Forum: Offtopic Wie überwacht man eine Hauswand?


von Daniel O. (daniel_o)


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Wir hatten schon mehrmals in der Hauswand einen LKW mit anschließender 
Fahrerflucht. Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden 
darf, brauche ich eine Erkennung einer Kollision. Die Wand ist gedämmt.
Ich dachte an sowas wie Beschleunigungssensoren, nur ist das I2C dafür 
geeiget? Die Wand hat eine Länge von ca. 30m.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

: Verschoben durch Moderator
von Stefan F. (Gast)


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Hast du mal handelsübliche Rüttelkontankte (von Alarmanlagen) versucht? 
Vermutlich braucht man mehrere.

von Schlaumaier (Gast)


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Richte die Kamera richtig aus, dann hast du das Problem nicht.

Ist der Grund warum viele Außenüberwachungskamera sehr geknickt hängen. 
Alles was auf dein Grundstück passiert kannst du jede zeit aufnehmen.

Ich würde trotzdem Sensoren (Bewegungsmelder) einsetzen um das 
automatische Löschen zu verhindern.

Davon abgesehen darfst du auch die öffentliche Straße überwachen. In den 
Falle brauchst du aber dringend die Sensoren weil die das automatische 
Löschen verhindern müssen. Ist das Prinzip der Dash-Cams.

Die nehmen x-Minuten auf und löschen die 1 Minute wenn Minute X erreicht 
ist. Bei einen Crash wird diese Löschung verhindert.

Ich denke einfachste Bewegungsmelder (Auf das Grundstück gerichtet) 
sollten das Problem lösen.

Informiere dich einfach über die Rechtslage von Dash-Cams im Auto.

von Schlaumaier (Gast)


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Nachtrag : Sollten die Autos gegen die Seite mit der Eingangstür bumsen, 
wäre es keine schlechte Idee sich eine Ring-Kamera zu holen, die 
spionieren eh. ;)

von Hmmm (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Davon abgesehen darfst du auch die öffentliche Straße überwachen.

Falsch.

Schlaumaier schrieb:
> Ist das Prinzip der Dash-Cams.

Dass die mitunter als Beweismittel akzeptiert werden, bedeutet nicht, 
dass die Aufzeichnung erlaubt ist.

Auch mit automatischer Löschung ist das bestenfalls eine Grauzone.

von Schlaumaier (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Dass die mitunter als Beweismittel akzeptiert werden, bedeutet nicht,
> dass die Aufzeichnung erlaubt ist.

Naja, lt. BGH (2018) ist die Aufzeichnung erlaubt. Bloß die 
Wiedergabe/Weitergabe ist verboten.

Aber wie ich bereits sagte, im Zweifelsfall einfach die Kamera so 
aufhängen das sie im richtigen Winkel aufzeichnet. So das man das 
Nummernschild in den Moment sieht wo es die Grundstücksgrenze 
überschreitet.

Dann noch ein Schild "Videoüberwacht" ans Eingangstor und was war's.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Cams dürfen nicht permanent aufnehmen.
Crasherkennung mit Verhinderung der Löschung des Loops ist erlaubt.

ganz "link" wäre es, wenn beim Crash an die Wand noch
ein Poller hochkommt und so das Gefährt "fängt"

von gufi36@gmx.de (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Dann noch ein Schild "Videoüberwacht" ans Eingangstor und was war's.

so einfach war das mal vor der DSGV, jetzt reicht das keinesfalls mehr.

von Udo S. (urschmitt)


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Schlaumaier schrieb:
> So das man das
> Nummernschild in den Moment sieht wo es die Grundstücksgrenze
> überschreitet.

So wie der TO das beschreibt ist die Hauswand die Grundstücksgrenze.
Ein ganz normales Haus, das direkt an den Gehweg oder sogar ohne Gehweg 
an die Straße gebaut ist.
Da kannst du nicht die Hauswand filmen ohne eine Person auf dem 
öffentlichen Gehweg mit zu filmen und schon gar nicht so filmen dass du 
ein Nummernschild lesen kannst wenn ein Auto die Wand touchiert. Dazu 
musst du zwangsläufig den öffentlichen Raum mit filmen, weil sich das 
Fahrzeug auf dem öffentlichen Raum befindet (bis auf die paar cm die es 
sich in den Putz und die Isolation der Wand gebohrt hat)

: Bearbeitet durch User
von Achim H. (anymouse)


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Was ist den alles zwischen Fahrbahn und der Gebäudemauer?

von Wolfgang (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Du siehst, eine zielgerichtete Hilfe würde ganz wesentlich vereinfacht, 
wenn du die Örtlichkeiten durch eine Skizze verdeutlichen würdest.

von Schlaumaier (Gast)


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https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Zu den Thema.

Es ist so einfach.  Mein Grundstück, meine Regeln. Ich muss den anderen 
nur darauf aufmerksam machen.

Und wie gesagt, schau dir mal die Ring-Kamera an. Da siehst du was dein 
Datenschutz wert ist. ;)

von Hmmm (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Naja, lt. BGH (2018) ist die Aufzeichnung erlaubt. Bloß die
> Wiedergabe/Weitergabe ist verboten.

Vielleicht solltest Du das Urteil lesen, statt nur (wie immer) sinnloses 
Zeug zu brabbeln.

In dem Urteil ging es um die Verwertbarkeit als Beweismittel, obwohl 
rechtswidrig aufgezeichnet wurde.

Die kurzzeitige anlassbezogene Aufzeichnung wird darin zwar erwähnt, 
darüber wurde aber nicht entschieden.

von Stefan F. (Gast)


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Achim H. schrieb:
> Was ist den alles zwischen Fahrbahn und der Gebäudemauer?

Ein klassischer Graben mit Krokodilen würde die Fahrerflucht verhindern.

von Schlaumaier (Gast)


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Udo S. schrieb:
> So wie der TO das beschreibt ist die Hauswand die Grundstücksgrenze.
> Ein ganz normales Haus, das direkt an den Gehweg oder sogar ohne Gehweg
> an die Straße gebaut ist.

In den Fall würde ich 2 Bewegungsmelder setzen, die bei Bewegung das 
Filmen auslösen selbst mit der Straße. Wenn er abhaut hab ich ihn drauf, 
wenn nicht hab ich ihn ja eh. ;)

Erschütterungs-Sensoren sind eine alternative Lösung. Such mal nach 
TILT-Schalter. Die Teile die man damals im Flipper verbaut hat. ;) 
Alternativ vielleicht Quecksilber-Schalter.

von Erwin D. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Achim H. schrieb:
>> Was ist den alles zwischen Fahrbahn und der Gebäudemauer?
>
> Ein klassischer Graben mit Krokodilen würde die Fahrerflucht verhindern.

Da bekommst du (zurecht) wieder Ärger mit den Tierschützern, wenn die 
Tierchen vom LKW zerquetscht wurden...

von Stefan F. (Gast)


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Erwin D. schrieb:
>> Ein klassischer Graben mit Krokodilen würde die Fahrerflucht verhindern.

> Da bekommst du (zurecht) wieder Ärger mit den Tierschützern, wenn die
> Tierchen vom LKW zerquetscht wurden...

Hmm ja, irgendwas ist immer.

von Purzel H. (hacky)


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Allefalls auf der Aussenseite der Wand ein paar senkrecht montierte 
Eisenbahnschienen montieren, dann erleidet das Auto/LKW ein paar Spuren.

von Percy N. (vox_bovi)


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von Horst (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Such mal nach TILT-Schalter.
> Die Teile die man damals im Flipper verbaut hat. ;)
> Alternativ vielleicht Quecksilber-Schalter.

Fachkundige Auskunft aus dem letzten Jahrtausend. Wenn die Wand umfällt 
lösen die vielleicht mal aus.

Die richtigen Sensoren für solche Zwecke sind Körperschallsensoren. Die 
gibt es auch speziell zur Überwachung von Mauerwerk (werden gerne von 
Banken zur Tresorüberwachung eingesetzt).

von Einer K. (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> brauche ich eine Erkennung einer Kollision. Die Wand ist gedämmt

Ein Körperschallmikrofon fest an die Wand schrauben.
z.B. ein Klopfsensor aus dem KFZ Bereich.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Daniel O. schrieb:
> Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden
> darf

Wo steht das?

von Stefan F. (Gast)


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Hugo H. schrieb:
>> Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden darf
> Wo steht das?

https://www.google.com/search?q=Da+die+%C3%B6ffentliche+Stra%C3%9Fe+nicht+dauerhaft+gefilmt+werden+darf

Solche tollen Tipps findet man Handbuch "Internet für Dummies"

von Dussel (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Ich dachte an sowas wie Beschleunigungssensoren, nur ist das I2C dafür
> geeiget?
Was für ein I2C? Der Bus? Was hat der denn mit der Kollisionserkennung 
zu tun?

Eine potentielle Möglichkeit wäre, dünnen Draht an der Wand zu 
befestigen und auf Unterbrechung zu kontrollieren. Der ist billig, fällt 
kaum oder gar nicht auf und wird bei einer Kollision mit hoher 
Wahrscheinlichkeit zerreisen.

von Thomas W. (Gast)


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Moin, -

mal wieder zum Thema zurueck zu kommen:

ST bietet vibration sensoren an, zusammen mit einem Framework fuer 
Data-Logging und so.

Bauteil:
https://www.st.com/en/mems-and-sensors/iis3dwb.html

Seminar:

https://www.st.com/content/st_com/en/about/events/events.html/predictive-maintenance-and-anomaly-detection.html?ecmp=tt21017_em_enews_apr2021&cid=stmDM41968

Der Weg von Bauteil bis zum Produkt wird natuerlich mehrere Kollisionen 
brauchen, aber OK.


Gruesse

Th.

Beitrag #6704253 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Mutanten*onkel bitte

Ein Radar-Bewegungsmelder könnte die eigentliche Kollisionserkennung 
vorbereiten, das ergibt weniger Fehlalarme und wirkt schon bei größerem 
Abstand.
Ich fürchte, die primitiven Erschütterungsmelder mit Metallkugel sind 
etwas unempfindlich.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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@Daniel O.
Daniel, du bist schon lange genug im Forum angemeldet um zu wissen wie 
das hier läuft.
Im Moment schiessen die Spekulationen ins Kraut weil du dein Problem 
nicht präziser beschreibst und keine Rückmeldung gibst.
Ausserdem bekommt der Thread durch diverse Spässchen immer mehr offtopic 
Character.
Entweder du fängst ihn jetzt ein und moderierst ihn, oder man kann ihn 
gleich ganz löschen.
Es ist dein Problem.

Thomas W. schrieb:
> Der Weg von Bauteil bis zum Produkt wird natuerlich mehrere Kollisionen
> brauchen, aber OK.

Das hatte ich mir auch schon überlegt, das dürfte aber teuer werden.
Aussenisolation und dann nur dünner Putz ist einfach Schei..., vor allem 
in Bereichen wo Dinge an die Wand stoßen können. Da reicht ein Mülleimer 
oder ein Fahrrad dass es Risse im Putz gibt.

von Daniel O. (daniel_o)


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Ich denke mal, die Variante mit dem Draht, vielleicht ein 
Edelstahldraht, klingt ganz gut!
Nur beinden günstigen Recordern auf Ebay gibts keinen Eingang für 
externe Schalter. :/

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> So das man das
>> Nummernschild in den Moment sieht wo es die Grundstücksgrenze
>> überschreitet.
>
> So wie der TO das beschreibt ist die Hauswand die Grundstücksgrenze.
> Ein ganz normales Haus, das direkt an den Gehweg oder sogar ohne Gehweg
> an die Straße gebaut ist.
> Da kannst du nicht die Hauswand filmen ohne eine Person auf dem
> öffentlichen Gehweg mit zu filmen und schon gar nicht so filmen dass du
> ein Nummernschild lesen kannst wenn ein Auto die Wand touchiert.

Doch kann und darf man,  wenn bspw die Kamera 'aus gutem Grund' nur die 
Höhe des Nummernschildes erfasst.n.

Die Ausnahmeregelung zur überwachung des öffentlichen Raumes liest sich 
so:
"Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung außer­halb des 
eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn

die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beob­achteten 
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

im Einzel­fall über­wiegen.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Denk­bar ist das, wenn

der Eigentümer wieder­holt Opfer von Straftaten war
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

und infolgedessen über die Grundstücks­grenzen hinaus einen schmalen 
Streifen des Gehwegs über­wacht, etwa um sein wieder­holt mutwil­lig 
beschädigtes Auto zu über­wachen."


BDSG §6. b (1) Punkt 3
https://www.datenschutz-wiki.de/6b_BDSG_a.F._Kommentar_Absatz_1

von wendelsberg (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> etwa um sein wieder­holt mutwil­lig
> beschädigtes Auto zu über­wachen

Tja, Autos geniessen in D besonderen Schutz, da haben alle anderen 
Rechte zurueckzustehen.

wendelsberg

Beitrag #6704304 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hugo H. (hugo_hu)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Solche tollen Tipps findet man Handbuch "Internet für Dummies"

Ja.

"Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung außer­halb des 
eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn die Interessen des Eigentümers die 
Interessen der Beob­achteten im Einzel­fall über­wiegen. Denk­bar ist 
das, wenn der Eigentümer wieder­holt Opfer von Straftaten war und 
infolgedessen über die Grundstücks­grenzen hinaus einen schmalen 
Streifen des Gehwegs über­wacht, etwa um sein wieder­holt mutwil­lig 
beschädigtes Auto zu über­wachen."

von Sebastian S. (amateur)


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Für die meisten Vorschläge und Ideen braucht man eine Windel!
Da geht nämlich das meiste rein!

