Forum: /dev/null 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.1.]


von Fritz Heinrich (Gast)


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Hallo,

an Weihnachten ist bei unseren alten Eltern, beide Mitte 80, der 
Feuerungsautomat der Gasheizung in Störung gegangen, und das dann leider 
immer wieder - mal nach 20 Minuten, mal nach 3 Stunden, und natürlich 
auch nachts. Dann streikt natürlich jedesmal der Brenner und es wird 
empfindlich frisch.

Am Morgen nach den Feiertagen kam ein Heizungsmonteur und hat den alten 
Feuerungsautomaten entnommen (und auch gleich ungefragt eingesackt 
vulgo: gestohlen), und einen neuen in die Fassung eingesteckt.

Heute kam die Rechnung:
166 € (netto!) bzw. 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben, 
und zwar allein für das Teil!, sowie 45 Minuten Arbeitszeit für die 
aufreibende Tätigkeit des Herrn Monteurs und noch 24 € (netto) für den 
Einsatz des Werkstattwagens, in Summe 277,01 € brutto!

Der Feuerungsautomat (ein Satronic/Honeywell "812.2. Mod 10") ist im 
Prinzip nur ein eher simples Elektronikplatinchen, das mit einem etwas 
komplexeren Relais gemeinsam in einem durchsichtigen Plastikgehäuse 
eingebaut ist, das kaum größer als 2 Zündholzschachteln ist.

Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil 
durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und 
diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil, 
eine bodenlose Unverschämtheit!

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=gP3yX-bSI9vhgAb_mKO4BQ&q=honeywell+tfi+812.2+mod.10

Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden 
lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Und gleich 
noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das 
alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer.

: Gesperrt durch Moderator
von alopecosa (Gast)


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Aber ansonsten hast du keine Probleme?

Nur weil ein Teil im Internet 60 EUR kostet, heißt das nicht das der 
Feld-Wald-und-Wiesen Monteur das auch für 60EUR anbieten muss/kann.

Der gute hat vermutlich eine Werkstatt/Ladengechäft, ein Fahrzeug, 
vielleicht sogar Mitarbeiter.

Will alles bezahlt sein.

Also, nächstes mal das Teil einfach selbst bestellen und einbauen, dann 
kann man sich

a.) das defekte Teil vergoldet in die Vitrine stecken und muss
b.) nicht den Handwerker bezahlen.


Am liebsten alles sofort und für umsonst. Ich liebe diese Gesellschaft 
...

von Olaf Mertens (Gast)


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Wenn die Heizung jetzt wieder ordnungsgemäß läuft. Dann gibt es da wenig 
Chancen. Es sei denn du leistest dir einen Staranwalt 🤩

von Erwin (Gast)


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Ich finde es immer faszinierend, dass diese ganzen Experten immer alles 
selber könn(t)en aber dann doch irgendwelche Handwerker rufen müssen. 
Sei es die Heizungsanlage oder der Reifenwechsel oder die Reparatur beim 
Auto.

Dabei ist es doch klar, dass ihr Experten alles besser und günstiger 
könnt und wisst. Jede Autowerkstatt wird euch zu horrenden Preise die 
Reifen wechseln oder völlig unsinnige Ersatzteile zu überzogenen Preisen 
einbauen. Das MUSS an Bill Gates liegen - anders kann ich mir das nicht 
erklären.

von Oliver S. (oliverso)


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Ach je, heul woanders...

Wer von Handwerkereinsätzen unter 200.- träumt, und das auch noch 
zeitnah nach Anfrage, lebt im falschen Jahrtausend. Geht nicht, gibts 
nicht.

Die Teile kosten nach Liste tatsächlich so viel, dazu ist jeder, der 
einen Handwerker ohne vorheriges Angebot bzw, Kostenvornschlag werkeln 
lässt, schlicht selber schuld.

Das nächste Mal besorgst du dir das Ding für kleines Geld in Internet, 
und baust es selber ein.

Oliver

von Jan K. (jan_k)


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Ich find den Ärger gerechtfertigt. Faktor 3 für ein identisches Teil 
klingt für mich auch nach Wucher. Fahrtkosten etc. wurden ja noch extra 
aufgeführt wenn ich das richtig verstanden habe.

Hatte mal was Ähnliches mit der Zündspule in meinem Auto. Habe da mit 
dem Mechaniker/Inhaber (glaub ich) einfach gesprochen und gesagt, dass 
es das Teil ~3 Mal günstiger im Netz gibt. Er sagte: "Dann bestell, ich 
bau dir das ein und schlag ein paar Prozent bei den Arbeitskosten 
drauf". Fand ich okay und fair. Es geht mir bei solchen Sachen nicht um 
den eigentlichen Preis, aber das Gefühl verarscht zu werden ist halt 
scheiße.

Übrigens rief der Herr aus der Werkstatt ne halbe Std. später nochmal an 
und sagte, er könne das Teil noch am selben Tag bekommen, für ~1.5 
fachen Preis verglichen zum Netz (ohne Versand), da habe ich zugesagt.

von René H. (mumpel)


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Das kommt vor wenn man den "erstbesten Handwerker" nimmt. Aber das ist 
bei fast allen Handwersbetrieben so. Mein Sanitärfachmann verlangt für 
einen Siphon 92,- Euro netto, im Internet ist der schon für 32,- Euro 
brutto zu bekommen. Liegt auch an den vielen Zwischenhändlern, die 
wollen alle verdienen.

: Bearbeitet durch User
von Arno (Gast)


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...und im nächsten Thread wird dann DPD oder Hermes verklagt, weil das 
für 60€ versandkostenfrei im Internet bestellte Ersatzteil nicht 
innerhalb von 20 Minuten nach der Fehlerdiagnose und Bestellung vor der 
Tür steht, oder wie?

MfG, Arno

von MaWin (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Würdet Ihr in so einem Fall

Die Füsse stillhalten.

Dieser Wucher ist im Kapitalismus völlig normal.

Die Leute lachen über dich und deine Naivitat.

von A. S. (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Und gleich noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen,
> der das alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer.

Es gibt Rentner mit 80 Jahren, die kaputte Elektronik nicht mehr 
reparieren und Entsorgung wünschen. Wenn Du das Teil zum basteln 
möchtest, sag den Eltern, dass sie dem Klempner Mal freundlich Bescheid 
geben und eine Frist setzen. Und dass sie sich bald einen Klempner aus 
der übernächsten Stadt suchen.

von Franz (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben,

Fritz Heinrich schrieb:
> als Neuteil
> durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird

Billig einkaufen, teuer verkaufen.
Was am Kapitalismus hast du nicht verstanden?
Wenn du dein Auto in die Werkstatt bringst bekommst du die Ersatzteile 
auch nicht zum Selbstkostenpreis.

von Michael (Gast)


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Ich verstehe dein Problem nicht. Wir haben Marktwirtschaft, wieso hast 
du kein Angebot angefragt? Was, es sollte schnell gehen? Ja, dann kostet 
es halt so viel.

Als Erwachsener sollte man vorher nachdenken...

von Karl (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Das nächste Mal besorgst du dir das Ding für kleines Geld in Internet,
> und baust es selber ein.

Klar und der Expressversand zur Lieferung am nächsten Morgen ist auch 
noch umsonst.

Anstatt froh zu sein, dass es Betreibe gibt, die die Teile noch auf 
Vorrat haben und auch noch zwischen den Jahen einbauen, wird hier so ein 
Jammerthread aufgemacht. Der arme Handwerker muss wahrscheinliche bei 
unbekannten Kunden 200 % auf den Einkaufspreis draufschlagen, weil er 
bei jedem 3. noch 3 Tage Ärger hat und verklagt wird. Dass muss ja auch 
bezahlt werden.

von Horst G. (horst_g532)


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alopecosa schrieb:
> Ich liebe diese Gesellschaft ...

Deutsche eben. Machste nix. Große Töne spucken klappt da bei den meisten 
Herdenmitgliedern ganz hervorragend; nur wenn's drauf ankommt, bleiben 
die Resultate regelmäßig selbst hinter den niedrigsten Erwartungen 
zurück.

Fritz Heinrich schrieb:
> Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden
> lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Und gleich
> noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das
> alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer.

Nee; sofort die Polizei verständigen – die sollen pronto ein SEK 
rausschicken – aber mit Sirene und Blaulicht!
Gott weiß, welche armen Opfer diese Kriminellen noch auf ihrem Konto 
haben; da muss man augenblicklich handeln, damit nicht noch mehr arglose 
alte Menschen auf diese Betrüger herein fallen!
Ernsthaft: Es ist Usus, dass Handwerker Altteile mitnehmen und entsorgen 
und die Baustelle besenrein hinterlassen. Hättest du etwas anderes 
gewünscht, hätte es sich empfohlen, mit dem Handwerker vor Beginn der 
Arbeiten Umfang und Art selbiger zu besprechen. Aber einfach mal 
machen lassen und sich dann in einem Forum darüber beschweren, dass der 
Vertragspartner nicht hellsehen könnte, ergo etwas anders gemacht hat 
als erwartet, das eigentliche vertraglich vereinbarte Ziel dennoch 
erreicht hat, ist schon... Ein wenig naiv, nicht?

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Fritz Heinrich schrieb:
> Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden
> lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten?

Versuche es einfach mit einem Perspektivwechsel.
Dazu stelle dir vor, du bist selbständiger Heizungsmonteur mit einer 
kleinen Firma. Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und 
dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten?

von Ben S. (bensch123)


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Jan K. schrieb:
> Ich find den Ärger gerechtfertigt. Faktor 3 für ein identisches Teil
> klingt für mich auch nach Wucher. Fahrtkosten etc. wurden ja noch extra
> aufgeführt wenn ich das richtig verstanden habe.

So ist es. Es darf etwas mehr kosten, keine Frage. Aber das dreifache 
ist nicht mehr in Ordnung. Zusätzlich scheint er den Preis des 
Handwerkers für dieses Teil vorher nicht gewusst zu haben.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Diese Phantasielistenpreise sind wirklich eine absolute Frechheit.
Das ist fast überall gleich egal ob Elektro Installationsmaterial, KFZ 
Ersatzteile oder hier Gas/Wasser Scheiße.
Man bekommt die gleichen Markenteile (nicht irgendein Billigscheiß) für 
1/3 von dem was der Handwerker dafür aufruft.
und nicht nur im Internet, auch beim KFZ Zubehörhandel oder 
Sanitärfachhandel.

Klar, der Handwerker braucht auch Einkommen, aber das sollte nicht aus 
überhöhten Teilepreisen generiert werden.

: Bearbeitet durch User
von scd (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil
> durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und
> diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil,
> eine bodenlose Unverschämtheit!

Man sollte auch berücksichtigen, dass der Handwerker Gewährleistung auf 
das Teil geben muss und deshalb nicht irgendwo im Internet, sondern eher 
in seinem Großhandel einkaufen wird und dort das Teil nicht so billig 
bekommt. Außerdem kann das auch eine Frage der Lieferzeiten sein. 
Internet heißt nicht, dass das Teil schnell da ist. Sollen die alten 
Herrschaften jetzt vier Wochen frieren, weil das Teil doch aus China 
kommt, obwohl im Internet anders angegeben?

Hinzu kommen Aufschläge für Besorgung, (jemand muss hinfahren und das 
Teil holen)  ev. Lagerhaltung, Versand u. ä.

Mach doch selbst mal eine Handwerkerfirma auf und übe Dich in 
Kalkulation.

Dann ist das alles nicht mehr so einfach.

Das schreibt Dir jemand, der sozusagen von Berufs wegen regelmäßig 
Handwerker beauftragt.

scd

von Karl (Gast)


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René H. schrieb:
> Mein Sanitärfachmann verlangt für
> einen Siphon 92,- Euro netto, im Internet ist der schon für 32,- Euro
> brutto zu bekommen. Liegt auch an den vielen Zwischenhändlern, die
> wollen alle verdienen.

Wahrscheinlich ist dein Sanitärfachmann vorgefahren, hat sich das 
Problem angschaut und wie durch Zauberhand hat er den richtigen Siphon 
im Auto gehabt.  Oder er hat 3 gängige verschiedene Typen im Auto und 
muss diese bevorraten? Dann solltest du aber Für den Internet-Siphon mal 
eine Vollkostenrechnung machen, was es dich kostet, das ding Zu 
bestellen, einzulagern und Vorzuhalten, bist du es mal Brauchst. Und der 
der Abwicklung dran denken, dass das auch administriert werden muss. 
Wenn du deinen Internet-Siphon auf der Post abhohlen musst und deine 
Zeit mitrechnest bist du auch schnell beim Fachmannpreis.

von Oliver S. (oliverso)


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Ben S. schrieb:
> So ist es. Es darf etwas mehr kosten, keine Frage. Aber das dreifache
> ist nicht mehr in Ordnung. Zusätzlich scheint er den Preis des
> handwerkers für dieses Teile vorher nicht gewusst zu haben.

Die Diskussion über die Teilepreise im Handwerk sind so alt wie das 
Handwerk selber. Und ja, der Faktor 3 zwischen Listenpreis und 
Internetpreis ist da normal und üblich. Es muß ja niemand beim 
Handwerker kaufen, und auhc niemand den erstbesten nehmen.

Karl schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Das nächste Mal besorgst du dir das Ding für kleines Geld in Internet,
>> und baust es selber ein.
>
> Klar und der Expressversand zur Lieferung am nächsten Morgen ist auch
> noch umsonst.

Dein Ironiedetektor braucht auch mal eine Reparatur ;)

Oliver

von Zeno (Gast)


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Horst G. schrieb:
> dass Handwerker Altteile mitnehmen und entsorgen
Ich meine die sind mittlerweile sogar zu Entsorgung verpflichtet.

Was den Preis anbetrifft, so ist das ganz einfach, der Handwerker 
schlägt halt alles um was er ausgeben muß um sich das Teil auf's Lager 
zu legen und das sind nicht nur die reinen Einkaufskosten.

von Olaf Mertens (Gast)


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Horst G. schrieb:
> Gott weiß, welche armen Opfer diese Kriminellen noch auf ihrem Konto
> haben; da muss man augenblicklich handeln, damit nicht noch mehr arglose
> alte Menschen auf diese Betrüger herein fallen!

Sofort Aktenzeichen XY beim ZDF verständigen, damit daraus ein echter 
Filmbeitrag zum angucken gemacht wird.

von alopecosa (Gast)


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Joe G. schrieb:
> Versuche es einfach mit einem Perspektivwechsel.
> Dazu stelle dir vor, du bist selbständiger Heizungsmonteur mit einer
> kleinen Firma. Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und
> dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten?

Nicht nur wirtschaftlich, ich kenne die Problematik von meinem 
Heizungsbauer, der noch offene Leistungen hat und einfach voll mit 
Aufträgen ist.
Handwerker sind aktuell in der (für sie glücklichen) Lage, auswählen zu 
können wen sie wann bedienen.

