Forum: Haus & Smart Home Notstrom einspeisung erlaubt?


von Udo Otte (Gast)


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Hallo
Heute wieder was aus der ecke Stimmts oder Stimmts nicht?
Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen 
neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0 
Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich 
verwirrt das das Licht nicht ausging.
Ich erklärte ihm das die Leitung nach dem Zähler in einen Nebenraum 
geht, es dort eine Netz Umschaltung (Notstromeinspeisung) gibt zwischen 
Öffentlichem Stromnetz und meiner Solarinsel und von dort eine Leitung 
zurück in den Zählerschrank / Sicherungskasten geht. Es ist nicht 
möglich mit der Solaranlage in das Netz einzuspeisen und es liegt auch 
keine Spannung an Der Stromzähler ist vom Hausnetz abgeschaltet.
Mein Sicherungskasten (Hager 80) ist in drei Segmente unterteilt. Ein 
Feld für Sicherungen und zwei für Stromzähler. Alle drei Felder sind 
Berührungssicher mit Abdeckungen voneinander getrennt. Seine Mission war 
lediglich die Vorbereitungen für den Stromzähler. An den 
Sicherungsabteil musste er nix machen.
Seine Laune war nach der Erklärung nicht mehr so gut. Er hat die 
Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das 
ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.
Er hat sich die Notstromeinspeisung auch nicht angesehen oder irgendwas.
Installiert hat das ein Elektriker.
Gibt es irgendwelche regeln die verbieten so eine Notstromeinspeisung zu 
verwenden und die Leitung von nach dem Zähler in einen Nebenraum und 
geschaltet zurück zu legen? Mir ist nix bekannt. Hatte der Mensch 
einfach einen schlechten Tag?

: Verschoben durch Admin
von Helge (Gast)


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Sowas hat der noch nie gesehen und hat vielleicht Stromklau vermutet 
oder so. Jede Bankfiliale hat sowas.

--

Wenn du schon deinen eigenen Strom machst, wofür der 2. Zähler?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Naja das Ganze muß schon abschaltbar sein, sprich wenn er die Sicherung 
zum Hauptzähler zieht, muß dieser hinterher auch spannungsfrei sein. Das 
muß er dann natürlich nachmessen und wenn er ganz sicher sein will kann 
er's noch kurzschließen und erden.

Ob Deine Bastelei erlaubt ist vermag ich nicht zu sagen ohne die Anlage 
gesehen zu haben. Ich weiß auch nicht wo die Wallbox dran soll, ob die 
überhaupt durch die Solaranlage mitversorgt werden soll oder ob sie 
dafür sowieso zuviel Leistung hat. Ich muß mir die Kästen natürlich so 
weit freischalten (erden, kurzschließen) wie ich dran arbeiten muß. 
Sprich wenn der Kasten, an den ich dran muß, durch Deine 
Notstromversorgung gespeist ist, dann ziehe ich die Sicherung vom Netz 
und die von der Solaranlage.

Aber mal eine andere Frage: Wer baut so eine Notstrom-Einspeisung und 
bekommt's dann nicht hin, eine Wallbox anzuschließen? Oder ging es um 
einen zweiten extra EVU-registrierten Zähler, für den Du eine getrennte 
Rechnung bekommen willst?

Mehrere Zähler... das machen viele Häuslebauer, daß sie einen 
Hauptzähler vom EVU haben (der das zählt was sie als Strombezug bezahlen 
müssen) und dann mehrere Unterzähler z.B. für die Werkstatt, die 
Klimaanlage oder Wärmepumpenheizung setzen.

von Burps (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Ob Deine Bastelei erlaubt ist vermag ich nicht zu sagen ohne die Anlage
> gesehen zu haben. Ich weiß auch nicht wo die Wallbox dran soll, ob die

Dazu sage ich nur:

Udo Otte schrieb:
> Installiert hat das ein Elektriker.

Also gehen wir mal davon aus, dass es passt, oder?

Dann könnte man dazu einfach den Elektriker fragen, der das gemacht hat. 
Ich würde mir mangels Beschäftigung mit diesem Spezialfall keine Aussage 
zutrauen.

von Udo (Gast)


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Wenn dies eine vernünftig gemachte Netz-/Not-Umschaltung ist steht dem 
nichts im Wege. Ein Blick in die Dokumentation hätte dem installierenden 
Elektriker sicherlich weitergeholfen.

von Udo Otte (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Naja das Ganze muß schon abschaltbar sein, sprich wenn er die Sicherung
> zum Hauptzähler zieht, muß dieser hinterher auch spannungsfrei sein. Das
> muß er dann natürlich nachmessen und wenn er ganz sicher sein will kann
> er's noch kurzschließen und erden.

Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig 
abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der 
Zähler Frei.

Helge schrieb:
> Wenn du schon deinen eigenen Strom machst, wofür der 2. Zähler?

Fürs Auto reicht meine Solaranlage nicht.

Ben B. schrieb:
> Aber mal eine andere Frage: Wer baut so eine Notstrom-Einspeisung und
> bekommt's dann nicht hin, eine Wallbox anzuschließen? Oder ging es um
> einen zweiten extra EVU-registrierten Zähler, für den Du eine getrennte
> Rechnung bekommen willst?

Genau darum geht es. Strom fürs Auto ist günstiger und bedarf bei 22kw 
auch eine Rundsteuerung für die Abschaltung. So kann der Versorger bei 
Netzproblemen den Ladevorgang abbrechen.

Okay villeicht sollte ich beim nächsten Elektriker die Anlage vorher auf 
Netz schalten und die Wechselrichter abschalten. Dann merkt der das 
nicht ;)

von H. H. (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Okay villeicht sollte ich beim nächsten Elektriker die Anlage vorher auf
> Netz schalten und die Wechselrichter abschalten. Dann merkt der das
> nicht ;)

Gute Idee.

von Helge (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Strom fürs Auto ist günstiger

Geil. Kann man da nicht direkt das ganze Haus draufklemmen? :D Wenn 
freigeschaltet wird, haste doch eh deine Notversorgung.

von Peter D. (peda)


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Udo schrieb:
> Ein Blick in die Dokumentation hätte dem installierenden
> Elektriker sicherlich weitergeholfen.

Vielleicht wurde die Änderung der Verdrahtung nicht dokumentiert.
Ohne stimmenden Schaltplan kann ich verstehen, daß der Elektriker wieder 
abzieht.

von Udo S. (urschmitt)


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Udo Otte schrieb:
> Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen
> neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0
> Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich
> verwirrt das das Licht nicht ausging.

Die Frage stellt sich warum du ihm das nicht vorher gesagt hast.
Und ihm die entsprechenden Unterlagen gegeben hast dass er sicher 
arbeiten kann.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der
> Zähler Frei.

> Fürs Auto reicht meine Solaranlage nicht.

>> Oder ging es um einen zweiten extra EVU-registrierten Zähler,
>> für den Du eine getrennte Rechnung bekommen willst?
> Genau darum geht es. Strom fürs Auto ist günstiger und bedarf
> bei 22kw auch eine Rundsteuerung für die Abschaltung.

Dann hätte dem Elektriker das reichen müssen. Der hatte keinen Bock, 
such Dir einen anderen. Wie gesagt, der muß ja nach dem Ziehen der 
Sicherung sowieso die Spannungsfreiheit feststellen und den Anlagenteil 
kurzschließen. Ich weiß nicht ob Deine Netzumschaltung nach dem 
Hauptzähler nochmals Vorsicherungen hat, die hätte ich dann ebenfalls 
noch gezogen. Damit wäre eine Rückspeisung durch diese 
Umschalteinrichtung ausgeschlossen.

von H. H. (Gast)


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Peter D. schrieb:
> Vielleicht wurde die Änderung der Verdrahtung nicht dokumentiert.
> Ohne stimmenden Schaltplan kann ich verstehen, daß der Elektriker wieder
> abzieht.

Plan von einer Haushaltsinstallation? Sowas ist ziemlich unüblich.

von Udo Otte (Gast)


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Helge schrieb:
> Geil. Kann man da nicht direkt das ganze Haus draufklemmen? :D Wenn
> freigeschaltet wird, haste doch eh deine Notversorgung.

Die Gefahr das man das macht besteht durchaus ;)
Ob man mit dem Strom ein Auto Akku auflädt oder den Akku der Solaranlage 
im Winter auf Spannung hält...
Andersrum werde ich auch noch eine Lösung suchen um auch auf der 
"Autostrom" Leitung Solarenergie einzuspeisen. Aber spätestens da gerät 
man in die untiefen der regularien. Fachlich heißt das dann 
Sektorenkopplung und ist wohl zurzeit nur über verkauf des Solarstrom 
und Ankauf des Autostrom möglich.

Leider ist das Thema mittlerweile sehr vergiftet und halbwarheiten 
gefüllt das es schwer ist echte aussagen zu bekommen. Eigenstrom ist 
generell nicht sehr erwünscht.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Im Schaltschrankbau war zu meiner Zeit vorgeschrieben, dass bei 
"Potentialverschleppung" oder "Fremdspeisung" trotz gezogener 
Hauptsicherung spannungsführende Klemmen auffällig und mit Warntext 
gekennzeichnet werden müssen.

Genau aus dem Grund, weil diese Kennzeichnung (schon aussen auf den 
Abdeckungen) in Deinem Zählerkasten fehlt, ist der gute Mann wieder 
abgezogen. Dass Du Blödel, mit Verlaub, ihn auch noch wissentlich 
einfach mal so "ins offene Messer laufen lässt" offenbart nur Deine 
Veranlagung.

Selbst schuld.

Beitrag #6721170 wurde vom Autor gelöscht.
von Helge (Gast)


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Ist der Preis fürs laden geringer wegen der Abschaltmöglichkeit?

Daß jemand seinen eigenen Akku ins Haus stellt, ist noch recht selten. 
Dafür werden die Standardtarife nicht ausgelegt sein. Aber vielleicht 
läßt sich das aushandeln. Notfalls mit dem Hinweis, daß sich ja das Haus 
ganz gleich verhält wie das Auto an der Steckdose.

von Stromberg B. (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Okay, vielleicht sollte ich beim nächsten Elektriker die Anlage vorher auf
> Netz schalten und die Wechselrichter abschalten. Dann merkt der das
> nicht ;)

Die Wechselrichter werden vom Netz synchronisiert. Wenn kein Netz mit 50 
Hz mehr vorhanden ist, schalten sich die Wechselrichter eigentlich 
sowieso automatisch ab.

von Udo Otte (Gast)


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Nochmal schnell in Paint gemalt was der Plan war

Rot ist die Ist Leitung und Blau sollte angeschlossen bzw Vorbereitet 
werden.
Der Versorger setzt nur den Zähler aber Rundsteuergerät schütze und co 
muss man selbst organisieren.

von Sebastian S. (amateur)


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Ohne einen Plan, habe ich keinen Plan.

Egal, was da abgelaufen ist:
Wenn ein Elektriker die Hauptsicherung zieht, solle es Zappenduster 
sein!
Das ist so üblich!
Das mindeste, was noch infrage kommen könnte ist ein DEUTLICHER Hinweis 
am Sicherungskasten, dass jemand an der Hintertüre steht.
Ich hätte also ebenfalls Feierabend gemacht - wer weiß was noch so 
"unüblich" ist.

Wenn ich an einem Stromkreis rumfummeln will, gehe ich zum 
Zählerschrank, und schalte die Sicherung aus. Und messe nach, ob es die 
Richtige war.
Nehme ich aber die Hauptsicherung raus und stelle danach fest, dass 
jemand durch den Hintereingang hereingekommen ist, so gehe ich einfach. 
Wer weiß, wer sonst noch im Haus (Stromkreis) ist. Das ist auch nicht 
die Aufgabe des Elektrikers.
Im Übrigen: Nur weil Du einen zusätzlichen Anschluss haben willst - egal 
warum -  kann es doch nicht die Aufgabe des Elektrikers sein die gesamte 
Anlage zu erfassen. Nebenbei würdest Du Dich dann auch über die 
benötigte Zeit bzw. Rechnung wundern. Das ist nämlich extrem 
Zeitintensiv.

von Udo Otte (Gast)


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Stromberg B. schrieb:
> Die Wechselrichter werden vom Netz synchronisiert. Wenn kein Netz mit 50
> Hz mehr vorhanden ist, schalten sich die Wechselrichter eigentlich
> sowieso automatisch ab.

Wenn man einspeisen möchte. Ich bin aber einen schritt weiter gegangen 
und habe Drei Dicke Wechselrichter welche nicht einspeisen und auch 
nicht können. Damit dann ein komplettes Insel Netz.

von H. H. (Gast)


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Sebastian S. schrieb:
> Das ist nämlich extrem
> Zeitintensiv.

Nur für Amateuere und professionelle Ahnungslose.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Drei Dicke Wechselrichter welche nicht einspeisen und auch
> nicht können. Damit dann ein komplettes Insel Netz.
Vorsicht mit "komplettes Inselnetz". Da die Wechselrichter bestimmt 
nicht untereinander synchronisiert sind, hast Du keinen echten Drehstrom 
bzw. 400V-Verbraucher können nicht betrieben werden.

> Ist der Preis fürs laden geringer wegen der Abschaltmöglichkeit?
Ja, wie bei Wärmepumpenstrom. Ob sich das letztendlich für den Kunden 
lohnt oder ob die Differenz durch zusätzliche Kosten wie zweiter 
(Sonder-)Zähler, Rundsteuerempfänger etc. wieder aufgefressen wird, 
steht auf einem anderen Blatt.

von Helge (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Drei Dicke Wechselrichter

*neidischgugg

Wäre denn an guten Tagen genug über fürs Auto laden?

von Udo Otte (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Vorsicht mit "komplettes Inselnetz". Da die Wechselrichter bestimmt
> nicht untereinander synchronisiert sind, hast Du keinen echten Drehstrom
> bzw. 400V-Verbraucher können nicht betrieben werden.

Doch die laufen synchron und bringen echten Drehstrom 3Phasen. Jeder 
maximal 5kW
Das sind die Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen auch schon ca 3 Jahre 
und bislang ohne Probleme.
An guten Tagen ist Massig genug fürs Auto übrig. Das Haus (3 Personen) 
liegt Tagsüber bei ca 600-800 Watt Gesamt am Tag ca 15kWh. Die 
Solaranlage hat 9kWp und mein Speicher zurzeit 20kWh. Sprich Mit 2 
Stunden Richtig Sonne ist das Haus 24 Stunden versorgt und in etwas über 
2 Stunden wäre der Akku voll. In Realität mag ich den Akku aber nicht so 
schnell laden.
Anders leider im Winter Dez Jan Feb. Da kommt vom Dach leider noch viel 
zu wenig.

von Helge (Gast)


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20kWh reicht zum Auto aufladen nur mit Glück. Das ginge nur tagsüber. In 
meiner Welt würde ich das ganze ungefähr so zambaun.
RSE = Rundsteuerempfänger
NBS = Netzbelastungssteuerung, die muß mim Solar reden.

von Fred Flachstecker (Gast)


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Helge schrieb:
> 20kWh reicht zum Auto aufladen nur mit Glück.

Wieso?
Es kommt darauf an, wieviel man braucht. 20kWh reicht für 100km.
Ich bekomme - trotz winziger Anlage mit nur 5kWPk - genug PV-Strom 
zusammen, um alle km abzudecken, und noch dick einzuspeisen.

Das ist ja kein alles oder nichts Ding, sondern wenn man 60%PV und 40% 
Netz lädt, hat man immer noch ordenlich Geld gespart.

von A. N. (bastelmaniac)


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@Udo Otte

Ist das ein manueller Lastumschalter I-O-II oder was automatisches?

Wenn automatisch, was ist verbaut? Hat der Netzbetreiber Kenntnis von 
der Inselanlage?

Frage aus Interesse, da ich mich selbst für eine Inselanlage 
interessiere.

von wendelsberg (Gast)


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Sebastian S. schrieb:
> Wenn ein Elektriker die Hauptsicherung zieht, solle es Zappenduster
> sein!

Das erzaehle mal lieber nicht im naechsten Krankenhaus, der Bankfiliale 
und was es sonst noch so mit Notstromversorgung gibt - Telekom z.B.

Der Elektriker hat einfach die 5 Sicherheitsregeln nicht befolgt.
Bis zu Ausschalten ist er noch gekommen, das Pruefen auf 
Spannungsfreiheit hat er schon nicht mehr hinbekommen.
Klarer Fall von nicht erbrachter Leistung.

wendelsberg

von Udo Otte (Gast)


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A. N. schrieb:
> @Udo Otte
>
> Ist das ein manueller Lastumschalter I-O-II oder was automatisches?
>
> Wenn automatisch, was ist verbaut? Hat der Netzbetreiber Kenntnis von
> der Inselanlage?
>
> Frage aus Interesse, da ich mich selbst für eine Inselanlage
> interessiere.

