Aliexpress verspricht sich an die EU Garantiebedingungen von 2 Jahren zu halten, aber das ist nur wahr auf dem Papier. Realität ist eine Garantie von sage und schreibe 15 Tagen. Der Shop wird erstmal versuchen durch viele Mails alles auf die lange Bank zu schieben, und wenn nur eine Funktion nicht richtig funktioniert, einen kleinen Teilbetrag als Rückerstattung anbieten. Aber Achtung, wenn dann nach Liefereingang schon 15 Tage vergangen sind, wie in meinem Fall, so fehlt die Möglichkeit einen „open dispute“ zu starten, da dieser Button dann schon deaktiviert ist. Und das war’s dann in meinem Fall. Es ist schwierig, ein Produkt nach China zurückzugeben, daher versuchte mein Shop vor allem, keinen Cent zurückzuzahlen! Aber wenn der Shop sich schließlich nach vielen Nachrichten bereit erklärt Ihnen ein Viertel des Preises oder die Hälfte zu erstatten, so haben Sie nichts gewonnen, weil dieser berühmte "Open Dispute" -Button fehlt. Ajuf meine Rückmeldung „ Inaktiv“ kam als Antwort " Ich bedauere es sehr, dear friend. “ Mein fraglicher Shop heißt "Serve-BBetter Store", ist nur zu 80% als gut bewertet und sollte stattdessen "NO Serve-BadStore" heißen. Für mich ändert sich gerade meine Meinung zu Käufen in China: Gut möglich dass Aliexpress stillschweigend mit den shops eine Politik verfolgt die Garantiefälle sehr begrenzt. Eine agressive Geschäftspolitik erscheint möglich, denn China ist allgemeinein Verfechter ungleicher Partnerschaften. China first! Soll man durch Käufe aus Europa eine Diktatur unterstützen, die immer aggressiver gegenüber den Rechten der Nachbarländer vorgeht? Die Eroberung Taiwans ist für wann geplant? (Hongkong steht bereits unter dem Joch der Kommunistischen Partei) Wann werden wir an der Reihe sein, es nicht mehr zu wagen, uns solchen Absichten und Praktiken zu widersetzen? In jedem Fall werde ich meine Einkäufe auf sehr billige und auch hier kaum zu beschaffende Artikel zu beschränken, 10 oder 20 € , aber gerne diese auch woanders kaufen. Wann werden wir an der Reihe sein, es nicht zu wagen, uns solchen Absichten und Praktiken zu widersetzen? In jedem Fall werde ich meine Einkäufe auf diese billigen Artikel beschränken, 10 oder 20 € (diese nützlichen und billigen Artikel werden bei uns oft nicht gefunden) und wenn möglich woanders kaufen.
Man muss einen Disput sofort eröffnen, dann sind die Verkäufer auch wesentlich kulanter. Du bist auf die übliche Strategie der erfahrenen Verkäufer hereingefallen, dass erst mal verzögert wird, die haben das schon 100-fach versucht und sind oft damit erfolgreich.
ich habe die Woche meine EU-Gewährleistung nach 3 Monaten in Anspruch genommen. Obwohl man keinen Disput mehr eröffnen konnte. So bin ich vorgegangen, erstmal Bilder und Videos an den Verkäufer geschickt, den das nicht interessierte, kamen nur so Peace Smileys zurück, da er wusste die Zeit für den Dispute ist schon rum. Im Chat muss man 2 mal einen Frage über tabao stellen dann erscheint direkt über dem Eingabefeld, ein Feld zum Anklicken um mit einen Mitarbeiter zu Chaten. Dann direkt Bezug auf die EU Gewährleistung nehmen und sagen das ein Verkäufer nicht reagiert, dann wird man nach der Order-Nr. gefragt, die lesen sich dann kurz den Schriftverkehr durch ob das stimmt was man ihnen schreibt und veranlassen eine Rückerstattung. Der Verkäufer ist vollkommen außen vor. Da das Geld nie direkt an den Verkäufer geht sondern immer über Aliexpress, die werden das wahrscheinlich einfach von der nächsten Auszahlung an den Händler abziehen.
Einfach die Kreditkartenzahlung zurückgehen lassen
der Zeitraum wird aber begrenzt sein oder kann man das nach 1 Jahr immer noch tun?
Hier mal für alle Handy-Bestellungen. 1 Jahr Ersatzgarantie https://trade.aliexpress.com/issue/warranty/warrantyIntroduction.htm?warrantyType=exchangeOnly Gewährleistung für EU Bürger https://sale.aliexpress.com/__mobile/QnoLFBVfqY.htm
Hallo, habe das gleiche mit einen Inverter erlebt. Keine Garantieleistung nach 14 Tage, einfach abwimmeln. Ich kaufe auch nur noch Artikel bis max 10 Euro.
Ihr seid echte Spätmerker. Immer schön auf die EU schimpfen, aber nicht beachten, was in Europa in Sachen Verbraucherschutz und Schutz von Arbeitnehmerrechten, Natur etc. erreicht wurde.
