure und Schwefelsäure war in 2,5L Glasflaschen in der Drogerie zu bekommen... "Bekämpfung von Maulwürfen" hat gereicht. Soviel zum Vertrauen in das Ergebnis der 'Polytechnischen Ausbildung'...
Maulwurfsbekämpfung. Mein Opa hat das mit den Abgasen seines Wartburgs probiert bis es selbst in den Nachbargärten überall gedampft hat. Der einzige, den das nicht interessiert hat, war der Maulwurf... der hat danach erst richtig losgelegt, wahrscheinlich um mal ordentlich durchzulüften oder so... Aber die Menschen waren früher einfach (eigen)verantwortlicher im Handeln, hatten andere Werte und Wertschätzungen und den Kindern wurde das auch beigebracht. Die heutige Jugend ... oh oh... kannste alles in die Tonne treten.
Ben B. schrieb: > Maulwurfsbekämpfung. Mein Opa hat das mit den Abgasen seines Wartburgs > probiert bis es selbst in den Nachbargärten überall gedampft hat. Der > einzige, den das nicht interessiert hat, war der Maulwurf... der hat > danach erst richtig losgelegt, wahrscheinlich um mal ordentlich > durchzulüften oder so... > > Aber die Menschen waren früher einfach (eigen)verantwortlicher im > Handeln, hatten andere Werte und Wertschätzungen und den Kindern wurde > das auch beigebracht. Die heutige Jugend ... oh oh... kannste alles in > die Tonne treten. Stimmt! Die Neugier an einer Sache wird zunehmend komplett vernichtet. Schade. Nur so sammelt man Erahrung... Maulwurfbekämpfung wurde mit Karbid erledigt. Vater brachte dazu aus der Klempnerei den Gasentwickler mit. Die Gänge wurden längere Zeit begast. Anschliessend konnte dann gezündet werden. Meist waren alle Gänge, die flacher als 15 cm verliefen, als Ergebnis offen. Ein Gang verlief leider mal unter Opas Hühnerstall. Zum Glück war nur der Fussboden beschädigt... Das Biest kam aber einige Tage später wieder. Fangen war effektiver. Die Fallen mussten dazu gut angerostet sein und mit einem Tropfen Rapsöl geölt werden und mit Handschuhen aufgestellt werden. Maulwurfs haben einen sehr guten Geruchssinn!!
Thomas U. schrieb: > Wo bekomme ich heute noch allgemein Chlorate, und Strontiumnitrat für > die Feuerwerkmischung ROT oder Quecksilber(I)chlorid für BLAU her? Chlorate und Sr-Nitrat lassen sich recht einfach selbst fertigen – Letzteres zumindest noch, wenn man noch ’nen Landwirt kennt, oder jemanden, der an einer Grenze zum Ausland wohnt; Ersteres aus handelsüblichem Salz. Hg-Verbindungen sind offiziell nicht mehr zu haben – von deren Verwendung zur Flammenfärbung ist auch unbedingt abzuraten, weil’s so nämlich als Aerosol in die unmittelbare Umgebung geblasen wird. Mittlerweile scheint’s aber recht gute Sachen für blaue Flammen zu geben, die auch ohne Hg auskommen. Thomas U. schrieb: > Auch von Sprengstoffanschlägen war kaum was zu hören. Von den organischen Peroxiden war damals™ nur wenigen was bekannt (wenngleich sie im Standardwerk von Dr. Urbanski schon ’64 erwähnt wurden – incl. Synthesevorschrift, für jeden Interessierten über die Fernleihe zu bekommen), und die anderen Sachen erforderten ja doch einen höheren Aufwand und insbesondere auch Gerätschaften, die nicht jedem zur Verfügung standen. Und wenn du „Polytechnische Ausbildung“ erwähnst: in dem Land gab es eine flächendeckende Überwachung.
Jack V. schrieb: > Von den organischen Peroxiden war damals™ nur wenigen was bekannt > (wenngleich sie im Standardwerk von Dr. Urbanski schon ’64 erwähnt > wurden – incl. Synthesevorschrift, für jeden Interessierten über die > Fernleihe zu bekommen), und die anderen Sachen erforderten ja doch einen > höheren Aufwand und insbesondere auch Gerätschaften, die nicht jedem zur > Verfügung standen. Und wenn du „Polytechnische Ausbildung“ erwähnst: in > dem Land gab es eine flächendeckende Überwachung. Das mit der Überwachung ist mir sehr bewusst! Allerdings lag das Augenmerk offensichtlich mehr im politischen Bereich. Trotz mehrfach 'hörbarer Jugendsünden' gab es dazu keinen Vermerk in meiner Akte. Entweder war die Überwachung in einer Kleinstadt doch nicht so dicht oder die Triggerschwelle lag noch höher. Was allerdings noch zu haben ist, sind Jod und Ammoniaklösung... Das Ergebnis muss am Einsatzort trocknen (Schlüsselloch...)!