Da sitzt ein Manueller Schalter drinnen. Es gibt auch welche mit Motor 
aber scheinbar aus China zumindest habe ich bislang nix von bekannten 
Herstellern gesehen. Ich weiß nicht ob ich meine Hauptstromleitung durch 
noname Geräte schalten möchte...
Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja 
lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.

von kein Dorfelektriker (Gast)


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Sebastian S. schrieb:
> Wenn ein Elektriker die Hauptsicherung zieht, solle es Zappenduster
> sein!
> Das ist so üblich!

Für dich Dorfelekriker vielleicht. Euch kann man eh nicht gebrauchen.

Sebastian S. schrieb:
> ein DEUTLICHER Hinweis
> am Sicherungskasten

Ist Pflicht. Das stimmt.

Ich hab das Thema x-mal durch. Auch mit Gutachter. Sogar als USV 
versorgte Bereiche im gleichen Schaltschrank.

Hol dir einen anderen Elektriker oder schalte in Zukunft vorher die WR 
aus.

wendelsberg schrieb:
> Der Elektriker hat einfach die 5 Sicherheitsregeln nicht befolgt.
> Bis zu Ausschalten ist er noch gekommen, das Pruefen auf
> Spannungsfreiheit hat er schon nicht mehr hinbekommen.
> Klarer Fall von nicht erbrachter Leistung.

So ist es. Und bei Anlagen mit Notstrom/USV macht ausnahmsweise sogar im 
Niederspannungsbereich die 4. Regel Sinn.

von Helge (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> bislang nix von bekannten Hersteller

Ich weiß, daß Socomec ein Programm mit Motor-Umschaltern hat incl. allen 
möglichen Ansteuervarianten, von Einzelsignal über automatisch 
(parametrierbar) bis zu Anbindung an die bekannteren Bussysteme. 
https://www.socomec.de/netzumschalter-motorantrieb_de.html Vergleichbare 
Systeme gibts von mehreren größeren Herstellern.

von A. N. (bastelmaniac)


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Udo Otte schrieb:
> Da sitzt ein Manueller Schalter drinnen. Es gibt auch welche mit Motor
> aber scheinbar aus China zumindest habe ich bislang nix von bekannten
> Herstellern gesehen. Ich weiß nicht ob ich meine Hauptstromleitung durch
> noname Geräte schalten möchte...
> Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja
> lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.

Alles klar, danke für deine Rückmeldung zu meinen Fragen. Ich frage mich 
auch, ob irgendjemand durch die vielen Solarpanels am Haus meint einem 
ans Bein pinkeln zu müssen und eine Nachprüfung veranlassen zu müssen, 
ob da auch alles wirklich mit rechten Dingen zugeht, bzw. versucht das 
Haar in der Suppe zu finden. Hier auf dem Land "passt man noch 
gegenseitig auf sich auf", inkl. den Technikern des Netzbetreibers.

Es gibt automatische Transferschalter von ABB, die I-O-II betrieben sind 
und somit eine saubere Netztrennung ermöglichen. Das sind die ABB OTM 
C20D mit festen Transferzeiten oder die ABB C21D mit programmierbaren 
Transferzeiten etc.. Leider auch in den kleinen (rel. wenig Ampere) 
Varianten ziemlich teuer und nicht so einfach zu bekommen wie 
Standardware. Den China ATS traue ich selbst keinen µm übern Weg.

Dann gibts noch sowas wie den Victron Energy Filax 2 und dessen billige 
Klone, die oft nur für Campingwagen gedacht sind und wo ich ernste 
Zweifel habe, dass Netzbetreiber das als echte Netztrennung akzeptieren. 
Dürfte sich ähnlich wie beim gegenseitig verriegelndem Schütz verhalten, 
der als Netztrennung nicht akzeptiert wird.

von DANIEL D. (Gast)


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Wie viel schafft denn so ein System ich habe ein altes 32 Ampere 
Schweißgerät, dementsprechend habe ich auch meine Verkabelung ausgelegt, 
oder überhaupt die Frage ob es Sinn ergibt, das gelegentliche benutzen 
von Werkzeugmaschinen über so eine Akku Solar Geschichte.  Ich denke oft 
über diese autarke Geschichte nach, und habe mir gedacht man könnte ja 
den Herd die Werkstatt und die Garage an dem normalen Stromnetz 
belassen. Und alles andere lässt man umschaltbar über eine Inselanlage 
laufen. Die Grossverbraucher in der Küche werden natürlich noch 
fragwürdig, und die meisten Wechselrichter welche aus Batteriespannung 
230 Volt machen sind so billig dass ich Zweifel habe dass es eine 
dauerhafte Lösung ist. Und dann die Frage wenn man auf einmal sehr wenig 
Strom verbraucht zahlt man dann immense Grundgebühren für die paar kWh 
die man noch bezieht? Und einen sehr teuren Strompreis?

von Lars R. (larsr)


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Peter D. schrieb:
> Ohne stimmenden Schaltplan kann ich verstehen, daß der Elektriker wieder
> abzieht.

Es wurde ja ein Auftrag erteilt. Wenn der abzieht, würde der von mir 
auch keinen Cent Geld für seinen Aufwand bekommen, er hat seines Teil 
des Vertrags nicht erfüllt. Es ging ja nicht darum, seinen Ratschlag zu 
hören, was er davon hält.

Wenn dort, wo er arbeitet, keine Spannung anliegen kann durch die 
Umschalteinrichtung, ist jegliche Kritik seinerseits völlig unerheblich.

von ??? (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Hallo
> Heute wieder was aus der ecke Stimmts oder Stimmts nicht?
> Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen
> neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0
> Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich
> verwirrt das das Licht nicht ausging.

Blablablupp

> Ich erklärte ihm das die Leitung nach dem Zähler in einen Nebenraum
> geht, es dort eine Netz Umschaltung (Notstromeinspeisung) gibt zwischen
> Öffentlichem Stromnetz und meiner Solarinsel und von dort eine Leitung
> zurück in den Zählerschrank / Sicherungskasten geht. Es ist nicht
> möglich mit der Solaranlage in das Netz einzuspeisen und es liegt auch
>

Versuche mal deine Lyrik da heraus zu halten und zeige uns lieber einen 
Schaltplan des Vorhabens.

von DANIEL D. (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Wenn dort, wo er arbeitet, keine Spannung anliegen kann durch die
> Umschalteinrichtung, ist jegliche Kritik seinerseits völlig unerheblich.

Naja man muss sich aber auch in den Elektriker hineinversetzen. Der weiß 
nicht was da gebastelt wurde. Eine Sicherheit dass er nicht am Ende doch 
irgendwie Probleme damit bekommt hat er nicht. Herauszufinden ob es am 
Ende eventuell Probleme geben kann kostet Zeit.

Ja ich weiß alle Elektriker sind ja total dumm, und alle Handwerker faul 
und teuer und was weiß ich, aber die Leute basteln halt auch extrem viel 
scheiße. Ich finde es in Ordnung, besonders wenn vorher sowas nicht 
abgeklärt wurde.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Der vom TO genannte Elektriker ist vielleicht auch einer vom alten 
Schlag,
was nicht sein kann, darf nicht sein. Notstrom und Speicher in 
Verbindung mit PV ist, allerdings auch noch nicht so lange ein Thema im 
Privatbereich.


DANIEL D. schrieb:
> Naja man muss sich aber auch in den Elektriker hineinversetzen. Der weiß
> nicht was da gebastelt wurde. Eine Sicherheit dass er nicht am Ende doch
> irgendwie Probleme damit bekommt hat er nicht. Herauszufinden ob es am
> Ende eventuell Probleme geben kann kostet Zeit.
Naja man kann mit dem Kunden sprechen und es sich zeigen lassen, das ist 
doch schon mal legitim!
>
> Ja ich weiß alle Elektriker sind ja total dumm, und alle Handwerker faul
> und teuer und was weiß ich, aber die Leute basteln halt auch extrem viel
> scheiße. Ich finde es in Ordnung, besonders wenn vorher sowas nicht
> abgeklärt wurde.
Ich habe letztens dem Zählermonteur auch erklärt das er sich nicht 
wundert, wenn gleich wieder das Licht angeht. Der war auch erst 
skeptisch,  ihm war scheinbar nicht klar, das sich der WR vom Netz 
trennt.

Naja wenn man sieht, was es so auf dem Markt gibt, darf man auch 
skeptisch sein.

Es gibt übrigends Netzbetreiber, da ist vor dem Zähler ein SLS oder NH 
(alt) und nach dem Zähler ein Hauptschalter. Da kann man den Zähler also 
aus beiden Richtungen freischalten, was eigentlich auch nicht verkehrt 
ist.

von H. H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Es gibt übrigends Netzbetreiber, da ist vor dem Zähler ein SLS oder NH
> (alt) und nach dem Zähler ein Hauptschalter. Da kann man den Zähler also
> aus beiden Richtungen freischalten, was eigentlich auch nicht verkehrt
> ist.

Es gibt auch Netzbetreiber, die montieren eine unterbrechungsfreie 
Schnellwechselvorrichtung.

Nützt in Falle des TE natürlich nichts.

von kein Dorfelektriker (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Es gibt übrigends Netzbetreiber, da ist vor dem Zähler ein SLS oder NH
> (alt) und nach dem Zähler ein Hauptschalter.

Ist bei mir auch so und macht verdammt viel Sinn. So ein 63A Schalter 
kostet ca. 20 Euro.

von Sven L. (sven_rvbg)


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H. H. schrieb:
> Es gibt auch Netzbetreiber, die montieren eine unterbrechungsfreie
> Schnellwechselvorrichtung.

Allgemein bekannt als Zählersteckklemme oder?

von H. H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Es gibt auch Netzbetreiber, die montieren eine unterbrechungsfreie
>> Schnellwechselvorrichtung.
>
> Allgemein bekannt als Zählersteckklemme oder?

Auch so.

von Lars R. (larsr)


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DANIEL D. schrieb:
> Ja ich weiß alle Elektriker sind ja total dumm, und alle Handwerker faul
> und teuer und was weiß ich

Das habe ich mit keinem Wort gesagt. Sicherlich ist die Mehrzahl 
fachlich gut bis sehr gut qualifiziert und arbeitet gewissenhaft, zügig 
und wirtschaftlich.

Aus eigener Erfahrung kenne ich aber die Situation, dass in einem 
Unternehmen, in dem mehrere Ingenieure (E-Technik) arbeiten, ein 
Elektriker kommt und äußerst merkwürdige Ansichten geäußert hat, welche 
ganz klar auf Unkenntnis der Sachlage beruhten. Da frage ich mich schon, 
welches Selbstverständnis manche haben. Jeder der Ingenieure kennt sich 
besser als der Handwerker mit der Technik aus - der Handwerker wurde nur 
aus rechtlichen Gründen benötigt.

Ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen, vertrete ich in solch einem 
Falle durchaus die Ansicht, dass der Krümel ruhig sein sollte, wenn das 
Brot spricht.

von DANIEL D. (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen, vertrete ich in solch einem
> Falle durchaus die Ansicht, dass der Krümel ruhig sein sollte, wenn das
> Brot spricht.

Dann sollte das Brot doch einfach selbst die Arbeit erledigen. Wie 
abgehoben.

von Lars R. (larsr)


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DANIEL D. schrieb:
> Dann sollte das Brot doch einfach selbst die Arbeit erledigen. Wie
> abgehoben.

Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das 
sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.

Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche 
Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung 
erfüllt ist.

Genau dafür gibt es Dienstleister, wie eben die Handwerker, die in 
solchen Fällen genau spezifizierte Tätigkeiten zu erfüllen haben.

Wo ist das abgehoben, dafür bekommt der Handwerker auch sein Entgelt. 
Wenn man einen Consultant braucht, würde man einen solchen bestellen.

von wendelsberg (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Dienstleister, wie eben die Handwerker

Welche Majestaetsbeleidigung!

wendelsberg

von DANIEL D. (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das
> sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.

Was soll denn sein, wenn es ordentlich und korrekt ausgeführt wird sind 
die rechtlichen Grundlagen scheißegal. Es sei denn man hat nicht die 
nötige Fachkenntnis um es korrekt und fachgerecht auszuführen.

Also man sollte sich schon entscheiden entweder man ist das Brot, dann 
kann man auch die Verantwortung tragen für eventuelle Fehler, da haftet 
jeder gleichermaßen ob mit oder ohne Ausbildung. Oder man ist der 
Krümel, und ist eben nicht in der Lage es selbst zu machen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Lars R. schrieb:
> Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das
> sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.

Lars R. schrieb:
> Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche
> Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung
> erfüllt ist.

So ein Bullshit, ein Ing und andere können einen Lehrgang TREI80 
besuchen und sich dann ebenfalls beim Energieversorger und in die 
Handwerksrolle eintragen lassen.

Lars R. schrieb:
> Genau dafür gibt es Dienstleister, wie eben die Handwerker, die in
> solchen Fällen genau spezifizierte Tätigkeiten zu erfüllen haben.
Haha... wenn die lieben Ing denn dann auch immer das genau spezifizierte 
liefern würden.... Hab Fälle gesehen da hat der Elektriker den Ing erst 
mal auf das richtige Pferd gesetzt.

Damit man sie nicht in die Scheiße reitet, steht auf jedem Plan "dies 
stellt keine Werkplanung dar" oder ähnliches.

Der Fachplaner plant also etwas, von dem er nicht sicher ist, ob es 
überhaupt stimmt.

>
> Wo ist das abgehoben, dafür bekommt der Handwerker auch sein Entgelt.
> Wenn man einen Consultant braucht, würde man einen solchen bestellen.
Haha, siehe vorherigen Absatz!

von H. L. (hans_la)


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Ich habe auch eine Notstromversorgung aus dem Akku, an dieser hängt 
allerdings nur die "einfache Hauselektrik", Zusatzheizer für Warmwasser, 
Kompressor Garage und Drehstromdose Hobbywerkstatt wird davon nicht 
versorgt, der Anlaufstrom der Motoren würde die Sicherung im 
Wechselrichter bei Akkubetrieb auslösen, ebenso wäre es bei Anschluss 
einer Wallbox.
Bei Netzausfall habe ich also auch "Fremdspannung" im Zählerschrank, 
dafür klebt auch ein Riesenaufkleber vorne drauf.
Freischalten heißt hier:
Netz abschalten und
Akku abschalten

von DANIEL D. (Gast)


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H. L. schrieb:
> Ich habe auch eine Notstromversorgung aus dem Akku, an dieser
> hängt allerdings nur die "einfache Hauselektrik", Zusatzheizer für
> Warmwasser, Kompressor Garage und Drehstromdose Hobbywerkstatt wird
> davon nicht versorgt, der Anlaufstrom der Motoren würde die Sicherung im
> Wechselrichter bei Akkubetrieb auslösen, ebenso wäre es bei Anschluss
> einer Wallbox.
> Bei Netzausfall habe ich also auch "Fremdspannung" im Zählerschrank,
> dafür klebt auch ein Riesenaufkleber vorne drauf.
> Freischalten heißt hier:
> Netz abschalten und
> Akku abschalten

Und deine Küchengeräte wie Toaster etc Wasserkocher Mikrowelle kann das 
Ding problemlos ab?

von Lars R. (larsr)


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DANIEL D. schrieb:
> Was soll denn sein, wenn es ordentlich und korrekt ausgeführt wird sind
> die rechtlichen Grundlagen scheißegal.

Das sieht der Gesetzgeber aber anders.

DANIEL D. schrieb:
> Also man sollte sich schon entscheiden entweder man ist das Brot, dann
> kann man auch die Verantwortung tragen für eventuelle Fehler, da haftet
> jeder gleichermaßen ob mit oder ohne Ausbildung.

Das ist nicht korrekt. Es geht nicht darum, ob man die Verantwortung 
tragen kann, sondern ob man sie tragen darf.

Ein Handwerker darf sie tragen - selbst wenn er weniger Fachkenntnis 
mitbringt.

Ein Dr.-Ing. darf sie aber nicht tragen, weil der Gesetzgeber der 
Ansicht ist, dass ein Hilfsarbeiter unter Umständen über mehr Fachkunde 
verfügt.

Dazu kommt, dass Handwerker automatisch Gewerbetreibende sind und der 
Gesetzgeber diesen sehr wohlwollend gegenübersteht. Ingenieure arbeiten 
oftmals freiberuflich und haben gar kein Gewerbe, sondern eine echte 
selbstständige Tätigkeit.