Bei DHL kostet das Express Paket bis 12 Uhr am nächsten morgen auch das 
3 fache vom normalen Paket.

Ben S. schrieb:
> So ist es. Es darf etwas mehr kosten, keine Frage. Aber das dreifache
> ist nicht mehr in Ordnung. Zusätzlich scheint er den Preis des
> handwerkers für dieses Teile vorher nicht gewusst zu haben.

Und die Arbeitszeit gibts für umsonst obendrauf?!

Ich unterstelle jetzt mal das der Monteur kam, erstmal eine Diagnose 
gemacht hat ob es auch wirklich am Automat lag und selbigen dann 
ausgetauscht hat.

Meine Handwerker rechnen immer im 15 min Takt ab, manche auch in 30min 
Intervallen. Und das ist vollkommen normal und Ok so.

Und wie bereits mehrfach beschrieben, mag es ja sein das man das Teil 
für 64,90+Versand online bekommt. Also bestellt man es direkt am 28.12. 
mit Glück hat der Händler keinen Urlaub (denn auch der sei ihm ein mal 
im Jahr gegönnt) und er verschickt es noch am 28.12. Dummerweise hat man 
es zu spät bestellt und die Post war schon da, also geht es erst am 
29.12. raus. Laufzeit 2 - 3 Tage ist vollkommen normal, kommt also mit 
Glück am 31.12. an, und solange ist es eben kalt!

Zusammen mit dem zeitlichen Aspekt den ich oben schon skizziert habe, 
ist das ganze eben teuer...

Will man sowas vermeiden ruft man sich 2 oder 3 Handwerker an und bittet 
um Kostenvoranschlag, der wird aber erst möglich sein nachdem der 
Handwerker da war für eine Diagnose.. Also wieder doppelt Anfahrt etc.

Was soll also der Mist von wegen "gestohlen" und "Anzeigen" ..

man man man.

Beitrag #6536862 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jan K. (jan_k)


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Udo S. schrieb:
> Klar, der Handwerker braucht auch Einkommen, aber das sollte nicht aus
> überhöhten Teilepreisen generiert werden.

Das ist imo der springende Punkt, den ich oben auch schon versucht habe 
aufzuzeigen: Die meisten Leute sind gerne bereit, höhere Kosten zu 
zahlen, wenn der Service, die Qualität und das Ergebnis stimmen. Aber es 
bleibt ein verdammt fader Beigeschmack, wenn die Gesamtkosten durch 
maßlos überteuerte Teilepreise künstlich erzeugt werden (denn das ist 
Verarsche), anstatt das entsprechend als Arbeitslohn, Anfahrt, 
Feiertagzuschlag, Notfallgebühr oder was auch immer zu deklarieren.

Ich will wissen wofür ich bezahle.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Joe G. schrieb:
> Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und dabei
> gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten?

Das war einfach.

Zum Stundensatz.

In dem ist neben dem Arbeitslohn alles drin, Werkstattkosten, 
Arbeitsmittel, Gewinn, Gewährleistungsaufwand, daher ja nicht 17 EUR 
sondern 60 EUR.

Aber Material für Wucherpreise zu verkaufen, wie es für KFZ und 
Handwerker inzwischen üblich ist, um an Privatpersonen als Kundschaft so 
viel zu verdienen dass es für den nächsten Porsche reicht, das erklärt 
Privatkunden für dumme Melkkühe, die sie nicht sind, und führt zu Recht 
zu Bezeichnung als Abzocker, und natürlich nie mehr einem Auftrag von 
DIESEM Kunden, er hat nur noch Laufkundschaft. Ein Verhalten, dass sich 
der Handwerker bei einer Wohnungsbaugesellschaft nicht leisten kann und 
auch nicht leistet. Die Preise, die zwischen Handwerker und 
Wohnungsbaugesellschaft gelten, sind Katalogpreise  und die sind ok.



Aber auch die Anfahrt muss nach Stundensatz abgerechnet werden.

von René H. (mumpel)


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Karl schrieb:
> bist du auch schnell beim Fachmannpreis.

Ich hätte das auch meinem Vermieter aufdrücken können. Dann hätte es 
aber länger gedauert, da er drei Angebote einholen darf. Ich könnte die 
Rechnung aber nachträglich dem Vermieter geben, mache ich aber nicht. 
Die Handwerkerkosten kann ich auch bei der Steuer angeben, dann gibt es 
ca. 13,- Euro wieder (die sind auch nicht zu verachten).

von W.L. (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Heute kam die Rechnung:

Na immerhin hat die Firma nach der Reparatur nicht gleich Cash
sehen wollen, sondern eine Rechnung zugeschickt.

Viele unseriöse Schlüsseldienste schlagen oft viel brutaler zu.
Für eine Türöffnung plus Wechsel des Schliesszylinders (ca. 30-50€)
fallen da schon mal 500-600€ an – natürlich sofort zahlbar.

Hier sollte man sich keineswegs einschüchtern lassen, sondern
umgehend die Polizei herbeirufen.

von mh (Gast)


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Jan K. schrieb:
> ber es
> bleibt ein verdammt fader Beigeschmack, wenn das über maßlos überteuerte
> Teilepreise gemacht wird (denn das ist Verarsche), anstatt das
> entsprechend als Arbeitslohn, Anfahrt, Feiertagzuschlag, Notfallgebühr
> oder was auch immer zu deklarieren.

Ja, es wäre schön, wenn das so wäre. Das funktioniert aber nur, wenn das 
(fast) alle machen. Wenn die Konkurrenz den Preis der Arbeitszeit auf 
andere Rechnungspunkte umlegt, bleibt einem kaum eine Wahl da 
mitzumachen. Es rufen vermutlich wenige Kunden beim Heizungsmonteur an 
und fragen wie hoch der Aufpreis bei den Ersatzteilen ist. Die meisten 
fragen nach dem Preis für Arbeitszeit und Anfahrt, wenn überhaupt.

von René H. (mumpel)


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MaWin schrieb:
> Ein Verhalten, dass sich der Handwerker bei einer
> Wohnungsbaugesellschaft nicht leisten kann und auch nicht leistet

Schön wärs. Bei uns kostet die Wartung der Gastherme 95,- Euro bei 20 
bis 30 Minuten Arbeitszeit, also nichts mit Katalogpreis, und zahlen 
muss das der Mieter und nicht die Genossenschaft. Die normale 
Monteurstunde beim selben Handwerker kostet netto 66,- Euro.

von Martin (Gast)


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Schiedsmann der Innung einschalten. Bei einem ähnlichen Fall waren die 
mir sehr hilfreich.

von Johannes O. (jojo_2)


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Fritz Heinrich schrieb:
> hat den alten
> Feuerungsautomaten entnommen (und auch gleich ungefragt eingesackt
> vulgo: gestohlen)

Hast du denn gesagt, dass du den haben willst? Der Großteil der Kunden 
ist doch froh wenn sie den Krempel hernach nicht selbst entsorgen 
müssen. Ich würde sogar davon ausgehen, dass es als üblich angesehen 
wird, dass Monteure das alte Bauteil entsorgen. Auto-Vergleich: Wenn ich 
was machen lasse (Filterwechsel, Tausch der Bremsbeläge, ...) dann 
bekomme ich das alte Zeug per-default auch nicht, ggf. wird es mir 
gezeigt und dann entsorgt. Was soll ich auch damit?

Fritz Heinrich schrieb:
> Der Feuerungsautomat (ein Satronic/Honeywell "812.2. Mod 10") ist im
> Prinzip nur ein eher simples Elektronikplatinchen, das mit einem etwas
> komplexeren Relais gemeinsam in einem durchsichtigen Plastikgehäuse
> eingebaut ist, das kaum größer als 2 Zündholzschachteln ist.

Das Ding ist sicherheitsrelevant und muss mehrere Normen erfüllen. Ganz 
so trivial wie du es beschreibst ist das nicht.


Fritz Heinrich schrieb:
> Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil
> durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und
> diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil,
> eine bodenlose Unverschämtheit!


Fritz Heinrich schrieb:
> Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden
> lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten?

Wucher? Hast du das Bauteil gekauft oder hast du eine DIENSTLEISTUNG 
beauftragt? Ich denke letzteres. Der Mann muss erst zu dir hinfahren, 
sich die Sache ansehen, Bauteile vorrätig halten, das neue Bauteil 
einbauen, wieder zurückfahren, Rechnung schreiben, sich Fortbilden, etc. 
etc.
Von was soll der noch leben?

> Und gleich
> noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das
> alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer.

Na der wird sich bedanken... Rechtlich ist bzgl. Diebstahl viel im 
Internet zu finden. Schau dir das kritisch an, inwiefern das wirklich so 
zutrifft. Ich kann mir vorstellen, dass du hier gar nichts erreichst, 
was sinnvolles erst recht nicht. Der Mann war in der Wohnung weil er 
hereingelassen wurde, es war immer sichtbar was er arbeitet, er baut was 
neues ein und nimmt das alte mit. Weil... er dazu beauftragt wurde.


Wenn das alles so trivial war, dann hättest es ja selbst machen können. 
Hast du aber nicht. Warum?

von Georg M. (g_m)


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Wer billig will, ist ein Staatsfeind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ohja, die bösen Handwerker,
nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal 
unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch 
gemeckert.

Soll man zum einen mal froh sein, das da jemand kommt an Weihnachten und 
den Fehler behebt.

Wo ist der Preis überteuert. Man kann froh sein, das ein Handwerker 
sowas noch auf Lager liegen hat.

Wenn man Klugscheißer es hätte selbst erneuern / reparieren können, dann 
hätte man den Handwerker nicht rufen brauchen.

Der hat den Fehler ja wohl eingegrenzt und behoben.

Der hätte Dir auch noch die Ölleitung spülen und einen neuen Ölfilter 
andrehen können.

Manch einer hätte gesagt, das er einen Brenner garnicht erst repariert, 
das gibt einen neuen, weil er auf die Arbeit Gewährleistung geben muss 
und fertig.

Wo ist jetzt also das Problem?

Warum will immer jeder alles geschenkt haben? Überleg mal wie gütig Du 
deinen Mitmenschen gegenüber bist und was Du wem so alles schenkst, der 
nicht zur Fam. gehört.

Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, dann weiß ich auch das es 
Geld kosten wird. Wenn ich sage, das er mir die alten Teile in den 
Kofferraum legen soll, dann macht er das, schon weil er weniger zu 
entsorgen hat.

Wenn ich nix sage, dann kommen diese in den Schrott - komplett legitim.

Wenn ich meinem Handwerker nicht vertraue, muss ich es lassen.
Wenn man irgendwelche dubiosen Hotlines anruft, dann ist man selber 
Schuld.

von Udo S. (urschmitt)


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Rindergarten-Erzieher schrieb im Beitrag #6536862:
> Woraus sonst, Schlaukopf? Aus CaSieNo-Gewinnen?

Ah, der anonyme weil mit seiner Anmeldung längst gesperrte Beinpisser 
ist wieder da. Du solltest dir endlich mal ein vernünftiges Hobby suchen 
statt dein unsägliches Gesabber hier unter ständig wechselnden pseudo 
witzigen Nick-names zu versprühen.

Der Handwerker ist also Handwerker weil er sein Geld mit dem Verkauf 
überteuerter Teile verdient?
Und ich dachte er berechnet Stundensätze die inzwischen oft schon fast 
bei 100 Euro/h liegen.

von mh (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Ohja, die bösen Handwerker,
> nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal
> unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch
> gemeckert.

Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte.

von Sven L. (sven_rvbg)


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mh schrieb:
> Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte.
Es soll auch möglich sein, das der Kunde äußert, wenn er Sonderwünsche 
hat.

Hier sieht es eher so aus, das der werte Herr Sohn selbst nicht vor Ort 
war und nun meint, das seine Eltern abgezockt wurden und er nun versucht 
das Haar in der Suppe und den Fehler beim anderem zu suchen!

von Udo S. (urschmitt)


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Sven L. schrieb:
> Der hat den Fehler ja wohl eingegrenzt und behoben.

Das ist korrekt, und der Gesamtpreis dafür ist auch noch im Rahmen.

Sven L. schrieb:
> Der hätte Dir auch noch die Ölleitung spülen und einen neuen Ölfilter
> andrehen können.

Bei einer Gasheizung?

Sven L. schrieb:
> nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal
> unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch
> gemeckert.

Auch da hast du recht.

von mh (Gast)


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Sven L. schrieb:
> mh schrieb:
>> Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte.
> Es soll auch möglich sein, das der Kunde äußert, wenn er Sonderwünsche
> hat.

Das ist eine sehr kundenfeindliche Sicht der Dinge. Woher soll der 
Kunde, der vielleicht alle 10 Jahre ein Problem mit seiner Heizung hat, 
wissen, was ein Sonderwunsch ist?

von René H. (mumpel)


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Karl schrieb:
> und muss diese bevorraten?

Meine Handwerksfirma hat nicht alles auf Vorrat. Vieles wird speziell 
für den Kunden bestellt. Man kann eben nicht alles bevorraten, vor allem 
wenn es nur selten angefragt wird.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Udo S. schrieb:
> Das ist korrekt, und der Gesamtpreis dafür ist auch noch im Rahmen.
Das denke ich auch, oder muss man jetzt den Kunden auf der Baustelle 
fragen, was er denn bereit wäre zu zahlen?

Udo S. schrieb:
> Bei einer Gasheizung?

Dann halt Düsen wechseln und Zündelektroden austauschen.

von Hauke Haien (Gast)


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Mimimi. Lass dir mal beim VW Mogeldiesel in der "Fachwerkstatt" einen 
Injektor tauschen, (und dann noch einen, und noch einen, und noch 
einen... wenn du nicht rechtzeitig mal googlest was da los ist) dann 
reden wir weiter.
Dagegen ist das hier Kindergarten.

von Udo S. (urschmitt)


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Hauke Haien schrieb:
> Mimimi. Lass dir mal beim VW Mogeldiesel in der "Fachwerkstatt" einen
> Injektor tauschen

Einfacher Abgastemperatursensor für Golf VI mit EA189:
> 400 Euro!
Allein Teilekosten für den Thermoelement Sensor > 100 Euro.

Beitrag #6536992 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Uli S. (uli12us)


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Irminsul 4. Januar 2021 at 14:26; Es ist völlig üblich, dass der 
Kaufpreis des Ersatzteils mal Pi genommen der Verkaufpreis beim 
entsprechenden Handwerkerist.
Der hat ein Lager für das er Miete, Strom, Heizung, Versicherung zahlen 
muss.
Dann muss er das Teil über Monate vorfinanzieren, die Bank will auch den 
Kredit pünktlich bezahlt haben. Und es ist ja nicht nur das Teil, der 
Lagerbestand umfasst ja häufig genug mehrere 100.000€.

von Schlaumaier (Gast)


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Schon mal was von Lagerhaltungskosten und Kapitalbindungskosten gehört. 
??

