Forum: Markt Unerwuenschte Amazonlieferung


von Johannes U. (kampfradler)


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Moinsen,

eben entdeckt, dass meine Nachbarn 2 Dinge fuer mich angenommen haben,
beides stammt offensichtlich von der Amazone...

NUR:
Ich habe da garkeinen Account (ok, vor 25 Jahren mal einen WLAN-Router 
ueber A gekauft, das Modell gab's sonst nirgends).
Jedenfalls habe ich ueberhaupt GARNICHTS bestellt...WTF?

EDIT: Aussen auf den Lieferungen ist natuerlich kein Absender angegeben, 
nur das Amazonlogo sagt mir ueberhaupt, in welcher Richtung zu suchen 
ist.

Hinzu kommt:
Vor ca. 2 Monaten einmal schriftliche Post von Amazon Lux erhalten, mit 
einer Mahnung ueber  ca 60,- wo auch klar war, dass ich nix bestellt 
hatte und das angeblich abgebuchte Geld, welches zurueckgebucht worden 
sei und deshalb angemahnt wurde...
Nun, selbstverstaendlich gab es davon keinerlei Spuren auf meinem Konto, 
wie sollte es auch, erlaube ich doch Niemandem und schon garnicht Amazon 
per Lastschrift auf meine Kohle zuzugreifen.
In dem Fall hab ich ne mail an A Lux geschrieben und angesagt, dass sie 
mich bitte nicht mit Mahnungen fuer unbestellte Ware nerven sollen.
Dann war Ruhe im Karton.

Und jetzt diese beiden unbestellten Dinge...
Uebrigens keine Ahnung was drin ist, hab keinen Bock, die durch Oeffnen 
in Besitz zu nehmen und evtl bezahlen zu muessen.
Zur Post laufen und den Krempel zurueckschicken werd ich aber sicher 
auch nicht.
NOT MY JOB!

Hat von euch jemand Erfahrung mit diesen Dingen?
Ratschlaege?

Gruesse!

: Bearbeitet durch User
von Michael M. (michaelm)


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Johannes U. schrieb:
> Zur Post laufen und den Krempel zurueckschicken werd ich aber sicher
> auch nicht.
> NOT MY JOB!

Das ist die eine von zwei Möglichkeiten, die du hast. Die andere heißt: 
Aufbewahren, bis sich der rechtmäßige Eigentümer meldet. Wie lange du 
das tun musst, kannst du im Netz herausfinden; ich weiß es nicht genau. 
Irgendwie gab es da eine Frist...

Versuch doch, A. anzuschreiben, dass sie selbst den Krempel wieder bei 
dir abholen. Du kannst ja vorsichtshalber Lagerkosten androhen... :-)

: Bearbeitet durch User
von Gustl B. (gustl_b)


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Vielleicht ein zu schwaches Passwort verwendet und jetzt bestellt Jemand 
in deinem Namen?

von Michael M. (michaelm)


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Gustl B. schrieb:
> ...und jetzt bestellt Jemand
> in deinem Namen?

...er hat keinen oder nur einen uralten (inaktiven) Account...

von Johannes U. (kampfradler)


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Na, moeglich waers, aber mir erschliesst sich der Sinn nicht.

Dann:
Die Bestellung vor 25 Jahren ... das ist 4 Umzuege her und sollte ich da 
einen Account gehabt haben, dann ist der von mir niemals mit der 
aktuellen Adresse versehen worden...
Edit: Und auch sonst nicht genutzt worden, da koennen auch keine 
Brwoserseiten mit Cookies irgendein Eigenleben entwickelt haben.
Wie sich jeder denken kann, ist das System von vor 25 Jahren Geschichte, 
die Hardware natuerlich auch.

Bei der angemahnten Lieferung kann ich ja verstehen, dass da Betrug 
seitens eines Kaeufers im Spiel gewesen sein kann, ich krieg die 
Rechnung und er kriegt die Ware, von der ich keinerlei Idee habe, was 
das gewesen sein soll.

Bei den beiden Dingen heute faellt dann aber obige Erklaerung aus.

Die Tastprobe bei dem weichen Teil laesst mich uebrigens auf vielleicht 
sowas wie ein zusammengefaltetes Tshirt schliessen.
Das andere ist aus karton und einer Tastprobe nicht wirklich zugaengig.

In der Zwischenzeit lese ich, dass der Verbraucherzentrale solche 
Vorgaenge bekannt sind und der ungewollt Belieferte garnix machen muss..

: Bearbeitet durch User
von Gustl B. (gustl_b)


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Wo steht da was von inaktiv?

Johannes U. schrieb:
> (ok, vor 25 Jahren mal einen WLAN-Router ueber A gekauft, das Modell
> gab's sonst nirgends)

Das ist auch schon halb gelogen, denn:

Das Jahr 1998 war durch die Gründung von ersten internationalen Websites 
gekennzeichnet.

Also ich glaube da genau nix. Er hat einen Account und vielleicht von 
ein paar eher wenigen Jahren was dort gekauft.

von Johannes S. (Gast)


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hallo Leidensgenosse. Hier gab es vor einiger Zeit schonmal einen Thread 
von anderen die auch so einen Müll bekommen.
Das sind keine gehackten Kontos, da wird einfach wahllos auf eine 
Adresse bestellt und du kannst dich kaum dagegen wehren. Nach ein paar 
Tagen kommt üblicherweise eine Mahnung wg. offener Rechnung. Da ist eine 
0800 Nummer drauf die du anrufen kannst, Amazon guckt dann ob das von 
deinem Konto bestellt wurde. Wenn nicht, wird das ausgetragen und es ist 
Ruhe bis zum nächsten Paket.
Ich habe mittlerweile rund 10 Handyhüllen die ich nicht gebrauchen kann. 
Amazon guckt auf den Betrag der Artikel, und den Billgmüll kannst du 
behalten.
Vor zwei Tagen kam wieder ein Schreiben vom Inkassobüro weil die 
Pappnasen am Telefon die Sachen nicht immer richtig austragen. Dann habe 
ich wieder angerufen und musste mich etwas aufregen. Habe den 
Telefonkasper gefragt ob der Jeff nicht genug Kohle hat um das Problem 
in den Griff zu bekommen, da kam keine Antwort.
Zwei Stunden später kam der Amazon Bote, wieder Müll. Diesmal so ein 
langer Schaber mit Klingen, könnte man vielleicht gebrauchen. Aber 
nervig ist es allemale weil die Post vom Inkassobüro sofort zwei Wochen 
nach der Mahnung kommt.
Was ich nicht verstehe wieso diese Betrüger einfach auf Rechnung 
bestellen können. Angeblich dient diese Masche dazu das sich die Shops 
positive Wertungen verpassen können um dann später Kunden abzuzocken.

Noch mehr zu lesen:
Beitrag "Amazon, nicht bestellte Ware erhalten."
und du wirst viele andere Foren im Netz finden mit diesem Thema. Vor 
Weihnachten letzten Jahres war es ganz schlimm.

von Michael M. (michaelm)


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Ach Gustl, wir wollen hier doch keine Haare spalten, oder?

Er hat einen inaktiven Account, wahrscheinlich mehrere Jahre nicht 
angefasst. Ging mir auch schon so. Die Reaktion des/irgendeines 
Unternehmens ist, diesen aus Sicherheitsgründen zu sperren.
Alles wird gut... :-)

von Johannes S. (Gast)


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Das hat nichts mit dem Account zu tun. Da wird einfach deine Adresse 
missbraucht.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Was man auch schon gelesen oder gehört hat, ist das einige Händler so 
ihr Lager leer machen.

von Johannes U. (kampfradler)


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Vielleicht waehle ich die Variante:

Bitte um Abholung, bis dahin Anfallen von Kosten fuer die Lagerung..

von Harald W. (wilhelms)


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Johannes U. schrieb:

> Vielleicht waehle ich die Variante:
>
> Bitte um Abholung, bis dahin Anfallen von Kosten fuer die Lagerung..

Ich denke, diese Sache ist durchaus interessant für die Leser hier.
Du solltest Dich in diesem Thread wieder melden, wenn es was Neues gibt.

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Johannes U. schrieb:
> Aussen auf den Lieferungen ist natuerlich kein Absender angegeben,
> nur das Amazonlogo sagt mir ueberhaupt, in welcher Richtung zu suchen
> ist.

was meinst Du damit? Ein Amazon-Logo bedeutet rein gar nichts.

Und ein Paket ohne Absender ist unüblich. Gibt es wirklich nichts 
darauf? Was für ein Paketdienst war es denn? Ggf. ein Foto vom Paket mit 
Deiner Anschrift geschwärzt?

von Johannes U. (kampfradler)


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Edit: Muss vielleicht auch dazu sagen, dass ich schon aus Prinzip nie 
bei Amazon bestellen wuerde (abgesehen von dem Suendenfall vor zig 
Jahren), Amazon hat alleine schon was den Punkt 'Ausbeutung' angeht 
einen zu schlechten Ruf bei mir.
Aus anderen Gruenden lehne ich aber auch Paypal ab.

Ich tappe da wirklich komplett im Dunkeln:

Einerseits sehe ich immer wieder Transporter rumstehen/fahren, die fette 
Amazonlogos drupp haben, deshalb bin ich mangels eigener Erfahrung immer 
davon ausgegangen, dass die Klitsche ihren eigenen Lieferdienst 
aufgezogen haben muss (wie Flaschenpost etc)

Dann nach der Ausschlussmethode:
Eine Sache von ebaykleinanzeigen eingetuetet fuer DHL kam heute zeitlich 
unabhaengig von den anderen unerwuenschten lieferungen an.
DHL laesst sich also imho ausschliessen.

& Ja, wirklich nichts fuer das menschliche Auge ueber Amazon hinaus 
erkennbares was den Absender betrifft.

Jeweils 2 Aufkleber mit Barcodes und jeweils einer davon mit so nem 2D 
Pixelcode (kann ich aber nicht auslesen mangels Smartphone, was lustig 
ist, denn den karton hab ich vorsichtig zerstoerungsfrei geoeffnet und 
darin gefunden: Eine Smartphonehalterung ;) )

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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von Johannes U. (kampfradler)


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Meine Datenbasis besteht ansonsten was Amazon betrifft aus 
Sekundaerinformationen, da ich ab und zu recht viel fuer meine Nachbarn 
angenommen habe.

Da hatte ich auch stets den Eindruck, dass Amazon da seinen eigenen 
Lieferdienst laufen hat, iirc trugen die auch Oberbekleidung mit 
entsprechenden Logos drauf.
Konkret fuer die beiden kann ichs halt nicht sagen, da nicht von mir 
angenommen.

von Jörn-H. G. (joern_g)


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Externe Anbieter befreien auf diese Art ihre Lager von unverkäuflichem 
Ramsch, weil Entsorgung bei amazon wohl teurer ist, als es irgendwem 
wahllos zuzusenden.

https://www.wiwo.de/unternehmen/handel/dubiose-amazon-pakete-nicht-bestellt-und-doch-geliefert/23773462.html

jörn

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Johannes U. schrieb:
> Da hatte ich auch stets den Eindruck, dass Amazon da seinen eigenen
> Lieferdienst laufen hat, iirc trugen die auch Oberbekleidung mit
> entsprechenden Logos drauf.
Großstadt?

von Johannes U. (kampfradler)


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Eine eingebildete zumindest ;)

von Reinhard R. (reirawb)


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Hallo,

das scheint eine neue(?) Betrugsmasche zu sein, ist meiner Tochter im 
letzten Vierteljahr zweimal passiert. Da hat Jemand einen neuen Account 
mit der Adresse meiner Tochter angelegt und Sachen bestellt. Beim ersten 
Mal wurde die Bestellung an ein Postfach geliefert und meine Tochter hat 
erst mit der Mahnung, die ja an ihre Adresse ging, dem Betrug bemerkt. 
Sie hat dann Kontakt zu Amazon aufgenommen und dort wurde auch zu ihren 
Gunsten festgestellt, dass die Bestellung nicht von ihrem Konto ausging. 
Prallel dazu hat sie Anzeige bei der Polizei wegen Betrug erstattet, 
geht ja heute auch online. Ergebnis ist noch offen.

Letztes WE kam unbestellte Ware zu ihr nach Hause, wieder von einem 
anderen Account mit ihrer Adresse bestellt (der Erste wurde nach dem 
Vorfall lt. Amazon gelöscht). Amazon sagte zurückschicken.

Kann man aber auch garnichts im Vorfeld dagegen machen, nur immer 
hinterher anzeigen.

Reinhard

von A. S. (Gast)


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Johannes U. schrieb:
> Ich tappe da wirklich komplett im Dunkeln:

was sagt denn der Nachbar? Vielleicht weiss er noch, ob es DHL, Hermes, 
UPS, GLS, Amazon oder wie die alle heißen war.

Und auch in dem Paket ist kein Schreiben, keine Nachricht, NIX?

von Johannes U. (kampfradler)


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Werd ihn mal fragen, wenn ich ihne sehe.

und nein, auch in den Lieferungen nichts, nada, niente, was auf den 
eigentlichen Absender schliessen laesst.

Aber naja, nachdem ich bei der VZ und auch in einem entsprechenden Forum 
bei Heise nachgelesen habe, scheint es sich um eine Bewertungsmasche zu 
handeln...

Die meisten der ungewollt belieferten hoeren diesbezueglich nix von A.
Es scheint allerdings einige Wenige zu geben, die danach angemahnt 
werden, worauf man ja so richtig Bock hat.

Mistrauisch macht mich auch, da ich mich erinnere vor einigen Jahren mal 
was bei Heise(?) gelesen zu haben, danach hatte A ernsthaft darueber 
'nachgedacht' aus vorhandenen Nutzerprofilen heraus 'vorherzusagen' wer 
demnaechst was bestellt und das dann einfach schonmal ohne Bestellung 
loszuschicken...
Und wer auf solche kranken Gedanken kommt, dem ist eigentlich Alles 
zuzutrauen...