Wir müssen hier keine juristische Diskussion beginnen. Es hat schon 
seine Gründe, wieso man - trotz besser ausgebildetem Personal im eigenen 
Haus - auf externe Kräfte zurückgreifen muss.

Es geht nur darum, dass es in einem Unternehmen eine klare Trennung 
zwischen Entwicklung, Ausführung und Beratung gibt.

von DANIEL D. (Gast)


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Lars R. schrieb:
> Wir müssen hier keine juristische Diskussion beginnen. Es hat schon
> seine Gründe, wieso man - trotz besser ausgebildetem Personal im eigenen
> Haus - auf externe Kräfte zurückgreifen muss.

Was ein Schwachsinn es geht ja nicht darum ein Handwerksunternehmen 
aufzumachen, sondern einfach nur darum seinen eigenen Scheiß selbst zu 
machen. Tja reden können Sie alle, aber wenn es an die Umsetzung geht 
kommen die Ausreden.

Naja dann sind auf jeden Fall, wenn das verboten ist, in sehr vielen 
Unternehmen sehr viele Verbrecher unterwegs, wo dann einfach die Leute 
irgendwas, wo sie nicht die entsprechende Ausbildung haben, der Betrieb 
entsprechende Zertifikate hat für den Eigenbedarf umsetzen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Lars R. schrieb:
> Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche
> Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung
> erfüllt ist.

Nein, nicht deswegen. Aber mancher Ausbildungsgang führt vom RSA zuum 
Gesellenbrief, zum Fachabi und erst dann zur FH. Diese Leute kennen dann 
beide Seiten.

von Lars R. (larsr)


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DANIEL D. schrieb:
> sondern einfach nur darum seinen eigenen Scheiß selbst zu
> machen. Tja reden können Sie alle, aber wenn es an die Umsetzung geht
> kommen die Ausreden.

Offenbar hast du den Text nicht gelesen. Es geht eben darum, dass man es 
selbst gar nicht machen will, weil die Erfüllung der rechtlichen 
Anforderungen nicht wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Es ist keine 
Frage irgendwelcher Ausreden. Noch darf ein Unternehmen frei 
entscheiden, bestimmte Tätigkeiten auszulagern.

Wir fangen ja auch nicht an, unsere Leiterplatten setzt zu ätzen...

Und dann gibt es eine Auftrag, der für eine bestimmte Tätigkeit eine 
bestimmte Gegenleistung vorsieht. Und die gilt es zu erfüllen. Wenn 
dieser Auftrag keine Beratungsleistung enthält, ist eine solche auch 
nicht zu erbringen.

So viel zum Thema Schwachsinn.

von H. L. (hans_la)


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"Und deine Küchengeräte wie Toaster etc Wasserkocher Mikrowelle kann das
Ding problemlos ab?"

Wenn der Speicher voll ist, kann ich max.8kwh ziehen, der Strom ist 
(glaube ich) auf 16A begrenzt)
Da mir der Notstrombetrieb signalisiert wird, kann ich ja entsprechend 
reagieren, mir war wichtig, dass halt die Heizung und Beleuchtung 
funktioniert, da ich den Speicherstand ja auch kontrollieren kann, (am 
Morgen kann der schon mal auf der Mindestreserve von 20% stehen) muss 
ich dann halt entscheiden, ob noch ein Kaffee drin ist.

: Bearbeitet durch User
von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Sven L. schrieb:
> Lars R. schrieb:
>> Haha. Das ist in Deutschland so einfach leider nicht möglich - das
>> sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.
>
> Lars R. schrieb:
>> Und ein Elektroingenieur wird sicherlich nicht noch eine handwerkliche
>> Berufsausbildung absolvieren nur damit eine rechtliche Anforderung
>> erfüllt ist.
>
> So ein Bullshit, ein Ing und andere können einen Lehrgang TREI80
> besuchen und sich dann ebenfalls beim Energieversorger und in die
> Handwerksrolle eintragen lassen.

Nein, das ist falsch, hab das Thema selbst durch. Für den TREI-Lehrgang 
reicht zwar formell die Qualifikation E-Technik Ing. allerdings wird für 
die Teilnahme am Sachkundenachweis eine schriftliche Anmeldebestätigung 
vom Landes-Installateurausschusses verlangt, die diese einem E-Technik 
Ing. nicht ausstellen wollen wenn man keinem Handwerksbetrieb angehört. 
Außerdem ist eine Eintragung ins Installateurverzeichnis nur möglich, 
wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für die Eintragung in die 
Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt, was aber nur 
gegeben ist, wenn man tatsächlich beabsichtigt ein entsprechendes 
Handwerksunternehmen HAUPTBERUFLICH (warum auch immer) zu 
gründen/übernehmen/leiten.
Und zu guter Letzt verlangt der Energieversorger ebenfalls die 
Zugehörigkeit zu einem entsprechendem Handwerksbetrieb, ergo als 
Einzelkämpfer der sich nur die Elektriker Deppen vom Hals halten will, 
ist man da aufgeschmissen weil man sicherlich nicht die vorgeschriebene 
Betriebsausstattung für einen Elektrikerbetrieb vorhalten will, ohne 
diesen auch tatsächlich zu betreiben.

Oder in Formalsprech die Voraussetzungen für die Eintragung in das 
Installateurverzeichnis Strom aus den aktuellen Bedingungen:

Erforderlich für die Anerkennungen gemäß § 7 (2) HwO in Verbindung mit 
der HwREintrV vom 29.06.2005, der Fachrichtung Elektrotechnik (z.B. 
Ingenieure, Master, Bachelor, Techniker, Industriemeister):

-Gewerbeanmeldung
-Handwerkskarte (Eintragung mit dem Elektrotechniker-Handwerk)
-Qualifikationsnachweis (z. B. Meisterprüfungszeugnis, Diplomzeugnis, 
sonstige Nachweise)
-Sachkundenachweis (TREI) mit mindestens ausreichendem Prüfungsergebnis

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Tim T. schrieb:
> Nein, das ist falsch, hab das Thema selbst durch. Für den TREI-Lehrgang
> reicht zwar formell die Qualifikation E-Technik Ing. allerdings wird für
> die Teilnahme am Sachkundenachweis eine schriftliche Anmeldebestätigung
> vom Landes-Installateurausschusses verlangt, die diese einem E-Technik
> Ing. nicht ausstellen wollen wenn man keinem Handwerksbetrieb angehört.
> Außerdem ist eine Eintragung ins Installateurverzeichnis nur möglich,
> wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für die Eintragung in die
> Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt, was aber nur
> gegeben ist, wenn man tatsächlich beabsichtigt ein entsprechendes
> Handwerksunternehmen HAUPTBERUFLICH (warum auch immer) zu
> gründen/übernehmen/leiten.
> ...usw...

Kann ich in leicht abgewandelter Form alles so aus früheren Jahren (ab 
1980) bestätigen.
Die Innungen/Kammern sind es insbesondere, die ihre Exklusivrechte, bzw. 
die ihrer Mitglieder bis aufs Blut verteidigen.
Mir/uns wurde als Ingenieuersbetrieb alle naslang "verbotene" 
Tätigkeiten vorgeworfen, natürlich von Mitbewerbern initiiert.

Bei der Landeskammer NRW in Arnsberg habe ich reichlich Gespräche bzgl. 
Ausnahmegenehmigung geführt.
Auch in Form von z.B. verkürzter Verfahrensdauer mit anschliessender 
Meisterprüfung.
Alles nicht machbar..

Aber ich könnte ja einen Alt-Meisterbetrieb kaufen, dann dürfte jeder 
Depp den mindestens drei Jahre fortführen.
Und dann ggf. noch diverse Verlängerungen beantragen, da wäre alles 
wurscht.
Man konnte sich aber auch einen senilen Altmeister von der örtlichen 
Handwerkskammer vermitteln lassen und an den richtig Kohle abdrücken..
Nur von solchen Erpressungen war ich nie ein Freund.

Richtig lustig wurde es einige Jahre später, als einige Lockerungen für 
ausländische Fachkräfte aufgrund "EU-Recht" rechtsgültig wurden.
Unser "Kleiner Spanier" musste dafür einfach ein Elektrohandwerk 
anmelden, mein Unternehmen nahm die Aufträge zur Vermittlung entgegen 
und führte sie anschliessend als Sub des "Kleinen Spaniers" aus. :-)

Und richtig toll war es, als wir dann noch diverse Aufträge direkt von 
der örtlichen Kammer für deren Um- und Neubauten bekamen...
Absurdistan.

Aber zurück zum Thema des TE:
Niemand hier weiss, was genau zwischen TE und Eli abgelaufen ist, wer 
sich wie verhalten hat, usw..
Tatsache ist, dass eine extern geschaltete Notstromversorgung in die 
Hauptverteilung schon eine Sache für sich ist.
Und wenn da nicht einmal richtig fette Warn-Hinweise in der 
Hauptverteilung stehen, muss jeder Eli bei Sinnen von einem gewissen 
Pfusch, Leichtsinn oder Schlimmeren ausgehen.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Tatsache ist, dass eine extern geschaltete Notstromversorgung in die
> Hauptverteilung schon eine Sache für sich ist.
> Und wenn da nicht einmal richtig fette Warn-Hinweise in der
> Hauptverteilung stehen, muss jeder Eli bei Sinnen von einem gewissen
> Pfusch, Leichtsinn oder Schlimmeren ausgehen.

Eigentlich ist genau das für die Vorbereitung eines 2. Zählers überhaupt 
nicht erforderlich. Der Elektriker sollte ja nicht an das Sicherungsfeld 
oder sonstwo in der Verteilung rumbasteln und auch ein vermeintliches 
Freischalten entbindet Ihn nicht davon diesen Zustand an dem für seine 
Arbeit relevanten Teil zu überprüfen. Die restliche Anlage, die nichts 
mit seiner Arbeit zu tun hat, sollte Ihm in weiten Teilen egal sein. Und 
für den Fall das er nicht in der Lage ist seinen Bereich hinreichend zu 
identifizieren und die simplen Zusammenhänge zu überblicken, ist er der 
Falsche für den Auftrag.

von Ralf X. (ralf0815)


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Tim T. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Tatsache ist, dass eine extern geschaltete Notstromversorgung in die
>> Hauptverteilung schon eine Sache für sich ist.
>> Und wenn da nicht einmal richtig fette Warn-Hinweise in der
>> Hauptverteilung stehen, muss jeder Eli bei Sinnen von einem gewissen
>> Pfusch, Leichtsinn oder Schlimmeren ausgehen.
>
> Eigentlich ist genau das für die Vorbereitung eines 2. Zählers überhaupt
> nicht erforderlich.

Richtig!
Ausser man stösst auf "Ungereimtheiten".

> Der Elektriker sollte ja nicht an das Sicherungsfeld
> oder sonstwo in der Verteilung rumbasteln und auch ein vermeintliches
> Freischalten entbindet Ihn nicht davon diesen Zustand an dem für seine
> Arbeit relevanten Teil zu überprüfen. Die restliche Anlage, die nichts
> mit seiner Arbeit zu tun hat, sollte Ihm in weiten Teilen egal sein.

Ein Elektrounternehmen geht mit der Eintragung ins Handwerksverzeichnis 
des Netzbetreibers auch diverse vertragliche Pflichten ein.
Und selbst das normale Elektrounternehmen muss bei einer 
Anlagenerweiterung/Umbau einige rechtliche Aspekte berücksichtigen.

> Und
> für den Fall das er nicht in der Lage ist seinen Bereich hinreichend zu
> identifizieren und die simplen Zusammenhänge zu überblicken, ist er der
> Falsche für den Auftrag.

Wir wissen nicht, was genau zwischen TE und Eli abgesprochen/abgelaufen 
ist und wie es dort wirklich ausah.
Tatsache ist, dass fast jeder Eli mit Erfahrung schon die desolatesten 
Installationen, etc, erlebt hat.
Und man kennt dann auch die Leute, die einen trotz Arbeit ohne Ende dazu 
bringen, "mal eben" etwas für kleines Geld (möglichst Festpreis?) 
zwischenzuschieben.

Im Notfall hätte der verantwortungsbewusste Eli nun noch die 
Sicherungen nach dem bisherigen Zähler rausdrehen können, um sich der 
tatsächlichen Freischaltung der Hauseinspeisung sicher sein zu können.
Nur es gab hier keinen Notfall.

Der vom Netzbetreiber zugelassene Eli hätte hier also entweder die 
restliche Anlage erst mit erheblichen Zeitaufwand genauer überprüfen 
müssen, oder eben abbrechen, da ggf. andere Termine anstanden.
Oder der TE nur einen Festpreis offeriert hatte?

: Bearbeitet durch User
von Ryven (Gast)


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Ich kenne das Problem auch. Wir haben eine 15 kW Akkuanlage an 30 kWp 
Solar. Und der Eli klemmt trotz Schild unter Spannung die 64er Dose auf 
die PV statt auf den Zahler. Klar das sich der Kran von der alten Sorte 
damit nicht aufstellen lässt. Mittlerweile gibt es welche die mit 7,5 kW 
Anschlussleistung daherkommen. Die haben Dank FU ihre Anlaufströme im 
Griff.

Ansonsten reicht die PV problemlos aus um die Werkstatt mit den 
Maschinen zu betreiben. Da kommt die Fräse mit einem 5,5 kW Motor als 
große Last neben dem Schweißgeräte her. Das zieht zwar mehr hat aber 
keinen Anlaufstrom.

von Christian M. (likeme)


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> Seine Laune war nach der Erklärung nicht mehr so gut. Er hat die
> Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das
> ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.
> Er hat sich die Notstromeinspeisung auch nicht angesehen oder irgendwas.
> Installiert hat das ein Elektriker.
> Gibt es irgendwelche regeln die verbieten so eine Notstromeinspeisung zu
> verwenden und die Leitung von nach dem Zähler in einen Nebenraum und
> geschaltet zurück zu legen? Mir ist nix bekannt. Hatte der Mensch
> einfach einen schlechten Tag?

Problem: Für sowas darf der Elektriker maximal 1 Stunde Zeit mit Fahrt 
verschwenden, sonst passt es nicht ins zeitliche Raster. Schnell das 
Ding irgendwo hin spaxen, abzocken danach zum Nächsten. Es gibt 
Elektriker die machen das den ganzen Tag und nix anderes. Die EVU´s 
haben extra Fachidioten dafür! Voraussetzung für diesen Job: schnell 
fahren und schnell schrauben und die sind dann oft schnell überfordert. 
Wirst dich um einen neuen Temin bemühen müssen der dann 3 Stunden dauern 
darf und dann 3 x kostet, eventuell kommt dann auch ein Fachmann ;-)

von PV (Gast)


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Ryven schrieb:
> Ich kenne das Problem auch. Wir haben eine 15 kW Akkuanlage an 30
> kWp
> Solar. Und der Eli klemmt trotz Schild unter Spannung die 64er Dose auf
> die PV statt auf den Zahler. Klar das sich der Kran von der alten Sorte
> damit nicht aufstellen lässt. Mittlerweile gibt es welche die mit 7,5 kW
> Anschlussleistung daherkommen. Die haben Dank FU ihre Anlaufströme im
> Griff.
>
> Ansonsten reicht die PV problemlos aus um die Werkstatt mit den
> Maschinen zu betreiben. Da kommt die Fräse mit einem 5,5 kW Motor als
> große Last neben dem Schweißgeräte her. Das zieht zwar mehr hat aber
> keinen Anlaufstrom.

Interessant!

Ist das ein Netzparalleler Speicher, oder ist das so:
PV->Laderegler->Batterie->WR?

Desweiteren: Ist dann bei Ihnen ein gewisse Teil für den Speichers für 
Notstrom reserviert?

Ich habe einen Netzparallelen Batteriespeicher ohne Notstrom. Wenn ich 
bei dem Kapazität für Notstrom reservieren müsste, wäre er zu klein, und 
der Solar-WR (ebenfalls Netzparallel) kann den ohne Netz auch nicht 
laden.
Der Vorteil der Lösung (weil sicher die Frage kommt warum man das tut) 
ist Wirkungsgrad und Kosten.

von DoS (Gast)


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Du hast eine Insellösung und das ist nichts Illegales. Der Notstrom 
sollte abschaltbar, d.h. das Hausnetz freischaltbar sein.
Nach aussen hat der Gesetzgeber einen Netz- und Anlagenschutz nach 
VDE-AR-N 4105:2018-11 bzw VDE-AR-N 4115 vorgesehen, der beim Abschalten 
des externen Netzes Deine hauseigene Stromerzeugung vom externen 
Stromnetz trennt.

von Ich (Gast)


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Man kann beide Seiten verstehen. Der Elektriker soll seine Arbeite 
machen und andererseits will er sicher arbeiten.
Aber:
1. Warum hast du nicht den Elektriker beauftragt, der die Anlage 
installiert hat?
2. Hinweis im Verteiler ist klar, warum nicht ein freiwilliger bei der 
Hauptsicherung?
3. Warum nicht ein mündlicher Hinweis, bevor er seine Arbeit aufnimmt?