Das sind die Kosten die ein Handwerker aufwenden muss das er dein Teil 
sofort einbauen kann.

Ich erkläre es dir mal.

Er kauft das Teil wie du im Internet o. beim Großhändler. Nun legt er 
das aus Lager in der Hoffnung es zu verkaufen. Er kann also dieses Geld 
nicht mehr anlegen, bzw. davon andere Rechnungen bezahlen. Also will er 
Zinsen von dir haben für den Kostenaufwand. Und das Risiko das er das 
Teil nie mehr los wird. Das sind die Kapitalbindungskosten.

Nun kostet der Lagerraum Miete, Versicherungen etc.  Das sind die 
Lagerhaltungskosten.

Und wer soll das ganze bezahlen. ???

Davon abgesehen scheint das ein Profi zu sein, weil der nur 1 Anfahrt in 
Rechnung gestellt hat, ergo hatte er vermutlich das Teil im Auto. Oder 
er war nett. Oder er hat eine 2. Anfahrt nicht in Rechnung gestellt aber 
mit den Kosten des Teils verrechnet. Auch die 2 Anfahrt wenn er das Teil 
vom Lager holen muss kostet Geld.

Kleiner Hinweis. :
Die Post hatte schon Probleme Pakete die zum 18.12 bestellt wurden bis 
zum 24. auszuliefern.  Viele Firmen haben den Laden am 22.12 zu gemacht 
bis 4.1.  Das Thema Corona ist da nicht einmal mit drin. Was die Lage 
sogar verschärft.

Also ich finde die Rechnung von den Monteur völlig OK. Und das er das 
alte Teil mitgenommen hat ist SERVICE. Wenn das Teil nämlich nicht in 
den Schlitz passt des Elektrocontainers musst du es anmelden zum abholen 
o. selbst zur Müllhalde fahren.

Davon abgesehen. Wenn ich den Monteur sage das möchte ich behalten zuck 
der mit den Schulter und sagt O.K. mir egal.  Einfach gesagt lieber TO. 
MACH DEN MUND AUF.

Und noch besser mach den Mund auf BEVOR der anfängt. Das geht so. Man 
ruft ihn an und fragt was ein Kostenvoranschlag kostet und in wie weit 
der bei einer MÖGLICHEN Reparatur angerechnet wird. Wer sein 
Grundsätzlichen Hausaufgaben nicht macht, sollte hinterher nicht jammern 
über eine in meinen Augen völlig normale Rechnung.

Ich hatte übrigens damals in der Firma mal das Problem das bei einen 
Gerät ein Teil im Wert von 10 Euro (dummes Plastikzahnrad) kaputt war. 
Die Reparatur hat 980 Euro + Mwst gekostet.  Bei Auto-Reparaturen sind 
die Ersatzteile in den meisten Fällen das was am wenigsten kostet.

Also höre das jammern auf. Sorry aber so was ist echt schlimm.

von BastelIng (Gast)


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Der "Lagerzuschlag" von 200 Prozent kann aber sehr schlecht mit den 
maximal 10 Prozent Zinsen erklärt werden.

Es ist und bleibt vielfach Abzocke.

Es gibt aber auch Ehrliche. Die muss man finden und unterstützen.

von René H. (mumpel)


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Das ist eben das Problem bei Notfällen. Andererseits kann man einer 
Rechnung auch widersprechen, vielleicht ist der Handwerker dann kulant 
und erlässt ein paar Euro (bevor er garnichts bekommt und dem Geld 
hinterherrennen muss).

von Marcus (Gast)


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BastelIng schrieb:
> Es ist und bleibt vielfach Abzocke.

Und Du bleibst auf Dauer einfach ein Depp!

von Fritz Heinrich (Gast)


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alopecosa schrieb:
> Aber ansonsten hast du keine Probleme?

Doch, jeder hat Probleme. Aber hier werden zwei alte Leute offenbar 
massiv über den Tisch gezogen!

> Am liebsten alles sofort und für umsonst. Ich liebe diese Gesellschaft

Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel. NIEMAND hat was von "sofort und 
umsonst" gesagt. NIEMAND! Also behalte Deine beleidigenden 
Unterstellungen gefälligst für Dich, die mit der Realität rein gar 
nichts zu tun haben!

Und wenn das Teil 30, 40, meinetwegen 50 oder 60% teurer wäre als 
marktüblich, dann wäre das zwar teuer, aber irgendwo akzeptierbar.

Hier wird aber DAS MEHR ALS DREIFACHE eines Marktpreises gefordert, das 
ist laut Strafgesetzbuch längst ein massiver Fall von Wucher. Dazu 
kommen noch diverse andere Kosten, da hört der Spaß dann längst auf! Und 
erst recht, wenn dabei offenbar noch die Notlage zweier alter Leute 
ausgenutzt werden soll, bei denen es praktisch minütlich kälter wird - 
da kann man nicht einfach sagen "da warten wir jetzt ganz gemütlich, 
vielleicht findet sich ja im Juni ein seriöses Angebot..."

alopecosa schrieb:
> Der gute hat vermutlich eine Werkstatt/Ladengechäft, ein Fahrzeug,
> vielleicht sogar Mitarbeiter.

Der "gute" ist vielleicht gar kein Guter, sondern vielleicht eher ein 
Böser. Einen Langfinger hat er ja auch in seinen Reihen beschäftigt.

Und das Gejammer über die Kosten für Mitarbeiter und Fahrzeug ist völlig 
unangebracht, denn diese sind auf der Rechnung schon auch noch 
säuberlich aufgelistet - und die werden auch nicht kritisiert.

Und eine Lagerhaltung hat der Rest der Marktanbieter übrigens auch. Das 
kann also den mehr als dreifachen Preis für das Teil in keinster Weise 
rechtfertigen.

Erwin schrieb:
> Ich finde es immer faszinierend, dass diese ganzen Experten immer alles
> selber könn(t)en aber dann doch irgendwelche Handwerker rufen müssen.

Das sind zwei richtig alte Leute, von denen nie jemand behauptet hat, 
ein Heizungsexperte zu sein. Woher kommt also Dein komischer Einwand?

Und vor allem können die das HEUTE nicht mehr selber. Vor zehn Jahren 
wäre vieles problemlos noch selbst gegangen. Das ist aber kein Grund, 
diese Leute heute zu bestehlen und zu bescheissen!

Und es gibt ja schon ganz generell überhaupt keinen Grund, andere zu 
bescheissen, nur weil das keine Experten sind - wo kämen wir denn da 
hin? Schlimm, daß sich immer wieder Leute finden, die so ein 
widerwärtiges Treiben auch noch verteidigen. Aber da enttarnt halt so 
mancher seinen verkommenen Charakter.

Jan K. schrieb:
> Fahrtkosten etc. wurden ja noch extra
> aufgeführt wenn ich das richtig verstanden habe.

Richtig, so ist es. Und das ist ja auch völlig in Ordnung.

René H. schrieb:
> Das kommt vor wenn man den "erstbesten Handwerker" nimmt.

Das war nicht der erstbeste. Die Firma ist seit vielen Jahren immer 
wieder mal beauftragt worden. Seit der Seniorchef nicht mehr da ist, 
haben sich da aber offenbar neue Sitten eingebürgert.

Arno schrieb:
> ...und im nächsten Thread wird dann DPD oder Hermes verklagt, weil das
> für 60€ versandkostenfrei im Internet bestellte Ersatzteil nicht
> innerhalb von 20 Minuten nach der Fehlerdiagnose und Bestellung vor der
> Tür steht, oder wie?

Auf diesen Stuss erwartest Du hoffentlich keine Antwort.

MaWin schrieb:
> Fritz Heinrich schrieb:
>> Würdet Ihr in so einem Fall
>
> Die Füsse stillhalten.

Das ist möglicherweise Teil des Geschäftsmodells dieser Typen.

> Dieser Wucher ist im Kapitalismus völlig normal.

Nein. Das behauptet nur Herr Gysi.

> Die Leute lachen über dich und deine Naivitat.

Das Lachen wird denen schon vergehen, wenn sie mal ein Briefchen vom 
Staatsanwalt kriegen.

A. S. schrieb:
> Es gibt Rentner mit 80 Jahren, die kaputte Elektronik nicht mehr
> reparieren und Entsorgung wünschen.

Stimmt. Ungefragtes Mitnehmen des Eigentums anderer Leute aus deren Haus 
ist trotzdem schlicht und einfach Diebstahl.

Basteln will damit niemand. Trotzdem muß der Monteur seine 
"Dienstleistung" prinzipiell anbieten und nicht einfach ausführen - ein 
Glück, daß er nicht noch gefliest hat...

Michael schrieb:
> Was, es sollte schnell gehen? Ja, dann kostet
> es halt so viel.

Dein Gedankengang ist reflexhaft und plump. Richtig ist vielmehr: Wucher 
ist nie legal, auch wenn es schnell geht.

Karl schrieb:
> weil er
> bei jedem 3. noch 3 Tage Ärger hat und verklagt wird. Dass muss ja auch
> bezahlt werden.

Wenn er nicht jeden 3. Kunden bescheisst, dann wird er auch nicht von 
jedem 3. Kunden verklagt.

Horst G. schrieb:
> Ernsthaft: Es ist Usus, dass Handwerker Altteile mitnehmen und entsorgen
> und die Baustelle besenrein hinterlassen

Richtig - und deshalb hat übrigens DERSELBE BETRIEB vor einigen Jahren 
bei Ausfall exakt DESSELBEN TEILES das alte da gelassen. Und warum? Weil 
es ihm einfach nicht gehört. Der Vater des jetzigen Chefs wusste sowas 
halt noch...

Joe G. schrieb:
> Versuche es einfach mit einem Perspektivwechsel.
> Dazu stelle dir vor, du bist selbständiger Heizungsmonteur mit einer
> kleinen Firma. Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und
> dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten?

Das ist endlich mal ein sachlicher Einwand, danke.
Ich würde das Teil nicht zu einem Preis in Rechnung stellen, der im 
Sinne des Gesetzes Wucher ist. Teuer ja, Wucher nein.

Und dann würde ich dem Kunden mitteilen, daß meine Monteure, Fahrzeuge 
etc. halt soundsoviel kosten, damit diese Leute auch von ihrer Arbeit 
gescheit leben können - und daß ich die entsprechenden Kosten auf der 
Rechnung separat ausweise, damit der Kunde sie wenigstens problemlos 
beim Finanzamt geltend machen kann.

Udo S. schrieb:
> Diese Phantasielistenpreise sind wirklich eine absolute Frechheit.

So ist es. Ich würde sogar sagen: Kriminell sind sie. Wucher ist eine 
Straftat.

alopecosa schrieb:
> Und die Arbeitszeit gibts für umsonst obendrauf?!

Die ist ein eigener Posten auf der Rechnung! Und an den Arbeitskosten 
stört sich auch niemand! Hast Du das denn jetzt immer noch nicht 
kapiert???

alopecosa schrieb:
> Ich unterstelle jetzt mal das der Monteur kam, erstmal eine Diagnose
> gemacht hat ob es auch wirklich am Automat lag und selbigen dann
> ausgetauscht hat.

Nein, aber das konntest Du jetzt tatsächlich nicht wissen: das defekte 
Teil wurde bereits durch den Kunden, ein altgedienter Ingenieur, 
einwandfrei als solches identifiziert und am Telephon auch namentlich 
benannt, worauf erklärt wurde, kein Problem, haben wir da, 
Kleinigkeit...

Nicht zuletzt daher rührt ja jetzt auch die Wut über diese Wucherei!

Hätten die für das Teil einen Hunderter verlangt - was teuer wäre - und 
für die Arbeitszeit etc. nochmal 77 €, dann wären wir jetzt bei immer 
noch nicht günstigen aber noch seriösen 177 €.

Aber jetzt sind es 277 €. Das schlägt dem Faß den Boden aus!

Jan K. schrieb:
> Das ist imo der springende Punkt, den ich oben auch schon versucht habe
> aufzuzeigen: Die meisten Leute sind gerne bereit, höhere Kosten zu
> zahlen, wenn der Service, die Qualität und das Ergebnis stimmen. Aber es
> bleibt ein verdammt fader Beigeschmack, wenn die Gesamtkosten durch
> maßlos überteuerte Teilepreise künstlich erzeugt werden (denn das ist
> Verarsche), anstatt das entsprechend als Arbeitslohn, Anfahrt,
> Feiertagzuschlag, Notfallgebühr oder was auch immer zu deklarieren.
>
> Ich will wissen wofür ich bezahle.

Besser kann man es kaum zusammenfassen.

W.L. schrieb:
> Na immerhin hat die Firma nach der Reparatur nicht gleich Cash
> sehen wollen, sondern eine Rechnung zugeschickt.

Das war bei Auftragserteilung am Telephon schlicht und einfach so 
vereinbart worden. Außerdem war das bei der Firma schon zu Zeiten des 
Vaters so.

Johannes O. schrieb:
> Wenn das alles so trivial war, dann hättest es ja selbst machen können.
> Hast du aber nicht. Warum?

Der Einwand kam so ähnlich oben schon ein paar Mal in ähnlicher Form - 
und ich finde, er ist wirklich der dümmstmögliche Einwand, dan es dazu 
geben kann (mal ganz abgesehen davon, daß ich gar nicht der 
Kunde/Auftraggeber war, sondern mein alter Vater. Ich war Coronabedingt 
gar nicht anwesend bei der Reparatur).

Der Einwand ist deshalb so überaus wenig stichhaltig, weil die 
vermeintlich geringe Komplexität der Arbeit ja den Handwerker jetzt 
nicht dazu ermächtigt, einfach zu machen, was er will!

Ein Beispiel:
Haareschneiden ist nicht kompliziert. Das könnte jeder selber innerhalb 
der Familie lösen.

Trotzdem gehen viele Damen lieber zu ihrem Jerome oder Maurice, als sich 
vom eigenen Klaus-Dieter die Mütze ondulieren zu lassen.

Wenn der tolle Jerome der Dame jetzt aber aus welchen Gründen auch immer 
nicht nur die Haare, sondern ein halbes Ohr oder den ganzen Kopf 
abschneidet, dann wird er sich bei Gericht nicht mit der Bemerkung 
verdünnisieren können "warum hattses denn nicht einfach selbst gemacht?"

Sven L. schrieb:
> nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal
> unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch
> gemeckert.

"Soll ich das alte Teil für Sie entsorgen?" ist jedem Profi zuzumuten.

Sven L. schrieb:
> Soll man zum einen mal froh sein, das da jemand kommt an Weihnachten und
> den Fehler behebt.

Es war nicht an Weihnachten, sondern danach. Und es war auch keine 
ehrenamtliche Tätigkeit. Jede Form von Beweihräucherung ist überflüssig. 
Andere Leute arbeiten auch.