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Johannes U. schrieb:
> Mistrauisch macht mich auch, da ich mich erinnere vor einigen Jahren mal
> was bei Heise(?) gelesen zu haben, danach hatte A ernsthaft darueber
> 'nachgedacht' aus vorhandenen Nutzerprofilen heraus 'vorherzusagen' wer
> demnaechst was bestellt und das dann einfach schonmal ohne Bestellung
> loszuschicken...

Nicht nur nachgedacht sondern halten das Patent (meiner Ansicht nach 
dubiose Trivialpatente).

von Ralf K. (ralf-aus-ka)


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A. S. schrieb:
> was sagt denn der Nachbar? Vielleicht weiss er noch, ob es DHL, Hermes,
> UPS, GLS, Amazon oder wie die alle heißen war.
>
> Und auch in dem Paket ist kein Schreiben, keine Nachricht, NIX?

Ich hatte vor einigen Tagen über Ebay(!) bei einem deutschen, 
gewerblichen Anbieter eine Kleinigkeit bestellt. Das kam nach ein paar 
Tagen in einem Amazon-Umschlag ohne jegliche Angabe eines Absenders. Es 
war lediglich zu lesen "Ruecksendung an: Amazon Ruecksendezentrum ...". 
Innen liegend wie auch aufgedruckt etliche Strichcodes. Ausgeliefert 
wurde es von DHL laut Aufdruck.

Gruß, Ralf

von Jens B. (dasjens)


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Amazon ist ein Sauladen.
Bei mir wird abgebucht.
Account gecheckt (ewig nicht drin gewesen) ich hab nichts gebucht.
Account löschen geht nicht. Nichtmal mit deren Hilfe. Stattdessen kommt 
eine Mail, das der Account gesperrt wurde wegen verdächtigem Handelns...

Ich muss noch zur Bank das Abbuchen grundsätzlich zu stoppen.

von Jens B. (dasjens)


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Reinhard R. schrieb:
> Hallo,
..
> Prallel dazu hat sie Anzeige bei der Polizei wegen Betrug erstattet,
> geht ja heute auch online. Ergebnis ist noch offen.
>..

Nicht gut. Wegen Verdacht auf Betrug muss man die Anzeige stellen. Außer 
ihr seid euch 100% Sicher.

von Joachim B. (jar)


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Johannes U. schrieb:
> Hat von euch jemand Erfahrung mit diesen Dingen?
> Ratschlaege?

na ja, man kann unbestellte Ware bekommen, man darf sie nicht benutzen 
oder vernichten, so ein Rechtsanwalt, aber man muss sie aufheben und auf 
Verlangen, vom Eigentümer/Besitzer, keine Ahnung wie lange, raus- bzw. 
zurückgeben! (hat nur bei der Stromlieferung nicht funktioniert)
Man darf auch das Paket nicht öffnen um festzustellen das statt teurem 
PC o.ä. Ziegelsteine drin sind, wenn man öffnet dann unter guten Zeugen 
Beamte, Rechtsanwälte Notare, nicht verwandt oder verschwägert, nur dann 
kann man sicher sein das einem Austausch nicht unterstellt wird.

Ich habe gerade eine Mahnung auf dem Tisch mit Identitätsdiebstahl, mir 
wird die Rausgabe der Besteller email verweigert wegen Datenschutz. 
Anzeige bei der Polizei läuft, das Problem lt. Lieferdienst wurde an 
meine Adresse ausgeliefert, aber wir wissen ja wie das läuft in Corona 
Zeiten gibt es keine Unterschrift von mir und es wurden auch schon mal 
Waren vor der Haustür abgefangen zum Lieferzeitpunkt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jens B. schrieb:
> Nicht gut. Wegen Verdacht auf Betrug muss man die Anzeige stellen. Außer
> ihr seid euch 100% Sicher.

Egal. Sicherheit gibt erstxdie letztinstanzliche richterliche 
Entscheidung. Selbst Staatsanwälte ermitteln ausschließlich gegen 
Personen, die sie für unschuldig halten; sie klagen diese sogar an ...

von Ralf K. (ralf-aus-ka)


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Joachim B. schrieb:
> Man darf auch das Paket nicht öffnen um festzustellen das statt teurem
> PC o.ä. Ziegelsteine drin sind, wenn man öffnet dann unter guten Zeugen
> Beamte, Rechtsanwälte Notare, nicht verwandt oder verschwägert, nur dann
> kann man sicher sein das einem Austausch nicht unterstellt wird.

Ich würde keinesfalls ein unbekanntes Paket mit unbekanntem Inhalt in 
meine Wohnung nehmen. Wer weiß, was da drin ist. Verderbliche 
Lebensmittel wäre noch der harmlosere Fall.


> Anzeige bei der Polizei läuft, das Problem lt. Lieferdienst wurde an
> meine Adresse ausgeliefert, aber wir wissen ja wie das läuft in Corona
> Zeiten gibt es keine Unterschrift von mir und es wurden auch schon mal
> Waren vor der Haustür abgefangen zum Lieferzeitpunkt.

Du hast einen Empfang nicht quittiert. Ende der Diskussion.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Reinhard R. schrieb:
> Da hat Jemand einen neuen Account
> mit der Adresse meiner Tochter angelegt und Sachen bestellt.

Es gibt doch heutzutage im Personalausweis eine neue 
identifizierungsmethode, so dass man sich gegenüber von Webseiten als 
die Person identifizieren kann, die man auch ist.

Man müsste natürlich auch dafür sorgen dass diese Webseiten selbst 
identifiziert werden können und dahinter immer eine Person steht die 
dafür vollständig haftbar ist.

Aktuell ist es aber offenbar immer noch so dass die Verbrecher ihre 
Daten wohl vom Einwohnermeldeamt mit Kusshand bekommen, eMail kann man 
nicht nachvollziehen wer die geschickt hat, beim Telefon kann auch 
irgend wer anrufen und die Polizei kann offenbar auch nichts dagegen 
machen.

Ich finde dass dieses aktuelle System (eigentlich alle 
Kommunikationswege) extrem veraltet und unsicher ist.

von Joachim B. (jar)


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Ralf K. schrieb:
> Du hast einen Empfang nicht quittiert. Ende der Diskussion.

sehe ich ja genauso, trotzdem läuft erst mal alles!
Aussitzen ist also keine gute Idee..........

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Joachim B. schrieb:
> Johannes U. schrieb:
>> Hat von euch jemand Erfahrung mit diesen Dingen?
>> Ratschlaege?
>
> na ja, man kann unbestellte Ware bekommen, man darf sie nicht benutzen
> oder vernichten, so ein Rechtsanwalt,

Ach, ein Rechtsanwalt hat das gesagt.

Komisch, die Verbraucherzentralen sehen das anders:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001

>>> Auch wenn der Verkäufer mit Mails oder Briefen Druck ausübt,
>>> müssen Sie unbestellte Ware nicht zurückschicken. Sie dürfen
>>> den nicht bestellten Gegenstand grundsätzlich behalten und so
>>> benutzen, als würde er Ihnen gehören. Brauchen Sie die Ware
>>> nicht, können Sie sie auch schlicht entsorgen.

Und weißt du was? Es gibt sogar ein entsprechendes Gesetz. Na da wird 
dein Rechtsanwalt aber staunen wenn er den Paragraphen 
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html sieht.

Zu danken haben wir diesem Paragraphen, wie im Paragraph selber steht, 
der "bösen, bösen" EU, die das bereits 1997 beschlossen hat.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Ralf K. schrieb:
> Ich würde keinesfalls ein unbekanntes Paket mit unbekanntem Inhalt in
> meine Wohnung nehmen.

Bei den China-Sendungen steht teilweise drauf was drin ist, aber auch 
nicht immer.
Ich habe innerhalb von ein paar Wochen die selben Teile von 
verschiedenen Händlern bestellt. Die Tütchen kamen an, aber ich konnte 
die Sendungsnummern bei eBay zu keinem Tütchen zuordnen.
Erst als ich den Aufkleber (Thermopapier) mit etwas Wärme lösen konnte 
und ich den darunter liegenden original chinesischen Aufkleber sehen 
konnte, da war dann klar wer mir die Sendung geschickt hat.

Sehr oft gibt es aber keine Sendungsverfolgung und dann steht man da mit 
den identischen Produkten und hat keine Ahnung von wem die jetzt 
eigentlich waren.

Manchmal ist da so ein Kärtchen dabei, mit der Bitte den Händler gut zu 
bewerten. Leider weiß ich ja nicht wer der Händler eigentlich ist, steht 
ja nicht mit auf dem Kärtchen.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Joachim B. schrieb:
> Ralf K. schrieb:
>> Du hast einen Empfang nicht quittiert. Ende der Diskussion.
>
> sehe ich ja genauso, trotzdem läuft erst mal alles!
> Aussitzen ist also keine gute Idee..........

Also eigentlich ist es ja so dass sie dir beweisen müssen dass du dieses 
Konto eröffnet hast. Sie müssten die bei Amazon hinzugefügte 
eMail-Adresse dann einer Person zuordnen indem sie die ip und die 
Loginversuche zu einem Ort und einer Person zuordnen.

Wenn die Logins aus Indien, China oder einfach nicht aus deiner Gegend 
kommen, dann hat sich das ja schon erledigt.

von Joachim B. (jar)


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Hannes J. schrieb:
> Ach, ein Rechtsanwalt hat das gesagt.
>
> Komisch, die Verbraucherzentralen sehen das anders:

ja jeder (Anwalt) gibt nur MEINUNGEN ab, entscheiden tun Richter!

Es ist also kein Wunder wenn du 5 Anwälte befragst auch 5 Meinungen 
bekommst und keine muss gültig sein.
Wäre es nicht so wären 90% der Juristen arbeislos, so können alle prima 
von den Prozessen ihren Lebensunterhalt verdienen.

Hannes J. schrieb:
> Komisch, die Verbraucherzentralen sehen das anders:
> 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001

du musst natürlich auch zu Ende lesen

Welche Ausnahmen bei unbestellter Ware gibt es?
Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer 
Bestellung ausgegangen.

Ich nenne noch einen Ausnahmefall, Stromliefervertrag nach Kündigung der 
"Stromlieferung" ja so war der Vertrag der Flexstrom mal benannt, obwohl 
das Unsinn ist, man hat heute Energielieferverträge.
Egal, jeder der Energie geliefert bekommt unterschreibt doch nicht jede 
genutzte kWh, ferner wenn das Stromlieferung genannt wird dann wird der 
nicht bestellte Strom postwendend zurückgeschickt, das ist so weil ein 
Energielieferer Strom nicht abklemmen darf wenn der Anbieter wechselt.

Also muss man nach der Kündigung den Strom sprich die Energie auch 
weiter bezahlen bevor der neue Lieferant eintritt!

Dagegen wird man kaum einen Anwalt finden der eine Zahlungsverweigerung 
vertritt, jedenfalls ich fand keinen Anwalt. Alle Anwälte beharrten 
darauf das ich doch den "Strom" benutzt hatte.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Hannes J. schrieb:
> Und weißt du was? Es gibt sogar ein entsprechendes Gesetz. Na da wird
> dein Rechtsanwalt aber staunen wenn er den Paragraphen
> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html sieht.
Das Problem ist, das gilt nicht, wenn es sich um eine versehentliche 
Lieferung handelte. Jetzt beweis mal, dass die Gegenseite dir 
absichtlich die Sachen unbestellt zugeschickt hat.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Joachim B. schrieb:
> jedenfalls ich fand keinen Anwalt. Alle Anwälte beharrten
> darauf das ich doch den "Strom" benutzt hatte.

Du machst also aus dem dubiosen Spezialfall eines gekündigten Vertrages 
zur Stromlieferung und Aussagen von Anwälten zu diesem Spezialfall eine 
Verallgemeinerung für klassische, unverlangt zugesendete Ware? Und 
verkündest die hier? Ja ... [kopfschüttel]

https://www.vis.bayern.de/recht/werbung/unbestellte_waren.htm
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/unbestellte-ware-was-mache-ich-bloss-dem-zeug

von DAVID B. (bastler-david)


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https://www.youtube.com/watch?v=Y_oX96TrwCU

so was kahm vor einiger zeit schon im Fernsehen ist eine Betrugs Masche.

von Jens B. (dasjens)


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Percy N. schrieb:
> Jens B. schrieb:
>> Nicht gut. Wegen Verdacht auf Betrug muss man die Anzeige stellen. Außer
>> ihr seid euch 100% Sicher.
>
> Egal. Sicherheit gibt erstxdie letztinstanzliche richterliche
> Entscheidung. Selbst Staatsanwälte ermitteln ausschließlich gegen
> Personen, die sie für unschuldig halten; sie klagen diese sogar an ...

Es geht eher darum, daß der Gegner nix in der Hand hat dich anzupissen.
Zeige ich dich an wegen Betrug kannste u.u. gegen mich vorgehen, wenn es 
nicht stimmt.
War ein Tip von nem Anwalt den ich mal bekam, als ich eine andere 
Kanzlei angezeigt hatte ^^

von Simon (simonberlin)


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Johannes U. schrieb:
> Mistrauisch macht mich auch, da ich mich erinnere vor einigen Jahren mal
> was bei Heise(?) gelesen zu haben, danach hatte A ernsthaft darueber
> 'nachgedacht' aus vorhandenen Nutzerprofilen heraus 'vorherzusagen' wer
> demnaechst was bestellt und das dann einfach schonmal ohne Bestellung
> loszuschicken...
> Und wer auf solche kranken Gedanken kommt, dem ist eigentlich Alles
> zuzutrauen...

