Hallo, an Weihnachten ist bei unseren alten Eltern, beide Mitte 80, der Feuerungsautomat der Gasheizung in Störung gegangen, und das dann leider immer wieder - mal nach 20 Minuten, mal nach 3 Stunden, und natürlich auch nachts. Dann streikt natürlich jedesmal der Brenner und es wird empfindlich frisch. Am Morgen nach den Feiertagen kam ein Heizungsmonteur und hat den alten Feuerungsautomaten entnommen (und auch gleich ungefragt eingesackt vulgo: gestohlen), und einen neuen in die Fassung eingesteckt. Heute kam die Rechnung: 166 € (netto!) bzw. 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben, und zwar allein für das Teil!, sowie 45 Minuten Arbeitszeit für die aufreibende Tätigkeit des Herrn Monteurs und noch 24 € (netto) für den Einsatz des Werkstattwagens, in Summe 277,01 € brutto! Der Feuerungsautomat (ein Satronic/Honeywell "812.2. Mod 10") ist im Prinzip nur ein eher simples Elektronikplatinchen, das mit einem etwas komplexeren Relais gemeinsam in einem durchsichtigen Plastikgehäuse eingebaut ist, das kaum größer als 2 Zündholzschachteln ist. Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil, eine bodenlose Unverschämtheit! https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=gP3yX-bSI9vhgAb_mKO4BQ&q=honeywell+tfi+812.2+mod.10 Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Und gleich noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer.
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Aber ansonsten hast du keine Probleme? Nur weil ein Teil im Internet 60 EUR kostet, heißt das nicht das der Feld-Wald-und-Wiesen Monteur das auch für 60EUR anbieten muss/kann. Der gute hat vermutlich eine Werkstatt/Ladengechäft, ein Fahrzeug, vielleicht sogar Mitarbeiter. Will alles bezahlt sein. Also, nächstes mal das Teil einfach selbst bestellen und einbauen, dann kann man sich a.) das defekte Teil vergoldet in die Vitrine stecken und muss b.) nicht den Handwerker bezahlen. Am liebsten alles sofort und für umsonst. Ich liebe diese Gesellschaft ...
Wenn die Heizung jetzt wieder ordnungsgemäß läuft. Dann gibt es da wenig Chancen. Es sei denn du leistest dir einen Staranwalt 🤩
Ich finde es immer faszinierend, dass diese ganzen Experten immer alles selber könn(t)en aber dann doch irgendwelche Handwerker rufen müssen. Sei es die Heizungsanlage oder der Reifenwechsel oder die Reparatur beim Auto. Dabei ist es doch klar, dass ihr Experten alles besser und günstiger könnt und wisst. Jede Autowerkstatt wird euch zu horrenden Preise die Reifen wechseln oder völlig unsinnige Ersatzteile zu überzogenen Preisen einbauen. Das MUSS an Bill Gates liegen - anders kann ich mir das nicht erklären.
Ach je, heul woanders... Wer von Handwerkereinsätzen unter 200.- träumt, und das auch noch zeitnah nach Anfrage, lebt im falschen Jahrtausend. Geht nicht, gibts nicht. Die Teile kosten nach Liste tatsächlich so viel, dazu ist jeder, der einen Handwerker ohne vorheriges Angebot bzw, Kostenvornschlag werkeln lässt, schlicht selber schuld. Das nächste Mal besorgst du dir das Ding für kleines Geld in Internet, und baust es selber ein. Oliver
Ich find den Ärger gerechtfertigt. Faktor 3 für ein identisches Teil klingt für mich auch nach Wucher. Fahrtkosten etc. wurden ja noch extra aufgeführt wenn ich das richtig verstanden habe. Hatte mal was Ähnliches mit der Zündspule in meinem Auto. Habe da mit dem Mechaniker/Inhaber (glaub ich) einfach gesprochen und gesagt, dass es das Teil ~3 Mal günstiger im Netz gibt. Er sagte: "Dann bestell, ich bau dir das ein und schlag ein paar Prozent bei den Arbeitskosten drauf". Fand ich okay und fair. Es geht mir bei solchen Sachen nicht um den eigentlichen Preis, aber das Gefühl verarscht zu werden ist halt scheiße. Übrigens rief der Herr aus der Werkstatt ne halbe Std. später nochmal an und sagte, er könne das Teil noch am selben Tag bekommen, für ~1.5 fachen Preis verglichen zum Netz (ohne Versand), da habe ich zugesagt.
Das kommt vor wenn man den "erstbesten Handwerker" nimmt. Aber das ist bei fast allen Handwersbetrieben so. Mein Sanitärfachmann verlangt für einen Siphon 92,- Euro netto, im Internet ist der schon für 32,- Euro brutto zu bekommen. Liegt auch an den vielen Zwischenhändlern, die wollen alle verdienen.
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...und im nächsten Thread wird dann DPD oder Hermes verklagt, weil das für 60€ versandkostenfrei im Internet bestellte Ersatzteil nicht innerhalb von 20 Minuten nach der Fehlerdiagnose und Bestellung vor der Tür steht, oder wie? MfG, Arno
Fritz Heinrich schrieb: > Würdet Ihr in so einem Fall Die Füsse stillhalten. Dieser Wucher ist im Kapitalismus völlig normal. Die Leute lachen über dich und deine Naivitat.
Fritz Heinrich schrieb: > Und gleich noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, > der das alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer. Es gibt Rentner mit 80 Jahren, die kaputte Elektronik nicht mehr reparieren und Entsorgung wünschen. Wenn Du das Teil zum basteln möchtest, sag den Eltern, dass sie dem Klempner Mal freundlich Bescheid geben und eine Frist setzen. Und dass sie sich bald einen Klempner aus der übernächsten Stadt suchen.
Fritz Heinrich schrieb: > 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben, Fritz Heinrich schrieb: > als Neuteil > durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird Billig einkaufen, teuer verkaufen. Was am Kapitalismus hast du nicht verstanden? Wenn du dein Auto in die Werkstatt bringst bekommst du die Ersatzteile auch nicht zum Selbstkostenpreis.
Ich verstehe dein Problem nicht. Wir haben Marktwirtschaft, wieso hast du kein Angebot angefragt? Was, es sollte schnell gehen? Ja, dann kostet es halt so viel. Als Erwachsener sollte man vorher nachdenken...
Oliver S. schrieb: > Das nächste Mal besorgst du dir das Ding für kleines Geld in Internet, > und baust es selber ein. Klar und der Expressversand zur Lieferung am nächsten Morgen ist auch noch umsonst. Anstatt froh zu sein, dass es Betreibe gibt, die die Teile noch auf Vorrat haben und auch noch zwischen den Jahen einbauen, wird hier so ein Jammerthread aufgemacht. Der arme Handwerker muss wahrscheinliche bei unbekannten Kunden 200 % auf den Einkaufspreis draufschlagen, weil er bei jedem 3. noch 3 Tage Ärger hat und verklagt wird. Dass muss ja auch bezahlt werden.
alopecosa schrieb: > Ich liebe diese Gesellschaft ... Deutsche eben. Machste nix. Große Töne spucken klappt da bei den meisten Herdenmitgliedern ganz hervorragend; nur wenn's drauf ankommt, bleiben die Resultate regelmäßig selbst hinter den niedrigsten Erwartungen zurück. Fritz Heinrich schrieb: > Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden > lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Und gleich > noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das > alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer. Nee; sofort die Polizei verständigen – die sollen pronto ein SEK rausschicken – aber mit Sirene und Blaulicht! Gott weiß, welche armen Opfer diese Kriminellen noch auf ihrem Konto haben; da muss man augenblicklich handeln, damit nicht noch mehr arglose alte Menschen auf diese Betrüger herein fallen! Ernsthaft: Es ist Usus, dass Handwerker Altteile mitnehmen und entsorgen und die Baustelle besenrein hinterlassen. Hättest du etwas anderes gewünscht, hätte es sich empfohlen, mit dem Handwerker vor Beginn der Arbeiten Umfang und Art selbiger zu besprechen. Aber einfach mal machen lassen und sich dann in einem Forum darüber beschweren, dass der Vertragspartner nicht hellsehen könnte, ergo etwas anders gemacht hat als erwartet, das eigentliche vertraglich vereinbarte Ziel dennoch erreicht hat, ist schon... Ein wenig naiv, nicht?
Fritz Heinrich schrieb: > Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden > lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Versuche es einfach mit einem Perspektivwechsel. Dazu stelle dir vor, du bist selbständiger Heizungsmonteur mit einer kleinen Firma. Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten?
Jan K. schrieb: > Ich find den Ärger gerechtfertigt. Faktor 3 für ein identisches Teil > klingt für mich auch nach Wucher. Fahrtkosten etc. wurden ja noch extra > aufgeführt wenn ich das richtig verstanden habe. So ist es. Es darf etwas mehr kosten, keine Frage. Aber das dreifache ist nicht mehr in Ordnung. Zusätzlich scheint er den Preis des Handwerkers für dieses Teil vorher nicht gewusst zu haben.
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Diese Phantasielistenpreise sind wirklich eine absolute Frechheit. Das ist fast überall gleich egal ob Elektro Installationsmaterial, KFZ Ersatzteile oder hier Gas/Wasser Scheiße. Man bekommt die gleichen Markenteile (nicht irgendein Billigscheiß) für 1/3 von dem was der Handwerker dafür aufruft. und nicht nur im Internet, auch beim KFZ Zubehörhandel oder Sanitärfachhandel. Klar, der Handwerker braucht auch Einkommen, aber das sollte nicht aus überhöhten Teilepreisen generiert werden.
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Fritz Heinrich schrieb: > Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil > durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und > diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil, > eine bodenlose Unverschämtheit! Man sollte auch berücksichtigen, dass der Handwerker Gewährleistung auf das Teil geben muss und deshalb nicht irgendwo im Internet, sondern eher in seinem Großhandel einkaufen wird und dort das Teil nicht so billig bekommt. Außerdem kann das auch eine Frage der Lieferzeiten sein. Internet heißt nicht, dass das Teil schnell da ist. Sollen die alten Herrschaften jetzt vier Wochen frieren, weil das Teil doch aus China kommt, obwohl im Internet anders angegeben? Hinzu kommen Aufschläge für Besorgung, (jemand muss hinfahren und das Teil holen) ev. Lagerhaltung, Versand u. ä. Mach doch selbst mal eine Handwerkerfirma auf und übe Dich in Kalkulation. Dann ist das alles nicht mehr so einfach. Das schreibt Dir jemand, der sozusagen von Berufs wegen regelmäßig Handwerker beauftragt. scd
René H. schrieb: > Mein Sanitärfachmann verlangt für > einen Siphon 92,- Euro netto, im Internet ist der schon für 32,- Euro > brutto zu bekommen. Liegt auch an den vielen Zwischenhändlern, die > wollen alle verdienen. Wahrscheinlich ist dein Sanitärfachmann vorgefahren, hat sich das Problem angschaut und wie durch Zauberhand hat er den richtigen Siphon im Auto gehabt. Oder er hat 3 gängige verschiedene Typen im Auto und muss diese bevorraten? Dann solltest du aber Für den Internet-Siphon mal eine Vollkostenrechnung machen, was es dich kostet, das ding Zu bestellen, einzulagern und Vorzuhalten, bist du es mal Brauchst. Und der der Abwicklung dran denken, dass das auch administriert werden muss. Wenn du deinen Internet-Siphon auf der Post abhohlen musst und deine Zeit mitrechnest bist du auch schnell beim Fachmannpreis.
Ben S. schrieb: > So ist es. Es darf etwas mehr kosten, keine Frage. Aber das dreifache > ist nicht mehr in Ordnung. Zusätzlich scheint er den Preis des > handwerkers für dieses Teile vorher nicht gewusst zu haben. Die Diskussion über die Teilepreise im Handwerk sind so alt wie das Handwerk selber. Und ja, der Faktor 3 zwischen Listenpreis und Internetpreis ist da normal und üblich. Es muß ja niemand beim Handwerker kaufen, und auhc niemand den erstbesten nehmen. Karl schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Das nächste Mal besorgst du dir das Ding für kleines Geld in Internet, >> und baust es selber ein. > > Klar und der Expressversand zur Lieferung am nächsten Morgen ist auch > noch umsonst. Dein Ironiedetektor braucht auch mal eine Reparatur ;) Oliver
Horst G. schrieb: > dass Handwerker Altteile mitnehmen und entsorgen Ich meine die sind mittlerweile sogar zu Entsorgung verpflichtet. Was den Preis anbetrifft, so ist das ganz einfach, der Handwerker schlägt halt alles um was er ausgeben muß um sich das Teil auf's Lager zu legen und das sind nicht nur die reinen Einkaufskosten.
Horst G. schrieb: > Gott weiß, welche armen Opfer diese Kriminellen noch auf ihrem Konto > haben; da muss man augenblicklich handeln, damit nicht noch mehr arglose > alte Menschen auf diese Betrüger herein fallen! Sofort Aktenzeichen XY beim ZDF verständigen, damit daraus ein echter Filmbeitrag zum angucken gemacht wird.