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Carsten S. schrieb: > Es kommt natürlich jetzt darauf an was man als relevante Menge > bezeichnet. Wenn es aber darum geht genug Salpetersäure für ein paar > hundert Gramm > "Propan-1,2,3-trioltrinitrat" zusammenzubekommen, so könnte man das mit > ein paar (unter verwendung vn Elektroschrott) für einstellige > Eurobeträge zu realisierende improvisierten Vorrichtungen innerhalb > eines Monats, vielleicht auch zwei, sicher zusammenbekommen ohne das man > gleich ein halbe Fabrik im Keller baut. Ja klar doch, das bekommt jeder Volldepp hin. Und das brisante Nitroglyzerin kocht auch jeder problemlos schnell nach Wikipedia zusammen. Der Bruder von Alfred Nobel ist übrigens bei der Handhabung von Nitroglyzerin umgekommen. Die erste Herausforderung dürfte also sein, die Synthese selbst zu überleben.
> Maulwurfbekämpfung wurde mit Karbid erledigt.
Keine gute Idee. Da gibts Berichte von Leuten, die das übertrieben
haben. Hinterher soll dann der ganze Rasen umgepflügt gewesen sein und
der Kirschbaum fand sich auf dem Laubendach wieder.
Unser Chemielehrer hat uns so einiges "beigebracht" was Peroxide angeht
(google HMTD), Nitroglycerin oder wie das mit brennbaren Gasen in
Verbindung mit Sauerstoff funktioniert. Aber damit war's dann auch okay,
niemand war so blöde, das in größerem Maßstab in der heimischen Bude
auszuprobieren. Heute bekommt man das nicht mehr beigebracht, also
bringen es sich die Interessierten selbst bei. Häufig endet das dann wie
bei den alten Alchemisten früher... Was passiert wenn ich A mit B mische
- und BUMMS steht man im Freien.
Thomas U. schrieb: > Allerdings lag das > Augenmerk offensichtlich mehr im politischen Bereich. Ja. Anschläge haben meist ’nen politischen Hintergrund – wärest du also vorher mal politisch negativ in Erscheinung getreten, und hättest dann deine Experimente gemacht, wär’s für dich wahrscheinlich sehr viel anders gelaufen. Nichtsdestotrotz bewirken die Besitzverbote so ziemlich das Gegenteil von dem, was vermutlich deren ursprüngliche Idee war (wobei ich mal naiv den guten Willen annehme – die anderen möglichen Hintergründe wären allesamt furchtbar): sie führen einerseits zum „going dark“, das die Dienste schon jetzt so laut beweinen – weil sie da ja nix mehr nachvollziehen könnten, und andererseits zu einer „aber jetzt erst recht!“-Stimmung bei den Betroffenen. Ich sag’s mal ganz platt: wenn es mal einen Spst-Anschlag geben sollte, dann besteht eine gute Wahrscheinlichkeit dafür, dass es den nicht gab, weil man zuwenig verboten hätte – sondern weil man’s mit dem immer schneller laufenden Abbau der Freiheiten der normalen Leute provoziert hat.
Thomas U. schrieb: > Entweder war die Überwachung in einer Kleinstadt doch nicht so dicht > oder die Triggerschwelle lag noch höher. Ich würde letzteres vermuten. Siehe auch Thomas U. schrieb: > Eines Tages kam der ABV vorbei und fragte, was das soll? ..."uns ist > beim Mopedputzen die Polierwatte nass geworden..." "Aber macht keinen > Blödsinn...!" Wenn der gewusst hätte! Offenkundig hat er gewusst, sonst wäre die Bemerkung sinnfrei.
Uther P. schrieb: > Ja klar doch, das bekommt jeder Volldepp hin. Und das brisante > Nitroglyzerin kocht auch jeder problemlos schnell nach Wikipedia > zusammen. War wohl ironisch gemeint, aber: ja. Jeder Volldepp mit den notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bekommt das hin. Nachbau„sichere“ Anleitungen sind einfach zu finden. Ich versteh‘ die Angst derer, die für die allgemeine Sicherheit zuständig sind, schon. Nur deren Vorgehen ist, höflich ausgedrückt, nicht vollständig durchdacht. OT: „brisant“ in Verbindung mit Explosivstoffen hat ’ne andere Bedeutung, als du anzunehmen scheinst.