So wie in der Schlagseite schön dargestellt?

https://www.heise.de/ct/zcontent/14/10-hocmsmeta/1398534606959049/tn_Drohne_bg_SO.jpg

von (prx) A. K. (prx)


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Hannes J. schrieb:
> Und weißt du was? Es gibt sogar ein entsprechendes Gesetz. Na da wird
> dein Rechtsanwalt aber staunen wenn er den Paragraphen
> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html sieht.

Der Paragraph leidet zwar ein wenig unter Negationsinflation, aber 
Absatz (2) scheint anzudeuten, dass man umso besser dran ist, desto 
dümmer man ist.

von Johannes U. (kampfradler)


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Mike J. schrieb:
> Die Tütchen kamen an, aber ich konnte
> die Sendungsnummern bei eBay zu keinem Tütchen zuordnen.
> Erst als ich den Aufkleber (Thermopapier) mit etwas Wärme lösen konnte
> und ich den darunter liegenden original chinesischen Aufkleber sehen
> konnte, da war dann klar wer mir die Sendung geschickt hat.

Das ist bei Aliexpress ab einem gewissen Zeitpunkt zunehmend so 
geworden.
Aber man muss nicht Aufkleber porkeln.
Die Verpackung braucht man ja eh nicht mehr, also die Seite mit den 
uebereinandergepabbten Aufklebern ausschneiden und im Durchlicht einer 
starken Lampe betrachten.
Das reicht schon und ist weniger nervig, als zu versuchen einen 
Aufkleber beschaedigungsfrei vom darunterliegenden zu loesen.

von Johannes U. (kampfradler)


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Simon S. schrieb:

> 
https://www.heise.de/ct/zcontent/14/10-hocmsmeta/1398534606959049/tn_Drohne_bg_SO.jpg

Exakt das!
Gab auch nen Artikel dazu.
Dies war dann wohl die Illustration dazu.

von Dirk K. (millenniumpilot)


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Ihr habt es gut.
Ich bekomme nur die Mahnungen von Amazon und Schreiben vom Inkassobüro 
und keine Ware.
Auf dem Schreiben vom Inkasso stand sogar ein Jugendbett 200cmx 90 cm 
drauf.
Das muss doch irgendwo gelandet sein, sollen die sich bei dem melden....

Laut Amazon legen die Betrüger einfach ein neues Kundenkonto an und 
geben dabei nur Deinen Namen und Adresse an. Bank und Mail stimmen 
natürlich nicht. Daher erhält man auch regelmäßig die erste Mahnung per 
Mail nicht, das das Geld nicht abgebucht werden konnte.
Laut Mitarbeiter wird dieses neue Konto automatisch mit meinem eigenen 
Amazonkonto verbunden, alleine weil Name und Adresse übereinstimmt. Mein 
eigenes Konto an sich wurde nicht kompromittiert, weder wissen die 
Betrüger mein Passwort, noch tauchen die Bestellungen in der 
Bestellübersicht auf.
Frage an Amazon: Warum kann jemand ein neues Konto eröffnen und sofort 
ohne Verifizierung eine andere Lieferadresse angeben? Und warum 
verknüpfen die das sofort mit einem/meinen Konto?
Der Hinweis auf einen Fehler im System, das es diesen Betrüger so 
einfach gemacht wird, wurde ignoriert - Amazon könne nichts dafür. DOCH 
- können Sie!

Noch dubioser: ich sollte das NICHT der Polizei melden. Wahrscheinlich 
haben die Angst, das denen mal irgendeine Aufsichtsbehörde auf die 
Finger klopft.
Die wollen augenscheinlich nur viele neue Kunden, darum ist das 
Kontoeröffnen und Betrügen so einfach.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Aufbewahren, bis sich der rechtmäßige Eigentümer meldet.

wie will man beweisen, dass es den angedachten Empfänger erreicht hat?
Besonders dann, wenn heutzutage keiner mehr unterschreibt?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens B. schrieb:
> Es geht eher darum, daß der Gegner nix in der Hand hat dich anzupissen.
> Zeige ich dich an wegen Betrug kannste u.u. gegen mich vorgehen, wenn es
> nicht stimmt.
> War ein Tip von nem Anwalt den ich mal bekam, als ich eine andere
> Kanzlei angezeigt hatte ^^

Da hast Du ihn möglicherweise falsch verstanden. Du kannst Probleme 
bekommen, wenn Du unrichtige Tatsachrnbehauptungen aufstellst. Ob Deine 
rechtliche Bewertung zutrifft, ist dabei gleichgültig,  solange Du davon 
ausgehst, dass Deine Mitteilingen dem Anderen schaden könnten.
Wenn Du also zB Deine Nachbarin dadurch fürxDich zu gewinnen versuchst, 
dass Du ihrxerzählst, ihr Göttergatte habe eine Geliebte, dann gibtxrs 
Ärger, obwohl Ehebruch schon seit Jahren nicht mehr strafbar ist. Denn 
Ärger gibtxes auch, wenn Du ihr "nur" erzählst, er stelle einer Anderen 
nach, ohne Erfolg zu haben.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Ralf K. schrieb:
> Ich hatte vor einigen Tagen über Ebay(!) bei einem deutschen,
> gewerblichen Anbieter eine Kleinigkeit bestellt. Das kam nach ein paar
> Tagen in einem Amazon-Umschlag ohne jegliche Angabe eines Absenders.

Du hattest es bestellt, konntest den Inhalt zuordnen - alles gut!

Ich habe auf Aliexpress eine Tonerkartusche bestellt, laut Angebot 
Lieferung aus Deutschland. Wenige Tage später kam per Post ein Karton 
mit Amazon-Aufdruck, alles gut, der Inhalt passte zu meiner Bestellung. 
Angaben zum Absender oder ein Lieferschein = Fehlanzeige.

Mike J. schrieb:
> Bei den China-Sendungen steht teilweise drauf was drin ist, aber auch
> nicht immer.
> Ich habe innerhalb von ein paar Wochen die selben Teile von
> verschiedenen Händlern bestellt. Die Tütchen kamen an, aber ich konnte
> die Sendungsnummern bei eBay zu keinem Tütchen zuordnen.
> Erst als ich den Aufkleber (Thermopapier) mit etwas Wärme lösen konnte
> und ich den darunter liegenden original chinesischen Aufkleber sehen
> konnte, da war dann klar wer mir die Sendung geschickt hat.

Bei dem Zeug über Aliexpress habe ich bislang immer eine verwertbare 
Sendungsnummer gefunden. Ich schaue ein paar Tage nach Bestellung nach 
und speichere mir die genannte Sendungsnummer lokal ab. Ich führe seit 
Jahren ein Tabellenkalkulationsblatt, um den Kram nachzuverfolgen.

Johannes U. schrieb:
> Das ist bei Aliexpress ab einem gewissen Zeitpunkt zunehmend so
> geworden.
> Aber man muss nicht Aufkleber porkeln.
> Die Verpackung braucht man ja eh nicht mehr, also die Seite mit den
> uebereinandergepabbten Aufklebern ausschneiden und im Durchlicht einer
> starken Lampe betrachten.

Das geht besonders gut, wenn die Tüten schwarz oder zumindest auf der 
Innenseite schwarz beschichtet sind :-(

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Der Paragraph leidet zwar ein wenig unter Negationsinflation, aber
> Absatz (2) scheint anzudeuten, dass man umso besser dran ist, desto
> dümmer man ist.

Wobei der bezogene Artikel 9 der EU-Richtlinie deutlich eindeutiger ist:
1
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
2
3
[…]
4
5
- den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien,
6
  daß unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen
7
  erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als
8
  Zustimmung gilt.

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Wobei der bezogene Artikel 9 der EU-Richtlinie deutlich eindeutiger ist:

und wer will privat klagen vor den EU Gerichtshof weil das noch nicht in 
nationales Recht umgesetzt wurde?

Ich nicht......

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> du musst natürlich auch zu Ende lesen
>
> Welche Ausnahmen bei unbestellter Ware gibt es?
> Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer
> Bestellung ausgegangen.

Das ist auch die sichere Variante wie es Joachim handhabt. Das mit dem 
Irrtum des Händlers, wenn weil man dort schon mal Kunde war, ist genau 
dieser Fall. Das stand sogar in einer Zeitung zu den Gesetzen.

Dirk K. schrieb:
> Noch dubioser: ich sollte das NICHT der Polizei melden.

Das ist wirklich auffällig. Das könnte aber auch etwas mit dem unteren 
zu tun haben.

Dirk K. schrieb:
> Die wollen augenscheinlich nur viele neue Kunden, darum ist das
> Kontoeröffnen und Betrügen so einfach.

Es geht dem Konzern dabei nur um das herausdrängen von Konkurrenz, also 
um Marktmacht, Ereichen und Ausbau einer Monopolstellung. Wer legal oder 
über Betrug Waren von Amazon bezieht, wird gleiche Ware nicht bei einer 
Konkurrenz mehr kaufen und fällt dort als Umsatz weg.

von Johannes U. (kampfradler)


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Manfred P. schrieb:

> Johannes U. schrieb:
>> starken Lampe betrachten.
>
> Das geht besonders gut, wenn die Tüten schwarz oder zumindest auf der
> Innenseite schwarz beschichtet sind :-(

Ich sag ja starke Lampe :)

Also ich kenne nur innen schwarz beschichtete Verpackungen von Ali, die 
aussen hellgrau sind un insgesamt ziemlich flimmsig von der 
Materialstaerke her..
Wenn ich sowas hab, dann hat mir eine billige LED Funzel vom Flohmarkt 
oder meine ikea Schwanenhals LEDleuchte stets zur zufriedenheit gedient.
Der Leuchtkegel ist natuerlich nicht gross und Du musst die Lampe schon 
knatsch an die Innenseits druecken, dann die Stelle mit Barcode und 
TrackingID suchen, voila.
Probiers mal aus.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Wobei der bezogene Artikel 9 der EU-Richtlinie deutlich eindeutiger ist:

Keineswegs. Beachte "Gegenleistung".

Joachim B. schrieb:
> und wer will privat klagen vor den EU Gerichtshof weil das noch nicht in
> nationales Recht umgesetzt wurde?
Wurde es doch.
> Ich nicht......
Sapienzparoxysmus?

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Wobei der bezogene Artikel 9 der EU-Richtlinie deutlich eindeutiger ist:
>
> Keineswegs. Beachte "Gegenleistung".

Sehe ich nicht so, denn da steht nicht "von jedweder Gegenleistung 
befreien, es sei denn, er hätte können vermuten müssen, dass …". So ein 
Käse findet sich allerdings dann im deutschen Gesetzestext.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Sehe ich nicht so, denn da steht nicht "von jedweder Gegenleistung
> befreien, es sei denn, er hätte können vermuten müssen, dass …". So ein
> Käse findet sich allerdings dann im deutschen Gesetzestext.

Welche Gegenleistung ist denn Deiner Meinung nach nach deutschem Recht 
geschuldet?

Tatsächlich wird der Verbraucher durch § 241 a BGB besser gestellt, als 
es die FA-RL verlangt.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Welche Gegenleistung ist denn Deiner Meinung nach nach deutschem Recht
> geschuldet?

"Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, …"

Welche steht da nicht, das kann also alles mögliche sein.

Das ist meiner Meinung nach ein deutlicher Widerspruch zu "von 
jedeweder Gegenleistung freizustellen", denn dieses "jedwede" schließt 
auch den Fall aus, dass der Verbraucher das laut Meinung von irgendwem 
hätte "erkennen können" oder sogar erkannt hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Das ist meiner Meinung nach ein deutlicher Widerspruch zu "von jedeweder
> Gegenleistung freizustellen",

Gesetzliche Ansprüche stehen nicht im Synallagma, sind keine 
Gegenleistung. Wieso sollte auch zB die Pflicht, die Ware herauszugeben, 
eine Gegenleistung darstellen, und für welche Leistung?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Wieso sollte auch zB die Pflicht, die Ware herauszugeben, eine
> Gegenleistung darstellen

Sie beinhaltet die Pflicht, den Quark überhaupt erstmal entgegenzunehmen 
und aufzubewahren, statt das alles gleich in die Mülltonne zu entsorgen.

Das halte ich schon für eine Gegenleistung, wenn auch nicht finanzieller 
Art. Stell dir einfach vor, dir würde irgendwer einen Panzer unerwünscht 
zusenden, und der Gesetzgeber erwartet nun von dir, dass du diesen 
mindestens 14 Tage unversehrt aufbewahrst um dem "versehentlichen" 
Zusender die Gelegenheit zu geben, ihn da wieder abzuholen …

: Bearbeitet durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Sie beinhaltet die Pflicht, ...

Das beantwortet meine Frage nicht. Also: Was soll Leistung, was 
Gegenleistung sein?

Bedenke: es muss sich um ein Austauschverhältnis handeln!
Bedenke weiter: Ansprüche auf Gegenleistung beruhen auf Vertrag; hier 
aber ist von gesetzlichen Schuldverhältnissen die Rede.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Sie beinhaltet die Pflicht, den Quark überhaupt erstmal entgegenzunehmen
> und aufzubewahren, statt das alles gleich in die Mülltonne zu entsorgen.

die Antwort einer Anwältin war ich darf es nicht wegwerfen oder benutzen 
sondern muss es auf Verlangen rausgeben wenn ich Unbestelltes bekomme.

Jörg W. schrieb:
> dir würde irgendwer einen Panzer unerwünscht
> zusenden, und der Gesetzgeber erwartet nun von dir, dass du diesen
> mindestens 14 Tage unversehrt aufbewahrst um dem "versehentlichen"
> Zusender die Gelegenheit zu geben, ihn da wieder abzuholen …

da würde ich auch gerne die Juristen sehen die darüber entscheiden, nur 
wie kann man einen Panzer unerwünscht bekommen und annehmen?

