Bei mir vor der Wohnung wird gerne (Tags und Nachts) randaliert und laute Musik gehört - bevorzugt über Bluetooth-Lautsprecher. Wäre es vielleicht möglich, das Bluetooth-Signal über einen Störsender zu blockieren? Ich weiss, dass der Betrieb eines solchen Störsenders unter Umständen ordnungswidrig sein kann. Aber ist es der Besitz und Vertrieb auch? Also bitte keine rechtliche Diskussion hier. Die wäre in einem Juraforum besser aufgehoben. Mir gehts rein um das technische. Welche Sendeleistung wäre denn erforderlich um das Signal in einem Radius von sagen wir mal 50m zu stören?
Unter "Bluetooth Jammer" wirst Du alle Infos im Netz und auch fertige Geräte finden. Als Beispiel https://www.jammer-shop.com/de/wifi-bluetooth-blocker.html
Name schrieb: > Bei mir vor der Wohnung wird gerne (Tags und Nachts) randaliert und: > in einem Radius von sagen wir mal 50m zu stören? Fraglich ist, was Bluetooth mit randalieren zu tun hat und wer hier der Randalierer ist...
Name schrieb: > Mir gehts rein um das technische. Welche > Sendeleistung wäre denn erforderlich um das Signal in einem Radius von > sagen wir mal 50m zu stören? Ein Störsender kann das Problem vielleicht vorübergehend beheben. Dagegen wird die Anwendung von von geeigneter Hardware das Übel final beenden. (Neutralisieren des Urhebers): http://www.mikrowellenterror.de/download/munzert2.pdf
Name schrieb: > Wäre es vielleicht möglich, das Bluetooth-Signal über einen Störsender > zu blockieren? Ja und? Dann wird eben ein Kabel angeschlossen. Die Krachmacher machen weiter Krach aber du störst andere nützliche Bluetooth-Verbindungen. Blöde Idee.
Korrekt währe : Melde es dem Ordnungsamt! Die müssen reagieren und sich die Situation anschauen. Aus eigener Erfahrung: Airwave AWM633TX Macht auf 100m Wlan und Bluetooth platt . Zumindest ruft mein Nachbar an, wann ich im Keller mit dem Ding spiele 😅.
Nehmen wir mal an, die Musikquelle ist ein Handy mit Bluetooth-Klasse 3, also mit 1mW Sendeleistung. Spätestens, wenn die Musikfreunde merken, dass die Übertragung unzuverlässig ist, werden sie das Handy direkt auf oder neben den Lautsprecher legen, also in maximal 10cm Abstand. Du möchtest nun, dass dein Störsignal aus 50m Abstand bei seiner Ankunft am Lautsprecher noch mindestens die Intensität des Nutzsignals hat. 50m ist das 500-fache von 10cm. Da die Intensität etwa mit dem Quadrat zum Abstand abnimmt, brauchst du die 500²-fache Leistung des Handys, das sind 500²·1mW = 250W. Du musst die HF-Endstufe halt ordentlich kühlen, damit sie bei Dauerbetrieb nicht in Rauch aufgeht ;-) Du solltest dabei allerdings beachten, dass du mit deinem 250W-Sender auch jeden im Radius von 5km störst, der mit seinem Handy aus 10m Entfernung seinen Mähroboter oder irgendein anderes Bluetooth-Gerät ansprechen möchte. Bevor du deswegen in Schwierigkeiten gerätst, solltest du evtl. mit dem Gedanken spielen, selber zum Musikfreund zu werden :)
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Jens schrieb: > Korrekt währe : Melde es dem Ordnungsamt! > Die müssen reagieren und sich die Situation anschauen. > > Aus eigener Erfahrung: Airwave AWM633TX > Macht auf 100m Wlan und Bluetooth platt . > Zumindest ruft mein Nachbar an, wann ich im Keller mit dem Ding spiele > 😅. Da funktioniert auch jedes 2,4GHz Funk Videosenderset was man damals beim Discounter kaufen konnte. Wenn man da eine Richtantenne anschließt dann kann man den Krachmacher auch zielgerichtet lahmlegen. Schöner wäre es, wenn man den Bluetoothlautsprecher übernehmen und seine eigene Musik oder eine Ansage darüber abspielen könnte.
Wie wäre es mit einem Thumpmobil Zapper? https://www.heise.de/ct/Redaktion/cm/Thumpmobile_Zapper.html
Yalu X. schrieb: > Da die Intensität etwa mit dem Quadrat zum > Abstand abnimmt, brauchst du die 500²-fache Leistung des Handys, das > sind 500²·1mW = 250W. Du musst die HF-Endstufe halt ordentlich kühlen, > damit sie bei Dauerbetrieb nicht in Rauch aufgeht ;-) Es geht um die ERP, nicht um die Leistung der HF-Endstufe. Wenn man einen Kombination aus Antennengewinn und Sendeleistung wählt, wird es allerdings weniger unhandlich.
Wäre es nicht viel schöner (aber auch komplizierter), die Verbindung zu übernehmen und dann die erstaunten Gesichter zu sehen, wenn plötzlich Heinjte durch die Gasse schallt?
Jens schrieb: > Zumindest ruft mein Nachbar an, wann ich im Keller mit dem Ding spiele > 😅. Gute Idee, so etwas auch noch herumzuposaunen ..