Joe G. schrieb: > Versuche es einfach mit einem Perspektivwechsel. > Dazu stelle dir vor, du bist selbständiger Heizungsmonteur mit einer > kleinen Firma. Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und > dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten? Nicht nur wirtschaftlich, ich kenne die Problematik von meinem Heizungsbauer, der noch offene Leistungen hat und einfach voll mit Aufträgen ist. Handwerker sind aktuell in der (für sie glücklichen) Lage, auswählen zu können wen sie wann bedienen. Bei DHL kostet das Express Paket bis 12 Uhr am nächsten morgen auch das 3 fache vom normalen Paket. Ben S. schrieb: > So ist es. Es darf etwas mehr kosten, keine Frage. Aber das dreifache > ist nicht mehr in Ordnung. Zusätzlich scheint er den Preis des > handwerkers für dieses Teile vorher nicht gewusst zu haben. Und die Arbeitszeit gibts für umsonst obendrauf?! Ich unterstelle jetzt mal das der Monteur kam, erstmal eine Diagnose gemacht hat ob es auch wirklich am Automat lag und selbigen dann ausgetauscht hat. Meine Handwerker rechnen immer im 15 min Takt ab, manche auch in 30min Intervallen. Und das ist vollkommen normal und Ok so. Und wie bereits mehrfach beschrieben, mag es ja sein das man das Teil für 64,90+Versand online bekommt. Also bestellt man es direkt am 28.12. mit Glück hat der Händler keinen Urlaub (denn auch der sei ihm ein mal im Jahr gegönnt) und er verschickt es noch am 28.12. Dummerweise hat man es zu spät bestellt und die Post war schon da, also geht es erst am 29.12. raus. Laufzeit 2 - 3 Tage ist vollkommen normal, kommt also mit Glück am 31.12. an, und solange ist es eben kalt! Zusammen mit dem zeitlichen Aspekt den ich oben schon skizziert habe, ist das ganze eben teuer... Will man sowas vermeiden ruft man sich 2 oder 3 Handwerker an und bittet um Kostenvoranschlag, der wird aber erst möglich sein nachdem der Handwerker da war für eine Diagnose.. Also wieder doppelt Anfahrt etc. Was soll also der Mist von wegen "gestohlen" und "Anzeigen" .. man man man.
Beitrag #6536862 wurde von einem Moderator gelöscht.
Udo S. schrieb: > Klar, der Handwerker braucht auch Einkommen, aber das sollte nicht aus > überhöhten Teilepreisen generiert werden. Das ist imo der springende Punkt, den ich oben auch schon versucht habe aufzuzeigen: Die meisten Leute sind gerne bereit, höhere Kosten zu zahlen, wenn der Service, die Qualität und das Ergebnis stimmen. Aber es bleibt ein verdammt fader Beigeschmack, wenn die Gesamtkosten durch maßlos überteuerte Teilepreise künstlich erzeugt werden (denn das ist Verarsche), anstatt das entsprechend als Arbeitslohn, Anfahrt, Feiertagzuschlag, Notfallgebühr oder was auch immer zu deklarieren. Ich will wissen wofür ich bezahle.
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Joe G. schrieb: > Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und dabei > gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten? Das war einfach. Zum Stundensatz. In dem ist neben dem Arbeitslohn alles drin, Werkstattkosten, Arbeitsmittel, Gewinn, Gewährleistungsaufwand, daher ja nicht 17 EUR sondern 60 EUR. Aber Material für Wucherpreise zu verkaufen, wie es für KFZ und Handwerker inzwischen üblich ist, um an Privatpersonen als Kundschaft so viel zu verdienen dass es für den nächsten Porsche reicht, das erklärt Privatkunden für dumme Melkkühe, die sie nicht sind, und führt zu Recht zu Bezeichnung als Abzocker, und natürlich nie mehr einem Auftrag von DIESEM Kunden, er hat nur noch Laufkundschaft. Ein Verhalten, dass sich der Handwerker bei einer Wohnungsbaugesellschaft nicht leisten kann und auch nicht leistet. Die Preise, die zwischen Handwerker und Wohnungsbaugesellschaft gelten, sind Katalogpreise und die sind ok. Aber auch die Anfahrt muss nach Stundensatz abgerechnet werden.
Karl schrieb: > bist du auch schnell beim Fachmannpreis. Ich hätte das auch meinem Vermieter aufdrücken können. Dann hätte es aber länger gedauert, da er drei Angebote einholen darf. Ich könnte die Rechnung aber nachträglich dem Vermieter geben, mache ich aber nicht. Die Handwerkerkosten kann ich auch bei der Steuer angeben, dann gibt es ca. 13,- Euro wieder (die sind auch nicht zu verachten).
Fritz Heinrich schrieb: > Heute kam die Rechnung: Na immerhin hat die Firma nach der Reparatur nicht gleich Cash sehen wollen, sondern eine Rechnung zugeschickt. Viele unseriöse Schlüsseldienste schlagen oft viel brutaler zu. Für eine Türöffnung plus Wechsel des Schliesszylinders (ca. 30-50€) fallen da schon mal 500-600€ an – natürlich sofort zahlbar. Hier sollte man sich keineswegs einschüchtern lassen, sondern umgehend die Polizei herbeirufen.
Jan K. schrieb: > ber es > bleibt ein verdammt fader Beigeschmack, wenn das über maßlos überteuerte > Teilepreise gemacht wird (denn das ist Verarsche), anstatt das > entsprechend als Arbeitslohn, Anfahrt, Feiertagzuschlag, Notfallgebühr > oder was auch immer zu deklarieren. Ja, es wäre schön, wenn das so wäre. Das funktioniert aber nur, wenn das (fast) alle machen. Wenn die Konkurrenz den Preis der Arbeitszeit auf andere Rechnungspunkte umlegt, bleibt einem kaum eine Wahl da mitzumachen. Es rufen vermutlich wenige Kunden beim Heizungsmonteur an und fragen wie hoch der Aufpreis bei den Ersatzteilen ist. Die meisten fragen nach dem Preis für Arbeitszeit und Anfahrt, wenn überhaupt.
MaWin schrieb: > Ein Verhalten, dass sich der Handwerker bei einer > Wohnungsbaugesellschaft nicht leisten kann und auch nicht leistet Schön wärs. Bei uns kostet die Wartung der Gastherme 95,- Euro bei 20 bis 30 Minuten Arbeitszeit, also nichts mit Katalogpreis, und zahlen muss das der Mieter und nicht die Genossenschaft. Die normale Monteurstunde beim selben Handwerker kostet netto 66,- Euro.
Schiedsmann der Innung einschalten. Bei einem ähnlichen Fall waren die mir sehr hilfreich.
Fritz Heinrich schrieb: > hat den alten > Feuerungsautomaten entnommen (und auch gleich ungefragt eingesackt > vulgo: gestohlen) Hast du denn gesagt, dass du den haben willst? Der Großteil der Kunden ist doch froh wenn sie den Krempel hernach nicht selbst entsorgen müssen. Ich würde sogar davon ausgehen, dass es als üblich angesehen wird, dass Monteure das alte Bauteil entsorgen. Auto-Vergleich: Wenn ich was machen lasse (Filterwechsel, Tausch der Bremsbeläge, ...) dann bekomme ich das alte Zeug per-default auch nicht, ggf. wird es mir gezeigt und dann entsorgt. Was soll ich auch damit? Fritz Heinrich schrieb: > Der Feuerungsautomat (ein Satronic/Honeywell "812.2. Mod 10") ist im > Prinzip nur ein eher simples Elektronikplatinchen, das mit einem etwas > komplexeren Relais gemeinsam in einem durchsichtigen Plastikgehäuse > eingebaut ist, das kaum größer als 2 Zündholzschachteln ist. Das Ding ist sicherheitsrelevant und muss mehrere Normen erfüllen. Ganz so trivial wie du es beschreibst ist das nicht. Fritz Heinrich schrieb: > Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil > durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und > diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil, > eine bodenlose Unverschämtheit! Fritz Heinrich schrieb: > Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden > lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Wucher? Hast du das Bauteil gekauft oder hast du eine DIENSTLEISTUNG beauftragt? Ich denke letzteres. Der Mann muss erst zu dir hinfahren, sich die Sache ansehen, Bauteile vorrätig halten, das neue Bauteil einbauen, wieder zurückfahren, Rechnung schreiben, sich Fortbilden, etc. etc. Von was soll der noch leben? > Und gleich > noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das > alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer. Na der wird sich bedanken... Rechtlich ist bzgl. Diebstahl viel im Internet zu finden. Schau dir das kritisch an, inwiefern das wirklich so zutrifft. Ich kann mir vorstellen, dass du hier gar nichts erreichst, was sinnvolles erst recht nicht. Der Mann war in der Wohnung weil er hereingelassen wurde, es war immer sichtbar was er arbeitet, er baut was neues ein und nimmt das alte mit. Weil... er dazu beauftragt wurde. Wenn das alles so trivial war, dann hättest es ja selbst machen können. Hast du aber nicht. Warum?
Ohja, die bösen Handwerker, nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch gemeckert. Soll man zum einen mal froh sein, das da jemand kommt an Weihnachten und den Fehler behebt. Wo ist der Preis überteuert. Man kann froh sein, das ein Handwerker sowas noch auf Lager liegen hat. Wenn man Klugscheißer es hätte selbst erneuern / reparieren können, dann hätte man den Handwerker nicht rufen brauchen. Der hat den Fehler ja wohl eingegrenzt und behoben. Der hätte Dir auch noch die Ölleitung spülen und einen neuen Ölfilter andrehen können. Manch einer hätte gesagt, das er einen Brenner garnicht erst repariert, das gibt einen neuen, weil er auf die Arbeit Gewährleistung geben muss und fertig. Wo ist jetzt also das Problem? Warum will immer jeder alles geschenkt haben? Überleg mal wie gütig Du deinen Mitmenschen gegenüber bist und was Du wem so alles schenkst, der nicht zur Fam. gehört. Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, dann weiß ich auch das es Geld kosten wird. Wenn ich sage, das er mir die alten Teile in den Kofferraum legen soll, dann macht er das, schon weil er weniger zu entsorgen hat. Wenn ich nix sage, dann kommen diese in den Schrott - komplett legitim. Wenn ich meinem Handwerker nicht vertraue, muss ich es lassen. Wenn man irgendwelche dubiosen Hotlines anruft, dann ist man selber Schuld.
Rindergarten-Erzieher schrieb im Beitrag #6536862:
> Woraus sonst, Schlaukopf? Aus CaSieNo-Gewinnen?
Ah, der anonyme weil mit seiner Anmeldung längst gesperrte Beinpisser
ist wieder da. Du solltest dir endlich mal ein vernünftiges Hobby suchen
statt dein unsägliches Gesabber hier unter ständig wechselnden pseudo
witzigen Nick-names zu versprühen.
Der Handwerker ist also Handwerker weil er sein Geld mit dem Verkauf
überteuerter Teile verdient?
Und ich dachte er berechnet Stundensätze die inzwischen oft schon fast
bei 100 Euro/h liegen.
Sven L. schrieb: > Ohja, die bösen Handwerker, > nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal > unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch > gemeckert. Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte.
mh schrieb: > Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte. Es soll auch möglich sein, das der Kunde äußert, wenn er Sonderwünsche hat. Hier sieht es eher so aus, das der werte Herr Sohn selbst nicht vor Ort war und nun meint, das seine Eltern abgezockt wurden und er nun versucht das Haar in der Suppe und den Fehler beim anderem zu suchen!
Sven L. schrieb: > Der hat den Fehler ja wohl eingegrenzt und behoben. Das ist korrekt, und der Gesamtpreis dafür ist auch noch im Rahmen. Sven L. schrieb: > Der hätte Dir auch noch die Ölleitung spülen und einen neuen Ölfilter > andrehen können. Bei einer Gasheizung? Sven L. schrieb: > nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal > unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch > gemeckert. Auch da hast du recht.
Sven L. schrieb: > mh schrieb: >> Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte. > Es soll auch möglich sein, das der Kunde äußert, wenn er Sonderwünsche > hat. Das ist eine sehr kundenfeindliche Sicht der Dinge. Woher soll der Kunde, der vielleicht alle 10 Jahre ein Problem mit seiner Heizung hat, wissen, was ein Sonderwunsch ist?
Karl schrieb: > und muss diese bevorraten? Meine Handwerksfirma hat nicht alles auf Vorrat. Vieles wird speziell für den Kunden bestellt. Man kann eben nicht alles bevorraten, vor allem wenn es nur selten angefragt wird.
Udo S. schrieb: > Das ist korrekt, und der Gesamtpreis dafür ist auch noch im Rahmen. Das denke ich auch, oder muss man jetzt den Kunden auf der Baustelle fragen, was er denn bereit wäre zu zahlen? Udo S. schrieb: > Bei einer Gasheizung? Dann halt Düsen wechseln und Zündelektroden austauschen.
Mimimi. Lass dir mal beim VW Mogeldiesel in der "Fachwerkstatt" einen Injektor tauschen, (und dann noch einen, und noch einen, und noch einen... wenn du nicht rechtzeitig mal googlest was da los ist) dann reden wir weiter. Dagegen ist das hier Kindergarten.
Hauke Haien schrieb: > Mimimi. Lass dir mal beim VW Mogeldiesel in der "Fachwerkstatt" einen > Injektor tauschen Einfacher Abgastemperatursensor für Golf VI mit EA189: > 400 Euro! Allein Teilekosten für den Thermoelement Sensor > 100 Euro.
Beitrag #6536992 wurde von einem Moderator gelöscht.
Irminsul 4. Januar 2021 at 14:26; Es ist völlig üblich, dass der Kaufpreis des Ersatzteils mal Pi genommen der Verkaufpreis beim entsprechenden Handwerkerist. Der hat ein Lager für das er Miete, Strom, Heizung, Versicherung zahlen muss. Dann muss er das Teil über Monate vorfinanzieren, die Bank will auch den Kredit pünktlich bezahlt haben. Und es ist ja nicht nur das Teil, der Lagerbestand umfasst ja häufig genug mehrere 100.000€.
