Hallo! Gibt es schon erste Informationen, wann wieder Amateurfunkprüfungen durch die BNetzA abgenommen werden? Beim Flugfunk werden diese ja, unter relativ strengen Vorgaben, wieder durchgeführt. Danke!
funker1 schrieb: > Gibt es schon erste Informationen, wann wieder Amateurfunkprüfungen > durch die BNetzA abgenommen werden? Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht. Also mal beim DARC, vielleicht eher beim lokalen Distrikt als beim Bundesvorstand, nachfragen, welche Möglichkeiten derzeit bestehen die Prüfung abzulegen. https://www.darc.de/der-club/distrikte/ Ansonsten läuft alles noch unter Coronabedingungen, was Veranstaltungen in Vereins-Funkräumen etc. betrifft.
Seit wann darf der DARC hoheitliche Aufgaben wahrnehmen????
Fpgakuechle K. schrieb: > Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein > Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht. > Also mal beim DARC, vielleicht eher beim lokalen Distrikt als beim > Bundesvorstand, nachfragen, welche Möglichkeiten derzeit bestehen die > Prüfung abzulegen. https://www.darc.de/der-club/distrikte/ Das wär mir neu? Der DARC hat auf eine Anfrage vor einigen Wochen diese Möglichkeit nicht erwähnt. Bisher war die einzige Möglichkeit, über die ARRL die amerikanische "Extra" abzulegen und dann bei der BNETZA umwandeln zu lassen.
So ist es! Im aktuellen Funktelegramm (5/21) ist sogar zu lesen, dass der DARC seitens AJW-Referat und von diversen Ausbildern angesprochen wurde, da diese bereits prüfungsreife Anwärter in der Pipeline haben aber nicht geprüft werden können. Der DARC hat es unterlassen dieses Anliegen an die Bundesnetzagentur weiterzutragen. Statt dessen hat sich dann der RTA dazu erbarmt, bei der BNetzA anzufragen, Online-Prüfungen anzubieten.
Sehr schade. Ich hätte vom DARC erwartet, das er hier verwaltungsrechtlich nachhilft. Prüfungen fliegerischer Natur wurden von der Regierung (oder Verwaltungsapperat?) explizit als Ausnahme genannt. Hier hätte man den Hebel ansetzen können. Ein passendes Hygienekonzept hat die BNetzA schon seit ziemlich langer Zeit. Das wäre kein Gegenargument mehr. Als ich letzten November die E-Prüfung abgelegt hatte, war das alles kein Problem.
funker1 schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: >> Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein >> Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht. >> Also mal beim DARC, vielleicht eher beim lokalen Distrikt als beim >> Bundesvorstand, nachfragen, welche Möglichkeiten derzeit bestehen die >> Prüfung abzulegen. https://www.darc.de/der-club/distrikte/ > > Das wär mir neu? Der DARC hat auf eine Anfrage vor einigen Wochen diese > Möglichkeit nicht erwähnt. Ist ja auch keine eigene Möglichkeit für die Allgemeinheit, sondern hat sich meines Wissens daraus ergeben, das der Geprüfte eine IT-Administrative Funktion beim DARC aufnahm und dazu die 'Mitgliedschaft bei den Funkamateuren' 'Impressumstechnisch' erforderlich wurde. Also wurde die Prüfung anhand der öffentlich zugänglich Prüfungsfragen und -ordnung abgehalten und das Ergebnis an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Wie bereits geschrieben, einfach mal bei der Distriktleitung nachfragen.
Fpgakuechle K. schrieb: > Ist ja auch keine eigene Möglichkeit für die Allgemeinheit, sondern hat > sich meines Wissens daraus ergeben, das der Geprüfte eine > IT-Administrative Funktion beim DARC aufnahm und dazu die > 'Mitgliedschaft bei den Funkamateuren' 'Impressumstechnisch' > erforderlich wurde. Also wurde die Prüfung anhand der öffentlich > zugänglich Prüfungsfragen und -ordnung abgehalten und das Ergebnis an > die entsprechenden Stellen weitergeleitet. LOL! Soviel zum Thema 'Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gemeinnützigkeit' Jaja... "Hier, wenn du mal flux in den DARC eintrittst, dann sorgen wir dafür, dass du die Prüfung ablegen darfst. Und wenn du noch mal nen Hunni extra überweist, dann leiten wir auch das richtige Ergebnis weiter." LOL! Toller Verein. Nicht.