Ferner ist die Frage was passiert, wenn du mal verreist bist. Der WAF 
sinkt überraschend schnell, wenn sie dann nicht einen Elektiker findet, 
der Reparaturen an der Anlage vornehmen kann.

von Udo Otte (Gast)


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Eine Beschilderung gab es bislang nicht. Das werde ich ändern. Ansonsten 
habe ich dann heute die Mission einen neuen Elektriker zu finden ;)

PV schrieb:
> Ist das ein Netzparalleler Speicher, oder ist das so:
> PV->Laderegler->Batterie->WR?

Jup Laderegler Akku WR ist aber bei den Hybrid Wechselrichtern ist 
Ladegerät und Wechselrichter in einem Gerät. Für Notstrom habe ich nix 
extra reserviert. Wenn der Strom zur falschen zeit ausfällt ist es 
dunkel. Ich schaffe es aber zumindest über die Sommermonate komplett 
ohne Netzbezug.
Die Wechselrichter in meinem Fall 3x 5kW sind in der Lage alle 
Haushaltsgeräte zu betreiben. Toaster Kochfeld Waschmaschine ist alles 
kein Problem. Selbst ein Wig Inverter Schweißgerät habe ich damit schon 
betrieben. Man kann bei bedarf aber auch mehrere dieser Wechselrichter 
Parallel schalten um mehr Leistung zu haben. Ich Glaube 6 Stück a 5kW 
Pro Phase ist möglich.

von Anarchist (Gast)


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Ein Handwerker kann sich in der aktuellen Lage die Rosinen raushängen.
BWLer sprechen von Low Hanging Fruits.
In einer freien Marktwirtschaft hat er natürlich das Recht, nein zu 
sagen.
Hab ich bei Handwerkern auch schon öfters erlebt. Die haben zunehmend 
nur noch an Standardsachen Interesse wo sie fett an der Marge verdienen 
können, Aufgaben mit höherem Risiko lehnen die ab.
Leute, die Macht des Geldes sinkt. Anarchie rulez.

von ??? (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Eine Beschilderung gab es bislang nicht. Das werde ich ändern.

Dazu bist Du nicht befähigt! Null Ahnung, hier im Forum rumhängen und 
auf dicken Maxe machen! Soso

> Ansonsten
> habe ich dann heute die Mission einen neuen Elektriker zu finden ;)
>

Viel Spaß.

von Udo Otte (Gast)


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??? schrieb:
> Dazu bist Du nicht befähigt!

Ich wette ich schaffe es ein Aufkleber zu drucken und an meinen Kasten 
zu kleben. Ob ich berechtigt bin weiß ich nicht aber Fähig bin ich. Und 
wenn ich es nicht mache jemand anders wird es sicher nicht machen. Und 
ob Berechtigt oder nicht Sinnvoll ist es an den Kasten zu schreiben das 
er Notstrom gespeist wird.

von Troll A. (trollator)


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Udo Otte schrieb:
> Ich wette ich schaffe es ein Aufkleber zu drucken und an meinen Kasten
> zu kleben.

Das würde ich den Elektriker nachbessern lassen, der die Anlage so 
installiert hat.

von wendelsberg (Gast)


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??? schrieb:
> Dazu bist Du nicht befähigt!

Troll A. schrieb:
> Das würde ich den Elektriker nachbessern lassen, der die Anlage so
> installiert hat.

Und der hat dann auch die dafuer vorgeschriebene Zulassung.
Befaehigungsnachweis fuer ein Schild, klar, wenn die Lobby das so 
durchgedrueckt hat.

Was rauchen die?

wendelsberg

von Troll A. (trollator)


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wendelsberg schrieb:
> Was rauchen die?

Das gute Zeug.

von H. H. (Gast)


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Troll A. schrieb:
> wendelsberg schrieb:
>> Was rauchen die?
>
> Das gute Zeug.

Das Zeug Nis.

von Helge (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Wenn der Strom zur falschen zeit ausfällt ist es dunkel
Oh schade. Sind die ferngesteuerten Ausschaltzeiten auf eine Maximalzeit 
begranzt, und kann die Batterie auch aus dem Netz aufgefüllt werden?

von Udo Otte (Gast)


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Die Firma die diese Anlage ursprünglich gebaut hat gibt es nicht mehr. 
Der Aufkleber auf dem Schaltschrank hat noch eine 4 Stellige Plz. 
Allerdings war die Anlage früher für ein Dieselaggregat und das ganze 
als Backup für einen Landwirtschaftlichen betrieb.

Helge schrieb:
> Udo Otte schrieb:
>> Wenn der Strom zur falschen zeit ausfällt ist es dunkel
> Oh schade. Sind die ferngesteuerten Ausschaltzeiten auf eine Maximalzeit
> begranzt, und kann die Batterie auch aus dem Netz aufgefüllt werden?

Ausfall zur Falschen zeit wäre halt wenn der Akku schon am Ende ist. An 
Miesen Tagen nachts um 4 z.b.
Im Winter stelle ich die Anlage auf Netzbetrieb. 2 Von 3 Wechselrichter 
werden dann auch richtig abgeschaltet und der Letzte versorgt im usv 
betrieb die Heizung.
Die Wechselrichter haben jeweils die Möglichkeit mit 50A den Akku zu 
laden und können auch als USV arbeiten.
https://www.ebay.de/itm/193578701294. Das ist so ein Gerät aber glaube 
etwas moderner als meine. Wichtig es gibt die mit Parallel Karte und 
ohne. Ich denke wenn man die Ohne Karte und Kabel Parallel verschaltet 
könnte es gewaltig knallen ;)

Beitrag #6722413 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hörbar einrasten! (Gast)


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Ausnahmslos JEDER Beitrag sollte vor dem Erscheinen von einem der 
diensthabenden Kontrollettis geprüft und erst dann mit dem Siegel

"schmackhaft und bekömmlich" der Öffentlichkeit zur Kenntnisnahme 
freigegeben werden!

Nur dann ist die Sicherheit und Ordnung gewährleistet und der Grundsatz:
"Ich habe eine Meinung -und ihr habt sie zu teilen!" kommt in vollem 
Umfang zur Geltung.

von Rumms (Gast)


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Was wurde denn gelöscht? Bitte um eine sinngemäße Antwort.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Eigentlich ist genau das für die Vorbereitung eines 2. Zählers überhaupt
>> nicht erforderlich.
>
> Richtig!
> Ausser man stösst auf "Ungereimtheiten".

Hmm, ich kann mir schwer vorstellen was für Ungereimtheiten ein 2. 
Zählerplatz der noch vorbereitet wird, bereithalten soll, so viele 
Leitungen sind da ja nicht.
Da der Platz noch vorbereitet wird, nehme ich an, das dieser Platz noch 
keine abgehende Verkabelung hat und kommend wird halt vom HAK bzw. vom 
1. Zähler zum 2. gebrückt. Dafür wird die Zuleitung freigeschaltet, was 
der Eli auch gemacht hat und dann nur überrascht war das noch immer 
Licht an war.
Dann sollte er dafür sorgen das die gezogenen Sicherungen nicht von 
jemandem mit Langeweile wieder reingesetzt werden können und nachmessen 
dass die Eingangsseite des 1. Zählers tatsächlich Spannungsfrei ist. 
Anschließend kann er zu seiner Sicherheit die Eingangsseitigen Phasen 
des 1. Zählerplatzes erden und kurzschließen, wobei ich mir noch mal 
eben die Umschaltung angesehen hätte und bei nicht absolut klarer 
Funktion einfach die abgehenden Sicherungen des 1. Zählers ebenfalls 
rausgeschraubt hätte.

>> Der Elektriker sollte ja nicht an das Sicherungsfeld
>> oder sonstwo in der Verteilung rumbasteln und auch ein vermeintliches
>> Freischalten entbindet Ihn nicht davon diesen Zustand an dem für seine
>> Arbeit relevanten Teil zu überprüfen. Die restliche Anlage, die nichts
>> mit seiner Arbeit zu tun hat, sollte Ihm in weiten Teilen egal sein.
>
> Ein Elektrounternehmen geht mit der Eintragung ins Handwerksverzeichnis
> des Netzbetreibers auch diverse vertragliche Pflichten ein.
> Und selbst das normale Elektrounternehmen muss bei einer
> Anlagenerweiterung/Umbau einige rechtliche Aspekte berücksichtigen.

Klar, aber er hat sich ja offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht 
ansatzweise zu verstehen was da genau gemacht wurde und nur den Hammer 
fallen lassen. Es las sich jetzt nicht so als ob er einen belegbaren 
Verstoß gegen die TAB festgestellt hat; er hat es offensichtlich nur 
einfach nicht verstanden und war mangels Wissen und Erfahrung auch nicht 
in der Lage zu beurteilen ob er das jetzt darf oder nicht.

> Der vom Netzbetreiber zugelassene Eli hätte hier also entweder die
> restliche Anlage erst mit erheblichen Zeitaufwand genauer überprüfen
> müssen, oder eben abbrechen, da ggf. andere Termine anstanden.
> Oder der TE nur einen Festpreis offeriert hatte?

Oder eben die Spannungsfreiheit prüfen und die abgehenden Sicherungen 
des 1. Zählers rausdrehen oder oder oder.

von Rumms (Gast)


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Der Fachmann weiß was tut. Du aber nicht!

von wendelsberg (Gast)


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Rumms schrieb:
> Der Fachmann weiß was tut

Der sog. Fachmann aus dem OP jedenfalls nicht.

wendelsberg

von Rumms (Gast)


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Eine Fremdeinspeisung sollte möglich sein, nur nicht so wie der TO es 
sich vorstellt.

Der Energieversorger muß befragt werden wie er es sich vorstellt.


Foristengeschwätz ist blablabluppp

von wendelsberg (Gast)


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Rumms schrieb:
> Eine Fremdeinspeisung sollte möglich sein, nur nicht so wie der TO es
> sich vorstellt.

Du hast offensichtlich den OP und die Erlaeuterung hier 
Beitrag "Re: Notstrom einspeisung erlaubt?" nicht 
gelesen.
Zu Zeiten, als es noch 4-Stellige PLZ gab, wurde der HANDumschalter 
installiert, der die E-Anlage entweder auf die Sicherung nach dem 
Zaehler oder auf den Generator schaltet.
Da wird gar nichts eingespeist, insofern ist die Frage im Titel nicht 
korrekt.
Aber sonst geht das den sog. Fachmann aus dem OP nichts an.

wendelsberg

von ACDC (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> Ich hatte eben einen Elektriker da für die Vorbereitungen für einen
> neuen 2. Stromzähler für die Wallbox. Dieser hat für den Umbau meine H0
> Sicherungen gezogen um sicher arbeiten zu können und war dann sichtlich
> verwirrt das das Licht nicht ausging.

Der wird pauschal bezahlt und damit ist der weg, wenn das Licht an 
bleibt.
(würde ich auch so machen, wenn mir ein Niemand irgendwas von nix 
erzählt...)

Wurste hier schon gesagt.

Alles Korrekt.

von Helge (Gast)


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Udo Otte schrieb:
> zur Falschen zeit wäre halt wenn der Akku schon am Ende ist

Eh klar. Ich hab die lustig übersetzte Beschreibung grade durchgelesen. 
Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?
Läßt sich das System vielleicht so parametrieren, daß die Akkus bei <30% 
übers Netz nachgeladen werden?
Ich überlege ja schon eine Weile, mir hier Solar an die Wand zu hängen. 
Und irgendwann kommt vermutlich noch ein elektrisches Auto dazu. Vom 
Vermieter hab ich das OK dazu. Daher die vielen Fragen :-)

von PV (Gast)


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Helge schrieb:
> Eh klar. Ich hab die lustig übersetzte Beschreibung grade durchgelesen.
> Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?

Natürlich nicht. Beispiel:
https://greenakku.de/Wechselrichter/Hybridwechselrichter/solaX-X-HYBRID-HV-Wechselrichter-3-PHASEN-X3-Hybrid-6-0T::1521.html

von Udo Otte (Gast)


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PV schrieb:
> Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?

Nein braucht man nicht. Aber! 3x5kW sind bei 50v mal eben 300A. Das 
sollte man schon bedenken.

Helge schrieb:
> Läßt sich das System vielleicht so parametrieren, daß die Akkus bei <30%
> übers Netz nachgeladen werden?

Ja das geht. Sogar die Ladeleistung lässt sich regeln und es gibt auch 
ein Bypass Relais.

von Helge (Gast)


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Das wäre für meine umgebung hier ja gut brauchbar. Ich könnte mir jede 
Woche ein paar alte Autobatterien ausleihen, ich muß die nur apäter (bei 
ganz kaputt) zurückbringen wegen dem Materialwert. Wechselstrom, eh 
schon Strommanagement drin wegen schwach abgesichert (1kW mehr kostet 
ca. 1.000€ an den Versorger hier).

Wenn diese Umrichter wirklich dauerhaft gut funktionieren, ist das eine 
neue Alternative für mich.

von A. N. (bastelmaniac)


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Udo Otte schrieb:
> Nein braucht man nicht. Aber! 3x5kW sind bei 50v mal eben 300A. Das
> sollte man schon bedenken.

Der erwähnte SolaX Hybrid Wechselrichter nutzt hochvolt Akkusysteme. 
Also ab 200V DC. Ganz blöd sind die Hersteller solcher Systeme auch 
nicht.

Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen 
Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten 
haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf 
haben. Diese Großverbraucher irgendwie sinnvoll über längere Zeit 
mittels Akkusystemen zu betreiben, erfordert derzeit noch sehr große und 
damit exorbitant teure Akkusysteme. Angesichts der dann aufgerufenen 
Preise kann man ja dann gleich in die Wasserstoffspeicherung und 
anschließende Nutzung mittels Brennstoffzelle investieren, wenn einem 
die Wirtschaftlichkeit völlig egal ist.

Ich denke, dass die meisten Haushalte bereits mit 1-Phasigen 5kW Hybrid 
Wechselrichtern gut bedient sind und nur die 3-Phasen Großverbraucher 
direkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Ich selbst würde 
sogar mit einem 3kW Wechselrichter ca 95% meines Strombedarfes decken 
können.

von Ich (Gast)


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A. N. schrieb:
> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen
> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten
> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf
> haben.

Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der 
Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...

von Joachim B. (jar)


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warum nicht? erlaubt ist was andere nicht umbringt und wo kein Kläger 
ist!

siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=BqhW5BX5m-4

so eine Stecker Stecker Geschichte fand ich beim Kunden als RFS 
Techniker im Aussendienst, wie funktionierte das?
Er verteilte in einer
https://images.obi.de/product/SI/1143x674/183415_1.jpg
https://www.obi.de/aufputzschalterprogramme/steckdose-aufputz-4-fach-weiss/p/1698190

von A. N. (bastelmaniac)


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Ich schrieb:
> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der
> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...

Habe ich das irgendwo geschrieben? Bitte arbeite an deiner 
Lesekompetenz!

von Rumms (Gast)


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A. N. schrieb:
> Ich schrieb:
>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der
>> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
>> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...
>
> Habe ich das irgendwo geschrieben? Bitte arbeite an deiner
> Lesekompetenz!

Ich weiß nicht was Du geschrieben hast. Aber an Schreibkompetenz scheint 
es Dir zu mangeln vielleicht?

von A. N. (bastelmaniac)


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Rumms schrieb:
> Ich weiß nicht was Du geschrieben hast. Aber an Schreibkompetenz scheint
> es Dir zu mangeln vielleicht?

Wenn du nicht weißt was ich geschrieben habe, kannst du offensichtlich 
nicht lesen.

Geh wo anders trollen.

von DANIEL D. (Gast)


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Wo ich mir bei so einem umbau eher Gedanken machen würde, sind die 
Sicherungen, die müsste man alle Tauschen, also wenn der Wechselrichter 
eine B16 Sicherung zum Auslösen bringen kann, ohne seinen Dienst 
einzustellen wäre schon Praktisch.
Kleinere Sicherungen gehen ja nicht überall, Spülmaschine Staubsauger 
Wasserkocher Toster etc würden sicher auch noch mit B10 Funktionieren. 
Aber mir wären da die B16 Lieber. Und was ist mit Schaltnetzteilen und 
hohen Anschaltstrom.