Schon mal was von Lagerhaltungskosten und Kapitalbindungskosten gehört. ?? Das sind die Kosten die ein Handwerker aufwenden muss das er dein Teil sofort einbauen kann. Ich erkläre es dir mal. Er kauft das Teil wie du im Internet o. beim Großhändler. Nun legt er das aus Lager in der Hoffnung es zu verkaufen. Er kann also dieses Geld nicht mehr anlegen, bzw. davon andere Rechnungen bezahlen. Also will er Zinsen von dir haben für den Kostenaufwand. Und das Risiko das er das Teil nie mehr los wird. Das sind die Kapitalbindungskosten. Nun kostet der Lagerraum Miete, Versicherungen etc. Das sind die Lagerhaltungskosten. Und wer soll das ganze bezahlen. ??? Davon abgesehen scheint das ein Profi zu sein, weil der nur 1 Anfahrt in Rechnung gestellt hat, ergo hatte er vermutlich das Teil im Auto. Oder er war nett. Oder er hat eine 2. Anfahrt nicht in Rechnung gestellt aber mit den Kosten des Teils verrechnet. Auch die 2 Anfahrt wenn er das Teil vom Lager holen muss kostet Geld. Kleiner Hinweis. : Die Post hatte schon Probleme Pakete die zum 18.12 bestellt wurden bis zum 24. auszuliefern. Viele Firmen haben den Laden am 22.12 zu gemacht bis 4.1. Das Thema Corona ist da nicht einmal mit drin. Was die Lage sogar verschärft. Also ich finde die Rechnung von den Monteur völlig OK. Und das er das alte Teil mitgenommen hat ist SERVICE. Wenn das Teil nämlich nicht in den Schlitz passt des Elektrocontainers musst du es anmelden zum abholen o. selbst zur Müllhalde fahren. Davon abgesehen. Wenn ich den Monteur sage das möchte ich behalten zuck der mit den Schulter und sagt O.K. mir egal. Einfach gesagt lieber TO. MACH DEN MUND AUF. Und noch besser mach den Mund auf BEVOR der anfängt. Das geht so. Man ruft ihn an und fragt was ein Kostenvoranschlag kostet und in wie weit der bei einer MÖGLICHEN Reparatur angerechnet wird. Wer sein Grundsätzlichen Hausaufgaben nicht macht, sollte hinterher nicht jammern über eine in meinen Augen völlig normale Rechnung. Ich hatte übrigens damals in der Firma mal das Problem das bei einen Gerät ein Teil im Wert von 10 Euro (dummes Plastikzahnrad) kaputt war. Die Reparatur hat 980 Euro + Mwst gekostet. Bei Auto-Reparaturen sind die Ersatzteile in den meisten Fällen das was am wenigsten kostet. Also höre das jammern auf. Sorry aber so was ist echt schlimm.
Der "Lagerzuschlag" von 200 Prozent kann aber sehr schlecht mit den maximal 10 Prozent Zinsen erklärt werden. Es ist und bleibt vielfach Abzocke. Es gibt aber auch Ehrliche. Die muss man finden und unterstützen.
Das ist eben das Problem bei Notfällen. Andererseits kann man einer Rechnung auch widersprechen, vielleicht ist der Handwerker dann kulant und erlässt ein paar Euro (bevor er garnichts bekommt und dem Geld hinterherrennen muss).
alopecosa schrieb: > Aber ansonsten hast du keine Probleme? Doch, jeder hat Probleme. Aber hier werden zwei alte Leute offenbar massiv über den Tisch gezogen! > Am liebsten alles sofort und für umsonst. Ich liebe diese Gesellschaft Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel. NIEMAND hat was von "sofort und umsonst" gesagt. NIEMAND! Also behalte Deine beleidigenden Unterstellungen gefälligst für Dich, die mit der Realität rein gar nichts zu tun haben! Und wenn das Teil 30, 40, meinetwegen 50 oder 60% teurer wäre als marktüblich, dann wäre das zwar teuer, aber irgendwo akzeptierbar. Hier wird aber DAS MEHR ALS DREIFACHE eines Marktpreises gefordert, das ist laut Strafgesetzbuch längst ein massiver Fall von Wucher. Dazu kommen noch diverse andere Kosten, da hört der Spaß dann längst auf! Und erst recht, wenn dabei offenbar noch die Notlage zweier alter Leute ausgenutzt werden soll, bei denen es praktisch minütlich kälter wird - da kann man nicht einfach sagen "da warten wir jetzt ganz gemütlich, vielleicht findet sich ja im Juni ein seriöses Angebot..." alopecosa schrieb: > Der gute hat vermutlich eine Werkstatt/Ladengechäft, ein Fahrzeug, > vielleicht sogar Mitarbeiter. Der "gute" ist vielleicht gar kein Guter, sondern vielleicht eher ein Böser. Einen Langfinger hat er ja auch in seinen Reihen beschäftigt. Und das Gejammer über die Kosten für Mitarbeiter und Fahrzeug ist völlig unangebracht, denn diese sind auf der Rechnung schon auch noch säuberlich aufgelistet - und die werden auch nicht kritisiert. Und eine Lagerhaltung hat der Rest der Marktanbieter übrigens auch. Das kann also den mehr als dreifachen Preis für das Teil in keinster Weise rechtfertigen. Erwin schrieb: > Ich finde es immer faszinierend, dass diese ganzen Experten immer alles > selber könn(t)en aber dann doch irgendwelche Handwerker rufen müssen. Das sind zwei richtig alte Leute, von denen nie jemand behauptet hat, ein Heizungsexperte zu sein. Woher kommt also Dein komischer Einwand? Und vor allem können die das HEUTE nicht mehr selber. Vor zehn Jahren wäre vieles problemlos noch selbst gegangen. Das ist aber kein Grund, diese Leute heute zu bestehlen und zu bescheissen! Und es gibt ja schon ganz generell überhaupt keinen Grund, andere zu bescheissen, nur weil das keine Experten sind - wo kämen wir denn da hin? Schlimm, daß sich immer wieder Leute finden, die so ein widerwärtiges Treiben auch noch verteidigen. Aber da enttarnt halt so mancher seinen verkommenen Charakter. Jan K. schrieb: > Fahrtkosten etc. wurden ja noch extra > aufgeführt wenn ich das richtig verstanden habe. Richtig, so ist es. Und das ist ja auch völlig in Ordnung. René H. schrieb: > Das kommt vor wenn man den "erstbesten Handwerker" nimmt. Das war nicht der erstbeste. Die Firma ist seit vielen Jahren immer wieder mal beauftragt worden. Seit der Seniorchef nicht mehr da ist, haben sich da aber offenbar neue Sitten eingebürgert. Arno schrieb: > ...und im nächsten Thread wird dann DPD oder Hermes verklagt, weil das > für 60€ versandkostenfrei im Internet bestellte Ersatzteil nicht > innerhalb von 20 Minuten nach der Fehlerdiagnose und Bestellung vor der > Tür steht, oder wie? Auf diesen Stuss erwartest Du hoffentlich keine Antwort. MaWin schrieb: > Fritz Heinrich schrieb: >> Würdet Ihr in so einem Fall > > Die Füsse stillhalten. Das ist möglicherweise Teil des Geschäftsmodells dieser Typen. > Dieser Wucher ist im Kapitalismus völlig normal. Nein. Das behauptet nur Herr Gysi. > Die Leute lachen über dich und deine Naivitat. Das Lachen wird denen schon vergehen, wenn sie mal ein Briefchen vom Staatsanwalt kriegen. A. S. schrieb: > Es gibt Rentner mit 80 Jahren, die kaputte Elektronik nicht mehr > reparieren und Entsorgung wünschen. Stimmt. Ungefragtes Mitnehmen des Eigentums anderer Leute aus deren Haus ist trotzdem schlicht und einfach Diebstahl. Basteln will damit niemand. Trotzdem muß der Monteur seine "Dienstleistung" prinzipiell anbieten und nicht einfach ausführen - ein Glück, daß er nicht noch gefliest hat... Michael schrieb: > Was, es sollte schnell gehen? Ja, dann kostet > es halt so viel. Dein Gedankengang ist reflexhaft und plump. Richtig ist vielmehr: Wucher ist nie legal, auch wenn es schnell geht. Karl schrieb: > weil er > bei jedem 3. noch 3 Tage Ärger hat und verklagt wird. Dass muss ja auch > bezahlt werden. Wenn er nicht jeden 3. Kunden bescheisst, dann wird er auch nicht von jedem 3. Kunden verklagt. Horst G. schrieb: > Ernsthaft: Es ist Usus, dass Handwerker Altteile mitnehmen und entsorgen > und die Baustelle besenrein hinterlassen Richtig - und deshalb hat übrigens DERSELBE BETRIEB vor einigen Jahren bei Ausfall exakt DESSELBEN TEILES das alte da gelassen. Und warum? Weil es ihm einfach nicht gehört. Der Vater des jetzigen Chefs wusste sowas halt noch... Joe G. schrieb: > Versuche es einfach mit einem Perspektivwechsel. > Dazu stelle dir vor, du bist selbständiger Heizungsmonteur mit einer > kleinen Firma. Zu welchem Preis würdest du eine Reparatur anbieten und > dabei gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten? Das ist endlich mal ein sachlicher Einwand, danke. Ich würde das Teil nicht zu einem Preis in Rechnung stellen, der im Sinne des Gesetzes Wucher ist. Teuer ja, Wucher nein. Und dann würde ich dem Kunden mitteilen, daß meine Monteure, Fahrzeuge etc. halt soundsoviel kosten, damit diese Leute auch von ihrer Arbeit gescheit leben können - und daß ich die entsprechenden Kosten auf der Rechnung separat ausweise, damit der Kunde sie wenigstens problemlos beim Finanzamt geltend machen kann. Udo S. schrieb: > Diese Phantasielistenpreise sind wirklich eine absolute Frechheit. So ist es. Ich würde sogar sagen: Kriminell sind sie. Wucher ist eine Straftat. alopecosa schrieb: > Und die Arbeitszeit gibts für umsonst obendrauf?! Die ist ein eigener Posten auf der Rechnung! Und an den Arbeitskosten stört sich auch niemand! Hast Du das denn jetzt immer noch nicht kapiert??? alopecosa schrieb: > Ich unterstelle jetzt mal das der Monteur kam, erstmal eine Diagnose > gemacht hat ob es auch wirklich am Automat lag und selbigen dann > ausgetauscht hat. Nein, aber das konntest Du jetzt tatsächlich nicht wissen: das defekte Teil wurde bereits durch den Kunden, ein altgedienter Ingenieur, einwandfrei als solches identifiziert und am Telephon auch namentlich benannt, worauf erklärt wurde, kein Problem, haben wir da, Kleinigkeit... Nicht zuletzt daher rührt ja jetzt auch die Wut über diese Wucherei! Hätten die für das Teil einen Hunderter verlangt - was teuer wäre - und für die Arbeitszeit etc. nochmal 77 €, dann wären wir jetzt bei immer noch nicht günstigen aber noch seriösen 177 €. Aber jetzt sind es 277 €. Das schlägt dem Faß den Boden aus! Jan K. schrieb: > Das ist imo der springende Punkt, den ich oben auch schon versucht habe > aufzuzeigen: Die meisten Leute sind gerne bereit, höhere Kosten zu > zahlen, wenn der Service, die Qualität und das Ergebnis stimmen. Aber es > bleibt ein verdammt fader Beigeschmack, wenn die Gesamtkosten durch > maßlos überteuerte Teilepreise künstlich erzeugt werden (denn das ist > Verarsche), anstatt das entsprechend als Arbeitslohn, Anfahrt, > Feiertagzuschlag, Notfallgebühr oder was auch immer zu deklarieren. > > Ich will wissen wofür ich bezahle. Besser kann man es kaum zusammenfassen. W.L. schrieb: > Na immerhin hat die Firma nach der Reparatur nicht gleich Cash > sehen wollen, sondern eine Rechnung zugeschickt. Das war bei Auftragserteilung am Telephon schlicht und einfach so vereinbart worden. Außerdem war das bei der Firma schon zu Zeiten des Vaters so. Johannes O. schrieb: > Wenn das alles so trivial war, dann hättest es ja selbst machen können. > Hast du aber nicht. Warum? Der Einwand kam so ähnlich oben schon ein paar Mal in ähnlicher Form - und ich finde, er ist wirklich der dümmstmögliche Einwand, dan es dazu geben kann (mal ganz abgesehen davon, daß ich gar nicht der Kunde/Auftraggeber war, sondern mein alter Vater. Ich war Coronabedingt gar nicht anwesend bei der Reparatur). Der Einwand ist deshalb so überaus wenig stichhaltig, weil die vermeintlich geringe Komplexität der Arbeit ja den Handwerker jetzt nicht dazu ermächtigt, einfach zu machen, was er will! Ein Beispiel: Haareschneiden ist nicht kompliziert. Das könnte jeder selber innerhalb der Familie lösen. Trotzdem gehen viele Damen lieber zu ihrem Jerome oder Maurice, als sich vom eigenen Klaus-Dieter die Mütze ondulieren zu lassen. Wenn der tolle Jerome der Dame jetzt aber aus welchen Gründen auch immer nicht nur die Haare, sondern ein halbes Ohr oder den ganzen Kopf abschneidet, dann wird er sich bei Gericht nicht mit der Bemerkung verdünnisieren können "warum hattses denn nicht einfach selbst gemacht?" Sven L. schrieb: > nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal > unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch > gemeckert. "Soll ich das alte Teil für Sie entsorgen?" ist jedem Profi zuzumuten. Sven L. schrieb: > Soll man zum einen mal froh sein, das da jemand kommt an Weihnachten und > den Fehler behebt. Es war nicht an Weihnachten, sondern danach. Und es war auch keine ehrenamtliche Tätigkeit. Jede Form von Beweihräucherung ist überflüssig. Andere Leute arbeiten auch. Sven L. schrieb: > Wo ist der Preis überteuert. Man kann froh sein, das ein Handwerker > sowas noch auf Lager liegen hat. Andere haben das auch auf Lager und verlangen nur ein Drittel. Der Schmarrn wird nicht besser durch ewiges Wiederholen. Sven L. schrieb: > Wenn man Klugscheißer es hätte selbst erneuern / reparieren können, dann > hätte man den Handwerker nicht rufen brauchen. Nochmal: Wucher wird dadurch nicht legaler als vorher. Auch für Handwerker gibt es keine Narrenfreiheit! Sven L. schrieb: > Der hat den Fehler ja wohl eingegrenzt und behoben. Nein, das Identifizieren des Fehlers war bereits durch den Heizungsbesitzer weitgehend erfolgt und telephonisch auch entsprechend geklärt. Sven L. schrieb: > Der hätte Dir auch noch die Ölleitung spülen und einen neuen Ölfilter > andrehen können. Genau. Bei der Gasheizung... Sven L. schrieb: > Wo ist jetzt also das Problem? Schlimm, daß Du das immer noch nicht gerafft hast. Sven L. schrieb: > Warum will immer jeder alles geschenkt haben? Niemand wollte hier etwas geschenkt haben. Es reicht schon voll und ganz, nicht betrogen zu werden. Sven L. schrieb: > Überleg mal wie gütig Du > deinen Mitmenschen gegenüber bist und was Du wem so alles schenkst, der > nicht zur Fam. gehört. Ich habe erst vorgestern ein für meine Verhältnisse wirklich großes Geschenk gemacht. An jemanden, der ganz und gar nicht zur Familie gehört und auch nie gehören wird. Ich bin ein schon fast obszön freigiebiger Mensch, der sich deswegen sogar selbst regelmäßig erheblich einschränkt. Nicht weil ich ein Held bin, sondern weil das meinem Wesen entspricht. Und leider verträgt dieses grundgütige Wesen es auch eher sehr schlecht, wenn alten Leuten in den Beutel gegriffen wird, weil man glaubt, die blicken es eh nicht mehr... Sven L. schrieb: > mh schrieb: >> Es soll auch möglich sein, den Kunden zu fragen, was er möchte. > Es soll auch möglich sein, das der Kunde äußert, wenn er Sonderwünsche > hat. Niemand ist bezüglich seines Eigentums in seinem eigenen Haus irgendeinem Handwerker eine Erklärung schuldig. Sonderwünsche nennst Du das? Bei Dir piept's wohl? Sven L. schrieb: > Hier sieht es eher so aus, das der werte Herr Sohn selbst nicht vor Ort > war und nun meint, das seine Eltern abgezockt wurden und er nun versucht > das Haar in der Suppe und den Fehler beim anderem zu suchen! Ich glaube vielmehr, daß der allerwerteste Herr Sven nicht weiß, daß der werte Herr Sohn bei besagtem Telephongespräch weitgehend anwesend war. Dort wurde alles geklärt. Es ging nur noch um die Frage, ob die Firma das Teil zu vernünftigen Konditionen da hat oder nicht. Alles klar, hieß es, kein Problem, usw... Bei der Reparatur waren die Söhne dann allesamt nicht anwesend. Warum auch? Außerdem ist "Corona". Marcus schrieb: > BastelIng schrieb: >> Es ist und bleibt vielfach Abzocke. > > Und Du bleibst auf Dauer einfach ein Depp! Nein, er hat recht. Es ist widerlich und stinkt zum Himmel.