Ein Erschütterungssensor müsste die ganze Wand erfassen - zumindest in 
Auto-/LKW-Höhe.

Eine Kamera, die NICHT die Straße "überwacht" klingt ja ganz gut, aber: 
"Herr Wachtmeister, es war eine graue Ladefläche, das Nummernschild ist 
aber nicht zu erkennen". Der Winkel war zu ungünstig oder das Licht zu 
schlecht.

Hilfsmittel wie Drahtsensor, Lichtschranke oder Radar und Ultraschall 
sind im wahrsten Sinne des Wortes zu dumm bzw. zu intolerant. Geht 
jemand zu dicht an der Wand entlang...

Wie wäre es also mal mit einer aussagekräftigen Zeichnung mit ein oder 
zwei Maßen?

Muss aber nicht sein, wir können auch toll weiterspinnen.

von Vollstrecker (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

https://de.wikipedia.org/wiki/Nagelsperre#/media/Datei:Sharp_Spikes,_Yikes_In_Perth_CBD.jpg

https://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%A4henfu%C3%9F#/media/Datei:Caltrop.jpg

Unbedingt Warnschild anbringen: "Befahren des Grundstücks verboten"!

von Schlaumaier (Gast)


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Ich habe Jahrelang in einen Haus gewohnt wo regelmäßig Autos gegen 
geknallt sind, und das mit im Schnitt 50-60 Sachen. Glaubt mit einfach 
ein normaler Tilt-Sensor (Kleine Feder für geschlossenen Stromkreis 
relativ empfindlich eingestellt) reicht völlig aus, um darauf zu 
reagieren.

Sobald bei so einen Bums das Geschirr wackelt löst der aus. Der kann 
sogar Problemlos INNEN angebracht werden.

Ach für den Fall das jemand fragt. Das Haus war ein altes Massivhaus mit 
Bruchsteinen , Baujahr irgendwas zwischen 1890 + 1910. Als sie das 
abgerissen haben haben sie 1 Woche Lang Stein für Stein abgetragen. 
Sprengen ging nicht, da es genau unterhalb einen Bahndamm war. Schaut 
euch mal die uralten Bahndämme an, das ist der selbe Stein. Nicht so ein 
Müll wie "Moderne Baustoffe".

Das Dach allerdings, war mit 1 Schlag mit der Baggerschaufel Geschichte. 
Ich weiß noch wie der Polier sagte :"Damit sind wie Mittags fertig". Ich 
hab gesagt, ich wette das sie das in 3 Tagen nicht schaffen. Hab 
gewonnen. Und ja ich hab dieses Haus geliebt. ;)

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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>Radar und Ultraschall
die Dopplerfrequenz eines LKW mit Tempo 50 und eines Fußgängers sind 
deutlich zu unterscheiden. Und die "negative Beschleunigung" durch den 
Aufprall kann man auch noch detektieren.

von Sebastian S. (amateur)


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>>Radar und Ultraschall
>die Dopplerfrequenz eines LKW mit Tempo 50 und eines Fußgängers sind
>deutlich zu unterscheiden. Und die "negative Beschleunigung" durch den
>Aufprall kann man auch noch detektieren.
Knapp vorbei ist auch daneben...
Wenn Du auch noch die Geschwindigkeit analysieren willst, wird es recht 
Rechenintensiv.
Aber wie bereits gesagt: "Bums" und "wer war das" sind zwei verschiedene 
Sachen.

Beitrag #6704386 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6704425 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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>Rechenintensiv
Es geht (24 GHz) um NF von wenigen kHz. Die kann man zur Not durch einen 
Bandpass schicken um Fußgänger auszublenden. Und ein LKW besteht aus 
mehr Metall als der Fußgänger.

von wendelsberg (Gast)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Und ein LKW besteht aus
> mehr Metall als der Fußgänger.

Also eine oder mehrere grosse Induktionsschleifen in die "Daemmung" 
einbauen.

wendelsberg

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ich stelle mir bei allen Lösungen die Frage wie man die Sensoren 
vernünftig kalibriert. Man kann ja nicht einfach zum Test einen LKW in 
die Mauer fahren. D.h. man muss die so ein bisschen auf gut Glück 
einstellen.

Ich würde mir neben der Kameraüberwachung auch über etwas anderes 
Gedanken machen: Wie kann man es erreichen dass es beim Kontakt eines 
LKW mit der Mauer eine möglichst gute Spurenübertragung gibt? Damit man, 
wenn die Kameraaufnahmen nicht reichen, noch andere Beweise hat.

Also, wie schafft man es, dass möglichst viel von der Wandfarbe 
eindeutig am LKW hängen bleibt und möglichst viel von der LKW-Farbe an 
der Wand? Möglichst rauer Putz? Seltene, unübliche Wandfarbe? Wandfarbe 
mit einem (UV-)Marker?

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Die Ausnahmeregelung zur überwachung des öffentlichen Raumes liest sich
> so:
Nein, das ist keine Regelung, schon gar kein Gesetz, sondern die nicht 
mehr ganz frische damalige Meinung eines Kommentators.

> "Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung außer­halb des
> eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn
> die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beob­achteten
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> im Einzel­fall über­wiegen.
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Denk­bar ist das, wenn
> der Eigentümer wieder­holt Opfer von Straftaten war
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> und infolgedessen über die Grundstücks­grenzen hinaus einen schmalen
> Streifen des Gehwegs über­wacht, etwa um sein wieder­holt mutwil­lig
> beschädigtes Auto zu über­wachen."
Und selbst diese Meinung hält es lediglichvin bestimmten, eng gefassten 
Fällen für denkbar, eine Ausnahme vom gesetzlichen Grundsatz zuzulassen.
> BDSG §6. b (1) Punkt 3
> https://www.datenschutz-wiki.de/6b_BDSG_a.F._Kommentar_Absatz_1
Du weißt doch sicherlich, was "a.F." bedeutet, nicht wahr? Warum 
zitierst Du dann nicht lieber den aktuellen § 4 BDSG? Liegt es daran, 
dass dort lediglich Leben, Gesundheit und Freiheit als besonders 
verteidigungswerrte Schutzgüter genannt werden?

Hugo H. schrieb:
> Ja.
> "Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung außer­halb des
> eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn die Interessen des Eigentümers die
> Interessen der Beob­achteten im Einzel­fall über­wiegen. ..."

Durch Wiederholung wird der Irrtum nicht zur Weisheit.
Das gilt auch dann, wenn, wie hier, das "Argument" überhaupt nichts zum 
Thema beizutragen vermag.

: Bearbeitet durch User
von Kameramann (Gast)


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Eine Kamera vom Dachkasten aus nach schräg unten "schauen" lassen.So 
verkleiden, daß nur das Objektiv herauslugt.

Aufnahmen als Dauerschleife. Hat es geknallt und es erfolgt eine 
Fahrerflucht, dann die Bilder in allen "sozialen" Netzwerken 
veröffentlichen, derer man habhaft werden kann. Belohnung aussetzen.

Datenschutz? Wäre mir völlig Rille, so lange Täterschutz vor Opferschutz 
geht! Das ist Notwehr.

von Marco H. (damarco)


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Eben es gibt Ausnahmereglung und du hättest ja allen Grund. Du müsstest 
gewisse Pflichten nachkommen, Dokumention, Kennzeichnung etc.

Zumal der Eigentümer der Straße auch in die Pflicht zu nehmen wäre. 
Durch bauliche, organisatorisch Maßnahmen "Poller", 
Geschwindigkeitsbegrenzung etc. mitzuwirken.

Ziel muss es sein zu vermeiden das jemand in das Haus fährt und nicht 
von wem man den Schaden ersetzt bekommt.

von Wolfgang (Gast)


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Früher (tm) kam an die gefährdete Stelle ein solider Granitstein - egal 
ob Hausecke oder Grundstückseinfahrt. Da war dann klar, wer sich bei 
einer Rempelei mehr weh tut. Und ein paar Sommerblumen kann man auch 
noch drumherum pflanzen.

von Dunno.. (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Früher (tm) kam an die gefährdete Stelle ein solider Granitstein - egal
> ob Hausecke oder Grundstückseinfahrt.

Genau daran habe ich auch gedacht. Sieht man in vielen Altstädten bis 
heute.

Das moderne äquivalent wären wohl diese gelben Stahlecken im 
Hochregallager.


Ist ja schön, wenn man den Anprall erkennen kann, aber was dann? Ohne 
Kamera identifiziert man den Fahrer ja doch nicht. Da find ich den 
Anprallschutz irgendwie sinnvoller..

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:

>> die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beob­achteten
>> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>> im Einzel­fall über­wiegen.
>> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>> Denk­bar ist das, wenn
>> der Eigentümer wieder­holt Opfer von Straftaten war
>> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

> Du weißt doch sicherlich, was "a.F." bedeutet, nicht wahr? Warum
> zitierst Du dann nicht lieber den aktuellen § 4 BDSG? Liegt es daran,
> dass dort lediglich Leben, Gesundheit und Freiheit als besonders
> verteidigungswerrte Schutzgüter genannt werden?

Weil ja zur Rechtssprechung neben den Gesetzestexten auch die Kommentare 
und Urteile aka Rechtspraxis herangezogen werden. Insbesonders wenn es 
um Abgrenzung/Ausgleich unterschiedlicher Interessen geht, die auch noch 
in unterschoiedlichen gesetzeswerken niedergelgt sind.

Und natürlich zählen Massnahmen, die geeignet sind die Fahrer zu 
ermitteln die ein Fahrzeug in nicht Gesundheits-, Lebens-oder 
Freiheitlichfördernde Weise gegen die Hauswand setzte zu den zulässigen 
Schutzmassnahmen.

>> "Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung außer­halb des
>> eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn die Interessen des Eigentümers die
>> Interessen der Beob­achteten im Einzel­fall über­wiegen. ..."
>
> Durch Wiederholung wird der Irrtum nicht zur Weisheit.
> Das gilt auch dann, wenn, wie hier, das "Argument" überhaupt nichts zum
> Thema beizutragen vermag.

Doch es trägt zum Thema "Überwachung einer Hauswand" bei. Insbesonders 
da der Punkt "Eigentümer war mehrmals Opfer ..." erfüllt ist.

Ich finde es sehr bezeichnend, das Gesetze zum Datenschutz und zur 
informationellen Selbsbestimmung überwiegen dann herangezogen werden, 
wenn es der Strafvereitelung und Behinderung der Strafverfolgung dient!

von Stefan F. (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ich finde es sehr bezeichnend, das Gesetze zum Datenschutz und zur
> informationellen Selbsbestimmung überwiegen dann herangezogen werden,
> wenn es der Strafvereitelung und Behinderung der Strafverfolgung dient!

Da ist nur gerecht. Wie oft wurde KiPo als Legitimation für mehr 
Überwachung vorgeschoben?

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Ich finde es sehr bezeichnend, das Gesetze zum Datenschutz und zur
>> informationellen Selbsbestimmung überwiegen dann herangezogen werden,
>> wenn es der Strafvereitelung und Behinderung der Strafverfolgung dient!
>
> Da ist nur gerecht.

Und ich finde es gerecht das der Schadensverursacher, also der Fahrer 
der die Maschine gegen das Wohnhaus setzt, ermittelt werden kann und zur 
Verantwortung gezogen wird.

So weit gehen halt die Ansichten über Fahrerflucht als Kavaliersdelikt 
oder Straftat auseinander.

https://www.anwalt.org/fahrerflucht/
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Weil ja zur Rechtssprechung neben den Gesetzestexten auch die Kommentare
> und Urteile aka Rechtspraxis herangezogen werden. Insbesonders wenn es
> um Abgrenzung/Ausgleich unterschiedlicher Interessen geht, die auch noch
> in unterschoiedlichen gesetzeswerken niedergelgt sind.
Die von Dir zitierte Kommentarstelle hat rein gar nichts mit 
Rechtspraxis zu tun, was ganz wesentlich daran liegt, dass sie sich 
nirgendwo mit allfälliger Rechtsprechung auseinandersetzt.
> Und natürlich zählen Massnahmen, die geeignet sind die Fahrer zu
> ermitteln die ein Fahrzeug in nicht Gesundheits-, Lebens-oder
> Freiheitlichfördernde Weise gegen die Hauswand setzte zu den zulässigen
> Schutzmassnahmen.
Das darfst Du Dir gern einbilden, nur wird es nicht allein dadurch wahr.

Fpgakuechle K. schrieb:
> Doch es trägt zum Thema "Überwachung einer Hauswand" bei. Insbesonders
> da der Punkt "Eigentümer war mehrmals Opfer ..." erfüllt ist.
Ach?
Der Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" existiert nicht.

> Ich finde es sehr bezeichnend, das Gesetze zum Datenschutz und zur
> informationellen Selbsbestimmung überwiegen dann herangezogen werden,
> wenn es der Strafvereitelung und Behinderung der Strafverfolgung dient!

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem TO eher im die 
Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche ging.

Daniel O. schrieb:
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Vielleicht liest Du Dir einfach mal § 4 BDSG durch.


Vermutlich ging es ihm insbesondere auch um die insoweit entstehenden 
Kosten.

Weiterhin bleibt schleierhaft, was das Ganze mit Strafvereitelung zu tun 
haben können soll.

von Kameramann (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Weiterhin bleibt schleierhaft, was das Ganze mit Strafvereitelung zu tun
> haben können soll.

Dir.

