Hi, CE-Kennzeichnung steht an. Wenn man nun die Wahl zwischen den beiden Verordnungen hat (beides zutreffend), welcher macht weniger Aufwand?
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Verschoben durch Moderator
Definitiv die Niederspannungsrichtlinie (LVD). Die Schutzziele der LVD findest du zwar in der (Maschinenrichtlinie) MD auch, aber da ist noch wesentlich mehr gefordert, weil's halt mehr Eventualitäten gibt... dafür gibt's aber nicht's vergleichbares zur Einbauerklärung... Überprüfe aber auch, ob du nicht auch zusätzlich unter die RED fällst (das ist der Fall, sobald du irgendwas mit Funk integrierst hast)... das ändert dir nämlich die Spannungsgrenzen. Das wird gerne übersehen... 73
Wer sagt das da eine Wahl besteht? Wenn beides zutrifft muss auch beides berücksichtigt werden ...
didi schrieb: > Wenn man nun die Wahl zwischen den beiden > Verordnungen hat (beides zutreffend), welcher macht weniger Aufwand? Wenn beide Verordnungen zutreffen, dann hast du keine "Auswahl", sondern musst beide einhalten. Du kannst dir in einem Bereich, wo max. 70km/h und ein Überholverbot gelten, ja auch nicht aussuchen, was du davon einhältst...
Lothar M. schrieb: > didi schrieb: >> Wenn man nun die Wahl zwischen den beiden >> Verordnungen hat (beides zutreffend), welcher macht weniger Aufwand? > Wenn beide Verordnungen zutreffen, dann hast du keine "Auswahl", sondern > musst beide einhalten. Grundsätzlich ja, aber nachdem die MD praktisch ein "Superset" der LVD ist, kannst du Produkte aus der LVD auch in der MD behandeln. Das kann Sinnvoll sein, wenn dein Produkt auch eine Komponente in einer Maschine sein kann. Dann hast du neben der CE-Erklärung auch eine Einbauerklärung+Dokumentation, die dein Kunde dann ggf. einfacher bei der Konformitätsbewertung verwenden kann. 73
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Bearbeitet durch User
Seine CE Erklärung ist bestimmt schon durch, aber für alle die es interessiert: Maschinenrichtlinie sticht Niederspannungsrichtlinie. Maschinenrichlinie 2006/42/EG: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF "1.5.1. Elektrische Energieversorgung Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden können. Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG gelten für Maschinen. In Bezug auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie geregelt." *Richtlinie 73/23/EWG ist die Niederspannungsrichtlinie
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