Moin! Ich habe mit ein paar Freunden ein "IoT"-Gerät entwickelt. Zielgruppe sind Industriekletterer, also keine Consumer-Elektronik. Es ist hardwareseitig ein PCB mit verschiedenen Sensoren, das per Bluetooth ausgelesen werden kann. Daran hängt ein kleiner Lithium-Akku. Geladen wird mit USB. Die Hardwareentwicklung ist im Prinzip abgeschlossen, es geht jetzt vor allem um den Endschliff und die Software. Nun sind wir alle keine Elektrotechniker (ein Student Informatikingenieur, ein Informatiker und ein Industriekletterer). Dementsprechend sind wir recht beeindruckt von dem, was jetzt auf uns zukommt: Die CE-Kennzeichnung. Es gibt zwar eine wahre Fülle an Informationen im Web, wie man was machen soll, aber die sind teilweise so widersprüchlich, dass eine Einordnung gerade ganz gut wäre. Uns wäre jetzt relativ wichtig, mal zu wissen, was wir jetzt eigentlich für Vorschriften (z.B. EMV, RoHS, WEEE etc...) für unseren Produkttyp beachten müssen. Zum Beispiel wäre es cool, wenn ihr uns mal einen Fingerzeig auf die EU-Webseiten gebt, die wir aufsuchen müssen, um genau das rauszufinden. Was ist zu beachten, wenn das Gerät wasserfest sein soll? Außerdem: Wenn wir eine UG gründen und darüber emittieren, sind wir dann aus dem Schneider, falls doch was geschieht? Und: Wenn wir CE-Konform sind, dürfen wir dann verkaufen, oder muss dann noch was gemacht werden? Vielleicht gibt's auch empfehlenswerte Blog-Artikel oder Erfahrungsberichte, von Menschen, die ähnliche Produkte schon auf den Markt gebracht haben?
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Hi! RoHS und WEEE brauchst du immer. EMV und Sicherheit kommt aus der EMV Richtlinie (EMCD; 2014/30/EU) bzw Niederspannungsrichtlinie (LVD; 2014/35/EU). Ihr habt aber Funk verbaut. Damit gilt ausschließlich (also statt der EMCD und LVD) die Funkrichtlinie (RED; 2014/53/EU). Die verweist auf die EMCD und LVD und ergänzt das um die "Funk-Details". Z.B. hebt sie die untere Spannungsgrenze der LVD auf... damit müsst ihr euch bei der Batterie Gedanken machen, ob beispielsweise ein Brand auslösen werden kann, oder ob sich der Träger verbrennen kann. Grunsätzliches zu CE findet ihr im BlueGuide. 73
Fynn P. schrieb: > Die CE-Kennzeichnung. Ist eine Selbsterklärung! Ihr bestätigt damit, dass dieses Produkt konform zu allen dafür geltenden Vorschriften ist. Wenn man da unsicher ist, sollte das extern geprüft werden um eine rechtliche Sicherheit zu haben. Was mir zu der kurzen Beschreibung einfällt, welche Vorschriften zutreffen: RED (Weil Funk enthalten, beinhaltet EMV) https://ec.europa.eu/growth/sectors/electrical-engineering/red-directive_de Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (Wichtig weil Batterie enthalten) RoHS, WEEE passt. Falls das alles für euch zu viel ist: es gibt Unternehmen, welche dies alles als Dienstleistung anbieten. PM an mich, dann kann ich den Namen teilen. EDIT: Hans W. war schneller und hat es gut beschrieben.
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Wenn ihr das Ganze verkaufen wollt müsst ihr zudem noch die Richtlinien zur Altgeräteentsorgung beachten. Da das ganze Bluetooth hat und ihr bestimmt das Gerät aus so bewerben wollt, müsst ihr neben der Funkzulassung gemäß RED in Europa und diversenen andere (wenn es in andere Märkte gehen soll) auch Mitglied in der Bluetooth Sig werden und euch eine Vendor ID kaufen. Das sind schonmal die ersten 10000 Euro. Für die Funkzulassung gemäß Bluetooth Spec könnte ihr nochmal 16k€ für das akreditierte Labor rechnen. Kommen noch EMV dazu, wieder minium 10k weg.