Dir bleibt das schleierhaft. Anderen nicht.

von Experte (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden
> darf,

Naja, das wird nur dann zum Problem, wenn jemand bemerkt, dass die 
Straße ständig gefilmt wird.

Wenn Du erstmal das Filmmaterial hast, benötigst Du noch einen gewieften 
Anwalt. Ihr müsst halt plausibel darlegen, dass das Filmmaterial erst 
beim Aufprall gespeichert wurde. SD-Karten sind geduldig, einfach ein 
paar Vorhalten, so dass sie dann auch das korrekt Alter haben und so. Du 
bist sicherlich auch ein ordentlicher Mensch, der die Quittung vom 
Elektronikmark mit genau einer SD-Karte aufbehält. Ach, einfach ein 
bisschen nachdenken und alles gut vorbereiten...

Und falls die Behörde Dir unterstellen will, dass Du ständig gefilmt 
hast, braucht sie dafür Beweise. Die darf man halt im Verfahren zur 
Hauswand-Beschädigung nicht produzieren, so dass in den Akten steht: 
"...die Kamera läuft 24h..."

Gut, dieses Vorgehen produziert ein wenig Nervenkitzel, aber das ist 
doch die Würze im Alltag. ;)

Nur nicht verarschen lassen, wenn der Staat die Täter besser schützt als 
die Opfer.

von Percy N. (vox_bovi)


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Kameramann schrieb:
> Dir bleibt das schleierhaft. Anderen nicht.

Lies lieber erst einmal nach, was Strafvereitelung überhaupt ist. Bisher 
ist das offenkundig nicht geschehen.

von Kameramann (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Kameramann schrieb:
>> Dir bleibt das schleierhaft. Anderen nicht.
>
> Lies lieber erst einmal nach, was Strafvereitelung überhaupt ist. Bisher
> ist das offenkundig nicht geschehen.

Strafvereitelung ist, wenn man Menschen unter dem Vorwand des 
Datenschutzes die Möglichkeit nimmt, Bildbeweise für einen Vorgang zu 
fertigen.

Punkt.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Vielleicht liest Du Dir einfach mal § 4 BDSG durch.

Der Percy könnte es uns allen die Diskussion einfacher machen, wenn er 
mal den referenzierten Text selbst im Thread zitieren würde. Macht er 
nicht, weil er sich dabei mglw. selbst ins Knie schiesst. Also mach ich 
das mal für unseren Paragraphenfabulierer und Wannabe-Winkeladvokaten.
1
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
2
3
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
4
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
5
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
6
7
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen. 
8
9
Bei der Videoüberwachung von
10
1. öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie insbesondere Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, oder
11
2. Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs
12
13
gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse.

Der Rest findet sich unter: 
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__4.html

(1) Punkt 3 trifft hier als Ausnahmeregelung eindeutig zu, aber wohl 
nicht der zweite Abschnitt da es sich hier nicht um eine Sportstätte, 
Parkplatz oder Innere v. ÖPNV oder anderes aus der Aufzählung handelt.


> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Doch es trägt zum Thema "Überwachung einer Hauswand" bei. Insbesonders
>> da der Punkt "Eigentümer war mehrmals Opfer ..." erfüllt ist.
> Ach?
> Der Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" existiert nicht.

Aber der der Fahrerflucht, siehe Zitat StGB §142 oben. Und der TO 
spricht explizit von Fahrerflucht, also ist das Ganze nicht off-topic.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> (1) Punkt 3 trifft hier als Ausnahmeregelung eindeutig zu,
So eindeutig ist dS nicht, könnte aber zu erwägen sein, wenn eine 
Beobachtung bzw Aufteichnung ausschließlich im Schadensfall erfolgte; 
dem entsprächen die Lösungen mit den hier angesprochenen Triggern unter 
Umständen.
> aber wohl
> nicht der zweite Abschnitt da es sich hier nicht um eine Sportstätte,
> Parkplatz oder Innere v. ÖPNV oder anderes aus der Aufzählung handelt.
Du hast möglicherweise das,Tegel-Ausnahme-Verhältnis nicht verstandem. 
Sportstätten pp sind Orte, an denen in der Öffentlichkeit häufig 
Personen in der Gefahr sind, Opfer von Straftaten zB durch Hooligans 
oder andere Zusammenrottungen zu werden; in diesen speziellen 
kriminofenen Bereichen ist daher die Schwelle durch den Gesetzgeber 
gesenkt worden, so dass hier der Schutz dort aufhältlicher Personen per 
se als beso ders wichtiges Interesse gilt. Ind Du hast vollkommen Recht: 
das trifft hier wohl nicht zu, so dass die entsprechende Privilegierung 
nicht greifen kann.  Zudem geht es ohnehin nicht um die abschließend 
benannten Rechtsgüter.
Dieses Argument streitet also gegen Deine Auffassung.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Dieses Argument streitet also gegen Deine Auffassung.

Ja, irgendeiner streitet immer.

von c-hater (Gast)


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Daniel O. schrieb:

> Wir hatten schon mehrmals in der Hauswand einen LKW mit anschließender
> Fahrerflucht.

So what? Solange der LKW noch im Haus steckt, gibt's überhaupt kein 
Problem. Die Feststellung der Fahrzeugidentität übernimmt die 
freundliche Polizei, genauso wie die Suche nach dem Fahrer.

Kann keiner ermittelt werden, haftet der Halter bzw. dessen 
Haftpflichtversicherung.

Was also genau ist tatsächlich dein Problem?

von Jens G. (jensig)


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c-hater schrieb:
> Daniel O. schrieb:
>
>> Wir hatten schon mehrmals in der Hauswand einen LKW mit anschließender
>> Fahrerflucht.
>
> So what? Solange der LKW noch im Haus steckt, gibt's überhaupt kein
> Problem. Die Feststellung der Fahrzeugidentität übernimmt die
> freundliche Polizei, genauso wie die Suche nach dem Fahrer.
>
> Kann keiner ermittelt werden, haftet der Halter bzw. dessen
> Haftpflichtversicherung.
>
> Was also genau ist tatsächlich dein Problem?

Daß Du nicht begriffen hast, daß er Fahrerflucht begeht, und das 
sicherlich nicht zu Fuß, sondern eben mit seinem Laster, der ja nun 
nicht unbedingt nach so einer kleinen Karambolage fahrunfähig sein muß. 
Jetzt erzähle mal, wie Du den Fahrer/Halter ermitteln willst, wenn nicht 
irgendwelche Zufälle da mithelfen ...

von wendelsberg (Gast)


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Jens G. schrieb:
> der ja nun
> nicht unbedingt nach so einer kleinen Karambolage fahrunfähig sein muß.

Also bis in 1,5m Hoehe eine solide Betonkonstruktion, die verhindert, 
dass der Lkw bis zur eigentlichen Wand vordringt.

wendelsberg

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Du könntest ein paar LED-Streifen über der Wand verteilen. Die dann 
anfangen zu leuchten, wenn der LKW zu nahe an die Wand gefahren ist.
Wenn er anstößt, beschädigt er die Aufhängung Deiner Kamera die in den 
Garten schaut, die dann unglücklicherweise sich so verschiebt und 
verdreht, das etwas vom Außenraun, d.h. der LKW auf das Bild gerät.

von Helge (Gast)


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OK.
Reaktivpanzerung dürfte den Unfallverursacher dauerhaft kennzeivhnen :D

Die praktikable Lösung dürfte aber die Induktionsschleife in der 
Hauswand sein. Am besten mit viel Licht und Hupe gekoppelt, und dann 
aufzeichnen.

von Bluebajoo (Gast)


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Helge schrieb:
> Die praktikable Lösung dürfte aber

die Behauptung sein das zufälligerweise jemand das mit seinem Handy 
aufgezeichnet hat. Bei bessere Qualität war es halt ein Filmteam das dir 
ihre Aufzeichnung anonym zugesandt hat. Und ja, es war ein 
GenderFemoMigrantenprojekt für mehr Gerechtigkeit auf dieser Welt.

von mIstA (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ach?
> Der Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" existiert nicht.

Das ist korrekt.
Aber Unerlaubtes entfernen vom Unfallort vulgo Fahrerflucht ist sehr 
wohl ein Straftatbestand.

von quotendepp (Gast)


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schau dir in ruhe rambo und a-team (jeweils dir ganze serie) an und lass 
dich inspirieren. der fanatasie sind keine grenzen gesetzt was du in der 
isolierung so versteckst. nur auf sprengfallen solltest du verzichten...

von mIstA (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Die Überwachung der Hauswand ist höchstwahrscheinlich kein taugliches 
Mittel einen LKW davon abzuhalten mit selbiger zu kollidieren; in Folge 
werden Dir weitere Handwerksarbeiten leider nicht erspart bleiben.

Aber Du könntest die Wand mit Panzerstahlplatten verkleiden; sollten die 
bei einer Kollision ernsthaft beschädigt werden, ist sicher auch der LKW 
nicht mehr fahrtüchtig.


Daniel O. schrieb:
> Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden
> darf,

mußt Du den LKW einfach hereinbitten, weil im Haus kannst Du dann nach 
Herzenslust filmen. Also einfach die Wand durch eine Attrappe aus 
Pappmache ersetzen und die Innenseite der Wand auf der ganzen länge mit 
mit Kameras ins Visier nehmen.

von Christian M. (likeme)


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LKW in Hauswand... Das passiert dir wahrscheinlich in 35 Jahren wieder 
und bis dahin ist deine Überwachung technisch überholt oder im Eimer 
oder hat dich schon tausende Euro Strom gekostet ;-)

von wendelsberg (Gast)


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Technisch ist das Problem nur zu loesen, indem man die Folgen fuer das 
Haus klein haelt.
Es gibt allein in DE ca. 3,4 Millionen LKW 
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6961/umfrage/anzahl-der-lkw-in-deutschland/) 
Den Fahrern beizubringen, dass sie nicht gegen dieses Haus fahren sollen 
und dass Fahrerflucht bei diesem Haus sinnlos ist, ist aussichtslos. 
Also werden immer wieder LKW in das Haus fahren und auch immer wieder 
welche ohne Meldung verschwinden. Also gibt es immer wieder Stress und 
Aufwand.

Einziger Ausweg:
Aendere das Haus so, dass Dir keine grossartigen Schaeden entstehen, 
wenn die dagegen fahren.


wendelsberg

von Christian M. (likeme)


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parke eine alte Möhre vor deinem Haus, da muss man bremsen und außen rum 
fahren. Der Trend geht eh zum Viertfahrzeug ;-)

von Falk B. (falk)


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Versuchs mal bei denn WW.com (wall watchers) ;-)

von grrrr (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Wir hatten schon mehrmals in der Hauswand einen LKW mit
> anschließender
> Fahrerflucht. Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden
> darf, brauche ich eine Erkennung einer Kollision. Die Wand ist gedämmt.
> Ich dachte an sowas wie Beschleunigungssensoren, nur ist das I2C dafür
> geeiget? Die Wand hat eine Länge von ca. 30m.
>
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Mach mal bitte ein Foto und einen Lageplan mit genauesten Angaben, dann 
sehen wir weiter.

von Roland E. (roland0815)


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Daniel O. schrieb:
> Wir hatten schon mehrmals in der Hauswand einen LKW mit anschließender
> Fahrerflucht. Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden
> darf, brauche ich eine Erkennung einer Kollision. Die Wand ist gedämmt.
> Ich dachte an sowas wie Beschleunigungssensoren, nur ist das I2C dafür
> geeiget? Die Wand hat eine Länge von ca. 30m.
>
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Nachdem ich mal beobachtet habe, wie eine Krawattentruckerin 
(Busfahrerin) mit ihrem Rucksack am Reisebus beim Abbiegen einen PKW der 
Länge nach aufgeschlitzt hat, ohne vorne in ihrer Hütte was zu merken, 
glaube ich nicht mal an Absicht oder bösen Willen bei den Kutschern.

Die Trude hat mich völlig entgeistert angeschaut, als ich sie angehalten 
habe und gefragt hab, ob die denn nicht mal ihre Papiere rausrücken 
möge... War zum Glück in einem Wohngebiet, wo hinterherrennen 
funktioniert hat. War zum Glück nicht mein PKW..

von Praktiker (Gast)


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Hallo

Experte schrieb:
> Naja, das wird nur dann zum Problem, wenn jemand bemerkt, dass die
> Straße ständig gefilmt wird.

Das genau ist es doch:
Dein Feind ist nicht (kaum) der Gesetzgeber sondern irgendwelche 
überempfindlichen Zeitgenossen (und die generelle Überempfindlichkeit in 
den deutschsprachigen Länder - siehe das lächerlich Verhalten gegenüber 
Streetview, nur da wo es drauf ankommen würde - da lassen sich die 
meisten "Michels" alles gefallen... )die sich für beobachtet fühlen aber 
oft selbst die neugierigsten Zeitgenossen sind dir sich um Dinge 
"kümmern" die sie eigentlich nicht zu interessieren hat.

Daher:
Gibt es ein Fenster Richtung Straße?
Wenn ja und dieses nicht mit Jalousien oder Vorhängen regelmäßig 
"verschlossen" werden: Einfach aus den Raum heraus in den sich das 
Fenster befindet Filmen.
Kameras müssen nicht wie Kameras aussehen und es findet sich eigentlich 
immer ein Winkel der von Außen nicht einsehbar ist, oder wo ein sich 
"beobachtet" gefühlter Zeitgenosse viel größere Probleme bekommen würde 
wenn es sich offiziell beschwert (Die werden dann nämlich schnell zum 
"Spanner").