Ich würde schon mindestens 4-5kW an der Phase haben wollen, sonst hat 
man ja einen riesen Rattenschwanz an Umbauarbeiten und gibt das gesparte 
Geld an anderen Stellen aus. Oder es ist immer alles direkt dunkel.

von Ralf X. (ralf0815)


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Udo Otte schrieb:
> PV schrieb:
>> Braucht man bei 3-Phasen-Anschluß wirklich 3 getrennte Akkus?
>
> Nein braucht man nicht. Aber! 3x5kW sind bei 50v mal eben 300A. Das
> sollte man schon bedenken.

Batterie und Leitungen müssen selbstverständlich auf die Leistung und 
Ströme, die man entnehmen möchte, ausgelegt sein.
Dein eigenes "Schaltbild" plus Text aus 
Beitrag "Re: Notstrom einspeisung erlaubt?" 
zeigt ja sogar 30 kW an "einer" Batterie.

> Helge schrieb:
>> Läßt sich das System vielleicht so parametrieren, daß die Akkus bei <30%
>> übers Netz nachgeladen werden?
>
> Ja das geht. Sogar die Ladeleistung lässt sich regeln und es gibt auch
> ein Bypass Relais.

Technisch ist so gut wie alles möglich/lösbar, Frage ist aber immer, was 
an welcher Anlage rechtlich/vertraglich erlaubt ist.

Ich habe mich mal mit meinem "Haus- und Hofkonzessionär" von 
RWE/Westnetz unterhalten, in dessen Namen ich früher selber an dem 
"verplombten Bereich" diverser Anlagen arbeiten durfte.
Nach seinen Worten und denen seines Co-Meisters, ist nach den 
Westnetz-Richtlininien (TAB & Co) zwingend erforderlich, eine 
Umschaltung einer Haus-, Hof- oder Gewerbeinstallation von Netz- auf 
autarken Betrieb, zwingend erstens auf technische Funktion und Zulassung 
zu überprüfen und zweitens auschliesslich im verplobten Bereich 
unterzubringen.

Und wenn er da in seinem überschaubaren Arbeitsbereich gravierende 
Verstösse/Mängel sieht, würde er an der Anlage sofort alle Arbeiten 
einstellen, bis entweder eine besondere Freigabe durch Westnetz erfolgt 
oder der Auftrag erteilt wird, diese Mängel zu beheben.
Offiziell wäre er sogar selber verplichtet, den Mangel an den 
Netzbetreiber zu melden.
Die beiden berichteten anschliessend sogar davon, dass sie bei einigen 
Installationen von Wärme- oder Ladestromzählern vom Netzbetreiber 
aufgefordert wurden, den gesamten Bereich der Festverkabelung einschl. 
Sicherungen, LS, etc. zu verplomben.

von Ich (Gast)


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A. N. schrieb:
> Habe ich das irgendwo geschrieben? Bitte arbeite an deiner
> Lesekompetenz!

Du hast aber auch nicht explizit das Gegenteil beschrieben. Tja, 
Gleichstand ;)

von Ralf X. (ralf0815)


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Ich schrieb:
> A. N. schrieb:
>> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen
>> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten
>> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf
>> haben.
>
> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der
> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...

Und was daran sollte in der Lage sein, da etwas böse enden zu lassen?

von Helge (Gast)


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Das gab es meist bei Nachtstrom, der war stark verbilligt. Dafür mußten 
die Sicherungen, Schalteinrichtungen im verplombten Bereich sein, und 
die Leitungen ungeschnitten zum Verbraucher wie Boiler oder Heizer. Bei 
einer freischaltbaren 22kW-Ladeeinrichtung dürfte das ähnlich sein.

Ein ganz anderer Fall ist es aber, wenn die Schalteinrichtung alles 
freischaltet und deine eigene Anlage die Versorgung sicherstellt. Dann 
ist die letzte Plombe am Hauptschütz.

von A. N. (bastelmaniac)


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DANIEL D. schrieb:
> also wenn der Wechselrichter
> eine B16 Sicherung zum Auslösen bringen kann, ohne seinen Dienst
> einzustellen wäre schon Praktisch.
> Aber mir wären da die B16 Lieber. Und was ist mit Schaltnetzteilen und hohen 
Anschaltstrom.
>
> Ich würde schon mindestens 4-5kW an der Phase haben wollen, sonst hat
> man ja einen riesen Rattenschwanz an Umbauarbeiten und gibt das gesparte
> Geld an anderen Stellen aus. Oder es ist immer alles direkt dunkel.

Die meisten Hybrid-Wechselrichter können für ein paar Sekunden 2 oder 3 
fachen Überstrom ab.

Warum du die Sicherungsautomaten wechseln willst, die dem Leitungsschutz 
dienen, ist mir unklar. Entweder hat der Hybrid-Wechselrichter eine 
Überlastsicherung eingebaut oder der Hersteller verlangt entsprechendes.

Auch mit 5kW kannst du nicht gleichzeitig alle deine beispielhaft 
genannten Verbraucher nutzen, indem du die Sicherungsautomaten auf B10 
etc. reduzierst. :-)

von A. N. (bastelmaniac)


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Ralf X. schrieb:
> Nach seinen Worten und denen seines Co-Meisters, ist nach den
> Westnetz-Richtlininien (TAB & Co) zwingend erforderlich, eine
> Umschaltung einer Haus-, Hof- oder Gewerbeinstallation von Netz- auf
> autarken Betrieb, zwingend erstens auf technische Funktion und Zulassung
> zu überprüfen und zweitens auschliesslich im verplobten Bereich
> unterzubringen.

Ich verstehe nicht ganz, warum dieser Aufriss notwendig sein soll. Ich 
gebe mal ein Beispiel für einen nicht einspeise fähigen 
Hybrid-Wechselrichter:

Steca PLI 2400- 24

Dieser Hybrid-Wechselrichter hat technisch überhaupt keine Fähigkeit den 
Strom irgendwie in das öffentliche Stromnetz zurückzuspeisen.

Warum darf ein Nutzer des öffentlichen Stromnetzes "einfach so" hinter 
dem Stromzähler eine beliebige USV zwischen "öffentlichem Netz" und dem 
Verbraucher schalten? Aber dann soll ein solcher, nicht einspeise 
fähiger, Hybrid-Wechselrichter derart böse sein, dass man (angeblich) 
Genehmigungen braucht, alles Verplombt sein muss usw. Am Ende sind die 
Hybrid-Wechselrichter, wie das obige Beispielmodell, nur eine USV mit 
PV-Erweiterung.

von DANIEL D. (Gast)


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A. N. schrieb:
> Warum du die Sicherungsautomaten wechseln willst, die dem Leitungsschutz
> dienen, ist mir unklar. Entweder hat der Hybrid-Wechselrichter eine
> Überlastsicherung eingebaut oder der Hersteller verlangt entsprechendes.

Naja eine B16 Sicherung Löst halt nicht bei 16A aus, sondern sofort bei 
80A. Oder nach 1min bei 24A Verbrauch usw usw. Ich bezweifle irgendwie 
das ein zu kleiner Wechselrichter das schafft. Und denke das eher der 
Wechselrichter aus geht, und die gesamte Bude dann dunkel ist, und die 
Sicherungsautomaten überflüssig.

von Ralf X. (ralf0815)


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A. N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Nach seinen Worten und denen seines Co-Meisters, ist nach den
>> Westnetz-Richtlininien (TAB & Co) zwingend erforderlich, eine
>> Umschaltung einer Haus-, Hof- oder Gewerbeinstallation von Netz- auf
>> autarken Betrieb, zwingend erstens auf technische Funktion und Zulassung
>> zu überprüfen und zweitens auschliesslich im verplobten Bereich
>> unterzubringen.
>
> Ich verstehe nicht ganz, warum dieser Aufriss notwendig sein soll. Ich
> gebe mal ein Beispiel für einen nicht einspeise fähigen
> Hybrid-Wechselrichter:
>
> Steca PLI 2400- 24
>
> Dieser Hybrid-Wechselrichter hat technisch überhaupt keine Fähigkeit den
> Strom irgendwie in das öffentliche Stromnetz zurückzuspeisen.

Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter 
Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank 
freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.
Ebenso muss klar sein, dass bei Abschaltung einer 230/400VAC Masche 
keine Hausanlagen ins Netz zurückspeisen können.
Also müssen festverbundene Notstromversorgungen, etc. abgenommen sein, 
insb. die Umschaltung!

> Warum darf ein Nutzer des öffentlichen Stromnetzes "einfach so" hinter
> dem Stromzähler eine beliebige USV zwischen "öffentlichem Netz" und dem
> Verbraucher schalten?

Die USV mit CE, etc. wird ja auch ausschliesslich mittels Stecker/Dose 
zwischen Netz/Verbraucher eingeschleift und ist nicht rückspeisefähig.

> Aber dann soll ein solcher, nicht einspeise
> fähiger, Hybrid-Wechselrichter derart böse sein, dass man (angeblich)
> Genehmigungen braucht, alles Verplombt sein muss usw. Am Ende sind die
> Hybrid-Wechselrichter, wie das obige Beispielmodell, nur eine USV mit
> PV-Erweiterung.

Spätestens wenn die Niederspannungsmasche/Phase ausfällt, ist der 
von Dir genannte Wechselrichter aus Sicht des Netzes selbstverständlich 
rückspeisefähig!
Alles auch abhängig von der Verschaltung.
Und daher muss diese überprüft und anschliessend gegen Manipulation 
gesichert werden.

von Ralf X. (ralf0815)


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Helge schrieb:
> Das gab es meist bei Nachtstrom, der war stark verbilligt. Dafür mußten
> die Sicherungen, Schalteinrichtungen im verplombten Bereich sein, und
> die Leitungen ungeschnitten zum Verbraucher wie Boiler oder Heizer. Bei
> einer freischaltbaren 22kW-Ladeeinrichtung dürfte das ähnlich sein.

Richtig, etwas anderes habe ich dazu auch nicht geschrieben.
Allerdings kommt es da auch noch auf den Zähler an.
Bei einfachen 2-Tarifzählern bleibt der Bereich nach Zählerausgang 
(weitgehend) unverplombt, dafür wird der Verbrauch für heizungs- oder 
ladestromfremde Zwecke geschätzt und entsprechend höher abgerechnet.

> Ein ganz anderer Fall ist es aber, wenn die Schalteinrichtung alles
> freischaltet und deine eigene Anlage die Versorgung sicherstellt. Dann
> ist die letzte Plombe am Hauptschütz.

Auch soweit richtig.
Nur muss sich diese Umschaltung (egal ob Hand- oder Schütz zzgl. Hand) 
zwingend im Zähler/Schaltschrank befinden und eindeutig ersichtlich 
sein.
Ebenso muss dort eindeutig ersichtlich sein, dass ggf. damit das Haus 
nicht freigeschaltet ist, nur weil es vom Netz getrennt ist.

von A. N. (bastelmaniac)


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Ralf X. schrieb:
> Spätestens wenn die Niederspannungsmasche/Phase ausfällt, ist der
> von Dir genannte Wechselrichter aus Sicht des Netzes selbstverständlich
> rückspeisefähig!

Hast du überhaupt das Datenblatt vom genannten Steca PLI Wechselrichter 
gelesen? Der kann nicht rückspeisen, der kann, wie eine USV, am Ausgang 
nur weiter versorgen, solange PV und/oder Akkus genug Energie liefern, 
ansonsten schaltet der auf das Netz zurück! Es verhält sich hier wie 
eine Notstromanlage, die auch nichts in das Netz zurückspeist.

Ralf X. schrieb:
> Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter
> Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank
> freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.

Das ist schon klar, darüber wurde ja schon geschrieben.

von Ralf X. (ralf0815)


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A. N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Spätestens wenn die Niederspannungsmasche/Phase ausfällt, ist der
>> von Dir genannte Wechselrichter aus Sicht des Netzes selbstverständlich
>> rückspeisefähig!
>
> Hast du überhaupt das Datenblatt vom genannten Steca PLI Wechselrichter
> gelesen? Der kann nicht rückspeisen, der kann, wie eine USV, am Ausgang
> nur weiter versorgen, solange PV und/oder Akkus genug Energie liefern,
> ansonsten schaltet der auf das Netz zurück! Es verhält sich hier wie
> eine Notstromanlage, die auch nichts in das Netz zurückspeist.

Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.
Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":
https://www.steca.com/frontend/standard/popup_download.php?datei=210/21080_0x0x0x0x0_Steca_Solarix_PLI_Manual_DE.pdf
Siehe daraus Seite 3, Zitat:

"1.Dieses Dokument ist Teil des Produkts.
2.VORSICHT Die in diesem Handbuch beschriebenen Installationsarbeiten 
dürfen nur von qualifizierten Servicefachleuten unter Einhaltung 
lokaler Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden."

Und um diese Vorschriften und Richtlinien geht es hier im eigentlichen 
Thema.

> Ralf X. schrieb:
>> Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter
>> Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank
>> freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.
>
> Das ist schon klar, darüber wurde ja schon geschrieben.

Augenscheinlich nicht genug.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Ich schrieb:
>> A. N. schrieb:
>>> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen
>>> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten
>>> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf
>>> haben.
>>
>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der
>> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
>> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...
>
> Und was daran sollte in der Lage sein, da etwas böse enden zu lassen?

Der Neutralleiter ist nur für die Rückleitung des Stroms EINER Phase 
ausgelegt, nicht für den von DREI. Das es bei 3 (verschiedenen) Phasen 
nicht zur Überlast kommt, liegt daran das der Phasenwinkel zwischen den 
Phasen dafür sorgt das der Neutralleiter im ungünstigsten Fall eben nur 
den einfachen Strom abbekommt, was bei 3 gleichen Phasen eben nicht der 
Fall ist.

von Ralf X. (ralf0815)


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Tim T. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Ich schrieb:
>>> A. N. schrieb:
>>>> Was ich mich eher frage, warum man derzeit unbedingt 3-Phasen
>>>> Hybridanlagen haben will. Alle 3-Phasen-Verbraucher in Privathaushalten
>>>> haben drei Phasen, weil diese einen entsprechend hohen Strombedarf
>>>> haben.
>>>
>>> Die drei Phasen in einem Haushalt gemeinsam auf eine Phase der
>>> Notstromversorgung zu legen, kann aber böse enden.
>>> Man denke nur an den Neutralleiter des Kochfeldes...
>>
>> Und was daran sollte in der Lage sein, da etwas böse enden zu lassen?
>
> Der Neutralleiter ist nur für die Rückleitung des Stroms EINER Phase
> ausgelegt, nicht für den von DREI. Das es bei 3 (verschiedenen) Phasen
> nicht zur Überlast kommt, liegt daran das der Phasenwinkel zwischen den
> Phasen dafür sorgt das der Neutralleiter im ungünstigsten Fall eben nur
> den einfachen Strom abbekommt, was bei 3 gleichen Phasen eben nicht der
> Fall ist.

Sorry, daran habe ich eben eigenartiger weise nicht gedacht.
Du hast also natürlich recht.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Es muss nun einmal sichergestellt sein, dass ein normal ausgebildeter
> Fachmann (Elektriker, Feuerwehr. etc.) das Gebäude am Zählerschrank
> freischalten kann, ohne erst irgendwelche Studien zu betreiben.

Nein, das ist so allgemeingültig Unsinn. Ein entsprechender Warnhinweis 
auf die Notstromversorgung in unmittelbarer Nähe sowie die Beschreibung 
wie diese freizuschalten ist, genügt den Anforderungen.

> Ebenso muss klar sein, dass bei Abschaltung einer 230/400VAC Masche
> keine Hausanlagen ins Netz zurückspeisen können.

Ja.

> Also müssen festverbundene Notstromversorgungen, etc. abgenommen sein,
> insb. die Umschaltung!

Nein, müssen sie nicht. Die Umschaltung muss nur zugelassen sein und 
bauartbedingt eine Rückspeisung sicher unterbinden; also die 
Bauartprüfung der Umschaltung muss abgenommen sein, nicht der Einbau 
dieser. Das dies natürlich nur von einer EFK ausgeführt werden darf, 
setze ich dann mal als bekannt voraus.

>> Warum darf ein Nutzer des öffentlichen Stromnetzes "einfach so" hinter
>> dem Stromzähler eine beliebige USV zwischen "öffentlichem Netz" und dem
>> Verbraucher schalten?
>
> Die USV mit CE, etc. wird ja auch ausschliesslich mittels Stecker/Dose
> zwischen Netz/Verbraucher eingeschleift und ist nicht rückspeisefähig.

Egal wie die USV angebunden ist, das ausschlaggebende Kriterium ist die 
fehlende Rückspeisefähigkeit.