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Jack V. schrieb: > War wohl ironisch gemeint, aber: ja. Jeder Volldepp mit den notwendigen > finanziellen und zeitlichen Ressourcen bekommt das hin. Nachbau„sichere“ > Anleitungen sind einfach zu finden. Die Meisten scheitern hier im Forum doch schon am Belichten und Ätzen von Platinen. Jack V. schrieb: > OT: „brisant“ in Verbindung mit Explosivstoffen hat ’ne andere > Bedeutung, als du anzunehmen scheinst. Ach ja: https://www.duden.de/suchen/dudenonline/brisant
Uther P. schrieb: > Ach ja: https://www.duden.de/suchen/dudenonline/brisant Genau, gleich die erste Bedeutung „hochexplosiv, von großer Sprengkraft“: https://de.wikipedia.org/wiki/Brisanz_(Chemie) Die meisten benutzten’s im normalen Sprachgebrauch für etwas, mit dem man höchst vorsichtig umgehen muss („brisantes Thema“, „empfindliches/brisantes Nitroglyzerin“), und so las sich dein Beitrag auch – aber das ist technisch falsch. So ist beispielsweise TNT ein hochbrisanter Sprengstoff, bei dessen Umgang jedoch keine großen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssten – tatsächlich kann man das Zeug gegen Wände werfen und anzünden, ohne dass es Probleme gibt. Dynamit ist ebenfalls nahezu so brisant, wie „Nitroglyzerin“, aber erheblich handhabungssicherer.
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Carsten S. schrieb: > Jede Bestellung wird gemeldet und dann mit der Liste der Personen die > vorher eine Genehmigung erhalten haben abgeglichen. Bestellt jemand ohne > Genehmigung bekommt der halt besuch. Wer eine Genehmigung hat muss über > Bestand und Verwendung buch führen... Das wäre ein vernüftiger > Mittelweg. > Wenn gleich er natürlich auch die Schwerkriminellen ebensowenig > aufhalten würde. jetzt mal konkret: 1.) Wenn ich in der Bucht 1kg Natriumpersulfat oder 2kg EisenIIIChlorid als Privatperson bestelle, droht mir dann eine Hausdurchsuchung durch SEK, etc. ? Ja oder nein? Können meine Daten dann einfach so weitergegeben werden (Verstoß gegen Datenschutz)? 2.) Aceton (und das steht auf der Liste, in dem Gesetzestext) kann jeder in der Bucht bestellen, z.B. https://www.ebay.de/itm/Aceton-99-5-5-Liter-Reiniger-Entfetter-Losemittel-Lackentferner-5L/114530524654?_trkparms=ispr%3D1&hash=item1aaa8d1dee:g:We0AAOSw2V5f4Keu&amdata=enc%3AAQAFAAACcBaobrjLl8XobRIiIML1V4Imu%252Fn%252BzU5L90Z278x5ickkAgU0umhwUTmgTFbE5cu7zeSjQJe14AkpUmYKkRgexmx7KFOk0DY4Ht2QevakR9AWl3mEOyBdHFB66MR7F5HzVuXum4PClZRTFhWN5xwVqOSMSFLk82zZ6r%252BnBHEKErJ2fSOpgdL2%252FrX58uGrEYTy7Qxo%252F3m1%252F6Qu9kFtfj%252FB2VFP0e10EiwdrS9NgjDui4JPGwF%252BVtwI6H7R9qan7vh0L%252FjsTZ%252BpOUw9UmLHzMMFUTajAc1%252Bj5eUnarI7iP7oFTN2MsNIaAuqyyFQigxSiWcrb%252FAK6TN%252F0DifYt%252BgZ8%252B1WSGG4UwGOS1CHVqy2yiplGyQROfqV1l8KSX%252FiEDg91%252FxA0GZc3VVGLeCkyADucsAlaMFT57mJCJkq5xQiZg%252BefU%252F5Jto2JnSXcSOxpv4%252BiGtEEUHbOIlZ%252FFQ7QNN0iv7QsCBQN40YQAXn%252BP9tQQ4c19S5luZxI10aura5RoJeZfDynxHGSzzg%252BNNitNJ5bSHEWoBSrGLI8tLBvv8vJuopvRSJpFJLTVHDn14B2F%252BpPVq7MZSU0eIiMgYxe%252BhuqTy5IL3qXFQkYqhX8pR3VaBvHgOJA3lFPo4ls5AOjR0N7CAUV04D7hFN85fNiRddTCQROrVnnBjs7CJMme2KcEyOKI%252FcTcW7Xxnmyc0d4P5ifbCWWNq7Zg8y5IulRPKkR9COkcE%252FfgSpNeCgMmdRyLQbBYnkyrkOfeIdD4%252BQ1kvrtMozHYC40YqQRhff1DOr%252F5vUWXACtz5e0sTKzGPKNXgACtP7td%252BbRvIQCRFdUIsyYCMA%253D%253D%7Ccksum%3A114530524654291947b6fa5440a1adee16538b45e766%7Campid%3APL_CLK%7Cclp%3A2334524 Macht man sich jetzt strafbar, wenn man da kauft? ... und der Anbieter ja eigentlich auch, denn da steht nichts von Sachkundenachweis, etc.!