Fritz Heinrich schrieb: > gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Was hindert dich daran? Die Ansicht Anderer kanns nicht sein.
(prx) A. K. schrieb: > Fritz Heinrich schrieb: >> gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? > > Was hindert dich daran? Die Ansicht Anderer kanns nicht sein. Naja, er selbst kann keine Anzeige erstatten, oder? Dafür müsste ihm ein Schaden entstanden sein.
mh schrieb: > Naja, er selbst kann keine Anzeige erstatten, oder? Dafür müsste ihm ein > Schaden entstanden sein. Bei Ü80 könnte man an eine Vollmacht denken. Ausserdem gehts nicht darum, ob er damit durchkommt, sondern um Erfahrung sammeln.
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(prx) A. K. schrieb: > Fritz Heinrich schrieb: >> gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? > > Was hindert dich daran? Die Ansicht Anderer kanns nicht sein. Das beschreibt das Ergebnis eigentlich perfekt! Denn alle widersprechenden Kommentare sind offenbar wertlos.
Fritz Heinrich schrieb: > Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel. Schöne Einleitung für einen elendslangen Beitrag... :-)
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Fritz Heinrich schrieb: > Hier wird aber DAS MEHR ALS DREIFACHE eines Marktpreises gefordert, das > ist laut Strafgesetzbuch längst ein massiver Fall von Wucher. Ein einzelner Internetpreis ist kein Marktpreis vor Ort. Frag 3 Handwerker in der Umgebung an, was die Verlangen, dann hast du deinen Marktpreis. Fritz Heinrich schrieb: > Wenn er nicht jeden 3. Kunden bescheisst, dann wird er auch nicht von > jedem 3. Kunden verklagt. Ein beschiss liegt hier nicht vor. Fritz Heinrich schrieb: > Hätten die für das Teil einen Hunderter verlangt - was teuer wäre - und > für die Arbeitszeit etc. nochmal 77 €, dann wären wir jetzt bei immer > noch nicht günstigen aber noch seriösen 177 €. > > Aber jetzt sind es 277 €. Das schlägt dem Faß den Boden aus! Wen das Teil im Einkauf ca. 70 € gekostet hat (den iebt der Großhandel dem Handwerker vor, der Handwerker kann es sich auch nicht leisten für jedes teil den billigsten Internetanbieter zu suchen) dann hast du 200 € für Lieferung, Einbau Service und Gewährleistung bezahlt. Ich sehe den "Wucher" nicht. Fritz Heinrich schrieb: > Teil wurde bereits durch den Kunden, ein altgedienter Ingenieur, > einwandfrei als solches identifiziert und am Telephon auch namentlich > benannt, worauf erklärt wurde, kein Problem, haben wir da, > Kleinigkeit... Na da wäre es auch eine Kleinigkeit gewesen am Telefon nach dem Preis zu fragen. Oder ist es ein alt gedienter Ingenieur ohne BWL-Kenntnisse? Fritz Heinrich schrieb: > werte Herr Sohn bei besagtem Telephongespräch weitgehend anwesend war. Und doch nicht nach dem Preis fragte. Der Vorwurf des Wuchers läuft damit völlig ins leere.
Fritz Heinrich schrieb: > Ich glaube vielmehr, daß der allerwerteste Herr Sven nicht weiß, daß der > werte Herr Sohn bei besagtem Telephongespräch weitgehend anwesend war. Na dann warst Du doch über alles informiert, jetzt hinterher zu jammern ist wohl frech! > Dort wurde alles geklärt. Es ging nur noch um die Frage, ob die Firma > das Teil zu vernünftigen Konditionen da hat oder nicht. Alles klar, hieß > es, kein Problem, usw... Tja wenn man nach Konditionen fragt, sich aber nicht auf eine Zahl festlegt, ist man selbst schuld oder? Viele hier im Thread finden den Preis fair! > > Bei der Reparatur waren die Söhne dann allesamt nicht anwesend. Warum > auch? Warum, damit Ihr Vögel sagen könnt, was Ihr wollt und was nicht. Ein Satz: Lassen Sie mir die Altteile bitte da. Und alles wäre gut. Aber nun hat der Handwerker einen Diebstal begangen und Mami und Papi abgezockt, weil man nicht in der Lage war konkret zu fragen. > Außerdem ist "Corona". Und wenn alles andere versagt, dann gib'ts ja noch Corona. Ich sag Dir was der Handwerker für einen Fehler gemacht hat: Er hat mit einem Kunden der am Telefon rumdruxt verhandelt und sich dann noch blöderweise auf ein Geschäft eingelassen! Er sollte bei der Arbeitszeit großzüger zulangen und am Besten noch ein paar Notdienstaufschläge etc. verlangen. Du hast Echt keine Ahnung wie Handwerkerabzocke aussieht, da geht es um viel mehr Geld! Der Hat das Problem ja wohl lösen können. Du bist nicht im Stande zu akzeptieren, was Service ist. Da gibt es Kunden die sagen im Voraus, sagen Sie mir gleich was es kostet und bringen Sie die Rechnung gleich mit, ich zahle Ihnen das bar, damit überhaupt jemand kommt. Wie gesagt, wäre es ein Abzocker hätte der Dir die Therme / Brenner schlecht redet und versucht eine neue zu verkaufen!
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Ja und wenn Ihr Schlauberger alles am Telefon geklärt habt und es ja so drauf habt ihr Ingenieure, dann wärt Ihr zum Handwerker gefahren und hättet das Teil dort abgeholt und selbst reingesteckt, das hätte dann keine Anfahrt und keine Arbeitszeit gekostet und es hätte eine Rechnung auf der "Barverkauf" steht gegeben. Spätestens dann hättet ihr noch weinent das Geschäft abbrechen können. Normalerweise hat ein Regionaler Handwerker eine Ruf, und wenn er gut ist, dann will er den behalten, deswegen zockt er keine Kunden ab! Und wenn er das Teil auf Lager hat, dann scheint er ja kein fliegender Handwerker zu sein!
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Sven L. schrieb: > Du hast Echt keine Ahnung wie Handwerkerabzocke aussieht, da geht es um > viel mehr Geld! Oh doch, lieber Sven, die habe ich reichlichst - ich habe mal mehrere Jahre in einer Baubehörde gearbeitet ;-) Mani W. schrieb: > Fritz Heinrich schrieb: >> Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel. > > Schöne Einleitung für einen elendslangen Beitrag... > > :-) Stimmt, Mani, hätte vielleicht etwas kompakter werden sollen. Die längsten Beiträge hier im Forum hat aber immer noch der Carsten S. - die lese ich auch lieber als meine eigenen :-) Überhaupt, warum bist Du denn heute schon so früh da? Deine Zeit kommt doch erst noch ;-)
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
(prx) A. K. schrieb: > mh schrieb: >> Naja, er selbst kann keine Anzeige erstatten, oder? Dafür müsste ihm ein >> Schaden entstanden sein. > > Bei Ü80 könnte man an eine Vollmacht denken. Ausserdem gehts nicht > darum, ob er damit durchkommt, sondern um Erfahrung sammeln. Strafanzeige erstatten kann jeder, zumal es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt. Falls der Staatsanwalt die Sache hinreichend böse findet und weiter verfolgt, könnte später irgendwann ein Urtel im Raum stehen, aus dem sich ergeben sollte, was gerade noch hätte gefordert werden dürfen. Das wäre dann ein nettes Argument, um den überzahlten Betrag als indebitum zurückzufordern. Ob das Ganze funktioniert, ist eine andere Frage. Ich würde es eher erst einmal mit der Verbraucherzentrale oder der Schlichtungsstelle versuchen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > Oh doch, lieber Sven, die habe ich reichlichst - ich habe mal mehrere > Jahre in einer Baubehörde gearbeitet ;-) Ah daher weht der Wind. Ich höre schon den Amtsschimmel wiehern.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: >> Die Füsse stillhalten. > > Das ist möglicherweise Teil des Geschäftsmodells dieser Typen. Die Handwerker rechnen damit dass die Leute dumm sind und nichts machen werden. Die Preise auf der Webseite des Herstellers sind oft 3 fach so hoch wie die Preise bei den Händlern und bei den Händlern ist ja auch eine gewisse Menge an Gewinn mit auf dem Einkaufpreis. Beispiel: MBN332 Preis: 88,20€ pro Stück Hersteller-Webseite: https://www.hager.de/modulargeraete/leitungsschutzschalter/ls-schalter-6-ka/mbn332/999670.htm Wenn man jetzt im Internet sucht, dann sieht man dass der Preis viel niedriger ist. Preis: 21,84€ pro Stück https://www.voltking.de/Hager-Leitungsschutzschalter-MBN332-3-polig-6kA-B-32A-3M Hier ist der Preis auf der Hersteller-Webseite mehr als 4 mal so hoch wie beim Zwischenhändler. Das heißt dass dieser Leitungsschutzschalter für den Händler wahrscheinlich um die 15€ gekostet hat. Diese extrem hohen Preise auf der Webseite dienen nur dazu dem dummen Kunden einen Preis nennen zu können und noch mehr Gewinn machen zu können. Das ist gängige Praxis ... und ja, es ist Wucher. Denn niemand zahlt für solch einen Leitungsschutzschalter diese Summe. Man muss diese Schalter theoretisch selbst kaufen und dem Monteur dann sagen dass er die einbauen soll. Die werden sich dann aber wahrscheinlich quer stellen und sagen dass sie nichts einbauen was sie nicht selbst gekauft haben, denn sie wollen dafür dann keine Gewährleistung übernehmen. Die ganze Handwerkerbranche ist auf solche Abzocke ausgelegt. Ach ja, das Gerät welches der Handwerker da ausgebaut hat, das nimmt er mit, fummelt daran etwas rum (Er ist kein Elektrotechnik-Ingenieur!), es geht dann vielleicht wieder und dann baut er das alte Gerät als Neugerät (etwas abgestaubt und gesäubert) in die Heizung eines anderen Kunden wieder ein ... und verkauft das Teil als Neues Gerät und sackt noch mal 193€ ein. Ist bei meiner Mutter schon passiert, da ging es aber um das Frontpanel der Waschmaschine. Das Original war nicht ein mal defekt! Das neue sah extrem gammelig und abgenutzt aus, aber ihren Stamm-Laden mit den netten Leuten wird sie deshalb nicht aufgeben ... nur weil diese Leute sie beschissen haben. So, der Vorteil von dem alten gammligen FrontPanel ist einfach dass es sehr bald wieder kaputt geht und dann können die Handwerker noch ein mal absahnen. Die ganze Branche ist kaputt, ist ja fast wie in Osteuropa, nur dass sie eigentlich ordentlich bezahlt werden ... nur sind die Leute gierig und wollen eben noch mehr Geld machen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > Hallo, > > ...Mimimimimi... Du kannst die Herausgabe des Altteils verlangen. Ansonsten besteht in DE (noch) Vertragsfreiheit. Du kannst hoffen, dass der (gleiche) Fehler wieder auftritt, dann darfst du die Rechnung wg Nichterfüllung anfechten. <meine persönliche Meinung> Ich hab den Typ auch in der Gasheitung. Den Alten hab ich noch daneben liegen. Der Wechel durch den Ofenbauer hat etwas über nen Hunni gekostet. War auch ständig in Störungen. Der Neue hat dann einen Flammabriss in der Startphase ausgeblinkt. Flammfühler gereinigt und gerichtet und alles war wieder paletti. Der Feuerungsautomat ist wahrscheinlich nicht die Ursache des Fehlers. Zumindest bei dem Neuen ist nicht mehr so viel Analogzinnober drauf. Bei dem Alten kann ich mir schon vorstellen, dass es da zu Drifteffekten kommt, die die Komparatoren für Ionisationsfühler oä verderben. So lange aber nicht bekannt ist, welcher Fehler vorliegt (vorlag) kann man nicht gezielt suchen. Die neueren mit Mikroprozessor haben Blinkcodes für den Fehler. Das hilft ungemein. </meine persönliche Meinung> PS: Honeywell ist nur Resaler von den Dingern. Beim Hersteller (wimre Satronic) gibt es ausführlichere Dokus auch mit den Blinkcodes.