Und ja: Fenster spiegeln durchaus auch mal, schlucken etwas Licht, und 
verzerren auch bei extremen "anormalen" Blickwinkeln - aber immer noch 
besser als nichts.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens G. schrieb:
> Daß Du nicht begriffen hast, daß er Fahrerflucht begeht, und das
> sicherlich nicht zu Fuß, sondern eben mit seinem Laster, der ja nun
> nicht unbedingt nach so einer kleinen Karambolage fahrunfähig sein muß.
> Jetzt erzähle mal, wie Du den Fahrer/Halter ermitteln willst, wenn nicht
> irgendwelche Zufälle da mithelfen ...

Manche müssen noch viel lernen ...

"Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter 
(Pflichtversicherungsgesetz)
§ 12
(1) Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im 
Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden 
verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche 
gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, 
diese Ersatzansprüche auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden 
aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) geltend machen,
1.
wenn das Fahrzeug, durch dessen Gebrauch der Schaden verursacht worden 
ist, nicht ermittelt werden kann,

..."

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Praktiker schrieb:

> Und ja: Fenster spiegeln durchaus auch mal, schlucken etwas Licht, und
> verzerren auch bei extremen "anormalen" Blickwinkeln - aber immer noch
> besser als nichts.

Bei Aufnahmen gegen spiegelnde Fenstergläserhilft ein klassisches 
Polarisationsfilter. Das gibt es als Kamera-aufsatz (auch für 
Smartphones).
Vielleicht ist aber auch eine gescheite Softwarelösung im Angebot, die 
die Spiegelung quasi rausrechnet.

Da noch ein paar Tipps mehr zum Thema: Fotografieren durch die Scheibe:
https://www.blogografie.de/fotografieren-durch-die-scheibe/

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Manche müssen noch viel lernen ...
>
> "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
> (Pflichtversicherungsgesetz)
> § 12
> (1) Wird durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers im
> Geltungsbereich dieses Gesetzes ein Personen- oder Sachschaden
> verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche
> gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen,
> diese Ersatzansprüche auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden
> aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) geltend machen,
> 1.
> wenn das Fahrzeug, durch dessen Gebrauch der Schaden verursacht worden
> ist, nicht ermittelt werden kann,


Naja, es genügt nicht nur ein paar Sätze aus einem Gesetz hinzuknallen 
um sich als profunder Ratgeber zu profilieren.

Auch ein Entschädigungsfond kann missbraucht werden und hat deshalb 
'Sicherungen' eingebaut, die auch dazu führen können, das der Fond im 
Schadensfalle nicht zahlt.

http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/garantiefonds/

"In den sogenannten „Fahrerfluchtfällen“ werden, um eine übermäßige oder 
gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden 
an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher 
Personenschaden entstanden ist."

-> also ermittele das KFz-Kennzeichen auf Grundlage der legale 
Ausnahmeregelungen und du bist auf der sicheren Seite.

von Marco K. (fuerst-rene)


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Die gibt es auch für Mauern:
https://www.secplan.de/g-fence.php

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Naja, es genügt nicht nur ein paar Sätze aus einem Gesetz hinzuknallen
> um sich als profunder Ratgeber zu profilieren.

Stimmt, man sollte auch verstehendes Lesen beherrschen (und die 
Sinnstiftung korrekter Interpunktion durchschauen):

Fpgakuechle K. schrieb:
> http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/garantiefonds/
> "In den sogenannten „Fahrerfluchtfällen“ werden, um eine übermäßige oder
> gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden
> an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher
> Personenschaden entstanden ist."

Nach meinem bisherigen Verständnis handelt es sich bei der hier in Rede 
stehenden 30 m langen Hauswand vermutlich eher nicht um ein 
Kraftfahrzeug. Falls doch, lass es mich bitte wissen.

Aber immerhin,  ein bisschen was scheinst Du gelernt zu haben.

Schlauer wäre es alkerdings gewesen, in das PflVersG zu schauen; dort 
ist geregelt, was wann wie entschädigt wird, nicht hingegen auf der 
Website des Entschädigungsfonds.
Dort wärest Du dann in § 12 II fündig geworden, wo im Übrigen auch ein 
Selbstbehalt vorgesehen ist.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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grrrr schrieb:
> Mach mal bitte ein Foto und einen Lageplan mit genauesten Angaben, dann
> sehen wir weiter.

Da bist Du mir zuvor gekommen. Ich ärgere mich über den ganzen Fred 
hinweg über die vage Beschreibung. Alles muss man diesen Trollen aus der 
Nase ziehen.

Trolltest:

- ist das Haus innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?
- Grenzt das Gebäude direkt an der Straße? Wohl kaum. Also was (Fußweg, 
Radweg) ist dazwischen?
- wieso kommt es wiederholt genau da zu Unfällen? Gewisse Gefahrenlage 
wie abschüssige Strecke oder Kurve?
- wieso sprichst Du nur von LKW??? Gibt es bei Dir keine PKWs bzw. 
handelt es sich um ein Gewerbegebiet?
- wie oft genau hat es Unfälle gegeben? Wenn das zweimal im Abstand von 
35 Jahren passiert ist, lass den Aufwand bleiben.

Hast Du mit der Gemeinde oder Stadt oder mit dem Landkreis 
(Straßenverkehrsbehörde) schon gesprochen? Z.B. über eine 
Geschwindigkeitsbeschränkung an dieser Stelle, soweit dies wegen der 
Gefahrenlage in Betracht kommt. Das sollte effektiver sein und das Haus 
eher vor Schaden bewahren können als Kameras etc.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Hast Du mit der Gemeinde oder Stadt oder mit dem Landkreis
> (Straßenverkehrsbehörde) schon gesprochen?

Du bist schon der zweite, der das vorschlägt. Du übersiehst dabei, dass 
es hier nicht um sinnvolle Vorschläge gehen darf, wie man das Problem 
zum eigenen Vorteil delegiert.
Es wird vielmehr eine Möglichkeit gesucht, eine grundsätzlich 
rechtswidrige Videoüberwachung irgendwie zu legitimieren. Da macht 
vermutlich deutlich mehr Spaß  ...

von Stefan F. (Gast)


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Letztendlich ist das Filmen der Straße gesetzlich nur sehr bedingt 
machbar. Und selbst wenn, stehen die Chancen ziemlich gering, alleine 
anhand der Videoaufzeichnung den Fahrer dingfest zu machen. Bei 
Einbrüchen klappt das auch so gut wie nie.

Das sagte mir ein Kommissar in einem Beratungsgespräch, wo wir über 
technische Maßnahme sprachen nachdem bei mir 3x kurz hintereinander 
eingebrochen wurde.

Auch automatische Maßnahmen, um den Fahrer fest zu halten, sind 
juristisch äußerst problematisch.

Mit anderen Worten: Der Aufwand lohnt nicht.

Was sich am ehesten lohnt, sind deutliche Warnschilder vor der 
Gefahrenstelle.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Mit anderen Worten: Der Aufwand lohnt nicht.

nein. Mit WIRKLICH anderen Worten:

Ein Bürger darf sein Hab und Gut nicht angemessen schützen!
Täterschutz und Datenschutz gehen vor Opferschutz.

von Stefan F. (Gast)


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● Des I. schrieb:
> Ein Bürger darf sein Hab und Gut nicht angemessen schützen!
> Täterschutz und Datenschutz gehen vor Opferschutz.

Das darfst du gerne so sehen, es ändert jedoch nichts daran, dass sich 
diese technischen Maßnahmen nicht lohnen.

Andere Leute könnten auch sagen: Wer sein Haus so dicht an die Straße 
baust, ist selber Schuld. Heute würde man solche Bauten nicht mehr 
genehmigen, schätze ich.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Naja, es genügt nicht nur ein paar Sätze aus einem Gesetz hinzuknallen
>> um sich als profunder Ratgeber zu profilieren.
>
> Stimmt, man sollte auch verstehendes Lesen beherrschen (und die
> Sinnstiftung korrekter Interpunktion durchschauen):

> Aber immerhin,  ein bisschen was scheinst Du gelernt zu haben.

Nun, wie viele andere auch, habe ich gelernt, das du hier excessive von 
der Spruchweisheit "Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens 
Verwirrung stiften" Gebrauch machst, in Kombination mit "Argumentum ad 
hominem" (statt über die Sache über die Person streiten) und anderen 
'rhetorischen Taschenspielertricks'.

Ausgangspunkt ist immer noch das Interesse an einer Verfolgeng nach §142 
StGB (Fahrerflucht). Dieses berechtigte Interesse versuchst Du in 
Zweifel zu ziehen in dem du auf Möglichkeiten verweist, den Schaden ohne 
Ermittlung des Fahrers/Halters auszugleichen. Das dies keinesfalls 
gleichwertig ist verschweigst Du beflissentlich.
Amüsant auch der Versuch über den altrömischen Grundsatz "Exceptio 
probat regulam in casibus exceptis" zwei Ausnahmeregelungen 
gegeneinander zu setzen.

> Schlauer wäre es alkerdings gewesen, in das PflVersG zu schauen; dort
> ist geregelt, was wann wie entschädigt wird, nicht hingegen auf der
> Website des Entschädigungsfonds.

Nein, schlau ist, sich nicht vom Hundersten ins Tausendste quatschen zu 
lassen, sondern auf Umsetzung der Massnahmen nach der urprünglichen 
Fallbeschreibung (Anlassbezogene Aufzeichnung) zu bestehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Andere Leute könnten auch sagen: Wer sein Haus so dicht an die Straße
> baust, ist selber Schuld. Heute würde man solche Bauten nicht mehr
> genehmigen, schätze ich.

Sei nicht ungerecht: es sollen auch schon Grundeigentümer enteignet 
worden sein, weil der Staat meinte, genau dort durch den Vorgarten müsse 
eine Straßenverbreiterung gebaut werden.

Aber dieser Thread ist weitgehend sinnlos, zumal er sich zum großen Teil 
in Spekulationen im Tatsachenbereich erschöpft oder zumindest darauf 
beruht, während der TO kichernd in der Ecke liegt.

von Marco K. (fuerst-rene)


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Scheibar war mein Beitrag umsonst wenn ihr nur über so was Diskutiert.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Marco K. schrieb:
> Scheinbar war mein Beitrag umsonst wenn ihr nur über so was Diskutiert.

Sei nicht zornig, teile Dein Leid - du bist nicht der Einzige der 
drunter leidet das seine Beiträge hier vergebens, umsonst und für die 
Tonne sind ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ausgangspunkt ist immer noch das Interesse an einer Verfolgeng nach §142
> StGB (Fahrerflucht).
Du meinst vermutlich Verkehrsunfallflucht.
> Dieses berechtigte Interesse versuchst Du in
> Zweifel zu ziehen in dem du auf Möglichkeiten verweist, den Schaden ohne
> Ermittlung des Fahrers/Halters auszugleichen.
Nein. Ich halte es lediglich für verwegen, ohne Kenntnis der näheren 
Umstände nach Belieben zu unterstellen,  der Fahrer habe vorsätzlich 
gehandelt. Nur dann liegt nämlich eine Verkehrsunfallflucht vor.

Und damit sind alle Erwägungen, die eine Verkehrsunfallflucht 
voraussetzen, gegenstandslos.

Marco K. schrieb:
> Scheibar war mein Beitrag umsonst wenn ihr nur über so was Diskutiert.

Sachgerechte Lösungsansätze sind hier nicht gefragt; es geht lediglich 
darum, eine grundsätzlich rechtswidrige Videoüberwachung zu 
legitimieren.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Sachgerechte Lösungsansätze sind hier nicht gefragt; es geht lediglich
> darum, eine grundsätzlich rechtswidrige Videoüberwachung zu
> legitimieren.

Nein, nicht Sachgerecht ist es die auch durch aktuelle Rechtssprechung 
legitimierte anlassbezogenen Videoaufzeichnung in Zweifel zu ziehen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Ausgangspunkt ist immer noch das Interesse an einer Verfolgeng nach §142
>> StGB (Fahrerflucht).

>> Dieses berechtigte Interesse versuchst Du in
>> Zweifel zu ziehen in dem du auf Möglichkeiten verweist, den Schaden ohne
>> Ermittlung des Fahrers/Halters auszugleichen.
> Nein. Ich halte es lediglich für verwegen, ohne Kenntnis der näheren
> Umstände nach Belieben zu unterstellen,  der Fahrer habe vorsätzlich
> gehandelt. Nur dann liegt nämlich eine Verkehrsunfallflucht vor.

Nur geht es hier nicht um Unterstellung eines Vorsatzes sondern um 
Ermittlung des Vorliegens eines solchen Vorsatzes und um Ermittlung 
eines Schadensverursachers. Vereitlung /Behinderung von Ermittlungen 
sind unabhängig vom Ergebniss der Ermittlungen zu bewerten.

Und wieder ist es bemerkenswert, das Gesetze zum Datenschutz und zur
informationellen Selbsbestimmung dann herangezogen werden,
wenn es der Strafvereitelung und Behinderung der Strafverfolgung dient.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> die auch durch aktuelle Rechtssprechung legitimierte anlassbezogenen
> Videoaufzeichnung

Welche Rechtsprechung soll das sein?