Sven L. schrieb:
> Wo ist der Preis überteuert. Man kann froh sein, das ein Handwerker
> sowas noch auf Lager liegen hat.

Andere haben das auch auf Lager und verlangen nur ein Drittel. Der 
Schmarrn wird nicht besser durch ewiges Wiederholen.

Sven L. schrieb:
> Wenn man Klugscheißer es hätte selbst erneuern / reparieren können, dann
> hätte man den Handwerker nicht rufen brauchen.

Nochmal: Wucher wird dadurch nicht legaler als vorher. Auch für 
Handwerker gibt es keine Narrenfreiheit!

Sven L. schrieb:
> Der hat den Fehler ja wohl eingegrenzt und behoben.

Nein, das Identifizieren des Fehlers war bereits durch den 
Heizungsbesitzer weitgehend erfolgt und telephonisch auch entsprechend 
geklärt.

Sven L. schrieb:
> Der hätte Dir auch noch die Ölleitung spülen und einen neuen Ölfilter
> andrehen können.

Genau. Bei der Gasheizung...

Sven L. schrieb:
> Wo ist jetzt also das Problem?

Schlimm, daß Du das immer noch nicht gerafft hast.

Sven L. schrieb:
> Warum will immer jeder alles geschenkt haben?

Niemand wollte hier etwas geschenkt haben. Es reicht schon voll und 
ganz, nicht betrogen zu werden.

Sven L. schrieb:
> Überleg mal wie gütig Du
> deinen Mitmenschen gegenüber bist und was Du wem so alles schenkst, der
> nicht zur Fam. gehört.

Ich habe erst vorgestern ein für meine Verhältnisse wirklich großes 
Geschenk gemacht. An jemanden, der ganz und gar nicht zur Familie gehört 
und auch nie gehören wird. Ich bin ein schon fast obszön freigiebiger 
Mensch, der sich deswegen sogar selbst regelmäßig erheblich einschränkt. 
Nicht weil ich ein Held bin, sondern weil das meinem Wesen entspricht.

Und leider verträgt dieses grundgütige Wesen es auch eher sehr schlecht, 
wenn alten Leuten in den Beutel gegriffen wird, weil man glaubt, die 
blicken es eh nicht mehr...

Sven L. schrieb:
> mh schrieb:
>> Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte.
> Es soll auch möglich sein, das der Kunde äußert, wenn er Sonderwünsche
> hat.

Niemand ist bezüglich seines Eigentums in seinem eigenen Haus 
irgendeinem Handwerker eine Erklärung schuldig. Sonderwünsche nennst Du 
das? Bei Dir piept's wohl?

Sven L. schrieb:
> Hier sieht es eher so aus, das der werte Herr Sohn selbst nicht vor Ort
> war und nun meint, das seine Eltern abgezockt wurden und er nun versucht
> das Haar in der Suppe und den Fehler beim anderem zu suchen!

Ich glaube vielmehr, daß der allerwerteste Herr Sven nicht weiß, daß der 
werte Herr Sohn bei besagtem Telephongespräch weitgehend anwesend war. 
Dort wurde alles geklärt. Es ging nur noch um die Frage, ob die Firma 
das Teil zu vernünftigen Konditionen da hat oder nicht. Alles klar, hieß 
es, kein Problem, usw...

Bei der Reparatur waren die Söhne dann allesamt nicht anwesend. Warum 
auch? Außerdem ist "Corona".

Marcus schrieb:
> BastelIng schrieb:
>> Es ist und bleibt vielfach Abzocke.
>
> Und Du bleibst auf Dauer einfach ein Depp!

Nein, er hat recht. Es ist widerlich und stinkt zum Himmel.

von (prx) A. K. (prx)


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Fritz Heinrich schrieb:
> gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten?

Was hindert dich daran? Die Ansicht Anderer kanns nicht sein.

von mh (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Fritz Heinrich schrieb:
>> gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten?
>
> Was hindert dich daran? Die Ansicht Anderer kanns nicht sein.

Naja, er selbst kann keine Anzeige erstatten, oder? Dafür müsste ihm ein 
Schaden entstanden sein.

von (prx) A. K. (prx)


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mh schrieb:
> Naja, er selbst kann keine Anzeige erstatten, oder? Dafür müsste ihm ein
> Schaden entstanden sein.

Bei Ü80 könnte man an eine Vollmacht denken. Ausserdem gehts nicht 
darum, ob er damit durchkommt, sondern um Erfahrung sammeln.

: Bearbeitet durch User
von Kastanie (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Fritz Heinrich schrieb:
>> gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten?
>
> Was hindert dich daran? Die Ansicht Anderer kanns nicht sein.

Das beschreibt das Ergebnis eigentlich perfekt!
Denn alle widersprechenden Kommentare sind offenbar wertlos.

von Mani W. (e-doc)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel.

Schöne Einleitung für einen elendslangen Beitrag...

:-)

: Bearbeitet durch User
von Karl (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Hier wird aber DAS MEHR ALS DREIFACHE eines Marktpreises gefordert, das
> ist laut Strafgesetzbuch längst ein massiver Fall von Wucher.

Ein einzelner Internetpreis ist kein Marktpreis vor Ort. Frag 3 
Handwerker in der Umgebung an, was die Verlangen, dann hast du deinen 
Marktpreis.

Fritz Heinrich schrieb:
> Wenn er nicht jeden 3. Kunden bescheisst, dann wird er auch nicht von
> jedem 3. Kunden verklagt.

Ein beschiss liegt hier nicht vor.

Fritz Heinrich schrieb:
> Hätten die für das Teil einen Hunderter verlangt - was teuer wäre - und
> für die Arbeitszeit etc. nochmal 77 €, dann wären wir jetzt bei immer
> noch nicht günstigen aber noch seriösen 177 €.
>
> Aber jetzt sind es 277 €. Das schlägt dem Faß den Boden aus!

Wen das Teil im Einkauf ca. 70 € gekostet hat (den iebt der Großhandel 
dem Handwerker vor, der Handwerker kann es sich auch nicht leisten für 
jedes teil den billigsten Internetanbieter zu suchen) dann hast du 200 € 
für Lieferung, Einbau Service und Gewährleistung bezahlt. Ich sehe den 
"Wucher" nicht.

Fritz Heinrich schrieb:
> Teil wurde bereits durch den Kunden, ein altgedienter Ingenieur,
> einwandfrei als solches identifiziert und am Telephon auch namentlich
> benannt, worauf erklärt wurde, kein Problem, haben wir da,
> Kleinigkeit...

Na da wäre es auch eine Kleinigkeit gewesen am Telefon nach dem Preis zu 
fragen. Oder ist es ein alt gedienter Ingenieur ohne BWL-Kenntnisse?

Fritz Heinrich schrieb:
> werte Herr Sohn bei besagtem Telephongespräch weitgehend anwesend war.

Und doch nicht nach dem Preis fragte. Der Vorwurf des Wuchers läuft 
damit völlig ins leere.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Ich glaube vielmehr, daß der allerwerteste Herr Sven nicht weiß, daß der
> werte Herr Sohn bei besagtem Telephongespräch weitgehend anwesend war.
Na dann warst Du doch über alles informiert, jetzt hinterher zu jammern 
ist wohl frech!

> Dort wurde alles geklärt. Es ging nur noch um die Frage, ob die Firma
> das Teil zu vernünftigen Konditionen da hat oder nicht. Alles klar, hieß
> es, kein Problem, usw...
Tja wenn man nach Konditionen fragt, sich aber nicht auf eine Zahl 
festlegt, ist man selbst schuld oder?

Viele hier im Thread finden den Preis fair!

>
> Bei der Reparatur waren die Söhne dann allesamt nicht anwesend. Warum
> auch?
Warum, damit Ihr Vögel sagen könnt, was Ihr wollt und was nicht.
Ein Satz: Lassen Sie mir die Altteile bitte da. Und alles wäre gut.

Aber nun hat der Handwerker einen Diebstal begangen und Mami und Papi 
abgezockt, weil man nicht in der Lage war konkret zu fragen.

> Außerdem ist "Corona".
Und wenn alles andere versagt, dann gib'ts ja noch Corona.

Ich sag Dir was der Handwerker für einen Fehler gemacht hat:
Er hat mit einem Kunden der am Telefon rumdruxt verhandelt und sich dann 
noch blöderweise auf ein Geschäft eingelassen!

Er sollte bei der Arbeitszeit großzüger zulangen und am Besten noch ein 
paar Notdienstaufschläge etc. verlangen.

Du hast Echt keine Ahnung wie Handwerkerabzocke aussieht, da geht es um 
viel mehr Geld!

Der Hat das Problem ja wohl lösen können.

Du bist nicht im Stande zu akzeptieren, was Service ist.

Da gibt es Kunden die sagen im Voraus, sagen Sie mir gleich was es 
kostet und bringen Sie die Rechnung gleich mit, ich zahle Ihnen das bar, 
damit überhaupt jemand kommt.

Wie gesagt, wäre es ein Abzocker hätte der Dir die Therme / Brenner 
schlecht redet und versucht eine neue zu verkaufen!

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ja und wenn Ihr Schlauberger alles am Telefon geklärt habt und es ja so 
drauf habt ihr Ingenieure, dann wärt Ihr zum Handwerker gefahren und 
hättet das Teil dort abgeholt und selbst reingesteckt, das hätte dann 
keine Anfahrt und keine Arbeitszeit gekostet und es hätte eine Rechnung 
auf der "Barverkauf"  steht gegeben. Spätestens dann hättet ihr noch 
weinent das Geschäft abbrechen können.

Normalerweise hat ein Regionaler Handwerker eine Ruf, und wenn er gut 
ist, dann will er den behalten, deswegen zockt er keine Kunden ab!

Und wenn er das Teil auf Lager hat, dann scheint er ja kein fliegender 
Handwerker zu sein!

von Fritz Heinrich (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Du hast Echt keine Ahnung wie Handwerkerabzocke aussieht, da geht es um
> viel mehr Geld!

Oh doch, lieber Sven, die habe ich reichlichst - ich habe mal mehrere 
Jahre in einer Baubehörde gearbeitet ;-)

Mani W. schrieb:
> Fritz Heinrich schrieb:
>> Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel.
>
> Schöne Einleitung für einen elendslangen Beitrag...
>
> :-)

Stimmt, Mani, hätte vielleicht etwas kompakter werden sollen. Die 
längsten Beiträge hier im Forum hat aber immer noch der Carsten S. - die 
lese ich auch lieber als meine eigenen :-)

Überhaupt, warum bist Du denn heute schon so früh da? Deine Zeit kommt 
doch erst noch ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> mh schrieb:
>> Naja, er selbst kann keine Anzeige erstatten, oder? Dafür müsste ihm ein
>> Schaden entstanden sein.
>
> Bei Ü80 könnte man an eine Vollmacht denken. Ausserdem gehts nicht
> darum, ob er damit durchkommt, sondern um Erfahrung sammeln.

Strafanzeige erstatten kann jeder, zumal es sich nicht um ein 
Antragsdelikt handelt. Falls der Staatsanwalt die Sache hinreichend 
böse findet und weiter verfolgt,  könnte später irgendwann ein Urtel im 
Raum stehen, aus dem sich ergeben sollte,  was gerade noch hätte 
gefordert werden dürfen. Das wäre dann ein nettes Argument, um den 
überzahlten Betrag als indebitum zurückzufordern. Ob das Ganze 
funktioniert, ist eine andere Frage.

Ich würde es eher erst einmal mit der Verbraucherzentrale oder der 
Schlichtungsstelle versuchen.

von Zeno (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Oh doch, lieber Sven, die habe ich reichlichst - ich habe mal mehrere
> Jahre in einer Baubehörde gearbeitet ;-)

Ah daher weht der Wind. Ich höre schon den Amtsschimmel wiehern.

von Mike J. (emjey)


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Fritz Heinrich schrieb:
>> Die Füsse stillhalten.
>
> Das ist möglicherweise Teil des Geschäftsmodells dieser Typen.

Die Handwerker rechnen damit dass die Leute dumm sind und nichts machen 
werden.

Die Preise auf der Webseite des Herstellers sind oft 3 fach so hoch wie 
die Preise bei den Händlern und bei den Händlern ist ja auch eine 
gewisse Menge an Gewinn mit auf dem Einkaufpreis.

Beispiel:
MBN332
Preis: 88,20€ pro Stück
Hersteller-Webseite: 
https://www.hager.de/modulargeraete/leitungsschutzschalter/ls-schalter-6-ka/mbn332/999670.htm

Wenn man jetzt im Internet sucht, dann sieht man dass der Preis viel 
niedriger ist.
Preis: 21,84€ pro Stück
https://www.voltking.de/Hager-Leitungsschutzschalter-MBN332-3-polig-6kA-B-32A-3M

Hier ist der Preis auf der Hersteller-Webseite mehr als 4 mal so hoch 
wie beim Zwischenhändler. Das heißt dass dieser Leitungsschutzschalter 
für den Händler wahrscheinlich um die 15€ gekostet hat.

Diese extrem hohen Preise auf der Webseite dienen nur dazu dem dummen 
Kunden einen Preis nennen zu können und noch mehr Gewinn machen zu 
können. Das ist gängige Praxis ... und ja, es ist Wucher. Denn niemand 
zahlt für solch einen Leitungsschutzschalter diese Summe.

Man muss diese Schalter theoretisch selbst kaufen und dem Monteur dann 
sagen dass er die einbauen soll.
Die werden sich dann aber wahrscheinlich quer stellen und sagen dass sie 
nichts einbauen was sie nicht selbst gekauft haben, denn sie wollen 
dafür dann keine Gewährleistung übernehmen.

Die ganze Handwerkerbranche ist auf solche Abzocke ausgelegt.


Ach ja, das Gerät welches der Handwerker da ausgebaut hat, das nimmt er 
mit, fummelt daran etwas rum (Er ist kein Elektrotechnik-Ingenieur!), es 
geht dann vielleicht wieder und dann baut er das alte Gerät als Neugerät 
(etwas abgestaubt und gesäubert) in die Heizung eines anderen Kunden 
wieder ein ... und verkauft das Teil als Neues Gerät und sackt noch mal 
193€ ein.

Ist bei meiner Mutter schon passiert, da ging es aber um das Frontpanel 
der Waschmaschine. Das Original war nicht ein mal defekt! Das neue sah 
extrem gammelig und abgenutzt aus, aber ihren Stamm-Laden mit den netten 
Leuten wird sie deshalb nicht aufgeben ... nur weil diese Leute sie 
beschissen haben.

So, der Vorteil von dem alten gammligen FrontPanel ist einfach dass es 
sehr bald wieder kaputt geht und dann können die Handwerker noch ein mal 
absahnen.