Wenn sich die EU um vereinfachten Grenzverkehr kümmern würde, meinetwegen auch eine tatsächliche Garantieverlängerung, was aber gar nicht stimmt. von ursprünglich einem Jahr wurde das auf ein halbes Jahr reduziert, dann wär ja alles ok. Sie mischen sich aber in alles und jedes ein, was mit den eigentlichen Aufgaben so gut wie nix zu tun hat. Oft zitiertes Beispiel Bananenkrümmung. Back to Ali, ich hatte auch schon ein paar Fälle, die wurden jeweils recht kurzfristig zu meiner Zufriedenheit gelöst. Lediglich ein Fall ganz am Anfang, da fehlte die Hälfte der Bestellung und kam auch nicht mehr nach. Da erhielt ich keine Rückerstattung, war mir in dem Fall aber egal, das was fehlte wär eh nur nutzloser Beifang gewesen, der wahrscheinlich heute noch unberührt in der Kiste liegen würde. Für die gesamte Bestellung hätte man auch heute keine Steuer zahlen müssen. Aber demnächst wohl a Zehnerl Zoll an die EU.
Seine Gewährleistungsansprüche in China durchzusetzen wird schwer wenn du dich nicht an einen Plattformbetreiber wenden kannst. Ali drückt das eigentlich immer gegen den Anbieter durch, man muss aber Beweise liefern manchmal wollen Sie auch ein Video anstatt von Bildern.
1. der Thread ist vom Maerz 2021 - jetzt hat der TO garantiert keine Chance auf Garantie mehr 2. fuer die Kruemmung von Bananen gibt es keine Vorschrift https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._2257/94#Kritik 3. du meinst sicher die EU-Gurkenkruemmungsvorschrift, ja die gab es, die hat aber nicht die EU erfunden, sondern die Handelskonzerne haben diese Vorschrift so bei der EU bestellt und bekommen. Allerdings wurde 2009 diese Vorschrift abgeschafft. https://www.deutschlandfunk.de/mythen-der-eu-1-5-warum-europas-gurken-auch-ohne-verordnung-100.html Auch deutsche Politiker waren allerdings gegen die Abschaffung, wollten also weiterhin die Kruemmung der Gurken vorgeschrieben wissen, die Mehrheit scheint vernuenftiger gewesen zu sein.
:
Bearbeitet durch User
Uli S. schrieb: > meinetwegen auch eine tatsächliche Garantieverlängerung, was aber gar > nicht stimmt. > von ursprünglich einem Jahr wurde das auf ein halbes Jahr reduziert, > dann wär ja alles ok. Und auch das stimmt nicht. § 438 BGB: (1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren... ... im Übrigen in zwei Jahren. § 477 BGB: (1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Also zwei Jahre, nach einem Jahr Beweislastumkehr.
Diese Beweislastumkehr ist aber praktisch ein Ausschluss der Garantie, wenn du nicht irgendwie beweisen kannst, dass der Garantiefall schon beim Kauf bestand. Viel Glück dabei. Im übrigen war das bis vor kurzem bei nem halben Jahr.
:
Bearbeitet durch User
Uli S. schrieb: > Ausschluss der Garantie Wer Garantie und Gewährleistung nicht unterscheiden kann, sollte mit Beweislast garnicht erst anfangen.
Uli S. schrieb: > Diese Beweislastumkehr ist aber praktisch ein Ausschluss der Garantie, > wenn du nicht irgendwie beweisen kannst, dass der Garantiefall schon > beim Kauf bestand. Viel Glück dabei. Im übrigen war das bis vor kurzem > bei nem halben Jahr. Beweislast ist ein Grundprinzip im Zivilrecht. Wer etwas will, muss es auch beweisen können. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre. Ich verlange 1.000,00 Euro Schmerzensgeld für eine Ohrfeige, die Du mir nicht gegeben hast, aber Du sollst Deine Unschuld beweisen. Und bevor es die EU-Regelung gab: sechs Monate Gewährleistung und Beweislast beim KÄUFER! Hast Du in Deinem EU-Hass offenbar ausgeblendet.
Immerhin sind wir schon soweit, dass man bei Einkauf in China überhaupt über EU-Recht redet. Firmen- und Gerichtssitz von Alibaba ist Hangzhou, China.
Soul E. schrieb: > Immerhin sind wir schon soweit, dass man bei Einkauf in China überhaupt > über EU-Recht redet. Dummlall, EU-Recht ist gegen Anbieter aus Drittländern nicht anwendbar. > Firmen- und Gerichtssitz von Alibaba ist Hangzhou, China. Unwichtig, weil Ali* selbst garnichts verkauft. Ali ist Vermittler, Gewährleistungsansprüche sind gegen den Verkäufer zu richten, den man meist garnicht kennt. Vereinzelt bieten Chinahändler eine Garantie an. Ob man diese realistisch nutzen kann, sieht man, wenn es soweit ist und hofft, es nie probieren zu müssen. Realistisch: Es wird überwiegend Kleinkram für ein paar Euro gekauft, wo das Risiko überschaubar ist und die Preisdifferenz gegen lokale Versender das locker kompensiert. Guckt man andere Threads an, sind etliche Leute sogar zu faul, bei offensichtlichem Pfusch einen Dispute zu eröffenen, "sind doch nur 2,50€, ist mir zu viel Aufwand".
Manfred P. schrieb: > Dummlall, EU-Recht ist gegen Anbieter aus Drittländern nicht anwendbar. > >> Firmen- und Gerichtssitz von Alibaba ist Hangzhou, China. Ich glaube da eher eine feine Ironie von Soul E. erkannt zu haben...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.