Forum: Markt 15 Tage Garantie bei Aliexpress - Shop Serve-BBetter Store


von Günter H. (gnter_h520)


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Aliexpress verspricht sich an die EU Garantiebedingungen von 2 Jahren zu 
halten, aber das ist nur wahr auf dem Papier. Realität ist eine Garantie 
von sage und schreibe 15 Tagen. Der Shop wird erstmal versuchen durch 
viele Mails alles auf die lange Bank zu schieben, und wenn nur eine 
Funktion nicht richtig funktioniert, einen kleinen Teilbetrag als 
Rückerstattung anbieten.

Aber Achtung, wenn dann nach Liefereingang schon 15 Tage vergangen sind, 
wie in meinem Fall, so fehlt die  Möglichkeit einen „open dispute“ zu 
starten, da dieser Button dann schon deaktiviert ist. Und das war’s dann 
in meinem Fall.
Es ist schwierig, ein Produkt nach China zurückzugeben, daher versuchte 
mein Shop vor allem, keinen Cent zurückzuzahlen! Aber wenn der Shop sich 
schließlich nach vielen Nachrichten bereit erklärt Ihnen ein Viertel des 
Preises oder die Hälfte zu erstatten, so haben Sie nichts gewonnen, weil 
dieser berühmte "Open Dispute" -Button fehlt. Ajuf meine Rückmeldung „ 
Inaktiv“ kam als Antwort  " Ich bedauere es sehr, dear friend. “
Mein fraglicher Shop heißt "Serve-BBetter Store", ist nur zu 80% als gut 
bewertet und sollte stattdessen "NO Serve-BadStore" heißen.
Für mich ändert sich gerade meine Meinung zu Käufen in China: Gut 
möglich dass Aliexpress stillschweigend mit den shops eine Politik 
verfolgt die Garantiefälle sehr begrenzt. Eine agressive 
Geschäftspolitik erscheint möglich, denn China ist allgemeinein 
Verfechter ungleicher Partnerschaften. China first! Soll man durch Käufe 
aus Europa eine Diktatur unterstützen, die immer aggressiver gegenüber 
den Rechten der Nachbarländer vorgeht? Die Eroberung Taiwans ist für 
wann geplant? (Hongkong steht bereits unter dem Joch der Kommunistischen 
Partei)
Wann werden wir an der Reihe sein, es nicht mehr zu wagen, uns solchen 
Absichten und Praktiken zu widersetzen?
In jedem Fall werde ich meine Einkäufe auf sehr billige und auch hier 
kaum zu beschaffende Artikel zu  beschränken, 10 oder 20 € , aber gerne 
diese auch woanders kaufen.
Wann werden wir an der Reihe sein, es nicht zu wagen, uns solchen 
Absichten und Praktiken zu widersetzen?
In jedem Fall werde ich meine Einkäufe auf diese billigen Artikel 
beschränken, 10 oder 20 € (diese nützlichen und billigen Artikel werden 
bei uns oft nicht gefunden) und wenn möglich woanders kaufen.

von Stephan S. (uxdx)


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Man muss einen Disput sofort eröffnen, dann sind die Verkäufer auch 
wesentlich kulanter. Du bist auf die übliche Strategie der erfahrenen 
Verkäufer hereingefallen, dass erst mal verzögert wird, die haben das 
schon 100-fach versucht und sind oft damit erfolgreich.

von Thomas (kosmos)


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ich habe die Woche meine EU-Gewährleistung nach 3 Monaten in Anspruch 
genommen. Obwohl man keinen Disput mehr eröffnen konnte.

So bin ich vorgegangen, erstmal Bilder und Videos an den Verkäufer 
geschickt, den das nicht interessierte, kamen nur so Peace Smileys 
zurück, da er wusste die Zeit für den Dispute ist schon rum.

Im Chat muss man 2 mal einen Frage über tabao stellen dann erscheint 
direkt über dem Eingabefeld, ein Feld zum Anklicken um mit einen 
Mitarbeiter zu Chaten.

Dann direkt Bezug auf die EU Gewährleistung nehmen und sagen das ein 
Verkäufer nicht reagiert, dann wird man nach der Order-Nr. gefragt, die 
lesen sich dann kurz den Schriftverkehr durch ob das stimmt was man 
ihnen schreibt und veranlassen eine Rückerstattung. Der Verkäufer ist 
vollkommen außen vor. Da das Geld nie direkt an den Verkäufer geht 
sondern immer über Aliexpress, die werden das wahrscheinlich einfach von 
der nächsten Auszahlung an den Händler abziehen.

von Tim H. (tim_h33)


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Einfach die Kreditkartenzahlung zurückgehen lassen

von Thomas (kosmos)


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der Zeitraum wird aber begrenzt sein oder kann man das nach 1 Jahr immer 
noch tun?

von Thomas (kosmos)


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von Rainer B. (rainer_b637)


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Hallo, habe das gleiche mit einen Inverter erlebt.
Keine Garantieleistung nach 14 Tage, einfach abwimmeln.
Ich kaufe auch nur noch Artikel bis max 10 Euro.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ihr seid echte Spätmerker.