In der Entscheidung hier

https://ascon-datenschutz.de/erstes-urteil-zur-videoueberwachung-genaue-abwaegung-aller-interessen-notwendig/#:~:text=Um%20eine%20Video%C3%BCberwachung%20rechtfertigen%20zu,%2F19.MZ)%20deutlich.

kommt eher das Gegenteil heraus:

"Zwar ist die Verhinderung und Aufklärung von Straften grundsätzlich ein 
schutzwürdiges und objektiv begrünbares Interesse des Betreibers der 
Überwachungsanlage. Um eine Erforderlichkeit der Videoüberwachung 
bejahen zu können, muss allerdings eine Gefährdungslage bestehen, die 
über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht. Das bedeutet, tatsächliche, 
nachweisbare Ereignisse müssen eine konkrete Gefährdung verursachen. 
Subjektive Befürchtungen oder ein Gefühl der Unsicherheit sind nicht 
ausreichend, um eine Gefährdungslage zu begründen. Dementsprechend 
genügt es nicht, dass der Unternehmer von Beschädigungen anderer 
Werbetafeln erfahren hat, wenn seine eigene noch nicht von Dritten 
beschädigt worden ist. Es gibt auch keine ausreichenden Hinweise, dass 
die Kameras ihren Zweck erfüllen und es nur ihretwegen nicht zu 
Sachbeschädigungen kam.

In der Tatsache, dass es auf dem Parkplatz, der ebenfalls teilweise von 
der Videoüberwachung erfasst wird, bereits mehrere Fälle von 
Fahrerflucht gab, sieht das Gericht ebenfalls keine besondere 
Gefährdungslage. Solche Vorfälle würden unter das allgemeine 
Lebensrisiko fallen. "

Also, welches Gericht hat anders entschieden? Du mzsst es wissen; oder 
solltest Du Dir Deine "Rechtsprechung" genau so aus den Fingern gesogen 
haben wie den restlichen Blödsinn?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Andere Leute könnten auch sagen: Wer sein Haus so dicht an die Straße
> baust, ist selber Schuld. Heute würde man solche Bauten nicht mehr
> genehmigen, schätze ich.

Es dürfte so einige Häuser geben, die schon an solchen "Ecken" standen
als es nur Pferdefuhrwerke gab

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Letztendlich ist das Filmen der Straße gesetzlich nur sehr bedingt
> machbar. Und selbst wenn, stehen die Chancen ziemlich gering, alleine
> anhand der Videoaufzeichnung den Fahrer dingfest zu machen. Bei
> Einbrüchen klappt das auch so gut wie nie.
>
> Das sagte mir ein Kommissar in einem Beratungsgespräch, wo wir über
> technische Maßnahme sprachen nachdem bei mir 3x kurz hintereinander
> eingebrochen wurde.

Dieses von Stefan beschriebene Problem kommt außerdem dazu: Wer 
bitteschön geht denn immer davon aus, dass eine Kamera tatsächlich 
genügend Anhaltspunkte für eine Identifizierung des Fahrzeuges und 
Fahrers bietet. Der Fahrer wird vor dem Entfernen vom Unfallort kaum das 
amtliche Kennzeichen abschrauben und es so deutlich und lange genug in 
die Kamera halten, dazu mit seiner Taschenlampe darauf leuchten, dass 
die Identifizierung zweifelsohne möglich ist.

Und nicht jedes Fahrzeug hat auf der Rückseite auffällige Werbung. Und 
wie arbeiten Kameras in der Dunkelheit? Mir erscheint dieser Weg nicht 
alleine aus rechtlichen, sondern schon aus technischen Gesichtspunkten 
zweifelhaft. Wir wissen nicht einmal, ob es eine ausreichende 
Straßenbeleuchtung gibt.

Leider geht der TO weiter vom verbreiteten Glaskugelbesitz aus und teilt 
nix Genaues vom Ort mit.

von sicher? (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Nein. Ich halte es lediglich für verwegen, ohne Kenntnis der näheren
> Umstände nach Belieben zu unterstellen,  der Fahrer habe vorsätzlich
> gehandelt. Nur dann liegt nämlich eine Verkehrsunfallflucht vor.

Moment.
Bei einem nicht vorsätzlich herbeigeführten Unfall liegt also keine 
Verkehrsunfallflucht vor wenn man sich unerkannt vom Unfallort entfernt?
Die meisten Unfälle werden doch schon per Definition ohne Vorsatz 
geschehen (Unfall: plötzlich auftretendes Ereignis...).
Kann ich mir so nicht vorstellen, könntest Du das mit dem Vorsatz noch 
mal genauer erläutern?

von Achim H. (anymouse)


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sicher? schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Nein. Ich halte es lediglich für verwegen, ohne Kenntnis der näheren
>> Umstände nach Belieben zu unterstellen,  der Fahrer habe vorsätzlich
>> gehandelt. Nur dann liegt nämlich eine Verkehrsunfallflucht vor.
>
> Moment.
> Bei einem nicht vorsätzlich herbeigeführten Unfall liegt also keine
> Verkehrsunfallflucht vor wenn man sich unerkannt vom Unfallort entfernt?

Nein, Missverständnis. Gemeint ist:
Bei einem Unfall liegt keine "Verkehrsunfallflucht" vor, wenn man sich 
ohne Vorsatz des Unerkannt-Bleibens entfernt. D.H. wenn man z.B. den 
Unfall nicht merkt, wäre es (straflos weil nicht-existient) "Fahrlässige 
Verkehrsunfallflucht".

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
>
> Also, welches Gericht hat anders entschieden? Du mzsst es wissen; oder
> solltest Du Dir Deine "Rechtsprechung" genau so aus den Fingern gesogen
> haben wie den restlichen Blödsinn?

Natürlich weiss ich auf welche Quelle bezüglich "anlassbezogene 
Aufzeichnung" ich mich beziehe, aber welchen Sinn macht es dies Einem zu 
nennen, der mir mit dem Vorurteil "verbreitet aus den Fingern gesoggenen 
Blödsinn" gegenüber tritt?!?

PS:
Aus deinem Link ist kein konkrete Rechtsentschedung entnehmbar, 
lediglich eine Art Rechtsberatung im Sinne von "das kann man so oder so 
sehen".oder eben " Geeignetheit zum Eigentumsschutz bei kleinen 
Aufzeichnungswinkeln zweifelhaft" .

Im Rahmen einer Rechts-Beratung/Exegese ausgedrückte  "Zweifel an der 
Eignung" und eine richterliche Rechtsfindung in Form eines Urteils sind 
aber zwei grundsätzlich verschiedene Dinge bezüglich ihrer Rechtskraft.

von Achim H. (anymouse)


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Wie sieht denn das Schadensbild aus?
Vielleicht einen dünnen Draht senkrecht -- oder waagerecht -- spannen, 
der sollte nur bei größeren Kräften reißen.

Oder zwei größere Metallplatten, die sich bei (höheren Kräften) annähern 
oder gar Berühren. Dies sollte ebenfalls detektierbar sein.

Müsste es denn eine Video-Überwachung sein, oder würden auch ein oder 
mehrere Fotos reichen?

von wendelsberg (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber dieser Thread ist weitgehend sinnlos, zumal er sich zum großen Teil
Der ist wirklich sinnlos, weil eben in ganz grossen Teilen NICHT dem 
Wunsch des TO geholfen wird:

Daniel O. schrieb:
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Das geht nur, wenn keine noetig sind, weil:

1. keiner mehr dagegen faehrt
oder
2. beim Dagegenfahren kein Schaden entsteht

Ueberwachung, Filmen, Fotografieren in jeglicher Form und Intensitaet 
kann genau das eben nicht.

wendelsberg

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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sicher? schrieb:
> Bei einem nicht vorsätzlich herbeigeführten Unfall liegt also keine
> Verkehrsunfallflucht vor wenn man sich unerkannt vom Unfallort entfernt?
> Die meisten Unfälle werden doch schon per Definition ohne Vorsatz
> geschehen (Unfall: plötzlich auftretendes Ereignis...).
> Kann ich mir so nicht vorstellen, könntest Du das mit dem Vorsatz noch
> mal genauer erläutern?

Der Vorsatz bezieht sich auf das Entfernen vom Unfallort, nicht auf 
die Unfallhandlung.

Was aber oft verkannt wird, ist die Tatsache, dass Unfallfahrer den 
Unfall tatsächlich nicht mitbekommen, denn so ein Ditsch mit dem Trailer 
an der Mauer ist im Führerhaus kaum wahrnehmbar.

Davon unabhängig ist natürlich die zivilrechtliche Haftung. Nur 
strafrechtlich ist dem Fahrer in solchen Fällen kein Vorwurf zu machen 
und er wird eben auch nicht anhalten und die Feststellungen über seine 
Person etc. für den Geschädigten ermöglichen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:

> Was aber oft verkannt wird, ist die Tatsache, dass Unfallfahrer den
> Unfall tatsächlich nicht mitbekommen, denn so ein Ditsch mit dem Trailer
> an der Mauer ist im Führerhaus kaum wahrnehmbar.

Nur wenn die Spiegel nicht richtig eingestellt sind. Und der Fahrer ist 
verpflichtet vor Fahrtantritt die korrekte Spiegeleinstellung zu 
überprüfen.

"Habs nicht mitbekommen" ist auch so ne beliebte Schutzbehauptung, um 
sich aus der Verantwortung zu stehlen.

> dem Fahrer in solchen Fällen kein Vorwurf zu machen
> und er wird eben auch nicht anhalten und die Feststellungen über seine
> Person etc. für den Geschädigten ermöglichen.

Doch man kann dem Fahrer schon einiges vorwerfen, beispielsweise das er 
die Fahrwegbegrenzung überfahren hat, ohne es zu bemerken. Das weckt 
dann Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Natürlich weiss ich auf welche Quelle bezüglich "anlassbezogene
> Aufzeichnung" ich mich beziehe,
Dann solltest Du Dir die Gelegenheit,  es diesem Einen:
> aber welchen Sinn macht es dies Einem zu
> nennen, der mir mit dem Vorurteil "verbreitet aus den Fingern gesoggenen
> Blödsinn" gegenüber tritt?!?
mal so richtig zu zeigen, indem Du ihn widerlegst, statt nur Redensarten 
abzusondern, nicht entgehrn lassen.
Solange Du dies unterlässt, ist davon auszugdhen, dass die von Dir 
benannte "Rechtsprechung" allenfalls in Deiner Phantasie existiert.
> PS:
> Aus deinem Link ist kein konkrete Rechtsentschedung entnehmbar,
> lediglich eine Art Rechtsberatung im Sinne von "das kann man so oder so
> sehen".oder eben " Geeignetheit zum Eigentumsschutz bei kleinen
> Aufzeichnungswinkeln zweifelhaft" .
Dass es sich um eine Urteilsbesprechung handelt, scheint selbst Deinem 
scharfdn Geist entgangen zu sein ...
> Im Rahmen einer Rechts-Beratung/Exegese ausgedrückte  "Zweifel an der
> Eignung" und eine richterliche Rechtsfindung in Form eines Urteils sind
> aber zwei grundsätzlich verschiedene Dinge bezüglich ihrer Rechtskraft.
Da hast Du aber ein paar schöne Vokabeln eingebracht ;-)))
Schade nur, dass "tragende Gründe" dabei nicht auftaucht ...

Aber Du kannst das Urteil gern im Volltext lesen, auch wenn Du es 
möglicherweise nicht richtig verstehen wirst:

https://openjur.de/u/2304348.html

Und jetzt rücke endlich "Deine" Rechtsprechung heraus! Oder hast Du etwa 
geblufft?

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> "Habs nicht mitbekommen" ist auch so ne beliebte Schutzbehauptung, um
> sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Dieaer Satz klingt wie der Versuch, die Umgehung der Unschuldsvermutung 
zu rechtfertigen. Das scheint sehr beliebt zu sein.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Und jetzt rücke endlich "Deine" Rechtsprechung heraus! Oder hast Du etwa
> geblufft?

Nope, ich bluffe nicht und es auch nicht 'meine' Rechtssprechung, 
sondern eine allgemein zugängliche. Die passenden Stichworte wurden auch 
genannt, also los, zeig das Du selbst in der Lage bist die Rechtslage 
umfassend, also auch dir nicht genehme Punkt,e zu erfassen und 
darzuöegen.
Die Option auf Kooperation meinerseits hast Du durch despektierliches 
Verhaltun und Grundeinstellung restlos verspielt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Na, dann schmoll mal schön. Der Rest mag sich sein Teil denken.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Na, dann schmoll mal schön. Der Rest mag sich sein Teil denken.

Naja ich denk mir, du bist unfähig oder unwillens:
" ... die Rechtslage  umfassend, also auch dir nicht genehme Punkte, 
zu erfassen und darzulegen. ..."

von Ralf X. (ralf0815)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>
>> Was aber oft verkannt wird, ist die Tatsache, dass Unfallfahrer den
>> Unfall tatsächlich nicht mitbekommen, denn so ein Ditsch mit dem Trailer
>> an der Mauer ist im Führerhaus kaum wahrnehmbar.
>
> Nur wenn die Spiegel nicht richtig eingestellt sind. Und der Fahrer ist
> verpflichtet vor Fahrtantritt die korrekte Spiegeleinstellung zu
> überprüfen.

Bullshit!
Spätestens bei Hängerbetrieb/Sattelzug sieht der Fahrer auch bei korrekt 
eingestellten Spiegeln und (schon leichter!) Kurve nur noch die 
Vorderkante des Hängers im kurvenäusseren Rückspiegel.

Eine meiner Cams überträgt permanent das Bild meiner Zufahrt und erfasst 
dabei auch den gesamten Bereich einer Kreuzung (Einmündung) mit 
Abbiegespur, auf der sich der Verkehr regelmässig staut.
Sobald dort Busse oder LKW stehen, staut sich meist auch der Verkehr auf 
der Durchgangsspur, da erfreulich viele Autofahrer (insb. LKW-Fahrer) 
wissen, dass das Heck des abbiegenden Fahrzeuges ausschwenkt.