Die Annahme kann durch Unterschrift oder Zeugenaussage vom Boten ja 
bestätigt werden, der Richter ist in der Beweiswürdigung ja frei, ob er 
es glaubt oder nicht und wenn er es glaubt hat man das an der Backe als 
ANGENOMMEN.

: Bearbeitet durch User
von Mike J. (linuxmint_user)


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Johannes U. schrieb:
> Der Leuchtkegel ist natuerlich nicht gross und Du musst die Lampe schon
> knatsch an die Innenseits druecken, dann die Stelle mit Barcode und
> TrackingID suchen, voila.
> Probiers mal aus.

Einen Teil der Nummer konnte ich ja mit Hilfe dieser Methode erkennen, 
aber die Plastikfolie war so komisch verklebt, so dass ich bei dem 
vorderen Teil der Nummer einfach keine Möglichkeit hatte es zu erkennen.

Das führte dann zur Erwärmung und langsamen abziehen des Aufklebers.
Da ich diesen Thermo-Aufkleber aber nicht so sehr warm machen konnte, 
ist er dann doch irgend wann aufgerissen. Es war aber noch so dass ich 
die vollständige Nummer sehen konnte.

Trotzdem ist dieses ganze Verfahren doof und umständlich, da kann man 
sich sicher eine bessere Methode ausdenken.


Von Amazon habe ich vor ein paar Jahren so ein Bluetooth-Headset 
gekauft, sonst nichts.

Als ich im Januar Zahnpasta für meine Katze gekauft bei eBay gekauft 
habe, da habe ich statt dessen so ein automatisches Raumspray per 
Amazon-Paket bekommen. Die haben Amazon scheinbar als Versandlager für 
sich genutzt und parallel ihr Zeug auch auf eBay verkauft.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> die Antwort einer Anwältin war ich darf es nicht wegwerfen oder benutzen
> sondern muss es auf Verlangen rausgeben wenn ich Unbestelltes bekomme.

Das kann durchaus zutreffen, sofern ein Fall des § 241 a II BGB vorlag.

Stell Dir vor, Du bestellst bei Batronix ein Rigol DS 1052 E. Geliefert 
wird versehentlich ein MSO 5354.

Ja. Ich kann verstehen. wenn Du das einfach behalten möchtest, ohne auch 
nur einen Cent zu bezahlen; schließlich hast Du das Dingen nicht 
bestellt, und das bestellte Gerät wurde bisher nicht geliefert ...

Nee,  is nich!

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> § 241 a II BGB

na klasse
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen

gegen wen?
der mir den Panzer unbestellt liefert, der kann das Geld einklagen wenn 
ich den verschrotte?
oder kann ich Geld verlangen für die Unterbringung?

Jörg W. schrieb:
> Stell dir einfach vor, dir würde irgendwer einen Panzer unerwünscht
> zusenden, und der Gesetzgeber erwartet nun von dir, dass du diesen
> mindestens 14 Tage unversehrt aufbewahrst um dem "versehentlichen"
> Zusender die Gelegenheit zu geben, ihn da wieder abzuholen …

und warum muss ich unbestellten Strom bezahlen den ich wieder 
zurückschicke?
Wie lagert man unbestellten Strom ein?

Man fragt sich ob Juristen wirklich nichts von Strom verstehen oder 
immer nur unzureichend antworten damit ihnen die Arbeit nie ausgeht?

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> gegen wen?
> der mir den Panzer unbestellt liefert, der kann das Geld einklagen wenn
> ich den verschrotte?
> oder kann ich Geld verlangen für die Unterbringung?

Seit wann stellt Rigol Panzer her?

Joachim B. schrieb:
> und warum muss ich unbestellten Strom bezahlen den ich wieder
> zurückschicke?
> Wie lagert man unbestellten Strom ein?
> Man fragt sich ob Juristen wirklich nichts von Strom verstehen oder
> immer nur unzureichend antworten damit ihnen die Arbeit nie ausgeht?

Man fragt sich hingegen nicht mehr, ob Du wirklich so 'ne Meise hast.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Seit wann stellt Rigol Panzer her?

Der Panzer wurde hier am 21.03.2021 um 00:30 eingeführt. Ein gepanzertes 
Oszi wäre vielleicht eine Produktidee.

Joachim B. schrieb:
> die Antwort einer Anwältin war ich darf es nicht wegwerfen oder benutzen
> sondern muss es auf Verlangen rausgeben wenn ich Unbestelltes bekomme.

Joachim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> § 241 a II BGB
>
> na klasse
> (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen

Es ist auch richtig so wie die Anwältin es sagte. Einen begründenden 
Paragraph hierzu hat Percy zitiert. Wenn also Unverlangtes kommt, ist 
man immer noch verpflichtet sich zu melden. Aber wenn keine Angaben zum 
Absender darauf zu finden sind, ist man nicht verpflichtet viel Mühe zu 
aufzuwenden es herauszufinden. Lange lagern braucht man es auch nicht. 
Der Zusendende muss für die kostenlose Abholung oder Zurücksendung 
sorgen. Wenn die Ware bis dahin untergeht, weil vielleicht das Haus 
mittlerweile abgebrannt ist oder Diebe alles ausgeräumt haben, hat er 
keinerlei Ansprüche.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Sie beinhaltet die Pflicht, ...
>
> Das beantwortet meine Frage nicht. Also: Was soll Leistung, was
> Gegenleistung sein?

Leistung: der unverlangt zugesandte Krempel

Gegenleistung: dessen Lagerung bei mir für irgendeine Zeit

Nun behaupte bitte nicht, eine Lagerung sei keine Leistung.

> Bedenke weiter: Ansprüche auf Gegenleistung beruhen auf Vertrag; hier
> aber ist von gesetzlichen Schuldverhältnissen die Rede.

Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand 
was unverlangt zusendet?

von A. S. (Gast)


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Johannes U. schrieb:
> und nein, auch in den Lieferungen nichts, nada, niente, was auf den
> eigentlichen Absender schliessen laesst.

Ja, kann ich heute bestätigen: Amazon Prime Lieferung durch 
Amazon-Fahrer direkt:
 * Amazon-Karton
 * Amazon-Prime-Paketband
 * Mein Name + Adresse mit jede Menge weitere kurzer Codes
 * ein 2D, ein 1-D Barcode
 * kein innenliegendes Begleitschreiben
 * nur das (bestellte) Produkt

Da kein (externer) Paketlieferdienst involviert ist, gibt es auch keinen 
"wirklichen" Absender. Das Paket-Band könnte prinzipiell vom Versender 
wiederverwendet worden sein, also den Karton anderweitig geöffnet.

von Joachim B. (jar)


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ändern wir gedaklich mal den Titel,
Unerwuenschte Stromlieferung

Dieter D. schrieb:
> Es ist auch richtig so wie die Anwältin es sagte. Einen begründenden
> Paragraph hierzu hat Percy zitiert. Wenn also Unverlangtes kommt, ist
> man immer noch verpflichtet sich zu melden.
> Aber wenn keine Angaben zum
> Absender darauf zu finden sind, ist man nicht verpflichtet viel Mühe zu
> aufzuwenden es herauszufinden.

das hätte ich wissen müssen als ich den Flexstromliefervertrag beendete!
Weil Flexstrom die Leitung nicht frei meldete konnte ein anderer 
Anbieter nicht einsteigen.
Ich fand keine Angaben wer den Strom liefert :) ist auch schwer ohne 
Absender.
Also hätte ich den Strom nicht bezahlen müssen, lagern ist auch 
schwierig.

> Lange lagern braucht man es auch nicht.
> Der Zusendende muss für die kostenlose Abholung oder Zurücksendung
> sorgen.

Ich habe den Strom also nicht gelagert sondern zurückgeschickt.......

Die Anwältin meinte aber ich hätte ja den Strom verbraucht und müsse so 
nach dem Ende des Flexstromliefervertrages Flexstrom weiter bezahlen bis 
der neue Anbieter einsteigen kann.

Ich bin gespannt wie der neue Anbieterwechsel ausgeht, ob das Spielchen 
von vorne losgeht, jetziger Anbieter meldet die Leitung nicht frei 
obwohl meine Kündigung angenommen wurde und ob der neue Versorger dann 
liefern kann weil der alte Anbieter meine Leitung ab dem Zeitpunkt frei 
gibt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> Unerwuenschte Stromlieferung

Bitte eröffne dafür einen separaten Thread, das sprengt den hier sonst 
völlig. (Am besten natürlich in einem Forum für Rechtsfragen.)

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jörg W. schrieb:
> Leistung: der unverlangt zugesandte Krempel
>
> Gegenleistung: dessen Lagerung bei mir für irgendeine Zeit
>
> Nun behaupte bitte nicht, eine Lagerung sei keine Leistung.
>
>> Bedenke weiter: Ansprüche auf Gegenleistung beruhen auf Vertrag; hier
>> aber ist von gesetzlichen Schuldverhältnissen die Rede.
>
> Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand
> was unverlangt zusendet?

Bitte SAUBER die Schuldverhältnisse trennen, dann ist § 241a BGB auch 
verständlich.

Abs. 1 stellt klar, dass Gegenansprüche aus dem VERTRAG nicht entstehen 
bei unbestellt zugegangenen Sachen. Bei einer wirklich bestellten Sache 
läge regelmäßig ein Kaufvertrag vor. Der Käufer wäre zur Abnahme der 
Sache und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (§ 433 Abs. 2 BGB). Die 
unbestellte Sache müsste also nicht erst abgenommen werden. Hier ist das 
Paket aber ungefragt beim TO schon gelandet. Kaufpreis muss er nicht 
zahlen, denn es bestehen keine VERTRAGLICHEN Pflichten.

§ 241a Abs. 2 BGB bitte auch lesen! Da werden GESETZLICHE Ansprüche 
insbesondere für den Fall nicht ausgeschlossen, dass die Sache für den 
Empfänger nicht bestimmt war und der Empfänger das erkannte oder 
erkennen konnte. Beispiel: Der Paketbote verwechselt den Empfänger und 
gibt das Paket mit einer wertvollen goldenen Uhr versehentlich beim 
Nachbarn ab. Der Nachbar erkennt anhand des Adressfeldes die 
Verwechslung, behält aber die Uhr.

Und nun? Ein Vertrag zwischen Versender und Nachbarn besteht nicht. 
Trotzdem soll in diesem Falle der Nachbar die goldene Uhr nicht behalten 
dürfen. Ist irgendwie logisch, oder? Darf er auch nicht behalten, denn 
er begeht eine Unterschlagung und daraus erwachsen eben auch 
zivilrechtliche GESETZLICHE Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz.

Nun dürfte es klar sein?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer Z. schrieb:
> Nun dürfte es klar sein?

Dahin gehe ich ja noch mit, aber der Passus "in der irrigen Vorstellung 
einer Bestellung erfolgte" eröffnet doch der Behauptung des Versenders, 
er hätte eben diese Vorstellung gehabt (und der Empfänger hätte dies 
bemerken können/müssen), Tür und Tor.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Jörg W. schrieb:
>>
>>> Sie beinhaltet die Pflicht, ...
>>
>> Das beantwortet meine Frage nicht. Also: Was soll Leistung, was
>> Gegenleistung sein?
>
> Leistung: der unverlangt zugesandte Krempel
> Gegenleistung: dessen Lagerung bei mir für irgendeine Zeit
> Nun behaupte bitte nicht, eine Lagerung sei keine Leistung.

Nein, das behaupte ich nicht. Aber aus mir unbekannten Gründen scheinst 
Du jede Leistung, die einem Gläubiger geschuldet wird, der selbst dem 
Schuldner eine Leistung erbracht hat, für eine Gegenleistung zu halten. 
Dem ist jedoch nicht so:

Wenn Du mir eines Deiner zahlreichen schönen Häuser vermietest, 
erwartest Du, dass ich irgendwann wieder auszuehen und Dir aufs Neue das 
Haus überlassen werde. Du wärest aber sicherlich ein ganz klein wenig 
unzufrieden, wenn ich nun behauptete, dies sei die Gegenleidtung für die 
vorangegsngdne Gebrauchsüberlassung. Du wirst vermutlich darauf 
bestehen, die vereinbarte Miete zu erhalten. Bemerkst Du den 
Unterschied?
Gut, machen wir es noch etwas deutlicher:
Wenn ich Dein Auto kaufe, möchtest Du als Gegenleistung für die 
Verschaffung von Besitz ind Eigentum an dem Wagen den Kaufpreis 
erhalten. Wenn ich bei der Abfahrt nicht nur Dir über den Fuß fahre, 
sonden auch noch den Gartenzaun demoliere, wirst Du sicherlich erwarten, 
dass ich nicht nur Schmerzensgeld und Heilkostenersatz leiste, sondern 
auch für die Reparatur des Zaunes Schadenersatz. Beides ist nicht die 
Gegenleistung für die Verschaffung  von Besitz und Eigentum am Auto.

Eigentlich sollte es unmittelbar einleuchten, dass die Gegenleistung für 
eine Leistung schwerlich in der Rückgewähr der Leistung bestehen kann.

Jörg W. schrieb:
> Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand
> was unverlangt zusendet?

Ich hatte schon einen Beispuelsfall gebildet, den Du vielleicht 
übersehen hast:

Percy N. schrieb:
> Stell Dir vor, Du bestellst bei Batronix ein Rigol DS 1052 E. Geliefert
> wird versehentlich ein MSO 5354.
> Ja. Ich kann verstehen. wenn Du das einfach behalten möchtest, ohne auch
> nur einen Cent zu bezahlen; schließlich hast Du das Dingen nicht
> bestellt, und das bestellte Gerät wurde bisher nicht geliefert ...