Robert K. schrieb: > 1.) Wenn ich in der Bucht 1kg Natriumpersulfat oder 2kg EisenIIIChlorid > als Privatperson bestelle, droht mir dann eine Hausdurchsuchung durch > SEK, etc. ? > Ja oder nein? Vielleicht, mit Tendenz zu nein. Das ist nicht binär, und auch nicht ausgeschlossen – siehe die schon erwähnte Hausdurchsuchungswelle um 2006 herum. Robert K. schrieb: > Können meine Daten dann einfach so weitergegeben werden > (Verstoß gegen Datenschutz)? Ja – der Datenschutz ist in diesem Fall anderen rechtlichen Vorgaben untergeordnet.
Carsten S. schrieb: > Als Volljähriger Privater: > JA- Allerdings nur im direkten Thekenverkauf durch einen nach §11 > ChemVerbotsV Sachkundigen! > Keine Selbstbedienung und kein Versand. Das ist aber schon lange so. > Auch wenn sich nicht alle daran halten! aha, also Doppelmoral - Du kannst das nämlich überall im Versandhandel bekommen ... wohlgemerkt Versandhandel und nicht Darknet. Somit reine Willkür, wenn es einen erwischt!
Beitrag #6535099 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ben B. schrieb: Aber damit war's dann auch okay, > niemand war so blöde, das in größerem Maßstab in der heimischen Bude > auszuprobieren. Heute bekommt man das nicht mehr beigebracht, also > bringen es sich die Interessierten selbst bei. Häufig endet das dann wie > bei den alten Alchemisten früher... Was passiert wenn ich A mit B mische > - und BUMMS steht man im Freien. Das 'learning by doeing' mit Basis ausgeprägtes Selbstbewusstsein bei völliger Ahnungslosigkeit endet eben erwartungsgemäß im Darwin Award. Manchmal auch gut so, wenn es nur den Mischer erwischt.
Robert K. schrieb: > Somit reine Willkür, wenn es einen erwischt! Genau wie beim Schwarzfahren. Oder "nachlässige" Steuererklärung. Oder Falschparken. Oder Ladendiebstahl. Oder ... Das ist keine Frage der Moral, sondern der Kontrolldichte.
Percy N. schrieb: > Genau wie beim Schwarzfahren. Oder "nachlässige" Steuererklärung. Oder > Falschparken. Oder Ladendiebstahl. Oder ... > > Das ist keine Frage der Moral, sondern der Kontrolldichte. ganz schlechter Vergleich! Das sind 'neue' Regelungen, die waren vorher überhaupt in der jetzigen Form nicht vorhanden. Somit weitere Einschränkungen von Freiheiten zugunsten von ein paar wenigen Spinnern & lascher Justiz, damit die hier auch weiterhin Ihr Unwesen treiben dürfen.
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Da muß ich jetzt doch noch eine "Früher-Geschichte" los werden .... Vor rund 40 Jahren konnte man in der Apotheke hier alles bekommen und auch die Chemie-Lehrer in der Schule waren sehr hilfsbereit, bis so ein Volldepp (ja das muß sein) versucht hat je 50g Kaliumchlorat und roten Phosphor im Mörser zu mischen. Danach wars fast vorbei, ok mein Dad kannte den Apotheker und ist da dann mal vorstellig geworden, so daß ich auch weiterhin einkaufen konnte, aber ansonsten wars vorbei. Achsoja der Volldepp ist seit dem eingeschränkt einhändig.
Robert K. schrieb: > ganz schlechter Vergleich! > Das sind 'neue' Regelungen, die waren vorher überhaupt in der jetzigen > Form nicht vorhanden Und was hat das mit der laxen Kontrolloraxis zu tun?
Percy N. schrieb: > Und was hat das mit der laxen Kontrolloraxis zu tun? In etlichen anderen europäischen Ländern bleibt es beim Papiertiger der EU und hier praktizieren sie die Kontrolle im Hobbykeller oder auch Kinderzimmer ... das kann es ja wohl nicht sein ?!
Robert K. schrieb: > In etlichen anderen europäischen Ländern bleibt es beim Papiertiger der > EU und hier praktizieren sie die Kontrolle im Hobbykeller oder auch > Kinderzimmer Eben hast Du Dich noch beschwert, dass das Zeugs problemlos erhältlich ist. Welche Sorge hättest Du denn gern?
Käpt’n Balu ✈. schrieb: > Hallo zusammen, > > heute hat die Polizei bei ein paar Jugendlichen 4 Kilo Chemikalien > beschlagnahmt. Welche das waren, entzieht sich meiner Kenntnis. > Scheinbar sollten damit aber Böller gebastelt werden: > > https://www.berliner-zeitung.de/news/polizei-stellt-mehrere-kilo-chemikalien-zur-boellerherstellung-sicher-li.129145 > > Ich frage mich gerade verschiedene Dinge: > > 1) Durfte man die Chemikalien einzeln legal bestellen? > 2) Wenn die Chemikalien einzeln legal sind, warum werden die dann > Beschlagnahmt? Ich weiß nicht, warum du dich so echauffierst. Möglicherweise haben die Pappnasen großes Glück gehabt, daß sie aufgehalten wurden. Diese Idioten hatten dieses Glück leider nicht. https://news.feed-reader.net/ots/4802937/pol-os-hilter-a-t-w--nachtragsmeldung/
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Matthias L. schrieb: > Ach ja? Wo denn? es reicht schon die Drohung und Hausdurchsuchungswelle um 2006 ist ja nun mal Fakt - das kann jederzeit wieder kommen. Nur mal so zum Nachdenken: Ein Radarwarngerät darf ich sogar besitzen, ein Küchenmesser (potentielle Waffe) darf ich ebenfalls besitzen und bei Besitz von bestimmten Chemikalien (auch in kleinster Menge?!) kracht es dann?