Immer schön auf die EU schimpfen, aber nicht beachten, was in Europa in 
Sachen Verbraucherschutz und Schutz von Arbeitnehmerrechten, Natur etc. 
erreicht wurde.

von Uli S. (uli12us)


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Wenn sich die EU um vereinfachten Grenzverkehr kümmern würde, 
meinetwegen auch eine tatsächliche Garantieverlängerung, was aber gar 
nicht stimmt.
von ursprünglich einem Jahr wurde das auf ein halbes Jahr reduziert, 
dann wär ja alles ok. Sie mischen sich aber in alles und jedes ein, was 
mit den eigentlichen Aufgaben so gut wie nix zu tun hat. Oft zitiertes 
Beispiel Bananenkrümmung.
Back to Ali, ich hatte auch schon ein paar Fälle, die wurden jeweils 
recht kurzfristig zu meiner Zufriedenheit gelöst. Lediglich ein Fall 
ganz am Anfang, da fehlte die Hälfte der Bestellung und kam auch nicht 
mehr nach.
Da erhielt ich keine Rückerstattung, war mir in dem Fall aber egal, das 
was fehlte wär eh nur nutzloser Beifang gewesen, der wahrscheinlich 
heute noch
unberührt in der Kiste liegen würde. Für die gesamte Bestellung hätte 
man auch heute keine Steuer zahlen müssen. Aber demnächst wohl a Zehnerl 
Zoll an die EU.

von Thomas (kosmos)


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Seine Gewährleistungsansprüche in China durchzusetzen wird schwer wenn 
du dich nicht an einen Plattformbetreiber wenden kannst. Ali drückt das 
eigentlich immer gegen den Anbieter durch, man muss aber Beweise liefern 
manchmal wollen Sie auch ein Video anstatt von Bildern.

von Wendels B. (wendelsberg)


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1. der Thread ist vom Maerz 2021 - jetzt hat der TO garantiert keine 
Chance auf Garantie mehr

2. fuer die Kruemmung von Bananen gibt es keine Vorschrift 
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._2257/94#Kritik

3. du meinst sicher die EU-Gurkenkruemmungsvorschrift, ja die gab es, 
die hat aber nicht die EU erfunden, sondern die Handelskonzerne haben 
diese Vorschrift so bei der EU bestellt und bekommen. Allerdings wurde 
2009 diese Vorschrift abgeschafft. 
https://www.deutschlandfunk.de/mythen-der-eu-1-5-warum-europas-gurken-auch-ohne-verordnung-100.html 
Auch deutsche Politiker waren allerdings gegen die Abschaffung, wollten 
also weiterhin die Kruemmung der Gurken vorgeschrieben wissen, die 
Mehrheit scheint vernuenftiger gewesen zu sein.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Uli S. schrieb:
> meinetwegen auch eine tatsächliche Garantieverlängerung, was aber gar
> nicht stimmt.
> von ursprünglich einem Jahr wurde das auf ein halbes Jahr reduziert,
> dann wär ja alles ok.

Und auch das stimmt nicht.

§ 438 BGB:
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren...
... im Übrigen in zwei Jahren.

§ 477 BGB:
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den 
Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so 
wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, 
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des 
mangelhaften Zustands unvereinbar.

Also zwei Jahre, nach einem Jahr Beweislastumkehr.

von Uli S. (uli12us)


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Diese Beweislastumkehr ist aber praktisch ein Ausschluss der Garantie, 
wenn du  nicht irgendwie beweisen kannst, dass der Garantiefall schon 
beim Kauf bestand. Viel Glück dabei. Im übrigen war das bis vor kurzem 
bei nem halben Jahr.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Uli S. schrieb:
> Ausschluss der Garantie

Wer Garantie und Gewährleistung nicht unterscheiden kann, sollte mit 
Beweislast garnicht erst anfangen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Uli S. schrieb:
> Diese Beweislastumkehr ist aber praktisch ein Ausschluss der Garantie,
> wenn du  nicht irgendwie beweisen kannst, dass der Garantiefall schon
> beim Kauf bestand. Viel Glück dabei. Im übrigen war das bis vor kurzem
> bei nem halben Jahr.

Beweislast ist ein Grundprinzip im Zivilrecht. Wer etwas will, muss es 
auch beweisen können. Wäre ja noch schöner, wenn es anders wäre. Ich 
verlange 1.000,00 Euro Schmerzensgeld für eine Ohrfeige, die Du mir 
nicht gegeben hast, aber Du sollst Deine Unschuld beweisen.

Und bevor es die EU-Regelung gab: sechs Monate Gewährleistung und 
Beweislast beim KÄUFER!

Hast Du in Deinem EU-Hass offenbar ausgeblendet.

von Ge L. (Gast)


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Immerhin sind wir schon soweit, dass man bei Einkauf in China überhaupt 
über EU-Recht redet. Firmen- und Gerichtssitz von Alibaba ist Hangzhou, 
China.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Soul E. schrieb:
> Immerhin sind wir schon soweit, dass man bei Einkauf in China überhaupt
> über EU-Recht redet.

Dummlall, EU-Recht ist gegen Anbieter aus Drittländern nicht anwendbar.

> Firmen- und Gerichtssitz von Alibaba ist Hangzhou, China.

Unwichtig, weil Ali* selbst garnichts verkauft. Ali ist Vermittler, 
Gewährleistungsansprüche sind gegen den Verkäufer zu richten, den man 
meist garnicht kennt.

Vereinzelt bieten Chinahändler eine Garantie an. Ob man diese 
realistisch nutzen kann, sieht man, wenn es soweit ist und hofft, es nie 
probieren zu müssen.

Realistisch: Es wird überwiegend Kleinkram für ein paar Euro gekauft, wo 
das Risiko überschaubar ist und die Preisdifferenz gegen lokale 
Versender das locker kompensiert.

Guckt man andere Threads an, sind etliche Leute sogar zu faul, bei 
offensichtlichem Pfusch einen Dispute zu eröffenen, "sind doch nur 
2,50€, ist mir zu viel Aufwand".

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Manfred P. schrieb:
> Dummlall, EU-Recht ist gegen Anbieter aus Drittländern nicht anwendbar.
>
>> Firmen- und Gerichtssitz von Alibaba ist Hangzhou, China.

Ich glaube da eher eine feine Ironie von Soul E. erkannt zu haben...

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