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Zeno (Gast) 04.01.2021 19:44; In München gabs mal einen, der arbeitete schlicht nicht für Beamte oder solche die ähnlich drauf sind von BMW bzw siemens. Hauptsächlich Dr. Ing. Dafür hab ich volles Verständnis.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Zahlen und freundlich sein. Immer dran denken: Der Monteur kennt euch... Und das nächste Mal wenn bei Minus 10Grad die Heizung streikt hat er vielleicht einen sehr vollen Terminplan. Was soll eigentlich das Theater? Entweder man bastelt selbst oder bezahlt. Aber man kann doch nicht erwarten das der Monteur euch die Reparatur sponsert.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > Also behalte Deine beleidigenden > Unterstellungen gefälligst für Dich, Fritz Heinrich schrieb: > Johannes O. schrieb: >> [...] > > [...], er ist wirklich der dümmstmögliche Einwand, dan es dazu > geben kann [...] Erst einmal: Nettes Eigentor! :P Auch der Rest verdient keinen Kommentar mehr. Fritz Heinrich schrieb: > Sven L. schrieb: >> nimmt man die alten Teile mit Zwecks Entsorgung, wird einem Diebstal >> unterstellt, lässt man seinen Dreck beim Kunden liegen, wird auch >> gemeckert. > > "Soll ich das alte Teil für Sie entsorgen?" ist jedem Profi zuzumuten. Genauso ist es auch dem Auftraggeber zuzumuten einfach mal zu fragen: "Wo kommen wir da preislich denn ungefähr raus?" Was ich praktisch immer mache, wenn einen Auftrag vergeben will. Denn zur Not hole ich mir mehrere Angebote ein - oder machs halt dann doch selbst. Für mich wirkt es, als soll die eigene/elterliche Fehlplanung nun auf den Handwerker zurückgeschoben werden. Versetz dich mal in die Position des Handwerkers und stelle eine grobe Rechnung auf, was du dafür verlangen würdest und warum. Damit können wir mal konkret werden ohne einfach nur "WUCHEEEER!" zu schreien.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Ich schlage vor, den Thread von dev/null nach Off Topic zu verschieben und dort ganz oben anzupinnen. Als abschreckendes Beispiel. Aus meiner Sicht: Ein "Kunde", dem ein Handwerker zwischen den Feiertagen schnell und unkompliziert aus der Klemme geholfen hat, stänkert jetzt vom wohlig warmen Wohnzimmer aus und wittert Betrug. Ein Ärgernis für den Monteur, der sein Gehirnschmalz eingebracht hat und im Notdienst rausgefahren ist. Und ein Ärgernis für den Firmeninhaber, der seinem Geld hinterherrennen darf. Für solche "Kunden" sollte man firmenübergreifend eine schwarze Liste einführen. Dann können die ihre Probleme ganz billig in Zukunft selber lösen, weil kein Handwerker mehr kommen mag. Meine Meinung. Gesundes neues Jahr an alle.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Mike J. schrieb: > und ja, es ist Wucher. Nein, ist es nicht, zumindest nicht dem Gesetz nach. Es steht jedem frei Preise zu vergleichen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Johannes O. schrieb: > oder machs halt dann doch > selbst. Das ist aber so ein Problem. Dann fällt nämlich eventuell auch die Gewährleistung weg, oder zumindest die Herstellergarantie. Solche Dinge sind nicht zum "Einbau durch jedermann" gedacht.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Stefan T. schrieb: > Für solche "Kunden" sollte man firmenübergreifend eine schwarze Liste > einführen. Dann können die ihre Probleme ganz billig in Zukunft selber > lösen, weil kein Handwerker mehr kommen mag. > Meine Meinung. Da muss es hier in der Nähe mal so einen Kunden gegeben haben, der es sich bei den bekannten Handwerkern verschissen hat, mit solchen und ähnlichen Aktionen. Nun quatschen die Jungs ja im Großhandel bei der Abholung miteinander, Fazit: im 50km Umkreis bekommt der keinen mehr! Normal heisst es ja immer Lehrer sind die schlimmsten Kunden, aber das hier ist mal wieder ein besonderes Sahnestückchen! > Gesundes neues Jahr an alle. Danke, dito.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Stefan T. schrieb: > Für solche "Kunden" sollte man firmenübergreifend eine schwarze Liste > einführen. Schufa? ;-)
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > Arno schrieb: >> ...und im nächsten Thread wird dann DPD oder Hermes verklagt, weil das >> für 60€ versandkostenfrei im Internet bestellte Ersatzteil nicht >> innerhalb von 20 Minuten nach der Fehlerdiagnose und Bestellung vor der >> Tür steht, oder wie? > > Auf diesen Stuss erwartest Du hoffentlich keine Antwort. Auf eine Antwort verzichte ich gern, aber ich hatte gehofft, einen gewissen Denkprozess anzustoßen, mit dem dir klar wird, warum das Teil 130€ mehr kostet, wenn es aus einem kleinen, dezentralen und damit per se ineffizienten Lager von einem Handwerksbetrieb, dessen Hauptkompetenz andere Dinge sind, in 20 Minuten da ist, statt aus einem großen, effizienten, zentralen Lager eines Fachlogistikers eine Woche (oder angesichts der Feiertage auch länger) bis zu deinen Eltern zu brauchen. Offenbar erfolglos. Du willst dich ja immer noch aufregen. Dazu kommt noch, dass der Billiganbieter im Internet mit Sicherheit weniger Gewährleistungsfälle pro Teil einpreisen muss als der lokale Handwerksbetrieb. MfG, Arno
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Eigentlich liegt das Problem ganz wo anders nach meiner Einschätzung. Jedes bevorratete Teil braucht Lagerplatz. Das sind steuerlich wirksame Betriebsausgaben. Meines Wissens sind da in den letzten Jahren Hürden aufgebaut worden. Der Handwerker muss über Preisaufschläge nachweisen, dass er die Lagerkosten auch umlegt. Wenn da noch eine Differenz verbleibt, muss das begründet werden. Einige Ämter akzeptieren Deckungslücken erst, wenn genau die strafrechtliche Grenze für Wucher erreicht wurde. Ansonsten kann er diese Teile der Gebäudekosten nicht erfolgreich steuerlich geltend machen. Mittlerweile geht diese Perversion so weit, dass Firmen bei Nutzungsänderung eines Raumes erst warten, bis die Anzeige der Raumänderung bei der Oberfinanzdirektion anerkannt wird. Kenne daher einige Firmen, die haben dadurch bereits einen Verzug die Planung einer Änderungen von Räumen, Labor, Büro und Lager, aktiv umzusetzen. Der Mittelstand scheint hier wirklich geknebelt zu sein. Daher wäre jetzt als Hausaufgabe für den TO angebracht, sich diese Regelungen zu besorgen (z.B. Bibliothek der Oberfinanzdirektion), die hierzu notwendigen Beschwerdeschreiben an den/das Finanzminister/-ium seines Bundeslandes und an den/das Finanzminister/-ium der Bundesregerierung zu senden. Wenn er diese Punkte abgearbeitet hat (ggf. mit Hilfe), kann er die nächsten Schritte begehen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Dieter D. schrieb: > Jedes bevorratete Teil braucht Lagerplatz. Das sind steuerlich wirksame > Betriebsausgaben. Aber m.E. nur wenn auch Kosten anfallen. Meinem Sanitär-Fachmann gehören die Gebäude, da fallen zumindest keine Mietkosten an.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Stefan T. schrieb: > Ein "Kunde", dem ein Handwerker zwischen den Feiertagen schnell und > unkompliziert aus der Klemme geholfen hat, stänkert jetzt vom wohlig > warmen Wohnzimmer aus und wittert Betrug. Der arme Habdwerker, muss der doch tatsächlich Geld verdienen, und das auch noch an Werktagen! Wie soll das erst zwischen Ostern und Pfingsten werden? René H. schrieb: > Mike J. schrieb: >> und ja, es ist Wucher. > > Nein, ist es nicht, zumindest nicht dem Gesetz nach. Es steht jedem frei > Preise zu vergleichen. Ganz so einfach ist es denn doch nicht. Das steht auch im Gesetz. Lies es ruhig einmal. René H. schrieb: > Das ist aber so ein Problem. Dann fällt nämlich eventuell auch die > Gewährleistung weg, oder zumindest die Herstellergarantie. Was hier überhaupt noch nicht angesprochen wurde: was passiert, wenn der Handwerker ein Teil einbaut, das schon mehrere Jahre in seinem Regal gelegen hat und dieses innerhalb der Gewährleistungsfrist ausfällt? Ein Handwerker, der immer "alles da hat", auch Ladenhüter, beherbergt nicht nur mit hohem Aufwand totes Kapital, sondern darf seinem Warenvorrat auch noch beim Verjähren der Sachmangelhaftung zuschauen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Das ist mir zwar jetzt neu, dass sich das FA in die Nutzung der Räume einmischt, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass das gemacht wird. Die kommen ja auch schon daher, wenn man eine Wohnung vermietet, die nach Ansicht vom FA zu billig ist, dass die einfach einen virtuellen Aufschlag machen und auf das Einkommen dann Steuern erheben.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
René H. (mumpel)05.01.2021 10:27; Schön für deinen GWS-Mann, dass er das Firmengebäude von nem Gönner geschenkt bekommen hat. Das dürfte aber nicht die Regel sein.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > beim Verjähren der Sachmangelhaftung Die Mängelhaftung für den Kunden beginnt erst mit Verkauf an den Kunden, der Handwerker muss also auch dann dem Kunden gegenüber für Sachmängel einstehen wenn er selber (von seinem Zwischenhändler oder Hersteller) längst keine Garantie oder Gewährleistung mehr bekommt.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Uli S. schrieb: > René H. (mumpel)05.01.2021 10:27; Schön für deinen GWS-Mann, dass er das > Firmengebäude von nem Gönner geschenkt bekommen hat. Das dürfte aber > nicht die Regel sein. Die Firma gab es schon vor dem großen Krieg. Der Firma hat die Gebäude gekauft. Mal davon abgesehen sind die zwar nicht günstig, aber man unterstützt das Handwerk vor Ort und sichert somit auch Arbeitsplätze, und im Notfall weiss man wohin man sich wenden kann (mal davon abgesehen, dass sich in der Regel die Hausverwaltung darum kümmert).
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
René H. schrieb: > Die Mängelhaftung für den Kunden beginnt erst mit Verkauf an den Kunden Na bitte, Du hast es verstanden!