Übrigens: In keiner einzigen Funktion des DARC-Apparates ist es erforderlich, ein Rufzeichen innezuhaben. Es schadet für viele Aufgaben nicht, das Wissen auf Prüfungsniveu zu haben, aber eine Zwang zur "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" (vulgo: Lizenz) gibt es nicht. Wäre auch arbeitsrechtlich gar nicht durchsetzbar.
Fpgakuechle K. schrieb: > Nicht durch die Bundesnetzagentur sondern im DARC-intern hat ein > Bekannter vor ca. 8 Wochen seine Prüfung gemacht. Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun!
> Jaja... "Hier, wenn du mal flux in den DARC eintrittst, dann sorgen wir > dafür, dass du die Prüfung ablegen darfst. Und wenn du noch mal nen > Hunni extra überweist, dann leiten wir auch das richtige Ergebnis > weiter." Nein, so lief das nicht ab, die Person hat schon Monate für die Prüfung gelernt, es wurden die selben Prüfungsfragen verwendet, wie für jeden anderen auch. Und die Corona-Regeln sind so formuliert, das wichtige (system-relevante) Tätigkeiten nicht behindert werden. Gleichberechtigung heisst eben nicht Gleichmacherei. > Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein > DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun! Hm, verteilt nicht die Bundesnetzagentur die Rufzeichen? Jedenfalls ist die Agentur nicht der einzige Prüfer: (2) Die Vorsitzenden und die Beisitzer der Prüfungsaus-schüsse (Prüfer) werden vom Präsidenten der Regulie-rungsbehörde bestellt; sie müssen nicht Angehörige der Regulierungsbehörde sein. ... (3) Zum Prüfer kann bestellt werden, wer 1. volljährig und 2. Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Zeugnis-klasse A oder im Besitz eines mindestens gleichwerti-gen berufsqualifizierenden Abschlusses ist. ... aus: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/BetriebVorschriftFragKlAuEId7830pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Fpgakuechle K. schrieb: >> Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein >> DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun! > > Hm, verteilt nicht die Bundesnetzagentur die Rufzeichen? DE ist kein Rufzeichen den die BNetzA vergibt, daher macht der DARC sich den Spaß daraus den SWLs ein DE-Rufzeichen zuzuteilen und dafür Geld zu kassieren!
SWL-Funker schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: > >>> Das geht! Ging übrigens schon vor Jahren! Man bekommt dann aber nur ein >>> DE-Rufzeichen! Hat nix mit BNetzA zu tun! >> >> Hm, verteilt nicht die Bundesnetzagentur die Rufzeichen? > > DE ist kein Rufzeichen den die BNetzA vergibt, daher macht der DARC sich > den Spaß daraus den SWLs ein DE-Rufzeichen zuzuteilen und dafür Geld zu > kassieren! So wie ich das sehe, ist diese Kurzwellenhörrenummer (SWL-Kennnummer) kein Call-sign, also Rufzeichen, sondern lediglich ein Kennzeichen. Den Unterschied zwischen beiden sollte man eignelich kennen, bevor man sich für die Lizenzprüfung anmeldet. https://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkrufzeichen Dafür gibt es wohl auch Kurse/Prüfungen (DE-Prüfung), deren Niveau aber deutlich unter der Lizenprüfung für Klasse E liegt. https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/qsl/SWL-Info.pdf -- Im Distrikt B (Franken) wurde die letzte Amateurfunk-Prüfung im November 20 verzeichnet, also ist dort die Corona-Lücke garnicht so groß: https://www.darc.de/der-club/distrikte/b/afu-ausbildung/
Marek N. schrieb: > Im aktuellen Funktelegramm (5/21) ist sogar zu lesen, dass der DARC > seitens AJW-Referat und von diversen Ausbildern angesprochen wurde, da > diese bereits prüfungsreife Anwärter in der Pipeline haben aber nicht > geprüft werden können. > Der DARC hat es unterlassen dieses Anliegen an die Bundesnetzagentur > weiterzutragen. Ja ja, was willst Du eigentlich? Das FT als Referenz zu nennen ist absurd. Im FT arbeiten sich seit einigen Jahrzehnten krankhaft am DARC ab. Und außer viel Papierverschwendung ist da noch nie was bei rumgekommen. Wie bei kleinen Kindern im Sandkasten ...