Sehe gerade Bluetooth Mitgliedschaft ist etwas günstiger. Für euch reicht ja der Adaptor Vertrag. Sind dann nur einmalig 8000$ https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/join/membership-benefits/
Chris K. schrieb: > Da das ganze Bluetooth hat und ihr bestimmt das Gerät aus so bewerben > wollt, müsst ihr neben der Funkzulassung gemäß RED in Europa und > diversenen andere (wenn es in andere Märkte gehen soll) auch Mitglied in > der Bluetooth Sig werden und euch eine Vendor ID kaufen. Das sind > schonmal die ersten 10000 Euro. Für die Funkzulassung gemäß Bluetooth > Spec könnte ihr nochmal 16k€ für das akreditierte Labor rechnen. Kommen > noch EMV dazu, wieder minium 10k weg. Macht es die Sache einfacher, wenn das Funkmodul selbst schon eine CE-Kennzeichnung trägt? Es ist ein ESP32-Modul von Espressif.
Nein. Muss trotzdem erneut zugelassen werden, da ja keiner sagen kann, wie sich das Teil in eurem Gerät verhält. Also Funkzulassung durchführen. Bluetooth ist sowohl ein in Wort und Bildmarke geschützter Begriff. Ich müsst euch also das Recht erkaufen, diese Marken entsprechend den Vorgaben nutzten zu dürfen. Das Recht geht leider nicht auf einen über, bloß weil man eine entsprechende Komponente kauft.
Fynn P. schrieb: > Was ist zu beachten, wenn das Gerät wasserfest sein soll? IP / EN60529 Da gibt's natürlich auch entsprechende Tests und Kosten. Die Frage wäre auch in welchen Bereichen die Industriekletterer unterwegs sind. Explosionsgefährdete Bereiche? Dann wäre noch eine ATEX-Zertifizierung fällig. Gehäuse, Batterie (LiIon wäre vor ein paar Jahren generell nicht durch die Zertifizierung gekommen), Schaltung. > Außerdem: Wenn wir eine UG gründen und darüber emittieren, sind wir dann > aus dem Schneider, falls doch was geschieht? Nein, nicht in jedem Fall. Stichwort Produkthaftung https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Haftung/UG-Unternehmergesellschaft-Produkthaftung.html > Und: Wenn wir CE-Konform sind, dürfen wir dann verkaufen, oder muss dann > noch was gemacht werden? > > Vielleicht gibt's auch empfehlenswerte Blog-Artikel oder > Erfahrungsberichte, von Menschen, die ähnliche Produkte schon auf den > Markt gebracht haben? RoHS, WEEE (ElektroG2, BattG, Stiftung EAR) und beim Versand noch die Verpackungsverordnung. Alles etwas einfacher, wenn man nicht die direkt an Privatleute verkauft (B2C), sondern nur B2B macht. Erfahrungsbericht z.B. 1. https://www.rs-online.com/designspark/the-journey-to-ce-marking-an-iot-product-part-1-setting-the-scene-de 2. https://www.rs-online.com/designspark/the-journey-to-ce-marking-an-iot-product-part-2-expert-advice-video 3. https://www.rs-online.com/designspark/the-journey-to-ce-marking-an-iot-product-part-3-design-review Allerdings ohne Funk... Texas Instruments hat ne Kurzzusammenfassung was bei der Zulassung (FCC, CE, IC) von Funkmodulen nötig ist. Bei fertigen Modulen wird's etwas einfacher und günstiger https://www.ti.com/lit/an/swra601f/swra601f.pdf?ts=1621289477071 Chris K. schrieb: > Bluetooth ist sowohl ein in Wort und Bildmarke geschützter Begriff. Ich > müsst euch also das Recht erkaufen, diese Marken entsprechend den > Vorgaben nutzten zu dürfen. Das Recht geht leider nicht auf einen über, > bloß weil man eine entsprechende Komponente kauft. Wenn man nicht mit entsprechenden Logos etc. arbeiten will, sollte es, ähnlich wie bei USB, möglich sein nur draufzuschreiben, dass das Gerät kompatibel mit BTx.y ist.
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Wie Du siehst, tut man in Europa alles, um möglichst viele kreative Ideen zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen (in China). Alternativ kann man das Gerät bei einem freundlichen Chinamann fertigen lassen und dies dann auch direkt über ihn verkaufen. Die wissen wie man das ohne große Kosten macht. Dein Name steht dann allerdings nicht auf dem Gerät. Wiederum alternativ kann man das Gerät einfach herstellen und verkaufen. Wenn es keine Konkurenz gibt, kräht da auch kein Hahn nach. So meine eigene Erfahrung.