Die ganze Branche ist kaputt, ist ja fast wie in Osteuropa, nur dass sie 
eigentlich ordentlich bezahlt werden ... nur sind die Leute gierig und 
wollen eben noch mehr Geld machen.

von Roland E. (roland0815)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Hallo,
>
> ...Mimimimimi...

Du kannst die Herausgabe des Altteils verlangen. Ansonsten besteht in DE 
(noch) Vertragsfreiheit.

Du kannst hoffen, dass der (gleiche) Fehler wieder auftritt, dann darfst 
du die Rechnung wg Nichterfüllung anfechten.

<meine persönliche Meinung>
Ich hab den Typ auch in der Gasheitung. Den Alten hab ich noch daneben 
liegen. Der Wechel durch den Ofenbauer hat etwas über nen Hunni 
gekostet. War auch ständig in Störungen. Der Neue hat dann einen 
Flammabriss in der Startphase ausgeblinkt. Flammfühler gereinigt und 
gerichtet und alles war wieder paletti.

Der Feuerungsautomat ist wahrscheinlich nicht die Ursache des Fehlers. 
Zumindest bei dem Neuen ist nicht mehr so viel Analogzinnober drauf. Bei 
dem Alten kann ich mir schon vorstellen, dass es da zu Drifteffekten 
kommt, die die Komparatoren für Ionisationsfühler oä verderben.
So lange aber nicht bekannt ist, welcher Fehler vorliegt (vorlag) kann 
man nicht gezielt suchen. Die neueren mit Mikroprozessor haben 
Blinkcodes für den Fehler. Das hilft ungemein.
</meine persönliche Meinung>

PS: Honeywell ist nur Resaler von den Dingern. Beim Hersteller (wimre 
Satronic) gibt es ausführlichere Dokus auch mit den Blinkcodes.

: Bearbeitet durch User
von Uli S. (uli12us)


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Zeno (Gast) 04.01.2021 19:44; In München gabs mal einen, der arbeitete 
schlicht nicht für Beamte oder solche die ähnlich drauf sind von BMW bzw 
siemens. Hauptsächlich Dr. Ing. Dafür hab ich volles Verständnis.

von Dirk L. (garagenwirt)


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Zahlen und freundlich sein.
Immer dran denken:
Der Monteur kennt euch...
Und das nächste Mal wenn bei Minus 10Grad die Heizung streikt hat er 
vielleicht einen sehr vollen Terminplan.

Was soll eigentlich das Theater? Entweder man bastelt selbst oder 
bezahlt.
Aber man kann doch nicht erwarten das der Monteur euch die Reparatur 
sponsert.

von Johannes O. (jojo_2)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Also behalte Deine beleidigenden
> Unterstellungen gefälligst für Dich,

Fritz Heinrich schrieb:
> Johannes O. schrieb:
>> [...]
>
> [...], er ist wirklich der dümmstmögliche Einwand, dan es dazu
> geben kann [...]

Erst einmal: Nettes Eigentor! :P Auch der Rest verdient keinen Kommentar 
mehr.


Fritz Heinrich schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal
>> unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch
>> gemeckert.
>
> "Soll ich das alte Teil für Sie entsorgen?" ist jedem Profi zuzumuten.

Genauso ist es auch dem Auftraggeber zuzumuten einfach mal zu fragen: 
"Wo kommen wir da preislich denn ungefähr raus?"
Was ich praktisch immer mache, wenn einen Auftrag vergeben will. Denn 
zur Not hole ich mir mehrere Angebote ein - oder machs halt dann doch 
selbst.

Für mich wirkt es, als soll die eigene/elterliche Fehlplanung nun auf 
den Handwerker zurückgeschoben werden.

Versetz dich mal in die Position des Handwerkers und stelle eine grobe 
Rechnung auf, was du dafür verlangen würdest und warum. Damit können wir 
mal konkret werden ohne einfach nur "WUCHEEEER!" zu schreien.

von Stefan T. (stefan_t741)


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Ich schlage vor, den Thread von dev/null nach Off Topic zu verschieben 
und dort ganz oben anzupinnen. Als abschreckendes Beispiel.
Aus meiner Sicht:
Ein "Kunde", dem ein Handwerker zwischen den Feiertagen schnell und 
unkompliziert aus der Klemme geholfen hat, stänkert jetzt vom wohlig 
warmen Wohnzimmer aus und wittert Betrug.
Ein Ärgernis für den Monteur, der sein Gehirnschmalz eingebracht hat und 
im Notdienst rausgefahren ist. Und ein Ärgernis für den Firmeninhaber, 
der seinem Geld hinterherrennen darf.
Für solche "Kunden" sollte man firmenübergreifend eine schwarze Liste 
einführen. Dann können die ihre Probleme ganz billig in Zukunft selber 
lösen, weil kein Handwerker mehr kommen mag.
Meine Meinung.
Gesundes neues Jahr an alle.

von René H. (mumpel)


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Mike J. schrieb:
> und ja, es ist Wucher.

Nein, ist es nicht, zumindest nicht dem Gesetz nach. Es steht jedem frei 
Preise zu vergleichen.

von René H. (mumpel)


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Johannes O. schrieb:
> oder machs halt dann doch
> selbst.

Das ist aber so ein Problem. Dann fällt nämlich eventuell auch die 
Gewährleistung weg, oder zumindest die Herstellergarantie. Solche Dinge 
sind nicht zum "Einbau durch jedermann" gedacht.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Stefan T. schrieb:
> Für solche "Kunden" sollte man firmenübergreifend eine schwarze Liste
> einführen. Dann können die ihre Probleme ganz billig in Zukunft selber
> lösen, weil kein Handwerker mehr kommen mag.
> Meine Meinung.
Da muss es hier in der Nähe mal so einen Kunden gegeben haben, der es 
sich bei den bekannten Handwerkern verschissen hat, mit solchen und 
ähnlichen Aktionen.

Nun quatschen die Jungs ja im Großhandel bei der Abholung miteinander, 
Fazit:
im 50km Umkreis bekommt der keinen mehr!

Normal heisst es ja immer Lehrer sind die schlimmsten Kunden, aber das 
hier ist mal wieder ein besonderes Sahnestückchen!

> Gesundes neues Jahr an alle.
Danke, dito.

von (prx) A. K. (prx)


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Stefan T. schrieb:
> Für solche "Kunden" sollte man firmenübergreifend eine schwarze Liste
> einführen.

Schufa? ;-)

: Bearbeitet durch User
von Arno (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Arno schrieb:
>> ...und im nächsten Thread wird dann DPD oder Hermes verklagt, weil das
>> für 60€ versandkostenfrei im Internet bestellte Ersatzteil nicht
>> innerhalb von 20 Minuten nach der Fehlerdiagnose und Bestellung vor der
>> Tür steht, oder wie?
>
> Auf diesen Stuss erwartest Du hoffentlich keine Antwort.

Auf eine Antwort verzichte ich gern, aber ich hatte gehofft, einen 
gewissen Denkprozess anzustoßen, mit dem dir klar wird, warum das Teil 
130€ mehr kostet, wenn es aus einem kleinen, dezentralen und damit per 
se ineffizienten Lager von einem Handwerksbetrieb, dessen Hauptkompetenz 
andere Dinge sind, in 20 Minuten da ist, statt aus einem großen, 
effizienten, zentralen Lager eines Fachlogistikers eine Woche (oder 
angesichts der Feiertage auch länger) bis zu deinen Eltern zu brauchen.

Offenbar erfolglos. Du willst dich ja immer noch aufregen.

Dazu kommt noch, dass der Billiganbieter im Internet mit Sicherheit 
weniger Gewährleistungsfälle pro Teil einpreisen muss als der lokale 
Handwerksbetrieb.

MfG, Arno

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Eigentlich liegt das Problem ganz wo anders nach meiner Einschätzung.

Jedes bevorratete Teil braucht Lagerplatz. Das sind steuerlich wirksame 
Betriebsausgaben. Meines Wissens sind da in den letzten Jahren Hürden 
aufgebaut worden. Der Handwerker muss über Preisaufschläge nachweisen, 
dass er die Lagerkosten auch umlegt. Wenn da noch eine Differenz 
verbleibt, muss das begründet werden. Einige Ämter akzeptieren 
Deckungslücken erst, wenn genau die strafrechtliche Grenze für Wucher 
erreicht wurde. Ansonsten kann er diese Teile der Gebäudekosten nicht 
erfolgreich steuerlich geltend machen.

Mittlerweile geht diese Perversion so weit, dass Firmen bei 
Nutzungsänderung eines Raumes erst warten, bis die Anzeige der 
Raumänderung bei der Oberfinanzdirektion anerkannt wird. Kenne daher 
einige Firmen, die haben dadurch bereits einen Verzug die Planung einer 
Änderungen von Räumen, Labor, Büro und Lager, aktiv umzusetzen. Der 
Mittelstand scheint hier wirklich geknebelt zu sein.

Daher wäre jetzt als Hausaufgabe für den TO angebracht, sich diese 
Regelungen zu besorgen (z.B. Bibliothek der Oberfinanzdirektion), die 
hierzu notwendigen Beschwerdeschreiben an den/das Finanzminister/-ium 
seines Bundeslandes und an den/das Finanzminister/-ium der 
Bundesregerierung zu senden.

Wenn er diese Punkte abgearbeitet hat (ggf. mit Hilfe), kann er die 
nächsten Schritte begehen.

von René H. (mumpel)


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Dieter D. schrieb:
> Jedes bevorratete Teil braucht Lagerplatz. Das sind steuerlich wirksame
> Betriebsausgaben.

Aber m.E. nur wenn auch Kosten anfallen. Meinem Sanitär-Fachmann gehören 
die Gebäude, da fallen zumindest keine Mietkosten an.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan T. schrieb:
> Ein "Kunde", dem ein Handwerker zwischen den Feiertagen schnell und
> unkompliziert aus der Klemme geholfen hat, stänkert jetzt vom wohlig
> warmen Wohnzimmer aus und wittert Betrug.
Der arme Habdwerker, muss der doch tatsächlich Geld verdienen, und das 
auch noch an Werktagen! Wie soll das erst zwischen Ostern und Pfingsten 
werden?

René H. schrieb:
> Mike J. schrieb:
>> und ja, es ist Wucher.
>
> Nein, ist es nicht, zumindest nicht dem Gesetz nach. Es steht jedem frei
> Preise zu vergleichen.
Ganz so einfach ist es denn doch nicht. Das steht auch im Gesetz. Lies 
es ruhig einmal.

René H. schrieb:
> Das ist aber so ein Problem. Dann fällt nämlich eventuell auch die
> Gewährleistung weg, oder zumindest die Herstellergarantie.
Was hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde: was passiert, wenn der 
Handwerker ein Teil einbaut, das schon mehrere Jahre in seinem Regal 
gelegen hat und dieses innerhalb der Gewährleistungsfrist ausfällt? Ein 
Handwerker, der immer "alles da hat", auch Ladenhüter, beherbergt nicht 
nur mit hohem Aufwand totes Kapital, sondern darf seinem Warenvorrat 
auch noch beim Verjähren der Sachmangelhaftung zuschauen.

von Uli S. (uli12us)


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Das ist mir zwar jetzt neu, dass sich das FA in die Nutzung der Räume 
einmischt,
kann mir aber sehr gut vorstellen, dass das gemacht wird. Die kommen ja 
auch schon daher, wenn man eine Wohnung vermietet, die nach Ansicht vom 
FA zu billig ist,  dass die einfach einen virtuellen Aufschlag machen 
und auf das Einkommen dann Steuern erheben.

von Uli S. (uli12us)


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René H. (mumpel)05.01.2021 10:27; Schön für deinen GWS-Mann, dass er das 
Firmengebäude von nem Gönner geschenkt bekommen hat. Das dürfte aber 
nicht die Regel sein.

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> beim Verjähren der Sachmangelhaftung

Die Mängelhaftung für den Kunden beginnt erst mit Verkauf an den Kunden, 
der Handwerker muss also auch dann dem Kunden gegenüber für Sachmängel 
einstehen wenn er selber (von seinem Zwischenhändler oder Hersteller) 
längst keine Garantie oder Gewährleistung mehr bekommt.

von René H. (mumpel)


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Uli S. schrieb:
> René H. (mumpel)05.01.2021 10:27; Schön für deinen GWS-Mann, dass er das
> Firmengebäude von nem Gönner geschenkt bekommen hat. Das dürfte aber
> nicht die Regel sein.

Die Firma gab es schon vor dem großen Krieg. Der Firma hat die Gebäude 
gekauft. Mal davon abgesehen sind die zwar nicht günstig, aber man 
unterstützt das Handwerk vor Ort und sichert somit auch Arbeitsplätze, 
und im Notfall weiss man wohin man sich wenden kann (mal davon 
abgesehen, dass sich in der Regel die Hausverwaltung darum kümmert).

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Die Mängelhaftung für den Kunden beginnt erst mit Verkauf an den Kunden

Na bitte, Du hast es verstanden!

von René H. (mumpel)


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Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile nicht mehr 
bevorraten.

von (prx) A. K. (prx)


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René H. schrieb:
> Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile nicht mehr
> bevorraten.

... sondern Zentrallager mit Expresslieferung nutzen. Das funktioniert 
heutzutage fixer als vor 50 Jahren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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René H. schrieb:
> Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile nicht mehr
> bevorraten.

Früher boten die Hersteller eine Karenzzeit für die Gewährleistung des 
Handwerkers, so dass dieser einige Zeit häufig defekt gehende Teile in 
das Lager aufnehmen konnte. Das funktioniert gut, wenn man das 
Innenleben halbwegs standardisiert hält und nicht auf Obsolenzen setzt 
um wieder neue Geräte zu verkaufen. Diese Stärke haben die Manager der 
hiesigen Hersteller aus den Augen verloren und werden die nächsten Jahre 
daher ganz vom Markt verschwinden.

von Gerald K. (geku)


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Fritz Heinrich schrieb:
> in Summe 277,01 € brutto!

Hätten sie es billiger gemacht ?

Man darf nicht den Bauteilpreis alleine betrachten. Zur Arbeitszeit 
kommen noch Steuern und andere Abgaben dazu. Auch den Feiertagszuschlag 
darf man auch nicht vergessen. Wichtig, der Auftrag wurde rasch und 
zufriedenstellend erledigt.

Wenns billig sein soll :

- es nicht eilig haben
- vorher recherchieren
- Angebot einholen
-  wenn zu teuer, selber machen (wenn man's kann)

von Arno (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Eigentlich liegt das Problem ganz wo anders nach meiner
> Einschätzung.
>
> Jedes bevorratete Teil braucht Lagerplatz. Das sind steuerlich wirksame
> Betriebsausgaben.