: Bearbeitet durch User
von A. N. (bastelmaniac)


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Ralf X. schrieb:
> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.
> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":

Was willst du damit ausdrücken? Jede fest verbundene elektrische 
Gerätschaft wird in der Anleitung auf lokale Richtlinien, Vorgaben usw. 
hinweisen. Aber das sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der 
Wechselrichter ein-/rückspeisen kann oder nicht.

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.
> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":

Das hat in diesem Fall keinerlei Relevanz, da die Spannungsquelle (z.Zt. 
der Errichtung sicher ein Dieselgenerator, heute Solar mit 
Wechselrichter) eben NICHT mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden 
wird/werden kann.

wendelsberg

von Ralf X. (ralf0815)


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wendelsberg schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.
>> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":
>
> Das hat in diesem Fall keinerlei Relevanz, da die Spannungsquelle (z.Zt.
> der Errichtung sicher ein Dieselgenerator, heute Solar mit
> Wechselrichter) eben NICHT mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden
> wird/werden kann.

Kennst Du die Anlage des TE persönlich?
Nach seinen Worten führt die Versorgung hinter Zähler und Vorsicherungen 
aus dem dem Zähler-/Schaltschrank raus in die Garage und von über eine 
erstmal unbekannte (alte) Umschaltung wohl ohne "Zulaasung" zwischen 
Netz und Eigenproduktion zurück in die weitere Verteilung im 
Zählerschrank.

Spätestens wenn noch ein Energie-/Stromzähler ohne Rücklaufsperre 
verbaut ist, interessiert es den Netzbetreiber, Grundversorger und 
Stromlieferant alleine schon aus kommerziellen Gründen, diese Anlage 
genauer zu kennen.
Und alle, die ggf. mal sicherheitstechnisch damit zu tun bekommen 
könnten, ebenso, alleine aus Eigenschutzgründen.
Und deswegen gibt es eben Vorschriften, wer was an welcher Stelle darf 
oder auch nicht.
Oder was z.B. nach Eigeninstallation des Endkunden abzunehmen ist und 
was danach ggf. gegen weitere unautorisierte Änderungen zu sichern ist.
Beim Kfz hat doch auch (fast) jeder kapiert, dass man nicht jedes CE 
konforme Teil mit E-Nummer mal eben irgendwie anschrauben/anschliessen 
darf, ohne dass danach eine Abnahme, Eintragung, etc. erforderlich wird.
Oder man trotz CE-, E, usw. ganz schnell eine Entziehung der 
Betriebserlaubnis erreichen kann, wenn gewisse Dinge nicht harmonieren 
oder falsch kombiniert wurden.
Naja, auch da kapieren das manche doch nicht.
Überwiegend "Bastler".. :-)
Da gibt es sogar welche, die sich selber als "Horrorbastler" angemeldet 
haben...

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Kennst Du die Anlage des TE persönlich?

Nein, aber ich lese die Informationen zum Diskussionsgegenstand.
Daraus ergibt sich das.

wendelsberg

von Ralf X. (ralf0815)


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A. N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Das Datenblatt interessiert hier am allerwenigsten.
>> Bedeutend für einen möglichen Installateur ist das folgende "Dokument":
>
> Was willst du damit ausdrücken? Jede fest verbundene elektrische
> Gerätschaft wird in der Anleitung auf lokale Richtlinien, Vorgaben usw.
> hinweisen. Aber das sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der
> Wechselrichter ein-/rückspeisen kann oder nicht.

Die rechtlichen Ausarbeitungen der KATEK Memmingen GmbH sind schon ganz 
erheblich...
Aussergewöhnlich hoch im Vergleich zu "jede....".

Ob eine elektrische Anlage rückspeisefähig ist oder nicht, wird mit 
der Installation der gesamten "Anlage" entschieden.
Und da ist dann eine Solarix PLI 2400-24 nur noch ein Baustein drin, 
dessen alleinige Eigenbewertung dabei keine Bedeutung hat.

Als selbsternannter Horrorbastler kannst Du privat natürlich alles 
machen, soweit jede Fremdschädigung ausgeschlossen ist.
Aber dazu solltest Du auf eine einsame Insel ziehen.

von Ralf X. (ralf0815)


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wendelsberg schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Kennst Du die Anlage des TE persönlich?
>
> Nein, aber ich lese die Informationen zum Diskussionsgegenstand.
> Daraus ergibt sich das.

Aus den Infos des TE ergibt sich, dass der Eli völlig zurecht eingepackt 
hat und abgezogen ist.

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Aus den Infos des TE ergibt sich, dass der Eli völlig zurecht eingepackt
> hat und abgezogen ist.

Nein, genau das eben nicht, der hatte wohl einfach keinen Bock.
Auf jeden Fall aber keine Ahnung.

wendelsberg

von Ralf X. (ralf0815)


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wendelsberg schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Aus den Infos des TE ergibt sich, dass der Eli völlig zurecht eingepackt
>> hat und abgezogen ist.
>
> Nein, genau das eben nicht, der hatte wohl einfach keinen Bock.
> Auf jeden Fall aber keine Ahnung.

Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so 
wie beschrieben, in DE unzulässig.
Und das wird ihm wohl auch der Netzbetreiber schrift mitteilen und vor 
zugelassener Modifizierung mit Abnahme keinen Zähler für Ladestrom 
anschliessen.
Das ganze dürfte mit Terminsetzung ablaufen und Warnung, ihn ansonsten 
einstweilig kpl. vom Netz zu trennen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ralf X. schrieb:
> Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so
> wie beschrieben, in DE unzulässig.
Du spielst darauf an, das eine Umschaltung auf Notstrom über "Null" zu 
erfolgen hat?

Naja wenn ich mir eine fette USV in den Keller stelle, an die ich statt 
Server Lichtstromkreise anschliese, dann ist das ja wohl meine Sache.

Was genau da wie installiert ist weiß ich nicht, aber Du wirst über die 
Elektroanlage des TO auch nicht mehr wissen. Darum ist die pauschale 
Aussage, das etwas nicht zulässig sei, schon auch etwas gewagt.

Das mit der Umschaltung über "Null" ist eher so zu verstehen, das die 
Quellen nicht einfach parallel laufen. Ein Wechselrichter im 
Notstromfall macht 53Hz um andere Quellen rauszulaufen. Der schaltet 
nach Norm erstmal ab, schaut, das das Netzweg ist, bevor er seine Insel 
aufbaut.

von Ich A. (alopecosa)


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Udo Otte schrieb:
> Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja
> lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.

Ach naja es gibt da diese Dinger die sich Gesetze und Verordnungen 
nennen ;)
1
Sowohl Eigenversorger als auch „sonstige selbst erzeugende Letztverbraucher“ sind grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet (§ 61 Abs. 1 EEG). Es sind die gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber den Netzbetreibern (§ 74a EEG) einzuhalten. Der Bundesnetzagentur sind Daten lediglich auf Verlangen vorzulegen (§ 76 Abs. 1 S. 3 EEG).

Aber was weiß ich schon ...

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ich A. schrieb:
> Udo Otte schrieb:
>> Mein Netzbetreiber weiß davon nix. Ich denke warum auch. Ich habe ja
>> lediglich eine Möglichkeit geschaffen das Haus vom Stromnetz zu trennen.
>
> Ach naja es gibt da diese Dinger die sich Gesetze und Verordnungen
> nennen ;)
>
>
1
> Sowohl Eigenversorger als auch „sonstige selbst erzeugende 
2
> Letztverbraucher“ sind grundsätzlich zur Zahlung der EEG-Umlage 
3
> verpflichtet (§ 61 Abs. 1 EEG). Es sind die gesetzlichen 
4
> Mitteilungspflichten gegenüber den Netzbetreibern (§ 74a EEG) 
5
> einzuhalten. Der Bundesnetzagentur sind Daten lediglich auf Verlangen 
6
> vorzulegen (§ 76 Abs. 1 S. 3 EEG).
7
>
>
> Aber was weiß ich schon ...

Offensichtlich nicht alles:

Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit 
Strom aus

Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1 
Kilowatt und Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 
7 Kilowatt.


sowie im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EG 2021):

Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 (EEG Umlage) entfällt bei 
Eigenversorgungen,

Punkt 4: wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten 
Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 
Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt 
ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 
Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 24 Absatz 1 Satz 1 
ist entsprechend anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61a.html

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Und das wird ihm wohl auch der Netzbetreiber schrift mitteilen und vor
> zugelassener Modifizierung mit Abnahme keinen Zähler für Ladestrom
> anschliessen.
> Das ganze dürfte mit Terminsetzung ablaufen und Warnung, ihn ansonsten
> einstweilig kpl. vom Netz zu trennen.

Spar Dir Deine Drohungen, der Tonfall steht Dir einfach nicht zu.
Es gibt eine von einer Firma installierte Umschaltmoeglichkeit, wenn 
auch schon einige Jahre alt. Und die wird den Vorschriften zum Zeitpunkt 
der Errichtung entsprechen.

wendelsberg

von Rumms (Gast)


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Das Gesülze interessiert niemanden! Betraf die Vergangenheit. Jetzt ist 
jetzt. Daher gelten die jetzigen Vorschriften!

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Rumms schrieb:
> Das Gesülze interessiert niemanden! Betraf die Vergangenheit. Jetzt ist
> jetzt. Daher gelten die jetzigen Vorschriften!

Nein, nur wenn wesentliche Änderungen durchgeführt wurden und die 
Änderung von Diesel auf Solar Einspeisung dürfte dafür nicht ausreichend 
sein. Also bleibt es Altbestand.

von Ralf X. (ralf0815)


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Sven L. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so
>> wie beschrieben, in DE unzulässig.
> Du spielst darauf an, das eine Umschaltung auf Notstrom über "Null" zu
> erfolgen hat?

Nein, zumindest nicht, wenn ich Dich da richtig verstehe.
Wer seine Umschaltung nicht über null laufen lässt, könnte ggf. sehr 
schnell merken, dass das keine so gute Idee war.
Kommt aber auf diverse Dinge an, insb. natürlich die ggf. 
unterschiedliche Phasenlage.

> Naja wenn ich mir eine fette USV in den Keller stelle, an die ich statt
> Server Lichtstromkreise anschliese, dann ist das ja wohl meine Sache.

Weitgehend ja, wenn es separate, steckergebundene Lichtquellen sind, 
egal ob diese bei Netzverfügbarkeit aufs Netz durchgeschleift sind oder 
nicht.

> Was genau da wie installiert ist weiß ich nicht, aber Du wirst über die
> Elektroanlage des TO auch nicht mehr wissen. Darum ist die pauschale
> Aussage, das etwas nicht zulässig sei, schon auch etwas gewagt.

Denke ich nicht.
Der TE hat ausgesagt, dass die Umschaltung (nicht nur deren ggf. 
automatische Steuerung) ausserhalb des Zählerkastens erfolgt, Im 
Zählerkasten auch kein Hinweis existiert und auch auf mehrere "Blicke" 
nicht nachzuvollziehen ist.
Und die Eigenversorgung in den Zählerkasten(!) zurückspeist.
In meinen Augen diverse Gründe, die Sache auch ohne Wissen um 
Rücklaufsperre, etc. für unzulässig anzusehen.

> Das mit der Umschaltung über "Null" ist eher so zu verstehen, das die
> Quellen nicht einfach parallel laufen. Ein Wechselrichter im
> Notstromfall macht 53Hz um andere Quellen rauszulaufen. Der schaltet
> nach Norm erstmal ab, schaut, das das Netzweg ist, bevor er seine Insel
> aufbaut.

Mag alles sein, aber hat hier eben nichts mit der Unzulässigkeit und dem 
Abbruch des beauftragten Installateurs zu tun.

Nehmen wir nur mal den Worstcase für den Netzbetreiber an, falls der TE 
z.B. keinen Zähler Rücklaufsperre hat:

Udo Otte schrieb:
> Das sind die Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen auch schon ca 3 Jahre
> und bislang ohne Probleme.
> An guten Tagen ist Massig genug fürs Auto übrig. Das Haus (3 Personen)
> liegt Tagsüber bei ca 600-800 Watt Gesamt am Tag ca 15kWh. Die
> Solaranlage hat 9kWp und mein Speicher zurzeit 20kWh. Sprich Mit 2
> Stunden Richtig Sonne ist das Haus 24 Stunden versorgt und in etwas über
> 2 Stunden wäre der Akku voll. In Realität mag ich den Akku aber nicht so
> schnell laden.

@ Sven L.
Der TE hat noch einiges mehr dazu geschrieben, wie er z.B. Ladestrom, 
bzw. deren Kosten über die Wallbox einsparen kann..

Wenn jemand schwarz Strom einspeist, kann alleine das schon hohe 
Kosten für den Netzbetreiber bedeuten.
Noch bedeutend mehr, wenn dann auch noch der Zähler rückwärts läuft.
Mit ein Grund, weswegen auch nicht geförderte steckerfertige 
"Balkonanlagen" meldepflichtig sind.

Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten 
Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung 
umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Der TE hat ausgesagt, dass die Umschaltung (nicht nur deren ggf.
> automatische Steuerung) ausserhalb des Zählerkastens erfolgt, Im
> Zählerkasten auch kein Hinweis existiert und auch auf mehrere "Blicke"
> nicht nachzuvollziehen ist.

Ein Umstand der im Zweifelsfall sehr schnell abzustellen ist, jeder der 
Aufkleber anbringen kann ist dafür geeignet.

> Und die Eigenversorgung in den Zählerkasten(!) zurückspeist.

Das ist nicht die Definition von Rückspeisung, also nicht relevant.

> In meinen Augen diverse Gründe, die Sache auch ohne Wissen um
> Rücklaufsperre, etc. für unzulässig anzusehen.

Rücklaufsperre ist nicht relevant da eine Rückspeisung nicht erfolgen 
kann.

>> Das mit der Umschaltung über "Null" ist eher so zu verstehen, das die
>> Quellen nicht einfach parallel laufen. Ein Wechselrichter im
>> Notstromfall macht 53Hz um andere Quellen rauszulaufen. Der schaltet
>> nach Norm erstmal ab, schaut, das das Netzweg ist, bevor er seine Insel
>> aufbaut.
>
> Mag alles sein, aber hat hier eben nichts mit der Unzulässigkeit und dem
> Abbruch des beauftragten Installateurs zu tun.

Der hatte einfach keine Ahnung und wollte sich drücken.

> Nehmen wir nur mal den Worstcase für den Netzbetreiber an, falls der TE
> z.B. keinen Zähler Rücklaufsperre hat:
>

Nicht relevant weil nicht rückgespeist werden kann.

> Udo Otte schrieb:
>> Das sind die Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen auch schon ca 3 Jahre
>> und bislang ohne Probleme.
>> An guten Tagen ist Massig genug fürs Auto übrig. Das Haus (3 Personen)
>> liegt Tagsüber bei ca 600-800 Watt Gesamt am Tag ca 15kWh. Die
>> Solaranlage hat 9kWp und mein Speicher zurzeit 20kWh. Sprich Mit 2
>> Stunden Richtig Sonne ist das Haus 24 Stunden versorgt und in etwas über
>> 2 Stunden wäre der Akku voll. In Realität mag ich den Akku aber nicht so
>> schnell laden.
>
> @ Sven L.
> Der TE hat noch einiges mehr dazu geschrieben, wie er z.B. Ladestrom,
> bzw. deren Kosten über die Wallbox einsparen kann..
>
> Wenn jemand schwarz Strom einspeist, kann alleine das schon hohe
> Kosten für den Netzbetreiber bedeuten.
> Noch bedeutend mehr, wenn dann auch noch der Zähler rückwärts läuft.
> Mit ein Grund, weswegen auch nicht geförderte steckerfertige
> "Balkonanlagen" meldepflichtig sind.

Ja, weil Rückwirkung auf EVU Netz und sonst nichts, aber für den 
vorliegenden Fall nicht relevant da keine Rückspeisung möglich ist.

> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten
> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung
> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.

Doch ist es, eine Rückspeisung ist nicht möglich. Wie willst du das 
regeln? Ins Hausnetz wird entweder aus dem Netz des EVU über den Zähler 
gespeist ODER aus der Solaranlage. Der Weg Solar in Richtung EVU ist 
nicht schaltbar.

von A. N. (bastelmaniac)


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Ralf X. schrieb:
> Als selbsternannter Horrorbastler kannst Du privat natürlich alles
> machen, soweit jede Fremdschädigung ausgeschlossen ist.
> Aber dazu solltest Du auf eine einsame Insel ziehen.

Wer es nötig hat auf die persönliche Ebene zu gehen und grundlos 
beleidigend zu werden, hat keine fachlichen Argumente vorzuweisen. 
Andere haben dir auch schon gesagt, dass du in manchen Aspekten falsch 
liegst.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ralf X. schrieb:
> Nein, zumindest nicht, wenn ich Dich da richtig verstehe.
> Wer seine Umschaltung nicht über null laufen lässt, könnte ggf. sehr
> schnell merken, dass das keine so gute Idee war.
> Kommt aber auf diverse Dinge an, insb. natürlich die ggf.
> unterschiedliche Phasenlage.