Das beantwortet allerdings nicht Deine Frage, also hier die eher 
technische Antwort: §§ 812 ff BGB, Kondiktionslage
Auch können Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis entstehen, 
§§ 985 ff BGB.

Hinsichtlich der Aufwendungen des Verbrauchers siehe etwa § 994 BGB.

Wieder darf es aussehen, wenn etwas bestellt, aber statt dessen ein 
preislich und qualitativ gleichwertiges aliud geliefert wird; zB der 
neue Transceiver wird mir schwarz eloxierter Front geliefert statt Alu 
gebürstet; oder statt des Scopes von Rigol wird ein vergleichbares von 
Siglent geliefert, weil der Händler gerade kein Rigol am Lager hatte und 
einem vermuteten dringenden Bedarf des Verbrauchers entsprechen wollte, 
Art 7 III FernAbsRL.

Andere Fallgruppe; Dir wird ein Paket irrtümlich zugestellt, dass 
eigentlich für den fünf Häuser weiter vor kurzer Zeit als Untermieter 
eingezogenen Jochen Wünsche bestimmt ist.

Oder, neuerdings angeblich recht häufig: der Paketzusteller wirft Dir 
einfach Sendungen für irgendwelche Nachbarn über den Zaun ...
Tatsächlich gab es das schon früher; ich selbst hatte im Posteingang 
meines Büros gelegentlich Sendungen für ein Kleinunternehmen, das ein 
paar Häuser weiter in einer Wohnung betrieben wurde; anscheinend hielt 
mich der Postbote für hinreichend zuverlässig, mir ungefragt seine 
Arbeit aufzubürden.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jörg W. schrieb:
> Dahin gehe ich ja noch mit, aber der Passus "in der irrigen Vorstellung
> einer Bestellung erfolgte" eröffnet doch der Behauptung des Versenders,
> er hätte eben diese Vorstellung gehabt (und der Empfänger hätte dies
> bemerken können/müssen), Tür und Tor.

Dafür hat der Versender aber die Beweislast, d.h. er muss erstmal 
darlegen und ggfls. beweisen, dass er (der Versender) sich bei der 
Bestellung geirrt hat und dies der Empfänger auch erkannt hat oder 
erkennen musste.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Dahin gehe ich ja noch mit

Warum das denn so plötzlich, da Du ja mit aller Kraft die Rücksendung 
für eine Genleistung halten willst?

Und was soll dann diese Frage?

Jörg W. schrieb:
>> Bedenke weiter: Ansprüche auf Gegenleistung beruhen auf Vertrag; hier
>> aber ist von gesetzlichen Schuldverhältnissen die Rede.
>
> Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand
> was unverlangt zusendet?

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Vielleicht noch etwas Historie dazu. Bevor es den § 241a BGB gab, war 
dieser Fall gesetzlich nirgendwo geregelt. Die Rechtsprechung hat es so 
behandelt, dass der Empfänger zwar verpflichet war, die unerwünscht 
zugesandte Sendung aufzuheben (Empfänger musste es also nicht 
zurücksenden), hierbei haftete der Empfänger für Verlust (nur) bei 
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (analog einer Haftung bei 
Gläubigerverzug).

Insoweit ist § 241a BGB ein echter Fortschritt. Soweit der Empfänger 
nicht bösgläubig im Sinne des Absatzes 2 ist, kann er mit der Sendung 
verfahren, wie er will, sie auch in den Müll werfen, verkaufen, 
benutzen...

Auf diese Weise sollen ja unredliche Versender davon abgehalten werden, 
ungefragt etwas zu schicken. Empfängern sollen in diesem Fall keine 
Pflichten erwachsen.

Es ist beileibe nicht alles schlecht, was die EU ausbrütet.

Ich persönlich wäre trotzdem vorsichtig und würde beispielsweise das 
Adress-Etikett ohne den Absender aufheben. Es muss erstmal der Versender 
den Kauf beweisen. Wenn ich das mit den gekaperten Amazon-Konten so 
lese, kann also der Adressaufkleber ohne Absender noch helfen bei der 
Darlegung des guten Glaubens.

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> (Am besten natürlich in einem Forum für Rechtsfragen.)

halte mich nicht für blöd, ich will nicht 100 verschiedene Antworten und 
vor Gericht auf die Schnauze fallen ;) Ich würde ja auch nie wieder 
Juristen fragen!

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Es ist beileibe nicht alles schlecht, was die EU ausbrütet.

Und der deutsche nationale Gesetzgeber geht noch über die Forderungen 
der FernAbsRL hinaus, was den Verbraucherschutz angeht: Art 9 
verpflichtet lediglich dazu, bloßer Untätigkeit des Verbrauchers keinen 
Erklärungswert beizumessen; 241 a BGB lässt aber auch eindeutige 
konkludente Zueignungshandlungen durch den Verbraucher für diesen 
folgenlos, solange er nur indolos gutgläubig ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> halte mich nicht für blöd,

Das lässt sich kaum vermeiden, wenn Du hier mindestens einmal pro 
Quartal den müden Scherz mit dem "alsbald zurückgeschickten Strom" 
anbringst.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Joachim B. schrieb:
> Ich habe den Strom also nicht gelagert sondern zurückgeschickt.......
>
> Die Anwältin meinte aber ich hätte ja den Strom verbraucht und müsse so
> nach dem Ende des Flexstromliefervertrages Flexstrom weiter bezahlen bis
> der neue Anbieter einsteigen kann.

Joachim B. schrieb:
> Ich würde ja auch nie wieder Juristen fragen!

Davor möchte ich auch verschont werden.

A propos: Von Deinem geschilderten Sachverhalt ausgehend hat Deine 
Anwältin Recht. Lasse sie bitte künftig trotzdem in Ruhe.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Wenn ich das mit den gekaperten Amazon-Konten so lese, kann also der
> Adressaufkleber ohne Absender noch helfen bei der Darlegung des guten
> Glaubens.

Hmm ...
Belegen ließe sich damit sicherlich, dass der Verbraucher nicht wissen 
konnte, bei wem er nicht geschuldete Nachforschungen hätte anstellen 
können.
Aber für bona fide dürfte wr nicht in der Beweislast stehen; vielmehr 
ist es Sache des Versenders, ihm bösen Glauben ( oder zumindest 
fahrlässige Gutgläubigkeit) nachzuweisen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Von Deinem geschilderten Sachverhalt ausgehend hat Deine Anwältin Recht.

Das hat sie ja auch gelernt!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Aber für bona fide dürfte wr nicht in der Beweislast stehen; vielmehr
> ist es Sache des Versenders, ihm bösen Glauben ( oder zumindest
> fahrlässige Gutgläubigkeit) nachzuweisen.

Das ist richtig und keine Sorge, darauf habe ich selbst schon 
hingewiesen.

Rainer Z. schrieb:
> Dafür hat der Versender aber die Beweislast, d.h. er muss erstmal
> darlegen und ggfls. beweisen, dass er (der Versender) sich bei der
> Bestellung geirrt hat und dies der Empfänger auch erkannt hat oder
> erkennen musste.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Das ist richtig und keine Sorge, darauf habe ich selbst schon
> hingewiesen.

Ja, aber dabei hast Du nicht gebrüllt, was dem Verständnis zuträglich zu 
sein scheint,  vgl

Rainer Z. schrieb:
> Darf er auch nicht behalten, denn er begeht eine Unterschlagung und
> daraus erwachsen eben auch zivilrechtliche GESETZLICHE Ansprüche auf
> Herausgabe, Schadensersatz.

;-)

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Das ist richtig und keine Sorge, darauf habe ich selbst schon
>> hingewiesen.
>
> Ja, aber dabei hast Du nicht gebrüllt, was dem Verständnis zuträglich zu
> sein scheint,  vgl
>
> Rainer Z. schrieb:
>> Darf er auch nicht behalten, denn er begeht eine Unterschlagung und
>> daraus erwachsen eben auch zivilrechtliche GESETZLICHE Ansprüche auf
>> Herausgabe, Schadensersatz.
>
> ;-)

Dies betraf den bösgläubigen Empfänger, die Rede in diesem Zitat ist 
deutlich von § 241a Abs. 2.

von Joachim B. (jar)


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Rainer Z. schrieb:
> A propos: Von Deinem geschilderten Sachverhalt ausgehend hat Deine
> Anwältin Recht. Lasse sie bitte künftig trotzdem in Ruhe.

hat sie nicht weil es defakto keine Stromlieferverträge geben dürfte, 
das wurde ja auch geändert in Energieliefervertrag. Strom kann auch 
nicht "verbraucht" werden auch da hat diese Anwältin unrecht gehabt, 
aber so ist das wenn man für Abitur Physik abwählen darf.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Dies betraf den bösgläubigen Empfänger, die Rede in diesem Zitat ist
> deutlich von § 241a Abs. 2.

Jupp, ist klar. Das war bei

Jörg W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Welche Gegenleistung ist denn Deiner Meinung nach nach deutschem Recht
>> geschuldet?
>
> "Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, …"
> Welche steht da nicht, das kann also alles mögliche sein.

nicht anders. Geholfen hat

Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>
>> Das ist meiner Meinung nach ein deutlicher Widerspruch zu "von jedeweder
>> Gegenleistung freizustellen",
>
> Gesetzliche Ansprüche stehen nicht im Synallagma, sind keine
> Gegenleistung. Wieso sollte auch zB die Pflicht, die Ware herauszugeben,
> eine Gegenleistung darstellen, und für welche Leistung?

und

Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>
>> Sie beinhaltet die Pflicht, ...
>
> Das beantwortet meine Frage nicht. Also: Was soll Leistung, was
> Gegenleistung sein?
> Bedenke: es muss sich um ein Austauschverhältnis handeln!
> Bedenke weiter: Ansprüche auf Gegenleistung beruhen auf Vertrag; hier
> aber ist von gesetzlichen Schuldverhältnissen die Rede.

wie auuch

Percy N. schrieb:
> Das kann durchaus zutreffen, sofern ein Fall des § 241 a II BGB vorlag.
> Stell Dir vor, Du bestellst bei Batronix ein Rigol DS 1052 E. Geliefert
> wird versehentlich ein MSO 5354.
> Ja. Ich kann verstehen. wenn Du das einfach behalten möchtest, ohne auch
> nur einen Cent zu bezahlen; schließlich hast Du das Dingen nicht
> bestellt, und das bestellte Gerät wurde bisher nicht geliefert ...
> Nee,  is nich!

überhaupt nichts, Beweis:

Jörg W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Jörg W. schrieb:
>>
>>> Sie beinhaltet die Pflicht, ...
>>
>> Das beantwortet meine Frage nicht. Also: Was soll Leistung, was
>> Gegenleistung sein?
>
> Leistung: der unverlangt zugesandte Krempel
> Gegenleistung: dessen Lagerung bei mir für irgendeine Zeit
> Nun behaupte bitte nicht, eine Lagerung sei keine Leistung.
>> Bedenke weiter: Ansprüche auf Gegenleistung beruhen auf Vertrag; hier
>> aber ist von gesetzlichen Schuldverhältnissen die Rede.
>
> Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand
> was unverlangt zusendet?

Die ausführliche Antwort darauf scheint nicht einmal zur Kenntnis 
genommen worden zu sein.
Mithin muss es wohl an der Lautstärke gelegen haben.

Wer mag, der kann aus beiden Umständen seine Schlüsse ziehen.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Joachim B. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> A propos: Von Deinem geschilderten Sachverhalt ausgehend hat Deine
>> Anwältin Recht. Lasse sie bitte künftig trotzdem in Ruhe.
>
> hat sie nicht weil es defakto keine Stromlieferverträge geben dürfte,
> das wurde ja auch geändert in Energieliefervertrag. Strom kann auch
> nicht "verbraucht" werden auch da hat diese Anwältin unrecht gehabt,
> aber so ist das wenn man für Abitur Physik abwählen darf.

Anekdote am Rande: Als der allererste Mensch in Deutschland Strom 
geklaut hat, indem er eine Leitung anzapfte, wurde er freigesprochen. 
Das Reichsgericht meinte, elektrische Energie sei keine "körperliche" 
Sache, die man stehlen könnte. Also läge rechtlich kein Diebstahl vor. 
Falsch, wie die Physiker unter euch (heute) wissen. Im StGB wurde es 
dann klarstellend geregelt. Guckst Du hier: § 248c StGB.

So, nun aber zu uns Beiden: Du erwartest also allen Ernstes, Du könntest 
elektrische Energie kostenfrei nutzen, ja? Kannst mir auch erklären, wie 
Du den Strom zurückgeschickt hast. Mit der Post?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Jupp, ist klar.

Okay, nun ist es mir auch klar.

Tja, nicht immer einfach...

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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A. S. schrieb:
> Da kein (externer) Paketlieferdienst involviert ist, gibt es auch keinen
> "wirklichen" Absender. Das Paket-Band könnte prinzipiell vom Versender
> wiederverwendet worden sein,

Übrigens dies gehört zu dem patentierten Verfahren "Methode und System 
zum antizipatorischen Paketversand". Der Patenthalter ist Amazon.

Rainer Z. schrieb:
> Kannst mir auch erklären, wie
> Du den Strom zurückgeschickt hast. Mit der Post?

Ganz einfach. Der Strom hat mindestens zwei Leiter. Einer ist der 
Hinleiter und der andere der Rückleiter. Er hat den Strom über den 
Rückleiter zurückgesendet. Er hat die zu ihm geflossenen Elektronen 
nicht behalten oder herausgefischt.
Bei Wechselstrom ist das ähnlich. Während jeder positiven Halbwelle hat 
er die Elektronen jeweils wieder zurückgeschickt und auch keine 
behalten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> hat sie nicht weil es defakto keine Stromlieferverträge geben dürfte,
> das wurde ja auch geändert in Energieliefervertrag. Strom kann auch
> nicht "verbraucht" werden auch da hat diese Anwältin unrecht gehabt,
> aber so ist das wenn man für Abitur Physik abwählen darf.