> "Habs nicht mitbekommen" ist auch so ne beliebte Schutzbehauptung, um
> sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Dass das oft als Ausrede benutzt wird, ist richtig.
Dennoch darf man das nicht verallgemeinern.

>> dem Fahrer in solchen Fällen kein Vorwurf zu machen
>> und er wird eben auch nicht anhalten und die Feststellungen über seine
>> Person etc. für den Geschädigten ermöglichen.
>
> Doch man kann dem Fahrer schon einiges vorwerfen, beispielsweise das er
> die Fahrwegbegrenzung überfahren hat, ohne es zu bemerken. Das weckt
> dann Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung.

LKW-Fahrer, also auch Busfahrer und Hängerzieher haben oft gar keine 
andere Möglichkeit, als eine Fahrwegbegrenzung zu 
überfahren/überschreiten, um nicht an Ort und Stelle stehen bleiben zu 
müssen.
Hast Du einen Führerschein und fährst auch selber ein Kfz?

von ??? (Gast)


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Ich fahre auch riesengroße Geschosse.

Aber mich mache mich vorher kundig ob mein gewählter Weg problemlos 
gefahren werden kann. Das schließt z.B. ein ungewolltes überfahren von 
Rad- und Fußwegen von vornherein aus.

Wenn Du das nicht kannst oder willst dann darfst du solche Fahrzeuge 
nicht bewegen!

So ist es und nicht anders herum!

von Ralf X. (ralf0815)


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wendelsberg schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Aber dieser Thread ist weitgehend sinnlos, zumal er sich zum großen Teil
> Der ist wirklich sinnlos, weil eben in ganz grossen Teilen NICHT dem
> Wunsch des TO geholfen wird:

Der Wunsch des nicht mehr antwortenden TE dürfte jedem hier inzwischen 
wurscht sein, interessant ist das Thema dennoch (auch immer wieder).
Und das sowohl in technischer, als auch jurischer Sicht.

Technisch:
Die allermeisten überschätzen die Möglichkeiten der Täteridentifikation 
anhand einer (bezahlbarer) Videoüberwachung grenzenlos.
Welchen Erfassungswinkel und welche Auflösung sollen die Cams mit 
wievielen Frames/s bei was für einer Beleuchtung von welchen 
Montageorten aufzeichnen (temporär zwischenspeichern :-))?
In diesem (weitgehend unbekannten) Beispiel des TE mit 30m Hausfront 
gehe ich mal von einem sehr spitzwinkligen oder sogar parallelen Fahrweg 
aus.
Wenn dort Cams etwas Aufklärisches mitbekommen sollen, müssen diese 
also auch entsprechend ausgerichtet sein.

Hinter normalen Festern ist das per se unsinnig.
Allerdings sind Cammodule heute dermassen klein, dass sich diese 
problemlos (auch für andere nicht nicht erkennbar) an der Fassade 
montieren lassen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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??? schrieb:
> Ich fahre auch riesengroße Geschosse.
>
> Aber mich mache mich vorher kundig ob mein gewählter Weg problemlos
> gefahren werden kann.

Und dann:
Verengung der Strasse, Baustelle, Unfall etc.
das wird in diesem Land bisweilen selbst mit nem PKW zu eng.

Dann ist der Kreisverkehr ist mit Strassenkunst vollgestellt etcpp.

von Stefan F. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Die allermeisten überschätzen die Möglichkeiten der Täteridentifikation
> anhand einer (bezahlbarer) Videoüberwachung grenzenlos.

Selbst ein glasklares Foto vom Täter nützt gar nichts, sofern du oder 
die daran arbeitenden Polizeibeamten ihn nicht zufällig erkennen.

Den großen weltweiten Bilderabgleich, der wir aus Hollywood Filmen 
kennen, gibt es so nicht.

von Helge (Gast)


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Christian M. schrieb:
> LKW in Hauswand... Das passiert dir wahrscheinlich in 35 Jahren wieder

Bei Bekannten früher wurde jeden Winter eines der beiden Einfahrtstore 
vom Bauernhof kaputtgefahren, häufig mehrmals. Reichten noch alle Räder 
bis zum Boden, mit Fahrerflucht. Irgenwann waren sie's leid, bei 
Glatteis Tor offen gelassen und genug Strohballen reingestapelt, daß die 
Schweine nicht abhauen können.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Selbst ein glasklares Foto vom Täter nützt gar nichts, sofern du oder
> die daran arbeitenden Polizeibeamten ihn nicht zufällig erkennen.

Foto vom Fahrer wird erst gar nicht zustande kommen (der sitzt in der 
dunklen Kabine), aber selbst das Fahrzeug wird in der Dunkelheit kaum zu 
identifieren sein, schon gar nicht mit EINER Kamera an einer 30 Meter 
langen Wand. Das vordere Kennzeichen ist ohnehin nicht beleuchtet.

von MiJa (Gast)


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Daniel O. schrieb:
> Wir hatten schon mehrmals in der Hauswand einen LKW mit anschließender
> Fahrerflucht. Da die öffentliche Straße nicht dauerhaft gefilmt werden
> darf,

Wäre mir egal! Bau eine Kamera hin, schalte versehentlich einen Recorder 
dran und behaupte du hast den Unfall zufällig "live gesehen". Hat mein 
Chef auch so gemacht. Kräht kein Ochse danach...

von Ralf X. (ralf0815)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Die allermeisten überschätzen die Möglichkeiten der Täteridentifikation
>> anhand einer (bezahlbarer) Videoüberwachung grenzenlos.
>
> Selbst ein glasklares Foto vom Täter nützt gar nichts, sofern du oder
> die daran arbeitenden Polizeibeamten ihn nicht zufällig erkennen.
>
> Den großen weltweiten Bilderabgleich, der wir aus Hollywood Filmen
> kennen, gibt es so nicht.

Den Firlefanz diverser Serien kann man natürlich sofort vergessen, 
ansonsten sind "glasklare" Fotos" oft durchaus sehr hilfreich.
Und wenn es nach Monaten oder sogar Jahren ist und nur der 
Strafverfolgung dient, da beim Täter (finanziell) eh nichts zu holen 
ist, wenn es sich um einen Dieb, Räuber, Einbrecher, etc. handelt.
Nur muss man auch da differenzieren.
Es gibt die Banden, die überregional/international agieren, aber genauso 
den regionalen Täter, der doch schon bekannt ist.
Und regional werden bedeutend mehr Täterdaten, ggf. auch Bilder, 
veröffentlicht, als es bundesweit erfolgt.

Bei der Aufzeichnung eines Kfz bei einem Unfall sieht es schon anders 
aus.
Ein Kennzeichen lässt sich bei gleicher Auflösung/Qualität eher 
identifizieren(!), als ein Gesicht.
Bei PKW reichen oft schon Typ und Farbe in der regionalen Presse zu 
brauchbaren Hinweisen aus der Bevölkerung.
Bei Transportern/LKW helfen oft Werbungsmerkmale/Aufbau weiter, wenn das 
Kennzeichen nicht lesbar ist.

Wichtig ist, die Möglichkeiten nicht überzubewerten, aber auch nicht zu 
unterschätzen.

von Ralf X. (ralf0815)


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??? schrieb:
> Ich fahre auch riesengroße Geschosse.
>
> Aber mich mache mich vorher kundig ob mein gewählter Weg problemlos
> gefahren werden kann. Das schließt z.B. ein ungewolltes überfahren von
> Rad- und Fußwegen von vornherein aus.

Angeber/Aufschneider!
Millionen Kfz-Fahrer benutzen irgendwelche Naviprogramme, um ihre Route 
zu finden.
Oder früher den Atlas/Landkarte..
Und wie oft ist das fehlerhaft oder ungenau?

Wie stellst Du das an, Dich vorher kundig zu machen, um da mit Deinem 
"riesengrossen Geschoss" durchzukommen?
Fährst Du die Strecke vorher mit (kleinem) Messwagen ab?

"Schwertransportunternehmen" machen das vorher (müssen sie!) und machen 
dennoch Fehler, Beschädigungen, etc.

> Wenn Du das nicht kannst oder willst dann darfst du solche Fahrzeuge
> nicht bewegen!
>
> So ist es und nicht anders herum!

Klar, sobald jemand einen Kratzer mittels Kfz verursacht hat, ist sofort 
die Fahrerlaubnis zu erziehen! :-)

von Ein Gast halt (Gast)


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So einen Unfallschwerpunkt hatten wir auch mal bei uns im Ort:
90° Rechtskurve am Berg, enger Radius, leicht abschüssig. Hinter der 
Kurve ein Resthof mit Wohngebäude an der Straße und Scheune auf dem Hof, 
mit kurzem Stück Garten und Zaun davor.

Die reaktionsschnellen Fahrer sind geradeaus auf dem Hof gefahren und 
meistens vor der Scheune zum Stehen gekommen. Die Deppen haben versucht 
trotz Glatteis und überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve zu kommen. 
Fast jeden Winter war dann mindestens einer in den Zaun gerutscht. 
Manchmal hat ihn auch erst das Wohnhaus aufgehalten.

Als das dem Besitzer zu bunt wurde, hat er die Zaunpfosten durch 
senkrecht einbetonierte Abschnitte von Eisenbahnschienen ersetzt. 
Nachdem das erste Foto von einem LKW mit gespaltenem Motorblock in der 
Lokalpresse die Runde machte, war Ruhe.

Das wird bei der Hauswand des TOs auch nicht aufhören, bis diese gegen 
LKWs gehärtet ist. Ein paar kleine Poller, die einem LKW-Reifen den 
Garaus machen wirken sicherlich Wunder. Irgendwas stumpfes, das keinem 
Fußgänger weh tut. Aber einem vorbeischrappendem LKW-Reifen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ein Gast halt schrieb:
> Ein paar kleine Poller, die einem LKW-Reifen den
> Garaus machen wirken sicherlich Wunder.

Leichter gesagt als getan. Wir kennen die örtliche Lage nicht, also auch 
nicht, ob es zwischen Grundstücksgrenze und Hauswand noch Platz für 
Poller gibt.

> So einen Unfallschwerpunkt hatten wir auch mal bei uns im Ort:
> 90° Rechtskurve am Berg, enger Radius, leicht abschüssig. Hinter der
> Kurve ein Resthof mit Wohngebäude an der Straße und Scheune auf dem Hof,
> mit kurzem Stück Garten und Zaun davor.

wie zuvor. Habe ich auch längst nach gefragt. Bisher Fehlanzeige.

Rainer Z. schrieb:
> Trolltest:
>
> - ist das Haus innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft?
> - Grenzt das Gebäude direkt an der Straße? Wohl kaum. Also was (Fußweg,
> Radweg) ist dazwischen?
> - wieso kommt es wiederholt genau da zu Unfällen? Gewisse Gefahrenlage
> wie abschüssige Strecke oder Kurve?
> - wieso sprichst Du nur von LKW??? Gibt es bei Dir keine PKWs bzw.
> handelt es sich um ein Gewerbegebiet?
> - wie oft genau hat es Unfälle gegeben? Wenn das zweimal im Abstand von
> 35 Jahren passiert ist, lass den Aufwand bleiben.

Der TO ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Troll.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ein Gast halt schrieb:
> Ein paar kleine Poller, die einem LKW-Reifen den Garaus machen wirken
> sicherlich Wunder. Irgendwas stumpfes, das keinem Fußgänger weh tut.
> Aber einem vorbeischrappendem LKW-Reifen.

Auf öffentlichem Grund wäre dann § 315 b I Nr. 2 StGB zu prüfen.

von Dussel (Gast)


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Helge schrieb:
> Irgenwann waren sie's leid, bei
> Glatteis Tor offen gelassen und genug Strohballen reingestapelt, daß die
> Schweine nicht abhauen können.
Die vom Hof oder die, die in die Ballen gefahren sind?

von Mike (Gast)


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Hallo
Ich würde in diesem Falle zum Gemeindeamt gehen und fragen was man
machen kann. Aber nur! wenn diese Hausmauer auch gesetzeskonform 
errichtet wurde. Weil wenn nicht, kann die Baupolizei (zu Recht) einen 
Abbruchbescheid erstellen. Im schlimmsten Fall muss man dann auch noch 
die Schäden an den LKWs bezahlen. Sorry, nicht böse gemeint ;-)
LG
Mike

von Ralf X. (ralf0815)


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Mike schrieb:
> Hallo
> Ich würde in diesem Falle zum Gemeindeamt gehen und fragen was man
> machen kann. Aber nur! wenn diese Hausmauer auch gesetzeskonform
> errichtet wurde. Weil wenn nicht, kann die Baupolizei (zu Recht) einen
> Abbruchbescheid erstellen. Im schlimmsten Fall muss man dann auch noch
> die Schäden an den LKWs bezahlen. Sorry, nicht böse gemeint ;-)
> LG
> Mike

Oft genug dürfte der ganze Ort nicht legal existieren!
Ich führe nur mal "Bielefeld" an...
Da ist vieles sehr geheim!

: Bearbeitet durch User
von Rainer V. (a_zip)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Andere Leute könnten auch sagen: Wer sein Haus so dicht an die Straße
> baust, ist selber Schuld. Heute würde man solche Bauten nicht mehr
> genehmigen, schätze ich.