Ich verstehe, dass du technische Informationen suchst, aber ich möchte betonen, dass der Einsatz von Störsendern, einschließlich Bluetooth-Störsendern, in den meisten Ländern illegal ist. Es ist wichtig, das Gesetz zu respektieren und die potenziellen Konsequenzen der Verwendung solcher Geräte zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz kann ich einige technische Einblicke zur erforderlichen Sendeleistung geben, um Bluetooth-Signale innerhalb eines bestimmten Radius zu stören. Bitte beachte jedoch, dass ich diese Informationen nur zu Bildungszwecken bereitstelle und jegliche illegale Aktivitäten oder Störungen von autorisierten Kommunikationen strikt ablehne. Die erforderliche Sendeleistung, um Bluetooth-Signale innerhalb eines gegebenen Radius zu stören, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Umgebung, Störquellen und der spezifischen Bluetooth-Version, die verwendet wird. Bluetooth-Geräte haben normalerweise eine Reichweite von bis zu 100 Metern (Bluetooth Klasse 1 Geräte) oder 10 Metern (Bluetooth Klasse 2 Geräte) in offenen Räumen ohne Hindernisse. Die effektive Reichweite kann jedoch aufgrund physischer Hindernisse wie Wände und Störungen durch andere Geräte erheblich geringer sein. Um Bluetooth-Signale innerhalb eines Radius von 50 Metern zu stören, würde man ein Störsendergerät mit einer Sendeleistung benötigen, die deutlich höher ist als die eines typischen Bluetooth-Geräts. Diese Leistungsanforderung würde je nach den spezifischen Umständen und dem gewünschten Störniveau variieren. Beachte jedoch, dass absichtliche Störungen von autorisierten Kommunikationen, einschließlich Bluetooth-Signalen, in den meisten Rechtsgebieten illegal sind und schwerwiegende Konsequenzen haben können. Es ist immer ratsam, sich bei Lärmbelästigungen an die zuständigen Behörden zu wenden oder das Problem mit den beteiligten Parteien zu besprechen, um es auf legalem und angemessenem Weg zu lösen. https://www.signalsfence.com/de/produkt-kategorie/bluetooth-jammer/
Du meldest dich extra an, um deinen ChatGPT-Müll in einen längst toten Thread zu kippen? Hast du denn gar kein Schamgefühl?
Express G. schrieb: > aber ich möchte betonen, ... dass ich nicht lesen kann. Idiot ! >>> Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. >> Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. > Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt.
Jack V. schrieb: > Du meldest dich extra an, um deinen ChatGPT-Müll in einen längst toten > Thread zu kippen? Nein, das macht er, um Werbung für einen dubiosen Onlineshop dranzuhängen, siehe letzte Zeile.
Beitrag #7485429 wurde von einem Moderator gelöscht.
Der Störsender muss eventuell nichtmal Dauerstrich senden. Bei BT wird doch zu Beginn der Verbindung sekundenlang irgendwas "ausgehandelt"? Möglicherweise reicht es völlig aus, z.B. alle 10 oder 15s (oder gar zufällig in geeigneter Häufigkeit) einen starken Impuls abzugeben, um den Musikgenuss nachhaltig zu verderben ... Das erschwert sicher auch eine Ortung ...
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Frank E. schrieb: > Das erschwert sicher auch eine Ortung So auch eine entsprechend angeschaltete Microwellenstrahlung
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Holger P. schrieb: > wenn plötzlich > Heinjte durch die Gasse schallt? ja, aber auf holländisch gesungen! :)
James schrieb im Beitrag #7485429: > Ich weiss, dass der Betrieb eines solchen Störsenders unter Umständen > ordnungswidrig sein kann. Nein, das ist nicht "unter Umständen ordnungswidrig", sondern unter fast allen Bedingungen. Und auf Grund der hohen benötigten Leistung in einem Frequenzbereich, der insbesondere auch bei Menschen Schäden verursachen kann, wird es sich um eine oder mehrere Straftaten handeln. Da gibt es nichts zu verharmlosen. > Aber ist es der Besitz und Vertrieb auch? Also > bitte keine rechtliche Diskussion hier. Die wäre in einem Juraforum > besser aufgehoben. Mir gehts rein um das technische. Damit die hiesigen Diskutanten wegen Beihilfe zu einer Straftat belangt werden können?
Es wäre mal interessant, ob den Jugendlichen dann noch auffällt, dass man, wenn BT nicht mehr funktioniert, in den Lautsprecher ja auch eine SD-Karte mit MP3s reinstecken kann. Die meisten, deren Beschreibung ich gelesen habe, können das ja (noch).
Vollstrecker schrieb: > Ein Störsender kann das Problem vielleicht vorübergehend beheben. > Dagegen wird die Anwendung von von geeigneter Hardware das Übel > final beenden. (Neutralisieren des Urhebers): oder so: https://www.heise.de/ct/Redaktion/cm/Thumpmobile_Zapper.html
Scheinbar gibt es kein bekanntes Sicherheitsleck in dem Bluetoothprotokol, sodass man ein gekoppeltes Gerät übernehmen kann. Wär nicht schlecht, wenn aus Geisterhand anstelle von Hiphop auf einmal Dance, Schlager oder gar Metall aus der Box erklingt.
Yalu X. schrieb: > (...) brauchst du die 500²-fache Leistung des Handys, das > sind 500²·1mW = 250W. Du musst die HF-Endstufe halt ordentlich kühlen, > damit sie bei Dauerbetrieb nicht in Rauch aufgeht ;-) Auch hier könnte man die Wellen wie beim Zapper im Link besser bündeln. Dann werden wohl nicht unbedingt 250Watt als HF-Sender fällig. Problem bei solchen Setups ist halt, dass es nicht mit handlichen Gerätschaften zu machen ist.
Beitrag #7485900 wurde von einem Moderator gelöscht.
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