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile nicht mehr bevorraten.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
René H. schrieb: > Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile nicht mehr > bevorraten. ... sondern Zentrallager mit Expresslieferung nutzen. Das funktioniert heutzutage fixer als vor 50 Jahren.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
René H. schrieb: > Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile nicht mehr > bevorraten. Früher boten die Hersteller eine Karenzzeit für die Gewährleistung des Handwerkers, so dass dieser einige Zeit häufig defekt gehende Teile in das Lager aufnehmen konnte. Das funktioniert gut, wenn man das Innenleben halbwegs standardisiert hält und nicht auf Obsolenzen setzt um wieder neue Geräte zu verkaufen. Diese Stärke haben die Manager der hiesigen Hersteller aus den Augen verloren und werden die nächsten Jahre daher ganz vom Markt verschwinden.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > in Summe 277,01 € brutto! Hätten sie es billiger gemacht ? Man darf nicht den Bauteilpreis alleine betrachten. Zur Arbeitszeit kommen noch Steuern und andere Abgaben dazu. Auch den Feiertagszuschlag darf man auch nicht vergessen. Wichtig, der Auftrag wurde rasch und zufriedenstellend erledigt. Wenns billig sein soll : - es nicht eilig haben - vorher recherchieren - Angebot einholen - wenn zu teuer, selber machen (wenn man's kann)
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Dieter D. schrieb: > Eigentlich liegt das Problem ganz wo anders nach meiner > Einschätzung. > > Jedes bevorratete Teil braucht Lagerplatz. Das sind steuerlich wirksame > Betriebsausgaben. Nicht nur steuerlich wirksam, auch real - und dazu kommen die schon mehrfach angesprochenen Kapitalbindungskosten und die Lagerverwaltungskosten. Anders als wenn ich in meinen Kühlschrank gucke, was ich zu essen kaufe, muss die Arbeitszeit für Nachbestellungen etc. ja bezahlt werden. Und das Lager wird so klein sein, dass sich dazu keine teuren Investitionen in automatisierte Lagersysteme oder speziell dafür angestellte Mindestlohn-Lagerarbeiter lohnen, sondern das macht entweder der Firmeninhaber oder der Geselle mit einem Azubi "nebenher" - das meinte ich oben mit "ineffizient". Percy N. schrieb: > René H. schrieb: >> Die Mängelhaftung für den Kunden beginnt erst mit Verkauf an den Kunden > > Na bitte, Du hast es verstanden! Ich frag mich allerdings, wie relevant das ist - der Handwerker hat als nicht-Verbraucher seinem Händler gegenüber ja ohnehin ziemlich frei zu vereinbarende Mängelhaftungsbedingungen, da ist sowohl ein weitgehender Ausschluss als auch eine Frist erst ab Weiterverkauf (wie bei Herstellergarantie für Endkunden üblich) denkbar. Keine Ahnung, wie das real gehandhabt wird. Und was mit Ladenhütern passiert - ob die irgendwann (wie z.B. Silvesterfeuerwerk oder Presseartikel) retourniert werden können? Wahrscheinlich eher nicht. Kommt zu den Kosten auch noch dazu. René H. schrieb: > Das ist einer der Gründe, weshalb viele Handwerksfirmen Teile > nicht mehr bevorraten. Das ist allerdings hier wohl nicht das Thema gewesen - denn dann hätte die Handwerksfirma das Teil wohl kaum am Montag nach den Feiertagen einbauen können, oder? Wenn die Firma tatsächlich auch nur per Postversand beim billigsten Internet-Anbieter bestellt, fände ich den Aufpreis durchaus auch sportlich. MfG, Arno
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Gerald K. schrieb: > Zur Arbeitszeit kommen noch Steuern und andere Abgaben dazu. Welchen Teil von Fritz Heinrich schrieb: > Heute kam die Rechnung: > 166 € (netto!) bzw. 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben, > und zwar allein für das Teil!, Fritz Heinrich schrieb: > Und das im Internet bei den dort auftretenden Heizungsfirmen als Neuteil > durchgängig für knapp unter 60 € gehandelt wird, und zwar brutto - und > diese saubere Heizungsfirma träumt jetzt also von 193 € für dieses Teil, > eine bodenlose Unverschämtheit! hast Du nicht verstanden? > Auch den > Feiertagszuschlag darf man auch nicht vergessen. Das mit dem Lesen solltest Du wirklich noch üben, zB hier: Fritz Heinrich schrieb: > Am Morgen nach den Feiertagen kam ein Heizungsmonteur
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
René H. schrieb: > Mike J. schrieb: > und ja, es ist Wucher. > > Nein, ist es nicht, zumindest nicht dem Gesetz nach. Es steht jedem frei > Preise zu vergleichen. Fas Gesetz § 138 Abs. 2 BGB sagt; " jemand unter Ausbeutung der Zwangslage" ausgefallene Heizung ist Zwangslage "der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche" Unerfahrenheit liegt bei Privatpersonen als Kunde vor, der beauftragt ja eine Heizungsnotreparatur meist nur 1 x im Leben und nicht wie eine Wohnungsbaugesellschaft regelmäßig "Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt." Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes ist das doppelte überschritten. Trotzdem hat er vor Gericht keine Chance.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > "Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der > Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt." Für § 138 II BGB reicht das Doppelte bei Weitem, also eine Überhöhung um 100 %. Vgl https://www.ra-kotz.de/schluesseldienst-sittenwidrigkeit-vertrages-preisueberschreitung-100-gegenueber-angemessenen-verguetung.htm Man wird allerdings nicht den Preis des billigsten Anbieters am Markt als angemessen ansetzen können, auch nicht den Teilepreis eines Händlers. Btw: bisher wurde hier im thresd lediglich § 291 StGB thematisiert. Ja, da gibt es Unterschiede: § 138 I BGB erfasst auch wucherähnliche Rechtsgeschäfte.
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Einfach René H. schrieb: > Aber m.E. nur wenn auch Kosten anfallen. Meinem Sanitär-Fachmann gehören > die Gebäude, da fallen zumindest keine Mietkosten an. Schöne Argumentation. Dir wurden jetzt mehrfach aufgezählt, was alles für Kosten anfallen, von Lager- über Kapital-, Personal- und Verwaltungskosten bis hin zu unvermeidbaren Gewährleistungsrisiken. Du bügelst das alles Platt in dem du feststellst, das keine Mietkosten anfallen. Das Grundschtück wurde wahrscheinlich aus dem Meer gewonnen, das Lager wurde von Außerirdischen hin gebeamt und die Unterhaltung übernehmen die Mainzelmännchen. Du hast einfach absolut null Kenntnisse von Kalkulation und trägst das offen zur schau. Geistiger Striptease in aller Öffentlichkeit. Die Menge ist begeistert.
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > "Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der > Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt." > > Hier geht es um das 3+fache. Dann definiere mal genau den Wert der Leistung.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > ausgefallene Heizung ist Zwangslage Der Typ hat vorher telefoniert, hätte Preise vergleichen können und die Heizung ist auch nur sporadisch ausgefallen. Eine Zwangslage sieht in der juristischen Definition sicher anders aus. MaWin schrieb: > Trotzdem hat er vor Gericht keine Chance. Ja, weil da nicht MaWin sondern ein rechtskundiger Richter entscheidet.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Karl schrieb: > Der Typ hat vorher telefoniert, hätte Preise vergleichen können und die > Heizung ist auch nur sporadisch ausgefallen. Klar, nur im Winter... > Eine Zwangslage sieht in > der juristischen Definition sicher anders aus. Nö.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
mh schrieb: > Dann definiere mal genau den Wert der Leistung. In Anlehnungan die Kreditkartenwerbung: Sylvester in einer warmen Wohnung, UNBEZAHLBAR! 193 € << 3 x UNBEZAHLBAR Damit wäre die Lösung des Problems gefunden. Thread kann geschlossen werden.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes > ist das doppelte überschritten. Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen offene Rechnung dagelassen wird. Das bietet der Online-Händler für 60€ nicht - da kann man froh sein, wenn am 28.12. überhaupt jemand Bestellungen bearbeitet, das Teil am 28.12. in die Post geht und - wenn alles absolut glatt geht - am 29.12. ankommt. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Real werden etliche Anbieter die Bestellung nicht vor dem 04.01. bearbeiten (ich hab gerade Teile bei einem Anbieter bestellt, der erst ab dem 11.01. verschickt), mit etwas Pech der Versanddienstleister am 05.01. abholen und am 07.01. zustellen. MfG, Arno
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Arno schrieb: > Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der > Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den > Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen > offene Rechnung dagelassen wird. Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert. Und auch die Werkleistung selbst wird nicht dadurch wertvoller oder gar teurer, dass sie an einem Werktag erbracht wird. Und nein, der Habdwerker darf auch kein Ausfallhonorar verlangen, wenn ich einfach bei der Konkurrenz ordere ... Wenn der Handwerker zwischen den Jahren nicht arbeiten möchte, mag er in Urlaub gehen. Das muss er sich nur leisten können.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Karl schrieb: > Du hast einfach absolut null Kenntnisse von Kalkulation Ich habe doch nur erwähnt, dass keine Mietkosten anfallen und deshalb auch nicht zur Kalkulation herangezogen werden dürfen.
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes > ist das doppelte überschritten. Was kostet das Teil eigentlich UVP?
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > Für § 138 II BGB reicht das Doppelte bei Weitem, also eine Überhöhung um > 100 %. > Vgl > https://www.ra-kotz.de/schluesseldienst-sittenwidrigkeit-vertrages-preisueberschreitung-100-gegenueber-angemessenen-verguetung.htm > > Man wird allerdings nicht den Preis des billigsten Anbieters am Markt > als angemessen ansetzen können, auch nicht den Teilepreis eines > Händlers. Ganz einfach, der Handwerker legt seine Einkaufsrechnung vor und gegenüber dem Richter seine Kalkulation offen und dann wird das Ding (Betrug, Wucher, ...) abgewiesen. Anschließend oder parallel klagt der Handwerker auf Bezahlung und wird wohl nach der bisherigen Darstellung durchaus gewinnen. Wenn man seine alten Herrschaften da reinziehen möchte ... Zudem kennen wir nicht alle Umstände des Falles sowie nur eine einseitige Darstellung eines Nichtbeteiligten, so dass die ganze Sache durchaus eine ganz andere Wendung nehmen könnte. @percy: Du magst einfach nur mal gern wieder gegen den Strom diskutieren als advocatus diaboli. Spar einfach das Geschwätz, der Fall wird eh nicht hier entschieden. Das hier ist kein Juraforum. Dort hast Du doch würdige Gegner, warum gehst Du nicht einfach mal dahin, statt alle möglichen Fachforen heimzusuchen?
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der >> Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den >> Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen >> offene Rechnung dagelassen wird. > > Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert. Und auch die Werkleistung > selbst wird nicht dadurch wertvoller oder gar teurer, dass sie an einem > Werktag erbracht wird. Und nein, der Habdwerker darf auch kein > Ausfallhonorar verlangen, wenn ich einfach bei der Konkurrenz ordere ... > > Wenn der Handwerker zwischen den Jahren nicht arbeiten möchte, mag er in > Urlaub gehen. Das muss er sich nur leisten können. Was gennau ist denn der Warenwert? So wie du dich hier ausdrückst, gibt es eine Vorschrifft, wie der Handwerker seine Preise gestalten muss. So wie ich das sehe, hat der Handwerker erstmal das Recht seine Preise so zu gestalten, wie er will.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > Hier geht es um das 3+fache. Selbst unter Einbeziehung des Arbeitslohnes > ist das doppelte überschritten. Das heißt, Cola aus der Flasche (Liter <89 Cent) in 4 Plastikbecher (<10 Cent) darf ich nicht für 10€ verkaufen? Eine einzelne Cola, OK, aber wenn ich jetzt 1l Cola in 4 Plastikbecher auf einmal haben will?
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > Würdet Ihr in so einem Fall es noch bei der Verbraucherzentrale bewenden > lassen oder gleich eine Strafanzeige wegen Wuchers erstatten? Und gleich > noch eine Diebstahlsanzeige hinterher gegen den Kleptomanen, der das > alte Relais hat mitgehen lassen, warum auch immer. Also ich würde den europäischen Gerichtshof anrufen. Wg. Diskriminierung. Oder den Laden in Den Haag. Oder die UN Menschenrechtskommission einschalten. Das kostet ja in Rumänien schließlich nur einen Bruchteil, inkl Lohnkosten.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
scd schrieb: > Ganz einfach, der Handwerker legt seine Einkaufsrechnung vor und > gegenüber dem Richter seine Kalkulation offen und dann wird er feststellen, dass das keine Sau interessiert. scd schrieb: > @percy: Du magst einfach nur mal gern wieder gegen den Strom diskutieren > als advocatus diaboli. Seltsam, ich erkenne hier überhaupt keinen Strom, nur allerlei Wirbel. Und da kann es nicht schaden, die gröbsten Irrtümer klarzustellen. > Spar einfach das Geschwätz, der Fall wird eh > nicht hier entschieden. Daran solltest vor allem Du Dich halten. Durch den Blödsinn, den Du hier verzapst, wird die Sache keineswegs übersichtlicher.
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > wird er feststellen, dass das keine Sau interessiert. Eine Sau soll das auch nicht interessieren. Verdammte Einzelhändler und Gastronomen, alle, die mit Handelsspannen über dem EK arbeiten, alles Betrüger und Wucherer ... Percy N. schrieb: > Seltsam, ich erkenne hier überhaupt keinen Strom, nur allerlei Wirbel. Deine kognitiven Probleme sind lange bekannt. Warum diskutierst Du nicht im Juraforum o. vgl. und belehrst Studenten über die hohe Kunst der Jurisprudenz? Was reizt Dich an Elektronikforen, Handwerkforen o.ä.? Mandantensuche, obwohl Du ja angeblich Privatier bist?
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
scd schrieb: > Deine kognitiven Probleme sind lange bekannt. Es sind eher Deine Probleme. Wenn Dich Rechtsfragen nicht interessieren, was treibst Du Dich dann in einem Thread herum, in dem es ausschließlich darum geht? Bist Du schlicht zu blöd, zu merken worum es huer geht, oder willst Du bloß stänkern? Und was veranlasst Dich, in einem Elektronikforum Rechtsansichten abzusondern, seien sie auch noch so grotesk? Spiel doch einfach woanders. Wenn Du freundlich fragst, erklärt Dir vielleicht jemand die Nummer mit der LED und dem Virwiderstand. Dafür könnte es bei Dir ja vielleicht doch noch reichen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Aber nur, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht. Denn Teil des Werts der >> Leistung ist eben auch, dass das Teil am ersten Werktag nach den >> Weihnachtsfeiertagen auf ein Telefonat hin vorbeigebracht und gegen >> offene Rechnung dagelassen wird. > > Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert. Der oben zitierte Wucherparagraph sprach nicht von Warenwert, sondern von Wert der Leistung und Gegenleistung (=Geld). Ich mag falsch liegen, aber für mich zählt das zum Wert der Leistung dazu, wie schnell und wie unkompliziert sie erbracht wird. Percy N. schrieb: > Und auch die Werkleistung > selbst wird nicht dadurch wertvoller oder gar teurer, dass sie an einem > Werktag erbracht wird. Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand. Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben. Percy N. schrieb: > Und nein, der Habdwerker darf auch kein > Ausfallhonorar verlangen, wenn ich einfach bei der Konkurrenz ordere ... Was hat Ausfallhonorar mit Wucher zu tun? Percy N. schrieb: > Wenn der Handwerker zwischen den Jahren nicht arbeiten möchte, mag er in > Urlaub gehen. Das muss er sich nur leisten können. Dann hätte unser Fritze die Zeit gehabt, das Teil online zu bestellen, und würde hier gegen den Versender wettern, dass es am 28.12. noch nicht da ist. Und wir würden ihm erklären, dass "Versand innerhalb von 1-3 Tagen" (sein erster google-Link) eben nicht "bestellt am 26.12. und geliefert am 28.12." bedeutet. Und dass er das hätte lesen können. MfG, Arno
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Erwin schrieb: > Ich finde es immer faszinierend, dass diese ganzen Experten immer alles > selber könn(t)en aber dann doch irgendwelche Handwerker rufen müssen. > Sei es die Heizungsanlage oder der Reifenwechsel oder die Reparatur beim > Auto. > Dabei ist es doch klar, dass ihr Experten alles besser und günstiger > könnt und wisst DAS kam mir neulich auch so vor. Das besser können meine ich. Hab mit einem zündunwilligen Auto zu kämpfen gehabt. Erstmal die kaputte Zündspule wechseln lassen. Danach war der Wagen immer noch am Stottern. Mit OBD Leuchte an etcpp. Erst Fehler zyl 2 dann Fehler zyl 4. Und immer alle paar Starts neu Erst nachdem ich mir danach selbst einen OBD Tester/Lesegerät besorgt hab und den Fehlerspeicher gelöscht habe, war endlich Ruhe. Was bitte passiert da also?