Das kommt auf die Chemikalie an. Wenn Du da irgendwas hast, was Du nicht besitzen darfst (z.B. mal Kokain genannt) dann kannst Du deswegen natürlich auch schnell Probleme bekommen. Oder paar Gramm Plutonium. Keine Ahnung wie man an sowas drankommen soll, aber wenn man es erst einmal hat, dann möchten die Behörden das Zeug bestimmt ganz schnell wiederhaben.
Percy N. schrieb: > Eben hast Du Dich noch beschwert, dass das Zeugs problemlos erhältlich > ist. Welche Sorge hättest Du denn gern? Nein, ich habe nur deutlich gemacht, daß Du das Zeug weiterhin ganz legal auch im Versand angeboten werden darf ... ohne Hinweis auf die akutelle Gesetzeslage - aber eine Adressweitergabe an die Behörden + Hausdurchsuchung das geht jederzeit ?! Datenschutz ade & der Anbieter des Produkts darf machen was er will ?! Was ist das denn für ein Gesetz ??!
Robert K. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Als Volljähriger Privater: >> JA- Allerdings nur im direkten Thekenverkauf durch einen nach §11 >> ChemVerbotsV Sachkundigen! >> Keine Selbstbedienung und kein Versand. Das ist aber schon lange so. >> Auch wenn sich nicht alle daran halten! > aha, also Doppelmoral - Du kannst das nämlich überall im Versandhandel > bekommen ... wohlgemerkt Versandhandel und nicht Darknet. > Somit reine Willkür, wenn es einen erwischt! Robert K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Eben hast Du Dich noch beschwert, dass das Zeugs problemlos erhältlich >> ist. Welche Sorge hättest Du denn gern? > Nein, ich habe nur deutlich gemacht, daß Du das Zeug weiterhin ganz > legal auch im Versand angeboten werden darf ... ohne Hinweis auf die > akutelle Gesetzeslage - aber eine Adressweitergabe an die Behörden + > Hausdurchsuchung das geht jederzeit ?! > Datenschutz ade & der Anbieter des Produkts darf machen was er will ?! Vielleicht solltesr Du einfach (noch?) einmal lesen und am Besten auch verstehen, was Carsten geschrieben hat.
Ben B. schrieb: > Das kommt auf die Chemikalie an. Wenn Du da irgendwas hast, was Du nicht > besitzen darfst (z.B. mal Kokain genannt) dann kannst Du deswegen > natürlich auch schnell Probleme bekommen. Ziemlich albern, weil die Leute, die unbedingt Rauschmittel brauchen, auch wissen wie es geht bzw. sich dann kundig machen wie man das clever umgeht. Dann gibt's noch Lichtgestalten mit Immunität - die haben das notwendige Kleingeld für Koks und da wird garantiert nicht kontrolliert. > Oder paar Gramm Plutonium. Keine Ahnung wie man an sowas drankommen > soll, aber wenn man es erst einmal hat, dann möchten die Behörden das > Zeug bestimmt ganz schnell wiederhaben. das ist überhaupt nicht vergleichbar und darum geht es ja auch gar nicht. Die .pdf Liste der "Besitz verboten" Chemikalien wird ja ständig erweitert. Was früher ohne Probleme ging wird jetzt zur Straftat erhoben.
Percy N. schrieb: > Vielleicht solltesr Du einfach (noch?) einmal lesen und am Besten auch > verstehen, was Carsten geschrieben hat. Er hat einen Überblick gegeben über die aktuelle und künftige Gesetzeslage und insbesondere über das Verbot des Besitzes von bestimmten Chemikalen gegeben und die Maßnahmen zur Kriminalisierung dieses Tatbestandes erläutert. Und ich habe einen Link des Auktionshauses angegeben wo man locker flockig Aceton (verboten laut Liste) per Versandhandel bestellen kann - und zwar jeder, da steht lediglich drin die Gefahrenhinweise zu beachten. Ob der Händler im vorauseilenden Gehorsam Deine Daten an die Behörden weitergeben muß oder darf, ist dann Zufallsgenerator! Datenschutzgesetz bricht er jedenfalls damit nicht!
Percy N. schrieb: > Vielleicht solltesr Du einfach (noch?) einmal lesen und am Besten auch > verstehen, was Carsten geschrieben hat. Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> ... >> Das ist aber schon lange so. >> Auch wenn sich nicht alle daran halten!