Magst Du Dich vielleicht ausnahmsweise auch einmal darüber aufregen, 
dass die Batterieverordnung sich (auch) auf Zellen bezieht? Das wäre 
doch einmal eine Innovation.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rainer Z. schrieb:
> Dies betraf den bösgläubigen Empfänger, die Rede in diesem Zitat ist
> deutlich von § 241a Abs. 2.

Wie beweist Du glaubhaft vor Gericht, ob Du ein bösgläubiger oder ein 
gutgläubiger Empfänger bist?

von Joachim B. (jar)


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Rainer Z. schrieb:
> ja? Kannst mir auch erklären, wie
> Du den Strom zurückgeschickt hast. Mit der Post?

über N den Neutraleiter bei Wechselstrom, bei Drehstrom gehts über die 
Phasen der Aussenleiter, schau dir die Spannungsverhältnisse an, wenn 
die eine Phase oben ist sind mindestens zur gleichen Zeit 2 Phasen 
tiefer und da Strom immer vom höheren Potenzial zum tieferen Potenzial 
fliesst..........

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Dieter D. schrieb:
> Er hat die zu ihm geflossenen Elektronen
> nicht behalten oder herausgefischt.

Das ist eine großartige Idee. Ich garantiere Dir, wenn Du Elektronen 
rausfischen und im Eimer sammeln könntest, kannst Du Dir des nächsten 
Physik-Nobelpreises sicher sein. Tu Dich mit Joachim B. zusammen beim 
Elektronenfischen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wie beweist Du glaubhaft vor Gericht, ob Du ein bösgläubiger oder ein
> gutgläubiger Empfänger bist?

Warum sollte das jemand wollen?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Dieter D. schrieb:
> Wie beweist Du glaubhaft vor Gericht, ob Du ein bösgläubiger oder ein
> gutgläubiger Empfänger bist?

Falsche Frage. Der Versender/Verkäufer muss meine Bösgläubigkeit 
beweisen.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Sehe ich nicht so, denn da steht nicht "von jedweder Gegenleistung
>> befreien, es sei denn, er hätte können vermuten müssen, dass …". So ein
>> Käse findet sich allerdings dann im deutschen Gesetzestext.
>
> Welche Gegenleistung ist denn Deiner Meinung nach nach deutschem Recht
> geschuldet?
>
> Tatsächlich wird der Verbraucher durch § 241 a BGB besser gestellt, als
> es die FA-RL verlangt.

"von jedweder Gegenleistung befreien" sagt implizit aus, dass der 
Versender eine Leistung (unwiderbringlich) erbracht hat. Dem Empfänger 
werden also Eigentumsrechte an dem Gegenstand gewährt. Dafür braucht er 
keinerlei Gegenleistung wie Bezahlung etc. entgegenbringen. Auch keine 
Einlagerung usw. Da ihm die Ware damit gehört, kann er mit ihr 
verfahren, wie er möchte.

Das führt natürlich zu neuen Problemen, nämlich in den Fällen, wo der 
"Beschenkte" die Ware auch nicht umsonst möchte. Andererseits würde ich 
sagen, dass der Begriff "Gegenleistung" auch impliziert, dass überhaupt 
eine tatsächliche Leistung vorlag, d.h. der gesendete Gegenstand einen 
Wert darstellt. D.h. auf Müll liese sich der Paragraph nicht anwenden.


Percy N. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Das ist meiner Meinung nach ein deutlicher Widerspruch zu "von jedeweder
>> Gegenleistung freizustellen",

> Gesetzliche Ansprüche stehen nicht im Synallagma, sind keine
> Gegenleistung. Wieso sollte auch zB die Pflicht, die Ware herauszugeben,
> eine Gegenleistung darstellen, und für welche Leistung?

Es bestehen eben keine Ansprüche ggü. dem "Beschenkten". Wie du richtig 
festgestellt hast, kann eine Herausgabe keine Gegenleistung sein. Eine 
Herausgabe würde aber gleichzeitig die ursprüngliche Leistung umkehren. 
Der Beschickte darf sie aber nach der Richtliche gegenleistungsfrei 
annehmen.

Also ich gebe Jörg da voll recht, die Richtlinie ist da deutlich 
eindeutiger als die deutsche Umsetzung.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Thorsten M. schrieb:
> D.h. auf Müll liese sich der Paragraph nicht anwenden.

Auch auf Müll anwendbar. Warum muss Leistung etwas Werthaltiges sein?

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Auch auf Müll anwendbar. Warum muss Leistung etwas Werthaltiges sein?

Leistung: bewusste und bezweckte Mehrung fremden Vermögens

von Percy N. (vox_bovi)


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Thorsten M. schrieb:
> Da ihm die Ware damit gehört,

Das ist eine recht kühne Behauptung.

Thorsten M. schrieb:
> Dem Empfänger werden also Eigentumsrechte an dem Gegenstand gewährt.

Wieso? Welcher gesetzliche Erwerbstatbestand soll erfüllt sein?

Thorsten M. schrieb:
> Es bestehen eben keine Ansprüche ggü. dem "Beschenkten".
Du irrst. Es bestehen keine vertraglichen Ansprüche. Über gesetzliche 
Schuldverhältnisse ist damit nichts gesagt.
> Wie du richtig
> festgestellt hast, kann eine Herausgabe keine Gegenleistung sein. Eine
> Herausgabe würde aber gleichzeitig die ursprüngliche Leistung umkehren.
Stimmt.
> Der Beschickte darf sie aber nach der Richtliche gegenleistungsfrei
> annehmen.
Und was sollte das mit möglichen gesetzlichen Ansprüchen zu tun haben, 
wenn es denn stimmte?

Thorsten M. schrieb:
> Also ich gebe Jörg da voll recht, die Richtlinie ist da deutlich
> eindeutiger als die deutsche Umsetzung.

Ja, das war schon weiter oben klar, dass Du die Zusammenhänge nicht 
verstehst.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Leistung: bewusste und bezweckte Mehrung fremden Vermögens

In §§ 812 ff. BGB wohl, aber im Schuldrecht? Da besteht Leistung in 
einen Tun, Dulden oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> In §§ 812 ff. BGB wohl, aber im Schuldrecht? Da besteht Leistung in
> einen Tun, Dulden oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.

Das liefe darauf hinaus, dass eine allfällige Rückabwicklung als 
Nichtleistungskondiktion abzuwickeln wäre. Willst Du das so?

Du drehst meiner Meinung nach § 241 BGB um:
§ 241 bestimmt, dass jedes Debitum eine Leistung ist, nicht jedoch, dass 
auch jede Leistung ein Debitum sein muss.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Du drehst meiner Meinung nach § 241 BGB um.

Den Widerspruch gibt es nicht, weil Schuldrecht und Bereicherungsrecht 
von unterschiedlichen Leistungsbegriffen ausgehen, die sich zudem nicht 
einander ausschließen müssen.

In § 241a BGB kommt es auf einen Vermögenswert der Leistung jedenfalls 
nicht an.

Sorry, aber auf meinen Mist sind die Leistungsbegriffe zu §§ 241 ff. und 
812 ff. BGB nicht gewachsen. Beschwer' Dich beim BGH. :))

: Bearbeitet durch User
von Thorsten M. (pappkamerad)


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Rainer Z. schrieb:
> Thorsten M. schrieb:
>> D.h. auf Müll liese sich der Paragraph nicht anwenden.
>
> Auch auf Müll anwendbar. Warum muss Leistung etwas Werthaltiges sein?

Scheinleistung ist natürlich nicht werthaltig :-)

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_(Recht)
"Im Schuldrecht (§§ 241 ff. BGB) bezeichnet Leistung ein Tun, Dulden 
oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld."

Der Begriff "Gegenleistung" in der Richtlinie geht bei der Lieferung 
also von einem Rechtsgeschäft aus, bei dem der Beschickte dem Versender 
normalerweise, also im Falle einer bestellten Leistung, etwas schulden 
würde.

Wenn wir vereinbaren, dass du einen Anhänger voll Sperrmüll in meinen 
Vorgarten kippen darfst, dann müsstest du mir was dafür zahlen. Mein 
Teil der Leistung wäre, dass du es abkippen darfst, dein Teil die 
Bezahlung. Umgekehrt, d.h. deine Leistung ist das Abladen des Mülls, 
meine Leistung eine etwaige Zahlungsannahme, funktioniert so nicht.

Percy N. schrieb:
> Thorsten M. schrieb:
>> Dem Empfänger werden also Eigentumsrechte an dem Gegenstand gewährt.
>
> Wieso? Welcher gesetzliche Erwerbstatbestand soll erfüllt sein?

Der Versender macht mit dem Versand dem Beschickten ein rechtskräftiges 
Angebot, welches letzterer ohne Gegenleistung annehmen kann. Eigentlich 
ganz einfach.

Das Gesetz geht von einem ganz normalen Rechtsgeschäft aus: Der Händler 
verkauft und verschickt die Ware, als Gegenleistung bezahlt der Käufer 
dafür. Das ist die Grundannahme in der Richtlinie/im Gesetz, welches nun 
definiert, dass wenn der Kunde eben nicht bestellt hat, er auch seinen 
Teil eines fiktiven regulären Rechtsgeschäfts nicht erfüllen muss. D.h. 
nicht bezahlen, trotzdem gehört ihm dann die Ware.

> dass Du die Zusammenhänge nicht verstehst.

Spieglein, Spieglein an der Wand...

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Den Widerspruch gibt es nicht, weil Schuldrecht und Bereicherungsrecht
> von unterschiedlichen Leistungsbegriffen ausgehen, die sich zudem nicht
> einander ausschließen müssen.
Das ist bisher Deine Behauptung. Dass in § 241 BGB die Beziehung 
Leistung - Schulderfüllung bijektiv sein soll, ergibt sich nicht aus dem 
Text. Woher nimmst Du das?
> In § 241a BGB kommt es auf einen Vermögenswert der Leistung jedenfalls
> nicht an.
Eine interessante Frage. Du schickst mir Deinen Problemmüll, den ich 
dann mühsam und kostenträchtig entsorgen muss. Leistung? Ich bin da eher 
bei § 826 BGB.
Letztes Jahrtausend haben manche Eigentümer von Lagerhallen böse 
Überraschungen erlebt: böse Menschen haben Hallen angemietet und 
tatsächlich für drei Monate den Mietzins entrichtet, dich dann aber 
nicht mehr bemerkbar gemacht. Bei Nachschau stellte sich dann heraus, 
dass die Hallen bis unter das Dach mit alten Autoreifen gefüllt waren.
> Sorry, aber auf meinen Mist sind die Leistungsbegriffe zu §§ 241 ff. und
> 812 ff. BGB nicht gewachsen.
Ein Grund mehr, sie nicht unhinterfragt zu übernehmen.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Thorsten M. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Thorsten M. schrieb:
>>> Dem Empfänger werden also Eigentumsrechte an dem Gegenstand gewährt.
>>
>> Wieso? Welcher gesetzliche Erwerbstatbestand soll erfüllt sein?
>
> Der Versender macht mit dem Versand dem Beschickten ein rechtskräftiges
> Angebot, welches letzterer ohne Gegenleistung annehmen kann. Eigentlich
> ganz einfach.

Ist leider noch komplizierter:

Der Empfänger wird nach h.M. formal nicht Eigentümer, außer er bezahlt 
die unbestellt empfangene Sache. Trotzdem kann er die Sache benutzen, 
wegwerfen, verkaufen wie ein Eigentümer. Wenn ein Dritter die Sache 
beschädigt, hat der Empfänger auch einen Schadensersatzanspruch.

Bitte einfach nicht wundern, ich musste selber schmunzeln.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Der Empfänger wird nach h.M. formal nicht Eigentümer, außer er bezahlt
> die unbestellt empfangene Sache.

Hast Du dazu mal einen link?
Ich denke gerade äußerst garstig an originären Erwerb ...

Unabhängig davon: wie sollte ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart 
worden sein?

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Trotz allem Wunschdenken hat die Anwältin dem TO einen sinnvollen Rat 
gegeben.

Es geht im Prinzip dabei um folgendes:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang
estellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die 
Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. 
Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr 
des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.

Die Änderung beinhaltet nur, das bei nichtbestellter Ware das Risiko 
weiterhin beim versendenden Unternehmen liegt. In dem Falle hat ein 
Gefahrenübergang nicht stattgefunden.

Im Gegensatz zu uns hier, kann mit großer Wahrscheinlichkeit die 
Anwältin in Juris die aktuellen Fälle nachsehen, wo von Seiten des 
Versenders ein bösgläubiger Empfänger erfolgreich geltend gemacht wurde.

Vielmehr entspricht das einer Kratlermentalität, wenn dem TO vorgehalten 
wird, er verhalte sich dumm, nur weil er sich korrekt verhält, indem er 
die Lieferung eine angemessene Zeit lagert auf Grund einer erstmals 
korrekten Irrtumsvermutung und wenn es mit wenig Aufwand verbunden ist, 
den Versender zu informieren versucht.

Wenn in der Zwischenzeit der Ware etwas zustoßen sollte, dann gibt es 
wegen des fehlenden Gefahrenübergangs keine Anspruchsgrundlage des 
Versenders gegen den Empfänger der nichtbestellten Ware.

Eigentlich müßte das beim Fundamt abgegeben werden, wenn man sich nicht 
selbst an den Absender wenden kann. Dem ehrlichen Empfänger 
nichtbestellter Ware stünde dann aber auch ein Finderlohn zu. Die 
Fundämter haben aber abgelehnt so etwas anzunehmen und zu bearbeiten. 
Wegen der Mehrkosten würden diese nur die Meldung des Fundgutes 
aufnehmen, aber die Ware würde beim Empfänger verbleiben.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Das ist bisher Deine Behauptung.