@Michael, nenn mir doch mal bitte ein paar der Produkte aus deinen eigenen Erfahrungen. Würde mich brennend dafür intressieren deren Konformitätsbescheinigungen zu sehen.
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge! > Chris K. schrieb: >> Bluetooth ist sowohl ein in Wort und Bildmarke geschützter Begriff. Ich >> müsst euch also das Recht erkaufen, diese Marken entsprechend den >> Vorgaben nutzten zu dürfen. Das Recht geht leider nicht auf einen über, >> bloß weil man eine entsprechende Komponente kauft. > > Wenn man nicht mit entsprechenden Logos etc. arbeiten will, sollte es, > ähnlich wie bei USB, möglich sein nur draufzuschreiben, dass das Gerät > kompatibel mit BTx.y ist. Aus der Webseite der Bluetooth-SIG: "Die Bluetooth® Marken - einschließlich der Wortmarke BLUETOOTH , der Bildmarke (das Runen-"B" und das ovale Design) und der Kombinationsmarke (Bluetooth Wortmarke und Design) - sind Eigentum von Bluetooth SIG . Es besteht keine Verpflichtung, die Bluetooth Marken zu verwenden, aber wenn sie verwendet werden, können sie nur von einem Mitglied der Bluetooth SIG und nur in Verbindung mit ordnungsgemäß qualifizierten Produkten verwendet werden. Um die Warenzeichen zu schützen, verwaltet die Bluetooth SIG ein Programm zur Durchsetzung der Warenzeichen." So wie ich das lese, würde man mit einer Beschreibung in der Art "Das Produkt verwendet ein Funkprotokoll, das mit dem Low Energy-Protokoll der Bluetooth-SIG kompatibel ist." durchaus durchkommen...?
Fynn P. schrieb: > Nun sind wir alle keine Elektrotechniker (ein Student > Informatikingenieur, ein Informatiker und ein Industriekletterer). > Dementsprechend sind wir recht beeindruckt von dem, was jetzt auf uns > zukommt: Die CE-Kennzeichnung. In diesem Fall bleibt euch nur eine Möglichkeit: Ladet eure Platinendaten hier hoch und wir schauen mal drüber. Dann kann man sagen was faul in der Schaltung ist. Solltet ihr irgendwo eine kleine Drossel vergessen haben, so kann das Euch schon bei dem EMV-Test den Kopf kosten (wenn ihr es schon mit CE verkauft habt).
Fynn P. schrieb: > was wir jetzt eigentlich für Vorschriften (z.B. EMV, RoHS, WEEE etc...) > für unseren Produkttyp beachten müssen Alle. Du hast Funk in Form von BlueTooth. Damit muss dein Gerät nach RED Funkvorschrift von einem zertifizierten Labor getestet werden, was EMV und Niederspannungsverordnung (trotz zu geringer Spannungen) einschliesst, so 5000 EUR pro Versuch, keine Ahnung wie viele Versuche ihr braucht bis es sich konform verhält. Das wird teuer (und ist der Grund, warum es dein Gerät nicht schon längst von anderen Anbietern gibt, die haben die Kosten-Nutzen Rechnung gemacht und ausgerechnet dass es sich nicht lohnt Du brauchst eine BlueTooth Lizenz https://www.bluetooth.com/de/develop-with-bluetooth/qualification-listing/qualification-listing-fees/ Du musst dich (eventuell über Take-e-Way) bei Stiftung EAR registrieren und zurückgesendete Geräte als gewerblichen Elektroschrott beseitigen. Du hast einen LiIon Akku, also unterliegst du der Batterieverordnung, was Kennzeichnung und Rücknahme umfasst, baust den Akku möglichst entnehmbar ein - obwohl andere Anbieter massiv gegen das Gesetz verstossen. Eventuell bringt es mehr ein, Abmahnungen an all die Anbieter zu verschicken, deren Geräte die BattVerord verletzen. Zumindest wäre es lustig, wenn Apple & Co. ein Verkaufsverbot für ihren minderwertigen Schrott in der EU kassieren. Inwieweit ihr ein Spritzgussgehäuse braucht oder Standardgehäuse verwenden könnt, weiss ich nicht, Preise bei protolabs.com Die Verpackung unterliegt dem Verpackungsgesetz, also wieder registrieren und Mengenangaben erfassen. https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Und TO? Noch Bock? Aber tröste Dich. Da mussten wir alle durch, und sind dem entsprechend angekotzt und abgefuckt von der EU und DE.