Percy N. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Vielleicht solltesr Du einfach (noch?) einmal lesen und am Besten auch >> verstehen, was Carsten geschrieben hat. > > Percy N. schrieb: >> Carsten S. schrieb: >>> ... >>> Das ist aber schon lange so. >>> Auch wenn sich nicht alle daran halten! genau und wie nennt man das? Doppelmoral! Das findest Du also gut?
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Robert K. schrieb: > jetzt mal konkret: > 1.) Wenn ich in der Bucht 1kg Natriumpersulfat oder 2kg EisenIIIChlorid > als Privatperson bestelle, droht mir dann eine Hausdurchsuchung durch > SEK, etc. ? Ja. Die Schwelle für eine Hausdurchsuchung ist extrem niedrig, de facto reicht ein Anfangsverdacht (das ist wenn man gar nichts an Beweisen auf der Hand hat, sondern nur ins Blaue hinein vermutet). Allerdings brauchst du gar keine Chemikalien kaufen, es reicht schon wenn du einen PC mit Internetanschluss hast, oder bei einer Personenkontrolle eine unbeschriftete CD gefunden wird. Quelle: https://youtu.be/paDTqMBcz-c > Ja oder nein? Können meine Daten dann einfach so weitergegeben werden > (Verstoß gegen Datenschutz)? Ja. Ich musste beim kauf von Wasserstoffperoxyd meinen Namen hinterlegen - das wird nicht aus Spass gemacht. Wenn du ein paar tausend € auf dein Konto einzahlst wird ebenfalls Meldung gemacht. Die "Freiheit statt Angst" Demos wurden genau deswegen gemacht - hat halt nur nichts geholfen, weil man Demonstrationen einfach ignorieren kann. > 2.) Aceton (und das steht auf der Liste, in dem Gesetzestext) kann jeder > in der Bucht bestellen, z.B. > Macht man sich jetzt strafbar, wenn man da kauft? > ... und der Anbieter ja eigentlich auch, denn da steht nichts von > Sachkundenachweis, etc.! Strafbar? Nein. Aber als Unterstützung für einen Anfangsverdacht reicht das.
Robert K. schrieb: >> Ach ja? Wo denn? > es reicht schon die Drohung und Hausdurchsuchungswelle um 2006 ist ja > nun mal Fakt - das kann jederzeit wieder kommen. Du schriebst aber nicht von einer abstrakten Drohung, sondern Robert K. schrieb: > hier praktizieren sie die Kontrolle also von konkreter Durchführung - und zwar HEUTE. Und dafür ist das einzige greifbare Beispiel ein - wenngleich wirklich selte dämlicher - juristischer Ausreißer von vor 15 Jahren. Nun gut, man kann so argumentieren. Aber einen Vorfall von vor 15 Jahren als Beispiel dafür zu bringen, das HEUTE alles ganz fürchterlich ist und ständig schlimmer wird, das ist albern. Die Verschärfungen finde ich ansonsten auch nicht wirklich zielführend. Allerdings glaube ich kaum, dass der Gestzgeber damit uns kleines Häufchen von Hobbybastlern gezielt ärgern möchte - dafür sind wir schlicht zu wenige und zu unwichtig.
Matthias L. schrieb: > also von konkreter Durchführung - und zwar HEUTE. habe ich vielleicht etwas falsch formuliert, das kann sein. Das Ganze schafft leider maximale Verunsicherung :( > > Und dafür ist das einzige greifbare Beispiel ein - wenngleich wirklich > selte dämlicher - juristischer Ausreißer von vor 15 Jahren. Nun gut, man > kann so argumentieren. Aber einen Vorfall von vor 15 Jahren als Beispiel > dafür zu bringen, das HEUTE alles ganz fürchterlich ist und ständig > schlimmer wird, das ist albern. muß ja auch nicht mehr in der Masse so wie früher passieren - es reicht, wenn es einzelne trifft; hartes Exempel statuieren und dann knickt der Rest ganz automatisch ein - wen es dann doch persönlich trifft, der ist 100% rechtlos! Meinem Bruder ist sowas ähnliches mal passiert und der ist nur mit viel Aufwand einem Strafverfahren entgangen - alles wurde konfisziert, selbst Musikkassetten ... völlig krank. Hier läuft das leider unterschwellig ab und hier ist im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ein EU-Gesetz eben nicht nur ein Papiergesetz - das wird hier auch knallhart umgesetzt, davon mußt Du leider ausgehen, von Amts wegen herrscht hier die superdeutsche Gründlichkeit ): Einmal in die Mühle der Bürokratie geraten, dann geht es richtig los ): > > Die Verschärfungen finde ich ansonsten auch nicht wirklich zielführend. > Allerdings glaube ich kaum, dass der Gestzgeber damit uns kleines > Häufchen von Hobbybastlern gezielt ärgern möchte - dafür sind wir > schlicht zu wenige und zu unwichtig. es ist absolut deprimierend, weil das mehr oder weniger in Richtung Russisch Roulette geht ): Richtig, den Gesetzgeber interessieren ein paar Hobbyisten nicht ... und das gilt auch, wenn Du dummerweise in die Mühle reingeraten bist, obschon das für ganz andere Personengruppen angedacht war ):
Robert K. schrieb: > genau und wie nennt man das? > Doppelmoral! Das findest Du also gut? Es bestätigt sich, was ich schon länger vermutet habe: wir sprechen nicht dieselbe Sprache.