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Arno schrieb: > Ich mag falsch liegen, aber für mich zählt das zum Wert der Leistung > dazu, wie schnell und wie unkompliziert sie erbracht wird. Damit liegstxDu nicht falsch, aber der insiweit "wertvolle" Teil der Leistung bestandxeben nicht in der Verschaffung von Besitz und Eigentum an dem Ersatzteil (=Lieferung), sondern in dem Einbau. Arno schrieb: > Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag > erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand. > Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die > billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht > wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben. Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Tatbestandsmerkmal "Notlage" herausgearbeitet. Falls Du noch einmal liest, was ich oben geschrieben habe, könnte Dir auffallen, dass ich den Vergleich mit dem Verkaufspreis eines Händlers gerade nicht für angängig erklärt habe. Immer schön bei der Wahrheit bleiben, bitte! Und wenn Du ganz genau hinschaust, wird Dir vielleicht auffallen, dass ich mich zu der Frage "Preis wucherisch übehöht oder nicht?" überhaupt nicht geäußert habe.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Ob Wucher vorliegt wird an der UVP gemessen und/oder an dem was der Handwerker zahlen muss, und nicht an den Preisen im Internet.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
> Arno schrieb: >> Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag >> erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand. >> Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die >> billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht >> wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben. > Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Tatbestandsmerkmal "Notlage" > herausgearbeitet. Wo ist da die Notlage? Wenn ich z.B. etwas online bestelle und per Express liefern lasse, bedeutet das nicht, dass ich in einer Notlage bin. René H. schrieb: > Ob Wucher vorliegt wird an der UVP gemessen und/oder an dem was der > Handwerker zahlen muss, und nicht an den Preisen im Internet. Wer hat denn die Pflicht, eine UVP anzugeben?
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
mh schrieb: > Wer hat denn die Pflicht, eine UVP anzugeben? Die meisten Hersteller machen das.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Übrigens der TO wird hier kaum noch mal aktiv werden. Schließlich ergab sich nicht was er wollte. Und wenn hier noch länger diskutiert und gezänkt wird, lacht sich da höchstens noch einer amüsiert ins Fäustchen. Also wartet mal in Ruhe ab, ob da noch was kommt.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
mh schrieb: > Wo ist da die Notlage? Wenn ich z.B. etwas online bestelle und per > Express liefern lasse, bedeutet das nicht, dass ich in einer Notlage > bin. 1. Lerne zitieren. 2. Lies das Urteil, das ich oben verlinkt habe.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > Es sind eher Deine Probleme. > Bist Du schlicht zu blöd, > willst Du bloß stänkern? > Und was veranlasst Dich, in einem > Elektronikforum Rechtsansichten abzusondern, seien sie auch noch so > grotesk? > Spiel doch einfach woanders. > Dafür > könnte es bei Dir ja vielleicht doch noch reichen. Warum so dünnhäutig? Einfach mal locker bleiben. Oder getroffen? > Virwiderstand. Virenwiderstand? :-) > Wenn Dich Rechtsfragen nicht interessieren, > was treibst Du Dich dann in einem Thread herum, in dem es ausschließlich > darum geht? Es geht hier lediglich um gesunden Menschenverstand. Rechtsfragen erörtert hier niemand, auch wenn Du Dich noch so sehr da reinsteigerst. Mag ja sein, dass Du da eine lange Ausbildung und Berufstätigkeit hinter Dir hast, aber niemanden sonst hier außer Dir interessiert sich für die Diskussion von Rechtsfragen. Also um Subsumierung unter einen Tatbestand, Anwendung von Rechtsvorschriften, Auslegung derselben und diverse Ansichten in Literatur und Rechtsprechung. Das sind alles Themen, die in ein Juraforum gehören und für die hier außer vielleicht Dir niemand kompetent ist.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
scd schrieb: > Das sind alles Themen, die in ein Juraforum gehören und für die hier > außer vielleicht Dir niemand kompetent ist. Das dürften schon ein paar mehr sein, und genau deshalb hat der TO hier gefragt. Wenn Du Dich hingegen für inkompetent hältst, woran ich Dich nicht hindern möchte, steht es Dir frei, der Diskussion schweigend zu lauschen oder aber Dich zu absentieren. Du darfst selbstverständlich auch gern sachliche Fragen atellen, aber nach neinem Eindruck scheint es Dir genau darum gerade nicht zu gehen. Such Dir doch einfach einen Thread oder ein Forum, das Deinen Interessen und Kompetenzen entspricht.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > mh schrieb: >> Wo ist da die Notlage? Wenn ich z.B. etwas online bestelle und per >> Express liefern lasse, bedeutet das nicht, dass ich in einer Notlage >> bin. > > 1. Lerne zitieren. Was ist das Problem? Falls du auf die fehlende "Percy N. schrieb ..." Zeile hinaus willst, keine Ahnung was damit passiert ist. > 2. Lies das Urteil, das ich oben verlinkt habe. Hab ich. Das Gericht hat festgestellt, dass man in einer Zwangslage ist, wenn man sich zusammen mit einem Kleinkind aussperrt hat.
1 | Vorliegend hatte sich der Kläger mit seiner Familie, insbesondere einem Kleinkind, Abends zwischen 20 und 22 Uhr aus der Wohnung ausgesperrt. Ein Zutritt zu den Wohnräumen war wegen der zugefallenen Tür nicht mehr möglich. Insbesondere angesichts des Kleinkindes herrschte also für den Kläger eine Zwangslage vor. Diese war dem Beklagten bekannt. |
Wo ist der Zusammenhang zu dem Preis eines Ersatzteils für eine Heizung, die unregelmäßig funktioniert? Also warum sollte diese Urteil hier relevant sein?
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > Such Dir doch einfach einen Thread oder ein Forum, das Deinen Interessen > und Kompetenzen entspricht. Dann bin ich hier in einem Forum für u.a. Elektronikbastler genau richtig. Du mit Deinen Rechtsfragen bist hier falsch. "Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem Bereich Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im weiteren Sinne. Dies ist kein Forum für allgemeine gesellschaftliche und politische Diskussionen." Ja, ich weiß, Rechts"wissenschaften" ... Wen willst Du mit diesem albernen Argument noch beeindrucken? Percy N. schrieb: > genau deshalb hat der TO hier > gefragt. In einem Elektronikforum? Es ging ihm wohl eher darum, Dampf abzulassen als hier sachliche Aufklärung u.a. über die Chancen seiner Strafanzeige zu finden.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
scd schrieb: > Dann bin ich hier in einem Forum für u.a. Elektronikbastler genau > richtig. Du mit Deinen Rechtsfragen bist hier falsch. Es ist nicht meinexRechtsfrage, sondern die des,TO. und niemand zwingt Dich, hier mitzulesen. mh schrieb: > Hab ich. Das Gericht hat festgestellt, dass man in einer Zwangslage ist, > wenn man sich zusammen mit einem Kleinkind aussperrt hat. Ja, so die Subsumtion des aktuellen Sachverhaltes unter den gesetzlichen Tatbestand, die das Gericht vorgenommen hat. Wichtiger, weil allgemein verwendbar, ist die unmittelbar zuvor mitgeteilte Definnition der "Zwangslage ": 'Eine Zwangslage ist dann gegeben, wenn wegen einer erheblichen Bedrängnis ein zwingender Bedarf nach einer Geld- oder Sachleistung besteht (Palandt-Ellenberger § 138 RZ 70). Dafür reicht auch eine momentane Kalamität aus, wie etwa ein Wasserrohrbruch oder Stromausfall am Sonntag (Palandt a.a.O.)." Dass eine nicht zuverlässig zu beheizende Wohnung Ende Dezember in Deutschland eine erhebliche Bedrängnis darstellt, wird sich Dir vermutlich auch ohne richterliche Unterstützung erschließen.
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Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Ich mag falsch liegen, aber für mich zählt das zum Wert der Leistung >> dazu, wie schnell und wie unkompliziert sie erbracht wird. > > Damit liegstxDu nicht falsch, aber der insiweit "wertvolle" Teil der > Leistung bestandxeben nicht in der Verschaffung von Besitz und Eigentum > an dem Ersatzteil (=Lieferung), sondern in dem Einbau. Warum? Ich mein, ohne schnelle Lieferung des Ersatzteils (von mir angenommene Begründung für den im Vergleich mit Online-Discounter hohen Ersatzteilpreis) kein schneller Einbau. Zudem hätte den Einbau - so verstehe ich den TE - ja auch gar nicht der Handwerker machen müssen. Der wurde doch - wieder soweit ich den TE verstehe - im Wesentlichen deshalb beauftragt, weil er das Ersatzteil schnell ranschaffen konnte. Percy N. schrieb: > Arno schrieb: >> Es ging mir nicht darum, dass die Leistung an irgendeinem Werktag >> erbracht wurde, sondern am ersten Werktag nachdem der Bedarf entstand. >> Zu Deutsch: Dass das Teil vom Handwerker schneller da ist als die >> billigere Alternative Onlineteilehöker. Das macht die Leistung nicht >> wertvoller? Na, dann kann die Heizung ja auch kalt bleiben. > Herzlichen Glückwunsch, Du hast soeben das Tatbestandsmerkmal "Notlage" > herausgearbeitet. > > Falls Du noch einmal liest, was ich oben geschrieben habe, könnte Dir > auffallen, dass ich den Vergleich mit dem Verkaufspreis eines Händlers > gerade nicht für angängig erklärt habe. Immer schön bei der Wahrheit > bleiben, bitte! Nun, du bitte auch, denn das habe ich weder geschrieben noch dir unterstellt. Mein Beitrag begann doch gerade mit den Worten "Nur wenn man Äpfel und Birnen vergleicht" und beschrieb, dass schon die Leistung "Lieferung des Ersatzteils" zwischen Handwerker und Online-Discounter so vollkommen unterschiedlich ist, dass ich es für Blödsinn halte, aus dem Preisunterschied dafür (ich zitiere den Threadtitel: "193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil") Wucher herzuleiten. Dem hast du widersprochen (oder zumindest habe ich es so aufgefasst): Percy N. schrieb: > Das ist ohne jeden Einfluss auf den Warenwert. Oder reden wir an dem Punkt aneinander vorbei, dass du annimmst, es gäbe einen festen, von (beispielsweise) Lieferzeiten und Zahlungsfristen unabhängigen "akzeptablen maximalen" Ersatzteilpreis? (wie auch immer er bestimmt wird) MfG, Arno
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Arno schrieb: > > Dem hast du widersprochen (oder zumindest habe ich es so aufgefasst): Ja, da liegt der Fehler! Ich hatte in diesem Zusammenhang schon MaWin widersprochen; ganz in Deinem Sinne. Arno schrieb: > Oder reden wir an dem Punkt aneinander vorbei, dass du annimmst, es gäbe > einen festen, von (beispielsweise) Lieferzeiten und Zahlungsfristen > unabhängigen "akzeptablen maximalen" Ersatzteilpreis? (wie auch immer er > bestimmt wird) Nicht ganz. Es gibt einen (im jeweiligen Einzelfall zu ermittelnden) üblichen Marktpreis; hierfür ist aber ganz gewiss nicht der billigste,Höker aus dem Internet maßgeblich, sondern ein fiktives "mittleres" Angebot aus der Handwerkerschaft. Dass Handwerker nicht einfach die Einkaufspreise weitergeben können, war oben ja achon Thema; auch soll ihnen neben dem Risikoaufschlag wegen der Gewährleistung auch eine Marge bleiben. Hier tut sich ein weites Feld auf; wenn Du das zitierte Urteil vollständig liest (wozu insoweit bisher keine Veranlassung bestand), fällt Dir sicherlich auf, welche Bandbreite an Preisen die verschiedenen Sachverständigen schon fürxdie Werkleistung angesetzt haben. Beim Warenpreis wird es sich nicht wesentlich anders verhalten. Vor diesem Hintergrund wäre ein Aufschlag von 50 % auf den Einkaufspreis vermutlich eher als moderat anzusehen und dürfte vermutlich von den Konkurrenten eher nicht unterboten werden Um insoweit die 100%-Marke zu reißen, müsste der Handwerker also schon mehr als den dreifachen Einkaufspreis verlangen. Aber Vorsicht: diese Schätzung ist nehr oder minder "aus dem Ärmel gewürfelt"! Je nachdem, welcher weitere Aufwand im Gewährleistungsfall zu treiben wäre, könnte die Kalkulation auch anders ausfallen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Arno schrieb: > ich hab gerade Teile bei einem Anbieter bestellt, der erst ab dem 11.01. > verschickt Wunder dich nicht, wenn das im Januar nichts mehr wird. Was ich am 20.12. bestellt habe, wurde wenigstens schon zur Post gebracht. René H. schrieb: > Ob Wucher vorliegt wird an der UVP gemessen Es gibt rechtlich keine UVP. Die Zahl ist also völlig irrelevant.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Warum sollte jemand irgendein Urteil, das sich wahrscheinlich auf was komplett anderes bezieht durchlesen? Sowas kannst du ja irgendwem in nem Juraforum vorschlagen, die werden da sicher drauf ansprigen und zielsicher fehlende I-Punkte rausfinden. Du hast, wie dir schon öfters gesagt wurde. von Kalkulation ganz offensichtlich nicht die Spur einer Ahnung. Nochmal, es ist völlig üblich, dass Ersatzteile zum 3fachen Einstandspreis verkauft werden. Wenn wem auch immer das nicht gefällt, der kann das Teil ja gern beim Hersteller, Grosshändler, freundlichen Inder, Chinesen kaufen, 2 Wochen warten, bis es da ist und dann selbst einbauen.