Michael schrieb: > Alternativ kann man das Gerät bei einem freundlichen Chinamann fertigen > lassen und dies dann auch direkt über ihn verkaufen. Die wissen wie man > das ohne große Kosten macht. Dein Name steht dann allerdings nicht auf > dem Gerät. ... und da alle Daten rausgegeben sind bekommst du auch kein Geld weil der Chinamann es direkt verkauft. Sobald du/ihr die Geräte in DE in den Verkehr bringt, seid ihr verantwortlich für die CE-Konformitätserklärung. Egal wer es wo hergestellt hat. Michael schrieb: > Wiederum alternativ kann man das Gerät einfach herstellen und verkaufen. > Wenn es keine Konkurenz gibt, kräht da auch kein Hahn nach. So meine > eigene Erfahrung. Wo kein Kläger, da kein Richter. Kann klappen. Ist euer Geschäftsrisiko. Wenn ihr privat einer anderen privaten Person eine Bastelei überlasst und dieser die privat eigenständig irgendwo nutzt dann wird das vielleicht niemanden interessieren. MaWin schrieb: > Du hast einen LiIon Akku, also unterliegst du der Batterieverordnung, > was Kennzeichnung und Rücknahme umfasst, baust den Akku möglichst > entnehmbar ein - obwohl andere Anbieter massiv gegen das Gesetz > verstossen. Eventuell bringt es mehr ein, Abmahnungen an all die > Anbieter zu verschicken, deren Geräte die BattVerord verletzen. True. Das könnte halt auch euch bei einem nicht zugelassenen Produkt passieren ;) Andreas schrieb: > In diesem Fall bleibt euch nur eine Möglichkeit: > > Ladet eure Platinendaten hier hoch und wir schauen mal drüber. Dann kann > man sagen was faul in der Schaltung ist. Solltet ihr irgendwo eine > kleine Drossel vergessen haben, so kann das Euch schon bei dem EMV-Test > den Kopf kosten (wenn ihr es schon mit CE verkauft habt). Guter Versuch! Keine Produktdaten rausgeben ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung. Produktpiraterie ist allgegenwärtig...
Speedy G. schrieb: > Und TO? Noch Bock? > > Aber tröste Dich. Da mussten wir alle durch, und sind dem entsprechend > angekotzt und abgefuckt von der EU und DE. Hmm. Ja, da kann einem die Lust vergehen. Aber andere Frage: Wir haben auch positive Rückmeldungen auf unser Produkt aus nicht-EU-Ländern erhalten. Also Amerika, Afrika, Ozeanien, sogar China... Teilweise Länder, in denen andere Verordnungen gelten. Wie ist es z.B. mit der FCC, wäre es evtl. einfacher, erst mal nur zu exportieren, bis man genug Kapital hat, um sich um die Menge an Vorschriften hier zu kümmern?
MaWin schrieb: > Inwieweit ihr ein Spritzgussgehäuse braucht oder Standardgehäuse > verwenden könnt, weiss ich nicht, Preise bei protolabs.com Wir experimentieren da mit SLA-Druck herum, was ganz gut ausschaut und da Spritzguss bei der noch relativ unklaren Produktionszahl keinen Sinn macht. Es gibt auch RoHS-compliant Resin.
Fynn P. schrieb: > Aber andere Frage: Wir haben auch positive Rückmeldungen auf unser > Produkt aus nicht-EU-Ländern erhalten. Also Amerika, Afrika, Ozeanien, > sogar China... > Teilweise Länder, in denen andere Verordnungen gelten. > Wie ist es z.B. mit der FCC, wäre es evtl. einfacher, Einfacher? Nein. Amerika + Staaten, welche sich danach richten (z.B. Kanada glaube ich) - FCC 15b. Nicht einfacher, anders. Aber immerhin halbwegs verständlich reguliert. China, alle Unterlagen (Schaltplan, Layout) + mehrere Geräte müssen für eine Zulassung zugesandt werden. Ein Schelm wer Böses denkt... Afrika, großes durcheinander. Jeder macht was eigenes oder es gibt gar keine Stelle für eine Zulassung und es gilt noch die Bakschisch-Methode. Dies ist natürlich offiziell nicht erlaubt und macht auch niemand... Teilweise wird eine Zulassung nur über eine im Land vorhandene (juristische) Person erlassen. Dokumente müssen in jeweiliger Landessprache eingereicht werden. Wenn du dort keine Zweigstelle hast - blöd, aber man kann solche Personen auch als Dienstleistung einkaufen. Halt jemand, der für das Gerät dann als "Inverkehrbringer" eingetragen wird. Es ist halt eine Frage, wie zuverlässig der dann ist. Generell gilt: je ärmer das Land, desto schneller läuft die Zulassung aus und muss regelmäßig verlängert werden. Gegen eine Gebühr versteht sich. Oder die Regeln ändern sich. Dann wird die alte Zulassung ungültig und gegen eine erneute Anmeldegebühr kann das identische Gerät neu zugelassen werden. Was passiert, wenn da keine Zulassung vorhanden ist? Geräte bleiben im Zoll hängen. Kunde bezahlt nicht. Dann hat man ein paar Wochen Zeit, die Konformität aufzuzeigen, ansonsten werden die Geräte verschrottet. Eine Zulassung in der EU deckt schon einen großen Verkaufsbereich ab und ist noch halbwegs verständlich. Und niemand sagt, das alle Nachweise in DE geschehen müssen. IHR unterschreibt mit der Konformitätserklärung, dass das Gerät Konform ist. Wie ihr euch da absichert, ist eure Angelegenheit.