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Es gibt wohl Neuigkeiten vom DARC. Kann jemand das Vorstandsschreiben bzw. die Antwort der BNetzA bezüglich der Prüfungen bitte zusammenfassen?
Es werden wieder erste Prüfungstermine angeboten: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/_functions/faq_Amateurfunk-table.html > Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an Teilnehmer je Termin wiederaufgenommen werden. > Für andere Standorte besteht aktuell noch Klärungsbedarf. Quelle: www.darc.de
Interessant, als Klasse A zahlender Frequenznutzer ist das hier! http://www.afug-info.de/US-Rufzeichen/ Ich musste schon x100€ an die BNetzA zahlen und werde daher zukünftig ein US Kennzeichen anstreben.
FrequenzNutzerKlasseA schrieb: > Ich musste schon x100€ an die BNetzA zahlen und werde daher zukünftig > ein US Kennzeichen anstreben. Nun, die Prüfungsgebühren für die US-Lizenz sind wirklich taschengeldfreundlich, keine Frage. Fachlich sowieso eine Bereicherung. Aber darf man in DL denn dauerhaft Betrieb mit einem K-Rufzeichen machen? Schaut man nämlich in die Rufzeichenliste [1], so entdeckt man auf der ersten Seite im extra dafür reservierten DA-Block [2] tatsächlich etwa 30 "Angehörige der Gaststreitkräfte". Zumal die Umschreibung der US-Lizenz sicher auch was kostet. Das wird wohl keiner aus Spaß machen. Aber wenn man möglichst schnell ein Rufzeichen erlangen will, dann ist wohl der Weg über die Online-Prüfung zur US-Lizenz und dann hier umschreiben lassen wohl gerechtfertigt. [1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Rufzeichenliste/Rufzeichenliste_AFU.html [2] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg122005ge228ndertdurcId1833pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Als DM1UNLIS geht mir das alles am Allerwertesten vorbei.
Frank D. schrieb: > Aber darf man in DL denn dauerhaft Betrieb mit einem K-Rufzeichen > machen? Nein.
Bestimmt wissen es inzwischen schon alle die es betrifft. Aber falls nicht: Es gibt wieder Termine! https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html
Mein Prüfungstermin wurde schon bestätigt. Endlich dieses Kapitel abhaken.
Marek N. schrieb: > Übrigens: In keiner einzigen Funktion des DARC-Apparates ist es > erforderlich, ein Rufzeichen innezuhaben. Nur, um das zu korrigieren: Marek, da irrst du. "Die Mitglieder der Vorstände müssen eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bzw. eine Amateurfunkgenehmigung nach dem Gesetz über den Amateurfunk besitzen. Ausnahmen hiervon können auf Ortsverbandsebene durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden. Sie müssen ferner volljährig sein." Mit Arbeitsrecht hat das übrigens rein gar nichts zu tun, denn die Vorstände sind keine Angestellten des Vereins. Aber schön, dass es da endlich weiter geht. Und ja, ich wäre auch sehr dafür, dass die Verbände die Prüfungen selbst abhalten können, denn das würde insbesondere die Kosten für die Prüflinge deutlich reduzieren helfen.
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Bearbeitet durch Moderator
Jörg W. schrieb: > würde insbesondere die Kosten für die Prüflinge deutlich reduzieren Hörst Du nicht die Glocken?
Schwarzer H. schrieb: > Hörst Du nicht die Glocken? Ich hab sie nicht gehört. 80€ für die Prüfungsanmeldung gelatzt.
Holger D. schrieb: > Marek N. schrieb: >> Im aktuellen Funktelegramm (5/21) ist sogar zu lesen, dass der DARC >> seitens AJW-Referat und von diversen Ausbildern angesprochen wurde, da >> diese bereits prüfungsreife Anwärter in der Pipeline haben aber nicht >> geprüft werden können. >> Der DARC hat es unterlassen dieses Anliegen an die Bundesnetzagentur >> weiterzutragen. > > Ja ja, was willst Du eigentlich? Das FT als Referenz zu nennen ist > absurd. Im FT arbeiten sich seit einigen Jahrzehnten krankhaft am DARC > ab. Und außer viel Papierverschwendung ist da noch nie was bei > rumgekommen. Wie bei kleinen Kindern im Sandkasten ... Bist wohl DARC-Funktionär? LOL Ohne FT wäre so mancher DARC-Skandal nicht öffentlich geworden. Klar, dass DAS gewissen Leuten nicht gefallen kann.
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