Schau in den Palandt. Nach meinem Verständnis haben die 
Leistungsbegriffe unterschiedliche Intentionen. Im Bereicherungsrecht 
kommt es auf die Abgrenzung von Leistungskondiktion und 
Nichtleistungskondiktion an, das spielt bei § 241a BGB keine Rolle.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Hast Du dazu mal einen link?

Palandt § 241a RN 6

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Rainer Z. schrieb:
> Bitte einfach nicht wundern, ich musste selber schmunzeln.

:-)


Dieter D. schrieb:
> Die Änderung beinhaltet nur, das bei nichtbestellter Ware das Risiko
> weiterhin beim versendenden Unternehmen liegt. In dem Falle hat ein
> Gefahrenübergang nicht stattgefunden.

Das umfasst halt insbesondere die Fälle, in denen die Lieferung aus 
Versehen erfolgt ist, also bspw. statt dem Dieter D. in Hausnummer 98 
dem Dieter D. in Haus Nummer 102 geliefert wurde.

Und schon sind die Gesetze zum Gefahrübergang ziemlich logisch...

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Palandt § 241a RN 6
Das ist strittig.
"
"b) Kritik (Casper, ZIP 2000, 1602, 1607; Berger, JuS 2001, 649, 651; 
Larenz/Wolf, AT BGB
§ 29 Rn. 68 f.):
- Gem. Art. 9 Fernabsatzrichtlinie ist Empfänger lediglich von 
Ansprüchen auf die
Gegenleistung freizuhalten
- Vor allem bei Zusendung höherwertiger Waren erscheint völliger 
Anspruchsverlust
unverhältnismäßig
- Rechtsschutz unvollkommen: rechtsunkundige Verbraucher zahlen, auch 
wenn
sie dazu nicht verpflichtet sind
c) Teil des Schrifttums daher für einschränkende Auslegung der Norm: nur 
Schutz vor
„Belästigung“ durch Zusendung unbestellter Ware, Empfänger soll sich 
aber nicht Wert
der Sache zueignen dürfen.
 Konsequenz: sobald Empfänger Sache tatsächlich nutzt oder 
weiterveräußert, schuldet
er nach dieser Auffassung (Berger, JuS 2001, 649, 651; Larenz/Wolf, AT 
BGB, § 29 Rn.
68 f.) Herausgabe und Schadensersatz gem. §§ 985 und 989, 990 BGB
Konstruktion: Aneignung sei konkludente Annahme eines Angebots – ähnlich 
wie
Bezahlung, die unstreitig Vertrag zustandebringt (Larenz/Wolf Rn. 68); 
nicht sehr
überzeugend, da Rechtsfolge dann eigentlich im Zustandekommen eines 
Kaufvertrages
bestünde, nicht in dem befürworteten Herausgabe- und 
Schadensersatzanspruch! "
"
Quelle:
Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010
 (§ 19 T2, 6.5.2010)
§ 19, Teil 2 Verbraucherschutz im BGB

Beachte: Bezahlung soll hier zwar die Aneignung belegen, ist aber 
keinesfalls conditio sine qua non!

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Dank der Angabe von Reiner zum Palland, war einer der Fälle schnell 
wieder zu finden.

https://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall06.pdf

Die unbestellte Ware endete hier mit:
Ergebnis: "V hat einen Anspruch gegen L auf Zahlung von EUR 89,- aus § 
433 Abs. 2 BGB"

Der Paragraph dient nur dazu den Empfänger unbestellter Waren vor der 
Willkür der unlauteren Geschäftsgebaren einzelner Unternehmen zu 
schützen.

von Percy N. (vox_bovi)


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@Rainer: ich denke, wir haben den Bereich, der für dieses Forum 
interessant sein könnte, inzwischen erschöpfend behandelt; der Rest 
dürfte eher von fachwissenschaftlicher Bedeutung sein.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> @Rainer: ich denke, wir haben den Bereich, der für dieses Forum
> interessant sein könnte, inzwischen erschöpfend behandelt;

Weitestgehend, da Offtopic, kann man das so sehen. Aber für den TO 
liegen da die Antworten zwischen den vielen Zeilen.

Johannes U. schrieb:
> In dem Fall hab ich ne mail an A Lux geschrieben und angesagt, dass sie
> mich bitte nicht mit Mahnungen fuer unbestellte Ware nerven sollen.

Nachdem Du bereits bei Amazon schon mal etwas bestellt hast, Dir keine 
Klimmzüge bei nichtbestellter Ware zugemutet werden können, war es genau 
richtig sich bei Amazon per Email zu melden das unbestellte Ware ankam. 
Damit liegt es an Amazon, ob diese Dir antworten und ggf. einen Code zum 
Rücksenden der Ware, Abholung machen oder vorziehen Dir die Ware zu 
belassen und sich die Arbeitszeit sparen, die eine weitere 
Beantwortung/Bearbeitung benötigen würde.

Im Rahmen des Marketings und KI-Bewertungen der Kundenmentalität gab es 
auch Forschungsprojekte, die dortige Führungskräfte im Rahmen der 
Doktor- oder Habilitationsarbeit durchführten. Zum Teste der 
Kundenzuverlässigkeit (Charaktereigenschaften ehrlich) wurden 
Falschlieferungen initiert um zu bestimmten Profilen eine genügend hohe 
Anzahl von Stichproben zu bekommen.
Darauf stieß ich beim Durchblättern einer Object & Research Proceedings 
Fachausgabe.

von Johannes U. (kampfradler)


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Dieter D. schrieb:

> Johannes U. schrieb:
>> In dem Fall hab ich ne mail an A Lux geschrieben und angesagt, dass sie
>> mich bitte nicht mit Mahnungen fuer unbestellte Ware nerven sollen.
>
> Nachdem Du bereits bei Amazon schon mal etwas bestellt hast, Dir keine
> Klimmzüge bei nichtbestellter Ware zugemutet werden können, war es genau
> richtig sich bei Amazon per Email zu melden das unbestellte Ware ankam.

Das hast Du jetzt falsch verstanden bzw zwei unterschiedliche 
Sachverhalte in einen Topf geworfen...

Die Mahnung kam irgendwann im Dez/Jan und bezog sich auf eine Sache, die 
weder bestellt und auch nicht geliefert wurde.
An der Stelle war das Einzige, was ich bekam diese Mahnung, worauf ich 
dann entsprechend reagierte.

Die beiden unbestellten Lieferungen jetzt vor diesem Wochenende..
Nun, ich muesste Hellsehen koennen, um jetzt zu sagen Amazon wird 
irgendwann versuchen etwas anzumahnen.
Man weiss es noch nicht.
Nach Allem was ich aber bis hierher gelesen habe, erklaert Amazon ja 
solche Vorgaenge entzoegen sich ihrer Kenntnis und erfolgten ohne ihr 
Zutun durch Haendler in betruegerischer (Bewertungs)Absicht.
Somit betrachte ich diesen Fall unverlangt zugesandter Ware einstweilen 
so:
Entweder ich sage denen Bescheid, weise darauf hin, dass ich nichts 
bestellt habe und stelle bis zur Abholung Lagergebuehren in Rechnung, 
sagen wir 5,- pro angefangenem Tag, zzgl einmalige Aufwandspauschale 
ueber 20,-
oder ich mache nix, werf den Krempel weg und sollte irgendwann ne 
Mahnung kommen, weise ich auch dann einfach daraufhin, dass nichts 
bestellt wurde, ein konkreter Versender nicht zu erkennen war, ich auch 
nicht verpflichtet bin einen solchen ausfindig zu machen und demzufolge 
den gelieferten Sch%%ss entsorgt habe.
Wenns mir passt bekommen sie dann vielleicht noch die Adresse der 
hiesigen Muellverbrennungsanlage.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Johannes U. schrieb:
> Das hast Du jetzt falsch verstanden bzw zwei unterschiedliche
> Sachverhalte in einen Topf geworfen...

Nur massiv texten gespart.

Eine kurze Email an Amazon reicht. Aufmachen kann keiner Verlangen. Du 
nimmst nur die Nummern beim Code, die drauf stehen, wenn da nicht mehr 
stehen sollte.

Stichworte: unbestellte Lieferung, aktuell ungeöffnet, nur diese Daten 
bekannt, kein Bedarf, in ca. 2 Wochen voraussichtlich entsorgen. Aus 
übertriebenen Pflichtbewußtsein heraus würdest Du diese Lieferung 
diesmal noch melden.
(Email gut aufheben)

Wenn Du Lagerungskosten geltend machst, kann die Gegenseite davon 
ausgehen, das Du die unbestellte Ware zuverlässig unversehrt aufhebst. 
Sollte man unterlassen.

Was man aber angeben könnte wäre, der Rücksendungsaufwand sei schwierig, 
weil für Abholung selten anzutreffen und  X km Fahrtwegkosten PKW mit 
ca. xx min Zeitaufwand würden mindestens anfallen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Bitte nicht wundern, dass ich mich am Nachmittag ausgeklinkt habe, ich 
wollte noch frische Luft schnappen.

Percy N. schrieb:
>> Palandt § 241a RN 6
> Das ist strittig.

Das habe ich nicht in Abrede gestellt, im Gegenteil schmunzele ich über 
diese Ansicht selber, wie schon gesagt.

Percy N. schrieb:
> @Rainer: ich denke, wir haben den Bereich, der für dieses Forum
> interessant sein könnte, inzwischen erschöpfend behandelt; der Rest
> dürfte eher von fachwissenschaftlicher Bedeutung sein.

In der Tat. Wirklich beurteilen können wir zudem einen Fall im Forum 
nie.

Dieter D. schrieb:
> Weitestgehend, da Offtopic, kann man das so sehen. Aber für den TO
> liegen da die Antworten zwischen den vielen Zeilen.

Wohl wahr. Aber siehe meine Zeile darüber. Im Forum hört der TO viele 
Meinungen, juristisch mal mehr, mal weniger qualifiziert. Und selbst das 
nur auf der Basis der Infos, die wir hier erhalten haben. Mehr geht 
nicht. Wer es genau wissen will, muss sich individuell anwaltlich 
beraten lassen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rainer Z. schrieb:
> Wer es genau wissen will, muss sich individuell anwaltlich
> beraten lassen.

Die günstigere Lösung wäre vielleicht einen Compliance Manager der Firma 
oder öffentlichen Arbeitgeber zu fragen, wo man arbeitet.

: Bearbeitet durch User
von Mike J. (linuxmint_user)


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Jörg W. schrieb:
> Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand
> was unverlangt zusendet?

Du musst dich um das Paket kümmern, benötigst Zeit, solltest dann also 
eine Bearbeitungsgebühr und anschließende Lagerungskosten berechnen.

Nichts ist im Leben umsonst und Fehler eben auch nicht.

Bei absichtlichen Fehlern die kriminelle Handlungen voraussetzen sollte 
man die Leute einknasten, denn ich mag es gar nicht dass andere Leute 
aus Bosheit meine Zeit verschwenden und mir Probleme bereiten.

Blöd nur dass unser Staat und die Unternehmen nichts dazu machen um 
solche Leute als normaler Bürger identifizieren zu können. Es scheint so 
als ob unser Staat die Kriminellen im Endeffekt schützt, indem er das 
Problem nicht beseitigt. Machbar wäre es, aber aus irgend einem Grund 
haben die Politiker daran kein Interesse.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jörg W. schrieb:
> Welches Schuldverhältnis soll denn für mich entstehen, wenn mir jemand
> was unverlangt zusendet?

Es könnte ja ein Zulieferer auf diese Art und Weise Deiner Familie und 
Dir iPhones zukommen lassen. Er verbucht es als Werbungskosten. Du hast 
Dich nicht gerührt und es einfach behalten. Schon mal auf solch Ideen 
gekommen?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Jupp, Fakten schaffen, alles zugeschickte behalten.
Zumindest dann, wenn man die Annahme nicht quittiert hat.

von Leon B. (bastler04)


Lesenswert?


von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Dass Händler ihren Überbestand mit einem Artikel pro Sendung
effektiv ausräumen können, halte ich für ein Gerücht.

Ich könnte verstehen, wenn in einem solchen Paket
plötzlich 10...20 Artikel drin wären, auch verschiedene.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Hier gibt's noch Erklär-VERSUCHE. Alles aus dem Reich der Spekulation.

https://www.merkur.de/wirtschaft/amazon-nicht-bestellte-pakete-sollten-empfaenger-jetzt-unbedingt-wissen-zr-11757812.html

Die Beschreibung der Sendung an den TO passt in das Schema.

Johannes U. schrieb:
> Aussen auf den Lieferungen ist natuerlich kein Absender angegeben,
> nur das Amazonlogo sagt mir ueberhaupt, in welcher Richtung zu suchen
> ist.

Im Merkur-Artikel heißt es: "Auch Amazon kann sich die Sendungen nicht 
erklären."

Da werden wir erst recht nicht wissen (können), wer das Paket schickte 
und warum.

TO, nimm zur Kenntnis, dass Du mit dem Paket machen kannst, was Du 
willst und schlaf wieder ruhig. Mit § 241a BGB hat Dir der Gesetzgeber 
eine sichere Rechtsposition verschafft.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Im Merkur-Artikel heißt es: "Auch Amazon kann sich die Sendungen nicht
> erklären."

Was den Merkur freilich nicht gehindert hat, wirre
 Spekulationen zu verbeiten:

"Einen Erklärversuch startet die Verbraucherzentrale. Händler aus 
Fernost eröffnen demnach möglicherweise einen Zweit-Account bei Amazon 
unter den Namen der Adressaten. Darüber wickeln sie dann den Verkauf von 
Artikeln ab. Ihr Vorteil: Die Artikel stiegen so im angezeigten 
Verkaufs-Ranking von Amazon. Obendrein seien positive Bewertungen des 
Artikels oder Shops möglich."