Robert K. schrieb: > hier ist im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ein EU-Gesetz > eben nicht nur ein Papiergesetz > - das wird hier auch knallhart umgesetzt, davon mußt Du leider ausgehen, > von Amts wegen herrscht hier die superdeutsche Gründlichkeit ) Manche Menschen verwenden in diesem Sinnzusammenhang gern die Vokabel "Rechtsstaat".
Hi, Uther P. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Es kommt natürlich jetzt darauf an was man als relevante Menge >> bezeichnet. Wenn es aber darum geht genug Salpetersäure für ein paar >> hundert Gramm >> "Propan-1,2,3-trioltrinitrat" zusammenzubekommen, so könnte man das mit >> ein paar (unter verwendung vn Elektroschrott) für einstellige >> Eurobeträge zu realisierende improvisierten Vorrichtungen innerhalb >> eines Monats, vielleicht auch zwei, sicher zusammenbekommen ohne das man >> gleich ein halbe Fabrik im Keller baut. > > Ja klar doch, das bekommt jeder Volldepp hin. Vielleicht nicht jeder Volldepp. Aber sicher JEDER der es schaffen würde einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zu machen... Und noch ein paar mehr. Das Verfahren IST kinderleicht. Wie viele andere Verfahren. Ichw ar damals ~16 (+/- 1Jahr) und habe dieses und noch viel komplizierteres problemlos hinbekommen. Anno ´95 noch ohne Internet o.ä mit Wissen aus Schulbüchern, nachfrage bei Chemielehrer und Besuch der örtlichen Bibliotheken (OK, haben eine FH vor Ort) Es ist in den letzten 120Jahren (und länger) enorme Forschung in die Herstellungsprozesse für solche grundlegende Chemikalien wie Ammoniumnitrat (Dünger) und damit auch Salpetersäure betrieben worden. Und es wird immer noch Forschung betrieben. Dabei geht es aber NICHT darum diese Stoffe überhaupt erst herstellen zu können, sondern darum diese Stoffe MÖGLICHST EFFIZIENT herzustellen. Bei Stoffen die in größenordnungen von Millionen Tonnen hergestellt werden ist eine Energieeinsparung von 0,1% schon verdammt viel Geld! Beim Birkeland–Eyde Verfahren hat man damals eine Ausbeute von 50-60g Salpetersäure pro benötigter kWh gehabt. Das war im Vergleich zu den Alternativen schon damals sehr teuer, aber dennoch erst nach vielen Optimierungen erst zu erreichen. (Spezialelektroden, Lichtbogen im Magnetfeld, Angepasste Strömungsgeometrie usw. Genau abgestimmter Luftstrom usw.) Daher der komplexe Aufbau! Gibt man sich jedoch mit einer Ausbeute von z.B. 1g/kWh zufrieden (da dürfte ganz grob geschätzt meine damalige Ausbeute gelegen haben), dann reicht ein einfachster Pfuschaufbau aus der Bastelkiste. https://www.youtube.com/watch?v=ATLwydTU5wY Und wie es weitergeht um zur "rauchenden Säure" zu kommen ist nun wirklich auch kein Hexenwerk https://www.youtube.com/watch?v=4spP-L-RuGY > Und das brisante Nitroglyzerin kocht auch jeder problemlos schnell nach > Wikipedia zusammen. Nicht nach Wikipedia. Aber in den Zeiten wo das Internet in der breiten Masse ankam kannten viele Jugendliche die berüchtigten Schriftstücke wie die Hand- und Kochbücher für Terroristen und Anarchisten. Und die dümmeren haben das dann nicht nur als informative Lektüre zum Hintergrundwissen genutzt sondern auch direkt "nachgekocht". Einige sollen das sogar unverletzt überstanden haben. Diejenigen mit ungebremsten Experimentiertrieb UND etwas mehr Intelligenz sowie Fachkunde haben die Mengenangaben drastisch reduziert, ein paar mehr sicherheitsmaßnahmen reingebracht und dann erfolgreich ihre Experimente gemacht. Einfacher und sicherer war und ist es aber einfach in Hochschulbibliothek (oder gut sortierten Stadbibilothek reicht oft auch) zu gehen und sich in der Chemieabteilung eines der seriösen Werke mit sicheren und genau definierten Syntheseanleitungen vorzunehmen. Und nicht zu vergessen: die Herstellung von Nitroglyzerin war früher mal ein Schulversuch (Als Demonstrationsversuch durch Lehrer). Zumindest zu meiner Oberstufenzeit gab es aber immerhin noch die HErstellung von Nitrocelluose als Demonstrationsversuch DURCH SCHÜLER (NAch