A. S. schrieb: > Es gibt Rentner mit 80 Jahren, die kaputte Elektronik nicht mehr > reparieren und Entsorgung wünschen. Die Welt besteht aber nicht nur aus Rentnern mit 80 Jahren. Ein Beispiel, warum ausgebaute Teile gerne mitgenommen werden: Bei unserer Gastherme wurde mal bei einer "Reparatur" (das eigentliche Problem wurde dabei NICHT behoben) die Umwälzpumpe getauscht. Die alte Pumpe (Markenfabrikat) hat man nicht gehört, die neue Pumpe (Billigfabrikat) lärmte dann durchs ganze Haus. Und natürlich wurde für die Billigpumpe der Preis einer Markenpumpe berechnet. Die ausgebaute Markenpumpe wird dann wo anders gegen klingende Münze eingebaut. Ausgebaute Teile werden zudem gerne mitgenommen, weil sie gar nicht defekt sind. Könnte der Kunde merken und Stress machen. Denn oft werden Teile nur mit getauscht, damit die Kasse anständig klingelt. Und klar gibt es noch paar seriöse Handwerker. Wenn man Glück hat, trifft man paar mal im Leben auf einen.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Trickbetrüger schrieb: > Und klar gibt es noch paar seriöse Handwerker. Wenn man Glück hat, > trifft man paar mal im Leben auf einen. Du musst ja ziemlich schlechte Erfahrungen haben. 😉
Beitrag #6538659 wurde von einem Moderator gelöscht.
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Kotzbrocken-Detektor schrieb im Beitrag #6538659: > Trickbetrüger schrieb: > >> Ausgebaute Teile werden zudem gerne mitgenommen, weil sie gar nicht >> defekt sind. Könnte der Kunde merken und Stress machen. Denn oft werden >> Teile nur mit getauscht, damit die Kasse anständig klingelt. > > Die Teile (insbesondere Pumpen) werden deshalb gerne mitgenommen, weil > sie vom Hersteller REGENERIERT werden! (Lager, Flügelrad) > > Ohne Rückgabe würde man entweder überhaupt kein Ersatzteil bekommen, > oder man > müßte unnötig Geld ausgeben, um sich die defekte Pumpe glanzverzinken zu > lassen, damit sie im Glasteil der Schrankwand fotogen wirkt... > > So weit reicht aber die Überlegung einiger Kandidaten hier wieder nicht. Das hast du dir aber fein ausgedacht. Wohl etwas zuviel falsche SAT1RTL2PRO7odersonstwo-Scipted-Reality-Dokus angesehen. Nenne mir einen Hersteller, der eine Pumpe im Segment Ein- bis Mehrfamilienhausgröße regeneriert. Gibt es nicht, weil die Teile schlichtweg Wegwerfartikel sind. Es werden auch keine Pumpen in der Größe z.B. Grundfos Magna 80/120 "regeneriert". Hier sind lediglich einige Ersatzteile lieferbar, die es bei den kleinen nicht gibt. Da reden wir aber von einer Pumpe, die ein 12stöckiges Hochhaus versorgt. Pumpen überholen ("regenerieren") ist üblich bei Tiefbrunnenpumpen oder Pumpen mit getrenntem Gehäuse von Motor und Pumpeneinheit. Aber das haben wir hier eher nicht. Mir ist auch kein Hersteller bekannt, der Pumpen nur im Austausch liefert, falls ja müsste es ja in irgendeiner Form von Pfandsystem geschehen. Hier würde mich auch ein konkreter Name interessieren. Wie gesagt, wir regen von Pumpen in "normalen Größen", nicht von Raketentechnik. Bin gespannt was von dir kommt. In meinen Breiten wird das ENTSORGEN von defekten Teilen als Dienst am Kunden gesehen und von diesen auch geschätzt.Das Entsorgen kostet dem Handwerker Geld. Es müssen Container für Kartonagen, Papier, Restmüll, Kunststoffolien, Schrott und ölige Abfälle gestellt und bezahlt werden. Wahrscheinlich bist du so ein Kandidat, der hinter seinem Ölkessel die Gurkengläser stapelt, in denen alte Ölfilter schwimmen. Damit der böse Heizungsmensch die ja nicht ein zweites Mal einbaut...
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
MaWin schrieb: > Arno schrieb: >> ich hab gerade Teile bei einem Anbieter bestellt, der erst ab dem 11.01. >> verschickt > > Wunder dich nicht, wenn das im Januar nichts mehr wird. Nee, ich bin zwar schlecht in Projektplanung, aber was ich jetzt bestelle, brauche ich erst Anfang-Mitte Februar. Wenn denn nächste oder übernächste Woche endlich die Freigabe kommt, sonst noch später. MaWin schrieb: > Was ich am 20.12. bestellt habe, wurde wenigstens schon zur Post > gebracht. Du scheinst das Pech aber auch anzuziehen - ich hab am 28.12. abends etwas bestellt und per Vorkasseüberweisung bezahlt, das ich am 31.12. in Empfang nehmen durfte. Gerechnet hatte ich nicht damit, gefreut hat es mich aber schon ;) MfG, Arno
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > alopecosa schrieb: >> Aber ansonsten hast du keine Probleme? > > Doch, jeder hat Probleme. Aber hier werden zwei alte Leute offenbar > massiv über den Tisch gezogen! > Achso. Ja daran hätte ich natürlich denken müssen, Sorry. >> Am liebsten alles sofort und für umsonst. Ich liebe diese Gesellschaft > > Was fällt Die eigentlich, Du Lümmel. NIEMAND hat was von "sofort und > umsonst" gesagt. NIEMAND! Also behalte Deine beleidigenden > Unterstellungen gefälligst für Dich, die mit der Realität rein gar > nichts zu tun haben! > Also zunächst mal, beleidigt hab ich eigentlich niemanden. Das mit dem Lümmel könnte man dagegen schon als Beleidigung sehen. Von daher, ganz dünnes Eis Kollege.. Mit Unterstellungen hat das nichts zu tun. Es IST die Realität. Es handelt sich dabei bei den aktuellen Temperaturen um einen Notfall. Notfälle sind unvorhersehbar, auch für den Handwerker. Und für die kurzfristige Vorhaltung seiner Leistung nimmt er eben ein deutlich höheres Entgelt. Vollkommen kapitalistisch erklärbar, verständlich und NORMAL. Ob er das nun auf die Stunden aufschlägt oder auf das Teil, wen interessierts. > Und wenn das Teil 30, 40, meinetwegen 50 oder 60% teurer wäre als > marktüblich, dann wäre das zwar teuer, aber irgendwo akzeptierbar. > Dann geh ich jetzt SOFORT meinen Sanitärler verklagen, bei dem kosten nämlich so manche Sachen (INSBESONDERE Kleinteile) gerne mal das doppelte bis dreifache als das was ICH als armer Privatmann im Internet dafür zahle. Genau genommen sagte er mir sogar ich solle so manches an Material im Internet kaufen und bereit legen, denn er MUSS deutlich höhere Preise dafür nehmen. Wertschöpfungskette und so. Kommt später noch ;) > Hier wird aber DAS MEHR ALS DREIFACHE eines Marktpreises gefordert, das > ist laut Strafgesetzbuch längst ein massiver Fall von Wucher. Dazu > kommen noch diverse andere Kosten, da hört der Spaß dann längst auf! Ich dachte die anderen Kosten sind nicht streitbar, was jetzt? Sind wir jetzt bei ebay? (Kostenloser Versand), also kostenlose Arbeitszeit, Fahrt, etc. Wenn du das StGB und insbesondere dessen Fallweise auslegung SO gut kennst, auf geht's, ab zum Anwalt. Die Kollegen in der nächsten PI freuen sich sicher tierisch den Fall aufzunehmen, nicht! > Und > erst recht, wenn dabei offenbar noch die Notlage zweier alter Leute > ausgenutzt werden soll, bei denen es praktisch minütlich kälter wird - > da kann man nicht einfach sagen "da warten wir jetzt ganz gemütlich, > vielleicht findet sich ja im Juni ein seriöses Angebot..." > Die Notlage hätte er bei mir sicher auch "ausgenutzt". Das hat mit Alt wohl weniger zu tun. Du kannst FROH sein über alle Maßen, das er kam, und etwas OHNE VORKASSE tat. Denn im Notdienst ist Vorkasse mittlerweile leider massiv auf dem Vormarsch. > alopecosa schrieb: >> Der gute hat vermutlich eine Werkstatt/Ladengechäft, ein Fahrzeug, >> vielleicht sogar Mitarbeiter. > > Der "gute" ist vielleicht gar kein Guter, sondern vielleicht eher ein > Böser. Einen Langfinger hat er ja auch in seinen Reihen beschäftigt. > Achso ja, die Mitnahme eines defekten Teiles, damit sich der Kunde nicht um dessen Entsorgung kümmern muss ist Diebstahl, ich vergaß. Muss gemütlich sein auf deinem Planeten... Übrigens, jemanden schlecht zu machen könnte man als üble Nachrede auffassen. Und das ist in der Tat eine Straftat. 186 StGB , zum nachlesen. Da kann man nur hoffen das der Handwerker mitliest und selbst aktiv wird. > Und das Gejammer über die Kosten für Mitarbeiter und Fahrzeug ist völlig > unangebracht, denn diese sind auf der Rechnung schon auch noch > säuberlich aufgelistet - und die werden auch nicht kritisiert. > Ja wie nun, weiter oben wurden die weiteren Kosten kritisiert, jetzt nicht mehr? Hmm.. > Und eine Lagerhaltung hat der Rest der Marktanbieter übrigens auch. Das > kann also den mehr als dreifachen Preis für das Teil in keinster Weise > rechtfertigen. Die anderen Marktbegleiter haben aber vermutlich "NUR" ein großes Lager. Da entfällt ein großteil der Personaleinsatzplanung, das Vorhalten von Kapazitäten für Notfälle, Umplanungen im Falle von Notfällen, etc. Wertschöpfungskette und so. Der Heizungsmann ist da fast ganz am Ende selbiger. Ganz nebenbei erwähnt: Wenn die alten Leute SOO ALT sind, haben sie den Heizungsmann wohl nicht von sich aus beauftragt, oder? Heißt du hattest da deine Finger mit im Spiel oder? Tja, dann SELBST SCHULD. Vorher bescheid sagen das defekte Teil da zu lassen, oder noch VIEL BESSER, die eigenen Termine so legen das man DABEI sein kann. Ist für Handwerker manchmal nervig, aber bei mir werkelt keiner ohne das ich nicht dabei stehe. So können Fragen auf beiden Seiten sofort gelöst werden. Eines kann ich dir allerdings so oder so garantieren, solltest du nicht die Füße still halten, wirst du in der nächsten Notlage den Handwerker von 3 Dörfer weiter brauchen, denn ein Anrecht darauf das dich der Handwerker bedient hast du schonmal überhaupt nicht. Also, viel Spaß noch :) Mir wär mein Blutdruck wichtiger und vorallem meine Lebenseit zu wertvoll um mich mich so nem Schmu zu beschäftigen ;) Mir is nur grad langweilig. =)
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Stefan T. schrieb: > Kotzbrocken-Detektor schrieb: >> Trickbetrüger schrieb: >> >>> Ausgebaute Teile werden zudem gerne mitgenommen, weil sie gar nicht >>> defekt sind. Könnte der Kunde merken und Stress machen. Denn oft werden >>> Teile nur mit getauscht, damit die Kasse anständig klingelt. >> Die Teile (insbesondere Pumpen) werden deshalb gerne mitgenommen, weil >> sie vom Hersteller REGENERIERT werden! (Lager, Flügelrad) >> Ohne Rückgabe würde man entweder überhaupt kein Ersatzteil bekommen, >> oder man >> müßte unnötig Geld ausgeben, um sich die defekte Pumpe glanzverzinken zu >> lassen, damit sie im Glasteil der Schrankwand fotogen wirkt... >> So weit reicht aber die Überlegung einiger Kandidaten hier wieder nicht. > > Das hast du dir aber fein ausgedacht. Wohl etwas zuviel falsche > SAT1RTL2PRO7odersonstwo-Scipted-Reality-Dokus angesehen. > > Nenne mir einen Hersteller, der eine Pumpe im Segment Ein- bis > Mehrfamilienhausgröße regeneriert. Gibt es nicht, weil die Teile > schlichtweg Wegwerfartikel sind. So sieht es aus. Leider ist solches Rumgesülze hier eher Regel als Ausnahme. Zu solchen Kandidaten fällt mir nichts mehr ein. Stefan T. schrieb: > Wahrscheinlich bist du so ein Kandidat, der hinter seinem Ölkessel die > Gurkengläser stapelt, in denen alte Ölfilter schwimmen. Damit der böse > Heizungsmensch die ja nicht ein zweites Mal einbaut... ymmd
Re: 193 € - Rechnung für ein 60€-Ersatzteil - Verbraucherzentrale o. gleich Strafanzeige? [Endet: 6.
Fritz Heinrich schrieb: > Heute kam die Rechnung: > 166 € (netto!) bzw. 193 € brutto wollen diese Herrschaften dafür haben, > und zwar allein für das Teil!, sowie 45 Minuten Arbeitszeit für die > aufreibende Tätigkeit des Herrn Monteurs und noch 24 € (netto) für den > Einsatz des Werkstattwagens, in Summe 277,01 € brutto! Sieh es locker. Die alten Herrschaften werden nicht in Armut vesinken. Nur du wirst etwas weniger erben. Es ist ein Notdienstpreis. Normal haben Firmen zwischen Weihnacht und Silvester Betriebsurlaub.