Es gibt auch Notsromgeneratoren, die immer mit dem Netz mitlaufen und 
wenn das Netz davon läuft, die Anlage vom Netz trennen...

Ralf X. schrieb:
> Weitgehend ja, wenn es separate, steckergebundene Lichtquellen sind,
> egal ob diese bei Netzverfügbarkeit aufs Netz durchgeschleift sind oder
> nicht.
Es gibt nun wirklich auch USVen, die direkt über Klemmen angeschlossen 
sind.

Ralf X. schrieb:
> Denke ich nicht.
> Der TE hat ausgesagt, dass die Umschaltung (nicht nur deren ggf.
> automatische Steuerung) ausserhalb des Zählerkastens erfolgt,
Dann Schau dir mal bei div. aktuellen Herstellern an, wer da wo 
umschaltet, da sitzt nicht bei jedem die Umschaltung im Zählerschrank.
> Im Zählerkasten auch kein Hinweis existiert und auch auf mehrere "Blicke"
> nicht nachzuvollziehen ist.
Wenn es nach dem geht, dann gehören ziemlich viele Zählerschränke, die 
ich so immer wieder sehe sofort abgeschaltet und zurückgebaut!

> Und die Eigenversorgung in den Zählerkasten(!) zurückspeist.
Schau Dir E3DC etc. an, da geht es vom Zähler in's Hauskraftwerk und 
vondort zurück in den Verteiler.

> In meinen Augen diverse Gründe, die Sache auch ohne Wissen um
> Rücklaufsperre, etc. für unzulässig anzusehen.
Das ist doch alles Spekulation!

Ralf X. schrieb:
> Mag alles sein, aber hat hier eben nichts mit der Unzulässigkeit und dem
> Abbruch des beauftragten Installateurs zu tun.
Auch Spelulation
>
> Nehmen wir nur mal den Worstcase für den Netzbetreiber an, falls der TE
> z.B. keinen Zähler Rücklaufsperre hat:
Genauso Spekulation.

Ich kenne auch einen, der hat eine kleine Inselanlage und wenn das Netz 
ausfällt, dann fällt irgendwo ein Schütz ab und ein Teil der Anlage 
läuft dann an einem Batteriewechselrichter, der sonst mit dem Netz nix 
zu tun hat.

Ralf X. schrieb:
> @ Sven L.
> Der TE hat noch einiges mehr dazu geschrieben, wie er z.B. Ladestrom,
> bzw. deren Kosten über die Wallbox einsparen kann..
Vorallem zeimlich wirr, weil er Laie sein wird und nicht alles bis in's 
Detail selbst verstehen wird.
>

> Wenn jemand schwarz Strom einspeist, kann alleine das schon hohe
> Kosten für den Netzbetreiber bedeuten.
Das mag sein, das der TO das macht, ist für mich nicht offensichtlich.

> Noch bedeutend mehr, wenn dann auch noch der Zähler rückwärts läuft.
> Mit ein Grund, weswegen auch nicht geförderte steckerfertige
> "Balkonanlagen" meldepflichtig sind.
Das sehe ich genauso... sowas musst Du mal Leuten, wie dem 
selbsternannten Mr. Energiewende erklären, der meint, alle anderen außer 
Ihm sind doof.

Es sind Leute wie dieser Mensch, die soviel falsches verbreiten, das der 
Endkunde sich keiner Schuld bewusst ist.

Hat aber mit dem Thread nix zu tun.
>
> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten
> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung
> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.
Wieder reine Spekulation.

Du kannst doch nicht einfach jemandem, den Du nicht kennst und dessen 
Anlage du nicht kennst hier div. Straftaten unterstellen.

Das grenzt ja an übler Nachrede und ggf. Verleumdung!

Hier steht es z.B. so wie es auch nicht falsch wäre:
Udo Otte schrieb:
> Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig
> abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der
> Zähler Frei.

von Helge (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Nur muss sich diese Umschaltung (egal ob Hand- oder Schütz zzgl. Hand)
> zwingend im Zähler/Schaltschrank befinden und eindeutig ersichtlich
> sein.
Eh klar, da der plombierte Bereich am Zählerschrank endet. Obwohl, ich 
hatte auch schon einen plombierten Boiler, ein riesig schweres 
Eisenschwein von Anfang 60er :-)
Im übrigen gibts Feuerwehrschalter (mechanisch rastende Notaus mit 
Melder), die eine Einspeisevorrichtung stillegen. Es ist schlau, sowas 
wenigstens für die Feuerwehr erreichbar zu montieren. Eventuell auch 
einen neben den Zählerkasten.

von Ralf X. (ralf0815)


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Tim T. schrieb:
> Doch ist es, eine Rückspeisung ist nicht möglich. Wie willst du das
> regeln? Ins Hausnetz wird entweder aus dem Netz des EVU über den Zähler
> gespeist ODER aus der Solaranlage. Der Weg Solar in Richtung EVU ist
> nicht schaltbar.

Nach den Schilderungen/Schaltplänen des TE liegen diverse massgebliche 
Bestandteile der Umschaltung in seiner Garage.
Seine sechs(!) a' 5 kW  (Zitat: "Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen 
auch schon ca 3 Jahre..."), lt. Schaltbild 4 davon auf einer Phase, die 
restlichen zwei jeweils einer auf den anderen beiden Phasen, lassen sich 
also ganz einfach so verschalten, dass ein auf Netz liegender WR sogar 
ohne Leistungsbezug den Master spielt und die anderen fünf eine 
Rückspeisung ins Netz vornehmen.

Warum legt ein PV-Betreiber den Umschalter in die Garage mit doppelter 
Leitungsverlegung (10 oder sogar 16mm²)?
Warum meldet ein Betreiber eine 9 kWp-PV nicht an und kassiert die 
Einspeisevergütung für den Strom, den er nicht mehr in seine Akkus 
bekommt?
Irgend eine Idee? :-))

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Irgend eine Idee? :-))

Kein Bock auf solch seltsame Diskussionen und einen Regalmeter 
Papierkrieg?

wendelsberg

von Helge (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Irgend eine Idee?

Weil das Notstrom ist, wie weiter oben zig mal ausgewalzt. Notstrom kann 
nicht rückspeisen.

von Merlien (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Nach den Schilderungen/Schaltplänen des TE liegen diverse massgebliche
> Bestandteile der Umschaltung in seiner Garage.
> Seine sechs(!) a' 5 kW  (Zitat: "Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen
> auch schon ca 3 Jahre..."), lt. Schaltbild 4 davon auf einer Phase, die
> restlichen zwei jeweils einer auf den anderen beiden Phasen,
Das ist ein Beispielbild des Herstellers. Findet man so im Internet. Der 
To hat nach einen angaben drei! (3!) Wechselrichter 3X5kVA!.

> also ganz einfach so verschalten, dass ein auf Netz liegender WR sogar
> ohne Leistungsbezug den Master spielt und die anderen fünf eine
> Rückspeisung ins Netz vornehmen.
Nein. Das sind reine Insel Wechselrichter. Netzparallel können die gar 
nicht.

> Warum legt ein PV-Betreiber den Umschalter in die Garage mit doppelter
> Leitungsverlegung (10 oder sogar 16mm²)?
> Warum meldet ein Betreiber eine 9 kWp-PV nicht an und kassiert die
> Einspeisevergütung für den Strom, den er nicht mehr in seine Akkus
> bekommt?
> Irgend eine Idee? :-))
Mit so einer Anlage spart man ein Großteil seines Stromverbrauchs. 
(~0.30€/kWh)
Die Überschusseinspeisung bringt einem dann 100€-200€ EEG Vergütung pro 
Jahr. Dafür muss man monatlich Abrechnung Schreiben, braucht einen extra 
geeichten Zähler (muss alle x(=6?)Jahre getauscht werden), ein 
Eingetragener Fachbetrieb muss das installieren und abnehmen (unter 
2-3k€ läuft da nix), und bei solchen "exotischen" Anlagen gibt es sehr 
viel Diskussion mit dem Netzbetreiber. Die geht natürlich gar nicht mit 
dem Endkunden, sondern muss immer über den §eingetragenen Fachbetrieb§.

== Eigenverbrauchsanlage ist einfachen und sich wegen 100€ EEG Vergütung 
mit Versorger und Meisterbetrieben lohnt sich nicht

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Irgend

Notstromfunktion geht verloren.

wendelsberg

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Helge schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Nur muss sich diese Umschaltung (egal ob Hand- oder Schütz zzgl. Hand)
>> zwingend im Zähler/Schaltschrank befinden und eindeutig ersichtlich
>> sein.
> Eh klar, da der plombierte Bereich am Zählerschrank endet. Obwohl, ich
> hatte auch schon einen plombierten Boiler, ein riesig schweres
> Eisenschwein von Anfang 60er :-)

Nein, muss sie nicht. Wenn die Umschaltung nach dem Zähler liegt, muss 
sie natürlich auch nicht im plombierten Bereich liegen.

> Im übrigen gibts Feuerwehrschalter (mechanisch rastende Notaus mit
> Melder), die eine Einspeisevorrichtung stillegen. Es ist schlau, sowas
> wenigstens für die Feuerwehr erreichbar zu montieren. Eventuell auch
> einen neben den Zählerkasten.

Wer das machen will, kann das gerne tun, aber vorgeschrieben ist das 
nicht.


Ralf X. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Doch ist es, eine Rückspeisung ist nicht möglich. Wie willst du das
>> regeln? Ins Hausnetz wird entweder aus dem Netz des EVU über den Zähler
>> gespeist ODER aus der Solaranlage. Der Weg Solar in Richtung EVU ist
>> nicht schaltbar.
>
> Nach den Schilderungen/Schaltplänen des TE liegen diverse massgebliche
> Bestandteile der Umschaltung in seiner Garage.

Was von der elektrischen Seite nicht verboten ist, was das Baurecht 
angeht, ist es was Anderes.

> Seine sechs(!) a' 5 kW  (Zitat: "Pip 5kw mit Parallel Karte. Laufen
> auch schon ca 3 Jahre..."), lt. Schaltbild 4 davon auf einer Phase, die
> restlichen zwei jeweils einer auf den anderen beiden Phasen, lassen sich
> also ganz einfach so verschalten, dass ein auf Netz liegender WR sogar
> ohne Leistungsbezug den Master spielt und die anderen fünf eine
> Rückspeisung ins Netz vornehmen.

Wo siehst du da ein Rückspeisung ins EVU(!) Netz? Eine Einspeisung ins 
Hausnetz ist KEINE Rückspeisung.

> Warum legt ein PV-Betreiber den Umschalter in die Garage mit doppelter
> Leitungsverlegung (10 oder sogar 16mm²)?

Weil er da Platz hat?

> Warum meldet ein Betreiber eine 9 kWp-PV nicht an und kassiert die
> Einspeisevergütung für den Strom, den er nicht mehr in seine Akkus
> bekommt?
> Irgend eine Idee? :-))

Hmm, das ist seine Sache, habe selber 1,2kWp auf dem Dach meines Anbaus 
und speise nicht ein. Die Panele waren gebraucht und ursprünglich mal 
als Test von mir da drauf gemacht worden. Nutze die jetzt mit ein paar 
Akkus als Gartenbeleuchtung, für die Poolpumpe/Beleuchtung und den 
Mähbot. Der Papierkram für die Einspeisung war es mir nicht wert.

von Ralf X. (ralf0815)


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Sven L. schrieb:
>> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten
>> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung
>> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.
> Wieder reine Spekulation.

Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?
Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene 
Anlage ist rückspeisefähig!

> Du kannst doch nicht einfach jemandem, den Du nicht kennst und dessen
> Anlage du nicht kennst hier div. Straftaten unterstellen.

Das habe ich auch sehr bewusst vermieden, 40 Jahre Selbstständigkeit, 
davon einiges an Gutachtertätigkeit/Sachverständiger erziehen einen 
dazu, Unterstellungen tunlichst zu vermeiden.

> Das grenzt ja an übler Nachrede und ggf. Verleumdung!

Hätte ich Unterstellungen getätigt, könnte sich das als "üble Nachrede 
und ggf. Verleumdung!" herausstellen.
Da ich nichts unterstellt habe, begehst gerade Du genau das, was Du mir 
vorwirst.
Aber keine Sorge, ich bin da nicht nachtragend, auch wenn ich Dir 
empfehle, darüber mal nachzudenken. ;.)

> Hier steht es z.B. so wie es auch nicht falsch wäre:
> Udo Otte schrieb:
>> Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig
>> abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der
>> Zähler Frei.

Wer in diversen Gewerken den Aussagen seiner Kunden blind vertraut, hat 
ggf. ein angenehmes, aber kurzes Leben. :-)

von Merlien (Gast)


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Tim T. schrieb:
> Der Papierkram für die Einspeisung war es mir nicht wert.

Vor allem: Dieser Papierkram wird von den Meisten Netzbetreibern nur von 
eingetragenen Fachunternehmen akzeptiert. Da gibst du mehr aus als du 
für die Einspeisung in den nächsten 20 Jahren bekommst.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Sven L. schrieb:
>>> Dass der TE seinen Solarstrom bei seiner geschilderten
>>> Anlagenkonstellation spätesten mit wenigen Handgriffen auf Rückspeisung
>>> umstellen kann, dürfte unbestreitbar sein.
>> Wieder reine Spekulation.
>
> Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?
> Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene
> Anlage ist rückspeisefähig!

Drei Drahtbrücken passend im Zählerkasten gesetzt und sein Zähler zählt 
nicht mehr. Wo ist also dein Argument? Sabotieren kann man immer!

>> Hier steht es z.B. so wie es auch nicht falsch wäre:
>> Udo Otte schrieb:
>>> Wenn die Anlage auf Solar geschaltet ist ist hinter dem Zähler 4 Polig
>>> abgeschaltet. Wenn also die Sicherung vor Zähler gezogen ist ist der
>>> Zähler Frei.
>
> Wer in diversen Gewerken den Aussagen seiner Kunden blind vertraut, hat
> ggf. ein angenehmes, aber kurzes Leben. :-)

Darum ja auch Nachmessen, Erden und kurzschließen...

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Merlien schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Der Papierkram für die Einspeisung war es mir nicht wert.
>
> Vor allem: Dieser Papierkram wird von den Meisten Netzbetreibern nur von
> eingetragenen Fachunternehmen akzeptiert. Da gibst du mehr aus als du
> für die Einspeisung in den nächsten 20 Jahren bekommst.

Ja, das kam auch noch dazu und raubte mir dann die letzte Motivation.

von Merlien (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?
> Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene
> Anlage ist rückspeisefähig!

Wieder mal jemand der von der Technik so gar keine Ahnung hat? 
Inselwechselrichter ans Netz schalten gibt einen großen Knall. 
Einspeisen kan da nix.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Merlien schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Wieso wieder und was ist an der Aussage (und den anderen) Spekulation?
>> Drei Drahtbrücken passend in der "Garage" gesetzt und die beschriebene
>> Anlage ist rückspeisefähig!
>
> Wieder mal jemand der von der Technik so gar keine Ahnung hat?
> Inselwechselrichter ans Netz schalten gibt einen großen Knall.
> Einspeisen kan da nix.

Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und 
nicht von einem Insel WR.

von Merlien (Gast)


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Tim T. schrieb:
> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und
> nicht von einem Insel WR.

Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die 
niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange 
klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein 
Dreiphasen Inselnetz erzeugen.

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Das habe ich auch sehr bewusst vermieden, 40 Jahre Selbstständigkeit,
> davon einiges an Gutachtertätigkeit/Sachverständiger erziehen einen
> dazu, Unterstellungen tunlichst zu vermeiden.

Offenbar nicht sonderlich erfolgreich:

Ralf X. schrieb:
> Auch wenn Du es nicht kapierst, die Anlage des TE ist so, zumindest so
> wie beschrieben, in DE unzulässig.

wendelsberg

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Merlien schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und
>> nicht von einem Insel WR.
>
> Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die
> niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange

Ok, würde eher sagen das diese niemals einspeisen sollten. Trotzdem 
schreiben einen die lokalen EVU immer an wenn sie die Revisionen der 
Umspannstationen mit Überbrückung durch Dieselgeneratoren durchführen 
das man für diese Zeit die Solaranlagen abschalten soll. Ausserdem wird 
während des Generatorbetriebes die Netzfrequenz soweit erhöht (> 50,2Hz) 
das die WR nicht mehr einspeisen damit das Netz in der Überbrückungszeit 
stabil bleibt und nicht durch die Solaranlagen zusätzlichen Stress beim 
nachregeln bekommt.