Wie soll das denn gehen?

"Eine andere Vermutung der Verbraucherschützer: Händler leeren auf diese 
Weise kostengünstig ihr gemietetes Lager bei Amazon. Statt ihre 
Ladenhüter teuer wieder gen China zu verschiffen, schicken sie sie 
einfach wahllos an willkürlich ausgepickte Adressen in Deutschland. Die 
Verbraucherzentrale schränkt ihren eigenen Erklärungsversuch gleich 
wieder ein: Diese Vorgehensweise komme eher bei Billigartikeln vor, 
nicht aber bei gut verkauften, teuren Smartphones, die bereits über 500 
Mal bewertet wurden."

Na, immerhin selbst bemerkt.

Das Phänomen bleibt also zunächst rätselhaft.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Rainer Z. schrieb:
> Die Beschreibung der Sendung an den TO passt in das Schema.
>
> Johannes U. schrieb:
>> Aussen auf den Lieferungen ist natuerlich kein Absender angegeben,
>> nur das Amazonlogo sagt mir ueberhaupt, in welcher Richtung zu suchen
>> ist.
>
> Im Merkur-Artikel heißt es: "Auch Amazon kann sich die Sendungen nicht
> erklären."

so fing das Corona-Virus an!!!

DAMIT verschicken die das!!!


;-)

von Joachim B. (jar)


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● Des I. schrieb:
> Dass Händler ihren Überbestand mit einem Artikel pro Sendung
> effektiv ausräumen können, halte ich für ein Gerücht.

noch nie bei Pollin Überraschungpakete bestellt?
Trafos kiloweise oder Kondensatorsortimente?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Joachim B. schrieb:
> noch nie bei Pollin Überraschungpakete bestellt?

Unterschied bestellt - UNbestellt?

Dämmert's?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> ● Des I. schrieb:
>> Dass Händler ihren Überbestand mit einem Artikel pro Sendung
>> effektiv ausräumen können, halte ich für ein Gerücht.
>
> noch nie bei Pollin Überraschungpakete bestellt?
> Trafos kiloweise oder Kondensatorsortimente?

Überraschungs"Pakete" stehen hier in der Strasse als Sperrmüll,
an Glascontainern oder an Feldwegen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Das Phänomen bleibt also zunächst rätselhaft.

"Auf das Gute muß man hoffen. Auf das Schlechte kann man sich 
verlassen."

Es ist auch möglich, das ruckgesendete Ware auf diese Art und Weise 
entsorgt wird. Den Händlern gelang eine Methode zu finden, das der Kunde 
nur einen Code bekommt, den er Aufklebt und beim Einsammeln durch Amazon 
kommt der andere Aufkleber mit der neuen Adresse auf das Paket. Der 
Händler erspart sich die lokalen Kosten der Entsorgung und auch 
Rücklieferung durch Zollgrenzen.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Dirk K. schrieb:
> Daher erhält man auch regelmäßig die erste Mahnung per
> Mail nicht,

Ob eine Mahnung per Email nach deutschem Recht überhaupt gültig ist darf 
m.E. bezweifelt werden. Denn die Beweislast des Zugangs liegt m.W. beim 
Gläubiger. Selbst mit einem einfachen Brief kann man den Zugang in den 
Briefkasten nicht nachweisen, auch nicht mit dem neuen Matrixcode (mit 
dem kann man nur verfolgen ob der Brief in der Empfängerzone 
eingetroffen ist, aber nicht ob er auch in den Briefkasten eingeworfen 
wurde).

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Ob eine Mahnung per Email nach deutschem Recht überhaupt gültig ist darf
> m.E. bezweifelt werden. Denn die Beweislast des Zugangs liegt m.W. beim
> Gläubiger.

Du verwechselst da etwas.

von Joachim B. (jar)


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Rainer Z. schrieb:
> Unterschied bestellt - UNbestellt?
>
> Dämmert's?

dämmerts dir was gewerbliche Sondermüllentsorgung kostet, da könnte man 
fast glauben das auch mal Unbestelltes irgendwo hin versendet wird......

Wenn nicht mal amazon erklären kann (oder erklären will?) wieso das 
passiert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> dämmerts dir was gewerbliche Sondermüllentsorgung kostet, da könnte man
> fast glauben das auch mal Unbestelltes irgendwo hin versendet wird......

Klar, deshalb verschickt jetzt Pollin Überraschungspakete anonym per 
Amazon.
Das ist selbst für Deine Üblichkeiten  etwas eigenwillig, finde ich.

von Johannes U. (kampfradler)


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Heute kam das naechste Geraffel von A

Deutlich kleiner, so dass es in den Briefkasten passte, dafuer mit einem 
gewissen Gewicht ausgestattet.
Ohne es gewogen zu haben, koennten Formfaktor und Masse auf sowas wie 
eine Powerbank oder ein Telephon4Smombies hindeuten.

Edit:
Papier wiegt auch...
Es ist ein DIN-A6 Notizbuch mit geschmacklosem Einband.
Naja, immerhin kein Plastik- oder Elektroschrott ;)

Rest wie bisher:
Nur der gebogene Strich auf der Verpackung weist auf Amazon hin, meine 
Adresse und dann noch Ein-Zwei 1D-Barcodes...

WTF?

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Na, spann uns nicht auf die Folter. Mach's auf oder willst Du bis 
Weihnachten warten? :))

von Johannes S. (Gast)


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Du stehst halt in irgendeiner Datenbank und die Bestellungen laufen 
automatisiert ab, da kann noch mehr kommen. Was mich immer noch wundert 
wieso die auf Rechnung bestellen können. Wenn du Glück hast, dann kommen 
keine Mahnungen und wenn du kein Amazon Konto hast, dann sollte auch nix 
abgebucht werden. Ich bekomme Mahnungen und muss die reklamieren, sonst 
kommen unfreundliche Briefe von Paigo.
Langsam nerven die mich auch und ich versuche mal einen 
Verbraucherschutz Verein zu finden die diese Fälle kennen.

von Johannes U. (kampfradler)


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na, hab ich doch, steht im EDIT:

Ein DIN-A6 Notizbuch..

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Johannes U. schrieb:
> na, hab ich doch, steht im EDIT:
>
> Ein DIN-A6 Notizbuch..

Sorry, alles gut! Das EDIT kannte ich noch nicht, als ich geschrieben 
habe. Hätte mal die Seite aktualisieren sollen, bevor ich geschrieben 
habe.

Das verfrühte Weihnachtsgeschenk ist nun bekannt, ein DIN-A6 
Notizbuch...

Finde ich auch sehr seltsam und kann mir daraus keinen Reim machen...

von Sven F. (doncarlos)


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Dann bring an deinem Briefkasten BK ein Hinweisschild an, dass du keine 
unbestellte Werbung oder Waren darin haben möchtest. Instruiere deine 
Nachbarn auch darüber.
Behalte deine Konten und Accounts im Auge, und wenn du einen bei Ama 
hast kannst du dort ja den Kd.Service dazu informieren oder befragen?
Die Polizei wird sowas eher nicht interessieren, also Vater Staat 
brauchste damit nicht zu belästigen?
Vllt. noch ne Überwachungskamera auf deinen BK mit Hinweis darauf an den 
BK.
Die Hausverwaltung u. Nachbarn darüber mal befragen, was man da noch 
machen könnte und ob die ähnliche Probleme haben?
Du wohnst in ner Großstadt in einem MFHs oder aufm Land?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Sven F. schrieb:
> Dann bring an deinem Briefkasten BK ein Hinweisschild an, dass du keine
> unbestellte Werbung oder Waren darin haben möchtest. Instruiere deine
> Nachbarn auch darüber.
> Behalte deine Konten und Accounts im Auge, und wenn du einen bei Ama
> hast kannst du dort ja den Kd.Service dazu informieren oder befragen?
> Die Polizei wird sowas eher nicht interessieren, also Vater Staat
> brauchste damit nicht zu belästigen?
> Vllt. noch ne Überwachungskamera auf deinen BK mit Hinweis darauf an den
> BK.
> Die Hausverwaltung u. Nachbarn darüber mal befragen, was man da noch
> machen könnte und ob die ähnliche Probleme haben?
> Du wohnst in ner Großstadt in einem MFHs oder aufm Land?

Soviel Aufwand gegen einen DIN A6 Notizbuch? Nee...

Außerdem: Aufkleber gegen Werbung ist generell okay, aber wie soll in 
diesem Fall der Brief- oder Paketzusteller wissen, was in der Verpackung 
ist und dass es unbestellt ist? Deswegen hätte auch eine 
Überwachungskamera keinen Effekt. Und Vorsicht, die Kamera darf nicht in 
den öffentlichen Bereich reichen.

Nachbarn mag der TO fragen, so wie es in diesem Forum für den 
Erfahrungsaustausch ein interessantes Thema ist. Und dass der TO ob 
dieser Vorgänge höchst irritiert ist, verstehe ich voll.

Polizei interessiert sich nicht, solange keine Straftat vorliegt (z.B. 
Geld für die unbestellten Sachen verlangt wird) oder eine Gefahrenlage 
besteht (gefährlicher Inhalt).

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Wenn solche Lieferungen zu häufig ankämen, hätte ich eine bereits 
gesendete Email so verfaßt bei der nur noch die Sendungsnummer, Datum 
und Datum der Emailmeldung in einer Zeile zu ergänzen bräuchte und 
wieder hin schicken würde.

von René H. (mumpel)


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Sven F. schrieb:
> Dann bring an deinem Briefkasten BK ein Hinweisschild an, dass du keine
> unbestellte Werbung oder Waren darin haben möchtest.

Rechtlich gilt der Hiweis nur für unpersonalisierte Post. 
Personalisierte Post muss eingeworfen werden, das ist der Grund weshalb 
viele Firmen Werbepost personalisieren.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Rechtlich gilt der Hiweis nur für unpersonalisierte Post.
> Personalisierte Post muss eingeworfen werden, das ist der Grund weshalb
> viele Firmen Werbepost personalisieren.

Derartige Sendungen kannn man mit dem Hinweis "Anbahme verweigert" in 
den nächsten Postkasten werfen.  Die DPAG wird das Altpapier zwar direkt 
entsorgen, aber die Dialogpost muss teurer werden, wenn sich solche 
Vorfälle häufen.

von Johannes U. (kampfradler)


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René H. schrieb:
> Sven F. schrieb:
>> Dann bring an deinem Briefkasten BK ein Hinweisschild an, dass du keine
>> unbestellte Werbung oder Waren darin haben möchtest.
>
> Rechtlich gilt der Hiweis nur für unpersonalisierte Post.
> Personalisierte Post muss eingeworfen werden, das ist der Grund weshalb
> viele Firmen Werbepost personalisieren.

Stimmt, zu meinem Leidwesen.

Selbstredend klebt da so ein Aufkleber gegen Reklame und 
selbstverstaendlich hilft er nicht gegen personalisierte Reklame.
Da kann man sich bestenfalls beim Absender beschweren oder - falls der 
Absender nicht erkennbar - dann eben bei dem, fuer den die Reklame 
gemacht wird.

von Joachim B. (jar)


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Johannes U. schrieb:
> Da kann man sich bestenfalls beim Absender beschweren oder

habe ich gemacht, ich schrieb denen das ich nie wieder bei ihnen 
bestelle (obwohl mir die Produkte gefallen) wenn ich weiter Werbung 
geschickt bekomme!

Das nervt, man muss sich mit beschäftigen, öffnen lesen, wegwerfen, im 
Papiermüll entsorgen für nichts, oder es werden Bedürfnisse geweckt die 
man nicht mal hatte weil alle Schränke schon voll sind!

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Briefkastentaugliche Post mit einem "Zurück an Absender"
in den gelben Briefkasten an der Strasse werfen.

Wir haben uns hier im Dorf mal mit etlichen Leuten zusammengetan
und diese Lotto-Werbung in den Briefkasten gedrückt,
als die vor so 10Jahren wirklich penetrant wurde.

"An die Bewohner des Hauses (Adresse)"

nach ca. einem viertel Jahr war Ruhe.

von Percy N. (vox_bovi)


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● Des I. schrieb:
> Briefkastentaugliche Post mit einem "Zurück an Absender"
> in den gelben Briefkasten an der Strasse werfen.

Bei der Versendungsart "Postwurf Spezial" dürfte eine Retoure 
unterbleiben. Möglicherweise hat die DPAG den Auftraggeber schlicht 
benachtichtigt.

Möglicherweise war aber auch lediglich die Werbeaktion ausgelaufen.

Gleichwohl halte ich die Taktik für zielführend, da sie für die DPAG 
Kosten verursacht, die letztendlich auf den Preis des entsprechenden 
Angebotes umgelegt werden müssen.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Hat man richtig Schererei mit dem Kram. Könnte eine neue Art der 
Abzockcke sein, weil die amazoneigenen Inkassofirmen dran verdienen - 
wenn man irgendwann genervt wegen 20€ aufgibt und denen das zahlt weil 
man sich nicht mehr aufregen will..

Beitrag "Aufwandsentschüdigung und Kostenüberhnahme für unnötige Briefe?"

von Percy N. (vox_bovi)


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von Johannes S. (Gast)


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So ein Aufriss wie in dem Thread diskutiert ist nicht mehr nötig, auf 
der Mahnung die zuerst kommt ist eine 0800 Nummer und die Amazonen 
kennen das Problem mittlerweile bestens und behandeln das sehr 
freundlich.
Es ist nur wegen der Menge nervig und die Fahrer tun mir leid die für 
diesen Billig Sch*ss da viele km unnütz rumgurken müssen, zusätzlich zu 
den schon immensen Liefermengen.

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