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Speedy G. schrieb: > Aber tröste Dich. Da mussten wir alle durch, und sind dem entsprechend > angekotzt und abgefuckt von der EU und DE. Die EU will halt nicht, dass jede kleine Garagenfirma irgendwelche Produkte zusammenbastelt und auf den Markt bringt. Das sollen lieber richtige Konzerne machen. Für einen Bosch, Siemens oder Samsung ist so eine Zertifizierung eine Kleinigkeit. Die haben die passende Infrastruktur.
Naja, FCC+CE decken (technisch gesehen) 90% der Landkarte ab, würde ich schätzen. Du musst nur drauf bestehen, dass du bei deinen Protokollen die richtigen Normen drauf hast... das hängt dann von deiner Länderliste ab. CE ist noch die einfachere (und im Zweifelsfall günstigere) Angelegenheit. z.B. Korea, Japan und Brasilien können richtig Nerven kosten. China ist eine Liga für sich (siehe Kommentar von oben). Das ist bei uns richtig einfach... EN 301 489 Teil 1 + den jeweiligen Teil der deine Funkschnittstelle abdeckt sowie EN 62386-1 und gut ist's. Klar, Bürokratie wie WEEE und RoHS kostet dir auch was. Da musst du einmal durch und fertig. Insgesamt wächst aber die Anzahl der Länder in denen du in-country testing machen musst. Im Prinzip kannst du in etwa 5k-10k pro Land im Schnitt rechnen... Das genannte "ablaufen" von Zertifikaten kommt auch immer mehr in Mode... 73
Soul E. schrieb: > Die EU will halt nicht, dass jede kleine Garagenfirma irgendwelche > Produkte zusammenbastelt und auf den Markt bringt. Ich habe das mal korrigiert: Die EU will halt nicht, dass eine Firma irgendwelche Produkte zusammenbastelt und auf den Markt bringt welche dann andere Produkte stört oder sich stören lässt. Und ich wiederhole: Die CE-Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung. Die Firma erklärt das Gerät für Konform. Kostet: ein Pdf erstellen und unterschreiben. Wenn Unsicherheit besteht, ob das Produkt konform ist -> prüfen lassen oder mit dem Risiko leben. Fynn P. schrieb: > RoHS, WEEE Dies trifft weiterhin zu.
Dirk K. schrieb: > Die CE-Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung. Die Firma erklärt > das Gerät für Konform. Kostet: ein Pdf erstellen und unterschreiben. Wenn Funk drin ist (oder es ein Medizinprodukt ist, usw.) reicht das nicht aus. Da sind verpflichtende Messungen gefordert, die du allerdings in Eigenverantwortung durchführen könntest, wenn du könntest. Da steht dann neben dem CE Zeichen noch eine Nummer. Die hat ihren Grund, und kostet mehrmals nur ein ausgedrucktes pdf. Oliver
Andere Länder andere Regeln. FCC deckt viel ab, kann man aber auch nicht selber machen. Via akkreditierten Labor kannst du deine Anmeldung machen. Bekommst dann deine ID und die muss auf das Gerät drauf. Brasilien und Argentinien laufen zwar auch unter FCC, wollen aber nochmal selber testen. Japan und Süd Korea kochen gerne ihre eigene Suppe und haben ganz andere Grenzwerte. China läuft nur über ansässige Dienstleister. Allen gemein sind die Gebühren, weil damit können die Länder ja Geld verdienen. Auch muss man je nach Land alle x Jahre eine Verlängerung beantragen. Die gibt es natürlich auch nicht umsonst. Wenn du in die weite Welt willst, frag am besten einen Dienstleister wie 7layers, CTCOM, etc. Die Kosten natürlich auch, macht aber vieles einfacher. Mit der Formulierung bluetooth kompatibles Gerät kommt man vielleicht durch. Wobei man das Wort Bluetooth vielleicht schon besser nicht nutzt, weil eingetragene Marke. Dann lieber die 8000 Dollar auf den Tisch legen, als zu riskieren, dass ein findiger Anwalt einen wegen haarspalterei abmahnt. Auch wenn man gewinnen sollte, kostet so ein Prozess nerven und erstmal eine Menge Geld.