Denke es ist nicht ganz abwegig das es irgendwelche Chinakracher gibt, 
die da murks bauen und sich die Prüfung erschummelt haben, aber ja 
generell sollten diese niemals einspeisen wenn das Netz weg ist.

> klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein
> Dreiphasen Inselnetz erzeugen.

Tja, Ralf will wohl einfach das Haar in der Suppe finden.

Ansonsten nochmal für Ralf: DAS passiert wenn man den WR des TO ans Netz 
anschließt: https://www.youtube.com/watch?v=gaaDwOmdEM8

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Merlien schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und
>> nicht von einem Insel WR.
>
> Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die
> niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange
> klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein
> Dreiphasen Inselnetz erzeugen.

Sorry, aber ich verstehe nicht, wie jemand so verbohrt von seiner 
falschen Meinung überzeugt sein kann, wie gerade Ihr beiden.
Ein reiner und primitiver Inselwechselrichter erzeugt natürlich seine 
individuelle Frequenz, egal ob ein- oder mehrphasig.
Aber ein besserer einphasiger WR für Inselbetrieb reicht 
selbstverständlich aus, den anderen den Takt vorzugeben.
Je nach Gerät im Gleichtakt oder um 120°/240° verschoben.

Wie (an sich nur) netzgeführte WR funktionieren und zuverlässig 
abschalten, wenn die Führungsgrösse fehlt, ist ein sehr komplexes Thema.
Inselwechselrichter lassen sich (oft) bedeutend einfacher überlisten.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Merlien schrieb:
>> Tim T. schrieb:
>>> Denke Ralf geht immer noch von einem Netzsynchronisierten WR aus und
>>> nicht von einem Insel WR.
>>
>> Aber jeder der diesen Technik nur Ansatzweise versteht weiß das die
>> niemals einspeisen wenn das Netz weg ist. Ich dachte es wäre lange
>> klar das der TO drei dieser PIP 5048 Wechselrichter hat. Die ein
>> Dreiphasen Inselnetz erzeugen.
>
> Sorry, aber ich verstehe nicht, wie jemand so verbohrt von seiner
> falschen Meinung überzeugt sein kann, wie gerade Ihr beiden.

Geht mir bei dir auch so.

> Ein reiner und primitiver Inselwechselrichter erzeugt natürlich seine
> individuelle Frequenz, egal ob ein- oder mehrphasig.

Hier gehe ich noch konform.

> Aber ein besserer einphasiger WR für Inselbetrieb reicht
> selbstverständlich aus, den anderen den Takt vorzugeben.
> Je nach Gerät im Gleichtakt oder um 120°/240° verschoben.

Nein, der Taktgeber ist natürlich wieder so ein primitiver 
Inselwechselrichter der auf nichts hört und seinen Takt vorgibt.
Die anderen WR müssten sich dann an diesem orientieren und wären damit 
wieder netzgeführte WR, was sie aber nicht sind.

> Wie (an sich nur) netzgeführte WR funktionieren und zuverlässig
> abschalten, wenn die Führungsgrösse fehlt, ist ein sehr komplexes Thema.
> Inselwechselrichter lassen sich (oft) bedeutend einfacher überlisten.

So kompliziert ist das nicht, wenn keine Führungsgröße da ist kann ich 
den Phasenwinkel nicht schieben und nichts einspeisen, also geht da nix 
raus, das Gerät speist nicht ein.
Einen Inselwechselrichter hingegen musst du gar nicht überlisten, das 
macht der ganz alleine eben weil er nicht geführt wird. Und wer gewinnt 
wenn der Inselwechselrichter versucht dem Netz des EVU seine Frequenz 
und Phase zu diktieren, kannst du dir eventuell denken.

von Ralf X. (ralf0815)


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Tim T. schrieb:
> Tja, Ralf will wohl einfach das Haar in der Suppe finden.

Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt 
hat.

> Ansonsten nochmal für Ralf: DAS passiert wenn man den WR des TO ans Netz
> anschließt: https://www.youtube.com/watch?v=gaaDwOmdEM8

Kann es sein, dass Du überlesen hast, dass ich weiter oben/unten 
geschrieben habe, was wann passieren kann und bei falschem Vorgehen eine 
Selbtserfahrung des Bastlers erfolgt?
Was soll mir das von Dir verlinkte Video eines der typischen 
Selbstdarsteller auf YT sagen?
Den wieder zum Laufen zu bringen, hat er nicht einmal geschafft, ein 
Gefühl für den Akkuschrauber scheint er auch nicht zu haben..
Hast Du da irgendwo etwas gelesen oder gesehen/gehört, wie der 
"community member" versucht hat, den PIP-5048 mit dem Netz zu verbinden?
Warum hast Du den Unsinn verlinkt?

Seit den ersten Schaltnetzteilen habe ich/wir gelernt, dass jedes 
Durchbrennen eine Ursache hat, selten eine, die direkt am Bauteil selber 
gelegen hat.
Mit IGBTs und deren Parallelschaltungen wurde es noch schlimmer.
Oder FETs..
Ganz schlimm, wenn selektierte Ware erforderlich war, da noch einmal 
teurer oder zeitaufwändiger, was innerbetrieblich noch teurer wurde.

Ich weiss noch, wie wir die ersten ESAB-Inverter reparierten und das an 
sich gar nicht wollten.
Auch wenn uns die Technik interessierte und wir damit mehr lernten, als 
den Blick, was bei einer Platine oder deren Bestückung offensichtlich 
magischen Rauch oder sogar geplatze Gehäuse visuell für jeden offenbart, 
ggf. auch erst nach gewisser Zerlegung.
Dein Link zeigt lediglich auf, dass "LithiumSolar" mit 97T YT-Anhängern 
zumindest in diesem Fall völlig versagt hat.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Tja, Ralf will wohl einfach das Haar in der Suppe finden.
>
> Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt
> hat.
>
>> Ansonsten nochmal für Ralf: DAS passiert wenn man den WR des TO ans Netz
>> anschließt: https://www.youtube.com/watch?v=gaaDwOmdEM8
>
> Kann es sein, dass Du überlesen hast, dass ich weiter oben/unten
> geschrieben habe, was wann passieren kann und bei falschem Vorgehen eine
> Selbtserfahrung des Bastlers erfolgt?
> Was soll mir das von Dir verlinkte Video eines der typischen
> Selbstdarsteller auf YT sagen?

Es soll dir sagen das ein INSELWECHSELRICHTER nicht ans Netz des EVU 
gekoppelt werden kann ohne das die Mosfets hochgehen.

> Den wieder zum Laufen zu bringen, hat er nicht einmal geschafft, ein
> Gefühl für den Akkuschrauber scheint er auch nicht zu haben..
> Hast Du da irgendwo etwas gelesen oder gesehen/gehört, wie der
> "community member" versucht hat, den PIP-5048 mit dem Netz zu verbinden?
> Warum hast Du den Unsinn verlinkt?

Damit du endlich einsiehst das man einen Inselwechselrichter nicht ans 
Netz koppeln kann um damit einzuspeisen, es geht einfach nicht.

> Seit den ersten Schaltnetzteilen habe ich/wir gelernt, dass jedes
> Durchbrennen eine Ursache hat, selten eine, die direkt am Bauteil selber
> gelegen hat.

seufz du kannst/willst es offensichtlich nicht verstehen.

> Mit IGBTs und deren Parallelschaltungen wurde es noch schlimmer.
> Oder FETs..
> Ganz schlimm, wenn selektierte Ware erforderlich war, da noch einmal
> teurer oder zeitaufwändiger, was innerbetrieblich noch teurer wurde.
>
> Ich weiss noch, wie wir die ersten ESAB-Inverter reparierten und das an
> sich gar nicht wollten.
> Auch wenn uns die Technik interessierte und wir damit mehr lernten, als
> den Blick, was bei einer Platine oder deren Bestückung offensichtlich
> magischen Rauch oder sogar geplatze Gehäuse visuell für jeden offenbart,
> ggf. auch erst nach gewisser Zerlegung.
> Dein Link zeigt lediglich auf, dass "LithiumSolar" mit 97T YT-Anhängern
> zumindest in diesem Fall völlig versagt hat.

Bla blub, ohne Bezug zum Thema.

Was bleibt ist die Tatsache das ein Inselwechselrichter nicht ins Netz 
einspeisen kann und ein Netzgeführter es ohne Netz auch nicht kann.
Die Anlage des TO dazu auch nicht in der Lage ist, auch nicht mit den 
von dir benannten 3 Brücken im Umschalter. Der TO einen 
Inselwechselrichter hat und damit auch nicht versucht einen der letzten 
Ferraris-Zähler in Deutschland zurück zu drehen und selbst wenn er es 
wollte, nicht könnte. Du einfach nicht sehen willst das sein Eli 
offensichtlich nur einen sehr begrenzten Horizont hatte und bei mehr als 
einfachstem Strippen ziehen die Hufe gestreckt hat. Trotzdem versuchst 
du, warum auch immer, das Abbrechen des Eli zu verteidigen, wobei es 
offensichtlich nur Ahnungslosigkeit war.

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Tim T. schrieb:
>> Was soll mir das von Dir verlinkte Video eines der typischen
>> Selbstdarsteller auf YT sagen?
>
> Es soll dir sagen das ein INSELWECHSELRICHTER nicht ans Netz des EVU
> gekoppelt werden kann ohne das die Mosfets hochgehen.

Und das ausgerechnet mittels diesem saudummen Video?
Du hast aber schon verstanden, dass sich mehrere Steca Produkte koppeln 
und synchronisieren lassen und sich mit mehreren einzelnen Bausteinen 
ein 3.Phasennetz aufbauen lässt?
Glaubst Du, dass bei der reinen Parallelschaltung von Steca-1-Phasen-WR 
die Dinger sofort abfackeln, wenn da mal ein Fehler in der Synchro 
passiert?
Was passiert, wenn hinter dem Ausgang ein Kurzschluss auftritt?
Was passiert, wenn ein AC-Motor mit so einem Teil betrieben wird und 
dessen Versorgung zusammenbricht, also der Motor zum Generator mutiert?
Jedes Mal Totalschaden des WR?
Wohl eher nicht.

Tim T. schrieb:
> Damit du endlich einsiehst das man einen Inselwechselrichter nicht ans
> Netz koppeln kann um damit einzuspeisen, es geht einfach nicht.

Es muss Unterschiede zwischen Menschen geben.
Die einen sehen etwas und entscheiden: Das kann nicht/niemals 
gehen/funktieren.
Andere überlegen und finden heraus, wie etwas funktioniert.
Tja, so geht das.. :-)

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Damit du endlich einsiehst das man einen Inselwechselrichter nicht ans
>> Netz koppeln kann um damit einzuspeisen, es geht einfach nicht.
>
> Es muss Unterschiede zwischen Menschen geben.
> Die einen sehen etwas und entscheiden: Das kann nicht/niemals
> gehen/funktieren.
> Andere überlegen und finden heraus, wie etwas funktioniert.
> Tja, so geht das.. :-)

Es ist doch wirklich simpel, du versuchst zwei Netze zu koppeln, das des 
InselWR und das des EVU, beide haben unterschiedliche Frequenzen und 
Phasenlagen und beide denken nicht im Traum dran sich zu 
synchronisieren, also was passiert dann wohl wenn du die trotzdem hart 
mit einem Umschalter koppelst?
Warum laufen wohl die Generatoren in einem Kraftwerk erst als Motoren 
und werden dann langsam durch Zufuhr von mechanischer Energie in den 
Generatorbetrieb gebracht? Eben weil du die Generatoren sonst durch die 
unterschiedliche Frequenz/Phasenlage zerstörst. Nicht anders sieht es 
bei den WR aus, wenn der WR nicht mit der gleichen Frequenz wie der des 
EVU läuft und ungefähr den gleichen Phasenwinkel hat, geht dir das Ding 
hoch. Da muss keiner mehr dran überlegen, das ist bekannte Tatsache und 
die Lösung die jemand dafür gefunden hat heißt Synchronisation, was ja 
genau bei den netzgeführten WR gemacht wird nur eben nicht bei den Insel 
WR. Wenn du einen netzgeführten WR hast, speist der mit der Netzfrequenz 
und minimal voreilendem Phasenwinkel seine Leistung ins Netz, fehlt die 
Netzfrequenz kann er nicht den voreilenden Phasenwinkel bestimmen und 
speist auch nichts ein. Es sollte doch auch dir langsam dämmern das du 
falsch liegst...

von MaxKolb (Gast)


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Ich möchte die Diskussion damit ergänzen, dass Grundsätzlich zwischen 
Notstrom und Ersatzstrom unterschieden werden sollte. In vielen hier 
geschriebenen Beiträgen ist wohl eher Ersatzstrom gemeint anstatt dem 
geschriebenen Notstrom.
Hier: 
https://www.zolar.de/blog/notstrom-ersatzstrom-oder-inselstrom-was-ist-der-unterschied 
findet man zumindest einen Einstig in die Begriffstrennung.

Für Systeme mit Ersatzstrom gibt es von namhaften Herstellern Lösungen 
die in den Meisten Ländern der Erde eine Zulassung besitzen.
Als Beispiel wäre hier der SMA Sunny Island zu nennen. (Vorsicht, nicht 
vom Namen verwirren lassen). Dieser erlaubt eine Netz-parallele 
Verbrauchsoptimierung mit Nulleinspeisung, kann aber entsprechend 
konfiguriert ein Ersatzstromsystem zur Verfügung stellen.
Man möge sich hier informieren: 
https://files.sma.de/downloads/SI30M-44M-60H-80H-IA-de-33W.pdf
Um eine TAB-Gerechte Installation vorzunehmen ist dann eine Umschaltbox 
von Nöten. Mindestens hier: https://enwitec.eu/netzumschaltboxen/ kann 
diese bezogen werden.
Wer sich deren Stromlaufpläne ansieht, stellt fest, dass dort kein 
Netz-Null-Ersatzstrom-Schalter verbaut ist, und es dennoch 
zulassungsfähig ist.
Eben alles eine Frage der Funktionen und Zertifikate die die verwendeten
Komponenten bereitstellen.
Selbstredend ist er Einbau und die Inbetriebnahme von dafür 
qualifiziertem Personal vorzunehmen.

von wendelsberg (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt
> hat.

Nein, hat er nicht

1. Freischalten hat er gerade noch hinbekommen
2. Gegen Wiedereinschalten sichern - gibt es keine Aussage
3. Spannungsfreiheit feststellen - hat er nicht
4. Erden und Kurzschließen - hat er nicht
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Udo Otte schrieb:
> Alle drei Felder sind
> Berührungssicher mit Abdeckungen voneinander getrennt.
5. gibt es also nicht.

Stattdessen
Udo Otte schrieb:
> Er hat die
> Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das
> ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.
Um das "Lebensgefährlich" auszuschliessen, wendet ein Fachmann die 5 
Sicherheitsregeln an.

Das war kein Fachmann.
Nach eigenen Behauptungen ist Ralf X. ja selbst Fachmann. Wie kommt man 
als solcher auf die Idee, einen solchen Stuemper wie den aus dem OP bis 
aufs Messer zu verteidigen?

wendelsberg

von Rumms (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Falsch, ich möchte lediglich klarmachen, dass der Eli richtig gehandelt
>> hat.
>
> Nein, hat er nicht
>

Natürlich hat er es richtig gemacht!

> 1. Freischalten hat er gerade noch hinbekommen
> 2. Gegen Wiedereinschalten sichern - gibt es keine Aussage
> 3. Spannungsfreiheit feststellen - hat er nicht
> 4. Erden und Kurzschließen - hat er nicht
> 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
>
> Udo Otte schrieb:
>> Alle drei Felder sind
>> Berührungssicher mit Abdeckungen voneinander getrennt.
> 5. gibt es also nicht.
>

Ach, was Du so alles weißt!

> Stattdessen
> Udo Otte schrieb:
>> Er hat die
>> Sicherungen wieder eingesetzt und seine Arbeit abgebrochen. Ansage das
>> ist Lebensgefährlich und damit will er nix zutun haben.
> Um das "Lebensgefährlich" auszuschliessen, wendet ein Fachmann die 5
> Sicherheitsregeln an.
>
> Das war kein Fachmann.

Du bist hier der Pfuscher!

> Nach eigenen Behauptungen ist Ralf X. ja selbst Fachmann. Wie kommt man
> als solcher auf die Idee, einen solchen Stuemper wie den aus dem OP bis
> aufs Messer zu verteidigen?

Weil es richtig ist!

>
> wendelsberg

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