Ich denke, es war anders herum. Straße wurde irgendwann auf den 
dörflichen Schotterweg gebaut. Und somit ist sicher auch die Gemeinde in 
der Pflicht, für eine ausreichende Sicherung des Straßenstücks zu 
sorgen. Es wird ja Gründe geben, warum hier der Verkehr öfter in der 
Mauer landet...diese wurden aber leider bisher nicht genannt...
Im Übrigen teilen sich hier mal wieder die rein juristischen (diese 
Bedenkenträger halt...) gegen die technischen Beiträge wunderbar sinnlos 
auf. Wenn ich mir die einigermassen sinnvollen Antworten auf die Frage 
des TO zusammenzähle, dann komme ich vielleicht auf 20. Durch die große 
Ungenauigkeit der Frage war aber zu erwarten, dass das wieder endlos 
wird...
Gruß Rainer

von Manfred (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Angeber/Aufschneider!

... sind besser als Klugscheißer.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Selbst ein glasklares Foto vom Täter nützt gar nichts, sofern du oder
> die daran arbeitenden Polizeibeamten ihn nicht zufällig erkennen.

Da war vorletztes Jahr so ein Fall in der Presse zu lesen. Eine Frau 
hatte so eine Aufnahme gemacht und der Polzei übergeben. Als erstes 
bekam Sie eine saftige Strafe wegen Verstoß gegen den Datenschutz. Der 
Täter muss sich um illegale Beweise nicht die geringsten Sorgen machen.

von Rainer V. (a_zip)


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Dieter D. schrieb:
> Als erstes
> bekam Sie eine saftige Strafe wegen Verstoß gegen den Datenschutz

ja wer macht denn auch sowas...früher lag da Frau Klotzke Tag und Nacht 
im Fenster und konnte in jedem Fall erschöpfende Auskunft geben :-)
Gruß Rainer

von Ralf X. (ralf0815)


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Dieter D. schrieb:
> Stefan ⛄ F. schrieb:
>> Selbst ein glasklares Foto vom Täter nützt gar nichts, sofern du oder
>> die daran arbeitenden Polizeibeamten ihn nicht zufällig erkennen.
>
> Da war vorletztes Jahr so ein Fall in der Presse zu lesen. Eine Frau
> hatte so eine Aufnahme gemacht und der Polzei übergeben. Als erstes
> bekam Sie eine saftige Strafe wegen Verstoß gegen den Datenschutz. Der
> Täter muss sich um illegale Beweise nicht die geringsten Sorgen machen.

In Balearus, Russland, China, etc. sollte man es eben vermeiden, 
staatsnahe Täter zu fotografieren.
Aber was soll das Thema jetzt hier?

von Ich A. (alopecosa)


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Hannes J. schrieb:
> Ich stelle mir bei allen Lösungen die Frage wie man die Sensoren
> vernünftig kalibriert. Man kann ja nicht einfach zum Test einen LKW in
> die Mauer fahren. D.h. man muss die so ein bisschen auf gut Glück
> einstellen.

Man kann aber die bereits erwähnten körperschallsensoren nehmen, einige 
Zeit deren Signal aufzeichnen und letztlich die auslöseschwelle knapp 
über dem 'grundrauschen' von Verkehr, Umwelt und eigener Nutzung setzen.

Im Zweifel hat man halt einige false positive...

Das dürfte die sinnvollste Variante sein.

von oszi40 (Gast)


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Was nützen Fotos, wenn die Hauswand kaputt ist?

Ein paar einbetonierte Hindernisse, die sich leicht reparieren lassen, 
finde ich nützlicher als eine kaputte Hauswand mit Foto wo man kaum was 
erkennt. Wer sich schon mal mit Wildkameras beschäftigt hat, weiß, dass 
man hunderte sinnlose Einzelbilder bekommt und auf den wenigen 
hilfreichen die Hälfte fehlt. Außerdem braucht eine Kamera, die nicht 
immer läuft, eine gewisse Anlaufzeit. Da kann der LKW mit Hänger schon 
fast vorbei sein.

von Helge (Gast)


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Nö. Eine große induktionsschleife unter die Farbe ist die beste Lösung. 
Damit baut man einen Oszillator mit wenigen kHz, wie es auch bei 
Fahrbahnschleifen gemacht wird. Ändert sich die Frequenz schnell, 
rauscht grad was großes auf die Mauer. Mit dem Signal viel Licht, eine 
Hupe und die Kamera starten.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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oszi40 schrieb:
> Ein paar einbetonierte Hindernisse, die sich leicht reparieren lassen,
> finde ich nützlicher als eine kaputte Hauswand mit Foto wo man kaum was
> erkennt.

Das Haus soll direkt an der Straße stehen.

Ralf X. schrieb:
> In Balearus, Russland, China, etc. sollte man es eben vermeiden,
> staatsnahe Täter zu fotografieren.
> Aber was soll das Thema jetzt hier?

Kann aber relevant sein. Bisher wissen wir nicht, wo das Haus steht.

von chris_ (Gast)


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Ich würde die Sache anders angehen: Wenn öfters LKWs mit der Hauswand 
kollidieren, muss das ja einen Grund haben. Die Fahrer werden sich ja 
nicht denken: Oh das ist ja eine schöne Wand, da fahre ich mal dagegen.
Vermutlich liegt das Problem in der Straßenführung z.B. zu enge Kurve.
Da müsste dann die Stadt/Dorf etwas machen.
Eine andere Möglichkeit wäre, eine Radarwarner Schild aufzuhängen, wie 
es an machen Ortsdurchfahrten üblich ist. Wenn ein LKW sich nähert, 
könnte es hell blinken, so dass der Fahrer hellwach und konzentriert 
ist, so dass er nicht gegen die Wand fährt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rainer Z. schrieb:
> Bisher wissen wir nicht, wo das Haus steht.

Aus dem Foto wäre zu erraten, wo der TO wohnt. Also Foto wird es nie 
geben. Eine wichtige Sprache des Technikers ist die Skizze. Nach den 
bisherigen Threads wissen wir, das der TO nicht in der Lage dazu zu sein 
scheint. Seine technischen Fähigkeiten, die hier gemachten Vorschläge in 
die Tat umzusetzen, werden sicherlich nicht weit von diesem Stamme 
fallen.

Daher wird als zielführend für den TO nur eine Lösung über die 
Beauftragung einer Spezialfirma für Überwachungs- und Sicherungsanlagen 
gesehen. Der Thread kann daher durch die Moderatoren geschlossen werden.

Wünschen allen daher einen guten Morgen und einen erfolgreichen 
Donnerstag.

: Bearbeitet durch User
von chris_ (Gast)


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Hier noch ein Beispiel, wie die Bahn in North Carolina das Problem auf 
Kosten der LKW-Fahrer löst anstatt die Ursache zu beheben und wie man 
ein Geschäft daraus machen kann:

http://11foot8.com

von chris_ (Gast)


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Das Video ist noch besser:
https://www.youtube.com/watch?v=USu8vT_tfdw

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Da war vorletztes Jahr so ein Fall in der Presse zu lesen.

Das ist gut, denn dann gibt es bestimmt einen link dazu, den Du uns nur 
noch mitteilen musst.

von Stefan F. (Gast)


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>> Da war vorletztes Jahr so ein Fall in der Presse zu lesen.

Percy N. schrieb:
> Das ist gut, denn dann gibt es bestimmt einen link dazu, den Du uns nur
> noch mitteilen musst.

Percy verlangt wieder Beweise, die ihn in eigentlich gar nicht 
interessieren. Wenn er sie doch liest, dann nur, um Punkte zum 
Widersprechen zu finden. So kennen wir ihn.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Percy verlangt wieder Beweise, die ihn in eigentlich gar nicht
> interessieren. Wenn er sie doch liest, dann nur, um Punkte zum
> Widersprechen zu finden. So kennen wir ihn.

Wie kommst Du auf diesen Unsinn?
Mich würde nur dringend interessieren, welche Tatbestandsalternative von 
§ 42 BDSG hier verwirklicht gewesen sein soll.
Aber vielleicht kannst Du ja selbst ohne Weiteres erläutern, ob hier 
eine größere Anzahl von Menschen betroffen war oder in 
Bereicherungsabsicht gehandelt wurde.
Von allgemeinen Interesse dürfte sann immer noch sein,  aus welchem 
Recht hier "die Polizei" Strafen verhängen können soll, wie es der 
Darstellung nach der Fall gewesen zu sein scheint.

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber vielleicht kannst Du ja selbst ohne Weiteres erläutern

Ich halte mich da lieber heraus, weil es in diesem Forum nur so von 
Leuten wimmelt, die ein stark ausgeprägtes Bedürfnis nach Recht und 
Ordnung haben, und dennoch das Regelwerk unterschiedlich interpretieren 
(ich gehöre dazu).

Das führt zu nichts.

Wenn jemand vor hat, etwas eventuell verbotenes zu tun, dann ist es 
durchaus gut, ihn darauf hin zu weisen. Aber ein Hinweis muss reichen.

Unsere Gesetze wurden von Juristen absichtlich uneindeutig gemacht, 
damit sie von den Streitfällen profitieren. Am Ende entscheidet ein 
Richter, wer gewinnt, doch der fehlt hier.

Es kann endlos so weiter gehen, ohne man sich jemals einig wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Am Ende entscheidet ein Richter, wer gewinnt, doch der fehlt hier.

Und vom wem stammt Deiner Meinung nach das zitierte Urteil des 
Verwaltungsgerichtes?

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Unsere Gesetze wurden von Juristen absichtlich uneindeutig gemacht,
> damit sie von den Streitfällen profitieren.

Keineswegs. Der Gesetzgeber hat in der weisen Erkenntnis,  dass sich 
nicht alkes kasuistisch vorab regeln lässt, eine Güterabwägung 
vorgesehen. Diese Güterabwägung muss in der entsprechenden Situation 
jeder Rechtsunterworfene im Einzelfall selbst treffen; die Entscheidung 
interliegt der gerichtlichen Überprüfung.
Nun ist es durchaus denkbar, dass ein anderes Gericht anders entschieden 
hat, nur werden wir dies nicht erfahren, weil fpgakuechke diese 
allfällige Entscheidung als Verschlusssache behandelt. Dann sollte man 
sich nicht wundern, wenn die Behauptung als Lateinenparole behandelt 
wird.

Geld verdienen lässt sich damit dher nicht, sofern man nicht der 
Installateur ist, der die selbe Videoanlage suktessive mehreren Kunden 
installiert und - gegen gesonderte Vergütung - nach behördlichem Verbot 
wieder demontiert.

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ich halte mich da lieber heraus,

Das wäre besser gewesen, denn Du hast so leider nichts dazu beitragen 
können, die Unklarheit um Dieters Beitrag zu beheben. Der Gute ist mir 
nämlich schon häufiger durch irgendwelche spektakulären Räuberpistolen 
aufgefallen, die sich regelmäßig nicht belegen ließen.

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Du hast so leider nichts dazu beitragen
> können, die Unklarheit um Dieters Beitrag zu beheben

Schau mal in den Spiegel.

von wendelsberg (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Keineswegs

Und einen langen pseudojuristischen Beitrag.
Das nervt nur noch. (Schlimmer als die allgegenwaertige Juristerei 
sowieso schon nervt)

wendelsberg

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Nun ist es durchaus denkbar, dass ein anderes Gericht anders entschieden
> hat, nur werden wir dies nicht erfahren, weil fpgakuechle diese
> allfällige Entscheidung als Verschlusssache behandelt.

Nein, ich behandele das das nicht als Verschlusssache, wie bereits 
gesagt öffentlich zugänglich Dokument, Stichworte wurden auch genannt).

Aber du behandelst das Forum hier wie Botenjungen im Gerichstarchiv und 
diffamierst reihum die Mitdisputanten als "Unsinnsverbreiter".

In so einer 'vergifteten' Atmosphäre wird das nichts mehr mit 
vernünftiger und glaubwürdiger Rechstberatung. Vielleicht bringt ja eine 
Nebensdiskussion, wer sich hier als größter 'Giftmischer' etablierte, 
positive Erkenntnisse in Richtung Verbesserung Diskussionskulter für 
künftige threads.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Schau mal in den Spiegel.

Woher sol gerade ich denn wissen, auf welchen Pressebericht Dieter sich 
bezieht? Und da Du es auch nicht zu wissen scheinst, wirst Du kaum 
helfen können.

Aber ich gewinne den Eindruck, dass es Dir möglicherweise ohnehin nur 
darum ging, mit Dreck zu werfen; mehr kann Dein Beitrag nicht leisten.

wendelsberg schrieb:
> Und einen langen pseudojuristischen Beitrag.
> Das nervt nur noch. (Schlimmer als die allgegenwaertige Juristerei
> sowieso schon nervt)

Wenn Juristerei nervt, dann sollte Pseudojuristerei vergleichsweise 
erholsam wirken; Du aber empfindest sie als schlimmer. Irgend etwas 
stimmt da nicht.

von wendelsberg (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wenn Juristerei nervt, dann sollte Pseudojuristerei vergleichsweise
> erholsam wirken; Du aber empfindest sie als schlimmer. Irgend etwas
> stimmt da nicht.

Juristerei erfuellt zumindest manchmal ansatzweise sinnvolle Zwecke.

wendelsberg

von MeierKurt (Gast)


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Helge schrieb:
> Nö. Eine große induktionsschleife unter die Farbe ist die beste Lösung.

