Es gab hier ein paar Beiträge die relativ ähnliche Fragestellungen haben deswegen dachte ich mir ich Frage einfach mal. Bei mir hatte meine HV bei Einzug(2018) einen Warmwasserzäher v. Brunata Metrona eingebaut dessen Eichfrist im gleichen Jahr abgelaufen war. Der war also noch ca. 1.5 Monate geeicht und ist nun über 3 Jahre im Jahr 2021 über der Eichfrist. Es werden keine Werte mehr angezeigt und dieser scheint defekt zu sein. Laut Brunata Metrona wurde der Verbrauch aber kontinuierlich auch nach der Eichfrist gemessen und im "Eprom??" gespeichert. Nun hat mein Vermieter kein Interesse sich um die Ablesung uz kümmern da auch zu ISTA gewechselt wurde und will lieber schätzen. Der Zähler hat eine optische Schnittstelle welche mit einer speziellen Software die Brunata Metrona geheim halten will ausgelesen werden kann. Gibt es einen Techniker oder Gutachter in Berlin der den Elektronischer Messkapselzähler star/pus Typ 8 auslesen kann bzw. das Display wieder so einstellt das ein Wert angezeigt wird?
Christian W. schrieb: > Der > war also noch ca. 1.5 Monate geeicht und ist nun über 3 Jahre im Jahr > 2021 über der Eichfrist. Brunata selbst schreibt dazu: Heizkostenverteiler und Rauchmelder Heizkostenverteiler und Rauchmelder werden ausgetauscht, wenn die Kapazität der Batterielaufzeit (10 Jahre) in diesen Geräten fast erreicht ist. Wasser- und Wärmezähler Das Eichgesetz schreibt vor, dass nur geeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr verwendet werden dürfen. Die Eichordnung sieht vor, dass die Eichgültigkeit bei mechanischen Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei Warmwasserzählern, bei Wärme- und Kältezählern nach 5 Jahren abläuft. Grund hierfür ist die zunehmende Verkalkung und Verschmutzung der Zähler. Nach dieser Zeit kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die zulässigen Fehlertoleranzen (Verkehrsfehlergrenzen) noch eingehalten werden. Die Verwendung ungeeichter Zähler im geschäftlichen Verkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden. Vielleicht sollte man den Vermieter mal auf die Gesetzeslage hinweisen. Christian W. schrieb: > Gibt es einen Techniker oder Gutachter in Berlin der den Elektronischer > Messkapselzähler star/pus Typ 8 auslesen kann bzw. das Display wieder so > einstellt das ein Wert angezeigt wird? Was soll das bringen? Danach ist der Zähler ja immer noch nicht neu geeicht. Allenfalls könntest du die Gültigkeit der in den zurückliegenden Jahren erfolgten Berechnungen anzweifeln. Das dürfte sich aber erst lohnen, wenn die berechneten Beträge sehr viel höher als der Durchschnitt der vorhergehenden Jahre sind. Auch ein Gericht kann nämlich schätzen, und ein Bußgeldbescheid für den Vermieter bringt DIR kein Geld.
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