Nicht nur steuerlich wirksam, auch real - und dazu kommen die schon 
mehrfach angesprochenen Kapitalbindungskosten und die 
Lagerverwaltungskosten. Anders als wenn ich in meinen Kühlschrank gucke, 
was ich zu essen kaufe, muss die Arbeitszeit für Nachbestellungen etc. 
ja bezahlt werden. Und das Lager wird so klein sein, dass sich dazu 
keine teuren Investitionen in automatisierte Lagersysteme oder speziell 
dafür angestellte Mindestlohn-Lagerarbeiter lohnen, sondern das macht 
entweder der Firmeninhaber oder der Geselle mit einem Azubi "nebenher" - 
das meinte ich oben mit "ineffizient".

Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Die Mängelhaftung für den Kunden beginnt erst mit Verkauf an den Kunden
>
> Na bitte, Du hast es verstanden!

Ich frag mich allerdings, wie relevant das ist - der Handwerker hat als 
nicht-Verbraucher seinem Händler gegenüber ja ohnehin ziemlich frei zu 
vereinbarende Mängelhaftungsbedingungen, da ist sowohl ein weitgehender 
Ausschluss als auch eine Frist erst ab Weiterverkauf (wie bei 
Herstellergarantie für Endkunden üblich) denkbar. Keine Ahnung, wie das 
real gehandhabt wird.

Und was mit Ladenhütern passiert - ob die irgendwann (wie z.B. 
Silvesterfeuerwerk oder Presseartikel) retourniert werden können? 
Wahrscheinlich eher nicht. Kommt zu den Kosten auch noch dazu.

René H. schrieb:
> Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile
> nicht mehr bevorraten.

Das ist allerdings hier wohl nicht das Thema gewesen - denn dann hätte 
die Handwerksfirma das Teil wohl kaum am Montag nach den Feiertagen 
einbauen können, oder? Wenn die Firma tatsächlich auch nur per 
Postversand beim billigsten Internet-Anbieter bestellt, fände ich den 
Aufpreis durchaus auch sportlich.

MfG, Arno

von Percy N. (vox_bovi)


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Gerald K. schrieb:
> Zur Arbeitszeit kommen noch Steuern und andere Abgaben dazu.
Welchen Teil von
Fritz Heinrich schrieb:
> Heute kam die Rechnung:
> 166 € (netto!) bzw. 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben,
> und zwar allein für das Teil!,
Fritz Heinrich schrieb:
> Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil
> durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und
> diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil,
> eine bodenlose Unverschämtheit!
hast Du nicht verstanden?

> Auch den
> Feiertagszuschlag darf man auch nicht vergessen.
Das mit dem Lesen solltest Du wirklich noch üben, zB hier:
Fritz Heinrich schrieb:
> Am Morgen nach den Feiertagen kam ein Heizungsmonteur

Beitrag #6538018 wurde von einem Moderator gelöscht.
von MaWin (Gast)


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René H. schrieb:
> Mike J. schrieb:
> und ja, es ist Wucher.
>
> Nein, ist es nicht, zumindest nicht dem Gesetz nach. Es steht jedem frei
> Preise zu vergleichen.

Fas Gesetz § 138 Abs. 2 BGB sagt;

" jemand unter Ausbeutung der Zwangslage"

ausgefallene Heizung ist Zwangslage

"der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen 
Willensschwäche"

Unerfahrenheit liegt bei Privatpersonen als Kunde vor, der beauftragt ja 
eine Heizungsnotreparatur meist nur 1 x im Leben und nicht wie eine 
Wohnungsbaugesellschaft regelmäßig

"Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der 
Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt."

Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes 
ist das doppelte überschritten.

Trotzdem hat er vor Gericht keine Chance.

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> "Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der
> Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt."

Für § 138 II BGB reicht das Doppelte bei Weitem, also eine Überhöhung um 
100 %.
Vgl 
https://www.ra-kotz.de/schluesseldienst-sittenwidrigkeit-vertrages-preisueberschreitung-100-gegenueber-angemessenen-verguetung.htm

Man wird allerdings nicht den Preis des billigsten Anbieters am Markt 
als angemessen ansetzen können,  auch nicht den Teilepreis eines 
Händlers.

Btw: bisher wurde hier im thresd lediglich § 291 StGB thematisiert. Ja, 
da gibt es Unterschiede: § 138 I BGB erfasst auch wucherähnliche 
Rechtsgeschäfte.

: Bearbeitet durch User
von Karl (Gast)


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Einfach

René H. schrieb:
> Aber m.E. nur wenn auch Kosten anfallen. Meinem Sanitär-Fachmann gehören
> die Gebäude, da fallen zumindest keine Mietkosten an.

Schöne Argumentation. Dir wurden jetzt mehrfach aufgezählt, was alles 
für Kosten anfallen, von Lager- über Kapital-, Personal- und 
Verwaltungskosten bis hin zu unvermeidbaren Gewährleistungsrisiken. Du 
bügelst das alles Platt in dem du feststellst, das keine Mietkosten 
anfallen.
Das Grundschtück wurde  wahrscheinlich aus dem Meer gewonnen, das Lager 
wurde von Außerirdischen hin gebeamt und die Unterhaltung übernehmen die 
Mainzelmännchen.
Du hast einfach absolut null Kenntnisse von Kalkulation und trägst das 
offen zur schau. Geistiger Striptease in aller Öffentlichkeit. Die Menge 
ist begeistert.

Beitrag #6538100 wurde von einem Moderator gelöscht.
von mh (Gast)


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MaWin schrieb:
> "Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der
> Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt."
>
> Hier geht es um das 3+fache.

Dann definiere mal genau den Wert der Leistung.

von Karl (Gast)


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MaWin schrieb:
> ausgefallene Heizung ist Zwangslage

Der Typ hat vorher telefoniert, hätte Preise vergleichen können und die 
Heizung ist auch nur sporadisch ausgefallen. Eine Zwangslage sieht in 
der juristischen Definition sicher anders aus.

MaWin schrieb:
> Trotzdem hat er vor Gericht keine Chance.

Ja, weil da nicht MaWin sondern ein rechtskundiger Richter entscheidet.

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl schrieb:
> Der Typ hat vorher telefoniert, hätte Preise vergleichen können und die
> Heizung ist auch nur sporadisch ausgefallen.
Klar, nur im Winter...
> Eine Zwangslage sieht in
> der juristischen Definition sicher anders aus.
Nö.

von Karl (Gast)


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mh schrieb:
> Dann definiere mal genau den Wert der Leistung.

In Anlehnungan die Kreditkartenwerbung:

Sylvester in einer warmen Wohnung, UNBEZAHLBAR!

193 € << 3 x UNBEZAHLBAR

Damit wäre die Lösung des Problems gefunden. Thread kann  geschlossen 
werden.

von Arno (Gast)


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MaWin schrieb:
> Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes
> ist das doppelte überschritten.

Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der 
Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den 
Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen 
offene Rechnung dagelassen wird. Das bietet der Online-Händler für 60€ 
nicht - da kann man froh sein, wenn am 28.12. überhaupt jemand 
Bestellungen bearbeitet, das Teil am 28.12. in die Post geht und - wenn 
alles absolut glatt geht - am 29.12. ankommt. Bei Zahlung per 
Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Real werden etliche Anbieter die Bestellung nicht vor dem 04.01. 
bearbeiten (ich hab gerade Teile bei einem Anbieter bestellt, der erst 
ab dem 11.01. verschickt), mit etwas Pech der Versanddienstleister am 
05.01. abholen und am 07.01. zustellen.

MfG, Arno

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der
> Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den
> Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen
> offene Rechnung dagelassen wird.

Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert. Und auch die Werkleistung 
selbst wird nicht dadurch wertvoller oder gar teurer, dass sie an einem 
Werktag erbracht wird. Und nein, der Habdwerker darf auch kein 
Ausfallhonorar verlangen, wenn ich einfach bei der Konkurrenz ordere ...

Wenn der Handwerker zwischen den Jahren nicht arbeiten möchte, mag er in 
Urlaub gehen. Das muss er sich nur leisten können.

von René H. (mumpel)


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Karl schrieb:
> Du hast einfach absolut null Kenntnisse von Kalkulation

Ich habe doch nur erwähnt, dass keine Mietkosten anfallen und deshalb 
auch nicht zur Kalkulation herangezogen werden dürfen.

: Bearbeitet durch User
von ACDC (Gast)


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MaWin schrieb:
> Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes
> ist das doppelte überschritten.

Was kostet das Teil eigentlich UVP?

von scd (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Für § 138 II BGB reicht das Doppelte bei Weitem, also eine Überhöhung um
> 100 %.
> Vgl
> 
https://www.ra-kotz.de/schluesseldienst-sittenwidrigkeit-vertrages-preisueberschreitung-100-gegenueber-angemessenen-verguetung.htm
>
> Man wird allerdings nicht den Preis des billigsten Anbieters am Markt
> als angemessen ansetzen können,  auch nicht den Teilepreis eines
> Händlers.

Ganz einfach, der Handwerker legt seine Einkaufsrechnung vor und 
gegenüber dem Richter seine Kalkulation offen und dann wird das Ding 
(Betrug, Wucher, ...) abgewiesen. Anschließend oder parallel klagt der 
Handwerker auf Bezahlung und wird wohl nach der bisherigen Darstellung 
durchaus gewinnen. Wenn man seine alten Herrschaften da reinziehen 
möchte ...

Zudem kennen wir nicht alle Umstände des Falles sowie nur eine 
einseitige Darstellung eines Nichtbeteiligten, so dass die ganze Sache 
durchaus eine ganz andere Wendung nehmen könnte.

@percy: Du magst einfach nur mal gern wieder gegen den Strom diskutieren 
als advocatus diaboli. Spar einfach das Geschwätz, der Fall wird eh 
nicht hier entschieden. Das hier ist kein Juraforum. Dort hast Du doch 
würdige Gegner, warum gehst Du nicht einfach mal dahin, statt alle 
möglichen Fachforen heimzusuchen?

von mh (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der
>> Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den
>> Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen
>> offene Rechnung dagelassen wird.
>
> Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert. Und auch die Werkleistung
> selbst wird nicht dadurch wertvoller oder gar teurer, dass sie an einem
> Werktag erbracht wird. Und nein, der Habdwerker darf auch kein
> Ausfallhonorar verlangen, wenn ich einfach bei der Konkurrenz ordere ...
>
> Wenn der Handwerker zwischen den Jahren nicht arbeiten möchte, mag er in
> Urlaub gehen. Das muss er sich nur leisten können.

Was gennau ist denn der Warenwert? So wie du dich hier ausdrückst, gibt 
es eine Vorschrifft, wie der Handwerker seine Preise gestalten muss.

So wie ich das sehe, hat der Handwerker erstmal das Recht seine Preise 
so zu gestalten, wie er will.

von A. S. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes
> ist das doppelte überschritten.

Das heißt, Cola aus der Flasche (Liter <89 Cent) in 4 Plastikbecher (<10 
Cent) darf ich nicht für 10€ verkaufen? Eine einzelne Cola, OK, aber 
wenn ich jetzt 1l Cola in 4 Plastikbecher auf einmal haben will?

von MuckyFuck (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden
> lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Und gleich
> noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das
> alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer.

Also ich würde den europäischen Gerichtshof anrufen. Wg. 
Diskriminierung. Oder den Laden in Den Haag. Oder die UN 
Menschenrechtskommission einschalten.
Das kostet ja in Rumänien schließlich nur einen Bruchteil, inkl 
Lohnkosten.

von Percy N. (vox_bovi)


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scd schrieb:
> Ganz einfach, der Handwerker legt seine Einkaufsrechnung vor und
> gegenüber dem Richter seine Kalkulation offen und dann
wird er feststellen,  dass das keine Sau interessiert.

scd schrieb:
> @percy: Du magst einfach nur mal gern wieder gegen den Strom diskutieren
> als advocatus diaboli.
Seltsam, ich erkenne hier überhaupt keinen Strom, nur allerlei Wirbel. 
Und da kann es nicht schaden, die gröbsten Irrtümer klarzustellen.
> Spar einfach das Geschwätz, der Fall wird eh
> nicht hier entschieden.
Daran solltest vor allem Du Dich halten. Durch den Blödsinn, den Du hier 
verzapst, wird die Sache keineswegs übersichtlicher.

: Bearbeitet durch User
von scd (Gast)


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Percy N. schrieb:
> wird er feststellen,  dass das keine Sau interessiert.

Eine Sau soll das auch nicht interessieren. Verdammte Einzelhändler und 
Gastronomen, alle, die mit Handelsspannen über dem EK arbeiten, alles 
Betrüger und Wucherer ...

Percy N. schrieb:
> Seltsam, ich erkenne hier überhaupt keinen Strom, nur allerlei Wirbel.

Deine kognitiven Probleme sind lange bekannt.

Warum diskutierst Du nicht im Juraforum o. vgl. und belehrst Studenten 
über die hohe Kunst der Jurisprudenz? Was reizt Dich an Elektronikforen, 
Handwerkforen o.ä.? Mandantensuche, obwohl Du ja angeblich Privatier 
bist?

von Percy N. (vox_bovi)


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scd schrieb:
> Deine kognitiven Probleme sind lange bekannt.

Es sind eher Deine Probleme. Wenn Dich Rechtsfragen nicht interessieren, 
was treibst Du Dich dann in einem Thread herum, in dem es ausschließlich 
darum geht? Bist Du schlicht zu blöd, zu merken worum es huer geht, oder 
willst Du bloß stänkern? Und was veranlasst Dich, in einem 
Elektronikforum Rechtsansichten abzusondern, seien sie auch noch so 
grotesk?

Spiel doch einfach woanders.  Wenn Du freundlich fragst, erklärt Dir 
vielleicht jemand die Nummer mit der LED und dem  Virwiderstand. Dafür 
könnte es bei Dir ja vielleicht doch noch reichen.

von Arno (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der
>> Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den
>> Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen
>> offene Rechnung dagelassen wird.
>
> Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert.

Der oben zitierte Wucherparagraph sprach nicht von Warenwert, sondern 
von Wert der Leistung und Gegenleistung (=Geld). Ich mag falsch liegen, 
aber für mich zählt das zum Wert der Leistung dazu, wie schnell und wie 
unkompliziert sie erbracht wird.

Percy N. schrieb:
> Und auch die Werkleistung
> selbst wird nicht dadurch wertvoller oder gar teurer, dass sie an einem
> Werktag erbracht wird.

Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag 
erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand. 
Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die 
billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht 
wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben.

Percy N. schrieb:
> Und nein, der Habdwerker darf auch kein
> Ausfallhonorar verlangen, wenn ich einfach bei der Konkurrenz ordere ...

Was hat Ausfallhonorar mit Wucher zu tun?

Percy N. schrieb:
> Wenn der Handwerker zwischen den Jahren nicht arbeiten möchte, mag er in
> Urlaub gehen. Das muss er sich nur leisten können.