Bezüglich CE Erklärung. Ja kann man selber machen. Machen die großen Firmen auch meist selber. Die haben dann aber in der Regel auch die passenden Labore. Denn im Zweifel musst du halt nachweisen, dass deine Angaben auch stimmen. Dazu musst du aber erstmal nachweisen, dass du befähigt bist korrekt zu messen. Also Geräte anschaffen und regelmäßig kalibrieren lassen, dann kannst du auch regelmäßig dein Labor durch einen externen Dienstleister akkreditierten lassen. Wenn man schon dabei ist, wäre es auch gut zum Beispiel die DIN ISO 9001 zu erfüllen und auch gleich den ganzen anderen Krempel der heute angesagt ist. Was passiert übrigens, wenn man CE Konformität ausweist, diese aber nicht erfüllt? Nun, dann kann ein Rückruf angeordnet werden, um alle fehlerhaften Produkte aus dem Markt zu entfernen. Liefern darfst du ab dem Moment sowieso nicht mehr. Dann wollen die Kunden wahrscheinlich auch ihr Geld zurück. Wohl dem, der in diesem Fall eine GmbH hat. Die ist dann wahrscheinlich bankrott, aber selbst muss man nicht dafür in die Insolvenz.
Oliver S. schrieb: > Wenn Funk drin ist (oder es ein Medizinprodukt ist, usw.) reicht das > nicht aus. Da sind verpflichtende Messungen gefordert, die du allerdings > in Eigenverantwortung durchführen könntest, wenn du könntest. Hm, ist etwas her, dass ich dies betreut habe. Wiki sagt: "CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ... Der Hersteller weist die Übereinstimmung einer Funkanlage mit der Richtlinie mittels der Durchführung eines der Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß den Anhängen II bis IV nach. Er erstellt die technische Unterlagen, wie sie in Artikel 21 beschrieben sind, und bringt die CE-Kennzeichnung an..." https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2014/53/EU -> Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß den Anhängen II bis IV. Sind dort die verpflichtenden Messungen beschrieben?
Guckst du Anhang 3 3. Der Antrag auf EU-Baumusterprüfung ist vom Hersteller bei einer einzigen notifizierten Stelle seiner Wahl einzureichen. Der Antrag enthält Folgendes: a) den Namen und die Anschrift des Herstellers sowie, wenn der Antrag vom Bevollmächtigten eingereicht wird, auch dessen Namen und Anschrift; b) eine schriftliche Erklärung, dass derselbe Antrag bei keiner anderen notifizierten Stelle eingereicht wurde; c) die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Konformität der Funkanlage mit den geltenden Anforderungen dieser Richtlinie zu bewerten; sie müssen eine angemessene Risikoanalyse und -bewertung enthalten; in den technischen Unterlagen sind die geltenden Anforderungen aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb der Funkanlage zu erfassen, soweit diese für die Bewertung von Belang sind; die technischen Unterlagen enthalten gegebenenfalls die in Anhang V aufgeführten Elemente; d) die zusätzlichen Nachweise für eine angemessene Lösung durch den technischen Entwurf. In diesen zusätzlichen Nachweisen müssen alle Unterlagen vermerkt sein, nach denen insbesondere dann vorgegangen worden ist, wenn die einschlägigen harmonisierten Normen nicht oder nicht in vollem Umfang angewandt worden sind; die zusätzlichen Nachweise umfassen erforderlichenfalls die Ergebnisse von Prüfungen, die gemäß anderen einschlägigen technischen Spezifikationen von einem geeigneten Labor des Herstellers oder von einem anderen Prüflabor in seinem Auftrag und unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden.
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