Dann gleich eine massive Leitplanke davor.
Schließlich geht es darum, Schaden gering zu halten - entweder man wird 
den Verursacher habhaft - oder man minimiert den möglichen Schaden.
Oder man befasst sich mal ernsthaft damit, wie man zu einer 
unfallärmeren Verkehrsregelung an dieser Stelle kommt.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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MeierKurt schrieb:

> Oder man befasst sich mal ernsthaft damit, wie man zu einer
> unfallärmeren Verkehrsregelung an dieser Stelle kommt.

Man lässt die Bullerei ne Kamera aufstellen, die darf das. Wg. 
"Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen".

Und eins, zwei, drei, ....

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber ich gewinne den Eindruck, dass es Dir möglicherweise ohnehin nur
> darum ging, mit Dreck zu werfen; mehr kann Dein Beitrag nicht leisten.

Das ist schade, ich wollte nur meine Meinung dazu äußern: dass es hier 
wenig Sinn macht, über juristische Themen zu diskutieren. Hatte das 
jetzt nicht als "Dreck" empfunden.

Hoffentlich bekommst du den Fleck aus deiner reinen Weste wieder raus.

Meine Bitte an dich, in den Spiegel zu schauen, bezog sich darauf, dass 
deine Beiträge ebenso wenig hilfreich waren "die Unklarheit um Dieters 
Beitrag zu beheben". Deine Kritik an meiner Meinungsäußerung (die sich 
übrigens gar nicht konkret auf Dieter bezog) war dementsprechend noch 
unangemessener.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Das ist schade, ich wollte nur meine Meinung dazu äußern, dass es hier
> wenig Sinn macht, über juristische Themen zu diskutieren.

Nun, diese Deine Meinung sei Dir gegönnt, nur findet sie in dem Beitrag

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Percy verlangt wieder Beweise, die ihn in eigentlich gar nicht
> interessieren. Wenn er sie doch liest, dann nur, um Punkte zum
> Widersprechen zu finden. So kennen wir ihn.

keinen adäquaten Ausdruck. Schade.
Dafür ist aber ein deutlicher persönlicher Vorwurf und eine haltlose 
Unterstellung enthalten.

Was kann das Deiner Meinung nach zum Thema beitragen, sofern es Dir 
nicht um persönliche Verunglimpfung geht?

von wendelsberg (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Was kann das Deiner Meinung nach zum Thema beitragen, sofern es Dir
> nicht um persönliche Verunglimpfung geht?

Vorschlaege dazu bringen:
Daniel O. schrieb:
> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^

Und nein, das kann jegliche Juristerei nicht leisten.

wendelsberg

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Meine Bitte an dich, in den Spiegel zu schauen, bezog sich darauf, dass
> deine Beiträge ebenso wenig hilfreich waren "die Unklarheit um Dieters
> Beitrag zu beheben". Deine Kritik an meiner Meinungsäußerung (die sich
> übrigens gar nicht konkret auf Dieter bezog) war dementsprechend noch
> unangemessener.

Ah, ein Nachtrag! Na, gut:

Percy N. schrieb:
> Das ist gut, denn dann gibt es bestimmt einen link dazu, den Du uns nur
> noch mitteilen musst.

ist eine direkte Aufforderung an Dieter, die Unklarheit zu beheben. Das 
sollte Dir aufgefallen sein.
Und das Dein Anwurf nicht gegen Dieter gerichtet war, sondern gegen 
mich, ist offensichtlich.

von Percy N. (vox_bovi)


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wendelsberg schrieb:
> Daniel O. schrieb:
>> Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weitere Handwerkerarbeiten zu sparen ^^
>
> Und nein, das kann jegliche Juristerei nicht leisten.

Bei angemessen vernünftiger Auskegung ergibt sich, dass ihm auch mit der 
Ersparnis der Aufwendungen für Handwerkerleistungen gedient wäre.

Richtig ist allerdings, dass irgendwelche herbeiphantasierten Straftaten 
dabei nicht helfen werden.

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Nun, diese Deine Meinung sei Dir gegönnt, nur findet sie in dem Beitrag
> keinen adäquaten Ausdruck. Schade.

Ach den meinst du. Diesen jugendhaften Gefühlsausbruch habe ich ganz 
verdrängt. Ich nehme deine Kritik dazu an.

von Percy N. (vox_bovi)


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wendelsberg schrieb:
> Juristerei erfuellt zumindest manchmal ansatzweise sinnvolle Zwecke.

Und das nervt?

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Nein, ich behandele das das nicht als Verschlusssache, wie bereits
> gesagt öffentlich zugänglich Dokument, Stichworte wurden auch genannt).

In diesem Thread wurde bisher exakt eine einzige gerichtliche 
Entscheidung angeführt ind belegt, die allerdings Deine Auffasssung 
gerade nicht unterstützt.

Damit ist Deine Behauptung, die "Rechtsprechung" sei in dieser Frage 
Deiner Auffassung, zumindest in dieser Allgemeinheit widerlegt. Denkbar 
ist allerdings, dass andere Gerichte anders entschieden haben. Wenn Dir 
derartigr Entscheidungen bekannt sein sollten,  wie Du behauptest, 
müsstest Du die entsprechenden Fundstellen angeben können.
Ansonsten werden wir davon auszugehen haben, dass Du einfach ins Blaue 
hinein behauptet hast, die Rspr sei Deiner Meinung.

Sieh es einfach so: wir sind unterschiedlicher Meinung. Einer von uns 
beiden konnte seine Auffassung mit einem Nachweis aus der Rechtsprechung 
belegen, der andere hat bisher davon abgesehen ...

von wendelsberg (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Und das nervt?

Natuerlich, z.B. die Cookiekonfiguration.

wendelsberg

Beitrag #6706265 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Nein, ich behandele das das nicht als Verschlusssache, wie bereits
>> gesagt öffentlich zugänglich Dokument, Stichworte wurden auch genannt).
>
> In diesem Thread wurde bisher exakt eine einzige gerichtliche
> Entscheidung angeführt ind belegt, die allerdings Deine Auffasssung
> gerade nicht unterstützt.

Nein, zähl nach, da ist mehr als eine referenziertes 
Urteil/Kommantar/Rechtsquelle.

> Damit ist Deine Behauptung, die "Rechtsprechung" sei in dieser Frage
> Deiner Auffassung, zumindest in dieser Allgemeinheit widerlegt.

Nein sie ist nicht widerlegt, sie steht (jedenfalls für Dich) 
unbeantwortet im Raum. Oder Du versuchst es lediglich so darzustellen.


> Wenn Dir
> derartigr Entscheidungen bekannt sein sollten,  wie Du behauptest,
> müsstest Du die entsprechenden Fundstellen angeben können.

Ja kann ich, aber wie bereits gesagt, ich lass mich auf keine weitere 
Diskussion ein die mit Beleidigungen und persönlichen Angriffen 
gestartet wird. Wie gesagt, es sollte dir ein Leichtes sein, selbst "in 
das Archiv" hinabzusteigen um dir einen Überblick zur aktuellen 
rechtssprechung zu verschaffen, ein Forum besteht nicht aus deinen 
persönlichen Botenjungen. Das Internet steht allen offen: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungen

> Ansonsten werden wir davon auszugehen haben, dass Du einfach ins Blaue
                   ^^^
> hinein behauptet hast, die Rspr sei Deiner Meinung.

'Pluralis Majestatis' steht Dir nicht. Also wieder ein rhetorischer 
Taschenspielertric,k um den Anschein überzeugender Argumentation zu 
erwecken. Hatten wir oben schon, "wenn man nicht überzeugen kann, dann 
verwirrt man"

> Sieh es einfach so: wir sind unterschiedlicher Meinung. Einer von uns
> beiden konnte seine Auffassung mit einem Nachweis aus der Rechtsprechung
> belegen, der andere hat bisher davon abgesehen

Belegt wurde lediglich, das etwas strittig ist, nicht aber das etwas 
rechtens oder unrechtens sei. Die Ausnahmeregelung wurde auch genannt.

Und "Meinungen" unterliegen auch nicht irgendeiner Belegpflich, sondern 
der Meinungsfreiheit. Bei Tatsachenbehauptungen läge der Fall anders.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Belegt wurde lediglich, das etwas strittig ist, nicht aber das etwas
> rechtens oder unrechtens sei. Die Ausnahmeregelung wurde auch genannt.

Belegt wurde, dass eine der hier vertretenen Auffassubgen von einem 
Gericht angewandr wurde. Für die andere Auffassung wurrde ein derartiger 
Bekeg nicht geliefert.

Fpgakuechle K. schrieb:
> Ja kann ich, aber wie bereits gesagt, ich lass mich auf keine weitere
> Diskussion ein die mit Beleidigungen und persönlichen Angriffen
> gestartet wird.

Es liegt bei Dir, davon abzusehen. Bisher bist Du persönlich geworden.

Fpgakuechle K. schrieb:
> Und "Meinungen" unterliegen auch nicht irgendeiner Belegpflich, sondern
> der Meinungsfreiheit. Bei Tatsachenbehauptungen läge der Fall anders.

Sicher darfst Du eine andere Rechtsauffassung haben als ich; und 
umgekehrt. Aber zu behaupten, das sei die Meinung "der Rechtsprechung" 
ist eine dem Beweis bzw der Widelegung zugängliche Tatsachenbehauptung. 
Zumindest als Allaussage wurde sie widerlegt.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Percy verlangt wieder Beweise, die ihn in eigentlich gar nicht
> interessieren. Wenn er sie doch liest, ...

Wäre das ein Indiz für einsetzendes Vergessen. Darüber wurde in einem 
Thread in der Vergangenheit bereits zu lange diskutiert und soll hier 
nicht wieder aufgewärmt werden. Es gibt dazu auch genügend Web-Seiten 
der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die kann jeder selber lesen. 
Zumindest Fpgak hatte in solchen nachgesehen.

Außerdem war der letzte Post des TO am 25.05. Mittags, jetzt ist bereits 
der 27.05. Abends, also kein Grund hier noch irgendeine Sache weiter zu 
vertiefen. Danke Stefan, allerdings läßt sich eher ein Elefant 
überzeugen durch ein Nadelöhr zu gehen.

Schrieb das jetzt noch kurz, weil tagsüber hatte ich keine Gelegenheit 
dazu.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Wäre das ein Indiz für einsetzendes Vergessen. Darüber wurde in einem
> Thread in der Vergangenheit bereits zu lange diskutiert und soll hier
> nicht wieder aufgewärmt werden.
Wieser einmal die nekannte Technik: pejorativexGemeinplätze ohne jeden 
Beleg. Also alles wie gehabt.
> Es gibt dazu auch genügend Web-Seiten
> der Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Man könnte auch hier
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technische_Anwendungen/TechnischeAnwendungenArtikel/Videoueberwachung.html
nachlesen und versuchen, zu verstehen.
> Die kann jeder selber lesen.
Auch diese,Technik ist bekannt: man behauptet etwas, am bestdn möglichst 
undcharf, und überlässt es dem Gegrnüber, herauszufinden, was gemeint 
sein könnte.

Also nix Neues. Das hätte auch verwundert.
Dafür aber ordentlich Matsch aufgewirbelt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Percy N. schrieb:
> Sachgerechte Lösungsansätze sind hier nicht gefragt; es geht lediglich
> darum, eine grundsätzlich rechtswidrige Videoüberwachung zu
> legitimieren.

Das ist doch ein ganz normales und logisches Vorgehen die Regelungen in 
Verbindung mit den verschiedenen technischen Möglichkeiten abzuklopfen, 
ob eine zulässige (legitime) Variante darunter zu finden wäre.

Percy N. schrieb:
> Man könnte auch hier
> 
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technische_Anwendungen/TechnischeAnwendungenArtikel/Videoueberwachung.html
> nachlesen und versuchen, zu verstehen.

Ein paar Variatonen zur Legitimierung sind unter dem Link sogar zu 
finden.

Vielleicht solltest Du Dir die Unterschiede zwischen geführter und 
offener Moderation zu Gemüte führen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Vielleicht solltest Du Dir die Unterschiede zwischen geführter und
> offener Moderation zu Gemüte führen.

Zunächst einmal solltest Du, und das gewiss nicht nur vielleicht,  einen 
Link zu Deinem oben referierten "Pressebericht"  liefern, der diesen 
belegt. Latrinenparolen werden hier schon mehr als genug verbreitet.

Danach könnte ich es eventuell in Erwägung ziehen, Deine Beiträge ernst 
zu nehmen.

Aber niemand sollte sich darauf  verlassen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Der letzte Post des TO war am 25.05. Mittags, also kein Grund hier noch 
irgendeine Sache weiter zu vertiefen.

Wenn Dich das Thema noch interessiert, kannst Du ruhig selber noch 
weiter recherchieren und in den Latrinenparolen aus den damaligen 
Presseartikeln (verursacht durch deren die Qualität) wie ein Schwein im 
Dreck suhlen und dabei Deinem Hobby nachkommen indem Du ordentlich 
Matsch aufwühlst.

Die aktualisierten Informationen zum Thema der Datenschutzbeauftragten 
von Bund und Ländern enthalten wesentlich mehr Informationen. Vielleicht 
merkst Du dann auch, dass die Karawane mitlerweile zu anderen Themen 
weitergezogen ist und findest den Anschluss wieder, so dass in Erwägung 
gezogen werden könnte Deine Beträge wieder ernst zu nehmen.

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Latrinenparolen werden hier schon mehr als genug verbreitet.

Wenn du die Qualität von Doktorarbeiten erwartest, bis du hier falsch.

Das ist ein öffentliches Diskussionsforum, entsprechend einer Kneipe. 
Hier werden Meinungen diskutiert, das ist ganz normal.

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