Dann hätte unser Fritze die Zeit gehabt, das Teil online zu bestellen, 
und würde hier gegen den Versender wettern, dass es am 28.12. noch nicht 
da ist. Und wir würden ihm erklären, dass "Versand innerhalb von 1-3 
Tagen" (sein erster google-Link) eben nicht "bestellt am 26.12. und 
geliefert am 28.12." bedeutet. Und dass er das hätte lesen können.

MfG, Arno

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Erwin schrieb:
> Ich finde es immer faszinierend, dass diese ganzen Experten immer alles
> selber könn(t)en aber dann doch irgendwelche Handwerker rufen müssen.
> Sei es die Heizungsanlage oder der Reifenwechsel oder die Reparatur beim
> Auto.
> Dabei ist es doch klar, dass ihr Experten alles besser und günstiger
> könnt und wisst

DAS kam mir neulich auch so vor. Das besser können meine ich.
Hab mit einem zündunwilligen Auto zu kämpfen gehabt. Erstmal die kaputte 
Zündspule wechseln lassen. Danach war der Wagen immer noch am Stottern.
Mit OBD Leuchte an etcpp.
Erst Fehler zyl 2 dann Fehler zyl 4. Und immer alle paar Starts neu

Erst nachdem ich mir danach selbst einen
OBD Tester/Lesegerät besorgt hab und den Fehlerspeicher gelöscht habe, 
war endlich Ruhe.

Was bitte passiert da also?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
> Ich mag falsch liegen, aber für mich zählt das zum Wert der Leistung
> dazu, wie schnell und wie unkompliziert sie erbracht wird.

Damit liegstxDu nicht falsch, aber der insiweit "wertvolle" Teil der 
Leistung bestandxeben nicht in der Verschaffung von Besitz und Eigentum 
an dem Ersatzteil (=Lieferung), sondern in dem Einbau.

Arno schrieb:
> Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag
> erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand.
> Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die
> billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht
> wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben.
Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Tatbestandsmerkmal "Notlage" 
herausgearbeitet.

Falls Du noch einmal liest, was ich oben geschrieben habe, könnte Dir 
auffallen, dass ich den Vergleich mit dem Verkaufspreis eines Händlers 
gerade nicht für angängig erklärt habe. Immer schön bei der Wahrheit 
bleiben, bitte!
Und wenn Du ganz genau hinschaust, wird Dir vielleicht auffallen, dass 
ich mich zu der Frage "Preis wucherisch übehöht oder nicht?" überhaupt 
nicht geäußert habe.

von René H. (mumpel)


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Ob Wucher vorliegt wird an der UVP gemessen und/oder an dem was der 
Handwerker zahlen muss, und nicht an den Preisen im Internet.

von mh (Gast)


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> Arno schrieb:
>> Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag
>> erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand.
>> Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die
>> billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht
>> wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben.
> Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Tatbestandsmerkmal "Notlage"
> herausgearbeitet.
Wo ist da die Notlage? Wenn ich z.B. etwas online bestelle und per 
Express liefern lasse, bedeutet das nicht, dass ich in einer Notlage 
bin.

René H. schrieb:
> Ob Wucher vorliegt wird an der UVP gemessen und/oder an dem was der
> Handwerker zahlen muss, und nicht an den Preisen im Internet.

Wer hat denn die Pflicht, eine UVP anzugeben?

von René H. (mumpel)


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mh schrieb:
> Wer hat denn die Pflicht, eine UVP anzugeben?

Die meisten Hersteller machen das.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Übrigens der TO wird hier kaum noch mal aktiv werden. Schließlich ergab 
sich nicht was er wollte. Und wenn hier noch länger diskutiert und 
gezänkt wird, lacht sich da höchstens noch einer amüsiert ins Fäustchen. 
Also wartet mal in Ruhe ab, ob da noch was kommt.

von Percy N. (vox_bovi)


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mh schrieb:
> Wo ist da die Notlage? Wenn ich z.B. etwas online bestelle und per
> Express liefern lasse, bedeutet das nicht, dass ich in einer Notlage
> bin.

1. Lerne zitieren.
2. Lies das Urteil, das ich oben verlinkt habe.

von scd (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Es sind eher Deine Probleme.

> Bist Du schlicht zu blöd,
> willst Du bloß stänkern?

> Und was veranlasst Dich, in einem
> Elektronikforum Rechtsansichten abzusondern, seien sie auch noch so
> grotesk?

> Spiel doch einfach woanders.

> Dafür
> könnte es bei Dir ja vielleicht doch noch reichen.

Warum so dünnhäutig? Einfach mal locker bleiben. Oder getroffen?

> Virwiderstand.
Virenwiderstand? :-)

> Wenn Dich Rechtsfragen nicht interessieren,
> was treibst Du Dich dann in einem Thread herum, in dem es ausschließlich
> darum geht?

Es geht hier lediglich um gesunden Menschenverstand.

Rechtsfragen erörtert hier niemand, auch wenn Du Dich noch so sehr da 
reinsteigerst. Mag ja sein, dass Du da eine lange Ausbildung und 
Berufstätigkeit hinter Dir hast, aber niemanden sonst hier außer Dir 
interessiert sich für die Diskussion von Rechtsfragen. Also um 
Subsumierung unter einen Tatbestand, Anwendung von Rechtsvorschriften, 
Auslegung derselben und diverse Ansichten in Literatur und 
Rechtsprechung. Das sind alles Themen, die in ein Juraforum gehören und 
für die hier außer vielleicht Dir niemand kompetent ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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scd schrieb:
> Das sind alles Themen, die in ein Juraforum gehören und für die hier
> außer vielleicht Dir niemand kompetent ist.

Das dürften schon ein paar mehr sein, und genau deshalb hat der TO hier 
gefragt. Wenn Du Dich hingegen für inkompetent hältst, woran ich Dich 
nicht hindern möchte, steht es Dir frei, der Diskussion schweigend zu 
lauschen oder aber Dich zu absentieren.
Du darfst selbstverständlich auch gern sachliche Fragen atellen, aber 
nach neinem Eindruck scheint es Dir genau darum gerade nicht zu gehen.

Such Dir doch einfach einen Thread oder ein Forum, das Deinen Interessen 
und Kompetenzen entspricht.

von mh (Gast)


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Percy N. schrieb:
> mh schrieb:
>> Wo ist da die Notlage? Wenn ich z.B. etwas online bestelle und per
>> Express liefern lasse, bedeutet das nicht, dass ich in einer Notlage
>> bin.
>
> 1. Lerne zitieren.
Was ist das Problem? Falls du auf die fehlende "Percy N. schrieb ..." 
Zeile hinaus willst, keine Ahnung was damit passiert ist.
> 2. Lies das Urteil, das ich oben verlinkt habe.
Hab ich. Das Gericht hat festgestellt, dass man in einer Zwangslage ist, 
wenn man sich zusammen mit einem Kleinkind aussperrt hat.
1
Vorliegend hatte sich der Kläger mit seiner Familie, insbesondere einem Kleinkind, Abends zwischen 20 und 22 Uhr aus der Wohnung ausgesperrt. Ein Zutritt zu den Wohnräumen war wegen der zugefallenen Tür nicht mehr möglich. Insbesondere angesichts des Kleinkindes herrschte also für den Kläger eine Zwangslage vor. Diese war dem Beklagten bekannt.
Wo ist der Zusammenhang zu dem Preis eines Ersatzteils für eine Heizung, 
die unregelmäßig funktioniert? Also warum sollte diese Urteil hier 
relevant sein?

von scd (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Such Dir doch einfach einen Thread oder ein Forum, das Deinen Interessen
> und Kompetenzen entspricht.

Dann bin ich hier in einem Forum für u.a. Elektronikbastler genau 
richtig. Du mit Deinen Rechtsfragen bist hier falsch.

"Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem Bereich 
Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im weiteren 
Sinne. Dies ist kein Forum für allgemeine gesellschaftliche und 
politische Diskussionen."

Ja, ich weiß, Rechts"wissenschaften" ... Wen willst Du mit diesem 
albernen Argument noch beeindrucken?

Percy N. schrieb:
> genau deshalb hat der TO hier
> gefragt.

In einem Elektronikforum? Es ging ihm wohl eher darum, Dampf abzulassen 
als hier sachliche Aufklärung u.a. über die Chancen seiner Strafanzeige 
zu finden.

von Percy N. (vox_bovi)


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scd schrieb:
> Dann bin ich hier in einem Forum für u.a. Elektronikbastler genau
> richtig. Du mit Deinen Rechtsfragen bist hier falsch.

Es ist nicht meinexRechtsfrage, sondern die des,TO. und niemand zwingt 
Dich, hier mitzulesen.

mh schrieb:
> Hab ich. Das Gericht hat festgestellt, dass man in einer Zwangslage ist,
> wenn man sich zusammen mit einem Kleinkind aussperrt hat.
Ja, so die Subsumtion des aktuellen Sachverhaltes unter den gesetzlichen 
Tatbestand, die das Gericht vorgenommen hat. Wichtiger, weil allgemein 
verwendbar, ist die unmittelbar zuvor mitgeteilte Definnition der 
"Zwangslage ":
 'Eine Zwangslage ist dann gegeben, wenn wegen einer erheblichen 
Bedrängnis ein zwingender Bedarf nach einer Geld- oder Sachleistung 
besteht (Palandt-Ellenberger § 138 RZ 70). Dafür reicht auch eine 
momentane Kalamität aus, wie etwa ein Wasserrohrbruch oder Stromausfall 
am Sonntag (Palandt a.a.O.)."
Dass eine nicht zuverlässig zu beheizende Wohnung Ende Dezember in 
Deutschland eine erhebliche Bedrängnis darstellt,  wird sich Dir 
vermutlich auch ohne richterliche Unterstützung erschließen.

: Bearbeitet durch User
von Arno (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Ich mag falsch liegen, aber für mich zählt das zum Wert der Leistung
>> dazu, wie schnell und wie unkompliziert sie erbracht wird.
>
> Damit liegstxDu nicht falsch, aber der insiweit "wertvolle" Teil der
> Leistung bestandxeben nicht in der Verschaffung von Besitz und Eigentum
> an dem Ersatzteil (=Lieferung), sondern in dem Einbau.

Warum? Ich mein, ohne schnelle Lieferung des Ersatzteils (von mir 
angenommene Begründung für den im Vergleich mit Online-Discounter hohen 
Ersatzteilpreis) kein schneller Einbau. Zudem hätte den Einbau - so 
verstehe ich den TE - ja auch gar nicht der Handwerker machen müssen. 
Der wurde doch - wieder soweit ich den TE verstehe - im Wesentlichen 
deshalb beauftragt, weil er das Ersatzteil schnell ranschaffen konnte.

Percy N. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag
>> erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand.
>> Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die
>> billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht
>> wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben.
> Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Tatbestandsmerkmal "Notlage"
> herausgearbeitet.
>
> Falls Du noch einmal liest, was ich oben geschrieben habe, könnte Dir
> auffallen, dass ich den Vergleich mit dem Verkaufspreis eines Händlers
> gerade nicht für angängig erklärt habe. Immer schön bei der Wahrheit
> bleiben, bitte!

Nun, du bitte auch, denn das habe ich weder geschrieben noch dir 
unterstellt.

Mein Beitrag begann doch gerade mit den Worten "Nur wenn man Äpfel und 
Birnen vergleicht" und beschrieb, dass schon die Leistung "Lieferung des 
Ersatzteils" zwischen Handwerker und Online-Discounter so vollkommen 
unterschiedlich ist, dass ich es für Blödsinn halte, aus dem 
Preisunterschied dafür (ich zitiere den Threadtitel: "193 € - Rechnung 
für ein 60€-Ersatzteil") Wucher herzuleiten.

Dem hast du widersprochen (oder zumindest habe ich es so aufgefasst):

Percy N. schrieb:
> Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert.

Oder reden wir an dem Punkt aneinander vorbei, dass du annimmst, es gäbe 
einen festen, von (beispielsweise) Lieferzeiten und Zahlungsfristen 
unabhängigen "akzeptablen maximalen" Ersatzteilpreis? (wie auch immer er 
bestimmt wird)

MfG, Arno

von Percy N. (vox_bovi)


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Arno schrieb:
>
> Dem hast du widersprochen (oder zumindest habe ich es so aufgefasst):
Ja, da liegt der Fehler! Ich hatte in diesem Zusammenhang schon MaWin 
widersprochen; ganz in Deinem Sinne.

Arno schrieb:
> Oder reden wir an dem Punkt aneinander vorbei, dass du annimmst, es gäbe
> einen festen, von (beispielsweise) Lieferzeiten und Zahlungsfristen
> unabhängigen "akzeptablen maximalen" Ersatzteilpreis? (wie auch immer er
> bestimmt wird)

Nicht ganz. Es gibt einen (im jeweiligen Einzelfall zu ermittelnden) 
üblichen Marktpreis; hierfür ist aber ganz gewiss nicht der 
billigste,Höker aus dem Internet maßgeblich, sondern ein fiktives 
"mittleres" Angebot aus der Handwerkerschaft. Dass Handwerker nicht 
einfach die Einkaufspreise weitergeben können, war oben ja achon Thema; 
auch soll ihnen neben dem Risikoaufschlag wegen der Gewährleistung auch 
eine Marge bleiben. Hier tut sich ein weites Feld auf; wenn Du das 
zitierte Urteil vollständig liest (wozu insoweit bisher keine 
Veranlassung bestand),  fällt Dir sicherlich auf, welche Bandbreite an 
Preisen die verschiedenen Sachverständigen schon fürxdie Werkleistung 
angesetzt haben. Beim Warenpreis wird es sich nicht wesentlich anders 
verhalten.
Vor diesem Hintergrund wäre ein Aufschlag von 50 % auf den Einkaufspreis 
vermutlich eher als moderat anzusehen und dürfte vermutlich von den 
Konkurrenten eher nicht unterboten werden Um insoweit die 100%-Marke zu 
reißen,  müsste der Handwerker also schon mehr als den dreifachen 
Einkaufspreis verlangen.
Aber Vorsicht: diese Schätzung ist nehr oder minder "aus dem Ärmel 
gewürfelt"! Je nachdem, welcher weitere Aufwand im Gewährleistungsfall 
zu treiben wäre, könnte die Kalkulation auch anders ausfallen.

von MaWin (Gast)


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Arno schrieb:
> ich hab gerade Teile bei einem Anbieter bestellt, der erst ab dem 11.01.
> verschickt

Wunder dich nicht, wenn das im Januar nichts mehr wird.

Was ich am 20.12. bestellt habe, wurde wenigstens schon zur Post 
gebracht.