Vorbereitung, unter ständiger enger Lehreraufsicht) > Der Bruder von Alfred Nobel ist übrigens bei der Handhabung von > Nitroglyzerin umgekommen. Neben weiteren Personen bei einem Laborunfall. Was genau zur Explosion geführt hat ist nie herausgefunden worden. (Syntesefehler, Handhabungsfehler, usw.) Aber das es irgendwas mit Nitrogylzerin zu tun hatte ist recht sicher. > Die erste Herausforderung dürfte also sein, > die Synthese selbst zu überleben. Definitiv. Zumal Nitrogylzerin nicht nur Explosionsgefährlich ist sondern durch seine Blutdrucksenkende Wirkung schon bei kleinsten Dosen ein Hautkontakt Lebensgefährlich werden kann. Von den Nitrosen Gasen durch die rauchende Salpetersäure und die Schwefelsäuredämpfe ganz abgesehen. Crazy H. schrieb: > Da muß ich jetzt doch noch eine "Früher-Geschichte" los werden .... > Vor rund 40 Jahren konnte man in der Apotheke hier alles bekommen und > auch die Chemie-Lehrer in der Schule waren sehr hilfsbereit, bis so ein > Volldepp (ja das muß sein) versucht hat je 50g Kaliumchlorat und roten > Phosphor im Mörser zu mischen. Danach wars fast vorbei, ok mein Dad > kannte den Apotheker und ist da dann mal vorstellig geworden, so daß ich > auch weiterhin einkaufen konnte, aber ansonsten wars vorbei. Achsoja der > Volldepp ist seit dem eingeschränkt einhändig. Ja, leider sind es immer solche Volldeppen die vieles für andere Kaputtmachen. Aber das es aus Unkenntnis zu mehr Unfällen kommt ist tatsächlich eine Gefahr die ich in der reduktion der Wissensvermittlung in diesem Bereich sehe! Da kommen dann die Idioten an die Rezepte (Aus Büchern, in älteren Lexika steht z.b. genau die Zusammensetzung, dem Internet oder aus Erzählungen) haben selber aber überhaupt keine Ahnung von den GEfahren und dem sicheren Umgang. Können aber auch niemanden Fragen. Also wird es einfach gemacht -> RUUMMSS (Hilter ist jetzt nicht so weit entfernt von mir... Aber deutlich näher gab es vor >~20Jahren auch schon mal einen Fall wo nachher das halbe Dach weg war. Gemischt in großer Schüssel auf dem Tisch, dann versucht die ersten gefüllten Hülsen zuzulöten...) ICh selbst war in meiner Jugend durchaus auch vom Knall-Rauch Effekt fasziniert. Und neben ernsthafter Beschäftigung mit Chemie ging auch so mancher lauter Knall in der Umgebung auf unser Konto. Allerdings hatte ich das Glück schon früh an einen "Sachkundigen" Apotheker zu geraten der aber wohl auch mal so angefangen hat. Der hat sich dann mal an einem Mittwochnachmittag die Zeit genommen mir ein paar Dinge zu zeigen. Insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und die Beschränkung auf Kleinstmengen! Und wenn man dann gesehen hat wie heftig schon eine wirklich kleine Spatelspitze (0,0xg) des richtigen Stoffes umsetzen kann, dann weiß man erst wie viel alleine ein einziges Gramm schon anrichten kann. Mir ist dann zu Schülerzeiten auch tatsächlich mal der eine oder andere Versuch "lautstark" danebengegangen. Das einzige mal das ich, wegen einer Augenverletzung, in KH musste war aber als mir bei der Reparatur eines älteren Elektronikgerätes ein Kondensator (Wegen dem Alter noch ohne Sollbruchstelle im Deckel) ins Gesicht gesprungen ist als ich gerade zum Messen darüber gebeugt war. (ISt zum Glück aber nichts nenneswertes passiert, sah wegen ein paar geplatzten Blutgefäßen nur schlimm aus.) Nie wegen eines danebengegangenen Versuchs. Dank der eingetrichterten Vorsichtsmaßnahmen. Der einzige "Blutige" Unfall im Chemiebereich war als ich versucht habe ein Glasröhrchen duch einen zu engen Stopfen (zu kleines Loch) zu drücken. Die Halbmondförmige Narbe des gesplitterten Röhrchens habe ich immer noch am Finger... Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Beim Birkeland–Eyde Verfahren hat man damals Das erinnert mich an Versuche in "Luft" durch Funkenentladungen eine Uratmosphäre herzustellen, um zu sehen ob sich einfache Lebensbausteine bilden: Annomiak, NOx, Methan, Methanol, Glycin ...
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