René H. schrieb:
> Ob Wucher vorliegt wird an der UVP gemessen

Es gibt rechtlich keine UVP. Die Zahl ist also völlig irrelevant.

von Uli S. (uli12us)


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Warum sollte jemand irgendein Urteil, das sich wahrscheinlich auf was 
komplett anderes bezieht durchlesen? Sowas kannst du ja irgendwem in nem 
Juraforum vorschlagen, die werden da sicher drauf ansprigen und 
zielsicher fehlende I-Punkte rausfinden. Du hast, wie dir schon öfters 
gesagt wurde. von Kalkulation ganz offensichtlich nicht die Spur einer 
Ahnung.
Nochmal, es ist völlig üblich, dass Ersatzteile zum 3fachen 
Einstandspreis verkauft werden. Wenn wem auch immer das nicht gefällt, 
der kann das Teil ja gern beim Hersteller, Grosshändler, freundlichen 
Inder, Chinesen kaufen, 2 Wochen warten, bis es da ist und dann selbst 
einbauen.

von Trickbetrüger (Gast)


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A. S. schrieb:
> Es gibt Rentner mit 80 Jahren, die kaputte Elektronik nicht mehr
> reparieren und Entsorgung wünschen.
Die Welt besteht aber nicht nur aus Rentnern mit 80 Jahren.

Ein Beispiel, warum ausgebaute Teile gerne mitgenommen werden:

Bei unserer Gastherme wurde mal bei einer "Reparatur" (das eigentliche 
Problem wurde dabei NICHT behoben) die Umwälzpumpe getauscht. Die alte 
Pumpe (Markenfabrikat) hat man nicht gehört, die neue Pumpe 
(Billigfabrikat) lärmte dann durchs ganze Haus. Und natürlich wurde für 
die Billigpumpe der Preis einer Markenpumpe berechnet. Die ausgebaute 
Markenpumpe wird dann wo anders gegen klingende Münze eingebaut.

Ausgebaute Teile werden zudem gerne mitgenommen, weil sie gar nicht 
defekt sind. Könnte der Kunde merken und Stress machen. Denn oft werden 
Teile nur  mit getauscht, damit die Kasse anständig klingelt.

Und klar gibt es noch paar seriöse Handwerker. Wenn man Glück hat, 
trifft man paar mal im Leben auf einen.

von René H. (mumpel)


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Trickbetrüger schrieb:
> Und klar gibt es noch paar seriöse Handwerker. Wenn man Glück hat,
> trifft man paar mal im Leben auf einen.

Du musst ja ziemlich schlechte Erfahrungen haben. 😉

Beitrag #6538659 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stefan T. (stefan_t741)


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Kotzbrocken-Detektor schrieb im Beitrag #6538659:
> Trickbetrüger schrieb:
>
>> Ausgebaute Teile werden zudem gerne mitgenommen, weil sie gar nicht
>> defekt sind. Könnte der Kunde merken und Stress machen. Denn oft werden
>> Teile nur  mit getauscht, damit die Kasse anständig klingelt.
>
> Die Teile (insbesondere Pumpen) werden deshalb gerne mitgenommen, weil
> sie vom Hersteller REGENERIERT werden! (Lager, Flügelrad)
>
> Ohne Rückgabe würde man entweder überhaupt kein Ersatzteil bekommen,
> oder man
> müßte unnötig Geld ausgeben, um sich die defekte Pumpe glanzverzinken zu
> lassen, damit sie im Glasteil der Schrankwand fotogen wirkt...
>
> So weit reicht aber die Überlegung einiger Kandidaten hier wieder nicht.


Das hast du dir aber fein ausgedacht. Wohl etwas zuviel falsche 
SAT1RTL2PRO7odersonstwo-Scipted-Reality-Dokus angesehen.

Nenne mir einen Hersteller, der eine Pumpe im Segment Ein- bis 
Mehrfamilienhausgröße regeneriert. Gibt es nicht, weil die Teile 
schlichtweg Wegwerfartikel sind.
Es werden auch keine Pumpen in der Größe z.B. Grundfos Magna 80/120 
"regeneriert". Hier sind lediglich einige Ersatzteile lieferbar, die es 
bei den kleinen nicht gibt. Da reden wir aber von einer Pumpe, die ein 
12stöckiges Hochhaus versorgt.

Pumpen überholen ("regenerieren") ist üblich bei Tiefbrunnenpumpen oder 
Pumpen mit getrenntem Gehäuse von Motor und Pumpeneinheit. Aber das 
haben wir hier eher nicht.

Mir ist auch kein Hersteller bekannt, der Pumpen nur im Austausch 
liefert, falls ja müsste es ja in irgendeiner Form von Pfandsystem 
geschehen. Hier würde mich auch ein konkreter Name interessieren. Wie 
gesagt, wir regen von Pumpen in "normalen Größen", nicht von 
Raketentechnik.

Bin gespannt was von dir kommt.

In meinen Breiten wird das ENTSORGEN von defekten Teilen als Dienst am 
Kunden gesehen und von diesen auch geschätzt.Das Entsorgen kostet dem 
Handwerker Geld. Es müssen Container für Kartonagen, Papier, Restmüll, 
Kunststoffolien, Schrott und ölige Abfälle gestellt und bezahlt werden.

Wahrscheinlich bist du so ein Kandidat, der hinter seinem Ölkessel die 
Gurkengläser stapelt, in denen alte Ölfilter schwimmen. Damit der böse 
Heizungsmensch die ja nicht ein zweites Mal einbaut...

von Arno (Gast)


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MaWin schrieb:
> Arno schrieb:
>> ich hab gerade Teile bei einem Anbieter bestellt, der erst ab dem 11.01.
>> verschickt
>
> Wunder dich nicht, wenn das im Januar nichts mehr wird.

Nee, ich bin zwar schlecht in Projektplanung, aber was ich jetzt 
bestelle, brauche ich erst Anfang-Mitte Februar. Wenn denn nächste oder 
übernächste Woche endlich die Freigabe kommt, sonst noch später.

MaWin schrieb:
> Was ich am 20.12. bestellt habe, wurde wenigstens schon zur Post
> gebracht.

Du scheinst das Pech aber auch anzuziehen - ich hab am 28.12. abends 
etwas bestellt und per Vorkasseüberweisung bezahlt, das ich am 31.12. in 
Empfang nehmen durfte. Gerechnet hatte ich nicht damit, gefreut hat es 
mich aber schon ;)

MfG, Arno

von alopecosa (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> alopecosa schrieb:
>> Aber ansonsten hast du keine Probleme?
>
> Doch, jeder hat Probleme. Aber hier werden zwei alte Leute offenbar
> massiv über den Tisch gezogen!
>

Achso. Ja daran hätte ich natürlich denken müssen, Sorry.

>> Am liebsten alles sofort und für umsonst. Ich liebe diese Gesellschaft
>
> Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel. NIEMAND hat was von "sofort und
> umsonst" gesagt. NIEMAND! Also behalte Deine beleidigenden
> Unterstellungen gefälligst für Dich, die mit der Realität rein gar
> nichts zu tun haben!
>

Also zunächst mal, beleidigt hab ich eigentlich niemanden. Das mit dem 
Lümmel könnte man dagegen schon als Beleidigung sehen. Von daher, ganz 
dünnes Eis Kollege..

Mit Unterstellungen hat das nichts zu tun. Es IST die Realität. Es 
handelt sich dabei bei den aktuellen Temperaturen um einen Notfall. 
Notfälle sind unvorhersehbar, auch für den Handwerker. Und für die 
kurzfristige Vorhaltung seiner Leistung nimmt er eben ein deutlich 
höheres Entgelt. Vollkommen kapitalistisch erklärbar, verständlich und 
NORMAL.

Ob er das nun auf die Stunden aufschlägt oder auf das Teil, wen 
interessierts.

> Und wenn das Teil 30, 40, meinetwegen 50 oder 60% teurer wäre als
> marktüblich, dann wäre das zwar teuer, aber irgendwo akzeptierbar.
>

Dann geh ich jetzt SOFORT meinen Sanitärler verklagen, bei dem kosten 
nämlich so manche Sachen (INSBESONDERE Kleinteile) gerne mal das 
doppelte bis dreifache als das was ICH als armer Privatmann im Internet 
dafür zahle.
Genau genommen sagte er mir sogar ich solle so manches an Material im 
Internet kaufen und bereit legen, denn er MUSS deutlich höhere Preise 
dafür nehmen. Wertschöpfungskette und so. Kommt später noch ;)

> Hier wird aber DAS MEHR ALS DREIFACHE eines Marktpreises gefordert, das
> ist laut Strafgesetzbuch längst ein massiver Fall von Wucher. Dazu
> kommen noch diverse andere Kosten, da hört der Spaß dann längst auf!

Ich dachte die anderen Kosten sind nicht streitbar, was jetzt? Sind wir 
jetzt bei ebay? (Kostenloser Versand), also kostenlose Arbeitszeit, 
Fahrt, etc.

Wenn du das StGB und insbesondere dessen Fallweise auslegung SO gut 
kennst, auf geht's, ab zum Anwalt.

Die Kollegen in der nächsten PI freuen sich sicher tierisch den Fall 
aufzunehmen, nicht!

> Und
> erst recht, wenn dabei offenbar noch die Notlage zweier alter Leute
> ausgenutzt werden soll, bei denen es praktisch minütlich kälter wird -
> da kann man nicht einfach sagen "da warten wir jetzt ganz gemütlich,
> vielleicht findet sich ja im Juni ein seriöses Angebot..."
>

Die Notlage hätte er bei mir sicher auch "ausgenutzt". Das hat mit Alt 
wohl weniger zu tun. Du kannst FROH sein über alle Maßen, das er kam, 
und etwas OHNE VORKASSE tat. Denn im Notdienst ist Vorkasse mittlerweile 
leider massiv auf dem Vormarsch.

> alopecosa schrieb:
>> Der gute hat vermutlich eine Werkstatt/Ladengechäft, ein Fahrzeug,
>> vielleicht sogar Mitarbeiter.
>
> Der "gute" ist vielleicht gar kein Guter, sondern vielleicht eher ein
> Böser. Einen Langfinger hat er ja auch in seinen Reihen beschäftigt.
>

Achso ja, die Mitnahme eines defekten Teiles, damit sich der Kunde nicht 
um dessen Entsorgung kümmern muss ist Diebstahl, ich vergaß. Muss 
gemütlich sein auf deinem Planeten...


Übrigens, jemanden schlecht zu machen könnte man als üble Nachrede 
auffassen. Und das ist in der Tat eine Straftat. 186 StGB , zum 
nachlesen.

Da kann man nur hoffen das der Handwerker mitliest und selbst aktiv 
wird.

> Und das Gejammer über die Kosten für Mitarbeiter und Fahrzeug ist völlig
> unangebracht, denn diese sind auf der Rechnung schon auch noch
> säuberlich aufgelistet - und die werden auch nicht kritisiert.
>

Ja wie nun, weiter oben wurden die weiteren Kosten kritisiert, jetzt 
nicht mehr? Hmm..

> Und eine Lagerhaltung hat der Rest der Marktanbieter übrigens auch. Das
> kann also den mehr als dreifachen Preis für das Teil in keinster Weise
> rechtfertigen.

Die anderen Marktbegleiter haben aber vermutlich "NUR" ein großes Lager. 
Da entfällt ein großteil der Personaleinsatzplanung, das Vorhalten von 
Kapazitäten für Notfälle, Umplanungen im Falle von Notfällen, etc. 
Wertschöpfungskette und so. Der Heizungsmann ist da fast ganz am Ende 
selbiger.


Ganz nebenbei erwähnt:

Wenn die alten Leute SOO ALT sind, haben sie den Heizungsmann wohl nicht 
von sich aus beauftragt, oder? Heißt du hattest da deine Finger mit im 
Spiel oder?

Tja, dann SELBST SCHULD. Vorher bescheid sagen das defekte Teil da zu 
lassen, oder noch VIEL BESSER, die eigenen Termine so legen das man 
DABEI sein kann.

Ist für Handwerker manchmal nervig, aber bei mir werkelt keiner ohne das 
ich nicht dabei stehe. So können Fragen auf beiden Seiten sofort gelöst 
werden.


Eines kann ich dir allerdings so oder so garantieren, solltest du nicht 
die Füße still halten, wirst du in der nächsten Notlage den Handwerker 
von 3 Dörfer weiter brauchen, denn ein Anrecht darauf das dich der 
Handwerker bedient hast du schonmal überhaupt nicht.

Also, viel Spaß noch :)
Mir wär mein Blutdruck wichtiger und vorallem meine Lebenseit zu 
wertvoll um mich mich so nem Schmu zu beschäftigen ;) Mir is nur grad 
langweilig. =)

von Klempi (Gast)


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Stefan T. schrieb:
> Kotzbrocken-Detektor schrieb:
>> Trickbetrüger schrieb:
>>
>>> Ausgebaute Teile werden zudem gerne mitgenommen, weil sie gar nicht
>>> defekt sind. Könnte der Kunde merken und Stress machen. Denn oft werden
>>> Teile nur  mit getauscht, damit die Kasse anständig klingelt.
>> Die Teile (insbesondere Pumpen) werden deshalb gerne mitgenommen, weil
>> sie vom Hersteller REGENERIERT werden! (Lager, Flügelrad)
>> Ohne Rückgabe würde man entweder überhaupt kein Ersatzteil bekommen,
>> oder man
>> müßte unnötig Geld ausgeben, um sich die defekte Pumpe glanzverzinken zu
>> lassen, damit sie im Glasteil der Schrankwand fotogen wirkt...
>> So weit reicht aber die Überlegung einiger Kandidaten hier wieder nicht.
>
> Das hast du dir aber fein ausgedacht. Wohl etwas zuviel falsche
> SAT1RTL2PRO7odersonstwo-Scipted-Reality-Dokus angesehen.
>
> Nenne mir einen Hersteller, der eine Pumpe im Segment Ein- bis
> Mehrfamilienhausgröße regeneriert. Gibt es nicht, weil die Teile
> schlichtweg Wegwerfartikel sind.

So sieht es aus. Leider ist solches Rumgesülze hier eher Regel als 
Ausnahme. Zu solchen Kandidaten fällt mir nichts mehr ein.

Stefan T. schrieb:
> Wahrscheinlich bist du so ein Kandidat, der hinter seinem Ölkessel die
> Gurkengläser stapelt, in denen alte Ölfilter schwimmen. Damit der böse
> Heizungsmensch die ja nicht ein zweites Mal einbaut...

ymmd

von michael_ (Gast)


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Fritz Heinrich schrieb:
> Heute kam die Rechnung:
> 166 € (netto!) bzw. 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben,
> und zwar allein für das Teil!, sowie 45 Minuten Arbeitszeit für die
> aufreibende Tätigkeit des Herrn Monteurs und noch 24 € (netto) für den
> Einsatz des Werkstattwagens, in Summe 277,01 € brutto!

Sieh es locker.
Die alten Herrschaften werden nicht in Armut vesinken.
Nur du wirst etwas weniger erben.
Es ist ein Notdienstpreis.
Normal haben Firmen zwischen Weihnacht und Silvester Betriebsurlaub.

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